Inzwischen wurde auf den vom BMWi beabsichtigten PTSG-Novellierungsentwurf vom 02.02.2010 fachbezogen reagiert.
http://www.ifkom.de/index.php?id=44&tx_ttnews[tt_news]=2191&tx_ttnews[backPid]=43&cHash=a883c9f758
Jetzt wären BOS-Vertreter auf diversen Ebenen gefordert, hierzu nachhaltig über das Bundesinnenministerium gesetzlich grundlegend zielführendere sowie belastungsfähige Regelungseinzelheiten einzufordern.
Ob über diverse Arbeitskreise in den Feuerwehrverbänden, etablierte AGBF-Strukturen, oder über zuständige Fachleute in den Innenministerien der Länder bzw. über die fachspezifischen Arbeitskreise innerhalb der Konferenz der Innenminister oder Innensenantoren, ist zunächst zweitrangig. Hilfreich wäre allerdings, wenn es gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium zu einer konzertierten Einwendungsaktion vieler BOS-Bedarfsträger käme, die über eine möglichst einheitliche Sprachregelung einen gewissen Nachdruck (auch unter wiederholter Einbeziehung der Öffentlichkeit) erkennen lässt.
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