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Thema | Geänderte Norm für Kfz-Verbandkasten seit Januar 2014 | 28 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Clau8s K8., Wetzlar / Hessen | 783079 | |||
Datum | 11.02.2014 21:10 | 9368 x gelesen | |||
Völlig OT, aber ich finde mit dem Namen solltest du als Außendienstler bei Holmatro anheuern :-) Gruß, Claus Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein) | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 783063 | |||
Datum | 11.02.2014 13:42 | 9674 x gelesen | |||
Servus, danke für die Info. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Luca8s W8., Mannheim / BW | 783059 | |||
Datum | 11.02.2014 12:08 | 10135 x gelesen | |||
Zitat von http://din13164.de/ : "Der Inhalt des Kfz-Verbandkasten wurde durch den Normenausschuss Medizin im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. nach den neusten medizinischen Erkenntnissen angepasst." Genauer informieren kannst du dich über den Ausschuss bei der DIN unter http://www.named.din.de/cmd?level=tpl-bereich&committeeid=54738987&menuid=46659&languageid=de&bcrumblevel=1&cmsareaid=46659 Dort findest du Jahresberichte und ein Organigramm. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 781297 | |||
Datum | 20.01.2014 07:20 | 10188 x gelesen | |||
Lidl hat diese Woche übrigens schon Verbandkästen nach neuer Norm im Angebot :-) Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 781265 | |||
Datum | 19.01.2014 15:42 | 10261 x gelesen | |||
Die betrifft das nicht, die haben auch ihre eigene Norm. Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder. | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Altrip / Rheinland-Pfalz | 781116 | |||
Datum | 17.01.2014 10:35 | 10648 x gelesen | |||
Wenn ich jetzt richtig verstanden habe betrifft die Normänderung also nur KFZ-Vetbandskästen. Die zusätzlich mitgeführten Feuerwehrverbandskästen sind davon unberührt oder muss auch hier etwas getan werden? Gruß Martin | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 781074 | |||
Datum | 16.01.2014 18:35 | 10655 x gelesen | |||
Geschrieben von Jochen P.Mal spaßeshalber: erfüllt der neue EHK denn die Norm von 98? Wenn u.a. eine Binde "verkleinert" wurde und ein Verbandtuch fehlt? Natürlich nicht. Weil eben nicht alles Material (nach Art und Menge) vorhanden ist, was diese Norm aufzählt. (das war jetzt einfach...) Wie der ADAC im übrigen zu seiner etwas seltsamen Rechtsauffassung kommt würde mich glatt mal interessieren: gibt es eine StVZO-Änderung, von der noch nichtmals das BMVBS etwas weiss? | |||||
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Autor | Joch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg | 781069 | |||
Datum | 16.01.2014 16:32 | 11043 x gelesen | |||
Salü Geschrieben von Linus D. Und da ist momentan festgehalten, dass der Kasten mindestens auf Stand von 1998 sein muss. Geschrieben von StVZO, §35h (3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 entspricht.(Hervorhebung durch mich) Mal spaßeshalber: erfüllt der neue EHK denn die Norm von 98? Wenn u.a. eine Binde "verkleinert" wurde und ein Verbandtuch fehlt? Steht das irgendwo? Grüße aus Mannem Jochen Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung. | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 781065 | |||
Datum | 16.01.2014 15:28 | 10775 x gelesen | |||
Moin, wir haben, noch nach alter Norm, dazu hier mal etwas geschrieben. Is that you, John Wayne? Is this me? | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 781060 | |||
Datum | 16.01.2014 14:44 | 10879 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus D.Es muss nur das ersetzt werden, was fehlt, bzw. bei dem die Verwendbarkeitsgrenze überschritten wurde. Für alles andere gibt es m.W. keine Rechtsgrundlage. Böse Zungen behaupten dass das Verfahren mit dem Einschweißen und dem Datum nur deswegen ist damit die Polizei das kontrollieren einfacher hat :-) Interessant ist die Diskussion hier wonach das VD u.U. egal sein könnte. Übrigens ist auch die Lagerung des Materials ist egal. Ob das Material in einer Lidl Tüte, in einem SChuhkarton oder einem Wehrmachtsverbandkasten von Oppa gelagert ist spielt keine Rolle. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 781057 | |||
Datum | 16.01.2014 13:39 | 11221 x gelesen | |||
Geschrieben von Dominic S.Wie ist das eigentlich mit einem angebrochenen Verbandkasten? Der müsste doch eigentlich ersetzt werden. Wenn ich mir nun also ein Hautreinigungstuch aus dem Verbandkasten zupfe um die schmutzigen Hände zu waschen ist ein neuer Inhalt fällig (bzw. der Ersatz des Reinigungstuches). Oder muss da der gesamte Inhalt verschweisst sein, damit das Kontrollorgan sofort feststellen kann, ob gewisse Inhalte fehlen? Es muss nur das ersetzt werden, was fehlt, bzw. bei dem die Verwendbarkeitsgrenze überschritten wurde. Für alles andere gibt es m.W. keine Rechtsgrundlage. Es gibt auch so lange keine Umrüstpflicht für den Verbandkasten, so lang nichts entsprechendes in der StVZO steht. Und da ist momentan festgehalten, dass der Kasten mindestens auf Stand von 1998 sein muss. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 781056 | |||
Datum | 16.01.2014 13:28 | 11022 x gelesen | |||
Nein du musst nur das nachfüllen was fehlt. Das wäre ja noch schöner wenn du deinen Verbandskasten, vor zwei Wochen gekauft, erneuern musst nur weil sich irgendwer in den Finger geschnitten hat. Davon dass du da ein Pflaster rausnimmst laufen ja die Kompressen usw. nicht ab. Wieso eigentlich verschweißt? Verschweißt sind nur die Kästen selber, und das würde ich auch aufreißen weil wenn du den mal brauchst kann er nerven die ohne Falten aufgeschweißte Folie zu öffnen. Der Inhalt ist meistens in einem Plastebeutel mit zwei oder vier Fächern. Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder. | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 781052 | |||
Datum | 16.01.2014 12:41 | 11427 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Vorkonfektionierte Pflasterstreifen (die man nicht im geringsten braucht wenn man "Meterware" an Pflastern und eine Schere im Kasten hat) Es finden sich nach wie vor 4 Wundschnellverbände im Verbandkasten. Und der "Durchschnittsmensch" ist eben das hü Pflaster gewöhnt. Warum also nicht auch genau das da rein packen? Geschrieben von Christian F. Hautreinigungstücher sind reine Komfortgegenstände In unseren FW-Fahrzeugnormen finden wir auch Hygienesets, weil man gemeinhin schon der Ansicht ist, dass man, wenn man z.B. Kontakt mit verletzten Personen hatte, möglicherweise mal etwas zu reinigen hat. Z.B. weil der Patient erbrochen/stark geblutet/sonstwie Körperflüssigkeit verspritzt hat. Deswegen finde ich diese Änderung durchaus richtig. Aber man mäkelt ja gerne herum, oder sieht überall *das Böse*. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Domi8nic8 S.8, Pfäffikon SZ / Schweiz / Schwyz | 781049 | |||
Datum | 16.01.2014 12:34 | 11243 x gelesen | |||
Wie ist das eigentlich mit einem angebrochenen Verbandkasten? Der müsste doch eigentlich ersetzt werden. Wenn ich mir nun also ein Hautreinigungstuch aus dem Verbandkasten zupfe um die schmutzigen Hände zu waschen ist ein neuer Inhalt fällig (bzw. der Ersatz des Reinigungstuches). Oder muss da der gesamte Inhalt verschweisst sein, damit das Kontrollorgan sofort feststellen kann, ob gewisse Inhalte fehlen? Dieser Beitrag repräsentiert meine rein private Meinung. Weder mein Arbeitgeber, noch meine Feuerwehr, deren tragende Gemeinde noch die Gebäudeversicherung muss dieselbe Meinung teilen. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 781047 | |||
Datum | 16.01.2014 12:17 | 11357 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian S.Nö, aber ob sich bei den Änderungen die Neue Normung lohnt? Genauso fraglich. Es lohnt sich wahrscheinlich für das KFZ-Gewerbe, die in den nächsten Jahren bei den Inspektionen bzw. HU dann wahlweise Ergänzungssets für 7,50 EUR oder nagelneue Verbandskästen für 22,50 EUR abrechnen. Sonst würde der Prüfer dem Auto keine Plakette geben - weisste Bescheid ... Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 781046 | |||
Datum | 16.01.2014 11:37 | 11445 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael R.Und ob sich da die ganze Aufregung lohnt ? Nö, aber ob sich bei den Änderungen die Neue Normung lohnt? Genauso fraglich. Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 781045 | |||
Datum | 16.01.2014 11:31 | 11473 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrick W.Und dafür werden dann auch noch zig Verbandpäckchen ... geopfert! - Verbandpäckchen Größe M + Verbandpäckchen Größe K IMO wurde da eine Größe geändert ;) Geschrieben von Patrick W. bzw. Verbände die Sinnvoller wären geopfert! Tolle Sache! Ein Verbandtuch BR 40 x 60 cm (von bislang zwei Stück), dafür sind da aber immer noch: 1 Verbandtuch DIN 13152 (für Brandwunden), 40 cm x 60 cm 1 Verbandtuch DIN 13152, 60 cm x 80 cm 6 Wundkompressen, 10 cm x 10 cm Ich kann da jetzt nicht den Untergang des Abendlandes wegen fehlendem Material erkennen. Das Ergänzungs-Set gemäß neuer DIN 13164:2014 gibt es für < 2,- den kompletten Kasten < 10,-. Und ob sich da die ganze Aufregung lohnt ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 781043 | |||
Datum | 16.01.2014 11:17 | 11496 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Christian F. Vorkonfektionierte Pflasterstreifen (die man nicht im geringsten braucht wenn man "Meterware" an Pflastern und eine Schere im Kasten hat) und Hautreinigungstücher sind reine Komfortgegenstände, die in eine Damenhandtasche oder das Handschuhfach gehören, aber nicht in einen Kfz-Verbandkasten... Und dafür werden dann auch noch zig Verbandpäckchen bzw. Verbände die Sinnvoller wären geopfert! Tolle Sache! Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 781042 | |||
Datum | 16.01.2014 11:12 | 11586 x gelesen | |||
Servus, ok, danke für die Antwort. Dass es nicht alleine einer gemacht hat, war mir schon klar. Ich wollte eigentlich wissen, wer da in dem Gremium sitzt, bzw. von welcher Organsisation der- ,diejenige ist. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Flor8ian8 P.8, Zeithain / Sachsen | 781039 | |||
Datum | 16.01.2014 10:36 | 11761 x gelesen | |||
Wer hat die Inhalte der DIN 13164 erarbeitet? Quelle: Beuth | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 781038 | |||
Datum | 16.01.2014 10:20 | 11793 x gelesen | |||
Servus, wer ist eigentlich für die Erstellung der Norm verantwortlich? Irgendwer muß doch den (die) Inhalt(e) festlegen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 781036 | |||
Datum | 16.01.2014 09:35 | 12451 x gelesen | |||
Was für eine unsinnige Änderung. Der Kasten samt Inhalt dient der Ersten Hilfe (und bei einem Kfz mutmaßlich/ überwiegend bei Verkehrsunfällen). Vorkonfektionierte Pflasterstreifen (die man nicht im geringsten braucht wenn man "Meterware" an Pflastern und eine Schere im Kasten hat) und Hautreinigungstücher sind reine Komfortgegenstände, die in eine Damenhandtasche oder das Handschuhfach gehören, aber nicht in einen Kfz-Verbandkasten... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Mich8ael8 T.8, Prümzurlay / Rheinland-Pfalz | 781035 | |||
Datum | 16.01.2014 09:24 | 12153 x gelesen | |||
Hallo, jetzt wird diese oft geführte Diskussion wieder interessant, da ein feuerwehrphober TÜV-Prüfer jetzt tatsächlich behaupten kann, dass der FW-Verbandkasten nicht mehr alles enthält, was in der DIN 13164:2014 vorgeschrieben ist. Und wenn der daraus ein Problem machen möchte, dann gibt der sich sicherlich auch nicht mit Übergangsfeisten bis zum Verfallsdatum o.ä zufrieden. Was bedeutet das also für uns, wenn wir ganz sicher gehen wollen? Entweder FW-Verbandkasten erweitern oder, wenn nicht schon vorhanden, die 6 für einen KFZ-Verbandkasten investieren. | |||||
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Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 781031 | |||
Datum | 16.01.2014 08:56 | 12340 x gelesen | |||
Nein Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr AG Bevölkerungsschutz, Katastrophenhilfe und Rettungsdienst | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 781030 | |||
Datum | 16.01.2014 08:31 | 12733 x gelesen | |||
ADAC Geschrieben von ---ADAC--- Deshalb darf auch über das Jahr 2014 hinaus der alte Verbandskasten bis zum Erreichen seines Verfallsdatums verwendet werden. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 781029 | |||
Datum | 16.01.2014 08:26 | 12913 x gelesen | |||
Servus, muß ich jetzt meinen vorhanden Verbandkasten im Kfz nachrüsten? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Fran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg | 781028 | |||
Datum | 16.01.2014 08:25 | 12831 x gelesen | |||
Hallo Michael, danke für die Info. Gibt es Übergangsfristen ? Gruß Frank Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 781026 | |||
Datum | 16.01.2014 07:50 | 18172 x gelesen | |||
Geänderte Norm für Kfz-Verbandkasten seit Januar 2014: Neu aufgenommen wurden ein Pflasterset (Pflasterstreifen, Fingerstrips und Fingerkuppenverbände) und Hautreinigungstücher sowie ein Verbandpäckchen in Größe K wurde neu in die Bestandteilliste des Kfz.-Verbandkastens mit aufgenommen. Inhalt Kfz-Verbandkasten nach DIN 13164:2014 1 Heftpflaster DIN 13019, 5 m x 2,5 cm 14-teiliges Pflasterset bestehend aus: 4 Wundschnellverbände DIN 13019, 10 cm x 6 cm 2 Fingerkuppenverbände 2 Fingerverbände, 12 cm x 2 cm 2 Pflasterstrips, 1,9 cm x 7,2 cm 4 Pflasterstrips, 2,5 cm x 7,2 cm 2 Hautreinigungstücher (nicht für offene Wunden) 1 Verbandpäckchen DIN 13151, 6 cm x 8 cm 2 Verbandpäckchen DIN 13151, 8 cm x 10 cm 1 Verbandpäckchen DIN 13151, 10 cm x 12 cm 1 Verbandtuch DIN 13152 (für Brandwunden), 40 cm x 60 cm 1 Verbandtuch DIN 13152, 60 cm x 80 cm 6 Wundkompressen, 10 cm x 10 cm 2 Fixierbinden DIN 61634, 6 cm x 4 m 3 Fixierbinden DIN 61634, 8 cm x 4 m 2 Dreiecktücher DIN 13168 1 Rettungsdecke, Mindestmaße 210 cm x 160 cm 1 Schere DIN 58279 4 Einmalhandschuhe DIN EN 455 1 Erste-Hilfe-Broschüre 1 Inhaltsverzeichnis Was beinhaltet das Ergänzungs-Set gemäß neuer DIN 13164:2014? Ein 14-teiliges Fertigpflasterset. Ein Verbandpäckchen Größe K. Feuchttücher zur Hautreinigung Was nehmen Sie dafür heraus? Ein Verbandpäckchen Größe M (von bislang drei Stück) Ein Verbandtuch BR 40 x 60 cm (von bislang zwei Stück) Vier Stück Wundschnellverband 10 x 6 cm mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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