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Thema | Trennung Polizei/ Feuerwehr, war: Beste Feuerwehr Niedersachsens ;-) | 46 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 692344 | |||
Datum | 13.08.2011 14:45 | 6242 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschAlso sehe ich dort eher ein abstraktes Problem. Die Relevanz der Geschichte wird nicht durch die Anzahl der empfundenen Konflikte zwischen Schweigepflicht und dem Gefühl, ein Fehlverhalten des Patienten ahnden zu wollen, bestimmt. Wobei es, wie gesagt, nicht nur um Kapitalverbrechen geht, sondern schon um alkohlisiertes Fahren, verbotene Substanzen oder Pflanzen, die man in Wohnungen wahrnimmt usw... Die Rechtslage ist eigentlich klar, nur sehen manche Kollegen gar keinen Konflikt, vielleicht, weil es in der Ausbildung zu wenig vermittelt wird...und grade die verbeamteten RDler sehe ich in der Gefahr, sich eher an der Strafverfolgung zu beteiligen, statt die Interessen des Patienten zu wahren. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 692323 | |||
Datum | 13.08.2011 06:56 | 6299 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerDas so als Grundsatz. Es gibt natürlich Einsätze, wo man schon mal ins Grübeln kommt... Um mal Fakten zu schaffen.. Wie oft hast du denn die Situation wo du am Grübeln warst die POL hinzuzuziehen? Wenn ich ehrlich bin: Wenn es "grenzwertig" war kam die Polizei immer von selbst.. Also sehe ich dort eher ein abstraktes Problem. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit: Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 692229 | |||
Datum | 11.08.2011 22:47 | 6318 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinrich BrinkmannWie sieht es eigendlich aus, wenn Polizisten ehrenamtlich oder nebenberuflich im Rettungsdienst tätig sind und von Dingen erfahren, nach denen sie eigendlich tätig werden müssten Kommt auf den Polizisten an, und wie er seine Tätigkeit im RD sieht... Wobei das nach meiner Erfahrung kein Problem darstellt, hatte bei entsprechenden Praktikanten immer ein sehr sicheres Gefühl auch in brenzligen Situationen. ;-) Dass sich jemand als Polizist outete und aus eigenem Ermessen tätig wurde, habe ich nie erlebt, wäre für die Zusammenarbeit im RD allerdings auch eine unzumutbare Situation... Wie die rechtliche Situation aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis, bis vor ein paar Tagen hätte ich jemanden gewusst, der darauf kompetent antworten kann...:-( Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 692208 | |||
Datum | 11.08.2011 19:34 | 6334 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerDer RD ist deshalb "gut", weil er nichts anderes will und soll, als dem Patienten medizinisch zu helfen. Wenn die Polizei da ist, kann aus dem Freund und Helfer auch schon mal die ermittelnde Staatsmacht werden. Wie sieht es eigendlich aus, wenn Polizisten ehrenamtlich oder nebenberuflich im Rettungsdienst tätig sind und von Dingen erfahren, nach denen sie eigendlich tätig werden müssten (z.B. Alkohol bei VU)? DA ist doch der Polzist, der "nur" den Notruf annimmt, das kleinere Übel. Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 692100 | |||
Datum | 10.08.2011 23:56 | 6434 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamWissen sollte man um diese Problematik, auch was die möglichen Konsequenzen angeht, aber natürlich schon. Genau darum gehts. In letzter Zeit hatte ich verstärkt den Eindruck, dass bei RD Mitarbeitern das Gefühl dafür nicht vorhanden ist, dass sie dem Patienten in besonderer Weise verpflichtet sind. Unabhängig von dessen Fehlverhalten in juristischer Hinsicht. Ich meine jetzt keine Kapitalverbrechen, sondern ganz alltägliche Dinge. Das Nichtwissen um die Schweigepflicht setzt den Mitarbeiter ja auch unter Druck, Erkenntnisse weiter zu geben... Muß man in den Fortbildungen wohl immer mal wieder thematisieren. Geschrieben von Andreas Bräutigam
Das Thema gehört aber zum Grundwissen jedes RD Mitarbeiters, weil Wahrscheinlichkeiten an den Tatsachen nichts ändern. Hat vielleicht auch eher mit Berufsethos zu tun... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 692082 | |||
Datum | 10.08.2011 16:32 | 6576 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerDa kann man schon mal ins Überlegen kommen... im Gegenzug sei aber auch der Hinweis erlaubt, dass die Wahrscheinlichkeit, dafür angegangen zu werden, nahe Null ist. Dafür passiert es in der täglichen Praxis zu oft und mir ist keine entsprechende Anzeige bekannt. Hinter dem, der evtl. (!) Anzeige erstattet, kommt ja auch noch eine Ermittlungsbehörde, bevor das Ganze angeklagt wird oder eben nicht. Das Problem ist auch: Wenn ich einen RD-ler dafür anzeige, dass er mein Geheimnis, dass ich die Schwiegermutter ins jenseits befördert habe, weiter erzählt hat, scheidet "Ich wars ja gar nicht!" als Verteidigungsstrategie im eigenen Strafverfahren schon mal quasi aus. Wissen sollte man um diese Problematik, auch was die möglichen Konsequenzen angeht, aber natürlich schon. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 692071 | |||
Datum | 10.08.2011 13:59 | 6479 x gelesen | |||
Wobei das Disziplinarverfahren bis zur Entlassung aus dem Dienstverhältnis reichen kann. ________________________________________________ Gruß Daniel | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 692070 | |||
Datum | 10.08.2011 13:38 | 6518 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerDoch so ist das gemeint, weil der RD nicht für Strafverfolgung zuständig ist. Logisch und unbestritten, gilt genauso für die Feuerwehr. Geschrieben von Dietmar Reimer aber bei bereits verübten Taten wiegt die Schweigepflicht höher. Traurig. Geschrieben von Dietmar Reimer Als Privatmann kann man alles mögliche empfinden, aber man kommt nicht so hautnah an Menschen ran, bei denen es zu solchen Konflikten kommen kann... Tja, es gibt da wohl unterschiedliches Empfinden darüber. Grüßle Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 692068 | |||
Datum | 10.08.2011 13:34 | 6584 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Gehlendann lieber Diszi als das mit meinem Gewissen zu vereinbaren. Es geht hier nicht um böse Schimpfe vom Chef, sondern darum: (1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als 1. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, 2. ... 3. ... usw. anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Quelle Da kann man schon mal ins Überlegen kommen... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 692066 | |||
Datum | 10.08.2011 13:27 | 6551 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchorerDas der RD "die Guten sind" mag ja sein, aber Straftaten durchgehen zu lassen scheint mir nicht im Sinne des Erfinders zu sein. Doch so ist das gemeint, weil der RD nicht für Strafverfolgung zuständig ist. Wenn es darum geht zukünftige Straftaten zu verhindern, wie z.B. in Fällen von Kindesmißhandlung, siehts anders aus, aber bei bereits verübten Taten wiegt die Schweigepflicht höher. Lies Dir mal den oben verlinkten Artikel durch, da ist es ganz gut beschrieben. Geschrieben von Christian Schorer Vielleicht ist da mein Empfinden auch anders als bei euch. Als Privatmann kann man alles mögliche empfinden, aber man kommt nicht so hautnah an Menschen ran, bei denen es zu solchen Konflikten kommen kann... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 692049 | |||
Datum | 10.08.2011 11:35 | 6548 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Schoreraber Straftaten durchgehen zu lassen scheint mir nicht im Sinne des Erfinders zu sein Sehe ich genau so. Wenn einer alleine in der Wohnung liegt und hat was verbotenes zu sich genommen ist das vieleicht noch ok nicht die Pol. hinzuzurufen, aber spätestens wenn Dritte (oder gar Hilflose) geschädigt wurden ist der Spaß vorbei. In meinem Beruf gilt das Steuergeheimnis (§ 30 der Abgabenordnung) welches einen äußerst engen Rahmen steckt was die Offenbarung von Infos anbelangt die ich während meiner Tätigkeit erlange. Aber bei Gewalt gegen Kinder und Hilflose.......dann lieber Diszi als das mit meinem Gewissen zu vereinbaren. ________________________________________________ Gruß Daniel | |||||
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Autor | Alex8and8er 8 R.8, Feilitzsch / Bayern | 692048 | |||
Datum | 10.08.2011 11:34 | 6489 x gelesen | |||
Der Hintergrund wird wohl sein, dass eine einfach Körperverletzungshandlung (ohne Gegenstände oder Waffen) ein Antragsdelikt ist, somit i.d.. auch nur auf Wunsch des Geschädigten strafverfolgt wird. Kommen hingegen Gegenstände zum Einsatz (z.B. Bratpfanne, Schuhe, geworfene Bücher, o.ä.) kann es sich um eine Gef. KV handeln, ein Offizialdelikt, dass auch ohne Strafantrag des Geschädigten strafbewehrt ist. D.h. lässt sich keine Gefährdung für die Einsatzkräfte ableiten und besteht die Verletzungshandlung nicht fort, bleibt hier die POL erstmal außen vor. Es sei denn der Geschädigte wünscht gezielt die Hinzuziehung der Polizei. Apropos: anwesende Juristen/Polizeibeamte mögen mich bitte korrigieren, sollte ich hier Mist erzählen. Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltenskreativ ! Gruß, Alexander "Truthahn" Rosenthal | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 692041 | |||
Datum | 10.08.2011 10:58 | 6571 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton Kastnerjetzt verwunderst du mich aber. Nicht falsch verstehen. Meinen Kindern habe ich beigebracht, dass Polizisten Freunde und Helfer sind. Als erwachsener Verkehrsteilnehemer macht man da, wie Du auch schreibst, schon ein paar Abstriche...:-) Der RD bewegt sich allerdings in allen gesellschaftlichen Gruppen, die u.U. ganz andere Erfahrungen mit der Polizei gemacht haben. Der RD wird in die eigene Wohnung gerufen, weil jemand ein medizinisches Problem hat. Den "Sanis" werden Dinge anvertraut, die man niemandem erzählen würde, schon gar nicht der Polizei. Daraus erwächst ein Vertrauensverhältnis. Deshalb darf der RD Mitarbeiter nichts von diesen durch seine dienstliche Tätigkeit erlangten Erkenntnissen an andere weiter geben. Der RD ist deshalb "gut", weil er nichts anderes will und soll, als dem Patienten medizinisch zu helfen. Wenn die Polizei da ist, kann aus dem Freund und Helfer auch schon mal die ermittelnde Staatsmacht werden. Das soll beim RD nicht passieren, eben wegen diesem besonderen Vertrauensverhältnis...und ausserdem weil es sonst ganz schnell ungemütlich werden könnte...für die Guten...spätestens, wenn sich rumspricht, dass die petzen...:-) Das so als Grundsatz. Es gibt natürlich Einsätze, wo man schon mal ins Grübeln kommt... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 692015 | |||
Datum | 10.08.2011 09:16 | 6527 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Dietmar Reimer Nein, weil der RD die Guten sind jetzt verwunderst du mich aber. Ich habe immer gemeint, die Polizisten sind die Guten. Und diejenigen die schießen, stehlen rauben und morden die Bösen. Wo leben wir eigentlich, wenn der Polizei schon von vornherein unterstellt wird, dass sie die Bösen sind? Übrigens, ich habe auch ein schlechtes Gewissen, wenn ich die Polizei im Rückspiegel meines Autos sehe, obwohl ich nichts angestellt habe. Evtl. ein Reflex? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 692002 | |||
Datum | 10.08.2011 08:48 | 6618 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlDie aber gar nichts davon erfahren darf, wenn man die 112 wählt? Vielleicht liegt auch da der Fehler? Das der RD "die Guten sind" mag ja sein, aber Straftaten durchgehen zu lassen scheint mir nicht im Sinne des Erfinders zu sein. Vielleicht ist da mein Empfinden auch anders als bei euch. Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 692001 | |||
Datum | 10.08.2011 08:46 | 6557 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander Rosenthal außer: Verletzungshandlung im familiären Bereich ohne Anwendungen von gegenständen (sog. einfache KV) soll das ein Witz sein? Häusliche Gewalt wird geduldet bzw. ignoriert? Wo leben wir eigentlich ...... Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 691975 | |||
Datum | 09.08.2011 22:13 | 6584 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton Kastnerund wie ist das mit Schußverletzung(en)? Das hört man immer wieder mal. Falls jemand tatsächlich eine Rechtsgrundlage dafür findet: ich bin ganz Ohr. Dass es in Filmen oder Serien aus den USA öfters erwähnt wird ist dort (i.d.R.) korrekt. | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 691974 | |||
Datum | 09.08.2011 22:11 | 6587 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander Rosenthal schwieriges Thema, zumal der Leitstellendisponent (als Rettungsassistent. o.ä.) eben kein unmittelbarer Helfer des Arztes bei der Versorgung von Notfallpatienten ist. Die Ansicht, dass der Rettungsassistent als "Angehöriger eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert" eine eigene Schweigepflicht hat, ist wohl auch weit verbreitet. (Zumindest außerhalb der Bundesärztekammer) Geschrieben von Alexander Rosenthal Da Leitstellenpersonal jedoch nicht als Gehilfe des Arztes tätig wird, hat es im Strafverfahren übrigens auch kein von ihm abgeleitetes Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53a StPO. Richtig. Das sollte in jeder Fortbildung wo es um Schweigepflicht geht erwähnt werden: Schweigepflicht bedeutet nicht zwingend ein Zeugnisverweigerungsrecht. Geht ein paar anderen Personen ja auch so. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8 R.8, Feilitzsch / Bayern | 691973 | |||
Datum | 09.08.2011 22:05 | 6655 x gelesen | |||
schwieriges Thema, zumal der Leitstellendisponent (als Rettungsassistent. o.ä.) eben kein unmittelbarer Helfer des Arztes bei der Versorgung von Notfallpatienten ist. Es gibt durchaus nicht selten die juristische Ansicht, dass er deshalb keine von der ärztlichen Tätigkeit abgeleitete ärztliche Schweigepflicht hat. Unsere Rechtsabteilung hat vor jahren einen beispielhaften Katalog erarbeitet, bei dem eine Verständigung der POL geboten sein kann: - öffentliche suizidale Handlungen - Betriebs-/Arbeitsunfälle (ab Notarztindikation) - Meldungen von Verletzungen, welche offensichtlich auf Straftaten zurück zu führen sind: Schlägereien, Messerstecherein, Schießereien, außer: Verletzungshandlung im familiären Bereich ohne Anwendungen von gegenständen (sog. einfache KV) - Verkehrsunfälle Wie gesagt, beispielhaft. Da Leitstellenpersonal jedoch nicht als Gehilfe des Arztes tätig wird, hat es im Strafverfahren übrigens auch kein von ihm abgeleitetes Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53a StPO. Daraus folgt, dass Unterlagen der Rettungsleitstellen nicht unter den Schutz des § 97 StPO fallen und daher grundsätzlich beschlagnahmt werden können. Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltenskreativ ! Gruß, Alexander "Truthahn" Rosenthal | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 691950 | |||
Datum | 09.08.2011 19:54 | 6628 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander PfahlWollte nur einen Grenzfall beisteuern. Ich kann nicht erkennen, warum es sich bei dem von Dir verlinkten Artikel um einen Grenzfall zum Thema Verschwiegenheitspflicht im RD handeln soll. Dass eine ungeklärte Todesursache zwingend durch die Kripo untersucht werden muss, und der RD deshalb die Polizei dazu holt, hat nichts mit besagtem Thema zu tun und ist ausserdem noch unstrittig. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 691948 | |||
Datum | 09.08.2011 19:46 | 6632 x gelesen | |||
Servus, und wie ist das mit Schußverletzung(en)? Ich meine mich zu erinnern oder gehört zu haben, dass solche der Polizei gemeldet werden müssen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Alex8and8er 8P., Bonn / NRW | 691946 | |||
Datum | 09.08.2011 19:30 | 6654 x gelesen | |||
Nö, gar nicht. Ich gebe Dir ja Recht. Verschwiegenheitspflicht ist ein hohes Gut, und das soll auch gewahrt bleiben. Wollte nur einen Grenzfall beisteuern. Das da die Meinungen auseinander gehen, war mir bewußt. Dafür sind wir ja hier, oder ? ;) Jeck, loss Jeck elans... | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 691942 | |||
Datum | 09.08.2011 19:13 | 6691 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander PfahlUnd muss ein Mensch erst an den erlittenen Verletzungen sterben, bevor die Polizei informiert wird ? Da bin ich mir nicht so sicher. Sei mir nicht böse, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass Du jetzt komplett das diskutierte Thema verlassen hast... Die Verschwiegenheitspflicht soll den Patienten und dessen Interessen schützen, nicht einen Täter... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Alex8and8er 8P., Bonn / NRW | 691937 | |||
Datum | 09.08.2011 18:44 | 6666 x gelesen | |||
Nicht unbedingt. Er zeigt sehr deutlich, wie schenll da eine Gratwanderung erreicht ist. Und muss ein Mensch erst an den erlittenen Verletzungen sterben, bevor die Polizei informiert wird ? Da bin ich mir nicht so sicher. Jeck, loss Jeck elans... | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 691933 | |||
Datum | 09.08.2011 18:40 | 6687 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander PfahlWas hätte die NA da anderes tun sollen ? Der verlinkte Artiekl ist kein gutes Beispiel für das diskutierte Thema, weil es sich bei dem Tod des Mädchens um eine unnatürliche Todesursache handelt, egal ob Unfall, wie von den Pflegeeltern behauptet, oder um ein Tötungsdelikt. Wenn die Todesursache unklar ist, muss in jedem Fall die Polizei dazu geholt werden. Das hat mit der hier besprochenen Verschwiegenheitspflicht nichts zu tun... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Alex8and8er 8P., Bonn / NRW | 691924 | |||
Datum | 09.08.2011 18:09 | 6686 x gelesen | |||
Beispiel aus der Praxis: http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10001&detailid=916784 Was hätte die NA da anderes tun sollen ? Jeck, loss Jeck elans... | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 691915 | |||
Datum | 09.08.2011 17:10 | 6727 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian WeißDennoch würde ich persönlich aus der Schwere der Straftat und der anzunehmenden Wiederholungsgefahr das Hinzuziehen der Polizei für moralisch unumgänglich und auch rechtmäßig erachten. Die kann und muss dann selbst ermitteln. Auch was die Verletzungen des Kindes angeht ist nicht der RD ihr Ansprechpartner (der vor Ort ohnehin keine abschließende Diagnose stellen kann) sondern der behandelnde Arzt im Krankenhaus. Und hier könnte man das im Krankenhaus bei der Patientenübergabe angeben, die ebenfalls erstmal an die Schweigepflicht gebunden sind, der Diagnosestellende Arzt kann dann auch die weiteren Schritte in die Wege leiten. Somit wäre der RD auch erstmal raus aus diesem Fall. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 691906 | |||
Datum | 09.08.2011 16:34 | 6716 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Gehlen-RD kommt ohne Pol. zur einem missbrauchten Kleinkind. Da sind sich die juristen nicht einig. Es gibt da diverseste verschiedene Argumentation. In der Praxis i.d.R. kein Problem. Im Krankenhaus ist das kind erstmal sicher, und man kann sich in aller Ruhe zusammen mit dem Anwalt seines geringsten Mistrauens und dem Kinderarzt des aufnehmenden Krankenhauses, die weitaus häufig ähnliche Probleme haben als der Rettungsdienstler, damit beschäftigen. Geschrieben von Daniel Gehlen -RD kommt ohne Pol. zu einem VU und der offensichtliche Unfallverursacher steht unter Drogen und Alk und hat eine Schwangere auf dem Gewissen. Ein Urteil, dass die Verfolgung selbst schwerer Straftaten (etwa Brandstiftung mit Toten) hinter der Schweigepflicht zurück steht ist zumindest schonmal juristisch so festgestellt worden. Geschrieben von Daniel Gehlen Oder etwas kleiner: Da bin ich mir relativ sicher, dass der Diebstahlversuch kein Problem mit der SChweigepflicht ist. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 691896 | |||
Datum | 09.08.2011 15:52 | 6964 x gelesen | |||
Moin Ich versuche mich mal an der Abgrenzung... Geschrieben von Daniel Gehlen -RD hat einen im RTW eingesperrt der den Koffer mit den "feinen Sachen" klauen wollte.Da gibt es kein Behandlungsverhältnis, da hat man einen gewöhnlichen Dieb nach § 127 StPO vorläufig festgenommen (eher -gesetzt), bis die Polizei eintrifft. Selbst wenn der nette Mitmensch sich zunächst wegen irgendwas hat behandeln lassen, um in den RTW zu dem Koffer zu kommen, besteht zwischen der Behandlung und dem versuchten Diebstahl erstmal kein Zusammenhang. Sollte er sich aber z.B. wegen eines Drogenintoxes habe behandeln lassen und dann den Koffer abziehen wollen, so kann der gute Mann zwar festgesetzt und die Polizei hinzugezogen werden - der Umstand, dass er high ist, gehört den Beamten dann aber im Grunde nicht mitgeteilt (weil diese Info aus dem Behandlungsverhältnis stammt). Das sollen und können die auch selbst ermitteln. Geschrieben von Daniel Gehlen -RD kommt ohne Pol. zu einem VU und der offensichtliche Unfallverursacher steht unter Drogen und Alk und hat eine Schwangere auf dem Gewissen.Sofern der Unfallverursacher nicht behandelt wird, ist das ein Außenstehender, der eine Straftat begangen hat. Also Polizei hinzuziehen und Beobachtungen schildern. Falls die übrigen Voraussetzungen vorliegen kann auch da § 127 StPO in Betracht kommen. Falls der Verursacher gleichzeitig Patient ist: Eine Rückmeldung "VU mit Todesfolge" ruft ohnehin die Polizei auf den Plan - der RD ist aber nicht dafür zuständig, die Täterermittlungen zu führen oder Ursachenforschung zu betreiben. Gegenüber der Polizei gibt man als RD dann an, einen Beteiligten im RTW zu haben, und den Rest des Jobs machen die. Wenn die wissen wollen, ob der Stoff intus hat, kann (nur bei Gefahr im Verzug, ansonsten erst nach Rücksprache mit Ermittlungsrichter oder Staatsanwaltschaft) an Ort und Stelle eine Blutentnahme angeordnet und z.B. durch den Notarzt durchgeführt werden. Ist aber wegen der Vermischung "guter Notarzt" und "böse Polizei" recht unglücklich. Eine Blutentnahme kurz darauf im Krankenhaus dürfte auch noch rechtzeitig erfolgen, bis dahin hat dann auch der Richter sein okay gegeben, und "die Guten" sind aus der polizeilichen Nummer raus. Geschrieben von Daniel Gehlen -RD kommt ohne Pol. zur einem missbrauchten Kleinkind.Schwierig. Das besondere Verhältnis mit Schweigepflicht entsteht erstmal gegenüber dem Patienten, also dem Kleinkind. Der Umstand der Misshandlung wird aber im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit und vermutlich in einer Wohnung (die ja nochmals besonderen grundgesetzlichen Schutz genießt) bekannt. Dennoch würde ich persönlich aus der Schwere der Straftat und der anzunehmenden Wiederholungsgefahr das Hinzuziehen der Polizei für moralisch unumgänglich und auch rechtmäßig erachten. Die kann und muss dann selbst ermitteln. Auch was die Verletzungen des Kindes angeht ist nicht der RD ihr Ansprechpartner (der vor Ort ohnehin keine abschließende Diagnose stellen kann) sondern der behandelnde Arzt im Krankenhaus. In der Regel sollten aber die Fälle einfacher und somit eindeutiger sein - was aus dem Behandlungsverhältnis entspringt, geht auch die Polizei erstmal nichts an (für relevante Dinge haben die ohnehin eigene Rechtsgrundlagen und Möglichkeiten, das zu ermitteln) und alles übrige an tatsächlichen Beobachtungen etc. kann imho recht bedenkenlos der Polizei mitgeteilt werden. Gruß, Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | |||||
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Autor | Lars8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen | 691890 | |||
Datum | 09.08.2011 15:32 | 6881 x gelesen | |||
Das sollte eigentlich jedem, der im RD arbeitet, grob klar sein. Dein Argument kann doch nicht sein, dass wenn eine Abgrenzung im Einzelfall schwierig sein kann, besser gleich gar keine Abgrenzung mehr stattfindet?! Grob so: RD kommt ohne Pol. zur einem missbrauchten Kleinkind = POL verständigen im Einzelfall ok, da Kleinkind sich nicht selbst schützen kann, Wiederholungsgefahr... kann man so argumentieren. RD kommt ohne Pol. zu einem VU und der offensichtliche Unfallverursacher steht unter Drogen und Alk und hat eine Schwangere auf dem Gewissen = POL verständigen ok, da Unfall im öffentlichen Verkehrsraum. Aber nur darüber, dass Unfall vorliegt! Der Rest ist nicht unser Job! RD hat einen im RTW eingesperrt der den Koffer mit den "feinen Sachen" klauen wollte = "Jedermannfesthalte/festnahmerecht" nach 127 StPO bis POL da ist. Ist doch eigentlich nicht so schwierig, wenn einem klar ist, dass wir uns ansonsten auch nach § 203 StGB strafbar machen können, es sei denn wir sind davon befreit oder es liegt eine Rechtfertigung (etwa Mißbrauch Kleinkind) vor. Grüße | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 691881 | |||
Datum | 09.08.2011 15:10 | 6870 x gelesen | |||
Wo ist da die Abgrenzung was der Pol. gesagt wird und was nicht? -RD kommt ohne Pol. zur einem missbrauchten Kleinkind. -RD kommt ohne Pol. zu einem VU und der offensichtliche Unfallverursacher steht unter Drogen und Alk und hat eine Schwangere auf dem Gewissen. OK sind natürlich Totschlagargumente aber wo grenzt du ab? Oder etwas kleiner: -RD hat einen im RTW eingesperrt der den Koffer mit den "feinen Sachen" klauen wollte. ________________________________________________ Gruß Daniel | |||||
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Autor | Lars8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen | 691878 | |||
Datum | 09.08.2011 14:56 | 6920 x gelesen | |||
So einfach ist es doch nicht! Der RD ist, auch als Erfüllungsgehilfe des (Not-)Arztes, zur medizinischen Hilfe verpflichtet. Damit dies gelingt, benötigt der RD alle notwendigen Informationen - was etwa auch mal der Hinweis auf Einnahme von Drogen etc. sein kann. Aus diesem und anderen Gründen besteht ein geschütztes Arzt-Pat.-Verhältnis, wovon auch der RD erfasst ist. Nur wenn der Pat. sich grundsätzlich frei äußern kann, ohne dass gleich die POL neben ihm steht, wird er dies tun. Das auch mal ohne die eindeutlige Rechtslage zu beachten. Oberstes Ziel ist das Wohl des Pat., nicht die Unterstützung zur oder Aufklärung von Straftaten. Wie geschrieben abgesehen bei Selbstgefährdung... Aus RD-Sicht: die POL mag dein bester Freund sein, trotzdem darf man ihr nicht alles sagen. Grüße | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 691875 | |||
Datum | 09.08.2011 14:49 | 6956 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyMal ganz ehrlich: Unabhängig von der juristischen Lage, ist es meiner Ansicht nach das Problem des Hilfeersuchenden wenn er sich von eventuell mit anrückender Polizei abschrecken läßt. Mal ganz ehrlich? Jeder Mitarbeiter im RD kann froh sein, dass Deine Meinung in diesem Fall nicht maßgeblich ist. Dass wir vom RD die Guten sind, hatte ich ja schon geschrieben, zumindest aus der Sicht mancher Mitmenschen im Gegensatz zur Polizei. Wäre das nicht so, müssten wir uns viel häufiger mit dem Thema Gewalt gegen RD-Kräfte auseinandersetzen und würden auf Kosten so manches Patienten nicht oder erst später alarmiert. Diese Abgrenzung zur Polizei sollten wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen, auch wenn es für manche Gemüter noch so verlockend zu sein scheint, den Hilfssheriff zu spielen... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 691872 | |||
Datum | 09.08.2011 14:18 | 6945 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyInteressanter die Frage wie sich ein Leitstellenmitarbeiter verhalten soll, wenn via 112 der RD z.B. nachts um 23 Uhr zur einer Schußwunde in einer Gaststätte eingeladen wird. Das finde ich ganz einfach. Der Leitstellenmitarbeiter alarmiert die Polizei, weil er die entsandten Mitarbeiter schützen will, ebenso alle an der Einsatzstelle möglicherweise befindlichen Bürger. Das dient der Verhinderung weiterer Straftaten und der Sicherheit der vor Ort befindlichen Personen. Er weiss zudem nicht, ob der Patient Täter oder Opfer ist. Wenn der Patient Opfer einer Straftat ist, wäre es nicht im Sinne des Patienten, eine Verfolgung zu vereiteln...Das ist ja schon beim banalen VU mit Personenschaden der Fall. Auch hier wird die Polizei von der Leitstelle hinzugezogen. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 691871 | |||
Datum | 09.08.2011 14:11 | 7024 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars WinterDer Hilfesuchende soll doch gerade nicht etwa von einem Notruf abgehalten werden, indem er gleich befürchten muss, die POL kommt automatisch mit oder bekommt, welchen Vorgang auch immer, brühwarm vom RD erzählt. Mal ganz ehrlich: Unabhängig von der juristischen Lage, ist es meiner Ansicht nach das Problem des Hilfeersuchenden wenn er sich von eventuell mit anrückender Polizei abschrecken läßt. Da muß dieser halt Prioritäten setzen und mit den Konsequenzen leben (oder auch nicht). MkG Marc | |||||
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Autor | Lars8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen | 691869 | |||
Datum | 09.08.2011 14:05 | 7071 x gelesen | |||
Geschrieben von Dickey Das mag ja sein. Interessanter die Frage wie sich ein Leitstellenmitarbeiter verhalten soll, wenn via 112 der RD z.B. nachts um 23 Uhr zur einer Schußwunde in einer Gaststätte eingeladen wird. Ist doch immer dann eindeutig, wenn eine Gefahr für den RD bestehen KANN - Eigensicherung geht auch dann vor. Wenn aber der RD grundsätzlich so handelt, als wäre er der verlängerte Arm der Polizei, läuft einiges schief. Grundsätzlich ist das komplett zu trennen. Der Hilfesuchende soll doch gerade nicht etwa von einem Notruf abgehalten werden, indem er gleich befürchten muss, die POL kommt automatisch mit oder bekommt, welchen Vorgang auch immer, brühwarm vom RD erzählt. Das in der Praxis vieles verschwimmt, ist klar - machts aber nicht besser! Beispiel VU mit C2: Das Unfall (im öffentlichen Straßenraum) passiert ist=ok. Das Pat. nach alkohol riecht=nicht ok! Das hat die POL selbst zu ermitteln... Grüße | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 691865 | |||
Datum | 09.08.2011 13:19 | 7100 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerNein, weil der RD die Guten sind, die erst mal nur für den Patienten da sind. Auch die Polizei ist Teil "der Guten". Geschrieben von Dietmar Reimer Ärztliche Schweigepflicht kennt jeder, dass der Rettungsdienstmitarbeiter in einer annähernd gleichen Funktion zum Patienten kommt, wird oft vergessen... Das mag ja sein. Interessanter die Frage wie sich ein Leitstellenmitarbeiter verhalten soll, wenn via 112 der RD z.B. nachts um 23 Uhr zur einer Schußwunde in einer Gaststätte eingeladen wird. MkG Marc | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 691859 | |||
Datum | 09.08.2011 13:01 | 7180 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BeckerIst der Rettungsdienst nicht verpflichtet die Polizei hinzuzuziehen wenn beim Einsatz Anzeichen für eine Straftat vorliegen? Nein, weil der RD die Guten sind, die erst mal nur für den Patienten da sind. Die Verfolgung einer bereits begangenen Straftat gehört nicht zu deren Aufgaben. Im Gegenteil, der RD Mitarbeiter darf Erkenntnisse, die er über den Patienten erlangt, nicht weiter geben. Bestes Beispiel ist die Frage der Polizei bei einem VU, ob der Patient im RTW nach Alkohol riecht. Ärztliche Schweigepflicht kennt jeder, dass der Rettungsdienstmitarbeiter in einer annähernd gleichen Funktion zum Patienten kommt, wird oft vergessen... Schwierig wirds, wenn es darum geht, geplante Straftaten zu verhindern. Interessantes Thema insgesamt, dass oft sehr leichtfertig gehandhabt wird, als ob der RD der verlängerte Arm der Polizei sei...Ist er aber nicht... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Clau8dia8 C.8, Mönchengladbach / NRW | 691857 | |||
Datum | 09.08.2011 12:56 | 7138 x gelesen | |||
Klares nein, mfg | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 691856 | |||
Datum | 09.08.2011 12:39 | 7100 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlDie aber gar nichts davon erfahren darf, wenn man die 112 wählt? So pauschal und absolut würde ich das nicht sagen. MkG Marc | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW | 691852 | |||
Datum | 09.08.2011 12:01 | 7282 x gelesen | |||
Ist der Rettungsdienst nicht verpflichtet die Polizei hinzuzuziehen wenn beim Einsatz Anzeichen für eine Straftat vorliegen? Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 691804 | |||
Datum | 08.08.2011 22:00 | 7444 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Christian Schorer NAja, vielleicht hat aber die Behörde Polizei ein berechtigtes Interesse dran zwecks Strafverfolgung? Dann isses doch genau richtig wenn die dazu kommen. Die aber gar nichts davon erfahren darf, wenn man die 112 wählt? | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 691789 | |||
Datum | 08.08.2011 20:02 | 7996 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven KoopmannUnd im Bereich Rettungsdienst gibt es durchaus Lagen, in denen der Patient oder der Angehörige kein Interesse hat, dass die Polizei bei der rettungsdienstlichen Versorgung vor Ort ist. NAja, vielleicht hat aber die Behörde Polizei ein berechtigtes Interesse dran zwecks Strafverfolgung? Dann isses doch genau richtig wenn die dazu kommen. Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 691781 | |||
Datum | 08.08.2011 18:53 | 7634 x gelesen | |||
Erst recht nicht wenn man den selbst den RD über die 110 ruft ;-) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 691780 | |||
Datum | 08.08.2011 18:47 | 7889 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven KoopmannEs geht um die Einsätze in den Regionen in denen der Rettungsdienst in der Hand der Feuerwehr ist. Und im Bereich Rettungsdienst gibt es durchaus Lagen, in denen der Patient oder der Angehörige kein Interesse hat, dass die Polizei bei der rettungsdienstlichen Versorgung vor Ort ist. Ist schwierig. Letztendlich hat der Kunde mit dem eine staatliche (SB) Dienstleistung gebucht. Da braucht er sich nicht wundern wenn da bei entsprechendem Meldebild auch weitere staatliche Einrichtungen auf den Plan gerufen werden. MkG Marc | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Hamburg / Hamburg | 691777 | |||
Datum | 08.08.2011 18:23 | 11877 x gelesen | |||
Moin, moin! Geschrieben von Christian Fischer Rettungsdienst ist Rettungsdienst und Feuerwehr ist Feuerwehr. Zumindest bei uns hier unten ;-) Es geht in diesem Zusammenhang aber nicht um ein Feuer oder eine technische Hilfeleistung in Ba-Wü, Bayern etc. Es geht um die Einsätze in den Regionen in denen der Rettungsdienst in der Hand der Feuerwehr ist. Und im Bereich Rettungsdienst gibt es durchaus Lagen, in denen der Patient oder der Angehörige kein Interesse hat, dass die Polizei bei der rettungsdienstlichen Versorgung vor Ort ist. Mit freundlichen und privaten Grüßen Hamburgs Freiwillige Feuerwehr im Netz www.feuerwehr-hamburg.de | |||||
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