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ThemaBeförderungsrichtlinie BF HH14 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorMart8in 8M., Klint / Niedersachsen702211
Datum12.11.2011 11:203946 x gelesen
Ich kenne es von der BW Feuerwehr das A8,A9,A9Z stellen ausgeschrieben werden und man sich dann darauf bewirbt und dann geht es nach der Bestenauslese


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AutorAlex8 M.8, Hamburg / Hamburg702200
Datum12.11.2011 10:493982 x gelesen
Die Dienstzeit wurde berücksichtigt, allerdings auch nur diese. Der Kollege wurde auf jeden Fall befördert. Egal wie gut oder auch schlecht er war. Schließlich saß er ja bereits auf einer A9-Stelle und somit wurden alle ausnahmslos* befördert.

* ein zwei Ausnahmen hat es gegeben.

Aber ich gebe dir Recht. Erfahrung muss bei jeder Beurteilung eine Rolle spielen!!


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen702199
Datum12.11.2011 10:453964 x gelesen
Geschrieben von Alex M.Es wurde außerhalb eines rechtlichen Rahmens befördert. Denn das Beamtenrecht sieht ja vor, dass man nach Leistung, Eignung und Befähigung befördert wird und nicht nur weil man "lange" genug dabei ist.

naja... Es gibt ja nun auch in HH ein Beurteilungssystem, das auch Einfluss auf das Verlaufsmodell hat(te?). Und Dienstzeit im Amt (=Erfahrung) lässt sich - im Gegensatz zum Lebensalter - durchaus als EIN Kriterium in die Eignung integrieren, wenn man will. Wird es zu stark betont, wird das Modell wackelig, das stimmt allerdings.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

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AutorAlex8 M.8, Hamburg / Hamburg702196
Datum12.11.2011 10:363920 x gelesen
Der Hintergrund ist ja klar. Es wurde außerhalb eines rechtlichen Rahmens befördert. Denn das Beamtenrecht sieht ja vor, dass man nach Leistung, Eignung und Befähigung befördert wird und nicht nur weil man "lange" genug dabei ist.

Es war halt immer ein "Schmankerl", dass man in regelmäßigen Abständen (6, 9 Jahre) befördert wurde.

Man darf gespannt sein, wie sich das auf die Moral auswirkt, denn der größte Teil der Mannschaft ist bereits zum HBM befördert und ist von der neuen Richtlinie nicht betroffen.

Grüße


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen702179
Datum12.11.2011 09:433972 x gelesen
Was war der Hintergrund? Evtl. das Urteil zur Unzulässigkeit der "Topfwirtschaft", das derzeit überall in den öff. Verwaltungen, die so etwas angewendet haben, Probleme macht?


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

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AutorMart8in 8M., Klint / Niedersachsen702100
Datum11.11.2011 19:124049 x gelesen
Wie ist es denn zurzeit in HH ? Wird man da nach X Jahren A8 und dann nach X Jahren A9/A9Z oder geht das nach alter oder Qualifikation.

Wäre interessant das aktuelle Modell zu kennen


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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW702095
Datum11.11.2011 18:304142 x gelesen
..ist halt eine der beiden Seiten.
Beide Modelle haben ihre Vorteile. Auf der einen Seite, kommen alle in den Genuss irgendwann mal mehr auf dem Lohnstreifen stehen zu haben.
Andersherum demotiviert es halt auch, so wie du schon schreibst.
Bei uns wird nach erfolgreich absolvierten RA befördert und ansonsten nur, wenn man eine höherbewertete Stelle bekommt.
Gruß
Christian


Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW702094
Datum11.11.2011 18:264249 x gelesen
Geschrieben von Alex M.Die "alte", bei der von A7 bis A9 durchbefördert wurde, ist dann Geschichte.

Künftig gilt dann das Leistungsprinzip. Das führt zu Unmut unter den Beschäftigten, gerade weil es immer mehr Einsätze gibt und bis dato das Gehalt verlässlich anstieg.


Es soll in HH Kollegen geben, die hat das alte "leistungsfeindliche" Laufbahnverlaufsmodell maximal frustriert... Warum sich engagieren, wenn die die nix machen (fast) genauso schnell weiter kommen?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen702092
Datum11.11.2011 18:064091 x gelesen
Geschrieben von Alex M.Die "alte", bei der von A7 bis A9 durchbefördert wurde, ist dann Geschichte.


Das gibt es bei uns so auch schon lange nicht mehr. Befördert wird, wer eine höherwertige Stelle bekommt.

Um diese zu bekommen, bewirbt man sich auf die jeweils freie Stelle. Dann wird je nach Qualifikation und Beurteilung vorgesiebt. Die in Fragekommenden Kollegen müssen dann zu einem Test und zum Gespräch in dessen Ergebnis dann festgelegt wird wer die Stelle bekommt. Die Beurteilung des Vorgesetzten ist also nicht allein maßgeblich.



Geschrieben von Alex M.Steigen bei euch auch die Einsätze im RD?


Ja wo ist das nicht so? Die Menschen werden immer älter, die Großstädter immer wehleidiger...ergo ist das wohl ein allgemeiner Trend. Wozu stundenlang beim Arzt sitzen, wenn es doch über den Rettungsdienst viel schneller geht?


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen702088
Datum11.11.2011 17:134239 x gelesen
Geschrieben von Dirk R.Stellt sich die Frage wer dann beurteilt und ob dann alles besser wird (...)

Wird vermutlich darauf hinauslaufen, daß die Vorgesetzten maßgeblich beteiligt sind. Somit fließen da sicher einige subjektive Elemente mit ein. Aber in der freien Wirtschaft läuft dieses System seit Jahren jedoch recht erfolgreich.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorBach8 R.8, Weitolshausen / Hessen702084
Datum11.11.2011 15:544293 x gelesen
Ist ja nichts neues, siehe Artikel 33 Absatz 2 GG und § 7 BRRG.

Wichtig ist ein transparentes Verfahren mit einem entsprechenden Beurteilungsverfahren.

Die Rechtsprechungen, bis hin zum BVerwG, in Bezug auf den Art. 33 zeigen, dass es keine Alternativen gibt ein entsprechendes rechtssicheres Verfahren durchzuführen.

Siehe auch: BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03


Grµß Rüdiger

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AutorDirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen702079
Datum11.11.2011 15:104587 x gelesen
Stellt sich die Frage wer dann beurteilt und ob dann alles besser wird.............gibts genug Beispiele wo es eben nicht läuft,wie es sollte.......führt dann zu Klagewellen etc etc etc.
Nicht immer ist alles gut,was auf den ersten Blick so erscheint.


Gruß

Dirk


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AutorBern8har8d G8., München / Bayern702078
Datum11.11.2011 15:034652 x gelesen
jetzt kommt ein eventuell etwas unpopuläres Posting:
Jaaa!!!!, Hamburg macht es genau richtig. Was sonst, als Leistung, sollte zu einer Beförderung führen?
Das Befördern nach Dienstjahren und nicht nach Leiszung ist doch mit einer der Punkte, wieso das Beamtenwesen in der Öffentlichkeit kein allzu hohes Ansehen hat, oder?


Es handelt sich hier ausschließlich um meine private Meinung. Sie kann durchaus von der meines Arbeitgebers, und/oder Vorgesetzten abweichen. Dies ist weder beabsichtigt, noch als beabsichtigt anzusehen.

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AutorAlex8 M.8, Hamburg / Hamburg702066
Datum11.11.2011 13:587254 x gelesen
Die Feuerwehr Hamburg bringt demnächst eine neue Beförderungsrichtlinie heraus.

Die "alte", bei der von A7 bis A9 durchbefördert wurde, ist dann Geschichte.

Künftig gilt dann das Leistungsprinzip. Das führt zu Unmut unter den Beschäftigten, gerade weil es immer mehr Einsätze gibt und bis dato das Gehalt verlässlich anstieg.

Erst jetzt werden wieder 4 RTW und ein NEF neu in Dienst genommen. Nächstes Jahr werden weitere RTW in Dienst gehen.

Wie wird bei euch befördert? Steigen bei euch auch die Einsätze im RD?

Grüße


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 11.11.2011 13:58 Alex7 M.7, Hamburg
 11.11.2011 15:03 Bern7har7d G7., München
 11.11.2011 15:10 Dirk7 R.7, Wiesbaden
 11.11.2011 17:13 ., Bad Hersfeld
 11.11.2011 15:54 Bach7 R.7, Weitolshausen
 11.11.2011 18:06 Olf 7R., Hilbersdorf
 11.11.2011 18:26 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 11.11.2011 18:30 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten
 11.11.2011 19:12 Mart7in 7M., Klint
 12.11.2011 09:43 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 12.11.2011 10:36 Alex7 M.7, Hamburg
 12.11.2011 10:45 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 12.11.2011 10:49 Alex7 M.7, Hamburg
 12.11.2011 11:20 Mart7in 7M., Klint
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