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Thema | Vordruck über entstehende Kosten | 25 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 748092 | |||
Datum | 19.12.2012 19:35 | 4849 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas R.Schreibt eure Gemeinde wirklich Rechnungen, oder sind das Kostenbescheide, d.h. Verwaltungsakte aufgrund einer kommunalen Gebührensatzung?Es werden nach Feuerwehreinsätzen i.d.R. Kostenbescheide erfolgen. Dass eine "Rechnung" kommt, ist allerdings auch nicht ganz auszuschließen. Die Abgrenzung ist ein weiterer Punkt, weshalb Äußerungen dazu an Einsatzstellen nur jemand treffen sollte, der dann auch weiß wovon er da spricht. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Dirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen | 748021 | |||
Datum | 19.12.2012 12:26 | 4922 x gelesen | |||
Ja ok. Die Möglichkeit das zu tun besteht. Nur müsen wir uns auch über die Konsequenzen im klaren sein wenn wir das so anwenden wie es möglich ist. Was denn, wenn solch betroffene Personen das demnächst dann nicht mehr der Feuerwehr melden und dort um Hilfe ersuchen und es dann irgendwann zu spät ist oder jemand zu Schaden kommt. Das widerspricht doch auf jden Fall dem ursprünglichen Gedanken, den es bei der Gründung von Feuerwehren mal gab. Das mag heute alles nicht mehr aktuell sein, aber die Hilfe für andere sollte an erster Stelle stehen und dabei sollten Betroffene nicht Angst haben müssen, dass Sie durch den Hilferuf an die Feuerwehr dann auch noch einen Nachteil haben. Und dann gibts ja auch noch den Abs. 5 des §69 Sächs.BRKG (5) Ersatz der Kosten soll nicht verlangt werden, wenn dies eine unbillige Härte wäre. Würde ich hier so sehen. | |||||
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Autor | Jens8 N.8, Ohorn / Sachsen | 748015 | |||
Datum | 19.12.2012 11:49 | 5008 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus D.Warum wird das dann abgerechnet? Ja, laut Sächs.BRKG vom 22.08.2012: § 69 Kostenersatz bei Einsatz der Feuerwehr (1) Die Einsätze der Gemeindefeuerwehr zur Brandbekämpfung und zur technischen Hilfe sind unentgeltlich, soweit die Absätze 2 und 3 nichts anderes bestimmen. (2) Zum Ersatz der Kosten, die der Gemeinde durch einen Einsatz der Feuerwehr entstehen, ist verpflichtet 1. der Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, 2. der Fahrzeughalter, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuges entstanden ist. und: (3) Die Gemeinde kann durch Satzung bestimmen, dass zum Ersatz der Kosten, die durch einen Einsatz der Feuerwehr außerhalb der Brandbekämpfung entstehen, über Absatz 2 hinaus auch verpflichtet ist: 1. derjenige, dessen Verhalten den Einsatz erforderlich gemacht hat, sowie die in § 4 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen (SächsPolG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1999 (SächsGVBl. S. 466), das zuletzt durch Artikel 20 und 20a des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 141) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, genannten Personen, 2. der Eigentümer der Sache, deren Zustand den Einsatz erforderlich gemacht hat, oder derjenige, der die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt. 3. derjenige, in dessen Interesse der Einsatz erfolgt ist. BR Jens Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 748014 | |||
Datum | 19.12.2012 11:48 | 4936 x gelesen | |||
Geschrieben von Dominique W.Auf dem Land ist sowas vielleicht eher möglich... Das habe ich auch in der Stadt schon bei einer BF genossen. Ich denke allerdings, das kam auch daher, das eigene Leute und eigenes Material konsequent mit verwendet wurde und der ganze Fall einfach nur Pech war. | |||||
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Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Düsseldorf / NRW | 748008 | |||
Datum | 19.12.2012 11:33 | 4972 x gelesen | |||
Geschrieben von Dominique W.Kommt auf die Situation an, das ist nun gerade ein Beispiel was nicht so passt... Meist gibt es ja im Gesetz (Brandschutzgesetz selbst oder entsprechendes Verwaltungsgebührengesetz) oder der Gebührensatzung auch Klauseln, das von der Kostenerhebung abgesehen werden kann. Etwa § 26 Abs. 4 BrSchG MV: "Von der Erhebung von Gebühren oder Kosten kann ganz oder teilweise abgesehen werden, soweit sie nach Lage des Einzelfalles eine unbillige Härte wäre oder der Verzicht aufgrund gemeindlichen Interesses gerechtfertigt ist." | |||||
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Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Düsseldorf / NRW | 748006 | |||
Datum | 19.12.2012 11:25 | 5036 x gelesen | |||
Geschrieben von Eric P.Rechnung Schreibt eure Gemeinde wirklich Rechnungen, oder sind das Kostenbescheide, d.h. Verwaltungsakte aufgrund einer kommunalen Gebührensatzung? Für die braucht ihr ja kaum eine Einverständniserklärung, weil das kein mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt sein sollte. Wenn ihr im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig seid, schon gar nicht. | |||||
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Autor | Domi8niq8ue 8W., Ottendorf / Sachsen | 747999 | |||
Datum | 19.12.2012 11:12 | 5042 x gelesen | |||
Kommt auf die Situation an, das ist nun gerade ein Beispiel was nicht so passt... Ich dachte dabei eher an: Wenn jemandem ein großer persönlicher oder materieller (bei dem er weiß, dass es keine Versicherung übernimmt) Schaden entstanden ist und dieser nicht grob fahrlässig oder bewusst verursacht wurde. Gerade an Wochenenden, wenn keine Lohnkosten auflaufen, könnte eine solche Hilfeleistung als Ausbildung "abgerechnet" werden. Auf dem Land ist sowas vielleicht eher möglich... | |||||
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Autor | Dirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen | 747979 | |||
Datum | 19.12.2012 09:59 | 5032 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus D.Will heißen, ohne die Hilfe der Feuerwehr hätte die Sache dramatische gesundheitliche Konsequenzen gehabt. Warum wird das dann abgerechnet? Das frage ich mich auch! Ich sehe da auch immer etwas das menschliche verloren gehen. Ich mein, dass hat der sicherlich nicht mit Absicht gemacht. Fahrlässig ist das sicherlich, aber vorsätzlich nicht. Ich plädiere eher immer dafür, Rechnungen nur dann zu stellen, wenn es eindeutig durch die Betroffenen auch in angemessener Zeit machbar gewesen wäre, dass anderes zu regeln und das auch zumutbar ist. | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 747974 | |||
Datum | 19.12.2012 09:34 | 5081 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens N.Der Mann brauchte Medikamente und sollte schnellstens versorgt werden. Für RD nicht machbar... Will heißen, ohne die Hilfe der Feuerwehr hätte die Sache dramatische gesundheitliche Konsequenzen gehabt. Warum wird das dann abgerechnet? MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Jens8 N.8, Ohorn / Sachsen | 747971 | |||
Datum | 19.12.2012 09:30 | 5092 x gelesen | |||
Geschrieben von René H.Habt ihr den Bulli mit je 5 Mann an jeder Ecke aus dem Schnee getragen? Neee, da waren die Wehen zu hoch, der Bulli zu schwer. ;-( Sämtliche Fahrzeuge des Winterdienst waren im Notfalleinsatz, da teilweise sich bis zu 60 Autos auf einer nahe gelegenen Bundestrasse festgefahren hatten. Auch andere Straßen waren stark verweht. Somit waren in der Nacht(Alarmierung 23:30) keine Radlader oder Unimogs vorhanden..... Der Mann brauchte Medikamente und sollte schnellstens versorgt werden. Für RD nicht machbar... BR Jens Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 747970 | |||
Datum | 19.12.2012 09:26 | 5075 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von René H. Das kann man doch mit nem Radlader und 2-3 Mann erledigen Oder Unimog mit Winde oder oder.... ich denke da war auch noch die Suche nach dem Fahrzeug dabei. Das wird üblicherweise dann mit mehr Frau- bzw. Mann-Power als die 2-3 Mann und dem Unimog gemacht ... MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 747969 | |||
Datum | 19.12.2012 09:24 | 5094 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens N.Im Einsatz zwei Feuerwehren mit 5 Fahrzeugen um ihn aus dem Schlamassel zu befreien...... Habt ihr den Bulli mit je 5 Mann an jeder Ecke aus dem Schnee getragen? Das kann man doch mit nem Radlader und 2-3 Mann erledigen Oder Unimog mit Winde oder oder.... SeaTow Baltic, Flensburg und Schlei | |||||
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Autor | Jens8 N.8, Ohorn / Sachsen | 747965 | |||
Datum | 19.12.2012 09:12 | 5159 x gelesen | |||
Geschrieben von Dominique W.Man sollte aber die Menschlichkeit (und den Grund warum wir in der Fw sind - dem in Not geratenem Hilfe zu leisten) nicht ausser acht lassen.. Mmmh, wie weit geht die???? Letzter Einsatz: ein querschnittsgelähmter Mann ist mit seinem zum behindertengerecht umgebauten Bulli eine völlig verwehte Landstraße gefahren, hat sich durch mehrere Schneewehen "gekämpft", bis schließlich weder Straße noch Feld durch meterhohe Schneewehen zu erkennen waren und hat sich festgefahren. Im Einsatz zwei Feuerwehren mit 5 Fahrzeugen um ihn aus dem Schlamassel zu befreien...... Übrigens die Autobahn wäre 5 km weiter gewesen, war aber frei....... PS: Rechnung folgt..... BR Jens Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Eric8 P.8, Hohentengen a.H. / Baden Württemberg | 747960 | |||
Datum | 19.12.2012 07:42 | 5177 x gelesen | |||
Guten Morgen, erstmal vielen Dank an alle - auch an diejenigen die via PN geschrieben haben. Ziel ist es nicht, unseren "Kunden" eine Rechnung unter die Nase zu halten - lediglich eine Information, dass ggf. eine Rechnung vom Amt folgen KANN für die zu erbringende Leistung. Eine schöne und ruhige Weihnachtszeit und Grüße aus dem Süden Eric Das ist natürlich ausschließlich meine private und eigene Meinung ! | |||||
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Autor | Domi8niq8ue 8W., Ottendorf / Sachsen | 747959 | |||
Datum | 19.12.2012 01:49 | 5336 x gelesen | |||
Guten Morgen, grundsätzlich ist das keine Aufgabe der Feuerwehr, vor allem nicht im Einsatz. Bei einer Alarmierung muss der EL entscheiden ob die Einsatztätigkeit zu den Aufgaben der Feuerwehr gehört. Alles andere ist der Eigenverantwortung bzw. der Wirtschaft zu überlassen. Dabei sollte auch im Auge behalten werden, ob es sinnvoll ist die werktätigen Einsatzkräfte (während oder unmittelbar vor der Arbeit) mit solchen Aufgaben zu belasten und damit auch (event. unnötige) Kosten beim Arbeitgeber zu verursachen. Kostenbescheide (mit denen man bei einer Hilfeleistung (auch BBK) durch Beauftragung bei der "Servicenummer" 112 rechnen muss (wenn auch von der Versicherung übernommen) werden von der Verwaltung erstellt. Basis sind Satzungen und das Brandschutzgesetz. Man sollte aber die Menschlichkeit (und den Grund warum wir in der Fw sind - dem in Not geratenem Hilfe zu leisten) nicht ausser acht lassen... | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 747952 | |||
Datum | 18.12.2012 23:53 | 5284 x gelesen | |||
Geschrieben von Timo S.Ein freundlicher Hinweis, dass es für diese Tätigkeiten "sicherlich" eine Rechnung vom Amt/Rathaus usw. geben wird ist ggf. angebracht. Richtig, das erspart auch so manches "Keller aufwischen". Dann ist auf einmal die Tätigkeit der Feuerwehr gar nicht mehr nötig. Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 747939 | |||
Datum | 18.12.2012 20:26 | 5409 x gelesen | |||
Mahlzeit, Geschrieben von Timo S. Richtig, es kann und sollte nicht Aufgabe der Feuerwehr sein sich über Abrechnungen von Einsätzen Gedanken zu machen. Ein freundlicher Hinweis, dass es für diese Tätigkeiten "sicherlich" eine Rechnung vom Amt/Rathaus usw. geben wird ist ggf. angebracht. und wenn man diesen Hinweis in schriftlicher Form und vom Kunden abgezeichnet in der Hand hat, kann der Kunde hinterher nicht behaupten, er hätte von nichts gewusst... (Wobei das natürlich nur bei freiwilligen Tätigkeiten sinnvoll ist. Wenn der Kunde eh keine Wahl hat, braucht er auch nichts zu unterschreiben) Gruß, Henning | |||||
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Autor | Timo8 S.8, Busdorf / SH | 747892 | |||
Datum | 18.12.2012 07:34 | 5636 x gelesen | |||
Richtig, es kann und sollte nicht Aufgabe der Feuerwehr sein sich über Abrechnungen von Einsätzen Gedanken zu machen. Ein freundlicher Hinweis, dass es für diese Tätigkeiten "sicherlich" eine Rechnung vom Amt/Rathaus usw. geben wird ist ggf. angebracht. Gruß Timo | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 747862 | |||
Datum | 17.12.2012 20:56 | 5615 x gelesen | |||
Pack ein paar Exemplare der Kostenersatzsatzung aufs Auto. Mehr würde ich dem "Kunden" nicht geben. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 747846 | |||
Datum | 17.12.2012 19:30 | 5778 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Eric P. ein Formular, welches an den "Kunden" zur Unterzeichnung übergeben wird Da sollte die FW "die Finger davon" lassen. Ob ein Einsatz kostenpflichtig ist, kann ausschließlich vom Rathaus geprüft und entschieden werden. Wenn das Rathaus will, dass die FW die "Kunden" unterschreiben lässt, dann soll Euch das Rathaus ein Musterschreiben zur Verfügung stellen. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist) | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 747630 | |||
Datum | 15.12.2012 13:43 | 6505 x gelesen | |||
Auch wenn Du nicht danach gefragt hast, noch ein Hinweis: Beim THW wird vor Beginn einer Auftragsarbeit zusätzlich noch eine sogenannte Haftungsfreistellung verlangt. Der Auftraggeber bestätigt, dass das THW von allen möglichen Schäden freigestellt wird und dass die Leistungserbringung auch ausfallen kann. Diese Haftungsfreistellung hat nichts mit einem Kostenvoranschlag oder ähnlich zu tun. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 747628 | |||
Datum | 15.12.2012 13:27 | 6348 x gelesen | |||
Geschrieben von Burkhard A.bei einem Einsatz für Dritte = nicht öffentliche Auftraggeber - bekommt dieser Dritte Nix anderes habe ich geschrieben, nur haben Ortsverbände ärger bekommen als Sie Ausländischen LKW Fahrer die Blanko Vollmacht unter die Nase gerieben haben als es um das Anschleppen ging. daraus gab es ein Rundschreiben das bei Einsätzen das verboten ist Gunnar | |||||
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Autor | Burk8har8d A8., Mechernich / Deutschland | 747617 | |||
Datum | 15.12.2012 10:53 | 6728 x gelesen | |||
Hallo, bei einem Einsatz für Dritte = nicht öffentliche Auftraggeber - bekommt dieser Dritte einen Antrag zur Durchführung einer sonstigen technischen Hilfeleistung mit dem Hinweis, dass die entstehenden Kosten gem Abrechnungsrichtlinie von ihm zu tragen sind. Das ist nix verboten! Nicht zulässig ist, dass wir bei einer Anforderung z.B.: durch eine Feuerwehr die Kosten direkt mit dem Begünstigten abrechnen. Die Rechnung geht erst an die anfordernde Stelle und diese reicht sie an den Begünstigten weiter und der an seine Versicherung. Glückauf! Burkhard Aehlich Zugführer 1.TZ-Euskirchen www.thw-euskirchen.de | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 747615 | |||
Datum | 15.12.2012 10:48 | 7053 x gelesen | |||
Ich weiß nicht in wie weit das Rechtens ist , dem THW ist so etwas genau verboten worden . Was es bei uns gibt ist eine Kostenbescheid den wir ausgefüllt haben müssen wenn wir sonstige Technische Hilfe leisten, wenn Du den haben möchtest kann ich Ihn dir zukommen lassen Gunnar | |||||
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Autor | Eric8 P.8, Hohentengen a.H. / Baden Württemberg | 747610 | |||
Datum | 15.12.2012 10:27 | 8528 x gelesen | |||
Hallo zusammen, wer von euch hat ein Formular, welches an den "Kunden" zur Unterzeichnung übergeben wird, falls ein Einsatz kostenpflichtig ist (Keller im Wasser / Ölspur) - quasi eine Einverständniserklärung damit wir mit der Arbeit beginnen dürfen und danach eine Rechnung seitens der Kommune folgen wird. Gemeint ist kein Kostenvoranschlag (nur sehr selten möglich vor einem Einsatz ) sondern eher ein Dreizeiler. Ich wäre dankbar für Vorschläge - gerne auch per PN Danke im voraus und ein schönes WE Gruß Eric Das ist natürlich ausschließlich meine private und eigene Meinung ! | |||||
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