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Thema | KTW TYP B bis 3,5 Tonnen | 16 Beträge | |||
Rubrik | Rettungsdienst | ||||
Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 812377 | |||
Datum | 19.09.2015 22:21 | 4665 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian S. Kann man in dem auch irgendwie 2 Personen liegend transportieren oder geht das nicht so wie ich das sehe? Ich gehe davon aus das die zweite Trage in (klappbaren) Halterungen rechts, dort wo sich auf dem Bild der Betreuersitz befindet, befestigt werden kann. Gruß Andi | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 812376 | |||
Datum | 19.09.2015 19:16 | 4792 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo z.Die KTW B KatS bieten ja die Möglichkeit sie auch (bei entsprechender Ausstattung) als RTW einzusetzen. Sie sind mit einem Schwebetisch ausgestattet und die Trage ist von 3 Seiten zugänglich. Kann man in dem auch irgendwie 2 Personen liegend transportieren oder geht das nicht so wie ich das sehe? Viele Grüße Christian Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | |||||
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Autor | Dani8el 8Z., Ansbach / Bayern | 812374 | |||
Datum | 19.09.2015 15:27 | 4845 x gelesen | |||
nun es geht darum ob ein Notfall Ktw typ B auf einem 3,5t machbar ist. Das von dir verlinkte KfZ wird seit ca. 8 Jahren nicht mehr produziert, der Nachfolger seit ca.3 jahren nicht mehr. Auf diesem Modell sind im moment wohl der großteil der jetzigen 2Trager gebaut. Von Anfang an als 3,88t würde man das auf dem aktuellen Modell aufbauen wäre man sicher bei 4,0t. zwei Patienten mit 200Kg zu transportieren würde ich aufgrund des kuscheligen Innenraumes nicht empfehlen. Dennoch ist es Technisch machbar und sollte von den Gewichtsreserven drinnen sein. Dass Ding ist nunmal ein 2tragen ktw und soll 2 normale Menschen liegend transportieren können (normal ist bei mir alles bis 170 eigengewicht). Alternativ transportieren wir nur 2 Patienten mit dem passenden BMI. Es passen übrigens auch 2 k-Tragen rein oder 2tragen ohne Fahrgestell womit man sich ca 25? kilo sparen würde. Verlastet ist übrigens sowieso nur eine Trage mit Fahrgestell und die 2te ohne , also bleibt etwas potential den Tisch auszureizen. Zum eigentlichen Thema: als Ktw wahrscheinlich grad so machbar, als 2trager nicht machbar( außer wir nehmen einen alten Sprinter) | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 812370 | |||
Datum | 19.09.2015 12:46 | 5001 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Z.veranschlagen wir halt pauschal 250kg pro Trage und Patienten Kombi Hast du schon einmal versucht einen 200kg Patienten auf eine normale Fahrtrage zu bekommen ? 150 kg Patient + 50 kg Trage lasse ich mir ja noch gefallen. Und zwei solche Patienten transportierst du sicherlich nicht im 2tragen KTW. Die KTW B KatS bieten ja die Möglichkeit sie auch (bei entsprechender Ausstattung) als RTW einzusetzen. Sie sind mit einem Schwebetisch ausgestattet und die Trage ist von 3 Seiten zugänglich. Das es auch anders geht zeigt der KatS MV http://www.brand-kats-mv.de/cms2/BKSMB_prod/BKSMB/de/ks/Ausstattung/_Inhalt/Krankentranstportwagen_2_%28KTW-2%29/index.jsp Gruß Ingo | |||||
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Autor | Dani8el 8Z., Ansbach / Bayern | 812369 | |||
Datum | 19.09.2015 11:57 | 5005 x gelesen | |||
es geht ja auch nicht um die paar Kilo. Sondern um die angenommenen 80kg Patienten im Fahrzeug. veranschlagen wir halt pauschal 250kg pro Trage und Patienten Kombi und schon wirds mit 3,5t Fahrgestell sehr eng und im falle des 2trager sogar unmöglich | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 812364 | |||
Datum | 19.09.2015 10:38 | 4958 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Z.beim Notfall KTW Typ B als 2 Tragen KTW vom Freistaat Bayern sind definitiv 250Kg für den Hubtisch zugelassen. 250kg Traglast Hubtisch - 50 kg Eigengewicht der Trage = 200kg Nutzlast. Unsere (ehemaligen) SEG RTW (Bayern 2003) bzw. Delfis BJ. 2006 haben übrigens Tragetische bis 150kg. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Dani8el 8Z., Ansbach / Bayern | 812363 | |||
Datum | 19.09.2015 09:22 | 5254 x gelesen | |||
Dieses "in der Regel"..... beim Notfall KTW Typ B als 2 Tragen KTW vom Freistaat Bayern sind definitiv 250Kg für den Hubtisch zugelassen. wäre auch Hirnrissig Tragen für 250Kg zu bauen um dann nur 70kg transportieren zu dürfen. | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 812338 | |||
Datum | 17.09.2015 21:07 | 5993 x gelesen | |||
Da die Tragentische das i.d.R. nicht tragen spielt das keine Rolle. | |||||
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Autor | Dani8el 8Z., Ansbach / Bayern | 812336 | |||
Datum | 17.09.2015 19:03 | 6062 x gelesen | |||
Du musst schon die maximale Tragfähigkeit der Tragen einrechnen. bei der Stollwerktrage sind das 250Kg bei der stryker 225Kg (glaub ich) wenns ein 2tragen-KTW sein soll sind das schonmal 500Kg Zuladung | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 812327 | |||
Datum | 17.09.2015 12:41 | 7086 x gelesen | |||
Hallo, das ging schon vor 10 Jahren nur eher schlecht als recht... Es endet bei den realen Personengewichten, Einschränkungen beim Mitfahren weiterer Personen (wird das eingehalten?) und schränkt die Fahrgestellauswahl auf sehr leichte Varianten ein.. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 812324 | |||
Datum | 17.09.2015 10:58 | 6748 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.KTW TYP B mit maximal 3,5 Tonnen Um was geht es hier? KTW B 1Trage so wie im RD üblich oder KTW B 2 Tragen als KatS Fahrzeug? KTW B 1Trage: VW T5/T6, Sprinter/ Crafter kurz/ flach, Transit, Transit Coustom,.... alles bis 3,5 to | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 812318 | |||
Datum | 16.09.2015 23:22 | 7259 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Bei einem RD Fahrzeug müsste das doch der komplette Aufbau mit Einbauten dazu gehören oder? Ja, alles fest angebrachte gehört zum Fahrzeug. Einschließlich Innenraumverkleidungen, Schränken mit Türen, Tragetisch (ich würde sagen ohne Trage, will es aber nicht beschwören), fest angebrachten Lampen, Griffen, Halterungen für Tragen und Geräte usw. Aber eben nicht die Beladung, wie z.B. Sauerstoffflaschen, EKG, Notfallrucksäcke, die tausend kleinen Dinge in den Schränken usw. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW | 812317 | |||
Datum | 16.09.2015 23:12 | 7173 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Zur Leermasse gehören nur Fahrzeugzubehör (Reserverad, Werkzeug, Feuerlöscher) und 75kg für den Fahrer. Bei einem RD Fahrzeug müsste das doch der komplette Aufbau mit Einbauten dazu gehören oder? Ein Sprinter hat doch fast eine Tonne Zuladung | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 812314 | |||
Datum | 16.09.2015 21:43 | 7516 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian B.Oder müsste das nicht eigentlich mit in der Leermasse drin sein? Zur Leermasse gehören nur Fahrzeugzubehör (Reserverad, Werkzeug, Feuerlöscher) und 75kg für den Fahrer. Beladung ist nicht dabei, ebenso wenig die persönliche Ausrüstung der Besatzung. Bei Feuerwehrs rechnet man mit 75kg pro Person plus 15 kg persönliche Ausrüstung. Selbst das halte ich schon für mehr als optimistisch, bringt aber deine Berechnung schon ins Wanken. Da passen dann noch nichtmals mehr zwei Klapptragen... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Düsedau & Berlin / Sachsen-Anhalt / Berlin | 812308 | |||
Datum | 16.09.2015 17:53 | 8405 x gelesen | |||
Meiner Meinung nach auch, aber das interessiert diejenigen, die die Dinger herausgeben herzlich wenig. Wenn man mal ins Begleitheft schaut ist da als Leergewicht angegeben 3125 kg. Sagen wir mal ich habe zwei Patienten, einen Sani im Patientenraum und durch irgendeinen Zufall noch einen dritten mann auf dem beifahrersitz, dann habe ich im Fahrzeug fünf Personen. Der Fahrer fällt weg, weil der schon mit ins Leergewicht eingerechnet wird. Der Durchschnittsdeutsche wirgt 70,7 kg (Statista 2015), runden wir mal großzügig auf 80 auf. Also 4x80kg ergibt 320 kg. Da kommt man auf 3445 kg. Dann wäre da noch das ganze Medizinequipment und da kommt es auf die Einzelgewichte an, da muss man dann mal schauen was die Norm verlangt und was das wiegt. Oder müsste das nicht eigentlich mit in der Leermasse drin sein? Die aktuellste Norm dazu ist derzeit die DIN EN 1789:2014-12. Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW | 812305 | |||
Datum | 16.09.2015 16:25 | 12554 x gelesen | |||
Hallo liebe Foren-Gemeinde, kann mir jemand aus dem Stehgreif KTW TYP B mit maximal 3,5 Tonnen zGG nennen. Es geht darum, dass ein solches Fahrzeug von Personen ohne Klasse C1 Führerschein bewegt werden soll. Auf die Schnelle habe ich nur Fahrzeuge mit 3,88 Tonnen gefunden. Kann mir jemand aus dem Bauch sagen, welche Nutzlast man für die Ausstattung eines KTW benötigt. Bei Mercedes hat der Sprinter 3,5 Tonnen eine Nutzlast von etwas über 1000kg Meiner Meinung sollte es doch für einen KTW Ausbau reichen oder liege ich da so Falsch? | |||||
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