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ThemaVerrechnung BMA mit Steigerung der Pauschale17 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJoch8en 8W., Nellmersbach / Baden Württemberg630722
Datum22.06.2010 21:454849 x gelesen
diesen Weg würde ich auch wählen, wenn erkennbar ist, dass eine BMA nicht, bzw. schlecht gewartet wird.

Geschrieben von Ralf HauptvogelWas das dann für den Bereiber bedeutet sollte ihm spätestens klar werden wenn ihm die Genemigung zum Betrieb des Gebäudes entzogen wird
oder dann seine Versicherung davon Wind bekommt und die dem Betreiber dann die Prämien erhöhen oder sogar die Versicherungen kündigen.


MkG
Jochen
http://feuerwehr.leutenbach.de

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AutorMarc8 S.8, Borken / NRW630670
Datum22.06.2010 17:274831 x gelesen
Geschrieben von Andy Sulser1. Wenn eine BMA zb. 25 % aller Einsätze einer Gemeinde ausmacht, so könnte die Gemeinde zb. auch 25 % ihrer Feuerwehrkosten verrechnen. ZB. Gross-Fz, wenn auch zb. zur BMA nicht alle Gross-Fz ausrücken, so werden die Fz aber auch für diesen Betrieb vorgehalten.

Eine Kostenermittlung ist ein Vergnügen höherer Ordnung. Vielleicht kann jemand, der das macht, mal was dazu schreiben.

Alle Kosten (auch Vorhaltekosten) mit einzubeziehen wird immer wieder versucht, allerdings bei verwaltungsgerichtlicher Überprüfung auch immer wieder gekippt, u.a. deswegen, weil die Berechnung nicht nachvollziehbar ist. Es dürfen auch nur die tatsächlich angefallenen Kosten je Einsatz in Rechnung gestellt werden, d.h. es handelt sich (in NRW) um Kostenersatz und nicht um eine Gebühr. Vorhaltekosten allgemein mit zu berücksichtigen ist nicht möglich, weil das Vorhalten von Einsatzfahrzeugen ja eine Pflichtaufgabe der Gemeinde ist. Betriebs-, Personal-, Sachkosten, Zins und Tilgung dürfen allerdings berücksichtigt werden.

In NRW können Kosten nur bei gültiger Kostensatzung eingefordert werden. Wie viel % der BMA-Einsätze ein Objekt ausmacht, weiß ich erst am Jahresende ... wird schwierig zu verknüpfen, oder?

Geschrieben von Andy SulserDa könnte ich mir vorstellen, dass die Sold-Ansätze für diesen Fall/BMA erhöht werden könnte.

Ob das der richtige Motivator ist? Ob sich das mit unseren strengen Berechnungsregeln zum Kostenersatz verträgt?


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AutorAndy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG630665
Datum22.06.2010 16:404941 x gelesen
Erstmal besten Dank für Eure Antworten.

Ich habe da noch 2 Ansätze zum Überlegen:

1. Wenn eine BMA zb. 25 % aller Einsätze einer Gemeinde ausmacht, so könnte die Gemeinde zb. auch 25 % ihrer Feuerwehrkosten verrechnen. ZB. Gross-Fz, wenn auch zb. zur BMA nicht alle Gross-Fz ausrücken, so werden die Fz aber auch für diesen Betrieb vorgehalten.

2. Wenn ich zb. 13 Mal zur gleichen BMA fahre, muss ich für meine FM einen Anreiz schaffen, damit diese auch beim 13 Mal ausrücken. Da könnte ich mir vorstellen, dass die Sold-Ansätze für diesen Fall/BMA erhöht werden könnte.


Grüsse aus der Schweiz

Andy Sulser

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AutorAndy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG630654
Datum22.06.2010 15:524882 x gelesen
Geschrieben von Thomas Edelmann 13 mal immer zur gleichen Anlage.

Und kommen beim 13 x immernoch gleichviele FM wie beim erstem Mal ?


Grüsse aus der Schweiz

Andy Sulser

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AutorMarc8 S.8, Borken / NRW630616
Datum22.06.2010 13:355305 x gelesen
In NRW ist die "mißbräuliche" oder die "nicht bestimmungsgemäße" Auslösung einer BMA kostenpflichtig. Beides sind unbestimmte Rechtsbegriffe, es ist also im Einzelfall vor Fertigung eines Kostenbescheids festzulegen, ob die Auslösung der BMA "mißbräulich" oder "nicht bestimmungsgemäß" war. Da es keine katalogartige Zuordnung der Auslösereignisse einer BMA zu den unbestimmten Rechtsbegriffen gibt, ist natürlich jeder einzelne Kostenbescheid auch diesbezüglich verwaltungsgerichtlich überprüfbar. Die Auslegung des Begriffs "bestimmungsgemäße Auslösung" orientiert sich in der Regel daran, dass eine BMA ein Schadenfeuer melden soll. Fehlende Wartung wird idR als "mißbräuchlich" angesehen.

Die Regelung zum Kostenersatz nach § 41 FSHG hat den Sinn , dass die Gemeinden einen Ersatz für "ihnen durch Einsätze entstandene Kosten" verlangen können - das bezieht sich auf die tatsächlich entstandenen Kosten. Eine Grundlage für eine Kostenerhöhung bei mehrfacher Auslösung sehe ich daher nicht.

Da müsste man schon eher einen Höchstkostensatz festlegen und bei der ersten Auslösung einen verringerten Satz abrechnen, also eine Art Rabbatierung für "einmalige" Ereignisse. Wenn der Höchstsatz allerdings die tatsächlich "durch Einsätze entstandenen Kosten" abbildet, werden die Gemeindeprüf-/Rechnungsämter schon fragen, mit welcher Begründung denn eine Rabbattierung erfolgt ;-) ... Allein die Hoffnung auf eine bessere Wartung der Anlage infolge drohender Kostensteigerung wird denen wohl nicht reichen, die werden in Zeiten knapper Kassen wohl eher eine sofortige Sanktionierung mit dem vollen Kostensatz im Auge haben.


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW630598
Datum22.06.2010 11:425173 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffIch kannte mal eine BMA die das fast pünktlich im 1/2 Stundentakt konnte...

Für eine WF ist die Wahrscheinlichkeit höher, wie für eine FF. Wir haben 4 BMA's und es gibt Jahre da fahren wir dann 13 mal immer zur gleichen Anlage.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW630595
Datum22.06.2010 11:395149 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffKommt auf das Zeitfenster an,
ggfs. war der Zeitabstand zu kurz das für den Service ?


Zu dem Zeitpunkt gab es keinen Wartungsvertrag, da kommt niemand. Da sich die Fehlaalarme aber häuften und unsere Stadtverwaltung gerne auch Rechnungen schreibt, war es irgendwann wirtschaftlicher die BMA auf den neusten Stand zu bringen.

Gruß
Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg630593
Datum22.06.2010 11:315044 x gelesen
Hallo Andy,

Schau doch bitte mal in die Anschlussbedingungen der Stelle bei der die BMA aufläuft.
Vielleicht findet sich da ja ein Passus der sich genau mit dem Problem (regelmäßige Wartung) beschäftigt. hier mal als Beispiel die Anschlussbedingungen unserer zuständigen Leitstelle.

Eventuell reicht ja schon eine Drohnung die Anlage abzuschalten und die Brandschutzbehörde zu informieren. Was das dann für den Bereiber bedeutet sollte ihm spätestens klar werden wenn ihm die Genemigung zum Betrieb des Gebäudes entzogen wird.

Gruß Ralf


Irgendwas ist ja auch immer.

www.ffw-drebkau.de

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW630590
Datum22.06.2010 11:285075 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannWenn nach dem dritten Fehlalarm im Betriebsbuch keine Wartung erscheint,

Kommt auf das Zeitfenster an,
ggfs. war der Zeitabstand zu kurz das für den Service ?


mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW630589
Datum22.06.2010 11:255124 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannUnd es ist nicht lustig Abends um 11 zu einer BMa zu fahren und am nächsten Morgen um 6 wieder.

Ich kannte mal eine BMA die das fast pünktlich im 1/2 Stundentakt konnte...


mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW630585
Datum22.06.2010 10:575138 x gelesen
Geschrieben von Andy LehnigkNur kann ich als Laie keine mangelnde Wartung nachweisen

Wenn nach dem dritten Fehlalarm im Betriebsbuch keine Wartung erscheint, kann man schon darauf hinweisen. Preise erhöhen geht natürlich nicht, aber es reicht ja schon alle Alarme konsequent berechen, das wird auf die Dauer schon teuer.

Gruß

Thomas


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AutorAndy8 L.8, Großräschen / Brandenburg630583
Datum22.06.2010 10:495237 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannNun wenn man wegen mangelnder Wartung mehrfach zu einer BMA fährt, dann sind die Kosten die berechnet werden schon ein Anreiz die Wartung wieder zu verbessern.

Wir kennen diese Probleme auch und ich behaupte jetzt mal das fast jede Gemeinde so ein "Problemkind" hat oder hatte. Nur kann ich als Laie keine mangelnde Wartung nachweisen und daraufhin die Preise hochdrehen. Wie gesagt, in vielen Fällen ist auch unachtsamkeit der MA ein Grund für das auslösen der BMA oder wie auch schon gewesen, dass eine BMA konzipiert wurde für ein Unternehmen dieses sich aber wirtschaftlich mittlerweile anders aufgestellt hat. Da nun diese eingesetzten Melder nicht mehr die optimalsten sind, da es schon für jedermann erkenntlich ist ( Fahrzeughalle / einfacher Rauchmelder ) kann ich schonmal mit dem großen Finger drauf zeigen.

Mit freundlichem Gruß


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AutorMark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg630582
Datum22.06.2010 10:415113 x gelesen
Guten Morgen,
wir hatten so einen Kunden bei dem wir aufgrund einer alten BMA vor Jahren allerdings wöchentlich vor der Tür standen zusätlich zu anderen Täuschungalarmen.

Wenn ich mich noch recht entsinne hat die Drohung der Gebühren Erhöhung schon ausgereicht das die BMA erneuert wurde, seitdem ist auch wieder Ruhe :-) Ich glaube diese BMA war zeitweise auch nicht mehr "online", da einfach mehrer Alarme am Tag aufgelaufen sind.

Ich denke mal das man da nur Hebeln kann wenn es klar ist das Abhilfe Möglich ist, wie BMA ersetzten oder Sensibilisierung der Mitarbeiter.

Ansonsten müssen wir wohl damit leben das der Preis dieser Sicherheit manchmal unserern Schlaf bedeutet ;-)


-----------------------------------------------------------
Gruß
Markus

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW630579
Datum22.06.2010 10:155393 x gelesen
Geschrieben von Andy Lehnigkdass ganze hört sich für mich recht Polnisch an und kann Täuschungsalarme auch nicht minimieren.

Nun wenn man wegen mangelnder Wartung mehrfach zu einer BMA fährt, dann sind die Kosten die berechnet werden schon ein Anreiz die Wartung wieder zu verbessern.

Und es ist nicht lustig Abends um 11 zu einer BMa zu fahren und am nächsten Morgen um 6 wieder.

Gruß

thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
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AutorAndy8 L.8, Großräschen / Brandenburg630577
Datum22.06.2010 10:045432 x gelesen
Geschrieben von Andy SulserGibt es Feuerwehr, die eine Steigerung des Betrags habe, je mehr BMA-Alarme bei einer Firma stattfinden ? Also kein Mengen-Rabatt sondern Zuschlag.
zb. 1 Einsatz 1000 Euro, 2-5 Einsatz je 1200 Euro etc.


Hallo Andy,

dass ganze hört sich für mich recht Polnisch an und kann Täuschungsalarme auch nicht minimieren. Stellt zusammen was für kosten euch entstehen und bleibt bei einer festen Summe. Denkt daran, dass eine BMA ein Früherkennungssystem für Brände ist und keine Gelddruckmachine bei Täuschungsalarmen.

Mit freundlichem Gruß


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AutorFeli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen630566
Datum22.06.2010 09:245428 x gelesen
Warum sollte der gleiche Aufwand immer teurer werden?
Ich kann mir den Hintergrundgedanken zwar vorstellen, doch halte ich das für rechtlich sehr fragwürdig.
Die Komune sollte keine Kosten deckende Gebührenverordnung erlassen und fertig.


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AutorAndy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG630518
Datum21.06.2010 21:307528 x gelesen
Hallo Zusammen
Bei uns wird jeder BMA Einsatz (Fehlalarm) verrechnet mit einem pauschalen Satz.
Sprich jeder Einsatz bei der BMA der Firma Y kostet immer Fr. X.
Wenn die Firma Y jetzt 10 Fehlalarme hat, zahlt sie 10 x den Betrag X.

Gibt es Feuerwehr, die eine Steigerung des Betrags habe, je mehr BMA-Alarme bei einer Firma stattfinden ? Also kein Mengen-Rabatt sondern Zuschlag.
zb. 1 Einsatz 1000 Euro, 2-5 Einsatz je 1200 Euro etc.

Was für eine Begründung gibts da in der Kosten-Satzung ?

Besten Dank für Beispiele


Grüsse aus der Schweiz

Andy Sulser

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 21.06.2010 21:30 Andy7 S.7, Rheinfelden / CH
 22.06.2010 09:24 Feli7x H7., Winsen-Scharmbeck
 22.06.2010 10:04 Andy7 L.7, Großräschen
 22.06.2010 10:15 Thom7as 7E., Nettetal
 22.06.2010 10:49 Andy7 L.7, Großräschen
 22.06.2010 10:57 Thom7as 7E., Nettetal
 22.06.2010 11:28 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 22.06.2010 11:39 Thom7as 7E., Nettetal
 22.06.2010 11:25 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 22.06.2010 11:42 Thom7as 7E., Nettetal
 22.06.2010 15:52 Andy7 S.7, Rheinfelden / CH
 22.06.2010 10:41 Mark7us 7R., Stockach
 22.06.2010 11:31 Ralf7 H.7, Drebkau
 22.06.2010 21:45 Joch7en 7W., Nellmersbach
 22.06.2010 13:35 Marc7 S.7, Borken
 22.06.2010 16:40 Andy7 S.7, Rheinfelden / CH
 22.06.2010 17:27 Marc7 S.7, Borken
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