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Thema | Gebühren für BMA-Einsätze nach tatsächlichem Aufwand | 15 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Infos: | |||||
Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 697774 | |||
Datum | 02.10.2011 22:48 | 3984 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus DüdderFehleinsatz zu bezahlen hat für eine Institution, welche ohnehin schon durch seine Steuergelder finanziert wird? Der Stadtrat hat ein legitimes Interesse daran, den Verursacher eines Fehlalarms an den Vorhaltekosten für die Feuerwehr zu beteiligen und damit die Kosten für die Stadt zu reduzieren. Das ist die gleiche Argumentation wie bei einem Brandstifter oder den anderen kostenpflichtigen Einsätzen. Gruß, Stefan Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Axel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW | 697663 | |||
Datum | 30.09.2011 20:05 | 4201 x gelesen | |||
Interessant finde ich die Höhe der Kosten. Sind das überhaupt realistische Kosten? MkG Axel ____________________________________________ Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!! ICQ: 84523418 ____________________________________________ Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!! | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 697629 | |||
Datum | 30.09.2011 13:45 | 4313 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Klaus Düdder Oder nur dann, wenn es grade in den Kram paßt, weil es wie eine zwangsgesteuerte, zwangsfinanzierte Daseinsberechtigung ausschaut? Hä?? Geschrieben von Klaus Düdder Allerdings - und das muß ich zugeben - paßt es natürlich auch zu dem Thema: Die Werkfeuerwehr können wir anordnen, aber bezahlen mußt Du sie selbst, aber sie muß so und so aussehen (wie öffentliche blabla) - aber Zuschüsse für Autos oder Personal bekommst von uns keines, aber wir wollen trotzdem von Dir Geld sehen, nämlich für unsere Feuerwehr... Das hat etwas mit erhöhtem Gefährungspotential zu tun. Warum sollte die Allgemeinheit bei Firmen die Gewinn erwirtschaften wollen dafür zahlen? Wie ich schon schrieb gibt es viele Vorschriften, um die Sicherheit in Betrieben, beim Autofahren, bei Arbeiten, ... zu erhöhen. Dies vor allem um manche Leute vor sich selbst und vor anderen (z.B. geizigen Firmeninhabern, anderen Verkehsteilnehmern, ...) zu schützen. Weil die Folgekosten wenn es schief geht meistens wieder die Allgemeinheit zu tragen hat. Geschrieben von Klaus Düdder Die Aufschaltung auf andere Leitstellen (z. B. Wachunternehmen o. ä.) kann man (kostenpflichtig) machen - allerdings kann es sein, daß die zuständige Brandschutzdienststelle (wie passend - die Feuerwehr wieder selbst?) verlangt, die BMA direkt (auch kostenpflichtig) aufzuschalten. Du hast den Sinn einer BMA verstanden! Geschrieben von Klaus Düdder Wobei: Die Störungsmeldungen der BMA wollen Feuerwehrens jedoch nicht gern haben. Die schalten wir daher geflissentlich woanders auf. Was den Betreiber jedoch wieder - richtig: weitere Gebühren kostet. Ja. Was hat die Feuerwehr mit der Störung in einer technischen Anlage zu tun? (Abgesehen von Störungen die zu Unglücksfällen/ Feuern o.ä. führen) Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 697628 | |||
Datum | 30.09.2011 13:44 | 4277 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus DüdderAllerdings - und das muß ich zugeben - paßt es natürlich auch zu dem Thema: Die Werkfeuerwehr können wir anordnen, aber bezahlen mußt Du sie selbst, aber sie muß so und so aussehen (wie öffentliche blabla) - aber Zuschüsse für Autos oder Personal bekommst von uns keines, aber wir wollen trotzdem von Dir Geld sehen, nämlich für unsere Feuerwehr... Weil ich auch mal in einer WF tätig war, die von ihrem Abteilungsleiter finanziell kurz gehalten wurde. Bis mal der Wehrführer zufällig ein Gespräch mit dem Chef der REchtsabteilung hatte und mitbekam was die WF eigentlich an Versicherungsprämien einsparte. Danach waren Ersatzbeschaffungen für Fahrzeuge sehr schnell genehmigungsfähig. Da bewegte sich die die Genehmigung für ein neues LF im Bereich weniger Stunden. Also nicht immer nur schimpfen, manche Firma hat auch was davon wenn sie eine WF unterhält. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 697624 | |||
Datum | 30.09.2011 13:32 | 4334 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ralf Aumann Bei uns wird die BMA-Anlage einer kreiseigenen Grundschule von einem privaten Sicherheitsunternehmen überwacht. Bei BMA-Alarmen fährt ein Bereitschaftsfahrer vor Ort. Und wenns wirklich brennt, dann ruft der Anwohner die 112, wenn das Feuer durchgebrochen ist. Wozu dann die DMA? Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 697623 | |||
Datum | 30.09.2011 13:29 | 4327 x gelesen | |||
Hallo, immer schön auf den Staat und staatliche Institutionen drauf. Geschrieben von Klaus Düdder (1.) Die Feuerwehr(en) erhöhen ihre eigenen Gebühren nach eigenem Gusto, Das geht natürlich nicht und stimmt auch so nicht. Zumindest in Ba-Wü muss es eine Kostensatzung geben, die nicht rein willkürlich sein darf. Geschrieben von Klaus Düdder (2.) legen dann auch noch fest, in welche Kategorie ein Gebäude fällt (womöglich sogar ohne Mitsprache- oder Mitbestimmungsrecht des Besitzers/Betreibers?), Natürlich wird der Besitzer nicht gefragt. Die Feuerwehr oder eine übergeordnete Behörde muss eine AAO erstellen, die sich nach Gefährdungpotentialen und nicht nach den Betreiberwünschen richtet. Die Feuerwehr muss dann gemäss dieser AAO ausrücken. Und bei einem BMA-Alarm muss ausgerückt werden, wie bei einer telefonischen Feuermeldung. (Ginge es nach dem Betreiber der BMA würde ein Mann ohne Sosi beim Fehlalarm zum Zurückstellen der Anlage reichen. Beim Ernstfall aber so viel wie möglich nach 2 Minuten. Dumm nur, dass wir vorher nie wissen, ob es ein Fehlalarm ist.) Geschrieben von Klaus Düdder Und natürlich wird dann erwartet, daß der betroffene Bürger, der ja ohnehin als Betreiber einer BMA bereits verpflichtet ist, die Anlage gemäß der einschlägigen Forderungen von VdE und VdS regelmäßig teuer (!) auf eigene Kosten auf Funktion überprüfen zu lassen, nämlich Ja. Wer soll sonst die Kosten für die BMA übernehmen? Der Steuerzahler? Eine Firma muss natürlich für alle Betriebseinrichtungen selbst bezahlen. Die Wartung gehört da auch dazu. Und wenn bestimmte Sicherheitseinrichtungen/- vorkehrungen nicht vorgeschrieben wären sähe es bei manchen Firmen aus wir früher im Ostblock oder in der Dritten Welt. Mit entsprechend vielen Unfällen für dessen Folgen dann wieder wer bezahlen müsste? Rrrichtig, die Allgemeinheit! Geschrieben von Klaus Düdder und der dann möglicherweise sogar von den Fachleuten eine Bescheinigung erhält (Anlage ist in Ordnung!) Das sollte so sein, wenn eine Vernünftige Fachfirma beauftragt wird (Das kostet natürlich etwas, aber so ist das Leben, nichts ist umsonst). Geschrieben von Klaus Düdder gefälligst ohne zu murren den Fehleinsatz zu bezahlen hat für eine Institution, welche ohnehin schon durch seine Steuergelder finanziert wird? Und durch die Steuergelder aller hart arbeitenden Bürger, die dafür aber nicht regelmässig Kostenlos die Feuerwehr für nichts und wieder nichts rufen dürfen/ können. Ansonsten lies mal das Feuerwehrgesetz für Dein Bundesland durch. Dort steht drin für welche Aufgaben die Allgemeinheit zahlen muss und für welche der Verursacher/ Betreiber. Das ist ganz normal. Geschrieben von Klaus Düdder Kann ich irgendwie nicht ganz nachvollziehen...es sei denn, es geht nur einmal mehr darum, wieder mal Geld ins Gemeindesäckel fließen zu lassen. Bis da mal Betreiber hinterkommen... Es geht nicht darum irgendwelche Leute abzuzocken. Warum denkt der Deutsche immer nur, wenn der Staat von Ihm Geld will er wird abgezockt. Beim Media-Markt oder Aldi zahl ich doch auch ohne zu meckern. Natürlich MUSS eine Gemeinde Geld verlangen wenn es im Gesetz so geregelt ist. Ansonsten erzieht man die Betreiber einer Anlage durch regelmässige Rechnungen zur regelmässigen Wartung oder ggf. auch mal zum Umbau der Anlage. Käme die Feuerwehr zu jedem Fehlalarm "für umme" gäbe es dazu keinen Leidensdruck. Die kommen ja immer und stellen mir schön die Anlage zurück. Und ich weis dann auch, dass die Übertragung / Alarmierung noch geht. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Ralf8 A.8, Babenhausen / Hessen | 697615 | |||
Datum | 30.09.2011 12:56 | 4466 x gelesen | |||
Hallo, Denn man stelle sich mal vor, die BMA meldet, und erst fährt ein Wachdienst durch die Stadt zum Objekt. Das geht ja mal gar nicht! :o) Doch : Bei uns wird die BMA-Anlage einer kreiseigenen Grundschule von einem privaten Sicherheitsunternehmen überwacht. Bei BMA-Alarmen fährt ein Bereitschaftsfahrer vor Ort. Durchsagen laufen laut Anwohnern schon mal 20 Minuten lang. | |||||
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Autor | Klau8s D8., Nürnberg / Franken, neben Bayern :o) | 697613 | |||
Datum | 30.09.2011 12:36 | 4648 x gelesen | |||
Hallo, insbesondere die Brandschutzgesetze der Länder NRW und Bayern sind mir bestens bekannt. :o) Nur: Weil es in einem Gesetz steht, ist es auch richtig? Oder nur dann, wenn es grade in den Kram paßt, weil es wie eine zwangsgesteuerte, zwangsfinanzierte Daseinsberechtigung ausschaut? Allerdings - und das muß ich zugeben - paßt es natürlich auch zu dem Thema: Die Werkfeuerwehr können wir anordnen, aber bezahlen mußt Du sie selbst, aber sie muß so und so aussehen (wie öffentliche blabla) - aber Zuschüsse für Autos oder Personal bekommst von uns keines, aber wir wollen trotzdem von Dir Geld sehen, nämlich für unsere Feuerwehr... Nee Du, als Bürger sehe ich da derzeit nur einen Sinn drin. Den, den ich weiter oben bereits beschrieb. -- Die Aufschaltung auf andere Leitstellen (z. B. Wachunternehmen o. ä.) kann man (kostenpflichtig) machen - allerdings kann es sein, daß die zuständige Brandschutzdienststelle (wie passend - die Feuerwehr wieder selbst?) verlangt, die BMA direkt (auch kostenpflichtig) aufzuschalten. Denn man stelle sich mal vor, die BMA meldet, und erst fährt ein Wachdienst durch die Stadt zum Objekt. Das geht ja mal gar nicht! :o) Wobei: Die Störungsmeldungen der BMA wollen Feuerwehrens jedoch nicht gern haben. Die schalten wir daher geflissentlich woanders auf. Was den Betreiber jedoch wieder - richtig: weitere Gebühren kostet. So kann das durchaus passieren... Weiterhin einen sonnigen Tag. :o) Liebe Grüße Klaus | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 697611 | |||
Datum | 30.09.2011 12:22 | 4679 x gelesen | |||
Ich empfehle einen kurzen Blick ins kommunale Satzungsrecht und in die Brandschutzgesetze der Länder. Vielleicht berichtigt das Deinen Eindruck etwas, vor allem zum Thema "Die Feuerwehr macht [...]" Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 697610 | |||
Datum | 30.09.2011 12:20 | 4628 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus DüdderJa, und dann wundert man sich, wenn der Ruf nach privaten Einrichtungen / Alternativen laut wird... Mir sind im eigenen Ausrückebereich einige Objekte bekannt, die zu Notruf- und Serviceleitstellen aufgeschaltet sind. Geht dort ein Alarm ein, wird in vielen Fällen die ILS verständigt, die wiederum gemäß AAO alarmiert/ausrücken läßt. Wie hoch da die verrechneten Kosten sind kann ich nicht sagen. Gruß Jörg Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren. | |||||
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Autor | Klau8s D8., Nürnberg / Franken, neben Bayern :o) | 697609 | |||
Datum | 30.09.2011 12:09 | 4939 x gelesen | |||
Guten morgen, Forum. Hm, den Artikel habe ich auch gelesen. Allerdings kommt mir das vor wie die Gehaltserhöhungen der Politiker:
Und natürlich wird dann erwartet, daß der betroffene Bürger, der ja ohnehin als Betreiber einer BMA bereits verpflichtet ist, die Anlage gemäß der einschlägigen Forderungen von VdE und VdS regelmäßig teuer (!) auf eigene Kosten auf Funktion überprüfen zu lassen, nämlich - 4 x pro Jahr jeweils ein Meldeelement aus jeder Meldergruppe sowie - 1x pro Jahr jedes Meldeelement und der dann möglicherweise sogar von den Fachleuten eine Bescheinigung erhält (Anlage ist in Ordnung!) - gefälligst ohne zu murren den Fehleinsatz zu bezahlen hat für eine Institution, welche ohnehin schon durch seine Steuergelder finanziert wird? Kann ich irgendwie nicht ganz nachvollziehen...es sei denn, es geht nur einmal mehr darum, wieder mal Geld ins Gemeindesäckel fließen zu lassen. Bis da mal Betreiber hinterkommen... Ja, und dann wundert man sich, wenn der Ruf nach privaten Einrichtungen / Alternativen laut wird... Einen sonnigen Tag wünsch ich euch. :o) Liebe Grüße Klaus | |||||
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Autor | Alex8and8er 8G., Lohmar / NRW | 697605 | |||
Datum | 30.09.2011 11:35 | 4892 x gelesen | |||
Nun auch noch was Richtiges zum Thema: Bei uns wird auch der volle einsatzaufwand berechnet, allerdings maximal für eine Stunde. Siehe hier, ganz unten Punkt 4. Es handelt sich hierbei um meine private Meinung... | |||||
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Autor | Alex8and8er 8G., Lohmar / NRW | 697603 | |||
Datum | 30.09.2011 11:15 | 4951 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis Ednerinteressant auch die Idee im Kommentar darunter, bei Fehlalarm schnell noch einen Papierkorb vor Eintreffen der ersten Kräfte anzuzünden, damit es nicht als Fehleinsatz gewertet wird. Das wäre dann allerdings auch kostenpflichtig da Vorsatz. Allerdings zahlt dann nicht der BMA-Betreiber, sondern der Papierkorbanzünder. Was für den Betreiber wieder praktisch ist. Aber im Ernst: Der Kommentar ist schon recht gewagt... Es handelt sich hierbei um meine private Meinung... | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 697601 | |||
Datum | 30.09.2011 11:07 | 5149 x gelesen | |||
interessant auch die Idee im Kommentar darunter, bei Fehlalarm schnell noch einen Papierkorb vor Eintreffen der ersten Kräfte anzuzünden, damit es nicht als Fehleinsatz gewertet wird. mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 697600 | |||
Datum | 30.09.2011 11:04 | 7324 x gelesen | |||
Gerade gefunden: Link In Mülheim werden BMA-(Fehl-)einsätze nicht mehr mit einem für alle gleichen Pauschalbetrag berechnet, sondern mit einem im Verhältnis zum Einsatzaufwand (= tatsächlich angefahrenen Kräfte) stehenden Kostensatz. Wird das woanders auch schon so gemacht? mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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