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Thema | BMA, Fehlalarm, Mitteilungspflicht der Leitstelle an die Feuerwehr ? | 58 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Wolf8gan8g M8., Kerpen / NRW | 568359 | |||
Datum | 06.07.2009 16:08 | 15016 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffD.h. ohne Rückruf der Fa. fahren alle durch ? Ohne Rückruf ziehen alle durch. Wie gesagt: BMA = qualifizierte Feuermeldung Gruß Wolfgang | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 568296 | |||
Datum | 05.07.2009 22:25 | 15100 x gelesen | |||
Geschrieben von Wolfgang MohrZudem muss die Feuerwehr zum Objekt fahren, damit die BMA zurückgestellt werden kann ( Feuerwehrbedienfeld). Schon aus diesem Grund muss die Leitstelle die Meldung weitergeben. Nun ja der Betreiber kann seine BMA schon selber bedienen und bedarf dazu nicht einmal eines FBF ,-) Geschrieben von Wolfgang Mohr Bei uns es das so geregelt, dass bei einem Rückruf der Fa. XY über eine Fehlauslösung die Freiwilligen mindestens in Bereitstellung bleiben und die Wache (beruflich) zum Objekt durchziehen. Erst der Einsatzleiter entscheidet ob Fehlalarm oder nicht. D.h. ohne Rückruf der Fa. fahren alle durch ? Oder warten die sonst ggfs auch erst die RM ab ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Wolf8gan8g M8., Kerpen / NRW | 568294 | |||
Datum | 05.07.2009 22:18 | 15153 x gelesen | |||
Hallo Martin, ich muss gestehen, dass ich nicht alle Beiträge gelesen habe:-( Grundsätzlich ist es aber doch so, dass ein BMA-Alarm eine qualifizierte Feuermeldung darstellt. Ergo muss die Leitstelle nach AAO verfahren und alarmieren. Bei uns es das so geregelt, dass bei einem Rückruf der Fa. XY über eine Fehlauslösung die Freiwilligen mindestens in Bereitstellung bleiben und die Wache (beruflich) zum Objekt durchziehen. Erst der Einsatzleiter entscheidet ob Fehlalarm oder nicht. Zudem muss die Feuerwehr zum Objekt fahren, damit die BMA zurückgestellt werden kann ( Feuerwehrbedienfeld). Schon aus diesem Grund muss die Leitstelle die Meldung weitergeben. Gruß aus NRW Wolfgang | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 568199 | |||
Datum | 05.07.2009 13:35 | 15066 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven BösselIn einem 15-geschossigen Peiner Hochhaus gibt es Handmelder, wir hatten da bis 2005 zu 100 % Fehlalarme. Apropos: Hatte mal von einem vergleichbaren Objekt mit ähnlichem Problem gehört. Da hat der Betreiber dann die BMA umgebaut und die DKM ausschließlich in die einzelnen Wohnungen verbauen lassen. Irgendwie ist dann die Fehlarlarmquote dort stark gesunken. Meines Erachtens eine sinnvolle Idee. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Tino8 W.8, Neuss / NRW | 568170 | |||
Datum | 05.07.2009 11:10 | 15369 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Sven Bössel--- In einem 15-geschossigen Peiner Hochhaus gibt es Handmelder, wir hatten da bis 2005 zu 100 % Fehlalarme. In einem ähnlichen Objekt wohne ich, allerdings mit automatischer Brandmeldeanlage, in Wohnhäusern in Deutschland wohl sehr selten. Nach anfänglichen Problemen mit sehr häufigen Fehlalarmen läuft die Sache jetzt rund, Handmelder gibt's da nicht, die Missbrauchsgefahr erschiene mir auch sehr hoch. Zu der Sache mit der Weiterleitung von Hausmeister-Anrufen: Einmal gab es hier Fehlalarm und der Rauchabzug hatte bei mir auf der Etage ausgelöst, d.h. der Melder muss auf meiner Etage ausgelöst haben. Ich habe daraufhin die Feuerwehr angerufen und mitgeteilt, dass der Rauchabzug in Haus X auf Etage Y ausgelöst hat und Rauch oder Brandgeruch nicht zu sehen / riechen ist. Der Disponent bedankte sich und sagte, er gebe das weiter. Der Einsatzleiter der Feuerwehr vor Ort hat sich auch noch mal kurz bei mir bedankt. Ich hatte nicht den Eindruck, dass diese Mitteilung als Störung empfunden worden ist. Ich dachte ja auch nur, damit den Einsatzkräften schon mal vorab einen Hinweis geben zu können, wo im Objekt die oder zumindest eine Problemstelle ist, dann das ergibt sich aus der BMA-Auslösung nicht. Selbstverständlich sind die Einsatzkräfte trotz dieser Mitteilung mit der üblichen Stärke gekommen, also gesamter Löschzug + Polizei + Rettungswagen (nicht von der Feuerwehr), alles andere hätte mich auch gewundert. Gruß, Tino wagner | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 567003 | |||
Datum | 29.06.2009 11:05 | 15281 x gelesen | |||
Tach, Geschrieben von Daniel Ruhland Ach, und da kam(en) die Meldungen ausschließlich über Handmelder der BMA, keinerlei Anrufe? Deswegen wurde gleich (?) das große Programm gestartet Nein, Anrufe ohne Ende. Darum gehts hier doch aber gar nicht. MkG, Sven | |||||
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Autor | Rene8 S.8, Rosenheim / Bayern | 566995 | |||
Datum | 29.06.2009 10:13 | 15363 x gelesen | |||
Hallo, zu diesem Thema gab es vor kurzem in Bayern vom StMI eine entsprechendes Schreiben das hier ein paar Unsicherheiten klärt: ---Auszug aus dem Schreiben des StMI--- Die Feuerwehren sind beim Alarm von Brandmeldeanlagen grundsätzlich verpflichtet, MkG aus dem Süden | |||||
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Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 566981 | |||
Datum | 29.06.2009 04:46 | 15353 x gelesen | |||
Morgen, Geschrieben von Torsten Schild
interessante Frage - "darf" das tatsächlich nur die Feuerwehr? An was macht man das fest? Am "können" in technischer Hinsicht sollte es ja in aller Regel nicht scheitern, das FBF, zu dem nur die FW Zugang hat, ist ja nur eine Möglichkeit... mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 566962 | |||
Datum | 28.06.2009 22:54 | 15394 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Ruhland
Geschrieben von Daniel Ruhland Ich denke, die Feuerwehr kennt den Schlüsselkasten, das FW-Bedienfeld und die Laufkarten. Mehr muß sie auch nicht, der Rest ist Sache des Betreibers und der Wartung. Nur ein geringer Anteil der FA kennt sich schon im Allgemeinen wirklich mit BMA, SprA & Co aus - wie sich das im Besonderen Verhält kann sich jeder selbst denken. Doch das heißt noch lange nicht, daß sich die Haustechnik, das Bedenpersonal des Facility Management oder das Werkseigene Sicherheitspersonal wirklich Ahnung davon haben. Habe oft genug erlebt, daß Anlagen dieser Art auf "die Dinger wo regelmäßig irgend eine Firma vorbeikommt" redzuziert werden und nach einer DKM-Auslösung der Kundenservice aus einem min. 80 km entfernten Ort zum Auswechseln der Scheibe bestellt wird. Problem bei jedwedem "zivilen" Anruf ist die Möglichkeit, daß die dort gegebenen Informationen nicht der Wirklichkeit entsprechen. Dies kann aus Bequemlichkeit passieren oder gar absichtlich. Es soll schon Unternehmer gegeben haben, die ihren Mitarbeitern den Auftrag gegeben haben grundsätzlich nach einer BMA-Auslösung anzurufen und zu sagen es sei nichts passiert - aus Gründen der Kostenersparnis... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 566954 | |||
Datum | 28.06.2009 22:23 | 15353 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Sven Bössel: Hat es nicht, weil auch wir, nicht dass hier ein falscher Eindruck entstanden ist, zu 90 % der BMA-Meldungen Fehl- und Täuschungsalarme haben. Und ich dachte schon, wir wären plötzlich nicht mehr in der selben Wehr... Standardisiert abarbeiten - auch gut. Du erinnerst Dich noch, wie viele Kameraden beim vierten Fehlalarm in einer bekannten Einrichtung im Verlaufe eines Sonntages noch zu zählen waren? Du weißt nicht, was bei einer Meldung z.B. aus dem großen M&M-Laden zu erwarten ist? Es ging um diesen Satz: "Es ist eine Brandmeldeanalage und nicht eine Fehlalarmmeldeanlage" Und der trifft eben, statistisch bewiesen, lange nicht zu. Mag ja sein, daß die Technik usw. an sich richtig arbeitet, aber in 95% der Fälle wird trotzdem alles mögliche gemeldet, aber kein Brand. Weswegen wir übrigens auch unsere Reaktion dementsprechend angepaßt haben (?). Was aber auf der anderen Seite nicht heißt und heißen soll, daß gar keiner mehr hinfährt - natürlich nicht! Gruß Daniel | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 566951 | |||
Datum | 28.06.2009 22:03 | 15396 x gelesen | |||
Hallo,In einem 15-geschossigen Peiner Hochhaus gibt es Handmelder, wir hatten da bis 2005 zu 100 % Fehlalarme. Ach, und da kam(en) die Meldungen ausschließlich über Handmelder der BMA, keinerlei Anrufe? Deswegen wurde gleich (?) das große Programm gestartet (2005 war die Welt leitstellenmäßig noch in Ordnung...)? Drei Tage später steckte der Mann dann Da war ich ja dabei - da lag es auf der Hand, daß dort etwas nicht stimmte. Seitdem wieder nur Fehlalarme (Unfug) dort gehabt ... Aha. Dachte schon, ich hätte etwas verpaßt. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 566935 | |||
Datum | 28.06.2009 20:25 | 15508 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanswerner KöglerJa und welche Feuerwehrrelevante Aufgabe gab es nun? Scheibe Handmelder erneuern und BMA zurück stellen ;-) Hanswerner, es hätte eventuell, vielleicht, unter Umständen auch brennen können. Hat es nicht, weil auch wir, nicht dass hier ein falscher Eindruck entstanden ist, zu 90 % der BMA-Meldungen Fehl- und Täuschungsalarme haben. Ich habe aber irgendwie so langsam den Eindruck, dass Du den Sinn des Ausrückens zu BMA-Auslösungen in Frage stellst, oder täusche ich mich da? MkG, Sven | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 566934 | |||
Datum | 28.06.2009 20:18 | 15397 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanswerner KöglerBehaupten kann man vieles. Ich habe gesagt, das 50% unserer Fehlalarme Handmelder!! waren, an dem sich niemand verging. In einem 15-geschossigen Peiner Hochhaus gibt es Handmelder, wir hatten da bis 2005 zu 100 % Fehlalarme. Bis zum 30. April 2005 eben .... Kellerbrand durch Brandstiftung, massive Verrauchung des gesamten Gebäudes, 120 Personen gerettet / in Sicherheit gebracht, davon 13 mit Rauchgasintox, F3 und MANV 3 ausgelöst. Ich hatte das große Los gezogen, war BvD (EL). Drei Tage später steckte der Mann dann den Keller des anderen Gebäudeflügels an, nochmal dieselbe Nummer mit zum Glück nur zwei Verletzten, weil da zufällig die Brandschutztüren alle zu waren. Seitdem wieder nur Fehlalarme (Unfug) dort gehabt ... Hanswerner, Dein Optimismus in Ehren, aber seid bitte etwas kritischer bei der Betrachtung der Sache. MkG, Sven | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 566932 | |||
Datum | 28.06.2009 20:18 | 15525 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sven Bössel Im Treppenhaus der Schlüpferburg war mal wieder ein Handdruckmelder eingeschlagen .... auch schon mindestens zwölf Jahre her, ich vergesse sowas aber nicht. Ja und welche Feuerwehrrelevante Aufgabe gab es nun? (ich hätte (früher;-)) ja bei der Schl...burg eher alle anderen weggeschickt...). Daher: Richtig, wie ihr das standardisiert abarbeitet. Vertrauen ist gut, Kontrolle hier aber besser. So weit so gut, aber mit welchem Aufwand? Begründet hast Du es nicht! (s.o.) mkg hwk | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 566928 | |||
Datum | 28.06.2009 20:07 | 15352 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanswerner KöglerAch so, ein "richtiges Feuer" hatten wir eigentlich seit dem nie... Steht euch noch bevor, die Frage ist nur, wann. MkG, Sven | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 566927 | |||
Datum | 28.06.2009 20:02 | 15486 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael SchmidtMelderkarte holen, selbst wenn sie der Wachmann schon aus seinem Ordner in der Hand hat... da haben wir überall schon Fehler erlebt... Einen unserer EL hat mal ein Pförtner in den Keller des Klinikums geschickt, ich GF erstes Fahrzeug, Chef meldet mir über Funk: Finde nix! Prüf das mal! Ich zur BMZ, ziehe richtige Laufkarte: Schwesternheim .... steht 300 Meter abseits des Klinikums *LOL* Ich Chef angefunkt: Wir fahren rüber, kommste hinterher *g* Im Treppenhaus der Schlüpferburg war mal wieder ein Handdruckmelder eingeschlagen .... auch schon mindestens zwölf Jahre her, ich vergesse sowas aber nicht. Daher: Richtig, wie ihr das standardisiert abarbeitet. Vertrauen ist gut, Kontrolle hier aber besser. MkG, Sven | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 566922 | |||
Datum | 28.06.2009 19:53 | 15513 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin KaiserIch kenn einen der ist nach mehreren "falschen Alarmen" auch mal nur "zum kucken und rückstellen gefahren" ... dann brannte es aber ... So einen gab's hier auch mal, vor lang über 15 Jahren, BMA Hauptstelle Sparkasse, .... was soll da abends sein .... der Kamerad rief dann ganz schnell um Hilfe, Brand durch techn. Defekt, wir haben's dann noch recht schnell gelöscht. Aber 35 Jahre Erfahrung, ist klar ... befähigt zu "Gucken klein". Ich persönlich bin jedenfalls nach mehreren schlechten Erfahrungen mit angeblich qualifizierten Rückrufen vorsichtiger geworden. Nur ein Beispiel dazu: Einmal fand ich nach Eintreffen (als BvD mit KdoW) einen Wachmann in einer Kunststoffbude (Formteilproduzent für PKW) vor, der war ganz erstaunt, warum ich noch käme, er habe doch der Leitstelle schon gesagt, es sei nichts. Dazu hatte er auch noch die BMA bereits direkt an der Anlage zurück gestellt (das geht nämlich, vorgestern erst wieder gesehen!), es ließ sich aber anhand des Ausdrucks noch die Melderlinie feststellen. Ich sag' vor'm FBF: "So, wir gugge mol zusammen, nä." Mit Laufkarte und Wachmann ins Kesselhaus gedackelt, natürlich bestärkt in der Annahme, sowieso Fehlalarm .... TLF war da noch auf Anfahrt quer durch die Stadt. Anmerkung: Damals war TLF 16/25 Erstangreifer, seit 2006 LF 16/12. Sehe ich plötzlich richtig viel Wasserdampf unter der Decke .... sage zu ihm: "Ich denke, es iss nix???" Er: "Äh, Hmmm ... noch gar nich gesehn ...." Ich: "Wissen Sie, guter Mann, Glück gehabt, nur ein Ventil defekt, Dampf abgeblasen, aber eins müssen sie für die Zukunft wissen: Wir haben in der Leitstelle IHREN Anruf auf Tonband, das nichts los sei, bitte in Zukunft erstmal in Ruhe nachsehen und dann erst telefonieren, und wenn wir inzwischen hier sind und das kostet die Firma was, ist dass das kleinere Übel, oder wollen Sie verantworten, dass hier was anbrennt, weil sie melden, dass hier Fehlalarm sei, ohne das richtig zu prüfen?" Soviel mal aus der täglichen Praxis. MkG, Sven | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 566918 | |||
Datum | 28.06.2009 19:28 | 15503 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas Wachno Ich behaupte mal, dass bei 90% unserer BMA Alarme, die Rauchmelder nur Ihre Arbeit verrichtet haben. Behaupten kann man vieles. Ich habe gesagt, das 50% unserer Fehlalarme Handmelder!! waren, an dem sich niemand verging. (das ist etwa so wie bei "Tippmatic" wo kein Gang mehr reingeht, ohne vorher die Batterie abzuklemmen...) merkst Du was??? BMA Fehlalarme werden bei uns Pauschal abgerechnet, also ist der Löschzug bei Alarmierung dann auch bezahlt. Ja wenn man genug Doofe findet, vielleicht kommt die Krise erst später zu euch... mkg hwk | |||||
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Autor | Mart8in 8K., Hardheim / Baden- W. | 566914 | |||
Datum | 28.06.2009 19:18 | 15409 x gelesen | |||
Soweit ich mich erinnere ist vierteljährlich eine Inspsktion und jährliche eine Wartung die Vorgabe. Sicherlich unglücklich bei 3 klassischen Fehlalarmen. Die Traube der Feuerwehr ... na ja ... es zeigt sich, daß auch Feuerwehrmänner/frauen nur Menschen sind. | |||||
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Autor | Mart8in 8K., Hardheim / Baden- W. | 566912 | |||
Datum | 28.06.2009 19:15 | 15423 x gelesen | |||
ist bekannt, sicherlich von der Erhebung auch richtig - warum soviele BMA Einsätze ??? -> siehe Punkt 6 und die Masse ist weg ... ! Da kann man auch ansetzen. | |||||
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Autor | Mart8in 8K., Hardheim / Baden- W. | 566911 | |||
Datum | 28.06.2009 19:12 | 15573 x gelesen | |||
supi ... einige wenige gibts doch noch - Gratulation, ich dachte schon ich lebe auf einem anderen Stern bei so machen Einträgen. Soll letztendlich jeder machen wir er will. Ich kenn einen der ist nach mehreren "falschen Alarmen" auch mal nur "zum kucken und rückstellen gefahren" ... dann brannte es aber ... Der ist genauso ein "Außenseiter wie wir", der macht das komischerweise seit damals nie mehr ... ! Mit "solidarischen" Grüßen. M. | |||||
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Autor | Mart8in 8K., Hardheim / Baden- W. | 566910 | |||
Datum | 28.06.2009 19:09 | 15499 x gelesen | |||
Hallo Sven, wahrscheinlich sind wir einige der wenigen, zumindest die hier schreiben, die das so sehen. 100% identisch sehe ich das auch. Dabei wäre es so einfach Temperaturdifferentialmelder, Gruppenverknüpfung von 2 Meldern, Kombimelder mit Wärme und Rauch. Bei uns sind die Wege nicht unbedingt so ewig lang, bzw. die Jungs so zügig unterwegs, daß man dann halt nicht mehr zum abbrechen kommt, da bis das gecheckt ist, der Zug so gut wie da ist. | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Bad Rappenau / BaWü | 566909 | |||
Datum | 28.06.2009 19:08 | 15513 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanswerner KöglerNa ja die statistische Wirklichkeit kann diesen Lehrsatz aber noch lange nicht bestätigen. So lange muß er wohl in die Hirne gepredigt werden, damit zumindest ein Teil daran glaubt. Ich behaupte mal, dass bei 90% unserer BMA Alarme, die Rauchmelder nur Ihre Arbeit verrichtet haben. Leider können diese eben Bohrstaub o.ä. noch nicht von Brandrauch unterscheiden. Und auf der anderen Seite, BMA Fehlalarme werden bei uns Pauschal abgerechnet, also ist der Löschzug bei Alarmierung dann auch bezahlt. Und wenn unser "Kunde" für einen LZ zahlt, dann soll er Ihn auch kriegen ;-) Schönen Abend noch! Mein Beitrag und meine Meinung... Wer Feuer bekämpfen will muß es verstehen! | |||||
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Autor | Mart8in 8K., Hardheim / Baden- W. | 566908 | |||
Datum | 28.06.2009 19:05 | 15412 x gelesen | |||
na ja, jeder so gut wie er kann, ich (ich persönlich) habe einfach die Erfahrungswerte, daß es i.d.R. Täuschungsalarme sind, die u.a. aus den Punkten: a) falsches nicht korrektes Konzept -> z.B. steht neuerdings eine dampfende Maschine unter einem Rauchmelder in einer Firma b) oder aufgrund fehlender Unterweisung der Mitarbeiter (z.B. Melder abschalten und abdecken) bei "Staubaktionen" herführen. Sicherlich gibt es auch klassische Fehlalarme, aus meiner Sicht deutlich geringer. Kurzum der Betreiber will sparen oder macht sich keinen Kopf um seine Anlage. Ich glaube in keinster Weise, daß da der Betreiber bestraft ist. Schon mal überlegt, was der Betreiber sagt -der ja eine BMA zur Brandfrüherkennung hat- wenn die Feuerwehr nur in einer abgespeckten Größe kommt und dann brennt es doch. Ich weiß nicht was im Bereich von Industrie- oder Sonderbauten an einem Löschzug zuviel ist. Schon der Standardeinsatz (Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr) sieht mal angesehen vom ELW zwei taktische Gruppen vor, ggf. eine DL. Und da sprechen wir von einem Standardbrand Wohnhaus im 1. OG, mehr nicht ! So long ... | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 566903 | |||
Datum | 28.06.2009 18:33 | 15502 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jörg Oehling aber nicht ohne Grund gibt es dort jetzt eine BMA, oder? Die einen sagen so, die anderen meinens so... Nein, wir hatten auch davor eine (Mini-)BMA. V.a. für den IT-Bereich und in den Prüfräumen. Jetzt hat der Versicherer halt gemeint, es wäre besser so... Wäre ja alles (ausser was es gekostet hat) natürlich kein Problem, wenn es auch im Sinne des Begriffes "BMA" funktionieren täte. mkg hwk | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 566902 | |||
Datum | 28.06.2009 18:25 | 15485 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Martin Kaiser Will er direkt zur Feuerwehr geschaltet werden, muß er die "Regeln" der Feuerwehr anerkennen. :-) Die Feuerwehr reagiert mit einem normalen Läschzug aus ELW, LF, DLK, TLF mit Sicherheit nicht übermäßig Nö überhaupt nicht. Ich würde sogar noch einen RW von Nöten sehen, weil es kann ja das Tor geschlossen sein (Nacht) und der Spreizer vom LF grade defekt? und daraus ein Täuschungsalarm entsteht, das als Ordnungswidrigkeit mit entsprechender Geldstrafe geahndet wird, da man ja wissentlich einen Fehlalarm "provuziert" hat ... und und und. Sag mal, meinst Du nicht auch, das so ein BMA-Besitzer mit so einer Fw nicht schon genug gestraft ist? Ich denke die Feuerwehr kennt sich am besten aus und die Betreiber haben genügend technische Möglichkeiten die Fehlalarmqote auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Ja, ja und morgen ist Weihnachten… Danke für Deinen interessanten Beitrag. Danke auch, ach nein ich war ja gar nicht gemeint. mkg hwk | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 566899 | |||
Datum | 28.06.2009 18:20 | 15516 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin KaiserIch bin sowieso der Meinung, der klassische Fehlalarm ist das geringste Kommt öfter mal vor. Geschrieben von Martin Kaiser oftmals Täuschungslarm - z.B. keine regelmäßige Wartung, schlechtes Konzept der BMA, keine Fortschreibung des Brandschutzkonzeptes, zu alte Melder, usw. - alles hausgemacht Genau, und recht oft ist bei uns, dass es sogar tatsächlich brennt, z.B. Produktionsanlagen in unseren kunststoffverarbeitenden Betrieben. Formteil brennend in Anlage usw. Meistens aber nur kurze Flammenbildung, kleine Rauchentwicklung, das reicht schon. Da kommt i.d.R. auch ein qualifizierter Rückruf. Das Gegenteil gab's auch schon, Pförtner ruft Leitstelle an, angeblich Fehlalarm, im Betrieb an der Anlage löschten die Anlagenbediener aber gerade eine fast komplett brennende Anlage. Ich fahre daher als EL mit KdoW immer durch und lasse die anrückenden Großfahrzeuge erst dann abbrechen, wenn ich unter einem Melderkopf stehe, der wegen gar nichts oder nur noch wegen einem bereits gelöschten Feuer blinkt. MkG, Sven | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 566895 | |||
Datum | 28.06.2009 18:11 | 15689 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel WeissAber der Haustechniker kann doch der RLS erklären, dass es ein Fehlalarm Das kann er, die FW fährt dann trotzdem durch und prüft das. Geschrieben von Daniel Weiss Anhand der Rufnummer Der Disponent? Unsere IRLS hat ca. 50 Disponenten. Allein die Stadt Peine hat ca. 70 BMA-Objekte. Die IRLS der BF Braunschweig betreut die Stadt BS und die Landkreise Peine und Wolfenbüttel, zusammen ca. 520.000 Einwohner, da gibt es Hunderte BMA-Objekte. Da kennt natürlich jeder Disponent alle Betriebsverantwortlichen, ist klar ...... Natürlich gibt es noch übersichtlichere Leitstellenbereiche, aber vergiss das bitte. Bis auf einzelne Ausnahmen unmöglich. Und über die Tel.-Nr. auch nur bedingt. Geschrieben von Daniel Weiss "Herr XY von Firma ... meldet: vermutlich Fehlalarm" Die örtliche Wehr kennt dann auch meißt Klar kenne ich die alle, und alle Nachtwachen in unseren elf Altenheimen mit Vornamen und Geburtstag *SCNR* Die beiden Verantwortlichen bei den zwei BMA-Fehlalarmen am Freitag kannte ich bisher nicht, bin aber mittlerweile acht Jahre Einsatzleitdienst in einer FF mit ca. 250 Einsätzen im Jahr, davon ca. 60 bis 70 BMA-Auslösungen jährlich. Komm bitte mal in die Realität! Realität ist, dass ich, wenn ich mit dem KdoW beim Objekt aufschlage, in meinen Feuerwehrplan sehe und in das beigeheftete BMA-Schliessprotokoll, da stehen die Namen und Tel.Nr. der Alarmaufnehmer des Betriebs drin, von denen dann auch hoffentlich einer da ist oder dort irgendwann eintrifft. MkG, Sven | |||||
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Autor | Jörg8 O.8, Hauneck / Hessen | 566888 | |||
Datum | 28.06.2009 17:29 | 15587 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Hanswerner Kögler Ach so, ein "richtiges Feuer" hatten wir eigentlich seit dem nie... kenne den Betrieb zwar nicht, aber nicht ohne Grund gibt es dort jetzt eine BMA, oder? Geschrieben von Hanswerner Kögler rührt euch, weggetreten… was hat das mit dem Thema zutun? Gruss Jörg | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 566876 | |||
Datum | 28.06.2009 17:06 | 15641 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas Wachno Schlieslich ist es eine Brandmeldeanalage und nicht eine Fehlalarmmeldeanlage Na ja die statistische Wirklichkeit kann diesen Lehrsatz aber noch lange nicht bestätigen. So lange muß er wohl in die Hirne gepredigt werden, damit zumindest ein Teil daran glaubt. Ja mein AG hat seit 2 Jahren auch eine neue BMA eines hochgelobten Herstellers mit schwäbischen Wurzeln. Die Wartung erfolgt aller 6 Monate (hoffentlich reicht das?). Wahrscheinlich auf Grund Der letzte Fehlalarm wurde vom Hersteller der Anlage als solcher unmöglich bestritten. Seit dem suchen wir nach den Ursachen einer Aerosol- bzw. Staubentwicklung in dem Fertigungsbereich. Wir werden dafür wahrscheinlich noch einige Ach so, ein "richtiges Feuer" hatten wir eigentlich seit dem nie... Auch schöne Sonntach noch, rührt euch, weggetreten… mkg hwk | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 566868 | |||
Datum | 28.06.2009 16:44 | 15606 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RomundNach der Alarmierung der Feuerwehr ist letzendlich der Einsatzleiter Feuerwehr für die Entscheidung verantwortlich. Genau so kenne ich das auch :-). Geschrieben von Jürgen Romund Erfolg ein Rückruf durch den Betreiber vor der Alarmierung ist der Disponent in der Handlungspflicht zu Prüfen welche weiteren Maßnahmen erfolgen. Genau so richtig. Dann geht die Entscheidung natürlich auch auf deine Kappe und die örtlich zuständige Fw. muss das nicht wirklich scheren. Und wenn der jeweilige Disponent dem Anrufer vertraut und halt nicht alarmiert ist ja alles in Butter. Geschrieben von Jürgen Romund Das Wiesungsrecht der Leitstelle ist nicht bei allen Berufsfeuerwehren so! Ist aber allg. so üblich. Und läßt sich auch leichter regeln als bei einer Lst. mit x angeschlossenen Gemeinden. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Tors8ten8 S.8, Bochum / Nordrhein-Westfalen | 566865 | |||
Datum | 28.06.2009 16:12 | 15561 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas RometschKann er, in dem Moment wo er den "4er" drückt. Hier in S ist die LS jeglichem FW-Fahrzeug bis zum Eintreffen weisungsbefugt Hier ebenso. Genau so wie die LSt mir vorschreiben kann ob ich einen Einsatz mit oder ohne SoSi fahre. Gruß aus dem Pott Torsten Schild | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Brakel / NRW | 566864 | |||
Datum | 28.06.2009 16:06 | 15564 x gelesen | |||
Nach der Alarmierung der Feuerwehr ist letzendlich der Einsatzleiter Feuerwehr für die Entscheidung verantwortlich. Erfolg ein Rückruf durch den Betreiber vor der Alarmierung ist der Disponent in der Handlungspflicht zu Prüfen welche weiteren Maßnahmen erfolgen. Wen ich als Disponent eine Rückmeldung über den Betreiber erhalte, das es sich um einen Fehlalarm handelt, stellt sich doch die folgende Frage: Was passiert im Falle eines Unfalles auf der Anfahrt ? Hier liegen dem Disponenten evtl Informationen vor, die auch einen gewissen Einfluss auf das "Verhalten" im Straßenverkehr haben. Das Wiesungsrecht der Leitstelle ist nicht bei allen Berufsfeuerwehren so! Somit handelt es sich also um Einzelregelungen. Wen man sich über Kosten unterhält, ist es doch so das i.d. R. bei Aufschaltung einer Anlage die Rahmenbedienungen festgeschrieben wird. Viele Feuerwehren rechnen die 1. Stunde voll ab. Gruß Jürgen | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 566861 | |||
Datum | 28.06.2009 15:56 | 15538 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtHier ist es üblich, dass der Leidstellendisponent nach Ermessen entscheidet ob alles weiter mit Alarm durchfährt oder ob ein verminderter Kräfteansatz, der aber noch für einen brauchbaren Erstangriff ausreichen würde, zur Revision durchfährt. Das ist aber sicher keine DA, oder? Wenn es eine DA wäre hätte ja sicher jeder BM der kreisangehörigen Gemeinden der Lst. zustimmen müssen. Ansonsten habe auch ich gute und schlechte Erfahrungen mit Rückmeldungen aus den Objekten gemacht. Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 566859 | |||
Datum | 28.06.2009 15:39 | 15587 x gelesen | |||
Hallo, denke, der vorstehende Beitrag von Dirk hat hier Dir endlich weitergeholfen. Aber davon ab - 1. - geschrieben von Martin Kaiser: Ich will das jetzt nicht weiter ausdehnen, da das hier sicherlich zu schwer wird und von dem Verständnis für "Feuerwehr" abhängig ist -> Standardisierung und eindeutige klare Regeln, usw. Na, da bin ich beruhigt. Standardisiert haben wir auch: Wenn nix ist, ist es ein Fehlalarm. Feststellung spätestens, wenn alle da sind. 2.: Neben allen sonstigen Anmerkungen, etc. ist einzig und allein die Frage: gibt es eine (offizielle, rechtliche) Vorgabe, daß ein Disponent / die Leitstelle nach Eingang eines Anrufes, daß es sich (angeblich) um einen Fehlalarm handelt, diesen zwingend an die Einsatzkräfte / Feuerwehr weitergeben muß ? Gesunder Menschenverstand: WARUM sollte er diese Erkenntnis nicht weitergeben ? Weil das vermutlich Mehrheitsmeinung ist - warum sollte es dazu etwas wie ein Urteil geben? Gruß Daniel | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 566858 | |||
Datum | 28.06.2009 15:29 | 15659 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin KaiserDer Kern der Frage ist jedoch die (rechtliche) Lage: MUSS die Leitstelle über solch einen "unqualifizierten Hausmeisteranruf" die alarmierte Feuerwehr informieren bzw. macht sich der Disponent / Träger der Leitstelle straffällig, wenn er die Information nicht weitergibt ?! Unabhängig ob sich da ein strafrechtliches Delikt konstruieren läßt steht in einer mir bekannten Dienstanweisung für die Leidstelle, dass sie alle Einsatzrelevanten Informationen an die alamierten Kräfte weiterzugeben hat. Bezüglich der Entscheidung der Leidstelle nach dem Rückruf das Betreibers: Hier ist es üblich, dass der Leidstellendisponent nach Ermessen entscheidet ob alles weiter mit Alarm durchfährt oder ob ein verminderter Kräfteansatz, der aber noch für einen brauchbaren Erstangriff ausreichen würde, zur Revision durchfährt. Denn der Disponent hatte den Anrufer am Telefon und kann so das Telefonat eher bewerten. (Nichts anderes nur andersrum macht er ja auch wenn einer Anruft dass es wo brennt). Jenachdem behält sich der Einheitsführer auf Anfahrt aber ein "Veto-Recht" vor. Das alles sind aber Dienstanweisungen u.ä. Das sieht ein paar Meter weiter sicherlich schon wieder anders aus. | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 566857 | |||
Datum | 28.06.2009 15:22 | 15698 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin KaiserNeben allen sonstigen Anmerkungen, etc. ist einzig und allein die Frage: gibt es eine (offizielle, rechtliche) Vorgabe, daß ein Disponent / die Leitstelle nach Eingang eines Anrufes, daß es sich (angeblich) um einen Fehlalarm handelt, diesen zwingend an die Einsatzkräfte / Feuerwehr weitergeben muß ? Da Du aus BaWü kommst ist dies hier sicher interessant: Klick Da steht (unter Anderem): Unterstützung der Einsatzleitung: - Bereitstellung von Informationen, z. B. über Anfahrten, Spezialobjekte, Ge-fahrgut / Gefahrstoffe, spezielle Einsatzmittel, einsatzbezogene Erkenntnisse Ergo hast Du ALLE Erkenntnisse die den Einsatz betreffen an den Einsatzleiter weiter zu geben, was er dann daraus macht ist seine Sache. Hoffe dies hat ein wenig geholfen? Gruß Dirk | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 566856 | |||
Datum | 28.06.2009 15:20 | 15749 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Martin Kaiser: Vielleicht muß man das öfters mal erwähnte "qualifizierte" in "fachlich qualifiziert" umschreiben damit eindeutig ausgesagt ist, daß Feuerwehrs hierfür diverse Ausbildungen machen und andere nicht. Nochmal: Was machen FA (SB) den für großartige Ausbildungen, die sie befähigen, sich mit einer BMA so hervorragend auszukennen, ggf. konkret Bauartbedingt sogar so viel besser, als der Hausmeister, in dessen Wirkungsbereich die spezielle Ausführung der BMA installiert ist? Interessante Meinung, wenn auch hier kein rechtskräftiges Dokument genannt wird. Da gab / gibt es m.W. einige Urteile zu, bezogen auf BMA, habe jetzt aber keine Muße lange zu suchen. Bezogen nicht auf BMA: Ganz konkret in meiner Wehr zum Kräfteansatz -> Kosten bei einer tatsächlichen Lage, der, wenn ich mich recht erinnere, mit einem Vergleich endete. 1) Die Brandmeldeanlage wird nicht zu 112 sondern zu irgendeinem "Zuständigen" geschaltet. Der prüft und wenns wirklich brennt ruft der die Feuerwehr - fertig. Tja, jetzt wirst Du Dich wundern - das gibt es, gar nicht mal sooo selten. 2) Will er direkt zur Feuerwehr geschaltet werden, muß er die "Regeln" der Feuerwehr anerkennen. Es können nicht andere "Chef" der Feuerwehr spielen. Siehe oben. Rückruf: Fehlalarm (z.B. / u.a.) - kann im Zweifelsfall bedeuten, daß nicht alle Kosten übernommen werden (müssen), wenn die Feuerwehr trotzdem mit der kompletten Armada aufschlägt. 3) Es wäre weiter zu überlegen, [...] das als Ordnungswidrigkeit mit entsprechender Geldstrafe geahndet wird, da man ja wissentlich einen Fehlalarm "provuziert" hat ... und und und. Nö, kann man nicht, denn dazu würde eine Änderung einschlägiger Gesetze notwendig sein. Und davon ab: Die BMA ist doch generell eine - wie hier mehrfach groß verkündet - "Nicht-Fehlalarmmeldeanlage" - wie soll man da denn eine fahrlässige oder gar vorsätzliche Fehlalarmierung unterstellen? Ich denke die Feuerwehr kennt sich am besten aus Ich denke, die Feuerwehr kennt den Schlüsselkasten, das FW-Bedienfeld und die Laufkarten. Mehr muß sie auch nicht, der Rest ist Sache des Betreibers und der Wartung. Und nochmal: Mich irritiert der gereizte, fast agressive Unterton der Beiträge...? Alles mal etwas lockerer sehen!? Gruß Daniel | |||||
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Autor | Mart8in 8K., Hardheim / Baden- W. | 566854 | |||
Datum | 28.06.2009 15:10 | 15661 x gelesen | |||
danke für den Beitrag ich wiederhole die Kernfrage gerne nochmal. (Im übrigen ist mir weder einer "weggefahren" noch sonst was.) Ich will das jetzt nicht weiter ausdehnen, da das hier sicherlich zu schwer wird und von dem Verständnis für "Feuerwehr" abhängig ist -> Standardisierung und eindeutige klare Regeln, usw. Neben allen sonstigen Anmerkungen, etc. ist einzig und allein die Frage: gibt es eine (offizielle, rechtliche) Vorgabe, daß ein Disponent / die Leitstelle nach Eingang eines Anrufes, daß es sich (angeblich) um einen Fehlalarm handelt, diesen zwingend an die Einsatzkräfte / Feuerwehr weitergeben muß ? (Also nicht was schön, gut, toll, usw. ist, sondern was die Vorgabe ist, kann der Disponent eine "eingefahren" bekommen, wenn er einen Fehlalarmanruf nicht weitergibt und wie ist das rechtlich hinterlegt - Grundsatzurteil, ....). Danke für Deinen Beitrag. M. | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 566849 | |||
Datum | 28.06.2009 14:53 | 15629 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jens Rugen Sprich bei euch hat die Leitstelle die Einsatzleitung? Du must Dich nur in eine kreisfreie Stadt bewegen dann klappt das auch mit dem vorstellen...;-) Geschrieben von Jens Rugen Der Einsatzleiter kann IMO nur entscheiden was gemacht wird. (Vgl. FwDV 100) Kann er, in dem Moment wo er den "4er" drückt. Hier in S ist die LS jeglichem FW-Fahrzeug bis zum Eintreffen weisungsbefugt, mit Ausnahme der Direktionsdienste. Gruß Andi | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 566847 | |||
Datum | 28.06.2009 14:50 | 15825 x gelesen | |||
Tach, was ist eigentlich Dein Problem, irgendwie klingen Deine gesamten Äußerungen zu dem Thema ziemlich "gereizt"? Bist Du evtl. zum GH gekommen und dann rückte, ggf. aufgrund eines Anrufs, gar nichts mehr aus? (Am Rande: Das wäre hier 1, 2 bis X Mal in der Woche der Fall...). Siehe - geschrieben von Martin Kaiser: ... stellt sich die Frage was das in der Praxis bringt, außer, daß die "Motivation" der Einsatzkräfte nachläßt. Oder geht es Dir darum, daß die Feuerwehr gar nicht mehr alalrmiert wurde, da der Anruf so schnell kam, daß der Disponent gar nicht mehr auslösen konnte? Ich vermute mal den ersten Fall, Leitstelle: "Rückruf erhalten, Sie brauchen nicht mehr auszurücken." ? Daß dies nur die Feuerwehr festellt und sonst keiner ist klar und nicht die Frage. Na ja... Staub, (Wasser-) Dampf, Bauarbeiten, Melder mit Stapler abgefahren - was kann da der Hausmeister (der ja hier als Sammelbegriff eingeführt wurde ;-) ) nicht erkennen, resp.: Daher ist für mich die richtige Qualifikation eine Führungskraft -eigentlich ein ZF-, der lernt das auf dem Lehrgang in Bruchsal, der entscheidet Was genau lernt man in Bruchsal so tolles, was einen so viel qulifizierter über ein vom Bagger durchtrenntes Kabel oder durch zu schnelles Fegen aufgewirbelten Staub urteilen läßt!? Der EL der Feuerwehr kann dann entsprechend der Rückmeldung (und seiner Bewertung der "Qualität" derselben) entscheiden, ob nur noch er (zum Zurückstellen), zusätzlich die "kleine Mannschaft" oder doch das volle Programm durchrollt. Wie eingangs gefragt: Wo ist das Problem? Gruß Daniel | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 566843 | |||
Datum | 28.06.2009 14:45 | 15605 x gelesen | |||
Geschrieben von Torsten SchildDie Leitstelle entscheidet dann ob nur ein Fahrzeug zur Kontrolle und Rückstellung der BMA durchfährt oder ob alle Fahrzeuge durchfahren. Sprich bei euch hat die Leitstelle die Einsatzleitung? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Der Einsatzleiter kann IMO nur entscheiden was gemacht wird. (Vgl. FwDV 100) Grüße Jens | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 566833 | |||
Datum | 28.06.2009 14:19 | 15760 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Thomas Wachno: Solange der Einsatzleiter nicht das Gegenteil festgestellt hat, solange brennt es, und so lange rücken Kräfte nach der AAO auch aus und fahren mit SoSi an. Schlieslich ist es eine Brandmeldeanalage und nicht eine Fehlalarmmeldeanlage Ach ja, mal wie diese kernigen Worte zur BMA... Diese vfdb-Richtline hat da etwas andere Ergebnisse gebracht / sieht das etwas anders. Gruß Daniel PS: Wir verfahren dementsprechend - mit einem angemessenen Kräfteansatz. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW | 566826 | |||
Datum | 28.06.2009 13:39 | 15752 x gelesen | |||
Hallo Martin, in BO ist die Leitstelle gegenüber der Fw. (also gegenüber den Fahrzeugen) aber weisungsbefugt, da Bochum eine kreisfreie Stadt ist und die Lst. von der Feuerwehr betrieben wird :-) Die Disponenten kommen da quasi "aus dem gleichen Stall" :-) Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Mart8in 8K., Hardheim / Baden- W. | 566825 | |||
Datum | 28.06.2009 13:26 | 15834 x gelesen | |||
Hat glaube ich auch keiner geschrieben, daß FW-Leute bessere Leute sind. Vielleicht muß man das öfters mal erwähnte "qualifizierte" in "fachlich qualifiziert" umschreiben damit eindeutig ausgesagt ist, daß Feuerwehrs hierfür diverse Ausbildungen machen und andere nicht. Strahlrohr kann ja theoretisch auch jeder halten. Hat nichts mit besser oder schlecher zu tun. Ich als Feuerwehrmann kann dafür nicht das was der Hausmeister (was ausschließlich als Synonym für "Nichtfeuerwehrmann" verstanden werden soll) kann. Interessante Meinung, wenn auch hier kein rechtskräftiges Dokument genannt wird. Ich habe das Problem damit, daß andere der Feuerwehr sagen (wollen) mit was sie kommen und tun sollen. Dann sollte man es anders machen: 1) Die Brandmeldeanlage wird nicht zu 112 sondern zu irgendeinem "Zuständigen" geschaltet. Der prüft und wenns wirklich brennt ruft der die Feuerwehr - fertig. Wie er das seiner Versicherung erklärt, wie hoch die Prämie wird, was die Baurechtsbehörde sagt, alles sein Problem - vielleicht kann er denen ja auch sagen was zu machen ist. 2) Will er direkt zur Feuerwehr geschaltet werden, muß er die "Regeln" der Feuerwehr anerkennen. Es können nicht andere "Chef" der Feuerwehr spielen. Die Feuerwehr reagiert mit einem normalen Läschzug aus ELW, LF, DLK, TLF mit Sicherheit nicht übermäßig, 2 taktische Gruppen sind für Firmenobjekte, Objekte besonderer Nutzung, Krankanhäuser, usw. sicherlich nicht zuviel ... ! 3) Es wäre weiter zu überlegen, daß wenn keine korrekten Wartung und Inspektionen gemacht werden oder aber auch das Brandschutzkonzept nicht mehr mit der Nutzung stimmt, etc. und daraus ein Täuschungsalarm entsteht, das als Ordnungswidrigkeit mit entsprechender Geldstrafe geahndet wird, da man ja wissentlich einen Fehlalarm "provuziert" hat ... und und und. Also da kann man weit gehen. Ich denke die Feuerwehr kennt sich am besten aus und die Betreiber haben genügend technische Möglichkeiten die Fehlalarmqote auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Danke für Deinen interessanten Beitrag. M. | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Walldorf (BaWü) / Baden-Württemberg | 566820 | |||
Datum | 28.06.2009 12:54 | 16068 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel Weiss Aber der Haustechniker kann doch der RLS erklären, dass es ein Fehlalarm Wieviele BMAs gibt es bei euch? Also wir haben im Ort weit über 30... andere größere Ortschaften im Kreis bestimmt ähnlich... mal ruft ein Hausmeister an, mal ein Mitglied der Brandschutzabteilung, mal der Geschäftsführer, mal ein Wachmann... meist mit der gleichen Aussage: Fehlalarm... oft genug stimmt es... oft genug waren die Personen aber nicht mal vor Ort... Wir haben es vor Jahren oft so gehandhabt das es dem Hausmeister schon geglaubt wurde... 15 Minuten später rückten wir nochmal an um ein halbes Büro abzulöschen... Geschrieben von Daniel Weiss "Herr XY von Firma ... meldet: vermutlich Fehlalarm" Die örtliche Wehr kennt dann auch meißt Wir hatten eine Zeit da war der Brandschutzbeauftragte eines großen Softwareunternehmens unser Kommandant... und selbst nach einem Anruf von ihm wg. Fehlalarm fuhren wir komplette an und gingen vor Ort zur Kontrolle... grade wegen oben geschilderter Erfahrung ... Wir wickeln das möglichst nach immer gleichem Schema ab: Schlüsselkasten, selbst wenn ein Wachmann (oder Hausmeister o.ä.) mit Generalschlüssel da steht... Blick auf Display an BMA, selbst wenn der Wachmann die Weldernummmer schon weis... Melderkarte holen, selbst wenn sie der Wachmann schon aus seinem Ordner in der Hand hat... da haben wir überall schon Fehler erlebt... das wickeln wir möglichst standardisiert ab... dann passiert sowas nicht. Grüße, Michael Meine Meinung! Die Freiwillige Feuerwehr Walldorf im Internet: http://www.Feuerwehr-Walldorf.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Visselhövede / NDS | 566816 | |||
Datum | 28.06.2009 12:29 | 15821 x gelesen | |||
Ich kann die Argumentation "Feuerwehr fährt durch" verstehen und unterstütze sie zum Teil. -> Was ich nicht unterstütze ist die abwertende und denunzierende Art, über nicht- Feuerwehrangehörige zu sprechen. Nur um es mal klar zu stellen: Feuerwehrleute sind keinesfalls bessere Menschen ! Der Kostenschuldner der Alarmierung würde aber sicherlich so argumentieren, dass er nur ein Fahrzeug zur Kontrolle bezahlt (wenn überhaupt). Denn schließlich hat man der FEL ja bereits mitgeteilt, dass es sich um einen Fehlalarm handelt. Besonders dann, wenn die Feuerwehr noch nicht ausgerückt war. Wenn die Feuerwehr rein auf Grund ihrer Überheblichkeit dennoch mit unzähligen Fahrzeugen anrückt, dann könnte der Kostenschuldner dieses ersteinmal als ein rein feuerwehrinternes Problem bezeichnen. Ich könnte mich einem Hauch von Verständnis für diese Argumentation nicht erwehren. Die Schuld für Folgeschäden trägt dann der Anrufer (welcher sich im fall einer BMA- Auslösung klar verifizieren lässt) Damit das klar ist, ich argumentiere nicht so! Ich versuche nur, auch eine andere Sichtweise aufzuzeigen. Ich möchte betonen, dass ich hier ausschließlich meine eigene Meinung vertrete! Diese erhebt keinen Anspruch auf allgemeine Gülrtigkeit oder Unfehlbarkeit. Wie jedem Anderen, unterlaufen auch mir Fehler. Dieses bitte ich zu berücksichtigen. DANKE | |||||
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Autor | Mart8in 8K., Hardheim / Baden- W. | 566812 | |||
Datum | 28.06.2009 11:59 | 15942 x gelesen | |||
nun kommen wir der Sache schon näher ... angeblich soll das irgendwo mal "juristisch" festgehalten worden sein ... aber wo nur. Das suche ich ja ... . Zu Deinen Anmerkungen: bei uns / bei mir ist ein "qualifizierter Anruf" keiner von einem Hausmeister. Da gab es schon Leute die rufen an, wissen aber gar nicht Gruppe und Melder ... Die rufen halt mal an, weil das letzte Mal es auch ein Fehlalarm war ... . Daher ist für mich die richtige Qualifikation eine Führungskraft -eigentlich ein ZF-, der lernt das auf dem Lehrgang in Bruchsal, der entscheidet - Punkt. Alles andere kann stimmen oder auch nicht. Klar kann man das auch sehen, wenn z.B. eine Halle rauchfrei ist. Es wird Fälle geben, da kann es ein "normalo" sehen und es wird wieder andere Fälle geben. Ein Schadensfeuer ist ein Schadensfeuer, und eine BMA meldet nur wenn sie dedektiert. Wenn man den ganzen "Täuschungsrotz" weg hätte würde keiner mehr diskutieren, denn der klassische Fehlalarm (technischer Defekt der Anlage, o.ä.) ist wohl sehr geringfügig. Die Firmen sparen mit Brandschutzkonzepten, Wartungen, usw. und es wird auf die Feuerwehr umgewälzt, da die Fehleinsätze offenbar viel zu billig sind. Und wir 112-Idioten diskutieren ob ein Auto mehr oder weniger, wer was machen darf, usw. Da findet nur eine Umverlagerung statt, das ist alles. Grundsätzlich bin ich auch Deiner Meinung, was soll es bringen wenn man den Anruf weitergibt ? Klare Regel, für alle, wie in der EDV entweder NULL oder EINS. Mal schaun ob noch einer einen "juristischen" Beitrag bringt. Gruß M. | |||||
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Autor | Tors8ten8 S.8, Bochum / Nordrhein-Westfalen | 566805 | |||
Datum | 28.06.2009 11:21 | 16001 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas WachnoSuper ;-), dann nimmt die Leitstelle dann auch die Haftung dafür, wenns dann doch brennt ..... Zur entgültigen Kontrolle fährt ja ein Fahrzeug durch. Außerdem muss die BMA noch zurückgestellt werden, und das kann/darf i.d.R. nur die Feuerwehr. Geschrieben von Thomas Wachno Solange der Einsatzleiter nicht das Gegenteil festgestellt hat, solange brennt es, und so lange rücken Kräfte nach der AAO auch aus und fahren mit SoSi an. Schlieslich ist es eine Brandmeldeanalage und nicht eine Fehlalarmmeldeanlage Wenn ein Mitarbeiter/Haustechnik anruft, die BMA hat z.B. wegen Staub durch Bauarbeiten ausgelöst, was soll daran so verkehrt sein? So lange wie durch den Rückruf nicht eindeutig klar ist, warum die BMA angeschlagen hat, fahren auch hier alle Kräfte nach AAO durch. Gruß aus dem Pott Torsten Schild | |||||
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Autor | Jörg8 R.8, Steppach / Bayern | 566801 | |||
Datum | 28.06.2009 10:59 | 16134 x gelesen | |||
Hallo Martin Geschrieben von Martin Kaiser MUSS die Leitstelle über solch einen "unqualifizierten Hausmeisteranruf" die alarmierte Feuerwehr informieren Für mein Verständnis: Warum sollte sie jeden UNqualifizierten Anruf weitergeben? Dazu zähle ich irgendwelche Menschen, die "zwar die Sirene gehört haben, aber weit und breit kein Feuer sehen". (hat mir mal ein mir bekannter Disponent über einen wachen Bürger erzählt, der nach einer Alarmierung anrief :-) Im Zweifelsfall kann es doch nach bei Alarm zu X unqualifizierten Anrufen kommen. Meist wird es ja so sein, das verschiedene Menschen ein Ereignis bemerken, und je nach ihrer Auslegung die Lage wiedergeben. Da kann dann aus dem "kleinen Feuer" nach 3 Anrufen ein "Großbrand" werden, aber auch umgekehrt.... Da es nach einer mal ausgelösten Alarmierung eh nix mehr ändert, wäre es doch auch überflüssig solche Wechsellage-Bilder aus UNqualifiziertem Munde weiterzugeben. Speziell bei Brandmeldeanlagen wird bei uns nur ein QUALIFIZIERTER Rückruf akzeptiert und weitergegeben, wenn er von bestimmten Nummern (die im Alarmplan festgelegt sind) erfolgt. z.B. Diensthandy des Hausmeisters, Nummer der Verwaltung o.ä.. Der Anrufer muß dann schon in dem betroffenen Bereich gewesen sein, und dort kontrolliert haben, welcher Melder ausgelöst hat und das dann wirklich nichts weiteres in dem Raum ist. Bei Zwischendeckenmelder würde keiner dieser eingewiesenen Personen mal schnell sagen, dass nix ist, wenn sie den Melder nicht mal direkt sehen können. Kommst du in eine Halle mit gut sichtbaren Rauchmeldern und es ist absolut rauchfrei, dann kann auch ein eingewiesener "nichtEL" entscheiden, dass mal wieder die Anlage spinnt. Dann fährt nicht mehr der komplette Zug an, sondern der EL bzw. nur das nächste Fahrzeug. Diese kontrollieren und stellen bei Fehlalarm die Anlage zurück (das kann bei eh nur die Feuerwehr, insofern muß immer jemand dazu anfahren). Ich möchte als Einsatzleiter ehrlich gesagt nur bei einer außergewöhnlichen Häufung von gleichen unqualifizierten Anrufen mit anderen Lage, dass die Leitstelle das weiter gibt, alles andere ist doch nur Info-Schrott und würde nichts an der Situation und Einsatztaktik ändern. Ich kann mir konkret darum auch nicht vorstellen, dass es irgendwo fixiert ist, dass ein Disponent verpflichtet ist, einen nach seiner Einschätzung UNQUALIFIZIERTEN Anruf weiterzugeben. Gruß Jörg | |||||
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Autor | Dani8el 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden-Württemberg | 566797 | |||
Datum | 28.06.2009 10:38 | 16254 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin Kaisertrotz dass 2 "Besserwessis" das abbiegen wollten ... ! Aber der Haustechniker kann doch der RLS erklären, dass es ein Fehlalarm durch Staubentwicklung etc. oder sogar ein mutwilliger Alarm war. Anhand der Rufnummer oder gar weil er denn Haustechniker durch die Häufigkeit der Fehlalarme bereits kennt kann er auf Richtigkeit überprüfen. "Herr XY von Firma ... meldet: vermutlich Fehlalarm" Die örtliche Wehr kennt dann auch meißt die Namen der Hausmeister. Feuerwehr. Schnell. Professionell. | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Bad Rappenau / BaWü | 566794 | |||
Datum | 28.06.2009 10:25 | 16070 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Die Leitstelle entscheidet dann ob nur ein Fahrzeug zur Kontrolle und Rückstellung der BMA durchfährt oder ob alle Fahrzeuge durchfahren. Super ;-), dann nimmt die Leitstelle dann auch die Haftung dafür, wenns dann doch brennt ..... Solange der Einsatzleiter nicht das Gegenteil festgestellt hat, solange brennt es, und so lange rücken Kräfte nach der AAO auch aus und fahren mit SoSi an. Schlieslich ist es eine Brandmeldeanalage und nicht eine Fehlalarmmeldeanlage Schönen Sonntag noch, Thomas Mein Beitrag und meine Meinung... Wer Feuer bekämpfen will muß es verstehen! | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 566792 | |||
Datum | 28.06.2009 10:25 | 16001 x gelesen | |||
Guten Morgen! Das hat nicht unbedingt was mit dem Bundesland zu tun! Soweit ich weiß, die Leitstell in unserem Kreis der FF auch nicht weisungsbefugt! Gruß Martin | |||||
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Autor | Mart8in 8K., Hardheim / Baden- W. | 566791 | |||
Datum | 28.06.2009 10:24 | 16121 x gelesen | |||
OK, liegt wohl am anderen Bundesland. Bei uns (FF) ist die Lts. NICHT weisungsbefugt. Aber auch wenn, wie soll ein Disponent denn sehen ob das stimmt, was der Anrufer erzählt ... und davon dann wieder eine Entscheidung abhängig machen ? Ist mir alles unerklärlich - hellseherische Fähigkeiten ? Ich bin sowieso der Meinung, der klassische Fehlalarm ist das geringste, oftmals Täuschungslarm - z.B. keine regelmäßige Wartung, schlechtes Konzept der BMA, keine Fortschreibung des Brandschutzkonzeptes, zu alte Melder, usw. - alles hausgemacht. Danke für Deinen Beitrag. | |||||
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Autor | Mart8in 8K., Hardheim / Baden- W. | 566790 | |||
Datum | 28.06.2009 10:16 | 16435 x gelesen | |||
uih uih uih ... danke für die interessante Antwort ... ich sehe das nicht so, Besonderheiten, daß der Hausmeister qualifiziert ist, lassen wir mal unberücksichtigt, Ausnahmen bestätigen die Regel. Und ob eine reine Mitgliedschaft bei der Feuerwehr ausreicht ... um ... ? OK, einer ruft an, vielleicht sogar der, der den Brand gelegt hat, dann kommt nur noch ein "Auto zu kucken" und dann brennts wirklich ... na Mahlzeit. Da gabs vor Jahren einen tollen Bericht in der Brandhilfe, da haben auch 2 Personen aus einem (Super-)Markt angerufen, es brannte aber doch - in der Zwischendecke, gott sei dank kam die Feuerwehr ohne Einschränkungen mit dem kompletten Zug, trotz dass 2 "Besserwessis" das abbiegen wollten ... ! Und dann gibt es auch das schöne Formblatt der LFS Bruchsal, sinngemäß: " eine Brandmeldeanlage ist keine Brandfehlmeldeanlage, daher gehen Sie immer davon aus ... " Aber letztendlich soll der örtliche Einsatzleiter das entscheiden, er hat es auch zu verantworten. BMA sind zur Brandfrüherkennung da, also man sollte den Zeitvorteil nutzen und nicht durch abbrechen einer AAO, dann doch mal ins Messer laufen - aber wie erwähnt - muß jeder EL selbst wissen, immer Mut. Aber zurück zum Kern der Frage; gibt es einen Quellennachweis (z.B. Urteil, einschlägige und offizielle Ausbildungsliteratur, etc.), wo das steht, daß: DIE RLS DIE INFORMATION WEITERGEBEN MUSS ? Das würde mich interessieren, genau das suche ich nämlich. Danke. | |||||
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Autor | Tors8ten8 S.8, Bochum / Nordrhein-Westfalen | 566788 | |||
Datum | 28.06.2009 10:07 | 16186 x gelesen | |||
Hallo! Bei uns werden solche Informationen grundsätzlich weitergegeben. Die Leitstelle entscheidet dann ob nur ein Fahrzeug zur Kontrolle und Rückstellung der BMA durchfährt oder ob alle Fahrzeuge durchfahren. Gruß aus dem Pott Torsten Schild | |||||
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Autor | Dani8el 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden-Württemberg | 566787 | |||
Datum | 28.06.2009 09:59 | 16538 x gelesen | |||
Hallo, also zuerst mal: natürlich muß die RLS die Information weitergeben und warum ist ein Hausmeister generell mal unqualifiziert?? Er kann auch feststellen, dass es in dem Bereich in dem der Melder auslöste keinen Brand gibt. Eventuell íst der Hausmeister sogar selber MItglied einer anderen Feuerwehr!? Diese Meldung bringt dann z.B. dass nicht ein kompletter Zug, sondern "nur" der ELW oder "nur" ein wasserführendes Fahrzeug anfährt! Feuerwehr. Schnell. Professionell. | |||||
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Autor | Mart8in 8K., Hardheim / Baden- W. | 566786 | |||
Datum | 28.06.2009 09:42 | 19651 x gelesen | |||
Eine BMA löst aus; ggf. betrachten wir 2 Varianten: a) noch bevor die Leitstelle die Feuerwehr alarmiert b) nachdem die Leitstelle die Feuerwehr alarmiert hat erhält die Leitstelle von irgendjemand "der sagt daß er es weiß" (z.B. vom Hausmeister des Objektes) einen Anruf, daß das ein Fehlalarm sei. Daß dies nur die Feuerwehr festellt und sonst keiner ist klar und nicht die Frage. Die (Rechtliche) Frage ist, MUSS die Leitstelle jede Art von Information, also auch den Anruf eines (unqualifizierten) Anrufers an die Feuerwehr weitergeben, wenngleich auch diese nichts in Ihrem Einsatzablauf ändert. Zumindest in BW ist nach der Alarmierung der Feuerwehrkdt./Einsatzleiter verantwortlich; anders wie beim Rettungsdienst ist die Lts. der FW gegenüber nicht weisungsbefugt. Nachdem NUR die Feuerwehr einen Fehl-,Täuschungs-, .. - Alarm feststellt fährt diese auch an, egal was irgendein "Hausmeister" weiß. Sofern es diese Regelung geben soll (Quelle, Az, ...?) dass der Disponent über solch einen Anruf die FW informiert bzw. informieren muß, stellt sich die Frage was das in der Praxis bringt, außer, daß die "Motivation" der Einsatzkräfte nachläßt. Der Kern der Frage ist jedoch die (rechtliche) Lage: MUSS die Leitstelle über solch einen "unqualifizierten Hausmeisteranruf" die alarmierte Feuerwehr informieren bzw. macht sich der Disponent / Träger der Leitstelle straffällig, wenn er die Information nicht weitergibt ?! Danke für die Antworten. | |||||
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