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Thema | Weisungsbefugnis der Lst - war: Bürgerbeschwerden über Feuerwehr-Lärm | 134 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Alex8and8er 8 R.8, Feilitzsch / Bayern | 738479 | |||
Datum | 15.09.2012 08:32 | 89992 x gelesen | |||
Geschrieben von ---ChriFi--- "Führung ist richtungsweisendes und regelndes Einwirken auf das Verhalten anderer Menschen, um eine Zielvorstellung zu verwirklichen..." Oder anders ausgedrückt: Dezentes Vorschlagsverhalten ;-) Wenn dem anfahrenden EL (wer auch immer) von der ILS der Hinwies geliefert wird, daß aufgrund der baulichen Gegebenheiten vor Ort bei dem Dchstuhlbrand eine zweite DL zum Lschangriff von zwei Seitenstraßen aus nicht verkehrt wäre, dann tut dieser EL in der Regel gut daran, der Empfehlung auch zu vertrauen und zuzustimmen. Bei uns sind Abweichungen von der Fw-AAO nach oben durch den Disponenten in der Regel unkritisch und werden dankbar akzeptiert. Abweichungen nach unten (Entfernung einzelner Fahrzeuge/Wehren vom Dispovorschlag) sind absolute Einzellfallentscheidungen und auch in der Regel dem Schicht-/Lagedienstführer vorbehalten, der das auch sauber begründen können muss. Beispiel: Leblose Person in Fischteich, ca. 4m vom Ufer weg, abgefragte maximale Wassertiefe 90cm. Die aus 16km entfernte Fremdwehr, deren Aufgabe es wäre ein Schlauchboot zu liefern wurde entfernt ... wie gesagt seltene Einzelfallentscheidungen. Ansonsten ist die Diskussion bissle albern ... Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltenskreativ ! Gruß, Alexander "Truthahn" Rosenthal | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 732569 | |||
Datum | 29.07.2012 08:11 | 90531 x gelesen | |||
Geschrieben von Maik Z.Dem Leistellenpersonal gegenüber weisungsbefugt sind Oder mit anderen Worten die LTS hat zu machen was ihr gesagt wird ;) Also auch nix mit Weisungsbefugnis der LTS. Geschrieben von Maik Z. im Feuerwehreinsatz der EL oder dessen Beauftragter q.e.d. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Maik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt | 732546 | |||
Datum | 28.07.2012 14:55 | 90693 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas B.Weder ist die ILS gegenüber der Feuerwehr weisungsbefugt, noch die Feuerwehr der ILS." gut, das ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. in Sachsen-Anhalt zum Beispiel heißt es im Gem.Rd.Erl. des MI und MS vom 19.03.1993 bei 5. Weisungsbefugnis Dem Leistellenpersonal gegenüber weisungsbefugt sind im KatSchutz-Einsatz der HVB oder dessen Beauftragter im Feuerwehreinsatz der EL oder dessen Beauftragter im Rettungsdiensteinsatz der NA oder einweisende Arzt | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 732543 | |||
Datum | 28.07.2012 14:02 | 90556 x gelesen | |||
Hallo. Ohne jetzt wieder Öl ins Feuer gießen zu wollen, habe ich jetzt das schreiben unseres bayrischen Innenministeriums gefunden! wo ich etwas zu diesem Thema gelesen habe. Ursprünglich ging es zwar um Nutzung von Sonder- und Wegerecht, aber ganz unten stand dann auch etwas vom Verhältnis der ILS'n zu den Feuerwehren. Da heißt es: "Weder ist die ILS gegenüber der Feuerwehr weisungsbefugt, noch die Feuerwehr der ILS." Zumindest ist das bei uns im schönen, guten, alten Bayern so ;-) Schönes WE Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 732541 | |||
Datum | 28.07.2012 10:43 | 90623 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus D.Trifft so aber für den RD natürlich nicht zu. Da ist die ILS weisungsbefugt. Für den RD gilt vielfach: Träger des RD = Kreis ist auch Träger der LTS. Und damit ist dann auch die LTS weisungs-befugt. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 732537 | |||
Datum | 28.07.2012 10:24 | 90727 x gelesen | |||
Geschrieben von werner n.Zumindest in Bayern hat die ILS (integrierte Leitstelle, zuständig für Feuerwehr, Rettungsdienst, Bergwacht, Wasserwacht, THW als erstalarmierende Stelle), deren Träger ein Zweckverband der angeschlossenen Landkreise sowie der am Rettungsdienst beteiligten Organisationen ist, keine gesetzl. festgelegten Anteil an der Einsatzleitung. Trifft so aber für den RD natürlich nicht zu. Da ist die ILS weisungsbefugt. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 732536 | |||
Datum | 28.07.2012 08:44 | 90990 x gelesen | |||
hallo Rico Zumindest in Bayern hat die ILS (integrierte Leitstelle, zuständig für Feuerwehr, Rettungsdienst, Bergwacht, Wasserwacht, THW als erstalarmierende Stelle), deren Träger ein Zweckverband der angeschlossenen Landkreise sowie der am Rettungsdienst beteiligten Organisationen ist, keine gesetzl. festgelegten Anteil an der Einsatzleitung. Im Bayrischen Feuerwehrgesetz ist klar geregelt, wer die Einsatzleitung im Ernstfalle innehat, und da findet sich die ILS nicht bei. Ausserdem ist klar geregelt, wer ausser dem zuständigen Ortskommandanten die Einsatzleitung übernehmen kann, und auch hier ist die ILS nicht mit dabei. Die ILS alarmiert die in einer vom jeweiligen zuständigen Landkreis festgelegten Rettungsmittelkette (AAO) je nach Alarmstichwort und Örtlichkeit. Weiterhin überwacht sie, ob die gem. Rettungsmittelkette erforderlichen Einsatzmittel auch die Einsatzstelle erreichen und sorgt für den Fall, dass ein Teil der Einsatzmittel nicht dort ankommt (egal aus welchem Grund dies ist), für gleichwertigen Ersatz. Die kann auch der Fall sein, wenn ein Fahrzeug Status 6 hat. Alles was nach Status 4 (Einsatzstelle an) der jeweiligen Einsatzmittel erfolgt, ist Dienstleistung, zu der die ILS gemäss Satzung (nicht Gesetz, da es die Satzung eines Zweckverbandes ist) harangezogen werden kann. Dass die ILS auch bis zur Übernahme des Einsatzes durch einen Einsatzleiter keinerlei Anteil an der Einsatzleitung hat, zeigt sich dadurch, dass auch nicht alarmierte Einsatzfahrzeuge durch diese in einen Einsatz gebucht werden, was ja bei Weisungsbefugnis nicht sein dürfte. Weiterhin gibt es bei uns z.B. eine landkreisweite Dienstanweisung, dass zu einem Einsatzfahrezug mit Truppbesatzung (z. B. RW, DLK, GW o.ä.) automatisch ein Löschgruppenfahrzeug mit Personal mitfährt, obwohl dies auf dem Alarmfax nicht excplizit erscheint. Soweit die kurze Erläuterung, die aber nur für Bayern und hier insbsondere auch nur für den Bereich ILS Traunstein bzw. Landkreis Altötting gilt. Nochmal die Bitte, ergänze deine Visitenkarte, das erspart Dir unter Umständen die ein oder andere verbale "Watschn" (Ohrfeige). mkg WErner | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 732529 | |||
Datum | 27.07.2012 23:51 | 90636 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.P.S. Die "ketzerische" Frage bleibt dann immer noch, hat die Lst. die Einsatzleitung, oder ist die nur Aufgrund einer Dienstanweisung in bestimmten Dingen Weisungsbefugt. Da die FwDV auch für die BF gilt, bleibt deren Leitstelle weiterhin ein Führungsmittel. Alle zusätzlichen Kompetenzen können ja nur durch Dienstanweisung dazukommen... Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 732525 | |||
Datum | 27.07.2012 21:44 | 90730 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jan K. Ich bin überrascht das es jemand schafft mit nur 13 Worten einen Beitrag zu schreiben, dessen Sinnlosigkeit von keinem Schreibenden in diesem Tread seit fast 24 Stunden auch nur in Ansätzen erreicht wurde! Wieso? Meine beiden Modkollegen haben sich doch schon dazu geäußert. Auch ich kann diesen Beitrag nicht nachvollziehen und möchte betonen, das der Schreiber nur in Kirchen wohnt, aber nicht dort in der Feuerwehr ist (hat er aber auch schon öfters selbst geschrieben!!!) Gruss Ralf Gruss Ralf Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | |||||
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Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 732522 | |||
Datum | 27.07.2012 21:24 | 90808 x gelesen | |||
Ich bin überrascht das es jemand schafft mit nur 13 Worten einen Beitrag zu schreiben, dessen Sinnlosigkeit von keinem Schreibenden in diesem Tread seit fast 24 Stunden auch nur in Ansätzen erreicht wurde! Respekt! MG Jan Ich werde mich nicht zurückziehen, das tun nur Deppen! Ich mache "Kehrt!" und dann "Vorwärts!" ;) ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 732502 | |||
Datum | 27.07.2012 20:18 | 90767 x gelesen | |||
Servus, was willst du uns damit sagen? Die Teilnahme hier ist doch frei gestellt und somit zwingt dich niemand, hier mit zu machen. Mehr verkneife ich mir zu sagen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 732495 | |||
Datum | 27.07.2012 20:06 | 90787 x gelesen | |||
ach , deswegen muss man noch ne Schippe nachlegen ? interessant Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Oswa8ld 8B., Kirchen / RP | 732492 | |||
Datum | 27.07.2012 19:57 | 91054 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.
das ist doch NORMAL hier in diesem Forum, und bei leibe nicht NEU. Gruß OB. | |||||
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Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 732488 | |||
Datum | 27.07.2012 19:25 | 90872 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Christian F. Bei mir "spielt" auch kein TrFü den GrFü in den Übungen im Lehrgang. Das ist nicht Lernziel. So ist es auch richtig! Wie schon öfter genannt, ist der TF nur ein weiteres Auge für den GF und spielt im ggf. wichtige Informationen zu. In Übungen sollte der ausgebildete GF auch diese Aufgabe wahrnehmen und kein anderer FA, der unterhalb der Ausbildung zur Führungskraft steht. Führungskreislauf: Hab ich auch das erste Mal auf dem Lehrgang zum GF gelehrt bekommen. Weisungsbefugnis der Leitstelle: Sie unterstützt die Einsatzleitung, um die ersten Informationen, die _sie_ bekommen hat, an die Führungskraft weiterzuleiten, das diese sich das erste Bild machen kann. Sozusagen "die erste Phase der Erkundung eingeleitet". Letzendlich ist und bleibt die Entscheidung und Befehle beim EL/EF. MkG Patricia | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 732485 | |||
Datum | 27.07.2012 18:22 | 90833 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Andreas R. In den meisten (allen?) Städten mit Berufsfeuerwehren ist das so. Dort hat die LS das sagen über alarmierte und ausgerückte Fahrzeuge bis zu dem Moment in dem sie den "4er" drücken. Das hatten wir schon, ist mir klar. Ich will es nur nicht immer dazuschreben... Das ist klar. Gruss Thorsten P.S. Die "ketzerische" Frage bleibt dann immer noch, hat die Lst. die Einsatzleitung, oder ist die nur Aufgrund einer Dienstanweisung in bestimmten Dingen Weisungsbefugt. Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 732482 | |||
Datum | 27.07.2012 17:01 | 91172 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thorsten H. Ja!? Wo steht, das die Lst. die Einsatzleitung hat, bevor wir an der E-Stelle eintreffen? In den meisten (allen?) Städten mit Berufsfeuerwehren ist das so. Dort hat die LS das sagen über alarmierte und ausgerückte Fahrzeuge bis zu dem Moment in dem sie den "4er" drücken. In Stuttgart, als Beispiel, sind die Disponenten mit Ausnahme des Direktionsdienstes jedem Fahrzeug gegenüber weisungsbefugt, also auch den eigentlich ranghöheren Beamten des Leitungsdienstes (=Zugführer eines BF-Zuges, gD). Gruß Andi | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 732439 | |||
Datum | 27.07.2012 14:24 | 90953 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.wurde hier schon einige Male bis zum Erb....en "durchgekaut". Und immer mit dem gleichen Ergebnis.;-) Das kann ich noch akzeptieren, wenn es eben Personen betrifft, die "damals" nicht dabei waren... Aber noch schöner ist es, wenn diejenigen auch lesen und nachdenken... Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 732430 | |||
Datum | 27.07.2012 13:48 | 90915 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco K.Wahrscheinlich kann man das besser als Fortbildung für erfahrene Truppführer machen, die dafür dann auch in Frage kommen. Diese Fortbildung für erfahrene Truppführer die das Zeug haben, andere FM zu führen nennt man gemeinhin in der FwDV 2 "Lehrgang Gruppenführer". Ich würde von allem anderen abraten. Denn wenn man als Chef der Wehr anfängt Truppführer für Sachen zu schulen die die absulute Ausnahme sein sollen dokumentiert man damit geradezu, dass es eigentlich keine absolute Ausnahme mehr ist, sondern ein mehr oder weniger häufig zu erwartender Fall. Und ich nicht die adäquate Maßnahme (=Ausbildung von FüKräften) teffe, sondern den Zustand akzeptiere. Geschrieben von Marco K. Noch besser ist natürlich immer genug Führungskräfte zu haben. Richtig. Das ist m.E. die einzig gültige Lösung. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Marc8o K8., Itzehoe / Schleswig-Holstein | 732420 | |||
Datum | 27.07.2012 13:26 | 91021 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Nachdem "mal gehört haben" kein Lernziel i.S. des Lernzielkataloges der LFS Ba-Wü ist und ich ohnehin nur 35h für die Ausbildung TrFü habe (was wie bei allen FF-Ausbildungen min. 50% zu wenig ist) spare ich mir schmückendes Beiwerk. Bei mir "spielt" auch kein TrFü den GrFü in den Übungen im Lehrgang. Das ist nicht Lernziel. Und so kommt er schon nicht auf falsche Gedanken. Auch gut. Über die Neuerungen zum Führen in Ausnahmesituationen wurde ich auch innerhalb der Wehr informiert. Wahrscheinlich kann man das besser als Fortbildung für erfahrene Truppführer machen, die dafür dann auch in Frage kommen. Noch besser ist natürlich immer genug Führungskräfte zu haben. Beste Grüße Marco http://lzg.kfv-steinburg.de/ | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 732387 | |||
Datum | 27.07.2012 12:51 | 91261 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus K.Seltsam, warum habe ich dann im TF-Lehrgang den Führungskreis behandelt? Weil Dein Ausbilder (wenns in der offiziellen Lehrgangszeit passiert ist) offensichtlich a) keine Ahnung von der Lernzielen des Lehrgangs TrFü hatte b) zu viel Zeit hatte um solche Dinge mit rein zu nehmen (dann frage ich mich, was er statt dessen weggelassen hat) c) keine Ahnung von Methodik/ Didaktik hatte Such Dir was davon aus. Klingt alles häßlich, ist aber leider die ungeschminkte Realität... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 732385 | |||
Datum | 27.07.2012 12:48 | 91149 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco K.Ein Ansprechen des Regelkreislaufes im TF-Lehrgang wird aber wohl nicht schaden. Nachdem "mal gehört haben" kein Lernziel i.S. des Lernzielkataloges der LFS Ba-Wü ist und ich ohnehin nur 35h für die Ausbildung TrFü habe (was wie bei allen FF-Ausbildungen min. 50% zu wenig ist) spare ich mir schmückendes Beiwerk. Bei mir "spielt" auch kein TrFü den GrFü in den Übungen im Lehrgang. Das ist nicht Lernziel. Und so kommt er schon nicht auf falsche Gedanken. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Mark8us 8K., Emmelsbüll-Horsbüll / Schleswig-Holstein | 732366 | |||
Datum | 27.07.2012 11:55 | 91174 x gelesen | |||
Danke für die Info! Hatte ich früher auch schon mal gesehen. Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee Markus | |||||
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Autor | Marc8o K8., Itzehoe / Schleswig-Holstein | 732364 | |||
Datum | 27.07.2012 11:47 | 91360 x gelesen | |||
Ein herzliches Moin, Geschrieben von Markus K. Seltsam, warum habe ich dann im TF-Lehrgang den Führungskreis behandelt? Für Schleswig-Holstein könnte das damit zusammenhängen: http://www.lfs-sh.de/Content/Training/EinsatzfuehrungAusnahmefaelle.php In Ausnahmefällen kann es sicher auch vorkommen, dass ein Truppführer einen taktischen Trupp (oder gar mehr) führen soll. Regelfall soll es aber nicht sein, das wurde hier ja beschrieben. Ein Ansprechen des Regelkreislaufes im TF-Lehrgang wird aber wohl nicht schaden. Beste Grüße Marco http://lzg.kfv-steinburg.de/ | |||||
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Autor | Mark8us 8K., Emmelsbüll-Horsbüll / Schleswig-Holstein | 732356 | |||
Datum | 27.07.2012 11:12 | 91246 x gelesen | |||
Ja, hatte ich dann später auch gelesen ;-) Vielleicht sollte ich, wie andere auch, einen Thread erst ganz lesen, bevor ich ein Statement abgebe, dann erübrigt sich das vielleicht :-P Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee Markus | |||||
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Autor | Mark8us 8K., Emmelsbüll-Horsbüll / Schleswig-Holstein | 732355 | |||
Datum | 27.07.2012 11:11 | 91317 x gelesen | |||
Na, ja, ich habe ja diesen Thread auch schon fast durch und habe die einschlägigen Zitate aus den jeweiligen DV zur Kenntnis genommen. Inzwischen zweifle ich an der Aussage des damaligen TF-Lehrgangsleiters. Aber er ist auch nur ein Mensch und wir lernen alle täglich dazu. Ist halt so eine Sache mit den Begrifflichkeiten, insbesondere, wenn sie sich wie hier überschneiden. Ich für meinen Teil bin wieder ein Stückchen schlauer, und das ist auch gut so! Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee Markus | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 732354 | |||
Datum | 27.07.2012 11:06 | 91230 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus K.Der Eigenständige Trupp ist keine taktische Einheit nach FwDV 3? Doch ist er schon. Er ist aber was anderes als der Trupp innerhalb einer Gruppe/Staffel. Geschrieben von Markus K. Meine Frage im TF-Lehrgang, ob sich die Führungstätigkeit ausschließlich auf den Trupp innerhalb einer Staffel oder Gruppe beschränkt wurde explizit verneint, der erfolgreiche Abschluss des TF-Lehrgangs befugt mich, einen eigenständigen Trupp zu führen. Solltest du aber. Die entsprechende Stelle der FwDV 2 ist in diesem Thread mehrfach zu finden. Grüße Magnus | |||||
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Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 732353 | |||
Datum | 27.07.2012 11:05 | 91315 x gelesen | |||
Diese Ansicht wird hier nicht geteilt. Wenngleich ich deine Aussage grundsätzlich für richtig halte, steht es in der FwDv 100 auch anders. Dort ist der Führungskreislauf auf Führungskräfte begrenzt. Was eigentlich nicht heißen muss, dass das die einzig seeligmachende Ansicht ist, in diesem Forum allerdings schon. | |||||
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Autor | Mark8us 8K., Emmelsbüll-Horsbüll / Schleswig-Holstein | 732352 | |||
Datum | 27.07.2012 11:03 | 91357 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael R.seit wann ist ein TF dafür ausgebildet selbständige taktische Einheiten zu führen ? Der Eigenständige Trupp ist keine taktische Einheit nach FwDV 3? Meine Frage im TF-Lehrgang, ob sich die Führungstätigkeit ausschließlich auf den Trupp innerhalb einer Staffel oder Gruppe beschränkt wurde explizit verneint, der erfolgreiche Abschluss des TF-Lehrgangs befugt mich, einen eigenständigen Trupp zu führen. Es kann natürlich sein, dass mir eine falsche Antwort gegeben wurde, davon gehe ich aber erst Mal nicht aus. Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee Markus | |||||
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Autor | Mark8us 8K., Emmelsbüll-Horsbüll / Schleswig-Holstein | 732351 | |||
Datum | 27.07.2012 10:58 | 91458 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder P.falsch - jede Führungskraft , aber nicht TM oder TF Seltsam, warum habe ich dann im TF-Lehrgang den Führungskreis behandelt? Immerhin bin ich als TF für die mir unterstellten Kräfte verantwortlich, muss also auch mit jeder Lageänderung oder jedem neuen Befehl (den ich erhalte) diesen Führungskreis neu abarbeiten, um daraus meine zu erteilenden Befehle abzuleiten. In sofern würde ich den TF aus dem von mir zitierten Satz streichen. Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee Markus | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 732343 | |||
Datum | 27.07.2012 10:33 | 91184 x gelesen | |||
Servus, irgendwie wiederholen sich diese Diskussionen mindestens alle Jahre einmal. Die Weisungsbefugnis der ILS wurde hier schon einige Male bis zum Erb....en "durchgekaut". Und immer mit dem gleichen Ergebnis.;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 732342 | |||
Datum | 27.07.2012 10:30 | 91415 x gelesen | |||
@all Bitte beschränkt Euch hier im Thread auf eine sachliche Diskussion! Teilweise gleitet er jetzt in die persönliche Ebene ab. Das ist nicht gut. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 732341 | |||
Datum | 27.07.2012 10:27 | 90992 x gelesen | |||
Ah Ok, jetzt hat's Klick gemacht. Danke. Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) | |||||
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Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 732338 | |||
Datum | 27.07.2012 10:20 | 90906 x gelesen | |||
Bestimmt nicht, ich hätte keine Zustimmung von dir erwartet. | |||||
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Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 732337 | |||
Datum | 27.07.2012 10:20 | 90930 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Aber es erinnert doch ein wenig an den Studien-GF, MTW's für alle, DME-Verbreitung in D... Keine Angst, sicher nichts mehr. Wie konnte ich es mir nur anmaßen? Ich bin ja der einzige Mensch auf der Welt der auf solche absurden Ideen kommt, aber das kommt daher, dass ich einfach sonst keinen Kontakt zu anderen Menschen habe und mich nie mit jemandem unterhalte. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 732335 | |||
Datum | 27.07.2012 10:16 | 90929 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.Na endlich! Scheind doch so zu sein. Bevor du mich falsch verstehst: Die Beiträge waren halt nur nicht so grottig, daß man sich die Mühe gemacht hat zu bewerten. Das macht sie aber noch lange nicht gut. MkG Marc | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 732333 | |||
Datum | 27.07.2012 10:08 | 91066 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Albern/Ja, eben" bezieht sich auf genau diese "Ampelschaltung", die mit dieser neuen Funktion produziert wird, und darauf, wie dies in der Diskussion hier angesprochen wurde. Dann bin ich ja beruhigt :-) Geschrieben von Sebastian K. Du weißt, dass ich die stern- und daumenlose Zeit auch besser fand... Was aber den einen oder anderen nicht davon abhält,:-) Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 732332 | |||
Datum | 27.07.2012 10:05 | 91232 x gelesen | |||
Wieso du? "Albern/Ja, eben" bezieht sich auf genau diese "Ampelschaltung", die mit dieser neuen Funktion produziert wird, und darauf, wie dies in der Diskussion hier angesprochen wurde. Du weißt, dass ich die stern- und daumenlose Zeit auch besser fand... Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 732331 | |||
Datum | 27.07.2012 10:02 | 91283 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc D.Selbst du hast nicht konsequent vollständigen Quatsch geschrieben - und den braucht es schon um den durchschnittlichen User davon zu überzeugen einen roten Daumen zu verteilen. Na endlich! Scheind doch so zu sein. Das beruhigt mich. Ich will mich nicht als unfehlbar darstellen. Sicher habe ich mich begrifflich nicht korrekt ausgedrückt, bla. Was auch immer. Vielleicht ist meine Intention auch nicht klar geworden aber anstatt mal nachzufragen, was die Intention ist, ist man eher dumm und unfähig, als dass man vielleicht auch ein bewusstes Ziel verfolgt. Naja, wie auch immer. Ich denke ich werde doch lieber wieder Bücher lesen, Bilder malen oder mich auf andere Dinge, die ich anscheinend besser kann. Es gibt ein gutes Buch von Janis. Einige der hier auftretenden Phänomene sind dort in den ersten Abschnitten beschrieben. | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 732329 | |||
Datum | 27.07.2012 09:51 | 91268 x gelesen | |||
ach so dann bin ich in deinen Augen ein alberner Mensch ? Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 732328 | |||
Datum | 27.07.2012 09:49 | 91313 x gelesen | |||
Ja, eben. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 732324 | |||
Datum | 27.07.2012 09:32 | 91284 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.Fakt ist aber auch, dass hier nicht auf die Frage geantwortet wurde, sondern mir ständig unterstellt wird ich würde die gesetzlichen Rahmen nicht einsehen. Es wurde das generelle Verhältnis erläutert. Tut mir echt leid - Wo hast Du eine Frage gestellt? Du wiederholst konstant und vehement fachlich falsche Aussagen. Die Differenzierung zw BF und Landkreis ist lange an Dir vorbei gegangen. Geschrieben von Rico K. evtl bis zum Ausrücken eine Form der Einsatzleitung oder führt in irgend einer Form. Bitte sauber beschreiben. Die "führt in irgendeiner Form" oder "weist an", "ist Chef", "ist Einsatzleitung" oder welche Ausdrücke wir noch finden ist eben keine Beschreibung, sondern Gelaber... Der Anrufende "führt" auch in irgendeiner Form. Wenn man sich verständigen will, muß man schon Begriffe verwenden, die allgemein klar sind oder eben Fachterminus sind. Andere Begriffe zu verwenden, macht es schwer für alle. Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 732323 | |||
Datum | 27.07.2012 09:30 | 91214 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Rico K. Fakt ist aber auch, dass hier nicht auf die Frage geantwortet wurde, sondern mir ständig unterstellt wird ich würde die gesetzlichen Rahmen nicht einsehen. Es wurde das generelle Verhältnis erläutert. Ich sags jetzt mal ganz direkt so wie ich es meine: Irgendwer leidet hier unter Realitätsverlust! Du hast diesen Thread eröffnet. Nicht mit einer Frage, sondern einer Behauptung: Geschrieben von Christian F. Aber hier auf dem Land ist die LtS den kreisangehörigen Darauf Deine Antwort, mit der Du den neuen Thread begonnen hast: Geschrieben von Rico K. S.o. natürlich ist sie weisungsbefugt. Also ich erkenne keine Frage. Ich erkenne auch keine undeutliche Formulierung über "Einsatzleitung", "Führung" und "Führungslehre". Und Du hast diese Behauptung mehrfach wiederholt. Jetzt kommt langsam der Rückzieher. Geschrieben von Rico K. Meine These war eigentlich: Wenn die Leitstelle einen Notruf bekommt dann hat sie zumindest von diesem Zeitpunkt bis hin zur Alarmierung, evtl bis zum Ausrücken eine Form der Einsatzleitung oder führt in irgend einer Form. Bis wohin sie diese BEfugnis dann hat, ist wohl tatsächlich eine Frage der örtlichen Begebenheiten. Diese These hast du von Anfang an aber nicht klar formuliert. Abgesehen: Sie ist aber genauso falsch, wie die Lapidare Aussage, die Leitstelle sei weisungsbefugt. Die Leitstelle hat keine "Form der Einsatzleitung". Die Leitstelle ist im Allgemeinen nur ein Führungshilfsmittel ist ist somit höchstens Teil der Einsatzleitung. Selbst bei den Leitstellen der BFs ist das Personal zwar ggf. Weisungsbefugt, wenn es entsprechend fetgelegt ist. Das ist aber trotzdem noch keine Einsatzleitung, sondern nur ein Führungshilfsmittel, mit im Vorfeld festgelegten Kompetenzen. Gruss Thorsten P.S. im usenet wäre hier nur noch ein "PLONK!" gestanden. :-(( Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 732322 | |||
Datum | 27.07.2012 09:30 | 91298 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.Meine These war eigentlich: Wenn die Leitstelle einen Notruf bekommt dann hat sie zumindest von diesem Zeitpunkt bis hin zur Alarmierung, evtl bis zum Ausrücken eine Form der Einsatzleitung oder führt in irgend einer Form. Hmmm.... 1. Deckt sich irgendwie nicht mit deinen gemachten Aussagen. 2. Das Führen setzt jemanden voraus, den man führen kann (und letztlich auch führen darf). Der fehlt jedoch. Geschrieben von Rico K.
Selbst du hast nicht konsequent vollständigen Quatsch geschrieben - und den braucht es schon um den durchschnittlichen User davon zu überzeugen einen roten Daumen zu verteilen. MkG Marc | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 732320 | |||
Datum | 27.07.2012 09:28 | 91939 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Irgendwie wird es jetzt albern... nein ist es ganz und gar nicht,du solltest den ganzen Baum betrachten und mal aus der flachen Ansicht raus,das sieht aus wie die Ampelkreuzung am Münchner Stachus. Vor allem beweist es,was ich schon am 12.07.12 bei den Mod,s geschrieben habe. Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 732318 | |||
Datum | 27.07.2012 09:24 | 91521 x gelesen | |||
Moin! Geschrieben von Rico K. S.o. natürlich ist sie weisungsbefugt. Blödsinn! (Sorry, ich könnte es drastischer Ausdrücken, netter nicht) Die Leitstelle hat mich zu Informieren das ein Einsatz anliegt (weil sie damit von MEINER Kommune beauftragt ist), und Sie hat mir ALLES mitzuteilen was sie über "meinen Einsatz" weiß. Und wenn ich alles weiß, was die Ltst. weiß, ab dann entscheide ich! Weil ich idR. dann schon mehr weiß als die Leitstelle weiß(z.B. Wetter, z.B. Feuerwehrplan/Ortskenntniss/Bewohner des E-Ortes, ggf. schon am Objekt vorbeigekommen, etc.etc.). Das einzige was mir jetzt so einfällt wo mich eine Ltst. von sich aus in Ansätzen anweisen kann wäre "Fehlalarmierung durch Ltst.-Technik -- Einsatzabruch!" (und natürlich alles was den Funkverkehr betrifft, aber auch das beruht ggf. auf Gegenseitigkeit ;-)). Selbst ein "Einsatzabbruch - Kräfte und Mittel ausreichend" ist eine Anweisung vom EL vor Ort, die nur über die Ltst. an mich kommuniziert wird. Ansonsten darf mir die Ltst. weiter Informationen(auch im Einsatzverlauf) und gute Ratschläge geben (z.B. "Anfahrt besser über Franz-Josef-Strauß-Str. da Herbert-Wehner-Str. Kreuzung Kurt-Biedenkopf-Allee Vollsperrung wg. VKU"), aber Weisungsbefugt im Einsatzgeschehen ist sie mir sicher nicht! Gruß Jan Ich werde mich nicht zurückziehen, das tun nur Deppen! Ich mache "Kehrt!" und dann "Vorwärts!" ;) ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 732317 | |||
Datum | 27.07.2012 09:23 | 91565 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.Meine These war eigentlich: Wenn die Leitstelle einen Notruf bekommt dann hat sie zumindest von diesem Zeitpunkt bis hin zur Alarmierung, evtl bis zum Ausrücken eine Form der Einsatzleitung oder führt in irgend einer Form. Bis wohin sie diese BEfugnis dann hat, ist wohl tatsächlich eine Frage der örtlichen Begebenheiten.Und daraus geworden ist dann: Geschrieben von Rico K. S.o. natürlich ist sie weisungsbefugt.Kurios, oder? Fakt ist aber auch, dass hier nicht auf die Frage geantwortet wurde,+ Achso, es wurden noch Beiträge vergessen rot zu bewerten. Deshalb weise ich mal vorrausscheuend darauf hin.Irgendwie wird es jetzt albern... Aber es erinnert doch ein wenig an den Studien-GF, MTW's für alle, DME-Verbreitung in D... Bin gespannt, was als nächstes kommt. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 732316 | |||
Datum | 27.07.2012 09:11 | 91661 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder P.Zwischen "gehört zur EL" und "unterstützt die EL", zwischen "Führungsvorgang" und Selbststeuerung oder TF und TF eines selbstständigen Trupps gibt es eben fachliche Unterschiede. Es mag ja sein, dass ich das begrifflich nicht fein differenziert habe. Fakt ist aber auch, dass hier nicht auf die Frage geantwortet wurde, sondern mir ständig unterstellt wird ich würde die gesetzlichen Rahmen nicht einsehen. Es wurde das generelle Verhältnis erläutert. Meine These war eigentlich: Wenn die Leitstelle einen Notruf bekommt dann hat sie zumindest von diesem Zeitpunkt bis hin zur Alarmierung, evtl bis zum Ausrücken eine Form der Einsatzleitung oder führt in irgend einer Form. Bis wohin sie diese BEfugnis dann hat, ist wohl tatsächlich eine Frage der örtlichen Begebenheiten. Achso, es wurden noch Beiträge vergessen rot zu bewerten. Deshalb weise ich mal vorrausscheuend darauf hin. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8M., Maintal / Hessen | 732312 | |||
Datum | 27.07.2012 08:56 | 91361 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.Ok, es ist also nicht korret ausgedrückt: Ich meine die Funktion TF einer selbst. Einheit.Dann nennt die Person doch einfach Einheitsführer! MKG Christian ---- Es handelt sich um meine persönliche Meinung... http://www.feuerwehr-maintal.de Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss. Oberverwaltungsgericht Münster 10A 363/86 11.12.1987 ---- | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 732311 | |||
Datum | 27.07.2012 08:55 | 91649 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.Mir war das Verhältnis der Lst. als Führungsunterstützung auch vorher klar ...das liest sich aber ganz anders Geschrieben von Rico K. Nur war mir wichtig für dieses spezielle Problem die Rahmenbedinungen zu differenzieren ...da haben wohl andere differnziert... Deutlich wurde in der Diskussion, daß Dir die üblichen Grundlagen von in der Feuerwehr üblichen Fachternmini etwas durcheinandergeraten sind...Deswegen hast Du auch soviel Feuer bekommen. Zwischen "gehört zur EL" und "unterstützt die EL", zwischen "Führungsvorgang" und Selbststeuerung oder TF und TF eines selbstständigen Trupps gibt es eben fachliche Unterschiede. Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Chri8sto8phe8r B8., Gronau / NRW | 732303 | |||
Datum | 27.07.2012 08:23 | 91372 x gelesen | |||
Vielleicht sollte man noch schauen, um was für eine Leitstelle es sich handelt ? FEL oder ein Lage- und Führungszentrum Letzteres kann durchaus weisungsbefugt sein, wobei eine FEL ab der Alarmierung keine Weisungsbefugnis gegenüber den ausrückenden Kräfte haben sollte. Gruß | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 732299 | |||
Datum | 27.07.2012 07:54 | 91793 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Rico K. Es ist eigentlich nicht wirklich eine Frage der Brandschutzgesetze sondern vielmehr eine der Führungslehre. mit dem Thema lockst du mich ja... Hier dann bitte mal die gängigen Ausarbeitungen zum Thema, auch mal die DV 100, zu gemüte führen. Letztere zeigt Dir und uns ab 3.2.4.1 die Führungsebenen auf und dort ist z.B. die Führungsorganisation beim Einsatz einer Gruppe als Stab-Liniensystem dargestellt. Hier stellt die LSt, neben dem Melder, eine Stabsstelle des GF dar. Somit ist sie ihm keinesfalls in Einsatztaktischen belangen weisungsbefugt. Praktisch wäre das auch schlichtweg quatsch - schließlich ist die Leitstelle nicht vor Ort und bei Feuerwehr gibt es keinen "Mechanismus", der das Führen von hinten, wie es bei der Pol etwa praktiziert wird, praktisch ermöglich. Ergänzend kann man vielleicht auch nochmal in die einzelnen Brandschutzgesetze schauen, wo das ggf. anders geregelt sien könnte - da ich nicht alle kenne kann ich das zumindest nicht gänzlich ausschließen. Für Hessen aber gilt z.B. der § 41 HBKG, der die Technische Einsatzleitung regelt und in Absatz 1 u.a. bestimmt: "Die technische Einsatzleitung obliegt der Einsatzleiterin oder dem Einsatzleiter der Feuerwehr des Schadensortes." Gruß, otti Ein Psychopath ist jemand, der gerade heraus gefunden hat was wirklich los ist... | |||||
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Autor | Tobi8as 8B., Köln + Bonn / NRW | 732297 | |||
Datum | 27.07.2012 07:33 | 91481 x gelesen | |||
Um es andersherum auszudrücken: Ein FM(SB) mit GrFü-Ausbildung darf einen selbstständigen Trupp in 1/2 führen und heißt dann innerhalb dessen Truppführer, ja. Ein FM(SB) mit TrFü-Ausbildung darf eben nur Trupps innerhalb einer Staffel / Gruppe führen. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 732293 | |||
Datum | 27.07.2012 06:32 | 91625 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas B.So wie ich das lese zählt der selbstständige Trupp als taktische Einheit. Jepp. Geschrieben von Thomas B. Also darf ein TF eine selbstständige Einheit führen. Nein. Ist ja explizit geschrieben, dass er nur einen Trupp innerhalb einer Staffel oder Gruppe führen darf. Zum Führen eines selbstständigen Trupps brauchts wieder GF-Qualifikation... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 732287 | |||
Datum | 27.07.2012 01:30 | 91779 x gelesen | |||
Ja und? So wie ich das lese zählt der selbstständige Trupp als taktische Einheit. Also darf ein TF eine selbstständige Einheit führen. Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) | |||||
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Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 732286 | |||
Datum | 27.07.2012 00:02 | 91808 x gelesen | |||
Ja, sicher macht man das. Allerdings gibt es spezielle Fragen, die sich eben auch übertragen lassen in gewissen Rahmen. Mir war das Verhältnis der Lst. als Führungsunterstützung auch vorher klar. Nur war mir wichtig für dieses spezielle Problem die Rahmenbedinungen zu differenzieren, da es zu einem Sachverhalt gut passt. Dort ist im Grunde das Verhältnis klar aber der Rahmen nicht. Aber das scheint ja messbar falsch zu sein, wie die Bewertungen zeigen. | |||||
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Autor | Paul8 G.8, Wuppertal / Haiterbach / NRW / BW | 732285 | |||
Datum | 26.07.2012 23:51 | 91775 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Rico K. FwDv 3 Ziffer 2 und 2.3 Nein. FwDV 2 Abschnitt 2.2 in Verbindung mit FwDV 2 Abschnitt 4.1 lesen. Grüße paul | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 732284 | |||
Datum | 26.07.2012 23:45 | 91544 x gelesen | |||
...??? Es gibt verschiedene Grundsysteme der Führung. Linie, Stab-Linie, Matrix, usw. Alle haben Vor- und Nachteile, üblivherweise wählt man die hoffentlich passende aus und formt danach sein System... Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 732283 | |||
Datum | 26.07.2012 23:41 | 91797 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.Wenn man ein System in Hamburg in der BF XY funktioniert, dann kann man also sagen im Grund führt eine Lst. bis zu einem gewissen Punkt Einsatzkräfte. Du mußt Führung und Weisung trennen. Weisungsbefugnis = Rechtliches Dürfen eine Anordnung mit Anspruch auf Umsetzung zu erlassen. Nehmen wir mal die HDV 100/200 und das was der gute Heinrich Schläfer daraus gemacht hat: "Führung ist richtungsweisendes und regelndes Einwirken auf das Verhalten anderer Menschen, um eine Zielvorstellung zu verwirklichen..." Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 732282 | |||
Datum | 26.07.2012 23:25 | 91407 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.von den rechtlichen Grundlagen lösen. Sondern eher aus der Sicht der Führungslehre betrachten. ohne Rechtsgrundlagen keine Führungsentscheidung ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 732280 | |||
Datum | 26.07.2012 23:24 | 91917 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.Es heißt wie gesagt nicht Fürhungsvorgang... Richtig. Weil Führung immer die Einwirkung auf andere Personen zum Zwecke der Zielerreichung im Rahmen eines geordneten und strukturierten Prozesses voraus setzt. Wenn Du Dich selbst führst sollte man mal über dissoziative Identitätsstörungen reden ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 732281 | |||
Datum | 26.07.2012 23:24 | 91727 x gelesen | |||
Ich kann das System auf andere System außerhalb des Bevölkerungsschutzes übertragen. Und dann in einem zweiten Schritt erst die Rahmenbedingungen an diese Theorie anpassen. Mehr wollte ich eigentlich auch nicht. | |||||
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Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 732279 | |||
Datum | 26.07.2012 23:22 | 91848 x gelesen | |||
Eine saubere Trennung ist tatsächlich schwer möglich aber: Wenn man ein System in Hamburg in der BF XY funktioniert, dann kann man also sagen im Grund führt eine Lst. bis zu einem gewissen Punkt Einsatzkräfte. In Anbetracht dessen, dass es vom rechtlichen Verhältnis abhängt, tut sie es dann nur in deligierter Form (z. B. durch eine AAO) oder man sagt, das wäre keine keine Führung, meinetwegen. Aber abstahiert, führt sie bis zu einem gewissen Punkt. | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 732278 | |||
Datum | 26.07.2012 23:21 | 91614 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Rico K. Deshlab, wollte ich die Diskussion von den rechtlichen Grundlagen lösen. Sondern eher aus der Sicht der Führungslehre betrachten. Und was bitte ändert sich aus Sicht der Führungslehre, und vor allem aus der Sicht welcher Führungslehre gegenüber den rechtlichen Grundlagen. Gruss Thorsten P.S. im usenet hätte ich damals glaube ich schon eine Merkbefreiung verwendet. Aber ich werde ruhiger. Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 732277 | |||
Datum | 26.07.2012 23:20 | 91556 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.Deshlab, wollte ich die Diskussion von den rechtlichen Grundlagen lösen. Das geht nicht. Denn das ist die notwendige Grundbedingung. Je nachdem welchen rechtlichen Status die LtS hat kommst Du zu zwei vollkommen unterschiedlichen Ergebnissen. Geschrieben von Rico K. Sondern eher aus der Sicht der Führungslehre betrachten. Das geht nicht losgelöst voneinander. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 732276 | |||
Datum | 26.07.2012 23:20 | 91795 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.Sondern eher aus der Sicht der Führungslehre betrachten. Aber Du akzeptierst die Passagen der der FwDV nicht... Von der Führungslehre könnte auch die Kanzlerin oder der Pabst führen... nur hat das keine Grundlage - was soll das also? Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 732275 | |||
Datum | 26.07.2012 23:19 | 92300 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.Die Leitstelle ist Teil der Einsatzleitung. Immer. FwDv 100 Ziffer 3.2.4.1 die entsprechenden Abbildungen i. V. m. Ziffer 3.2.3. So, ich musste jetzt einmal kurz nach der FwDV100 suchen, die bei euch in Niedersachen per Erlass eingeführt ist. (nicht, dass es bei euch irgendwie anders ist). Die Leitstelle ist Teil der Einsatzleitung. Ja. Aber "Teil der Einsatzleitung" ist vieles. So ja auch der Melder. (Siehe das von dir erwähnte Bild unter Ziffer 3.2.4.1) Der unterstützt auch nur, und ist nicht dem EL gegenüber weisunsbefugt. Zur Einsatzleitung gehört prinzipiell natürlich auch weiteres Führungsunterstützungsmaterial und Führungsmittel. Im übrigen möchte auch ich nochmal auf FwDV100 Punkt 3.2.2 verweisen: Geschrieben von FwDV100 Punkt 3.2.2 Die Einsatzleitung besteht aus So, jetzt abseits davon mal ein paar rein praktische Sachen zur Weisungsbefugniss der Leitstelle: Ob der Alarm durch die Leitstelle aus deren Sicht jetzt eine verbindliche Weisung, eine freundliche bitte oder eine bloße Information ist kann man lange und breit diskutieren. In vielen Feuerwehrgesetzen ist festgelegt, dass man sich nach Alarm unverzüglich zum Gerätehaus (o.ä.) zu begeben hat. In eurem Niedersächsischen Brandschutzgesetz habe ich eine solche Pflicht nicht gefunden. Aber hat das eine praktische Relevanz? Wenn man "als Feuerwehrchef" angst hat, dass dem Alarm nicht gefolgt wird, muss man halt eine entsprechende Dienstanweisung erlassen. Damit ist die praktische Relevanz der Weisungsbefugnis der Leitstelle diesbezüglich schonmal egal. Nächstes Szenario: Sonderrechte ja oder nein? Wenn Fahrzeugführer und/oder Maschinist etwas anderes entscheiden, als die Leitstelle könnte das zumindest der Fahrer schon aufgrund der StVO. Die Leitstelle hat, solange keiner von der Feuerwehr vor Ort ist, einen Informationsvorsprung. Immerhin hat sie zumindest mit jemandem von der Einsatzstelle gesprochen. Da dürfte es schon so rein faktisch schwer fallen, mit weniger Information zu einer anderen Entscheidung zu kommen. Genauso schaut's andersherum aus: Der Chef von der Einsatzstelle bestellt mit oder ohne Sonderrechte. Da dürfte die Leitstelle kaum objektiv zu einem anderen Ergebnis kommen. Bezüglich des von dir angesprochenen Lagedienstes bei euch, der "EL der ruhenden FAhrzeuge ist": Es gibt viele Leitstellen, die etwas unter diesem Namen eingerichtet haben. In der Regel ist es aber nicht "der Einsatzleiter der ruhenden Fahrzeuge" sondern eher der "S2 Lage" in Personalunion mit dem "S6 Informations- und Kommunikatin", und dem "Leiter Fernmeldebetriebsstelle". Also in der Regel ohne direkte WEisunsbefugniss außerhalb der Leitstelle. Letztendlich gilt, gerade bei kreisangehörigen Gemeinden: Man kann alles mögliche mit Dienstanweisungen und Verträgen regeln. Wenn der Träger der Feuerwehr per Vertrag mit dem Betreiber der Leitstelle und per Dienstanweisung zur eigenen Feuerwehr regelt: "Die Leitstelle hat in den nachfolgenden Bereichen Weisungsbefugnis:" ist das so. | |||||
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Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 732274 | |||
Datum | 26.07.2012 23:18 | 91607 x gelesen | |||
Die mentalen Abläufe sind aber die selben. Man stellt etwas fest, beurteilt die Situation, fasst einen Entschluss und führt diesen dann (hier allerdings meistens selbst) aus. Es heißt wie gesagt nicht Fürhungsvorgang... | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 732273 | |||
Datum | 26.07.2012 23:18 | 91741 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Rico K. Es ging mir um das rein theoretische Verständnis der Führung, nicht um den Bezug zu den Rechtsvorschriften. Hä? Auch rein theoretisch führt die Lst nicht (Ausnahme BF). Das was die Lst macht, ist auch theoretisch nicht führen. Oder was willst Du uns sagen. evl stehe ich auf dem Schlauch. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 732272 | |||
Datum | 26.07.2012 23:16 | 91817 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.In der Tat liegt der unterschied in der bewussten und strukturierten Anwendung. Und gerade das ist das Merkmal von Führung. Dass es strukturiert, zielgerichtet, ergebnisbezogen,... erfolgt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 732271 | |||
Datum | 26.07.2012 23:15 | 91859 x gelesen | |||
Deshlab, wollte ich die Diskussion von den rechtlichen Grundlagen lösen. Sondern eher aus der Sicht der Führungslehre betrachten. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 732270 | |||
Datum | 26.07.2012 23:15 | 91650 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.Es ging mir um das rein theoretische Verständnis der Führung, nicht um den Bezug zu den Rechtsvorschriften. Das hängt aber nunmal zusammen und ist so nicht trennbar... Geschrieben von Rico K. Und da es in Hamburg und bei anderen BFs tatsächlich auch so ist, gehe ich mal davon aus, dass es theoretisch also nicht so abwegig ist. FF auf dem Land =/= BF/FF in der Stadt/ im Stadtstaat... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 732269 | |||
Datum | 26.07.2012 23:14 | 91699 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.Ja, habe ich aber auch schon gesagt. Beim Milch kaufen, beim Straße überqueren. In der Tat liegt der unterschied in der bewussten und strukturierten Anwendung Wir sprachen über Führungskreislauf....Wenn ein MA an seiner Pumpe 8 bar hält, ist er ein Teil eines Regelkreises...das ist aber kein Führungskreislauf. Milch holen durch eine Person ist auch kein Führungskreislauf! Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 732268 | |||
Datum | 26.07.2012 23:14 | 91576 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.Dann ist doch alles gut. Sind wir uns also einig, dass sie das theoretisch kann aber im Bezug auf die rechtliche Lage nicht. Falsch, Stadtstaat = eine Feuerwehr = LdF = Amtsleiter der BF Anweisung des Amtsleiters, nach der die LTS folgende Aufgaben/Befugnisse hat ;) Das ist rechtlich sauber und zulässig, sollte jeder verstehen. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 732267 | |||
Datum | 26.07.2012 23:13 | 91711 x gelesen | |||
Ich habe es schon ein paar mal geschrieben. Es ging mir um das rein theoretische Verständnis der Führung, nicht um den Bezug zu den Rechtsvorschriften. Und da es in Hamburg und bei anderen BFs tatsächlich auch so ist, gehe ich mal davon aus, dass es theoretisch also nicht so abwegig ist. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 732266 | |||
Datum | 26.07.2012 23:12 | 91915 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.Es ist tatsächlich z. B. in Hamburg nämlich nicht ganz so eindeutig. Und es wurde Dir in verschiedener Weise erklärt, dass in Städtzen in denen die LtS selbst betrieben wird diese Befehlsmöglichkeit i.d.R. gegeben ist. Weil dort Dienstherr LtS = Dienstherr Fw. da kann der selbe Dienstherr natürlich festlegen, dass die LtS Weiseungsbefugnis hat. Nur außerhalb dieser Konstellation geht das eben im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und der Feuerwehr als weisungsfreie Pflichtaufgabe nicht. Bzw. nur dort, wo die Kommune darauf verzichtet und diese Befugnis abtritt (was eher selten ist). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Tobi8as 8B., Köln + Bonn / NRW | 732265 | |||
Datum | 26.07.2012 23:12 | 91683 x gelesen | |||
Wobei ich es so kenne, dass selbst dort Weisungsbefugnisse der Leitstelle bzw. des Lagedienstführers durch entsprechende Dienstanweisungen, Aufbauorganisationen, SER, AAO's, etc. geregelt werden und nicht per se gegeben sind. | |||||
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Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 732264 | |||
Datum | 26.07.2012 23:12 | 91755 x gelesen | |||
Nee im Sinne der FwDv nicht aber da es ein Modell ist, theoretisch schon, theoretisch mach das jeder, heißt dann nur nicht so. Mehr wollte ich gar nicht ausdrücken. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 732263 | |||
Datum | 26.07.2012 23:11 | 91792 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.Dann ist doch alles gut. Sind wir uns also einig, dass sie das theoretisch kann aber im Bezug auf die rechtliche Lage nicht. Nö, falsch. In deinem Beispiel Hamburg ist sie wieder weisungsbefugt, weil direkt der BF unterstellt... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 732262 | |||
Datum | 26.07.2012 23:10 | 91878 x gelesen | |||
Dann ist doch alles gut. Sind wir uns also einig, dass sie das theoretisch kann aber im Bezug auf die rechtliche Lage nicht. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 732261 | |||
Datum | 26.07.2012 23:10 | 91614 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.Ein Truppführer einer selbstständigen Einheit ist doch entsprechend ausgebildet, das wurde mehrfach geschrieben?! Das ist mind. ein FA mit GF Quali, ein "normaler" TF iss das nicht. Insofern ist es nicht ziel führend den Begriff TF weiter hin zu verwenden. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 732260 | |||
Datum | 26.07.2012 23:10 | 91776 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.Ein Truppführer einer selbstständigen Einheit ist doch entsprechend ausgebildet, das wurde mehrfach geschrieben?! Richtig. Dann ist er aber GF. Und laut deiner Aussage durchläuft auch der TF den Führungsvorgang, das ist eben nicht so, weil das in der Ausbildung zum TF eben genau nicht vorkommt, weil er seinen Trupp nur innerhalb einer Staffel oder Gruppe führen darf... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 732259 | |||
Datum | 26.07.2012 23:09 | 91689 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Rico K. Es geht nicht um den Einsatz der Kräfte sonder das Verhältnis vor ser Alarmierung bzw. vor dem Eintreffen. Ja!? Wo steht, das die Lst. die Einsatzleitung hat, bevor wir an der E-Stelle eintreffen? Ich kenne kein Gesetz, keine Diennstvorschrift oder Verwaltungsvorschrift in der das verankert ist. Zumindest für Ba-Wü. Ich lerne aber gerne dazu. Bei uns alarmiert die Lst. nach einer AAO, (nach Alarmstichworten) die die jeweilige Gemeinde festgelegt hat. Also ist die Lst. auch schon vor dem Eintrefen an der E-Stelle ein Führungshilfsmittel. Aber kein Einsatzleiter. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 732258 | |||
Datum | 26.07.2012 23:09 | 91814 x gelesen | |||
Ok, es ist also nicht korret ausgedrückt: Ich meine die Funktion TF einer selbst. Einheit. Geschrieben von Christian F. Auch das wird er nicht bewußt machen. Sondern eben einfach aus dem Bauch raus agieren. Ja, habe ich aber auch schon gesagt. Beim Milch kaufen, beim Straße überqueren. In der Tat liegt der unterschied in der bewussten und strukturierten Anwendung. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 732256 | |||
Datum | 26.07.2012 23:07 | 91711 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.Ich habe NIE behauptet, dass es anders ist. Zumindest wollte ich das nicht. Hehe... S.o. natürlich ist sie weisungsbefugt ;-) Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 732257 | |||
Datum | 26.07.2012 23:07 | 91820 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.Es ist tatsächlich z. B. in Hamburg nämlich nicht ganz so eindeutig. Hamburg ist ein Stadtstaat, mit einer BF. Insofern eine völlig andere Konstellation, aber das mit BF hab ich auch vor Stunden schon mal geschrieben............ mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 732255 | |||
Datum | 26.07.2012 23:07 | 91815 x gelesen | |||
Ein Truppführer einer selbstständigen Einheit ist doch entsprechend ausgebildet, das wurde mehrfach geschrieben?! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 732254 | |||
Datum | 26.07.2012 23:07 | 91863 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.Dennoch kann ein TF im Einsatz, nämlich dann wenn er eine selbst. Einheit führt, Das macht er nicht, da er dafür nicht qualifiziert ist. Geschrieben von Rico K. den Führungskreislauf durchläuft. Auch das wird er nicht bewußt machen. Sondern eben einfach aus dem Bauch raus agieren. Und gerade das bewußte Durchlaufen des Führungsvorganges ist ja mit das, was die Führungskraft in ihrer Ausbildung als wesentliches Element lernt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 732253 | |||
Datum | 26.07.2012 23:06 | 91957 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas S.Deine Aussage, dass die Lst dem EL weisungsbefugt ist, ist widerlegt, da ändert es auch nichts daran, dauernd neue Nebendiskussionen aufrecht zuerhalten. Ich habe NIE behauptet, dass es anders ist. Zumindest wollte ich das nicht. Ich wollte die fachliche Meinung aus führungstechnischer Sicht hören, ob eine Leitstelle einen Befehl gibt, wenn sie alarmiert und bis wohin diese Befügnis ginge. Es ist tatsächlich z. B. in Hamburg nämlich nicht ganz so eindeutig. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 732252 | |||
Datum | 26.07.2012 23:05 | 91770 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.Dennoch kann ein TF im Einsatz, nämlich dann wenn er eine selbst. Einheit führt, In dem Moment macht er etwas für das es gemäß FwDV nicht ausgebildet wurde. Spätestens beim 2. mal wo das vorkommt wird da ein Problem draus.......... mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 732251 | |||
Datum | 26.07.2012 23:02 | 91657 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Rico K. Dürfen schon aber was macht ihr, wenn ihr wegfahrt? Warum macht ihr das? Im Grunde kann es der Lst. doch dann egal sein, wer wo ist... Wenn wir wegfahren (Tanken, zur Übung, ...) fahren wir einfach weg... Für die Leitstelle ist eigentlich nur interessant, wenn das Fahrzeug nicht einsatzbereit ist. Zumindest bei den Freiwilligen Feuerwehren ohne BF sehe ich dafür keinen Grund. Ebenso wie ich immer noch keine Weisungsbefugnis einer Lst. gegenüber einer FF sehe. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 732250 | |||
Datum | 26.07.2012 23:01 | 91801 x gelesen | |||
Es war eine Frage?! Dennoch kann ein TF im Einsatz, nämlich dann wenn er eine selbst. Einheit führt, den Führungskreislauf durchläuft. Ich habe auch nicht gesagt, dass es ein ausgebildetet Truppführer können muss. | |||||
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Autor | Thom8as 8S., Bensheim-Gronau / Hessen | 732249 | |||
Datum | 26.07.2012 23:00 | 91855 x gelesen | |||
Hallo Meinst du nicht langsam, dass der Thread hier ausreichend ausdiskutiert wurde? Dir haben verschiedene Leute (nach den Profilen mit mind. GF-Ausbildung, bei manchen eher mehr) aus verschiedenen Bundesländern die selbe Antwort gegeben.(Spontan habe ich Hessen, Bawü und BB gesehen. Deine Aussage, dass die Lst dem EL weisungsbefugt ist, ist widerlegt, da ändert es auch nichts daran, dauernd neue Nebendiskussionen aufrecht zuerhalten. Gute Nacht Das ist meine persönliche Meinung, und nicht die einer Feuerwehr. Wer Teile meines Beitrages ausserhalb dieses Forum nutzen möchte, muss per Mail anfragen. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 732248 | |||
Datum | 26.07.2012 22:57 | 91856 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.Ok, stimmt. :) Es war / ist lediglich eine Richtigstellung deiner falschen Behauptung... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 732247 | |||
Datum | 26.07.2012 22:56 | 91725 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel H.aber so langsam wundere ich mich immer mehr über deine Forderung ein Studium der Gefahrenabwehr (wenn das dein Studiengang ist/war) als GF-Lehrgang anerkennen zu lassen... Sind doch nur Rechtsgrundlagen... Ich bitte dich... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 732246 | |||
Datum | 26.07.2012 22:55 | 91881 x gelesen | |||
Ok, stimmt. :) Das spielt aber ja für die Frage eine untergeordnete Rolle. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 732244 | |||
Datum | 26.07.2012 22:55 | 91905 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.Wo steht das? "Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbständige taktische Einheit sowie die Leitung eines Einsatzes mit Einheiten bis zu einer Gruppe." Ausbildungsziel GF in der FwDV 2. Rico, sei mir nicht böse, aber so langsam wundere ich mich immer mehr über deine Forderung ein Studium der Gefahrenabwehr (wenn das dein Studiengang ist/war) als GF-Lehrgang anerkennen zu lassen... Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 732243 | |||
Datum | 26.07.2012 22:54 | 91767 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.Ah ja und der Status ist keine Information? Nur, wenn ich ihn betätigen will. Wenn ich nicht will tue ich es nicht. Und wenn ich es will, dann gebe ich damit der LtS (bzw. dem Leitrechner) eine konkrete Anweisung. S1: Alarmiere nicht per DME, sondern ruf mich über Funk und sag mir was Du von mir willst. S6: Alarmiere jemanden anderen, denn ich habe gerade keinen Bock, keine Zeit, stehe woanders,... Damit hat Die LtS mir aber immer noch nichts zu befehlen. Im Gegenteil Wenn sie mich in S1 ruft, dann sage ich ihr "OK, mache ich" oder "Nee, bin ich der falsche, mit der DLK zu auslaufend nach VU macht keinen Spaß, alarmiere bitte doch gem. der Dir vorgegebenen AAO". Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 732242 | |||
Datum | 26.07.2012 22:54 | 91715 x gelesen | |||
FwDV 2, Nr. 2.2 und 4.1 mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 732241 | |||
Datum | 26.07.2012 22:53 | 91792 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.Wo steht das? In der entsprechenden Ausbildungsvorschrift --> FwDV 2... "Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel." Nicht mehr und nicht weniger... Beim GF steht dann: "Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbstständige taktische Einheit sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Gruppenstärke." Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Enri8ko 8L., Perleberg / Brandenburg | 732240 | |||
Datum | 26.07.2012 22:52 | 91670 x gelesen | |||
Rico, auch das wurde bereits mehrfach erwähnt, die LST. alamiert nach einer festgelegten AAO. Diese AAO hat nicht die LST. festgelegt (wie oft wurde das jetzt schon erwähnt?). D.h. die Lst. führt einen Befehl aus, den die Lst. vorher von jemand anderem bekommen hat. Bei uns legt z.b. der Stadtbrandmeister die AAO fest. Der wiederum hat auch entsprechende Gefahrenanalysen, Gefahrenschwerpunkte, Einugradius etc. mit seinen Führungskräften besprochen und aufgrund dessen eine Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) festgelegt. -> Die Lst. handelt inidrekt nach demBefehl das Stadtbrandmeisters. Der ist aber auch nicht automatisch EL. Der EL war, ist und wird sein.... wer? Willst Du das nicht verstehen oder kannst du das nicht verstehen? | |||||
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Autor | Tobi8as 8B., Köln + Bonn / NRW | 732239 | |||
Datum | 26.07.2012 22:51 | 91894 x gelesen | |||
Zu a) In der FwDV 2, Nr. 2.2 und 4.1 | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 732238 | |||
Datum | 26.07.2012 22:51 | 91881 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.a) wo steht das und FwDV 2 Punkt 2.2. (Lehrgang TrFü) und 4.1. (Lehrgang GrFü). Jeweils das Ausbildungsziel. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 732237 | |||
Datum | 26.07.2012 22:49 | 91850 x gelesen | |||
Ah ja und der Status ist keine Information? | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 732236 | |||
Datum | 26.07.2012 22:48 | 91917 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.Dürfen schon aber was macht ihr, wenn ihr wegfahrt? a) Nix (wenn sich dadurch nix ändert) b) Der LtS eine Änderung der (gemeindlichen) AAO anordnen "Florian X-Stadt 52 nicht einsatzbereit, alarmieren Siebei Stichwort Hilfeleistung Y-Hausen mit Y-Hausen 52) Und nein, die Zeiten dass ma sich Fw/ PDV 810.3 gemäß im Funkverkehrskreis anmeldet nur weil man das Fahrhzeug bewegt und dabei das FuG im Fahrzeug einschaltet sind (zumindest hier) lange vorbei. Falls sich an der Alarmierung nichts ändert funkt man überhaupt nicht. Falls man alarmierbar über Funk ist geht man in S1, falls man nicht alarmierbar ist geht man in S6 (und der Leitrechner macht dann gem. hinterlegter AAO den Rest...). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 732235 | |||
Datum | 26.07.2012 22:47 | 91835 x gelesen | |||
Wo steht das? | |||||
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Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 732234 | |||
Datum | 26.07.2012 22:46 | 91854 x gelesen | |||
Es geht nicht um den Einsatz der Kräfte sonder das Verhältnis vor ser Alarmierung bzw. vor dem Eintreffen. | |||||
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Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 732233 | |||
Datum | 26.07.2012 22:45 | 92010 x gelesen | |||
a) wo steht das und b) habe ich etwas anderes behauptet? | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 732232 | |||
Datum | 26.07.2012 22:45 | 91804 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.In einer selbstständigen Einheit schon.;) Nein, die wird von einem ausgebildeten GF geführt. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 732231 | |||
Datum | 26.07.2012 22:45 | 91896 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Der selbständige Trupp (RW, DLK, TLF,...) wird nicht von einer Person mit TrFü-Ausbildung geführt, sondern von einer Person mit GrFü-Ausbildung. Also bei uns m.W. offiziell nicht. Aber es ist sehr empfehlenswert, u.a. weil ein GF eben den Führungsvorgang mal systematisch gelernt hat. ;-) MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Enri8ko 8L., Perleberg / Brandenburg | 732230 | |||
Datum | 26.07.2012 22:44 | 91942 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.Dürfen schon aber was macht ihr, wenn ihr wegfahrt? Warum macht ihr das? Im Grunde kann es der Lst. doch dann egal sein, wer wo ist... Einem EL (so zumindest Deine Aussage, da ja Deiner Meinung nach die Lst. der EL ist) sollte es egal sein, wann und wo welche Kräfte was machen? :-) Ich möchte ja nicht streiten, aber die anderen haben es Dir fachlich korrekt zu erklären, ich ver suche es auf einfachem Wege. Die Lst. ist NICHT der EL, sondern nur ein Teil einer Einsatzleitung. Sie ist ein Hilfsmittelvonvielen, die den EL unterstützen sollen/müssen/dürfen/können/wollen. Der EL ist und bleibt die erste Führungskraft, also ab GrFr aufwärts, vor Ort. Niemand anderes. Dieser trägt die Verantwortung für alle Einstazkräfte und über die getroffenen Entscheidungen. Alles andere ist Beratung und helfen, informieren und aufklären. Bedauerlicherweise weiß ich nicht, wie ich es Dir noch anders erklären soll/ kann. Glaubees oder glaube es nicht. Akzeptiere es oder auch nicht. Ich weiß leider auch nicht, welche Dienststellung Du hast. Entsprechend kann ich auch nicht Deine Qualifikation hierzu beurteilen. Aber Du hast da definitv etwas durcheinander gebracht und das ist jetzt nicht böse gemeint. mkg | |||||
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Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 732229 | |||
Datum | 26.07.2012 22:44 | 92158 x gelesen | |||
FwDv 3 Ziffer 2 und 2.3 | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 732228 | |||
Datum | 26.07.2012 22:43 | 92359 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.In einer selbstständigen Einheit schon.;) Der selbständige Trupp (RW, DLK, TLF,...) wird nicht von einer Person mit TrFü-Ausbildung geführt, sondern von einer Person mit GrFü-Ausbildung. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 732227 | |||
Datum | 26.07.2012 22:43 | 92037 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K."Wem gibt den der TF einen Befehl mit Einheit, Auftrag...? dem TM? " seit wann ist ein TF dafür ausgebildet selbständige taktische Einheiten zu führen ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 732226 | |||
Datum | 26.07.2012 22:42 | 92153 x gelesen | |||
In einer selbstständigen Einheit schon.;) Die gedankliche Struktur ist jedoch beim TF die gleiche nur, dass da nicht Befehl sondern Maßnahme oder sonstwas stehen müsste... | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 732225 | |||
Datum | 26.07.2012 22:40 | 91894 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.Im Grunde kann es der Lst. doch dann egal sein, wer wo ist... Ist es ihr meistens auch ;) Oder glaubst du wirklich der Disponent hat jedes Fahrzeug das Tanken ect. ist immer vor Augen ? Geschrieben von Rico K.
Das ist PDV 820.3, ab- und abmelden im Funkverkehrskreis............... mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 732224 | |||
Datum | 26.07.2012 22:40 | 92097 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas S.der Führungskreislauf endet mit dem befehl. Wem gibt den der TF einen Befehl mit Einheit, Auftrag...? dem TM? Kommt drauf an. In einer selbstständigen Einheit, wohl seine Einheit. Und in einer Gruppe theoretisch dem TM. Das macht der TF aber auch bei Straße überqueren und beim Milch kaufen, nennt er aber nicht so. Geschrieben von Thomas S. Ich habe den Führungskreislauf erstmals beim GF Lehrgang gelehrt bekommen. Du hast vielleicht gelernt ihn strukturiert anzuwenden... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 732223 | |||
Datum | 26.07.2012 22:39 | 91745 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.Warum erdreistet sie sich dann dich zu alarmieren? Weil sie dafür von meiner Gemeinde den Auftrag bekommen hat. In Form einer von der Gemeinde hinterlegten AAO. Diese führt sie aus. Mehr nicht. Geschrieben von Rico K. S.o. natürlich ist sie weisungsbefugt. Nein. s.o. ;-) Geschrieben von Rico K. Die Lst. alarmiert mit SoRe und WeRe, der EL (wer auch immer das in persona ist) ordnet aber abweichend an, dass alle Signaleinrichtungen aus bleiben. Das wäre zu beweisen. Es muß ein adäquat-kausaler Zusammenhang bestehen. Und der ist oft nicht so klar, wie man denkt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 732222 | |||
Datum | 26.07.2012 22:39 | 92069 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.jede Einsatzkraft mit Ausnahme des TM Und des TF. Der TF ist keine Führungskraft, sondern ein "Vorarbeiter". Er überwacht die (sichere) Durchführung der vom GF gegebenen Befehle. Er gibt selbst keine maßgeblichen Befehle. Keine Befehle => kein Führungskreislauf. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Thom8as 8S., Bensheim-Gronau / Hessen | 732221 | |||
Datum | 26.07.2012 22:37 | 92134 x gelesen | |||
der Führungskreislauf endet mit dem befehl. Wem gibt den der TF einen Befehl mit Einheit, Auftrag...? dem TM? Die einatzkräfte sollen die Augen aufhalten und ggf dem GF rückmeldung geben, wenn sie eine Gefährdung sehen nach AAAACEEEE Ich habe den Führungskreislauf erstmals beim GF Lehrgang gelehrt bekommen. Das ist meine persönliche Meinung, und nicht die einer Feuerwehr. Wer Teile meines Beitrages ausserhalb dieses Forum nutzen möchte, muss per Mail anfragen. | |||||
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Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 732220 | |||
Datum | 26.07.2012 22:36 | 92169 x gelesen | |||
Geschrieben von Enriko L.Darf ich als Führungskraft kein Fahrzeug bewegen ohne Erlaubnis der Lst., z.B. Übungszwecke, Tanken fahren etc.? Dürfen schon aber was macht ihr, wenn ihr wegfahrt? Warum macht ihr das? Im Grunde kann es der Lst. doch dann egal sein, wer wo ist... | |||||
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Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 732219 | |||
Datum | 26.07.2012 22:30 | 92164 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Aha, wo haben die die Ausbildung her? Es ist in erster Linie ein Modell über die strukturiete Entscheidungsfindung. Dafür braucht man keine Feuerwehrausbildung. Ich will das nochmal spezifizieren, jede Einsatzkraft mit Ausnahme des TM. Dann wäre es FwDv-konform. | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 732218 | |||
Datum | 26.07.2012 22:24 | 92266 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Rico K. Und in gleichem Maße bedient sich der HvB der Lst zur Leitung der ruhenden Fahrzeuge was sind denn ruhende Fahrzeuge? Wenn noch welche im Gerätehaus stehen, unterstehen sie der jeweiligen Gemeinde, d.h. dem Kommandanten oder stv. Kommandanten. Wenn sie alarmiert werden, unterstehen sie immer noch den o.g. Personen. Zu befehlen hat während der Einsatzfahrt der GF und an der Einsatzstelle der jeweilige EL. Es mag ja beim Rettungsdienst so sein, dass hier die ILS die Einsatzleitung übernimmt. Bei der FF (ohne BF) hat die ILS erst mal gar nichts befehlen. Ich habe mir das auch mal von einem Mitarbeiter einer ILS so bestätigen lassen. So ist´s in Bayern. Wie es andernorts aussieht entzieht sich meiner Kenntnis. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 732217 | |||
Datum | 26.07.2012 22:23 | 92376 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.der HvB der Wer ist denn der HVB und wann ist er aktiv? Bei uns der Landrat und der nur im K-Fall, den er selbst ausruft... Dann ist aber die kommunale Gliederung aufgehoben. Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Enri8ko 8L., Perleberg / Brandenburg | 732216 | |||
Datum | 26.07.2012 22:23 | 91903 x gelesen | |||
Jede Einsatzkraft. Mehr oder weniger! Die Leitstelle ist Teil der Einsatzleitung. Immer. FwDv 100 Ziffer 3.2.4.1 die entsprechenden Abbildungen i. V. m. Ziffer 3.2.3. Wer ist der EL? Du schreibst es ja immer wieder, die Lst. ist ein Teil der Einstazleitung. Es geht um das Verhältnis zwischen Notruf und Ausrücken, bzw. Eintreffen. Lst. alamiert nach AAO und diese hat nicht die Lst. erarbeitet. Und wenn der EL, z.b. erster Zugführer im Gerätehaus, eine andere AAO für diese Situation festlegen würde? Darf er das oder nicht? :-) In Brandenburg zumindest in der Letstelle Lausitz gibt es einen Lagedienstführer (ich hoffe, dem ist noch so) und dieser ist formal der "EL" aller ruhenden Fahrzeuge. Darf ich als Führungskraft kein Fahrzeug bewegen ohne Erlaubnis der Lst., z.B. Übungszwecke, Tanken fahren etc.? | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 732215 | |||
Datum | 26.07.2012 22:19 | 91952 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.Jede Einsatzkraft. Eigentlich sollte das wohl jeder Mensch immer und überall irgendwie tun. Nur als Führungskreislauf dürften das in Bezug auf die Fw üblicherweise nur die Führungskräfte nennen. Geschrieben von Rico K. In Brandenburg zumindest in der Letstelle Lausitz gibt es einen Lagedienstführer (ich hoffe, dem ist noch so) und dieser ist formal der "EL" aller ruhenden Fahrzeuge. Fragt sich auf welcher rechtlichen Grundlage. MkG Marc | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 732214 | |||
Datum | 26.07.2012 22:19 | 92233 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.Jede Einsatzkraft. Aha, wo haben die die Ausbildung her? Alles ausgebildete F/B III; IV; V!? Geschrieben von Rico K. Die Leitstelle ist Teil der Einsatzleitung. Immer. FwDv 100 Ziffer 3.2.4.1 die entsprechenden Abbildungen i. V. m. Ziffer 3.2.3. Eben nicht. Marc und ich haben dir das ja schon zitiert. Sie unterstützt, mehr aber auch nicht. Geschrieben von Rico K. Es geht um das Verhältnis zwischen Notruf und Ausrücken, bzw. Eintreffen. Vollkommen egal. Wenn ich als EL sage "den Einsatz fahren wir nicht", dann ist das so, da die Leitstelle an die Entschiedungen des EL (= des ersten GF/ZF) gebunden ist... Geschrieben von Rico K. In Brandenburg zumindest in der Letstelle Lausitz gibt es einen Lagedienstführer (ich hoffe, dem ist noch so) und dieser ist formal der "EL" aller ruhenden Fahrzeuge. es gibt sicher vieles in deutschen Landen. Ist immer nur die Frage auf welcher Rechstgrundlage... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 732213 | |||
Datum | 26.07.2012 22:19 | 92394 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.Jede Einsatzkraft. falsch - jede Führungskraft , aber nicht TM oder TF Geschrieben von Rico K. Die Leitstelle ist Teil der Einsatzleitung. Immer. FwDv 100 Ziffer 3.2.4.1 die entsprechenden Abbildungen i. V. m. Ziffer 3.2.3. wie schon paarmal geschrieben: " die Leitstelle unterstützt die EL..." Geschrieben von Rico K. In Brandenburg zumindest in der Letstelle Lausitz gibt es einen Lagedienstführer (ich hoffe, dem ist noch so) und dieser ist formal der "EL" aller ruhenden Fahrzeuge In Hessen gab es den noch nie... Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 732212 | |||
Datum | 26.07.2012 22:17 | 92566 x gelesen | |||
Und in gleichem Maße bedient sich der HvB der Lst zur Leitung der ruhenden Fahrzeuge und der Lst. Es ist eigentlich nicht wirklich eine Frage der Brandschutzgesetze sondern vielmehr eine der Führungslehre. | |||||
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Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 732211 | |||
Datum | 26.07.2012 22:15 | 92631 x gelesen | |||
Naja Moment mal. Geschrieben von Enriko L. Wer arbeitet den Führungskreislauf immer wieder ab? Jede Einsatzkraft. Geschrieben von Enriko L. Ist ein wenig überspitzt geschrieben aber der EL ist nicht die Lst. sondern wer?Die Leitstelle ist Teil der Einsatzleitung. Immer. FwDv 100 Ziffer 3.2.4.1 die entsprechenden Abbildungen i. V. m. Ziffer 3.2.3. Geschrieben von Enriko L. Lst schaut aus demFesnter und sagt " Nö, kein Feuer, sehen nicht mal die Rauchwolke, wieder abrücken, kann nur nen Kochtopf sein". Es geht um das Verhältnis zwischen Notruf und Ausrücken, bzw. Eintreffen. Geschrieben von Enriko L. Jedenfalls nicht hier in Brandenburg für die freiwilligen Feuerwehren. In Brandenburg zumindest in der Letstelle Lausitz gibt es einen Lagedienstführer (ich hoffe, dem ist noch so) und dieser ist formal der "EL" aller ruhenden Fahrzeuge. | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 732210 | |||
Datum | 26.07.2012 22:11 | 92691 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.Warum sollte es rechtliche Konsequenzen geben, auf welcher Grundlage, wenn diese Vermutung stimmt. Hm, mal die Feuerwehrgesetze der Bundesländer lesen. Da steht meistens drin, daß für Unglücksfälle, Brände etc auf einen kommunalen Gebiet die dortige kommunale Feuerwehr zuständig ist. Meist ist die Rede von der Kommune / Bürgermeister, allerdings bedient der sich seiner Feuerwehr. Wenn diese Feuerwehr, obwohl ihr durch Gesetz die Aufgabe zugewiesen ist, diese Aufgabe ablehnt, hat jemand gegen das Gesetz verstossen. Da sollten Juristen wohl einharken können... Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Enri8ko 8L., Perleberg / Brandenburg | 732208 | |||
Datum | 26.07.2012 22:05 | 92655 x gelesen | |||
Hallo Rico, die Lst alamiert dich "Rauchentwicklung/ Wohnhaus". du fährst als Diesnthabender etc. dahin und bist EL. Du stellst fest, Rauchentwicklung vorhanden und erkennst, es ist ein Wohnungsbrand. Lst schaut aus demFesnter und sagt " Nö, kein Feuer, sehen nicht mal die Rauchwolke, wieder abrücken, kann nur nen Kochtopf sein". Rückst du dann ab oder forderst evtl. benötigte Kräfte nach? Ist ein wenig überspitzt geschrieben aber der EL ist nicht die Lst. sondern wer? Wer entscheidet welche Mittel und Kräfte benötigt werden? Wer entscheidet die taktische Vorgehensweise? Wer arbeitet den Führungskreislauf immer wieder ab? Wer gibt den Löschgruppen/ -zügen die BEFEHLE? Christian hat absolut Recht, die Lst ist ein rückwärtiges Hilfsmittel für mich, aber nicht mehr und nicht weniger. Und selbst bei ner Alarmierung handelt die Lst. nach einer AAO und diese AAO legt auch nicht die Leiststelle fest. Jedenfalls nicht hier in Brandenburg für die freiwilligen Feuerwehren. | |||||
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Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 732206 | |||
Datum | 26.07.2012 22:04 | 92796 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder P.Wenn die kommunale Feuerwehr den Einsatz in ihrem Gebiet ablehnen würde, müßte sie halt mit den rechtlichen Folgen leben... Warum sollte es rechtliche Konsequenzen geben, auf welcher Grundlage, wenn diese Vermutung stimmt. | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 732205 | |||
Datum | 26.07.2012 22:00 | 93265 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico K.Warum erdreistet sie sich dann dich zu alarmieren? Das ist ein Befehl und der lautet: Begib dich zum Einsatzort! Falsch - eine Info. Wenn die kommunale Feuerwehr den Einsatz in ihrem Gebiet ablehnen würde, müßte sie halt mit den rechtlichen Folgen leben... Geschrieben von Rico K. S.o. natürlich ist sie weisungsbefugt. Bei uns nur in fenrmeldetechnischen Belangen... Geschrieben von Rico K. Die Lst. alarmiert mit SoRe und WeRe, der EL (wer auch immer das in persona ist) ordnet aber abweichend an, dass alle Signaleinrichtungen aus bleiben ja, kommt vor...oder andersherum Geschrieben von Rico K.
ja... Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 732202 | |||
Datum | 26.07.2012 21:55 | 96508 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Nein. Meine LtS hat mir nichts zu befehlen. Warum erdreistet sie sich dann dich zu alarmieren? Das ist ein Befehl und der lautet: Begib dich zum Einsatzort! Geschrieben von Christian F. Aber hier auf dem Land ist die LtS den kreisangehörigen Gemeinden nicht weisungebefugt. S.o. natürlich ist sie weisungsbefugt. Künstliche Siuation: Die Lst. alarmiert mit SoRe und WeRe, der EL (wer auch immer das in persona ist) ordnet aber abweichend an, dass alle Signaleinrichtungen aus bleiben. Was heißt das Ende, wenn es zu einem Personenschaden kommt? Ist der EL zu belangen, denn er hat die Lage falsch eingeschätzt. | |||||
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