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Thema | OT: auch nicht alltäglich: KBM übernimmt Leitung einer Feuerwehr | 11 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 684010 | |||
Datum | 06.06.2011 13:08 | 2932 x gelesen | |||
schade, ich leg dann auch "Prof." zum "Dipl.-Ing." auf den Gutealtezeit-Altar... Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Hara8ld 8D., Edenstetten / Bayern | 684000 | |||
Datum | 06.06.2011 10:46 | 3097 x gelesen | |||
Geschrieben von Torben BenthienIst mindestens so unübersichtlich wie die Führungskräftekennzeichung der Fw ;) Weil sie auch keine Funktionswesten haben! ;-) Gruß Harald | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 683999 | |||
Datum | 06.06.2011 09:56 | 3060 x gelesen | |||
Nicht zu vergessen die Akademischen Räte und Akademischem Oberräte Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Torb8en 8B., Kiel / Schleswig Holstein | 683998 | |||
Datum | 06.06.2011 09:53 | 3114 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Anton Kastner Unser ehemaliger Verteidigungsminister hatte doch keinen Lehrstuhl inne, führte aber nicht das Dr. habil in seinem Namen. Ist mir da was entgangen oder hat er noch mehr falsch gemacht?ne er hatte ja nicht habilitiert, sondern nur versucht zu promovieren. Dr. - Promotion Prof. - Habilition um sich aber Professor nennen zu dürfen gehört noch eine Berufung auf einen Lehrstuhl dazu. dann gibt es da noch Privatdozenten (habilitiert und Lehrtätigkeit an einer Uni/FH aber keine Berufung auf einen Lehrstuhl) und Professoren apl. (Verdiente Wissenschaftler die habilitiert sind aber keinen Lehrstuhl haben, dann aber von der Uni ehrenhalber zum Prof berufen werden. Ist mindestens so unübersichtlich wie die Führungskräftekennzeichung der Fw ;) MkG Torben Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel. | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 683997 | |||
Datum | 06.06.2011 09:48 | 3080 x gelesen | |||
soweit ich weiß hatte er ja auch nicht habilitiert sondern nur promoviert und deshalb nur Dr. ohne Zusatz habil. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 683996 | |||
Datum | 06.06.2011 09:48 | 3157 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Anton Kastner Unser ehemaliger Verteidigungsminister hatte doch keinen Lehrstuhl inne, führte aber nicht das Dr. habil in seinem Namen. Ist mir da was entgangen oder hat er noch mehr falsch gemacht? Jetzt verwirrst du mich ;-) Wer promoviert wurde, führt den Titel "Doktor"; wenn man sich dann noch habilitiert, also die Lehrbefähigung nachweist, ist man "Dr. habil.". Beides ist in der Regel Vorstufe zu einer Berufung zum Professor auf einem Lehrstuhl (da gibts dann noch weitere Unter-Spielarten, aber das führt zu weit). Insofern hat das schon gepasst... mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist, dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 683995 | |||
Datum | 06.06.2011 09:46 | 3156 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerrit LamadeUms noch komplizierter zu machen muss er auch noch eine Berufung auf einen Lehrstuhl erhalten, sonst ist er nur Dr. habil. und noch ein wenig komplizierter wird es, wenn man bedenkt, dass für den Honorarprofessor keine Habitilation erforderlich ist, er aber im Gegensatz zum h.c. den "normalen" Prof. trägt. Insofern ist Geschrieben von Andreas Bräutigam "Herr/Frau Professor" muss demnach hier habilitiert sein nicht ganz korrekt. Gruß, Markus Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen. J. Mäschle, Forums-Philosoph | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 683994 | |||
Datum | 06.06.2011 09:45 | 3076 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerrit Lamadems noch komplizierter zu machen muss er auch noch eine Berufung auf einen Lehrstuhl erhalten, sonst ist er nur Dr. habil. Wobei auch eine Berufung ohne Habilitation möglich ist, wenn eine Gleichwertigkeit nachgewiesen werden kann...aber nun genug der Klugscheißerei ;-) PS: So eng würd ich das auch alles nicht sehen, wenn schon auf meiner von der Uni ausgestellten Bachelor-Urkunde steht dass ich den "Titel" Ingenieur führen darf... mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist, dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 683993 | |||
Datum | 06.06.2011 09:44 | 3238 x gelesen | |||
Servus, nun bin ich aber verwirrt. Unser ehemaliger Verteidigungsminister hatte doch keinen Lehrstuhl inne, führte aber nicht das Dr. habil in seinem Namen. Ist mir da was entgangen oder hat er noch mehr falsch gemacht? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 683992 | |||
Datum | 06.06.2011 09:39 | 3284 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamWenns schon kompliziert wird: Ak. Grade und Titel sind in .de generell kein Namensbestandteil. "Herr/Frau Professor" muss demnach hier habilitiert sein, woanders ggf. nur geheiratet ;-) Ums noch komplizierter zu machen muss er auch noch eine Berufung auf einen Lehrstuhl erhalten, sonst ist er nur Dr. habil. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 683991 | |||
Datum | 06.06.2011 09:33 | 5259 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberHerr Reick ist Honorarprofessor an der FH Biberach. M.W.n. ist der Honorarprofessor aber kein Namenszusatz, richtig wäre also weiterhin Dr.-In Wenns schon kompliziert wird: Ak. Grade und Titel sind in .de generell kein Namensbestandteil. "Herr/Frau Professor" muss demnach hier habilitiert sein, woanders ggf. nur geheiratet ;-) Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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