News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaBeförderungen - Belohnung oder Automatismus?52 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorKatj8a R8., Köln / 335460
Datum18.04.2006 10:5020278 x gelesen
Hallo!



Wie wird das bei euch mit den Beförderungen gehandhabt?



Wird bei euch automatisch nach erfolgreich absolviertem Lehrgang und ggf. Wartezeit befördert, oder behält sich der Löschgruppenführer/Wehrleiter auch mal vor, die Beförderungen zurückzustellen, wenn er z.B. mit der Dienst-/Einsatzbeteiligung des Kollegen o.ä. nicht zufrieden ist?



Gruß

Katja

Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!







http://www.ff-rodenkirchen.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8W., Linden / 335464
Datum18.04.2006 11:0018474 x gelesen
Moin,



bei uns wird normalerweise nach entsprechenden Lehrgängen, Dienstzeiten, etc befördert. Meiner Meinung nach ist das dann auch schon eine "Belohnung" für das erbrachte Engagement, da mir der Dienstgrad sonst sowieso nichts bringt.

Ausnahmen sind mir bei uns bisher keine bekannt.



MkG, Alex

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / 335468
Datum18.04.2006 11:0918431 x gelesen
Hi Katja,



Geschrieben von Katja MidunskyWird bei euch automatisch nach erfolgreich absolviertem Lehrgang und ggf. Wartezeit befördert

Eigentlich ja....Wobei so ne Beförderung nach nem TF / GF Lehrgang auch schon mal 6 - 9 Monate auf sich warten lässt.



Befördert wird bei uns in aller Regel nicht zwischendurch....sondern bei Generalversammlungen, Jahresabschlußbesprechnungen etc.



Geschrieben von Katja Midunskybehält sich der Löschgruppenführer/Wehrleiter auch mal vor, die Beförderungen zurückzustellen, wenn er z.B. mit der Dienst-/Einsatzbeteiligung des Kollegen o.ä. nicht zufrieden ist?

Bei uns befördert der Wehrführer in Absprache mit dem zuständigen Gruppen- / Zugführer. Wenn der Gruppen- / Zugführer der Meinung ist, dass derjenige sich nicht ausreichend beteiligt, brauch er den Namen ja nicht dem Wehrführer nennen, dann wird er auch nicht befördert. :-)





Bei der Einführung des HFM in NRW, haben wir es damals so gehandhabt, dass nur die vom OFM zum HFM direkt befördert wurden, die sich auch am Übungsdienst beteiligen.

Gruß

Michael



Das ist ausschließlich meine private und persönliche Meinung!



Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r S8., Aholming / 335470
Datum18.04.2006 11:0918466 x gelesen
Geschrieben von Katja MidunskyWie wird das bei euch mit den Beförderungen gehandhabt?



Gar nicht! In unserer Wehr hat man ganz bewusst auf Dienstgrade verzichtet.



Zum einen werden Eifersüchteleien (Warum der und nicht ich) von vorne herein ausgeschlossen.



Zum anderen finde ich es einfach lächerlich, wenn ich in der Zeitung mal wieder von Beförderungsorgien von Wehren lese, deren Personal in ihrem ganzen Feuerwehrleben nicht so viele Einsätze fährt, wie andere in einem Jahr. Die Qualifikation diese frischgebackenen HLM oder zu was auch immer sie befördert wurden, besteht oft einzig und allein darin, in ihrem Feuerwehrleben 6 Mal erfolgreich Eimer umgespritzt zu haben (Leistungsabzeichen).



Wer bei uns im Einsatz das sagen hat hängt von Ausbildung und Funktion ab, dazu brauchts keine Dienstgrade.



Gruß

Peter

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorRalf8 F.8, Duisburg / 335472
Datum18.04.2006 11:1118368 x gelesen
Hallo Katja,



in der Regel schlage ich dem Amtsleiter die Kameradinnen und Kameraden schon nach Dienstzeit / Lehrgängen vor, wobei ich " Fehlzeiten " wie z.B. den Wehrdienst dabei durchaus berücksichtige.

Ich habe dies allerdings wegen sehr mäßiger Dienstbeteiligung auch schon mal herausgezögert, bzw. überhaupt nicht getan.



Gruß



Ralf

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStep8han8 B.8, Wesseling / 335473
Datum18.04.2006 11:1218889 x gelesen
Hallo!



Bei uns gelten relativ hohe Anforderungen für die Beförderung. Die bei uns herrschende Lesart sieht die Anforderungen in der Laufbahnverordnung als absolute Mindestanforderungen und Kann-Bestimmung an.



Üblicherweise wird man bei uns nach erfolgreich abgelegten Truppführer-Lehrgang OFM, nach weiteren Lehrgängen und entsprechenden Engagement HFM, etwa 5 - 10 Jahre nach dem Truppführer-Lehrgang und entsprechender Lehrgangsbeteiligung und sonstigem Engagement wird man dann in der Regel UBM. Ähnlich sieht es bei den BM-Dienstgraden aus. Wenn jemand zum IdF geschickt wird, so kann die Beförderung auch schon früher erfolgen (Laufbahnverordnung wird natürlich eingehalten). Aber man kann bei uns auch mit 60 Jahren als FM oder OFM in die Ehrenabteilung wechseln, kommt auch gelegentlich vor.



Gruß Stephan

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / 335478
Datum18.04.2006 11:2118377 x gelesen
Geschrieben von Stephan BreuerÜblicherweise wird man bei uns nach erfolgreich abgelegten Truppführer-Lehrgang OFM, nach weiteren Lehrgängen und entsprechenden Engagement HFM, etwa 5 - 10 Jahre nach dem Truppführer-Lehrgang und entsprechender Lehrgangsbeteiligung und sonstigem Engagement wird man dann in der Regel UBM.



Das finde ich allerdings nen bischen überzogen!



Geschrieben von Stephan BreuerAber man kann bei uns auch mit 60 Jahren als FM oder OFM in die Ehrenabteilung wechseln, kommt auch gelegentlich vor.



Das kann bei uns auch passieren.

Gruß

Michael



Das ist ausschließlich meine private und persönliche Meinung!



Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 T.8, Monheim / 335487
Datum18.04.2006 12:0018442 x gelesen
Hi!



Geschrieben von Stephan BreuerDie bei uns herrschende Lesart



Äh wie meinen? Der Text ist ziemlich eindeutig aber selbst Juristen sind mit dem Ergebnis nicht immer zufrieden.

Nach der derzeit geltenden LVO, sind die Voraussetzungen eindeutig vorgeschrieben und lediglich "die regelmäßige Dienstbeteiligung" bietet Raum für Interpretation.

In allen anderen Fällen ist der FA (SB) zu befördern, dass heißt es gibt kein Ermessen für den Wehrleiter.



Kurzum: Eure herrschende Lesart müsst (=kein Ermessen ;-) Ihr mal überdenken.

Die LVO stellt definitiv keine Mindestanforderung auf.



Zum gemütlichen Nachdenken mal den Aufsatz von Ralf Fischer lesen, im Ergebnis bin ich seiner Meinung. Dort wird allerdings übersehen, dass es sich nicht um eine Ermessensreduktion auf Null handelt, sondern dass dort gar kein Ermessen besteht. Die Frage der regelmäßigen Beteiligung ist keine Frage des Ermessens, sondern der Auslegung eines unbestimmten Rechtsbegriffes.

Herr Fischer (vom LFV NRW) schreibt das in seinen Aufsätzen zwar anders, allerdings scheint er das Problem dennoch gesehen zu haben, anders kann ich mir nicht erklären, warum im Änderungsvorschlag für die künftige LVO genau an dieser Stelle der Wortlaut sinngemäß in "sollen" oder "können" geändert werden soll. ;-)



Gruß

Sven

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStep8han8 B.8, Wesseling / 335503
Datum18.04.2006 13:2818349 x gelesen
Hallo!



Und warum schreibt man dann immer das Wort nach mindestens x Jahren hinein und nicht eindeutig "ist nach x Jahren unverzüglich zu ernennen" oder "ist nach mindestens x, spätestens y (y>x) Jahren zu ernennen"? Wer nach 20 Jahren zu einem Dienstgrad (n+1) ernannt wird ist auch mindestens 5 Jahre Dienstgrad n gewesen.



Gruß Stephan

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMari8o B8., Friolzheim / 335505
Datum18.04.2006 13:3018419 x gelesen
Geschrieben von Peter SchmidZum einen werden Eifersüchteleien (Warum der und nicht ich) von vorne herein ausgeschlossen.



Das kann ich irgendwie nicht ganz nachvollziehen...wieso eifersüchtig?

Beförderungen sind doch klar geregelt.

Ich finds aber auch übertrieben, wie es manche mit diesen Beförderungen handhaben.



Geschrieben von Peter SchmidWer bei uns im Einsatz das sagen hat hängt von Ausbildung und Funktion ab, dazu brauchts keine Dienstgrade.



Sollte überall so sein. Wobei ich mich schon bei so machem Gruppenführer gewundert habe, wie der seine Ausbildung gemeistert hat.

Das ist nicht meine persönliche Meinung, sondern die meines Nachbarn. Er haftet auch für jegliche neg. Auswirkungen, die meine Kommentare nachsich ziehen. :)))

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / 335509
Datum18.04.2006 13:4618386 x gelesen
Das kann ich irgendwie nicht ganz nachvollziehen...wieso eifersüchtig?

Beförderungen sind doch klar geregelt.




Nicht in jedem Bundesland. In einigen ist es möglich (und wird auch vielfach so gehandhabt) nach "Nase" zu befördern. Solche Regelungen halte ich persönlich für daneben.



NRW ist mit seinem System meines Erachtens auf dem richtigen Weg, wobei man mit den Bereichen Dienstalter bzw. körperliches Alter das ganze gut ergänzen könnte.



MkG

Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 S.8, Hasselroth / 335513
Datum18.04.2006 13:5918241 x gelesen
Moin

Alles laut Beförderungsrichtlinien.

Geforderte Lehrgänge und Mitgliedschaft in der Einsatzabteilung = Beförderung.

Gruß

Flo

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r S8., Aholming / 335524
Datum18.04.2006 14:5718411 x gelesen
Geschrieben von Mario BerardiWobei ich mich schon bei so machem Gruppenführer gewundert habe, wie der seine Ausbildung gemeistert hat.



Nicht nur du. Ich war geschockt, als ich auf dem GF-Lhg. sah, mit welchen Voraussetzungen manche Leute dort ankamen. Einer war dabei, der konnte nicht mal eine Einsatzmeldung am Funk entgegennehmen, weil er weder Ahnung vom Aufbau eines Funkrufnamens, noch von der Durchführung eines Funkgesprächs hatte. Und nein, er kam nicht aus einer funklosen TSA-Wehr.



Ich wage sogar zu behaupten, dass meine Jugendlichen, die ich als Jugendwart betreue, nach 2 Jahren mehr auf dem Kasten haben, als so mancher der bei diesem GF-Lehrgang antanzte. Traurig aber wahr.



Gruß

Peter

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8K., Wismar / 335547
Datum18.04.2006 18:3918326 x gelesen
Geschrieben von Peter SchmidIch wage sogar zu behaupten, dass meine Jugendlichen, die ich als Jugendwart betreue, nach 2 Jahren mehr auf dem Kasten haben, als so mancher der bei diesem GF-Lehrgang antanzte.



Sieht das denn bei "Deinen" Jugendlichen auch noch so aus, wenn sie 10 Jahre nach Eintritt in die aktive Abteilung zum GF-Lehrgang gehen?



(Zwar kommt ziemlich zügig der TM/TF/AGT-Lehrgang, aber denn ist bei Vielen reine Abhängigkeit der Ausbildungsqualität in der eigenen Wehr angesagt. Und wie das mancherorts aussieht, beschreibe ich hier nicht extra...)





________________



MFG Daniel



Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorCars8ten8 L.8, Niederwörresbach / 335550
Datum18.04.2006 19:2118411 x gelesen
Leider allzu wahr. Ich bin kein Gruppenführer jedoch seit 1986 im Feuerwehrwesen tätig. Bei einem Gespräch mit einem Wehrkollegen, der 2005 den GF-Lehrgang in Koblenz mit gutem Erfolg besucht hat, kam raus, dass es Gemeinden gibt, in denen keiner die Verantwortung eines GF (meist auch noch in der Funktion eines Wehrführers) übernehmen will. Also wird mit Biegen und Brechen "ein Dummer gefunden der's macht". Und das muss nicht der Geeignetste sein.



Ich ziehe vor jedem den Hut, der Führungsverantwortung in der Feuerwehr übernimmt, aber man muss sich auch bewusst sein, dass man im Extremfall für Menschen und deren Gesundheit verantwortlich zeichnet. Der Streifen am Helm bedingt nach meiner Auffassung, dass auch ein Kopf dahinter steckt, der mit der Verantwortung klar kommt.

Dazu fällt mir eine Begebenheit auf einer Atemschutzfortbildung in Köln ein, wo ein gestandener Zugführer sich nicht bereit erklärt hat in dem von uns zu stellenden Sicherungstrupp die Funktion des Truppführers zu übernehmen.



Ferner kann ich schon nachfühlen, welche Verantwortung man in einer Führungsposition hat, war ich bei der Armee Gruppen-und Zugführer.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8M., Burgen / 335554
Datum18.04.2006 19:3218336 x gelesen
Geschrieben von Carsten Lanz Also wird mit Biegen und Brechen "ein Dummer gefunden der's macht". Und das muss nicht der Geeignetste sein.

Und am besten noch keinen Verdienstausfall verlangt/kostet.



Geschrieben von Carsten LanzDazu fällt mir eine Begebenheit auf einer Atemschutzfortbildung in Köln ein, wo ein gestandener Zugführer sich nicht bereit erklärt hat in dem von uns zu stellenden Sicherungstrupp die Funktion des Truppführers zu übernehmen.

Klarer Fall, der Kollege war überqualifiziert. ;-)



Gruss

Thomas







Wenn da Feuer wären,

aber keine Feuerwehren,

was das für Feuer wären...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 S.8, Hasselroth / 335567
Datum18.04.2006 20:5218341 x gelesen
Tja, sowas gibts halt noch viel zu oft.

Teilweise sind es aber auch übermotivierte Wehrführer, die einfach alles und jeden der die Voraussetzungen für egal welche Lehrgänge hat, einfach anmelden, um dann bei der nächsten JHV vorlesen zu können, daß die Mannschaft ja Hunderttausende Stunden an Lehrgängen besucht hat undundund.....

?Geltungssucht?

Naja, wenn aber jemand zum GF-Lehrgang geschickt wird und hat dann an der LFS von tuten und blasen keine Ahnung...dann hat der, der ihn da hingeschickt hat von selbigem und noch vielem anderem noch viel viel weniger Ahnung.

Gruß

Flo

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / 335573
Datum18.04.2006 21:2418378 x gelesen
Hi,



Geschrieben von Mario Berardi



Beförderungen sind doch klar geregelt



Aber nicht überall; für BaWü gibt es nur unverbindliche Hinweise des LFV über die Dienstgrade und wann man wem welchen anhängen sollte. Die meisten FFs hier -auch unsere- haben eigene Richtlinien aus einem System von Lehrgangsbesuch, Dienstzeit und Engagement der FW-Angehörigen.



MkG



Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"



(Heinrich Heine)



Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHans8i S8., Korntal / 335580
Datum18.04.2006 22:3818296 x gelesen
Geschrieben von Bernhard DeimannGeschrieben von Mario Berardi



Beförderungen sind doch klar geregelt




Joh, sollte man meinen.....ist aber nicht unbedingt so...



Geschrieben von Bernhard DeimannAber nicht überall; für BaWü gibt es nur unverbindliche Hinweise des LFV über die Dienstgrade und wann man wem welchen anhängen sollte. Die meisten FFs hier -auch unsere- haben eigene Richtlinien aus einem System von Lehrgangsbesuch, Dienstzeit und Engagement der FW-Angehörigen.



eben, und solange da nur empfehlenden Charakter hat, machen doch eh alle was eigenes.



Und der BM in Schwetzingen wird nach anderem Masstab wie der in Friolzheim oder der in Korntal befördert.....was ist der BM dann Wert?

In meinen Augen ( achtung stille Leser: meine ganz Pers. Meinung! )genausoviel wie die Klamotten, an denen er besfetigt werden soll.



Grüsse

HAnsi

zur Vermeidung von Missverständnissen bitte ich die stillen Mitleser, folgendes zu beachten:

Bitte den Inhalt meiner Postings, welche übrigens meine persönliche Meinung darstellen, richtig wiedergeben.

Sollte der Zeilenumbruch beim Ausdrucken nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / 335593
Datum19.04.2006 00:0018391 x gelesen
Der Streifen am Helm bedingt nach meiner Auffassung, dass auch ein Kopf dahinter steckt, der mit der Verantwortung klar kommt.



Es wäre schon ein guter Schritt wenn diesen Personen ersteinmal klar wäre, daß sie Verantwortung haben. Ist nämlich leider nicht immer der Fall...





Die hohe Kraft

Der Wissenschaft,

Der ganzen Welt verborgen!

Und wer nicht denkt,

Dem wird sie geschenkt,

Er hat sie ohne Sorgen.





MkG

Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Nuthetal (Potsdam) / 335607
Datum19.04.2006 08:1018403 x gelesen
Geschrieben von Florian SchultheisTeilweise sind es aber auch übermotivierte Wehrführer, die einfach alles und jeden der die Voraussetzungen für egal welche Lehrgänge hat, einfach anmelden, um dann bei der nächsten JHV vorlesen zu können, daß die Mannschaft ja Hunderttausende Stunden an Lehrgängen besucht hat undundund.....

?Geltungssucht?




Hm. Wenn ich überlege, wie wenig Lehrgänge bei uns überhaupt zur Verfügung stehen....Mein WF muss zur Zeit ganz schön dafür kämpfen, um unsere Kameraden überhaupt ins FTZ (dort sitzen die Kreisausbilder) schicken zu können. Nebenbei haben viele FTZs und auch die LSTE Brandenburg aufgrund der Hochwasserlage sätmlichen Lehrbetrieb eingestellt und die Technik an die Elbe gefahren, so dass die schon zu geringen Kapazitäten noch geringer geworden sind.



Geschrieben von Florian SchultheisNaja, wenn aber jemand zum GF-Lehrgang geschickt wird und hat dann an der LFS von tuten und blasen keine Ahnung...dann hat der, der ihn da hingeschickt hat von selbigem und noch vielem anderem noch viel viel weniger Ahnung.



Wir hatten ja vor einigen Wochen schon darüber diskutiert, warum Lehrgangsteilnehmer zum Teil so schlechte Leistungen haben. Es liegt sicherlich nur zum Teil an den Führungskräften. In meiner ehemaligen Wehr gab es außer dem Wehrführer jahrelang nur Kameraden mit max. FII! Nun sind innerhalb von zwei Jahren aber zumindest ein ZF und 2 GF dazugekommen - vielleicht ein gelungenes Beispiel von Führung.

-

Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung!

PS: Artikel 5 GG gilt auch für FA. Still mitzulesen und nicht offen zu diskutieren ist übrigens unfair und zeugt von fehlenden Argumenten!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKatj8a R8., Köln / 335616
Datum19.04.2006 09:2518328 x gelesen
Hi!



Geschrieben von Carsten LanzDazu fällt mir eine Begebenheit auf einer Atemschutzfortbildung in Köln ein, wo ein gestandener Zugführer sich nicht bereit erklärt hat in dem von uns zu stellenden Sicherungstrupp die Funktion des Truppführers zu übernehmen.



Vielleicht war er auf der Atemschutzfortbildung, weil er jahrelang nicht mehr im Angriffstrupp unterwegs war geschweige denn Notfalltraining beherrscht? Insofern vielleicht konsequent Verantwortung abzulehnen, wenn man weiß, dass man seine Aufgabe nicht ordentlich erfüllen kann. Nur weil man Zugführer ist, heißt das ja nicht zwangsläufig, dass man noch alle "Mannschaftstätigkeiten" gleich gut kann - auch wenn es im Idealfall sicherlich so sein sollte. Gewisse Dinge verlernt man nunmal nicht, wenn man das Grundwissen einmal ordentlich verankert hat...



Wir haben doch letztens heiß über Spezialisierungen diskutiert. Von unseren Führungskräftern verlangen wir aber wieder, dass sie perfekt alle Angriffstruppsuch- und Notfalltechniken, Pumpen, Fahrzeuge, ABC Lagen usw. beherrschen...



Sind ja schließlich Führungskräfte !



Gruß

Katja

Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!







http://www.ff-rodenkirchen.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorCars8ten8 L.8, Niederwörresbach / 335618
Datum19.04.2006 09:3018469 x gelesen
Geschrieben von Thomas MischkerGeschrieben von Carsten Lanz

Also wird mit Biegen und Brechen "ein Dummer gefunden der's macht". Und das muss nicht der Geeignetste sein.



Und am besten noch keinen Verdienstausfall verlangt/kostet.



Geschrieben von Carsten Lanz

Dazu fällt mir eine Begebenheit auf einer Atemschutzfortbildung in Köln ein, wo ein gestandener Zugführer sich nicht bereit erklärt hat in dem von uns zu stellenden Sicherungstrupp die Funktion des Truppführers zu übernehmen.



Klarer Fall, der Kollege war überqualifiziert. ;-)




Zum Verdienstausfall: aber hallo! Hatte ich erwähnt, dass bei uns alle Lehrgänge an der LFKS über den Jahresurlaub der Teilnehmer laufen?



Zur Überqualifikation: mag sein ;o). Aber meine Auffassung ist, dass einem nichts mehr Sicherheit vermittelt, als Einsätze zu fahren. Und man kann keiner Feuerwehr den Vorwurf machen, wenn sie wenig Einsätze hat. Ich halte mich bei meinen Einsätzen an das Führungspersonal meines Ausrückbereiches, da weiß ich, dass wir vom Selben reden.



Allerdings haben wir mit meiner Wehr bei einem Großeinsatz im Februar 2005 erlebt, dass ein GF eines anderen Ausrückbereiches mangels Einsatzerfahrung eine Lage falsch einschätzte und daher die falsche Entscheidung traf. Es brannte damals der Heustock eines Bauernhofes mit einer starken Verqualmung des Wohntracktes. Der GF hüpfte vor dem Wohngebäude herum und gab über Funk den bevorstehenden "Backdraft" durch - freilich ohne jemals so etwas gesehen zu haben oder dass die Gefahrenlage dergestalt gewesen wäre. Wie gesagt ist hier Häme oder etwas in der Art grundverkehrt. Vielmehr ist GF nicht gleich GF. Ein Grupenführer, der (glücklicherweise) in seinem Feuerwehrleben 15 Einsätze fährt, von denen mehr als 50% Kleinkram sind, ist nicht mit dem vergleichbar, der 100 Einsätze im Jahr im Spektrum Wespennest bis Großschadenslage bewältigt.



Allerdings muss man das auch als GF wissen und an einen erfahrenen Kollegen übergeben, wenn man die Lage nicht mehr zutreffend zu bewältigen weiss.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 T.8, Monheim / 335620
Datum19.04.2006 09:5118338 x gelesen
Hi!



Geschrieben von Katja MidunskyWir haben doch letztens heiß über Spezialisierungen diskutiert. Von unseren Führungskräftern verlangen wir aber wieder, dass sie perfekt alle Angriffstruppsuch- und Notfalltechniken, Pumpen, Fahrzeuge, ABC Lagen usw. beherrschen...



Tja, nach FwDV ist Ausbildung aber Aufgabe der Führungskräfte. Also müssen sie es auch drauf haben. ;-)

Möglicherweise reicht es aber aus, wenn man sich als Führungskraft auf bestimmte Bereiche spezialisiert. Wenn ich sehe, was man als GF oder ZF im Einsatz alles beherrschen soll, egal was an der Einsatzstelle los ist, der Einsatz muss immer sicher laufen, ob ein Kellerbrand, Busunfall, Hochhausbrand, Explosion, Schiffsunfall, ABC-Lage, abgestürztes Flugzeug, Eisen- und Straßenbahnunglück, Tunnelbrand, Tierrettung ...

da muss man schon mal um etwas Nachsicht bitten, wenn nicht alles so klappt.

Und ganz nebenbei und durch Handauflegung, lernt man noch Methodik/Didaktik und Mitarbeiterführung.



Gruß

Sven

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 S.8, Hasselroth / 335641
Datum19.04.2006 11:4718795 x gelesen
Geschrieben von Thomas RuppelHm. Wenn ich überlege, wie wenig Lehrgänge bei uns überhaupt zur Verfügung stehen....Mein WF muss zur Zeit ganz schön dafür kämpfen, um unsere Kameraden überhaupt ins FTZ (dort sitzen die Kreisausbilder) schicken zu können.

Bei uns in Hessen ist es eigentlich kein Problem, irgendwelche Lehrgangsplätze zu bekommen. Speziell hier im Landkreis kommt es sogar manchmal vor, daß Lehrgänge oder Seminare abgesagt werden, weil die Resonanz zu gering ist.



Geschrieben von Thomas RuppelWir hatten ja vor einigen Wochen schon darüber diskutiert, warum Lehrgangsteilnehmer zum Teil so schlechte Leistungen haben. Es liegt sicherlich nur zum Teil an den Führungskräften. In meiner ehemaligen Wehr gab es außer dem Wehrführer jahrelang nur Kameraden mit max. FII! Nun sind innerhalb von zwei Jahren aber zumindest ein ZF und 2 GF dazugekommen - vielleicht ein gelungenes Beispiel von Führung.

Natürlich liegt es nur zum Teil an den Führungskräften. Daß jeder selbst auch sehen sollte, ob er für den entsprechenden Lehrgang geeignet ist, ist ja wohl klar.

Aber wenn selbst der WEFÜ oder je nach dem die von ihm für die Lehrgangsvergabe beauftragte Führungskraft nicht merken, daß der Kamerad wohl doch net so geeignet is...naja.

Gruß

Flo

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKatj8a R8., Köln / 335672
Datum19.04.2006 13:5118307 x gelesen
Hi!



Geschrieben von Sven TönnemannUnd ganz nebenbei und durch Handauflegung, lernt man noch Methodik/Didaktik und Mitarbeiterführung.



Naja, Methodik und Didaktik solltest du in Münster gelernt haben. :-) Für Mitarbeiterführung ist leider nicht mal im F4 Zeit. Aber das hast du ja bestimmt in deinen Feedbackbogen geschrieben :-)



Gruß

Katja

Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!







http://www.ff-rodenkirchen.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorOlaf8 S.8, Hirschberg / 335720
Datum19.04.2006 18:4218312 x gelesen
Geschrieben von Bernhard DeimannAber nicht überall; für BaWü gibt es nur unverbindliche Hinweise des LFV über die Dienstgrade und wann man wem welchen anhängen sollte.

Zitat aus der Verwaltungsvorschrift vom 8. Juni 2004:

Die Dienstgradabzeichen entsprechend der Empfehlung des Gemeindetags Baden-Württemberg und des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg für die einheitliche Regelung der Dienstgradabzeichen der Freiwilligen Feuerwehren in Baden-Württemberg werden auf dem linken Oberärmel getragen.



Insofern sind sie verbindlich.

Gruß



Olaf

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHein8z S8., Viernheim / 335721
Datum19.04.2006 18:4818303 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyEs wäre schon ein guter Schritt wenn diesen Personen ersteinmal klar wäre, daß sie Verantwortung haben. Ist nämlich leider nicht immer der Fall...





Da muß ich Dir 100% zustimmen!



Manche sind sich absolut nicht im klaren darüber, was es mit den Streifen an ihrem Helm so alles auf sich hat.





mkG



Heinz

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8M., Burgen / 335731
Datum19.04.2006 20:0318335 x gelesen
Geschrieben von Carsten LanzZum Verdienstausfall: aber hallo! Hatte ich erwähnt, dass bei uns alle Lehrgänge an der LFKS über den Jahresurlaub der Teilnehmer laufen?

Ja hattest du geschrieben und habe ich auch so verstanden und nicht auf eure VG bezogen. Diese Aussage bezog sich vielmehr auf die Unsitte Jahresurlaub für Lehrgänge an der LFKS zu nehmen, die mehr und mehr um sich greift in RLP. Bei uns hier vertritt die Verwaltung ja auch genau diesen Standpunkt.



Das Problem an der Sache ist doch folgendes: Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst werden für solche Lehrgänge (oftmals) freigestellt, der Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft soll dafür Jahresurlaub opfern, der ja eigentlich Erholungsurlaub heißt. Sind 2 Wochen LFKS Erholung oder soll der Teilnehmer dort einen vernünftigen Lernerfolg erzielen? So und nun hat man vielleicht einen FA der sich bereit erklärt Verantwortung zu übernehmen, sich aber weigert für einen GF-Lehrgang 2 Wochen Jahresurlaub zu nehmen. Diesem wird dann entsprechender Lehrgang vorenthalten. Ist das (ge)recht? Ich meine nein!



Gruss

Thomas







Wenn da Feuer wären,

aber keine Feuerwehren,

was das für Feuer wären...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / 335747
Datum19.04.2006 22:1218451 x gelesen
Hi,



Geschrieben von Olaf Sebastian



Zitat aus der Verwaltungsvorschrift vom 8. Juni 2004:

Die Dienstgradabzeichen entsprechend der Empfehlung des Gemeindetags Baden-Württemberg und des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg für die einheitliche Regelung der Dienstgradabzeichen der Freiwilligen Feuerwehren in Baden-Württemberg werden auf dem linken Oberärmel getragen.



Insofern sind sie verbindlich.




Es soll paar FFs im westlichen Rhein-Neckar-Kreis geben welche auf ihrer Dienstkleidung -keine Ausgehuniform !- keine Dienstgradabzeichen oder welche auf Schiebeschlaufen tragen; aber auf dem linken Oberarm derartiges nicht zu sehen ist.



MkG



Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"



(Heinrich Heine)



Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorOlaf8 S.8, Hirschberg / 335755
Datum19.04.2006 22:4318361 x gelesen
Servus!



Geschrieben von Bernhard DeimannEs soll paar FFs im westlichen Rhein-Neckar-Kreis geben welche auf ihrer Dienstkleidung -keine Ausgehuniform !- keine Dienstgradabzeichen oder welche auf Schiebeschlaufen tragen; aber auf dem linken Oberarm derartiges nicht zu sehen ist.





*grins*

Mir ist schon klar, daß die Realität vielerorts anders aussieht.



Gerade was Beförderungen angeht, gibt´s aber die dollsten Sachen.

Hab selbst vor nicht all zu langer Zeit live miterlebt, wie ein 93-jähriger zum Hauptlöschmeister befördert worden ist.

Selbst wenn man nicht allzuviel von Beförderungen hält, kräuselt sich einem da die Hutschnur.

Wenn dann noch betont wird, daß man streng nach Vorschrift befördert ...



Aber naja, lassen wir das.

Gruß



Olaf

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / 335760
Datum19.04.2006 22:5618292 x gelesen
Hi,



Geschrieben von Olaf Sebastian



Hab selbst vor nicht all zu langer Zeit live miterlebt, wie ein 93-jähriger zum Hauptlöschmeister befördert worden ist.



Vielleicht erhöht sich damit das Sterbegeld ?



MkG



Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"



(Heinrich Heine)



Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLutz8 T.8, Lalo / 336970
Datum27.04.2006 02:2918306 x gelesen
Hallo Katja,



Ist doch eigentlich egal! Beförderung bringt eigentlich nichts! Andererseits kostet es fast nichts und motiviert insbesondere die jüngeren Feuerwehrangehörigen - also sollte man grundsätzlich großzügig befördern!



Gruß

Lutz

Eigentlich geht es nur darum ein Feuer auszumachen-oder?

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8G., Wuppertal / 337607
Datum01.05.2006 21:3118366 x gelesen
Also ich muss sagen, dass es mir oft so vorkommt, dass bei in unserer Stadt auch (fast) jeder befördert wird, wenn die rechnerische Zeit dran ist.

Ich finde es jedoch unsinnig, da Dienstgrade doch eigentlich eine Aussage auf die Qualität des Trägers haben sollten. Ich sehe das jedoch nicht gegeben. Wenn ich mir anschaue, wer alles höhere Dienstgrade tragen, kann ich sagen, dass jenes nicht der Fall ist.



Mit freundlichem Gruß





Stefan Ganzke

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 T.8, Monheim / 337623
Datum02.05.2006 08:1318406 x gelesen
Hi!



Geschrieben von Stefan GanzkeIch finde es jedoch unsinnig, da Dienstgrade doch eigentlich eine Aussage auf die Qualität des Trägers haben sollten.



Deshalb ist das in NRW ja auch an Lehrgänge gekoppelt.



Geschrieben von Stefan GanzkeWenn ich mir anschaue, wer alles höhere Dienstgrade tragen, kann ich sagen, dass jenes nicht der Fall ist.



Entweder wird bei Euch dann auf den Lehrgängen schlecht ausgebildet oder die Prüfungen sind zu einfach und es kommt jeder Schluffi durch.



Gruß

Sven

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / 337626
Datum02.05.2006 08:1918319 x gelesen
Entweder wird bei Euch dann auf den Lehrgängen schlecht ausgebildet oder die Prüfungen sind zu einfach und es kommt jeder Schluffi durch.



Dieses Gerücht(?) hält sich komischerweise in allen Bundesländern und taucht von Zeit zu Zeit immer wieder auf.



MkG

Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 T.8, Monheim / 337627
Datum02.05.2006 08:2818409 x gelesen
Hi!



Geschrieben von Marc DickeyDieses Gerücht(?) hält sich komischerweise in allen Bundesländern und taucht von Zeit zu Zeit immer wieder auf.



Was heißt Gerücht? Er beschwert sich, dass dekorierte FA nicht die erwartete Leistung bringen. Die Dekorierung ist in NRW abhängig vom Bestehen diverser Lehrgänge.

Wenn diese Personen tatsächlich schlechte Leistung abliefern, dann bestehen aber in erster Linie drei Möglichkeiten:

1. schlechte Ausbildung

2. zu einfache Prüfung

3. schlechte Fortbildung



Ich fürchte, dass oftmals Punkt 3 den Ausschlag gibt, denn der Mensch ist nun mal vergesslich bzw. muss er Neuerungen erstmal wieder lernen.



Gruß

Sven

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / 337629
Datum02.05.2006 08:4518444 x gelesen
Was heißt Gerücht?



Das Fragezeichen war da schon bewußt gesetzt... ;-)



1. schlechte Ausbildung

2. zu einfache Prüfung

3. schlechte Fortbildung




Meines Erachtens dürften da alle genanten Punkte mehr oder weniger mit reinwirken. Wobei ich das Wort "schlecht" vermutlich lieber substituieren würde. Bin mir jedoch nicht sicher ob da "nicht ausreichende", "nicht zielführende" oder etwas anderes da die bessere Wortwahl wäre.



Ich möchte dir jedoch recht geben, daß insbesondere dem Punkt 3 mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte.



MkG

Marc




Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s P8., Jülich - Stetternich / 337631
Datum02.05.2006 09:0118476 x gelesen
Guten Moin....

Geschrieben von ---Marc Dickey--- Meines Erachtens dürften da alle genanten Punkte mehr oder weniger mit reinwirken. Wobei ich das Wort "schlecht" vermutlich lieber substituieren würde. Bin mir jedoch nicht sicher ob da "nicht ausreichende", "nicht zielführende" oder etwas anderes da die bessere Wortwahl wäre.



Ich möchte dir jedoch recht geben, daß insbesondere dem Punkt 3 mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte




Zumindestends was die Ausbildung für uns als "Ehrenamtliche" in NRW betrifft, halte ich Diese immer noch für gut -> sehr gut, sehen wir mal von katastrophalen Bedingungen (Verkürzung des FIII auf 2 Wochen) ab.



Das eigentliche Problem besteht hier in der notwendigen Weiterbildung, auch hier haben wir einen "Bildungsstau" - zuwenig Weiterbildungsmassnahmen (z.Bsp. S-ÜB in Münster) für zuviele Anwärter.



Hand-aufs-Herz.... hat mal jemand ausgerechnet, was wir uns noch hinsetzen sollen, um uns auf dem "privaten Beschaffungsweg" all das Informationsmaterial zusammen zu holen, das wir benötigen, um up-to-date zu bleiben?



Ich für meinen Teil bin schon ausreichend damit beschäftigt, mich mit meinen Fachgebieten auf dem Lauffenden zu halten.....



mkg Klaus

***** ..... bevor ich mich jetzt aufrege ..... *****

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 T.8, Monheim / 337632
Datum02.05.2006 09:5118354 x gelesen
Hi!



Geschrieben von Klaus PilgerZumindestends was die Ausbildung für uns als "Ehrenamtliche" in NRW betrifft, halte ich Diese immer noch für gut

Die Grundlagen (TM/TF) steht und fällt mit guten Ausbildern, die sind leider nicht überall verbreitet.

Wenn man sich in Münster ansieht, wie die Lehrgänge gestaltet sind, sind wir schon ganz gut dabei. Aber dennoch: auf dem F 3 hatt ich als GF zwei Lagen zu bewältigen und auf dem F 4 hatte ich zwei Planspiele (eins zum Lernen und eins war die Prüfung!). Diejenigen, die vorher auf einer Vorbereitung waren, ob in Münster oder am Standort, hatten insofern Probleme, als dass das dort gelernte nicht mit dem Ablauf beim F 4 übereinstimmte.



Geschrieben von Klaus PilgerDas eigentliche Problem besteht hier in der notwendigen Weiterbildung, auch hier haben wir einen "Bildungsstau" - zuwenig Weiterbildungsmassnahmen (z.Bsp. S-ÜB in Münster) für zuviele Anwärter.

Ist die Frage, ob solche Weiterbildung zentral für alle sein muss und ob da nicht auf Kreis- oder Gemeindeebene etwas für getan werden kann/muss.



Geschrieben von Klaus PilgerHand-aufs-Herz.... hat mal jemand ausgerechnet, was wir uns noch hinsetzen sollen, um uns auf dem "privaten Beschaffungsweg" all das Informationsmaterial zusammen zu holen, das wir benötigen, um up-to-date zu bleiben?

Gerechnet nicht, ich weiß aber das es ist viel ist und inzwischen sehe ich auch ein, dass man nicht von jedem erwarten kann, dass er sich dieses nebenbei alles aneignet.

Mit solchen Geschichten wie "mehr Eigenverantwortung" kommt man da nicht weit. Inzwischen glaube ich fast, man benutzt diesen Begriff, wenn man selbst keine Idee hat, wie man etwas in den Griff bekommt.

M.E. bleibt nichts anderes übrig, als die Themen und Inhalte auf das notwendige zu reduzieren (und da fällt viel weg!) und dieses durch Personen vermitteln lassen, die didaktisch gut sind.



Gruß

Sven

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLüke8 F.8, Ochtersum / 337638
Datum02.05.2006 11:3518354 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannDeshalb ist das in NRW ja auch an Lehrgänge gekoppelt.



Das ist ja interesant, ich dachte das wäre neben einer für die Beförderung vorhandenen Planstelle eine Selbstverständlichkeit.

So ist es zumindestens wenn es sich bei uns um Beförderungen ab Löschmeister handelt. Unser KBM unterschreibt keine wenn ihm nicht die Planstelle aufgezeigt werden kann.



Munter bleiben, Lüke

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 T.8, Monheim / 337639
Datum02.05.2006 11:4518339 x gelesen
Hi!



Geschrieben von Lüke FreeseDas ist ja interesant, ich dachte das wäre neben einer für die Beförderung vorhandenen Planstelle eine Selbstverständlichkeit.



Bei uns ist zwischen Dienstgrad und Funktion zu unterscheiden. Den Dienstgrad (Brandmeister) erhält man nach Erwerb einer bestimmten Qualifikation (z.B. F3).



Welche organisatorische Funktion jemand ausübt, ist eine andere Sache, so kann ein Brandmeister kommissarisch Zugführer sein und ein Brandoberinspektor Gruppenführer.



Geschrieben von Lüke FreeseUnser KBM unterschreibt keine wenn ihm nicht die Planstelle aufgezeigt werden kann.

Beförderungen obliegen in NRW dem Dienstherrn und das ist bei der FF der Leiter der Feuerwehr, da hat der KBM außer "Herzlichen Glückwunsch" nix zu zu sagen.



Gruß

Sven

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8G., Wuppertal / 337677
Datum02.05.2006 19:1718283 x gelesen
Es kann sein, dass es in NRW so ist. Da ich erst seit kurzen in NRW bin, kann ich mir darüber kein Urteil erlauben. In Brandenburg, bzw. aus der Stadt wo ich herstamme, kann man das sagen. Sicherlich wird dort auch jede Beförderung an Lehrgänge gekuppelt, doch beginnt das eigentliche Arbeiten einer jeden Einsatzkraft nicht erst danach? Selbst wenn jemand gut abschneidet und anschließend daran nichts mehr "aufrischt", dann geht das Wissen auch verloren. Und da jenes sehr deutlich bei vielen bei uns zu sehen ist, stehe ich weiterhin zu meiner Meinung. Und ich denke, dass jenes auch in anderen Bundesländern der Fall sein wird.



Mit freundlichem Gruß





Stefan Ganzke

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLüke8 F.8, Ochtersum / 337831
Datum04.05.2006 08:3918355 x gelesen
Hallo Sven,



da scheint es doch tatsächlich grosse Unterschiede zwischen Ns. und NRW zu geben. Bei uns kannst du nur befördert werden, wenn zu dem notwendigen Lehrgang auch die Dienststellung (Planstelle) vorhanden ist.





Geschrieben von Sven TönnemannBeförderungen obliegen in NRW dem Dienstherrn und das ist bei der FF der Leiter der Feuerwehr, da hat der KBM außer "Herzlichen Glückwunsch" nix zu zu sagen.



Selbstverständlich ist auch bei uns für die Beförderungen der Dienstherr, sprich Gemeinde, zuständig. Wir haben aber eine Verordnung über den Eintritt in den Dienst, die Gliederung nach Dienstgraden und die Übertragung von Funktionen bei den Freiwilligen Feuerwehren im Lande Niedersachsen. In der steht ganz eindeutig: Verleihungen vom Dienstgrad "Löschmeisterin/Löschmeister" an aufwärts bedürfen der Zustimmung der Kreisbrandmeisterin oder des Kreisbrandmeisters.

Gratulieren tut er natürlich auch, wenn er denn bei der Verleihung dabei ist.



Munter bleiben, Lüke

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKatj8a R8., Köln / 337853
Datum04.05.2006 13:0118389 x gelesen
Hi!



Geschrieben von Lüke FreeseDas ist ja interesant, ich dachte das wäre neben einer für die Beförderung vorhandenen Planstelle eine Selbstverständlichkeit.



Was heißt denn genau Planstelle? z.B. eine Löschgruppe hat 1 Gruppenführer und 2 Stellvertreter, wenn einer davon aufhört, ist das dann eine Planstelle, oder wie?



Bei uns läuft das im Regelfall so, dass wenn es keine "Planstelle" (ich nenne das bei uns einfach mal Bedarf) gibt, dann bekommt die jeweilige Löschgruppe auch keinen F3-Platz, wenn sie z.B. bereits x ausgebildete F3 Leute hat und die Direktion meint, dass das ausreichend ist.

Aber wer auf dem Lehrgang war und ihn bestanden hat, der wird im Regelfall auch irgendwann befördert - eben weil Dienstgrad und Funktion völlig unabhängig von einander sind.

Wir haben bei uns einen Stadtbrandinspektor (F VI), der hat keine weitergehende Aufgabe, sondern gehört ganz normal zur Mannschaft der Löschgruppe.



Gruß

Katja

"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."









Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8R., Peine / 337867
Datum04.05.2006 14:0018655 x gelesen
Tach,



geschrieben von Katja Midunsky:

Was heißt denn genau Planstelle? z.B. eine Löschgruppe hat 1 Gruppenführer und 2 Stellvertreter, wenn einer davon aufhört, ist das dann eine Planstelle, oder wie?

Genau, und nur wenn eine Planstelle frei wird, kann sie auch wieder besetzt und der Betreffende entsprechend befördert werden.



Konkret, gemäß der "Verordnung über die Mindeststärke, die Gliederung nach Funktionen und die Mindestausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren im Lande Niedersachsen" (bei Bedarf nachzulesen hier PDF) soll das ganze so aussehen (der Übersicht halber nur mit den männlichen Bezeichnungen):





Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung:



1 x BM, 1 x EHLM ("Erster Hauptlöschmeister" - "Sonderdienstgrad" nur für stellv. Ortsbrandmeister von Wehren mit Grundausstattung), 1 x OLM (Option), 5 x HFM, 15 x OFM/FM.





Ortsfeuerwehr als Feuerwehrstützpunkt:



1 x OBM, 1 x BM, 1 x HLM, 1 x OLM, 2 x LM, 6 x HFM, 20 x OFM/FM.





Ortsfeuerwehr als Feuerwehrschwerpunkt:



1 x HBM, 2 x OBM, 1 x BM, 1 x HLM, 2 x OLM, 3 x LM, 10 x HFM, 22 x OFM/FM.





Diese Anzahl erhöht sich ggf. noch um diejenigen, die ihre Planstelle nicht mehr besetzen / aus der Funktion ausscheiden, denn die behalten ihren Dienstgrad (auch wenn sie z.B. zugezogen sind), diejenigen, die Sonderfunktionen übernehmen (vom Kreis- / Stadt- / Gemeindebrandmeister bis zum Jugendfeuerwehrwart - LM) sowie diejenigen Mannschaftsdienstgrade, die aufgrund ihrer Dienstzeit befördert werden (10 Jahre - HFM, 15 Jahre - EHFM).



Sinn der Sache ("Planstellen") ist / war wohl, die Beförderung nach Gutdünken abzustellen (passiert natürlich - bei entsprechendem Lehrgang - mitunter trotzdem...), Nachteil ist m.E., daß der reine Dienstgrad in Nds (noch) weniger über den Ausbildungsstand des Betreffenden aussagt, im Sinne von HFM mit GF-Ausbildung ist hier durchaus üblich und mit Verbandsführerausbildung möglich.





Gruß



Daniel



Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLüke8 F.8, Ochtersum / 337961
Datum05.05.2006 09:1618385 x gelesen
Geschrieben von Daniel Ruhland1 x BM, 1 x EHLM ("Erster Hauptlöschmeister" - "Sonderdienstgrad" nur für stellv. Ortsbrandmeister von Wehren mit Grundausstattung), 1 x OLM (Option), 5 x HFM, 15 x OFM/FM.



Nicht ganz richtig: Dienstgrad "Erster Hauptlöschmeister" gilt auch für den stellv. Kreisausbildungsleiter und für den stellv. Kreisjugendfeuerwehrwart.





Geschrieben von Daniel RuhlandNachteil ist m.E., daß der reine Dienstgrad in Nds (noch) weniger über den Ausbildungsstand des Betreffenden aussagt, im Sinne von HFM mit GF-Ausbildung ist hier durchaus üblich und mit Verbandsführerausbildung möglich.



Ich bin auch da nicht ganz deiner Meinung. Die einzelnen Dienstgrade in den betreffenden Funktionen können doch nur mit den abgelegten Lehrgängen erreicht werden. Zumindest gilt das für die Mindestausbildungsanforderung. Eine eventuelle "Überqualifizierung" erkennst du natürlich nicht, z.B. Gemeindebrandmeister mit Verbandsführerausbildung. Und wenn ihr soviele HFM mit Gruppenführerausbildung habt, dann ist bei euch in der Lehrgangsplanung wohl etwas aus dem Ruder gelaufen. Das sind dann sicher die Lehrgänge die an anderer Stelle fehlten und dringend gebraucht wurden.



Munter bleiben, Lüke

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8R., Peine / 337969
Datum05.05.2006 10:3518415 x gelesen
Tach,



geschrieben von Lüke Freese:

Nicht ganz richtig [...]

Ok, von mir aus auch die; geschenkt...





Ich bin auch da nicht ganz deiner Meinung.

Tja, das kann man so oder so sehen. Richtig ist natürlich, daß Du, wenn Du jemandem mit dem Dienstgrad ab LM aufwärts triffst, davon ausgehen kannst, daß er über die entsprechende Qualifikation verfügt - der Umkehrschluß ist (hier in Nds.) allerdings nicht unbedingt möglich - so war's gemeint. Am Rande: wir hatten mal einen FMA - jetzt OFM -, der von Anfang an über die Qualifikation GF verfügte - jetzt kannst Du mal überlegen, wie so etwas möglich ist ;-) (zugegeben: Es handelt sich um einen höchst seltenen Sonderfall).





Und wenn ihr soviele HFM mit Gruppenführerausbildung habt, dann ist bei euch in der Lehrgangsplanung wohl etwas aus dem Ruder gelaufen.

Nö, ganz im Gegenteil - es gibt so etwas wie eine Lehrgangsplanung - a) ist absehbar, daß "Planstelleninhaber" in absehbarer Zeit ausscheiden, also werden beizeiten schon mal Nachfolger ausgebildet (tolles, vielerorts übliches "Verfahren", die Nachfolger dann kommissarisch einzusetzen und so schnell wie möglich durch die Lehrgänge / Lehrgangsabschnitte zu "peitschen"...) b) ist der "Stellenschlüssel" (v.a. Qualifikation GF) m.E. generell ohnehin etwas "knapp" bemessen und ( c) ) gibt es in unserem speziellen Fall z.B. einen Einsatzleitdienst ("Brandmeister vom Dienst - BvD"), der von insgesamt 9 FA wahrgenommen wird, die dafür über die (mindest) Qualifikation "Zugführer" verfügen müssen - als Schwerpunkt (ein Zug) würden uns gemäß VO aber z.B. eigentlich nur vier FA mit dieser Ausbildung "zustehen" (und am Rande: abgebildet werden kann das System auch nicht, da nach VO nicht jeder BvD auch BM sein kann; macht aber nix...).





Das sind dann sicher die Lehrgänge die an anderer Stelle fehlten und dringend gebraucht wurden.

Hmm, a) tja, tut mir unglaublich leid..., b) wenn sie "dringend" gebraucht wurden - siehe oben...





Gruß



Daniel





Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLüke8 F.8, Ochtersum / 337971
Datum05.05.2006 10:5818566 x gelesen
Geschrieben von Daniel RuhlandNö, ganz im Gegenteil - es gibt so etwas wie eine Lehrgangsplanung - a) ist absehbar, daß "Planstelleninhaber" in absehbarer Zeit ausscheiden, also werden beizeiten schon mal Nachfolger ausgebildet (tolles, vielerorts übliches "Verfahren", die Nachfolger dann kommissarisch einzusetzen und so schnell wie möglich durch die Lehrgänge / Lehrgangsabschnitte zu "peitschen"...) b) ist der "Stellenschlüssel" (v.a. Qualifikation GF) m.E. generell ohnehin etwas "knapp" bemessen und ( c) ) gibt es in unserem speziellen Fall z.B. einen Einsatzleitdienst ("Brandmeister vom Dienst - BvD"), der von insgesamt 9 FA wahrgenommen wird, die dafür über die (mindest) Qualifikation "Zugführer" verfügen müssen - als Schwerpunkt (ein Zug) würden uns gemäß VO aber z.B. eigentlich nur vier FA mit dieser Ausbildung "zustehen" (und am Rande: abgebildet werden kann das System auch nicht, da nach VO nicht jeder BvD auch BM sein kann; macht aber nix...).



Dann stehst du ja sicher auch in den Startlöchern als HFM mit Gruppenführerausbildung. Hoffentlich klappt dann der Aufstieg auch irgendwann einmal für dich, viel Glück dabei.





Geschrieben von Daniel RuhlandOk, von mir aus auch die; geschenkt...



Klingt ziemlich abwertend, scheinst für diese Funktionen keine grosse Sympathie zu haben.





Geschrieben von Daniel RuhlandTja, das kann man so oder so sehen. Richtig ist natürlich, daß Du, wenn Du jemandem mit dem Dienstgrad ab LM aufwärts triffst, davon ausgehen kannst, daß er über die entsprechende Qualifikation verfügt - der Umkehrschluß ist (hier in Nds.) allerdings nicht unbedingt möglich - so war's gemeint.



Da hast du natürlich recht, deine "Qualifizierung" erkennt man nicht an deinem Dienstgrad (HFM)





Munter bleiben, Lüke

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8H., Wietzen / 338012
Datum05.05.2006 15:2418290 x gelesen
Tach auch,



Geschrieben von ---Daniel Ruhland---

Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung:



1 x BM, 1 x EHLM ("Erster Hauptlöschmeister" - "Sonderdienstgrad" nur für stellv. Ortsbrandmeister von Wehren mit Grundausstattung), 1 x OLM (Option), 5 x HFM, 15 x OFM/FM.





Ortsfeuerwehr als Feuerwehrstützpunkt:



1 x OBM, 1 x BM, 1 x HLM, 1 x OLM, 2 x LM, 6 x HFM, 20 x OFM/FM.





Ortsfeuerwehr als Feuerwehrschwerpunkt:



1 x HBM, 2 x OBM, 1 x BM, 1 x HLM, 2 x OLM, 3 x LM, 10 x HFM, 22 x OFM/FM.




diese Zahlen gelten aber doch nur bei Ortsfeuerwehren mit Mindeststärke

(Personal und Fahrzeuge):



Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung:

1 Gruppe



Ortsfeuerwehr als Feuerwehrstützpunkt:

1 Gruppe + 1 Trupp



Ortsfeuerwehr als Feuerwehrschwerpunkt:

1 Zug



sobald eine Ortsfeuerwehr darüber hinausgehend Fahrzeuge vorhält, muss (kann) auch das entsprechende Personal in Funktion und Dienstgrad vorhanden sein (siehe §2, Abs. 4 MindStärkeVO).

Selbst wenn nur "überzähliges" Personal ohne zusätzliches Fahrzeug vorhanden ist können zusätzliche TF und GF eingesetzt werden (GF mit dem Dienstgrad Löschmeister)(siehe §3, Abs. 5,6,7 MindStärkeVO).

Einen GF auf unabsehbare Zeit nicht zum LM zu befördern, stellt das ganze System "Dienstgrade" dann doch sehr infrage.



Grüße

Volker

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8R., Peine / 338036
Datum05.05.2006 16:5818647 x gelesen
Hallo,



geschrieben von Lüke Freese:

Klingt ziemlich abwertend, scheinst für diese Funktionen keine grosse Sympathie zu haben.

Nicht für die Funktionen, die sind allesamt gut und wichtig, aber für die vor gar nicht allzulanger Zeit in Niedersachsen zusätzlich eingeführten "Erste(r)"-Dienstgrade habe ich in der Tat gar nichts übrig.



Viele denken, die Dienstgrade (und übrigens auch viel "quasi-militärisches Gehabe" in den FF) stammen aus den ersten Tagen der Freiwilligen Feuerwehren, wären also "uralte" Tradition. Tatsächlich wurden sie aber erst vor rund 70 Jahren eingeführt - in direktem Zusammenhang mit dem dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte! Für eine moderne Hilfsorganisation wie die Feuerwehren wäre es meiner Meinung nach daher eher angebracht, sich von einem guten Teil dieser "Dienstgrad-Folklore" (endlich!) zu trennen (und endlich auch von dem vielerorts praktizierten anderen Unfug!) - die Einführung der "Erste(r)-Dienstgrade in Niedersachsen in den 90er Jahren scheint mir da eher anachronistisch! Mit einer Einteilung wie in NRW - also bezogen auf hiesige Verhältnisse FMA, FM, OFM, HFM, BM, OBM, HBM, SBM/GBM (Stadt-/Gemeinde-BM), ABM, KBM und RBM - würden wir doch auch völlig auskommen!?





Gruß



Daniel





Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / 338042
Datum05.05.2006 18:2518263 x gelesen
Hi,



Geschrieben von Daniel Ruhland



Für eine moderne Hilfsorganisation wie die Feuerwehren wäre es meiner Meinung nach daher eher angebracht, sich von einem guten Teil dieser "Dienstgrad-Folklore" (endlich!) zu trennen





So sehe ich das -und viele andere FW-Angehörige die ich kenne- auch; aber für einige FW-Angehörige ist diese Thematik das "Non-plus-ultra".

Wenn man überlegt, wie viel geistige Arbeit mancherorts von hochqualifizierten FW-Kräften für das Thema verwand wird, und welche andere (und weniger wichtige ?!) Themen nur kurz oder überhaupt nicht zur Zufriedenheit gelöst werden........ !?!?

"Die Menschen halten um so eifriger auf einen Titel, je zweideutiger und ungewisser der Titulus ist, der sie dazu berechtigt !" (Heinr. Heine)



MkG



Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"



(Heinrich Heine)



Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt