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ThemaBW Kabinett gibt Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Anhörung frei.80 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Gesetzentwurf (Stand: 03.12.2007)
  • Gegenüberstellung geltendes Feuerwehrgesetz ./. Entwurf
  • BaWü: Entwurf zur Änderung des Feuerwehrgesetzes zur Anhörung freigegeben
  • BaWü: Kabinett stimmt Änderung des Feuerwehrgesetzes zu
  • Info über 74. Sitzung des Landtages Baden-Württemberg
  • Drucksache 14/5103 [Entwurf]
  • Tagesordnung der 74. Plenarsitzung am 07.10.2009
  • Landtag live - Livestream direkt aus der Landtagssitzung
  • Gesetzesentwurf zur Änderung des FwG BaWü liegt vor
  • Neues FwG tritt am 19.11.09 in Kraft
  •  
    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg626622
    Datum23.05.2010 20:3725307 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Joachim Erbrecht


    Um welche Dauer handelt es sich bei der Probezeit?

    Nähere Infos u.a.:

    -> " Fragen und Antworten - Aufnahme zur Einsatzabteilung mit 17 Jahren "

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg592934
    Datum19.11.2009 15:3825381 x gelesen
    Kein Problem mit Firefox (3.5.5)


    Grüße aus Mannem
    Jochen

    Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
    Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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    AutorChri8sto8ph 8S., Neuenbürg / Württ / Baden-Württemberg592923
    Datum19.11.2009 14:5725491 x gelesen
    Sehr komisch. Mit dem IE klappt's. Mit Firefox kommt die Passwortabfrage. Mal abwarten - vl. löst sich das Problem ja wieder.


    Gruß
    Christoph

    Everybody's Darling is everybody's Depp!!!! (F.J. Strauss)

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    AutorMark8us 8H., Knittlingen / Baden-Württemberg592914
    Datum19.11.2009 14:3125519 x gelesen
    Hallo Christoph,

    also bei mir funktioniert alles wie gehabt (ohne Passwort).


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    AutorChri8sto8ph 8S., Neuenbürg / Württ / Baden-Württemberg592913
    Datum19.11.2009 14:2825570 x gelesen
    Bin ich der Einzige, bei dem die HP der LFS-BW auf einmal Passwortgeschützt erscheint oder haben das Problem noch mehr User?


    Gruß
    Christoph

    Everybody's Darling is everybody's Depp!!!! (F.J. Strauss)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg592868
    Datum19.11.2009 09:3425609 x gelesen
    Guten Tag

    ab heute tritt das neue FwG für BaWü in Kraft:

    -> " Das Gesetz zur Änderung des Feuerwehrgeseztes vom 10.11.2009 ist im Gesetzblatt Nr. 20 vom 18.11.2009 auf Seite 633 verkündet. Es tritt daher am 19.11.2009 in Kraft. ".

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorStef8an 8H., Essen / NRW592184
    Datum14.11.2009 23:1225855 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerDie Frage ist nicht ob, sondern wieviel.

    Ergänzend zu Christians völlig korrekter Anmerkung: Bei Nachbarschaftshilfe gibt es eh eine andere Rechtsgrundlage, in einigen Ländern können dafür gar keine Kosten in Rechnung gestellt werden, in anderen Ländern werden Fahrzeuge höher bezuschusst, wenn sie auch für andere Gemeinden vorgehalten werden.

    Gruß,
    Stefan


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW591492
    Datum11.11.2009 07:3825730 x gelesen
    Geschrieben von Daniel HermannNur eine Feuerwehr einer Gemeinde? Oh, toll. Dann waschen die FFler in Zukunft ihre Schlaeuche selbst, warten und pruefen ihre Geraetschaften auch selbst?

    Was hast Du genommen, das Zeug taugt nichts, du solltest Damit aufhören.

    Geschrieben von Daniel HermannDann koennte man vielleicht von einer Feuerwehr reden, aber so sind es immer noch zwei verschiedene Systeme mit einer voellig anderen Qualitaet.

    Da wäre ich mir nicht so sicher, mir sind da durchaus auch FFler bekannt, die besser ausgebildet sind als mancher HA!

    Welche FW hat eignetlich ein QM-System ?
    Im RD ist das schon seit Jahren üblich,
    einer der ersten der das mal flächendeckend eingeführt hat war IMHO der MHD ?

    Geschrieben von Daniel Hermann@Uli: Oder findest Du es im Einsatz als Fuehrungskraft nicht wichtig sofort zu erkennen welche Qualifikationen du von einer Einsatzkraft erwarten kannst?

    Ich bin zwar nicht Ulli, aber wer Einsatzkräfte als EL/AL an der Einheitsführung vorbei führt, zeigt, das er die Führung nicht wirklich beherrscht. (Führungsdurchgriff)


    mit freundlichen Grüßen

    Michael


    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW591490
    Datum11.11.2009 07:3225637 x gelesen
    Geschrieben von Daniel HermannKann mir mal jemand sagen, warum die Bezeichnung BF geaendert werden musste?

    Könntest Du uns mal erklären, wo da dein Problem ist ?

    Geschrieben von Daniel HermannSo wird der Unterschied zwischen BF und FF nicht auf den ersten Blick ersichtlich

    Wozu sollte das notwendig sein ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael


    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW591489
    Datum11.11.2009 07:2925718 x gelesen
    Geschrieben von Daniel Hermann

    Ich dachte da aber auch eher nicht an Fuehrungsdienstgrade ...... sondern eher an den gemeinen FA, der bei der FF wohl eher nicht alle Ausbildungen eines BFlers in sich vereint. Und daher ist es eben nicht garantiert, dass der FA den ich jetzt gerade irgendwie einsetzen will, diese Aufgabe auch ausfuehren kann.


    Wie läuft das ab ?
    Da läuft dir ein wehrloser FFler über den Weg und Du willst den an seinem GF vorbei einsetzten ?

    Wenn Du deine Aufträge an die entsprechende FüKr gibst, wird man da den Auftrag mit seinem Personal sicherlich umsetzten können.

    Geschrieben von Daniel HermannAuch wenn es immer heisst, dass ja durch die hoehere Anzahl an FFlern nicht jeder die gleiche Ausbildung haben muss. Aber leider kommen eben nicht immer alle FFler und ich kann mir nicht aussuchen wen ich denn da jetzt wie verwenden kann.

    Wenn Du da ein lokales Problem hast, solltest Du mal prüfen woran das liegt.
    Und der Brandschutz wird in der Fläche nun mal durch die FF sichergestellt.
    Deswegen ist Deutschland aber nicht in Flammen aufgegangen.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael


    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg591479
    Datum10.11.2009 22:5825804 x gelesen
    Geschrieben von Michael BayerWarum soll die Gemeinde A nicht angemessen Ihren Anteil von der Gemeinde B erhalten?

    Die Frage ist nicht ob, sondern wieviel. Und in anderen Bundesländern gab es eben schon Urteile aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit, da sagen die Damen und Herren der Zunft der schwarzen Robe: Die Berechnung von Vorhaltekosten ist nicht zuläassig.

    Ergebnis: Die Verrechnungssätze schrumpfen auf einen ein- oder bestenfalls zweistelligen Eurobereich pro Einsatzstunde. Denn die Rechnung ist dann nicht mehr Systemgesamtkosten : Einsatzstunden sondern Systemgesamtkosten : "Lebenszeit" des Fahrzeugs.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg591474
    Datum10.11.2009 22:4125960 x gelesen
    Geschrieben von Eric PeslerFinde 250 € durchaus angemessen.
    Ein Abschleppauto kommt ja auch nicht für 20 € und nimmt ein verunfalltes Auto mit ?!


    Hallo,

    also mir sind Rahmenverträge von großen Automobilclubs bekannt, da bekommt der Abschlepper knapp 40 €! Bei einem gewinnorientierten, steuerpflichtigem Unternehmen!

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer


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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg591470
    Datum10.11.2009 22:3125764 x gelesen
    Hallo Stefan,

    Geschrieben von Stefan HeckIch habe ja auch nichts gegen einen angemessenen Kostenersatz, ich verstehe nur die 250,- pro Stunde für ein bezahktes Gerät nicht. Gemeinde A hält eine DLK vor. Gemeinde B stellt fest Gemeinde A ist in entsprechender Nähe. Sie kauft keine DLK sondern fordert die von A an. Warum soll die Gemeinde A nicht angemessen Ihren Anteil von der Gemeinde B erhalten?

    Die Kostensatzung gilt auch gegenüber anderen Gemeinden etc.

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg591469
    Datum10.11.2009 22:3025998 x gelesen
    Geschrieben von Daniel HermannIch wuesste nicht, was fuer einen Grund die Politiker haben sollten unbedingt diese Bezeichnung aendern zu wollen. Tips?

    Hallo,

    also mir ist zumindest eine Feuerwehr bekannt, wo die einheitliche Beschriftung "FEUERWEHR", egal für BF oder FF ganz simple Gründe hat. Von dieser Feuerwehrführung wurde klar gesagt:

    - An jeder Einsatzstelle ist genügend "FEUERWEHR" vorhanden und für jeden Bürger deutlich sichtbar.

    - Da der Bürger nicht unterscheiden kann, ob BF oder FF kommt und dem Bürger irgendwelche Unterschiede in der Ausbildung eh egal sind (brauche ich nicht, da es bei mir nicht brennt, kein VU, keine med. Erstversorgung .....), ist der personelle Gesamteindruck an der Einsatzstelle ganz gut.

    - Fensterplatzbesetzungen bei der BF und Tagesalarmierbarkeit bei der FF wird vertuscht, da nicht unterscheidbar.

    - Probleme für die Führungskräfte, z.B. die klare Abgrenzung BF/FF und da z.B. die gezielte Auswahl von RS/RA für eine Menschenrettung interessieren nicht, da Probleme vom Bürger nicht bemerkt werden, bzw. das Restrisiko statistisch überschaubar und zu tragen ist.

    - Die FA der FF fühlen sich geschmeichelt, wenn keine der tatsächlich vorhandenen Unterschiede an der Bezeichnung feststellbar sind.

    Allerdings sind mir von dieser Stadt auch einige klar denkenden Führungsdkräfte der FF bekannt, die in dieser Lösung nichts Gutes erkennen können. Die Bindung der einzelnen FF-Abteilung zum Ortsteil wird verwischt. Die kommunalpolitischen Vertreter sagen, wir verstehen eure Probleme nicht, wann wir euch bei Einsätzen sehen gibt es genügend Fahrzeuge und Personal ...

    Kommunalpolitische Vertreter können allerdings auch plötzlich fassungslos dastehen, wenn bei einer unüberschaubaren Anzahl von "FEUERWEHR" gezielt telefonisch Atemschutzgeräteträger der BF nachalarmiert werden müssen ......

    Es gibt also eine ganze Menge von Gründen, die über die Ersparnisse bei Kleidung und Fahrzeuge weit hinausgehen ..... und im übrigen ist das deutsche Feuerwehrwesen Vorbild für den Rest der Welt, da es bei uns keine Probleme gibt und alles bestens funktioniert ...

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer


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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg591455
    Datum10.11.2009 19:5925826 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Bayer... ich bin zwar nicht Uli, aber ich erhoffe mir, dass ich jeden der mit einem roten Streifen am Helm rumläuft als Gruppenführer einsetzen kann ... dito in den höheren Ebene mit zwei Streifen oder irgendwelchen Kringeln ...

    Ich dachte da aber auch eher nicht an Fuehrungsdienstgrade (die im uebrigen bei den BFen auch alle AGTler und G26.3 tauglich sein muessen, sowie die komplette Grundausbildung B2 abgeleistet haben), sondern eher an den gemeinen FA, der bei der FF wohl eher nicht alle Ausbildungen eines BFlers in sich vereint. Und daher ist es eben nicht garantiert, dass der FA den ich jetzt gerade irgendwie einsetzen will, diese Aufgabe auch ausfuehren kann.

    Auch wenn es immer heisst, dass ja durch die hoehere Anzahl an FFlern nicht jeder die gleiche Ausbildung haben muss. Aber leider kommen eben nicht immer alle FFler und ich kann mir nicht aussuchen wen ich denn da jetzt wie verwenden kann.


    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen591444
    Datum10.11.2009 19:0325699 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Daniel HermannNur eine Feuerwehr einer Gemeinde? Oh, toll. Dann waschen die FFler in Zukunft ihre Schlaeuche selbst, warten und pruefen ihre Geraetschaften auch selbst? ;-) Und die selbe Ausbildung bekommen sie dann in Zukunft auch? Dann koennte man vielleicht von einer Feuerwehr reden, aber so sind es immer noch zwei verschiedene Systeme mit einer voellig anderen Qualitaet.

    ... nun ja, auch in dem Bundesland in dem Du deinen Dienst versiehst sagt im HBKG § 7 (1) : "Städte mit mehr als 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen Einheiten aus hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen aufstellen (Berufsfeuerwehr). Sie sollen durch Einheiten aus ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (Freiwillige Feuerwehr) ergänzt werden." Somit sind beides nur verschieden organisierte Einheiten innerhalb der Gemeindefeuerwehr. Das HBKG sagt jedoch nicht wie die Gemeindefeuerwehr nun heißen soll. Da bleibt aber eigenlich, wenn der Name Überbegriff beider Organisationsformen sein soll wohl nicht die eine Organisationsform als Begriff zur Auswahl ...

    Andere durchaus größere (ehrer hell- als dunkelrote ;-) ) Feuerwehren mit Einheiten mit hauptberuflichen Kräften in diesen Bundesland sehen dies durchaus ähnlich - zumindest steht da auf Fahrzeugtür und tw. auf dem Rückenschild einfach "Feuerwehr"

    ... übrigens soll es durchaus auch FFn geben, da waschen die ehrenamtlichen Feuerwehrleute auch keine Schläuche u.ä. ... dafür soll es auch dort hauptamtliches Personal geben ...

    Ich kann mich manchmal nicht des Eindrucks erwehren, dass es hier in einigen Köpfen irgendwo ein Standesproblem gibt mit dem wir uns selbst das Leben schwer machen. Dem Bürger ist das nämlich sch... egal ob die die ihm in seiner Notlage helfen, hauptamtlich oder ehrenamtlich sind. Das heißt aber auch, dass wir - egal ob haupt- oder ehrenamtlich - ordentliche Arbeit abliefern müssen. Da gibt aber in beiden Organisationsformen durchaus Ausreißer ... die im Bereich FF vieleicht einfach - da personell erheblich in der Überzahl - mehr auffallen.

    Geschrieben von Daniel Hermann@Uli: Oder findest Du es im Einsatz als Fuehrungskraft nicht wichtig sofort zu erkennen welche Qualifikationen du von einer Einsatzkraft erwarten kannst?


    ... ich bin zwar nicht Uli, aber ich erhoffe mir, dass ich jeden der mit einem roten Streifen am Helm rumläuft als Gruppenführer einsetzen kann ... dito in den höheren Ebene mit zwei Streifen oder irgendwelchen Kringeln ...

    Gruss
    Gerhard


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    AutorStef8an 8H., Essen / NRW591435
    Datum10.11.2009 18:0825868 x gelesen
    Geschrieben von Eric PeslerWenn man alleine schon ein paar neue Scheren für die Rettungsschere braucht ( und das ist kann nach einem VU durchaus mal vorkommen ) ist ein gewisser Betrag schon angemessen.

    Die Regelung bezieht sich ja auf THL. Brände ect. werden ja weiterhin ( wenn nicht vorsätzlich ) kostenlos abgearbeitet.


    Ich vermute mal, dass der Stundensatz für die DLK nicht für den VU gedacht ist. ;-)

    Ich habe ja auch nichts gegen einen angemessenen Kostenersatz, ich verstehe nur die 250,- pro Stunde für ein bezahktes Gerät nicht. Da lässt sich ja ganz gepflegt jemand die Vorhaltung der DLK bezahlen - und genau das ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde!

    Gruß,
    Stefan


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    AutorEric8 P.8, Hohentengen a.H. / Baden Württemberg591433
    Datum10.11.2009 17:5425849 x gelesen
    Geschrieben von Stefan HeckDer Vergleich ist unpassend.
    Geschrieben von Stefan HeckDie Feuerwehr ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde und die Ausstattung ist schon durch Steuern vollständig bezahlt

    Ich fahre MEIN Auto gegen einen Baum - Ohne Fremdeinwirkung. Warum sollst DU dafür bezahlen ?

    Wenn man alleine schon ein paar neue Scheren für die Rettungsschere braucht ( und das ist kann nach einem VU durchaus mal vorkommen ) ist ein gewisser Betrag schon angemessen.

    Die Regelung bezieht sich ja auf THL. Brände ect. werden ja weiterhin ( wenn nicht vorsätzlich ) kostenlos abgearbeitet.

    Ich weis nicht ob bei euch in der Kommune noch Honig und Milch fliesen - ich begrüsse die neue Regelung weil damit evtl. benötigtes Material beschafft werden kann.

    Gruß Eric


    Das ist natürlich ausschließlich meine private und eigene Meinung !

    Flensburg ist wie Payback: ab 18 Punkten gibt es ein Fahrrad!!!

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    AutorFran8z-G8eor8g B8., Lippetal / NRW591432
    Datum10.11.2009 17:5225734 x gelesen
    Geschrieben von Stefan HeckUnter Berücksichtigung der "Handwerkerregelung" mit 2000 h/a kommt man bei der DL auf

    600.00,- € : 2.000 h/Jahr : 15 Jahre = 20 €/h statt 250,- €/h


    Hallo, habe mal in der Nachbarschaft nachgesehen da wir selber keine DL haben:

    Lippstadt 94,50 € / Std
    Bad Sassendorf jede Fahrzeugart 20 €/ Std
    Soest 52,00 € / Std

    Das sind schon enorme Unterschiede für die gleiche Leistung.


    Gruß,
    F.- G.

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    AutorStef8an 8H., Essen / NRW591431
    Datum10.11.2009 17:4725938 x gelesen
    Geschrieben von Eric PeslerFinde 250 € durchaus angemessen.

    Auf welcher Grundlage?

    Geschrieben von Eric PeslerDa die Feuerwehr genauso ein "Dienstleister" ist, hat diese / der Träger dann auch einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Entschädigung um z.B. das defekte Material zu ersetzen.

    Der Vergleich ist unpassend. Die Feuerwehr ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde und die Ausstattung ist schon durch Steuern vollständig bezahlt. Ein Kostenersatz ist also eigentlich gar nicht erforderlich, weil die Geräte dann ja doppelt bezahlt werden. Nun kann man ja (sinnvollerweise) mit der Leere in öffentlichen Kassen argumentieren und Kostenersatz gemäß FSHG/FwG/usw. verlangen - aber die Vorhaltekosten für Pflichtaufgaben kann man m.E. nicht berücksichtigen. Daher kommt ja die "Handwerkerregelung" mit 2000 "Arbeitsstunden" pro Jahr.

    Gruß,
    Stefan


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    AutorEric8 P.8, Hohentengen a.H. / Baden Württemberg591430
    Datum10.11.2009 17:2826115 x gelesen
    Geschrieben von Stefan Heck20 €/h statt 250,- €/h
    Naja. Dann kann man ja fast schon einen Mindestlohn für Feuerwehreinsätze einführen ;-)

    Finde 250 € durchaus angemessen.
    Ein Abschleppauto kommt ja auch nicht für 20 € und nimmt ein verunfalltes Auto mit ?!
    Da die Feuerwehr genauso ein "Dienstleister" ist, hat diese / der Träger dann auch einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Entschädigung um z.B. das defekte Material zu ersetzen.


    Schönen Abend.
    Gruß Eric


    Das ist natürlich ausschließlich meine private und eigene Meinung !

    Flensburg ist wie Payback: ab 18 Punkten gibt es ein Fahrrad!!!

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    AutorStef8an 8H., Essen / NRW591429
    Datum10.11.2009 17:2425968 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerHier mal ein Beispiel aus meiner Stadt:

    Wie ist man denn auf die Stundensätze gekommen?

    Unter Berücksichtigung der "Handwerkerregelung" mit 2000 h/a kommt man bei der DL auf

    600.00,- € : 2.000 h/Jahr : 15 Jahre = 20 €/h statt 250,- €/h

    Gruß,
    Stefan


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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW591410
    Datum10.11.2009 14:1525952 x gelesen
    Geschrieben von Daniel HermannUnd was ist mit den gesetzlich geregelten Ruhezeiten zwischen 2 Arbeitstagen/-Schichten? Die gelten auch fuer normale Arbeitnehmer...

    Eben, 24Std. - 8Std. Arbeitszeit = 4 Stunden verfügbare Zeit
    Ansonsten gelten die Ruhezeiten nach FSHG.
    Und wenn es nicht geht, weil ich gerade einen 18Stundentag hinter mir habe, dann geht es eben nicht. Ich bin ja "nur" freiwillig.

    Geschrieben von Daniel HermannIch schrieb ja auch, Moeglichkeit zur Abgeltung im Ausgleichszeitraum... Es arbeiten ja auch nicht alle BFen nur 24er.
    Trotzdem gelten für alle die gleichen Regeln. Eigentlich kann es kleineren BF's sehr schnell passieren das sie nach geltendem Arbeitsrecht keine Leute mehr haben.
    Da kann man dann mit Freiwilligen in größeren Schadenslagen das Aufwuchspotential haben, um die BF rechtzeitig ablösen zu können, das die erforderlichen Ruhezeiten eingehalten werden.

    Gruß

    Thomas


    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg591408
    Datum10.11.2009 14:1325711 x gelesen
    Geschrieben von Daniel Hermann

    Einverstanden?
    Du hast das Faß aufgemacht ;-)
    Wegen mir okay - bis zum nächstenmal.

    Gruß
    Jörg


    Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren.


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    AutorFran8z-G8eor8g B8., Lippetal / NRW591407
    Datum10.11.2009 14:1125812 x gelesen
    Geschrieben von Daniel HermannMein Fehler ist vielleicht nur, dass ich an andere die selben Anforderungen wie an mich selbst stelle.
    Eine hohe Anforderung ist ja nicht verkehrt sondern erhöht die Standard. Dabei aber den Überblick behalten und auf dem Teppich bleiben.

    Geschrieben von Daniel HermannAber stellt jede FF an sich und ihre FAs die selben Anforderungen wie eine BF? Wohl eher nicht...
    Der Ehrgeiz ist vorhanden, aber muß eine FF das erreichen? Eine FF ist immer noch ein "Hobby" und daher fehlt die Zeit um BF Standard zu erreichen. Wichtig ist das Ergebnis am Ende eines Einsatzes und das lässt sich mit dem einer BF vergleichen.

    Geschrieben von Daniel HermannNur bringt es dem Einsatzleiter nichts, wenn da ein FF-Fahrzeug ankommt, in dem nicht jeder AGT ist, oder andere Qualifikationen fehlen, die bei einem BFler Standard sind...

    Wie gesagt, ist bei euch jeder FA AGT und sind alle gleich ausgebildet (inkl. Sonderqualifikationen wie CSA, TH und anderen)?

    Es werden bei der FF ebensowenig wie bei der BF plötzlich 10 oder mehr FM mit der gleichen Qualifikation gebraucht. Auch bei den BF`s gibt es Sondereinheiten / Züge.
    Am Ende zählt das Ergebnis und daran muß man sich messen lassen.


    Gruß,
    F.- G.

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg591406
    Datum10.11.2009 14:0425828 x gelesen
    Geschrieben von Thomas EdelmannDa ich aber in der freien Wirtschaft arbeite und offiziell irgendwas mit 38,5 Stunden arbeite, kann ich pro Woche noch 8,5 Stunden Zeit für die Arbeit bei der Feuerwehr spenden.

    Und was ist mit den gesetzlich geregelten Ruhezeiten zwischen 2 Arbeitstagen/-Schichten? Die gelten auch fuer normale Arbeitnehmer...

    Geschrieben von Thomas EdelmannNa ja, man schlecht vor dem Arbeitsgericht klagen, dass Anwesenheit =Arbeitszeit ist und dann nach Hause fahren und sofort wieder von der Freischicht alarmiert werden. Das verstößt gegen geltendes Recht.

    Ich schrieb ja auch, Moeglichkeit zur Abgeltung im Ausgleichszeitraum... Es arbeiten ja auch nicht alle BFen nur 24er.


    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW591405
    Datum10.11.2009 13:5826034 x gelesen
    Geschrieben von Daniel HermannWenn Du der Meinung bist, dass diese Taetigkeiten nach Dienstende nicht erlaubt sind, wie kann dann eine FF ueberhaupt ihren Einsatzdienst nach Feierabend ihrer Kraefte sicherstellen?

    Na ja, man schlecht vor dem Arbeitsgericht klagen, dass Anwesenheit =Arbeitszeit ist und dann nach Hause fahren und sofort wieder von der Freischicht alarmiert werden. Das verstößt gegen geltendes Recht.
    Da ich aber in der freien Wirtschaft arbeite und offiziell irgendwas mit 38,5 Stunden arbeite, kann ich pro Woche noch 8,5 Stunden Zeit für die Arbeit bei der Feuerwehr spenden. Und das obwohl für mich als Freiwilligen nicht die gleichen Regeln gelten wie für dich als BF'ler

    Gruß

    Thomas


    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg591401
    Datum10.11.2009 13:4526013 x gelesen
    Geschrieben von Thomas EdelmannIch kenne sogar richtige, echte BF'ler.

    Ui, jetzt machst Du aber einen. :-) Sollte ich mich da jetzt irgendwie getroffen fuehlen?

    Geschrieben von Thomas EdelmannZum Glück ist mein Weltbild nicht auf dem Feuerwehr-Forum aufgebaut.

    Meines auch nicht, denn sonst muesste ich ja denken, dass die meisten FFler die absoluten Supermaenner sind und die BF aufgrund ihrer, angeblich auf Geld basierenden, Motivation die schlechteren Feuerwehrleute sind...
    Ich traue mir schon zu einen recht guten Ueberblick ueber die deutsche Feuerwehrlandschaft (FF und BF) zu haben.

    Geschrieben von Thomas EdelmannMan kann natürlich den höhenrettenden Taucherrettungsassistenten fordern und auch ausbilden, die Frage ist, dann ob man den während seiner jährlichen Fortbildungen noch auf einen Einsatz schicken kann.

    Also bei mir klappts. :-) Und Einsaetze fahre ich immer noch genug... Geschrieben von Thomas EdelmannOb ich das Sicherheitsniveau im 2. Abmarsch mit der gerade in den Feierabend entlassenen Freischicht halten kann, will ich mal bezweifeln.

    Da es nicht nur Kollegen und Wachabteilungen gibt, die gerade in die Freischicht gehen, klappt das bei Grossschadenslagen und laengeren Einsaetzen bei uns doch recht gut. Bei uns kann immer ein zweiter kompletter Loeschzug gestellt werden. Dann hast Du auch garantierte Qualifikationen...

    Geschrieben von Thomas EdelmannUnd über die arbeitsrechtlichen Dinge brauchen wir da dann nicht mehr reden.

    Echt? Z.B. angeordnete Mehrleistungsstunden mit der Moeglichkeit zum Abfeiern im Ausgleichszeitraum?

    Wenn Du der Meinung bist, dass diese Taetigkeiten nach Dienstende nicht erlaubt sind, wie kann dann eine FF ueberhaupt ihren Einsatzdienst nach Feierabend ihrer Kraefte sicherstellen?


    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW591399
    Datum10.11.2009 13:2826000 x gelesen
    Geschrieben von Daniel HermannGlaube ich nicht. Nur sind in den meisten Feuerwehr-Foren die FFler in der absoluten Ueberzahl und von daher ist die Meinungslage klar in eine Richtung verschoben...

    Zum Glück ist mein Weltbild nicht auf dem Feuerwehr-Forum aufgebaut. Ich kenne sogar richtige, echte BF'ler.

    Geschrieben von Daniel HermannDa ist mir eine einzige Stadt bekannt.
    Wenn ich mich richtig erinnere, dann hat man in Berlin in den 80ern auch versucht ohne Freiwillige auszukommen.

    Geschrieben von Daniel HermannIch hole mir ehrenamtliches Personal mit Mindestausbildung und brauche daher kein Geld fuer hauptamtliches Fachpersonal auszugeben.

    Man kann natürlich den höhenrettenden Taucherrettungsassistenten fordern und auch ausbilden, die Frage ist, dann ob man den während seiner jährlichen Fortbildungen noch auf einen Einsatz schicken kann.

    Geschrieben von Daniel HermannOb das Sicherheitsniveau im 2. Abmarsch dadurch eventuell nicht auf dem selben Level bleibt ist ja erstmal egal.

    Ob ich das Sicherheitsniveau im 2. Abmarsch mit der gerade in den Feierabend entlassenen Freischicht halten kann, will ich mal bezweifeln.

    Und über die arbeitsrechtlichen Dinge brauchen wir da dann nicht mehr reden.

    Gruß

    Thomas


    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg591393
    Datum10.11.2009 13:0825940 x gelesen
    Geschrieben von Franz - Georg BredeDaniel, wenn Du dich für etwas besseres hältst bist Du in der Feuerwehr fehl am Platz.

    Denke ich nicht. Ich uebe meinen Beruf mit Ueberzeugung aus und mache meinen Job im Rahmen meiner Mæglichkeiten gut. Mein Fehler ist vielleicht nur, dass ich an andere die selben Anforderungen wie an mich selbst stelle.

    Geschrieben von Franz - Georg BredeDer "Kunde" erwartet von einer FF die gleiche Leistung wie von einer BF und er bekommt sie auch, oder glaubst Du ein Hausbesitzer bzw Autofahrer macht bei einer FF Abstriche wenn sie an der Einsatzstelle ankommt?

    Bekommt er die wirklich ueberall? Der Kunde erwartet das selbe von FF und BF, das ist richtig. Aber stellt jede FF an sich und ihre FAs die selben Anforderungen wie eine BF? Wohl eher nicht...

    Geschrieben von Franz - Georg BredeEin guter Einsatzleiter macht da keinen Unterschied sondern weiß um die solide Ausbildung in den FF und, daß die sich wirklich bemühen um solche Vorurteile wie von dir aufgestellt zu entkräften.

    Nur bringt es dem Einsatzleiter nichts, wenn da ein FF-Fahrzeug ankommt, in dem nicht jeder AGT ist, oder andere Qualifikationen fehlen, die bei einem BFler Standard sind...

    Wie gesagt, ist bei euch jeder FA AGT und sind alle gleich ausgebildet (inkl. Sonderqualifikationen wie CSA, TH und anderen)?

    Kannst Du dich an die Diskussion erinnern, dass nicht jeder bei der FF schwindelfrei sein muss? Bin mir nur nicht mehr sicher, dass das in diesem Forum war...

    Da werden doch schon Abstriche gemacht die es bei einer BF nicht gibt.


    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorFran8z-G8eor8g B8., Lippetal / NRW591389
    Datum10.11.2009 12:5825994 x gelesen
    Geschrieben von Daniel Hermannaber so sind es immer noch zwei verschiedene Systeme mit einer voellig anderen Qualitaet.
    Daniel, wenn Du dich für etwas besseres hältst bist Du in der Feuerwehr fehl am Platz.
    Der "Kunde" erwartet von einer FF die gleiche Leistung wie von einer BF und er bekommt sie auch, oder glaubst Du ein Hausbesitzer bzw Autofahrer macht bei einer FF Abstriche wenn sie an der Einsatzstelle ankommt?

    Geschrieben von Daniel HermannOder findest Du es im Einsatz als Fuehrungskraft nicht wichtig sofort zu erkennen welche Qualifikationen du von einer Einsatzkraft erwarten kannst?

    Ein guter Einsatzleiter macht da keinen Unterschied sondern weiß um die solide Ausbildung in den FF und, daß die sich wirklich bemühen um solche Vorurteile wie von dir aufgestellt zu entkräften.


    Gruß,
    F.- G.

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg591387
    Datum10.11.2009 12:3625934 x gelesen
    Aber ich denke jetzt wird es langsam OT. Also beenden wir das Thema hier. Einverstanden?


    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg591386
    Datum10.11.2009 12:3226037 x gelesen
    Geschrieben von Thomas EdelmannDas hat jetzt aber nichts mit der Bezeichnung zu tun oder? Wenn in euren FF Abteilungen Atemschutz ein Fremdwort ist, dann habt ihr aber ein anderes Problem das ihr lösen müßt.

    Das hat was mit FF zu tun. Denn wie hoert man immer: "Es wird jede Hand gebraucht!"; "Auch ohne Atemschutz gibt es genug Taetigkeiten die man im Einsatz uebernehmen kann!"; "Die G26.3 ist viel zu schwer geworden!"; "Wir machen das doch nur ehrenamtlich!"

    Und das ist unabhaengig von unseren FFen.


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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg591385
    Datum10.11.2009 12:2726038 x gelesen
    Geschrieben von Thomas EdelmannKönnte es sein, das du mit deiner Meinung über freiwillige Feuerwehreinheiten alleine dastehst?

    Glaube ich nicht. Nur sind in den meisten Feuerwehr-Foren die FFler in der absoluten Ueberzahl und von daher ist die Meinungslage klar in eine Richtung verschoben...

    Geschrieben von Thomas EdelmannEs gibt sogar Berufsfeuerwehren die gründen sich wieder freiwillige Einheiten, weil sie es alleine nicht schaffen.

    Da ist mir eine einzige Stadt bekannt. Und fuer die Stadt ist das eine absolute Geldsparmasche. Ich hole mir ehrenamtliches Personal mit Mindestausbildung und brauche daher kein Geld fuer hauptamtliches Fachpersonal auszugeben. Ob das Sicherheitsniveau im 2. Abmarsch dadurch eventuell nicht auf dem selben Level bleibt ist ja erstmal egal.


    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW591383
    Datum10.11.2009 12:2526162 x gelesen
    Geschrieben von Daniel Hermann dann der Buerger nicht auch erwarten koennen, dass die Qualitaet und Kompetenz die selbe ist? Ist das denn vermittelbar? "Aber dfa steht doch ueberall FEUERWEHR drauf, warum kann denn dann niemand von diesem Fahrzeug Atemschutz tragen?"

    Das hat jetzt aber nichts mit der Bezeichnung zu tun oder? Wenn in euren FF Abteilungen Atemschutz ein Fremdwort ist, dann habt ihr aber ein anderes Problem das ihr lösen müßt.

    Gruß

    Thomas


    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg591381
    Datum10.11.2009 12:1926067 x gelesen
    Geschrieben von Jörg AndersDie Qualifikation erkenne ich an der Wachnummer? Rückenschild? Anderen Bekleidung?

    Anderes Rueckenschild und andere Bekleidung? Bei EINER Feuerwehr? Kann doch nicht sein, oder? Unsere FFler wollen ja schon seit Jahren, dass auf allen Fahrzeugen und Rueckenschildern nur noch Feuerwehr steht und kein Hinweis auf BF oder FF mehr zu erkennen ist. Da ist unser AL strikt dagegen. Aus genau dem Grund der schnellen Identifizierbarkeit. (Bei uns gibt es keine Wachnummern)

    Geschrieben von Jörg AndersZu dem hat die Aussage von Ulli zu "einer Feuerwehr" nichts mit der Arbeitsverteilung, Ausbildung etc. zu tun.

    Und warum nicht? Wenn es eine Feuerwehr ist, sollte dann der Buerger nicht auch erwarten koennen, dass die Qualitaet und Kompetenz die selbe ist? Ist das denn vermittelbar? "Aber dfa steht doch ueberall FEUERWEHR drauf, warum kann denn dann niemand von diesem Fahrzeug Atemschutz tragen?"


    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg591379
    Datum10.11.2009 12:1725970 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Eric Pesleroder kann dies jede Gemeinde / Stadt selbst in Ihrer Gebührenordnung festlegen.
    Ja. Hier mal ein Beispiel aus meiner Stadt:

    Aufgrund von § 36 des Feuerwehrgesetzes i. d. F. vom 10. Februar 1987 (GBl. S. 105) zuletzt geändert durch das LDSG vom 27. Mai 1991 (GBl. S. 277) hat der Gemeinderat am 30.4.1992 mit Änderung vom 20.6.1996 und 26.3.1998 folgende Richtlinien beschlossen:

    Richtlinien über den Kostenersatz für Leistungen der freiwilligen Feuerwehr Weinstadt


    Hier wird auch gleich die Rechtsgrundlage (gültig für BaWü) mit aufgeführt.


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW591377
    Datum10.11.2009 12:0926069 x gelesen
    Geschrieben von Daniel HermannGemeinde? Oh, toll. Dann waschen die FFler in Zukunft ihre Schlaeuche selbst, warten und pruefen ihre Geraetschaften auch selbst? ;-) Und die selbe Ausbildung bekommen sie dann in Zukunft auch? Dann koennte man vielleicht von einer Feuerwehr reden, aber so sind es immer noch zwei verschiedene Systeme mit einer voellig anderen Qualitaet.

    Könnte es sein, das du mit deiner Meinung über freiwillige Feuerwehreinheiten alleine dastehst?
    Es gibt sogar Berufsfeuerwehren die gründen sich wieder freiwillige Einheiten, weil sie es alleine nicht schaffen.
    Und da hab ich noch nicht mal über die vielen HA Wachen geredet.

    Gruß

    Thomas

    PS Und was mach ich armer Wicht, bei mir kommt keine BF, wie soll ich das nur schaffen wenns mal brennt ;-)


    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg591376
    Datum10.11.2009 12:0926084 x gelesen
    Hallo Daniel,

    jetzt haust du aber wieder tief in die Kerbe zwischen BF und FF.
    Zu dem hat die Aussage von Ulli zu "einer Feuerwehr" nichts mit der Arbeitsverteilung, Ausbildung etc. zu tun.

    Gruß
    Jörg

    @Uli: Oder findest Du es im Einsatz als Fuehrungskraft nicht wichtig sofort zu erkennen welche Qualifikationen du von einer Einsatzkraft erwarten kannst?
    Die Qualifikation erkenne ich an der Wachnummer? Rückenschild? Anderen Bekleidung?


    Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren.


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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg591373
    Datum10.11.2009 12:0426013 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoSpart unterschiedliche Beschriftungssysteme

    Ab wann? Jetzt muss doch erst einmal alles umbeschriftet werden und kostet nur Geld.

    Geschrieben von Ulrich Cimolinound zeigt, dass es sich um EINE Feuerwehr einer Gemeinde handelt.

    Nur eine Feuerwehr einer Gemeinde? Oh, toll. Dann waschen die FFler in Zukunft ihre Schlaeuche selbst, warten und pruefen ihre Geraetschaften auch selbst? ;-) Und die selbe Ausbildung bekommen sie dann in Zukunft auch? Dann koennte man vielleicht von einer Feuerwehr reden, aber so sind es immer noch zwei verschiedene Systeme mit einer voellig anderen Qualitaet.

    So, und jetzt dueft ihr euch wieder ueber mich auslassen.

    @Uli: Oder findest Du es im Einsatz als Fuehrungskraft nicht wichtig sofort zu erkennen welche Qualifikationen du von einer Einsatzkraft erwarten kannst?


    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW591371
    Datum10.11.2009 11:5726210 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Daniel HermannKann mir mal jemand sagen, warum die Bezeichnung BF geaendert werden musste?

    Wurde Sie nicht. Bereits im vorigen Feuerwehrgesetz bestand eine Gemeindefeuerwehr aus den Abteilungen der freiwilligen Feuerwehr und evtl. einer Abteilung Berufsfeuerwehr. Da die BF auch nur eine Abteilung der Gesamtfeuerwehr war/ist, sehe ich da jetzt nicht unbedingt ne Veränderung.

    Geschrieben von Daniel HermannLobbyarbeit der Freiwilligen Feuerwehren? So wird der Unterschied zwischen BF und FF nicht auf den ersten Blick ersichtlich und man fuehlt sich deshalb besser?

    Das ist mir sowas von sch...egal ... Entweder man arbeitet zusammen oder nicht. Und Letzteres ist wohl nicht im Sinne des Erfinders!!!


    Gruß,
    Christian Rieke

    ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW591368
    Datum10.11.2009 11:5225959 x gelesen
    Geschrieben von Daniel HermannKann mir mal jemand sagen, warum die Bezeichnung BF geaendert werden musste? Lobbyarbeit der Freiwilligen Feuerwehren?

    ne für die Feuerwehr an sich....

    Spart unterschiedliche Beschriftungssysteme und zeigt, dass es sich um EINE Feuerwehr einer Gemeinde handelt.


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW591365
    Datum10.11.2009 11:4026012 x gelesen
    Geschrieben von Daniel HermannIch wuesste nicht, was fuer einen Grund die Politiker haben sollten unbedingt diese Bezeichnung aendern zu wollen. Tips?
    Corporate Identity
    Eine Stadt hat halt nur eine Feuerwehr. Die kann aus BF und FF bestehen.

    Gruß

    Thomas


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    AutorEric8 P.8, Hohentengen a.H. / Baden Württemberg591362
    Datum10.11.2009 11:1926073 x gelesen
    Gibt es eigentlich einheitliche Sätze zur Abrechnung eines VU´s

    1 LF samt Besatzung = 1200 € ??
    1 RW samt Besatzung = 900 € ?

    oder kann dies jede Gemeinde / Stadt selbst in Ihrer Gebührenordnung festlegen.

    Können dann z.B. ein paar neue Messer für die Schere einzeln abgerechnet werden oder ist das dann im "Pauschalbetrag" schon enthalten ?

    Danke schonmal im Voraus.

    Gruß Eric


    Das ist natürlich ausschließlich meine private und eigene Meinung !

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    AutorStep8han8 F.8, Karlsruhe/Lörrach / Ba-Wü591360
    Datum10.11.2009 11:1426256 x gelesen
    Geschrieben von Daniel HermannNeue Fassung Landesfeuerwehrgesetz
    "Ist eine Einsatzabteilung der Berufsfeuerwehr eingerichtet, fuehrt sie die Bezeichnung "Feuerwehr""

    Kann mir mal jemand sagen, warum die Bezeichnung BF geaendert werden musste?

    Das "sie" bezieht sich wohl auf die (im hier nicht zitierten davorstehenden Satz erwähnte) Gemeindefeuerwehr, nicht auf die Berufsfeuerwehr an sich.

    Symbadische Grüße,
    Stephan


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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg591359
    Datum10.11.2009 11:0726373 x gelesen
    Neue Fassung Landesfeuerwehrgesetz Ist eine Einsatzabteilung der Berufsfeuerwehr eingerichtet, fuehrt sie die Bezeichnung "Feuerwehr"

    Kann mir mal jemand sagen, warum die Bezeichnung BF geaendert werden musste? Lobbyarbeit der Freiwilligen Feuerwehren? So wird der Unterschied zwischen BF und FF nicht auf den ersten Blick ersichtlich und man fuehlt sich deshalb besser?
    Ich wuesste nicht, was fuer einen Grund die Politiker haben sollten unbedingt diese Bezeichnung aendern zu wollen. Tips?


    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional590594
    Datum05.11.2009 19:1826220 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Eric PeslerIch bin gespannt, ob dann auch die geschaffenen Grundlagen ( Kosten in Zahlung stellen bei VU, Eintrittsalter mit 17 ) von den jeweiligen Feuerwehren / Kommunen in Anspruch genommen wird.

    Zumindest was die Kosten für Leistungen bei VU angeht gebietet sich das schon auf Grundlage von § 78 GemO BaWü.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg590451
    Datum04.11.2009 21:2026269 x gelesen
    Guten Abend

    Geschrieben von Andreas Kramer

    Was sind denn die größten Veränderungen in dem neuen Gesetz ?

    Siehe:

    -> "Gegenüberstellung altes/neues FwG "

    Lt. Aussage des Innenminister bei der Delegiertenversammlung des LFV BaWü soll das Gesetz am 1.1.2010 in Kraft treten.

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorAndr8eas8 K.8, Jardinghausen / Niedersachsen590423
    Datum04.11.2009 18:1726140 x gelesen
    Was sind denn die größten Veränderungen in dem neuen Gesetz ?


    MfG

    Andreas

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    AutorTobi8as 8M., Stuttgart / Ba-Wü590411
    Datum04.11.2009 17:2926087 x gelesen
    Ich nehms mal an.
    Hatte grad den Livestream an: Dem Gesetz im ganzen wurde zugestimmt (da sie aufstehen mussten wars wirklich eindeutig)


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg590409
    Datum04.11.2009 17:2726219 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Tobias Merz Auch dem Rettungsdienstgesetzt wurde zugestimmt.

    dann ist die 112 als Notruf und die integrierten Leitstellen auch in trockenen Tüchern ...


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorTobi8as 8M., Stuttgart / Ba-Wü590406
    Datum04.11.2009 17:1826091 x gelesen
    Auch dem Rettungsdienstgesetzt wurde zugestimmt.


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg590404
    Datum04.11.2009 17:0726169 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Eric PeslerAb wann tritt das Gesetzt in Kraft ?

    das kann recht schnell gehen. Hier mal ein Beispiel:

    Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG):

    Beschlossen: 25. Juli 2007

    In Kraft getreten: 1. August 2007

    Ich gehe davon aus das das neue Feuerwehrgesetz noch in diesem Jahr in Kraft tritt.


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg590403
    Datum04.11.2009 17:0326128 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Eric PeslerIch bin gespannt, ob dann auch die geschaffenen Grundlagen ( Kosten in Zahlung stellen bei VU, Eintrittsalter mit 17 ) von den jeweiligen Feuerwehren / Kommunen in Anspruch genommen wird.

    da hab ich keine Befürchtungen. Die Rechnungsstellung von Kosten bei VU bringt Kohle und das Senkung des Eintrittsalters bringt gute Zahlen.


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorEric8 P.8, Hohentengen a.H. / Baden Württemberg590402
    Datum04.11.2009 17:0026213 x gelesen
    Ich bin gespannt, ob dann auch die geschaffenen Grundlagen ( Kosten in Zahlung stellen bei VU, Eintrittsalter mit 17 ) von den jeweiligen Feuerwehren / Kommunen in Anspruch genommen wird.

    Ab wann tritt das Gesetzt in Kraft ?


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg590399
    Datum04.11.2009 16:5026291 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Eric PeslerDem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt !
    ok - ich geb mich geschlagen - du warst schneller ;-)

    da es hier im Forum auch schon Thema war dürfte der nächste Tagesordnungspunkt "Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes" interessant sein.

    dazu:

    Gesetzentwurf der Landesregierung: Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes

    Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung: Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes


    für "uns" interessant:

    – Normierung des Organisatorischen Leiters Rettungsdienst,

    – Wegfall der Ausnahmeregelung zur Verpflichtung zum integrierten Betrieb der Leitstellen von Rettungsdienst und Feuerwehr in gemeinsamer Trägerschaft,

    – Regelung der europaeinheitlich vorgegebenen Notrufnummer „112“ als rettungsdienstliche Notrufnummer (Umsetzung der Verordnung über Notrufverbindungen vom 6. März 2009, BGBl. I S. 481),


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorEric8 P.8, Hohentengen a.H. / Baden Württemberg590396
    Datum04.11.2009 16:3726173 x gelesen
    Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt !


    Das ist natürlich ausschließlich meine private und eigene Meinung !

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg590389
    Datum04.11.2009 16:1126280 x gelesen
    hallo,

    jetzt ist der Tagesordnungspunkt 8 "Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Feuerwehrgesetzes" dran.

    hier kann man die Landtagssitzung live verfolgen ...


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg590379
    Datum04.11.2009 13:4326414 x gelesen
    hallo,

    auch heute kann man die Landtagssitzung u.A. mit dem Tagesordnungspunkt 8 "Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Feuerwehrgesetzes" live im Internet verfolgen:



    Der für uns interessante Tagesordnungspunkt dürfte heute (spät- ?) nachmittag dran sein. Die Parlamentarier sind nach dem Tagesordnungspunkt 4 in die Mittagspause gegangen. Um 14 Uhr gehts da weiter.

    Weiter Infos wie z.B. Tagesordnungen, Beschlussvorlagen, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses Ländlicher Raum und Landwirtschaft zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung usw. findet man hier:

    BaWü: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Feuerwehrgesetzes


    Landtag Baden-Württemberg am 7.Oktober 2009 bei seiner 74. Sitzung, Tagesordnungspunkt 10 "Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung 'Gesetz zur Änderung des Feuerwehrgesetzes"


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg585679
    Datum07.10.2009 10:0026411 x gelesen
    hallo,

    wer Zeit, Interesse und Lust hat kann die heutige Sitzung des Landtages Baden-Württemberg live im Internet verfolgen:



    Seit einigen Minuten sieht man die Parlamentarier im Live-Stream.

    Der Tagesordnungspunkt 10 "Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung 'Gesetz zur Änderung des Feuerwehrgesetzes'dürfte heute nachmittag ca. ab 17 Uhr an der Reihe sein.

    Der Link zur Tagesordnung steht im Threadcontainer.

    Hier kann man nun "hautnah" mitverfolgen wie ein Feuerwehrgesetz den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden soll. Sicherlich auch für Feuerwehrangehörige ausserhalb von BaWü interessant.

    Einfach mal reinschauen ...


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg585364
    Datum04.10.2009 17:2826334 x gelesen
    hallo,

    wer sich für den Gesetzgebungsprozess am Beispiel des Feuerwehrgesetzes BaWü interessiert und genügend Sitzfleisch mitbringt kann das am 07. Oktober im Landtag Baden-Württemberg live verfolgen:

    => Info über 74. Sitzung des Landtages Baden-Württemberg


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg582978
    Datum17.09.2009 16:5726335 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Eric Martini

    Da sehe ich das Problem, das dadurch auch eine Verbindung zum Einsatzdienst bei Berufsfeuerwehren geschaffen wurde. Die Pensionsgrenze bei Hauptamtlichen Kräften könnte auch auf 65 Jahre angehoben werde.

    In den letzten 40 Jahren war die Altergrenze zum Ausscheiden aus dem aktiven Dienst in der FF in BaWü schon immer 65 Jahre, das ist nicht neu.
    Zumindest bisher haben die BFs im Ländle diese Regelung noch nicht übernommen.
    Ist die Altersgrenze 60 Jahre bei der BF bundesweit geregelt ?
    Wenn ja, dann dürften Ländergrenze da nichts ändern; wenn nein, dann .... ?

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen582971
    Datum17.09.2009 16:1426406 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerDer aktive Dienst Endet nach §12 (neu) Abs. 1 Nr. 4 mit Vollendeung des 65. Lebensjahrs.

    Da sehe ich das Problem, das dadurch auch eine Verbindung zum Einsatzdienst bei Berufsfeuerwehren geschaffen wurde. Die Pensionsgrenze bei Hauptamtlichen Kräften könnte auch auf 65 Jahre angehoben werde.


    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom!

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg582967
    Datum17.09.2009 15:1526587 x gelesen
    Guten Tag

    Zwischenzeitlich hat das " Kabinett in BaWü der Änderung zugestimmt ".
    Mal sehen, ob das Gesetz und mit welchen Änderungen im Oktober den Landtag passiert.
    Gibt es eigentlich nach der Anhörung Änderungswünsche des LFV und des Städte- und Gemeindetasges ?

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorOliv8er 8S., Walldorf / Bawü532364
    Datum03.01.2009 12:5126663 x gelesen
    Hallo,

    kann mir jemand sagen wann ungefähr mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zu rechnen ist?

    Grüße Olli


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    AutorMarc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg531339
    Datum30.12.2008 01:4326845 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard Deimann8. wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306d des Strafgesetzbuches verurteilt wurde.

    ...beinhaltet somit auch fahrlässige Brandstiftung.


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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen529275
    Datum21.12.2008 15:5127016 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard Deimann5. nicht wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verteilt wurden... "

    Dies deckt wohl die o.g. Delikte mit ein; der Bewerber wird wohl kaum um ein polizeiliches Führungszeugnis -das übrigens bisher schon einige FFs im Land verlangten- herum kommen.


    Und das soll bei Bewerbern ab 17! helfen? Was glaubst man denn, was bei denen im Führungszeugnis steht bzw. hereinkommt?


    Gruß
    Heinrich


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg529170
    Datum20.12.2008 23:4527118 x gelesen
    Guten Abend

    Geschrieben von Henning Koch

    Wie sieht es aus mit Eigentumsdelikten (wir betreten fremde Wohnungen, ggf. sogar gegen den Willen der Bewohner), Sexualdelikten (wir haben mit ggf. hilflosen Patienten zu tun), ...?

    Die Entwurfsfassung sieht im § 10 Abs. 1 zur Aufnahme in die FW noch folgenden Punkt vor:

    "5. nicht wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verteilt wurden... "

    Dies deckt wohl die o.g. Delikte mit ein; der Bewerber wird wohl kaum um ein polizeiliches Führungszeugnis -das übrigens bisher schon einige FFs im Land verlangten- herum kommen.

    Zum "Brandstifter §": In der Begründung zum Gesetzesentwurf ist u.a. zu lesen:

    "Es ist mit dem öffentlichen Ansehen der Feuerwehr unvereinbar, wenn Brandstifter Feuerwehrangehörige sind. Dies gilt auch dann, wenn sie ihre Strafe verbüßt haben."

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


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    (Heinrich Heine)

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW529168
    Datum20.12.2008 23:3627065 x gelesen
    Mahlzeit!

    Geschrieben von Bernhard DeimannDer Entwurf sieht im § 10 vor, dass ein Bewerber nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306d des StGB verurteilt worden sein darf. Wie beweist er das Gegenteil, nur durch ein polizeiliches Führungszeugnis ?

    Interessant:

    Im § 12 "Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdientes" des Entwurfes steht, dass der Feuerwehrdienst endet, wenn der ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeidefeuerwehr
    ..
    8. wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306d des Strafgesetzbuches verurteilt wurde.


    Beschränkt man sich da tatsächlich auf die (zahlenmässig eher wenigen) Brandstiftungen?

    Wie sieht es aus mit Eigentumsdelikten (wir betreten fremde Wohnungen, ggf. sogar gegen den Willen der Bewohner), Sexualdelikten (wir haben mit ggf. hilflosen Patienten zu tun), ...?

    Gruß,
    Henning


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg529113
    Datum20.12.2008 17:4727135 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Joachim Erbrecht

    Um welche Dauer handelt es sich bei der Probezeit?

    Siehe § 10 Abs. 2 des Entwurfes:

    "(2) Die Aufnahme in eine Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt für die ersten zwölf Monate auf Probe"

    Der Abs. 3 regelt die Verkürzung oder Verlängerung der Probezeit.

    Und muss man nun zum Eintritt bei einer FF das polizeiliche Führungszeugnis samt Bewerbung mitbringen?

    Der Entwurf sieht im § 10 vor, dass ein Bewerber nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306d des StGB verurteilt worden sein darf. Wie beweist er das Gegenteil, nur durch ein polizeiliches Führungszeugnis ?

    Interessant:

    Im § 12 "Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdientes" des Entwurfes steht, dass der Feuerwehrdienst endet, wenn der ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeidefeuerwehr
    ..
    8. wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306d des Strafgesetzbuches verurteilt wurde.

    Müssen dann rechtskräftig nach §§ 306 bis 306d veurteilte FW-Angehörige, die jetzt in den FFs Dienst leisten, nach Inkrafttreten des neuen FwG ihren FW-Dienst beenden ?
    Oder gilt der Grundsatz des § 1 StGB "Keine Strafe ohne Gesetz" o.ä. ?

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorJoac8him8 E.8, Reilingen / Baden Württenberg529109
    Datum20.12.2008 17:3027036 x gelesen
    Um welche Dauer handelt es sich bei der Probezeit? Und muss man nun zum Eintritt bei einer FF das polizeiliche Führungszeugnis samt Bewerbung mitbringen? Liebe Grüsse Joachim Erbrecht


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg527949
    Datum14.12.2008 22:4127387 x gelesen
    Geschrieben von Matthias Meyer-Pöllmitzwieso dürfen sie nicht sind doch aktive angehörige der (jetzt wenn neu) einsatzabteilung. somit dürften sie auch wählen .


    Der aktive Dienst Endet nach §12 (neu) Abs. 1 Nr. 4 mit Vollendeung des 65. Lebensjahrs.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü527947
    Datum14.12.2008 22:3527265 x gelesen
    Danke, damit hast du meine gerade gestellte Frage beantwortet. ;)

    Schönen Abend,
    Alex


    Das ist meine persönliche Meinung! Man kann sie mit mir teilen, man darf sie auch kritisieren und darüber diskutieren. Eine Änderung meiner Meinung ist deswegen auch nicht ausgeschlossen. Dazu ist das Forum da!

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    AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü527945
    Datum14.12.2008 22:3427345 x gelesen
    Wie sieht das denn genauer aus? Kann man (so weit die Eignung besteht) einfach auf eigenen Wunsch weiterhin über das 65. Lj. hinaus Dienst tun, oder muss man herangezogen werden (das hört sich für mich nach etwas anderem als freiwillig an)?

    Gruß Alex


    Das ist meine persönliche Meinung! Man kann sie mit mir teilen, man darf sie auch kritisieren und darüber diskutieren. Eine Änderung meiner Meinung ist deswegen auch nicht ausgeschlossen. Dazu ist das Forum da!

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    AutorMatt8hia8s M8., Eislingen / BW527944
    Datum14.12.2008 22:3427372 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard DeimannDamit können über 65-Jährige, wenn sie wollen und können, durchaus noch aktiven FW-Dienst leisten, allerdings nicht mehr der aktiven Abteilung angehören und z.B. den FW-Kommandanten und FW-Ausschuß wählen.


    wieso dürfen sie nicht sind doch aktive angehörige der (jetzt wenn neu) einsatzabteilung. somit dürften sie auch wählen .


    wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg527941
    Datum14.12.2008 22:3027658 x gelesen
    Guten Abend

    Geschrieben von Alexander Häfele

    12: (2) Die Angehörigen der Altersabteilung können zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden, soweit sie die hierfür erforderlichen gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen. Ab Vollendung des 65. Lebensjahres ist die Zustimmung des Feuerwehrangehörigen erforderlich.“

    Ist somit aktiver Dienst für über 65-jährige möglich?


    Das ist schon nach dem jetzt gülten FwG gem. § 6 Abs. 3 möglich:

    "[...] Die Angehörigen der Altersabteilung, die noch feuerwehreinsatzfähig sind, können zu Übungsen und Einsätzen herangezogen werden."

    Damit können über 65-Jährige, wenn sie wollen und können, durchaus noch aktiven FW-Dienst leisten, allerdings nicht mehr der aktiven Abteilung angehören und z.B. den FW-Kommandanten und FW-Ausschuß wählen.

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg527940
    Datum14.12.2008 22:2827546 x gelesen
    Geschrieben von Alexander HäfeleIst somit aktiver Dienst für über 65-jährige möglich?

    Angehörige der Altersabteilung können auch jetzt schon beim geltenden FwG Ba-Wü zum Dienst herangezogen werden.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü527939
    Datum14.12.2008 22:2527575 x gelesen
    Was mir auffiel:

    §12: (2) Die Angehörigen der Altersabteilung können zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden, soweit sie die hierfür erforderlichen gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen. Ab Vollendung des 65. Lebensjahres ist die Zustimmung des Feuerwehrangehörigen erforderlich.“

    Ist somit aktiver Dienst für über 65-jährige möglich?

    Gruß Alex


    Das ist meine persönliche Meinung! Man kann sie mit mir teilen, man darf sie auch kritisieren und darüber diskutieren. Eine Änderung meiner Meinung ist deswegen auch nicht ausgeschlossen. Dazu ist das Forum da!

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg527937
    Datum14.12.2008 22:1927908 x gelesen
    Guten Abend

    hab mir heute nachmittag mal kurz den Entwurf durchgelesen, was mir auf die Schnelle auffiel:

    - § 3 "Die Feuerwehrangehörigen sind einheitlich zu bekleiden, persönlich auszurüsten sowie aus- und fortzubilden."

    - Auf die gesetzliche Ermächtigung Verwaltungsvorschriften zur Sollstärke, zur Gliederung und zu den Dienstgraden verzichtet der Entwurf, dies wird in "Empfehlungen" (!) kund getan. Auch auf eine Festlegung einer gesetzlichen Hilfsfrist wurde bewußt verzichtet um z.B. Gemeinden vor möglichen Schadensersatzpflichten zu schützen.

    - der Begriff "Aktive Abteilung" wurde in "Einsatzabteilung" umgenannt.

    - Im 7 Abs. 3 wird eine Doppelmitgliedschaft in einer 2. FF oder WF erlaubt.

    - in die Einsatzabtewilung können Bewerber ab 17 Jahre aufgenommen werden; Einsatztätigkeit erst ab 18 Jahre erlaubt. Personen die nach den §§ 306 u. 306d StGB (Brandstiftung) verurteilt wurden, dürfen nicht in die FF aufgenommen werden, bzw. müssen aus der FF ausscheiden.

    - Einführung einer Probezeit

    - Der § 12 regelt die "Beendigung des FW-Dienstes" neu, früher war das in "Entlassung u. Ausschluss" geregelt.

    - zu den Dienstpflichten wird eine Verschwiegenheitspflicht hinzugefügt

    - eine vorrübergehende Befreiung von den "Dienstpflichen" ist vorgesehen.

    - § 19 Werkfeuerwehren können eine JF aufstellen.

    - § 32 die persönliche Hilfeleistungspflicht gilt erst für Personen ab 18 Jahre.

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorMatt8hia8s M8., Eislingen / BW527924
    Datum14.12.2008 21:2830389 x gelesen
    Innenminister Heribert Rech: "Die professionelle und erfolgreiche Arbeit der Feuerwehr erhält eine zukunftsorientierte, moderne Grundlage"

    "Der Ministerrat hat in seiner jüngsten Sitzung den Entwurf zur Änderung des Feuerwehrgesetzes zur Anhörung freigegeben. Mit der Novellierung will die Landesregierung sicherstellen, dass die Feuerwehren im Land auch künftig erfolgreich und professionell arbeiten können.“ Das sagte Innenminister Heribert Rech am Freitag, 5. Dezember 2008, in Stuttgart.
    Bewährtes bleibe erhalten, gleichzeitig würden gesellschaftliche Veränderungen und im Laufe der Jahre aufgetretener Veränderungsbedarf berücksichtigt.

    Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg


    Zum Nachlesen


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     14.12.2008 21:28 Matt7hia7s M7., Eislingen
     14.12.2008 22:19 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     14.12.2008 22:25 Alex7and7er 7H., Weissach
     14.12.2008 22:28 Chri7sti7an 7F., Wernau
     14.12.2008 22:34 Alex7and7er 7H., Weissach
     14.12.2008 22:30 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     14.12.2008 22:34 Matt7hia7s M7., Eislingen
     14.12.2008 22:41 Chri7sti7an 7F., Wernau
     17.09.2009 16:14 Eric7 M.7, Reinheim
     17.09.2009 16:57 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     14.12.2008 22:35 Alex7and7er 7H., Weissach
     20.12.2008 17:30 Joac7him7 E.7, Reilingen
     20.12.2008 17:47 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     20.12.2008 23:36 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     20.12.2008 23:45 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     21.12.2008 15:51 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     30.12.2008 01:43 Marc7o D7., Korntal-Münchingen
     23.05.2010 20:37 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     03.01.2009 12:51 Oliv7er 7S., Walldorf
     17.09.2009 15:15 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     04.10.2009 17:28 Jürg7en 7M., Weinstadt
     07.10.2009 10:00 Jürg7en 7M., Weinstadt
     04.11.2009 13:43 Jürg7en 7M., Weinstadt
     04.11.2009 16:11 Jürg7en 7M., Weinstadt
     04.11.2009 16:37 ., Hohentengen a.H.
     04.11.2009 16:50 Jürg7en 7M., Weinstadt
     04.11.2009 17:00 ., Hohentengen a.H.
     04.11.2009 17:03 Jürg7en 7M., Weinstadt
     04.11.2009 17:07 Jürg7en 7M., Weinstadt
     04.11.2009 17:18 Tobi7as 7M., Stuttgart
     04.11.2009 17:27 Jürg7en 7M., Weinstadt
     04.11.2009 17:29 Tobi7as 7M., Stuttgart
     04.11.2009 18:17 Andr7eas7 K.7, Jardinghausen
     04.11.2009 21:20 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     10.11.2009 11:07 Dani7el 7H., Schriesheim
     10.11.2009 11:14 Step7han7 F.7, Karlsruhe/Lörrach
     10.11.2009 11:40 Thom7as 7E., Nettetal
     10.11.2009 11:52 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     10.11.2009 12:04 Dani7el 7H., Schriesheim
     10.11.2009 12:09 ., Stuttgart
     10.11.2009 12:19 Dani7el 7H., Schriesheim
     10.11.2009 12:25 Thom7as 7E., Nettetal
     10.11.2009 12:32 Dani7el 7H., Schriesheim
     10.11.2009 12:36 Dani7el 7H., Schriesheim
     10.11.2009 14:13 ., Stuttgart
     10.11.2009 12:09 Thom7as 7E., Nettetal
     10.11.2009 12:27 Dani7el 7H., Schriesheim
     10.11.2009 13:28 Thom7as 7E., Nettetal
     10.11.2009 13:45 Dani7el 7H., Schriesheim
     10.11.2009 13:58 Thom7as 7E., Nettetal
     10.11.2009 14:04 Dani7el 7H., Schriesheim
     10.11.2009 14:15 Thom7as 7E., Nettetal
     10.11.2009 12:58 Fran7z-G7eor7g B7., Lippetal
     10.11.2009 13:08 Dani7el 7H., Schriesheim
     10.11.2009 14:11 Fran7z-G7eor7g B7., Lippetal
     10.11.2009 19:03 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     10.11.2009 19:59 Dani7el 7H., Schriesheim
     11.11.2009 07:29 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     11.11.2009 07:38 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     10.11.2009 11:57 Chri7sti7an 7R., Hilchenbach
     10.11.2009 22:30 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     11.11.2009 07:32 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     05.11.2009 19:18 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
     10.11.2009 11:19 ., Hohentengen a.H.
     10.11.2009 12:17 Jürg7en 7M., Weinstadt
     10.11.2009 17:24 Stef7an 7H., Essen
     10.11.2009 17:28 ., Hohentengen a.H.
     10.11.2009 17:47 Stef7an 7H., Essen
     10.11.2009 17:54 ., Hohentengen a.H.
     10.11.2009 18:08 Stef7an 7H., Essen
     10.11.2009 22:31 Mich7ael7 B.7, Münsingen
     10.11.2009 22:58 Chri7sti7an 7F., Wernau
     14.11.2009 23:12 Stef7an 7H., Essen
     10.11.2009 22:41 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     10.11.2009 17:52 Fran7z-G7eor7g B7., Lippetal
     19.11.2009 09:34 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     19.11.2009 14:28 Chri7sto7ph 7S., Neuenbürg / Württ
     19.11.2009 14:31 Mark7us 7H., Knittlingen
     19.11.2009 14:57 Chri7sto7ph 7S., Neuenbürg / Württ
     19.11.2009 15:38 Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen
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