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ThemaICAO-Richtlinie Flughafenfeuerwehr3 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorJens8 O.8, Keitum/Sylt / 335924
Datum20.04.2006 21:566468 x gelesen
Hallo Forum,



ich suche die gültigen ICAO-Richtlinien über die notwendige Vorhaltung von Flughafenfeuerwehren (Personal, Qualifikation, Fahrzeuge, Löschmittel etc,) bei den unterschiedlichen Kategorien von Flughäfen. (google war nicht mein Freund!)



Gern auch per e-mail



Danke



Jens



Vieles ist möglich, manches wahrscheinlich, einiges plausibel, wenig gewiß - aber sicher ist nichts!

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AutorThom8as 8C., Zweibrücken / 335956
Datum21.04.2006 00:044217 x gelesen
Hallo,



naja Grundlage ist "ICAO Annex 14 Airport Services Manual Part 1 Rescue and Fire Fighting " dort erfolgt eine Einteilung nach Rumpflänge und Rumpfbreite in Kategorien im moment in folgende :



CAT 1 0m bis ausschließlich 9m Rumpfbreite max. 2m

CAT 2 9m bis ausschließlich 12m Rumpfbreite max. 2m

CAT 3 12m bis ausschließlich 18m Rumpfbreite max. 3m

CAT 4 18m bis ausschließlich 24m Rumpfbreite max. 4m

CAT 5 24m bis ausschließlich 28m Rumpfbreite max. 4m

CAT 6 28m bis ausschließlich 39m Rumpfbreite max. 5m

CAT 7 39m bis ausschließlich 49m Rumpfbreite max. 5m

CAT 8 49m bis ausschließlich 61m Rumpfbreite max. 7m

CAT 9 61m bis ausschließlich 76m Rumpfbreite max. 7m

CAT 10 76m bis ausschließlich 90m Rumpfbreite max. 8m



daraus ergeben sich folgende Löschmittelmengen und Anzahl der Fahrzeuge:





Für das Feuerlösch und technische Rettungswesen auf Regionalen Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeplätzen mit Linien und/oder Pauschalflufverkehr hat der Bund und die Länder eine gemeinsame Empfehlung

im Dezember 2004 heraus gegeben. Siehe hier NFL ,



wenn ich noch was vergessen habe können mich ja die Kollegen aus FDH, STR, ETNG ergänzen.



MfG

Thomas Conrad





Dies ist meine persönliche Meinung



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Feuerwehr Zweibrücken

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AutorHube8rt 8K., noch Wassenberg / bald Aachen / 335989
Datum21.04.2006 09:263692 x gelesen
Geschrieben von Thomas Conradwenn ich noch was vergessen habe können mich ja die Kollegen aus FDH, STR, ETNG ergänzen.

Gerne, ich frage ja auch ständig nach und antworte so gut ich kann. Also raus mit den Fragen.

Gruß Hubert



Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.

Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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