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ThemaSpam-Mail von der Partyband Klangkarat11 Beträge
RubrikFeuerwehr + Internet
 
AutorJörn8 V.8, Grafrath / Bayern828655
Datum23.03.2017 16:521364 x gelesen
Dann mach den Deckel drauf und schick ne Abmahnung! Wenn's an den Geldbeutel geht, kommen die meisten Versender, sofern sie greifbar sind, schnell in Bewegung...

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg828654
Datum23.03.2017 15:251456 x gelesen
hallo,

das haut jetzt dem Fass den Boden raus!!

Eine neue (!) Spam-Mail dich ich heute von der Partyband Klangkarat erhalten habe:

Liebe Damen und Herren,

mit dem Ende des Faschings haben wir nicht nur unsere Kostüme eingemottet, sondern auch ein neues Klangkarat Logo etabliert.

Haben Sie schon gesehen? Wenn nicht sollten Sie einen Blick auf www.xxxxxxxxxx.de riskieren. Wie gefällt Ihnen die neue Optik?

...

Klangkarat

Bahnhofstraße 63

96103 Hallstadt

tel +49 951 18327213

mail booking@klangkarat.de
...

Ich hab ja der Partyband Klangkarat deutlich gemacht das ich keine Werbemail von denen erhalten möchte. Hier im Forum wurden Accounts angelegt die offensichtlich von bzw. aus dem Umfeld der Partyband Klangkarat stammen. Die Diskussion über diese Spam-Mail dürfte daher auch bei der Partyband Klangkarat nicht unbemerkt geblieben sein.

Jetzt belästigen die mich wieder mit ihrem Werbedreck?

Haben die das so nötig? Machen die so schlechte Musik bzw. singen die so schlecht das die jetzt immer noch mit illegalen Mitteln Werbung bei Feuerwehren (?) betreiben müssen?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg827931
Datum27.02.2017 12:101685 x gelesen
Ein Hallo an die Person(en) von der Partyband Klangkarat bzw. aus dem Umfeld der Klangkarat GbR aus Hallstatt die sich am 24.02. mit zwei Accounts hier im Feuerwehr-Forum angemeldet haben.

Ich gehe davon aus das der "Kurz Anton, Hersfeld" in enger Verbindung zu der Sängerin der Partyband seht.

Als die Diskussion über die Spam-Mail hier lief wurde der zweite Account mit dem Namen "Klangkarat Party deluxe" angelegt.

Damit wurde folgendes Posting im Forum veröffentlicht:

Hallo Herr Mayer,

ich bin durch einen Veranstalter auf diesen Beitrag aufmerksam gemacht worden.
Da ich im Januar schon Ärger mit der Agentur hatte aufgrund der Bewerbung, die ich verschickt habe, war ich sehr überrascht, dass Sie einen solchen Beitrag im Netz veröffentlichen. Insbesondere, da ich mich am 11. Januar, wie gewünscht, bei Ihnen entschuldigt habe:

"Sehr geehrter Herr Mayer,

ich möchte mich hiermit aufrichtig entschuldigen Ihnen durch unsere Bewerbung zu nahe getreten zu sein.
Außer der genannten Mailadresse "webmaster@feuerwehr.de" haben wir keinerlei Daten über Ihre Person gespeichert.
Die Quelle der Information über Ihre Mailadresse lautet "http://www.feuerwehr.de/
Der Verwendungszweck Ihrer genannten Mailadresse umfasst lediglich die Bewerbung der Band Klangkarat.
Wir haben Ihre Mailadresse gelöscht und werden sie nicht erneut speichern.
Ihre Mailadresse wurde an Dritte nicht weitergeben und wir haben dies auch nicht vor, zumal die Adresse ohnehin im Internet öffentlich ersichtlich ist.

Für Ihre Zukunft wünschen wir Ihnen alles erdenklich Gute.

Mit freundlichen Grüßen

May Hamlack"

Auch wenn es mir sehr leid tut Sie verärgert zu haben, bin ich der Meinung (und hatte das im Betreff auch so deklariert), dass ich eine Initiativbewerbung geschickt habe und keine Spammail. Es handelte sich auch nicht um Werbung. Auf welchen rechtlich korrekten Wege darf man denn Bewerbungen verschicken? Das geht doch heutzutage alles per Mail. Oder?
Wir haben Ihre Mailadresse gelöscht und nicht vor uns erneut zu bewerben, aber dass Sie sich so sehr echauffieren stimmt mich traurig, da ich Sie weder angegriffen noch beleidigt habe, mein Fehler eingesehen habe, ihn zukünftig vermeiden werde und letztlich keine Schwerkriminelle bin.

Viele freundliche Grüße
May

Dieses Posting wurde von einem Moderator entsprechend den Forenregeln (kein Real-Name) gesperrt. Aufgrund der Hintergründe zitiere ich dieses Posting hier in meinem Beitrag.

Da es sich inzwischen herausgestellt hat das der Account "Kurz Anton" in sehr enger Verbindung mit dem Account "Klangkarat Party deluxe" steht nehme ich inzwischen folgenden Satz im ersten Posting mit Erstaunen zur Kenntnis:

Geschrieben von Kurt A.Ich hoffe deshalb sehr, dass man wegen dieses Beitrages rechtlich gegen Sie vorgeht und werde dies als Tip auch weitergeben

Ich hab die Person die das zweite Posting verfasst hatte per Mail angeschrieben und um ein klärendes Telefonat gebeten. Daraufhin erhielt ich u.A. folgende Antwort:

Ich kenne weder sie und interessiere mich nicht für Feuerwehr und auf Partys gehe ich schon lange nicht mehr.
Hören sie auf mir zu schreiben. ich will nichts kaufen und kann Ihnen nicht helfen.


Ein Rückruf erfolgte bis jetzt nicht.

Ich habe den Eindruck das man hier jetzt auf Tauchstation geht.

Über diese Aktion der der Partyband Klangkarat kann ich nur den Kopf schütteln. Angesichts der offensichtlichen Defizite in Sachen rechtliche Grundlagen für Werbung empfehle ich die Konsultation eines Anwalts.

Es gibt Feuerwehren bei denen kommen solche Werbemails nicht gut an.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP827879
Datum24.02.2017 19:121785 x gelesen
Und Du hast die richtige gegeben.

Dies ist meine Meinung.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg827861
Datum24.02.2017 12:471999 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Ulrich W.don´t feed the troll....
klar

aber eine solche Steilvorlage um das Thema "Spam-Mails an die Feuerwehr" schreit nach einer Antwort ;-)

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen827860
Datum24.02.2017 12:461882 x gelesen
don´t feed the troll....

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg827859
Datum24.02.2017 12:39   2014 x gelesen
hallo,

es freut mich das mein Hinweis auf die rechtswidrige eMail-Werbung der Partyband Klangkarat so eine Aufmerksamkeit findet ;-)

Geschrieben von Kurt A.Ich frage mich womit Gott Sie gestraft haben muss, dass Sie sich über eine Email so grämen müssen!
Mein Beitrag hier im Forum ist keine Hetz-Kampagne sondern einfach nur ein Hinweis an Feuerwehren die ev. auch von dieser belästigenden Werbung betroffen waren.

Leider passiert es immer wieder das Firmen o.Ä. sich auf Webseiten von Feuerwehren bedienen und die dort gesammelten Daten illegal für Werbezwecke verwenden.

Da das Feuerwehr-Forum seit 1999 eine Plattform u.A. für den Erfahrungsaustausch von Feuerwehren untereinander ist passt mein Hinweis hier sehr gut rein.

Geschrieben von Kurt A.Offenbar wollte sich die Band nur bei den Feuerwehren vorstellen/ bewerben.
Bei uns in der Gegend organisieren wir häufig zusammen mit den Feuerwehren diverse Feste: Faschingsball, Sommerfest,...

Dann muss man dies halt mit den Mitteln tun die erlaubt sind. Und da gehören Spam-Mails nicht dazu.

Geschrieben von Kurt A.Außerdem ist mir nicht klar, welche Kosten oder sonstigen Störungen durch eine Email bei Ihnen verursacht werden.

dazu zitiere ich aus einen Schreiben eines Anwalts an eine andere Firma die mit einer anderen Spam-Mails negativ aufgefallen ist:

... Werbung per elektronischer Nachricht (hierzu zahlen E-Mails, SMS, Forennachrichten u. a.) ohne ausdruckliche vorherige Einwilligung des Empfangers ist gem. §§ 3, 7 I, II 3 UWG wegen unzumutbarer Belastigung unlauter und damit unzulassig. Besteht wie hier kein Wettbewerbsverhaltnis, hat die belastigte Person einen Unterlassungsanspruch gem. §§ 1004, 823 I BGB in Verbindung mit dem allgemeinen Personlichkeitsrecht gegenuber allen Personen, die die Rechtsverletzung veranlasst haben. ...
Geschrieben von Kurt A.Ich würde mich schämen hätte ich Ihren Beitrag verfasst und würde junge, talentierte Künstler derartig schädigen wollen.
tue ich ich aber nicht ;-)

Geschrieben von Kurt A.Ich hoffe deshalb sehr, dass man wegen dieses Beitrages rechtlich gegen Sie vorgeht und werde dies als Tip auch weitergeben.
auf welcher Grundlage?

Ich kenne Leute die sind auch mal wg. Forenbeiträge hier im Feuerwehr-Forum juristisch gegen mich vorgegangen sind. Die sind alle auf die Schnauze gefallen.

MkG
Jürgen Mayer


PS: ist Ihnen die Bedeutung des Begriffs Streisand-Effekt bekannt?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorSasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg827858
Datum24.02.2017 12:35   2123 x gelesen
In was für einer Welt leben wir eigentlich?

Die Band selbst hat in Ihrem Impressum folgenden Absatz drinnen stehen:

Geschrieben von Impressum der oben genannten Band Widerspruch Werbe-Mails
Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.


Das heißt, die sind selbst nicht damit einverstanden, dass ihre Mailadresse für Werbung verwendet wird, aber andere sollen das einfach tolerieren (tolere (lat.) = ertragen)!

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Sascha

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AutorKurt8 A.8, Bad Hersfeld / 827855
Datum24.02.2017 12:10   2509 x gelesen
Sehr geehrter Herr Mayer,

durch Google bin ich auf Ihren Beitrag aufmerksam geworden, da ich durchaus angetan bin von der Band Klangkarat und diese buchen möchte.

Ich frage mich womit Gott Sie gestraft haben muss, dass Sie sich über eine Email so grämen müssen!

Ich erhalten zig Werbemails pro Tag und kam noch nie auf die Idee eine öffentliche Hetz-Kampagne gegen den Verfasser zu starten!!!
Das würde meine kostbare Lebenszeit auch gar nicht erlauben.
Zudem gibt es ja noch den Papierkorb - zumindest in allen Mailprogrammen, mit denen ich bislang gearbeitet habe.
Im Übrigen werden Spammails bei mir automatisch vom Anbieter gefiltert. Ergo handelte es sich bei der Mail von Klangkarat nicht um Spam oder Sie sollten Ihren Anbieter wechseln.

Offenbar wollte sich die Band nur bei den Feuerwehren vorstellen/ bewerben.
Bei uns in der Gegend organisieren wir häufig zusammen mit den Feuerwehren diverse Feste: Faschingsball, Sommerfest,...

Außerdem ist mir nicht klar, welche Kosten oder sonstigen Störungen durch eine Email bei Ihnen verursacht werden.
Auch hier empfehle ich erneut den Anbieter zu wechseln.

Ich würde mich schämen hätte ich Ihren Beitrag verfasst und würde junge, talentierte Künstler derartig schädigen wollen.

Ich hoffe deshalb sehr, dass man wegen dieses Beitrages rechtlich gegen Sie vorgeht und werde dies als Tip auch weitergeben.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg826532
Datum11.01.2017 13:284241 x gelesen
Hallo,

Immer wieder meinen Firmen das Feuerwehr-Webseiten eine Selbstbedienungsladen für Mailadressen sind. Diese Adressen werden dann für Werbemails verwendet.

Nachdem vor einigen Tagen mal wieder so einen Spammail von Vereins-Vermittlung-Kautz verschickt wurde ist nun die Partyband Klangkarat negativ aufgefallen :-(

Auskunft von Klangkarat:

Die Quelle der Information über Ihre Mailadresse lautet "http://www.xxxxxxx.de/impressum/".

Der Verwendungszweck Ihrer genannten Mailadresse umfasst lediglich die Bewerbung der Band Klangkarat. ...


Vermutlich sind Feuerwehren mit solchen Spam-Mails belästigt worden :-(

Die aktuelle Rechtslage ist dazu eindeutig:

Wettbewerbsrecht

Nach ständiger Rechtsprechung der Instanzgerichte und mittlerweile auch des BGH (BGH, Urteil vom 11. März 2004, AZ: I ZR 81/01) zum alten Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist eine Zusendung von unerwünschten Werbe-E-Mails nach den gleichen Grundsätzen sitten- und damit wettbewerbswidrig, die schon auf die Werbung per Telex, Telefax und Telefon angenommen wurden.

Demzufolge ist es dem Empfänger nicht zuzumuten, Werbung zu tolerieren, in deren Empfang er nicht eingewilligt hat, wenn dadurch auf Seiten des Empfängers Kosten und/oder eine sonstige Störung entstehen.

Das neue UWG (seit 2004) regelt unmissverständlich die Ansprüche, die an E-Mail-Werbung gestellt werden, damit sie wettbewerbsrechtlich einwandfrei ist. Dazu gehört insbesondere, dass der Empfänger in die Zusendung von Werbung per E-Mail vorher eingewilligt hat. Unterlassungsansprüche aus dem UWG stehen allerdings nur Wettbewerbern des Spammers zu, auch wenn der Begriff Wettbewerber weit ausgelegt wird. Dafür wirkt ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch auf den gesamten geschäftlichen Verkehr. Der Spammer darf also auch keinem Dritten mehr unerwünschte Werbung zusenden. Würde er dabei erwischt, droht ihm die Zahlung eines Ordnungsgeldes an die Staatskasse oder sogar Ordnungshaft. Tatsächlich wurden schon Ordnungsgelder gegen Spammer verhängt, wenn sie gegen eine gerichtliche Unterlassungsverfügung verstoßen haben.


MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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xxx

 11.01.2017 13:28 Jürg7en 7M., Weinstadt
 24.02.2017 12:10 Kurt7 A.7, Bad Hersfeld
 24.02.2017 12:35 Sasc7ha 7E., Baiersbronn
 24.02.2017 12:39 Jürg7en 7M., Weinstadt
 24.02.2017 12:46 Ulri7ch 7W., Bad Hersfeld
 24.02.2017 12:47 Jürg7en 7M., Weinstadt
 24.02.2017 19:12 Volk7er 7C., Trier
 27.02.2017 12:10 Jürg7en 7M., Weinstadt
 23.03.2017 15:25 Jürg7en 7M., Weinstadt
 23.03.2017 16:52 Jörn7 V.7, Grafrath
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