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Thema | Kostensatzung und Entschädigung | 18 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 821601 | |||
Datum | 08.07.2016 13:20 | 2089 x gelesen | |||
So wie ich Henning verstanden habe vermutet er das die Berichterstattung fälschlich über die FW schreibt, der Rat und OB jedoch über den Verein entschieden haben. ...auch möglich. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Pete8r L8., Chemnitz / Sachsen | 821600 | |||
Datum | 08.07.2016 10:26 | 2260 x gelesen | |||
Die Kritiker einschließlich meiner Person stießen und stoßen sich lediglich an der Aussage des OB hinsichtlich seiner Feuerwehr als ein Verein. Und das ist wenn es der Reporter nicht falsch geschrieben hat, schlichte Unkenntnis ohne wenn und aber. Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben. (Friedrich Hebbel) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 821591 | |||
Datum | 07.07.2016 20:21 | 2284 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Bei anderen setzte ich das nicht zwingend voraus, wer aber einen Dr. Prof führt hat diese Arbeitsweise (erst informieren-dann Beurteilen).... im Namen ;) Was spricht eigentlich gegen die Annahmen, dass der Betreffende das ganz im Gegensatz zu den (ver-) Urteilern hier in der Diskussion tatsächlich getan hat? Eine Kopfprämie, die dann noch mit Geburtstagen und Hochzeiten begründet wird, ist doch eigentlich nichts was die Feuerwehr als Teil der öffentlichen Verwaltaung benötigt, das klingt eher nach einer Zuwendung an den Feuerwehrverein?! | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 821588 | |||
Datum | 07.07.2016 14:49 | 2447 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.Und wenn er keinen akademischen Titel hat, muss er das dann nicht? Bei anderen setzte ich das nicht zwingend voraus, wer aber einen Dr. Prof führt hat diese Arbeitsweise (erst informieren-dann Beurteilen).... im Namen ;) "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg | 821585 | |||
Datum | 07.07.2016 11:20 | 2869 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Thomas M. Dann erwarte ich das sich ein Prof.Dr. vor Bildung einer Meinung und vor seiner öffentlichen Stellungsnahme sachkundig macht. Und wenn er keinen akademischen Titel hat, muss er das dann nicht? Geschrieben von Thomas M. Das macht aus der FW keinen Verein. Die ganze Aufregung nutzt aber nichts und bringt die Feuerwehr nicht weiter. Politiker müssen sich zwangsläufig mit vielen Themen auseinandner setzen. Da sind auch viele (bis nahezu alle) Themen dabei, bei denen die jeweilige Person nicht sachkundig ist. Viele treffen da Entscheidung mit einem tatsächlich oder geglaubt vorhandenen (Halb-)wissen. Dies ist leider so, und lässt sich nicht ändern. Keiner wird sich die Sachkunde/ das Fachwissen zu allen Themen aneignen können, die ein Politiker so bearbeiten muss (Die Leute die das können, machen meistens woanders Karriere und werden nicht Politiker...). Folglich liegt es an uns, die notwendige Lobbyarbeit zu leisten (das machen andere Organisationen, Behörden, Vereine auch). Es liegt an uns die Politiker (die Wähler) und die Verwaltung zu informieren, was wir sind, was wir leisten, was wir brauchen... Dies muss natürlich erst einmal sachlich und emotionslos erfolgen. Beleidigte Leberwurst oder gar Drohungen mit Austritt, Bummelstreik,... bewirken bei vielen Menschen nunmal, dass diese völlig auf stur schalten. Wer lässt sich schon gerne "erpressen" oder bedrohen (Auch wenn die Gegenseite vielleicht im Recht ist)? Dieser Prozess zieht sich evtl. über Jahre. Man kann damit viel mehr erreichen (aus eigener Erfahrung), als wenn man sagt: "Das ist eine Pflichtaufgabe! Ich mach das ehrenamtlich und wenn die nicht spuren bin ich beleidigt und streike." Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 821582 | |||
Datum | 06.07.2016 22:53 | 2606 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.dann braucht sich die Stadt / Gemeinde nicht wundern wenn die Feuerwehrangehörige ihren Dienst dann auch eher als Vereinsaktivität ansehen und ihr Engagement dann nach dem Motto "komme ich heue nicht dann komm ich halt morgen" versehen. oder "wir kommen gar nicht mehr", das ist ja auch immer öfter zu lesen ....was so ja konsequent wäre ;) "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 821576 | |||
Datum | 06.07.2016 20:02 | 2682 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Thomas M. Das eine Stadt resp. der Gemeinderat ihre FW als Verein einordnet und ihn auch als solchen behandelt, also gleichgestellt mit dem Fußball oder Karnevalsverein, ist nichts neues jedoch (gefühlt) immer öfter zu lesen... dann braucht sich die Stadt / Gemeinde nicht wundern wenn die Feuerwehrangehörige ihren Dienst dann auch eher als Vereinsaktivität ansehen und ihr Engagement dann nach dem Motto "komme ich heue nicht dann komm ich halt morgen" versehen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 821575 | |||
Datum | 06.07.2016 17:23 | 2834 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens N.Oberbürgermeister Prof. Dr. Holm Große ist erst seit Juli 2015 im Amt Dann erwarte ich das sich ein Prof.Dr. vor Bildung einer Meinung und vor seiner öffentlichen Stellungsnahme sachkundig macht. Geschrieben von Jens N. Das Gestreite geht nun schon eine ganze Weile, und meine Meinung ist, das sich hier die Stadtratsfraktionen gegenseitig immer wieder ausspielen. Das macht aus der FW keinen Verein. Das eine Stadt resp. der Gemeinderat ihre FW als Verein einordnet und ihn auch als solchen behandelt, also gleichgestellt mit dem Fußball oder Karnevalsverein, ist nichts neues jedoch (gefühlt) immer öfter zu lesen...auch hier im Forum. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Jens8 N.8, Ohorn / Sachsen | 821574 | |||
Datum | 06.07.2016 16:51 | 2855 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter L.Wenn ein Bürgermeister,seine Feuerwehr für einen Verein hält und der GWL bisher nicht in der Lage war das auch zu vermitteln Oberbürgermeister Prof. Dr. Holm Große ist erst seit Juli 2015 im Amt, und sein Vorgänger hat ihm sehr viele Baustellen hinterlassen. Aber mit seiner Bildung sollte man schon wissen was eine Freiwillige Feuerwehr für eine Funktion hat. Der GWL von Bischofswerda ist auch stv. KBM im LK Bautzen. Also daran sollte es auch nicht liegen. Das Gestreite geht nun schon eine ganze Weile, und meine Meinung ist, das sich hier die Stadtratsfraktionen gegenseitig immer wieder ausspielen. BR Jens Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Pete8r L8., Chemnitz / Sachsen | 821571 | |||
Datum | 06.07.2016 14:08 | 3051 x gelesen | |||
Wenn ein Bürgermeister,seine Feuerwehr für einen Verein hält und der GWL bisher nicht in der Lage war das auch zu vermitteln ist dieser Beschluss durchaus die logische Konsequenz. Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben. (Friedrich Hebbel) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 821567 | |||
Datum | 06.07.2016 13:23 | 3030 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Interessant die Feststellung: Wenn der OB Holm Große seine FW als Verein einordnet darf die örtliche FW (ggf. d. KBM) ihm eine Stunde Nachhilfe anbieten. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 821563 | |||
Datum | 06.07.2016 11:26 | 3397 x gelesen | |||
Guten Tag aktuell: -> SZ-online " Diskussion um Geld für Feuerwehr " Der Stadtrat hat die neue Feuerwehr-Entschädigungssatzung für Feuerwehrleute in sechs Ortswehren mehrheitlich durchfallen lassen. Nun ruht die Entscheidung bis mindestens Herbst. [...]Mit 20 Euro war die Förderung je Mitglied angesetzt.[...]Danach würden der Feuerwehr 16 Euro je Mitglied und Jahr für Ausgaben wie Geburtstage, Hochzeiten und Feuerwehrfeste reichen. Interessant die Feststellung: Feuerwehr, so Große, sei ein Verein, aber die Bedeutung gehe über Vereinsleben hinaus. An Feuerwehr hängen Ordnung und Sicherheit. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Eric8 P.8, Hohentengen a.H. / Baden Württemberg | 722940 | |||
Datum | 26.04.2012 07:16 | 4104 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Aber in Ba-Wü i.d.R. eben auf Basis einer Entschädigungssatzung der Gemeinde. Und zwar ( Wurde / wird bei uns jetzt geändert. Warum soll jemand weniger Geld bekommen, auch wenn er (nur) einen / zwei Tage auf Lehrgang ist?! Das ist natürlich ausschließlich meine private und eigene Meinung ! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 722824 | |||
Datum | 25.04.2012 09:58 | 4208 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.Die FA(SB) bekommen doch ihren Lohnausfall bezahlt. Aber in Ba-Wü i.d.R. eben auf Basis einer Entschädigungssatzung der Gemeinde. Und zwar (bis zu zwei Tage lang) pauschaliert und nicht nach tatsächlichem Lohnausfall (dafür auch dann, wenn kein Lohnausfall anfällt z.B. wenns Dich aus dem Bett raus erwischt). Die Entschädigung nach tatsächlichem Ausfall greift erst ab einer Dauer von mehr als 2 Tagen. Gilt sinngemäß auch bei Lehrgängen/ Ausbildungen. Nebenbei sind da noch die besonderen Entschädigungen von Funktionsträgern geregelt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Eric8 P.8, Hohentengen a.H. / Baden Württemberg | 722822 | |||
Datum | 25.04.2012 09:34 | 4021 x gelesen | |||
Hallo Anton, mit der internen Verrechnung meine ich folgendes: - Lohnausfall während dem Einsatz / Lehrgänge (Soweit bereits geregelt wenns länger wie 2 Tage sind) - Zahlung eines fixen Satzes für z.B. Weiterbildung an einem Tag - Aufwandsentschädigung für Funktionen / Ämter - Verrechnung von Spesen an Lehrgängen / Weiterbildungen - Aufwandsentschädigung z.B. für den AS Lehrgang - ......... usw..... Das Angebot von Dir nehme ich gerne an! - Danke Gruß Eric Das ist natürlich ausschließlich meine private und eigene Meinung ! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8P., Achern / Baden | 722821 | |||
Datum | 25.04.2012 09:31 | 4062 x gelesen | |||
Hallo Eric, hier unsere: http://www.achern.de/4065_DEU_WWW.php#sprungblock14 Unter F wie Feuerwehr und R wie Richtlinien mfg Sebastian | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 722818 | |||
Datum | 25.04.2012 09:22 | 4424 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Eric P. jetzige Entschädigungssatzung (Verrechnung der FA intern) da stehe ich momentan auf dem sprichwörtlichen Schlauch. Die FA(SB) bekommen doch ihren Lohnausfall bezahlt. Die Entlohnung der Selbständigen und Freiberufler müßte ja im jeweiligen Landesgesetz geregelt sein. Wie habe ich die Verrechnung intern zu verstehen? Eine gemeindliche Kostensatzung ist (war) auf unserer HP mal versteckt veröffentlicht. Wenn´s dich interessiert, schau ich mal, ob ich sie noch finde. Müßte sie auch auf meinem Computer haben. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Eric8 P.8, Hohentengen a.H. / Baden Württemberg | 722816 | |||
Datum | 25.04.2012 08:56 | 7122 x gelesen | |||
Guten Morgen zusammen, wir planen mittelfristig eine neue Kostensatzung (Verrechnung der FA / Material extern) einzuführen und die jetzige Entschädigungssatzung (Verrechnung der FA intern) zu überarbeiten. Ich habe im Internet bereits jeweils einzeln die beiden Satzungen gefunden - jedoch noch keine, in der beides (intern & extern) geregelt / zusammengefasst ist. Gibt es Feuerwehren (evtl. in BaWü) die die Kostensatzung & Entschädigungssatzung in einem Dokument niedergeschrieben haben und mir dieses zu Verfügung stellen könnten ? Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße Eric Das ist natürlich ausschließlich meine private und eigene Meinung ! | |||||
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