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ThemaFeuerwehrführerschein: Bundesrat beschliesst Gesetzentwurf -> 7,5 to321 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Feuerwehrführerschein: Erleichterungen für Rettungskräfte - Bundesrat beschliesst Gesetzentwurf
  • Pressemitteilung d. Bundestages 16.03.2011: Gesetzentwurf zur Änderung des StVG (Feuerwehrführerschein, Ausbildungsprüfung)
  • Erklärung des Bayer. Innenministerium zum Bundesratsbeschluss
  •  
    ThemaFeuerwehrführerschein: Bundesrat beschliesst Gesetzentwurf -> 7,5 to
    AutorOliv8er 8H., Meppen / Niedersachsen695216
    Datum05.09.2011 13:59336948 x gelesen
    Geschrieben von Stefan RühmannHallo,
    ich habe mal eine Frage. Ab wann kann der "Feuerwehrführerschein bis 7,5t" auch in Niedersachsen erworben werden? Ist eine entsprechende Verordnung schon in Kraft getreten? Wenn ja, hat jemand einen Link?
    Vielen Dank im Vorraus!


    siehe hier: Mitteilung des LFV NDS


    Es handelt sich bei dem Geschriebenen um meine persönliche Meinung und nicht um die Auffassung irgendeiner Feuerwehr.

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    ThemaFeuerwehrführerschein: Bundesrat beschliesst Gesetzentwurf -> 7,5 to
    AutorStef8an 8R., Goslar / NDS695196
    Datum05.09.2011 10:15337064 x gelesen
    Hallo,
    ich habe mal eine Frage. Ab wann kann der "Feuerwehrführerschein bis 7,5t" auch in Niedersachsen erworben werden? Ist eine entsprechende Verordnung schon in Kraft getreten? Wenn ja, hat jemand einen Link?
    Vielen Dank im Vorraus!


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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen687206
    Datum03.07.2011 15:54348755 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Carsten Kranz
    Man muss den Fakten einfach vernünftig und rational ins Auge schauen.
    Ja genau!

    Ein TSF-W oder LF 10/6 mit 7,5t oder mehr ist kein LF8 mit 85 PS Ottomotor und hakeligem Vierganggetriebe.......
    War ein "hakeliges" (u.U. unsynchronisiertes) Getriebe besser? Auch hat der 85PS-Otto keine Motorbremse. Von ABS, ESP u.a. auch keine Spur...

    allein die Maße und Power der neuen Fahrzeuge fordern eine gute Ausbildung.
    Bei den Alten aber auch!!! (eher mehr, weil heute alle von "Wohlfühlautos" kommen).

    Nein das soll keine Hommage auf den FeuW-FS sein, nur ein Hinweis, das es schwer ist "Laien" auch mit CE an den Generationen von Feuerwehrautos sicher zu machen. Am besten geht es, wenn man ohne Streßgefühl langsamer mit SoSi fährt, aber das halten die Stürmer für unterlassene Hilfeleistung...


    mkg hwk

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    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen687158
    Datum02.07.2011 21:55348983 x gelesen
    Die Eile und die Sonder und Wegerechte sind doch häufig verbunden oder?

    Wir haben (wie viele Hiorg) einen großen Fuhrpark an 3,5 to Transportern (Sprinter, Transit, Master, LT).
    Solche langsam fahr Übungen haben wir in unserer Fahrerausbildung. Wir auch in unregelmäßigen Abständen für alle wiederholt.

    Gruß
    Ingo


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    AutorNils8 S.8, Dautphetal / Hessen687125
    Datum02.07.2011 18:06348822 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppGibt es da denn auch "massenhaft" Führungskräfte, "massenhaft" AGT?
    Oder wird da dann auch "improvisiert"?


    Ohne Ende, wir haben aufgehört zu zählen...


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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen687118
    Datum02.07.2011 15:49348896 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppIch wollte auch nur auf den Parcour hinweisen, nicht auf den Wettbewerbsgedanken.

    haste erfolgreich getan, zumal einige der Erklärungen sicher sehr hilfreich sind.


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg687117
    Datum02.07.2011 15:21349240 x gelesen
    Vorschläge für einen derartigen Parcour gibt es auch online, z.B. bei der Unfallkasse Baden-Württemberg:

    Sicherheit auf Einsatzfahrten

    oder auch die Unterlagen zum "Geschicklichkeitsfahren" beim LFV Rheinland-Pfalz


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.KatS-Handbuch.de
    www.helferportal.org
    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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    AutorCars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen687112
    Datum02.07.2011 13:44349027 x gelesen
    Moin !

    ich hätte da auch sehr großes Interesse dran.....wäre echt nett mir das auch zu mailen:-)

    Viele Grüße,

    Carsten


    Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP687111
    Datum02.07.2011 13:41348869 x gelesen
    Ich wollte auch nur auf den Parcour hinweisen, nicht auf den Wettbewerbsgedanken. Wenn man nicht gerade im LFV sitzt, kann man den getrost weglassen und zur Fahrerschulung nutzen.


    Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen687104
    Datum02.07.2011 13:11349236 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppUnterscheidet er sich großartig von diesem hier?


    Ja und nein, der Kretivität sind da ja keine Grenzen gesteckt. Wir fahren in der Regel nicht nach Zeit, aber das ist Ansichtssache und kann nach einigem Üben schon mal mit gemacht werden


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP687100
    Datum02.07.2011 13:02349345 x gelesen
    Unterscheidet er sich großartig von diesem hier?


    Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW687096
    Datum02.07.2011 11:52348973 x gelesen
    Geschrieben von Olf RichterUnterwegs per Mail und es ist kein Copyright drauf. :-)
    Wenns gut ankommt werde ich Dich lobend erwähnen ;-)

    Danke und bis demnächst.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Andreas

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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen687095
    Datum02.07.2011 11:48349295 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BeckerDa häng ich mich doch glatt mit dran und melde Bedarf an.


    Unterwegs per Mail und es ist kein Copyright drauf. :-)


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    AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW687094
    Datum02.07.2011 11:41349360 x gelesen
    Da häng ich mich doch glatt mit dran und melde Bedarf an.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Andreas

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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen687093
    Datum02.07.2011 11:35349311 x gelesen
    Geschrieben von Martin GebhartlKönntest Du mir diesen Parcour auch zuschicken?


    sicher, wobei das nur Varianten sind, die unendlich erweitert werden können und auch in nur einzelnen Übungen möglich sein sollten.

    wichtig dabei, nach dem Aufbauen selbst mal fahren, nach Möglichkeit ohne Zuschauer. Der Parkur soll in jedem Fall anspruchsvoll aber machbar sein. Nach eigenen Erfahrungen macht das viel Spass und durchaus kurzweilig, wobei Häme natürlich keinen Platz haben sollte, ein Hütchen stellt sich wieder auf und letztlich ist dafür ja eine Übung da, um auch mal was zu probieren.


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    AutorMart8in 8G., Linz / Oberösterreich687090
    Datum02.07.2011 10:34349389 x gelesen
    Hallo

    Geschrieben von Olf Richterich schicke Dir gern einen Vorschlag für einen Parcur mit Lübecker Hütchen und einigen anderen Hilfsmitteln wie Schlauchbrücken.

    Könntest Du mir diesen Parcour auch zuschicken?

    Vielen Dank im Voraus.

    MfG
    Martin


    Besuchen Sie die Freiwillige Feuerwehr Ebelsberg im Internet:
    www.feuerwehr-ebelsberg.org

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dinklar / Niedersachsen687087
    Datum02.07.2011 09:39348899 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Thorsten HermesDie Feuerwehren können es sich allerdings auch einfacher machen, indem Einsparpotential gesucht wird. Als Beispiele:
    - sind alle Abteilungen notwendig
    Ja, darüber wird früher oder später jede Kommune nachdenken müssen (ob sie will oder nicht)

    Geschrieben von Thorsten Hermes- kann die Fahrzeugausstattung sinnvoll reduziert werdenAuch hier Zustimmung. Ein vernünftiges (zweckmäßiges) Fahrzeugkonzept ohne überflüssigen, technischen Spielereien kann schon ausreichend finanziellen Spielraum für so einige Führerscheine mit sich bringen.

    Geschrieben von Thorsten Hermeskönnen feuerwehrfremde Dinge (z.B. Musikzug) in einen Verein ausgelagert werdenDas jedoch kann ich nicht ganz nachvollziehen. Unser Musikzug ist seit Bestehen fester Bestandteil unserer Feuerwehr. Als Kostenfaktor ist er nicht zu sehen, alles Benötigte wie Instrumente, Ausbildung, ... wird durch den MZ selbst "erwirtschaftet". Darüber hinaus können wir auch immer wieder den einen oder anderen Musiker dazu bewegen, die TM-Ausbildung zu absolvieren. Allein in diesem Jahr entstammen 5 von 6 TM1´lern dem Musikzugnachwuchs.

    Geschrieben von Thorsten Hermes- können bei geeigneten Verhandlungen Rabatte für den Führerschein ausgehandelt werden (ja das geht!)Ja, richtig! Seit einigen Jahren schickt unsere Gemeinde die FA zur Führerscheinausbildung zur BF Hildesheim. Die BF HI hat erst in der letzten oder vorletzten Brandschutz wieder eine Stelle als Fahrlehrer ausgeschrieben. Auch ich habe meinen C hier absolviert.


    MkG
    Henning Krone


    Alles meine Meinung. Weder die Feuerwehr Dinklar noch irgendeine andere Person ausser mir, ist mit meinen hier veröffentlichten Aussagen und Ansichten in Verbindung zu bringen.

    Feuerwehr-Dinklar.de

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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen687085
    Datum02.07.2011 07:54349490 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum FeldeUnfälle passieren bei FW/RD auch jetzt und das Problem ist eher übergroße Eile und nicht das fahrerische Können an sich.


    Das stimmt so nicht ganz, die schweren Unfälle passieren gern und häufig unter dem Einsatz von Sonder-und Wegerechten.

    Viele und vor allem auch sehr teure Unfälle passieren beim rangieren, gern auch ohne jede Eile, aber mit einem zu bequemen Beifahrer beim Rückwärtsfahren.

    Das hat aber nun doch etwas mit fahrerischen Können zu tun. ich schicke Dir gern einen Vorschlag für einen Parcur mit Lübecker Hütchen und einigen anderen Hilfsmitteln wie Schlauchbrücken. schicke Deine Leute mit unterschiedlichen Fahrzeugtypen die man eventuell so hat darüber und Du(sie) kommen aus dem Staunen nicht heraus. Bis hin zu solchen Dingen, das im Verlauf der Übung plötzlich Dinge mit großen langen Radständen möglich werden die vorher schon mit Fahrzeugen ein bis zwei Nummern kleiner unmöglich schienen.

    Gruß
    Olf

    PS: und teuer ist das auch nicht wirklich sozusagen mit Bordmitteln machbar.


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW687083
    Datum02.07.2011 03:36349218 x gelesen
    Geschrieben von Michael WeyrichDie meisten Schritte dahin dürften doch dann bei euch schon gemacht sein?

    Die Feuerwehr Köln unterhält eine interne Fahrschule mit mehreren Fahrlehrern.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Denkt daran:
    "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller"

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP687067
    Datum01.07.2011 18:02349539 x gelesen
    Geschrieben von Nils SchöbenerBei einem Einsatz um 17:00Uhr kann man auswählen, wer fährt und sonstige Positionen besetzt.
    Bei einem Alarm morgens um 08:30Uhr sieht das anders aus, da muss der fahren, der es darf (Führerschein?!) und natürlich der an der Maschine ausgebildet ist. Da muss einfach massenhaft Potential an Fahrern da sein, man kann nicht festlegen, welche acht Leute dauerhaft Maschinist spielen dürfen!
    Gibt es da denn auch "massenhaft" Führungskräfte, "massenhaft" AGT?
    Oder wird da dann auch "improvisiert"?


    Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorCars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen687066
    Datum01.07.2011 17:57349407 x gelesen
    Hallo Nils,

    Geschrieben von Nils SchöbenerSo schlimm es ist, willkommen in einer Welt des Wandels... Während früher soweit alle am Ort gearbeitet haben, sind es heute die wenigstens... Bei einem Einsatz um 17:00Uhr kann man auswählen, wer fährt und sonstige Positionen besetzt.

    ..das ist wohl fast überall das gleiche Problem.


    Geschrieben von Nils SchöbenerBei einem Alarm morgens um 08:30Uhr sieht das anders aus, da muss der fahren, der es darf (Führerschein?!) und natürlich der an der Maschine ausgebildet ist. Da muss einfach massenhaft Potential an Fahrern da sein, man kann nicht festlegen, welche acht Leute dauerhaft Maschinist spielen dürfen! Natürlich wird bei den Führerscheinen, die natürlich finanziert werden, auch nach der Maßgabe ausgewählt, wie die Verfügbarkeit ist.

    Das ist auch überall so. Nur bedarf es einer konsequenten, langfristigen Planung um zur kritischen Tageszeit auch genug geeignetes Personal aufbieten zu können. Was heisst denn in Orten unter 800 EW massenhaft Personal?


    Geschrieben von Nils SchöbenerNatürlich wird bei den Führerscheinen, die natürlich finanziert werden, auch nach der Maßgabe ausgewählt, wie die Verfügbarkeit ist.


    Das macht ja auch nur so Sinn,oder? Ist ja schön, dass bei euch trotz drohendem Feuerwehrführerschein noch richtige Führerscheine finanziert werden. Wieviel Fahrer mit C1 gibt es denn bis jetzt noch in den betroffenen Orten? Sind das schon so wenig oder könnten das in naher Zukunft wenig werden? Manche Dinge werden heißer gekocht als hinterher gegessen.

    Geschrieben von Nils SchöbenerWechselt doch einfach ab und an mal die Perspektive vom Stadt- auf den Landmensch und guckt durch die Brille. Natürlich, die Feuerwehr muss überall die gleiche Qualität haben, bla bla bla, an manchen Ecken vielleicht mit ein bisschen Improvisation...

    Also wenn unsere Gemeinde (10.200 EW, zwei Ortsfeuerwehren ca. 95 Einsatzkräfte),

    http://de.wikipedia.org/wiki/Hamb%C3%BChren

    nicht auf dem Land liegt, weiß ich auch nicht weiter. Wir sind Schlafgemeinde von Hannover und Celle, daher haben wir ganz ähnliche Probleme wie ihr. Trotzdem wird in unserer Feuerwehr auf Qualität gesetzt, dem Bürger ist es egal ob hier Hauptamtliche (was tatsächlich viele glauben) oder Ehrenamtliche die Einsätze abarbeiten. Improvisieren können wir hier auch, jedoch nicht mit der Sicherheit aller Einsatzkräfte.....ich schaue nicht durch eine spezielle Stadt- oder Landbrille. Man muss den Fakten einfach vernünftig und rational ins Auge schauen. Ein TSF-W oder LF 10/6 mit 7,5t oder mehr ist kein LF8 mit 85 PS Ottomotor und hakeligem Vierganggetriebe.......allein die Maße und Power der neuen Fahrzeuge fordern eine gute Ausbildung. Haben wir hier eigentlich schon was von Fahrsicherheitstraining gehört?

    Gruß,
    Carsten


    Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-)

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz687059
    Datum01.07.2011 17:10349391 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Peter SchmitzJawohl, dürfen sie. Aber nur wenn die entsprechende Fahrpraxis nachgewiesen wird. Anschließend erfolgt eine Leerfahrerabnahme. Nach weiterer Fahrpraxis und dem Nachweis auch die entsprechenden Einrichtungen zu beherschen wird die Alarmfahrerabnahme durchgeführt. Hierbei ist auch die entsprechende Ortskunde nachzuweisen.
    Wird alles auch beim C1- und C-Neuling so durchgeführt. Von der Prüfung bis zur Alarmfahrerabnahme vergehen so in der Regel 2,5 bis 3 Jahre. Die Stadt nimmt die Aufgabe ernst und der Leiter der Feuerwehr steht dahinter.


    Wie kann man sich das mit dem Nachweis der Fahrpraxis vorstellen? Etwa so, wie das vor Jahren bei der Umschreibung der beschränkten Motorradführerscheine in unbeschränkte war oder was ist da die Voraussetzung? Warum dann nicht die gleiche Art der Ausbildung / Abnahme (die, wenn sie so gemacht wird, durchaus vernünftig und lobenswert ist) nicht auch bei Neulingen mit Feuerwehrführerschein? Die meisten Schritte dahin dürften doch dann bei euch schon gemacht sein?

    Gruß,
    Michael


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP687057
    Datum01.07.2011 16:16349184 x gelesen
    Geschrieben von Nils Schöbener...in ein Zeitalter, dass bis zur EU-Richtlinie knapp 50 Jahre bestand und wohl gut funktionierte?! Haben wir heute (und morgen und wie lange noch) die Fahrzeuge aus diesem Zeitalter?!


    Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen687053
    Datum01.07.2011 15:54349416 x gelesen
    Geschrieben von Nils SchöbenerSo schlimm es ist, willkommen in einer Welt des Wandels...

    Gleichfalls. Dann müßte dir aberr auch auffallen das dieses Klein-Klein nicht mehr funktionieren kann.

    Rechne einfach mit dem Faktor 5 und du dürftest so ungefähr realistisch abbilden können welche Funktion wie oft vorhanden sein muss.
    Und eben das meinte ich mit Konzept. Man muss Standorte sinnvoll verteilen und dort die entsprechende Technik stationieren. Und nein, nicht jeder Misthaufen braucht sein eigenes kleines rotes Spassmobil. Und dann sind natürlich 290 für 110000 auch recht sportlich. Kleine nebenfrage dazu übrigens, wieviele sind denn davon voll einsatztauglich und auch verfügbar(gern auch nur abends,nachts?.


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg687046
    Datum01.07.2011 14:40349258 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Nils SchöbenerWillkommen auf dem Land mit Dörfern unter 21.834 Einwohnern (Schwetzingen am 31.12.2010).

    Wechselt doch einfach ab und an mal die Perspektive vom Stadt- auf den Landmensch und guckt durch die Brille. Natürlich, die Feuerwehr muss überall die gleiche Qualität haben, bla bla bla, an manchen Ecken vielleicht mit ein bisschen Improvisation...


    Auch in der Stadt hat man das Problem, dass Tagsüber weniger Leute kommen, wie Abends/ Nachts. Deshalb kann man trotzdem etwas planen und muss nicht 100% mit FS-Klasse C ausbilden.

    Und je mehr Fahrzeuge ich habe, desto mehr Maschinisten muss ich im Verhältniss ausbilden, damit immer ausreichend Fahrer vor Ort sind. Und darauf wollte ich hinaus, mit weniger Fahrzeugen benötige ich weniger Maschinisten, ohne mich jetzt auf eine Zahl festzulegen.

    Gruß Thorsten


    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorNils8 S.8, Dautphetal / Hessen687045
    Datum01.07.2011 14:34349697 x gelesen
    Geschrieben von Thorsten HermesWenn aber im Zusammenhang mit den Zusammenlegungen der Fuhrpark reduziert wird, benötige ich weniger ausgebildete Maschinisten, damit weniger Führerscheine. Es muss ja nicht jeder fahren.

    So schlimm es ist, willkommen in einer Welt des Wandels... Während früher soweit alle am Ort gearbeitet haben, sind es heute die wenigstens... Bei einem Einsatz um 17:00Uhr kann man auswählen, wer fährt und sonstige Positionen besetzt.

    Bei einem Alarm morgens um 08:30Uhr sieht das anders aus, da muss der fahren, der es darf (Führerschein?!) und natürlich der an der Maschine ausgebildet ist. Da muss einfach massenhaft Potential an Fahrern da sein, man kann nicht festlegen, welche acht Leute dauerhaft Maschinist spielen dürfen! Natürlich wird bei den Führerscheinen, die natürlich finanziert werden, auch nach der Maßgabe ausgewählt, wie die Verfügbarkeit ist.

    Willkommen auf dem Land mit Dörfern unter 21.834 Einwohnern (Schwetzingen am 31.12.2010).

    Wechselt doch einfach ab und an mal die Perspektive vom Stadt- auf den Landmensch und guckt durch die Brille. Natürlich, die Feuerwehr muss überall die gleiche Qualität haben, bla bla bla, an manchen Ecken vielleicht mit ein bisschen Improvisation...


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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg687044
    Datum01.07.2011 14:26349431 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Nils SchöbenerIn Bezug auf Führerscheine ändert es nicht, wenn ich Orte zusammenlege, um Geld in der Infrastruktur zu sparen, bleiben dennoch hoffentlich alle Freiwilligen weitestgehend erhalten und die wollen ja dann trotzdem ausgebildet sein, ob das Gerätehaus in 500m oder 2km Entfernung liegt.

    Wenn aber im Zusammenhang mit den Zusammenlegungen der Fuhrpark reduziert wird, benötige ich weniger ausgebildete Maschinisten, damit weniger Führerscheine. Es muss ja nicht jeder fahren.
    Desweiteren kann man das eingesparte Geld dann eben in andere Dinge (z.B. richtige Führerscheine) stecken.

    Gruß Thorsten


    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg687043
    Datum01.07.2011 14:17349132 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Nils SchöbenerSiehe einfach oben, Äpfel und Birnen vergleiche ich als sachlicher Diskussionsteilnehmer grundsätzlich nicht.

    Da Dein einzigstes Argument ist, dass es 50 Jahre so funktioniert hat, dann wird man wohl als Vergleich auch andere Dinge anbringen dürfen, die lange Jahre so funktioniert haben.

    Die alten FS-Klassen waren eben ein Sonderweg, den (unter anderen) die BRD aus welchem Grund auch immer so lange gegangen ist. Selbst die Bundeswehr hatte IIRC schon lange ein System, dass dem heutigen ähnlich ist.
    Das geänderte System ist sicher auch der Tatsache gschuldet, dass die leichten LKW immer schneller wurden im Vergleich zur Einführung des Führerscheins Klasse 3.
    Durch die zunahme von den "Jumbo-Transportern" wurde immer stärker versucht, den LKW-Führerschein zu vermeiden. Dem wurde entgegen gesteuert, da die Sache einfach ohne vernünftige Ausbildung zu riskant ist.

    Und die Feuerwehren (und weiteren HOs) versuchen einfach nur das Geld der Kommunen zu sparen, um es nicht wo anders einsparen zu müssen, und weil dann vielleicht ein paar Leute nicht mit Lalülala fahren dürften (weil das ist ja so toll und macht spass) die es dann eben dürfen.

    Die Zeit bleibt nicht stehen, und die (freiwilligen) Feuerwehren sollten die Veränderungen mitgehen oder sogar Vorreiter bei Veränderungen sein. Sonst schaffen wir uns irgendwann als Traditionsverein der gerne mit teuren Autos spielt selbst ab.

    Gruß Thorsten


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    AutorMich8ael8 K.8, Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg687042
    Datum01.07.2011 14:11349591 x gelesen
    Geschrieben von Nils SchöbenerEINEN KONSENS AUS SYSTEMEN DER MITGLIEDSLÄNDER ABBILDET

    Ja, dem ist so, aber zum einen ist nun wie es ist und zwar nicht heimlich über Nacht sondern mit reichlich Vorlauf, zum anderen ist das Problem durchaus ja lösbar und zum dritten ist es nun mal so das man in einer Gemeinschafft mit Kompromissen der einzelnen zu einem Konsens findet, dass das in Einzelfällen nicht immer allen passt, ja das ist nunmal so, das war schon immer so und wird auch garanriert immer so bleiben. Und die 3,5t ja es hätten auch 3,86574t sein können, ich persönlich bin der Meinung eine Abgrenzung ähnlich wie in Kanada (ich hoff ich verwechseln da jetzt nix) mit Druckluft gebremst oder nicht wäre sinnnvoller als eine Zahl, aber soll ich mich jetzt deshalb aufregen?
    Es ist wie es ist, andauernd werden gesetzte verändert die für einzelene Gruppen dinge ändern, man denke mal an Sportschützen was die zu beißen haben, und wir hüpfen hier im Kreis weil nicht mehr jeder Feuerwehrman auf dem Dorfe den Löschkarren fahren darf, vielleicht löst sich damit sogar das Problem das die immer komplexere Technik nicht mehr von allen Bedient werden kann, um das potential neuer Fahrzeuge zu nutzen, brauchts halt au mehr als die 3 Knöpfe und 2 hebeln an einer TS BJ 1960, und wenn mann heute glaubt mit der monatlichen Übung wie vor 30 Jahren seine Leute Qualitativ hochwertig zu AT Träger, Maschinisten und was weiß ich noch alles zu machen, dann geht das für mich ohnhin weit an der realität vorbei (ich möchte net behaupten das das bei euch der Fall ist, ich kenn euch ja nicht, aber den fall gibts mehr wie einmal). Jetzt haben wir in Zukunft halt den Vorteil das net jeder Maschnist machen muss (darf), dann kann der sich nämlich noch besser als AT-träger qualifizieren und schon hat das ganze auch noch was gutes


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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg687040
    Datum01.07.2011 14:01349227 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Nils SchöbenerEs mag sein, dass es gerade größere Städte gibt, wo der Erwerb eines Führerscheins der Klasse C in größeren Stückzahlen problemlos möglich ist (sei es durch Behördenfahrschulen oder die finanziellen Mittel). Meine Wenigkeit kommt aus einer Flächengemeinde mit zwölf Ortsteilen, lediglich in zwei Ortsteilen stehen Fahrzeuge mit 3,5to. Alle anderen sind mit TSF-W oder LF 8/6 bzw. 10/6 bestückt. Wer hier der Meinung ist, dass unendlich finanzielle Mittel bereit stehen, um in zehn Orten genügend Fahrer mit einem C-Führerschein zu versehen, der träumt. Es gibt jährlich finanzielle Mittel, jedoch verständlicherweise nicht genug für zehn(!) Orte!

    Die Gemeinden/ Städte sind zu einer vernünftigen Finanzierung der Feuerwehren verpflichtet.
    Die Feuerwehren können es sich allerdings auch einfacher machen, indem Einsparpotential gesucht wird. Als Beispiele:
    - sind alle Abteilungen notwendig
    - kann die Fahrzeugausstattung sinnvoll reduziert werden
    - können feuerwehrfremde Dinge (z.B. Musikzug) in einen Verein ausgelagert werden
    - können bei geeigneten Verhandlungen Rabatte für den Führerschein ausgehandelt werden (ja das geht!)
    - to be continued (habe ja schon öfter was zu der Thematik geschrieben)

    Klar ist es einfacher sich dankbar auf den Feuerwehrführerschein zu stürzen und die längst überfälligen Veränderungen mal wieder weiter hinaus zu zögern (bis es nicht mehr geht)

    Geschrieben von Nils SchöbenerHier wird prinzipiell etwas fortgeführt, was bis zum 31. Dezember 1998 die Regel war - und keine Menschenseele wirklich aufgeregt hat.

    Früher wurden in Deutschland auch Menschen gefoltert und hingerichtet, ohne dass es massgebliche Proteste dagegen gab. Sollen wir das deshalb jetzt auch wieder einführen?
    Früher ist man ohne PA (mit einem feuchten Bart) in den IA. Also schaffen wir alle PA ab.
    Desweiteren schaffen wir die Brandschutzkleidung wieder ab. Die haben wir früher auch nicht gebraucht, und früher hat sich auch niemand deswegen aufgeregt (bis irgendwelche Firmen so ein Zeugs auf den Markt brachten).
    ...

    Gruß Thorsten


    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen687039
    Datum01.07.2011 13:59349132 x gelesen
    Geschrieben von Nils SchöbenerFalsch, durchaus auch mit vier ;-).

    Ich sagte es ja schon: maximal ;-)

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorNils8 S.8, Dautphetal / Hessen687038
    Datum01.07.2011 13:50349652 x gelesen
    Geschrieben von Michael Kohout1. man sollte auch mal eine Weiterentwicklung zulassen auch wenn diese mit Einschränkungen für einzelne zu tun hat, dieses früher gings doch auch gejammer ist füchrterlich, und es besteht ja auch die möglichkeit das es früher einfach unter anderen bedingungen lief, heute ist auf den Straßen z.B. mehr los


    Hätte man das Ganze geändert, weil man SIcherheit produzieren wollte oder musste, weil es anders alles schlimm war, würde ich gar nichts sagen ;-)!!

    ABER HIER GEHT ES UM EINE UMSETZUNG EINER EU-RICHTLINIE, DIE EINEN KONSENS AUS SYSTEMEN DER MITGLIEDSLÄNDER ABBILDET! HIER WURDE NICHT DIE 3,5TO-BESCHRÄNKUNG EINGEFÜHRT, WEIL IN DEUTSCHLAND ALLES FÜRCHTERLICH WAR!!!!!


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    AutorNils8 S.8, Dautphetal / Hessen687037
    Datum01.07.2011 13:47349208 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzAha, den Rest mit dem vernünftigen Konzept hast du absichtlich überlesen?
    Nein, dennoch maße ich es mir beispielsweise nicht an solche Ferndiagnosen zu stellen ;-)!

    Geschrieben von Peter LieffertzDein Argument waren die fehlenden Mittel aufgrund der Anzahl der Feuerwehren ;-)!
    Ob vier, sechs, acht, zehn oder zwölf Feuerwehren, die Anzahl der Freiwilligen, die ihren Dienst tun und fahren können/sollen/müssen, bleibt hoffentlich auch bei Zusammenlegungen einigermaßen gleich.


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    AutorNils8 S.8, Dautphetal / Hessen687036
    Datum01.07.2011 13:45349584 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyHab mich informiert. Schlußfolgerung: Läßt sich mit maximal 6 Standorten abdecken.


    Falsch, durchaus auch mit vier ;-).
    Über Sinn und Unsinn von Zusammenlegungen möchte ich aber in dieser Diskussion aber nicht diskutieren an anderer Stelle gerne.
    In Bezug auf Führerscheine ändert es nicht, wenn ich Orte zusammenlege, um Geld in der Infrastruktur zu sparen, bleiben dennoch hoffentlich alle Freiwilligen weitestgehend erhalten und die wollen ja dann trotzdem ausgebildet sein, ob das Gerätehaus in 500m oder 2km Entfernung liegt.


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    AutorMich8ael8 K.8, Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg687035
    Datum01.07.2011 13:45349544 x gelesen
    Geschrieben von Nils Schöbenerknapp 50 Jahre bestand und wohl gut funktionierte

    schafft sofort ale Sicherheitstrupps ab, schmeißt eure Hohlstrahlrohre und Druckbelüfter weg und gebt eure mehrlagige PSA zur Altkleidersammlung, und bevor mir jetzt jemand erzählt das wäre feuerwehrspezifisch und Führerschein nicht und es gäbe hier Apfelkuchen mit Birnen, gut: schafft auch Absturzsicherungen auf dem Bau ab, aktive Sicherheitssysteme in KFZ (kosten Geld, bringen gewicht --> mehr Krafstoffverbrauch)

    1. man sollte auch mal eine Weiterentwicklung zulassen auch wenn diese mit Einschränkungen für einzelne zu tun hat, dieses früher gings doch auch gejammer ist füchrterlich, und es besteht ja auch die möglichkeit das es früher einfach unter anderen bedingungen lief, heute ist auf den Straßen z.B. mehr los

    2. Wenn eine Gemiende ein Auto kauft für den Betrag X hat sich hoffentlich jemand die Gedanken gemacht wer das Auto fährt, sprich geplante kosten zur Notwendigen Qualifikation. Entweder ich brauche das Auto nicht, dann kann ich mir ein gebrauchtes TSF BJ 1990 kaufen oder ich brauche es, dann kann ich auch den FS zahlen.

    Und der, der meint er könne keine 1500€ für nen Führerschein locker machen um ein 200000€ Auto sicher zu bewegen, nun vielleicht hat er entweder nicht die notwendigen Informationen oder aber er ist möglicherweise Falsch auf einer Stelle die eine solche Entscheidung zu treffen hat.
    Soll ja auch vorkommen, auch wenn ich das hier niemandem pauschal unterstellen will


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    AutorKlau8s S8., München / Bayern687034
    Datum01.07.2011 13:45349520 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzÜbrigens durfte man auch früher ohne Helm Mopped fahren......


    Ja da schrieb man ja auch noch Spatz mit i


    Achtung: Das Licht am Ende des Tunnels kann auch ein entgegenkommender Zug sein.

    „Alle angenehmen Dinge sind entweder unmoralisch, illegal oder machen dick.“ Alexander Woollcott

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen687033
    Datum01.07.2011 13:39349660 x gelesen
    Geschrieben von Nils SchöbenerSolche Pauschalaussagen ohne jegliche Ortskenntnis finde ich in sachlichen Diskussionen unpassend. WIe gesagt, eine Flächengemeinde, informiere dich einfach mal bei Wikipedia.

    Hab mich informiert. Schlußfolgerung: Läßt sich mit maximal 6 Standorten abdecken.

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen687032
    Datum01.07.2011 13:21349663 x gelesen
    Geschrieben von Nils SchöbenerSolche Pauschalaussagen ohne jegliche Ortskenntnis finde ich in sachlichen Diskussionen unpassend. WIe gesagt, eine Flächengemeinde, informiere dich einfach mal bei Wikipedia.

    Aha, den Rest mit dem vernünftigen Konzept hast du absichtlich überlesen?

    Geschrieben von Nils SchöbenerIch glaube die Diskussion, ob man in jedem Ort Feuerwehren unterhält oder großzügig zusammenlegt, ersparen wir uns an dieser Stelle. Soviel, es gibt eine gute Zusammenarbeit unter den Wehren, man übt gemeinsam, der Wehrführerausschuss arbeitet zusammen - Kirchturmdenken, wie es indirekt unterstellt wird, ist nicht zu finden...

    Dein Argument waren die fehlenden Mittel aufgrund der Anzahl der Feuerwehren ;-)! Und nöö, Kirchturmdenken habe ich nicht unterstellt, lediglich angeregt über sinnvolle Lösungen für ein sinnvolles "Einsetzen" von Mitteln nachzudenken. Und da gehören halt Standortentscheidungen und ein Fahrzeugkonzept dazu.


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorNils8 S.8, Dautphetal / Hessen687031
    Datum01.07.2011 13:17349636 x gelesen
    Geschrieben von Marco IhrlichDer Feuerwehr-Führerschein ist ein Sicherheits-RÜCKSCHRITT!


    ...in ein Zeitalter, dass bis zur EU-Richtlinie knapp 50 Jahre bestand und wohl gut funktionierte?! Oder warum handelte man er mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie im Jahr 1998?!


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    AutorNils8 S.8, Dautphetal / Hessen687030
    Datum01.07.2011 13:15349582 x gelesen
    Geschrieben von Peter Lieffertz Mit Verlaub, braucht man für 11 TE 12 OF? Bedeutet ja auch 12 Unterkünfte, was kann man da sparen wenn man einvernünftiges Standortkonzept und die entsprechenden Fahrzeuge dazu stellt. Euer Gemeindezusammenschluß müßte doch nach 37 Jahren mal vernünftig umzusetzen sein. Und dann habe ich auch die Mittel für die Scheine.

    Solche Pauschalaussagen ohne jegliche Ortskenntnis finde ich in sachlichen Diskussionen unpassend. WIe gesagt, eine Flächengemeinde, informiere dich einfach mal bei Wikipedia.

    Ich glaube die Diskussion, ob man in jedem Ort Feuerwehren unterhält oder großzügig zusammenlegt, ersparen wir uns an dieser Stelle. Soviel, es gibt eine gute Zusammenarbeit unter den Wehren, man übt gemeinsam, der Wehrführerausschuss arbeitet zusammen - Kirchturmdenken, wie es indirekt unterstellt wird, ist nicht zu finden...


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    AutorNils8 S.8, Dautphetal / Hessen687028
    Datum01.07.2011 13:12349635 x gelesen
    Geschrieben von Carsten KranzFrüher haben wir die Brände auch noch ohne Atemschutz gelöscht........

    Äpfel mit Birnen vergleichen mag ich bei Diskussionen nicht - und ich diskutiere sehr gern und eigentlich immer auf sachlicher Ebene. Atemschutz ist ein Feuerwehrthema, der Führerschein ein allumfassendes Thema, das alle Führerscheininhaber in der Bundesrepublik betrifft.
    Ich frage mich bei den Ausführungen immer, warum erst eine EU-Richtlinie kommen musste, die nun mal ein Konsens aller Mitgliedsstaaten ist, um 1998, knappe 50 Jahre nach EInführung des Führerscheins in BRD, die scheinbar schlimme und unheimliche Welt des Führerscheins der Klasse 3 zu beenden.

    Geschrieben von Carsten KranzFür unendlich viele Fahrzeuge scheint ja Geld da zu sein.......
    Ich sprach bereits von einer Flächengemeinde, dass da Wasser auf den Fahrzeugen ist, dürfte klar sein. Es gibt keinen Stützpunkt in unserer Gemeinde, hier gibt es zwölf Orte, vier große, acht kleinere, viel Industrie - auch in kleineren Orten.

    Geschrieben von Carsten KranzUnterschreibst du das auch?
    Siehe einfach oben, Äpfel und Birnen vergleiche ich als sachlicher Diskussionsteilnehmer grundsätzlich nicht.


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional687026
    Datum01.07.2011 13:08349477 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Nils SchöbenerDas ist kein alleiniges deutsches Werk,

    Streiche "deutsches", setzte "westdeutsches".

    Geschrieben von Nils Schöbenersondern ein Konsens zwischen allen EU-Staaten, die größtenteils vorher andere Systeme gefahren haben.

    Das gleiche System gabs auch jahrzehntelang in der DDR.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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    AutorMarc8o I8., Mülheim-Kärlich / Rheinland-Pfalz687025
    Datum01.07.2011 13:08349511 x gelesen
    Geschrieben von Nils SchöbenerVielleicht sollte man das auch mal ins Gedächtnis rufen, Jahrzehnte wurden so die Fahrzeuge zu Einsatzstellen bewegt und man hat sich auf mehr oder minder freiwillige interne Ausbildungen verlassen.

    Hallo!

    Diese Situation ist sicher noch allen Beteiligten im Gedächtnis. Wenn wir aber schon dabei sind, Dinge ins Gedächtnis zu rufen, sollten wir uns doch auch mal den Umstand ins Gedächtnis rufen, dass die Änderung der Führerscheinklassen nun auch nicht über Nacht auf die Gemeinden und Gebietskörperschaften zugekommen ist.

    Wer alleine seit Regelungswirksamkeit der neuen FS-Klassen jährlich auch nur ein kleines Kontingent von ca. 5 Fahrern zur entsprechenden Ausbildung geschickt hat, verfügt heute über einen anschaulichen Pool von Einsatzfahrern. Die Kosten hierfür sind, bei durchaus 6.-stelligen Beschaffungskosten für Fahrzeuge, auch im Haushalt darstellbar.

    Leider ist genau das in vielen Gemeinden nicht gemacht worden.
    Jetzt steht man vor den Folgen und ruft nach günstigen Lösungen. Diese sind, auch aus Sicht eines verantworltichen Gesetzgebers eher inkosequent.
    Man hat erkannt, dass die alte FS-Regelung schlecht war, weil der Entwicklungsstand der Fahrzeughersteller nicht in den Regelungen abgebildet war. Die neuen FS-Klassen waren eiene durchweg schlagkräftige Antwort auf dieses Problem.

    Der Feuerwehr-Führerschein ist ein Sicherheits-RÜCKSCHRITT!

    Das sollte man schon ehrlich sagen dürfen!


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    AutorNils8 S.8, Dautphetal / Hessen687024
    Datum01.07.2011 13:04349818 x gelesen
    Ich denke das Wort "EU-Führerschein" sagt, wieso man zu dieser Änderung gekommen ist. Das ist kein alleiniges deutsches Werk, sondern ein Konsens zwischen allen EU-Staaten, die größtenteils vorher andere Systeme gefahren haben.
    Wären negative Erfahrungen das Problem gewesen, sollte man sich fragen, warum von den 50ern bis 1998 nichts geändert wurde, sondern erst mit der Umsetzung einer europarechtlichen Richtlinie...


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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen687022
    Datum01.07.2011 13:00349895 x gelesen
    Mit Verlaub, braucht man für 11 TE 12 OF? Bedeutet ja auch 12 Unterkünfte, was kann man da sparen wenn man einvernünftiges Standortkonzept und die entsprechenden Fahrzeuge dazu stellt. Euer Gemeindezusammenschluß müßte doch nach 37 Jahren mal vernünftig umzusetzen sein. Und dann habe ich auch die Mittel für die Scheine.

    Übrigens durfte man auch früher ohne Helm Mopped fahren......


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorCars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen687021
    Datum01.07.2011 12:45349673 x gelesen
    Geschrieben von Nils SchöbenerBis zur entbrannten Diskussion um den Feuerwehrführerschein hat sich niemand über Klasse-3-Fahrer aufgeregt. Auch diese Mitglieder haben während ihrer Fahrausbildung keinen LKW bewegt, für diese Mitglieder gab es noch nicht mal verpflichtende "Feuerwehr-Fahrstunden" mit einem "Fahrlehrer" und eine "Abnahmefahrt" mit einem weiteren Führerscheininhaber, der entsprechende Kriterien erfüllt.

    Moin,

    wenn das bei euch bisher so gängige Praxis war.....ich weiß ja nicht, ab wann man bei euch mit einem 7,5t LF zum Einsatz fahren durfte (nachdem man den alten Klasse 3 erhalten hat). Hier war der Maschinistenlehrgang erstmal Grundvorraussetzung.Danach gab es ertmal diverse Einweisungs-und Gewöhnungsfahrten, erst ohne Mannschaft hinten drin, dann mal im Dienst mit voller Besatzung. Da hat man bis dahin schon mal gemerkt, wer das Zeug zum Alarmfahrer hat und wer das Fahrzeug mit Glück vorwärts vom Hof bekommt (geschweige denn rückwärts in die Halle. Solche Leute auch unter den damaligen Bedingungen als Fahrer? Über solche Fahrer hat man sich auch früher schon aufgeregt......

    Geschrieben von Nils SchöbenerVielleicht sollte man das auch mal ins Gedächtnis rufen, Jahrzehnte wurden so die Fahrzeuge zu Einsatzstellen bewegt und man hat sich auf mehr oder minder freiwillige interne Ausbildungen verlassen.

    Früher haben wir die Brände auch noch ohne Atemschutz gelöscht........

    Geschrieben von Nils SchöbenerEs mag sein, dass es gerade größere Städte gibt, wo der Erwerb eines Führerscheins der Klasse C in größeren Stückzahlen problemlos möglich ist (sei es durch Behördenfahrschulen oder die finanziellen Mittel). Meine Wenigkeit kommt aus einer Flächengemeinde mit zwölf Ortsteilen, lediglich in zwei Ortsteilen stehen Fahrzeuge mit 3,5to. Alle anderen sind mit TSF-W oder LF 8/6 bzw. 10/6 bestückt. Wer hier der Meinung ist, dass unendlich finanzielle Mittel bereit stehen, um in zehn Orten genügend Fahrer mit einem C-Führerschein zu versehen, der träumt. Es gibt jährlich finanzielle Mittel, jedoch verständlicherweise nicht genug für zehn(!) Orte!

    Für unendlich viele Fahrzeuge scheint ja Geld da zu sein.......warum nicht noch etwas für fünf Führerscheine pro Fahrzeug? Zumal ja LF 10/6 und TSF-W noch nicht sooo lange in unserer bunten Feuerwehrwelt existieren? War das vielleicht nur schlechte Planung?

    Geschrieben von Nils SchöbenerVielleicht sollte man mal von dem hohen Ross herunter kommen, dass immer und alles zum Besten finanziert sein muss.

    Das sehe ich ganz anders. Man kann sicherlich auch woanders sparen, denn die EU-Klassifizierung der Fahrerlaubnisklassen kam nicht ohne Grund.
    Warum ist es falsch die beste Ausbildung für seine Mannschaft einzufordern? Dann brauchen wir auch keine Heißausbildung, keine Absturzsicherung, dann reicht auch heute noch alles aus, was vor 20 Jahren gereicht hat. Unterschreibst du das auch? Stell mal ein LF 8 von 1985 neben ein TSF-W von 2011......darum brauchen wir bessere Fahrer!

    Gruß,
    Carsten


    Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-)

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen687020
    Datum01.07.2011 12:44349895 x gelesen
    Geschrieben von Nils SchöbenerHier wird prinzipiell etwas fortgeführt, was bis zum 31. Dezember 1998 die Regel war - und keine Menschenseele wirklich aufgeregt hat.

    Mag sein. Aber die Änderung dieser Regelung erfolgte nicht zuletzt auch deshalb weil man zum Schluß gekommen ist, daß die Ausbildung eines PKW-Fahrers (hü) einfach nicht ausreicht.

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorNils8 S.8, Dautphetal / Hessen687019
    Datum01.07.2011 12:33349733 x gelesen
    Mich würden mal Erfahrungen unserer österreichischen Nachbarn interessieren:

    http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein_und_Fahrerlaubnis#Feuerwehrf.C3.BChrerschein_2http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein_und_Fahrerlaubnis#Feuerwehrf.C3.BChrerschein_2


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    AutorNils8 S.8, Dautphetal / Hessen687018
    Datum01.07.2011 12:22350124 x gelesen
    Geschrieben von Timo Wolfer Führerscheinbesitzer mit Klasse B auf Feuerwehrfahrzeuge mit 7,5 to Gesamtgewicht los zu lassen

    Ich vermisse bei den ganzen Diskussionen um den "Feuerwehrführerschein" immer so ein bisschen die bisherige Situation. Alle Mitglieder, die bis 31.12.1980 geboren wurden, bzw. bis zum 31.12.1998 ihren Führerschein erhielten, haben einen Führerschein der Klasse 3, der sie ebenfalls zum Führen von Fahrzeugen bis 7,5to berechtigt. Gratulation denjenigen, die schon zu der Zeit alle ihre Fahrer mit einem Führerschein der Klasse 2 ausgestattet haben, obwohl es nicht nötig war.

    Bis zur entbrannten Diskussion um den Feuerwehrführerschein hat sich niemand über Klasse-3-Fahrer aufgeregt. Auch diese Mitglieder haben während ihrer Fahrausbildung keinen LKW bewegt, für diese Mitglieder gab es noch nicht mal verpflichtende "Feuerwehr-Fahrstunden" mit einem "Fahrlehrer" und eine "Abnahmefahrt" mit einem weiteren Führerscheininhaber, der entsprechende Kriterien erfüllt.

    Vielleicht sollte man das auch mal ins Gedächtnis rufen, Jahrzehnte wurden so die Fahrzeuge zu Einsatzstellen bewegt und man hat sich auf mehr oder minder freiwillige interne Ausbildungen verlassen.

    Es mag sein, dass es gerade größere Städte gibt, wo der Erwerb eines Führerscheins der Klasse C in größeren Stückzahlen problemlos möglich ist (sei es durch Behördenfahrschulen oder die finanziellen Mittel). Meine Wenigkeit kommt aus einer Flächengemeinde mit zwölf Ortsteilen, lediglich in zwei Ortsteilen stehen Fahrzeuge mit 3,5to. Alle anderen sind mit TSF-W oder LF 8/6 bzw. 10/6 bestückt. Wer hier der Meinung ist, dass unendlich finanzielle Mittel bereit stehen, um in zehn Orten genügend Fahrer mit einem C-Führerschein zu versehen, der träumt. Es gibt jährlich finanzielle Mittel, jedoch verständlicherweise nicht genug für zehn(!) Orte!

    Vielleicht sollte man mal von dem hohen Ross herunter kommen, dass immer und alles zum Besten finanziert sein muss.

    Hier wird prinzipiell etwas fortgeführt, was bis zum 31. Dezember 1998 die Regel war - und keine Menschenseele wirklich aufgeregt hat.


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    AutorCars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen687017
    Datum01.07.2011 11:07349762 x gelesen
    Geschrieben von Thomas KleeGeschrieben von Carsten Kranz
    das könnte eine Konsequenz sein........nur sehe ich Schnürstiefel (Stand der Technik?) und Führerscheine als Notwendigkeit......


    Ich auch, aber das Rathaus nicht. Und was willste da machen ?
    Austreten ? Wird selbst hier im Forum kritisiert.


    Zu 1:

    Die Preisunterschiede zwischen Schnürstiefeln und Knobelbechern sind nicht sooo groß, dass das den Haushalt bzw. das Budget in die Knie zwingt. Was die Führerscheine angeht: Wenn keine Fahrer da sind, bleiben die Autos halt in der Garage. Wenn der Wehrführer rechtzeitig auf die Mängel (schriftlich) hingewiesen hat, steht die Gemeinde in der Bütt wenn mal richtig was in die Hose geht. Aber das kann man ja dann in der Zeitung lesen.....

    Zu 2:
    warum nicht?

    Gruß,
    Carsten


    Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-)

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW687013
    Datum01.07.2011 10:08350109 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschJahr 2010, TM 1u 2 insgesamt 28h.. remember

    das geht m.W. nach wie vor auch noch mit null echten dafür angesetzten Stunden, einfach durch "Mitmachen" (äh anwesend sein).....


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz687010
    Datum01.07.2011 09:51349855 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Carsten Kranzdas könnte eine Konsequenz sein........nur sehe ich Schnürstiefel (Stand der Technik?) und Führerscheine als Notwendigkeit......

    Ich auch, aber das Rathaus nicht. Und was willste da machen ?
    Austreten ? Wird selbst hier im Forum kritisiert.

    MfG, Thomas


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorCars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen687005
    Datum01.07.2011 09:38349993 x gelesen
    Geschrieben von Thomas KleeMal sehen, wie sich die Einstellungen der Gemeinden verändern, wenn wegen der Demografie die Einsatzkräfte "ausgehen".

    Dann laufen die Bgm mit allen möglichen Vergünstigungen (Schnürstiefel, FS, Freibadkarten, FW-Rente usw) hinter den jungen Menschen her, um sie für den Dienst in der FW zu begeistern.

    Ich freue mich auf die "dummen" Gesichter, die in nicht allzu langer Zeit aus den Rathausfenstern sehen werden.


    hallo Thomas,

    das könnte eine Konsequenz sein........nur sehe ich Schnürstiefel (Stand der Technik?) und Führerscheine, sowie vernünftige PSA allgemein nicht als Vergünstigung an, sondern als Notwendigkeit......

    Gruß,
    Carsten


    Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-)

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz687000
    Datum01.07.2011 09:17349870 x gelesen
    Hallo Carsten,

    dann habe ihr sehr vorausschauend geplant, meinen Respekt.

    Bei uns gibt es leider nur einen Zuschuss der Verbandsgemeinde für den richtigen LKW-Führerschein. Viele Kameraden sind aber dennoch bereit, den Rest aus der eigenen Tasche zu zahlen.
    Ich würde das nicht tun - weil ich der Meinung bin, dass ich außer meiner Zeit und meinem Engagement zur Feuerwehr nichts mitbringen muss.

    Mal sehen, wie sich die Einstellungen der Gemeinden verändern, wenn wegen der Demografie die Einsatzkräfte "ausgehen".

    Dann laufen die Bgm mit allen möglichen Vergünstigungen (Schnürstiefel, FS, Freibadkarten, FW-Rente usw) hinter den jungen Menschen her, um sie für den Dienst in der FW zu begeistern.

    Ich freue mich auf die "dummen" Gesichter, die in nicht allzu langer Zeit aus den Rathausfenstern sehen werden.

    MfG, Thomas


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorCars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen686997
    Datum01.07.2011 08:47349987 x gelesen
    Geschrieben von Thomas KleeBei Euch, wenn ich das auf Eurer HP richtig gesehen habe, wäre das ja auch nur Euer TSF/W, alle anderen Fzg sind > 7,5 to.
    Da macht es natürlich Sinn, dann gleich den "richtigen" LKW-FW zu machen.


    Moin,

    das war aber nicht immer so: Bis 2009 hatte auch das TLF 7,5 t. Bis Februar 2007 hatten wir ein LF 8 auf Unimog, ebenfalls 7,5 t. Einziges Großfahrzeug über 7,5 t war das LF 16 TS für den letzten Abmarsch. Da schon seit 2000 erkennbar war, dass die zukünftigen Fahrzeuge über 7,5t liegen werden, haben wir 2002 angefangen die Maschinisten schon rechtzeitig auf Klasse C ausbilden zu lassen. Die sind dann auch mit den 7,5 t Fahrzeugen wesentlich besser zurecht gekommen. Als dann die größeren Fahrzeuge beschafft wurden, waren bereits genug Fahrer ausgebildet. Mal ein Vergleich zu früher: 2001 hatten wir sechs Klasse C Fahrer für ein Großfahrzeug über 7,5t, heute sind es 28 Mann mit Führerschein C oder sogar C/E. Dazu kommen noch einige Fahrer mit dem alten Klasse 3 (C1/E) für das TSF-W (Außenwache Dorf). Die Gemeinde hat von Anfang an alle Führerscheine voll bezahlt, dafür haben sich die Fahrschüler auf fünf Jahre verpflichten lassen. Verlassen hat uns seit dem von denen kein einziger. Ich halte den Feuerwehrführerschein für falsch. Das Risiko ist einfach zu groß........übrigens kostet ein Klasse C für uns irgendwas zwischen 1200 und 1500 €. Das Geld sollte es einer Gemeinde wert sein, um vernünftig ausgebildete Fahrer zu bekommen. Wenn jemand zur NABK geht und einen Wochenlehrgang besucht, kostet das auch und niemand würde auf die Idee kommen die Kameraden dafür zur Kasse zu bitten. So what.........

    Viele Grüße,

    Carsten


    Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-)

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern686990
    Datum01.07.2011 08:14349796 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschGerade in Bayern - aber auch anderswo - ist diese Aussage der blanke Hohn.

    (Jahr 2010, TM 1u 2 insgesamt 28h.. remember?)


    Bitte was?



    Gruß
    CS





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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern686987
    Datum01.07.2011 07:43349884 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschGerade in Bayern - aber auch anderswo - ist diese Aussage der blanke Hohn.
    (Jahr 2010, TM 1u 2 insgesamt 28h.. remember?)

    Nö, worum geht es?


    Grüße
    Magnus

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 686980
    Datum30.06.2011 22:41350453 x gelesen
    Mit dieser Ritterkreuzverleihung haben sich Kröger et al endgültig unseriös gemacht. Egal wie viel er jammert was der arme DFV doch in der Politk alles zu tun hat.

    Am besten gefällt mir immer noch

    Die Ausbildung bei unseren Feuerwehren und Hilfsorganisationen weiß ich dabei in den besten Händen.

    Gerade in Bayern - aber auch anderswo - ist diese Aussage der blanke Hohn.

    (Jahr 2010, TM 1u 2 insgesamt 28h.. remember?)


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz686905
    Datum30.06.2011 14:23350127 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Carsten Kranzich werde für niemanden einen Feuerwehrführerschein beantragen, nur richtige voll bezahlte C-Führerscheine über die Gemeinde

    Ja, so machen wir das auch. Allerdings haben wir auch keine FW-Fzg, die wir mit dem FW-FS fahren dürften.

    Bei Euch, wenn ich das auf Eurer HP richtig gesehen habe, wäre das ja auch nur Euer TSF/W, alle anderen Fzg sind > 7,5 to.
    Da macht es natürlich Sinn, dann gleich den "richtigen" LKW-FW zu machen.

    MfG, Thomas


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorPete8r S8., Köln / NRW686901
    Datum30.06.2011 13:58350255 x gelesen
    Geschrieben von Michael Weyrich
    Und wie sieht's mit Alt-Klasse-3 Inhaber aus, die zuziehen? Dürfen die bis 7,5t fahren? Wird geprüft, ob Fahrpraxis auf entsprechenden Fahrzeugen vorhanden ist?

    Jawohl, dürfen sie. Aber nur wenn die entsprechende Fahrpraxis nachgewiesen wird. Anschließend erfolgt eine Leerfahrerabnahme. Nach weiterer Fahrpraxis und dem Nachweis auch die entsprechenden Einrichtungen zu beherschen wird die Alarmfahrerabnahme durchgeführt. Hierbei ist auch die entsprechende Ortskunde nachzuweisen.
    Wird alles auch beim C1- und C-Neuling so durchgeführt. Von der Prüfung bis zur Alarmfahrerabnahme vergehen so in der Regel 2,5 bis 3 Jahre. Die Stadt nimmt die Aufgabe ernst und der Leiter der Feuerwehr steht dahinter.

    Gruß
    Peter


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz686889
    Datum30.06.2011 12:25350106 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Peter SchmitzBei uns wird jedenfall niemand den Feuerwehrführerschein machen. Sollte jemand zuziehen und diesen haben. so darf er sich den einrahmen aber kein Auto bewegen.

    Und wie sieht's mit Alt-Klasse-3 Inhaber aus, die zuziehen? Dürfen die bis 7,5t fahren? Wird geprüft, ob Fahrpraxis auf entsprechenden Fahrzeugen vorhanden ist?

    Wenn ich sehe, wie in manchen Fahrschulen die Ausbildungen so laufen, muss die bei Feuerwehren selbst durchgeführte nicht grundsätzlich schlechter sein...

    Gruß,
    Michael


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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg686866
    Datum30.06.2011 07:24350315 x gelesen
    Hallo,

    da können wir als Feuerwehr uns nur gratulieren.
    Ich hätte aber noch mehr Vorschläge wie die Feuerwehren die Gemeinden von Ihren Pflichtaufgaben (Finanzierung der Ausrüstung und Ausbildung der Feuerwehren) entlasten käönnten. Dafür gäbe es dann noch viele Ehrenkreuze zu verleien.

    Als nächstes führen wir dann eine "Schmalspur" G26 ein. Die kann der Wehrführer nach einer kurzen Einweisung selbst machen. Spart Geld, und es fallen nicht mehr soviele durch. Bei uns "Ehrenamtlichen" darf man das nicht so Eng sehen.

    Wir verlängern die Wartungsfristen für Atemschutzgeräte. Wir brauchen die als Freiwillige nicht so oft. Also können wir da Geld sparen.

    Die Einsatzkleidung wird wieder reduziert hin zu billigeren Modellen. So oft brennt es ja doch nicht. Und wenn doch, dann lassen wir das Haus halt abbrennen. Der Innenangriff wird ohnehin überbewertet.

    Vielleicht können wir ja den gesamten Führerschein bis 7.5 to in die Hand der Feuerwehr legen. Um das Ehrenamt zu stärken, darf jeder FA den Führerschein bei einem erfahrenen Maschinisten machen. Und mit dem TM Teil 1 kann dann jeder alle Fahrzeuge bis 7.5 to fahren. Später können wir das ganze dann noch auf alle FS-Klassen ausweiten. Spart dann auch den Gemeinden Geld, in denen die FW Fahrzeuge > 7.5 to hat.

    Gruß Thorsten
    P.S. und natürlich fordere ich, dass jeder FA eine eigene Sondersignalanlage in den PKW bekommt. Und ein Gesetz, dass immer die anderen Schuld sind.


    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional686841
    Datum29.06.2011 21:39350284 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Timo WolferDaher sollte für Feuerwehrfahrzeuge ab 7,5 to Gesamtmasse eher die Klasse C vorgeschrieben werden.

    Das ist ja derzeit (noch) der Fall. Fragt sich nur, wie lange noch...


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional686837
    Datum29.06.2011 21:34350211 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Sebastian KruppNur silber? Wo hat er denn versagt?

    Gar nicht. Man muss erst Silber haben, bevor es Gold gibt )Richtlinien für die Beantragung und Verleihung des Deutschen
    Feuerwehr-Ehrenkreuzes, der Deutschen Feuerwehr-Ehrenmedaille und
    der Silbernen Ehrennadel
    ), das ist so ähnlich wie beim Deutschen Schwimmabzeichen.
    Und
    hervorragende Leistungen im Feuerlöschwesen (vgl. Richtlinie, 2.42)
    kann man zum Glück recht weit auslegen, aber das wussten aufmerksame Leser von feuerwehr.de ja schon.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

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    AutorPete8r S8., Köln / NRW686827
    Datum29.06.2011 20:58350483 x gelesen
    Geschrieben von Carsten Kranz
    Normalerweise kann jetzt der Katastrophenfall festgestellt werden! Ohne vernünftige Fahrschule keine Fahrerlaubnis. Hurra Deutschland! Die Kommunen machen ihre Hausaufgaben nicht und bald darf jeder in einer HilfsOrg alles fahren was Räder hat..........

    Aber nur wenn er dieses ehrenamtlich macht, sollte er auch hauptberuflich tätig sein, so darf er während dem Dienst noch nicht mal auf eine öffentliche Fläche mit dem Fahrzeug.

    Bei uns wird jedenfall niemand den Feuerwehrführerschein machen. Sollte jemand zuziehen und diesen haben. so darf er sich den einrahmen aber kein Auto bewegen.
    Und das ist auch gut so!

    Gruß
    Peter


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    AutorCars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen686815
    Datum29.06.2011 19:48350426 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyDas ist löblich. Doch was sagen deine Wähler ... äh... sagt deine Mannschaft dazu?

    Hallo Marc,

    von 48 Aktiven bei uns Einsatzkräften haben 28 Klasse C bzw. CE.....das sollte genug sein. Jedes Jahr gehen so 1-2 Kameraden(innen) zur richtigen Fahrschule. Übrigens hat die Gemeinde zwei Drittel dieser Führerscheine voll bezahlt. Wer den Anhängerschein auch haben will muss dies selbst finanzieren.

    Gruß,
    Carsten


    Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-)

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dinklar / Niedersachsen686814
    Datum29.06.2011 19:47350423 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Marc DickeyDas ist löblich. Doch was sagen deine Wähler ... äh... sagt deine Mannschaft dazu?
    Die werden das hoffentlich ähnlich sehen. Schließlich sitzen von denen im schlimmsten Fall 8 mit im gesunkenen Boot...


    MkG
    Henning Krone


    Alles meine Meinung. Weder die Feuerwehr Dinklar noch irgendeine andere Person ausser mir, ist mit meinen hier veröffentlichten Aussagen und Ansichten in Verbindung zu bringen.

    Feuerwehr-Dinklar.de

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen686813
    Datum29.06.2011 19:43350515 x gelesen
    Geschrieben von Carsten Kranz(... )ich werde für niemanden einen Feuerwehrführerschein beantragen(...)

    Das ist löblich. Doch was sagen deine Wähler ... äh... sagt deine Mannschaft dazu?

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorCars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen686811
    Datum29.06.2011 19:39350700 x gelesen
    Normalerweise kann jetzt der Katastrophenfall festgestellt werden! Ohne vernünftige Fahrschule keine Fahrerlaubnis. Hurra Deutschland! Die Kommunen machen ihre Hausaufgaben nicht und bald darf jeder in einer HilfsOrg alles fahren was Räder hat..........ich werde für niemanden einen Feuerwehrführerschein beantragen, nur richtige voll bezahlte C-Führerscheine über die Gemeinde, nur so läuft das in meinen Augen (und wahrscheinlich stehe ich damit nicht allein da)

    Mit entsetzten Grüßen,

    Carsten


    Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-)

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen686810
    Datum29.06.2011 19:32350147 x gelesen
    Geschrieben von Uwe StegemannGold gibt es für denjenigen, der den Feuerwehrführerschein bis 40to auch für FA (SB) einführt, die noch gar keinen Führerschein, auch nicht für PKW oder Zweirad, besitzen.

    Und ich befürchte, daß ich diesen Tag noch erleben werde.

    MkG
    Marc


    "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen686808
    Datum29.06.2011 19:29350332 x gelesen
    Geschrieben von Timo Wolfer(...) und die wird einfach nicht mit einer monatlichen Maschinistenübung abgegolten.


    Und vielerorts gibt es noch nicht einmal eine monatliche Maschinistenübung - man kann teilweise froh sein wenn es sowas überhaupt gibt.

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorTimo8 W.8, Remshalden / Baden-Württemberg686806
    Datum29.06.2011 19:01350647 x gelesen
    Hallo zusammen....
    also meine Meinung dazu ist immer noch das ich es mehr als grob fahrlässig finde, Führerscheinbesitzer mit Klasse B auf Feuerwehrfahrzeuge mit 7,5 to Gesamtgewicht los zu lassen. Es fehlt hier einfach an der nötigen Erfahrung und die wird einfach nicht mit einer monatlichen Maschinistenübung abgegolten.

    Daher sollte für Feuerwehrfahrzeuge ab 7,5 to Gesamtmasse eher die Klasse C vorgeschrieben werden.


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg686805
    Datum29.06.2011 18:58350569 x gelesen
    Geschrieben von Linus Drescher Ohne Worte...

    Und das Schlimme Teil 1: Die Ordensständeronkels glauben den Mist den sie da verzapfen auch noch.

    Und das Schlimme Teil 2: Man kann aus dem Haufen merkbefreiter *Zensiert* als einzelner FM nicht mal austreten um sich von denen zu distanzieren...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP686800
    Datum29.06.2011 18:25350585 x gelesen
    Geschrieben von Linus DrescherGold kriegt man erst, wenn man Silber schon hatAch so. Na, dann wird ja noch was kommen...


    Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz686798
    Datum29.06.2011 18:14350562 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Uwe StegemannFeuerwehrführerschein bis 40to

    ... wird in max fünf Jahren eingeführt, vorausgesetzt, dass die FW-FSler keine schweren Unfälle bauen.

    MfG, Thomas


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern686797
    Datum29.06.2011 18:11350677 x gelesen
    Geschrieben von Uwe StegemannGold gibt es für denjenigen, der den Feuerwehrführerschein bis 40to auch für FA (SB) einführt, die noch gar keinen Führerschein, auch nicht für PKW oder Zweirad, besitzen.
    Telepathie? :-)


    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern686796
    Datum29.06.2011 18:10350532 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppNur silber? Wo hat er denn versagt?
    Gold kriegt man erst, wenn man Silber schon hat. Das kriegt der dann für >7,5t...


    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen686795
    Datum29.06.2011 18:10350618 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppNur silber? Wo hat er denn versagt?

    Gold gibt es für denjenigen, der den Feuerwehrführerschein bis 40to auch für FA (SB) einführt, die noch gar keinen Führerschein, auch nicht für PKW oder Zweirad, besitzen.


    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP686794
    Datum29.06.2011 18:03350773 x gelesen
    Nur silber? Wo hat er denn versagt?


    Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz686784
    Datum29.06.2011 15:47350751 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Linus DrescherOhne Worte...

    Genau das, dass die Initiative für den FW-FS von der Feuerwehr selbst kam, schreibe ich hier von Anfang an, es wollte nur keiner hören.

    Jetzt warten wirs mal ab und versuchen unsere Jungs gut auszubilden und danach viel fahren zu lassen, dann wirds schon klappen.

    MfG, Thomas


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY686783
    Datum29.06.2011 15:44350907 x gelesen
    Geschrieben von Michael Roleff Kopf Tisch

    ->Knall;-(


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW686782
    Datum29.06.2011 15:41351210 x gelesen
    Kopf Tisch


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Denkt daran:
    "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller"

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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern686781
    Datum29.06.2011 15:38351511 x gelesen
    Ohne Worte...


    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen675372
    Datum01.04.2011 17:50355160 x gelesen
    Manchmal ist es eben doch schön bei der BF zu sein und in der FF nur riesen Brummer zu haben, für die Das nicht gilt :)


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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen675369
    Datum01.04.2011 17:26355275 x gelesen
    Da es erst diese Woche in der Mopo thematisiert wurde und die Sprecherin des Sächs. IM es gern als "Unterstützung der Sparwilligkeit" verkauft haben möchte, habe ich jetzt mal die Ergüsse unseres Im gelesen und kann ihm vollkommene Ahnungslosigkeit unterstellen. Allerdings muss diesem Mann ja Jemand diesen Blödsinn eingeblasen haben....:

    http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/159498

    Da ja hier in den letzten Tagen die Fw-Verbände als Interessenvertreter der FA gesehen wurden(also quasi als Gewerkschaft ;-)), hier wäre eine lohnenswerte Aufgabe: Verhinderung einer Verschlechterung der Sicherheit ihrer "Schäfchen".

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen672632
    Datum16.03.2011 17:23355375 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Carsten GöschWenn das Gesetz wird, wovon ich ausgehe, müssen die Regelungen befolgt werden. Dann einen Mitarbeiter einen (unnötigen) echten BE machen zu lassen statt einer Sonderfahrerlaubnis bis 7,5 to inkl. Anhänger, entspräche einer Verschwendung von Mitgliedsbeiträgen..Du bringst es auf den Punkt!
    Wenn die erforderlichen Mitglieder der HiOrg´s von ihrem Träger einen NORMALEN Führerschein bekommen ist es
    Verschwendung von Mitgliedsbeiträgen oder Steuermitteln (z.B.Feuerwehr). Tipp an A. Kastner!
    Man muss solche Regelungen garnicht befolgen und wenn es zu blöd wird, einfach das Weite suchen.


    MfG

    Klaus


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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern672631
    Datum16.03.2011 17:17355163 x gelesen
    Geschrieben von Olf RichterGeschrieben von Linus Drescher
    Freudscher Verschreiber? Mischung aus "Ich zitiere" und "Ich zittere" (vor der FW-FS-Sache)? :D

    Danke für die Berichtigung, das habe ich zu spät gesehen, leider ist es ja nach wie vor nicht möglich so etwas zu korrigieren.

    Sowas bereichert doch den Alltag. ;-)


    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen672618
    Datum16.03.2011 16:36355340 x gelesen
    Geschrieben von Anton Kastnernaja, so ganz kann ich dir da nicht Recht geben. Unser KFV hat die Gefahren erkannt und den Fahrlehrerverband des Landkreises zu sich ins Boot geholt. Zusammen haben sie ein Konzept entwickelt, das eine theoretische und praktische Schulung vorsieht.

    so weit, so gut.

    Geschrieben von Anton Kastner Die Kosten betragen für diesen Führerschein ca. 600 €.

    Und das ist genau wieviel preiswerter als eine herkömmliche Erweiterung von Klasse B zu C1?

    Geschrieben von Anton KastnerDas Problem ist bis jetzt nur, dass die Gemeinden die Kosten übernehmen sollten. Blöd wird´s, wenn der FA (SB) auf seinen Kosten sitzen bleibt. Oder wenn´s die Gemeinde nicht zahlt, er gleich gar nicht hingeht.


    Das sind Sachen, die so gar nicht vorgesehen sind. Dem Gesetzgeber geht es doch um die gesicherte Gewährleistung des Brandschutzes bei gleichzeitger Entlastung der Kommunen. Dann sind die Kommunen auch für die Finazierung eines solchen "Spezialführerscheines" verantwortlich, denn der nützt dem Besitzer anderweitig nichts.

    Gruß
    Olf


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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen672615
    Datum16.03.2011 16:29355517 x gelesen
    Geschrieben von Linus DrescherFreudscher Verschreiber? Mischung aus "Ich zitiere" und "Ich zittere" (vor der FW-FS-Sache)? :D


    Danke für die Berichtigung, das habe ich zu spät gesehen, leider ist es ja nach wie vor nicht möglich so etwas zu korrigieren.


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    AutorCars8ten8 G.8, Dormagen / NRW672612
    Datum16.03.2011 16:22355314 x gelesen
    Könnte fast komisch sein:

    Zugfahrzeug 3,2 to (VW T5) + Bootsanhänger 1,6to = 4,8 to zulässige Gesamtmasse => Grund für den 7,5 to-Führerschein??

    Alles hin und her bei der FS-Problematik hilft nicht weiter. Wenn das Gesetz wird, wovon ich ausgehe, müssen die Regelungen befolgt werden. Dann einen Mitarbeiter einen (unnötigen) echten BE machen zu lassen statt einer Sonderfahrerlaubnis bis 7,5 to inkl. Anhänger, entspräche einer Verschwendung von Mitgliedsbeiträgen......und ggfs. eine besondere Zuwendung an Mitglieder, die die Gemeinnützigkeit in Frage stellen könnte.

    Einzige Lösung: Ein min. 7,5to schweres Fahrzeug von noch mehr Mitgliedsbeiträgen kaufen und dann den Anhänger zusätzlich dranhängen. Dann kann ich C1E oder CE auch guten Gewissens machen lassen.


    DLRG Ortsgruppe Dormagen e.V.
    www.dlrg-dormagen.de

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY672609
    Datum16.03.2011 16:11355449 x gelesen
    Servus Olf,

    Geschrieben von Olf RichterOhm Klaus Ohm, um den Führerschein zu bekommen muss man doch eine ich zittiere:"Spezielle Ausbildungsprüfung" absolvieren. Also ist alles in bester Ordnung, vor allem weil bei den Feuerwehren Deutschlands mittlerweile alles irgendwie speziell, sonder, gesondert ... ist.

    naja, so ganz kann ich dir da nicht Recht geben. Unser KFV hat die Gefahren erkannt und den Fahrlehrerverband des Landkreises zu sich ins Boot geholt. Zusammen haben sie ein Konzept entwickelt, das eine theoretische und praktische Schulung vorsieht. Die praktischen Fahrstunden müssen in dem Fahrzeug absolviert werden, das später auch bewegt werden soll. Das Gleiche gilt dann für die Prüfungsfahrt. Die Kosten betragen für diesen Führerschein ca. 600 €.

    Das Problem ist bis jetzt nur, dass die Gemeinden die Kosten übernehmen sollten. Blöd wird´s, wenn der FA (SB) auf seinen Kosten sitzen bleibt. Oder wenn´s die Gemeinde nicht zahlt, er gleich gar nicht hingeht.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern672601
    Datum16.03.2011 15:16355563 x gelesen
    Geschrieben von Olf Richterich zittiere
    Freudscher Verschreiber? Mischung aus "Ich zitiere" und "Ich zittere" (vor der FW-FS-Sache)? :D


    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen672596
    Datum16.03.2011 14:43355494 x gelesen
    Geschrieben von Klaus KilianIst das ganze Sache nur ein Drohgebärde und Riesenverarsche, oder was steckt in Wirklichkeit dahinter?
    Der DFV hat mit so einer nichtssagenden Aussage wieder einmal herrlich seine Glaubwürdigkeit unter Beweis gestellt.


    Ohm Klaus Ohm, um den Führerschein zu bekommen muss man doch eine ich zittiere:"Spezielle Ausbildungsprüfung" absolvieren. Also ist alles in bester Ordnung, vor allem weil bei den Feuerwehren Deutschlands mittlerweile alles irgendwie speziell, sonder, gesondert ... ist.

    Der DFV kann da auch nix dafür, der gibt doch nur die Probleme seiner besorgten Mitglieder weiter und hat das so bestimmt selber gar nicht gewollt. ;).

    Ich gebe Dir recht, man könnte ein Buch über den Schmarrn schreiben, da würden die Gebrüder Grimm blaß.
    Wobei man bei geschickter Vermarktung einiges an Geld für reguläre Führerscheinerwerbungen einehmen könnte.

    Ich höre lieber auf sonst überhohle ich mich in meiner Albernheit noch selber und das Thema ist dazu zu ernst.


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    AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen672595
    Datum16.03.2011 14:38355509 x gelesen
    Ach nee, jetzt sehe ich doch einem Fehler!

    Der FS C ist bei mir natürlich auch für Fahrzeuge > 7,5 Tonnen.

    MfG

    Klaus


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    AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen672594
    Datum16.03.2011 14:24355939 x gelesen
    Hallo,

    die Salamitaktik zum Wohl und zur Würdigung der Ehrenämtler geht weiter. Im Punkt A der o.g. Drucksache
    17/4981 wird auf eine Schätzung des Deutschen Feuerwehrverbandes verwiesen.
    Danach sollen bei Feuerwehrs bundesweit 16 000 Fahrzeuge von dieser Regelung betroffen sein, die in der Regel fünf oder mehr FAHRER für eine Einsatzfähigkeit rund um die Uhr benödigen.
    Was soll das bedeuten?
    Wieviele Feuerwehrführerscheine werden denn in Wirklichkeit gebraucht (Nur bei Fw´s)?
    Gibt es für diese 16 000 Fahrzeuge bis 7,49t keine Leute mehr, die einen normalen C1 (aus alter 3 bzw neu) oder einen C besitzen?
    Ist das ganze Sache nur ein Drohgebärde und Riesenverarsche, oder was steckt in Wirklichkeit dahinter?
    Der DFV hat mit so einer nichtssagenden Aussage wieder einmal herrlich seine Glaubwürdigkeit unter Beweis gestellt.
    Soviel nur zum Sprachrohr des kleinen Löschknechtes.....
    Das Ärgste am Feuerwehrführerschein- das bürokratiearme Umschreiben in einen normalen C1 konnte ja bislang noch durch das beherzte Eingreifen der Politiker aus NRW verhindert werden.
    Ich glaube die Bombe platzt, sollte diese Sache irgendwann mal Realität werden. Dann bekommen doch alle Fw so richtige Probleme. Wie wird es dann wohl mit der Gleichheit nach GG aussehen, wenn z.B. der Angehörige einer Fw die nur einen TSA oder ein FS C- Fahrzeug (< 7,5t) besitzt, keinen FwFs bis 7,49t bekommt? Wielange wird wohl das Verständnis reichen, um so eine Zweiklassengesellschaft zu tolerieren? Was wird wohl der diskriminierte Fwa denken, wenn der ehemalige Klassenkamerad aus der Nachbarfeuerwehr mit seinem FS B und Feuerwehrführerschein zu einem, durch staatliche Verordnung erschlichenen C1 kommt und nun privat mit dem 7,5 Tonnen Kipper durch die Gegend fährt?
    Super, halt Ehrenamt.....
    Wenn man dann noch die Punkte B bis H der Drucksache 17/4981 ansieht, war die Erfindung des Pepetuummobile gegen den Feuerwehrführerschein nur ein Dreck. Ach nee, schlechter Vergleich das funktionierte ja nicht....
    Das sind nur einige Gedanken zum FwFS bei der Feuerwehr und die ganzen anderen HiOrg´s? Fass ohne Boden, aber mit Sprengstoff gefüllt.

    Viele Grüsse

    Klaus


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg672564
    Datum16.03.2011 11:33355990 x gelesen
    Und der nächste Schritt:

    Pressemitteilung hib vom 16.03.2011: Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (17/4981) vorgelegt. Um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und des Technischen Hilfswerks sowie des Katastrophenschutzes aufrecht zu erhalten, soll danach eine spezielle Fahrberechtigung für Mitglieder dieser Dienste zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 Tonnen beziehungsweise 7,5 Tonnen auf Grundlage einer speziellen Ausbildungsprüfung geschaffen werden.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.helferportal.org

    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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    AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen642525
    Datum29.08.2010 21:18397844 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolino
    Schön, dass IHR davon ausgeht, legst Du Deine Hand für ins Feuer, dass das überall so ist?


    Natürlich kann ich das nicht, aber bei uns wäre das so gegeben!


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz642474
    Datum29.08.2010 19:05397764 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich CimolinoDer LKW-Fahrer hört schon ein bißchen mehr zum Thema Nutzlast und Gewichten, als der B-Fahrer...

    Nun, wir warten mal locker auf die ersten solchen Fällen und die daraus konstrierten Gerichtsverfahren. Kommen werden die...


    Das vielleicht, aber schau dir mal die Nutzlasten vieler PKW an und setz da mal 5 Personen zzgl. ein wenig Gepäck rein. Da gibt's doch glatt vollwertige 5-Sitzer, die in Basisausstattung eine Nutzlast von gerade mal 350-400kg haben, es gab schon 5-Sitzer, die mit ein paar mehr Extras ab Werk ausgestattet nur noch 300kg hatten. Die sind auch sehr schnell überladen. Und prozentual gesehen sprechen wir da relativ schnell von einigen Prozent Überladung, weil wenn ein Fahrzeug mit einem zul. GG von 2t um 100kg überladen wird, dürfte das eher relevant sein, als wenn ich das mit einem Fahrzeug mit 7,5t mache.

    Von den vielen Gerichtsverfahren wegen überladenen PKW habe ich aber noch nichts gehört. Wenn man davon was bei LKW gehört hat, dann gings meist um Unfälle, wo die Überladung auch wirklich unfallursächlich oder zumindest relevant war (z.B. weit jenseits der 25%).

    Gruß,
    Michael


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW642450
    Datum29.08.2010 18:04397798 x gelesen
    Geschrieben von Henning Koch
    nein, tägliche Realität in Deutschland.

    Das passiert auch Fahrern mit vollständiger FE, und die müssten es wissen. Wissen muss aber auch der Fahrer der Klasse B, dass er Fahrzeuge nicht überladen darf. Theoretische Unterweisungen zu diesem Spezialgebiet sind bisher in keinem Fall Teil der Fw-FS-Einweisung


    Der LKW-Fahrer hört schon ein bißchen mehr zum Thema Nutzlast und Gewichten, als der B-Fahrer...

    Nun, wir warten mal locker auf die ersten solchen Fällen und die daraus konstrierten Gerichtsverfahren. Kommen werden die...


    Geschrieben von Henning KochIch bleibe bei meiner Prognose, dass der Fahrer der ärmste Wicht ist, wenn was schief geht. Ein halbwegs cleverer Kommandant (SB) wird aus der Sache rechtlich ziemlich trocken rauskommen.

    1. geht das nur, wenn er richtig durchführt UND dokumentiert.
    2. hab ich anhand mehreren Beispielen ausgeführt, wo heute schon jede Menge Defizite nicht bei den "cleveren", sondern bei den Otto-Normal-Fw-Kdt zu finden sind...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW642447
    Datum29.08.2010 17:59397862 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Ulrich CimolinoFahrer ist mit einem 7,49 t Fahrzeug (oder beliebig darunter) unterwegs.

    Fahrzeug ist bereits mit Teilen der Mannschaft überladen (vgl. zig Diskussionen)
    = Fahrer hätte gar nicht losfahren dürfen, weil er das eigentlich wissen müsste...

    zu konstruiert?



    nein, tägliche Realität in Deutschland.

    Das passiert auch Fahrern mit vollständiger FE, und die müssten es wissen. Wissen muss aber auch der Fahrer der Klasse B, dass er Fahrzeuge nicht überladen darf. Theoretische Unterweisungen zu diesem Spezialgebiet sind bisher in keinem Fall Teil der Fw-FS-Einweisung.

    zu konstruiert?

    noch nichtmals konstruiert:
    Die Kausalität (die für die von dir prophezeiten Folgen absolut notwendig ist!) kann ich nichtmals ansatzweise erkennen.
    Mal ganz davon abgesehen, dass ich in so einem Fall ganz grundsätzlich anzweifeln möchte, dass die Gemeinde (als Verantwortlicher für das Fahrzeug!) den Fahrer hier überhaupt erfolgreich in Regress nehmen kann. (aber das ist ein anderes Thema)

    Geschrieben von Ulrich CimolinoFahrer nimmt noch einen Anhänger mit, der zu schwer ist, nicht richtig befestigt ist, dessen Last für die verbaute AHK zu hoch ist usw.
    (Übrigens: Die Standard-AHK der Fw verträgt gerade mal 2 t...)

    Er verliert den Anhänger, der trifft - such Dir was aus. Das ergibt einen Schwerbehindert.

    Er hat dann ggf. grob fahrlässig gehandelt. (Bei normaler Fahrlässigkeit zahlt ja die Gemeinde bzw. die Versicherung - so die Gemeinde ein solche hat.)
    Bei grober Fahrlässigkeit kann man ihn in Regress nehmen.
    Jetzt wacht FA Florian Auch-mal-LKW-fahren-Wollen endlich auf und nimmt sich einen Verkehrsrechtler als Anwalt.
    Der stellt fest, der ist bisher nur maximal MTF gefahren. Die Einweisung hat irgendwie irgendwann mal stattgefunden. Dokumentiert ist nichts und auf Anhänger ist irgendwie auch nicht eingegangen worden ausser "ging früher mit den 7,5 tern auch".


    Da wirds dann interessant:
    Wenn (!) die (vor allem theoretischen!) Inhalte der Klasse C1E Pflichtthema der Einweisung für die Fw-Fahrberechtigung (für Züge) wird (was bisher wegen der bösen Bürokratie eher nicht absehbar ist) und komplett weggelassen wurde, dem Fahrer aber die Fahrberechtigung für Züge so ausgestellt und vermittelt wird, dann könnte da was draus werden. Aber da ist sehr viel wenn und aber drin.

    Aber selbst dann habe ich noch erhebliche Zweifel, ob sich der arme Wurm am Steuer da groß retten kann. Weil er ja auch als Klasse B Fahrer in der Lage sein muss, die Zulässigkeit einer Fahrzeugkombination zu überprüfen. Das ist bei der Klasse B übrigens noch deutlich komplizierter als bei vielen anderen Klassen.

    Geschrieben von Ulrich Cimolinoach komm...

    Nein, mich hast du nicht überzeugt.

    Ich bleibe bei meiner Prognose, dass der Fahrer der ärmste Wicht ist, wenn was schief geht. Ein halbwegs cleverer Kommandant (SB) wird aus der Sache rechtlich ziemlich trocken rauskommen.

    Ein guter Kommandant würde aber hoffentlich (schon rein aus moralischen Erwägungen) seine ihm anvertrauten Einsatzkräfte nicht so einfach verheizen, sondern zumindestens die gesetzlich vorgeschriebenen Einweisungen durchführen und abprüfen (lassen).

    Gruß,
    Henning


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW642436
    Datum29.08.2010 17:25398132 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochEine Situation, in der der Fahrer so grob pflichtwidrig gehandelt hat, dass er mit mehreren hunderttausend Euro in Regress genommen wird.

    geht ganz leicht...


    Geschrieben von Henning KochDieses pflichtwidrige Verhalten ist in der nicht vorschriftsmäßigen Einweisung so deutlich zu begründen, dass eine Verringerung der Regressforderung im genannten Bereich zu erhoffen ist.

    Natürlich unter der Voraussetzung, dass der Fahrer keine Kenntnis von der unzureichenden Einweisung seiner eigenen Person hatte.

    Sorry, aber das ist mir dann doch etwas _zu_ konstruiert!


    Fahrer ist mit einem 7,49 t Fahrzeug (oder beliebig darunter) unterwegs.

    Fahrzeug ist bereits mit Teilen der Mannschaft überladen (vgl. zig Diskussionen)
    = Fahrer hätte gar nicht losfahren dürfen, weil er das eigentlich wissen müsste...

    zu konstruiert?

    Kein Problem:
    Fahrer nimmt noch einen Anhänger mit, der zu schwer ist, nicht richtig befestigt ist, dessen Last für die verbaute AHK zu hoch ist usw.
    (Übrigens: Die Standard-AHK der Fw verträgt gerade mal 2 t...)

    Er verliert den Anhänger, der trifft - such Dir was aus. Das ergibt einen Schwerbehindert.

    Er hat dann ggf. grob fahrlässig gehandelt. (Bei normaler Fahrlässigkeit zahlt ja die Gemeinde bzw. die Versicherung - so die Gemeinde ein solche hat.)
    Bei grober Fahrlässigkeit kann man ihn in Regress nehmen.
    Jetzt wacht FA Florian Auch-mal-LKW-fahren-Wollen endlich auf und nimmt sich einen Verkehrsrechtler als Anwalt.
    Der stellt fest, der ist bisher nur maximal MTF gefahren. Die Einweisung hat irgendwie irgendwann mal stattgefunden. Dokumentiert ist nichts und auf Anhänger ist irgendwie auch nicht eingegangen worden ausser "ging früher mit den 7,5 tern auch".


    Geschrieben von Henning Koch _zu_ konstruiert

    ach komm...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW642432
    Datum29.08.2010 17:08398231 x gelesen
    Mahlzeit,

    Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Henning Koch
    Wird es für den Fahrer wirklich hilfreich sein, wenn ihm nach dem Unfall plötzlich einfällt, dass er die Fahrberechtigung mit Hilfe von $Vorgesetztem oder $Ausbilder ermogelt hat? Das glaube ich eher nicht!

    wenn ihm das erst sein Anwalt eröffnet - und er dann ein paar hunderttausend Euronen weniger Haftung an der Backe hat?


    Eine Situation, in der der Fahrer so grob pflichtwidrig gehandelt hat, dass er mit mehreren hunderttausend Euro in Regress genommen wird.

    Dieses pflichtwidrige Verhalten ist in der nicht vorschriftsmäßigen Einweisung so deutlich zu begründen, dass eine Verringerung der Regressforderung im genannten Bereich zu erhoffen ist.

    Natürlich unter der Voraussetzung, dass der Fahrer keine Kenntnis von der unzureichenden Einweisung seiner eigenen Person hatte.

    Sorry, aber das ist mir dann doch etwas _zu_ konstruiert!

    Gruß,
    Henning


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW642430
    Datum29.08.2010 16:56398247 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochWird es für den Fahrer wirklich hilfreich sein, wenn ihm nach dem Unfall plötzlich einfällt, dass er die Fahrberechtigung mit Hilfe von $Vorgesetztem oder $Ausbilder ermogelt hat? Das glaube ich eher nicht!

    wenn ihm das erst sein Anwalt eröffnet - und er dann ein paar hunderttausend Euronen weniger Haftung an der Backe hat?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen642429
    Datum29.08.2010 16:55397729 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochWenn da wirklich im Vorfeld die Unterlagen frisiert wurden, dann ist das nur gerecht!

    Allein dieser Teil könnte schon interessant werden. Würde mich nicht wundern wenn man irgendwann im Rahmen irgendeines Verfahrens auf die lustige Idee kommt diese Unterlagen nach einigen Jahren einsehen zu wollen und dann womöglich noch verlangt diese mit den dazugehörigen Fahrtenbüchern abzugleichen.

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW642427
    Datum29.08.2010 16:33398338 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Henning Koch
    Ich sehe die Probleme im Schadenfalls fast ausschliesslich beim jeweiligen Fahrer, und kaum bei den verantwortlichen Führungskräften.

    kommt drauf an, was der Fahrer (bzw. Gegner) für einen Anwalt hat...


    Ja gut, Anwälte tun manchmal Dinge, die man als Außenstehender nichtmals ansatzweise verstehen kann.

    Weil:
    Wird es für den Fahrer wirklich hilfreich sein, wenn ihm nach dem Unfall plötzlich einfällt, dass er die Fahrberechtigung mit Hilfe von $Vorgesetztem oder $Ausbilder ermogelt hat? Das glaube ich eher nicht!

    Was nützt es dem Unfallgegner?
    Der hält sich mit seinen Schadenersatzansprüchen an den Halter.

    Wenn nun natürlich der Anwalt des Unfallgegners die Gerechtigkeit in besonderem Maße herbeiführen möchte, könnte er allerdings auf die Idee kommen gegen möglichst viele Personen Strafantrag zu stellen, ja...

    (und, das meine ich auch völlig ernst: Wenn da wirklich im Vorfeld die Unterlagen frisiert wurden, dann ist das nur gerecht!)

    Gruß,
    Henning


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW642418
    Datum29.08.2010 15:52398395 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochIch sehe die Probleme im Schadenfalls fast ausschliesslich beim jeweiligen Fahrer, und kaum bei den verantwortlichen Führungskräften.

    kommt drauf an, was der Fahrer (bzw. Gegner) für einen Anwalt hat...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW642414
    Datum29.08.2010 15:49398354 x gelesen
    Mahlzeit!

    Geschrieben von Dirk Gerdes-Röbenweil ich meine Klasse 3 auf einem Opel Astra gemacht habe und danach 7,5 t fahren durfte. (Quasi so wie heute mit B und Bescheinigung).
    Kann mich in keinster Weise daran erinnern, dass ich auch nur im entferntesten während meiner Führerscheinausbildung irgendwelche Praxis oder Theorie zum 7,5 t - Bereich gehört habe.


    Das sagt aber eher etwas über dein Gedächtnis aus :-)

    Die Theorie-Inhalte für Fahrzeuge bis 7,5t und für Züge waren in der Ausbildung zur alten Klasse 3 enthalten.

    Genau die fallen übrigens bei der Fw-Fahrberechtigung komplett unter den Tisch.

    Der glückliche Kraftfahrer aus Gnaden des Kommandanten darf also hinterher nicht nur die Verantwortung für praktische Dinge tun, für die er keine fundierte Ausbildung sondern nur eine Einweisung in geselliger Runde erhalten hat, er trägt auch die Verantwortung für die Einhaltung von Vorschriften, die er nie gelernt hat!

    Falls ich es noch nicht erwähnt hatte: Ich sehe die Probleme im Schadenfalls fast ausschliesslich beim jeweiligen Fahrer, und kaum bei den verantwortlichen Führungskräften.

    Gruß,
    Henning


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW642379
    Datum29.08.2010 13:44398524 x gelesen
    Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenWir gehen hier davon aus, dass der Kdt. nachweisen kann, dass die erforderlichen Stunden geleistet wurden.

    Schön, dass IHR davon ausgeht, legst Du Deine Hand für ins Feuer, dass das überall so ist?
    Klappt das dann genauso gut, wie die Beachtung der Ausbildungsvorschriften nach FwDV 2, 7 usw. bzw. der zur Anwendung der PSA (egal ob zur THL oder Brandbekämpfung).

    Meine Güte. Welcome back to reality....


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern642370
    Datum29.08.2010 13:21398012 x gelesen
    Du bekommst einen demütigen Diener von mir und bitte hiermit um Frieden, du hast recht und ich grüble gerade wie ich auf den Nonsens komme :-)


    derjetztUrlaubaufdergrünenInselmachtundfaulist Gruß Klaus

    „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“
    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz642367
    Datum29.08.2010 13:19398288 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Klaus SchillerFührerscheine der Bundesrepublik Deutschland:Klasse (alt) Datum der Erteilung Neue Klassen
    1 vor dem 01.12.54 A, A1, B, M, L
    1 nach dem 01.12.54 A*, A1, M, L
    1a egal A*, A1, M, L
    1b egal A1, M, L
    2 vor dem 01.12.54 A, A1, B, BE, C1, C1E, C, CE, M, L, T
    2 vor dem 01.04.80 A1, B, BE, C1, C1E, C, CE, M, L, T
    2 nach dem 01.04.80 B, BE, C1, C1E, C, CE, M, L, T
    3 vor dem 01.12.54 A, A1, B, BE, C1, C1E, CE**, M, L, T***
    3 vor dem 01.04.80 A1, B, BE, C1, C1E, CE**, M, L, T***
    3 nach dem 01.04.80 B, BE, C1, C1E, CE**, M, L, T***
    4 vor dem 01.12.54 A, A1, B, M, L
    4 vor dem 01.04.80 M, L
    4 nach dem 01.04.80 M, L
    5 vor dem 01.04.80 M, L
    5 nach dem 01.04.80 L


    Ok. Und wo findest du da die von dir genannten 32PS? Ich finde beim 3er vor 01.04.80 Klasse A1 (also 125cm³/11KW bzw. 15PS) und vor dem 01.12.1954 (also heute gut 76 Jahre oder älter) die volle Klasse A (unbeschränkt).

    Gruß,
    Michael


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    AutorKlau8s S8., München / Bayern642365
    Datum29.08.2010 13:13398473 x gelesen
    Geschrieben von Michael WeyrichAha, wer also älter ist als 48, ist schon ausgestorben, sehr interessant.

    ich bin älter und lebe noch und war Kleinkraftradfahrer Hercules K50 RL wenn das noch was ,sagen sollte


    Geschrieben von Michael WeyrichErst vor einigen Jahren kam dann die Umstellung auf 125cm³, 1999 rest siehe hier:

    Führerscheine der Bundesrepublik Deutschland:Klasse (alt) Datum der Erteilung Neue Klassen
    1 vor dem 01.12.54 A, A1, B, M, L
    1 nach dem 01.12.54 A*, A1, M, L
    1a egal A*, A1, M, L
    1b egal A1, M, L
    2 vor dem 01.12.54 A, A1, B, BE, C1, C1E, C, CE, M, L, T
    2 vor dem 01.04.80 A1, B, BE, C1, C1E, C, CE, M, L, T
    2 nach dem 01.04.80 B, BE, C1, C1E, C, CE, M, L, T
    3 vor dem 01.12.54 A, A1, B, BE, C1, C1E, CE**, M, L, T***
    3 vor dem 01.04.80 A1, B, BE, C1, C1E, CE**, M, L, T***
    3 nach dem 01.04.80 B, BE, C1, C1E, CE**, M, L, T***
    4 vor dem 01.12.54 A, A1, B, M, L
    4 vor dem 01.04.80 M, L
    4 nach dem 01.04.80 M, L
    5 vor dem 01.04.80 M, L
    5 nach dem 01.04.80 L


    derjetztUrlaubaufdergrünenInselmachtundfaulist Gruß Klaus

    „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“
    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz642364
    Datum29.08.2010 13:07398477 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Klaus SchillerErstens ist das Klientel schon fast ausgestorben, deswegen die Zeit(Stichtag Klasse 3 1.04.1980) in der man Spatz mit i geschrieben hat , endlich auch mal hier aussen vor lassen.

    Zweitens nicht 125 ccm sondern 32 PS


    Aha, wer also älter ist als 48, ist schon ausgestorben, sehr interessant.
    Zum anderen wurde zu dem Zeitpunkt (1.4.1980) die Klasse 1b eingeführt, damals Krafträder mit max. 80cm³ und 80km/h, die die vorherigen Kleinkrafträder (50cm³ und über 40km/h) ablöste, die man vorher auch schon mit dem 3er fahren durfte. Erst vor einigen Jahren kam dann die Umstellung auf 125cm³, wobei jetzt die über 18jährigen da nicht mehr auf 80km/h, wohl aber auf 11kW/15PS beschränkt sind. Heute nennt sich das Klasse A1 und ist in der Klasse 3 enthalten, wenn diese vor dem 1.4.80 gemacht wurde. Mit 32PS ist da nix.

    Gruß,
    Michael


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    AutorKlau8s S8., München / Bayern642361
    Datum29.08.2010 13:00398061 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyGenau! Am besten man schafft die Fahrausbildung gänzlich an. Ist schon eine Sauerei, daß da Leute Geld mit verdienen und zudem kann man sich das doch alles selber beibringen.

    Yep ein grosses L an die Heckscheibe, weil der wo drauffährt eh Schuld ist und fürs L einfach höhere Versicherungsbeiträge


    derjetztUrlaubaufdergrünenInselmachtundfaulist Gruß Klaus

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz642360
    Datum29.08.2010 12:59398116 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenMit dem der dann munter Geld verdienen kann!

    Die Möglichkeiten, mit dem C-Schein alleine Geld zu verdienen, sind inzwischen ziemlich eingeschränkt. Zum einen wird meist auch der Anhängerschein gebraucht, der mangels Anhängern und zur Kostenersparnis bei vielen Feuerwehren sowieso nicht bezahlt wird, zum anderen braucht man für den gewerblichen Güterverkehr noch Zusatzausbildungen. Und diejenigen, die bei der Feuerwehr billig ihren C-Schein machen um anschließend Geld damit verdienen zu wollen, dürften eher die Minderheit sein. Dafür gibt es andere, die ihren C- oder CE-Schein in die Feuerwehr "mitbringen". Gleicht sich also auch irgendwo aus.

    Gruß,
    Michael


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    AutorKlau8s S8., München / Bayern642359
    Datum29.08.2010 12:58398339 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerFrag mal Autoverleiher, was die von 3er Gelegenheitsfahrern auf 7,5t halten...

    auch nicht mehr wie vo den B Fahrern mit überladenen Möbel im Sprinter beim eigenen Umzug

    Geschrieben von Christian FischerAch ja. Früher durfte man mit der Klasse 3 (bis zu einem bestimmte Stichtag erworben) auch Kräder bis 125 cm³ fahren, ohne je darauf geprüft worden zu sein

    Erstens ist das Klientel schon fast ausgestorben, deswegen die Zeit(Stichtag Klasse 3 1.04.1980) in der man Spatz mit i geschrieben hat , endlich auch mal hier aussen vor lassen.

    Zweitens nicht 125 ccm sondern 32 PS


    derjetztUrlaubaufdergrünenInselmachtundfaulist Gruß Klaus

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg642358
    Datum29.08.2010 12:55398268 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenOder wiel sich so Geld verdienen lies!

    schau dir mal die Unfallstatistiken der motorisierten Zweiradfahrer an ...


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen642357
    Datum29.08.2010 12:54398522 x gelesen
    Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenOder wiel sich so Geld verdienen lies!

    Genau! Am besten man schafft die Fahrausbildung gänzlich an. Ist schon eine Sauerei, daß da Leute Geld mit verdienen und zudem kann man sich das doch alles selber beibringen.

    Könnte man auch auf andere Bereiche übertragen. Ich find die Ausbildungsregelungen in diesem Land sowieso ziemlich doof. sollte doch jeder das beruflich machen dürfen was er will. Ich persönlich wollte mich schon immer mal als Chirurg versuchen..

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen642356
    Datum29.08.2010 12:50398583 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerAch ja. Früher durfte man mit der Klasse 3 (bis zu einem bestimmte Stichtag erworben) auch Kräder bis 125 cm³ fahren, ohne je darauf geprüft worden zu sein. Das hat man auch vor vielen Jahren abgestellt (und nur die Altfälle belassen), da es nicht der Verkehrrsicherheit dienlich war.

    Oder wiel sich so Geld verdienen lies!


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen642355
    Datum29.08.2010 12:49398200 x gelesen
    Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenNun gut, dann mache ich jetzt halt C1 nach, da ich ja sonst als Fahrer bis 7,5 t nicht geeignet bin und das gefährlich ist, weil ich meine Klasse 3 auf einem Opel Astra gemacht habe und danach 7,5 t fahren durfte. (Quasi so wie heute mit B und Bescheinigung).

    Genau die zu erwartende Nichteignung viele PKW-Fahrer hat letztendlich zu der Gesetzesänderung und dem mehr an Ausbildung für nachfolgende Jahrgänge geführt.
    Da jedoch nicht in jedem Fall von eine Nichteignung der zu dem Zeitpunkt existierenden Verkehrsteilnehmer und vor allem einer daraus resultierenden Gefährdung ausgegangen werden konnte, darfst du als "Altlast" immer noch neue Ausbildung weiterfahren. Das nennt man Besitzstandswahrung.

    Solltest du persönlich der Ansicht sein, du hättest diesbezüglich fahrtechnisch Lücken, so wird dich keiner daran hindern wenn du dich bei einer Fahrschule anmelden willst.

    MkG
    Marc


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg642354
    Datum29.08.2010 12:48398579 x gelesen
    Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenWarum also heute so kompliziert??

    Es ist heute nicht kompliziert, sondern es war damals schlicht falsch und unsinnig, Leute die nicht auf einem LKW geschult wurden einen solchen fahren zu lassen.
    Das sind einfach historische Sünden, die sich auch aus der Fahrzeugtechnik ergeben haben. NAch dem Krieg hattest Du eine Menge Nutzfahrzeuge (Klein-LKW), die von der Technik her nur etwas größere Pkw waren.
    Das hat mit dem was heute bis 7,5t möglich ist nichts mehr gemein.

    Diesen Fehler hat man nun abgestellt. Ich wäre sogar noch weiter gegagneg und hätte die ganzen zivilen 3er Altfälle nach Übergangszeit zumindest noch zu einer Prüfung (schriftlich/ praktisch) verpflichtet. Wer die gemacht hätte, der hätte von mr den C1 bekommen. Wer nicht, der wäre auf B zurück gestuft worden. Die geübtem Fahrer die seit 20 JAhren damit umgehen hätten das Problemlos bestanden. Und der Rest wäre ein Beitrag zur Verkehrssicherheit gewesen. Frag mal Autoverleiher, was die von 3er Gelegenheitsfahrern auf 7,5t halten...


    Ach ja. Früher durfte man mit der Klasse 3 (bis zu einem bestimmte Stichtag erworben) auch Kräder bis 125 cm³ fahren, ohne je darauf geprüft worden zu sein. Das hat man auch vor vielen Jahren abgestellt (und nur die Altfälle belassen), da es nicht der Verkehrrsicherheit dienlich war.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen642352
    Datum29.08.2010 12:45398512 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinosollte herauskommen, dass der Fahrlehrer die Pflichtstunden nicht wie vorgegeben gemacht hat: m.W. hat er dann sehr wohl ein Problem!

    Aber davon sprechn wir ja gar nicht. Wir gehen hier davon aus, dass der Kdt. nachweisen kann, dass die erforderlichen Stunden geleistet wurden.


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    AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen642349
    Datum29.08.2010 12:42398691 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerJa., Aber das alles bitte erst nach! der ganz normalen zivilen Fahrausbildung und mit entsprechender zivilen Prüfung durch einen amtlich anerkannten Prüfer. Ich sage schon immer, dass wir einen Feuerwehrführerschein brauchen. Der muß aber sein Zivile FE + das, was Du genannt hast. So wie es bei verschiedenen Feuerwehren (Köln? Berlin?) zusätzliche Dienstfahrerlaubnisse für Übungsfahrten und später für Einsatzfahrten gibt.

    Nun gut, dann mache ich jetzt halt C1 nach, da ich ja sonst als Fahrer bis 7,5 t nicht geeignet bin und das gefährlich ist, weil ich meine Klasse 3 auf einem Opel Astra gemacht habe und danach 7,5 t fahren durfte. (Quasi so wie heute mit B und Bescheinigung).
    Kann mich in keinster Weise daran erinnern, dass ich auch nur im entferntesten während meiner Führerscheinausbildung irgendwelche Praxis oder Theorie zum 7,5 t - Bereich gehört habe. Warum also heute so kompliziert??


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg642343
    Datum29.08.2010 12:15398453 x gelesen
    Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenWenn ich sagte dass ich kein Problem sehe, dann meine ich das Feuerwehr das organisatorisch lösen könnte.
    1. Theoretische Ausbildung am Fahrzeug
    2. Fahrübungen auf einem abgesperrten Gelände
    3. Praktische Fahrübungen im Löschbezirk
    4. Ein im Verbund stattfindendes Fahrsicherheitstraining
    5. Erteilung der Bescheinigung nach Prüfung (eine Vorgabe über deren Inhalt wird es sicherlich noch geben!)
    6. Mindestanzahl an Fahrten bei Übungsdiensten (kann über das Fahrtenbuch nachgewiesen werden)
    7. Dann Fahrten auch im Alarmfall


    Ja., Aber das alles bitte erst nach! der ganz normalen zivilen Fahrausbildung und mit entsprechender zivilen Prüfung durch einen amtlich anerkannten Prüfer. Ich sage schon immer, dass wir einen Feuerwehrführerschein brauchen. Der muß aber sein Zivile FE + das, was Du genannt hast. So wie es bei verschiedenen Feuerwehren (Köln? Berlin?) zusätzliche Dienstfahrerlaubnisse für Übungsfahrten und später für Einsatzfahrten gibt.


    Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenIch rede ja nicht davon, dass wir in der Wehr jemanden ausbilden sollen, der dann bei der nächsten Spedition auf den LKW springt und arbeitet!

    Nein. Denn der springt nicht auf den LKW. Der kann sich in Ruhe auf die Fahrt vorbereiten, weiß wann er fährt, wohin er fährt, mit was er fährt, kann sich ggf. eine Alternativroute auswählen,...

    WIR sind es doch, die nachts um 3 ohne jeden GEdanken auf eine Vorbereitung zu Wann und Was auf das Fahrzeug springen und dann eine Einsatzfahrt ggf. mit Soinderrechte und unter Einforderung von Wegerecht durchführen.


    Ich halte diese ganze Feuerwehrführerscheisch... nach wie vor für eine Ausggeburt von unfähien Verbänden und noch unfähigeren, manipulierten Politikern. Jemand mit auch nur einem Funken Fach-/ Sachverstand müßte von vorneherein klar gewesen sein, dass das was da jetzt kommt überflüssig und gefährlich ist.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW642332
    Datum29.08.2010 11:24398271 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschSolange es Feuerwehren gibt die im Jahre 2010 Truppmann 1 + 2 mit insgesamt 28 (sic!) Stunden ausbilden kann

    mW gibts auch heute noch Fw, die überhaupt keinen Truppmannlehrgang o.ä. durchführen...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW642331
    Datum29.08.2010 11:23398716 x gelesen
    Geschrieben von Michael WeyrichGeschrieben von Ulrich Cimolino
    bleibt die Verantwortung voll bei der jeweiligen Fw... Viel "Spaß" bei den unweigerlich kommenden Rechtsstreitigkeiten in der Folge von Unfällen damit...


    Tut mir leid, verstehe ich nicht. Es gibt eine gesetzliche Grundlage und eine vom jeweiligen Land vorgegebene konkrete Ausbildungsvorgabe. Wenn sich daran gehalten wird, sehe ich keine Verantwortung bei der jeweiligen Feuerwehr sondern beim Gesetzgeber, also bei Bund und Land.


    wie führt die normale dt. Fw das durch - und v.a. wie dokumentiert die das, was sie bei JEDEM gemacht....

    Der schwarze Peter liegt dann beim Kdt - oder dessen "Beauftragten" (der Kdt sollte aber tunlichst das kontrollieren, was der macht).


    Geschrieben von Michael WeyrichOder liegt beim "normalen" Führerschein auch die Fahrschule oder der Fahrprüfer voll in der Verantwortung, wenn ein Fahrschüler nach Erhalt des Führerscheins einen Unfall baut?

    sollte herauskommen, dass der Fahrlehrer die Pflichtstunden nicht wie vorgegeben gemacht hat: m.W. hat er dann sehr wohl ein Problem!


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen642323
    Datum29.08.2010 10:52398412 x gelesen
    Geschrieben von Peter Lieffertz
    Richtig, gerade deshalb wundert mich aber eben das du pro Zuzahlung der Kameraden bist?!


    Das verstehst Du falsch. Ich hatte an anderer Stelle bereits einmal gesagt, dass diese Regelung für uns der Einstieg ist. Einige wollen gerne schon jetzt Klasse C machen und den fast ausschließlich in der Feuerwehr nutzen. Einen dringenden Bedarf gibt es hierfür zur Zeit bei uns noch nicht. Dennoch unterstützt die Gemeinde die jetzigen Bewerber mit dieser Systematik.

    Sollte seitens der Feuerwehr mitgeteilt werden, dass es Fahrermangel gibt, dann würde das auch gezahlt, da habe ich keine Zweifel.


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg642311
    Datum29.08.2010 09:50398417 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Gerhard PfeifferViel einfacher sind übrigens Erwerbstätigkeiten (auch Nebenerwerb) mit der Ausbildung zum Feuerwehrmann, Führungsfunktionen, Atemschutzgeräteträger usw
    und das Stellenangebot für den Nebenerwerb wird sich sicherlich in Zukunft noch deutlich erhöhen:

    Ganz aktuell:

    Was meinst du hier wohl ein Teil der ausgebildeten Leute herkommen wird: Dortmund: Westfalenhallen kündigen der Feuerwehr

    Auch in der Feuerwehr-Jobbörse findet man Stellenangebote die sich für solchen Nebenerwerb eignen. Die Firma die die Westfalenhalle betreuen wird such da jetzt schon.

    Die Anforderungen sind da typisch:

    Sie haben eine Ausbildung als Truppmann 1 und 2, Maschinist, Atemschutzträger und Funker. Die Unterweisung nach § 34 a GewO ist wünschenswert, aber nicht zwingend. Absolute Zuverlässigkeit, ausgeprägte Kundenorientiertheit, gepflegtes Erscheinungsbild und freundliches Auftreten sind für Sie selbstverständlich.
    Quelle: Sicherheitsmitarbeiter/in Feuerwehrtechnischer Dienst

    Müssen nun Teilnehmer der Grundausbildung, des Maschinisten- und Atemschutzlehrgang deswegen nun auch einen Anteil an den Ausbildungskosten tragen?

    Wäre ja "gerecht" - die Gemeinde zahlt die Ausbildung, der Feuerwehrangehörige scheffelt dann damit zusätzliche Kohle. Das darf doch nicht sein! [wer Ironie findet darf sie behalten]


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen642310
    Datum29.08.2010 09:49398604 x gelesen
    Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenUnd als Führungskraft in der Feuerwehr ist das schon auch etwas was mich angeht. Ganz so einfach können wir es uns auch nicht machen!

    Richtig, gerade deshalb wundert mich aber eben das du pro Zuzahlung der Kameraden bist?!

    Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenUnd wenn sie sich dabei einer gesetzlich geregelten Ausnahmeregelung bedient, dann ist das auch ok!

    Wenn man es richtig macht schon. Allerdings bleiben bei mir genau da Zweifel.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen642309
    Datum29.08.2010 09:44398404 x gelesen
    Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenUnd wenn sie sich dabei einer gesetzlich geregelten Ausnahmeregelung bedient, dann ist das auch ok!

    Formal schon. Fragt sich nur ob das Nutzen dieser Ausnahmeregelung (bzw. die Ausnahmeregelung als solches) fachlich vertretbar ist. Ich persönlich verneine das.

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg642307
    Datum29.08.2010 09:39398354 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenMit dem der dann munter Geld verdienen kann!
    Die Zeiten sind (fast) vorbei:

    'Eigenbeteiligungen bei Führerscheinerwerb nicht mehr begründbar?' von Jürgen M@yer

    Der typische Nebenverdienst den man früher ohne Probleme mit seinem LKW-Führerschein machen konnte ist heutzutage nicht mehr so einfach möglich.

    Der "nackte" Führerschein reicht da zum Geldverdienen nicht mehr aus.

    Ich hab vor einigen Monaten einem Bekannten als 2. Fahrer auf einem Sattelzug ausgeholfen. War ne Überführungsfahrt. Mein "Glück" war das dieser Actros noch einen klassischen Fahrtenschreiber hatte. Wenn das ein neueres Fahrzeug gewesen wäre hätte ich eine Fahrerkarte gebraucht ...


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen642306
    Datum29.08.2010 09:35398781 x gelesen
    Geschrieben von Steffen HaasDies ist nicht deine Aufgabe als Feuerwehrmann sondern Aufgabe der Gemeinde, will die dass ich deren Autos fahre (ohne Entlohnung übrigens), dann soll die das auch gefälligst bezahlen.

    Und wenn sie sich dabei einer gesetzlich geregelten Ausnahmeregelung bedient, dann ist das auch ok! Und als Führungskraft in der Feuerwehr ist das schon auch etwas was mich angeht. Ganz so einfach können wir es uns auch nicht machen!


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    AutorStef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen642303
    Datum29.08.2010 02:37398980 x gelesen
    Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenUnsere Regelung bezieht sich darauf, dass wir den Brandschutz in unserer Gemeinde nunmal nicht ohne Fahrzeuge über 7,5 t sicherstellen können

    Dies ist nicht deine Aufgabe als Feuerwehrmann sondern Aufgabe der Gemeinde, will die dass ich deren Autos fahre (ohne Entlohnung übrigens), dann soll die das auch gefälligst bezahlen.


    Grüße, der Steffen!

    Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausgebrochen ist, beweist nicht, dass insofern keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen lediglich einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.
    (OVG NRW)

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    AutorRein8hol8d B8., Kirchenpingarten / Bayern642302
    Datum29.08.2010 01:19398729 x gelesen
    Hallo zusammen,

    also, als ich mit der Thematik in Berührung kam, schrieb man das Jahr 1994. Unsere Feuerwehr sattelte gerade um von einem TSF zum LF 8/6 mit 7,49 t. Und obwohl damals jeder Depp mit dem alten 3-er FS sowas lenken durfte, wurden erst mal ALLE auf das neue Auto eingewiesen bzw. regelrecht geschult (feuerwehrintern, wir haben die passenden Berufskraftfahrer).

    Und zum letzetn Satzvon Dirk: Ich hab´ dann mal 2003 den FS CE gemacht und siehe da, Dirk hat scheinbar recht, denn der MB Actros, auf den ich gelernt habe, fuhr sich fast leichter, als der MB 814F, den ich bishergewöhnt war...

    Abschließend: Unsere Ausbildungsinspektion bietet den Feuerwehr- FS für Kfz bis 4,25 t bereits an, warum sollte man da nicht mal was in Richtung 7,5 t machen???


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    AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen642291
    Datum28.08.2010 23:55398536 x gelesen
    Geschrieben von Olf RichterWarum müssen denn Berufskraftfahrer neuerdings zu regelmäßigen Weiterbildungen? Um dem Staat die Kassen zu füllen, oder um mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu erreichen?

    Ganz klar. Antwort A!! Da hängen aber neben dem Staat auch noch andere Wirtschaftszweige dran!


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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg642286
    Datum28.08.2010 23:41399074 x gelesen
    Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenMit dem der dann munter Geld verdienen kann!

    Hallo,

    seit der Unterscheidung zum gewerblichen Berufskraftfahrer und dessen Vorgaben (auch finanziell!!!) zählt dieses Argument nicht mehr. Viel einfacher sind übrigens Erwerbstätigkeiten (auch Nebenerwerb) mit der Ausbildung zum Feuerwehrmann, Führungsfunktionen, Atemschutzgeräteträger usw. Nur kommt da kein normaler Mitteleuropäer auf den Gedanken, solche Ausbildungen dem Teilnehmer in Rechnung zu stellen.

    Mit Dummen treibt man die Welt um! Deshalb gibt es für mich keine Zweifel, wer Funktionen nach den gesetzlichen Vorgaben besetzen will, muss auch finanziell die Voraussetzungen dafür schaffen. Ansonsten sollen die politisch Verantwortlichen selber ausrücken!

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer


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    AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen642282
    Datum28.08.2010 23:29399045 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzWer Maschinisten will, bezahlt den Schein.

    Mit dem der dann munter Geld verdienen kann! Unsere Regelung ist da sicherlich nicht ganz am Ende. Es ist der Einstieg, da wir bisher wenig Probleme mit Fahrern hatten. Da wird es schwer der Politik klar zu machen dass wir nun anfangen volle Klasse C zu zahlen, wenn der Bedarf noch nicht singnifikant ist und alle anderen Gemeinden im LK das auch nicht machen! Über kurz oder lang wird eine Zahlung des gesamten FS wohl aber sicherlich unumgänglich sein.

    Geschrieben von Peter LieffertzUnd dann wirds für wen recht schnell unangenehm.

    Wenn rechtlich alles in Ordnung gelaufen ist, dann niemandem! Wenn bei einem Einsatz etwas schiefgeht, der EL aber alles richtig gemacht hat, dann hat auch der ja nichts zu befürchten.


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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg642280
    Datum28.08.2010 23:22398821 x gelesen
    Geschrieben von Norman AbelsNaja 26t ist ein bischen unrealistisch aber warum stockt man dann nicht die alte Klasse 3 auf z.B. 12t oder so auf und fast alle Probleme wären gelöst.

    12 Tonnen und wir sind alle Probleme los, is klar.

    Stehe! stehe!
    denn wir haben
    deiner Gaben
    vollgemessen! -
    Ach, ich merk es! Wehe! wehe!
    Hab ich doch das Wort vergessen!

    Ach, das Wort, worauf am Ende
    er das wird, was er gewesen.
    Ach, er läuft und bringt behende!
    Wärst du doch der alte Besen!
    Immer neue Güsse
    bringt er schnell herein,
    Ach! und hundert Flüsse
    stürzen auf mich ein.

    Und sie laufen! Naß und nässer
    wirds im Saal und auf den Stufen.
    Welch entsetzliches Gewässer!
    Herr und Meister! hör mich rufen! -
    Ach, da kommt der Meister!
    Herr, die Not ist groß!
    Die ich rief, die Geister
    werd ich nun nicht los.


    In diesem Sinne,
    Markus


    Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

    J. Mäschle, Forums-Philosoph

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen642271
    Datum28.08.2010 22:16398907 x gelesen
    Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenNun ja. Für mich wäre es natürlich schon wichtig dass das vernünftig ausgebildet wird.

    Halten wir mal fest.

    Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenUnsere Regelung bezieht sich darauf, dass wir den Brandschutz in unserer Gemeinde nunmal nicht ohne Fahrzeuge über 7,5 t sicherstellen können. Fahrer bis 7,5 t bekommen wir ja so automatisch. Hätten wir keine 12 t im Stall, würden wir uns sicherlich auch freuen wenn wir intern dann ausbilden dürften bis 7,5 t.

    Etwas verworren aber okay, nur nutzt ihr nicht die Leichtgläubigkeit der Koll-/Kam. dabei aus?

    Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenZumal ich vorher schon mal gesagt hatte, dass ein heutiger 7,5-Tonner wesentlich leichter zu fahren ist als einer von 1975. Die Dinger fahren sich wie Autos.

    Dass ist doch Selbstbetrug, nur so leise, oder etwa nicht?
    Genau dieses Gefühl ist doch viel schlimmer als eine alte Gurke mit gefühlten 7,x durch die Gegend zu steuern....

    Sory, ich versteh dich als 72-Geborener eher nicht.
    Und ja ich habe meinen 2-er und bin froh über die Fahrstunden mit nem L60 Solo(der jetz leer ungefähr deiner Intention enspricht).

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen642269
    Datum28.08.2010 22:05398812 x gelesen
    Nun ja. Für mich wäre es natürlich schon wichtig dass das vernünftig ausgebildet wird. Unsere Regelung bezieht sich darauf, dass wir den Brandschutz in unserer Gemeinde nunmal nicht ohne Fahrzeuge über 7,5 t sicherstellen können. Fahrer bis 7,5 t bekommen wir ja so automatisch. Hätten wir keine 12 t im Stall, würden wir uns sicherlich auch freuen wenn wir intern dann ausbilden dürften bis 7,5 t.

    Zumal ich vorher schon mal gesagt hatte, dass ein heutiger 7,5-Tonner wesentlich leichter zu fahren ist als einer von 1975. Die Dinger fahren sich wie Autos.


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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen642267
    Datum28.08.2010 21:59398915 x gelesen
    Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenUnd so wären wir wieder bei den organisatorischen Dingen. Da werden die Prüfungen in Landkreis X, eben von Prüfern aus dem Landkreis Y abgenommen und beim kleinsten Problem wird die Bescheinigung verweigert.

    Und du erwartest das es so kommt? Nicht wirklich.

    Da du ja scheinbar eure Regelung zur Finanzierung des FS gut findest, zu welchem außer dem reinen privaten eigenen Umzug soll dem Koll. der FS noch so helfen, praktisch ohne die 35 Stunden bei FS2 bis 99(nur bis 2013) und den x Stunden bei den Herren und Damen nach 99? Ohne diese Qualifizierung fahren Die nicht mehr gewerblich, was in meinen Augen der einzige Mehrwert wäre.

    Peter


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    AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen642268
    Datum28.08.2010 21:59398769 x gelesen
    Es wird bei uns so umgesetzt. Wir haben vor kurzem auch einen Kameraden gehabt über den sich die Mitfahrer bechwerten sie fühlten sich unsicher.

    Ein Gespräch mit dem Kameraden, dass sicherlich nicht leicht zu führen ist, wurde mit dem Ergebnis beendet, dass er vorerst nicht fahren wird. Da er kurz vor dem Eintritt in die Altersabteilung steht, wird es auch nicht wieder dazu kommen.

    Und warum müssen eigentlich alle die vernünftig ausbilden darunter leiden, dass andere das nicht tun!


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    AutorFran8k H8., Wethautal / Sachsen-Anhalt642266
    Datum28.08.2010 21:55399255 x gelesen
    Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenFällt mir da irgendwann auf, dass jemand Schwierigkeiten mit dem fahren hat, kriegt der die Bescheinigung gar nicht erst. Fällt es mir erst nach ein paar Jahren auf, wird ihm dasFahren verboten.

    Sehr löblich, dass du das so machen würdest - aber weisst du ob das auch alle anderen so machen würden ?
    Ich persönlich habe da auch so meine Bedenken ... da wo jetzt bereits mit der Ausbildung geschludert wird, wirds auch mit dem Führerschein net besser werden ... Und das ist denke ich leider die Mehrzahl in FW-Deutschland ...


    Der Klügere gibt nach - doch wenn der Klügere immer nachgibt, dann regieren die Dummen die Welt.

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    AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen642263
    Datum28.08.2010 21:42399020 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzUnd diesee dürfen keinesfalls aus dem Dunstkreis des jeweiligen Bereichs kommen.

    Und so wären wir wieder bei den organisatorischen Dingen. Da werden die Prüfungen in Landkreis X, eben von Prüfern aus dem Landkreis Y abgenommen und beim kleinsten Problem wird die Bescheinigung verweigert.


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    AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen642262
    Datum28.08.2010 21:39399121 x gelesen
    Geschrieben von Markus HeldWir bilden unsere Leute noch nicht mal landkreisweit einheitlich vernünftig aus! In der Theorie gibt es bundesweit einheitliche Vorgaben, theoretisch gibt es landesweit eine einheitliche Ausbildung, doch in der Praxis sieht die Realität leider ganz anders aus.
    Da kann von oben kommen was will, ich will gar nicht wissen, wie diese Vorgaben dann mancherorts umgesetzt werden.


    Das ist aber kein Problem der Führerscheinfrage, dass ist ein Problem der Führungen in den Wehren und betrifft damit den gesamten Ausbildungsbereich.


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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen642261
    Datum28.08.2010 21:37398848 x gelesen
    Geschrieben von Markus HeldWir bilden unsere Leute noch nicht mal landkreisweit einheitlich vernünftig aus! In der Theorie gibt es bundesweit einheitliche Vorgaben, theoretisch gibt es landesweit eine einheitliche Ausbildung, doch in der Praxis sieht die Realität leider ganz anders aus.
    Da kann von oben kommen was will, ich will gar nicht wissen, wie diese Vorgaben dann mancherorts umgesetzt werden.


    Du hast recht,
    Wenn es den so etwas gäbe, so müßte es unvoreingenommen von "fremden" Prüfern abgenommen werden!
    Und diesee dürfen keinesfalls aus dem Dunstkreis des jeweiligen Bereichs kommen.

    Nur leider scheint derlei ein Wunschtraum zu bleiben.....
    Es gäbe ja sicher eine Anzahl an ungercht Behandelten die zum "weinen" zu den bereits erwähnten LV gehen würden und wahrscheinlich dort sofort Unterstützer fänden.

    Peter


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    AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen642260
    Datum28.08.2010 21:36399276 x gelesen
    Geschrieben von Gunnar KreidlWie viel Erfahrung hast Du mit 7,5 tonner , wenn ich fragen darf. Ich mehr als genug egal ob als Kühlzug mit Hohen Schwerpunkt, Plane Spriegel oder Kipper mit kleinen Ladekran

    Ja da hast Du recht. Plane, Spriegel und co. Da hab ich keine Erfahrung. Hab aber Erfahrung auf LF 8 Opel Blitz, RW 1 Unimog U1300, ELW1 VW LT und LF 8/6 MAN.
    Redet doch hier nicht am Ziel vorbei. Die jetzige in der Diskussion stehende Regelung soll für Feuerwehrfahrzeuge in der eigenen Wehr gelten. Da kann man sich die nötige Praxis schon aneignen. Ich rede ja nicht davon, dass wir in der Wehr jemanden ausbilden sollen, der dann bei der nächsten Spedition auf den LKW springt und arbeitet!
    Wenn ich sagte dass ich kein Problem sehe, dann meine ich das Feuerwehr das organisatorisch lösen könnte.
    1. Theoretische Ausbildung am Fahrzeug
    2. Fahrübungen auf einem abgesperrten Gelände
    3. Praktische Fahrübungen im Löschbezirk
    4. Ein im Verbund stattfindendes Fahrsicherheitstraining
    5. Erteilung der Bescheinigung nach Prüfung (eine Vorgabe über deren Inhalt wird es sicherlich noch geben!)
    6. Mindestanzahl an Fahrten bei Übungsdiensten (kann über das Fahrtenbuch nachgewiesen werden)
    7. Dann Fahrten auch im Alarmfall

    Fällt mir da irgendwann auf, dass jemand Schwierigkeiten mit dem fahren hat, kriegt der die Bescheinigung gar nicht erst. Fällt es mir erst nach ein paar Jahren auf, wird ihm dasFahren verboten.

    Natürlich müssen wir in der Ausbildung auf Sicherheit achten. Das müssen wir aber bei allen anderen Ausbildungen (z.B. AGT) auch.
    Bei uns ist es jetzt auch schon so, dass keiner ein Einsatzfahrzeug bewegen (auch Berufskraftfahrer) darf, wenn er nicht eine Einweisungsfahrt offiziel im Fahrtenbuch vermerkt bekommen hat. Danach muss Praxis gesammelt werden und erst dann darf der Kamerad das Fahrzeug im Einsatz bewegen. Wenn das in anderen Wehren nicht so läuft und jeder Hans und FRanz fahren darf, dann liegt das Problem wo anders!


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    AutorMark8us 8H., Auerbach / Bayern642259
    Datum28.08.2010 21:30399165 x gelesen
    Geschrieben von Dirk Wir bilden ja jetzt unsere Leute auch landesweit gleich aus!
    Wir bilden unsere Leute noch nicht mal landkreisweit einheitlich vernünftig aus! In der Theorie gibt es bundesweit einheitliche Vorgaben, theoretisch gibt es landesweit eine einheitliche Ausbildung, doch in der Praxis sieht die Realität leider ganz anders aus.
    Da kann von oben kommen was will, ich will gar nicht wissen, wie diese Vorgaben dann mancherorts umgesetzt werden.


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    AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen642256
    Datum28.08.2010 21:20399247 x gelesen
    Geschrieben von Gunnar KreidlIch kann nur noch den Kopf schütteln, so lange ich Ortsbeauftragter bin werde ich keinen so einen Sparführerschein unterschreiben , für so etwas halte ich nicht meinen Kopf in

    Sollst Du ja auch nicht. Du sollst nur bestätigen, dass Kamerad XY entsprechend den Vorgaben (die werden noch kommen, sicher!) ausgebildet wurde und eine entsprechende Prüfung abgelegt und bestanden hat. Da kann man Dir nichts anlasten wenn was schiefgeht.

    Geschrieben von Gunnar KreidlIch will nicht wissen in wie vielen FF dann der Schorsch weil er so ein dufter Kamerad ist seine Erweiterung des Führerscheines beim Bier bekommt .

    Der ist aber kein Führerscheinproblem sondern ein allgemeines Ausbildungsproblem. Dieser Schorsch bildet dann nämlich auch AGT usw. aus. Das hat mit dem Führerschein alleine nichts zu tun.

    Geschrieben von Gunnar KreidlErst einmal benötigt man einen Einheitliche Ausbildung der Ausbilder , und daran wird es in Deutschland schon scheitern. Dann braucht man eine Einheitliche Ausbildung der Fahrschüler.

    Landesweit würde ja auch schon reichen und das wird auch kommen, da bin ich mir sicher. Wir bilden ja jetzt unsere Leute auch landesweit gleich aus!


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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen642235
    Datum28.08.2010 18:02399196 x gelesen
    Hallo

    Zuallererst halte ich auch die Lösung mit den Traktors für unglücklich, soviel dazu.

    Die Kriterien der Ausbilder muss das jeweilige BL festlegen. Und da beginnt der Spass ja dann, was wenn der in Sachsen ausgebildete Schmalspur-Cer nach Meck-Pomm umzieht? Und die dortige Landesregierung vllt. einen unabhängigen prüfer fordert?

    Richtig schlimm wird es allerdings erst dann, wenn ein Kamerad prüft und der WL unterschreibt und beide eigentlich nicht so recht wissen was Sie tun. Und mir erzähle bitte Keiner das sich jeder WL der Tragweite seiner Entscheidungen bewußt ist.

    Und Dirk, mit Verlaub, es ist ganz sicher ein Unterschied ob ich ein Geschoß mit evtl. hohem Schwerpunkt fahre oder einen "Sprinter".
    Und so ganz nebenher halte ich auch eure Bezuschussung für Grenzwertig. Wer Maschinisten will, bezahlt den Schein.

    Richtig wäre eindeutig eine gewisse Stundenzahl an Fahrpraxis und eine folgende praktische Prüfung.

    Und ich denke das es nach einem evtl. Unfall schon Fragen nach den nachgewiesenen Stunden geben wird und man bei entsprechendem (Personen-)Schaden durchaus auch den Nachweis auf Plausibilität prüfen wird.
    Und dann wirds für wen recht schnell unangenehm.

    Peter


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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW642230
    Datum28.08.2010 17:35399341 x gelesen
    Geschrieben von Michael Weyrichuch hier gibt es dann eine gesetzlich verankerte Ausnahmeregelung, von daher sind bei ordnungsgemäß durchgeführter Ausbildung zumindest nicht die Feuerwehren oder die Ausbilder selbst angreifbar.

    Und wer überprüft und bestätigt diese Durchgeführte Ausbildung?


    Gunnar Kreidl


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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW642229
    Datum28.08.2010 17:33399271 x gelesen
    Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenMusst Du ja auch nicht. Dafür müssen wir halt eben eine Regelung finden! Das wird schon gehen. Gibt auch einige Fahrlehrer in den Feuerwehren. Zumal wir aber ja sowieso schon immer eigentlich genau das machen. Fahrten mit Sondersignal sind in den Fahrschulen wohl bisher keinem aktiv beigebracht worden, mussten also ergo sowieso in der Feuerwehr erlernt werden. Die Verantwortung hatten wir also schon immer, da können wird em auch die Physik beibringen.

    Glaubst Du eigentlich was Du hier schreibst

    Erst einmal benötigt man einen Einheitliche Ausbildung der Ausbilder , und daran wird es in Deutschland schon scheitern. Dann braucht man eine Einheitliche Ausbildung der Fahrschüler. Ich will nicht wissen in wie vielen FF dann der Schorsch weil er so ein dufter Kamerad ist seine Erweiterung des Führerscheines beim Bier bekommt .

    Ich kann nur noch den Kopf schütteln, so lange ich Ortsbeauftragter bin werde ich keinen so einen Sparführerschein unterschreiben , für so etwas halte ich nicht meinen Kopf in


    Gunnar Kreidl


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz642227
    Datum28.08.2010 17:30399034 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Thorben GruhlVor 20+ Jahren gehörten die Fahrzeuge dieser Klasse auch zumeist dem örtlichen Handwerksmeister, der damit in aller Ruhe die paar Kilometer in den Nachbarort gefahren ist. Den großen Boom erlebt diese Fahrzeugklasse doch erst seit den 90ern, wo man nun drauf setzt, örtliches Personal einzusparen und lieber den Reparaturtrupp 300km über die Autobahn zu schicken, dazu die unzähligen Kurierfahrer, denen jeder km/h langsamer defakto von ihrer Freizeit abgeht. Das ganze dann gerne mal auf Fahrgestell- und Bremstechnikkomponenten aus dem PKW-Bereich, was bei den 3,5t dann bei Geschwindigkeiten über 100 km/h schonmal dazu führen kann, dass die Bremse vor'm Stillstand so heiß wird, dass sie faktisch nich mehr weiter bremst... m.E. wäre da sogar eine B-Grenze bei ~2t sinniger und oberhelb dieser hardwareseitige Begrenzung auf meinetwegen 120 km/h.

    auch vor über 20 Jahren gab es schon jede Menge Kleintransporter auf Deutschlands Straßen, damals jedoch waren diese deutlich schwächer motorisiert (mehr als 100PS in der 3,5t-Klasse waren eher selten) und es spielte auch führerscheintechnisch keine Rolle, wenn man sicherheitshalber (Nutzlastreserve) einen 4,5-Tonner anschaffte. Heute werden die 3,5-Tonner, die man ja wegen des Führerscheins braucht, auch auf 4,5 Tonnen beladen (ist ja nur Überladung, aber dann reicht Klasse B ja noch), das ganze kombiniert mit 180PS ist dann nur noch eine Zeitfrage bis zum Unfall. Hat aber alles nix mit dem Feuerwehrführerschein zu tun. Eine Grenze bei 2t wäre Schwachsinn, da würden jede Menge PKW heutzutage schon drunterfallen. Vielmehr ist es Unfug, alleine das zul. Gesamtgewicht heranzuziehen, zumal sich die Grenzen, wo es wirklich Unterschiede zwischen den Fahrzeugen gibt, nicht mehr an den existierenden Tonnagegrenzen der Führerscheinklassen festmachen lassen. Die größten Unterschiede sind zwischen PKW und Kleintransporter sowie dann wieder zwischen Kleintransporter und LKW. Ob der LKW nun 7,5 oder 12t hat, ist eher nebensächlich. Jedoch ist der Unterschied zwischen einem PKW und einem 7,5-Tonner schon erheblich. Die gegebenen Führerscheingrenzen sind m.E. einfach Praxisfremd.

    Gruß,
    Michael


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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW642224
    Datum28.08.2010 17:25399295 x gelesen
    Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenSehe bis 7,5 t kein Problem, darüber hinaus dann allerdings doch erhöhten Ausbildungsbedarf.

    Wie viel Erfahrung hast Du mit 7,5 tonner , wenn ich fragen darf. Ich mehr als genug egal ob als Kühlzug mit Hohen Schwerpunkt, Plane Spriegel oder Kipper mit kleinen Ladekran


    Es ist was ganz anderes und gerade wenn eine Druckluftbremse vorhanden ist muss der Fahrer einiges mehr wissen, solange aber wir die Augen davor verschließen das es ein mehr an Ausbildung geben muss, damit wir alle sicher wieder nach Hause kommen steigt die Grenze munter weiter nach oben. Denn zwischen einen 7,5 tonner und einen 12 tonner liegt wirklich kein unterschied

    Gunnar Kreidl


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    AutorStef8an 8R., Regenstauf / Bayern642221
    Datum28.08.2010 17:13399358 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschIch fände die Idee recht nett einen zusätzlichen Lehrgang an den LFSen einzuführen "Ausbilder für Feuerwehrführerschein". Aber dann kommt gleich der Aufschrei "keine Bürokratie"
    würde ich auch sehr begrüßen, die FS-Ausbildung an die Feuerwehrschulen auszulagern. Das Problem hierbei ist aber vielmehr, dass diese oft schon ziemlich gut ausgelastet sind und für sowas einfach keine Kapazitäten mehr haben.

    Geschrieben von Florian BeschUnd der bedauerliche Einzelfall reicht aus um im Extremfall Leben auszulöschen.
    Unfälle wirst du aber nie gänzlich verhindern / ausschließen können. Falls ja, hätten wir eh keine Probleme mehr, weil dann die Fw (fast) überflüssig wäre ;-) Es soll ja schließlich auch vorkommen, dass Inhaber eines regulären C Führerscheins Unfälle verursachen; und diese enden auch nicht selten mit Todesopfern.

    Gruß,
    Stefan


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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen642216
    Datum28.08.2010 16:47399174 x gelesen
    Geschrieben von Dirk Gerdes-Röben
    Auch die Unfallstatistik wird Dir keine besonders besseren Unfallzahlen durch die Umstellung liefern zumal mir nicht bekannt ist, dass es bei dieser Gewichtsklasse (3,5 t - 7,5 t) zuvor zu so erheblich vielen Unfällen gekommen ist!


    Vor 20+ Jahren gehörten die Fahrzeuge dieser Klasse auch zumeist dem örtlichen Handwerksmeister, der damit in aller Ruhe die paar Kilometer in den Nachbarort gefahren ist. Den großen Boom erlebt diese Fahrzeugklasse doch erst seit den 90ern, wo man nun drauf setzt, örtliches Personal einzusparen und lieber den Reparaturtrupp 300km über die Autobahn zu schicken, dazu die unzähligen Kurierfahrer, denen jeder km/h langsamer defakto von ihrer Freizeit abgeht. Das ganze dann gerne mal auf Fahrgestell- und Bremstechnikkomponenten aus dem PKW-Bereich, was bei den 3,5t dann bei Geschwindigkeiten über 100 km/h schonmal dazu führen kann, dass die Bremse vor'm Stillstand so heiß wird, dass sie faktisch nich mehr weiter bremst... m.E. wäre da sogar eine B-Grenze bei ~2t sinniger und oberhelb dieser hardwareseitige Begrenzung auf meinetwegen 120 km/h.

    Geschrieben von Dirk Gerdes-Röben
    In meinen Augen also alles eine organisationssache!

    Gant einfach Führerscheine bezahlen. ODer wenn Fw-Führerschein, dan erst ab 25 oder so. Und nich dieses selten dämliche Argument aus IIRC Bayern (und von Schünemann afaik ebenfalls nachgeplappert), man müsse den Leuten zur Volljährigkeit was bieten, damit sie übertreten und deswegen muss der C1 light-Schein auch überschreibbar sein. So, wie zu erwarten blähen wir jetzt sogar den B XXL zum C1light auf. Wetten, dass da ganz schnell wieder wer das überschreiben fordert, begründet mit der Fahrprais der Fw um nicht den Nachwuchs zu verlieren? Oder möchte man etwa stillschweigend einräumen, dass die Nachwuchsmotivation nur ein Bevölkerungskompatibles Märchen war, was sich besser als "auf Kosten der Sicherheit unserer FA wollen wir Kohle sparen" verkaufen lässt?


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    AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen642215
    Datum28.08.2010 16:42399193 x gelesen
    Geschrieben von Markus HeldWie es danach weiter geht fällt mir spontan nicht ein und mir fehlt grad die Zeit nachzuschaun.

    So gehts weiter:

    § 23 Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen

    (1) Die Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L und T wird unbefristet erteilt. Die Fahrerlaubnis der übrigen Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt:

    1.Klassen C1, C1E: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, nach Vollendung des 45. Lebensjahres des Bewerbers für fünf Jahre,

    2.Klassen C, CE: für fünf Jahre,

    3.Klassen D, D1, DE und D1E: für fünf Jahre.

    Grundlage für die Bemessung der Geltungsdauer ist das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt.


    Das bedeutet, dass der C1, C1E-Inhaber nach Vollendung des 50. Lebensjahres alle 5 Jahre die FE nach bestandener ärztlicher Untersuchung verländern kann.

    MfG

    Sven R.


    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


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    AutorMark8us 8H., Auerbach / Bayern642192
    Datum28.08.2010 14:31399425 x gelesen
    Hi,

    Beispiel Führerschein ausgestellt 2005:

    Führerschein Klasse C gültig bis 2010. Er muss alle 5 Jahre erneuert werden.

    Führerschein Klasse C1 gültig bis zum 50ten Geburtstag des Führerscheininhabers (z.B. Geburtsjahr 1980, dann wäre der C1 gültig bis 2030). Wie es danach weiter geht fällt mir spontan nicht ein und mir fehlt grad die Zeit nachzuschaun.

    schöne Grüße,

    Markus


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    AutorRamo8n K8., Bremen / Bremen642191
    Datum28.08.2010 14:29399145 x gelesen
    Moin Moin,

    die Klassen C und CE sind jeweils 5 Jahre gültig und können dann unter Vorlage von ärztlichem / augenärztlichem Gutachten wieder um 5 Jahre verlängert werden.

    Die Klassen C1 und C1E sind bis zum 50 Lebensjahr gültig, ab dem 50. Lebensjahr muss man dann wieder alle 5 Jahre zum Arzt / Augenarzt.


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    AutorMark8us 8P., Heukewalde / Thüringen642190
    Datum28.08.2010 14:17399577 x gelesen
    MAL kurz OT :

    Geschrieben von Michael WeyrichUnterschied ist da nur die alle 5 Jahre nötige C-Neubeantragung.


    Nur mal für mich zum Verständnis, wenn ich C mach muss ich alle 5 Jahre zum Dok (kannte ich so).
    Wenn ich C1 mach muss ich nur am Anfang zum Dok und dann nicht mehr alle 5 Jahre ??


    Alles meine persönliche Meinung, nicht die meiner FFW !!
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern642188
    Datum28.08.2010 13:53399224 x gelesen
    Geschrieben von Markus HeldSelbiges gilt analog für den Drehleitermaschinisten-Lehrgang. Es ist besser, wenn man ihn macht, aber man darf auch ohne den Lehrgang mit dem Gerät im Einsatzfall arbeiten, wenn man in die Bedienung eingewiesen ist und keine internen Dienstvorschriften den Lehrgang vorschreiben, um die jeweilige Tätigkeit ausführen zu dürfen.


    aber erst nach dem :dass der Hersteller oder Lieferer einer Drehleiter, laut DIN-Norm 14 701 Hubrettungsfahrzeuge, verpflichtet ist eine Einweisung in die Bedienung des Gerätes durchzuführen.


    Gott zum Gruße Klaus

    „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“
    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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    AutorMark8us 8H., Auerbach / Bayern642183
    Datum28.08.2010 13:28399749 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Michael Wer haftet eigentlich dafür, wenn nachgewiesen wird, dass ein ausgebildeter Maschinist die Pumpe falsch bedient und dadurch der ATr plötzlich ohne Wasser im IA steht und sich herausstellt, dass der Ma den Ma-Lehrgang geschenkt bekam...?

    Der Kommandant, weil er für die Aus- und Fortbildung seiner Mannschaft verantwortlich ist.

    Genau genommen benötigt man keinen Maschinistenlehrgang. Betrachtet man viele Lehrgänge, so lernen die wenigsten Maschinisten, wie sie die Pumpen an ihren Fahrzeugen bedienen (hatte z.B. keine einzige unserer Pumpen auf dem Maschinistenlehrgang und konnte dementsprechend nach dem Lehrgang keine einzige davon bedienen).
    Man unterrichtet an irgendwelchen Pumpen die Grundlagen zur Wasserförderung und -abgabe.
    Um die Pumpen der eigenen Wehr richtig bedienen zu können bedarf es einer vernünftigen Einweisung am Standort und regelmäßige Übung mit den Pumpen.
    Eine vernünftige Einweisung am Standort reicht nach Ansicht der GUV (zumindest in Bayern) übrigens aus, um die Pumpe im Einsatzfall bedienen zu dürfen. Den Maschinistenlehrgang gibts "nur", weil er mittels FWDV 2 vorgeschrieben ist. Selbiges gilt analog für den Drehleitermaschinisten-Lehrgang. Es ist besser, wenn man ihn macht, aber man darf auch ohne den Lehrgang mit dem Gerät im Einsatzfall arbeiten, wenn man in die Bedienung eingewiesen ist und keine internen Dienstvorschriften den Lehrgang vorschreiben, um die jeweilige Tätigkeit ausführen zu dürfen.

    schöne Grüße


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz642182
    Datum28.08.2010 13:22399178 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Florian BeschIch fände die Idee recht nett einen zusätzlichen Lehrgang an den LFSen einzuführen "Ausbilder für Feuerwehrführerschein". Aber dann kommt gleich der Aufschrei "keine Bürokratie"..

    Ganz wichtig wäre für mich aber eine unabhängige Prüfung (gerne auch durch die LFSen).


    Zumindest den zweiten Punkt, gerne auch nur als praktische Prüfung, könnte man so realisieren, evtl. auch durch reguläre Fahrprüfer. Auch dann sollten sich die Kosten noch in Grenzen halten, da der größte Kostenfaktor beim Führerschein die Ausbildung ist.

    Geschrieben von Florian BeschHoffentlich macht das denen vorher auch einer mit der gegebenen Nachhaltigkeit klar.

    Das sollten sie aufgrund ihrer Ausbildung eigentlich wissen. Sonst können wir fast alles in Frage stellen.

    Geschrieben von Florian BeschNicht jede Feuerwehr. Wir haben aber auch keine 100%tige Übereinstimmung mit der FWDV 2.
    Und der bedauerliche Einzelfall reicht aus um im Extremfall Leben auszulöschen.


    Der reicht aber leider auch bei anderen bedauerlichen Einzelfällen in anderen Bereichen der Feuerwehr.

    Gruß,
    Michael


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 642180
    Datum28.08.2010 13:12399824 x gelesen
    Geschrieben von Michael WeyrichDrittens könnte man ja dem auch dadurch begegnen, dass man die Voraussetzungen seitens der Länder dadurch noch etwas strenger fasst, dass der Ausbilder z.B. noch dazu ein Kreisausbilder Maschinist sein muss

    Ich fände die Idee recht nett einen zusätzlichen Lehrgang an den LFSen einzuführen "Ausbilder für Feuerwehrführerschein". Aber dann kommt gleich der Aufschrei "keine Bürokratie"..

    Ganz wichtig wäre für mich aber eine unabhängige Prüfung (gerne auch durch die LFSen).

    Geschrieben von Michael WeyrichWenn der dann als Ausbilder zusammen mit Wehrleiter/KFI oder wer auch immer da die Bescheinigung unterschreibt den betreffenden Nachweis unterschreibt, ohne dass die Ausbildung ordnungsgemäß durchgeführt wurde, dann ist das zurecht deren Problem, wenn was passiert und dies nachgewiesen wird.

    Hoffentlich macht das denen vorher auch einer mit der gegebenen Nachhaltigkeit klar.

    Geschrieben von Michael Weyrich

    Wer haftet eigentlich dafür, wenn nachgewiesen wird, dass ein ausgebildeter Maschinist die Pumpe falsch bedient und dadurch der ATr plötzlich ohne Wasser im IA steht und sich herausstellt, dass der Ma den Ma-Lehrgang geschenkt bekam...?


    Eine nicht weniger interessante Fragestellung. Geschrieben von Michael WeyrichZweitens sind das in der Tat bedauerliche Einzelfälle, denn du wirst mir ja wohl nicht erzählen wollen, dass jegliche, bei der Feuerwehr durchgeführte Ausbildung (z.B. auch Lehrgänge auf Kreis- oder Gemeindeebene) immer nur "verschenkt" werden anstatt sie ordnungsgemäß durchzuführen. Kenne ich zumindest anders

    Nicht jede Feuerwehr. Wir haben aber auch keine 100%tige Übereinstimmung mit der FWDV 2.
    Und der bedauerliche Einzelfall reicht aus um im Extremfall Leben auszulöschen.


    Grüße, BeschFl

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern642177
    Datum28.08.2010 12:54399369 x gelesen
    yep, der unsere macht zum Beispiel die Untersuchung ab 50 Jahre zur Verlängerung um 35 Euro im Paket


    Gott zum Gruße Klaus

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    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz642176
    Datum28.08.2010 12:54399775 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Florian BeschUnd falls doch mal raus kommt das in einer Wehr die Ausbildung mit Masse daraus bestanden hat auf irgendwelche Feuerwehrfeste zu fahren oder nach dem Nasenfaktor ausgebildet wurde sind das selbstverständlich bedauerliche Einzelfälle..

    Erstens liegt es am Land, die nötigen Ausbildungskriterien hierfür entsprechend festzulegen. Zweitens sind das in der Tat bedauerliche Einzelfälle, denn du wirst mir ja wohl nicht erzählen wollen, dass jegliche, bei der Feuerwehr durchgeführte Ausbildung (z.B. auch Lehrgänge auf Kreis- oder Gemeindeebene) immer nur "verschenkt" werden anstatt sie ordnungsgemäß durchzuführen. Kenne ich zumindest anders.
    Drittens könnte man ja dem auch dadurch begegnen, dass man die Voraussetzungen seitens der Länder dadurch noch etwas strenger fasst, dass der Ausbilder z.B. noch dazu ein Kreisausbilder Maschinist sein muss. Wenn der dann als Ausbilder zusammen mit Wehrleiter/KFI oder wer auch immer da die Bescheinigung unterschreibt den betreffenden Nachweis unterschreibt, ohne dass die Ausbildung ordnungsgemäß durchgeführt wurde, dann ist das zurecht deren Problem, wenn was passiert und dies nachgewiesen wird.

    Wer haftet eigentlich dafür, wenn nachgewiesen wird, dass ein ausgebildeter Maschinist die Pumpe falsch bedient und dadurch der ATr plötzlich ohne Wasser im IA steht und sich herausstellt, dass der Ma den Ma-Lehrgang geschenkt bekam...?

    Gruß,
    Michael


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz642175
    Datum28.08.2010 12:46399617 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenDa habt ihr einen günstigen Arzt gefunden. Hier findet man nichts unter 100,00 € da man ja eine Untersuchung vom Allgemeinarzt und vom Augenarzt benötigt!

    Alternativ ist, wie ich ja geschrieben habe, seit einigen Jahren eine Untersuchung (die beides beinhaltet) von einem dafür zugelassenen und ausgerüsteten Arbeits- oder Betriebsmediziner möglich. Die bieten das i.d.R. fast alle als Komplettpaket billiger an als die Augenärzte ihre Untersuchung alleine. Einfach mal entsprechende Angebote einholen. Wissen nur viele immer noch nicht, dass das auch geht.

    Gruß,
    Michael


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    AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen642170
    Datum28.08.2010 11:38399677 x gelesen
    Geschrieben von Michael WeyrichIch weiß nicht, wie du auf 200,-€ kommst. Die Gebühren der Verwaltung liegen bei ca. 40,-€, die ärztliche/augenärztliche Untersuchung gibt's in Kombination bei einem dafür zugelassenen Betriebs-/Arbeitsmediziner ab ca. 50,-€. Dazu noch ein Paßbild, das auch nicht so teuer ist und u.U. in 5 Jahren nochmal verwendet werden kann. Da komme ich nur auf gut 100,-€.

    Da habt ihr einen günstigen Arzt gefunden. Hier findet man nichts unter 100,00 € da man ja eine Untersuchung vom Allgemeinarzt und vom Augenarzt benötigt!


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 642169
    Datum28.08.2010 11:25399495 x gelesen
    Geschrieben von Michael WeyrichEs gibt eine gesetzliche Grundlage und eine vom jeweiligen Land vorgegebene konkrete Ausbildungsvorgabe. Wenn sich daran gehalten wird, sehe ich keine Verantwortung bei der jeweiligen Feuerwehr sondern beim Gesetzgeber, also bei Bund und Land.

    Solange es Feuerwehren gibt die im Jahre 2010 Truppmann 1 + 2 mit insgesamt 28 (sic!) Stunden ausbilden kann und will ich nicht glauben das die Kraftfahrerausbildung flächendecken qualitativ hochwertig durchgeführt wird.

    Geschrieben von Michael WeyrichOder liegt beim "normalen" Führerschein auch die Fahrschule oder der Fahrprüfer voll in der Verantwortung, wenn ein Fahrschüler nach Erhalt des Führerscheins einen Unfall baut?

    Zum einen werden Fahrlehrer ordnungsgemäß ausgebildet und geprüft. Bei Feuerwehrs reicht die Ernennung durch den Feuerwehrhauptmann auf Grund erfüllter Kriterien.

    Nach der regulären Fahrausbildung werden die Fahrschüler von einem unabhängigen, ebenfalls ausgebildeten Prüfers geprüft. Wie ist das beim Feuerwehrhilfsführerschein geregelt?


    Grüße, BeschFl

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 642168
    Datum28.08.2010 11:19399463 x gelesen
    Geschrieben von Gunnar KreidlNicht für Sinnbefreites sondern um die Zukunft in euren Sinne mit zu gestalten

    Das Problem ist das das Forum - leider - nur einen sehr kleinen Teil von Feuerwehrdeutschland abbildet.

    Sagen wir es so:

    Es gibt nicht wenige Feuerwehrangehörige - quer durch alle Dienstgradgruppen - die den Fokus eher nicht auf einen professionellen Feuerwehrwehrdienst legen. Denen ist es wichtiger das Sie irgendwann vom Grußonkel ein Ritterkreuz für 25 Jahre Feuerwehrdienst ohne erkennbare Fremd und Eigengefährdung erhalten, die Feuerwehrkapelle zünftig dazu aufspielt und es hinterher reichlich Hopfenkaltschale für Umme gibt.

    Wenn man sich dann noch im Glanz verlorener Zeiten suhlen kann als man jedes Jahr unter den besten 3 im Kreissyncrongehopse wurde - und daraus ernsthaft Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit der Wehr gezogen hat - dann ist die Welt in Ordung.


    Grüße, BeschFl

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 642167
    Datum28.08.2010 11:15399687 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzAlso alles in Butter, und verbunden mit "Bei uns ist noch nie etwas passiert" ein absoluter Renner.

    Und falls doch mal raus kommt das in einer Wehr die Ausbildung mit Masse daraus bestanden hat auf irgendwelche Feuerwehrfeste zu fahren oder nach dem Nasenfaktor ausgebildet wurde sind das selbstverständlich bedauerliche Einzelfälle..


    Grüße, BeschFl

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 642166
    Datum28.08.2010 11:06399426 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzWenn die selbe Klientel noch einmal so eine Drohkulisse aufbauen kann, recht schnell.....

    erst kommen noch die 9 to..


    Grüße, BeschFl

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz642162
    Datum28.08.2010 10:57400001 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenAber ob diese Lösung auch für eine Feuerwehr mit einem TSF-W nötig und sinnvoll ist?

    Wenn es im Bereich dieser Feuerwehr im Umkreis auch größere Fahrzeuge gibt, kann es kein Fehler sein, noch weitere Fahrer in der Hinterhand zu haben. Außerdem ist der Preisunterschied der C1- zur C-Ausbildung (beides ohne E) eher gering. Unterschied ist da nur die alle 5 Jahre nötige C-Neubeantragung.

    Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenUnd dann kommen auch irgendwann die Kosten der Verlängerung für die Feuerwehrmänner mit dem TSF-W. Alle fünf Jahre 200,00 €. Die Regelung insgesamt hängt ja auch vom Fuhrpark ab. Habe ich Fahrzeug über 7,5 t, dann muss ich das anders regeln (so wie beschrieben). Aber hab ich halt nur 5-Tonner muss ich mich fragen ob das richtig sein kann!

    Ich weiß nicht, wie du auf 200,-€ kommst. Die Gebühren der Verwaltung liegen bei ca. 40,-€, die ärztliche/augenärztliche Untersuchung gibt's in Kombination bei einem dafür zugelassenen Betriebs-/Arbeitsmediziner ab ca. 50,-€. Dazu noch ein Paßbild, das auch nicht so teuer ist und u.U. in 5 Jahren nochmal verwendet werden kann. Da komme ich nur auf gut 100,-€.

    Gruß,
    Michael


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    AutorNorm8an 8A., Neuried Ichenheim / Baden Würtemberg642161
    Datum28.08.2010 10:54399829 x gelesen
    Naja 26t ist ein bischen unrealistisch aber warum stockt man dann nicht die alte Klasse 3 auf z.B. 12t oder so auf und fast alle Probleme wären gelöst.


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz642160
    Datum28.08.2010 10:52399636 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Olf RichterDort hat der Fahrprüfer allerdings auch eine spezielle Qualifikation nachzuweisen.

    Und? Hier gibt's auch eine gesetzliche Grundlage, die gewisse Anforderungen an den "Ausbilder" stellt.

    Auch in anderen Bereichen des Straßenverkehrs gibt es Ausnahmeregelungen für die Feuerwehr. Beispiel: Bei Feuerwehrfahrzeugen darf die Reifentragfähigkeit zu 110% ausgenutzt werden, diese Sonderregelung wird auch bei vielen Feuerwehrfahrzeugen angewandt. Ersticken wir deshalb nach jedem Unfall in einer Klageflut, in der erst nachgewiesen werden muss, dass der Unfall damit nichts zu tun hatte? Und richtet sich diese Klage dann gegen die Feuerwehr, die das Fahrzeug ja auch hätte anders beschaffen können? Eher nicht.
    Auch hier gibt es dann eine gesetzlich verankerte Ausnahmeregelung, von daher sind bei ordnungsgemäß durchgeführter Ausbildung zumindest nicht die Feuerwehren oder die Ausbilder selbst angreifbar.

    Gruß,
    Michael


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    AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen642159
    Datum28.08.2010 10:51399729 x gelesen
    Die Lösung haben wir auch so ähnlich, jedoch zahlen wir jeweils 500,00 € seitens der Gemeinde für fünf im Jahr. Dies ergibt sich aber aus dem Fuhrpark, der bei uns eben auch Fahrzeuge weit über 7,5 t hat. Aber ob diese Lösung auch für eine Feuerwehr mit einem TSF-W nötig und sinnvoll ist?

    Und dann kommen auch irgendwann die Kosten der Verlängerung für die Feuerwehrmänner mit dem TSF-W. Alle fünf Jahre 200,00 €. Die Regelung insgesamt hängt ja auch vom Fuhrpark ab. Habe ich Fahrzeug über 7,5 t, dann muss ich das anders regeln (so wie beschrieben). Aber hab ich halt nur 5-Tonner muss ich mich fragen ob das richtig sein kann!


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    AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen642157
    Datum28.08.2010 10:46399930 x gelesen
    Geschrieben von Olf RichterFalls es solch eine Staistik überhaupt gibt.

    Gut, eine solche Statistik mag es nicht geben. Aber dann scheint hierfür wohl auch kein Bedarf bestanden zu haben!

    Geschrieben von Olf RichterAlso hat der Klügere nachgegeben? Kann ich mir nicht vorstellen, denn ich glaube nicht, dass man sich dazu im restlichen Europa keine Gedanke gemacht hat.

    Oh, doch. Soweit ich mich erinnere war das ganz genau so. Und was in anderen Teilen Europs gemacht wird, dass ist ein ganz anderer Schuh. Das sieht man doch wenn man bei so einigen auf den Straßen unterwegs ist, die haben ganz andere Probleme in ihrem Fahrverhalten.

    Geschrieben von Olf RichterDa gehts doch aber schon los, wenn das so einfach wäre bräuchten wir generell keine Fahrlehrer mehr.
    Ich möchte mir den Schuh der Verantwortung auf alle fälle nicht anziehen.


    Musst Du ja auch nicht. Dafür müssen wir halt eben eine Regelung finden! Das wird schon gehen. Gibt auch einige Fahrlehrer in den Feuerwehren. Zumal wir aber ja sowieso schon immer eigentlich genau das machen. Fahrten mit Sondersignal sind in den Fahrschulen wohl bisher keinem aktiv beigebracht worden, mussten also ergo sowieso in der Feuerwehr erlernt werden. Die Verantwortung hatten wir also schon immer, da können wird em auch die Physik beibringen.


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    AutorFeli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen642156
    Datum28.08.2010 10:46399703 x gelesen
    Deine Kompromisslösung wäre gewesen, das man wenigstens reguläre Fahrstunden nimmt.
    Die Pflichtfahrstunden mit Themenschwerpunkt z.B.

    Eine gute Führerscheinlösung hat glaube ich unsere Gemeinde entwickelt:
    Die Stadt hat ein gewisses Kontingent an Finanzmittel für Füherscheine zurverfügunggestellt und nun kann mit persönlicher Zuzahlung von ca. 300€ bis 400€ ein Führerschein der Klasse C erworben werden. so ist man rechtlich im Tockenen, da regulärer Führerschein und man selbst kann auch privat LKW fahren.


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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen642154
    Datum28.08.2010 10:40399927 x gelesen
    Geschrieben von Michael WeyrichOder liegt beim "normalen" Führerschein auch die Fahrschule oder der Fahrprüfer voll in der Verantwortung, wenn ein Fahrschüler nach Erhalt des Führerscheins einen Unfall baut? Wohl kaum.


    Dort hat der Fahrprüfer allerdings auch eine spezielle Qualifikation nachzuweisen.


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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen642153
    Datum28.08.2010 10:38399883 x gelesen
    Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenMan wird doch wohl innerhalb der Feuerwehr Personen finden können (z.B. Klasse 2-Fahrer mit Erfahrung) die diese Ausbildung machen und dann auch einschätzen können ob derjenige damit umgehen kann oder nicht.

    Da gehts doch aber schon los, wenn das so einfach wäre bräuchten wir generell keine Fahrlehrer mehr.
    Ich möchte mir den Schuh der Verantwortung auf alle fälle nicht anziehen.

    Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenUnd geändert wurde die Führerscheinregelung meines Wissens nach auf Druck aus dem EU-Raum. Eine Angleichung an Europa musste erfolgen, gewünscht war das auch seitens der Regierung nicht wirklich.

    Also hat der Klügere nachgegeben? Kann ich mir nicht vorstellen, denn ich glaube nicht, dass man sich dazu im restlichen Europa keine Gedanke gemacht hat.


    Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenAuch die Unfallstatistik wird Dir keine besonders besseren Unfallzahlen durch die Umstellung liefern zumal mir nicht bekannt ist, dass es bei dieser Gewichtsklasse (3,5 t - 7,5 t) zuvor zu so erheblich vielen Unfällen gekommen ist!

    Falls es solch eine Staistik überhaupt gibt.


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz642152
    Datum28.08.2010 10:32399793 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich Cimolinobleibt die Verantwortung voll bei der jeweiligen Fw... Viel "Spaß" bei den unweigerlich kommenden Rechtsstreitigkeiten in der Folge von Unfällen damit...

    Tut mir leid, verstehe ich nicht. Es gibt eine gesetzliche Grundlage und eine vom jeweiligen Land vorgegebene konkrete Ausbildungsvorgabe. Wenn sich daran gehalten wird, sehe ich keine Verantwortung bei der jeweiligen Feuerwehr sondern beim Gesetzgeber, also bei Bund und Land. Oder liegt beim "normalen" Führerschein auch die Fahrschule oder der Fahrprüfer voll in der Verantwortung, wenn ein Fahrschüler nach Erhalt des Führerscheins einen Unfall baut? Wohl kaum.

    Gruß,
    Michael


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz642151
    Datum28.08.2010 10:28399580 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Olf RichterUnd warum hat man es dann geändert, wenns doch kein Problem ist?

    Meines Wissens wurden die Führerscheinklassen nur deshalb geändert, weil man EU-weit gleiche Basisklassen haben wollte. Landesspzifische Ausnahmen sind ja weiterhin möglich, siehe Klasse A1, L, M, S, T usw.

    Hätte man damals gleich eine spezielle Regelungen für Feuerwehren eingeführt, gäbe es darüber genausowenig Diskussionen wie über die landwirtschaftlichen Sonderklassen. Hier dürfen mit Klasse T schon 16jährige 40t-Gespanne über die Landstraße scheuchen. Immerhin auf 40km/h begrenzt, aber dafür, dass sonst in dem Alter bestenfalls Mopeds oder Leichtautos erlaubt sind, auch schon etwas viel des Guten. Und gerade beim technischen Zustand vieler landwirtschaftlicher Gespanne steigt in der Kombination mit dem ungeübten Fahrer das Risiko auch erheblich. Ich lese das Jahr über in den Medien deutlich mehr über Unfälle mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen, auch mit jungen Fahrern, als mit Feuerwehrfahrzeugen überhaupt. Trotzdem prophezeit deshalb keiner den Weltuntergang.

    Gruß,
    Michael


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    AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen642150
    Datum28.08.2010 10:25399985 x gelesen
    Das sicher nicht! Aber wir sprechen ja hier auch nicht davon, dass jeder das so ohne weiters bekommen soll! Man wird doch wohl innerhalb der Feuerwehr Personen finden können (z.B. Klasse 2-Fahrer mit Erfahrung) die diese Ausbildung machen und dann auch einschätzen können ob derjenige damit umgehen kann oder nicht. Wenn da Bedenken bestehen, dann bekommt der die Bescheinigung eben nicht, ganz einfach. Und die anderen bekommen die Bescheinigung,dürfen das Fahrzeug aber erst nachn einer gewissen Fahrtsundenzahl im Einsatz bewegen (zuerst auf Übungsfahrt).

    Und geändert wurde die Führerscheinregelung meines Wissens nach auf Druck aus dem EU-Raum. Eine Angleichung an Europa musste erfolgen, gewünscht war das auch seitens der Regierung nicht wirklich. Daneben noch der schöne Effekt, dass hierüber eine ganze Menge Geld verdient werden kann. (Wie übrigends auch mit der geplanten Begrenzung der Führerscheine auf 15 Jahre ohne Untersuchungen).
    Auch die Unfallstatistik wird Dir keine besonders besseren Unfallzahlen durch die Umstellung liefern zumal mir nicht bekannt ist, dass es bei dieser Gewichtsklasse (3,5 t - 7,5 t) zuvor zu so erheblich vielen Unfällen gekommen ist!
    Und ganz ehrlich. Richtig zu Ende gedacht ist das auch nicht! Eine erheblich höhere Gefahr besteht da für mich bei 90-jährigen Limousinenfahrern und darum kümmert sich ja auch keiner wirklich. Da ist mir ein 25-jähriger mit einem TSF-W schon lieber!

    In meinen Augen also alles eine organisationssache!


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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen642147
    Datum28.08.2010 09:44399837 x gelesen
    Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenIch sehe darin gar nicht ein so großes Problem. Bis vor einigen Jahren konnte man mit Klasse 3 auch 7,5 t fahren und brauchte nicht einmal eine Einweisung.


    Und warum hat man es dann geändert, wenns doch kein Problem ist?

    Wenn man junge Leute sieht die mit C Klassenführerscheinen ausgestattet sind und massive Probleme mit diesen Fahrzeugen haben dann fragt man sich schon wo das noch hinführen soll.

    Das gilt sicher nicht für alle, aber der Personenkreis der damit nicht seine Brötchen verdient allemal.

    Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenUnd wie eine Führungkraft aus unserem Gemeindekommando vor kurzem sagte hat sich ja auch vieles getan bei den Fahrzeugen. EIn heutiges LF 10/6 mit 11 t lässt sich allemal einfacher fahren als ein altes LF 8 mit 7,5 t.

    Hat sich neben der Verkehrsdichte auch die Fahrphysik geändert?


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    AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen642146
    Datum28.08.2010 09:20400109 x gelesen
    Ich sehe darin gar nicht ein so großes Problem. Bis vor einigen Jahren konnte man mit Klasse 3 auch 7,5 t fahren und brauchte nicht einmal eine Einweisung.

    Und wie eine Führungkraft aus unserem Gemeindekommando vor kurzem sagte hat sich ja auch vieles getan bei den Fahrzeugen. EIn heutiges LF 10/6 mit 11 t lässt sich allemal einfacher fahren als ein altes LF 8 mit 7,5 t. Da muss ich mich schon fragen, ob nicht vielleicht die Füherscheine an die Fahrzeugabmessung gekopplet werden sollte anstatt an die Gewichtsklasse alleine!

    Sehe bis 7,5 t kein Problem, darüber hinaus dann allerdings doch erhöhten Ausbildungsbedarf.


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    AutorKlau8s S8., München / Bayern642139
    Datum28.08.2010 08:22399723 x gelesen
    Dein Wort in Gottes Gehörgang ,Gunnar ich muss mich ja um meine Zukunft nicht mehr sorgen ,aber ich hoffe das deine Zuversicht dem "Nachwuchs" entgegenfliegt.


    Gott zum Gruße Klaus

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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW642138
    Datum28.08.2010 08:14400271 x gelesen
    Geschrieben von Klaus SchillerGeschrieben von Gunnar Kreidl"ja und es wundert mich das Feuerwehrdeutschland Ihre Lobby nicht viel besser nutzt
    "

    Für etwa noch mehr Mist und Sinnbefreites ? Oder für was meinst du ?


    Nicht für Sinnbefreites sondern um die Zukunft in euren Sinne mit zu gestalten

    Gunnar Kreidl


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    AutorKlau8s S8., München / Bayern642136
    Datum28.08.2010 08:07400175 x gelesen
    Geschrieben von Gunnar Kreidlja und es wundert mich das Feuerwehrdeutschland Ihre Lobby nicht viel besser nutzt


    Für etwa noch mehr Mist und Sinnbefreites ? Oder für was meinst du ?


    Gott zum Gruße Klaus

    „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“
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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW642135
    Datum28.08.2010 08:03400259 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberGeschrieben von Peter Lieffertz"Die Geschwindigkeit wie dieser sinnentleerte Mist durchgepeitscht wurde....."

    ...zeigt deutlich was man erreichen könnte, wenn man den wollte. Aber was reg ich mich über den Verein eigentlich noch auf...

    Gruß,
    Markus


    ja und es wundert mich das Feuerwehrdeutschland Ihre Lobby nicht viel besser nutzt

    Gunnar Kreidl


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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg642129
    Datum28.08.2010 00:25400619 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzDie Geschwindigkeit wie dieser sinnentleerte Mist durchgepeitscht wurde.....

    ...zeigt deutlich was man erreichen könnte, wenn man den wollte. Aber was reg ich mich über den Verein eigentlich noch auf...

    Gruß,
    Markus


    Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

    J. Mäschle, Forums-Philosoph

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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern642114
    Datum27.08.2010 22:39400272 x gelesen
    Geschrieben von Gunnar Kreidlwas meint Ihr wie lange dauert es die 12t Grenze zu knacken?
    Ich glaube niicht, dass das passiert, die Stufe C1-C dürfte schon noch eine Hemmschwelle darstellen. Was passieren könnte ist, dass man den Standard-C1-Inhabern komplett C erlaubt...

    Vielleicht habe ich da jetzt jemanden auf eine Ideen gebracht.

    Hätte ich bloß nichts gesagt...


    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen642109
    Datum27.08.2010 22:14400063 x gelesen
    Geschrieben von Gunnar KreidlNa hat nicht lange gedauert bis wir bei 7.5t waren, was meint Ihr wie lange dauert es die 12t Grenze zu knacken?

    Kommt drauf an.
    Wenn die selbe Klientel noch einmal so eine Drohkulisse aufbauen kann, recht schnell.....

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW642107
    Datum27.08.2010 21:59400282 x gelesen
    Na hat nicht lange gedauert bis wir bei 7.5t waren, was meint Ihr wie lange dauert es die 12t Grenze zu knacken?

    Gunnar Kreidl


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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen642094
    Datum27.08.2010 20:42400329 x gelesen
    Geschrieben von Olf RichterNee Peter in Butter is da noch lange nix. Das einzig positive an dem Machwerk ist der Satz das der C1 für Sonderfahrzeuge nicht auf gewöhnlichen C1 umgeschrieben werden darf. Wenns so bleibt.

    Die unermüdlichen Kämpfer werden evtl. auch das noch zu Fall bringen. Die Geschwindigkeit wie dieser sinnentleerte Mist durchgepeitscht wurde.....

    Geschrieben von Olf RichterWas bleibt sind die Bauchschmerzen insgesamt, aber das ändern wir glaube ich nicht. Passieren wird auf jeden Fall mal was, die Betrffenden tun mir jetzt schon leid.

    Tud mir leid, bei den vielfältigen Beifallsbekundungen ist mein Beileid sehr begrenzt.

    Geschrieben von Olf RichterPS: wie wars in DD?

    Na scheen.
    Es bleibt als Fakt festzustellen, dass die Straba zu weich für den Zweck des Geräts ist. Hierbei macht die Generation mit dem X mehr her, Achim kann es dir erklären und war auch erfrischend ehrlich.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen642091
    Datum27.08.2010 20:32400448 x gelesen
    Nee Peter in Butter is da noch lange nix. Das einzig positive an dem Machwerk ist der Satz das der C1 für Sonderfahrzeuge nicht auf gewöhnlichen C1 umgeschrieben werden darf. Wenns so bleibt.

    Was bleibt sind die Bauchschmerzen insgesamt, aber das ändern wir glaube ich nicht. Passieren wird auf jeden Fall mal was, die Betrffenden tun mir jetzt schon leid.


    PS: wie wars in DD?


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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen642086
    Datum27.08.2010 19:56400323 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinobleibt die Verantwortung voll bei der jeweiligen Fw... Viel "Spaß" bei den unweigerlich kommenden Rechtsstreitigkeiten in der Folge von Unfällen damit...

    Ist doch aber nicht so schlimm, die meisten VA werden gar nicht drüber nachdenken oder leise Bedenken beiseite schieben.
    Die Herren aus Politik und aus sowohl DFV als auch aus den federführenden LFV können sich so richtig feiern-lassen-.
    Also alles in Butter, und verbunden mit "Bei uns ist noch nie etwas passiert" ein absoluter Renner.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW642085
    Datum27.08.2010 19:47400581 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardAngehörige von freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und des Katastrophenschutzes sollen mit dem Führerschein der Klasse B zukünftig auch Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fahren können. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (17/2766) vor.

    und mit dem Text
    "Um die Einsatzfähigkeit dieser Organisationen aufrechtzuerhalten, wird die bis- herige Regelung für Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t auf Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t übertragen, so dass auch hierfür eine orga- nisationsinterne Einweisung und Prüfung ermöglicht wird. Zudem wird die Son- derfahrberechtigung auf das Führen von Fahrzeugkombinationen erstreckt, um insbesondere die bei den Wasserrettungsorganisationen bestehenden Probleme zu lösen. Die Landesregierungen werden ermächtigt, die konkrete Ausgestal- tung durch Rechtsverordnung vorzunehmen, um spezifische Besonderheiten be- rücksichtigen zu können."
    bleibt die Verantwortung voll bei der jeweiligen Fw... Viel "Spaß" bei den unweigerlich kommenden Rechtsstreitigkeiten in der Folge von Unfällen damit...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg642053
    Datum27.08.2010 15:25400793 x gelesen
    Angehörige von freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und des Katastrophenschutzes sollen mit dem Führerschein der Klasse B zukünftig auch Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fahren können. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (17/2766) vor.

    Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Meldung Nr. 279/2010 vom 27.08.2010


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein: www.helferportal.org

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    AutorThom8as 8F., Bad Homburg / Hessen633811
    Datum14.07.2010 18:08401880 x gelesen
    Geschrieben von ---Stefan Heck--- Das hat der Wehrführer ja viel zu tun, bei einer so großen Feuerwehr!


    Hält sich in Grernzen, wenn du bedenkst wie viele Führerscheinneulinge zu der Wehr neu hinzukommen jedes Jahr.......
    Wurd aber konsequent umgesetzt.

    Gruß

    Thomas


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    AutorStef8an 8H., Essen / NRW633808
    Datum14.07.2010 17:29402199 x gelesen
    Geschrieben von Thomas FeyAbnahmefahrt mit dem jeweiligen Fahrzeug durch den Wehrführer,

    Das hat der Wehrführer ja viel zu tun, bei einer so großen Feuerwehr!

    Gruß,
    Stefan


    Gruß, Stefan

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP633790
    Datum14.07.2010 16:04401710 x gelesen
    Geschrieben von Jakob TheobaldKomisch, alle meckern über einen Führerschein der "organisationsintern" ausgebildet werden soll, aber das 3/4 aller EA FA (SB) noch nie einen Brandcontainer auch nur aus der Nähe gesehen haben, das stört keinen. Das würde mich genauso stören, aber ich halte nix davon, einen Missstand A deswegen zu vernachlässigen, weil es auch noch B, C, D ... gibt.

    Im übrigen dürfte 3/4 inzwischen bei uns der Anteil sein, die schon im Container waren. Bislang nur gasbefeuert, aber immerhin.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen633789
    Datum14.07.2010 16:03401737 x gelesen
    Hallo

    Sag mal Jakob, was hast du derzeit Schlechtes geraucht?

    Geschrieben von Jakob TheobaldNö, der selbse, der Leute in den Innenangriff schickt obwohl sie nur die G26 und den Lehrgang für Atemschutzgeräteträger haben, weil man sich ja diese ehrenamtsfeindliche Heißausbildung im Container gespart hat.

    Genau auch das liegt doch in den Händen der örtlichen Führung. Genau wie die Personalauswahl der ehrenamtlichen Fahrlehrer...;-).

    Geschrieben von Jakob TheobaldKomisch, alle meckern über einen Führerschein der "organisationsintern" ausgebildet werden soll, aber das 3/4 aller EA FA (SB) noch nie einen Brandcontainer auch nur aus der Nähe gesehen haben, das stört keinen.

    Doch, nur stört dies unseren Interessenvertreter scheinbar kein Stück. Oder hast du schon mal was von einer derartigen Initiative gehört?

    Geschrieben von Jakob TheobaldDer allgemeinen Logik einiger Kollegen hier folgend, dürfte niemand unter PA in den Innenangriff der nicht mindestens einmal eine Heißausbildung im Container durchlaufen hat.
    Tja, da wird es in der Realität schon mal eng, wo so viele Container und Ausbilder hernehmen??


    Eher Polemik. Wenn es für notwendig erachtet würde, funtionierte das schon. Fahrsicherheitstrainings finden bei Profis auch nicht am WE statt.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorThom8as 8F., Bad Homburg / Hessen633788
    Datum14.07.2010 16:03402158 x gelesen
    Hallo,

    bei meiner Wehr werden zum besseren Umgang mit den Einsatzfahrzeugen folgende Ausbildungsschritte derzeit durchgeführt. Dies ist Vorraussetzung um im Einsatzfall ein Feuerwehrfahrzeug führen zu können. Unabhängig davon, ob die Person vorher bereits Einsatzerfahrung auf Feuerwehrfahrzeugen hatte. Auch spielt es keine Rolle, ob die Person Berufskraftfahrer,Berufsfeuerwehrangehöriger oder Hauptamtlicher Sanitäter ist, da sich jedes Fahrzeug im Fahrverhalten z.B. wegen des Schaltgetriebes/doppel H/Automatik, der Befüllung des Wassertanks beim Bremsen und der Kippgefahr in Kurven oder einem Geländefahrwerk anders verhält.

    - mind. 21 Jahre und im Besitz der jeweiliges gültigen Fahrerlaubnis, außerhalb der Probezeit bei Führerschein auf Probe
    - Maschinistenlehrgang (Nutzung Löschfahrzeuge)
    - Einweisungsfahrten von mind. 3 Stunden und bis zu 5 Stunden auf dem jeweiligen Fahrzeug, abhängig vom Fahrzeugtyp und durchgeführt von einem langjährigen Maschinisten der Klasse CE der das Fahrzeug und die oben erwähnten Besonderheiten genau kennt.
    - Dokumentation der durchgeführten Einweisungsfahrten in einem persönlichen Fahrerbuch und einem zentralen Nachweisheft für alle, die durch Unterweiser und Unterweisenden zu unterschreiben sind.
    - Lehrgang Fahrerschulung an der Landesfeuerwehrschule (falls noch nicht vorhanden)
    - Abnahmefahrt mit dem jeweiligen Fahrzeug durch den Wehrführer, der beurteilt, ob noch weitere Gewöhnungsfahrten notwendig sind.

    Danach wird eine regelmäßige Fahrzeugbenutzung bei Übungen und bei Bewegungsfahrten usw. empfohlen.

    Falls ein Fahrer diese Ausbildung nicht komplett hat, fährt er die Fahrzeuge nicht im Einsatzfall.
    Weitere Diskussionen gibt es bei uns auch keine, da ein Führerschein nur als "Grundausbildung" für die jeweilige Fahrzeugklasse angesehen wird. Ist zwar aufwendig, gewährleistet allerdings, eine hohe Qualität bei der Unfallvermeidung und der Fahrzeugbeherschung.


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP633786
    Datum14.07.2010 16:01401800 x gelesen
    Geschrieben von Jakob TheobaldDer "Feuerwehrführerschein" ist jetzt nun mal Fakt.
    Es liegt aber an uns, das ganze so umzusetzen, das wir ein evtl. Risiko so gering wie möglich halten.
    Die Umsetzung könnte ja auch so aussehen, dass man richtige Führerscheine anstelle des FW-Führerscheins beibehält. Das Sparargument dürfte manchen Politikern doch schwer fallen, wenn man ihnen verdeutlicht, welche Werte dann unter besonderen Streßbedingungen mit geringerer Ausbildung als üblich durch die Landschaft bewegt werden.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 633772
    Datum14.07.2010 14:59402090 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Henning KochVermutlich der selbe, der demnächst die "Fitnessprüfung" für EA FM(SB) abnimmt (nach Wegfall dieser fürchterlich bürokratischen und ehrenamtsfeindlichen G26).

    Nö, der selbse, der Leute in den Innenangriff schickt obwohl sie nur die G26 und den Lehrgang für Atemschutzgeräteträger haben, weil man sich ja diese ehrenamtsfeindliche Heißausbildung im Container gespart hat.

    Komisch, alle meckern über einen Führerschein der "organisationsintern" ausgebildet werden soll, aber das 3/4 aller EA FA (SB) noch nie einen Brandcontainer auch nur aus der Nähe gesehen haben, das stört keinen.

    Der allgemeinen Logik einiger Kollegen hier folgend, dürfte niemand unter PA in den Innenangriff der nicht mindestens einmal eine Heißausbildung im Container durchlaufen hat.
    Tja, da wird es in der Realität schon mal eng, wo so viele Container und Ausbilder hernehmen??

    Gruß vom Berg

    Jakob


    Keine Panik auf der Titanic! Es ist genug Wasser für alle da!
    Nach der Obduktion steht fest: Willi Bosch ist tot!

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW633768
    Datum14.07.2010 14:52402175 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Sebastian KruppWas ist denn ein "zuverlässiger FA"?

    Vermutlich der selbe, der demnächst die "Fitnessprüfung" für EA FM(SB) abnimmt (nach Wegfall dieser fürchterlich bürokratischen und ehrenamtsfeindlichen G26).

    Gruß,
    Henning


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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 633730
    Datum14.07.2010 11:29401952 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Sebastian KruppWas ist denn ein "zuverlässiger FA"?

    Ok, dann mal los.

    Mindestens 21 Jahre, im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse C oder C1, keinerlei fahrerlaubnisrelevanten Vorstrafen.
    Evtl. könnte eine Schulung auf Kreisebene durchgeführt werden. Eine Art "Ausbildung der Ausbilder".
    Der "Feuerwehrführerschein" ist jetzt nun mal Fakt.
    Es liegt aber an uns, das ganze so umzusetzen, das wir ein evtl. Risiko so gering wie möglich halten.
    Jammern oder in Beissreflexe zerfallen hilft nun mal nicht.

    Ich bin kein ausgesprochener Freund von Sonderlösungen.

    Wenn schon, dann sollte für alle den Klasse B auf, sagen wir mal 5.595 kg anheben. Dann wäre die komplette Bandbreite der leichten und schweren Transporter abgedeckt.
    Das würde auch technisch Sinn machen.
    Nur das ist wieder eine andere Diskussion bei der weniger die Experten sondern viel mehr bestimmte "Verbände" und "Lobbyisten" ein gehöriges Wörtchen mitreden werden.

    Es ist schon heute abzusehen, das der Nutzlastverlust im Bereich der leichten und mittleren Transporter sich auf Grund des technischen Fortschrittes in der Motorentechnik "Umwelt" sowie in den (angeblich!) gestiegenen Anforderungen an den Komfort weiter fortsetzen wird.

    Es liegt auch an uns selbst wie schwer wir unsere Fahrzeuge wollen.
    Ich kenne Fahrzeuge, die darf man nur mit halbvollem Tank und einer Besatzung aus magersüchtigen (sorry) Models auf die Waage fahren; aber viele Teile der Beladung sind nach 15 Jahre Originalverpackt oder noch im ersten "Fett". Aber auch das ist ein anderes Thema.

    Fakt jedoch ist, man hat über Jahre hinweg gepennt, man hat bei der Ausarbeitung der Führerscheinrichtlinien gepennt und ist nun mit einem Paukenschlag aufgewacht. Im Endeffekt kann mir das egal sein. ich verfüge über die Klasse 2 und die Klasse 3.

    Gruß vom Berg

    Jakob


    Keine Panik auf der Titanic! Es ist genug Wasser für alle da!
    Nach der Obduktion steht fest: Willi Bosch ist tot!

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen633727
    Datum14.07.2010 11:06401794 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Patricia KlottBei manch kleineren Wehren wird es noch funktionieren. Aber der Rest?!

    ... beim Rest (= größere Kommunen /weniger zersiedelter Raum) funktioniert das schon seit Jahrzehnten. Das TLF 16/25 bzw. das LF 16 war noch nie mit dem Pkw-Führerschein zu fahren, auch nicht als der noch "Kl. 3" hieß.
    ... der Quell des Problems sind aber Gemeinden mit >10 TSF/TSF-W-Standorten bzw. HiOrgs mit 3,88t KTWs u.ä.

    Hier in meiner Gemeinde fällt genau 1 von 17 Fw-Fahrzeugen in den Gewichtsbereich 3,5 - 7,5t (und das ist in 2012 abgängig und dann ggf. aufgrund aus 2 mach 1 auch eher >=11t schwer. Der DRK OV hat aber mit seinem gebraucht gekauften RTW da schon eher das Problem ...

    Gruss
    Gerhard


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    AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen633722
    Datum14.07.2010 10:17402061 x gelesen
    Geschrieben von Norman AbelsIst ja alles schön und gut aber wenn ich mich so in meiner Wehr umsehe dann seh ich nur Fahrzeuge größer 7,5t von daher ist die geschichte bis 7,5t eh quatsch....

    Das ist der nächste Punkt. Die Fahrzeuge werden immer schwerer. Würde nicht lange dauern, dann wird wieder von vorne begonnen, weil man merkt, das man mit den 7,5t auch nicht viel weiter kommt.
    Bei manch kleineren Wehren wird es noch funktionieren. Aber der Rest?!
    Naja, noch ist es nicht durch! Da wird noch mal viel Wasser den Rhein runter laufen


    MkG
    Patricia

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg633721
    Datum14.07.2010 10:17401716 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Patricia KlottOder weiter her gegriffen ... am Ende gibt es einen weiteren Lehrgang auf Kreis/Landesebene. "

    nicht weiter sondern kürzer gegriffen: die "Ausbildung" wird ins Lehrgangswesen auf Kreis- bzw. bei grossen Feuerwehren auf Ortsebene integriert werden.


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorNorm8an 8A., Neuried Ichenheim / Baden Würtemberg633720
    Datum14.07.2010 10:02402301 x gelesen
    Ist ja alles schön und gut aber wenn ich mich so in meiner Wehr umsehe dann seh ich nur Fahrzeuge größer 7,5t von daher ist die geschichte bis 7,5t eh quatsch....
    Auch das THW hat von diesem Führerschein niht wirklich einen nutzen weil da auch 95% der Fahrzeuge
    über 7,5t liegen

    Gruß
    Norman


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    AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen633719
    Datum14.07.2010 09:29402189 x gelesen
    Geschrieben von Gunnar Kreidl Vor allen wie wird der zuverlässige FA geschult das er überhaupt in der Lage ist aus zu bilden? Wo wird er geschult ? Wer legt die Schulungsinhalte fest ?


    Mal ganz ehrlich. Da dreht man sich im Kreis. Ich finde, das genau das Thema einer Fahrschule ist.
    Oder weiter her gegriffen ... am Ende gibt es einen weiteren Lehrgang auf Kreis/Landesebene. "


    MkG
    Patricia

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    AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen633718
    Datum14.07.2010 09:17402037 x gelesen
    Geschrieben von Peter Lieffertz"Warten wir auf die erste-hoffentlich nicht mit letalem Ausgang- Meldung über einen Unfall eines schmalspurausgebildeten 7,5t-Ma.
    "

    Geschrieben von Olf Richtergenau, dann ist ja immer noch Zeit den Brunnen abzudecken.

    Und wie immer muss dann erst was passieren ... Leute/Kameraden verletzt, im schlimmsten Fall getötet werden, bis die Herren wach werden, dass das _so_ nicht wirklich funktionieren kann! :-(


    MkG
    Patricia

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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW633711
    Datum14.07.2010 07:53402346 x gelesen
    Vor allen wie wird der zuverlässige FA geschult das er überhaupt in der Lage ist aus zu bilden? Wo wird er geschult ? Wer legt die Schulungsinhalte fest ?



    Gunnar


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP633703
    Datum14.07.2010 07:01402639 x gelesen
    Geschrieben von Jakob TheobaldAber bevor wir hier uns zerfleischen, machen wir doch mal Vorschläge wie so eine "Feuerwehrführerschienausbildung" aussehen könnte.
    Hier mal mein Vorschlag für den "kleinen Feuerwehrführerschein" bis 4,75 to:
    Schulung des Fahrers durch einen zuverlässigen FA der über die entsprechende reguläre Fahrerlaubnis verfügt. Dabei:
    - Fahrzeugkunde
    - Übungsfahrten in einem Geschicklichkeitsparcour (siehe Geschicklichkeitsfahren)
    - professionelles Fahrsicherheitstraining
    und erst danach
    Gewöhnungsfahrt im öffetnlichen Straßenverkehr und dann anschließend Ausstellung des "kleinen Feuerwehrführerscheines".
    Gut, dann zerfleischen wir eben deinen Vorschlag ;-)
    Was ist denn ein "zuverlässiger FA"?


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW633699
    Datum14.07.2010 01:01402127 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Jakob TheobaldSorry, hatte noch etwas vergessen. Der "Feuerwehrführerschein" war schon zum Zeitpunkt der Einführung des europäischen Führerscheins möglich.

    Dazu lese man hier auf L403/24


    Die ursprüngliche Fassung war diese.

    (die aber bis zum Stichtag noch mindestens zweimal geändert wurde...)

    Besonders interessant in der aktuellen Fassung finde ich übrigens die jetzt doch wieder auf 21 Jahre angehobene Altersgrenze für die Klassen C und CE (die scheint noch nicht in nationales Recht umgesetzt worden zu sein?) und die Befristung auch der Klassen B und A auf 10 Jahre (dto.).

    Geschrieben von Jakob Theobaldfolgenden kleinen Abschnitt:

    4. Die Mitgliedstaaten können in ihrem Hoheitsgebiet nach
    Konsultation der Kommission gestatten, dass

    a) Fahrzeuge der Klasse D1 (mit einer zulässigen Gesamtmasse
    von 3 500 kg ohne Sonderausrüstung für die Beförderung
    von Behinderten) von Personen über 21 Jahren geführt werden,
    die seit mindestens zwei Jahren Inhaber eines Führerscheins
    der Klasse B sind, sofern die Fahrzeuge von nichtgewerblichen
    Organisationen für soziale Zwecke eingesetzt werden
    und der Fahrer seine Dienste freiwillig leistet;

    b) Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als
    3 500 kg von Personen geführt werden, die über 21 Jahre alt
    sind und seit mindestens zwei Jahren Inhaber eines Führerscheins
    der Klasse B sind, sofern die Fahrzeuge vorwiegend
    im Stand für Unterrichts- oder Freizeitzwecke genutzt werden
    und von nichtgewerblichen Organisationen für soziale
    Zwecke eingesetzt werden und so verändert wurden, dass sie
    weder für den Transport von mehr als neun Personen noch
    für den Transport von Gütern außer jenen, die für die Erfüllung
    ihres Zwecks unbedingt notwendig sind, eingesetzt werden
    können.


    Die Einstufung eines Feuerwehrautos (SB) als "vorwiegend im Stand für Freizeitzwecke genutzt" finde ich allerdings sehr kreativ ;-)

    Gruß,
    Henning


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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 633696
    Datum14.07.2010 00:30402501 x gelesen
    Hallo!

    Sorry, hatte noch etwas vergessen. Der "Feuerwehrführerschein" war schon zum Zeitpunkt der Einführung des europäischen Führerscheins möglich.

    Dazu lese man hier auf L403/24 unter Punkt 4.b folgenden kleinen Abschnitt:

    4. Die Mitgliedstaaten können in ihrem Hoheitsgebiet nach
    Konsultation der Kommission gestatten, dass

    a) Fahrzeuge der Klasse D1 (mit einer zulässigen Gesamtmasse
    von 3 500 kg ohne Sonderausrüstung für die Beförderung
    von Behinderten) von Personen über 21 Jahren geführt werden,
    die seit mindestens zwei Jahren Inhaber eines Führerscheins
    der Klasse B sind, sofern die Fahrzeuge von nichtgewerblichen
    Organisationen für soziale Zwecke eingesetzt werden
    und der Fahrer seine Dienste freiwillig leistet;

    b) Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als
    3 500 kg von Personen geführt werden, die über 21 Jahre alt
    sind und seit mindestens zwei Jahren Inhaber eines Führerscheins
    der Klasse B sind, sofern die Fahrzeuge vorwiegend
    im Stand für Unterrichts- oder Freizeitzwecke genutzt werden
    und von nichtgewerblichen Organisationen für soziale
    Zwecke eingesetzt werden und so verändert wurden, dass sie
    weder für den Transport von mehr als neun Personen noch
    für den Transport von Gütern außer jenen, die für die Erfüllung
    ihres Zwecks unbedingt notwendig sind, eingesetzt werden
    können.


    Hier hat man schon ein kleines Schlupfloch geschaffen. Also nichts mit der immer wieder strapazierten Verkehrssicherheitserhöhung.

    Das man auf deutscher Seite von Anfang an gepennt hat, belegt die Anwort, die ich auf einer meiner Anfragen erhielt. "Die Bunderepublik Deutschland hat grundsätzlich auf mögliche Ausnahmeregelungen verzichtet".
    Guten Morgen Deutschland!

    Was wirklich sehr gut in die Verordnung eingeflossen ist, ist die Lobbyarbeit der Landwirtschaftsverbände.

    Das man jetzt irgendwelche "Sonderführerscheine" aus dem Boden stampft halte ich für Flickwerk.

    Aber ganz allgemein gesagt, man hat schlicht verpennt die Führerscheinklassen an die tschnischen Gegebenheiten anzupassen.

    Aber bevor wir hier uns zerfleischen, machen wir doch mal Vorschläge wie so eine "Feuerwehrführerschienausbildung" aussehen könnte.

    Hier mal mein Vorschlag für den "kleinen Feuerwehrführerschein" bis 4,75 to:

    Schulung des Fahrers durch einen zuverlässigen FA der über die entsprechende reguläre Fahrerlaubnis verfügt. Dabei:

    - Fahrzeugkunde
    - Übungsfahrten in einem Geschicklichkeitsparcour (siehe Geschicklichkeitsfahren)
    - professionelles Fahrsicherheitstraining

    und erst danach

    Gewöhnungsfahrt im öffetnlichen Straßenverkehr und dann anschließend Ausstellung des "kleinen Feuerwehrführerscheines".

    Gruß vom Berg

    Jakob


    Keine Panik auf der Titanic! Es ist genug Wasser für alle da!
    Nach der Obduktion steht fest: Willi Bosch ist tot!

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 633691
    Datum14.07.2010 00:02402590 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Stefan HeckM. E. ist man EU-weit aber aus gutem Grund davon abgewichen.

    Aus welchen Gründen?

    Gruß vom Berg

    Jakob


    Keine Panik auf der Titanic! Es ist genug Wasser für alle da!
    Nach der Obduktion steht fest: Willi Bosch ist tot!

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    AutorMich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch oder?633629
    Datum13.07.2010 11:51402411 x gelesen
    Saal, RW1 Bund auf 8,3t


    http://www.feuerwehr-saal.de

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW633581
    Datum12.07.2010 22:29402514 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamWeil die Vereinigung gegen die Berufsarmut Deutscher Fahrlerer e.V. zufällig einen Vorsitzenden hat, der gute Drähte nach Brüssel hat und ein paar Abgeordnete begeistern konnte? Je mehr ich über die EU-Verwaltung höre, desto stärker glaube ich an genau solche Hintergründe

    wie ist denn die Lage vor der dt. "Führerscheinreform" im Ausland gewesen - und wer wurde wohin angepasst?


    Geschrieben von Andreas BräutigamGeschrieben von Olf Richter
    Um dem Staat die Kassen zu füllen, oder um mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu erreichen?


    ja :-)


    M.W. waren es vor Jahren u.a. die Gefahrenabwehrbehörden, die sich massiv für eine verbesserte Ausbildung und Überwachung stark gemacht haben....


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf/ z.Zt. Sylt / Nordrhein-Westfalen633578
    Datum12.07.2010 22:21402560 x gelesen
    Geschrieben von Olf RichterWarum hat denn die EU die rechtlichen Grundlagen zum Führen bestimmter Fahrzeugklassen geändert? Aus langer Weile,

    Weil die Vereinigung gegen die Berufsarmut Deutscher Fahrlerer e.V. zufällig einen Vorsitzenden hat, der gute Drähte nach Brüssel hat und ein paar Abgeordnete begeistern konnte? Je mehr ich über die EU-Verwaltung höre, desto stärker glaube ich an genau solche Hintergründe.

    Geschrieben von Olf RichterUm dem Staat die Kassen zu füllen, oder um mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu erreichen?

    ja :-)


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen633523
    Datum12.07.2010 17:37402386 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzMich kotzt es an, dass die dt. Feuerwehren und deren Kommunen teilweise 11 Jahre geschlafen haben und jetzt dünne Bretter gebohrt haben.
    Es kotzt mich des Weiteren absolut an, junge motivierte FA im schlimmsten Fall in das mehr als offene Messer der dt. Justiz laufen zu lassen. Mögliche Szenarien wurden bereits geschildert.

    Nochmal, wir haben seit 1999 ein europäisches FS-Recht. Ob man das toll findet lass ich offen. Und alle Beteiligten hatten genügend Zeit sich darauf einzustellen bzw. danach zu richten.


    So deutsch, so deutlich, so war.

    Warum hat denn die EU die rechtlichen Grundlagen zum Führen bestimmter Fahrzeugklassen geändert? Aus langer Weile, oder eben einfach mal so? Wohl kaum...

    Warum müssen denn Berufskraftfahrer neuerdings zu regelmäßigen Weiterbildungen? Um dem Staat die Kassen zu füllen, oder um mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu erreichen?

    Jetzt erzählt mir bitte niemand, Feuerwehrleute und Fahrer anderer Sondersignalfahrzeuge seien so perfekt, dass sie keine oder meinetwegen nur eine abgespeckte Ausbildung brauchen. Weil sie es für das Wohl der Gemeinheit tun und weil die Kommunen klamm sind kann ich als Argumente nicht akzeptieren.


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    AutorMich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch oder?633497
    Datum12.07.2010 13:49402665 x gelesen
    Wieder die geistige Ausgeburt einer völlig unfähigen Regierungspartei, um Stammtisch-Stimmen zu erhaschen...

    Mehr ist diese völlig unverantwortliche und unüberlegte CSU-Blähung leider nicht.

    Ich muss dies leider so deutlich sagen.

    Aber - wir können diskutieren was wir wollen - irgendjemand hat sie gewählt und dafür müssen wir jetzt bluten...
    Wir sind selber schuld! (Das ist für mich eine furchtbare Erkenntnis - aber leider Realität)

    Und die Stammtisch-TSF-ler CSU-Wähler findens bestimmt klasse. (Kein popliges TSF - NEEEIIINNN - jetzt kommt ein Staffel-LF her. hehe Führerschein ist jetzt ja wurscht... - Wir sind Dir so dankbar o königlich-bayerisch-göttlicher Innenminister Herrmann)


    http://www.feuerwehr-saal.de

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    AutorStef8an 8H., Essen / NRW633485
    Datum12.07.2010 12:40402798 x gelesen
    Geschrieben von Adolf HuberIch verstehe das Geschrei nicht ganz. Bis vor gut 11 Jahren machte jeder einen 3er Führerschein. Feuerwehrfahrzeuge bis 7,5t durfte damit auch jeder fahren. Mir ist keine Wehr bekannt, die vor '99 nur Inhabern eines 2er-Führerscheins erlaubt hat, die Fahrzeuge bis 7,5t zu fahren.

    Ich kenne mehrere Wehren, in denen für den RW 1 oder ein TLF 8 der 2er vorgeschrieben war. Aber egal: Mit dem alten 3er Führerschein hatte man eine formal "richtige" Fahrerlaubnis.

    M. E. ist man EU-weit aber aus gutem Grund davon abgewichen.

    Gruß,
    Stefan


    Gruß, Stefan

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW633476
    Datum12.07.2010 11:53402666 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffGeschrieben von Ulrich Cimolino"RW 1 auf MB LAF 911"

    Das ist aber doch ein 9er Fahrgestell.........
    Damit ist da das normale zGG doch 9.000kg ?


    nein, das Fzg gabs häufig in der 7,5 t Version (auch als TLF 8 bzw. TLF 16 mit reduzierten Wassertanks...)

    Geschrieben von Michael RoleffIst der aufgelastet oder wurde nur das tatsächlich mögliche zGG genutzt ?

    "formal" aufgelastet


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW633475
    Datum12.07.2010 11:49402457 x gelesen
    Geschrieben von Stefan BrüningAber ich kann immer noch erkennen, was das mit dem Thema hier zu tun hat.


    Die FE "muss" den technischen Möglichkeiten angepasst werden.
    Anstatt, die Technik der FEV anzupassen....


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

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    Denkt daran:
    "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen633474
    Datum12.07.2010 11:45402905 x gelesen
    Geschrieben von Michael Roleff

    Richtig, aber schon eher damit das Fw alles aufs Auto packen möchte und damit jenseits händelbarer Gewichte landet...


    Mag sein. Aber ich kann immer noch erkennen, was das mit dem Thema hier zu tun hat.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW633471
    Datum12.07.2010 11:17402572 x gelesen
    Geschrieben von Stefan BrüningWillst Du das jetzt mit Absicht missverstehen?

    Nein.

    Geschrieben von Stefan BrüningHier geht es um die Gewichtsklasse um 7,5t. Bei einem signifikanten Teil der deutschen 7,5t-LF darfst Du garantiert nicht mit Besatzung auf die Waage fahren.

    Ich habe das mal mit meinem LF 8 in 2009 gemacht.
    Ergebnis, die rechnerische Besatzung und etwas Gewichtsreserve.
    Mir reicht das, da das Fahrzeug wenn meist eh nur mit 2 Personen besetzt zu einem Oldtimer-treffen fährt........
    Allerdings kenne ich auch Fahrzeuge, da müsste man unter die Hinterachse Stützräder montieren ,-)

    Geschrieben von Stefan BrüningWas in den höheren Fahrzeugklasse los ist, dürfte aber unabhängig von den Führerscheinen sein.

    Richtig, aber schon eher damit das Fw alles aufs Auto packen möchte und damit jenseits händelbarer Gewichte landet...


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen633468
    Datum12.07.2010 11:11402811 x gelesen
    Geschrieben von Michael Roleff
    Und wie macht man das dann bei der nächst größeren Klasse ?


    Willst Du das jetzt mit Absicht missverstehen?

    Hier geht es um die Gewichtsklasse um 7,5t. Bei einem signifikanten Teil der deutschen 7,5t-LF darfst Du garantiert nicht mit Besatzung auf die Waage fahren. Daher war das für uns kein Thema - und entspricht meines Wissens nach sogar der Norm.

    Was in den höheren Fahrzeugklasse los ist, dürfte aber unabhängig von den Führerscheinen sein.

    Denn - nur zur Erinnerung - genau DAS war hier das Thema.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW633466
    Datum12.07.2010 11:02402786 x gelesen
    Geschrieben von Stefan BrüningDas gabs praktisch in der selben Ausführung auch als 7,5t-Fahrzeug.

    IMO wurden doch früher eher große/schwerere Fahrgestelle mit einem geringeren zGG zugelassen,
    weil die Anbieter gar kein reines (leichtere) Fahrgestell im Angebot hatten.
    Damit war dann aber bei gleich bleibend schwerem Fahrgestell eine Nutzlasteinschränkung verbunden....

    Geschrieben von Stefan Brüningdass man auf ein Fahrzeug >7,5t setzen wird. Da gibts dann auch so schnell kein Überladungsproblem.

    Und wie macht man das dann bei der nächst größeren Klasse ?
    18.000kg zGG ? mit all den Problemen ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen633464
    Datum12.07.2010 10:59402730 x gelesen
    Geschrieben von Paul Bohlen- und komischerweise gibt es auch Kommunen, die immer noch dafür sorgen, dass es genügend FA gibt, die die "richtige" Fahrerlaubnis (sprich C oder C1) haben,

    Richtig. Und wenn man ein bisschen in die Zukunft schaut, ist das auch bei bezahlbaren Kosten zu machen. Ein bis zwei Führerscheine im Jahr sollten machbar sein. Das macht auf Fünf Jahre gesehen schon 10 Fahrer. Ich finde, damit kann man schon arbeiten.

    Geschrieben von Paul Bohlen(da könnte man sich ein wenig veräppelt vorkommen, wenn man in die Zukunft plant und alle, die das verpeilt haben, nun mit Sonderlösungen weiterarbeiten...)

    Exakt.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen633463
    Datum12.07.2010 10:57403153 x gelesen
    Geschrieben von Michael Roleff
    Beispiele ?


    LF10/6

    Das gabs praktisch in der selben Ausführung auch als 7,5t-Fahrzeug. Aufgrund unserer Führerscheindemographie und dem restlichen Fuhrpark war schnell karl, dass man auf ein Fahrzeug >7,5t setzen wird. Da gibts dann auch so schnell kein Überladungsproblem.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW633454
    Datum12.07.2010 10:14402756 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael RoleffIst der aufgelastet oder wurde nur das tatsächlich mögliche zGG genutzt ?

    Der Begriff "Auflastung" wird häufig für eine rein formale und nicht für eine technische Ändernug verwendet.

    Ebenso wie die 7,5t-zGM eines Fahrzeugs i.d.R. eine rein formale und keine technische Grenze ist.

    Die Beispiele die hier jetzt genannt werden kombinieren diese beiden Feststellungen.

    Gruß,
    Henning


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW633453
    Datum12.07.2010 10:10402702 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Florian BeschGeschrieben von Henning Koch
    Der Klasse-3-Inhaber, der Klasse-2-Inhaber, der Klasse-C1-Inhaber, der Klasse-C-Inhaber

    sind bundesheit theoretisch einheitliche, unabhängig geprüfte Ausbildungen


    Jede Klasse für sich hat formal einheitliche Mindestanforderungen, ja.

    Aber wenn du schon anfängst Wertigkeiten unterschiedlicher Rechtsgrundlagen zu erstellen, musst du das in dem Bereich auch tun.
    Und dann wird es erstmal richtig interessant!

    Ist z.B. ein C-Fahrer für den 7,5-Tonner wirklich besser als ein C1-Fahrer?
    Ist ein B-Fahrer mit Fahrberechtigung besser als ein Kl.3-Fahrer? (praktisch ja, theoretisch nein??)

    und wie sieht es aus mit der umgeschriebenen BW-Fahrerlaubnis im Vergleich zur selbstbezahlten (also: so billig wie geht) oder zu dienstlich erworbenen (hier jedenfalls: so viel wie nötig) zivilen Fahrerlaubnis?

    Ich bleibe dabei: Hier konkret zu unterscheiden ist unmöglich, formal unnötig und der Versuch einfach verschwendete Energie.

    Wer die Energie hat, möge sie lieber in bessere Einweisungen und Übungen für seine Kraftfahrer investieren. Dann ist das Ergebnis im Idealfall hinterher so einheitlich, dass man keine Unterscheidungen mehr braucht.

    Geschrieben von Florian BeschUnd dann war da noch die Feuerwehr die TM 1u2 im Jahre 2010 komplett mit 28 h ausgebildet hat.

    Auch bei Fahrschulen kannst du nichts ausschliessen...

    Gruß,
    Henning


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    AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland633449
    Datum12.07.2010 09:41403345 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael RoleffBeispiele ?
    FFW Eppelborn, RW 1, (Iveco Magirus 75-16) ;

    - und komischerweise gibt es auch Kommunen, die immer noch dafür sorgen, dass es genügend FA gibt, die die "richtige" Fahrerlaubnis (sprich C oder C1) haben, so was.... (da könnte man sich ein wenig veräppelt vorkommen, wenn man in die Zukunft plant und alle, die das verpeilt haben, nun mit Sonderlösungen weiterarbeiten...)

    viele Grüße Paul


    alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW633446
    Datum12.07.2010 09:19403278 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoRW 1 auf MB LAF 911

    Das ist aber doch ein 9er Fahrgestell.........
    Damit ist da das normale zGG doch 9.000kg ?

    Geschrieben von Ulrich CimolinoDüsseldorf (Nachschub-LKW auf MB 814)

    Ist der aufgelastet oder wurde nur das tatsächlich mögliche zGG genutzt ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Denkt daran:
    "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW633444
    Datum12.07.2010 09:13403193 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffBeispiele ?

    Düsseldorf (Nachschub-LKW auf MB 814)
    Pfarrkirchen (RW 1 auf MB LAF 911, in dem Zusammenhang auch weiterer Ausbau)
    ...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW633441
    Datum12.07.2010 09:05403456 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinoin vielen Feuerwehren wurden 7,5 t bewusst aufgelastet, um genau das zu erzwingen!

    Beispiele ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Denkt daran:
    "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW633440
    Datum12.07.2010 09:03403351 x gelesen
    Geschrieben von Gunnar KreidlIn vielen THW Ortsverbände fuhren und fahren nur ausgebildete Kraftfahrer auch die 7,5 t Fahrgestelle . Und das mit guten Grund

    in vielen Feuerwehren wurden 7,5 t bewusst aufgelastet, um genau das zu erzwingen!


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 633432
    Datum12.07.2010 07:50403325 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochDer Klasse-3-Inhaber, der Klasse-2-Inhaber, der Klasse-C1-Inhaber, der Klasse-C-Inhaber

    sind bundesheit theoretisch einheitliche, unabhängig geprüfte Ausbildungen

    Geschrieben von Henning Kocher Klasse-B-Inhaber mit zusätzlicher Fahrberechtigung.
    wird wohl jede Org in jedem BL immer wieder ein wenig anders ausbilden. Und intern prüfen.

    Und dann war da noch die Feuerwehr die TM 1u2 im Jahre 2010 komplett mit 28 h ausgebildet hat.


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

    "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW633419
    Datum11.07.2010 23:40403257 x gelesen
    Geschrieben von Adolf HuberIch verstehe das Geschrei nicht ganz. Bis vor gut 11 Jahren machte jeder einen 3er Führerschein. Feuerwehrfahrzeuge bis 7,5t durfte damit auch jeder fahren. Mir ist keine Wehr bekannt, die vor '99 nur Inhabern eines 2er-Führerscheins erlaubt hat, die Fahrzeuge bis 7,5t zu fahren. Auch heute gilt der 3er noch. Diese 3er Fahrer durften ohne organisationsinternem Lehrgang die Fahrzeuge bewegen und jetzt wird rumgeschrien, dass das doch ein Himmelfahrtskommando sei. Da fahre ich doch lieber bei einem Neuling mit B und Sonderausbildung als mit einem Inhaber der Klasse 3 mit.

    Ich(2er FS) bin selbst kein Freund von dieser Regelung, denn ein LKW ist einfach kein PKW. Aber die ganze Sache gleich so dermaßen zu verteufeln, das ist übertrieben.


    In vielen THW Ortsverbände fuhren und fahren nur ausgebildete Kraftfahrer auch die 7,5 t Fahrgestelle . Und das mit guten Grund


    Gunnar Kreidl


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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW633418
    Datum11.07.2010 23:33402877 x gelesen
    Geschrieben von Michael WeyrichWenn ich so sehe, wie groß solche Gespanne sind und wen bzw. was sie bei einem Unfall so alles unter sich begraben, halte ich deine Behauptung für einen schlechten Witz. Das könntest du vielleicht sagen, wenn es darum ginge, Mofa zu fahren, aber mit einem 40t-Treckergespann kannst du auch mit 40km/h schon einiges plattmachen. Beispiele dafür findet man auch genügend, zumal es bei vielen Landwirten mit der technischen Sicherheit der Gespanne nicht weit her ist.

    Es geht doch nicht darum , ob nicht irgendjemand auch noch ohne entsprechenden Führerschein fahren darf, sondern darum das wir der Meinung sind Grundkenntnisse nicht mehr zu vermitteln.


    Warum soll eine Helfer seit neusten einen Fichtenmoped Schein machen, ich bin mir sicher das in meinen OV es Helfer gibt die das ganze wesentlich besser Ausbilden könnten


    Oder warum machen wir noch eine Erst Ausbildung für Atemschutzträger, es werden sich doch bestimmt in jeder Feuerwehr Kameraden finden die das vermitteln können
    .

    Na mal sehen wann wir die 7,5t Grenzen knacken. Ich vermute es wird keine 10 Jahre mehr dauern

    Gunnar Kreidl


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW633417
    Datum11.07.2010 22:21403428 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Florian BeschInteressantere Frage: Ein Feuerwehrfahrzeug rückt mit 1/n aus. Der Gruppenführer weiß das er einen richtigen FE Inhaber hinten hat, lässt aber einen Hilfskraftfahrer ans Lenkrad. Es kommt zu einem Schaden. Hätte der GF das verhindern können?

    Ich sehe das eher als künstlichen Aufreger und nicht als interessante Frage.

    Der Fahrer erfüllt die formalen Voraussetzungen für das Führen des Fahrzeugs.
    Das tut er sowohl mit der regulären Fahrerlaubnis als auch mit der besonderen Fahrberechtigung.

    Ob er nun zur selbstständigen Leitung von Fahrzeug bzw. Zug geeignet war, ist bestimmt nicht an diesen Formalitäten festzumachen.

    Vor allem: wie weit willst du differenzieren?

    Der Klasse-3-Inhaber, der Klasse-2-Inhaber, der Klasse-C1-Inhaber, der Klasse-C-Inhaber, der Klasse-B-Inhaber mit zusätzlicher Fahrberechtigung. Müssen wir da bei den formalen Voraussetzungen schon weiter differenzieren?

    Dazu kommen die individuellen Kriterien, Fahrerfahrung, Fahrzeugbeherrschung, Risikobereitschaft, Tagesform usw.

    Also der Klaus darf nur fahren, wenn der Peter und der Fritz nicht da ist, aber wenn der Udo von der Nachtschicht kommt, fährt lieber der Helmut. Der aber auch nur, wenn er grade keinen Heuschnupfen hat (wann fliegen noch gleich die Weidenpollen?) und wenn seine Frau grad nicht...

    Nee, so wird das nichts!

    Ich halte die Sache im Schadenfall für sehr einfach:
    Wer den Fehler macht, wird dafür bestraft.
    Das ist in erster Linie man der Unfallverursacher.
    Sehr viel später kann man dann mal darüber nachdenken, ob man jemandem einen (formalen!) Fehler bei der Erteilung der Fahrberechtigung nachweisen (!) kann.

    Gruß,
    Henning

    P.S.: falls jemand Statistiken oder Urteile zu Verstößen gegen §30(2) StVZO greifbar hat, wäre ich trotzdem am Inhalt interessiert.


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    AutorMark8us 8E., Trabitz / Bayern / Oberpfalz633412
    Datum11.07.2010 21:26402992 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschInteressantere Frage: Ein Feuerwehrfahrzeug rückt mit 1/n aus. Der Gruppenführer weiß das er einen richtigen FE Inhaber hinten hat, lässt aber einen Hilfskraftfahrer ans Lenkrad. Es kommt zu einem Schaden. Hätte der GF das verhindern können?


    Hm das würde mich jetzt auch interssieren. Aber eigentlich kanns mir egal sein ich selbst hab kein solch komisches Fahrzeug und wenn würde ich mich als Kdt. weigern sowas zu unterschreiben.

    Schönen Abend noch

    Markus


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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen633397
    Datum11.07.2010 19:18402985 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum FeldeHier reden wir aneinander vorbei, zumindest glaube ich nicht das alle einen Ausbildungsumfang von 2 Jahren realisieren können.

    Nein sicher nicht. Aber ein bissl mehr täte schon not.....

    Geschrieben von Ingo zum FeldeUnfälle passieren bei FW/RD auch jetzt und das Problem ist eher übergroße Eile und nicht das fahrerische Können an sich.

    Mhh, sowohl als auch würde ich sagen. Aber sicher ist die unkontrollierte Stellung des Gasfußes nicht unerheblich.....


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen633391
    Datum11.07.2010 18:56403404 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzAnsonsten bin ich auf das Thema der Mehr-Ausbildung ganz sicher auf deiner Linie ;-).

    Hier reden wir aneinander vorbei, zumindest glaube ich nicht das alle einen Ausbildungsumfang von 2 Jahren realisieren können.

    Der Führerschein ist da nur eine Baustelle, wohl aber nicht die größte:
    Unfälle passieren bei FW/RD auch jetzt und das Problem ist eher übergroße Eile und nicht das fahrerische Können an sich.

    Gruß
    Ingo


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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen633390
    Datum11.07.2010 18:50403526 x gelesen
    Geschrieben von Adolf HuberIch verstehe das Geschrei nicht ganz.

    Ich schrei doch ne.

    Geschrieben von Adolf HuberBis vor gut 11 Jahren machte jeder einen 3er Führerschein. Feuerwehrfahrzeuge bis 7,5t durfte damit auch jeder fahren.

    Ja, bis vor nunmehr 11 Jahren durfte jeder 3-er alles bis 7,5t fahren. Heute nicht mehr, und?

    Geschrieben von Adolf HuberDiese 3er Fahrer durften ohne organisationsinternem Lehrgang die Fahrzeuge bewegen und jetzt wird rumgeschrien, dass das doch ein Himmelfahrtskommando sei.

    Wenn Sie es bei ihren Feuerwehren so einfach durften..... So weit, so schlecht.

    Geschrieben von Adolf HuberDa fahre ich doch lieber bei einem Neuling mit B und Sonderausbildung als mit einem Inhaber der Klasse 3 mit.

    Aber doch hoffentlich nur wenn du seine Sonderausbildung und dessen Ausbilder kennst.

    Geschrieben von Adolf HuberIch(2er FS) bin selbst kein Freund von dieser Regelung, denn ein LKW ist einfach kein PKW. Aber die ganze Sache gleich so dermaßen zu verteufeln, das ist übertrieben.

    Zu sehr deutsch:
    Mich kotzt es an, dass die dt. Feuerwehren und deren Kommunen teilweise 11 Jahre geschlafen haben und jetzt dünne Bretter gebohrt haben.
    Es kotzt mich des Weiteren absolut an, junge motivierte FA im schlimmsten Fall in das mehr als offene Messer der dt. Justiz laufen zu lassen. Mögliche Szenarien wurden bereits geschildert.

    Nochmal, wir haben seit 1999 ein europäisches FS-Recht. Ob man das toll findet lass ich offen. Und alle Beteiligten hatten genügend Zeit sich darauf einzustellen bzw. danach zu richten.

    Peter
    *dessen 2-er komplett durch die Kommune bezahlt wurde*

    PS: Ich muss in 12 Jahren das erste Mal zur Untersuchung. Können wir das für Feuerwehrler nicht auch noch kippen? Schließlich kostet das die Kommunen ja auch Geld und man macht es ja freiwillig und so.


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 633389
    Datum11.07.2010 18:46403202 x gelesen
    Da uns im Saarland auch die Segen des Feuerwehrführerscheines drohen (Link) werde ich folgendes wahrscheinlich auch beherzigen:

    Geschrieben von Markus Weber: ich setz mich nicht zu Leuten ins Auto, die keinen ordentlichen Führerschein haben, weil ich keine Lust mehr habe die Kohlen für Leute aus dem Feuer zu holen, die meine Arbeit nicht Wertschätzen.


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

    "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern633376
    Datum11.07.2010 13:45403473 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzWarten wir auf die erste-hoffentlich nicht mit letalem Ausgang- Meldung über einen Unfall eines schmalspurausgebildeten 7,5t-Ma.

    Ich verstehe das Geschrei nicht ganz. Bis vor gut 11 Jahren machte jeder einen 3er Führerschein. Feuerwehrfahrzeuge bis 7,5t durfte damit auch jeder fahren. Mir ist keine Wehr bekannt, die vor '99 nur Inhabern eines 2er-Führerscheins erlaubt hat, die Fahrzeuge bis 7,5t zu fahren. Auch heute gilt der 3er noch. Diese 3er Fahrer durften ohne organisationsinternem Lehrgang die Fahrzeuge bewegen und jetzt wird rumgeschrien, dass das doch ein Himmelfahrtskommando sei. Da fahre ich doch lieber bei einem Neuling mit B und Sonderausbildung als mit einem Inhaber der Klasse 3 mit.

    Ich(2er FS) bin selbst kein Freund von dieser Regelung, denn ein LKW ist einfach kein PKW. Aber die ganze Sache gleich so dermaßen zu verteufeln, das ist übertrieben.


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz633374
    Datum11.07.2010 13:23403154 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Peter LieffertzDie Feuerwehr die die entsprechenden Fahrzeuge stehen hat, muss die entsprechenden Ma. vorhalten und gut. Ob dafür jetzt ein Fahrzeug umgebaut wird oder die Leute regulär den Schein mit nem zivilen LKW machen ist doch vollkommen Bummi.

    Bisher waren die Anforderungen an Fahrschulfahrzeuge recht weit gefasst. So konnten eigentlich viele Standard-Feuerwehrfahrzeuge problemlos mit wenig Aufwand (Doppelbedienung, inkl. Einbau für weniger als 2.000,-€ zu haben) zum Fahrschulfahrzeug umgerüstet werden. Wie gesagt ist das aufgrund spezieller gefasster Kriterien auch weggefallen bzw. fällt für bestehende Fahrzeuge in naher Zukunft weg (Übergangsregelung). Damit haben sich nämlich ohne Qualitätseinbußen in der Ausbildung wirklich massiv Kosten sparen lassen (siehe mein vorhin genanntes Beispiel).

    Gruß,
    Michael


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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen633370
    Datum11.07.2010 13:14403395 x gelesen
    Geschrieben von Michael WeyrichSchwarz oder weiß, das digitale Zeitalter läßt grüßen...

    Ja, bei solchen Dingen bin ich für das Ganz oder gar Nicht.

    Geschrieben von Michael WeyrichIch bin weder dafür noch gegen diese Regelung, wie sie derzeit kommt. Die Grenze der Klasse B ist derzeit bei 3,5t, eigentlich zumindest heutzutage eine willkürliche Grenze. Ein Fahrzeug mit 4,5t unterscheidet sich nicht wesentlich von einem mit 3,5t, eines mit 7,5t dagegen aber meist schon deutlich von einem mit 4,5 oder 3,5t. Es wurde einfach versäumt, europaweit diese 3,5t-Grenze den technischen Entwicklungen anzupassen und z.B. generell auf 4,5t anzuheben. Für das, was früher mit einem 3,5-Tonner ging, braucht man aufgrund gestiegener Fahrgestellgewichte und Sicherheitsausstattungen heute schon einen 4,5-Tonner. Das gilt nicht nur für die Feuerwehr sondern quer durch alle Branchen.

    Dann hätte die Politik sich halt für diese Geschichte einsetzen sollen. Ich denke aber mal, die Politik war sich gar nicht bewußt das man plötzlich Leute hat die aus dem Graben springen und "Ausnahme" schreien. Für jeden Unternehmer war es bisher einfach so die regelung zu nehmen wie sie ist und ggf. bei entsprechenden Fahrzeugen Leute einzustellen die den Schein haben oder ihren AN den Schein machen zu lassen.

    Geschrieben von Michael WeyrichIm Gegenzug macht es wenig Sinn, Leute einfach ohne entsprechende Ausbildung auf 7,5-Tonner loszulassen. Das hat auch beim alten 3er schon keinen Sinn gemacht, ich hab selbst damals auch ein paar Tage gebraucht, mich an die LKW-Abmessungen zu gewöhnen, obwohl ich auf Kleintransportern (3,5t-Klasse) schon geübt war (hab mal während dem Studium als Aushilfsfahrer gejobbt).
    Wenn man aber eine ausführlichere Ausbildung zur Pflicht macht (die ich durchaus für nötig und sinnvoll halte), kommt man schnell wieder in den Bereich, wo man auch gleich eine Fahrschule besuchen könnte, um den "offiziellen" Führerschein zu machen oder zumindest wo man mit entsprechend ausgehandelten Rabatten bei Teilnahme mehrerer Leute an einem Ausbildungsgang kaum noch Kosten gegenüber dem richtigen FS spart.


    Diese Möglichkeit bestand und besteht doch.

    Geschrieben von Michael WeyrichHier gäbe es noch andere Alternativen. War es bisher meist problemlos möglich, die FS-Ausbildung der Klasse C auf einem lediglich mit Doppelbedienung ausgerüsteten FW-Fahrzeug zu machen, fällt diese Möglichkeit in Zukunft auch für viele Weg. Hier kommen lediglich noch z.B. Wechsellader oder größere GW-L in Betracht, da beladen/unbeladen gefahren werden muss und auch sonstige Anforderungen an die Ausstattung und Abmessungen eines Fahrschulfahrzeuges gestiegen sind. Hier könnte ich mir Ausnahmen für einen rein auf Feuerwehr beschränkten FS vorstellen. Ob das aber massiv Kosten einspart, weiß ich nicht.

    Warum denn eigentlich immer diese Sonder-FS?
    Die Feuerwehr die die entsprechenden Fahrzeuge stehen hat, muss die entsprechenden Ma. vorhalten und gut. Ob dafür jetzt ein Fahrzeug umgebaut wird oder die Leute regulär den Schein mit nem zivilen LKW machen ist doch vollkommen Bummi.

    Geschrieben von Michael WeyrichImmerhin konnten durch Stellung eines vorhandenen FW-Fahrzeuges und gemeinsame Ausbildung von ca. 20 FA für reine Klasse C-Ausbildung bei uns noch vor ca. 6 Jahren Ausbildungskosten (ohne Fahrzeugbetriebskosten) von weniger als 500,-€ pro Person (inkl. aller sonst. Gebühren und ärztl. Untersuchung) realisiert werden. Es gibt also (oder gab zumindest) auch noch andere kostengünstige Alternativen, auch ohne Sonderregelungen, die die Sicherheit anderer gefährden.

    Eben, und genau diese Sonderregelungen werden doch von den Meisten hier kritisiert.
    Feuerwehren die bisher einen Bedarf sahen, mußten auch nicht erst mit den Forderungen nach nem Sonderweg aus ihrer Schreckstarre erwachen....

    Peter


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz633369
    Datum11.07.2010 12:56403630 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Peter LieffertzAber jetzt mal kurz Butter bei die Fische, was willst du denn nun wirklich? Für diese beknackte Regelung oder dagegen?

    Schwarz oder weiß, das digitale Zeitalter läßt grüßen...

    Ich bin weder dafür noch gegen diese Regelung, wie sie derzeit kommt. Die Grenze der Klasse B ist derzeit bei 3,5t, eigentlich zumindest heutzutage eine willkürliche Grenze. Ein Fahrzeug mit 4,5t unterscheidet sich nicht wesentlich von einem mit 3,5t, eines mit 7,5t dagegen aber meist schon deutlich von einem mit 4,5 oder 3,5t. Es wurde einfach versäumt, europaweit diese 3,5t-Grenze den technischen Entwicklungen anzupassen und z.B. generell auf 4,5t anzuheben. Für das, was früher mit einem 3,5-Tonner ging, braucht man aufgrund gestiegener Fahrgestellgewichte und Sicherheitsausstattungen heute schon einen 4,5-Tonner. Das gilt nicht nur für die Feuerwehr sondern quer durch alle Branchen.

    Im Gegenzug macht es wenig Sinn, Leute einfach ohne entsprechende Ausbildung auf 7,5-Tonner loszulassen. Das hat auch beim alten 3er schon keinen Sinn gemacht, ich hab selbst damals auch ein paar Tage gebraucht, mich an die LKW-Abmessungen zu gewöhnen, obwohl ich auf Kleintransportern (3,5t-Klasse) schon geübt war (hab mal während dem Studium als Aushilfsfahrer gejobbt).
    Wenn man aber eine ausführlichere Ausbildung zur Pflicht macht (die ich durchaus für nötig und sinnvoll halte), kommt man schnell wieder in den Bereich, wo man auch gleich eine Fahrschule besuchen könnte, um den "offiziellen" Führerschein zu machen oder zumindest wo man mit entsprechend ausgehandelten Rabatten bei Teilnahme mehrerer Leute an einem Ausbildungsgang kaum noch Kosten gegenüber dem richtigen FS spart.

    Hier gäbe es noch andere Alternativen. War es bisher meist problemlos möglich, die FS-Ausbildung der Klasse C auf einem lediglich mit Doppelbedienung ausgerüsteten FW-Fahrzeug zu machen, fällt diese Möglichkeit in Zukunft auch für viele Weg. Hier kommen lediglich noch z.B. Wechsellader oder größere GW-L in Betracht, da beladen/unbeladen gefahren werden muss und auch sonstige Anforderungen an die Ausstattung und Abmessungen eines Fahrschulfahrzeuges gestiegen sind. Hier könnte ich mir Ausnahmen für einen rein auf Feuerwehr beschränkten FS vorstellen. Ob das aber massiv Kosten einspart, weiß ich nicht.

    Immerhin konnten durch Stellung eines vorhandenen FW-Fahrzeuges und gemeinsame Ausbildung von ca. 20 FA für reine Klasse C-Ausbildung bei uns noch vor ca. 6 Jahren Ausbildungskosten (ohne Fahrzeugbetriebskosten) von weniger als 500,-€ pro Person (inkl. aller sonst. Gebühren und ärztl. Untersuchung) realisiert werden. Es gibt also (oder gab zumindest) auch noch andere kostengünstige Alternativen, auch ohne Sonderregelungen, die die Sicherheit anderer gefährden.

    Gruß,
    Michael


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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen633365
    Datum11.07.2010 12:35403295 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierOh, Gunnar in allen Ehren, aber die 7,5 to. hatte ich schon viel früher prophezeiht. Z.B. am 30.11.2008.

    Ok, jetzt ist es an der Zeit sich in eine stille Ecke zurückzuziehen und leise zu weinen.....

    Und eine Bitte an alle hier: Schreibt bitte nicht mehr was die Fahrzeuge so wiegen. Nicht das wir hier wieder die sonst tiefschlafenden ....*zensiertwegenBashingverdachts* wecken und die das auch für eine gute Idee halten um mal punkten zu können.

    Peter


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional633364
    Datum11.07.2010 12:31403362 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Peter LieffertzBesonders bedenklich finde ich das Gunnars Prophezeiung auf die du antwortest, erst von 10/2009 ist und schon so sehr Realität....:-(.

    Oh, Gunnar in allen Ehren, aber die 7,5 to. hatte ich schon viel früher prophezeiht. Z.B. am 30.11.2008.


    MkG,
    Christi@n

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    - This is my very own opinion... -

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    AutorKim 8S., Hambergen / Niedersachsen633363
    Datum11.07.2010 12:27403377 x gelesen
    Na, das ist doch maleine sehr positive Nachricht.

    Ich werde jetzt die Petition einreichen, dass Menschen über 100 Kg, die mehr als 4 Jahre Fahrpraxis (nur unfallfrei) auf einen Fahrrad nachweisen können (Fahrradführerschein aus der Grundschule reicht), das führen von Hubschraubern erlaubt wird.

    Ich freu mich jetzt schon, müsste doch klappen.


    Ich hoffe es ist zu erkenenn, was ich von diesm Blödsinn, mit den Führerscheinen halte.


    Gruß Kim

    "Wer Visionen hat, der muß mal zum Arzt gehen" Helmut Schmidt

    Alle meine Beiträge im Forum sind meine persönliche Meinung.

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen633362
    Datum11.07.2010 12:23403533 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n Pannierhttp://www.feuerwehr-forum.de/s.php?m=585638

    Besonders bedenklich finde ich das Gunnars Prophezeiung auf die du antwortest, erst von 10/2009 ist und schon so sehr Realität....:-(.

    Peter


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional633361
    Datum11.07.2010 12:18403654 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Florian BeschWesentlich interessanter wird der erste Prozess (CP hatte das mal irgendwo sehr plastisch dargestellt) in diesem Zusammenhang.

    http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?m=548411
    http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?m=585638


    MkG,
    Christi@n

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen633359
    Datum11.07.2010 12:08403620 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberEs ist daher vollkommen unnötig, darüber zu diskutieren, ob es weniger Ausbildung auch tut. Das gestehe ich höchstens dem Kämmerer zu, aber nicht Feuerwehrleuten. Dem Kämmerer konnte man früher schlicht mit "Nein" antworten. Dank des Engagements unserer "Interessenvertretung" ist das heute nicht mehr so einfach, aber immer noch möglich. Nur wird das vielerorts gar nicht gewünscht, schlicht weil einige Heißdüsen darauf geiern auch mal Feuerwehrauto fahren zu dürfen. Das der Verband das auch noch unterstütz ist selten dämlich, passt aber komplett ins Bild.

    Wo kann ich unterschreiben?!

    Peter


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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg633358
    Datum11.07.2010 11:59403699 x gelesen
    Geschrieben von Michael Weyrichich zeige nur andere Beispiele auf, wo es Ausnahmen schon gibt bzw. wo es auch wenig sinnvolle Regelungen gibt, die komischerweise anscheinend problemlos sind.

    Bevor wir jetzt tiefer einsteigen: Das ist das Problem - und ich sehe das auch im landwirtschaftlichen Bereich nicht so gerne, was da alles läuft. Es ist doch aber so, dass deine Argumentation mit jeder neuen Sonderregelung noch stärker auftreten wird. "Wenn die Feuerwehr das darf, dann...", "Wenn ich bei Feuerwehr XY darf, warum dann nicht auch Anhänger?", "wenn ich 7,5T darf, warum dann nicht auch 10,11,12 Tonnen - so groß ist der Untschied vom 815 Atego abgelastet und überladen dann auch nicht mehr..." [to be continued].

    In meinen Augen ist die ganze Diskussion für die Katz.

    Es gibt eine gute Ausbildung für LKW, wie wir sie vom TSF-W aufwärts einsetzen. Die nennt sich C(1). Kann man bei (fast) jeder Fahrschule käuflich erwerben. Ist für den Feuerwehrangehörigen kostenlos.

    Es ist daher vollkommen unnötig, darüber zu diskutieren, ob es weniger Ausbildung auch tut. Das gestehe ich höchstens dem Kämmerer zu, aber nicht Feuerwehrleuten. Dem Kämmerer konnte man früher schlicht mit "Nein" antworten. Dank des Engagements unserer "Interessenvertretung" ist das heute nicht mehr so einfach, aber immer noch möglich. Nur wird das vielerorts gar nicht gewünscht, schlicht weil einige Heißdüsen darauf geiern auch mal Feuerwehrauto fahren zu dürfen. Das der Verband das auch noch unterstütz ist selten dämlich, passt aber komplett ins Bild.

    Gruß,
    Markus


    Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

    J. Mäschle, Forums-Philosoph

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen633357
    Datum11.07.2010 11:52403696 x gelesen
    Oor Mist, meinen Zynismus habsch jetzt schlecht rübergebracht....

    Aber jetzt mal kurz Butter bei die Fische, was willst du denn nun wirklich? Für diese beknackte Regelung oder dagegen?

    Und so ganz nebenher. Gestern erst ging es um Ausbildung und deren Qualität in der Fläche(HSR).
    Und da fand man ja unterschwellig schon ein riesiges Gefälle zur Benutzung von PSA. Und dieses sollte auch als Standortausbildung funktionieren können. Wenn ich da jetzt Parallelen zur organisationseigenen,selbst verantworteten Ausbildung ziehe, wird mir übel.

    Peter


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz633355
    Datum11.07.2010 11:40403619 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Peter LieffertzVielleicht weil der Trekker-Fahrer maximal sich selbst umbringen kann?

    Wenn ich so sehe, wie groß solche Gespanne sind und wen bzw. was sie bei einem Unfall so alles unter sich begraben, halte ich deine Behauptung für einen schlechten Witz. Das könntest du vielleicht sagen, wenn es darum ginge, Mofa zu fahren, aber mit einem 40t-Treckergespann kannst du auch mit 40km/h schon einiges plattmachen. Beispiele dafür findet man auch genügend, zumal es bei vielen Landwirten mit der technischen Sicherheit der Gespanne nicht weit her ist.

    Gruß,
    Michael


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz633354
    Datum11.07.2010 11:37403846 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Markus WeberDen gab es schon immer (Klasse 5). Die wurde lediglich den Gegebenheiten angepasst. Ich habe noch drei Klassen erwerben müssen um Traktoren zu fahren.
    - Klasse 5 mit 15 (Sondergenehmigung, Amtsärztliches Attest), Traktoren bis 32km/h, zwei Hänger bis 25km/h, zGM < 7,5T
    - Klasse 3 mit 17 (Sondergenehmigung, MPU), Traktoren ohne Geschwindigkeitsbeschränkung bis 7,5T, ein Hänger bis 40km/h
    - Klasse 2 mit 21: alle Traktoren


    Klasse 5 gibt's immer noch, heißt jetzt L, normal wie früher ab 16, teilweise auch heute noch mit Ausnahmegenehmigung ab 15. Eine zul. GM unter 7,5t war da aber noch nie drin, weder damals noch heute.

    Klasse 3 enthielt auch die Möglichkeit, Traktoren unter 7,5t mit 2 zulassungsfreien (25km/h)-Anhängern zu fahren, bei 40km/h-Anhängern (zugelassen)nur ein Anhänger und auch nur mit max. 1 Achse (oder Tandemachse unter 1m Achsabstand).

    Dafür darf jetzt der 16jährige mit Gespannenn auf die Menschheit los, für die er früher 21 Jahre alt sein musste und den vollen LKW-Schein brauchte, heute reicht T. Das ist aber anscheinend ja auch kein Problem. Immerhin gibt's da 'ne Ausbildung dazu. Beim alten 5er gab's ja nicht mal 'ne praktische Prüfung.

    Geschrieben von Markus WeberNicht mehr. Gab da ein Problem bei gewerblichen Biogasanlagen und bei Lohnunternehmern (Gewerbe). Da durfte der T-Fahrer beim Maishäckseln Feld A miternten (landwirtschaftlicher Mais), bei Feld B war es Fahren ohne Fahrerlaubnis (gewerblicher Biogasmais).

    Wäre mir neu, dass das abgeschafft wurde. Seit wann? Wo geregelt? Kann höchstens sein, dass man den Lohnbetrieb in den Umfang der landw. Nutzung eingeschlossen hat, die Nutzungsbeschränkung an sich existiert m.W. noch.

    Geschrieben von Markus WeberDu hast zumindest mal (im Idealfall) ein paar Stunden unter Aufsicht ein Fahrzeug der entsprechenden FEK bewegt. Das ist absolut sinnvoll. Jetzt jammert man, wenn man das nicht mehr braucht? Es kostet euch doch nichtmal Geld! Das zahlt doch auch beim richtigen Führerschein die Kommune!

    Das hat man u.U. auch bei entsprechend geregelter Ausbildung in der Feuerwehr. Außerdem jammere ich bestimmt nicht. Ich sage ja auch nicht, dass ich unbedingt den FW-FS für gut befinde, ich zeige nur andere Beispiele auf, wo es Ausnahmen schon gibt bzw. wo es auch wenig sinnvolle Regelungen gibt, die komischerweise anscheinend problemlos sind.

    Gruß,
    Michael


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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg633352
    Datum11.07.2010 11:13403865 x gelesen
    Geschrieben von Michael WeyrichBeispiele gefällig?

    Schön, und deshalb ist es unbedingt erforderlich ausgerechnet die "Berufsgruppe", die im Schnitt am Wenigsten mit den betreffenden Fahrzeugen fährt schlechter auszubilden? Wohl kaum!

    Geschrieben von Michael WeyrichWenn es schon spezielle Führerscheine für landwirtschaftliche Fahrzeuge gibt

    Den gab es schon immer (Klasse 5). Die wurde lediglich den Gegebenheiten angepasst. Ich habe noch drei Klassen erwerben müssen um Traktoren zu fahren.
    - Klasse 5 mit 15 (Sondergenehmigung, Amtsärztliches Attest), Traktoren bis 32km/h, zwei Hänger bis 25km/h, zGM < 7,5T
    - Klasse 3 mit 17 (Sondergenehmigung, MPU), Traktoren ohne Geschwindigkeitsbeschränkung bis 7,5T, ein Hänger bis 40km/h
    - Klasse 2 mit 21: alle Traktoren

    Wesentlich sinnvoller war das auch nicht, und ich musste bei allen drei Führerscheinen kein einziges Mal Traktor fahren. Als meine Schwester ihren T gemacht hat musste sie das sehr wohl...

    Geschrieben von Michael Weyrichdie zudem auch noch an die landwirtschaftliche Nutzung gebunden sind

    Nicht mehr. Gab da ein Problem bei gewerblichen Biogasanlagen und bei Lohnunternehmern (Gewerbe). Da durfte der T-Fahrer beim Maishäckseln Feld A miternten (landwirtschaftlicher Mais), bei Feld B war es Fahren ohne Fahrerlaubnis (gewerblicher Biogasmais).

    Geschrieben von Michael WeyrichUnd wenn ich so an meine Fahrschulzeit denke, "fahren" habe ich erst später gelernt, in der Fahrschule ging's zu 90% nur um die Einhaltung von Verkehrsregeln.

    Du hast zumindest mal (im Idealfall) ein paar Stunden unter Aufsicht ein Fahrzeug der entsprechenden FEK bewegt. Das ist absolut sinnvoll. Jetzt jammert man, wenn man das nicht mehr braucht? Es kostet euch doch nichtmal Geld! Das zahlt doch auch beim richtigen Führerschein die Kommune!


    Im Besitz eines privat bezahlten, richtigen Führerschein,
    Markus


    Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

    J. Mäschle, Forums-Philosoph

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    AutorPete8r L8., Köln / St. Wendel / NRW / Saarland633351
    Datum11.07.2010 11:11403542 x gelesen
    Geschrieben von Michael Weyrichseparate Anhängerklassen

    Bei dem Thema drängt sich mir noch ne ganz andere Frage auf.

    Mit dem Feuerwehrführerschein darf ich KFZ bis 4,75t bzw. 7,5t fahren. (das ich nix davon halte steht ja auf nem andern Blatt)
    Ist bzlg. der Nutzung von Anhängern irgendeine Aussage getroffen worden?

    Beispiel: Ich darf den MTW unseres DRK OV mit meinem normalen Führerschein fahren (unter 3,5t) den je nach Stichwort nötigen Technikanhänger (über 750kg) darf ich aber nicht anhängen. Mit dem Fwschein dürfte ich ihn dann auch nicht anhängen, oder doch? Ist das Thema Anhänger in dem Bezug überhaupt geregelt?

    Gruß Peter


    Alles was ich schreibe ist ausschließlich meinen Meinung.

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen633350
    Datum11.07.2010 11:10403827 x gelesen
    Geschrieben von Michael WeyrichKönnte man eigentlich, wenn es nicht schon so absolut bescheuerte Einteilungen gäbe. Beispiele gefällig?

    Cool, und deshalb jetzt dieser Quatsch mit dem Feuerwehrschein...
    Übrigens finde ich zumindest gefühlt, das es auch ne Menge Unfälle mit eben diesen Wohnwagengespannen gibt.

    Geschrieben von Michael WeyrichWenn es schon spezielle Führerscheine für landwirtschaftliche Fahrzeuge gibt (die zudem auch noch an die landwirtschaftliche Nutzung gebunden sind), warum soll es dann keine speziellen Führerscheine für rote Autos mit blauen Lampen geben?

    Vielleicht weil der Trekker-Fahrer maximal sich selbst umbringen kann?

    Geschrieben von Michael WeyrichUnd wenn ich so an meine Fahrschulzeit denke, "fahren" habe ich erst später gelernt, in der Fahrschule ging's zu 90% nur um die Einhaltung von Verkehrsregeln.

    Nun, ich habe anno 1999 bei meiner 2 schon ein erstes Gefühl fürs LKW fahren bekommen. Musstest du nicht fahren ;-)?
    Und wenn du bei mir bis zu Ende gelesen hast, schrieb ich dann auch vom regelmäßig Fahren.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz633349
    Datum11.07.2010 10:58404087 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Peter Lieffertzwarum kann man nicht einfach die FS-Klassen endlich mal in Ruhe lassen und als gegeben hinnehmen?

    Könnte man eigentlich, wenn es nicht schon so absolut bescheuerte Einteilungen gäbe. Beispiele gefällig?

    - Man führt separate Anhängerklassen ein, aber gerade beim PKW (bis 3,5t) erlaubt man weitergehende Ausnahmen, so dass auch fahrkritische Wohnwagengespanne (die man oft genug in der Ferienzeit auf der Autobahn liegen sieht) weiterhin ohne speziellen Anhängerschein gefahren werden dürfen. Damit ist eigentlich die ganze Klasse BE ein schlechter Witz, wenn man sieht, was man schon alleine mit dem B fahren darf.

    - Man führt eine Klasse C1E ein und beschränkt die dermaßen, dass schon ein etwas größerer Anhänger hinter einem 4-Tonnen-Sprinter gleich den vollen CE erforderlich machen kann. Dass 98% der Autofahrer diese Anhängerregelung nicht verstehen bzw. auslegen können (und wohl auch immer noch einige Polizisten) interessiert niemanden.

    - Man erlaubt 16jährigen, ein 40t-Gespann in der Landwirtschaft mit bis zu 40km/h zu fahren. Machen diese dann mit 18 Klasse B, bekommen sie aber noch nicht mal den BE dazu.

    - Neueinsteiger bekommen mit dem Klasse B wesentlich weniger als Altinhaber der Klasse 3, den Altinhabern schenkt man aber bei Umschreibung auf Wunsch noch Klasse T hinzu, damit die landwirtschaftliche Gespanne fahren dürfen, die sie vorher nicht fahren durften.

    Man sieht auch: Die landwirtschaftliche Lobby hat sich anscheinend schon vor der Einführung der EG-Führerscheinklassen darum gekümmert, ihre Interessen durchzusetzen. Da gab's dann auch keine Diskussionen drüber, das ist jetzt halt so. Wenn es schon spezielle Führerscheine für landwirtschaftliche Fahrzeuge gibt (die zudem auch noch an die landwirtschaftliche Nutzung gebunden sind), warum soll es dann keine speziellen Führerscheine für rote Autos mit blauen Lampen geben? Und wenn ich so an meine Fahrschulzeit denke, "fahren" habe ich erst später gelernt, in der Fahrschule ging's zu 90% nur um die Einhaltung von Verkehrsregeln.

    Gruß,
    Michael


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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg633347
    Datum11.07.2010 10:47404211 x gelesen
    Geschrieben von Linus DrescherIch meinte: Da das Gesetz ausdrücklich nur für ehrenamtliche Helfer gilt, werden hauptamtliche Mitarbeiter, egal wo, wohl trotzdem den Original-Führerschein brauchen. So ganz sicher scheinen sich die Initiatoren da aber wohl auch nicht zu sein. Sonst würde Herr Herrman wohl nichts von "Abgrenzungsproblemen" sagen...

    Vielleicht meint der Herr Minister auch ein anderes Abgrenzungsproblem? Fakt ist doch das Helfer, egal welcher Organisation, nicht blöd sind. Wenn also beispielsweise der HA des THW nicht in den Genuß der Segnungen der FeV(neu) kommt, dann kann er seinen Feuerwehrführerschein ja als Ehrenamtlicher derselben Organisation machen.

    Wie sieht dass dann in der Praxis aus? Darf er dann tagsüber den GKW auch schnell in die Werkstatt fahren, oder darf er damit nur nachts mit Lalü im Einsatz fahren? Da hängt dann ein ganzer Rattenschwanz an möglichen fiesen Gerichtsentscheidungen hinten dran. Wenn er es nämlich NICHT darf, wird bald das Gejammer über zu viel Bürokratie und nicht nachvollziehbare Rechtsgrundlage losgehen. Wenn er es darf wird sich bald der erste Handwerksmeister beschweren, warum der HA Gemeindemitarbeiter (Feuerwehr) seinen Hilfsführerschein "gewerblich" nutzen darf, er aber seinen Stift nicht mit dem LKW fahren lassen darf. Was irgendwie voll ungerecht und blöd ist.

    Die Haftungsfrage hatten wir ja schon: wie sieht es aus, wenn ich einen mit Hilfsführerschein und einen ausgebildeten Fahrer dabei habe? Darf der Volkssturm dann auch fahren? Was ist wenn etwas passiert? Hätte ich es verhindern können, wenn ich den Mann mit dem richtigen Führerschein ans Steuer gesetzt hätte? Woher soll dann der Hilfsfahrer seine Praxis bekommen? Sind evtl. auch die Hilfsfahrlehrer mit dran, wenn der Volkssturm Mist baut?

    Wenn es um die unschönen Details geht ist es aber seltsamerweise von Seiten der "Interessenvertretung" sehr still. Meine Einstellung ist klar: ich setz mich nicht zu Leuten ins Auto, die keinen ordentlichen Führerschein haben, weil ich keine Lust mehr habe die Kohlen für Leute aus dem Feuer zu holen, die meine Arbeit nicht Wertschätzen. Das hätte ich damals schon zur Ü-Hosen-Debatte Baden-Württemberg durchziehen sollen, ich habe aber auf die Aussagen des heutigen LBD Baden-Württemberg vertraut. Resultat: 2010 genau NULL Überhosen in meiner Abteilung.

    Wobei ich beim Führerschein glücklicherweise gute Karten habe: ca. die Hälfte der Mannschaft hat eine FEK 2/CE. Teilweise beruflich, teilweise Bundeswehr, teilweise kommunal finanziert.

    Gruß,
    Markus


    Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

    J. Mäschle, Forums-Philosoph

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen633344
    Datum11.07.2010 10:17403623 x gelesen
    Geschrieben von Saftig StefanAuch eine Möglichkeit, ich bin mit meiner Situation auch so zufrieden, ist halt nur Quatsch, mit der Erhöhung auf 4,5 to. für Einsatzfahrzeuge. Dann kann man auch alles beim alten lassen.

    Wieso 4,5t? Unsere Putzoberschten haben es ja nun geschafft das der Bundesrat 7,5t gut findet.

    Und ja, wenn das Wehklagen und Jammern aufhört, kann man tatsächlich alles beim Alten lassen. Und denen die diese merkwürdigen bunten Autos mit den Lämpchen auf dem Dach fahren sollen, gefälligst auch ne vernünftige Ausbildung im Sinne von Fahrschule und danach regelmäßigem Fahren zukommen lassen.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorSaft8ig 8S., Söhrewald / Hessen633342
    Datum11.07.2010 10:11403777 x gelesen
    Auch eine Möglichkeit, ich bin mit meiner Situation auch so zufrieden, ist halt nur Quatsch, mit der Erhöhung auf 4,5 to. für Einsatzfahrzeuge. Dann kann man auch alles beim alten lassen.


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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen633340
    Datum11.07.2010 10:09403953 x gelesen
    Hallo Stafan,

    warum kann man nicht einfach die FS-Klassen endlich mal in Ruhe lassen und als gegeben hinnehmen?

    Wäre ja auch mal ne Überlegung wert.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorSaft8ig 8S., Söhrewald / Hessen633339
    Datum11.07.2010 10:08403632 x gelesen
    Sorry kam falsch rüber,

    meinte damit, das man sowas in der Art auch für die Feuerwehr machen könnte. Natürlich müsste man vom Alter her schauen, was der Gesetzgeber zulassen würde.

    Hast Recht, habe mich verschrieben. Das richtige Gedacht, nur falsch getippt, Danke.


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    AutorKlau8s S8., München / Bayern633338
    Datum11.07.2010 10:03404216 x gelesen
    Geschrieben von Saftig Stefanieso kann man es nicht so machen, wie bei dem Motorad, wo die jenigen, die vor 1980 geboren sind, jetzt bis 125 kw fahren dürfen.

    nicht vor 1980 geboren, sondern vor April 1980 den alten Führerschein Klasse 1 gemacht, wenn ich mich richtig erinnere,dann weisst du jetzt in welche Altersklasse du hineinstösst und die Mehrzahl der Betreffenden wohl deutlich jünger sind.


    Gott zum Gruße Klaus

    „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“
    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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    AutorSaft8ig 8S., Kruft / Rheinland Pfalz633330
    Datum11.07.2010 09:52404117 x gelesen
    Hab da mal ein anderes Anliegen,

    ich fahre beruflich einen 18,5 to Zug mit 7,5 to. Zugmaschine. Besitze diesen Führerschein, heutige C1E (CE mit Einschränkung79) seit 1994 habe Fahrpraxis auf diesem Fahrzeug seit 1998.

    (Ich weiss, das diese Züge größer sind wie mancher Sattel, aber halt von der Tonnenzahl weniger)

    Wieso kann man es nicht so machen, wie bei dem Motorad, wo die jenigen, die vor 1980 geboren sind, jetzt bis 125 kw fahren dürfen.

    Wenn ein Kraftfahrer berufliche Erfahrung mitbringt, dürfte das doch kein Problem sein. Man fährt einen 18,5 to Zug, darf aber keine 12- 13 to. Solomaschine fahren. Da frage ich mich, was einfacher zu fahren ist.

    Nur mal eine Überlegung wert.

    Wünsche allen noch ein schönes Rest WE.

    MkG
    Stefan


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 633321
    Datum11.07.2010 08:57404361 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yer... für deren Erwerb eine organisationsinterne Einweisung und Prüfung ausreichen soll...

    btw,

    sowohl für die 4,75 als auch für die 7,5 to vermisse ich irgendwie Vorschläge des DFV wie sich die Ausbildung und die Prüfung gestalten soll..


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen633320
    Datum11.07.2010 08:53404132 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum FeldeDas kann man sich für alle Ausbildungsbereiche in allen Fachdiensten fragen (und dann ab 2 Jahre Ausbildung für alle Funktionen in FW /RD / KatS planen).

    Meine Frage bezog sich nur halt lediglich auf das "Fahren".
    Ansonsten bin ich auf das Thema der Mehr-Ausbildung ganz sicher auf deiner Linie ;-).

    Peter


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 633319
    Datum11.07.2010 08:33403783 x gelesen
    Ähnliche Fragen stelle ich mir auch, wobei vieles die Zeit beantworten wird.

    Geschrieben von Peter HauptvogelDas sind im Moment die zwei Punkte die mir die meisten Sorgen machen, abgesehen von den Fragen...

    Ausdrucken, kouvertieren per Einschreiben Rückschein bitte an:

    Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)
    Bundesgeschäftsstelle
    Reinhardtstraße 25
    10117 Berlin

    und dann abwarten. (Ich schätze es wird sehr lange dauern)


    Grüße, BeschFl

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    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen633318
    Datum11.07.2010 08:33404160 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzUnd nun zu guter letzt eine Frage an dich: Was macht denn der HA-Kollege anderes als der FF-ler?

    Das kann man sich für alle Ausbildungsbereiche in allen Fachdiensten fragen (und dann ab 2 Jahre Ausbildung für alle Funktionen in FW /RD / KatS planen).

    Zu dem Führerscheinthema ist alles gesagt.

    Gruß
    Ingo


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 633317
    Datum11.07.2010 08:30404117 x gelesen
    Geschrieben von Peter Lieffertzeinen Beschaffer von Potenzersatzfahrzeugen von der Gigantomanie

    Die spielt sich, wie ich oben beschrieben habe dann eher in den niedrigeren Fahrzeugklassen (ELW) ab..

    Geschrieben von Peter LieffertzWarten wir auf die erste-hoffentlich nicht mit letalem Ausgang- Meldung über einen Unfall eines schmalspurausgebildeten 7,5t-Ma.

    Wesentlich interessanter wird der erste Prozess (CP hatte das mal irgendwo sehr plastisch dargestellt) in diesem Zusammenhang.


    Grüße, BeschFl

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 633316
    Datum11.07.2010 08:26404077 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochDann gibt es wieder Fahrzeuge, die um jeden Preis unter die 7,5t-Grenze gedrückt werden.

    Oder Fahrzeuge die von unten her deutlich aufgemotzt werden (TSF- W, ELW 1 diverse GW, MTW mit fester Zusatzbeladung) weil schliesslich hat man jetzt die FE-F. Witzig nur das dann die Gemeinden das Geld das Sie an Führerscheinen gespart hat an "Kleinfahrzeugen" der Schlachtschiffklasse wieder ausgeben darf.


    Grüße, BeschFl

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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen633315
    Datum11.07.2010 08:23403771 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoWie siehts eigentlich aus, wenn einer fürs "Fahren ohne Führerschein" im Ausland einen Strafzettel erhalten soll? Wer vertritt dann dessen Interessen und zahlt den Rechtsanwalt und die Prozesskosten?

    Ich würde mal vorschlagen, Rechnung direkt an den Bundesrat. Der kann sich dann mit dem Feuerwehrverband reinteilen.

    Keine Kommune die Ihre Verantwortung kennt kann das wollen.


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 633314
    Datum11.07.2010 08:19403938 x gelesen
    Geschrieben von Tobias Hempelmannjahrzentelang hat das Gut geklappt, warum soll das jetzt nicht mehr funktionieren?

    Es gibt auch schon fast 2 Jahrzehnte das neue Führerschein System..
    Und in dem ein oder anderen Land soll es das länger geben.

    Und dann ist eine Ausnahmegenehmigung das Eine. Das Andere ist die Tatsache das wenn man genauer hinguckt ist das ganze ohne jede externe Kontrolle.

    Somit ist Tür und Tor offen mit dem System Schindluder zu treiben [1]

    Geschrieben von Tobias HempelmannErst mal abwarten wie die Sache funktioniert, dann urteilen!

    Die "Sache" funktioniert schon. Eine Menge Feuerwehren werden auf den ersten Blick weniger Fahrersorgen haben. Die Frage stellt sich nur zu welchem Preis und ob das nicht auf Dauer eher eine Scheinsicherheit ist.

    [1] Solange es Feuerwehren gibt die im Jahr 2010 Truppmann 1+2 mit insgesamt 26 Stunden (sic!) attestieren weigere ich mich zu glauben das es keinerlei Missbrauch mit der FE -V gibt.


    Grüße, BeschFl

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 633313
    Datum11.07.2010 08:13404323 x gelesen
    Geschrieben von Linus DrescherDer Bayerische Innenminister Herrmann erklärt dass er von dieser Einschränkung nichts hält: Link

    Ich glaube das in der bayrischen Staatskanzelei ist "Bürokratie" mit allen möglichen Verneinungen zur Zeit der Trend schlecht hin.

    Hoffe der Herr Herrmann ist genau so kommunikativ wenn es um den ersten Unfall weil FE-F = Jodeldiplom geht.


    Grüße, BeschFl

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 633312
    Datum11.07.2010 08:07404468 x gelesen
    Geschrieben von Markus EichermüllerDie dann alle telefonisch ausgeräumt wurden mit der Bergündung die Zulassungsstelle stellt ja den Führerschein aus und nicht die Feuerwehr und so interpretiere ich es: Die werden dann schon Wissen wer das kann oder nicht.

    Haha.. der ist gut. Die Kommandant bestimmt (auf welcher Grundlage auch immer) den Fahrausbilder, jemand anderes prüft die Sache und die Zulassungsstelle soll dann, nur auf Grundlage dessen was die Feuerwehr schreibt prüfen feststellen ob man den FA (SB) auf die Menschheit mit mehr als 3,5 to loslassen darf.

    Geschrieben von Markus EichermüllerHat ein RA Gruppen- oder Fahrzeugführer auch bei einem Unfall eines Feuerwehrführerscheininhabers eine Mitschuld wenn er den Richtigen Führerschein bestitz?

    Interessantere Frage: Ein Feuerwehrfahrzeug rückt mit 1/n aus. Der Gruppenführer weiß das er einen richtigen FE Inhaber hinten hat, lässt aber einen Hilfskraftfahrer ans Lenkrad. Es kommt zu einem Schaden. Hätte der GF das verhindern können?


    Grüße, BeschFl

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen633311
    Datum11.07.2010 07:44404375 x gelesen
    Morgen

    Geschrieben von Linus DrescherEr fährt im Schnitt wesentlich öfter Fzg. >3,5t als der EA.

    Und das ist dann der Grund weshalb genau die den normalen Führerschein brauchen? Nicht wirklich sinnvoll, oder.

    Aber so wird es munter mit dem Fw-FS weitergehen......

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern633298
    Datum11.07.2010 00:11404520 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzUnd nun zu guter letzt eine Frage an dich: Was macht denn der HA-Kollege anderes als der FF-ler?
    Er fährt im Schnitt wesentlich öfter Fzg. >3,5t als der EA.


    MfG Linus

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen633295
    Datum11.07.2010 00:06404654 x gelesen
    Geschrieben von Linus DrescherIch meinte: Da das Gesetz ausdrücklich nur für ehrenamtliche Helfer gilt, werden hauptamtliche Mitarbeiter, egal wo, wohl trotzdem den Original-Führerschein brauchen. So ganz sicher scheinen sich die Initiatoren da aber wohl auch nicht zu sein. Sonst würde Herr Herrman wohl nichts von "Abgrenzungsproblemen" sagen...

    Das habe ich schon verstanden.....

    Ich verstehe allerdings diese ganze-sinnfrei ist eigentlich zu nett-Aktion immer noch nicht. Insbesondere die Bestrebungen von aktiven FA und deren Druck auf die LV(die waren nicht die Treiber).

    Und nun zu guter letzt eine Frage an dich: Was macht denn der HA-Kollege anderes als der FF-ler?
    Wenn denn schon fast jeder mit ner roten/blauen/weißen Karre bis 7,5t fahren darf, macht das doch das Kraut auch nicht mehr fett.....

    Hoffen wir das alle Richter es so gelassen wie die Obrigkeit sehen und nie ein Kam./Koll. in Schwierigkeiten kommt. Und er nicht vllt. durch derlei Mist seine Existenzgrundlage vulgo Arbeit verliert....

    Peter
    *verständnislos*


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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern633290
    Datum10.07.2010 23:55404220 x gelesen
    Übrigens meine ich, dass sich ein neues Fzg. >3,5t und <7,5t u.U. leichter fährt als manches ältere Fzg. <3,5t. Unser TSF Bj. 1989, keine Servolenkung --> man "hängt dran wie der Ratz am Presssack".


    MfG Linus

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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern633288
    Datum10.07.2010 23:47404887 x gelesen
    Ich meinte: Da das Gesetz ausdrücklich nur für ehrenamtliche Helfer gilt, werden hauptamtliche Mitarbeiter, egal wo, wohl trotzdem den Original-Führerschein brauchen. So ganz sicher scheinen sich die Initiatoren da aber wohl auch nicht zu sein. Sonst würde Herr Herrman wohl nichts von "Abgrenzungsproblemen" sagen...


    MfG Linus

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen633285
    Datum10.07.2010 23:28404597 x gelesen
    Geschrieben von Linus DrescherIch denke das ist ganz einfach: hauptamtlich ungleich ehrenamtlich --> brauchen FE C/C1(E)

    Na da warten wir doch bis der:

    Geschrieben von Linus DrescherDer Bayerische Innenminister Herrmann erklärt dass er von dieser Einschränkung nichts hält: Link

    den ollen Parteikollegen auch dabei noch weich geklopft hat.

    Ich komme aus dem Kopfschütteln über diesen Unsinn nicht mehr raus!


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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern633284
    Datum10.07.2010 23:23405056 x gelesen
    Geschrieben von Uwe Stegemannfrage ich mich, wie die Hauptamtlichen Mitarbeiter des THW und die teilweise Hauptamtlichen Mitarbeiter der laut Türschild freiwilligen Feuerwehren gestellt sind
    Ich denke das ist ganz einfach: hauptamtlich ungleich ehrenamtlich --> brauchen FE C/C1(E)
    Der Bayerische Innenminister Herrmann erklärt dass er von dieser Einschränkung nichts hält: Link


    MfG Linus

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW633278
    Datum10.07.2010 22:46404281 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberWas glaubst du wohl werden die dazu schreiben, wenn ich mündlich schon keine Antwort bekommen habe?

    Sehr geehrter Herr Weber,
    vielen Dank für ihre Anfrage [blabla] verweisen auf die Eigenverantwortung [blubb] sind uns sicher, dass die leistungsstarken Feuerwehren ihrer Verantwortung bewußt [blabla]...


    Dann las Jürgen das mal anfragen.......


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Denkt daran:
    "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg633265
    Datum10.07.2010 21:53404455 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffMündlich auf der Messe oder schriftlich ? ? ?

    Was glaubst du wohl werden die dazu schreiben, wenn ich mündlich schon keine Antwort bekommen habe?

    Sehr geehrter Herr Weber,
    vielen Dank für ihre Anfrage [blabla] verweisen auf die Eigenverantwortung [blubb] sind uns sicher, dass die leistungsstarken Feuerwehren ihrer Verantwortung bewußt [blabla]...

    Gruß,
    Markus


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    J. Mäschle, Forums-Philosoph

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW633263
    Datum10.07.2010 21:50404561 x gelesen
    Mündlich auf der Messe oder schriftlich ? ? ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Denkt daran:
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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg633261
    Datum10.07.2010 21:47404609 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffPresseanfrage an die UK/LFV von der Redaktion ?

    Weder als Pressemensch noch als Privatperson eine Antwort erhalten, das Thema war den Gesprächspartnern sichtlich unangenehm...

    Gruß,
    Markus


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW633214
    Datum10.07.2010 18:49404571 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberKeine der Unfallkassen wollte mir in Leipzig ihre Meinung zum FW-FS bekannt geben. Scheinbar haben die UK keine...

    Presseanfrage an die UK/LFV von der Redaktion ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Denkt daran:
    "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg633210
    Datum10.07.2010 18:33404899 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoAber auf alle von mir in dem Zusammenhang aufgeworfene Fragen (und die hab ich schon mehrfach gestellt!) gabs in den letzten Jahren dazu m.W. noch nicht einmal eine Antwort...

    Geschrieben von Klaus SchillerWer soll dir die denn geben? Wenn er sich nicht gleichzeitig in die Nesseln setzt damit.

    Keine der Unfallkassen wollte mir in Leipzig ihre Meinung zum FW-FS bekannt geben. Scheinbar haben die UK keine...

    Gruß,
    Markus


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW633204
    Datum10.07.2010 18:16404482 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Peter Hauptvogel- Nach StVO und StVG bzw FeV MUSS jeder Fahrer die für die geführte Fahrzeugklasse erforderliche Fahrerlaubnis haben. Das ist ja nun per Gesetz abgemildert (oder soll es werden)

    Ich formuliere es mal so:
    Das StVG verlangt die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge, und weitere Rechtsverordnungen regeln, welche das ist (und welche Ausnahmen es gibt!).
    Weiterhin fordert §31 StVZO, dass der Fahrer eines Fahrzeuges oder Zuges "zur selbstständigen Leitung geeignet ist". Das geht IMNSHO deutlich über die reine Fahrerlaubnis hinaus. Diese Forderung geht auch an den Halter, der den Betrieb des Fahrzeuges oder Zuges anordnet oder zulässt!

    Geschrieben von Peter HauptvogelNun ist es aber so, das m.E. grundsätzlich ein Fahrer der KEINE Fahrerlaubnis nach FeV etc. erworben hat

    Ob man das Ding nun Fahrerlaubnis oder Fahrberechtigung nennt, beides wird aufgrund einer Rechtsverordnung auf Grundlage des StVG erteilt (und zählt damit wohl zu deinem "etc", genauso wie Dienstfahrerlaubnisse)..

    Geschrieben von Peter Hauptvogelmit einem entsprechenden Fahrzeug einen Unfall baut, wesentlich härter bestraft wird, als ein Fahrer mit gültiger FE die nach den einschlägigen Vorschriften erworben wurde. Wie hat der Gesetzgeber nun vor, die Fahrer, die eine Ausbildung nach Erlass genossen haben zu behandeln?

    Da kann es IMNSHO keine Diskussion geben: Es gab eine gültige Rechtsgrundlage für das Führen des Fahrzeugs. Also wird der Fahrer nur entsprechend seiner Schuld für den verursachten Unfall bestraft, und nicht für einen Verstoß gegen die Fahrerlaubnispflicht.

    Geschrieben von Peter HauptvogelWie können die Organisationen ihrer Fahrer schützen? (Rhetorische Frage!)

    Das ist allerdings der springende Punkt: Die Organisationen (auch: Kommunen, Verbände) wollen ihre Fahrer nicht schützen, die wollen Geld sparen bzw. in der Öffentlichkeit glänzen. Die Fahrer selber wollen aber offensichtlich auch nicht geschützt werden...

    Geschrieben von Peter HauptvogelIm Versicherungsrecht wird jeder Fahrer aufgrund der individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten beurteilt.

    Bei Behörden- und Dienstfahrzeugen?

    Das kann ich irgendwie nicht so recht glauben.

    (selbst bei der privaten Kfz-Haftpflicht ist das eher pauschal als individuell...)

    Geschrieben von Peter HauptvogelWas passiert nun, wenn ein Klasse Feuerwehr-Fahrer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird? Wird die Versicherung des Verursachers anerkennen, das der Fahrer eine Fahrerlaubnis besitzt, die ihm das sichere Fahren des Fahrzeuges ermöglicht? Oder wird die Versicherung vielmehr versuchen die Tauglichkeit des Fahrers aufgrund der geringen Fahrausbildung in Abrede zu stellen?

    Grundsätzlich ist Versicherungen alles zuzutrauen.
    Aber mit der von dir angedeuteten Argumentation würden sie sich vermutlich schon vor dem Amtsgericht eine blutige Nase holen, und ich glaube, das wissen sie auch.

    Geschrieben von Peter HauptvogelWIE stelle ich die ADÄQUATE Fahrausbildung in der Fläche sicher?

    Genau das war und ist leider _nicht_ Thema bei der Fw-Fahrberechtigung.
    Es geht um eine "Einweisung" und ein Stück Papier.
    Der Fahrer muss dann die Verantwortung für Dinge übernehmen, die er nicht gelernt hat.

    Geschrieben von Peter HauptvogelWie erreiche ich das Alle Fahrer gleich gut ausgebildet werden?

    Den Punkt werden wir gleich nach dem Weltfrieden in Angriff nehmen...

    Gruß,
    Henning


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW633198
    Datum10.07.2010 18:08405157 x gelesen
    Geschrieben von Markus EichermüllerDa der östliche Teil unseres Landkreises an die tschechische Republik grenz und auch öfter bei den Nachbarn Einsätze zu fahren sind gibts da ein Problem da die tschechischen Nachbarn den deutschen Führerschein nicht anerkennen. Desweitern liegt im Landkreis das Lager Grafenwöhr der US Army ob die den Feuerwehrführerschein anerkennen ist noch nicht klar.

    auch die Frage nach dem Einsatz im Ausland (oder auch nur in anderen Bundesländern, die bisher den Fw-Führerschein nicht haben/wollen) habe ich schon mehrfach gestellt...
    Auch hierzu herrscht v.a. eins: Schweigen bzw. Achselzucken

    Wie siehts eigentlich aus, wenn einer fürs "Fahren ohne Führerschein" im Ausland einen Strafzettel erhalten soll? Wer vertritt dann dessen Interessen und zahlt den Rechtsanwalt und die Prozesskosten?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMark8us 8E., Trabitz / Bayern / Oberpfalz633194
    Datum10.07.2010 17:57404900 x gelesen
    Hallo zusammen;

    erst mal finde ich den ganzen Feuerwehrführerschein und so für einen schmarrn.

    Geschrieben von Ulrich CimolinoGanz toll und billig solange nichts passiert, ganz schnell ein großes Problem, wenns um viel Geld geht (z.B. lebenslange Reha und Rente etc.)...
    Aber auf alle von mir in dem Zusammenhang aufgeworfene Fragen (und die hab ich schon mehrfach gestellt!) gabs in den letzten Jahren dazu m.W. noch nicht einmal eine Antwort...


    Als letztes Jahr in Bayern die Richtlinien für die Ausbildung bekannt gegeben wurden platze mir irgendwie der Kragen und schrieb an unseren Landesverband ne längere Email mit einigen (Haftungs)fragen. Die dann alle telefonisch ausgeräumt wurden mit der Bergündung die Zulassungsstelle stellt ja den Führerschein aus und nicht die Feuerwehr und so interpretiere ich es: Die werden dann schon Wissen wer das kann oder nicht.

    Vor ca 2. Wochen als ich wieder einmal ehrenamtlich Rettungsdienst fuhr kam ich mit dem RA auch auf den Feuerwehrführerschein der bei uns auf der Wache jetzt auch gemacht wird.
    Er berichtete schon vor einigen Problemen
    Da der östliche Teil unseres Landkreises an die tschechische Republik grenz und auch öfter bei den Nachbarn Einsätze zu fahren sind gibts da ein Problem da die tschechischen Nachbarn den deutschen Führerschein nicht anerkennen. Desweitern liegt im Landkreis das Lager Grafenwöhr der US Army ob die den Feuerwehrführerschein anerkennen ist noch nicht klar.

    Weiteren sieht er ein Problem auf Leerrückfahrten z.B. von Krankenhäusern wo ja eigentlich auch er fahren könnte. Hier währe ja dann eigentlich ein richtiger Führerschein vorhanden. Hat ein RA Gruppen- oder Fahrzeugführer auch bei einem Unfall eines Feuerwehrführerscheininhabers eine Mitschuld wenn er den Richtigen Führerschein bestitz?

    Meiner Meinung nach gibts hier viele Fragen die keiner weis wie sie juristisch zu bewerten sind und dann setzen unsere Politiker noch die 7,5 Tonnen drauf.
    Ich würde vorschlagen wer in der 4. Klasse bei der Fahradprüfung einen Ehrenwimpel (so hies das Teil damals wenn man 98% richtig hatte). darf mit erreichen des 25. Lebensjahres 40 Tonner im Feuerwehr-; Katastrophen- und weiteren Einsätzen fahren wenn das Fahrzeug ein Blaulicht besitzt.

    Ein schönen Wochenende noch

    LG
    Markus


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    AutorKlau8s S8., München / Bayern633131
    Datum10.07.2010 12:54404948 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoAber auf alle von mir in dem Zusammenhang aufgeworfene Fragen (und die hab ich schon mehrfach gestellt!) gabs in den letzten Jahren dazu m.W. noch nicht einmal eine Antwort...


    Wer soll dir die denn geben? Wenn er sich nicht gleichzeitig in die Nesseln setzt damit.


    Gott zum Gruße Klaus

    „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“
    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW633129
    Datum10.07.2010 12:52406336 x gelesen
    Geschrieben von Peter HauptvogelWIE stelle ich die ADÄQUATE Fahrausbildung in der Fläche sicher?
    Wie erreiche ich, dass nur Personen ausbilden die Verantwortungsbewusst und vor allem Kenntnisreich genug sind?
    und zu guter Letzt:
    Wie erreiche ich das Alle Fahrer gleich gut ausgebildet werden?


    das Hauptproblem (rechtlich - nicht praktisch, da gibts noch ganz andere) ist, dass den meisten diese Situation gar nicht bewusst ist - das wird überall da für die Kdt/WF zum Riesenproblem, wo die das sind, die
    - "Ausbilder" dafür sein sollen (ohne Fahrlehrer zu sein) oder diese aussuchen/einteilen
    - dafür dann unterschreiben (Dokumentation der Maßnahmen erfolgt wie?), dass die "Fw-Fahrer" das auch alles so können...

    Ganz toll und billig solange nichts passiert, ganz schnell ein großes Problem, wenns um viel Geld geht (z.B. lebenslange Reha und Rente etc.)...
    Aber auf alle von mir in dem Zusammenhang aufgeworfene Fragen (und die hab ich schon mehrfach gestellt!) gabs in den letzten Jahren dazu m.W. noch nicht einmal eine Antwort...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorPete8r H8., Idstein / Hessen633117
    Datum10.07.2010 11:59405254 x gelesen
    Hallo zusammen,
    nachdem ich lange die verschiedenen Beiträge gelesen habe und mir (explizit den Hessischen) Erlässe relativ detailliert angesehen habe, bleiben für mich folgende Fragen offen:

    - Nach StVO und StVG bzw FeV MUSS jeder Fahrer die für die geführte Fahrzeugklasse erforderliche Fahrerlaubnis haben. Das ist ja nun per Gesetz abgemildert (oder soll es werden) Nun ist es aber so, das m.E. grundsätzlich ein Fahrer der KEINE Fahrerlaubnis nach FeV etc. erworben hat und mit einem entsprechenden Fahrzeug einen Unfall baut, wesentlich härter bestraft wird, als ein Fahrer mit gültiger FE die nach den einschlägigen Vorschriften erworben wurde. Wie hat der Gesetzgeber nun vor, die Fahrer, die eine Ausbildung nach Erlass genossen haben zu behandeln? Wo ist das geregelt? Wann gibt es dazu eine höchstrichterliche Rechtsprechung und damit eine einklagbare Rechtsicherheit? Wie können die Organisationen ihrer Fahrer schützen? (Rhetorische Frage!)

    - Im Versicherungsrecht wird jeder Fahrer aufgrund der individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten beurteilt. Was passiert nun, wenn ein Klasse Feuerwehr-Fahrer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird? Wird die Versicherung des Verursachers anerkennen, das der Fahrer eine Fahrerlaubnis besitzt, die ihm das sichere Fahren des Fahrzeuges ermöglicht? Oder wird die Versicherung vielmehr versuchen die Tauglichkeit des Fahrers aufgrund der geringen Fahrausbildung in Abrede zu stellen? Wird man hier versuchen die Organisation aufgrund der ungenügenden Fahrerausbildung in die Ecke zu drängen?

    Das sind im Moment die zwei Punkte die mir die meisten Sorgen machen, abgesehen von den Fragen
    WIE stelle ich die ADÄQUATE Fahrausbildung in der Fläche sicher?
    Wie erreiche ich, dass nur Personen ausbilden die Verantwortungsbewusst und vor allem Kenntnisreich genug sind?
    und zu guter Letzt:
    Wie erreiche ich das Alle Fahrer gleich gut ausgebildet werden?

    Über Fahrschulqualität lässt sich sicher auch streiten, aber das soll hier bitte ausdrücklich NICHT geschehen


    Ich freue mich auf konstruktive Diskussionen über meine eigene Meinung

    Gruß
    Peter


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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen633086
    Datum10.07.2010 07:12405004 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzWarten wir auf die erste-hoffentlich nicht mit letalem Ausgang- Meldung über einen Unfall eines schmalspurausgebildeten 7,5t-Ma.


    genau, dann ist ja immer noch Zeit den Brunnen abzudecken.


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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen633080
    Datum10.07.2010 00:47405376 x gelesen
    Hallo

    Ich habe jetzt noch mal genau den Beitrag gelesen, Tobias.

    Wir brauchen eigentlich nicht abzuwarten, jahrelang hat man gewußt das es eine Regelung gibt und hat munter geschlafen-nicht überall- und gehofft das der Kelch vorbeigeht. Als das nicht funktionierte hat man seitens der ach so armen kleinen Wehren über die LFV Druck gemacht. Und da die ja nun hin und wieder ein Erfolgserlebnis brauchen haben Sie die Chance genutzt und sind zu den Zugführern des Zuges auf den Sie aufgesprungen sind, geworden.

    Wenn Alt-FS 2 nur aller paar Jahre mal ein großes Fahrzeug führen, liegt das ganz, ganz sicher an der jeweiligen Wehr oder besser an deren Führung. Nicht mehr und nicht weniger.

    Und wenn du glaubst das die Regelung auch nur einen Beschaffer von Potenzersatzfahrzeugen von der Gigantomanie abhält, glaubst du mit Verlaub auch an den Weihnachtsmann.

    Aber klar, ein Jubel geht durch die geschundenen deutschen Gemeinden. Sind ihnen doch zu Lasten der dämlichen FA die Kosten für Führerscheine genommen worden.
    Dämlich im Sinne des zumeist nicht Überschauens der evtl. Folgen.

    Warten wir auf die erste-hoffentlich nicht mit letalem Ausgang- Meldung über einen Unfall eines schmalspurausgebildeten 7,5t-Ma.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW633075
    Datum10.07.2010 00:25405038 x gelesen
    Geschrieben von Tobias HempelmannSonst einfach meinen Beitrag noch mal intensiv und genau lesen, da steht was von kleinen Wehren mit einem LF 8

    Welcher Nachteile Wäre es die Fahrer mit einer FE C1 auszustatten ?

    Geschrieben von Tobias Hempelmannund das ich dafür plädiere das man erst mal abwarten soll wie es denn so läuft bevor man urteilt.

    Eine "vereinfachte" Ausbildung kann welche Probleme lösen ?
    Sie schafft nur eins, nämlich Fahrer die nicht ausreichend vorbereitet
    mit solchen Fahrzeugen unterwegs sein werden.

    Wer trägt die Verantwortung dafür ? Der Fahrer. Wird ihm das bewusst (gemacht) ?

    Geschrieben von Tobias HempelmannSonst einfach meinen Beitrag noch mal intensiv und genau lesen,

    Deshalb bleibt die Frage, warum du so für diese Regelung bist?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Denkt daran:
    "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)

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    AutorTobi8as 8H., Lage / NRW633073
    Datum10.07.2010 00:19405502 x gelesen
    mir als Privatmann der ich in diesem Forum bin und schreibe gar nichts, habe privat nur 2 Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen, auch wenn ich im Besitz vom alten Klasse 2 bin, und für die Feuerwehr in der ich bin bitte den Wehrführer oder Pressewart fragen.

    Sonst einfach meinen Beitrag noch mal intensiv und genau lesen, da steht was von kleinen Wehren mit einem LF 8 und nichts von persönlichen Vor- Und Nachteilen und das ich dafür plädiere das man erst mal abwarten soll wie es denn so läuft bevor man urteilt.


    alles hier ist meine private Meinung, wenn das jemanden nicht gefällt einfach nicht lesen oder an meinen Rechtsanwalt wenden!

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW633068
    Datum09.07.2010 23:46405152 x gelesen
    Geschrieben von Tobias Hempelmannin meiner Wehr gibt es kein Problem mit Klasse 2 (C) Fahrern, zu keiner Tageszeit.

    Und was bringt dir/euch dann diese Regelung ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Denkt daran:
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    AutorTobi8as 8H., Lage / NRW633066
    Datum09.07.2010 23:39405450 x gelesen
    in meiner Wehr gibt es kein Problem mit Klasse 2 (C) Fahrern, zu keiner Tageszeit. Und falls es dich interessiert, das von dir zitierte Fahrzeug gibt es in dem Standort nicht mehr..........


    alles hier ist meine private Meinung, wenn das jemanden nicht gefällt einfach nicht lesen oder an meinen Rechtsanwalt wenden!

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW633065
    Datum09.07.2010 23:38404839 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Michael RoleffHabt ihr ein Problem Fahrer dafür zu finden ?

    KTLF


    Glaube ich nicht ;-)

    Das Ding ersetzt inzwischen ein LF8 auf Unimog (allerdings nicht mehr in der Einheit des von dir angesprochenen Schreibers).

    Ich wage mal zu behaupten, dass das KTLF im Vergleich zum Unimog wirklich PKW-ähnliche Fahreigenschaften aufweist...

    Gruß,
    Henning


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    AutorTobi8as 8H., Lage / NRW633064
    Datum09.07.2010 23:37405429 x gelesen
    wenn du Zitate bringst solltest du sie auch lesen und verstehen, weil ""keinen Unterschied zwischen PKW und LKW" habe ich nicht geschrieben, aber das hast du unter mein Zitat geschrieben, in der Schule wäre das ein Ungenügend gewesen..........


    alles hier ist meine private Meinung, wenn das jemanden nicht gefällt einfach nicht lesen oder an meinen Rechtsanwalt wenden!

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW633063
    Datum09.07.2010 23:30405550 x gelesen
    Geschrieben von Tobias HempelmannDer Unterschied 7,5 tonnen zum PKW ist auf jeden Fall nicht so groß

    Habt ihr ein Problem Fahrer dafür zu finden ?

    KTLF


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW633061
    Datum09.07.2010 23:25405739 x gelesen
    Geschrieben von Tobias Hempelmann jahrzentelang hat das Gut geklappt,

    Mir sind da durchaus auch andere stimmen bekannt,
    und wenn ich mir einige alt 3er so auf den 7,5 er anschaue, gibt mir das auch recht.

    Geschrieben von Tobias HempelmannNur weil die Europa- und Fahrlehrerlobby stärker als die Vernunft war

    Wie kommst Du auf das dünne Brett ?

    Geschrieben von Tobias HempelmannDer Unterschied 7,5 tonnen zum PKW ist auf jeden Fall nicht so groß

    Außer der Masse => Kräfte und den Abmessungen, fehlender Rumdumsicht ect.
    IMO die größte Gefahr, das in neuen NKW nicht mehr bemerkt wird,
    das es eben kein PKW ist.

    Geschrieben von Tobias Hempelmannals wenn jemand der seinen Klasse 2 vor Jahrzenten mal gemacht hat jetzt alle paar Jahre das 3-achsige WLF bewegen muß, am besten noch mit Sonderrechten und Anhänger..........

    Hm, wo hat der alte 3er den Anhänger fahren gelernt ?
    Und der darf sogar legal viele Anhänger fahren.......

    Geschrieben von Tobias HempelmannUnd der Gigantismus das jede kleine Wehr meint ein 7,5 Tonnen LF8 mit einem 12 Tonnen 10/6 ersetzen zu müssen mit der Begründung das ja eh Klasse 2 (C) benötigt wird dürfte dann auch weniger werden.

    Mit verlaub das glaubt dir keiner, selbst Ulli nicht.

    Geschrieben von Tobias HempelmannErst mal abwarten wie die Sache funktioniert,

    Wer hat den einen Vorteil, wenn der Fahrer nicht die normale zivile FE erwerben ?
    der Fahrer ? IMO ganz sicher nicht.
    Warum bist du dafür ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW633060
    Datum09.07.2010 23:21405789 x gelesen
    Geschrieben von Tobias Hempelmannjahrzentelang hat das Gut geklappt, warum soll das jetzt nicht mehr funktionieren?

    Genau wie einlagige Feuerschutzbekleidung, PA-Trupps ohne FuG, Einsatz ohne WBK usw.

    im Grunde hat sich der Ledereimer ja auch jahrzehntelang bewährt, es ist nicht jede Stadt abgebrannt.

    Jedenfalls nicht jedes Jahr.

    Geschrieben von Tobias HempelmannDer Unterschied 7,5 tonnen zum PKW ist auf jeden Fall nicht so groß als wenn jemand der seinen Klasse 2 vor Jahrzenten mal gemacht hat jetzt alle paar Jahre das 3-achsige WLF bewegen muß, am besten noch mit Sonderrechten und Anhänger..........

    Da bin ich deutlich anderer Meinung. Der Sprung vom PKW zum "LKW" ist immer riesig.

    Allerdings stimme ich dir zu, dass Leute mit Führerschein aber ohne Fahrpraxis auch ein Problem sind.

    Geschrieben von Tobias HempelmannUnd der Gigantismus das jede kleine Wehr meint ein 7,5 Tonnen LF8 mit einem 12 Tonnen 10/6 ersetzen zu müssen mit der Begründung das ja eh Klasse 2 (C) benötigt wird dürfte dann auch weniger werden.

    Genau. Dann gibt es wieder Fahrzeuge, die um jeden Preis unter die 7,5t-Grenze gedrückt werden. Zumindestens formal, und praktisch fährt man dann deutlich überladen.

    Auch hier also eine Verschiebung von Risiko und Verantwortung auf den kleinen Maschinisten. Der hat auf dem Golf gelernt, fährt plötzlich mit einem 8t-schweren (überladenen) "LKW", hat noch nichtmals die spezifischen Verkehrsregeln dafür gelernt und darf hinterher für alles den Kopf hinhalten.

    Vorher freut er sich aber noch einen Ast, dass die tollen Politiker auf Druck der tollen Verbände ihm diese tolle Möglichkeit geschaffen haben und kommt garnicht auf die Idee, dass die Alternative ein vom Kostenträger bezahlter LKW-FS gewesen wäre.

    Gruß,
    Henning


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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen633058
    Datum09.07.2010 23:16405605 x gelesen
    Geschrieben von Tobias Hempelmann
    Der Unterschied 7,5 tonnen zum PKW ist auf jeden Fall nicht so groß als wenn jemand der seinen Klasse 2 vor Jahrzenten mal gemacht hat jetzt alle paar Jahre das 3-achsige WLF bewegen muß, am besten noch mit Sonderrechten und Anhänger..........


    Ja nee, is klar... Scheint so, als hätten heutige LKW zuviel an komfort-gedöns, wenn man jetzt schon meint, zum PKW sei eh kein unterschied mehr...


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    AutorTobi8as 8H., Lage / NRW633057
    Datum09.07.2010 23:10405837 x gelesen
    jahrzentelang hat das Gut geklappt, warum soll das jetzt nicht mehr funktionieren?

    Nur weil die Europa- und Fahrlehrerlobby stärker als die Vernunft war sind jetzt alle schlechtere Autofahrer?

    Der Unterschied 7,5 tonnen zum PKW ist auf jeden Fall nicht so groß als wenn jemand der seinen Klasse 2 vor Jahrzenten mal gemacht hat jetzt alle paar Jahre das 3-achsige WLF bewegen muß, am besten noch mit Sonderrechten und Anhänger..........

    Und der Gigantismus das jede kleine Wehr meint ein 7,5 Tonnen LF8 mit einem 12 Tonnen 10/6 ersetzen zu müssen mit der Begründung das ja eh Klasse 2 (C) benötigt wird dürfte dann auch weniger werden.

    Erst mal abwarten wie die Sache funktioniert, dann urteilen!


    alles hier ist meine private Meinung, wenn das jemanden nicht gefällt einfach nicht lesen oder an meinen Rechtsanwalt wenden!

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW633054
    Datum09.07.2010 22:53405883 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerSie schlagen daher vor, eine Sonderfahrberechtigung für entsprechende Fahrzeuge bis zu einer Gesamtmasse von 7,5 Tonnen einzuführen, für deren Erwerb eine organisationsinterne Einweisung und Prüfung ausreichen soll,

    Und der einzige der Spart ist der Träger der Aufgabe, Kommune / Kreis, Land.
    Sicherheit, bei wenig Fahrpraxis auf diesen Fahrzeugen und dann mit Wegerechten fahren dürfen,
    das kann keine Lösung sein *kopfschüttel*


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Denkt daran:
    "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)

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    AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen632991
    Datum09.07.2010 16:22406482 x gelesen
    Irgenwie merkwürdig, dass die benötigte Fahrerlaubnis jetzt nicht vom Fahrzeug, sondern von der Stellung des Fahrers abhängt:

    Geschrieben von Gesetzentwurf Die Regelungen sollen nur für ehrenamtlich Tätige gelten.

    Wenn ich das Originaldokument öffne, dann wird es sogar noch merkwürdiger:

    Geschrieben von Gesetzesantrag der Freistaaten Bayern, Sachsen „(10a) Die nach Landesrecht zuständigen Stellen können Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen auf öffentlichen Straßen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t (auch mit Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 4,75 t nicht übersteigt) erteilen.

    Hm, wenn ich das lese, dann frage ich mich, wie die Hauptamtlichen Mitarbeiter des THW und die teilweise Hauptamtlichen Mitarbeiter der laut Türschild freiwilligen Feuerwehren gestellt sind.

    MfG/MkG Uwe S.


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg632990
    Datum09.07.2010 16:19406183 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Steffi HubertIch dachte, den gibt es schon in einigen Bundesländern.

    teilweise ja, bis 4,75 to - das was heute auf den Weg gebracht wurde ist die zweite Runde. Diesmal bis 7,5 to ...


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern632989
    Datum09.07.2010 16:11406329 x gelesen
    Hatten wir zwar schon mal hier aber ich wäre für das hier
    aber nur wenn kostenlos mit neuem Passbild gültiger BE umgeschrieben wird, dann wäre doch alles klar für Feuerwehrs in Deutschland und komplette Technikbeschaffung für alle geben wir in 2 Hände nämlich Aldi Nord und Aldi Süd , oh elend zum Glück habe ich dieses Land bald hinter mir.


    Gott zum Gruße Klaus

    „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“
    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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    AutorStef8fi 8H., Langenfeld / NRW632986
    Datum09.07.2010 16:04406616 x gelesen
    Na ich finde schon, dass da ein Unterschied ist. Allein die Größe der Reifen und sonst so.


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    AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen632985
    Datum09.07.2010 16:02406872 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerHierzu wollen die Länder den Erwerb der Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen deutlich erleichtern. Sie schlagen daher vor, eine Sonderfahrberechtigung für entsprechende Fahrzeuge bis zu einer Gesamtmasse von 7,5 Tonnen einzuführen, für deren Erwerb eine organisationsinterne Einweisung und Prüfung ausreichen soll, wenn der Fahrer mindestens seit zwei Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.

    Warum machen die das nicht gleich bis 26t?

    Ob ich nun eine Einweisung auf einem 7,5t Atego bekomme oder auf einem 26t Actros macht doch nicht viel Unterschied.


    Gruß Michael

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    AutorStef8fi 8H., Langenfeld / NRW632979
    Datum09.07.2010 15:46407289 x gelesen
    Ich dachte, den gibt es schon in einigen Bundesländern.

    Oder ist es so, dass es bei der Änderung des Gesetzes dann keine Zustimmung der Länder mehr geben muss. (Sprich, wir in NRW hätten auch was davon)


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg632968
    Datum09.07.2010 15:17415206 x gelesen
    Der Bundesrat hat am 09.07.2010 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem er die Einsatzfähigkeit von Rettungsorganisationen erhöhen möchte.

    Hierzu wollen die Länder den Erwerb der Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen deutlich erleichtern. Sie schlagen daher vor, eine Sonderfahrberechtigung für entsprechende Fahrzeuge bis zu einer Gesamtmasse von 7,5 Tonnen einzuführen, für deren Erwerb eine organisationsinterne Einweisung und Prüfung ausreichen soll, wenn der Fahrer mindestens seit zwei Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.

    Feuerwehrführerschein: Erleichterungen für Rettungskräfte - Bundesrat beschliesst Gesetzentwurf


    MkG Jürgen Mayer

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     09.07.2010 15:17 Jürg7en 7M., Weinstadt
     09.07.2010 15:46 Stef7fi 7H., Langenfeld
     09.07.2010 16:19 Jürg7en 7M., Weinstadt
     09.07.2010 16:02 Mich7ael7 T.7, Butzbach
     09.07.2010 16:04 Stef7fi 7H., Langenfeld
     09.07.2010 16:11 ., München
     28.08.2010 10:54 Norm7an 7A., Neuried Ichenheim
     28.08.2010 23:22 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     09.07.2010 16:22 Uwe 7S., Bürstadt
     10.07.2010 23:23 ., Thierstein
     10.07.2010 23:28 Pete7r L7., Frankenberg
     10.07.2010 23:47 ., Thierstein
     11.07.2010 00:06 Pete7r L7., Frankenberg
     11.07.2010 00:11 ., Thierstein
     11.07.2010 07:44 Pete7r L7., Frankenberg
     11.07.2010 08:33 Ingo7 z.7, Handeloh
     11.07.2010 08:53 Pete7r L7., Frankenberg
     11.07.2010 18:56 Ingo7 z.7, Handeloh
     11.07.2010 19:18 Pete7r L7., Frankenberg
     02.07.2011 07:54 Olf 7R., Hilbersdorf
     02.07.2011 10:34 Mart7in 7G., Linz
     02.07.2011 11:35 Olf 7R., Hilbersdorf
     02.07.2011 11:41 ., Haan / Rhld
     02.07.2011 11:48 Olf 7R., Hilbersdorf
     02.07.2011 11:52 ., Haan / Rhld
     02.07.2011 13:02 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     02.07.2011 13:11 Olf 7R., Hilbersdorf
     02.07.2011 13:41 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     02.07.2011 15:49 Olf 7R., Hilbersdorf
     02.07.2011 13:44 Cars7ten7 K.7, Hambühren LK Celle
     02.07.2011 15:21 Udo 7B., Aichhalden
     02.07.2011 21:55 Ingo7 z.7, Handeloh
     11.07.2010 10:47 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     11.07.2010 18:46 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     14.07.2010 10:02 Norm7an 7A., Neuried Ichenheim
     14.07.2010 10:17 Patr7ici7a K7., Kelkheim
     14.07.2010 11:06 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     10.07.2010 23:55 ., Thierstein
     11.07.2010 08:13 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     09.07.2010 22:53 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     09.07.2010 23:10 Tobi7as 7H., Lage
     09.07.2010 23:16 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     09.07.2010 23:37 Tobi7as 7H., Lage
     09.07.2010 23:21 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     11.07.2010 08:26 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     09.07.2010 23:25 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     09.07.2010 23:30 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     09.07.2010 23:38 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     09.07.2010 23:39 Tobi7as 7H., Lage
     09.07.2010 23:46 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     10.07.2010 00:19 Tobi7as 7H., Lage
     10.07.2010 00:25 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     10.07.2010 00:47 Pete7r L7., Frankenberg
     10.07.2010 07:12 Olf 7R., Hilbersdorf
     14.07.2010 09:17 Patr7ici7a K7., Kelkheim
     10.07.2010 11:59 Pete7r H7., Idstein
     10.07.2010 12:52 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     10.07.2010 12:54 ., München
     10.07.2010 18:33 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     10.07.2010 18:49 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     10.07.2010 21:47 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     10.07.2010 21:50 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     10.07.2010 21:53 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     10.07.2010 22:46 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     10.07.2010 17:57 Mark7us 7E., Trabitz
     10.07.2010 18:08 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     11.07.2010 08:23 Olf 7R., Hilbersdorf
     11.07.2010 08:07 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     11.07.2010 21:26 Mark7us 7E., Trabitz
     11.07.2010 22:21 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     12.07.2010 07:50 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     12.07.2010 10:10 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     10.07.2010 18:16 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     11.07.2010 08:33 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     11.07.2010 08:30 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     11.07.2010 12:18 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
     11.07.2010 12:23 Pete7r L7., Frankenberg
     11.07.2010 12:31 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
     11.07.2010 12:35 Pete7r L7., Frankenberg
     11.07.2010 13:45 Adol7f H7., Rosenheim
     11.07.2010 18:50 Pete7r L7., Frankenberg
     12.07.2010 17:37 Olf 7R., Hilbersdorf
     12.07.2010 22:21 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf/ z.Zt. Sylt
     12.07.2010 22:29 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     28.08.2010 23:55 Dirk7 G.7, Edewecht
     11.07.2010 23:40 ., Wüstenrot
     12.07.2010 09:03 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     12.07.2010 09:05 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     12.07.2010 09:13 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     12.07.2010 09:19 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     12.07.2010 10:14 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     12.07.2010 11:53 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     12.07.2010 09:41 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
     12.07.2010 10:59 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     12.07.2010 10:57 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     12.07.2010 11:02 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     12.07.2010 11:11 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     12.07.2010 11:17 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     12.07.2010 11:45 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     12.07.2010 11:49 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     13.07.2010 11:51 Mich7ael7 M.7, Saal a.d. Donau
     12.07.2010 12:40 Stef7an 7H., Essen
     14.07.2010 00:02 Jako7b T7., Bischheim
     14.07.2010 00:30 Jako7b T7., Bischheim
     14.07.2010 01:01 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     14.07.2010 07:01 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     14.07.2010 07:53 ., Wüstenrot
     14.07.2010 09:29 Patr7ici7a K7., Kelkheim
     14.07.2010 10:17 Jürg7en 7M., Weinstadt
     14.07.2010 11:29 Jako7b T7., Bischheim
     14.07.2010 16:01 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     14.07.2010 16:03 Thom7as 7F., Bad Homburg
     14.07.2010 17:29 Stef7an 7H., Essen
     14.07.2010 18:08 Thom7as 7F., Bad Homburg
     14.07.2010 14:52 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     14.07.2010 14:59 Jako7b T7., Bischheim
     14.07.2010 16:03 Pete7r L7., Frankenberg
     14.07.2010 16:04 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     11.07.2010 08:19 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     11.07.2010 08:57 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     11.07.2010 09:52 Saft7ig 7S., Kruft
     11.07.2010 10:03 ., München
     11.07.2010 10:08 Saft7ig 7S., Söhrewald
     11.07.2010 10:09 Pete7r L7., Frankenberg
     11.07.2010 10:11 Saft7ig 7S., Söhrewald
     11.07.2010 10:17 Pete7r L7., Frankenberg
     11.07.2010 10:58 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     11.07.2010 11:10 Pete7r L7., Frankenberg
     11.07.2010 11:40 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     11.07.2010 11:52 Pete7r L7., Frankenberg
     11.07.2010 12:56 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     11.07.2010 13:14 Pete7r L7., Frankenberg
     11.07.2010 13:23 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     11.07.2010 23:33 ., Wüstenrot
     11.07.2010 11:11 Pete7r L7., Köln / St. Wendel
     11.07.2010 11:13 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     11.07.2010 11:37 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     11.07.2010 11:59 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     11.07.2010 12:08 Pete7r L7., Frankenberg
     11.07.2010 12:27 Kim 7S., Hambergen
     12.07.2010 13:49 Mich7ael7 M.7, Saal a.d. Donau
     27.08.2010 15:25 Udo 7B., Aichhalden
     27.08.2010 19:47 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     27.08.2010 19:56 Pete7r L7., Frankenberg
     27.08.2010 20:32 Olf 7R., Hilbersdorf
     27.08.2010 20:42 Pete7r L7., Frankenberg
     28.08.2010 00:25 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     28.08.2010 08:03 ., Wüstenrot
     28.08.2010 08:07 ., München
     28.08.2010 08:14 ., Wüstenrot
     28.08.2010 08:22 ., München
     28.08.2010 11:19 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     27.08.2010 21:59 ., Wüstenrot
     27.08.2010 22:14 Pete7r L7., Frankenberg
     28.08.2010 11:06 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     27.08.2010 22:39 ., Thierstein
     28.08.2010 11:15 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     28.08.2010 12:54 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     28.08.2010 13:12 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     28.08.2010 13:22 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     28.08.2010 17:13 Stef7an 7R., Regenstauf
     28.08.2010 13:28 Mark7us 7H., Auerbach
     28.08.2010 13:53 ., München
     28.08.2010 10:32 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     28.08.2010 10:40 Olf 7R., Hilbersdorf
     28.08.2010 10:52 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     28.08.2010 17:35 ., Wüstenrot
     28.08.2010 18:02 Pete7r L7., Frankenberg
     28.08.2010 23:29 Dirk7 G.7, Edewecht
     28.08.2010 23:41 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     29.08.2010 09:50 Jürg7en 7M., Weinstadt
     29.08.2010 09:39 Jürg7en 7M., Weinstadt
     29.08.2010 12:59 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     28.08.2010 11:25 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     29.08.2010 11:24 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     29.08.2010 11:23 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     29.08.2010 12:45 Dirk7 G.7, Edewecht
     29.08.2010 13:44 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     29.08.2010 21:18 Dirk7 G.7, Edewecht
     28.08.2010 09:20 Dirk7 G.7, Edewecht
     28.08.2010 09:44 Olf 7R., Hilbersdorf
     28.08.2010 10:25 Dirk7 G.7, Edewecht
     28.08.2010 10:38 Olf 7R., Hilbersdorf
     28.08.2010 10:46 Dirk7 G.7, Edewecht
     28.08.2010 17:33 ., Wüstenrot
     28.08.2010 21:20 Dirk7 G.7, Edewecht
     28.08.2010 21:30 Mark7us 7H., Auerbach
     28.08.2010 21:37 Pete7r L7., Frankenberg
     28.08.2010 21:42 Dirk7 G.7, Edewecht
     28.08.2010 21:59 Pete7r L7., Frankenberg
     28.08.2010 22:05 Dirk7 G.7, Edewecht
     28.08.2010 22:16 Pete7r L7., Frankenberg
     29.08.2010 01:19 Rein7hol7d B7., Kirchenpingarten
     29.08.2010 02:37 Stef7fen7 H7., Bad Vilbel
     29.08.2010 09:35 Dirk7 G.7, Edewecht
     29.08.2010 09:44 ., Bad Hersfeld
     29.08.2010 09:49 Pete7r L7., Frankenberg
     29.08.2010 10:52 Dirk7 G.7, Edewecht
     28.08.2010 21:39 Dirk7 G.7, Edewecht
     28.08.2010 10:46 Feli7x H7., Winsen-Scharmbeck
     28.08.2010 10:51 Dirk7 G.7, Edewecht
     28.08.2010 10:57 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     28.08.2010 11:38 Dirk7 G.7, Edewecht
     28.08.2010 12:46 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     28.08.2010 12:54 ., München
     28.08.2010 14:17 Mark7us 7P., Heukewalde
     28.08.2010 14:29 Ramo7n K7., Bremen
     28.08.2010 14:31 Mark7us 7H., Auerbach
     28.08.2010 16:42 Sven7 R.7, Cuxhaven
     28.08.2010 16:47 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     28.08.2010 17:30 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     28.08.2010 10:28 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     28.08.2010 17:25 ., Wüstenrot
     28.08.2010 21:36 Dirk7 G.7, Edewecht
     28.08.2010 21:55 Fran7k H7., Wethautal
     28.08.2010 21:59 Dirk7 G.7, Edewecht
     29.08.2010 12:15 Chri7sti7an 7F., Wernau
     29.08.2010 12:42 Dirk7 G.7, Edewecht
     29.08.2010 12:48 Chri7sti7an 7F., Wernau
     29.08.2010 12:50 Dirk7 G.7, Edewecht
     29.08.2010 12:54 ., Bad Hersfeld
     29.08.2010 13:00 ., München
     29.08.2010 12:55 Jürg7en 7M., Weinstadt
     29.08.2010 12:58 ., München
     29.08.2010 13:07 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     29.08.2010 13:13 ., München
     29.08.2010 13:19 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     29.08.2010 13:21 ., München
     29.08.2010 12:49 ., Bad Hersfeld
     29.08.2010 15:49 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     29.08.2010 15:52 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     29.08.2010 16:33 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     29.08.2010 16:55 ., Bad Hersfeld
     29.08.2010 16:56 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     29.08.2010 17:08 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     29.08.2010 17:25 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     29.08.2010 17:59 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     29.08.2010 18:04 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     29.08.2010 19:05 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     16.03.2011 11:33 Udo 7B., Aichhalden
     16.03.2011 14:24 Klau7s K7., Mittweida
     16.03.2011 14:38 Klau7s K7., Mittweida
     16.03.2011 14:43 Olf 7R., Hilbersdorf
     16.03.2011 15:16 ., Thierstein
     16.03.2011 16:29 Olf 7R., Hilbersdorf
     16.03.2011 17:17 ., Thierstein
     16.03.2011 16:11 Anto7n K7., Mühlhausen
     16.03.2011 16:36 Olf 7R., Hilbersdorf
     16.03.2011 16:22 Cars7ten7 G.7, Dormagen
     16.03.2011 17:23 Klau7s K7., Mittweida
     01.04.2011 17:26 Pete7r L7., Frankenberg
     01.04.2011 17:50 Olf 7R., Hilbersdorf
     29.06.2011 15:38 ., Thierstein
     29.06.2011 15:41 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     29.06.2011 15:44 Anto7n K7., Mühlhausen
     29.06.2011 15:47 Thom7as 7K., Hermeskeil
     29.06.2011 18:03 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     29.06.2011 18:10 Uwe 7S., Bürstadt
     29.06.2011 18:11 ., Thierstein
     29.06.2011 18:14 Thom7as 7K., Hermeskeil
     29.06.2011 19:32 ., Bad Hersfeld
     29.06.2011 18:10 ., Thierstein
     29.06.2011 18:25 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     29.06.2011 19:39 Cars7ten7 K.7, Hambühren LK Celle
     29.06.2011 19:43 ., Bad Hersfeld
     29.06.2011 19:47 Henn7ing7 K.7, Dinklar
     29.06.2011 19:48 Cars7ten7 K.7, Hambühren LK Celle
     29.06.2011 20:58 Pete7r S7., Köln
     30.06.2011 12:25 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     30.06.2011 13:58 Pete7r S7., Köln
     01.07.2011 17:10 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     02.07.2011 03:36 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     30.06.2011 14:23 Thom7as 7K., Hermeskeil
     01.07.2011 08:47 Cars7ten7 K.7, Hambühren LK Celle
     01.07.2011 09:17 Thom7as 7K., Hermeskeil
     01.07.2011 09:38 Cars7ten7 K.7, Hambühren LK Celle
     01.07.2011 09:51 Thom7as 7K., Hermeskeil
     01.07.2011 11:07 Cars7ten7 K.7, Hambühren LK Celle
     29.06.2011 21:34 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
     29.06.2011 18:58 Chri7sti7an 7F., Wernau
     29.06.2011 19:01 ., Remshalden
     29.06.2011 19:29 ., Bad Hersfeld
     29.06.2011 21:39 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
     01.07.2011 12:22 Nils7 S.7, Dautphetal
     01.07.2011 12:44 ., Bad Hersfeld
     01.07.2011 13:04 Nils7 S.7, Dautphetal
     01.07.2011 13:08 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
     01.07.2011 12:45 Cars7ten7 K.7, Hambühren LK Celle
     01.07.2011 13:12 Nils7 S.7, Dautphetal
     01.07.2011 14:17 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
     01.07.2011 13:00 Pete7r L7., Frankenberg
     01.07.2011 13:15 Nils7 S.7, Dautphetal
     01.07.2011 13:21 Pete7r L7., Frankenberg
     01.07.2011 13:47 Nils7 S.7, Dautphetal
     01.07.2011 13:39 ., Bad Hersfeld
     01.07.2011 13:45 Nils7 S.7, Dautphetal
     01.07.2011 13:59 ., Bad Hersfeld
     01.07.2011 14:26 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
     01.07.2011 14:34 Nils7 S.7, Dautphetal
     01.07.2011 14:40 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
     01.07.2011 15:54 Pete7r L7., Frankenberg
     01.07.2011 17:57 Cars7ten7 K.7, Hambühren LK Celle
     03.07.2011 15:54 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
     01.07.2011 18:02 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     02.07.2011 18:06 Nils7 S.7, Dautphetal
     01.07.2011 13:45 ., München
     01.07.2011 13:08 Marc7o I7., Mülheim-Kärlich
     01.07.2011 13:17 Nils7 S.7, Dautphetal
     01.07.2011 13:45 Mich7ael7 K.7, Neuhausen a.d.F.
     01.07.2011 13:50 Nils7 S.7, Dautphetal
     01.07.2011 14:11 Mich7ael7 K.7, Neuhausen a.d.F.
     01.07.2011 16:16 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     01.07.2011 14:01 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
     02.07.2011 09:39 Henn7ing7 K.7, Dinklar
     30.06.2011 07:24 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
     30.06.2011 22:41 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     01.07.2011 07:43 Magn7us 7H., Pöttmes
     01.07.2011 08:14 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     01.07.2011 10:08 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     01.07.2011 12:33 Nils7 S.7, Dautphetal
     05.09.2011 10:15 ., Goslar
     05.09.2011 13:59 Oliv7er 7H., Meppen
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