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Thema | Betreuer in der JF in NRW | 4 Beträge | |||
Rubrik | Jugendfeuerwehr | ||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / | 334946 | |||
Datum | 15.04.2006 22:13 | 6934 x gelesen | |||
Mahlzeit! Anlässlich einer Diskussion im Chat blieb die Frage, wer denn in NRW überhaupt Betreuer (oder gar Jugendwart) einer JF sein kann. Natürlich Angehörige der Einsatzabteilung, vermutlich auch Angehörige von Musiktreibenden Einheiten und aus der Ehrenabteilung? Wie sieht es aber mit 'externen' aus? Können die nach §1(1) LVO in die FF aufgenommen werden, ohne der Einsatzabteilung anzugehören? Oder als Fachberater nach §3 LVO? Als (garnicht mal so fiktives) Beispiel sei der Fall angenommen, dass in einer JF eine (externe) Frau als Betereuerin für Mädchen mitwirken soll, weil keine (oder keine geeigneten) Frauen in der Einsatzabteilung vorhanden sind. Oder ist es gar Möglich, als Betreuer(in) der JF anzugehören, ohne der FF anzugehören? Mir schwant, dass das aus verschiedenen Gründen (Haftung, Unfallversicherung, Einordnung in die Hierarchie) kein erstrebenswerter Zustand wäre... Gruß, Henning | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / | 335287 | |||
Datum | 17.04.2006 12:04 | 4944 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Henning Koch blieb die Frage, wer denn in NRW überhaupt Betreuer (oder gar Jugendwart) einer JF sein kann. Kenn jetzt die NRW FW-LVO nicht, würde diesen Personenkreis bejaren. Als (garnicht mal so fiktives) Beispiel sei der Fall angenommen, dass in einer JF eine (externe) Frau als Betereuerin für Mädchen mitwirken soll, weil keine (oder keine geeigneten) Frauen in der Einsatzabteilung vorhanden sind. Für eine dauerhafte Betreuertätigkeit in der JF glaube ich nein, für Teltlagern etc. Siehe hierzu aus der Broschüre "wenn´s dich erwischt... - Unfallversicherungsschutz in der Jugendfeuerwehr" der FUK NRW: " Betreuer meist Eltern [->], die die Jugendfeuerwehr auf Wanderungen, Fahrten und in Zeltlagern begleiten, betreuen und Aufsichtsfunktionen übernehmen. Damit die Eltern Unfallversicherungsschutz genießen, müssen sie füpr die Jugendfeuerwehr allgemein und nicht nur für ihr eigenes Kind tätig sein. Die Bereuuungsfunktion muss offiziell festgelegt werden. Die Zahl der Betreuer soll das Verhältnis 1:10 nicht übersteigen." MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" | |||||
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Autor | Andr8e H8., Nettersheim / | 335300 | |||
Datum | 17.04.2006 12:54 | 4693 x gelesen | |||
Hallo, laut FUK NRW muß zwischen einer nicht aktiven Person zB. Elternteil oder Inaktives Mitglied die als Betreuer fungieren ein Vertag mit der Gemeinde bzw Stadt über die genauen Tätigkeiten abgeschlossen werden. Damit im Schadensfall die FUK eintritt. Sicherheits halber, bei der FUK bezüglich der genauen Wortwahl nachfragen. Gruß Huppi | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / | 335493 | |||
Datum | 18.04.2006 12:35 | 4677 x gelesen | |||
Hi! Bei uns hat man für solche Fälle vor einiger Zeit die FF geöffnet für sog. Verwaltungshelfer. Wir haben 3 solcher Kollegen, 2 kümmern sich um das Wachgebäude und die 3. ist Betreuerin bei der JF. Sie sind Mitglieder in der FF, aber nicht Angehörige der Einsatzabteilung, haben normale Uniform bekommen, werden aufs MTF eingewiesen und können so als FF-Mitglied inkl. Versicherungsschutz entsprechende Aufgaben wahrnehmen. Gruß Katja Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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