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Thema | Bestätigung gesicherte LöWa-Versorgung beim Bauantrag | 28 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 616401 | |||
Datum | 28.03.2010 22:58 | 10313 x gelesen | |||
Hallo, ich kenne diese Schreiben bzw. Bestätigungen einer ausreichenden Löschwasserversorgung aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung, allerdinges nicht von Feuerwehrs sondern vom zuständigen Wasserversorger. Ist Standart bei Bauvorhaben. Wo Feuerwehrs mit ins Spiel kommen kann, ist die Beurteilung der ausreichenden Löschwasserversorgung, siehe auch z.B. Abschnitt 5.1 IndBauRL. Hier kann die Feuerwehr durchaus sagen, ob sie im speziellen Fall unter "normalen" Umständen mit dem zur Verfügung stehenden Löschwasser auskommt. Im Fall des Weiterverweises durch den Wasserversorger muss ich sagen, dass dies in ländlichen Gegenden immer wieder vorkommt, da sich dort scheinbar bisher niemand um den Nachweis g`sch.... hat oder der Wasserversorger schlicht keine Infos über die Löschwassermenge hat und nur zu faul ist, eine Messung durchzuführen. Findet man in den Städten in der Regel nicht, dort flutschts mit den Bestätigungen. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 616290 | |||
Datum | 27.03.2010 20:23 | 10271 x gelesen | |||
Diese bedingen keine regelmäßige Wartung und keinerlei Garantiewerte. Zu bewundern im Altkreis Freiberg des Neukreises Mittelsachsen.... Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 616289 | |||
Datum | 27.03.2010 20:23 | 10318 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerWas ist das? Wurde hier im Thread durch die Blume schon erklärt: ein Hydrant der nicht der DIN entspricht, und somit auch nichts garantiert. Beckenbauer'scher Schaun-mer-mal-Hydrant sozusagen. Geschrieben von Anton Kastner Wo gibt´s die? Wurde auch hier schon durch die Blume erklärt: vermutlich dort, wo gewisse Personen nicht so genau hinschauen wie sie es nach Meinung einiger tun sollten, wenn sie schon für eine Löschwasserversorgung garantieren... Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 616288 | |||
Datum | 27.03.2010 20:09 | 10430 x gelesen | |||
Hallo, ich habe ja jetzt schon einige Wasserleitungen, vor allem in öffentlichem Grund gebaut, aber einen blauen Hydranten habe ich noch nie gesehen. Was ist das und wo gibt´s die? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 616247 | |||
Datum | 27.03.2010 17:09 | 10351 x gelesen | |||
Hallo Klaus, das ist eine Punktlandung. Um mal ketzerisch den Gedanken weiterzuspinnen... Müßte die Kommune ja ihre Bauten(privat und öffentlich) aus Vor-Blau-Hydranten-Zeiten neu bewerten und im schlimmsten Falle andere Lösungen suchen und finden :-). Aus der Pflicht der LWV kommen Sie ja nicht. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Klau8s K8., Mittweida / Sachsen | 616222 | |||
Datum | 27.03.2010 13:25 | 10698 x gelesen | |||
Hallo Forum, mit dem Klammerinhalt hat Stefan den Nagel auf den Kopf getroffen, und so kann es passieren, dass nach jahrelangen, vergeblichen Bemühungen keine Vereinbahrungen mit den Kommunen über die Bereitstellung von Löschwasser zustande kommen und somit der Trinkwasserversorger seine Feuerlöschhydranten kastriert und blau anmalt. Der ehemalige Feuerlöschhydrant wird damit zur "Technischen Armatur zur Trinkwassernetzbedienung" und alle Eigenschaften des Feuerlösch-hydranten müssen nicht mehr gewährleistet werden und sind somit in Frage zu stellen. Die Nutzung eines "blauen Hydranten" durch die Feuerwehr wird damit zum "Russisch Roulett". Da die Grundversorgungspflicht der Gemeinde an definierte Bedingungen gebunden ist, scheiden " blaue Hydranten" mit Sicherheit zu Löschwassergrundversorgung aus. Somit müssten Kommunen mit "blauen Hydranten" ihre Grundversorgung mit Löschwasser auf andere Systeme aufbauen. Wie das in der breiten Praxis aussieht, kann sich jeder selbst ausmalen. Grosser Erfolg für verantwortliche Kommunalpolitiker (BM, OBM)- Löschwasser zum Nulltarif. Die Risiken werden baggatelisiert und ignoriert, " Führungskräfte" der Fw werden widerrechtlich in diese Funktionen eingesetzt oder sind Beschäftigte der Kommune, die Aufsichtsbehörden haben auch kein Interesse sich dieser Problematik anzunehmen und so ist und bleibt alles beim Besten, so wie es ist. Jetzt für Kommunen mit "blauen Hydranten" im Klartext: - es kann sein, dass keine Wasserentnahme aus dem Hydranten möglich ist (keine turnusmäßige Prüfpflicht des Hydranten) - minütliche Entnahmemenge unbestimmt (kein Bezug der Daten der blauen Wandschilder zu den Parametern der Unterflurhydranten) - keine Gewähr der erforderlichen Reichweite der Löschwasserreserve ( Falls eine Loschwasser- entnahme möglich ist, kann diese nach kurzer Zeit zusammenbrechen. ) - Die Entnahme von Löschwasser zur Grundversorgung aus einem "blauen Hydranten", stellt taktisch eine totale Fehlhandlung der Feuerwehr dar. Diese Verhältnisse kennen die Oberbürgermeister(BM), Wehrleiter, Kreisbrandmeister und niemanden hebt dieser Frevel an. Nichts hören, nichts sehen, Geld einstecken und das alles zum Wohle der Allgemeinheit. Naja, die Zukunft wird zeigen, wann der erste verkrüppelte AT wegen plötzlichen Wassermangels aus "blauen Hydranten" zum Fall für die Strafermittlungsbehörden wird. Mkg Klaus P.S. Darstellung ergibt sich aus meinen eigenen Ansichten, Paralellen zu Personen und Umständen sind rein zufällig, | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 616021 | |||
Datum | 26.03.2010 08:43 | 10544 x gelesen | |||
Danke schon mal für eure Antworten! Ich denke,das betreffender Bürger eine Stellungnahme der Gemeinde benötigt , nach ThürBO Aber da bin ich als Feuerwehr zwischen raus und habe dort keine Unterschriften zu leisten,das macht die Gemeinde bzw. der Bürgermeister. Der kann mich als OrtsBm natürlich fragen ob irgendwelche Gründe dagegen sprechen bzw. ob LöWa-Versorgung auf Grund von vorhandenen Hydranten oder Zisternen etc. sichergestellt ist. In speziellem Fall ist es eh nur eine Baulücke in einer bereits bebauten Straße mit Abstand zum nächsten Hydranten von 50-60 m. Gruß Lars | |||||
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Autor | Stef8an 8S., Halle / Sachsen-Anhalt | 616000 | |||
Datum | 25.03.2010 22:00 | 10684 x gelesen | |||
Hallo, in den meisten Ländern ist es Aufgabe der Gemeinde und diese muss dann acuh bestätigen, das eine ausreichenden Menge vorhanden ist. Sie KANN sich dazu einen Versorger beauftragen (und auch bezahlen) oder selbst für Lscöhwasser sorgen. Bei einem EFH kann ich mir schlecht einen Notwednigkeit vorstellen, wenn das Gebäude im B-Plangebiet liegt MUSS der Grundschutz gewährleistet sein. Wenn normaler Bauwerk dann NICHT unterschreiben, in Sonderfällen in Absprache mit dem zuständigen Fachamt. Grüße Stefan | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 615998 | |||
Datum | 25.03.2010 22:00 | 10702 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Welterdie Leidtragenden kennen wir ja auchDie müssen im Ausgangsfall ja nicht die Feuerwehren sein. Warum sollten die denn die Bestätigungen ausfüllen (und dümmstenfalls dafür geradestehen)? Lasst halt mal genug bauwillige Bürger auf der Suche nach der "Löschwasserbestätigung" von A nach B und retour wandern, dann erledigt sich das Problem schon irgendwann. Hat die Feuerwehr aber erstmal ein paar Bestätigungen ausgefüllt, wird sie das so schnell sicher nicht mehr los. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 615992 | |||
Datum | 25.03.2010 21:20 | 10538 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Welterwoher soll der "Ortsfürst" das auch wissen ... so ne Kirchtürme können ja auch verdammt groß sein ;) Mir ware es wichtig und ich würde mir wünschen das jeder mit Führungsverantwortung seine Aufgaben und auch seine Grenzen(im ganz speziellen Fall ausdrücklich) kennen würde! Das meine ich nicht mal in jedem Fall persönlich. Viele oder noch zu viele WL lassen sich durch die Kommunen zu solchen Geschichten "verführen" ohne zu wissen was da dran hängt. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Glauchau / Sachsen | 615989 | |||
Datum | 25.03.2010 21:07 | 10584 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Peter L.---Und dann kommen die doch noch anzutreffenden Kirchturmseher und schreiben einen Wisch dazu, Und ahnen überhaupt nicht das dieser im Archiv landet und bei Bedarf als Joker gezogen wird. woher soll der "Ortsfürst" das auch wissen ... so ne Kirchtürme können ja auch verdammt groß sein ;) mit kameradschaftlichem Gruß Thomas P.S. Da es anscheinend notwendig ist - das ist alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ... | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 615987 | |||
Datum | 25.03.2010 20:57 | 10560 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Weltersehr Interessant wird es dann, wenn so ein Fall wie im Ursprungstread kommt ... | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Glauchau / Sachsen | 615984 | |||
Datum | 25.03.2010 20:47 | 10621 x gelesen | |||
sehr Interessant wird es dann, wenn so ein Fall wie im Ursprungstread kommt ... die Gemeinde sagt - haben wir abgegeben -> Versorgungsunternehmen ... Versorgungsunternehmen sagt - Löschwasserversorgung - wir? nee Du ...-> Gemeinde ... und dann haben die keine konkreten Verträge miteinander, die alles genau regeln (ja sowas gibts im Reglungswütigen D auch noch, aber was erzähl ich Dir ...) und schieben die Zuständigkeit und/oder Verantwortung hin und her ...die Leidtragenden kennen wir ja auch ... mit kameradschaftlichem Gruß Thomas P.S. Da es anscheinend notwendig ist - das ist alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ... | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 615983 | |||
Datum | 25.03.2010 20:40 | 10585 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas WelterBei uns sind sie noch so, wie sie in der DIN 4066 beschrieben werden ... quasi weißer Grund mit rotem Rand und schwarzer Beschriftung ... Dann sei froh.... Bei mir in der Gegend gibt es solcherlei markierte Hydranten nicht mehr. Und was das heißt weißt du.... Das hiesige ZWA hat es sich einfach gemacht und garantiert halt nix mehr. Auch ne Art das Problem anzugehen. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Glauchau / Sachsen | 615980 | |||
Datum | 25.03.2010 20:34 | 10519 x gelesen | |||
Bei uns sind sie noch so, wie sie in der DIN 4066 beschrieben werden ... quasi weißer Grund mit rotem Rand und schwarzer Beschriftung ... habe aber im Zuge diverser "Vor-Ort-Abgleiche" schon welche mit blauem Rand gesehen - wobei die doch recht selten in D sind ... subjektiv gesehen entspricht das Gros der mir schon über den Weg gelaufenen Hinweisschilder zumindest vom Aussehen her den Vorgaben der DIN. mit kameradschaftlichem Gruß Thomas P.S. Da es anscheinend notwendig ist - das ist alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ... | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Glauchau / Sachsen | 615979 | |||
Datum | 25.03.2010 20:25 | 10632 x gelesen | |||
Kurzer Nachtrag ... Das Nachfolgende Zitat der "VwVSächsBO" stellt die Zusammenhänge sehr gut dar, da zumeist die Löschwasserversorgung über das Trinkwassernetz gewährleistet wird. Natürlicht gibt es auch noch andere Möglichkeiten Zitiert von ---VwVSächsBO, Punkt 14 Brandschutz, Absatz 2--- Das Vorhandensein der erforderlichen Wassermenge ist von der Gemeinde zu bestätigen. Soweit die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz erfolgt, muss dies von der Gemeinde in Abstimmung mit dem Versorgungsunternehmen bestätigt werden. mit kameradschaftlichem Gruß Thomas P.S. Da es anscheinend notwendig ist - das ist alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ... | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 615978 | |||
Datum | 25.03.2010 20:24 | 10594 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Welterund die verweisen einen dann in 99% der Fälle an das jeweilige Wasserversorgungsunternehmen - sei es nun ein Zweckverband, irgendwelche Stadtwerke oder ähnliches ... Billige Frage von mir: "Was für eine Farbe haben eure Hydranten oder deren Schilder?" Peter. Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Glauchau / Sachsen | 615976 | |||
Datum | 25.03.2010 20:11 | 10830 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Nach dem Gesetz auch in Thüringen ausdrücklich gemeindliche Aufgabe. Und damit der Ball ganz eindeutig beim Träger der örtlichen Feuerwehr im Rathaus :-). und die verweisen einen dann in 99% der Fälle an das jeweilige Wasserversorgungsunternehmen - sei es nun ein Zweckverband, irgendwelche Stadtwerke oder ähnliches ... aber nichts desto trotz hast Du recht - in den meisten Bundesländern findet man einen entsprechenden Passus in den Brandschutzgesetzen (oder wie die dann auch immer heissen), in dem sinngemäß drin steht "Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe ... die Löschwasserversorgung sicherzustellen." mit kameradschaftlichem Gruß Thomas P.S. Da es anscheinend notwendig ist - das ist alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ... | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 615969 | |||
Datum | 25.03.2010 18:44 | 10709 x gelesen | |||
Kurzer Zusatz Nach dem Gesetz auch in Thüringen ausdrücklich gemeindliche Aufgabe. Und damit der Ball ganz eindeutig beim Träger der örtlichen Feuerwehr im Rathaus :-). Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 615966 | |||
Datum | 25.03.2010 18:41 | 10701 x gelesen | |||
Hallo Aus Sachsen kenne ich auch Stellungnahmen eines SWL kraft seiner Wassersuppe. Da wurde allerdings auch nie erkannt bzw. gelesen wer für die LWV verantwortlich ist, nämlich die Gemeinde! Da ich annehme das zumindest dies in D überall so ist, würde ich entspannt an die Kommune verweisen. btw., weil gerade die Versorger genannt wurden. In meinem schönen Bundesland wurden vor einiger Zeit alle Hydranten und deren Schilder ganz gepflegt in blau umgefärbt ;-). Und das mit vollster Absicht! Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Niederlungwitz / Sachsen | 615960 | |||
Datum | 25.03.2010 18:26 | 11196 x gelesen | |||
Hallo, ich würde an deiner Stelle (aus deinem Profil schlussfolgere ich mal, dass du ehrenamtlich tätig bist - wenn nicht, korrigiere mich) dazu keine abschließende Aussage treffen, da Du theoretisch nicht über das Wissen verfügen kannst, das dafür benötigt wird - es sei denn, Du arbeitest beim örtliche zuständigen Versorgungsträger und kannst Aussagen zur Leistungsfähigkeit des Trinkwasserrohrnetzes treffen... Allgemein geht die bauordnungsrechtliche Forderung nach einer gesicherten Löschwasserversorgung aus dem Paragraphen 17 der ThürBO hervor. Genauere Aussagen dazu werden im Punkt 17.2 der VollzBekThürBO gemacht. Weitere Ausführungen zur Zuständigkeit finden sich im Paragraph 3 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes. Hier wird angeführt, dass die Gemeinde dafür Sorge zu tragen hat, dass eine ausreichende, den örtlichen Gegebenheiten entsprechende, Löschwasserversorgung sichergestellt ist. Im Punkt 17.2 der VollzBekThürBO wird angeführt, dass zur Bemessung der erforderlichen Löschwassermenge sind die Richtwerte des Arbeitsblattes W 405 des deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) zugrunde zu legen sind. Zur Sicherstellung der daraus resultierenden Forderungen (des Grundschutzes) können alle Löschwasserentnahmestellen im Umkreis von 300 m einbezogen werden, wobei sich die Erste im Umkreis von 100 m befinden sollte. Für einen erweiterten Löschwasserbedarf, welcher über den Grundschutz hinaus geht, können u.a. weitere Hydranten und Löschwasserentnahmestellen mit einer höheren Entfernung genutzt werden. Dem vorgenannten rechtlichen Grundlagen ist zu entnehmen, wer für die Sicherstellung der Löschwasserversorgung zuständig ist. Zumeist haben die Gemeinden diese Aufgabe mehr oder weniger präzise geregelt auf ein Wasserversorgungsunternehmen übertragen. Demnach muss das Wasserversorgungsunternehmen eine entsprechende Aussage Leistungsfähigkeit ihres Rohrnetzes und damit zur Löschwasserversorgung treffen. Dies kann je nach Region unentgeldlich erfolgen, muss aber nicht. Wenn der Bürger XY keinen Erfolg hat (was natürlich nicht O.K. ist, wenn er eine solche Anfrage startet), sollte es der Planer des EFH mit einem kurzen Anschreiben versuchen. Du und/oder die örtlich zuständige Brandschutzdienststelle sitzen theoretisch erst dann mit im Boot, wenn die geforderte Löschwassermenge nicht gewährleistet werden kann und nach Alternativen gesucht wird, die Ihr dann mit abnickt. Ich hoffe das hilft Dir etwas weiter. mit kameradschaftlichem Gruß Thomas | |||||
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Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 615951 | |||
Datum | 25.03.2010 17:03 | 10862 x gelesen | |||
Hallo Lars, hallo Forum, lass die Finger von irgendwelchen Stellungnahmen. Das ist Sache der Gemeindeverwaltung, denn diese ist für die (ausreichende) Löschwasserversorgung zuständig. Es kann natürlich sein, das in größeren Kommunen hauptamtliche Mitarbeiter der Feuerwehr solche Stellungnahmen geben dürfen. Es gibt dazu ein Arbeitsblatt W 405 vom DVGW da ist das dann geregelt. Eine sehr gelungene Aufarbeitung zum Thema gibt es hier Feuerwehr Coesfeld Kleines Schmankerl am Rande: Mein Feuerwehrreich liegt am Bodenseeufer. Da gibt es auch wunderschöne Grundstücke im Naturschutzgebiet. Da liegt es natürlich Nahe, das sich manche Eigentümer illegale Stege übers Schilf ins Wasser bauen. Es dauert nicht lange da kommt dann die Abbruchverfügung der zuständigen Behörden. Ein ganz Schlauer wollte von mir die Bestätigung, dass die Wasserversorgung gerade an seinem Grundstück über die öffentliche Leitung so schlecht sei, dass die Feuerwehr unbedingt auf diesen Steg zur Entnahme von Wasser angewiesen sei. Zur Erhaltungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung könne nun der Steg ja nicht mehr abgerissen werden! Als er mir dann auch noch eine großzügige Spende für die Kameradschaftskasse anbot habe ich ihn gebeten mein Büro zu verlassen. Sinn macht die Wasserentnahme dort gerade nicht, der Steg fällt im Winterhalbjahr trocken und man müsste die TS ca. 300 m durchs Gelände tragen. An der Straße liegt eine 80 Leitung mit 7 bar Druck. Ist so bei uns, unten am See, da wo das meiste Wasser ist, haben wir auch die beste Löschwasserversorgung. Gruß vom See Jürgen | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 615950 | |||
Datum | 25.03.2010 17:01 | 10918 x gelesen | |||
Bei Aussiedlerhöfen würde ich eine Stellungnahme der örtl. FW einsehen, ggf. um einen Sonderalarmplan zu erstellen (SW, TLF für Pendelverkehr). Aber ein Neubau(-gebiet) da würde ich als FF keine Verantwortung übernehmen und im Zweifelsfall ein Nein hinschreiben. ________________________________________________ Gruß Daniel | |||||
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Autor | Step8han8 B.8, Dormagen / Nordrhein-Westfalen | 615949 | |||
Datum | 25.03.2010 16:45 | 10951 x gelesen | |||
Die Wasserversorgung liegt zumeist in Händen der Stadtwerke oder örtlichen Versorgern. Von diesen kann eine solcher Nachweis angefordert werden. Die Feuerwehr prüft i. a. nur, ob die notwendige Ergiebigkeit vorhanden ist. Was könnte Sie auch sonst tun? Jeden Hydranten und entsprechende Gleichzeitigkeiten nachmessen? Zur LW-Versorgung gibt es ein Merkblatt des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.), Nr. 405. Eigentlich Standard bei größeren Baumaßnahmen/Sonderbauten. | |||||
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Autor | Dani8el 8B., Nörtershausen / RLP | 615948 | |||
Datum | 25.03.2010 16:17 | 11213 x gelesen | |||
Moin, in meinen Unterlagen sind von meinen Vorgängern auch solche Stellungnahmen. Allerdings hat in den Fällen zum Einen die Gemeinde bzw. der Kreis als Bauaufsicht bei der örtl. Feuerwehr nach einer Stellungname gefragt und zum anderen hat es sich um Bebauung außerhalb des Ortsgebietes (Aussiedlerhöfe, Gewerbe) gehandelt und nicht um normale Einfamilienhäuser. Das letzte mal war das vor etwa 10 Jahren. Wenn ich mir aktuelle Bebauungspläne etc. ansehe, dass steht da regelmäßig von Seiten des Wasserversorgers eine Stellungnahme zur Löschwasserversorung drin. Die kann ich gut finden oder nicht, aber ich würde den Teufel tun und irgendwem irgendwas in dieser Hinsicht unterschreiben - ist derjenige sich sicher, dass er selbst dafür sorgen muß, dass diese Stellungnahme erfolgt und die genehmigende Behörde das nicht selbst macht (wie haben die anderen ihre Häuser gebaut?). Gruß DAniel | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 615947 | |||
Datum | 25.03.2010 16:06 | 11356 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars BallhauseVom Wasserversorgungsunternehmen hat er die Antwort bekommen er solle sich an die örtliche Feuerwehr wenden, die das bestätigen müsse.Das hör ich zum ersten Mal. Bei uns wird bei Bauanträgen nach dem Eingang beim Bauamt von dort eine Stellungsnahme beim Wasserversorger angefordert. Diese Stellungnahme enthält dann die Wassermenge, die der Leitung am Bauplatz regelmäßig entnommen werden kann. Das zu beurteilen, kann doch nicht Aufgabe der FF sein?! Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 615945 | |||
Datum | 25.03.2010 15:52 | 11283 x gelesen | |||
Die Löschwasserversorgung ist Aufgabe der Gemeindeverwaltung. Ansprechpartner daher das entsprechende Amt im Rathaus. ________________________________________________ Gruß Daniel | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 615942 | |||
Datum | 25.03.2010 15:48 | 13593 x gelesen | |||
Hallo Kameraden, ich hatte gestern das Problem,das ein Einwohner unserer Gemeinde zu mir kam und nach einer Bescheinigung gefragt hat,auf der ich unterschreiben soll bzw. bestätigen soll,das sein Bauvorhaben ( EFH) quasi abgesichert ist mit genug Löschwasser bzw. ausreichende Löschwasserversorgung im Bereich seines Bauplatzes und späteren Standort des Wohnhauses vorhanden ist. Er benötigt dieses Schreiben/Bestätigung um seinen Bauantrag einreichen zu können bzw. als Anlage zum Bauantrag. Vom Wasserversorgungsunternehmen hat er die Antwort bekommen er solle sich an die örtliche Feuerwehr wenden, die das bestätigen müsse. Hat jemand von euch einen solchen Vordruck bzw. so ein Bestätigungsschreiben? Ist das erste mal das jemand mit einer solchen Bitte zu mir kommt bzw. jemand sowas von mir haben will! Danke für eure Antwort (en)! MkG Lars | |||||
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