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Thema | Umweltzonen (war: Sonntagsfahrten) | 3 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Mark8us 8P., Heukewalde / Thüringen | 531215 | |||
Datum | 29.12.2008 13:24 | 1574 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochNun sind mir aber zwei große Behörden bekannt (eine mit grünen und eine mit roten Autos), die ihre Einsatzfahrzeuge trotzdem mit Umweltplaketten ausrüsten. Also wir hatten bei TÜV, Dekra und denen mit den Grünen Autos nachgefragt und die sagen: "Braucht ihr als FW nicht." Nur so zur Info. Alles meine persönliche Meinung, nicht die meiner FFW !! Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 531157 | |||
Datum | 29.12.2008 09:20 | 1740 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochDas gilt so jedenfalls für das im Ursprungsbeitrag angefragte LF, allerdings gibt es auch reichlich Feuerwehrfahrzeuge, bei denen das nicht der Fall ist. Ja, leider, weil zu viele Feuerwehren und Zulassungsstellen bzw. der "TÜV" da nicht wissen, was das alles zur Folge hat... Geschrieben von Henning Koch Zwar halte ich die entsprechende Regelung der 35. BImSchV zwar für alles andere als eindeutig, aber bei Einsatzfahrzeugen (mit SoSi ausgerüstete Fahrzeuge) hätte ich aufgrund des Wortlautes der Vorschrift eigentlich keine Bedenken gehabt, dass die von der Kennzeichnungspflicht und den Verkehrsverboten ausgenommen sind. Wir "plaketieren" zumindest die getarnten Fahrzeuge, damits keine Diskussionen gibt... Ansonsten gibts da noch jede Menge lustiger Entwicklungen, vgl. vor ca. 2 Jahren (?) die Diskussion um die Münchner Regelung für den "südlichen Ring" bezogen auf LKW etc. Im Einsatz ist das alles mit Sicherheit kein Problem, aber wie sieht das mit Logistikfahrten (PA-Flaschen tauschen, Schläuche waschen usw.) bzw. Ausbildung (Kriechstrecke usw.) aus? (Und die Vorschriftendichte wird ja nicht weniger, sondern nimmt ja eher drastisch zu: Lärmminderung, Abgas, Tonnage (vor dem Hintergrund der Maut"umgeher"), uvm. ...) Wie gesagt: So.KFZ-Fw ist da - weil kein LKW - zumindest leichter raus, als LKW mit zig Eintragungen für Blaulicht, Horn usw.) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 530505 | |||
Datum | 26.12.2008 17:39 | 3455 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Markus Piewak FW-Fahrzeuge = Sonder-KFZ Sonstige Kfz. Das gilt so jedenfalls für das im Ursprungsbeitrag angefragte LF, allerdings gibt es auch reichlich Feuerwehrfahrzeuge, bei denen das nicht der Fall ist. Da ist ggf. Vorsicht angesagt! Geschrieben von Markus Piewak Das gleiche Spiel ist bei Umweltzonen. => Betrifft die FW nicht, also muss man nicht von der Regelung befreit werden. Zwar halte ich die entsprechende Regelung der 35. BImSchV zwar für alles andere als eindeutig, aber bei Einsatzfahrzeugen (mit SoSi ausgerüstete Fahrzeuge) hätte ich aufgrund des Wortlautes der Vorschrift eigentlich keine Bedenken gehabt, dass die von der Kennzeichnungspflicht und den Verkehrsverboten ausgenommen sind. Nun sind mir aber zwei große Behörden bekannt (eine mit grünen und eine mit roten Autos), die ihre Einsatzfahrzeuge trotzdem mit Umweltplaketten ausrüsten. Sind da irgendwelche Probleme in der Vergangenheit bekannt, oder gar vom eigentlichen Wortlaut der Vorschrift abweichende Regelungen im Einzelfall? Gruß, Henning | |||||
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