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Thema | Lagerung von 20 L Diesel- und Bezinkanister im Gerätehaus | 28 Beträge | |||
Rubrik | Unfallverhütung | ||||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 664866 | |||
Datum | 30.01.2011 21:24 | 11939 x gelesen | |||
Außerdem, entweder er erlaubt den Umbau, oder er verkauft garnix. | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 664855 | |||
Datum | 30.01.2011 20:58 | 11979 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardUnd so einfach ist das mit 'ner Beschlagnahme auch nicht - denk daran, das die Eigentümer zumeist im Ausland sitzen. Mir fällt jetzt keine ausländische Firma ein, die aus dem Ausland in Deutschland Sprit verkaufen will. Da gibt es überall deutsche Rechtspersönlichkeiten. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 664849 | |||
Datum | 30.01.2011 20:10 | 12002 x gelesen | |||
Gerne ... :) Lagern im Tankanhänger ist nicht, es gibt Grenzen für den so genannten "zeitweisen Aufenthalt" in der ADR-Transportkette. Normaler Sprit ist zwar besser geworden; aber wenn du länger lagern willst, bleiben nur Alkylat-Kraftstoffe (95 ROZ) zu etw 2,60 € netto mit garantierter Lagerfähigkeit von - je nach Hersteller - bis zu 10 Jahren ... und schon haben wir wieder ein Lagerproblem. Wenn es so einfach ist, eine Tankstelle auf eine "Notversorgung" umzubauen ... warum macht es dann keiner? Und so einfach ist das mit 'ner Beschlagnahme auch nicht - denk daran, das die Eigentümer zumeist im Ausland sitzen. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 664838 | |||
Datum | 30.01.2011 19:28 | 12191 x gelesen | |||
Ja, daran Erinnere ich mich. Das gleiche Thema kommt immer wieder auf die gleichen fehlenden Lösungen. Also, zu den Lösungsansätzen: Das Errichten einer Tank und Lagerstätte ist recht aufwändig und nicht so einfach zu bewerkstelligen. also entweder den Kram lagern(1) oder ein vorhandenes Lager angreifen(2). zu(1): Gibt es bereits eigene Tankstellen in der Gemeinde?`Diese Ertüchtigen, einen zusätzlichen Tank drann und Billigsprit für Mitarbeiter anbieten;) zu(1): Den Sprit in einen Anhänger einlagern, damit sind die etwas laxeren Transportvorschriften gültig und nicht die aufwändigen Lagervorschriften. Wechsel ist dann jedes Jahr auf einer beliebigen Wasserdichten Platte. zu(1): Eventuell mal überlegen den Sprit ohne Additive zu bekommen. dann sollte er durchaus haltbar bleiben. Für den Motor bestimmt kein Vergnügen aber sicherlich machbar. Eventuell könnte man ja Additive zum selbermischen überlegen? Die Chemiker sind gefragt! zu(2): Einen Elektriker fragen, was der an Material benötigt für eine Noteinspeisung in ein beliebiges Gebäude. Ich behaupte mal, das das Material unter 300€ zu bekommen ist und mit einem Stromerzeuger lasst ihr die beschlagnahmte Tankstelle laufen. zu(2): Eine Druckluftbetriebene Pumpe für Benzin anschaffen und den Tank einfach leersaugen. zu(2): Die Notstromversorgung beim nächsten (Um-) Bauantrag mit reinschreiben. so, jetzt zerreist mich;) | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 664833 | |||
Datum | 30.01.2011 18:08 | 12180 x gelesen | |||
Wenn das wirklich so einfach wäre ... Du hast es nicht mit einem Pächter zu tun, sondern in der Regel mit einem ziemlich großen Konzern, der sich nur sehr ungern in seinen Anlagen rumbasteln lässt. Bundesweit sollen es um die 20 notstromfähige Tankstellen sein ... Das Problem dürfte auch nicht der Diesel sein (da könnte man notfalls auch mit einer Handpumpe arbeiten - so wie "früher" beim Heizöl), sondern der Ottokraftstoff, der für viele tragbare Stromerzeuger notwendig ist. Da ist es nicht so einfach mit Lagerung, Transport, vor-Ort-Betankung ... Aber das Thema hatten wir, glaub ich, schonmal in diesem Thread. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 664831 | |||
Datum | 30.01.2011 17:45 | 12229 x gelesen | |||
Warum macht ihr keinen Deal mit einer örtlichen Tankstelle? Ihr schickt einen Elektriker vorbei, der eine Steckdose/ Stecker am Zähler montiert und ihr habt jede Menge Sprit im Zugriff. Das ist alle Male kostengünstiger als ein eigenes Tanklager. | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 664605 | |||
Datum | 29.01.2011 14:40 | 12306 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Neumann Thomas aber könnten nicht irgendwelche Stellen ein regelmässiges 'FiFo Verfahren' als 'tankstellenähnlichen Betrieb' einstufen warum - und vor allem auf welcher Grundlage - sollten sie denn? Die Feuerwehr / die HiOrg's ist / sind ja eben kein Gewerbebetrieb mit dem Ziel Kraftstoff umzuschlagen... und fallen daher auch nicht unter diese Regelungen. Geschrieben von Neumann Thomas damit weitere Vorschriften auf euch zurollen? Nach der (derzeitigen) bayerischen Rechtslage eindeutig nein, da käme auch bei diesen Container-Lägern nichts auf sie zu. Ggf. kann der Jahresumsatz aber Auswirkungen auf andere Anlagenteile (z.B. Abfüllfläche) haben. Was mit der neuen (bundesweit gültigen) Anlagenverordnung dann letztlich rauskommt, muss man abwarten... wird aber, wie es derzeit aussieht, nicht so schlimm werden :-) Geschrieben von Neumann Thomas bin mir nicht sicher Ich hoffe ich konnte ein wenig zur Sicherheit beitragen... :-) Gruß Markus | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 664548 | |||
Datum | 29.01.2011 12:06 | 12252 x gelesen | |||
Hi, bin mir nicht sicher, aber könnten nicht irgendwelche Stellen ein regelmässiges 'FiFo Verfahren' als 'tankstellenähnlichen Betrieb' einstufen und damit weitere Vorschriften auf euch zurollen? Tomy | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 664537 | |||
Datum | 29.01.2011 10:25 | 12283 x gelesen | |||
Spannend, ich weiss ... Wobei "die Feuerwehr" es etwas leichter hat als wir ... dort hat man über die Kommune unmittelbar Zugriff auf Fachleute, wir müssen uns erst durchfragen ... ;) Für Baden-Württemberg: Auszug aus der VAwS BaWü, Anhang 1: Bei Fass- und Gebindelagern, deren größter Behälter einen Rauminhalt von 20 l nicht überscheitet (Kleingebindelager), genügt R0,wenn die Stoffe entweder in geschlossenen Räumen oder im Freien in dauernd dicht verschlossenen, gegen Beschädigung geschützten und gegen Witterungseinflüsse beständigen Gefäßen oder Verpackungen gelagert werden und die Schadensbeseitigung mit einfachen betrieblichen Mitteln möglich und in der Betriebsanweisung dargelegt ist. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 664492 | |||
Datum | 28.01.2011 18:28 | 12417 x gelesen | |||
Geschrieben von Friedhelm WölkerAus welchen Grund wollt Ihr grössere Mengen Kraftstoff im Gerätehaus lagern ???Weil im Bürgermeisterbüro und in der Garage seiner Schwiegermutter leider nur begrenzt Platz dafür ist? Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW | 664480 | |||
Datum | 28.01.2011 15:59 | 12671 x gelesen | |||
Wie wäre es denn damit: Gefahrgutlagercontainer Wenn im Außenbereich genug Platz vorhanden ist. Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas Becker | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW | 664479 | |||
Datum | 28.01.2011 15:57 | 12648 x gelesen | |||
Geschrieben von Friedhelm WölkerEs macht eigentlich keinen Sinn für solche Notfälle in irgendeinem Gerätehaus Kraftstoff zu lagern Es macht sehr wohl Sinn Kraftstoff im Gerätehaus zu lagern, oder womit füllt ihr die motorbetriebenen Geräte bzw deren Kanister auf dem Fahrzeug auf? Geschrieben von Friedhelm Wölker Aber das vorhalten von Kraftstoff ist nicht Aufgabe der Feuerwehr ,sondern eures Dienstherren und der hat dafür zu sorgen das Ihr bei Stromausfall oder sonstiegen Notlagen ausreichend Material vorhanden ist Wie wird das denn bei Euch gemacht? Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas Becker | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 664478 | |||
Datum | 28.01.2011 15:46 | 12543 x gelesen | |||
Geschrieben von Friedhelm WölkerIch verstehe schon was Du damit meinst . Meinst du das ernst was du da schreibst? Der Threadopener hat eine Frage gestellt deren Antwort nicht nur ihn sondern auch mich und sicher viele andere interessiert. Logistiklösungen gehören sehr wohl zu einer funktionierenden Feuerwehr, auch für Kraftstoff. Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 664477 | |||
Datum | 28.01.2011 15:44 | 12687 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Friedhelm Wölker Aber das vorhalten von Kraftstoff ist nicht Aufgabe der Feuerwehr ,sondern eures Dienstherren und der hat dafür zu sorgen das Ihr bei Stromausfall oder sonstiegen Notlagen ausreichend Material vorhanden ist . Du schlägst also vor, dass der Herr Bürgermeister den Sprit in seinem Büro im Aktenschrank lagert? Geschrieben von Friedhelm Wölker Es macht eigentlich keinen Sinn für solche Notfälle in irgendeinem Gerätehaus Kraftstoff zu lagern . Dann macht es aber eigentlich auch keinen Sinn, die Feuerwehrautos im Gerätehaus abzustellen. Für die Brandbekämpfung ist nämlich auch der Bürgermeister zuständig! Ich halte es aber ganz im Gegenteil für sinnvoll, dass der Bürgermeister sowohl für die Durchführung der Pflichtaufgabe als auch für die Lagerung der dafür notwendigen Betriebsstoffe eine einheitliche Lösung einrichtet. Gruß, Henning P.S.: lagern möchte man vermutlich auch Sonderkraftstoffe, die man nicht rund um die Uhr an der Tankstelle kaufen kann. | |||||
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Autor | Frie8dhe8lm 8W., Hüllhorst / NRW | 664476 | |||
Datum | 28.01.2011 15:28 | 12788 x gelesen | |||
Hallo Ich verstehe schon was Du damit meinst . Aber das vorhalten von Kraftstoff ist nicht Aufgabe der Feuerwehr ,sondern eures Dienstherren und der hat dafür zu sorgen das Ihr bei Stromausfall oder sonstiegen Notlagen ausreichend Material vorhanden ist . Es macht eigentlich keinen Sinn für solche Notfälle in irgendeinem Gerätehaus Kraftstoff zu lagern . Gruss Friedhelm | |||||
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Autor | Cars8ten8 S.8, Linnich / NRW | 664471 | |||
Datum | 28.01.2011 14:47 | 12731 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald SchramkeIhr wisst aber schon, das Spritt auch schlecht wird? Du weißt aber schon das man Krafstoff rollierend in einem fifo-Prinzip lagern kann? | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 664470 | |||
Datum | 28.01.2011 14:45 | 12692 x gelesen | |||
Ihr wisst aber schon, das Spritt auch schlecht wird? | |||||
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Autor | Cars8ten8 S.8, Linnich / NRW | 664469 | |||
Datum | 28.01.2011 14:24 | 12748 x gelesen | |||
Geschrieben von Friedhelm WölkerHallo ...um Kraftstoff zur Verfügung zu haben wenn mal wieder an der Tankstelle keienr zu bekommen ist. (Transporte fallen aus wegen Wetterlage, Stromausfall, etc...) | |||||
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Autor | Frie8dhe8lm 8W., Hüllhorst / NRW | 664468 | |||
Datum | 28.01.2011 14:13 | 12838 x gelesen | |||
Hallo Aus welchen Grund wollt Ihr grössere Mengen Kraftstoff im Gerätehaus lagern ??? Gruss Friedhelm | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8H., Wuppertal / NRW | 664466 | |||
Datum | 28.01.2011 13:52 | 13010 x gelesen | |||
Hallo, zu beachten ist nicht nur der Aspekt der Arbeitssicherheit (TRGS) sondern auch des Umweltschutzes. Hier ist die VAwS des jeweiligen Bundeslandes bei den Überlegungen einzubeziehen. VAwS NRW Wenn das Gerätehaus nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt, muss, so lese ich das, ein Auffangvolumen bei Gebinden mit einer WGK 2 und einem Gesamtvolumen <0,1m³ vorhanden sein, dass mindestens das größte Einzelgebinde aufnimmt und mindestens 10% des Gesamtvolumens beträgt. VAwS: Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) Viele Grüße Sebastian Ein Experte ist ein Mann, der hinterher genau sagen kann, warum seine Prognose nicht gestimmt hat. Sir Winston Churchill (1874 - 1964) | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 664131 | |||
Datum | 25.01.2011 22:01 | 12996 x gelesen | |||
Sollte TrbF 20 heissen ... Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 664126 | |||
Datum | 25.01.2011 21:48 | 13164 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan JurgahnDeckt sich vermutlich mit dem Mix aus den genannten drei Vorschriften Die Werte 200 l Diesel und 20 l Ottokraftstoff kommen aus der Garagenverordnung (die Werte sind bundesweit nahezu identisch, genauers bitte in der jeweiligen Landesvorschrift nachschlagen) Die TrbF gilt seit Erscheinen der TRGS 510 faktisch nur noch für ortsfeste Behälter. Sprich, maßgeblich ist die TRGS 510 ... bin aber selbst noch dabei, die ganzen Regelungen für uns auseinander zu klamüsern. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 664103 | |||
Datum | 25.01.2011 19:16 | 13714 x gelesen | |||
GUV-I 8554Besondere Bedeutung wegen möglicher Deckt sich vermutlich mit dem Mix aus den genannten drei Vorschriften Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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Autor | Cars8ten8 S.8, Linnich / NRW | 664088 | |||
Datum | 25.01.2011 17:01 | 14180 x gelesen | |||
Geschrieben von Rolf DellwigHallo Carsten, Wenn ich die TRBF 510 außer Betracht lasse komme ich zu einem ähnlichem Ergebnis... Der ehem. Batterieraum könnte hier eigentlich mal umgewidmet werden ;) Gruß Carsten | |||||
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Autor | Rolf8 D.8, Marne / Schleswig-Holstein | 664087 | |||
Datum | 25.01.2011 16:58 | 14101 x gelesen | |||
Hallo Carsten, hoffe die PN war hilfreich. Gruß Rolf | |||||
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Autor | Cars8ten8 S.8, Linnich / NRW | 664083 | |||
Datum | 25.01.2011 16:49 | 14043 x gelesen | |||
Danke Helmut, führt aber auch nicht zum Ziel... | |||||
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Autor | Helm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern | 664080 | |||
Datum | 25.01.2011 16:36 | 14396 x gelesen | |||
Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten Läger TRbF 20 MkG Helmut | |||||
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Autor | Cars8ten8 S.8, Linnich / NRW | 664074 | |||
Datum | 25.01.2011 15:42 | 17937 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich finde kein geeignettes Regelwerk um die Höchstmenge von zu lagernden Kraftstoffen (Bezin und Diesel) in 20 Liter Stahlblechkanistern festzustellen. Als Lagerort kämen ein Kellerraum (40 qm) oder die Fahrzeughalle (470 qm) in Betracht. Betrachte ich die Fahrzeughalle als Mittelgarage nach Garagenverordnung (NRW) darf ich hier gar keinen Kraftstoff lagern. In der TRGS 510 wird der Fall "Feuerwehrgerätehaus" natürlich nicht berücksichtigt. Oder ist es hier möglich nach Punkt 12.1(2) bei Lagerung zwischen 50 kg und 200 kg dies nach eigener "Gefährdungsbeurteilung" zu betrachten? | |||||
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