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Thema | Und wieder eine Schlammschlacht: FW-Mann gefeuert weil er schwul ist? | 41 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 813511 | |||
Datum | 28.10.2015 16:25 | 8491 x gelesen | |||
Genau das sind die Punkte ... Ich kenne Bereitschaften, die durch derartige Aktionen in 2, 3 Jahren über 80% der Aktiven verloren haben, jahrzehnte Aufbauarbeit futsch, der Neuaufbau dauerte wieder fast 10 Jahre. Die Führungsqualität gerade im Bereich der "sozialen Führung" hat in den letzten 10, 20 Jahren deutlich nachgelassen. Früher hattest du meistenteils Leute in der Führung / Leitung, die derartige Positionen mit Personalverantworltung auch im beruflichen Leben einnahmen. Diese praktische Erfahrung fehlt einfach. Denn um diese Kommunikations- und Verhaltensfehler im eigenen Führungsstil zu erkennen und zu vermeiden, brauchst du die gleichen "Skills", um diese Fehler NICHT zu machen. Aber es fehlt halt viel zu oft an dieser "sozialen Intelligenz". Und genau das hält wirklich geeignete Leute davon ab, sich im Führungs- und Leitungsbereich (oder überhaupt) zu engagieren. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 813508 | |||
Datum | 28.10.2015 15:14 | 8444 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Udo B. Wenn schon die Verantwortlichen zu einem recht großen Teil nicht über die notwendigen "Soft Skills" verfügen, wie wollen sie es dann der Mannschaft begreiflich machen und vor allem überzeugen / durchsetzen? Führen durch Vorbild kann auch negativ sein Geschrieben von Udo B. Ein Kommandant, Gruppenführer o.ä., der im Dienst den "Nasenfaktor" auch nur im Ansatz zulässt, hat bereits verloren. Nicht nur der hat verloren. Sondern auch die Feuerwehr die so was längere Zeit zulässt. Ich kenne einen Fall wo ein Abt.-Kommandant so was 10 Jahre lang gemacht hat. Das wirkt leider nach seinem Abgang noch lange negativ nach :-( Das Porzellan was der damit zerschlagen hat ist teilweise gar nicht mehr zu kitten :-( MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 813506 | |||
Datum | 28.10.2015 14:17 | 8801 x gelesen | |||
Natürlich sieht es im "Ehrenamt" anders aus als im Berufsleben, das ist klar. Aber genau deshalb ist ein derartiger Zustand inakzeptabel. Wie heisst es so schön "Der Fisch fängt vom Kopf her an zu stinken" ... Wenn schon die Verantwortlichen zu einem recht großen Teil nicht über die notwendigen "Soft Skills" verfügen, wie wollen sie es dann der Mannschaft begreiflich machen und vor allem überzeugen / durchsetzen? Ein Kommandant, Gruppenführer o.ä., der im Dienst den "Nasenfaktor" auch nur im Ansatz zulässt, hat bereits verloren. Im Übrigen: Kameradschaft heisst NICHT Freundschaft, sondern gegenseitige Achtung, Zusammenarbeit und Unterstützung - auch und gerade, wenn ich den Anderen privat nicht wirklich ausstehen kann. DAS macht den "echten Kameraden" aus. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 813501 | |||
Datum | 28.10.2015 11:05 | 8764 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank B.Wie geschrieben, der BM hätte gleich die Entlassung aussprechen müssen, oder es ganz sein lassen. Danke, das kommt noch dazu. Mir liegt das Urteil nicht vor. Dennoch hat der Richter wohl eine einfache Ermahnung ausgesprochen. Darin steckt doch bereits eine ziemlich niedrige wertigkeit der Straftat. Man hätte also ohne weiteres ihn auch in der FW belassen können, eventuell erstmal mit Einschränkungen z.B. bei der Jugendarbeit. Warum also eine einfache Ermahnung eigenmächtig "aufwerten"? Wer ohne Sünde ist werfe den ersten Stein... MfG Adrian (Wenn wir jede Jugendsünde rigoros aufdecken und verfolgen wird es in den Reihen der perfekten FW ziemlich leer werden...) Alles meine persönliche Meinung und nicht die meiner Dienststelle/HiOrg | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 813497 | |||
Datum | 28.10.2015 10:52 | 8722 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Udo B. Wer private Konflikte oder den Nasenfaktor in eine Feuerwehr- oder HiOrg-Gruppe hineinträgt, hat ein Problem. da stimme ich dir zu. ABER: gerade bei ehrenamtlichen Organisationen wie z.B. die Feuerwehr ist das Zwischenmenschliche mit DER Faktor der den Laden zusammenhält. In einer Firma oder z.b. in einer BF ist das nicht so ausgeprägt. Da kann man (teilweise) nach dem Motto "du wirst bezahlt" handeln und viele zwischenmenschliche Probleme kommen da gar nicht hoch. Aber im Ehrenamt sieht das ganz anders aus. Da kann man diesen Bereich gar nicht ausblenden. Im Gegenteil. für viele ehrenamtlich Tägige ist das Zwischenmenschliche ( wird auch mit Kameradschaft bezeichnet ) ein sehr grosser Faktor der sie für den Dienst motiviert. Und da muss man (teilweise) auch mit den negativen Auswirkungen (Nasenfaktor usw.) leben. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 813496 | |||
Datum | 28.10.2015 09:56 | 8868 x gelesen | |||
Derartige Misstände und Konflikte gibt es, zu Tausenden oder mehr. Es stellt sich aber in jedem Fall die Frage nach dem "Warum". Wenn bei einzelnen Beteiligten, grade in Feuerwehren und Hilfsorganisationen, die soziale Kompetenz so wenig ausgeprägt ist, das unter- und mittelschwellige Mittel keinen Erfolg haben, stellt sich zwangsläufig die Frage nach der "geistigen" Eignung der / des Betreffenden. Und dann muss dies Konsequenzen haben, um den gemeinsamen Auftrag auch erfüllen zu können. Anders gesagt: Wer private Konflikte oder den Nasenfaktor in eine Feuerwehr- oder HiOrg-Gruppe hineinträgt, hat ein Problem. Ein Problem, das auch und gerade im Einsatz dann zwangsläufig zu Konflikten führt. Und genau das muss verhindert werden. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Fran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg | 813476 | |||
Datum | 28.10.2015 07:04 | 9260 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Henning K. Im ursprünglich diskutierten Fall ist die strafrechtliche Würdigung abgeschlossen, da gibt es nichts mehr abzuwarten. ... und da liegt das Problem. Hätte der Bürgermeister direkt nach dem Richterspruch gehandelt, dann wäre die Situation nicht so entstanden. Der BM wird sich gedacht haben, dass der junge Mann nach einem Jahr Beurlaubung nicht wieder kommt. Tja, leider falsch gedacht und damit die Situation unnötig verschlimmert. Direkt, nachdem der Richter entschieden hat, dass das nicht in Ordnung war, was da passiert ist, hätte der BM sich darauf beziehen können. Auch wenn es nur eine Ermahnung war, so ist es kein Freispruch. Warum die Sache vor den Richter gekommen ist, wurde hier ja mit Homophobie des Vaters erklärt. Das ist -formal- nicht Sache des BM oder der FW, die Auswirkung schon. Ich bin mir an dieser Stelle leider nicht ganz sicher, ob das nicht einer der Paragraphen ist, die im erweiterten Führungszeugnis auftauchen. Wie geschrieben, der BM hätte gleich die Entlassung aussprechen müssen, oder es ganz sein lassen. Jetzt hat er rumgeeiert, nun steht er dumm da. Augen auf bei der (ehrenamtlichen ?) Ämterwahl, keiner wird ihn gezwungen haben BM zu werden. Und ihm sollte auch klar gewesen sein, dass es gelegentlich auch unangenehme Entscheidungen zu treffen gibt, die sich nicht vertagen lassen (wie hier geschehen). Meine Meinung Das wirklich Dumme an der ganzen Nummer ist, dass jetzt wieder die "Schwulenfeindlichkeit der Feuerwehr" durch die Lokalmedien wabert. Gruß Frank Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 813474 | |||
Datum | 27.10.2015 22:57 | 9013 x gelesen | |||
Ich verstehe immer noch nicht, worauf du hinaus willst. Im ursprünglich diskutierten Fall ist die strafrechtliche Würdigung abgeschlossen, da gibt es nichts mehr abzuwarten. Ob die Reaktion der Gemeinde notwendig, angemessen oder überhaupt sinnvoll (hier in NRW gibt es die "Beurlaubung" eigentlich nur für die Dauer des Verfahrens, nach Abschluss desselben muss der Dienstherr dann auch Farbe bekennen) ist, wurde ja hier diskutiert. Mein Einwand, dass unabhängig von persönlichen Ansichten und Wahrnehmungen in einem Rechtsstaat immer noch das Gesetz gilt, hatte ja im Grunde schon garnichts mehr mit dem konkreten Fall zu tun. | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 813473 | |||
Datum | 27.10.2015 22:32 | 8922 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Dann sollten sie sich doch bestimmt auch nicht gegen die Feststellung eines ordentlichen Gerichts stellen, dass eine Straftat begangen wurde und dem Täter bestimmte Weisungen erteilt wurden... Natürlich nicht. Allerdings ist es auch nicht ihre Aufgabe eine Strafverfolgung anzustreben. Dies sollte der Betroffene bzw. seine Sorgeberechtigten falls überhaupt gewünscht allein schaffen. Bis zum Urteil sehe ich eine reine Zeugenrolle. MfG Adrian Alles meine persönliche Meinung und nicht die meiner Dienststelle/HiOrg | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 813471 | |||
Datum | 27.10.2015 21:05 | 9092 x gelesen | |||
Du hast aber schon den verlinkten Artikel gelesen? Geschrieben von Adrian R. In Bayern steht der Feuerwehr ja viel zu, Ermittlungshandlungen und Gerichtsbarkeit gehört meines Wissens auch hier nicht dazu. Dann sollten sie sich doch bestimmt auch nicht gegen die Feststellung eines ordentlichen Gerichts stellen, dass eine Straftat begangen wurde und dem Täter bestimmte Weisungen erteilt wurden... | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 813470 | |||
Datum | 27.10.2015 20:54 | 9060 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Das ändert aber nichts daran, dass es sich formal um eine Sexualstraftat handelt, die von den zuständigen Behörden auch verfolgt werden muss... Ich finde es fragwürdig eine eventuell begangene "Straftat" als Werkzeug zum Erhalt der "heilen Welt" zu nutzen... Wurde er denn rechtskräftig verurteilt? Wurde sie denn überhaupt verfolgt? Wie zeitgemäß der Paragraph ist sollte dann doch ein Richter auslegen. Du berufst dich auf die zuständigen Behörden. Solange diese kein entsprechendes Urteil fällen finde ich es nicht richtig hier mit dem StGB zu argumentieren. In Bayern steht der Feuerwehr ja viel zu, Ermittlungshandlungen und Gerichtsbarkeit gehört meines Wissens auch hier nicht dazu. MfG Adrian Alles meine persönliche Meinung und nicht die meiner Dienststelle/HiOrg | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 813467 | |||
Datum | 27.10.2015 20:27 | 9102 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.Sorry, wer glaubt, dass alle Paare dieser Alterskonstellation nur Händchen halten, der glaubt auch noch an Bienen und Blumen und an den Klapperstorch. Ich denke Sex mit 13 ist zwar nicht die Regel, aber auch nicht die Ausnahme. Der §176 StGB lässt sich aber nicht so ganz einfach wegdiskutieren. Geschrieben von Thorsten H. Sonst wäre es nicht beim erhobenen Zeigefinger geblieben. Möglicherweise sind auch Richter heute der Meinung, dass o.g. Strafvorschrift in ihrer Absolutheit nicht mehr so ganz zeitgemäß ist und wenden sie auch deswegen mit Augenmaß an. Das ändert aber nichts daran, dass es sich formal um eine Sexualstraftat handelt, die von den zuständigen Behörden auch verfolgt werden muss... | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 813464 | |||
Datum | 27.10.2015 18:57 | 9111 x gelesen | |||
Ich glaube nicht dass das was mit Konservativ oder progressiv oder liberal zu tun hat. Ich glaube es hat eher was mit Intelligenz zu tun. Und leider gibt es keine Vorgaben wie intelligent man sein muss um eine bestimmte Funktion in der Feuerwehr auszuführen. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 813456 | |||
Datum | 27.10.2015 14:29 | 9459 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Sebastian K. Kannst du dir vorstellen, dass es Missstände innerhalb von Gruppen gibt, gab und geben wird, die nicht gleich mit Mobbing, psychischen Übergriffen, Täter und Opfer zusammen hängen, die für ein vernünftiges Miteinander hinderlich sind und für die aus verschiedensten Gründen die modernen Stuhlkreise, Mediationen etc. keine zufriedenstellende bzw. erfolgversprechende Lösung darstellen? Das kann ich mir vorstellen. Das liegt aber (meiner Erfahrung nach) zumeist an konservativen Personen, die nicht bereit sind andere Meinungen, Lebensweisen oder Ideen zu akzeptieren. Mit denen wird kein "Stuhlkreis" "Mediation" oder so etwas ähnliches zu einer Lösung führen. Die lernen nur durch "Schmerz" (indem mal nicht der gewinnt der am lautesten schreit) oder nie. In den meisten hier Beschriebenen Fällen/ Beispielen können die Pesonen die gehen sollen, nichts zur Lösung beitragen, da für die Meinungsführer nur die Lösung "der muss weg" existiert. Deshalb heisst das aber nicht, dass eine Feuerwehr oder eine Kommune/ Verwaltung diese Vorgehensweise mittragen muss. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 813454 | |||
Datum | 27.10.2015 14:12 | 9322 x gelesen | |||
Bevor ich auf die kurzen Fragen lange Antworten schreibe: Kannst du dir vorstellen, dass es Missstände innerhalb von Gruppen gibt, gab und geben wird, die nicht gleich mit Mobbing, psychischen Übergriffen, Täter und Opfer zusammen hängen, die für ein vernünftiges Miteinander hinderlich sind und für die aus verschiedensten Gründen die modernen Stuhlkreise, Mediationen etc. keine zufriedenstellende bzw. erfolgversprechende Lösung darstellen? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 813452 | |||
Datum | 27.10.2015 14:04 | 9498 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Thomas E. Wenn dann die Ortsfeuerwehr nur noch aus einer evangelischen Grünen und einem Muslim besteht, ist aber auch nichts gewonnen. Wenn es in der Wehr oder der Gemeindespitze/ Stadtspitze nur wenige Leute gibt, die die "Eier in der Hose haben" um sowas bis zum bitteren Ende durchzuziehen, bin ich überzeugt würden am Schluss nur ein paar Unverbesserliche auf Dauer austreten (und auf die akn man gerne verzichten). Die meisten stillen Mitläufer oder die gar eine andere Meinung haben und nur aus Angst/ Bequemlichkeit mit dem Strom schwimmen, wären dann noch dabei. Es ist eine Sache mit dem Austritt zu drohen, eine andere ist es, wegen Dingen die einen eigentlich gar nicht so sehr betreffen, dann wirklich auszutreten. Gruss THorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 813447 | |||
Datum | 27.10.2015 11:58 | 9604 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.Gerade bei einer öffentlichen Einrichtung einer Kommune halte ich das für extrem problematisch. Damit bekomme ich im Zweifel den Moslem, den Schwulen, die Frau, den Evangelischen, den Grünen oder was auch immer los. Will damit sagen, gerade dort, wo Feuerwehren vielleicht "dörflicher" orientiert und damit konservativer sind, sorgt man damit dafür, dass diese Tendenzen immer voll weiter ausgelebt werden können. Genau das ist der Punkt. Der von S. zitierte OVG-Beschluss sagt ja ausdrücklich: "Der Zerfall einer Feuerwehr in verschiedene "Lager" muss dementsprechend als Gefahr für ihre Funktionstüchtigkeit betrachtet werden. Einer Entwicklung dahin ist deshalb mit allen zu Gebote stehenden Mitteln entgegenzuwirken." (Unterstreichung durch mich). Das heisst nichts anderes, das bereits im VORFELD von Konflikten gegengesteuert werden MUSS. Und dazu gehört es definitv nicht, ein Opfer von psychischen Übergriffen gleich welcher Art aus dem Verein zu befördern und den oder die Täter unbehelligt zu lassen (weil die suchen sich dann das nächste Opfer ... ) Geschrieben von Thorsten H. Ich hoffe, dass mal jemand den Klageweg durchzieht. Ich bin überzeugt spätestens vor dem EGMR/ EuGH würde das kassiert werden.Es würde sich nichts ändern, weil sich die Grundeinstellung der Täter nicht ändern wird und die Grundeinstellung der schweigenden Mehrheit (sekundäre Solidarisierung) ebenfalls nicht. Wenn überhaupt ein Betroffener jemals die (insbesondere psychische) Kraft aufbringt, das bis zu diesem Punkt durchzuziehen. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 813445 | |||
Datum | 27.10.2015 11:45 | 9627 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Die Fälle, in denen diese Regelung wirklich als Mobbinginstrument (bzw. -ziel) genutzt wird, dürften die deutliche Minderheit sein. Wenn jemand nicht in ein Team passt, warum auch immer, muss die Mehrheit auch die Möglichkeit haben denjenigen loszuwerden. Dazu mal ein paar kurze Fragen: Woran genau machst du fest, das jemand nicht in ein "Team passt", hier speziell Feuerwehrbezogen? Wie kommst du zu der Ansicht, das die Fälle, in denen die genannte Regel als Mobbinginstrument genutzt wird, in der Minderheit sind? Wo ziehst du die Grenze, unter der Maßgabe, das Mobbing in jedem Fall die unzulässige Ausübung von Gewalt darstellt? Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 813433 | |||
Datum | 27.10.2015 09:10 | 9884 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.Naja, dem kann ich so auf keinen zustimmen. Schon alleine Deine Formulierung zeigt genau, wie das genutzt wird/ genutzt werden kann: "Jemand der nicht passt, den muss man loswerden." Wenn dann die Ortsfeuerwehr nur noch aus einer evangelischen Grünen und einem Muslim besteht, ist aber auch nichts gewonnen. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 813431 | |||
Datum | 27.10.2015 08:50 | 10135 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Jürgen M. Wenn man nur Händchen haltet dürfte das bei der Alterskonstellation nicht fürs Amtsgericht reichen. Sorry, wer glaubt, dass alle Paare dieser Alterskonstellation nur Händchen halten, der glaubt auch noch an Bienen und Blumen und an den Klapperstorch. Ich denke Sex mit 13 ist zwar nicht die Regel, aber auch nicht die Ausnahme. Wenn man als Eltern da dann mit dem "Holzhammer" rein haut, hilft das sicher auch nicht. Geschrieben von Jürgen M. In dem konkreten Fall könnte meiner Meinung nach mehr dahinter stecken. So viel aber wohl nicht. Sonst wäre es nicht beim erhobenen Zeigefinger geblieben. Man muss einfach auf dem Teppich bleiben, und der Realität ins Auge sehen. Geschrieben von Jürgen M. Zwischenmenschliche Beziehungen können in der Feuerwehr schon Sprengstoff reinbringen. Egal welche Altersstufen. Dem kann ich uneingerschänkt zustimmen. Geschrieben von Jürgen M. Es hat schon was wenn man z.B. mit der Ex zusammen in den Innenangriff geht ;-) Innenangriff wars bei mir zwar nicht.... Aber es geht, wenn man schon vorher konsequent zwischen privat und Feuerwehr trennt. Manche Menschen können das aber nicht... Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 813429 | |||
Datum | 27.10.2015 08:07 | 10301 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Adrian R. Also ich weiß ja nicht in welcher Welt ihr lebt, aber eine Beziehung zwischen 16+13-Jährigen (egal ob m/w) würde ich als ziemlich gewöhnlich bezeichnen, da kenn ich allein aus meinem Umfeld wesentlich krassere Beispiele. das kommt auf die Art der Beziehung an. Wenn man nur Händchen haltet dürfte das bei der Alterskonstellation nicht fürs Amtsgericht reichen. In dem konkreten Fall könnte meiner Meinung nach mehr dahinter stecken. Da würde ich als Vater auch reagieren. (egal ob w/m oder m/m) Zwischenmenschliche Beziehungen können in der Feuerwehr schon Sprengstoff reinbringen. Egal welche Altersstufen. Als sich die Feuerwehren vor vielen Jahren Frauen geöffnet haben war das ein Argument der Gegner. Es hat schon was wenn man z.B. mit der Ex zusammen in den Innenangriff geht ;-) MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 813428 | |||
Datum | 27.10.2015 07:43 | 9951 x gelesen | |||
Kenn ich irgendwo her.. Die Frage ist: Wie erpressbar macht man sich als Führung.. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 813427 | |||
Datum | 27.10.2015 07:35 | 10466 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian R.
Und das sagt hier jemand aus Bayern :-) Aber ich geb dir Recht.. das ist heutzutage eher normal. IMO ist eine mehr oder wenige offene Homophobie hier das Hauptproblem. Und damit meine ich die diffuse Angst heterosexueller Männer das Homosexuelle nur darauf aus sind sie bei passender Gelegenheit zu vergewaltigen. Sobald man erkannt hat, dass das nicht der Fall ist gestaltet sich das Leben gleich weniger kompliziert! Ich hatte den Fall das sich ein Kamerad geoutet hat und habe mich selbst gefragt was sich geändert hat: nichts! Ich habe auch homosexuelle Arbeitskollegen oder Internetbekanntschaften.. Was ändert sich? Nichts. Wenn man es einfach als gegeben hinnimmt, den ein jeder solle nach seinem Fasson glücklich werden, ergibt sich vieles im täglichen Umgang von selbst. Ich denke hier dominiert die "Wut" darüber das der arme Sohn zum "schwulsein" überredet wurde und die Angst das der Betreffende andere "normale" Jungs ebenfalls zum "schwulsein" verführen könnte.. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 813424 | |||
Datum | 26.10.2015 23:22 | 10913 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Jürgen M. Die selben Problem dürfte es geben wenn es die 13-jährige Tochter eines Feuerwehrkameraden gewesen wäre. Also ich weiß ja nicht in welcher Welt ihr lebt, aber eine Beziehung zwischen 16+13-Jährigen (egal ob m/w) würde ich als ziemlich gewöhnlich bezeichnen, da kenn ich allein aus meinem Umfeld wesentlich krassere Beispiele. Und jetzt die große Überraschung: Zwischenmenschliches gibts auch innerhalb der Feuerwehren. Aufgrund der heutigen gesellschaftlichen Verhältnisse kann man so etwas mittlerweile auch offen sagen können ohne gleich ausgestoßen zu werden ... oder etwa nicht? Sind wir in Bayern etwa so wilde Hunde? Solange keine Schutzbefohlenenverhältnisse angekratzt werden sehe ich das sehr entspannt. Für mich hat die Geschichte einen sehr ekelhaften Geschmack... MfG Adrian Alles meine persönliche Meinung und nicht die meiner Dienststelle/HiOrg | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 813423 | |||
Datum | 26.10.2015 21:33 | 10447 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Jakob T. Hier helfen auch keine Gesetze, Verordnungen und Richtlinien. Frieden innerhalb einer Wehr ist nur mit gesunden Menschenverstand zu erhalten. Und auch hier gilt, je kleiner die Wehr um so mehr Fingerspitzengefühl braucht man. Wenn aber der Verstand von Emotionen überlagert wird, dann wird es problematisch, wenn man diesen nachgibt, weil eine "Mehrheit", oder oftmals auch nur die "Meinungsmacher" denen niemand widerspricht etwas wollen. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 813422 | |||
Datum | 26.10.2015 20:38 | 10528 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Thorsten H. Das ist vielleicht zu verstehen, aber nicht zu akzeptieren. Damit bekomme ich jeden der unliebsam ist los. "Falsche" Partei, "falsche" Religion, "falsche" sexuelle Orientierung, ein paar Kameraden drohen mit dem Austritt, und dann ist der Rauswurf gerechtfertigt? Ehrlich? Das entspricht weder meinem Rechtsempfinden noch meinem Gerechtigkeitsempfinden. Meinem Rechtsempfinden entspricht es auch nicht. Jeder von uns kennt den Spruch: "Jedem Menschen Recht getan ist eine Kunst die niemand kann." Im Zweifel entscheidet man sich immer für das augenscheinliche kleinste "Übel". Wie ich bereits sagte, es menschelt. Und ich weiß nicht wie ich mich in einer solchen Situation entscheiden würde. Einem Menschen eine Chance geben und auf ein paar Kameraden verzichten, evtl. auch noch kleinere "Uneinigkeiten" in der Wehr in Kauf nehmen. Oder auf den einen, bestimmten Kameraden verzichten. Hier helfen auch keine Gesetze, Verordnungen und Richtlinien. Frieden innerhalb einer Wehr ist nur mit gesunden Menschenverstand zu erhalten. Und auch hier gilt, je kleiner die Wehr um so mehr Fingerspitzengefühl braucht man. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 813421 | |||
Datum | 26.10.2015 19:40 | 10775 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Jürgen M. Geschrieben von Jakob T. Das ist vielleicht zu verstehen, aber nicht zu akzeptieren. Damit bekomme ich jeden der unliebsam ist los. "Falsche" Partei, "falsche" Religion, "falsche" sexuelle Orientierung, ein paar Kameraden drohen m it dem Austritt, und dann ist der Rauswurf gerechtfertigt? Ehrlich? Das entspricht weder meinem Rechtsempfinden noch meinem Gerechtigkeitsempfinden. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 813420 | |||
Datum | 26.10.2015 19:34 | 10874 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Jürgen M. War ja nur eine Ermahnung. Das dürfte für den Feuerwehr-Dienst zunächst rechtlich gesehen uninteressant sein. Abgesehen davon, dass es eher lächerlich ist. Wenn jede Beziehung zwischen einem 16 jährigen Jungen und einem 13 jährigen Mädchen zu einem Gerichtsverfahren führen würde, hätten die Deutschen Gerichte viel zu tun. Ich behaupte bei der Anzeige hat schon eine gewisse Homophonie eine Rolle gespielt. Und das hat der Richter sicher erkannt und dem auch mit dem Urteil Rechnung getragen. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 813419 | |||
Datum | 26.10.2015 19:31 | 10825 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Sebastian K. Wenn jemand nicht in ein Team passt, warum auch immer, muss die Mehrheit auch die Möglichkeit haben denjenigen loszuwerden. Naja, dem kann ich so auf keinen zustimmen. Schon alleine Deine Formulierung zeigt genau, wie das genutzt wird/ genutzt werden kann: "Jemand der nicht passt, den muss man loswerden." Gerade bei einer öffentlichen Einrichtung einer Kommune halte ich das für extrem problematisch. Damit bekomme ich im Zweifel den Moslem, den Schwulen, die Frau, den Evangelischen, den Grünen oder was auch immer los. Will damit sagen, gerade dort, wo Feuerwehren vielleicht "dörflicher" orientiert und damit konservativer sind, sorgt man damit dafür, dass diese Tendenzen immer voll weiter ausgelebt werden können. Ich hoffe, dass mal jemand den Klageweg durchzieht. Ich bin überzeugt spätestens vor dem EGMR/ EuGH würde das kassiert werden. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 813418 | |||
Datum | 26.10.2015 17:33 | 11173 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Jakob T. Vielleicht hat ja auch der betroffene Vater des 13jährigen durchblicken lassen das er die Wehr verlässt wenn dieser Junge wieder zurückkommt. Und vielleicht haben noch weitere Kameraden wäre naheliegend Geschrieben von Jakob T. Was macht man nun? Lässt man einen, zwei oder mehr "alte" FA gehen und riskiert evtl. Unfrieden in der Wehr? In diesem Fall würde ich eine Entscheidung gegen die Aufnahme bzw. für die Entlassung verstehen. Wie ich im Thread schon weiter oben geschrieben habe ist meiner Ansicht nach egal ob der Vorfall mit einem Jungen oder einen Mädchen war. Bei der Konstellation dürfte die Gewichtung eher in Richtung Entlassung gehen. Und zwar unabhängig ob der Betroffene nun schwul ist oder nicht. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 813417 | |||
Datum | 26.10.2015 16:48 | 11260 x gelesen | |||
Hallo! Vielleicht hat ja auch der betroffene Vater des 13jährigen durchblicken lassen das er die Wehr verlässt wenn dieser Junge wieder zurückkommt. Und vielleicht haben noch weitere Kameraden diese Absicht geäußert. Was macht man nun? Lässt man einen, zwei oder mehr "alte" FA gehen und riskiert evtl. Unfrieden in der Wehr? Alles nicht so einfach. Und es fehlen dazu noch einige Detailinformationen um die Sache fair zu beurteilen. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 813416 | |||
Datum | 26.10.2015 15:59 | 11496 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Uwe S. Im Normalfall gibt es doch eine Probezeit, während der beide "Vertragspartner" (das "frische" Neumitglied und der Dienststellenoberguru als Vertreter der übrigen Mitglieder) das Dienstverhältnis völlig ohne Angabe von Gründen beendigen kann. Ich habe daher schon Bedenken, wozu ein spezieller "Wir_wollen_den_Typ_jetzt_ganz_dringend_loswerden_Paragraph" erforderlich ist. der Mensch ändert sich. Auch die Gemeinschaft der Feuerwehrangehörigen ändert sich. Das kann viele Gründe haben. Ich denke der größte Teil der Problemfälle wo ev. so eine Begründung greifen würde tritt eher bei den Mitglieder auf die schon längere Zeit der Feuerwehr angehören. Die Probezeit ist für viele potentielle Problempunkte da einfach zu kurz. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Uwe 8S., Lingen / Niedersachsen | 813415 | |||
Datum | 26.10.2015 15:55 | 11502 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Wenn jemand nicht in ein Team passt, warum auch immer, muss die Mehrheit auch die Möglichkeit haben denjenigen loszuwerden. Im Normalfall gibt es doch eine Probezeit, während der beide "Vertragspartner" (das "frische" Neumitglied und der Dienststellenoberguru als Vertreter der übrigen Mitglieder) das Dienstverhältnis völlig ohne Angabe von Gründen beendigen kann. Ich habe daher schon Bedenken, wozu ein spezieller "Wir_wollen_den_Typ_jetzt_ganz_dringend_loswerden_Paragraph" erforderlich ist. Hat man vielleicht während der Probezeit gepennt? Hat man während der Probezeit Bedenken gehabt, aber waren besetzte Spinte nötig um ein neues Auto zu rechtfertigen? Mir hat ein Psychologe mal gesagt, dass Menschen sich nicht wirklich eine lange Zeit hindurch gut verstellen können, somit sollte man nach 6 Monaten Probezeit eine Entscheidung fällen können! [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 813414 | |||
Datum | 26.10.2015 15:24 | 11934 x gelesen | |||
hallo Geschrieben von Sebastian K. Ich finde es gut und wichtig, das es solche Regelungen (bzw. solche Rechtsprechung) gibt. da schlagen zwei Herzen in meiner Brust. Einerseits hast du recht. ABER: Geschrieben von Sebastian K. Die Fälle, in denen diese Regelung wirklich als Mobbinginstrument (bzw. -ziel) genutzt wird, dürften die deutliche Minderheit sein. ich kenne einen konkreten Fall wo das Mobbing-Opfer als "krönendem" Abschluss mit Bezug auf genau dieses, damals nagelneuen, Absatzes aus der Feuerwehr rausgeworfen wurde. Meine Einschätzung das hier massives Mobbing im Spiel war beruht auf einige Vorkommnisse im Vorfeld des Rauswurfs. Da wurde sogar ein anderer Feuerwehrkamerad in einem Strafverfahren verurteilt. Der hatte sich in seinem Hauptberuf eine Pflichtverletzung zu Lasten des Mobbing-Opfers geleistet. Da ist eine Mobbing-Aktion deutlich übers Ziel hinausgeschossen. Hatte zwar dann rechtlich nichts mit dem Rauswurf zu tun zeigt aber das im Vorfeld das Mobbing schon ein recht grosses Ausmass angenommen hatte. Solche Entscheidungen sind da sehr oft eine Gratwanderung. Ich möchte da nicht in der Haut des Bürgermeisters stecken. Da muss man abwägen und notfalls auch gegen den eigenen Gerechtigkeitssinn eine für die eine Person harte Entscheidung treffen. Die Abwägung muss manchmal dann halt für die Sicherstellung des Brandschutzes gehen. Dabei ist dann der Bürgermeister leicht erpressbar :-( Ich möchte da nicht wissen wie hoch die Dunkelziffer ist wo Feuerwehrleute mit solchen Argumente hinauskomplimentiert werden. Entweder auf dem juristischen Weg oder mit Druck ( = Mobbing ). Hier im Forum sind solche Fälle schon lange immer wieder thematisiert worden. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 813413 | |||
Datum | 26.10.2015 15:12 | 12465 x gelesen | |||
Wieso BaWü diesen Absatz 4 eingeführt hat, ist in RLP schon mehrfach in OVG-Beschlüssen bzw. Urteilen zum Ausdruck gekommen. So heißt es in einem Beschluss vom 01.03.2013 (7 A 11270/12.OVG):...liegt ein wichtiger Grund jedenfalls auch dann vor, sofern der Feuerwehrangehörige durch bestimmte sonstige Verhaltensweisen zur Entstehung und Fortdauer von Spannungen innerhalb der Wehr beigetragen hat, die geeignet sind, deren Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen, und wenn auch für die Zukunft derartige Spannungen zu besorgen sind (vgl. zur Umsetzung eines Beamten unter ähnlichen Umständen OVG RP, Urteil vom 1. Dezember 1982 - 2 A 64/82 -). Mit Rücksicht auf die überaus große Bedeutung des Funktionierens einer Feuerwehr für das gemeine Wohl dürfen des Weiteren keine zu hohen Anforderungen an die Annahme einer Gefährdung im dargestellten Sinne gestellt werden. Ein Risiko darf insoweit nicht eingegangen werden. Auf ein vorwerfbares Verschulden kommt es deshalb ebenso wenig an wie auf das persönliche Motiv für das Verhalten des Mitglieds. Dass auch in einem solchen Fall die Gefahr einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Wehr eine Maßnahme nach § 12 Abs. 5 LBKG rechtfertigt, ergibt sich aus dem überragenden allgemeinen Interesse an einer bestmöglichen Brandbekämpfung, während es auf Seiten des "störenden" Mitglieds "nur" um die weitere Ausübung eines Ehrenamtes im Sinne des § 18 der Gemeindeordnung - GemO - (vgl. § 13 Abs. 1 Satz 1 LBKG) geht, auf das kein subjektives Recht im Sinne eines Anspruchs besteht und das auch nicht der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dient. In diesem Zusammenhang ist wiederum zu beachten, dass eine Gemeinschaft, die wie eine Feuerwehr - gerade auch beim Einsatz im Ernstfall, wenn sie sich bewähren muss - auf das kameradschaftliche Zusammenwirken angewiesen ist, in der es daher ganz wesentlich auf den Zusammenhalt ihrer Mitglieder ankommt, in besonderer Weise "störanfällig" ist. Der Zerfall einer Feuerwehr in verschiedene "Lager" muss dementsprechend als Gefahr für ihre Funktionstüchtigkeit betrachtet werden. Einer Entwicklung dahin ist deshalb mit allen zu Gebote stehenden Mitteln entgegenzuwirken (vgl. OVG RP, Urteil vom 12. November 1991, a.a.O.; siehe auch Beschluss vom 16. Februar 1996 - 12 B 10229/96.OVG). Ich finde es gut und wichtig, das es solche Regelungen (bzw. solche Rechtsprechung) gibt. Die Fälle, in denen diese Regelung wirklich als Mobbinginstrument (bzw. -ziel) genutzt wird, dürften die deutliche Minderheit sein. Wenn jemand nicht in ein Team passt, warum auch immer, muss die Mehrheit auch die Möglichkeit haben denjenigen loszuwerden. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 813412 | |||
Datum | 26.10.2015 14:30 | 12985 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Jens N. Genau das denke ich mir auch, a la: wenn der kommt sind wir weg. Schwierig für das Gemeindeoberhaupt..... in BaWü gibt es dafür seit der letzten Novellierung des Feuerwehrgesetzes eine Möglichkeit das ein Feuerwehrangehöriger entlassen wird obwohl er sich eigentlich nichts zuschulden kommen hat lassen :-( Feuerwehrgesetz BaWü Ich bezeichne den Absatz 4 als "Mobbing-Paragraph". *) Vor der Novellierung war es in solchen Fällen schwer bis nahezu unmöglich jemanden aus dem Feuerwehrdienst zu entlassen wenn er sich nichts zuschulden kommen hat lassen. Jetzt müssen nur genügend Einsatzkräfte diese Person "mobben" und dem Bürgermeister drohen dann kann dieser einen Unschuldigen entlassen. Ob so was in Sachsen aus rechtlicher Sicht mit so einer Begründung möglich bezweifle ich. MkG Jürgen *) ich kenne einen Fall wo das genau so passiert ist. Die Person wurde mit Bezug auf den Absatz 4 aus der Feuerwehr hinausgeworfen :-( MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 813411 | |||
Datum | 26.10.2015 14:22 | 12157 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Norbert P. Nun bleibt die Frage: Ist der Kamerad vorbestraft? rechtlich gesehen vermutlich nicht. War ja nur eine Ermahnung. Das dürfte für den Feuerwehr-Dienst zunächst rechtlich gesehen uninteressant sein. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Norb8ert8 P.8, Stuttgart / Baden- Württemberg | 813410 | |||
Datum | 26.10.2015 14:13 | 12527 x gelesen | |||
Vorweg: Ich kenne von dem Fall nur den Zeitungsartikel. Der ist nicht sehr präzise, was das Urteil des Amtsgerichts anbelangt. Er führt aber auf die Frage, welche Verfehlungen im Sinne von Vorstrafen nicht mit dem Einsatzdienst vereinbar sind. Das sind meines Erachtens solche, bei denen nicht sicher gestellt ist, dass derjenige im Einsatzgeschehen nicht doch wieder in Versuchung geführt werden kann. Darunter fällt dann aber sehr viel: - Das Betreten leerer fremder Wohnungen und Vorstrafen wegen Eigentumsdelikten vertragen sich nicht. - Die Notwendigkeit anderen Menschen alleine gegenüberzustehen und sie anfassen, tragen etc. zu müssen verträgt sich mit Vorstrafen wegen Sittlichkeitsdelikten nicht. Das, bzw. die "Ermahnung" vom Amtsrichter, dürfte hier vielleicht das Problem sein. - Der Kassiker: Brandstiftung. - Wie ist das grundsätzlich mit der Tatsache, dass sich Freiheitsstrafen von über einem Jahr und Tätigkeiten im ÖD ausschließen? Nun bleibt die Frage: Ist der Kamerad vorbestraft? Wegen was genau? Je nachdem bleibt dem BM doch wenig übrig, sonst heißt es doch, dass bei der FW Sittenstrolche geduldet werden. Ich verwende den Begriff bewusst, weil unklar ist, was wirklich passiert ist und wie hoch man das hängen sollte. Ob Homo oder Hetero ist dann egal. | |||||
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Autor | Jens8 N.8, Ohorn / Sachsen | 813409 | |||
Datum | 26.10.2015 14:11 | 13216 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Ich kann mir nicht vorstellen das nach dieser Vorgeschichte die Mitgliedschaft in der Feuerwehr ohne Spannungen und zwischenmenschlichen Probleme möglich ist. Und zwar unabhängig davon ob die Person schwul ist oder nicht Genau das denke ich mir auch, a la: wenn der kommt sind wir weg. Schwierig für das Gemeindeoberhaupt..... Und nach dieser großen Titelseite heute, wird´s bestimmt nicht besser. BR Jens Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 813408 | |||
Datum | 26.10.2015 14:02 | 13942 x gelesen | |||
hallo, schwierige Situation :-() wenn man mal davon ausgeht das das was im dem Artikel steht stimmt dann gibt mir das zu denken: ... Als Richard 16 Jahre alt war, begann er eine Beziehung mit dem damals 13-jährigen Sohn eines Feuerwehrkameraden. ... Ich kann mir nicht vorstellen das nach dieser Vorgeschichte die Mitgliedschaft in der Feuerwehr ohne Spannungen und zwischenmenschlichen Probleme möglich ist. Und zwar unabhängig davon ob die Person schwul ist oder nicht. Die selben Problem dürfte es geben wenn es die 13-jährige Tochter eines Feuerwehrkameraden gewesen wäre. Der Bürgermeister ist für eine funktionierende Feuerwehr verantwortlich. Daher muss er bei seinen Entscheiden abwägen. Auf der einen Seite die Rechte einer einzelnen Person und auf der anderen Seite die Anforderungen an eine funktionierende Feuerwehr. Die spannende Frage wird es jetzt sein wie das ein Gericht sieht. Und welche Gründe es da noch gibt die nicht veröffentlicht wurden. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jens8 N.8, Ohorn / Sachsen | 813407 | |||
Datum | 26.10.2015 12:59 | 19785 x gelesen | |||
Heute gleich ganz groß auf der Titelseite der Dresdner Morgenpost. Feuerwehrmann gefeuert weil er schwul ist? Entweder sind hier einige FA hinter den Kulissen ganz schön pikiert, oder hier war dann doch mehr...... BR Jens Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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