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Thema | Brand in Opwijk 09/04/2021 - war: bemerkenswerte Einsätze | 11 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 868620 | |||
Datum | 14.04.2021 08:05 | 1590 x gelesen | |||
Interessant, Ich antworte mal gesammelt auf die wohl zentrale Frage Geschrieben von Jürgen M. gibt es da keine Brandwände?und Geschrieben von Volker L. Die Frage habe ich mir auch gestellt. mit der Gegenfrage: Hätte es da Brandwände geben müssen? Die Frage nach Brandwänden stellt sich im Regelfall der Planer (bzw. sollte er). Dabei ist die grundlegende Planung/Anordnung wesentlicher Teile wie Brandwände und Treppenräume eigentlich Sache des Entwurfsverfassers und nicht des Brandschutzplaners. Nur hören das die Entwurfsverfasser nicht gerne bzw. meinen manchmal, das geht sie nichts an, dafür gibt es ja den Brandschutzplaner. Der Brandschutzplaner darf leider nur allzu oft die architektonisch-geistigen Freiheiten und Höhenflüge wieder einfangen und versuchen, diese in ein noch übrigbleibendes Mindestvorschriftenkorsett zu zwängen. Manche grundlegende Fehler bekommt man aber nicht mehr eingefangen. Wenn sich dann ein Bauherr (oder später Wohnungskäufer) nicht mit der Sicherheit und den Anforderungen seines Eigentums beschäftigt sondern sich bind auf andere verlässt, dann darf man sich hinterher auch nicht beschweren. Soweit ich das mit meinen rudimentären, schüleraustauschbasierten Französischkenntnissen herauslesen kann, sind wohl die belgischen Basisnormen gar nicht so weit von den deutschen Landesbauordnungen entfernt. Auch bedingt durch das europäisch angeglichene Bauproduktenrecht haben sich die jeweiligen Bauordnungen bezüglich Feuerwiderstand und grundsätzlichen (schutzzielorientierten) Anforderungen angeglichen. Insofern würde ich auf die Gegenfrage mal für vergleichbare deutsche Gebäude eingehen, dann kann man das, sofern Interesse besteht, in seiner jeweiligen Landesbauordnung nachvollziehen. Maßgebend für die Erforderlichkeit von Brandwänden wären hier die Gebäudeklasse, die Gebäudeausdehnung und die Anordnung auf einem Grundstück. Gebäudeklasse/Grundstück: Für vergleichbare Gebäude (Wohnanlage auf EINEM Grundstück, Gebäude der Gebäudeklasse 3 / Gebäude geringer Höhe) wären in Deutschland auch nur raumabschließend hochfeuerhemmende Wände anstelle von Brandwänden (EI60) erforderlich und keine Brandwände (REI90+M). Gleiches gilt für Gebäudeabschlusswände, wenn es sich um mehrere zusammengebaute Gebäude auf verschiedenen Grundstücken handelt. Gebäudeausdehnung/Brandabschnittslänge: Grundsätzlich geben die Landesbauordnungen einen Brandwandabstand innerhalb ausgedehnter Gebäude vor, meist von 40m. Bei einer Längenausdehnung von zwar bis zu ca. 51m aber einer Gebäudetiefe von ca. 12,50m bei Grundfläche von 1.350 m² (des Gebäudes in der Kloosterstraat, Opwijk, Belgien) werden im Regelfall auch in Deutschland keine Brandwände vorgesehen bzw. regelmäßig Abweichungen zum maximal zulässigen Brandwandabstand genehmigt, da das baurechtlich zulässige Gesamtschadensausmaß (von 40 x 40 m = 1.600 m²) teilweise deutlich unterschritten ist. Noch dazu sind die Nutzungseinheiten (Wohnungen) feuerwiderstandsfähig voneinander abzutrennen. Bis der Brand also eine Brandwand erreiche, müsste er im Wohnungsbau also schon (einige) mindestens feuerhemmende (EI30) Trennwände übersprungen haben. Und das sollte eine Feuerwehr ggf. ver-/behindern können. Gelegentlich kommen vergleichbare Brandereignisse vor. Ob das an den Vorschriften liegt oder an einer eher mangelhaften Umsetzung lässt sich ggf. nach dem Brandfall untersuchen/beurteilen. Geschrieben von Olaf W. Was ich nicht finden konnte, sind Details dazu, ob brennbare Materialien über die Wand geführt werden dürfen und wenn ja, wie. Das war in Deutschland ja auch mal erlaubt, bis man festgestellt hat, dass das nicht so schlau ist. Wann und wo war das denn erlaubt? Das müsste aber schon lange her sein. Dass brennbare Baustoffe über Brandwände nicht hinweggeführt werden dürfen, ist keine Erfindung der Neuzeit, das wussten schon unsere Altvorderen. z.B. Geschrieben von --- Ludwig II., von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben etc. etc.--- Königlich Allerhöchste Verordnung vom 19. September 1881, die allgemeine Bauordnung betreffend Daran hat sich auch in den wesentlichen Bauordnungsnovellierungen der letzten Jahrzehnte eigentlich nichts geändert. Geschrieben von Volker L. Da sieht man mal wieder wie wichtig und sinnvoll gewisse Bauvorschriften sind. Sie sind nicht dazu da, den Bauherren den Neubau teurer zu machen sondern solche großen Schäden zu verhindern. Wenn es nach manchen Bestrebungen gehen würde, dann soll zukünftig mit viel weniger Regelwerken gebaut werden dürfen. Dann sieht man solche Brandereignisse potentiell öfter... An den Vorschriften liegt es mit Sicherheit nicht, da diese ausreichend vorhanden und ausreichend sicher sind, sich das Sicherheitsniveau in den letzten ca. 150 Jahren nicht wesentlich geändert hat und sich auch zukünftig absehbar nicht wesentlich ändern wird. (und wenn, dann erst nach der Wahl :-D ) Solche Brandereignisse würde man potenziell weniger sehen, wenn Deine Firma endlich mal die Produktion der weltberühmten Lufthaken einstellen würde, mit denen hochqualifizierte Trockenbau-Fachkräfte (unter Aufsicht hochqualifizierter Bauleiter) wie eh und je oberseitig frei wedelnde Gipskartonständerwände an Dächern ohne Feuerwiderstand anschließen, fernab jeder Vorgaben der allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse/Zulassungen/Bauartgenehmigungen. Eine Brandausbreitung, die über das baurechtlich zulässige (und gesellschaftlich akzeptierte) Maß hinausgeht, ist zum Großteil bedingt durch eine mangelhafte Ausführung, nicht durch fehlende/geringe/reduzierte Vorschriften. Es hilft die bestgeplante Trennwand/Wand anstelle einer Brandwand/Brandwand nichts, wenn sie falsch und somit wirkungslos ausgeführt ist. Geschrieben von Volker L. So manche Löschbemühungen waren nur noch "rührend"...Mit Vollstrahl von der Straße über den Dachstuhl wedelnd.... Der Einsatz war so richtig die Arschkarte mit viel zu wenigen Kräften zu Beginn... Darf man vielen Bildern und YouTube-Filmen von vergleichbaren Bränden in Deutschland Glauben schenken, dann würde es dort auch bei Löschbemühungen bleiben, die aber manchmal eher "peinlich" statt "rührend" wären. Auch in D würde man mit Vollstrahl über den Dachstuhl wedeln, möglichst mit (kleinen) C-Rohren, damit auch jeder der vielen anwesenden Spritzenmeister was davon hat, oder aus einer Höhe von mindestens 25m mit einem als Gießkanne missbrauchten Hubrettungsgerät. Das ganze aber nur mit einem 3-5fach höheren Kräfteansatz als in BE. Wichtig ist dabei nur, wie man es hinterher verkauft. Vielleicht in etwa so: Die Feuerwehr war mit allen verfügbaren Kräften im Großeinsatz, konnte aber leider nicht verhindern, dass sich die Brandlast durch stetiges Aufzehren an die Löschtaktik der Feuerwehr anpasst. Schuld daran waren die O verschärften O zu laschen Bauvorschriften. (zutreffendes bitte ankreuzen) Insbesondere haben die zu Beginn des Löschangriffs noch geschlossenen Dächer die von der Feuerwehr aus großer Höhe aufgebrachten Wassermassen so hartnäckig abgewiesen, dass nachhaltig ein Löscherfolg verhindert wurde. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Olaf8 W.8, Mainz / Rheinland-Pfalz | 868601 | |||
Datum | 12.04.2021 19:19 | 2037 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.gibt es da keine Brandwände? vielleicht kann da jemand aus den Basisnormen mehr rauslesen als ich: https://www.wtcb.be/homepage/index.cfm?cat=services=standards_regulations&pag=fire&art=standards_and_regulations&niv01=belgian_fire_safety_requirements&niv02=base_standards soweit ich's verstanden hab, sind da in Bijlage 2 mindestens seit 1997 zwischen Gebäuden geringer Höhe (in Belgien: bis 10 m OKFF) Wände mit 60 min Feuerwiderstand gefordert, bei Bedarf mit selbstschließenden T30-Türen. Für das Dach sind 30 Minuten Feuerwiderstand gefordert, entweder durch die Bauelemente selbst oder Bekleidung. Was ich nicht finden konnte, sind Details dazu, ob brennbare Materialien über die Wand geführt werden dürfen und wenn ja, wie. Das war in Deutschland ja auch mal erlaubt, bis man festgestellt hat, dass das nicht so schlau ist. Brandwände in unserem Sinne (REI90+M) scheint es nicht zu geben, oder ich konnte sie im Text nicht finden. Gruß, Olaf | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 868588 | |||
Datum | 12.04.2021 12:38 | 1861 x gelesen | |||
Die Frage habe ich mir auch gestellt... Da sieht man mal wieder wie wichtig und sinnvoll gewisse Bauvorschriften sind. Sie sind nicht dazu da, den Bauherren den Neubau teurer zu machen sondern solche großen Schäden zu verhindern. Wenn es nach manchen Bestrebungen gehen würde, dann soll zukünftig mit viel weniger Regelwerken gebaut werden dürfen. Dann sieht man solche Brandereignisse potentiell öfter... So manche Löschbemühungen waren nur noch "rührend"...Mit Vollstrahl von der Straße über den Dachstuhl wedelnd.... Der Einsatz war so richtig die Arschkarte mit viel zu wenigen Kräften zu Beginn... ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Bern8d O8., Filderstadt / | 868582 | |||
Datum | 11.04.2021 19:00 | 2552 x gelesen | |||
Salut, "Großbrand Niederlande:" Belgien soviel Zeit muß sein Gruß Ossi | |||||
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Autor | Thor8ste8n R8., Lilienthal / Niedersachsen | 868580 | |||
Datum | 11.04.2021 16:50 | 2551 x gelesen | |||
Oh Mann.....natürlich Belgien... Das Fachforum zum Thema Marine: www.Forum-Marinearchiv.de | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 868579 | |||
Datum | 11.04.2021 16:45 | 2473 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Paul B. ... für die Größe der Gemeinde ein recht umfassendes Feuerwehraufgebot das ist 10 Km von Brüssel weg... und um 25 vom Antwerpen. Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Hungen / Hessen | 868577 | |||
Datum | 11.04.2021 16:35 | 2685 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Robin B. Anscheinend nicht zwischen allen Gebäuden.....was irgendwie verwundert , ist ja wohl kein Altbaukomplex, wie hier zu lesen : Bericht noch ein Bericht auf Deutsch für die Größe der Gemeinde ein recht umfassendes Feuerwehraufgebot, da bin ich mal auf die Berichte gespannt. Viele Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | |||||
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Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 868573 | |||
Datum | 11.04.2021 15:46 | 2726 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.gibt es da keine Brandwände? Anscheinend nicht zwischen allen Gebäuden..... Wenn man sich aber bei 2:45 auf die rechte Gebäudewand von dem noch vorhandenen Dachstuhl mit der PV-Anlage anguckt, dann sieht man, wie eine Brandwand im Brandfall wirklich nützen kann. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 868572 | |||
Datum | 11.04.2021 15:34 | 2801 x gelesen | |||
hallo, gibt es da keine Brandwände? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thor8ste8n R8., Lilienthal / Niedersachsen | 868568 | |||
Datum | 11.04.2021 11:27 | 5094 x gelesen | |||
https://youtu.be/_lRl-oiYe8w Das Fachforum zum Thema Marine: www.Forum-Marinearchiv.de | |||||
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