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Thema | Luftbrücke und die Konsequenzen... | 19 Beträge | |||
Rubrik | Katastrophenschutz | ||||
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Autor | Pete8r B8., Weißenthurm / Rheinland - Pfalz | 609266 | |||
Datum | 12.02.2010 18:01 | 4441 x gelesen | |||
Ich glaube, dass Dein Hinweis unvollständig und die ganze Diskussion hier - interesanterweise - einen Schritt zu kurz springt. Behördliches Handeln bedarf der gesetzlichen Ermächtigung. Die steht zB in Fw-/THW- oder Polizei- und RettDgesetzen. Da wird der Handlungsrahmen anhand eingetretener Ereignisse aufgespannt wie bspw. ein Eisenbahnunfall oder die Verhinderung von Körperschäden nach einer SchneeKat. Dazu gehört auch die Sicherstellung der Ernährung der Bevölkerung nach Zussammenbruch von Infrastrukturen. Neben den Einsätzen gibt es aber auch noch die Möglichkeit, für die Ausbildung tatsächlich zu erledigende Aufgaben zu übernehmen. Dies ist aber beschränkt auf den Bedarf an Ausbildung und an den nicht erfolgenden Eingriff in betriebswirtschaftliche Abhängigkeiten (als Unbedenklichkeitsbescheinigung der IHK) Außer zum Einsatz oder für die Ausbildung besteht mfÜn überhaupt keine Zugriffsmöglichkeit auf die FwL (mind. FF, BF könnte man weiter nachdenken), THW- und KatSHe. (Priv. HiOrg sind da mglw. durch satzungsgemäße Mitgliederpflichten anders gestellt) Ich weiß, dann gibt noch FF und THW und JUH, MHD und DLRG bei der Gefälligkeit des "Parkplatzdienstes". Meine Einschätzung dazu deckt sich aber voll mit den Anmerkungen oben. | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Reken / NRW | 608646 | |||
Datum | 09.02.2010 14:25 | 4908 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberIch erinnere mich an eine Diskussion vor ein paar Wochen, als Gunnar für Bäume fällen durch das THW eben diese Unbedenklichkeitsbescheinigung als Grundlage des Tätigwerdens seines OV angab. Grundsätzlich ist es doch nichts anderes - eine staatliche Institution tritt kostenlos und damit unschlagbar günstig gegen private Unternehmen an. Auch bei privaten Baumfällern dürfte keine einheitliche Qualität gegeben sein... .... was ich aus meiner aktiven Zeit noch weiss ist, das sich das THW dazu freiwillig selbst verpflichtet hat, entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei der Übernahme von wirtschaftlichen Leistungen einzufordern. Feuerwehrs haben das meines Wissens nach nicht gemacht, wie die Bundeswehr das handhabt weiss ich nicht. ..................................... Kameradschaftliche Grüße aus Reken Ralf Röhling | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 608632 | |||
Datum | 09.02.2010 13:03 | 4850 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberDas Geld (sind das noch 50 Euro/Jahr?) investiere ich dann lieber in deine anderen Werke. ;-) Du meinst pro Ergänzungslieferung.... Und selbst da ist es mit Märchen etwas teurer. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 608631 | |||
Datum | 09.02.2010 13:00 | 4819 x gelesen | |||
Mahlzeit, als Ergänzung die enstprechenden Rechtsgrundlagen für Bundeswehr und THW in den Threadcontainer gepackt. Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 608629 | |||
Datum | 09.02.2010 12:54 | 4899 x gelesen | |||
Moin, hier sei zunächst mal das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern genannt sowie im Beispiel der Bundeswehr die selbstauferlegten regeln in Form eines Erlasses über Arbeiten auf wirtschaftlichem Gebiet im Ausbildungsinteresse der Truppe, welcher irgendwo genau diese Unbedenklichkeitsbescheinigung fordert und entsprechende Richtlinien beim THW, deren Bezeichnung ich nicht kennen. Fazit: Nicht die IHK fordert die Unbedenklichkeitsbescheinigung, sondern die Behörden selbst. So einfach kann man eine gesetzliche Grundlage für sowas haben ;-) Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, Aspach / Baden-Württemberg | 608627 | |||
Datum | 09.02.2010 12:41 | 5015 x gelesen | |||
Hallo, bin gerade etwas neugierig geworden. Das verlinkte Merkblatt enthält konkrete Ausagen Die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist grundsätzlich bzw. regelmäßigaber keinerlei rechtliche Grundlagen. Wo, wie und weshalb ist das festgeschrieben und wie kommt eine IHK (berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts) dazu so etwas zu fordern? Ist hier eine zugewiesenen staatlichen Aufgabe massgebend oder kommt hier eher die Interessenvertretung der Mitglieder zum tragen? Bin einfach mal neugierig! Gruß Michael Und noch was zum Nachdenken: "Die Erfahrung ist ein strenger Lehrmeister, sie prüft uns bevor sie uns lehrt" Vernon Sanders Law Ich hoffe, dass keiner von Euch die Erfahrung macht schlecht belehrt worden zu sein. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 608621 | |||
Datum | 09.02.2010 11:46 | 5101 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberDas Geld (sind das noch 50 Euro/Jahr?) Ne is mehr wenn ichs von den Rechungen die so eintrudeln richtig im Kopf habe. Grüßle CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 608620 | |||
Datum | 09.02.2010 11:41 | 5109 x gelesen | |||
Moin, ich hatte das bisher so verstanden, als dass THW, Bundeswehr und Co. Dinge, die normalerweise ein fremder Dritter gewerblich tut, auch mal zu Übungszwecken machen können sollen, wenn Sie vorher eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen. Darüber hinaus spricht die IHK in der verlinkten Veröffentlichung auch von Dingen wie Hubschrauberflügen für Filmaufnahmen usw. Hier ist der Übungscharakter wohl tatsächlich die Begründung, auf der überhaupt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden kann. Umgekehrt würde ich dass dann so verstehen, dass alle Tätigkeiten, die nicht Übungscharakter haben und nicht Hilfeleistung in akuten Notfällen oder auf Anforderung im KatS sind durch Bundeswehr und Co. nicht durchgeführt werden können. Den konkreten Umstand der aktuell in Rede stehenden Hilfeleistung kann ich im Hinblick auf § 35 GG nicht beurteilen. Generell scheint sich da aber eine Frage zu stellen, auf deren "offizielle" Beantwortung ich gespannt bin. So denn jemand offiziell antwortet oder der Hubschrauber-Verein klagt. Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 608618 | |||
Datum | 09.02.2010 11:30 | 5156 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinodas ist eine Möglichkeit, die v.a. für Privatnutzer sicherlich ausreicht. Das habe ich so auch dem armen Studenten geschrieben, der mich eben per PM kontaktiert hat, und dem ein Neukauf schlicht zu teuer ist. Für einen ELW ist eine Ergänzung mit Sicherheit zu empfehlen, als Privatmann sind mir die Ergänzungslieferungen schlicht zu teuer. Das Geld (sind das noch 50 Euro/Jahr?) investiere ich dann lieber in deine anderen Werke. ;-) Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 608617 | |||
Datum | 09.02.2010 11:26 | 5339 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias Ottwäre dann vielleicht eine Ergänzung für das ELH -> IHK München zum Thema Unbedenklichkeitsbescheinigung. M.W. ist das beim THW ein großes Thema. Nein, darin gehts AUSSCHLIESSLICH um Übungen! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 608616 | |||
Datum | 09.02.2010 11:25 | 5338 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberDie Updates sind mir zu teuer, wird wohl mal wieder Zeit mein ELH bei ebay zu verscheuern und mir die aktuelle Version zu holen. ;-) das ist eine Möglichkeit, die v.a. für Privatnutzer sicherlich ausreicht. Allerdings erreichen mich auch heute noch immer wieder "Beschwerden" über die Inaktualität der Inhalte, die sich bei genauerer Betrachtung dann als eben nicht umgesetzte Ergänzungen herausstellen... (mittlerweile ist der Großteil teils mehrfach ersetzt worden!) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 608613 | |||
Datum | 09.02.2010 11:10 | 5131 x gelesen | |||
Moin, ich glaube das bestreitet auch niemand. Allerdings ist die Frage, wo hier die Gefahrenabwehr anfängt. Man könnte Argumentieren, dass wenn eien Versorgung auf dem Wasserweg nicht mehr möglich ist, aber eine Abhilfe durch die Beauftragung anderer Transportleistungen möglich ist, gar keine Gefahrenabwehr vorliegt, weil keine Gefahr vorhanden ist... Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 608611 | |||
Datum | 09.02.2010 10:44 | 5244 x gelesen | |||
Es dürfen keinerlei Technischen Hilfeleistungen vom THW mehr erbracht werden ohne IHK Bescheinigung Erst Gestern in meinem Mail Postfach vom THW, das vorsorgliche Räumen von Dächern von Privaten Haushalten oder Gewerbebetreibe darf nur vom THW übernommen werden kein andere Unternehmer das übernehmen kann und eine IHK Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt Erst wenn wirklich Gefahr in Verzug ist dürfen wir unterstützen. Übrigens steht in der Mail auch das alle Helfer auf dem Dach Absturzsicherung zu tragen haben und das ganze vorher von einem Architekt oder THW Baufachberater abgesegnet werden muss. Gunnar Kreidl OB THW Pfedelbach | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 608606 | |||
Datum | 09.02.2010 10:30 | 5286 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Link--- Die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist grundsätzlich bzw. regelmäßig Gefahren abwehr ist aber keine privatwirtschaftliche Leistung, ergo brauchtes auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung IHK. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 608603 | |||
Datum | 09.02.2010 10:24 | 5220 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberIch erinnere mich an eine Diskussion vor ein paar Wochen, als Gunnar für Bäume fällen durch das THW eben diese Unbedenklichkeitsbescheinigung als Grundlage des Tätigwerdens seines OV angab. wobei sich das bei einer Beauftragung durch den HVB wie hier im Falle durchaus anders darstellen mag. Geschrieben von Markus Weber Grundsätzlich ist es doch nichts anderes - eine staatliche Institution tritt kostenlos und damit unschlagbar günstig gegen private Unternehmen an. wie war das noch Aufgaben des THW....... Einsatz der BW im KS.......... Letztlich gibt es noch keine Verpflichtung des öffentlichen Hand ihre Rettungsarbeiten im Einsatz erst ausschreiben zu müssen. Es gibt auch keine Pflicht private Anbieter einbeziehen zu müssen. Obwohl beim Stadarchiv hat man da auch nette Summen alleine für Sicherungsmaßnahmen verbaut, ohne Ausschreibung. Geschrieben von Markus Weber Auch bei privaten Baumfällern dürfte keine einheitliche Qualität gegeben sein... Das ist eine ganz andere Geschichte, da rein privatrechtliche Interessen, und nicht die öffentliche Ordnung und Sicherheit im Vordergrund stehen. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 608602 | |||
Datum | 09.02.2010 10:22 | 5475 x gelesen | |||
Moin, wäre dann vielleicht eine Ergänzung für das ELH -> IHK München zum Thema Unbedenklichkeitsbescheinigung. M.W. ist das beim THW ein großes Thema. Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 608599 | |||
Datum | 09.02.2010 10:13 | 5585 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinohttp://www.einsatzleiterhandbuch.org/, Kap. 5-2.6 (zuletzt aktualisiert 03/09). Die Updates sind mir zu teuer, wird wohl mal wieder Zeit mein ELH bei ebay zu verscheuern und mir die aktuelle Version zu holen. ;-) Geschrieben von Ulrich Cimolino Ob er damit Erfolg haben wird und ob das für die Sache an sich (Einbindung auch privater Träger in die Gefahrenabwehr) dienlich ist, kann man auch bezweifeln, zumal es nicht nur positive Berichte zum Einsatz "privater Flieger" gib Ich erinnere mich an eine Diskussion vor ein paar Wochen, als Gunnar für Bäume fällen durch das THW eben diese Unbedenklichkeitsbescheinigung als Grundlage des Tätigwerdens seines OV angab. Grundsätzlich ist es doch nichts anderes - eine staatliche Institution tritt kostenlos und damit unschlagbar günstig gegen private Unternehmen an. Auch bei privaten Baumfällern dürfte keine einheitliche Qualität gegeben sein... Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 608596 | |||
Datum | 09.02.2010 10:06 | 5858 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Weberwird wohl Konsequenzen haben: Interessant, aber inhaltlich falsch bzw. fragwürdig. Mir wäre insbesondere neu, dass man eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung der IHK" benötigen würde, um BW außerhalb erklärter Katastrophen (die es in NRW z.B. vom Gesetz her gar nicht gibt) einsetzen zu dürfen. Details findet Ihr in den Unterlagen vom Streitkräfteunterstützungskommando zur Neuordnung der ZMZ. Verständlich zusammengefasst und kurz erläutert hier: http://www.einsatzleiterhandbuch.org/, Kap. 5-2.6 (zuletzt aktualisiert 03/09). Offensichtlich versucht da jemand massiv, seine wirtschaftlichen Interessen durchzusetzen. Ob er damit Erfolg haben wird und ob das für die Sache an sich (Einbindung auch privater Träger in die Gefahrenabwehr) dienlich ist, kann man auch bezweifeln, zumal es nicht nur positive Berichte zum Einsatz "privater Flieger" gibt und er schon im Beschwerdeschreiben angibt, dass es auch private Anbieter gibt, die dem Verband nicht angehören... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 608591 | |||
Datum | 09.02.2010 09:50 | 8237 x gelesen | |||
Die Luftbrücke nach Hiddensee wird wohl Konsequenzen haben:
Kompletter Bericht hier Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
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