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Themaschon heftig: Feuerwehr spritzt auf Gaffer :-()172 Beträge
RubrikEinsatz
Infos:
  • Bild: LKW wird bespritzt
  • Staatsanwaltschaft: Kein Strafverfahren gegen Feuerwehrleute wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr
  • 'Gaff' nicht!': Feuerwehrmann setzt sich mit Song gegen Gaffer ein
  • Darth Vader und die Gaffer. Eine der besten Stellungnahmen zum Thema!
  • Feuerwehrmann droht jetzt Ermittlungsverfahren
  • Spiegel: "Da ist einem Kollegen der Kragen geplatzt"
  • Lt. PNP: Aktion mit Polizei abgesprochen
  •  
    AutorMark8us 8K., Straßgiech / Bayern849941
    Datum14.06.2019 22:5913341 x gelesen
    Davon ab, dass in der Feuerwehrwelt wohl die viele gar nicht mehr an die Aktion denken bzw. mitbekommen haben und aus der "normalen" Bevölkerung sicher keiner mehr daran denkt, sehe ich das eher nicht mehr als Provokation. Aber seis' drum

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP849841
    Datum13.06.2019 10:3513238 x gelesen
    Das Gesicht dieses Feuerwehrmannes - den seien wir mal ehrlich wieviele überhaupt noch auf den ersten Blick erkennen, selbst wenn der Name daneben steht? - ist eine Provokation?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS849820
    Datum12.06.2019 15:5913541 x gelesen
    Geschrieben von Markus K.Wobei meine Erfahrungen zeigen, dass dies sowieso nicht fruchtet.
    Ich will behaupten das sich bei dem Thema viel bewegt hat in den vergangenen 2 Jahren. Nicht zuletzt durch massive Presseberichte und erhöhten Kontrolldruck.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg849816
    Datum12.06.2019 12:3613787 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Markus K.Die Frage ist eigentlich, warum muss ich unbedingt "damit" Werbung für die Rettungsgasse machen.
    weil "Provokationen" einen höheren Werbeerfolg haben

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorMark8us 8K., Straßgiech / Bayern849815
    Datum12.06.2019 12:3213801 x gelesen
    Gerade keinen Helm auf. Danke.

    Der Post war eigentlich nur informativ.
    Du hattest ja die Aktion zu Beginn schon befürwortet (hab also schon mit sowas gerechnet).

    Die Frage ist eigentlich, warum muss ich unbedingt "damit" Werbung für die Rettungsgasse machen.

    Wobei meine Erfahrungen zeigen, dass dies sowieso nicht fruchtet.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP849804
    Datum12.06.2019 08:3114101 x gelesen
    Geschrieben von Markus K.Scheinbar geht hier auch noch etwas....Ja, z.B. eine gemeinsame Werbeaktion von Heimann und der Kraftfahrer-Initiative "Bewegen mit Herz", die v.a. Benefizaktionen für Kinder durchführt, und nun auch auf das Thema Rettungsgasse aufmerksam machen will.
    Wo ist jetzt das Problem? Sitzt der Helm wieder schief?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorMark8us 8K., Straßgiech / Bayern849796
    Datum11.06.2019 23:4614414 x gelesen
    Scheinbar geht hier auch noch etwas....

    Leider auf die Schnelle nur Facebook

    https://m.facebook.com/photo.php?fbid=458314554941976&id=100022903072019&set=a.192275004879267&source=56

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    AutorHolg8er 8S., Adelsdorf / Bayern836280
    Datum30.12.2017 13:3619381 x gelesen
    Heut im Fränkischen Tag

    Feuerwehrmann macht Gaffersong

    http://www.infranken.de/regional/main-spessart/unfall-auf-a3-mit-drei-toten-dieser-feuerwehrmann-bespritzte-gaffer-mit-wasser;art165836,3103076

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW835451
    Datum29.11.2017 15:5719617 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Auch Andere haben ähnliche Probleme ...

    Ich hätte mir auch schon das eine oder andere Mal einen Marder oder besser noch Leopard II als Absperrung gewünscht. Und nicht nur weil die ordentlich schwer sind.

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg835450
    Datum29.11.2017 15:3919666 x gelesen
    hallo,

    die hätten schiessen können ;-)

    ... Über Funk wurde der Fahrer des Schwerlasters gewarnt. Dieser konnte seine knapp 60 Tonnen schwere Anhängerlast sicher auf und neben dem Standstreifen zum Stehen bringen. Über die Polizei und die Autobahnmeisterei wurde die A14 bis auf eine Spur gesperrt und der Verkehr am Panzer vorbeigeführt.

    Damit gingen die eigentlichen Probleme aber erst richtig los, so Frank Bobertz, vom Sicherheitsteam des Transports. Während die eigentliche Reparatur nur knapp eine Stunde dauerte, entwickelte sich die Arbeit der Männer auf der vielbefahrenen A14 zum unkalkulierbaren Risiko.
    Sichtschutz gegen Gaffer auf Autobahn 14

    Das Team musste erleben, dass die Leute einfach mitten auf der freigegebenen Überholspur bremsten, nur um Fotos zu machen. Obwohl die Mitarbeiter extra ihr Begleitfahrzeug als Sichtschutz nutzten, haben Pkw-Fahrer dieses umfahren, haben gehalten und Bilder von dem Panzer und den Arbeitern gemacht.

    Bobertz: "...diese blöde Gafferei - die geht einem auf den Keks." Und sie ist gefährlich! In der Vergangenheit gab es in Deutschland immer wieder schwere Unfälle wegen Gaffern. Einige Experten fordern daher, bei Unfällen und schwierigen Bergungen die Autobahnen voll zu sperren. In diesem Fall ging am Ende aber alles gut und der reparierte Schwerlasttransport konnte seine Fahrt fortsetzen. Nach etwa 4 Stunden wurde die A14 wieder vollständig freigegeben.

    Quelle: https://www.mz-web.de/28972880 ©2017

    Auch Andere haben ähnliche Probleme ...

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorThor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg835244
    Datum21.11.2017 08:49   19794 x gelesen
    Hallo zusammen,

    wenn das Thema nochmal wiederbelebt wurde, kann ich mir nicht verkneifen doch noch was zu sagen, was mich schon seit Tagen mächtig wurmt:
    Geschrieben von Sebastian K.Ihren Standpunkt zur Rechtmäßigkeit hat die Staatsanwaltschaft für eine Pressemeldung recht umfangreich begründet, und das ist nunmal eine rechtsstaatliche Stelle, die in diesem Verfahrensstand eine solche abschließende Rechtsbewertung treffen darf. Warum genügt das nicht, warum werden solche Entscheidungen dann als "zweifelhaft" bezeichnet? Von anderen auch als Einknicken?
    Die Staatsanwaltschaft hat grundsätzlich nichts zur "Rechtsmässigkeit" gesagt, sondern nur dazu, dass sie nichts weiter unternehmen wird. Das sind für mich zwei paar Schuhe.

    Zweifelhaft finde ich vor allem, dass hier im Forum eine Aussage (nicht von Dir) weitgehend unwidersprochen bleibt, dass der Staat/ Polizei versagt hätte, und der Feuerwehrmann quasi so handeln musste. Ich befürchte einfach, dass einige Feuerwehrleute in diesem Geiste denken/ Argumentieren, und das finde ich das wirklich zweifelhafte um nicht zu sagen Entsetzliche an der ganzen Angelegenheit. Das ist nämlich ein Weg (eine politische Richtung), den die Feuerwehr auf keinen Fall gehen sollte.

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP835243
    Datum20.11.2017 21:2719860 x gelesen
    Geschrieben von Jan S.Das ein Handeln in einem Einzelfall nicht sanktioniert wird, bedeutet nicht, dass man das als Rechtsgrundlage für zukünftiges Handeln nehmen darf.Wer behauptet das denn?
    Wenn es um die Annahme geht, dieser Fall würde weitere Feuerwehren zu diesem (oder drastischeren) Mitteln greifen lassen, gehört das für mich in die Schublade "Alle Feuerwehren sind erstmal doof." Aber sorry, ich wiederhole damit schon wieder meine Meinung. Und das darf ja nicht jeder.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJan 8S., Wallenhorst / 835240
    Datum20.11.2017 13:50   20193 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Es tut mir ja wirklich sehr leid, dass ich die Art, wie sich Feuerwehrleute über dieses Thema weiter (und weiter und weiter) äußern, in vielen Fällen nicht nachvollziehen kann, und dass darunter nun auch Feuerwehrhandwerk ist.

    Das ist im Grundsatz nicht schlimm, letztlich hältst du ja selber auch das Thema erfolgreich am Leben.

    Geschrieben von Sebastian K.Das "Merkmal von FB" ist völlig richtig umschrieben, schließt es auch die eigenen Beiträge mit ein? Ist FB so als Maßstab geeignet, um die Wirkung unserer Maßnahmen in der Öffentlichkeit zu beurteilen, ist es zur Öffentlichkeitsarbeit geeignet? Oder überhaupt zur Diskussion?

    Die grundsätzlichen Fragen müssen andere beurteilen. Es gibt allerdings kaum große öffentliche Feuerwehren, die darauf verzichten. Konkrtet auf Darth Vader bezogen haben wir zwei kritische Bemerkungen bekommen, deine eingeschlossen.

    Das mit der Rechtmäßigkeit haben wir schon diskutiert. Das ein Handeln in einem Einzelfall nicht sanktioniert wird, bedeutet nicht, dass man das als Rechtsgrundlage für zukünftiges Handeln nehmen darf. Wenn du dir da so sicher bist, dann kannst du ja sicher die Rechtsgrundlage benennen, aufgrund der ich zukünftig Gaffer nassspritzen darf. Bin gespannt.

    Geschrieben von Sebastian K.Das ist nach meiner Ansicht hier schon seit langem nicht mehr der Fall.

    Joa. Das ist deine Meinung und die hat man jetzt zur Kenntnis genommen. Wenn die Kritik an dem schiefsitzenden Helm tatsächlich der einzige Punkt wäre, den man aus Sicht eines Öffentlichkeitsarbeiters zu kritisieren hätte, dann gebe ich dir - zum wiederholten Male - recht. Ist er aber nicht.

    Insgesamt ist es mir unverständlich, wie ein ansonster kritischer Geist nicht den Unterschied zwischen einer differenzierten Diskussion und krawalligem Herumschreien in den den sozialen Medien nicht nur nicht erkennt, sondern mit den Mtteln der Übertreibung, Verallgemeinerung und auch Arroganz in eine solche Diskussion reingrätscht.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP835239
    Datum20.11.2017 12:4720039 x gelesen
    Es tut mir ja wirklich sehr leid, dass ich die Art, wie sich Feuerwehrleute über dieses Thema weiter (und weiter und weiter) äußern, in vielen Fällen nicht nachvollziehen kann, und dass darunter nun auch Feuerwehrhandwerk ist.
    Geschrieben von Jan S....das ist leider ein Merkmal von FB: Lauter, Schriller, Maßloser. Das "Merkmal von FB" ist völlig richtig umschrieben, schließt es auch die eigenen Beiträge mit ein? Ist FB so als Maßstab geeignet, um die Wirkung unserer Maßnahmen in der Öffentlichkeit zu beurteilen, ist es zur Öffentlichkeitsarbeit geeignet? Oder überhaupt zur Diskussion?

    Geschrieben von Jan S.a) Rechtmäßigkeit sowie tatsächlicher Sinn der MaßnahmeIhren Standpunkt zur Rechtmäßigkeit hat die Staatsanwaltschaft für eine Pressemeldung recht umfangreich begründet, und das ist nunmal eine rechtsstaatliche Stelle, die in diesem Verfahrensstand eine solche abschließende Rechtsbewertung treffen darf. Warum genügt das nicht, warum werden solche Entscheidungen dann als "zweifelhaft" bezeichnet? Von anderen auch als Einknicken?

    Geschrieben von Jan S.b) Wirkung in der ÖffentlichkeitDie Wirkung in der Öffentlichkeit, die in der Feuerwehrwelt angenommen wird, ist für mich nicht die tatsächliche. Diese ist in den ganzen Beiträgen zu dem Thema, nicht nur auf Lauter-Schriller-Maßloser-FB, sondern auch allen Plattformen auf denen ich das Thema bislang gesehen habe, eine ganz andere als die, von der ich in Beiträgen der Feuerwehrwelt lese.
    Auch der Unsinn mit dem schief sitzenden Helm, den die Öffentlichkeit als Indiz für Unprofessionalität sehen soll. Davon les ich in Beiträgen von Feuerwehrlern, ich finde aber keinen "zivilen" Beitrag, der sich mit diesem ollen Helm beschäftigt.

    Seit dem "Vorfall" sind 11 Tage vergangen, alleine die betroffene FW war seitdem drei Mal auf der BAB und bei VU auf anderen Straßen, deutschlandweit sind alleine in dieser Zeit wieviele Einsätze mit "Gaffern" ohne Strahlrohr abgelaufen? Das Antenne-Bayern-Jingle mit Rudi geht auch längst den Weg aller Radiojingles, das Thema interessiert "draußen" schlichtweg keine Sau mehr. Trotzdem geht es in der Feuerwehrwelt weiter, und bei Erbsenzählerei ist man längst angekommen. Ich verstehe es nicht. Man kritisiert, das und wie der Feuerwehrmann in der Öffentlichkeit auftritt, und prügelt ihn gleichzeitig munter weiter durch diese Öffentlichkeit, die das ganze in weiten Teilen schon gar nicht mehr beschäftigt, und in den wenigen Momenten wo sie sich zu dem Thema doch noch äußert macht sie dies auch noch gegensätzlich. Garniert wird das mit Details zu Rudis Feuerwehrkarriere, die zwar kinderleicht zu recherchieren sind, aber letztlich auch völlig belanglos sind. Macht man ihm damit einen Gefallen? Vielleicht hat er mit dem Auftritt im Video den Anfang gemacht, aber weitergetrieben wird es nun von anderen.
    In einem Punkt hast du recht: dieser mediale Ablauf ist wirklich sehr interessant. In Ausbildungen zur Öffentlichkeitsarbeit passt er wunderbar zwischen die Themen Leserreporter und Dramatisierungsgesellschaft. Oder einer Überlegung, ob die Grundlage unserer Öffentlichkeitsarbeit immer auch eine realistisch eingeschätzte Öffentlichkeitswahrnehmung ist. Das ist nach meiner Ansicht hier schon seit langem nicht mehr der Fall.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJan 8S., Wallenhorst / 835238
    Datum20.11.2017 11:26   20300 x gelesen
    ...das ist leider ein Merkmal von FB: Lauter, Schriller, Maßloser.

    Trotzdem halte ich eine Diskussion über

    a) Rechtmäßigkeit sowie tatsächlicher Sinn der Maßnahme
    b) Wirkung in der Öffentlichkeit
    c) Art und Weise der Diskussionsführung

    für sinnvoll. Und für c) ist dein Beitrag eben auch nicht hilfreich.

    Vielleicht wäre es tatsächlich einfacher, wenn wir viel eher auf dich hören würden - oder besser - dich vorher fragen welche und wie wir Themen diskutieren.

    Grüße, Jan

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg835235
    Datum20.11.2017 10:1419962 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Thomas E.

    Endlich die Begründung warum wir Drohnen brauchen :-D

    Mir kamen beim Lesen dieses Absatzes erstmal kleine Kampfdrohnen zur direkten Bekämpfung der Gaffer oder Drohnen in den Sinn, die mit langwirkenden Farbstoffmarkierungen die Gaffer besprühen um sie später besser Identifizieren und zur Rechenschafft ziehen zu können ;-)))


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorMich8ael8 S.8, Erlenbach / Bayern835234
    Datum20.11.2017 09:1920080 x gelesen
    q>Um Gaffer zu identifizieren, kann ich mir auch Drohneneinsätze vorstellen. [...]" Langsam aber sicher tut es weh, drehen die Leute jetzt nur noch am Rad ??? Meine Fresse da bekomm ich ja ein kotztreiz

    Alle Äußerungen die ich hier treffe, entsprechen meiner persönliche Meinung!!!

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW835233
    Datum20.11.2017 09:1120097 x gelesen
    Geschrieben von GaschDie Löschzentren der sozialen Netzwerke sollten Gaffer-Videos entfernen. Um Gaffer zu identifizieren, kann ich mir auch Drohneneinsätze vorstellen. [...]"


    völlig Banane

    Was die Löschzentren nun anstellen kann man ja aktuell bei Erdogan kritischen Facebook Einträgen sehen und das massenweise Persönlichkeitsrechte verletzt werden und durch Drohnen Unschuldige gefährdet werden steht in keinem Verhältnis zu den Nutzen.

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW835228
    Datum19.11.2017 16:2620253 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.Gasch: Das Thema sollte nicht nur in der Schule, sondern auch im Erste-Hilfe-Kurs oder im Fahrschulunterricht behandelt werden. Die Löschzentren der sozialen Netzwerke sollten Gaffer-Videos entfernen. Um Gaffer zu identifizieren, kann ich mir auch Drohneneinsätze vorstellen. [...]"


    Endlich die Begründung warum wir Drohnen brauchen :-D

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg835222
    Datum19.11.2017 08:4520433 x gelesen
    Guten Morgen

    -> spiegel.de Psychologin über Schaulustige "Gaffen kann süchtig machen"

    " Ein Feuerwehrmann bespritzte Fahrzeuge von aggressiven Schaulustigen mit Wasser. Woher kommt die Lust am Gaffen? Antworten von der Kriminalpsychologin Ursula Gasch.
    [...]
    SPIEGEL ONLINE: Was kann man gegen Gaffer tun?

    Gasch: Das Thema sollte nicht nur in der Schule, sondern auch im Erste-Hilfe-Kurs oder im Fahrschulunterricht behandelt werden. Die Löschzentren der sozialen Netzwerke sollten Gaffer-Videos entfernen. Um Gaffer zu identifizieren, kann ich mir auch Drohneneinsätze vorstellen. [...]"




    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg835219
    Datum18.11.2017 07:5320935 x gelesen
    Hallo Sebastian,

    dann las das Theater beim Gesichtsbuch!

    Gruß
    Michael

    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP835218
    Datum18.11.2017 02:20   21131 x gelesen
    ...und auf FB geht schon wieder die Welt unter. Denn Rudi hat natürlich wieder den Helm schief sitzen, er hat auf dem Video boshafterweise auch nicht die schriftliche Genehmigung des Dienstherrn vorgezeigt, dass er in der PSA vor die Kamera durfte, und Zigtausende von ursprünglich total interessierten Nachwuchsfeuerwehrleuten haben es sich natürlich direkt anders überlegt, als sie dieses kurze Video eines Radiosenders gesehen haben. Um letzteres doch noch irgenwie zu verhindern, wird aus den Feuerwehrfachkreisen umgehend mit allen Mitteln versucht, dem zunächst begeisterten Pöbel zu erläutern, dass wir ja nicht alle so sind, und wir das auch total schlimm finden, und überhaupt geht das ja gar nicht.
    Passiert ist also eigentlich mal wieder gar nichts, aber nachdem Rudi mit aller Vehemenz so große Schwierigkeiten prognostiziert wurden, und er einfach sich weigert diese praktisch auch wirklich zu erleben, muss das große Heulen eben auf diesen Ebenen weitergehen.
    "Weil", so schließt er messerscharf, "nicht sein kann, was nicht sein darf."

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg835215
    Datum17.11.2017 19:0021065 x gelesen
    hallo,

    Rudi wird aktiv!

    p.gif'Gaff' nicht!': Feuerwehrmann setzt sich mit Song gegen Gaffer ein

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP835162
    Datum15.11.2017 12:1720620 x gelesen
    Geschrieben von Thomas E.Dass das mit der Polizei abgesprochen war oder im Nachhinein halt doch nicht ist eine andere Sache. Und die macht mir eigentlich mehr Sorgen.
    Diese Hin-und Herr und Schw...einziehen ist in meinen Augen der eigentliche "Skandal". Das müssen aber die Betroffenen vor Ort direkt ausmachen weil ich das eher als deren lokales Problem ansehe.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP835160
    Datum15.11.2017 12:0820863 x gelesen
    Geschrieben von Markus G.(und im Interview erfährt, daß ganze 10 Owis rausgegangen sind.....ganze 10......daß nenn ich dann doch mal ne Leistung)
    Aus RLP-Sicht: Ja. Ist es. Übertrifft hier die Zahl der Verfahren im ganzen Jahr im ganzen Land im Jahr.

    Ansonsten: Vollste Zustimmung.

    Evt.sollte Barbara Salesch mal ein Rotes Heft schreiben....

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorHolg8er 8H., Mülheim-Kärlich / Rheinland-Pfalz835157
    Datum15.11.2017 09:3021041 x gelesen
    Könnte man schön als Schlußwort so stehen lassen ;-)

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    AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern835152
    Datum 14.11.2017 21:45   22747 x gelesen
    Ist doch gut, daß der DFV nun auch seinen Kommentar dazu losgeworden ist....
    Immer wieder erstaunlich, wie sich hier die Köpfe heiß diskutiert werden....
    Einer mehr Anwalt wie der andere...
    Einer mehr der Feuerwehrpapst wie der andere......
    Herrlich.....
    Oder vielleicht einfach doch nur depremierend....
    Man kann auf dem Video erkennen, daß Rudi nicht jedes Fahrzeug naßmacht, sondern nur die Filmer....
    Mann kann erkennen, daß alle mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs ist....
    Man kann erkennen, daß keiner eine Notbremsung hinlegen muß, weil seine Scheibe naß geworden ist.
    Man kann erkennen, daß ein Polizist eine LKW-Fahrer anspricht....
    (und im Interview erfährt, daß ganze 10 Owis rausgegangen sind.....ganze 10......daß nenn ich dann doch mal ne Leistung)
    Man kann erkennen, daß dort ganz viele Streifenhörnchen und anderes wichtiges Feuerwehrklientel rumlaufen,
    die bei Jahreshauptversammlungen ganz wichtiges zu sagen haben und sich auf Kosten der Feurwehren den Wamst vollschlagen.....
    Man kann erkennen, daß Polizei vor Ort war.....

    Also....
    Glaubt ihr denn wirklich, daß Rudi so tiefenentspannt vor Ort rumspritzen würde, wenn auch nur einer etwas dagegen gesagt hätte???
    Glaubt ihr denn wirkich, daß das auf Rudi´s Mist gewachsen ist, ohne Absprache mit wem auch immer???
    Bleibt doch mal alle etwas lockerer und hört auf jedesmal einen Stein in Nachbars Garten zu werfen,
    wenn man meint, daß seine Kirschen leckerer sind.....

    Es wird demnächst ganz einfach darauf hinauslaufen,
    daß die Autobahnen kompl. gesperrt werden, so lange wie es eben dauert.....
    Dann brauchen wir uns über Rudi in Zukunft nicht mehr aufregen....
    Alles steht, alles gut....
    Dann hat man wieder mehr Zeit, mal wieder entspannt die Nachrichten oder Musik zu hören,
    Wieder einmal mit seinem Beifahrer zu ratschen....
    Die Hausaufgaben der Kinder anzuschaun.....
    Die Gegend der Umleitung kennen zu lernen....
    uswusw....
    Alles gut....
    Und bei einem stehendem Verkehr passiert auch ned so viel.....

    In Treue fest!

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW835150
    Datum14.11.2017 21:27   21180 x gelesen
    Sag ich doch, die Träger virtueller Fackeln und Mistgabeln versammeln sich auf dem online Thing und demonstrieren, daß sie von unserem Rechtssystem keine Ahnung haben. Wie schon bei dem rasenden Notarzt...

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg835149
    Datum14.11.2017 19:3421824 x gelesen
    Guten Abend

    wer will kann seine Solidarität mit Feuerwehrmann Rudi in einer Petition zeigen:

    -> " Solidarität mit Feuerwehrmann Rudi! "

    Die Petition richtet sich an Staatsanwaltschaft. Bis zum 14.11.17 ca. 19.3o Uhr haben 4.276 Leute diese Petition unterschrieben.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP835144
    Datum14.11.2017 17:3021038 x gelesen
    Mal ganz grob:
    Geschrieben von Oliver S.wer sich das so gedacht hat Der Gesetzgeber in § 1 u.a. des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes, dazu gibt es eine Zuständigkeitsverordnung die die Aufgaben der Ordnungsbehörden regelt. Denn natürlich gibt es nicht einfach nur Polizei und Ordnungsamt, sondern örtliche Ordnungsbehörde, Kreisordnungsbehörde und Landesordnungsbehörde. Grob gesagt hat jede ordnungsrechtliche Aufgabe zunächst mal einen originär zuständigen Aufgabenträger, dazu gibt es als Beilage aber ein paar Regelungen dass im Falle des Falles auch ein anderer die Aufgabe wahrnehmen kann, und garniert wird das ganze dann mit der in RLP geliebten Kleinstaaterei, und als Dessert gibt es die kreisfreien Städte, bei denen Aufgaben, die sonst zwischen örtlicher (= Gemeinde/VG) und Kreisordnungsbehörde nochmal unterscheiden, unter einem Dach ausüben.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz835132
    Datum14.11.2017 13:3021027 x gelesen
    Geschrieben von Volker C.Es ist wohl eher so gedacht, das die Polizei bzw. die Feuerwehr das vor Ort aufnimmt und die Ordnungsämter das dann im Nachgang abwickeln.

    Gibt es dazu was zum Nachlesen? Die Info ist neu für mich, und ich wüste schon gerne, wer sich das so gedacht hat und wie er es sich gedacht hat.

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP835131
    Datum14.11.2017 12:5321140 x gelesen
    Es ist wohl eher so gedacht, das die Polizei bzw. die Feuerwehr das vor Ort aufnimmt und die Ordnungsämter das dann im Nachgang abwickeln.
    Zumal die Bußgelder ja auch an die Kommunen gehen.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP835129
    Datum14.11.2017 12:2421149 x gelesen
    Kann, darf und tut sie.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz835128
    Datum14.11.2017 12:0221110 x gelesen
    Geschrieben von Volker C."Wenn man es streng rechtlich sehen will, ist die Polizei dafür da, die Ordnungswidrigkeit der Gaffer aufzunehmen -"
    oder wie in RLP, die Ordnungsämter.

    Dann müssten also die Ordnungsämter zu Unfällen alarmiert werden, um die Störenfriede zur Anzeige zu bringen? Ich gehe davon aus, dass die Polizei das auch kann, darf und tut.

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP835123
    Datum14.11.2017 11:1321127 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Wenn man es streng rechtlich sehen will, ist die Polizei dafür da, die Ordnungswidrigkeit der Gaffer aufzunehmen -
    oder wie in RLP, die Ordnungsämter.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorThor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg835122
    Datum14.11.2017 11:1021057 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Sebastian K.Was wäre denn nun, wenn das Verhindern von Ordnungswidrigkeiten auch schon Aufgabe wäre, vielleicht auch nicht nur der Polizei sondern grundsätzlich aller Behörden? Oder auch schon allein der reine Schutz der Persönlichkeitsrechte der Leichen Aufgaben aller staatlichen Stellen?
    Ich finde es wichtig, diese Persönlichkeitsrechte zu schützen. Keine Frage. Aber ich bin der unerschütterlichen Meinung, wir als Feuerwehr sollten hier zu weniger offensiven (um nicht zu sagen aggresiven) Methoden greifen. Wir haben möglichkeiten Sichtschutz zu gewährleisten, und das wird auch vielerorts schon praktiziert. Vor allem angesichts der Tatsache, dass der Einsatz zu dem Zeitpunkt wohl schon länger lief.
    Ich kann verstehen, wenn einem einzelnen FA der Kragen platzt. Ich wünsche mir auch, dass dem Kameraden nicht mehr als der erhobene Zeigefinger passiert.
    Ich finde es aber nicht gut, wenn es so dargestellt wird, als wäre diese Massnahme absolut gerechtfertigt, angemessen und unvermeidbar gewesen. Damit senden wir ein falsches Signal.

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorFran8k B8., Roßtal / Bayern835121
    Datum14.11.2017 11:0621014 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Was wäre denn nun, wenn das Verhindern von Ordnungswidrigkeiten auch schon Aufgabe wäre, vielleicht auch nicht nur der Polizei sondern grundsätzlich aller Behörden?

    Für Bayern kein Problem: Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 LStVG (http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLStVG-7)

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP835120
    Datum14.11.2017 10:5421076 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.was jetzt - mit der Polizei abgesprochen oder doch nicht abgesprochen?
    Eben. In ersten Interviews mit dem Sprecher der Polizei im TV noch am Unfalltag war von einer abgesprochenen Aktion (Amtshilfe?) die Rede. Abgesprochen definiert sich für mich als Zusammen entschieden.

    Und jetzt ist man so heftig am zurückrudern das es Locker zum Wasserski langt. Nur das man wohl, weil kein Steuermann das Ruder in die Hand nimmt, gradezu auf einen Wasserfall zurast.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP835119
    Datum14.11.2017 10:5221215 x gelesen
    Geschrieben von Thorsten H. Um hier meine Abweichende Meinung zu erklären habe ich erklärt, wie von der Polizei reagiert wurde/ wird, und dass die entsprechenden Reaktionen durch unsere Gewaltenteilung abgedeckt sind,Wenn man es streng rechtlich sehen will, ist die Polizei dafür da, die Ordnungswidrigkeit der Gaffer aufzunehmen - völlig richtig - aber eben hinterher, wenn die Tatbestände erfüllt sind. Was wäre denn nun, wenn das Verhindern von Ordnungswidrigkeiten auch schon Aufgabe wäre, vielleicht auch nicht nur der Polizei sondern grundsätzlich aller Behörden? Oder auch schon allein der reine Schutz der Persönlichkeitsrechte der Leichen Aufgaben aller staatlichen Stellen?

    Nur mal so als Gedanke, ich halte mich jetzt aus diesem Thema raus. Wenn ich an anderer Stelle schon die Empfehlung lese Staatskundeunterricht zu nehmen wird es irgendwie dringend Zeit, dass hier nochmal jemand ein TLF4000 auf 20to mit Gruppe/Seilwinde/Doppelfrontwerfer ausgräbt.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorThor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg835117
    Datum14.11.2017 10:2021217 x gelesen
    Geschrieben von Thomas E.Wow da wird ja jetzt das ganz große Geschütz aufgefahren: Die Gewaltenteilung ist jetzt also gefährdet weil ein Feuerwehrmann Autos nass spritzt. Also ich habe noch nicht gehört dass die Feuerwehr zu einer anderen Gewalt gehört wie die Polizei. Aber vielleicht klärst du uns ja auf
    Das (das die Gewaltenteilugn gefährddet ist) habe ich so weder behauptet noch ausdrücken wollen, abgesehen davon, dass zumindest in manchen Bundesländern ausdrücklich im Feuerwehrgesetz steht, dass die Feuerwehr von der Polizei unabhängig ist.
    Ansonsten: Bitte lesen was ich schreibe und versuchen zu verstehen. Ich habe lediglich auf die gewagte und in meinen Augen absolut unrichtige Aussage reagiert, dass die Polizei und der Staat versagt haben, und deshalb keine andere Wahl bleibt, als so zu reagieren. Um hier meine Abweichende Meinung zu erklären habe ich erklärt, wie von der Polizei reagiert wurde/ wird, und dass die entsprechenden Reaktionen durch unsere Gewaltenteilung abgedeckt sind, also der Feuerwehrmann nicht so reagieren musste, weil eben alles seine Ordnung hat, auch wenn es nicht dem Gerechtigkeitsempfinden mancher Leute entspricht.
    Geschrieben von Thomas K.Ich kann den FW-Mann menschlich verstehen, auch wenn er evtl. juristisch falsch gehandelt hat.
    Dies musste er aber nur deshalb tun, weil die Polizei (und damit der Staat) nix tut, man kann auch sagen, versagt.


    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW835114
    Datum14.11.2017 09:0521023 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Wer als Mitarbeiter einer Behörde einen Schaden anrichtet, haftet zunächst mal gerade nicht selbst, sondern die Behörde muss Schadenersatz leisten. Das nennt sich dann Amtshaftung.

    jepp, gilt auch bei jedem anderen Verein/ Arbeitgeber usw.

    Aber

    aus der strafrechtlichen Verantwortung kommst du nicht raus.

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW835113
    Datum14.11.2017 09:0121117 x gelesen
    Geschrieben von Thomas K.man kann auch sagen, versagt.

    Menschen die so etwas behaupten, sollten mal dringend Unterricht in Staatsbürgerkunde belegen. Leider fallen in diesem Fach viele Menschen einfach durch.

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW835112
    Datum14.11.2017 08:5821249 x gelesen
    Geschrieben von Thorsten H.Echt? Versagt unser Staat? warum? weil er nicht das tut, was der "besorget Bürger" gerne hätte?
    Rechtfertigt das jetzt die Eigeninitiative?
    So wie ich es verstehe, hat die Polizei sehr wohl die entsprechenden Fahrzeuge angehalten und eine Feststellung der Personalien durchgeführt. Ganz so wie es der Gewaltenteilung entspricht. Die Politik (also unsere demokratisch gewählten Volksvertreter) machen ein Gesetz, die Polizei ermittelt beim Verdacht einer Straftat bzw. versucht solche mit angemessenen Mitteln zu verhindern, und der Richter spricht am Schluss ein Urteil. Das ganze Gebilde in dem das stattfindet ist unser Staat. Dazu gehören Du und ich auch.
    Es gibt sehr gute Gründe, warum wir in Deutschland diese Gewaltenteilung haben und warum für Straftaten das Gesetz gilt, und nicht der "gesunde Volkszorn".


    Wow da wird ja jetzt das ganz große Geschütz aufgefahren: Die Gewaltenteilung ist jetzt also gefährdet weil ein Feuerwehrmann Autos nass spritzt. Also ich habe noch nicht gehört dass die Feuerwehr zu einer anderen Gewalt gehört wie die Polizei. Aber vielleicht klärst du uns ja auf

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorThor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg835110
    Datum13.11.2017 23:27   21667 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Sven K.Schade für alle die im vorauseilenden Gehorsam unserer Dramatisierungsgesellschaft die Aktion verteufelt haben.
    Ich werde diese Aktion auch weiterhin nicht gutheissen. Nur weil die Staatsanwaltschaft von sich aus keine Ermittlungen anstellt, heisst es nicht, das es legal war, und es heisst nicht, dass wir als Feuerwehr so etwas tun sollten, nur weil es der "gesunde Volkszorn" gut heisst.
    Was genau ist eigentlich eine "Dramatisierungegesellschaft". Ist das der Kandidat für ein neues Unwort des Jahres?

    Gruss Thorsten

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    AutorThor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg835109
    Datum13.11.2017 23:2321315 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Thomas K.Dies musste er aber nur deshalb tun, weil die Polizei (und damit der Staat) nix tut, man kann auch sagen, versagt.
    Echt? Versagt unser Staat? warum? weil er nicht das tut, was der "besorget Bürger" gerne hätte?
    Rechtfertigt das jetzt die Eigeninitiative?
    So wie ich es verstehe, hat die Polizei sehr wohl die entsprechenden Fahrzeuge angehalten und eine Feststellung der Personalien durchgeführt. Ganz so wie es der Gewaltenteilung entspricht. Die Politik (also unsere demokratisch gewählten Volksvertreter) machen ein Gesetz, die Polizei ermittelt beim Verdacht einer Straftat bzw. versucht solche mit angemessenen Mitteln zu verhindern, und der Richter spricht am Schluss ein Urteil. Das ganze Gebilde in dem das stattfindet ist unser Staat. Dazu gehören Du und ich auch.
    Es gibt sehr gute Gründe, warum wir in Deutschland diese Gewaltenteilung haben und warum für Straftaten das Gesetz gilt, und nicht der "gesunde Volkszorn".

    Gruss Thorsten

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    AutorThor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg835108
    Datum13.11.2017 23:1721267 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Sebastian K.Zur Frage, ob das Aufgabe der Feuerwehr ist, würde ich im übrigen auch ganz klar bejahen. Wenn es das jeweilige Brandschutzrecht nicht direkt hergibt, würde ich immer noch in Richtung Amtshilfe gehen. Dann hat die Polizei die Aktion eben während des Abstimmungsgesprächs nicht "genehmigt", sondern "erbeten". Und die Feuerwehr müsste sich obendrein überhaupt keine Gedanken machen über die Zulässigkeit der Maßnahme, weil der Ball bleibt bei der Polizei.
    So kann man es auch konstruieren. Es gibt andere, weniger offensive Möglichkeiten das zu verhindern. Da der Einsatz so wie ich es verstehe schon etwas länger lief, kann man sich nicht mit "Akutmassnahme" rausreden. Ich sehe es als das was es meiner Vermutung nach war. Man wollte den Gaffern nen Denkzettel verpassen. Man wollte sie strafen. So sehr ich das verstehen kann, so wenige kann ich es gutheissen. Wenn wir damit anfangen, wo fangen wir dann an und wo hört es auf. Dann sind wir beim Thema, wie ich "aus versehen" nen "aufdringlichen" Reporter zu Boden stosse.....
    Mein erster Gedanke ist, wenn mich die Polizei um sowas bitten würde, würde ich freundlich ablehnen.

    Gruss Thorsten

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    AutorThor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg835107
    Datum13.11.2017 23:0821291 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Stefan G.Wenn er das während einer Leichenbergung oder einer Verletztenversorgung macht, ist das schlicht strafbar. Die Ausrede, ich wollte nur die zerstörten Fahrzeuge filmen, dürfte dann i.d.R. als Schutzbehauptung gewertet werden.
    Ich kann nicht beurteilen, ob das wirklich strafbar ist. Genauso wenig wie die Feuerwehr oder die Polizei oder der "Interessierte Bürger". Diese Entscheidung muss nach der Deutschen Rechtslage ein Gericht treffen. Das trifft dann auch die Entscheidung der die Bestrafung. Die dazu notwendigen Ermittlungen führt natürlich die Polizei durch. Was aber in dieser gesamten Kette der Feuerwehrmann mit dem Schlauch für eine rechtliche Funktion hat, erschließt sich mir nicht.

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW835106
    Datum13.11.2017 21:3721545 x gelesen
    Geschrieben von Harald S.Wetten, die Einschätzung wäre deutlich anders ausgefallen, wenn jemand zu Schaden gekommen wäre, oder einer der Angespritzten einen Schaden reklamiert hat. Ich sehe hier einen GMV angewendet, auf den man sich nicht auf Dauer verlassen sollte.

    Wetten das die Feuerwehrleute bei gut fließendem Verkehr nicht mit dem Strahlrohr auf die LKW gespritzt hätten?
    Anstatt jetzt ein LKW Nassspritzverbot für Feuerwehren vom Bundestag beschließen zu lassen sollte man sich halt doch auf seinen GMV verlassen.
    Dass das mit der Polizei abgesprochen war oder im Nachhinein halt doch nicht ist eine andere Sache. Und die macht mir eigentlich mehr Sorgen.

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz835105
    Datum13.11.2017 21:3321292 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von www.focus.de."Für die Unterbindung und Ahndung bei Verkehrsbehinderungen sind ausschließlich wir zuständig", betonte ein Sprecher des unterfränkischen Präsidiums.
    Und warum machen DIE das nicht ?

    Ich kann den FW-Mann menschlich verstehen, auch wenn er evtl. juristisch falsch gehandelt hat.
    Dies musste er aber nur deshalb tun, weil die Polizei (und damit der Staat) nix tut, man kann auch sagen, versagt.

    MfG, Thomas

    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

    Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient
    Finanzen --> Stadt/Gde ----- Personal --> Bürgerschaft

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    AutorDirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg835103
    Datum13.11.2017 19:3321327 x gelesen
    PM STA Aschaffenbuirg "Kein Strafverfahren gegen Feuerwehrleute wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr "

    Und falls doch ein übereifriger Staatsanwalt versucht hätte etwas zu konstruieren, wäre es einfach zu verteiligen. Ich würde einfach mal das Anwenden was man als Juirist im ersten Semester Strafrecht lernt: den dreistufigen Deliktsaufbau.

    1. War es tatbestandsmässig? Bereits hier hat die STA (zu Recht) Bedenken, selbst wenn dieser Teil noch bejaht würde, könnte man auf jeden Fall mit

    2. der Rechtswidrigkeit angreifen. Es wird ja immer der Böse Feuerwehrmann thematisiert. Als Verteiliger würde ich den Grund der Aktion anführen, nämlich das unzulässige Filmen von Einsatzkräften und Betroffenen. Wenn das Filmen unzulässig ist, handelt es sich um ein notwehrfähiges bzw. nothilfefähiges Rechtsgut. Diesem wurde mit einem milden Mittel begegnet, nämlich der "Befeuchtung" der Seitenscheibe um Filmaufnahmen zu erschweren, da dadurch eine gewisse Unschärfe in die Aufnahmen kommt. Der Feuerwehrmann hat also nur sich und die weiteren Einsatzkräfte verteiligt. :-) Ende des Verfahrens!

    3. Ob die Tat schuldhaft begangen (Anweisung von GF oder EL?) wurde muss dann erst gar nicht mehr geprüft werden .

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    AutorSven8 K.8, Vogtland / Sachsen835100
    Datum13.11.2017 18:0321840 x gelesen
    Geschrieben von Harald S.wenn jemand zu Schaden gekommen wäre,

    Das meine ich mit Dramatisierungsgesellschaft. Egal was, diese Frage wird immer als erstes gestellt, rechtfertigt unzählige überflüssige Diskussionen und der Experte vom Experten kann auch mal wieder was ins Mikro sagen.

    MkG Sven

    -meine Meinung-

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    AutorThor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg835099
    Datum13.11.2017 18:0121261 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Paul M.Je länger ich hier mitlese, zwängt sich mir der Eindruck auf, dass bei vielen Themen die echten Feuerwehrleute in der krassen Minderheit sind und sich mehr denn je Juristen, vermeintliche Wissenschaftler und staatlich geprüfte Bedenkenträger artikulieren.
    Echt?
    Warum kann ein Wissenschaftler kein "echter Feuerwehrmann" sein?
    Warum kann ein Jurist kein "echter Feuerwehrmann" sein?
    Warum dürfen über die Aktionen der Feuerwehr (oder gar der freiwilligen Feuerwehr) keine Bedenken geäußert werden?
    Und selbst wenn, dürfen Juristen oder Wissenschaftler keine Meinung zu den Themen der Feuerwehr haben, oder dürfen sie diese nicht in der Öffentlichkeit äußern? Wenn wir die Meinung von Juristen oder Wissenschaftlern als Feuerwehr ignorieren würden, kämen wir ganz schnell in Probleme. Wir leben nicht in einem Rechtsfreien Raum, auch nicht als "freiwillige" Feuerwehr (es gibt keinen juristischen Ehrenamtsbonus).

    Zum Thema:
    Ich finde die Aktion auf jeden Fall bedenklich. Selbst wenn sie von der Polizei angeordnet wurde (wurde sie das? ich habe auch schon anderes gelesen). Wir sollten uns auch in der Amtshilfe für die Polizei nicht für solche Aktionen benutzen lassen.
    Womit wollen wir einen Sachschaden rechtfertigen, wenn er entsteht? Darf ich jedem, der gegen Regeln verstösst automatisch einen Schaden zufügen, ohne Vorwarnung? Ich würde mich als Betroffener dagegen vor Gericht wehren? Ich weiss, dass hier viele das als "gerechte Strafe" ansehen. Darf die Feuerwehr oder die Polizei einfach Strafen verhängen, auch wenn eine Mehrheit die als "gerecht" ansieht? Ich habe unsere Gewaltenteilung da anders im Sinn, und dafür gibt es auch gute Gründe!

    Versteht mich nicht falsch, auch mich stören die Gaffer und lösen einen Hass in mir aus, auch ich denke, wir sollten die Unfallopfer vor den Gaffern schützen. Aber ich bin der Meinung, da gibt es andere Methoden. Wenn wir generell erlauben, dass jeder Feuerwehrmann oder Polizist zu drastischen Massnahmen greift, wenn eine Handlungsweise (tatsächlich oder vermeintlich) illegal ist, dann kommen wir in Richtung Lynchjustiz.

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg835098
    Datum13.11.2017 17:5521322 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Harald S.Wetten, die Einschätzung wäre deutlich anders ausgefallen, wenn jemand zu Schaden gekommen wäre, oder einer der Angespritzten einen Schaden reklamiert hat.
    klar - da wäre dann der gefährliche Eingriff in den Strassenverkehr dann wirklich auf der Hand gelegen.

    Geschrieben von Harald S.Ich sehe hier einen GMV angewendet, auf den man sich nicht auf Dauer verlassen sollte.solange nichts passiert ist der Spielraum der Staatsanwaltschaft recht komfortabel.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW835097
    Datum13.11.2017 17:5421421 x gelesen
    Geschrieben von Sven K.Schade für alle die im vorauseilenden Gehorsam unserer Dramatisierungsgesellschaft die Aktion verteufelt haben.

    Wetten, die Einschätzung wäre deutlich anders ausgefallen, wenn jemand zu Schaden gekommen wäre, oder einer der Angespritzten einen Schaden reklamiert hat. Ich sehe hier einen GMV angewendet, auf den man sich nicht auf Dauer verlassen sollte.

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    AutorSven8 K.8, Vogtland / Sachsen835096
    Datum13.11.2017 17:5021460 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Ein versuchter oder vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch einen ähnlichen gefährlichen Eingriff im Sinne von § 315 b StGB kann hierdurch nicht festgestellt werden. ...

    Na also! Alles andere hätte mich auch gewundert.

    Schade für alle die im vorauseilenden Gehorsam unserer Dramatisierungsgesellschaft die Aktion verteufelt haben.

    MkG Sven

    -meine Meinung-

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW835093
    Datum13.11.2017 15:1322030 x gelesen
    DFV: Es ist menschlich, aber nicht richtig

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW835092
    Datum13.11.2017 15:0121525 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Auszug aus der PM der Staatsanwaltschaft:

    "... Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg weist insoweit darauf hin, dass bislang keine entsprechende Strafanzeige eines betroffenen Gaffers bei ihr eingegangen ist. Auch werden derzeit allein aufgrund der vorliegenden Bildberichte keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer straf- baren Handlung der betreffenden Feuerwehrleute gesehen, sodass auch kein hinreichender Anlass für eine Verfahrenseinleitung von Amts wegen besteht.

    Auf den vorliegenden Bildern und Filmen ist ersichtlich, dass die Gaffer in der sehr langsam fahrenden Fahrzeugkolonne mit dem Schlauch mit geringem Spritzdruck besprüht worden sind, wobei vor allem die geschlossenen Fenster der Beifahrerseite getroffen wurden. Anschließend sind die jeweiligen Fahrzeugführer von der Polizei angehalten und zur Anzeige gebracht worden. Ein versuchter oder vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch einen ähnlichen gefährlichen Eingriff im Sinne von § 315 b StGB kann hierdurch nicht festgestellt werden. ..."


    Also nicht der hier befürchtete Untergang des Abendlandes :-)

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg835091
    Datum13.11.2017 14:2921667 x gelesen
    hallo,

    Auszug aus der PM der Staatsanwaltschaft:

    ... Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg weist insoweit darauf hin, dass bislang keine entsprechende Strafanzeige eines betroffenen Gaffers bei ihr eingegangen ist. Auch werden derzeit allein aufgrund der vorliegenden Bildberichte keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer straf- baren Handlung der betreffenden Feuerwehrleute gesehen, sodass auch kein hinreichender Anlass für eine Verfahrenseinleitung von Amts wegen besteht.

    Auf den vorliegenden Bildern und Filmen ist ersichtlich, dass die Gaffer in der sehr langsam fahrenden Fahrzeugkolonne mit dem Schlauch mit geringem Spritzdruck besprüht worden sind, wobei vor allem die geschlossenen Fenster der Beifahrerseite getroffen wurden. Anschließend sind die jeweiligen Fahrzeugführer von der Polizei angehalten und zur Anzeige gebracht worden. Ein versuchter oder vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch einen ähnlichen gefährlichen Eingriff im Sinne von § 315 b StGB kann hierdurch nicht festgestellt werden. ...


    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorTiva8dar8 T.8, Wernau / 835090
    Datum13.11.2017 13:4321723 x gelesen
    Kein Strafverfahren gegen Feuerwehrleute wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

    Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg

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    AutorMarc8o I8., Mülheim-Kärlich / Rheinland-Pfalz835089
    Datum13.11.2017 13:4121435 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Es muss nicht jede Führungskraft mit Jurastudium und Kommentierungssammlung im ELW auf die Menschheit losgehen

    Das ruft manchmal doch interessante Reaktion hervor ;-)


    Geschrieben von Sebastian K.aber es sollte schon im Hinterkopf bleiben, dass das ein Gebiet ist in dem die reine Feuerwehrausbildung nur einen äußerst kleinen Eindruck vermittelt. Im Hinterkopf der Gerichte hinterher ist es ja i.d.R. auch ;-)



    Da stimme ich dir absolut zu.
    Weil das aber auch genau so ist, macht es manchmal mehr Sinn, wenn die verantwortlichen Führungskräfte erstmal die Zuständigkeit prüfen. Dann wird oft ziemlich schnell klar, dass da auch andere Spieler an der Einsatzstelle aktiv sind, deren Aufgabengebiete da betroffen sind. Und die kommen ganz oft sehr gut ohne die Feuerwehr und ein Strahlrohr an der Leitplanke aus.

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen835087
    Datum13.11.2017 12:4021577 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.D.h. auch keine Sichtschutzwände mehr aufstellen, keine Decken hochhalten. Wenn man so eine klare Grenze ziehen will, dann wo? Für die Wahrung des GG sollte die FW auch da sein
    Schutz der Persönlichkeitsrechte sehe ich schon als Aufgabe der Feuerwehr an.. Natürlich ist das nicht einfach und es wird immer eine Ermessenssache sein. Ich will gar nicht den konkreten Fall weiter ausdehnen, das tun andere ja zu genüge :-)
    Zum Blenden:
    Ja, wir brauchen Licht. Zum Schutz und auch zum sicheren Arbeiten. Und es wird durchaus mal passieren, dass ein Scheinwerfer in Richtung Verkehr leuchtet. Wir können uns gar nicht große Gedanken darum machen, denn wir richten das Licht nach unseren Bedürfnissen aus... Aber ich finde, es gezielt als "Waffe" einzusetzen, ist der falsche Weg.

    Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!
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    http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz
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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP835086
    Datum13.11.2017 12:3721557 x gelesen
    Geschrieben von Marco I.Und eben da darf man ruhig mal hinterfragen, ob diese von 95% der Kommentatoren so gelobte Aktion denn eigentlich wirklich so gut und zulässig war. Darf man, und sollte man. Nur die Art und Weise, wie dieses Hinterfragen von manchen so stark vereinfacht wird (in div. FB-Kommentaren noch schlimmer als hier), einen Satz im Gesetz ergooglet, Paragraph hingeschrieben und Schuldig gesprochen - dass das so nicht unbedingt funktioniert weißt du ja noch besser wie ich ;-)
    Und genau das gibt mir auch zu denken: Wer derart oberflächlich mit rechtlichen Grundlagen in diesem Fall umgeht, wie geht der dann im Einsatz mit all den Vorschriften um, mit denen wir da zu tun haben? Es muss nicht jede Führungskraft mit Jurastudium und Kommentierungssammlung im ELW auf die Menschheit losgehen (um Gottes Willen ;-) ), aber es sollte schon im Hinterkopf bleiben, dass das ein Gebiet ist in dem die reine Feuerwehrausbildung nur einen äußerst kleinen Eindruck vermittelt. Im Hinterkopf der Gerichte hinterher ist es ja i.d.R. auch ;-)

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW835085
    Datum13.11.2017 12:2621751 x gelesen
    Spritzaktion gegen Gaffer: Feuerwehr stärkt Feuerwehrmann den Rücken

    Geschrieben von ---www.retter.tv--- Nachdem ein Feuerwehrmann diese Woche nach einem schweren Autounfall auf der A3 bei Weibersbrunn mit Wasser auf Gaffer gespritzt hatte (retter.tv berichtete), drohte dem Mann Medienberichten zufolge Ärger. Die Feuerwehr stärkt dem Kameraden nun aber den Rücken.
    Nach den Medienberichten vom Wochenende, die auf ein mögliches Strafverfahren gegen den Feuerwehrmann, der auf der A3 Gaffer mit Wasser bespritzte, hindeuteten, stärkt die Feuerwehr ihrem Kameraden nun den Rücken. Laut Bayerischem Rundfunk sagte der Kreisbrandmeister der Feuerwehr, dass dem Feuerwehrmann kein Vorwurf gemacht werden könne. Auch habe ihn, so heißt es weiter, niemand der Führungskräfte davon abgehalten. Dem Bericht zufolge sei für die Feuerwehr wichtig, dass die Aktion nicht von anderen Wehren nachgemacht werde. Der Feuerwehrmann habe "aus der Situation heraus" gehandelt, grundsätzlich kann man so aber nicht gegen Gaffer vorgehen.
    Feuerwehrmann wollte lediglich die Opfer schützen
    Die Spritzaktion, so heißt es weiter, sei laut Feuerwehr nicht in Rücksprache mit der Polizei geschehen, aber zunächst habe auch niemandem dem Feuerwehrmann nahegelegt, damit aufzuhören. Die Polizei hingegen, so der Bayerische Rundfunk, sprach sehr wohl von einer Rücksprache zu der Aktion. Letztenendes bleibt festzustellen - unabhängig davon ob die Aktion abgesprochen war - dass der Feuerwehrmann den Verkehr wohl eher nicht beeinträchtigte und auch nicht mit der Absicht, dies zu tun, gehandelt habe. Er wollte einfach nur die Opfer und Hinterbliebenen vor unwürdigen Fotos und Videos schützen.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP835084
    Datum13.11.2017 12:2221578 x gelesen
    Geschrieben von Michael R. Hat man evtl. auch nur anfangs versucht das vorgehen zu decken, dann aber gemerkt das das Vorgehen doch nicht so ganz toll war ?Wenn das so sein sollte: Durch das Hierarchieverhältnis und die originären Zuständigkeiten war dann nicht nur das Vorgehen des einzelnen Feuerwehrangehörigen "nicht so ganz toll", sondern noch einiger anderer Beteiligter. Von daher vermisse ich in diesen ganzen schlauen Klarstellungen jetzt hinterher etwas Selbstkritik einzelner offenbar involvierter Führungskräfte bzw. Organisationen.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW835083
    Datum13.11.2017 12:1721680 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Gibt es jetzt da ein Bauernopfer?

    Hat man evtl. auch nur anfangs versucht das vorgehen zu decken, dann aber gemerkt das das Vorgehen doch nicht so ganz toll war ?

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP835082
    Datum13.11.2017 12:1521668 x gelesen
    Geschrieben von Michael R.Für die Unterbindung und Ahndung bei Verkehrsbehinderungen sind ausschließlich wir zuständig", betonte ein Sprecher des unterfränkischen Präsidiums. Wenn das so einfach ist, dürfte § 7a des bayerischen Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen ja keine Rolle mehr spielen.
    Welche Konsequenzen hat die Aktion denn für die vor Ort befindlichen Polizeikräfte?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg835080
    Datum13.11.2017 12:1121775 x gelesen
    hallo,

    was jetzt - mit der Polizei abgesprochen oder doch nicht abgesprochen?

    Gibt es jetzt da ein Bauernopfer?

    Muss nun der "Schwächste" über die Klinge springen?

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP835079
    Datum13.11.2017 12:0921703 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich W.Warum konzentriert sich die Feuerwehr eigentlich nicht auf die Dinge, für die sie da sind?D.h. auch keine Sichtschutzwände mehr aufstellen, keine Decken hochhalten. Wenn man so eine klare Grenze ziehen will, dann wo? Für die Wahrung des GG sollte die FW auch da sein, und spätestens über die Amtshilferegelungen ist die Feuerwehr praktisch doch wieder für sehr viele Dinge da. Ich bleibe dabei, man kann diese Geschichte nicht so einfach mit dem angeblich stark eingeschränkten Aufgabenfeld beurteilen. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn zunächst mal nur der originäre Aufgabenbereich beackert werden müsste, und für alles andere genügend (und ausgestattete) originäre Aufgabenträger zur Verfügung stehen würden. Aber das halte ich schon für etwas sehr utopisch, dass das selbst bei einer solchen großen Einsatzlage wie dort auf der Autobahn mal der Fall ist.

    Ein gezieltes Blenden des vorbeifahrenden Verkehrs würde ich im Übrigen aber auch nicht gut finden. Denn damit blendet man alle, nicht nur extrem auffällige Gaffer. Allerdings ist auch dieser (mögliche) Eingriff in den Straßenverkehr wieder praktisch gar nicht so eindeutig: Stellt man die Strahler so, dass sie keinerlei Nutzen für die Einsatzstelle haben, nur die Blendung der vorbeifahrenden, dürfte es noch recht einfach sein. Aber müssen wir dann bei Einsätzen, wo wir Flutlicht für die Einsatzstelle nutzen, nicht auch auf diesen Nebeneffekt achten, um sich da keine Angriffsfläche zu leisten? Wieviele blinkende/blitzende Elemente darf eine Einsatzstellenabsicherung enthalten, so dass die Einsatzstelle abgesichert, ein vorbeifahrender Verkehrsteilnehmer aber dadurch nicht übermäßig verunsichert oder geblendet wird? Es hat sich mancherorts inzwischen auch durchgesetzt, auch tagsüber Lichtmasten in die Einsatzstellenabsicherung einzubinden, teils wg. angebrachter RKL, teils auch eingeschaltet. Die strahlen dann ausnahmslos Richtung vorbeifahrender Verkehrsteilnehmer, nutzen dem Einsatz an sich nichts. Zulässig, oder Verkehrsgefährdung?


    Edit: Thread dazu

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW835078
    Datum13.11.2017 12:0221822 x gelesen
    Polizei kritisiert

    Geschrieben von ---www.focus.de--- Nach einem schweren Unfall auf der A3 hat ein Feuerwehrmann am Donnerstag die Initiative ergriffen und Gaffer mit Wasser bespritzt. Die Polizei kritisiert nun diese Aktion, die nicht abgesprochen gewesen sei.
    "Für die Unterbindung und Ahndung bei Verkehrsbehinderungen sind ausschließlich wir zuständig", betonte ein Sprecher des unterfränkischen Präsidiums. Die Spritzaktion sei eine Ausnahme gewesen, die er zuvor in seiner Laufbahn noch nie erlebt habe. Er lobte jedoch insgesamt die Zusammenarbeit.
    "Dem Feuerwehrmann ist der Kragen geplatzt"
    "Das war natürlich keine geplante Aktion", erklärte Otto Hofmann, der den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren bei Weibersbrunn geleitet hatte. "Dem Feuerwehrmann ist der Kragen geplatzt." Ungefähr jeder dritte Lastwagenfahrer habe versucht, Bilder von den Toten und der Unfallstelle zu machen
    Der Einsatz war außergewöhnlich
    Für Feuerwehrmann Hofmann und seine Truppe war ein außergewöhnlicher Einsatz. Bei dem schweren Unfall starben drei Menschen. Fast zwölf Stunden am Stück arbeiteten manche der ehrenamtlichen Feuerwehrleute an der Unfallstelle.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen835077
    Datum13.11.2017 11:3721825 x gelesen
    die Idee ist zwar möglicherweise effektiv, stellt aber meiner Meinung auch einen Eingriff ist den Straßenverkehr dar. Es wird zwangsläufig nicht ausbleiben, dass auch der Fahrer kurz zur Unfallstelle schaut. Wenn er dann so geblendet wird, dass er für kurze Zeit "blind" ist, steigt die Unfallgefahr, oder?
    Warum konzentriert sich die Feuerwehr eigentlich nicht auf die Dinge, für die sie da sind?

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    AutorMarc8o I8., Mülheim-Kärlich / Rheinland-Pfalz835074
    Datum13.11.2017 11:31   21857 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Für mich so nicht nachvollziehbar, aber auch nicht zum ersten Mal so zu beobachten. Hängt aber vielleicht auch stark davon ab, welche Meinung von wem frühzeitig vertreten wird damit man einfach aufspringen kann, oder wie die Berichterstattung läuft. Bei der Geschichte auf dem Fussballplatz in Wuppertal wars ja andersrum: Da war für die meisten der Fussballclub (und der schubsende Spieler) der Buhmann, die Sonntagsspaziergangshaltung des Notarztes wurde eher weniger kritisiert. Der Unterschied ist mir auch noch nicht so ganz klar.

    Eben. Und weil das so ist, finde ich es gut, dass hier im Fach-Forum auch mal die rechtlichen Aspekte diskutiert werden. Und eben da darf man ruhig mal hinterfragen, ob diese von 95% der Kommentatoren so gelobte Aktion denn eigentlich wirklich so gut und zulässig war.

    Wenn wir uns bei unseren Maßnahmen nach der Zustimmung der Bevölkerung und nicht nach der rechtlichen Grundlage richten, wird das an so mancher Einsatzstelle sportlich. Denn dann gewinnt der Bordstein-EL die Oberhand.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg835065
    Datum12.11.2017 23:1622085 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Thomas H.

    eine Wasserwand als Sichtschutz.


    Interessanterweiste wurde hier in der Region schon mit " Lichtschutzwänden " gegen Gaffer gearbeitet; bei Nachteinsätzen auf der BAB wurden Flutlichtscheinwerfer so aufgestellt, dass sie auf Grund ihrer Blendwirkung ein Filmen oder Fotografieren der Unfallstelle aus den Seitenfenstern der vorbeifahrenden Fahrzeuge fast unmöglich machten.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg835064
    Datum12.11.2017 23:1221895 x gelesen
    Guten Abend

    Geschrieben von Sebastian K.

    Ermittlungsverfahren kann überspitzt auch bedeuten, der Staatsanwalt legt vor der Kaffeepause noch schnell ne Akte an und nach der Kaffepause wird sie wegen Pillepalle wieder geschlossen.

    Von Kamerad zu Kamerad würde ich dem Beschuldigten ja eine Einstellung des Verfahres wünschen, es kam ja anscheinend niemand zu Schaden ?!

    die Straftatschreier

    Ich glaube nicht, dass die Masse der FW-Angehörigen den Beschuldigten unbedingt verurteilt sehen möchte. Der Fall interessiert halt die FW-Welt und wird in den Feuerwehren -soweit ich das beobachte- aktuell diskutiert, wie beispielsweise auch gestern bei einer überörtlichen FW-Veranstaltung hier. Und dabei kommen Punkte zur Sprache wie: " Darf man das machen ?, Kann man das machen ?, Soll man das machen ? "; und der größte Teil der Diskutanten würde das nicht machen.

    Noch eine Frage, ich hatte bisher noch keine Zeit und Muße alle Mitteilungen etc. zum Geschehen durchzulesen, wurde das Strahlrohr eigentlich einzig zum " Gafferabspritzen " vorgenommen oder lag es z.B. zur Sicherstellung des Brandschutzes bereit ?

    P.S.: Und ich habe auch schon bei einem Brandeinsatz zur Verhinderung einer Strafttat ( Körperverletzung ) gezielt und aus eigener Verantwortung auf eine Zivilperson mit einem C-Rohr gespritzt.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorPaul8 M.8, Bayreuth / Bayern835059
    Datum12.11.2017 15:17   22437 x gelesen
    Je länger ich hier mitlese, zwängt sich mir der Eindruck auf, dass bei vielen Themen die echten Feuerwehrleute in der krassen Minderheit sind und sich mehr denn je Juristen, vermeintliche Wissenschaftler und staatlich geprüfte Bedenkenträger artikulieren.

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern835057
    Datum12.11.2017 14:4922003 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K. Und die Aufnahmen zeigen doch auch, dass die Kräfte vor Ort diese Differenzierung hatten, es wurden nicht alle Fahrzeuge wild bespritzt sondern gezielt die, bei denen man Aufnahmen verhindern wollte.

    Echt? Wer bestimmt das, wer sortiert das und wer kategorisiert die Fahrer denn? Ich konnte das weder sehen noch heraus hören.


    Ade
    Christian

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg835054
    Datum12.11.2017 12:3522149 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Harald S.So etwas kann. selbst wenn das Verfahren eingestellt wird, für einen "Normalo" ziemlich belastend sein.
    kann ich bestätigen :-(

    Ich hatte auch mal ein Verfahren an der Backe. Darin wurde u.A. mir vorgeworfen das hier im Feuerwehr-Forum zu Straftaten aufgerufen worden wäre. Weitere Ermittlungen wären nicht möglich weil das Feuerwehr-Forum passwortgeschützt sei. Deshalb musste da u.A. der Forumsserver beschlagnahmt werden.

    Das Verfahren wurde auch eingestellt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und Kripo waren schon sehr belastend.

    Da war die Schadensersatzzahlung des Landes BaWü nur ein kleiner Trostpflaster für den "Amoklauf" einer Frau Dr. Staatsanwältin die zu dumm war einfach mal mit der Maus auf den Link zum Feuerwehr-Forum zu klicken :-(

    Solche Verfahren hinterlassen Spuren. Auch wenn unterm Strich formal nichts übrig bleibt und kein Verfahren an einem Gericht eröffnet wurde.

    Alleine das Ermittlungsverfahren kann schon Existenzen vernichten ...

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW835053
    Datum12.11.2017 12:1922197 x gelesen
    Ich hatte das schon richtig eingeordnet und gönne es dem Mann trotzdem nicht. So etwas kann. selbst wenn das Verfahren eingestellt wird, für einen "Normalo" ziemlich belastend sein.
    oder anders ausgedrückt:
    Mir sagte mal ein Staatsanwalt im Vertrauen, das wenn eine Straftat zwar geringfügig ist, aber das Verhalten schon gesellschaftlich zu beanstanden ist, er die Akte im Stapel ein paar mal nach unten schiebt. Das ist für Menschen die damit nicht regelmäßig zu tun haben schon ausreichend genug.
    Das das bei abgebrühten Menschen (Investmentbanker, Versicherungsverkäufern, Autoverkäufern) nix nutzt ist auch klar ;-)

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW835052
    Datum12.11.2017 12:1022089 x gelesen
    Garantiert ein klassisches Stille Post problem.
    oder man will Ihn hängen.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg835051
    Datum12.11.2017 11:1622226 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von welt.de:

    Dem Feuerwehrmann, der die Gaffer nass spritzte, droht nun ein Ermittlungsverfahren.

    Hoffe, dass die Ermittlungen umfassend und vorurteilslos geführt werden und die genauen Umstände sowie Einsatz- bzw. Weisungsabläufe geklärt werden. Für die Feuerwehren und Polizei sollten die Ermittungen und anschliessende rechtliche Würdigung des Vorfalles zukünftig eine bessere Rechtssicherheit in dieser der speziellen Problematik ergeben.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP835050
    Datum12.11.2017 11:09   22632 x gelesen
    Geschrieben von Volker C.Wenn es zu einem Prozess kommen sollteImmerhin schreibt noch einer "kommen sollte".
    Was ist denn bislang so rein von der Rechtsverfolgung her passiert? Ein "normaler" Rechtsanwalt hat einer doch eher regionalen Zeitung gesagt, wahrscheinlich weil die ihn danach gefragt hatte, dass die Staatsanwaltschaft hier wahrscheinlich ein Ermittlungsverfahren einleiten werde, weil sie es, Stichwort Offizialdelikt, nunmal tun müsse (was sie aber auch nicht immer als ausreichenden Anlass nimmt). Der Anwalt äußert dabei witzigerweise schon selber die Ansicht, dass der Eingriff in den Straßenverkehr, der gefährlich sein muss, hier ungefährlich gewesen sei. Aber das muss halt in einem Rechtsstaat erst noch offiziell festgestellt werden, selbst wenn alle Beteiligten von vornherein der gleichen Ansicht wären.
    Ein Ermittlungsverfahren ist zwar juristisch schon ein Teil des Strafprozessverfahrens, aber es ist sicher noch nicht das, was der gemeine Bürger (und Medien) unter Prozess versteht. Ermittlungsverfahren kann überspitzt auch bedeuten, der Staatsanwalt legt vor der Kaffeepause noch schnell ne Akte an und nach der Kaffepause wird sie wegen Pillepalle wieder geschlossen. Und sollte die Staatsanwaltschaft dieses Pillepalle (manche nennen es auch §153 StPO) auch nach mehreren Kaffepausen nicht erkennen, gibt es auch im späteren Gerichtsverfahren noch Möglichkeiten, das ganze wieder einzustampfen, ohne dass die Öffentlichkeit einen "richtigen Prozess" wahrnimmt und ohne dass der Feuerwehrangehörige hier irgendeine Barbara-Salesch-artige Verhandlung über sich ergehen lassen müsste, nur mit Schreibkram.
    Von daher können die Straftatschreier in all den Kommentaren die das Netz bietet die Sektkorken noch zulassen, bestätigt wurde ihre Prophezeiung immer noch nicht.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorLoth8ar 8L., Hilden / NRW835048
    Datum12.11.2017 10:5822331 x gelesen
    Aber auch bei den Kollegen ist das Vorgehen des Feuermanns umstritten. "Da ist ihm der Kamm geschwollen. Im Nachhinein ist allen klar, dass das nicht korrekt war", sagte Thomas Rollmann, Kreisbrandmeister und Pressesprecher der Feuerwehr Aschaffenburg, ebenfalls der "Main-Post". "Er war in dem Augenblick einfach emotional, die Konsequenzen waren ihm nicht bewusst", sagte Rollmann weiter.

    Ich dachte es wär alles abgesprochen???!!!

    Einen sonnigen Tag noch!

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW835045
    Datum11.11.2017 22:5222830 x gelesen
    Auch wenn ich die Aktion Missbillige, das habe ich Ihm nicht gewünscht.

    Die Situation ist vor Ort aus dem Ruder gelaufen. Das passiert manchmal einfach. Wichtig ist, das Lehren daraus für alle gezogen werden damit es nicht noch mal passiert.

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP835040
    Datum11.11.2017 17:2722740 x gelesen
    Richtig. Wenn es zu einem Prozess kommen sollte, dann hat doch der Verteidiger des Rohrführers doch nur ein Video mit den Interviews der vom Polizei Sprecher und dem KBI abzuspielen.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW835035
    Datum11.11.2017 16:0422751 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K....welche Führungskräfte, v.a. die die dort vor Ort waren, jetzt auch einen Arsch in der Hose haben und den Feuerwehrangehörigen nicht zum Bauernopfer werden lassen.

    Da sich die Träger von Fackeln und Mistgabeln bereits öffentlich auf die Seite des Rohrführers gestellt haben dürfte ein ernsthafte Strafverfolgung wohl ähnlich schwierig werden wie letztens bei dem "rasenden Notarzt".

    Dazu kommt, dass auch die beteiligten Führungskräfte und die Polizei hier nicht sauber dastehen. Immerhin wurde ja in einer ersten Pressemeldung vom obersten Führer bestätigt, dass es sich um eine offizielle und mit der Polizei abgestimmte Aktion gehandelt hat. Auch wenn später aus der zweiten Reihe das Gegenteil behauptet wurde, sieht man auf den Videos ja deutlich, dass von den Umstehenden gleich welcher Jackenfarbe keinerlei Bestrebungen unternommen wurden, die Aktion zu beenden. Was natürlich z.B. für die Polizei auch blöd wäre, wenn sie da untätig einer Straftat zugesehen hätten...

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW835034
    Datum11.11.2017 15:5922721 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.hier mal eine Pro-Stimme:

    Allerdings geht Herr Ametsbichler hier auch von Rahmenbedingungen aus, die inzwischen von der offiziellen Seite zumindestens bestritten werden...

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg835033
    Datum11.11.2017 15:4922803 x gelesen
    hallo,

    hier mal eine Pro-Stimme:

    ...Dosiert eingesetzt ist der Schlauch ein Mittel

    Im Fall des Autobahnunfalls in Unterfranken haben die Feuerwehrleute deshalb gut daran getan, ihre Aktion mit der Polizei abzustimmen. Gut auch, dass sie nur langsam fahrende oder stehende Fahrzeuge mit geschlossenen Fensterscheiben ins Visier genommen haben. Dosiert eingesetzt, ist der Feuerwehrschlauch ein Mittel, den Gaffern das Gaffen zu verleiden. In diesem Sinne: Wasser marsch!
    p.gifKommentar: Feuerwehr spritzt auf Gaffer - Wasser marsch!

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP835032
    Datum11.11.2017 15:4722700 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M. wird spannend:...welche Führungskräfte, v.a. die die dort vor Ort waren, jetzt auch einen Arsch in der Hose haben und den Feuerwehrangehörigen nicht zum Bauernopfer werden lassen.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg835030
    Datum11.11.2017 15:2422929 x gelesen
    hallo,

    wird spannend:

    ... Dem Feuerwehrmann, der die Gaffer nass spritzte, droht nun ein Ermittlungsverfahren. Rein juristisch gesehen sei dessen Einleitung sehr wahrscheinlich, bestätigte der Würzburger Rechtsanwalt Hans-Erich Jordan der Main-Post. Zwar empfinde er persönlich große Sympathien für das Verhalten des Feuerwehrmannes, allerdings sei es unüberlegt gewesen. Es dürfte sich um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr handeln.

    Das ist ein Offizialdelikt, bei dem die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten muss, auch wenn keine Strafanzeige vorliegt. Dieses kann aber wegen geringer Schuld eingestellt werden. Jordan hofft auf eine sehr maßvolle Entscheidung. Weil der Verkehr sehr langsam am Unfallort vorbeigeflossen ist, sei die Spritzaktion des Feuerwehrmanns relativ ungefährlich gewesen. ...

    und:

    ... Auch intern wird das Verhalten des Kollegen kritisch gesehen: „Da ist ihm der Kamm geschwollen. Im Nachhinein ist allen klar, dass das nicht korrekt war“, sagte Thomas Rollmann, Kreisbrandmeister und Pressesprecher der Feuerwehr Aschaffenburg, der Zeitung. ...
    Quelle: welt.de

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorAlex8and8er 8H., Hohentengen a.H. / Baden-Württemberg835026
    Datum11.11.2017 12:1922831 x gelesen
    Ein LKW-Fahrer der quer im Führerhaus liegt und Fotos macht (ich bezweifle doch, dass der Motor dabei ausgeschaltet war) sollte der Polizei doch wohl genug Grund für eine Maßnahme bieten.

    Gruß Alex

    Dies ist meine persönliche Meinung!

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP835016
    Datum10.11.2017 20:5623154 x gelesen
    Wetten? Nicht gegen Dich bei dem Thema.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP835014
    Datum10.11.2017 20:1523056 x gelesen
    Geschrieben von Volker C.Die DeuFG hat Kritisiert das die FW hier Arbeiten von anderen Diensten übernommen hatte.Dann ist wohl zu erwarten, dass die DeuFG sich bald mal deutlich gegen in unserem Ländchen beispielsweise die §§ 1 Abs. 1 LVwVfG i.V.m. 4ff. VwVgG, § 8 Abs. 3 LBKG, § 1 Abs. 9 POG, § 81 Abs. 1 LWG, die Mitwirkung der Feuerwehren bei den §§ 40 und 41 LStrG... einsetzt.

    Find ich gut, ich würde ja auch lieber nur noch retten und löschen, der Rest ist nun wirklich oft ziemlich langweilig und doof. Aber ich glaube kaum, dass das kommt - und wenn, sind die Feuerwehren die ersten die dagegen Sturm laufen, wetten? ;-)

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg835011
    Datum10.11.2017 19:1522732 x gelesen
    Okay, vielleicht missverständlich formuliert. Kann ich leider nicht nachlesen, gibt bei uns keinen Grundlehrgang.

    Strafrechtlich wird jeder persönlich belangt.

    Und Fahrzeuge bewusst die Sicht nehmen und zu gefährden würde ich persönlich schon als grob Fahrlässig einstufen. Da muss ich ja schon fast davon ausgehen, dass was passiert. Zum Glück für die Kamerad, dass nicht passiert ist.

    Der KBI hat im Interview ja auch schon fleißig zurück gerudert und entweder selber gemerkt wie doof die Aktion war oder hat es von oben gesagt bekommen.

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    AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg835010
    Datum10.11.2017 19:0822985 x gelesen
    Vermutlich hat ihm jemand von drüber gesagt was das für eine blöde Aktion war und welche folgen diese haben könnte.

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP835009
    Datum10.11.2017 19:0622875 x gelesen
    Richtig. Hingucken wird jeder. Grade wir die wir hier schreiben und lesen. Und wenn nur aus fachlicher Neugier( wie Arbeiten die/welche Autos haben die? )

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP835008
    Datum10.11.2017 19:0323394 x gelesen
    Grade Thema im WDR: Die DeuFG hat Kritisiert das die FW hier Arbeiten von anderen Diensten übernommen hatte.
    Die WDR- Juristin sieht die Feuerwehr auf der Rechtlich sicheren Seite. Und bei einem daraus resultietenden Schaden( z.b. Handy nass) den Filmer in der Eigenhaftung

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP835007
    Datum10.11.2017 18:5923019 x gelesen
    Geschrieben von Stefan G. Nun, ich denke schon, dass man meist ganz gut unterscheiden kann, ob Jemand Vorsichtig sein oder Gaffen will... Wer vorsichtig fährt, starrt nicht auf die Unfallstelle.Absolut, und er braucht auch kein Handy dafür. Das kann mir doch keiner erzählen, dass man zwischen gezieltem Gaffen und normaler Neugier nicht unterscheiden kann, wenn die Fahrzeuge in diesem Tempo an einem vorbeifahren. Und die Aufnahmen zeigen doch auch, dass die Kräfte vor Ort diese Differenzierung hatten, es wurden nicht alle Fahrzeuge wild bespritzt sondern gezielt die, bei denen man Aufnahmen verhindern wollte.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP835006
    Datum10.11.2017 18:5122969 x gelesen
    Absolut richtig, aber manche begründen die Ablehnung der Maßnahme ja auch so: Was soll die Bevölkerung von uns denken.
    Es muss uns schon in beide Richtungen egal sein, was die Mehrheit der Bevölkerung von unseren Einsatzmaßnahmen hält. Wir können nicht etwas tun, weil es der Mob will, wir können aber genauso etwas auch nicht deshalb verweigern, weil es dem Mob missfallen würde.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP835002
    Datum10.11.2017 18:4023139 x gelesen
    Ist das derselbe KBI der gestern noch im TV- Gespräch erzählt hat das die Aktion in Absprache mit der Polizei stattgefunden hat? Was auch der Polizeisprecher so bestätigt hat

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorStef8an 8G., Dieburg / Hessen835001
    Datum10.11.2017 18:0823028 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Wer langsam an der Einsatzstelle vorbei fährt ist ein verabscheuungswürdiger Gaffer
    Nun, ich denke schon, dass man meist ganz gut unterscheiden kann, ob Jemand Vorsichtig sein oder Gaffen will... Wer vorsichtig fährt, starrt nicht auf die Unfallstelle.

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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz835000
    Datum10.11.2017 18:0522877 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Wer langsam an der Einsatzstelle vorbei fährt ist ein verabscheuungswürdiger Gaffer, dem man für den Rest seines Lebens die Fahrerlaubnis entziehen sollte. Und Teeren und Federn bitte.
    Es wird sich niemals verhindern lassen, dass vorbeifahrende Autofahrer schauen, was denn da passiert ist. Darum geht es hier nicht. Es geht um die Zeitgenossen, die das mit einem Handy in der Hand tun, während sie eine Aufnahme machen. Diese Unterscheidung ist ziemlich einfach, und das Filmen oder Fotografieren macht sie automatisch zum Gaffer. Um diese Klientel sollte sich allerdings meiner Meinung nach die Polizei kümmern, nicht ein Strahlrohrführer. Eine Videokamera mit Stativ ist doch schnell aufgestellt, und die Auswertung könnte ganz bequem am Rechner im Büro erfolgen.

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    AutorHolg8er 8S., Kirchentellinsfurt / Baden Württemberg834999
    Datum10.11.2017 18:0323212 x gelesen
    für mich eine vorschnelle Aussage des Prof.

    Nach Angaben des EL wurde das C-Rohr für den Brandschutz bereit gelegt, dass das Löschmittel nun aber für diese, in meinen Augen, dumme Aktion verwendet wurde, nimmt der Feuerwehr die Möglichkeit ihre eigentliche Aufgabe zu erfüllen.... kann natürlich immer auch anders gesehen werden!

    Betrachten wir es aber mal von einem anderen Blickwinkel:
    Ein LKW/PKW hat Front- und Seitenscheiben und Spiegel - warum wohl?
    Und das Wasser auf den Scheiben hatte welchen Zweck?
    Und da haben wir das mega Problem. Einem Fahrer eines fahrenden LKW/PKW vorsätzlich die Sich mit Wasser auf den Scheiben zu behindern, lässt sich weder mit den aufgaben der Polizei noch den Aufgaben der Feuerwehr rechtfertigen und auch nicht mit den "möglichen" verbotenen filmen.

    Schaut man den Film bei "Bild" ab Sekunde 14 an, dann überschreitet das jede Grenze.
    2 LKW fahren langsam um die E-Stelle / Baustelle dann kommt das Wasser erst auf die Frontscheibe dann auf die Seitenscheibe des ersten LKWs und im selben Moment springt eine Polizist direkt vor den LKW. der LKW muss stark bremsen und die Sicht durch die Frontscheibe ist schlecht.
    Somit kann ich die Aussage des Profs. nicht ganz nachvollziehen.

    Aber das ist nur meine Meinung und meine Sichtweise...

    Baden Württemberg, wir können alles außer Hochdeutsch, Euronotruf, Integrierte Leitstelle und Rettungsdienst.

    Hier geschriebenes ist meine private Meinung und keine dienstliche!!!

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW834997
    Datum10.11.2017 17:4822972 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Ich bin allerdings nicht Feuerwehrmann geworden, damit mir der Fackeln und Mistgabeln schwenkende Mob zujubelt.

    Dss kann und darf weder Antrieb noch Maß unserer Tätigkeit sein!


    Daumen Hoch

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW834996
    Datum10.11.2017 17:4422854 x gelesen
    Interessante Informationen, die ja doch etwas anders klingen als das, was bisher bekannt war.

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW834995
    Datum10.11.2017 17:4022815 x gelesen
    9. November, 15:17, Facebook.

    Direktlink.

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW834994
    Datum10.11.2017 17:33   23258 x gelesen
    Geschrieben von Stefan G.Geschrieben von ---Harald Schramke---
    Wenn ein Fahrzeugführer erklärt, das er wegen der unklaren Verkehrslage Schrittempo fährt oder gar anhält ist das sogar Vorbildlich.

    Wenn er dabei auf die Unfallstelle starrt - was die Gaffer dann ja auch machen - gilt das selbe: Schutzbehauptung... Das als "vorbildlich" zu bezeichnen, ist schon ein starkes Stück... :-(


    Das klingt schon ein bisschen nach dem Pippi-Langstrumpf-Prinzip:

    Wer eine Einsatzstelle zügig passiert ist ein verantwortungsloser Raser, der keine Rücksicht auf Einsatzkräfte nimmt und dem man für den Rest seines Lebens die Fahrerlaubnis entziehen sollte. Teeren und Federn gerne auch.

    Wer langsam an der Einsatzstelle vorbei fährt ist ein verabscheuungswürdiger Gaffer, dem man für den Rest seines Lebens die Fahrerlaubnis entziehen sollte. Und Teeren und Federn bitte.

    Scheint ein guter Zeitpunkt zu sein, um in Aktien für Teer und Geflügel zu investieren :-D

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW834993
    Datum10.11.2017 17:27   22997 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.geht zum Öffentlichkeitsaspekt dieser Aktion über, meine Einschätzung der Kommentare: 95% der Reaktionen fallen pro Feuerwehr aus

    Ich bin allerdings nicht Feuerwehrmann geworden, damit mir der Fackeln und Mistgabeln schwenkende Mob zujubelt.

    Dss kann und darf weder Antrieb noch Maß unserer Tätigkeit sein!

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg834992
    Datum10.11.2017 17:2423080 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Henning K.So eindeutig rechtswidrig wie hier von manchen dargestellt ist der Einsatz auch nie im Leben; immerhin hat ja ein Rechtsprofessor ihn schon als rechtmäßig bezeichnet.
    wo, wie und wann?

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW834991
    Datum10.11.2017 17:1923108 x gelesen
    Geschrieben von Tobias H.Natürlich hat er die Haftung, weil er die Tat begeht. In Deutschland haftet jeder selber für sein tun. Ggf. ist der der die Anweisung gibt auch mit dran.

    Bitte noch einmal die Unterlagen aus dem Rechtskunde-Unterricht vom Grundlehrgang lesen!

    Wer als Mitarbeiter einer Behörde einen Schaden anrichtet, haftet zunächst mal gerade nicht selbst, sondern die Behörde muss Schadenersatz leisten. Das nennt sich dann Amtshaftung.


    Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann die Behörde allerdings ihren Mitarbeiter in Regress nehmen.

    Vorsatz bezüglich eines Schadens will ich zwar nicht ausschließen, aber wenn der Betreffende sich nicht all zu ungeschickt anstellt, wird man ihm den nicht nachweisen können. (einige Kommentare auf Facebook haben allerdings schon die Ungeschicktlichkeit ihrer Schreiber bewiesen...)

    So eindeutig rechtswidrig wie hier von manchen dargestellt ist der Einsatz auch nie im Leben; immerhin hat ja ein Rechtsprofessor ihn schon als rechtmäßig bezeichnet.

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    AutorStef8an 8G., Dieburg / Hessen834989
    Datum10.11.2017 17:0722991 x gelesen
    Geschrieben von ---Harald Schramke--- Wenn der Beifahrer sagt, ich wollte kaputte Autos filmen, ist da nix gegen zu sagen.
    Wenn er das während einer Leichenbergung oder einer Verletztenversorgung macht, ist das schlicht strafbar. Die Ausrede, ich wollte nur die zerstörten Fahrzeuge filmen, dürfte dann i.d.R. als Schutzbehauptung gewertet werden.

    Geschrieben von ---Harald Schramke--- Wenn ein Fahrzeugführer erklärt, das er wegen der unklaren Verkehrslage Schrittempo fährt oder gar anhält ist das sogar Vorbildlich.
    Wenn er dabei auf die Unfallstelle starrt - was die Gaffer dann ja auch machen - gilt das selbe: Schutzbehauptung... Das als "vorbildlich" zu bezeichnen, ist schon ein starkes Stück... :-(
    Man kann schon recht deutlich unterscheiden, ob jemand gafft oder nur vorsichtig ist...

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW834988
    Datum10.11.2017 17:0722771 x gelesen
    Geschrieben von Stefan G.Und diese Aussage ist einfach falsch.

    Diese Aussage war von mir, und ich stehe immer noch dazu, unabhängig von meiner Meinung über die Menschen, die es machen. Es kommt wohl darauf an, ob dieser Eingriff vorhersehbar oder wahrscheinlich ist. Das nennt sich dann "billigend" im Gesetz. Ich wäre mir nicht sicher, ob das nicht bei Gericht durch die Rechte de Fotografen kassiert wird.

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    AutorStef8an 8G., Dieburg / Hessen834987
    Datum10.11.2017 16:5322811 x gelesen
    Das ist selbstverständlich. Um Beweisfragen ging es aber auch nicht, ich habe auf folgende Aussage geantwortet:

    " Das Filmen an sich nicht strafbar. Das ist auch gut so und anders nicht mit unserem Recht vereinbar."

    Und diese Aussage ist einfach falsch.

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW834985
    Datum10.11.2017 16:41   23001 x gelesen
    Ich bin kein Feuerwehrangehöriger, wenn auch sehr Interessierter, Mein Name steht hier offen und ich habe meine Meinung hierzu gesagt. Nix mit Anonym.
    Ich brauche da auch nix zu konstruieren. Wenn der Beifahrer sagt, ich wollte kaputte Autos filmen, ist da nix gegen zu sagen. Wenn der LKW Fahrer durch den Fahrspurwechsel Angst um die Ladung hat, ist das nicht zu beanstanden. Wenn ein Fahrzeugführer erklärt, das er wegen der unklaren Verkehrslage Schrittempo fährt oder gar anhält ist das sogar Vorbildlich.

    Hier wurde eindeutig über das Ziel hinausgeschossen und dieses elende Gafferbashing ist auch keine Konfliktlösung.

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW834982
    Datum10.11.2017 15:4923243 x gelesen
    Der Vorgesetzte im Interview

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorHolg8er 8S., Kirchentellinsfurt / Baden Württemberg834978
    Datum10.11.2017 15:0223037 x gelesen
    Im vorliegenden Fall muss jedoch erst mal jedem nachgewiesen werden, dass eine solche Verletzung vorliegt - denn der Versuch selbst ist nicht strafbar.

    Baden Württemberg, wir können alles außer Hochdeutsch, Euronotruf, Integrierte Leitstelle und Rettungsdienst.

    Hier geschriebenes ist meine private Meinung und keine dienstliche!!!

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    AutorStef8an 8G., Dieburg / Hessen834977
    Datum10.11.2017 14:5422924 x gelesen
    Stimmt, du hast recht. Normalerweise steht das direkt in der Vorschrift, daher ist mir das entgangen.

    Es gibt aber eine wichtige Einschränkung, die Strafverfolgungsbehörde darf auch ohne Strafantrag ermitteln: "...es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält."

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    AutorStef8an 8G., Dieburg / Hessen834976
    Datum10.11.2017 14:4922844 x gelesen
    Will man wissen, welche Handlung eine Strafvorschrift unter Strafe stellt, so muss man den Text und nicht die Überschrift lesen:

    "eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt"

    Die Tatsache, dass eine Bildaufnahme die Hilfslosigkeit einer Person zeigt, definiert der Gesetzgeber hier als Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches.
    Die selbe Vorschrift greift übrigens auch, wenn man einen Besoffenen filmt/fotografiert, der am Straßenrand eingeschlafen ist und sich womöglich noch eingenässt hat.

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    AutorHolg8er 8S., Kirchentellinsfurt / Baden Württemberg834975
    Datum10.11.2017 14:4623215 x gelesen
    Geschrieben von Stefan G.Und nein, §201a ist kein Antragsdelikt.
    Der §205 StGB sag da aber was anderes...

    Baden Württemberg, wir können alles außer Hochdeutsch, Euronotruf, Integrierte Leitstelle und Rettungsdienst.

    Hier geschriebenes ist meine private Meinung und keine dienstliche!!!

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    AutorHolg8er 8S., Kirchentellinsfurt / Baden Württemberg834974
    Datum10.11.2017 14:4122883 x gelesen
    Geschrieben von Stefan G.§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    Die BAB ist aber kein höchstpersönlicher Lebensbereich im Vergleich zu einem privaten Grundstück oder Wohnraum usw.

    Baden Württemberg, wir können alles außer Hochdeutsch, Euronotruf, Integrierte Leitstelle und Rettungsdienst.

    Hier geschriebenes ist meine private Meinung und keine dienstliche!!!

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    AutorStef8an 8G., Dieburg / Hessen834973
    Datum10.11.2017 14:3122940 x gelesen
    Selbstverständlich bedarf es des Vorsatzes, Fahrlässigkeit steht nur unter Strafe, wenn es ausdrücklich im Text genannt wird.
    Dieser Vorsatz wird aber unterstellt, wenn jemand sein Handy auf einen Einsatz drauf hält. Im Zweifel ist es "bedingter Vorsatz": der Täter wollte die Folge (Bildaufnahme der Person) zwar nicht direkt, er hat die Folge aber billigend in Kauf genommen.

    Vollendet ist die Tat in dem Moment, in dem die Aufnahme gespeichert wird (was ja ohne messbaren Zeitverzug passiert). Ob der Täter die Bilder sofort wieder löscht, ist egal. Es steht ausdrücklich das Anfertigen der Bildaufnahme unter Strafe, nicht nur das behalten (speichern) oder veröffentlichen.
    Im Übrigen bin ich mir relativ sicher, dass Dashcams in Deutschland gar nicht erlaubt sind (allerdings hat das nichts mit §201a zu tun)

    Und nein, §201a ist kein Antragsdelikt. Bei Pornos erfolgen die Herstellung nicht unbefugt, da die Darsteller zugestimmt haben. Abgesehen davon, dass ich noch keine Pornodarsteller gesehen habe, die hilflos gewesen wären... ;-)

    §201a wurde genau für diese Fälle geschaffen. Man hat irgendwann erkannt, dass die moderne Technik die Bildaufnahmen so einfach machen, dass sie "jeder Depp" anfertigen kann und dass eine einmal angefertigte Bildaufnahme nicht mehr zu kontrollieren ist. Daher war es notwendig schon das Filmen/Fotografieren unter Strafe zu stellen.

    Was mich aber wirklich wundert ist, dass die Polizei in solchen Fällen nicht sehr viel großzügiger die Aufnahmegeräte zur Beweissicherung beschlagnahmt.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP834968
    Datum10.11.2017 13:56   23456 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich W.die Grenze zw. "befugt" und "unbefugt" ist manchmal nicht eindeutig, bzw. es "kommt darauf an", wie die Juristen zu sagen pflegenDer Satz gefällt mir. Denn das übergehen irgendwie gerade sehr viele, hier und z.B. in Facebookkommentaren, die der Feuerwehr hier eine eindeutige Straftat vorwerfen. Seltsamerweise wird in Relation dazu dem Verhalten der Gaffern aber diese Eindeutigkeit abgesprochen, man weiß nicht wer da mit welcher Intention sein Handy auf die Bergung gerichtet hat, vielleicht hat er gar nicht aufgenommen, vielleicht wollte er gar nicht verbreiten.
    Dieser Umgang mit dem Recht missfällt mir irgendwie. Das die Feuerwehr gegen alles mögliche verstößt, ist eindeutig. Das die Gegenseite gegen irgendwas verstößt, aber natürlich nicht. Und unser Aufgabenkatalog, letztlich auch eine Rechtsfrage, wird so zusammengestrichen, bis wir nur noch löschen und retten. Wenn man das so handhabt, geht unter, dass das Brandschutzrecht (und div. andere Rechtsgebiete, die wir im Einsatz in irgendeiner Form tangieren) sehr oft mit dem "es kommt drauf an" arbeitet, und es da (aus sehr gutem Grund) oftmals sehr viel Auslegungsspielraum gibt. Das Strafgesetzbuch und Haftungsfragen sind da noch nichtmal die großen Baustellen. Wenn man die schon mit Eindeutigkeit meint abhandeln zu können, wie wird dann die kleine alltägliche Türöffnung abgehandelt (mit Grundrechtseingriff und Amtshilferegelungen vom feinsten müssten doch da alle die Hosen voll haben, bei denen ein Rotz Wasser gegen Schrittgeschwindigkeitsfahrzeuge schon eine klare Straftat ist)?

    Und vergisst man mal die Rechtsfragen, und geht zum Öffentlichkeitsaspekt dieser Aktion über, meine Einschätzung der Kommentare: 95% der Reaktionen fallen pro Feuerwehr aus, von Bevölkerung und allen möglichen Medien. Der Rest sind einige wenige, oft anonyme, die vermutlich im Fall des Falles als erstes die Handys zücken würden, und einige Feuerwehrangehörige, die in der Aktion nahezu krampfhaft versuchen etwas negatives, problematisches zu finden (oder einfach gleich Doofheit unterstellen). Für mich so nicht nachvollziehbar, aber auch nicht zum ersten Mal so zu beobachten. Hängt aber vielleicht auch stark davon ab, welche Meinung von wem frühzeitig vertreten wird damit man einfach aufspringen kann, oder wie die Berichterstattung läuft. Bei der Geschichte auf dem Fussballplatz in Wuppertal wars ja andersrum: Da war für die meisten der Fussballclub (und der schubsende Spieler) der Buhmann, die Sonntagsspaziergangshaltung des Notarztes wurde eher weniger kritisiert. Der Unterschied ist mir auch noch nicht so ganz klar.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP834967
    Datum10.11.2017 13:51   23815 x gelesen
    Hat sich der Vatikan schon geäußert?
    Gibt es einen Tweet von Trump zu der Affäre?
    Kann man sich in eine Kondolenzliste für den Mückenschiss eintragen, den das Wasser von den Autoscheiben spülte?
    Schießt der ein oder andere vielleicht langsam etwas übers Ziel hinaus?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW834965
    Datum10.11.2017 13:1823866 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.( Feuerwehr- ) Deutschland dikutiert lebhaft und kontrovers darüber. Ob es hierzu Stellungnahmen der FW-Aufsicht bzw. FW-Verbände geben wird ?

    Ist diese Vornahme eines Strahlrohres eigentlich über die FUK versichert,
    wo es ja keine Tätigkeit der FW nach Brandschutzgesetz ist ?
    Stellungnahme der FUK ? DFV ?

    Ist eigentlich eine Freistellung ggü. dem AG gerechtfertigt für diese nicht Pflichtaufgabe ?

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW834964
    Datum10.11.2017 13:1423449 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Wasserentnahme Bach
    Verteiler am km-Schild 348,3


    Wie bekommst du das HFS durch den Rückstau auf der BAB ?

    Geschrieben von Jürgen M.Angriffstrupp zur Riegelstellung mit ersten Rohr gegen Gaffer zur Leitplanke über die Fahrbahn vor!

    Wann spült der erste die Auto´s mit dem Werfer in den Graben ?

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg834963
    Datum10.11.2017 12:3723536 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Bernhard D......selten, aber es gibt doch schon einige Hydranten in BAB-Nähe, man muß nur wissen wo.
    ev. auch ein Bach oder Fluss:

    Wasserentnahme Bach
    Verteiler am km-Schild 348,3
    Angriffstrupp zur Riegelstellung mit ersten Rohr gegen Gaffer zur Leitplanke über die Fahrbahn vor!


    ;-)

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg834962
    Datum10.11.2017 12:3324007 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Michael R.

    C-Hydroschild => 800l/min, das wird selbst mit einem Dutzend TLF 4000 / TLF 24/50 sportlich das im Pendelverkehr herbeizuführen.

    Klar, die Hydroschildoption ist auf der BAB eine wenig praktikable Lösung. Ein Vorteil wäre halt gewesen, dass man als FW-Angehöriger, auf wessen Weisung auch immer- nicht direkt das Strahlrohr auf die Autos der Gaffer richten müsste.
    Ich sehe diese gezielte Antigaffer-Strahlrohrspritzattacken-Aktion mit Bauchgrimmen an und hätte mich nicht dazu hinreißen lassen, aber nun mal passiert/praktiziert und ( Feuerwehr- ) Deutschland dikutiert lebhaft und kontrovers darüber. Ob es hierzu Stellungnahmen der FW-Aufsicht bzw. FW-Verbände geben wird ?

    Hydranten wachsen auf der BAB nun mal so selten...

    .....selten, aber es gibt doch schon einige Hydranten in BAB-Nähe, man muß nur wissen wo.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW834960
    Datum10.11.2017 11:0423533 x gelesen
    Geschrieben von Stefan G.§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    ...
    2. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,


    Ohne jetzt Jurist zu sein, oder es nachzulesen kann ich mir vorstellen, das diese Tat des Vorsatzes bedarf. Sonst wäre jeder, der eine Dashcam im Auto hat, genau so dran.
    Hier kommt es auch auf die Vollendung der Tat an. Wird die Aufnahme behalten/ veröffentlicht? Dann, ist man zurecht dran.

    Abgesehen davon ist das in der Regel ein Antragsdelikt. Sonst gäbe es ja gar keine Pornos mehr ;-)

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen834959
    Datum10.11.2017 10:0223449 x gelesen
    So?
    Eigentlich auch egal, weil man sich das am frühen Abend dann eh bei RTL, Brisant oder ähnlich anschauen kann. Sogar meist viel näher dran, als die eigene wackelige Aufnahme.
    -
    Nicht falsch verstehen: Ich finde solche Aufnahmen auch nicht gut, aber die Grenze zw. "befugt" und "unbefugt" ist manchmal nicht eindeutig, bzw. es "kommt darauf an", wie die Juristen zu sagen pflegen.

    Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!
    -
    http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz
    http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/
    https://shop.feuerwehrmagazin.de/sonderheft-erneuerbare-energien-feuerwehr-photovoltaikanlage-windenergieanlagen-biogasanlage

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    AutorSeba8sti8an 8M., Erlangen / Bayern834958
    Datum10.11.2017 09:5723401 x gelesen
    Geschrieben von Harald S.Das kontere ich locker mit diesem Bild:
    https://www.br.de/nachrichten/unterfranken/inhalt/lkw-unfall-rohrbrunn-192~_v-img__16__9__xl_-d31c35f8186ebeb80b0cd843a7c267a0e0c81647.jpg?version=14501
    bei einer solchen, nicht eindeutigen, Verkehrslage würde ich auch nicht schnell vorbei fahren. Alleine schon um die Ladung nicht zu beschädigen. Mit dem PKW sind da 30km/h ok, mit einem Gliederzug mit PKW drauf nicht mehr als 10km/h. Bei einer Kartongestapelten Stückgutfracht - Schrittgeschwindigkeit.

    Nicht nur das, man sieht in dem Video immer wieder Personen die Fahrbahn überqueren. Sorry, da ist dann halt Schrittgeschwindigkeit angesagt, bis ich als Fahrzeugführer die Situation für mich sicher überblicken und meine Fahrt normal fortsetzen kann.

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    AutorStef8an 8G., Dieburg / Hessen834957
    Datum10.11.2017 09:5423539 x gelesen
    Ob die Aufnahmen übertragen wurde, ist egal. Schon das Anfertigen der Bildaufnahmen ist strafbar. Mein Hinweis ist eine Antwort auf die Aussage, das Filmen sei nicht strafbar. In diesen Situationen ist es das doch.

    Geschrieben von ---Ulrich Wolf--- wurden denn diese höchstpersönlichen Lebensbereiche aufgenommen?
    war das durch das Fahrzeugfenster im Vorbeifahren möglich?


    Es wurde u.a. während der Leichenbergung gefilmt. Da ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass diese Strafvorschrift verletzt wurde.

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    AutorMich8ael8 S.8, Erlenbach / Bayern834955
    Datum10.11.2017 09:2023451 x gelesen
    Geschrieben von ---Sebastian Krupp--- So weit sind wir aber doch schon seit Jahren? Überall, wo wir auch nur eine Decke vor den Patienten halten, gehen wir der selben Grundintention nach, der man hier mit dem Strahlrohr versuchte nachzukommen.
    Abgesehen davon, dürfte man zu diesem Zeitpunkt des Einsatzes in jedem Fall einige Leute in Reserve haben, die man gerade für nichts anderes braucht, die man aber auch noch nicht einfach nach Hause schicken kann (weil das Fahrzeug noch benötigt wird, eine Nachbesprechung vor Ort erfolgen soll etc.).
    Bravo 10000% zustimmung

    Und ich sehe bei den Geschwindigkeiten die in den Videos zu sehen sind, keinen gefährlichen Eingriff

    Alle Äußerungen die ich hier treffe, entsprechen meiner persönliche Meinung!!!

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen834953
    Datum10.11.2017 09:0823783 x gelesen
    wurden denn diese höchstpersönlichen Lebensbereiche aufgenommen?
    war das durch das Fahrzeugfenster im Vorbeifahren möglich?
    wurde es sofort irgendwo zur Schau gestellt oder übertragen?
    -
    Das Wasserspritzen war m.M.n. die schlechteste Möglichkeit, um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu schützen..

    Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!
    -
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    AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg834951
    Datum10.11.2017 08:2823752 x gelesen
    Natürlich hat er die Haftung, weil er die Tat begeht. In Deutschland haftet jeder selber für sein tun. Ggf. ist der der die Anweisung gibt auch mit dran.

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    AutorStef8an 8G., Dieburg / Hessen834950
    Datum10.11.2017 08:0623852 x gelesen
    Welche Straftat?

    § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    ...
    2. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,

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    AutorJens8 M.8, Bielefeld / NRW834949
    Datum10.11.2017 08:0224648 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Thomas H.Mich würde interessieren, warum die Polizei vor Ort sowas nicht unterbunden hat.
    in den Berichten, die ich las, stand oftmals so etwas wie "in Abstimmung mit der POL" oder "auf Anforderung der POL".

    Gruß

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW834947
    Datum10.11.2017 07:5123687 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Und die Haftung dafür - wenn es denn so wäre - hat am Ende der Strahlrohrführer? Immer noch nö...


    Ich denke schon, weil eindeutig rechtswidrig. Da wärest du sogar bei der Bundeswehr dran. Trotz Befehl.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP834946
    Datum10.11.2017 07:3123841 x gelesen
    Geschrieben von Harald S. Weil auch die Polizei keine rechtswidrigen Aktionen erlauben darf. Das war rechtswidrig.Und die Haftung dafür - wenn es denn so wäre - hat am Ende der Strahlrohrführer? Immer noch nö...

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW834945
    Datum10.11.2017 06:5423653 x gelesen
    Geschrieben von Andreas A.Hier hat die Polizei das Geschehen zu dokumentieren und gerne das Aufnahmegerät als Beweis zu beschlagnahmen um die Tat im Nachgang zu ahnden. Auch sind die Strafen noch weiter zu erhöhen.

    Ich frage mal provokativ, welche Tat? Handybenutzung am Steuer ist eine Ordnungswidrigkeit. Das Filmen an sich nicht strafbar. Das ist auch gut so und anders nicht mit unserem Recht vereinbar. Ein Behalten nach sichtung / verbreiten ist da noch mal was völlig anderes.

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW834944
    Datum10.11.2017 05:3523985 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.(Und warum genau haftet eigentlich der Strahlrohrführer, der hier eine genaue Anweisung der Einsatzleitung, abgesprochen mit bzw. angeordnet von der Polizei, ohne nennenswerten eigenen Ausübungsspielraum befolgt? Ich sag einfach mal nö...)
    Weil auch die Polizei keine rechtswidrigen Aktionen erlauben darf. Das war rechtswidrig.

    Geschrieben von Sebastian K.Das Problem war doch, dass die Fahrzeuge unnötig mit Schrittgeschwindigkeit an dieser Stelle vorbeifuhren, teils ganz stehen blieben.
    Das kontere ich locker mit diesem Bild:
    https://www.br.de/nachrichten/unterfranken/inhalt/lkw-unfall-rohrbrunn-192~_v-img__16__9__xl_-d31c35f8186ebeb80b0cd843a7c267a0e0c81647.jpg?version=14501
    bei einer solchen, nicht eindeutigen, Verkehrslage würde ich auch nicht schnell vorbei fahren. Alleine schon um die Ladung nicht zu beschädigen. Mit dem PKW sind da 30km/h ok, mit einem Gliederzug mit PKW drauf nicht mehr als 10km/h. Bei einer Kartongestapelten Stückgutfracht - Schrittgeschwindigkeit.

    Geschrieben von Sebastian K.Sorry, aber die ganzen Beiträge hier und an anderer Stelle, welche Gefahr von dieser Maßnahme der Feuerwehr ausging, sind mir viel zu konstruiert.
    Das sind allerdings ganz reale Szenarien bei Schneeballwürfen. Schon vorgekommen und abgeurteilt.

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    AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg834943
    Datum10.11.2017 00:3123676 x gelesen
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr dürfte es trotzdem sein.
    Nur weil es die Polizei erlaubt, muss es nicht zwingend in Ordnung sein.

    Ist im Prinzip nicht anderes als z.b. Schneebälle auf Autos zu werfen.

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    AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg834942
    Datum10.11.2017 00:2823933 x gelesen
    Straftaten als Amtshilfe interessanter Gedanken gang.

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    AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg834941
    Datum10.11.2017 00:2623946 x gelesen
    Vermutlich schon vorher Stau also fast kein Tempo, dann einer Baustelle mit Verschwenkunung und dann noch ein schwerer Unfall mit zahlreichen Einsatzkräften. Da würde ich auch ziemlich langsam fahren.

    Man sieht auch bei mehreren Fahrzeugen das es Beifahrer sind da kann sich der Fahrer schon erschrecken wenn er plötzlich eine Ladung Wasser ab bekommt.

    Ich hoffe das hat Konsequenzen für die beteiligten Einsatzkräfte und lässt mich an der Kompetenz des Kreisbrandinspektors zweifeln. Der Sollte so was sofort unterbinden und nicht befürworten.

    Aus meiner Sicht ist das nicht anderes als Steine oder z.b. schneebälle auf fahrende auto zu werfen.

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    AutorAndr8eas8 A.8, Obernbreit / Bayern834940
    Datum10.11.2017 00:0223799 x gelesen
    Ich stimme dir hier voll zu. Mag das zunächst noch als gelungene Aktion wirken, stellt sich mir jedoch die Frage, wie das weiter gehen kann.

    Rücken unsere TLFs mit Monitor auch an, wenn die Polizei zu wenige Wasserwerfer gegen Demonstranten hat um Leuten die Augen auszuschießen?? Begründet mit 'Amtshilfe'

    Und wer jetzt voreilig sagt "nein, definitiv nicht" möge mir doch die genaue Grenze nennen, bei der wir noch ja sagen und ab wann nicht mehr. Für mich jedenfalls ist sie hier bereits überschritten.

    Hier hat die Polizei das Geschehen zu dokumentieren und gerne das Aufnahmegerät als Beweis zu beschlagnahmen um die Tat im Nachgang zu ahnden. Auch sind die Strafen noch weiter zu erhöhen.

    Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung/Sicht und spiegelt nicht dieMeinung/Sicht meiner FW wieder!

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP834938
    Datum09.11.2017 23:06   24378 x gelesen
    Geschrieben von Harald S.Bis sich ein Autofahrer erschreckt und das Lenkrad verreißt. Ich hätte auf jeden Fall schlagartig gebremstDas Problem war doch, dass die Fahrzeuge unnötig mit Schrittgeschwindigkeit an dieser Stelle vorbeifuhren, teils ganz stehen blieben. Und in dieser Situation erschrickt dann der Fahrer, der vorher komischerweise noch ganz genau die Szenerie beobachtet hat, bremst schlagartig aus seinem Wahnsinnstempo ab, und fährt irgendwelche Leute um. Sorry, aber die ganzen Beiträge hier und an anderer Stelle, welche Gefahr von dieser Maßnahme der Feuerwehr ausging, sind mir viel zu konstruiert. Ich warte eigentlich nur noch auf den, der schreibt, es könnte ja auch plötzlich ein Castor mit 120km/h vorbeigefahren kommen und der Strahlrohrführer begeht dann § 307 StGB ;-)

    (Und warum genau haftet eigentlich der Strahlrohrführer, der hier eine genaue Anweisung der Einsatzleitung, abgesprochen mit bzw. angeordnet von der Polizei, ohne nennenswerten eigenen Ausübungsspielraum befolgt? Ich sag einfach mal nö...)

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP834937
    Datum09.11.2017 22:5523975 x gelesen
    Geschrieben von Matthias M. B.Aber soll es nun auch noch Standard werden wegen dieser Idioten noch 2 bis 4 Feuerwehrleute abzustellen um abzuschirmenSo weit sind wir aber doch schon seit Jahren? Überall, wo wir auch nur eine Decke vor den Patienten halten, gehen wir der selben Grundintention nach, der man hier mit dem Strahlrohr versuchte nachzukommen.
    Abgesehen davon, dürfte man zu diesem Zeitpunkt des Einsatzes in jedem Fall einige Leute in Reserve haben, die man gerade für nichts anderes braucht, die man aber auch noch nicht einfach nach Hause schicken kann (weil das Fahrzeug noch benötigt wird, eine Nachbesprechung vor Ort erfolgen soll etc.).

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW834936
    Datum09.11.2017 22:4624206 x gelesen
    Bis sich ein Autofahrer erschreckt und das Lenkrad verreißt. Ich hätte auf jeden Fall schlagartig gebremst. Wenn mir jemand aufgefahren wäre hätte ich eiskalt an die Feuerwehr die Rechnung geschickt.
    Erwischst du damit einen Unerfahreneren Fahrer, der dann jemanden Um fährt, möchte ich die Schlagzeile lesen.

    Dazu gab es schon Urteile mit Schneeballwerfern, die voll Haften mussten. Hier übrigens der Mann an Strahlrohr.

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW834931
    Datum09.11.2017 22:0824139 x gelesen
    Geschrieben von Johannes R.Ich bin mir nicht sicher, ob wir diejenigen, die mit Handys in der Hand an Unfallstellen vorbei schleichen, erreichen. Vielleicht ein paar von "denen". Und ich glaube auch nicht, dass die sich durch die Präsenz des Themas in den Medien "umerziehen" lassen. Das schaffen ja nicht mal die angedrohten Strafen.

    Einziehen/Beschlagnahme des Handy´s bis zur Gerichtsverhandlung, das wäre für die Asozial-Media-Generation viel Schlimmer....

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

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    AutorJoha8nne8s R8., Diemelstadt / Hessen834930
    Datum09.11.2017 22:0224088 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M.Und das ist wichtig

    Da gebe ich dir Recht. Es ist wichtig über Gaffer und der damit entstehenden Gefahr zu diskutieren.

    Geschrieben von Thomas M.Ich hoffe das mit dieser Aktion wieder ein Stück an Bewusstsein für ...besser wohl; gegen behindernde Gaffer geschaffen wird.

    Ich bin mir nicht sicher, ob wir diejenigen, die mit Handys in der Hand an Unfallstellen vorbei schleichen, erreichen. Vielleicht ein paar von "denen". Und ich glaube auch nicht, dass die sich durch die Präsenz des Themas in den Medien "umerziehen" lassen. Das schaffen ja nicht mal die angedrohten Strafen.

    Aber wie wird diese Aktion von den Bürgern bewertet, für die Gaffen eine Randerscheinung oder bisher gar kein Thema ist? Ergreifen wir, die Feuerwehr, jetzt Initiative gegen unsere Gegner?

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW834929
    Datum09.11.2017 22:0124791 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.Alternativ hätte man noch ein Hydroschild aufbauen können; ergibt verwaschene und undeutliche Fotos/Filme, bindet weniger Personal braucht allerdings mehr Wasser als gezielte Antigaffer-Strahlrohrspritzattacken.

    C-Hydroschild => 800l/min, das wird selbst mit einem Dutzend TLF 4000 / TLF 24/50 sportlich das im Pendelverkehr herbeizuführen. Oder doch SW´s zur Wasserversorgung ? Hydranten wachsen auf der BAB nun mal so selten...

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW834928
    Datum09.11.2017 21:5924045 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Geschrieben von Matthias M. B.Die Polizei sollte sich besser mit einer Kamera zur Beweissicherung hinstellen und die Gffer/ Hanyfotofrafen dokumentieren und Anzeigen! Das würde eher AbschreckenDie fahren doch da schon an genug Polizisten vorbei, ergo scheint das Abschrecken nicht zu funktionieren.

    Weitere polizeiliche Maßnahme:

    Handy im Rahmen der Beweissicherung bis zur Auswertung durch die KTU sicherstellen.

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW834927
    Datum09.11.2017 21:3824478 x gelesen
    Geschrieben von Johannes R.Und was mich persönlich noch viel nachdenklicher stimmt, ist die Tatsache, wie die Bevölkerung die Bilder von dieser Aktion aufnimmt und bewertet. Immerhin hat es die Aktion, auch durch massenhafte Verlinkung in den sozialen Medien, zu einer breiten Präsenz in den Medien geschafft.
    Und das ist wichtig

    Geschrieben von Johannes R.Was bringt diese Aktion? Was löst sie aus?
    Ich hoffe das mit dieser Aktion wieder ein Stück an Bewusstsein für ...besser wohl; gegen behindernde Gaffer geschaffen wird.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorSven8 K.8, Vogtland / Sachsen834926
    Datum09.11.2017 20:2924552 x gelesen
    Johannes Runte schrieb: "Wir, die Feuerwehr, die Organisation die traditionell kommt um Hilfe zu leisten, setzt aktiv ihre Strahlrohre gegen Bürgerinnen und Bürger ein."


    1989 hat die Feuerwehr aktiv Mittel gegen Bürger eingesetzt...

    Ich finde diese neuzeitliche "Dramatisierungshaltung", egal zu was gerade im Internet berichtet wird, einfach nur noch nervig...

    MkG Sven

    -meine Meinung-

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    AutorMatt8hia8s M8. B8., Regensburg / Bayern834925
    Datum09.11.2017 20:1224491 x gelesen
    Wir müssen aber aufpassen, dass wir nicht auch noch diese Aufgabe an uns ziehen. Nicht falsch verstehen. Ich finde dieses Filmennund fotografieren als ekelhaft. Aber soll es nun auch noch Standard werden wegen dieser Idioten noch 2 bis 4 Feuerwehrleute abzustellen um abzuschirmen oder hier zu bewässern. Lasst das mal die Pol machen.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP834924
    Datum09.11.2017 19:4324540 x gelesen
    Geschrieben von Matthias M. B.Die Polizei sollte sich besser mit einer Kamera zur Beweissicherung hinstellen und die Gffer/ Hanyfotofrafen dokumentieren und Anzeigen! Das würde eher AbschreckenDie fahren doch da schon an genug Polizisten vorbei, ergo scheint das Abschrecken nicht zu funktionieren. Und wenn erst die Anzeige abschreckt, die irgendwann ins Haus flattert, sind die Bilder trotzdem schon gemacht und quer durch die Weltgeschichte gesendet. Das Verhindern der Bilder stand hier im Vordergrund, und das finde ich auch gut so.
    Zur Frage, ob das Aufgabe der Feuerwehr ist, würde ich im übrigen auch ganz klar bejahen. Wenn es das jeweilige Brandschutzrecht nicht direkt hergibt, würde ich immer noch in Richtung Amtshilfe gehen. Dann hat die Polizei die Aktion eben während des Abstimmungsgesprächs nicht "genehmigt", sondern "erbeten". Und die Feuerwehr müsste sich obendrein überhaupt keine Gedanken machen über die Zulässigkeit der Maßnahme, weil der Ball bleibt bei der Polizei.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJoha8nne8s R8., Diemelstadt / Hessen834923
    Datum09.11.2017 19:42   25575 x gelesen
    Hallo Zusammen,

    da es das Thema auch hier ins Fachforum geschafft hat, möchte ich die Gelegenheit nutzen, um auch etwas dazu zu sagen.
    Bei den Bildern stellen sich mir alle alle Nackenhaare auf und und ich frage mich, ist das euer Ernst?
    Das Gaffer uns, die Feuerwehren, an verschiedenen Einsatzstellen beobachten, filmen und sogar behindern bewerte ich auch als zusätzliche Belastung und in extremen Fällen als Gefahr für unsere Patienten und uns selbst. Hier ist die Polizei gefragt einzuschreiten, um diese Situationen schnellstmöglich und entschieden zu entschärfen.
    Unsere Aufgaben hingegen unterscheiden sich signifikant von denen der Polizei. Für Hessen sind diese im §6 HBKG niedergeschrieben. Da ist die Rede von "... bei Bränden, Explosionen, Unfällen und anderen Notlagen (...) drohende Gefahr für Leben und Gesundheit (...) abzuwehren." Von Strafverfolgung oder Behinderung Anderer steht da nichts! Wie kann es dann sein, dass ein Einsatzleiter befielt ein Strahlrohr gegen vorbeifahrende Bürgerinnen und Bürger einzusetzen? Das ist verdammt noch mal nicht unsere Aufgabe!
    Und was mich persönlich noch viel nachdenklicher stimmt, ist die Tatsache, wie die Bevölkerung die Bilder von dieser Aktion aufnimmt und bewertet. Immerhin hat es die Aktion, auch durch massenhafte Verlinkung in den sozialen Medien, zu einer breiten Präsenz in den Medien geschafft.
    Wir, die Feuerwehr, die Organisation die traditionell kommt um Hilfe zu leisten, setzt aktiv ihre Strahlrohre gegen Bürgerinnen und Bürger ein. Warum um Himmels Willen lassen wir uns auf die Ebene der Gaffer herab? Was bringt diese Aktion? Was löst sie aus? Wird sie von anderen nachgeahmt? Ist es irgendwann ok, wenn die, die gerufen werden um zu helfen, ihr Mittel gegen die Bürgerinnen und Bürger einsetzten? Dieser Gedanke mach mich nachdenklich und sauer! Ich bin überzeugter Feuerwehrmann, um zu helfen! Nicht weil ich andere erziehen oder gar schädigen möchte.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW834922
    Datum09.11.2017 19:3625371 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.Alternativ hätte man noch ein Hydroschild aufbauen können;() bindet weniger Personal ....
    Naja, der Pendelverkehr mit den ganzen TLF bindet auch Personal, zumindest wenn ich mal optimistisch mit 10 TLF 4000 leeren rechne. Wenn das Wasser dann noch in die Einsatzstelle fließt ist das auch nicht gerade toll.

    Ansonsten sehe ich die Aktion als ein Ausrufezeichen und so finde ich sie gut notwendig.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorMatt8hia8s M8. B8., Regensburg / Bayern834921
    Datum09.11.2017 19:21   25205 x gelesen
    Geschrieben von Volker C. Jetzt in den ProSieben nachrichten hat das der Sprecher der Polizei so bestätigt. Aktion ist in Abstimmung mit Polizei und Feuerwehr abgelaufen. Also alles ok.

    Ist für mich gar nicht O.K. Die Überwachung des Strßenverkehrs ist nicht Aufgabe der Feuerwehr. Bei Unfällen ist mein Job als Feuerwehrmann, den verunfallten schnellstmöglich und zielgerichtet zu helfen. Um Gaffer und Handyfotogrfen sollte sich die Polizei oder das Ordnungsamt kümmern. Die Polizei sollte sich besser mit einer Kamera zur Beweissicherung hinstellen und die Gffer/ Hanyfotofrafen dokumentieren und Anzeigen! Das würde eher Abschrecken, wenn eine Anzeige ins Haus flattert alss Wasser auf der Scheibe.

    Das treibt nun schon Stilblüten.........

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP834920
    Datum09.11.2017 18:1424818 x gelesen
    Jetzt in den ProSieben nachrichten hat das der Sprecher der Polizei so bestätigt. Aktion ist in Abstimmung mit Polizei und Feuerwehr abgelaufen. Also alles ok.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg834919
    Datum09.11.2017 17:4025013 x gelesen
    hallo,

    hier ein Artikel mit Video der die Situation und die Massnahmen recht gut zeigt:

    http://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-am-main/gaffer-mit-wasser-bespritzt-53803976.bild.html

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorMich8ael8 S.8, Erlenbach / Bayern834918
    Datum09.11.2017 17:0825092 x gelesen
    Geschrieben von ---Jürgen M@yerügen--- gesagt von Aschaffenburgs Kreisbrandinspektor Otto Hofmann
    "In Abstimmung mit der Polizei versuchen wir die Verkehrsteilnehmer zu überzeugen, das nicht zu tun... nachdem gutes Zureden nicht hilft, haben wir eine Schlauchleitung gelegt und spritzen gegen die Fenster, wenn sie so dreist sind zu filmen... in enger Abstimmung mit der Polizei... die sind ungehalten, aber das ist nicht unser Problem...
    Ich kann den Kameraden aus meinem Nachbarlandkreis nur noch ein zweites mal einen fetten Daumen nach oben geben.

    Auszug eines Artikels von MSN: "Bei dem Unfall sind am Donnerstagmorgen drei Menschen ums Leben gekommen. Die Autobahn bei Weibersbrunn (Landkreis Aschaffenburg) war in beide Richtungen für längere Zeit voll gesperrt. Allerdings ließ die Polizei auf der Gegenfahrbahn immer wieder blockweise Fahrzeuge passieren. Zum Teil auch, als die Leichen geborgen wurden, wie ein Polizeisprecher sagte. In einem Fall habe ein Lkw-Fahrer sogar quer im Führerhaus gelegen, um bessere Aufnahmen machen zu können"

    Alle Äußerungen die ich hier treffe, entsprechen meiner persönliche Meinung!!!

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg834917
    Datum09.11.2017 16:5325883 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Thomas H.

    dann halt eine Wasserwand als Sichtschutz.

    Alternativ hätte man noch ein Hydroschild aufbauen können; ergibt verwaschene und undeutliche Fotos/Filme, bindet weniger Personal braucht allerdings mehr Wasser als gezielte Antigaffer-Strahlrohrspritzattacken.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern834916
    Datum09.11.2017 16:3624950 x gelesen
    http://www.spiegel.de/panorama/a3-feuerwehr-bespritzt-fahrzeuge-von-gaffern-mit-wasser-a-1177229.html

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg834915
    Datum09.11.2017 16:1025335 x gelesen
    hallo,

    gesagt von Aschaffenburgs Kreisbrandinspektor Otto Hofmann "In Abstimmung mit der Polizei versuchen wir die Verkehrsteilnehmer zu überzeugen, das nicht zu tun... nachdem gutes Zureden nicht hilft, haben wir eine Schlauchleitung gelegt und spritzen gegen die Fenster, wenn sie so dreist sind zu filmen... in enger Abstimmung mit der Polizei... die sind ungehalten, aber das ist nicht unser Problem...

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg834914
    Datum09.11.2017 16:0725314 x gelesen
    hallo,

    hier weitere Bilder: https://www.br.de/nachrichten/unterfranken/inhalt/a3-unfall-rohrbrunn-feuerwehr-bespritzt-gaffer-100.html

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP834913
    Datum09.11.2017 16:0325353 x gelesen
    Ich warte ja jetzt nur darauf das sich eine große Tageszeitung beschwert weil deren 1414-Leserreporter in ihrer Journalistischen Rechten beschnitten wurden :-))

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern834912
    Datum09.11.2017 15:5125498 x gelesen
    Darf ich mal ganz "frei weg von der Leber" ehrlich sein?

    Ich sehe es mit einem persönlich wohlwollenden Schmunzeln.
    Als eine gefährliche Situation die Folgeunfälle herausbeschwören würde, vermag ich die Situation im Bild nicht einzuschätzen. Aus meiner Sicht ist das kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, weil an der Stelle sowieso mit sehr geringer Geschwindigkeit nur gefahren werden kann. Und die Gaffer incl. Handyfilmer des Geschehens fahren noch langsamer... Naß geworden halt....

    Aber eine Botschaft an die vorbeischleichender Gaffer ist das schon.

    Andeer Frage, wie war die Reaktion der "Bespritzten" ?

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorMich8ael8 S.8, Erlenbach / Bayern834911
    Datum09.11.2017 15:3325584 x gelesen
    Ich finde die Aktion auch nicht schlecht, vllt. wirkt es ja bei den Betroffenen Gaffern etwas :-D

    Alle Äußerungen die ich hier treffe, entsprechen meiner persönliche Meinung!!!

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    AutorJürg8en 8H., Jülich / NRW834907
    Datum09.11.2017 14:4225789 x gelesen
    Geschrieben von infranken.de
    Bei den Bergungsarbeiten kam es zu massiven Problemen mit Gaffern. Diese hätten im Stehen bzw. Anrollen u.a. die Bergung der Leichen gefilmt bzw. fotografiert. Dieses verwerfliche und auch nicht mit Neugier zu entschuldigende Verhalten wurde unterbunden. Dabei bespritzte die Feuerwehr einzelne Fahrzeuge mit Wasser. Außerdem stellte die Polizei bei mehreren Lkw-Fahrern die Personalien fest und prüft die Einleitung von Bußgeldverfahren.


    Also sooo problematisch sehe ich das dementsprechend auch nicht!

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP834902
    Datum09.11.2017 14:3026108 x gelesen
    Ich sehe ein C-HSR, aus ein paar Metern Wasser auf (geschlossene) Fahrzeuge spritzen. Ich sehe keinen 24/50-Monitor ins Cabrio "schießen", ich sehe keinen Turbolöscher ein paar Fußgänger wegblasen. Wo ist da das Problem? Wer einfach dran vorbeifahren wollte, hat eine kostenlose Autowäsche bekommen, wer sich dadurch gestört fühlte kann sich ja hinterher beschweren und sich dadurch gleich als Kunde für weitere Ermittlungen bewerben.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg834900
    Datum09.11.2017 14:2426588 x gelesen
    Wenn man schon mit Wasser arbeiten will, dann halt eine Wasserwand als Sichtschutz.

    Wenn sich an der Unfallstelle kein Sichtschutz aufbauen lässt, dann wird halt während der Bergung gesperrt.
    Vielleicht sehe ich es zu einfach, aber ich sehe das Problem nicht.

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    AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg834898
    Datum09.11.2017 14:2126974 x gelesen
    Geschrieben von Strafgesetzbuch § 315b StgB
    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

    (1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
    1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
    2. Hindernisse bereitet oder
    3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.



    Bei allem verständlichem Frust: Das ging weit über´s Ziel hinaus.
    Mich würde interessieren, warum die Polizei vor Ort sowas nicht unterbunden hat.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg834896
    Datum09.11.2017 14:1136113 x gelesen
    hallo,

    ... Bei den Bergungsarbeiten kam es zu massiven Problemen mit Gaffern. Diese hätten im Stehen bzw. Anrollen u.a. die Bergung der Leichen gefilmt bzw. fotografiert. Dieses verwerfliche und auch nicht mit Neugier zu entschuldigende Verhalten wurde unterbunden. Dabei bespritzte die Feuerwehr einzelne Fahrzeuge mit Wasser. Außerdem stellte die Polizei bei mehreren Lkw-Fahrern die Personalien fest und prüft die Einleitung von Bußgeldverfahren. ...
    p.gifBild mit spritzendem Feuerwehrmann

    Wenn es dabei zu einem Folgeunfall der dann auf das Spitzen zurückzuführen ist kommt könnte die Feuerwehr doch Probleme bekommen. Oder?




    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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     09.11.2017 14:11 Jürg7en 7M., Weinstadt
     09.11.2017 14:21 Thom7as 7H., Dornstadt
     10.11.2017 08:02 Jens7 M.7, Bielefeld
     09.11.2017 14:24 Thom7as 7H., Dornstadt
     09.11.2017 16:53 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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     12.11.2017 23:16 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     13.11.2017 11:37 Ulri7ch 7W., Bad Hersfeld
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     13.11.2017 12:40 Ulri7ch 7W., Bad Hersfeld
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     09.11.2017 16:07 Jürg7en 7M., Weinstadt
     09.11.2017 16:10 Jürg7en 7M., Weinstadt
     09.11.2017 17:08 ., Erlenbach
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     09.11.2017 20:29 Sven7 K.7, Vogtland
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     09.11.2017 22:02 Joha7nne7s R7., Diemelstadt
     09.11.2017 22:08 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
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     10.11.2017 05:35 Hara7ld 7S., Köln
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     10.11.2017 07:51 Hara7ld 7S., Köln
     10.11.2017 08:28 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
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     09.11.2017 19:43 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     09.11.2017 20:12 Matt7hia7s M7. B7., Regensburg
     09.11.2017 22:55 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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     09.11.2017 21:59 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     10.11.2017 00:28 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
     13.11.2017 23:17 Thor7ste7n B7., Bammental
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     10.11.2017 09:54 Stef7an 7G., Dieburg
     10.11.2017 10:02 Ulri7ch 7W., Bad Hersfeld
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     13.11.2017 12:37 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     13.11.2017 13:41 Marc7o I7., Mülheim-Kärlich
     10.11.2017 11:04 Hara7ld 7S., Köln
     10.11.2017 14:31 Stef7an 7G., Dieburg
     10.11.2017 14:46 Holg7er 7S., Kirchentellinsfurt
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     10.11.2017 14:41 Holg7er 7S., Kirchentellinsfurt
     10.11.2017 14:49 Stef7an 7G., Dieburg
     10.11.2017 15:02 Holg7er 7S., Kirchentellinsfurt
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     11.11.2017 15:24 Jürg7en 7M., Weinstadt
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     11.11.2017 22:52 Hara7ld 7S., Köln
     12.11.2017 10:58 Loth7ar 7L., Hilden
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     12.11.2017 11:16 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     11.11.2017 15:49 Jürg7en 7M., Weinstadt
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     13.11.2017 12:15 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     13.11.2017 21:33 Thom7as 7K., Hermeskeil
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     14.11.2017 10:20 Thor7ste7n B7., Bammental
     14.11.2017 10:52 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     14.11.2017 11:06 Fran7k B7., Roßtal
     14.11.2017 11:10 Thor7ste7n B7., Bammental
     14.11.2017 11:13 Volk7er 7C., Trier
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     14.11.2017 12:53 Volk7er 7C., Trier
     14.11.2017 13:30 Oliv7er 7S., Neidenbach
     14.11.2017 17:30 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     14.11.2017 09:01 Hara7ld 7S., Köln
     13.11.2017 12:26 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     13.11.2017 13:43 Tiva7dar7 T.7, Wernau
     13.11.2017 14:29 Jürg7en 7M., Weinstadt
     13.11.2017 15:01 Thom7as 7E., Nettetal
     13.11.2017 17:50 Sven7 K.7, Vogtland
     13.11.2017 17:54 Hara7ld 7S., Köln
     13.11.2017 17:55 Jürg7en 7M., Weinstadt
     13.11.2017 18:03 Sven7 K.7, Vogtland
     13.11.2017 19:33 Dirk7 B.7, Karlsbad
     13.11.2017 21:37 Thom7as 7E., Nettetal
     15.11.2017 12:17 Volk7er 7C., Trier
     13.11.2017 23:27 Thor7ste7n B7., Bammental
     13.11.2017 15:13 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     14.11.2017 21:45 Mark7us 7G., Kochel am See
     15.11.2017 09:30 Holg7er 7H., Mülheim-Kärlich
     15.11.2017 12:08 Volk7er 7C., Trier
     14.11.2017 19:34 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     14.11.2017 21:27 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     17.11.2017 19:00 Jürg7en 7M., Weinstadt
     18.11.2017 02:20 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     18.11.2017 07:53 Mich7ael7 B.7, Münsingen
     20.11.2017 11:26 Jan 7S., Wallenhorst
     20.11.2017 12:47 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     20.11.2017 13:50 Jan 7S., Wallenhorst
     20.11.2017 21:27 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     21.11.2017 08:49 Thor7ste7n B7., Bammental
     19.11.2017 08:45 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     19.11.2017 16:26 Thom7as 7E., Nettetal
     20.11.2017 09:11 Hara7ld 7S., Köln
     20.11.2017 10:14 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     20.11.2017 09:19 ., Erlenbach
     29.11.2017 15:39 Jürg7en 7M., Weinstadt
     29.11.2017 15:57 Thom7as 7E., Nettetal
     30.12.2017 13:36 Holg7er 7S., Adelsdorf
     11.06.2019 23:46 Mark7us 7K., Straßgiech
     12.06.2019 08:31 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     12.06.2019 12:32 Mark7us 7K., Straßgiech
     12.06.2019 12:36 Jürg7en 7M., Weinstadt
     13.06.2019 10:35 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     14.06.2019 22:59 Mark7us 7K., Straßgiech
     12.06.2019 15:59 Volk7er 7C., Garbsen
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