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Thema | Mehrere Fehlalarme einer BMA: wie verhält sich die Feuerwehr richtig? | 65 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Infos: | |||||
Autor | Fran8k H8., Wethautal / Sachsen-Anhalt | 700044 | |||
Datum | 24.10.2011 20:46 | 12689 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerDie Festlegung einer Alarmierungsstärke ist m.E. sinnbefreit. Okay hab ich vielleicht nicht so gut ausgedrückt. Der LK schreibt beispielsweise einen LZ vor bei ausgelöster BMA - durch welche Wehr(en), dass dann sichergestellt wird obliegt dann der Gemeinde selbst. Der Klügere gibt nach - doch wenn der Klügere immer nachgibt, dann regieren die Dummen die Welt. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 700039 | |||
Datum | 24.10.2011 19:38 | 12701 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank HauwetterBei uns wird die zu alarmierende Mindeststärke durch den Brandschutzprüfer des Landkreises bei solchen Objekten festgelegt, da fällt es schwer dies entsprechend zu reduzieren. Die Festlegung einer Alarmierungsstärke ist m.E. sinnbefreit. Wenn, dann muß eine Einbsatzkräfte-/Einsatzmittelkette vorgegeben werden. Wie viele FM die einzelne Wehr alarmieren muß um diese zu erreichen kann von Wehr zu Wehr unterschiedlich sein. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Lincoln / Nebraska (USA) | 700038 | |||
Datum | 24.10.2011 19:22 | 12622 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael KrügerVon den 22 werden mit ziemlicher wahrscheinlichkeit mindestens 12 - 15 FM(SB) da sein da wir bewusst die FM in diese Schleife genommen haben, die auch im Ort bzw. in der Nähe des FWH arbeiten. Wenn das so funktioniert, ist das ne brauchbare Sache, denke ich. -- MfG Stefan | |||||
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Autor | Fran8k H8., Wethautal / Sachsen-Anhalt | 700033 | |||
Datum | 24.10.2011 18:41 | 12677 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael KrügerWenn die gleiche BMA mehrmals hintereinander (ab ca. 3 - 4 mal) einen Täuschungsalarm ausgelöst hat und ich jeweils einen Vollalarm gegeben hab dann kann ich schon auch reduzieren. Bei uns wird die zu alarmierende Mindeststärke durch den Brandschutzprüfer des Landkreises bei solchen Objekten festgelegt, da fällt es schwer dies entsprechend zu reduzieren. Allerdings haben wir das mit den mehrfachen Fehlalarmen erst recht selten gehabt. Dies konnte man dann auch immer auf individuelle personelle Fehler oder defekte bzw. für das Einsatzgebiet falsch ausgewählte Melder zurückführen. Sollte das durch einen Techniker ( Rufbereitschaft ) der Firma nicht zu beheben sein wird der Betreiber informiert, der sich dann mit der Leitstelle gerne aktenkundig darüber unterhalten darf, ob und wieviele Leute er beim nächsten Alarm dort auf der Matte stehen haben mag. Was dann allerdings auch dazu führen kann, dass beim nächsten "Fehlalarm" nur 2 Mann auf der Matte stehen um die Anlage wieder zurückzusetzen, nachdem bereits der Techniker auf der Leitstelle Entwarnung gab und einem dann im Objekt 2 Köche mit schwarzen Gesichtern entgegengelaufen kommen und irgendwas von einer Fettexplosion in der Kantinenküche erzählen ... ( so geschehen bei uns im Frühjahr dieses Jahres ) Der Klügere gibt nach - doch wenn der Klügere immer nachgibt, dann regieren die Dummen die Welt. | |||||
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Autor | Mich8ael8 K.8, Waldachtal / BaWü | 700031 | |||
Datum | 24.10.2011 18:08 | 12747 x gelesen | |||
Ich sags einfach mal so: Wenn die gleiche BMA mehrmals hintereinander (ab ca. 3 - 4 mal) einen Täuschungsalarm ausgelöst hat und ich jeweils einen Vollalarm gegeben hab dann kann ich schon auch reduzieren. Natürlich hängt es vom Objekt ab. Bei einem Krankenhaus geht weiterhin der Vollalarm runter; bei einer Firma die Nachts nicht arbeitet und "übersichtlicher" ist dann kann ich gut die Kleineinsatzschleife nehmen. Das ist wirklich immer Objektsache und nicht auf alles pauschal anwendbar. Geschrieben von Christoph Heitfeld Etwas anderes wäre es, wenn man nach der dritten BMA-Fehl-Vollalarmierung hingeht und die FA "manuell" sortiert Das mach ich mit der Kleineinsatzschleife ! MkG Michael Krüger Feuerwehr Waldachtal www.feuerwehr-waldachtal.de Meine persönliche Meinung .... | |||||
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Autor | Mich8ael8 K.8, Waldachtal / BaWü | 700030 | |||
Datum | 24.10.2011 18:04 | 12771 x gelesen | |||
Von den 22 werden mit ziemlicher wahrscheinlichkeit mindestens 12 - 15 FM(SB) da sein da wir bewusst die FM in diese Schleife genommen haben, die auch im Ort bzw. in der Nähe des FWH arbeiten. MkG Michael Krüger Feuerwehr Waldachtal www.feuerwehr-waldachtal.de Meine persönliche Meinung .... | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8H., Hagen / NRW | 699916 | |||
Datum | 23.10.2011 17:36 | 13105 x gelesen | |||
Hallo Michael! Geschrieben von Michael Krüger vielleicht zur Erklärung bei uns: Danke für die Erläuterung - aber ich verstehe vor dem Hintergrund Deiner ursprünglichen Argumentation trotzdem noch nicht, wieso nach mehrmaliger Fehlalarmierung ein geringerer Kräfteansatz plötzlich ausreichend sein soll. Vollalarm mit 70 Kräften, ein Drittel kommt --> Zugstärke Kleinalarm mit 22 Kräften, ein Drittel kommt --> keine Gruppe Das soll übrigens nicht heißen, dass man eine BMA nicht mit einer Gruppe abarbeiten könnte, wenn es denn in der AAO so festgelegt ist. Aber nach x vergeblichen Anfahrten auf einmal weniger Kräfte als vorgesehen zu alarmieren, ohne anderweitig Ersatzmassnahmen zu treffen, ist ... unlogisch. Etwas anderes wäre es, wenn man nach der dritten BMA-Fehl-Vollalarmierung hingeht und die FA "manuell" sortiert - wer muss am Folgetag arbeiten, wer hat frei, wen "juckt's" weniger, noch dreimal rauszufahren und dann - auf welchem Weg auch immer - bei der nächsten Alarmierung für diese BMA eben nur die ausgewählten FA in AAO-Stärke alarmiert - die dann aber auch sicher kommen. Gruß Christoph | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 699831 | |||
Datum | 22.10.2011 23:22 | 13006 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningBei einer BMA, die sich als echtes Feuer entpuppt ,wirst Du mit 6 (2+2+2) oder vielleicht 8 Leuten nicht viel reissen können. Bei BFen ist es nicht unüblich, dass je nach Objekt zu einem Melderalarm nur LF und DLK ausrücken. Selbst schon so erlebt. Wenn die Früherkennung durch die BMA funktioniert sollte man vor Ort noch einen Entstehungsbrand haben. Dann sollte 1/5 und 1/1 ausreichen. Der Unterschied zu einer BF ist bei einer FF eben, dass die Ausrückezeiten länger sind und ggf. die Verstärkung im Gegensatz zu einer BF länger braucht (jedenfalls bei einer richtigen BF mit noch mehrenren Wachen in der Hinterhand; bei einer HAW die mit LF/ DLK auch leer ist, ist das wie bei einer FF). Geschrieben von Stefan Brüning Obekte mit BMA sind ja meistens nicht gerade klein, übersichtlich oder ungefährlich... Kommt immer darauf an. Man muß es je nach Objekt betrachten. Bei einem Krankenhaus oder eine Altenheim bei dem die Personon im Objekt nicht selbst flüchten können ist das sicherlich was anderes wie in einem Verwaltungsgebäude tagsüber (wo ein Ereignis auch nicht lange unbemerkt bleibt). Und danach kann man m.E. auch den Kräfteansatz ausrichten. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Lincoln / Nebraska (USA) | 699828 | |||
Datum | 22.10.2011 22:18 | 12988 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael KrügerMit 22 FM(SB) kann ich den ELW, TLF und die DLK besetzen und zum BMA-Alarm ausrücken ohne denken zu müssen "ich hab zu wenig Personal". Wie viele von den 22 kommen denn tagsüber auch realistisch? Bei einer BMA, die sich als echtes Feuer entpuppt ,wirst Du mit 6 (2+2+2) oder vielleicht 8 Leuten nicht viel reissen können. Obekte mit BMA sind ja meistens nicht gerade klein, übersichtlich oder ungefährlich... -- MfG Stefan | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 699770 | |||
Datum | 22.10.2011 14:06 | 13039 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Volker Leiste ca. 450..500 Fehl- oder Täuschungsalarme. Also auch bei euch rund 95% "kein Einsatz" bei BMA-Alarm (das ist hier im kommunalen Bereich IIRC ähnlich). Das macht zwar nur 5% "echte" Alarmierungen durch BMA. Diese 5% bedeuten aber, dass jeder 20. BMA-Einsatz "echt" ist! (je nach Einsatzhäufigkeit ist das dann schnell mal einer pro Woche oder pro zwei Wochen....) Geschrieben von Volker Leiste "Gescheite" Feuer, zu denen wir via BMA gerufen wurden nur ganz selten - sozusagen alle Jubeljahr. Auch das ist im kommunalen Bereich nicht viel anders. Hier war es dann aber auch mal ein Ereignis mit einer gewissen Brisanz. Obwohl (ich kenne auch nur den Bericht und war mit der Sache selbst nicht befasst) hier offensichtlich die baulichen und organisatorischen Maßnahmen sehr erfolgreich gewirkt haben, war es aufgrund der Komplexität des Objektes für die Feuerwehr ein etwas größerer Einsatz. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 699764 | |||
Datum | 22.10.2011 13:28 | 13312 x gelesen | |||
ca. 450..500 Fehl- oder Täuschungsalarme. Realeinsätze (Brand) in Summe in unserem Zuständigkeitsgebiet ca. 30. Aber fast nur Mini-Winzig-Entstehungsbrände oder "abgerauchte" Elektronik. "Gescheite" Feuer, zu denen wir via BMA gerufen wurden nur ganz selten - sozusagen alle Jubeljahr. In Summe ca. 700...750 Alarmierungen/Einsätze/Tätigwerden der WF im Jahr incl. aller THL-Aktivitäten und einige Alarmierungen im Gebiet der FF... ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Mich8ael8 K.8, Waldachtal / BaWü | 699748 | |||
Datum | 22.10.2011 09:59 | 13164 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph HeitfeldGeschrieben von Michael Krüger Hallo Christoph, vielleicht zur Erklärung bei uns: Vollalarm ca. 70 alarmierte Kräfte - Kleineinsatz 22 alarmierte Kräfte. Mit 22 FM(SB) kann ich den ELW, TLF und die DLK besetzen und zum BMA-Alarm ausrücken ohne denken zu müssen "ich hab zu wenig Personal". Sollte der Begriff Kleineinsatzschleife missverstanden worden sein (vllt. 6 FM(SB) ...) bitte ich um Entschuldigung :-) Bezieht sich natürlich auf die mehrmalige, innerhalb kurzer Zeit ausgelöste BMA im gleichen Objekt wie auch schon im Thread beschrieben. MkG Michael Krüger Feuerwehr Waldachtal www.feuerwehr-waldachtal.de Meine persönliche Meinung .... | |||||
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Autor | Marc8o D8., Neuwied / Rheinland - Pfalz | 699643 | |||
Datum | 21.10.2011 11:31 | 13184 x gelesen | |||
Hallo Jürgen, also ich denke es wäre wie folgt eine saubere Lösung: Es stellt sich nach mehrmalign Ausrücken zu beschriebenen Einsatzszenario die bechriebene Situation da, dann würde ich wie flogt verfahren. 1. BMA verantwortlichen zur E-Stelle zitieren ( wenn keiner vorhanden den Betriebsleiter ) 2. den Betreiber die betroffe Linie abschalten lassen ( dieser muss dann eine Brandsicherheitwache stellen ), da bei abgeschalteten Bereichen eine solche gestellt werden muss 3. wenn keiner da ist der die Anlage bedienen kann, Betreiber herbei holen, diesen über die folgen weiterer Einsätze aufklären, d.h wenn die betroffene Linie weiterhin mit gleichem Melder auslöst, können die Ensätze kostenflichtig gemacht werden, da dann nach Aufklärung der Feuerwehr ein Vorsatz herrscht, und diesen anweisen die Anlage bei der Leitstelle abzumelden bis die Techniker da sind (dieser meldet sie auch wieder an). in diesem Zeitraum müssen für den Komplex mehrere Brandsicherheitswachen gestellt werden. GANZ WICHTIG: Die Vorgänge in das an der BMA liegende BMA/Wartungsbuch eintragen | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8H., Hagen / NRW | 699471 | |||
Datum | 20.10.2011 09:38 | 13432 x gelesen | |||
Ich zitier mich mal selbst: Geschrieben von Christoph Heitfeld Mal OT: wie viele Störungen/Fehlalarme/Realeinsätze resultieren aus 30.000 Meldern im Jahr? Und dann Eure HP... Geschrieben von Werkfeuerwehr Siemens ca. 30.000 Rauch- und Brandmelder warten ... und stelle fest, dass meine Frage beantwortet ist. ;-) Danke dann auch! Gruß Christoph | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8H., Hagen / NRW | 699469 | |||
Datum | 20.10.2011 09:31 | 13372 x gelesen | |||
Hallo Michael! Vorweg: Dein Link funzt nicht richtig, Du hast den Doppelpunkt am Ende mit reingenommen... Merkblatt LFS BW Geschrieben von Michael Krüger Allein wegen diesem Satz würde ich mich persönlich hüten, eine Meldergruppe außer Betrieb zu nehmen. Vor dem zitierten Hintergrund verständlich. Geschrieben von Michael Krüger Wie auch schon gesagt würde ich nach dem zweiten oder dritten mal vielleicht die Kleineinsatzschleife alarmieren lassen statt den gesamten Löschzug [...] Vor dem zitierten Hintergrund nicht verständlich. Wieviel weniger haftbar mache ich mich, wenn ich den Kräfteansatz (der ja laut AAO nicht grundlos vorgegeben ist) eigenmächtig reduziere und dann mit ' ner Staffel aufschlage, wo ich sonst einen Zug benötige? Davon ab: ich argumentiere hier nur vor dem Hintergrund des verlinkten Merkblatts. Nach erstem Durchlesen halte ich das Merkblatt auch für eine gute Hilfe, wobei es mir allerdings schwer fällt, Merkblätter mit Smilies (siehe Punkt 9) so richtig ernst zu nehmen. Ingesamt vermisse ich im Merkblatt die Begründung für diese pauschale Aussage, dass man bei Herausnahme einer Schleife für den Brandschaden haftet (das mag durchaus so sein) oder aber - besser noch - eine praxistaugliche Alternativ-Lösung. Wer glaubt, mit dieser pauschalen Aussage wäre alles in Ordnung und die Freiwilligen Feuerwehren rücken auch nach dem 20. Melderalarm noch hoch motiviert in voller Stärke und ohne schuldhaftes Zögern an, der verlangt den FFlern eine Menge ab - zusätzlich kennt er das System FF schlecht! In meiner Branche gilt der Grundsatz "Gewährleistung gleicher Sicherheit" - warum kann das in diesem Fall nicht auch gelten? Warum kann man die Schleife nicht außer Betrieb nehmen und dokumentiert eine entsprechende Sicherheitswache stellen bzw. durch den Betreiber stellen lassen? Stumpf einer offensichtlich nicht Gruß Christoph | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 699466 | |||
Datum | 20.10.2011 09:13 | 13344 x gelesen | |||
Ich bin als Betreiber auch dagegen. Unter anderem, weil es Firmen in dem Sektor gibt, die einen von Fremden ausgebauten Melder verwerfen, bzw. versuchen sich so aus der Verantwortung zu stehlen. Beispiel: Meldelinie 3 Wochen alt gibt plötzlich ständig Fehlalarme aus. Beim 2. habe ich den Melder ausgebaut. Haftung wird abgeleht, weil in der Linie von nichtauthorisierten Personen gearbeitet wurde. Der Melder wurde neu in Rechnung gestellt ebenso wie der Serviceeinsatz. Nicht, das die damit durchgekommen währen, aber so etwas gibt immer böses Blut. Hätte jetzt die FW da auch noch drin rumgespielt.... So ist das nur ein Kostenbescheid, den ich weiter reiche. | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8H., Hagen / NRW | 699465 | |||
Datum | 20.10.2011 09:08 | 13386 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker LeisteIch kann nur von unserer BMA am Standort aus Erfahrung sprechen. Umfang ca. 30.000 (!) Melder. Mal OT: wie viele Störungen/Fehlalarme/Realeinsätze resultieren aus 30.000 Meldern im Jahr? Gruß Christoph | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 699464 | |||
Datum | 20.10.2011 08:39 | 13419 x gelesen | |||
Ich kann nur von unserer BMA am Standort aus Erfahrung sprechen. Umfang ca. 30.000 (!) Melder. Läuft auf der eigenen Alarmzentrale Werkschutz/Werkfeuerwehr ("SiZe") auf. Drehe ich den Melder raus geht er in Störung. Nachdem Wiedereinsetzen sage ich der SiZe sie können die Störung quittieren und versuchen den Melder wieder scharf zu schalten.... ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Bern8d S8., Haßloch / Rheinland-Pfalz | 699463 | |||
Datum | 20.10.2011 08:28 | 13438 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker Leiste..wenn es sich um optische Rauchmelder handelt dann mal den Melder ausbauen, mit Pressluft durchpusten und dann wieder einbauen und dann die BMA wieder scharf schalten. Da würde ich nicht so ohne weiteres machen... Es gibt Anlagen, die gehen beim Ausbau eines Melders in Störung, und die läßt sich auch nach Einbau des Melders nicht quittieren. Da muss die Wartungsfirma kommen, Kosten ca. 700-800 Euro. Erklär das mal dem Betreiber. Bei Einzelmeldern in Häuser und Wohnungen geb ich dir Recht, aber bei Anlagen bin ich inzwischen vorsichtig. | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 699451 | |||
Datum | 19.10.2011 22:48 | 13768 x gelesen | |||
...wenn es sich um optische Rauchmelder handelt dann mal den Melder ausbauen, mit Pressluft durchpusten und dann wieder einbauen und dann die BMA wieder scharf schalten. Hat sich bei uns /mir in der Praxis oft bewährt. Eigentlich waar danach immer Ruhe. Auslösegrund war in solchen Fällen eigentlich immer Feuchtigkeit oder winzige Spinnen, die sich im Melder eingenistet hatten. Je nach vor-Ort-Situation kämen auch noch in Frage (aus WF Sicht): 1) herausschalten des betroffenen Einzelmelders (wenn bei der Anlage konstruktiv möglich), dann muß der Raum aber zwingend durch weitere Melder überwacht werden, so dass die Abschaltung des Einzelmelders keine gravierende Verzögerung einer Brandentdeckung ermöglicht. 2) Abschalten des Melders und zwingende verschärfte Bestreifung des Überwachungsgebietes durch einen vorhandenen Werkschutz. Klappt alles nicht, dann notgedrungen wieder anfahren (zunächst mit Staffel) und eine so gesalzene Rechnung stellen, dass die Anlage ab Montag richtig gewartet wird und dann wieder funktioniert. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 699450 | |||
Datum | 19.10.2011 22:43 | 13499 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Heinrich Brinkmann Was ist denn günstiger, die Feuerwehr oder der Notdienst, der Nachts oder am WE kommen muß. Die Stundensätze übertriffst du locker um ein Vielfaches, wenn du erstmal hauptamtliche Kräfte einstellen musst, weil die Belastung von Ehrenamtlichen nicht mehr zu tragen ist (bzw. diese schlichtweg nicht mehr mitspielen wollen). Dummerweise trifft es dann einen anderen Kostenträger... Gruß, Henning | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 699449 | |||
Datum | 19.10.2011 22:35 | 13572 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinrich BrinkmannDie Stundensätze erreichen wir nicht mit dem Löschzug :-)) Das hängt sicher auch davon ab wie weit der Notdienst anfahren muß. Aber auch der ist selten teurer wie zwei Einsätze in Zugstärke. Am günstigsten wäre es natürlich einen oder mehrere Ortsansässige Mitarbeiter entsprechend fachlich und organisatorisch dazu zu ermächtigen Schaltvorgänge vorzunehmen. Real betrachtet ein Aufwand der gar nicht mal so teuer ist. MkG Marc | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 699447 | |||
Datum | 19.10.2011 22:26 | 13716 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Dickey Geschrieben von Sebastian Krupp Fragen nach "Günstigkeit" muss sich auch der stellen, der solche Kostenbescheide (und deren Grundlagen) erstellt. Was ist denn günstiger, die Feuerwehr oder der Notdienst, der Nachts oder am WE kommen muß. Die Stundensätze erreichen wir nicht mit dem Löschzug :-)) Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Hans8i S8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 699430 | |||
Datum | 19.10.2011 20:26 | 13875 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Patricia Klott Alternativ könnte man die Linie rausnehmen, dafür aber 1-2 FA als BSD zurücklassen, bis dementsprechendes Personal eintrifft, für die Instandsetzung. Kommt sicherlich günstiger, als wenn jedes Mal ein LZ anrückt Insofern...PP........jedesmal Anfahren, und hinterher fette REchnungen schreiben....dann hat die Gemeinde was von....und nach den Übungen hat man auch mal was zu erzählen...... just my 2 cents.... Hansi Ein dezenter Hinweis an eventuelle "Petzen": Rennt ruhig zum Chef......der hat meine Beiträge schon vor euch gelesen....... :O) Hier bin ich beschäftigt: http://www.blumen-stellmacher.de | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 699404 | |||
Datum | 19.10.2011 17:50 | 13816 x gelesen | |||
Und was ist mit den noch nicht eingetroffenen? | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 699402 | |||
Datum | 19.10.2011 17:10 | 13955 x gelesen | |||
Ich glaube er meint den Vorbeugenden Brandschutz. Die Bauaufsicht macht in einigen Fällen das grobe, und dann kommt der VB der dann die Feinheiten vor Ort macht. Das kann dann als Betreiber manchmal richtig Frustrierend sein. Inzwischen bin ich allerdings der Meinung, das viele Architekten bereits mit der richtigen Anbringung der Feuerlöscher völlig überfordert sind, und die Auflagen aus der Baugenehmigung nicht lesen können, bzw. schlicht ignorieren. Beispiele? Jede Menge Halle für Lagerzwecke (Kleinmaterial) 4m hoch geplant. In der Baugenehmigung stand was von Regalen, und damit war gut. Dahinter aber, das Regale ab 1,8m Besprinklert werden müssen. Wer hat da den schwarzen Peter? Zugang zur FBF ist doch eigentlich logisch. Also kommt das Bedienfeld in einen mehrfach abgeschlossenen Raum, zu dem nur der Chef Zugang hat. | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 699401 | |||
Datum | 19.10.2011 16:43 | 13863 x gelesen | |||
Geschrieben von michal huberWenn ich richtig baue dann leb ich ohne BMA genauso sicher Dann wird's aber oft auch wesentlich teurer, weil dann ja alle (baulichen bzw. vorbeugenden) Brandschutzvorschriften bis ins letzte Detail eingehalten sind, oder? | |||||
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Autor | Mich8ael8 K.8, Waldachtal / BaWü | 699400 | |||
Datum | 19.10.2011 16:41 | 14011 x gelesen | |||
Hallo, siehe Merkblatt der LFS BW http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Einsatztaktik-fuehrung/loescheinsatz/Documents/Merkblatt_Melderalarm.pdf: Geschrieben von ---LFS BW--- Auch wenn Sie schon zum zwanzigsten Mal wegen der gleichen Brandmeldeanlage ausgerückt sind, nehmen Sie NIEMALS eine Meldergruppe außer Betrieb, da Sie ansonsten für den Brandschaden haften, der durch einen unterkannten Brand entsteht. Allein wegen diesem Satz würde ich mich persönlich hüten, eine Meldergruppe außer Betrieb zu nehmen. Wie auch schon gesagt würde ich nach dem zweiten oder dritten mal vielleicht die Kleineinsatzschleife alarmieren lassen statt den gesamten Löschzug bis ein Techniker die Anlage überprüft hat. MkG Michael Krüger Feuerwehr Waldachtal www.feuerwehr-waldachtal.de Meine persönliche Meinung .... | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 699399 | |||
Datum | 19.10.2011 16:40 | 13930 x gelesen | |||
Geschrieben von michal huberNur ein Beispiel im Gebührenbescheid rechnest du pauschal einen Löschzug ab. Kommt wie so oft drauf an, was in der kommunalen Gebührensatzung steht. Zumindest in Bayern ist hier die Möglichkeit wohl eröffnet (laut einer mir bekannten Aussage des Bayer. Gemeindetages), dass für BMA-Alarme auch "Pauschalen" von den Kommunen erheben werden können. Dann hat das damit Geschrieben von michal huber Und welche Wehr schummelt nicht ein wenig. wenig zu tun! | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Steinebach / Rheinland-Pfalz | 699398 | |||
Datum | 19.10.2011 16:36 | 13976 x gelesen | |||
Machen wir auch so. Die Liste wird dann in die EDV geprügelt und entsprechend an den Einsatzbericht angehangen. Natürlich alles m e i n e Meinung. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 699397 | |||
Datum | 19.10.2011 16:35 | 13981 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von michal huber Und wenn die Bauaufsichtsbehörde mit eine Lösung zufrieden ist dann kommt 3 Tage später der Feuerwehrhauptmann und fordert genau etwas anderes und welche Lösung ist dann realisiert worden? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 699395 | |||
Datum | 19.10.2011 16:32 | 14188 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von michal huber Und welche Wehr schummelt nicht ein wenig. mit einer solchen pauschalen Unterstellung nimmst du dein Mund (ähm Tastatur) ganz schön voll ... Unsere Feuerwehr dokumentiert bei Einsätzen die Anzahl der im Gerätehaus eingetroffenen Kräfte und schlüsselt die dann noch auf die ausgerückten Fahrzeuge auf. Jeder unterschreibt und gibt an in welchem Fahrzeug er ausgerückt ist. Bei denen die nicht ausgerückt sind ist das dann auch entsprechend vermerkt. Die Liste mit den Unterschriften ist dann die Grundlagen für die Abrechnung bei kostenpflichtigen Einsätzen. Bei uns klappt das dann ohne schummeln! MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Steinebach / Rheinland-Pfalz | 699394 | |||
Datum | 19.10.2011 16:29 | 13938 x gelesen | |||
Geschrieben von michal huberSo lange das Feuerlöschwesen in Deutschland hauptsächlich in ehrenamtlicher Hand ist wird sich daran nichts ändern. Selten so einen Mist gelesen. Welcher Ehrenamtler fordert denn bitte vom Bauherrn eine BMA weil er Ehrenamtler ist? Davon abgesehen: Hast Du schon Mal darüber nachgedacht wieviele Menschenleben gerettet und Gebäudeverluste durch diese "Kisten" verhindert worden sind? Und ab jetzt: Don´t feed the t. Natürlich alles m e i n e Meinung. | |||||
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Autor | Feli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen | 699392 | |||
Datum | 19.10.2011 16:22 | 14109 x gelesen | |||
Dann schicke doch den Feuerwehrhauptmann XY wieder Heim. Sein Chef (Bürgermeister o.Ä.) hat bereits einen Bau/Betrieb des Objektes zugelassen (Baugenehmigung/Auflagen etc.) Ich verstehe dienen Ärger nicht und kann mir deine Ausführungen nur schwer vorstellen. Ein konkretes Beispiel wäre nett. | |||||
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Autor | Feli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen | 699391 | |||
Datum | 19.10.2011 16:19 | 14002 x gelesen | |||
Ich frage mich grade, wie ich gegen einen Kostenbescheid erfolgreich klagen kann, wenn dieser aufgrund eines kostenpflichtigen Einsatzes erstellt wurde. Das die Höhe des Bescheides evtl. anzufechten ist, das kann ich mir gut vorstellen. Doch den ganzen Bescheid zu kippen ist wohl eher schwierig. Auch ist es wohl eher so, das Bauvorschriften, Gesetzte und Versicherungen BMAs vorschreiben/fordern. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 699389 | |||
Datum | 19.10.2011 16:14 | 14119 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von michal huber Also ich kann nur sagen die Feuerwehren fordern Brandmeldeanlagen also sollen sie Nachts auch ausrücken bei Fehlalarmen. ... 98% aller BMA sind bauaufsichtsrechtlich gefordert (da ist außerhalb der kreisfreien Städte ggf. nicht mal die kommunale Feuerwehr drin involviert). Im Übrigen ist der Betreiber verpflichtet eine dem Stand der Technik entsprechende Anlage zu unterhalten (Bauauflage bzw. TAB). Die löst eben nicht alle Nase lang fehlerhaft aus. Wenn er das fortgesetzt nicht hinbekommt wird die BMA feuerwehrseitig (am FBF) abgelegt (Info an Betreiber und Bauaufsicht) - soll er sich doch mit der Bauaufsicht (-> ggf. Nutzungsuntersagung wg. Nichteinhaltung der bauaufsichtlichen Auflagen) rumärgern. Geschrieben von michal huber Gegen jeden Gebührenbescheid wird erfolgreich geklagt. ... möchte ich - eine saubere Gebührenordnung der Gemeinde vorausgesetzt - mal in Abrede stellen, dass das so einfach klappt. Geschrieben von michal huber Wir als Betreiber leben ohne Brandmeldeanlagen auch sehr gut. ... die Feuerwehr eigentlich auch (der FA selbst schläft auch wesentlich länger dadurch) - sie kann dann halt nur ggf. den Totalverlust eines Gebäudes, Umweltschäden oder den Verlust von Menschenleben nicht verhindern ... das scheint aber Dir als Gebäudeeigentümer (?) egal zu sein ... Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 699386 | |||
Datum | 19.10.2011 16:02 | 14246 x gelesen | |||
Geschrieben von michal huberWenn ich richtig baue dann leb ich ohne BMA genauso sicher Nur wer würde das tun, wenn es die Brandschutzgesetze nicht gäbe? Hier würde in dem Falle nur noch der Preis regieren und deshalb wären die ersten Dinge die aus Kostengründen aus Bauten weggestrichen würden die Brandschutzeinrichtungen. Und zu diesen Vorschriften gehört eben auch eine BMA ab einer gewissen Größe oder Gefährdungslage, dass die Betreiber damit nicht glücklich sind, weil diese Einrichtungen hohe Kosten verursachen ist klar. Nur sind die Betreiber am Ende auch nicht diejenigen die ihr Leben riskieren müssen, weil ohne BMA der Brand erst später (zu spät) entdeckt würde. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Steinebach / Rheinland-Pfalz | 699385 | |||
Datum | 19.10.2011 16:01 | 13970 x gelesen | |||
Hm, wenn alarmiert ist, wird auch rausgefahren, darum geht´s hier doch gar nicht!? Ich find´s trollig ;-) Natürlich alles m e i n e Meinung. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8H., Germering / Bayern | 699383 | |||
Datum | 19.10.2011 15:39 | 14349 x gelesen | |||
Teils wird die BMA aber auch von Versicherungen gefordert. oder ;) Lebst Du dann genauso gut ohne? Ja mit sicherheit. ? Aber nicht so günstig in der Versicherung. Gruß Christian Ich gebe hier meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 699381 | |||
Datum | 19.10.2011 15:19 | 14611 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Jürgen M@yer die Linie direkt an der Brandmeldeanlage des Objektes abschaltenWir haben gut 10 BMA im Stadtgebiet, bei den wenigsten davon könnte ich an der BMZ eine Linie rausnehmen (bzw. mir sicher sein, dass ich auch nur genau das dann getan habe). Die Knöpfe am FBF sind für mich, vom Rest lasse ich die Finger. Am FBF gibt es aber den Knopf zum Abschalten der ÜE, den ich dann auch nutzen würde. Da dann BMA-Alarme nur noch im Objekt angezeigt und nicht zur Leitstelle gemeldet werden, muss natürlich jemand vor Ort bleiben und die BMZ bewachen, bei Alarm erkunden gehen und bedarfsweise die 112 bemühen. Wenn nun, wie in deinem fiktiven Beispiel, kein Verantwortlicher des Betreibers zu erreichen ist, kann ich genau diese Auflage aber niemandem gegenüber kund tun. [1] Falls weitere Fehlalarme zu besorgen sind, würde ich die ÜE abschalten und eine kleine Besatzung (Ich denke, bei den meisten Objekten reicht 1/2 mit MTF) vor Ort belassen, mit dem Auftrag der Erkundung und Nachalarmierung. Das ganze dann aber nicht als Brandsicherheitsdienst sondern als laufenden Einsatz abrechnen - dürfte vielerorts auch die teurere Variante sein. Heimzufahren und wiederzukommen, das ganze 6 Mal in einer Nacht, ist nicht nur bei FFs völlig unverhältnismäßig. Denn von den 6 Kostenbescheiden über einen Einsatz in Zugstärke haben die armen Seelen, die am nächsten Morgen wie Zombies zur Arbeit schlurfen, leider überhaupt nichts. [1]: Yeah, eine Fußnote ;o) .....Um das zu vermeiden haben wir uns zu jedem Sonderobjekt vom Betreiber "Berechtigte Personen" auf einem Formblatt schriftlich benennen lassen, incl. deren Kontaktmöglichkeiten. Die Zahl der Personen sollte der Betreiber daran bemessen, dass wir zu jeder Zeit mindestens einen Berechtigten erreichen können, der auch zeitnah vor Ort kommen kann. Diese Vordrucke werden ein- bis zweijährlich aktualisiert, und ich bin gerade hartnäckig an einigen Betreibern dran, dem auch nachzukommen. Notfalls über die Brandschutz- und Bauaufsicht, da die Benennung von Verantwortlichen wohl regelmäßig auch (Brandschutz)auflage im Baugenehmigungsverfahren ist. Gruß, Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | |||||
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Autor | Step8han8 R.8, Querfurt / Sachsen-Anhalt | 699380 | |||
Datum | 19.10.2011 15:18 | 14081 x gelesen | |||
Geschrieben von Wolfgang BocianAchso und immer schön einen Gebührenbescheid erstellen, dass hat auch seine Wirkung!!! Auf die BMA??? Oder doch eher auf den Hausherrn, der sagt: so genug Alarme diesen Monat, jetz zieh ich sie den nächsten raus. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 699379 | |||
Datum | 19.10.2011 15:13 | 14244 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyDie Frage nach der Günstigkeit kann sich dann der Betreiber der Anlage für die Zukunft überlegen nachdem er die ganzen Kostenbescheide bezahlt hat.Fragen nach "Günstigkeit" muss sich auch der stellen, der solche Kostenbescheide (und deren Grundlagen) erstellt. Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 699378 | |||
Datum | 19.10.2011 15:12 | 14203 x gelesen | |||
Geschrieben von Wolfgang Bocianund glaube mir das Fw-Personal wird von Alarmierung zu Alarmierung wenigerIn diesem Gebührenbescheid berechnet man dann am besten gleich eine konstante Pauschale für BMA-Fehlalarme. Denn berechnet man jedesmal das tatsächlich erschienene Personal, könnte der Zahlungspflichtige dümmstenfalls zu der Fragestellung kommen, weshalb die Feuerwehr denn bei jedem BMA-Alarm trotz "erhöhter Fehlquotenerwartung" einerseits meint, es gäbe zur kompletten Löschzuganreise keinerlei Alternative, andererseits aber jedesmal mit weniger Personal auskommt. Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Flo 8G., Schondorf / Bayern | 699377 | |||
Datum | 19.10.2011 15:08 | 14735 x gelesen | |||
des ging ganz einfach... Direkteiwahl von Berlin in die Anlage und über den Wartungs-Code abgeschaltet... 15min Warteschleife und 18 Telefongebühren später war die Nachtruhe wieder hergestellt <=> so war auch der Zeitpunkt bestens dokumentiert udn die haben auch gleich den Wartungstechniker am nächsten Tag in Marsch gesetzt | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 699376 | |||
Datum | 19.10.2011 14:54 | 14321 x gelesen | |||
Genau so wünsche ich mir das als Betreiber, denn 1 Stunde Anfahrt ist wohl heute als durchaus normal anzusehen. | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 699375 | |||
Datum | 19.10.2011 14:51 | 14224 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald SchramkeAuf keinen Fall irgendeinem MA des Betreibers gegenüber Anweisungen geben. Die FW ist ihm gegenüber nicht Weisungsbefugt und er kann nicht eingeschätzt werden, ob er wirklich die Brandwache geht, er einfach nach Hause geht, oder wenig später mit 2 Promille im Objekt liegt. Na Harald man kanns auch übertreiben, selbstverständlich lässt es sich auf ihn übertragen und das er wie ein normaler andere Mensch mit 2 Promille einen Notruf über 112 absetzen kann. Ich weiß nicht immer wovon ich rede, aber ich weiß, dass ich Recht habe. (M.A.) Alle angenehmen Dinge sind entweder unmoralisch, illegal oder machen dick. Alexander Woollcott Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 699374 | |||
Datum | 19.10.2011 14:49 | 14301 x gelesen | |||
Auf gar keinen Fall würde ich da etwas selber machen. Ein Verantwortlicher des Betreibers muss da in Persona antanzen. Auf keinen Fall irgendeinem MA des Betreibers gegenüber Anweisungen geben. Die FW ist ihm gegenüber nicht Weisungsbefugt und er kann nicht eingeschätzt werden, ob er wirklich die Brandwache geht, er einfach nach Hause geht, oder wenig später mit 2 Promille im Objekt liegt. Falls niemand erreichbar ist, kann man ja einen FA da lassen, die Brandmeldealarme bearbeiten. Natürlich gegen Bezahlung und freien Kaffee. Auch würde ich mich weigern mit irgendeiner Zentrale zu sprechen. Wer weiß wo die liegt, und wie die Haftungsfrage ansteht. | |||||
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Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 699373 | |||
Datum | 19.10.2011 14:42 | 14435 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyDie Frage nach der Günstigkeit kann sich dann der Betreiber der Anlage für die Zukunft überlegen nachdem er die ganzen Kostenbescheide bezahlt hat. Okay... überredet ;-) Dann denken wir halt an die restlichen 25 Kameraden, die immer wieder geweckt würden... Kam mir so in den Sinn. Thema hatten wir die Woche erst. BMA lies sich nicht zurückstellen, Betreiber hatte knapp eine Stunde Anfahrt. Alle wurden heimgeschickt, 2 Mann blieben zurück MkG Patricia | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 699372 | |||
Datum | 19.10.2011 14:38 | 14588 x gelesen | |||
Geschrieben von Patricia KlottAlternativ könnte man die Linie rausnehmen, dafür aber 1-2 FA als BSD zurücklassen, bis dementsprechendes Personal eintrifft, für die Instandsetzung. Kommt sicherlich günstiger, als wenn jedes Mal ein LZ anrückt Technisch sicher möglich, aber nicht Aufgabe der Feuerwehr. Die Frage nach der Günstigkeit kann sich dann der Betreiber der Anlage für die Zukunft überlegen nachdem er die ganzen Kostenbescheide bezahlt hat. MkG Marc | |||||
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Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 699370 | |||
Datum | 19.10.2011 14:33 | 14511 x gelesen | |||
Hallo, sollte es nicht für jede Wartungsfirma einen Notdienst geben?? Alternativ könnte man die Linie rausnehmen, dafür aber 1-2 FA als BSD zurücklassen, bis dementsprechendes Personal eintrifft, für die Instandsetzung. Kommt sicherlich günstiger, als wenn jedes Mal ein LZ anrückt MkG Patricia | |||||
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Autor | Wolf8gan8g B8., Weilburg / Hessen | 699363 | |||
Datum | 19.10.2011 13:37 | 14725 x gelesen | |||
Hallo! Was willste da anders machen ... hinfahrn, Erkunden, BMA zurück setzten. Fertig! Das gleiche beim nächsten mal wieder.... und glaube mir das Fw-Personal wird von Alarmierung zu Alarmierung weniger....wenn in der Nacht wieder heist: "Feueralarm BMA - Schloß"... Zudem bei manchen Objekten ein Sicherheitsdienst bzw. Polizei hinzukommt, dann wird dies schön in dessen Händen gegeben.... somit ist die Verantwortung übertragen! Und selbst an der BMZ rumspielen kommt nicht in Frage! Achso und immer schön einen Gebührenbescheid erstellen, dass hat auch seine Wirkung!!! Gruß Wolfgang | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 699362 | |||
Datum | 19.10.2011 13:34 | 14617 x gelesen | |||
Hallo! Und selbst wenn nicht die Firma erreicht wird, die die Anlage errichtet hat, wird es Firmen geben die über einen 24 Stunden Notdienst erreichbar sind. Die verdienen nun damit ja auch ihr Geld. An sonsten würde ich als FWler gar nix an der Anlage machen. Gruß | |||||
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Autor | Mart8in 8L., Illingen / Baden-Württemberg | 699361 | |||
Datum | 19.10.2011 13:32 | 14728 x gelesen | |||
Mahlzeit! Ich persönlich werde an der BMA keine Veränderungen vornehmen. Für jede BMA muß es eine eingewiesene Person geben. VDE 0833-2! Und die muß dann halt irgendwie Vor Ort kommen oder telefonisch mit einem Mitarbeiter das dann händeln. Ausserdem waren wir vor dem Alarm ja auch noch im Bett. Und warum soll die Wartungsfirma nicht erreichbar sein? Jeder nahmhafte Hersteller hat doch seine 24h Hotlinie. Dass da eventuell nicht mein Stammkundendienstler kommt, ist schon klar, aber dass ich gar niemanden erreiche ist schon etwas abenteuerlich. Und mit ner guten Leitstelle im Rücken oder Zentrale im Gerätehaus dürfte es doch möglich sein, den Wartungsdienst herzubekommen. Meine private Meinung! § Artikel 5(1) GG | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 699354 | |||
Datum | 19.10.2011 12:32 | 15528 x gelesen | |||
Geschrieben von Flo Gradlwir haben dann den betreffenden Melder von dort aus abschalten lassen, vorher natürlich mit dem Objektbetreiber Rücksprache gehalten . Ist eine sinnvolle Idee. Setzt aber voraus, daß wieder ein Beautragter des Unternehmens da ist, der an der Anlage rumschaltet. Dieses sollte man nämlich als Fw tunlichst lassen. MkG Marc | |||||
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Autor | Kai 8S., Weyhe / Niedersachsen | 699351 | |||
Datum | 19.10.2011 12:21 | 15139 x gelesen | |||
Moin! Eine Möglichkeit wäre einen der (zwar nicht kompententen, aber anwesenden) Mitarbeiter als "Wächter" dort zu lassen und ihn die BMA Außer Betrieb nehmen zu lassen (kurz: Stecker aus der Telefondose). U.a. mit dem Hinweß auf die bereits aufgelaufenen und weiterhin zu erwartenden Kosten. Alternativ könnte man vor Ort bleiben (Abrechnung entsprechend oder wie Brandwache?), dies natürlich dann nur mit einer "Grundausstattung". Auf jeden Fall ist es keine Option selber tätig zu werden und in die Programmierung der Anlage einzugreifen. Dies ist alleinige Verantwortlichkeit des Betreibers. Gruß Kai Einzig und allein meine Meinung! | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Steinebach / Rheinland-Pfalz | 699349 | |||
Datum | 19.10.2011 12:18 | 15322 x gelesen | |||
Ein Problem, dass sicher jede Feuerwehr kennt. Wir haben´s zuletzt so gemacht, dass die Leitstelle bescheid kam und dann entsprechend abgespeckt alarmiert hat (sogar schon über Telefon, weil ein FA mit ZF-Ausbildung nebenan wohnt). Das galt aber nur für diese Nacht, nur für diese BMA. Das vor Ort befindliche Personal des Betreibers wurde darauf hingewiesen, dass der betreffende Melder sofort zu kontrollieren ist und im Schadenfall sofort ein entsprechender Notruf abzusetzen ist. Das ganze wurde entsprechend festgehalten. In ähnlich gelagerten Fällen haben wir auch schon Linien weggeschaltet (Absprache mit Haustechniker) und die Bediensteten wie oben eingewiesen. Natürlich alles m e i n e Meinung. | |||||
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Autor | Flo 8G., Schondorf / Bayern | 699348 | |||
Datum | 19.10.2011 12:18 | 15769 x gelesen | |||
Kein fiktiver Fall .... das kennen wir zu genüge bei dem betreffenden Objekt gibt es eine Hotline zu einer Zentrale in "Deutschland" wo genau... des weiß niemand ... von dort aus kann per Ferndiagnose der betreffende Melder abgefragt werden z.B. Verschmutzungsgrad der Auslöseeinheit wir haben dann den betreffenden Melder von dort aus abschalten lassen, vorher natürlich mit dem Objektbetreiber Rücksprache gehalten ... aber das kann keine Patentlösung sein, sondern es muss sicherlich auf die Wichtigkeit des betreffenden Melders geachtet werden..... ansonsten.... Leitstelle anrufen und die Alarmierung eine Stufe herabfahren lassen, bis das die Anlage gewartet wurde mkG Flo | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 699347 | |||
Datum | 19.10.2011 12:18 | 16011 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerWie verhält sich die Feuerwehr richtig? Die Lösung liegt letztendlich in diesem Satz: Geschrieben von Jürgen M@yer Seitens des Betreibers kann wegen nachtschlafender Zeit keine kompetente Person herangezogen werden. Wenn der Betreiber der BMA nicht in der Lage ist in seine Anlage entsprechend einzugreifen (Abschaltung der Meldeschleife, Austausch des Melders, etc.) , dann muß er sich nicht wundern wenn die Feuerwehr ständig vor der Tür steht und in Folge Rechnungen schreibt. MkG Marc | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 699346 | |||
Datum | 19.10.2011 12:16 | 16125 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerie Linie direkt an der Brandmeldeanlage des Objektes abschalten und damit in eigener Verantwortung den Problemmelder bis zum EIntreffen der Wartungsfirma am nächsten Tag lahmlegen. Und die Mitarbeiter verpflichten regelmässig Kontrollgänge zu machen bzw. den Gebäudeteil ständig zu überwachen Ich weiß nicht immer wovon ich rede, aber ich weiß, dass ich Recht habe. (M.A.) Alle angenehmen Dinge sind entweder unmoralisch, illegal oder machen dick. Alexander Woollcott Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 699345 | |||
Datum | 19.10.2011 12:10 | 19544 x gelesen | |||
hi, gegeben ist folgende fiktiver Fall: Eines Nachts wird die (Freiwillige) Feuerwehr durch eine BMA alarmiert. Vor Ort stellt man fest das ein Fehlalarm vorliegt. Ein Rauchmelder einer Linie zeigt den Alarm an. Eine Ursache ist nicht erkennbar. Die Anlage wird zurückgestellt. Die Feuerwehr rückt wieder ab. Eine knappe Stunde später das selbe Spiel. Auch wieder der selbe Melder. Wieder ist nichts feststellbar. Man fährt also wieder heim. Kaum im Bett gehts wieder los. Selbes Objekt, selbe BMA, selbe Linie und der selbe Melder. Wieder ist keine Ursache erkennbar. Die anwesenden Mitarbeiter können die BMA nicht bedienen. Seitens des Betreibers kann wegen nachtschlafender Zeit keine kompetente Person herangezogen werden. Die Wartungsfirma ist auch erst wieder am nächsten Morgen erreichbar. Wie verhält sich die Feuerwehr richtig? gute Miene zum "bösen" Spiel machen und beim nächsten (Fehl-) Alarm der sicherlich in der Nacht noch kommen wird wieder anrücken oder die Linie direkt an der Brandmeldeanlage des Objektes abschalten und damit in eigener Verantwortung den Problemmelder bis zum EIntreffen der Wartungsfirma am nächsten Tag lahmlegen. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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