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ThemaErsatz von Sachschäden; speziell bei Privatfahrzeugen12 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorMart8in 8K., Welle / Niedersachsen519818
Datum07.11.2008 15:583344 x gelesen
Moin Jürgen.

Geschrieben von Jürgen M@yerWelche Erfahrung habt Ihr mit der Regulierung dieser Schäden gesammelt? [ich mein jetzt die User die leider schon diese Regelung in Anspruch nehmen mussten]

Ich hatte 2 Fälle die Problemlos abgewickelt worden sind, obwohl meine Frau als Halter in den Papieren eingetragen ist.


Mit besten Grüßen aus der Nordheide

Martin
(wie immer meine Meinung)

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AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü519763
Datum07.11.2008 13:043388 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yerWelche Erfahrung habt Ihr mit der Regulierung dieser Schäden gesammelt? [ich mein jetzt die User die leider schon diese Regelung in Anspruch nehmen mussten]
Kann mich den anderen nur anschließen, problemlose Abwicklung.

Gruß Alex


Das ist meine persönliche Meinung! Man kann sie mit mir teilen, man darf sie auch kritisieren und darüber diskutieren. Eine Änderung meiner Meinung ist deswegen auch nicht ausgeschlossen. Dazu ist das Forum da!

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AutorTimo8 B.8, Stuttgart / BaWü519749
Datum07.11.2008 11:583448 x gelesen
Geschrieben von Patrick WeegenEigentümer ist derjenige, der die rechtliche Gewalt über eine Sache hat, im Falle eines Autos also derjenige, dessen Name im Fahrzeugbrief steht.

Ganz so leicht ist es leider nicht, aber ich fang mal weiter vorne an:

Halter ist, wer das Kraftfahrzeug für eigene Rechnung im Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt; das können auch mehrere Personen sein. Eigentümer ist, wem das Fahrzeug tatsächlich gehört. Halter und Eigentümer können unterschiedliche Personen sein; beim Leasing ist das z.B. regelmäßig der Fall (Leasingnehmer = Halter, Leasinggeber = Eigentümer). Neben Halter und Eigentümer gibt es noch den Versicherungsnehmer; das kann wieder eine andere Person als Halter und Eigentümer sein.

Ganz fies ist, dass die im Fahrzeugbrief/ -schein bzw. in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person nun noch eine andere sein kann. Der Brief bzw. die ZB liefern zwar einen Anscheinsbeweis für die Halter- bzw. Eigentümereigenschaft, real kann das aber wieder ganz anders sein. Und wer das Fahrzeug dann im Einzelfall fährt, steht wieder auf einem anderen Blatt...


Zur Ursprungsfrage: Ich hatte mal einen Reifenschaden am Pkw eines Familienangehörigen auf der Fahrt zum Alarm - völlig problemlos ersetzt bekommen.


Gruß, Timo


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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg519734
Datum07.11.2008 08:423526 x gelesen
Hallo zusammen!

Geschrieben von Julian HolsingDas würde ich als Eigentum bezeichnen. besitz ist für mich wenn jemand die tatsächliche Gewallt über etwas ausübt.

Durch meine 2 Jahre kaufmännische Shcule kann ich euch diese Version bestätigen.

Eigentümer ist derjenige, der die rechtliche Gewalt über eine Sache hat, im Falle eines Autos also derjenige, dessen Name im Fahrzeugbrief steht.
Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine Sache hat, im Falle des Autos also der, der den Schlüssel in der Hand hat.

Gruß Patrick


Das war meine Meinung

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AutorTors8ten8 M.8, Obertshausen / Hessen519733
Datum07.11.2008 08:393508 x gelesen
Hallo Jürgen,

bei uns bisher alles problemlos, auch Fälle bei denen es zu Schäden kam, die nicht direkt mit dem Einsatz sondern mit Übungen oder sonstigen Tätigkeiten im Feuerwehrdienst zu tun hatten.

Auch wenn mal einer einen dritten mit seinem KFZ auf dem Weg zum Einsatz geschädigt hat, wurde zwar nicht der Schaden aber der finanzielle Verlust durch die Hochstufung in der KFZ-Haftpflicht ausgeglichen.

Gruß Torsten


Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder.
Das heiß ich "schreibe" hier in meinem Namen und nicht für die Feuerwehr in der ich tätig bin.

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW519726
Datum07.11.2008 07:333458 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yerWelche Erfahrung habt Ihr mit der Regulierung dieser Schäden gesammelt? [ich mein jetzt die User die leider schon diese Regelung in Anspruch nehmen mussten]

Problemlose Abwicklung.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg519715
Datum06.11.2008 22:083795 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yergrmpfl - man sollte nicht nur einen Absatz eines Paragraphen hier aus einem anderen Thread rüberkopieren sondern auch alle Absätze anschauen ;-()

Wenn es Michael nicht geschrieben hätte... ;-)
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein *ggg*
Aber ich halte Dir zu Gute, daß Du ja nur Sprechfunker ausbildest und keinen TrM1 (*duckundschnellwegrenn*).


Geschrieben von Jürgen M@yerWelche Erfahrung habt Ihr mit der Regulierung dieser Schäden gesammelt?

Die Fälle die mir bisher bekannt wurden problemlos. Wobei das m.W. alles Fälle aus Einsätzen waren.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg519713
Datum06.11.2008 21:433920 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Michael BayerWas hältst du von diesem Absatz?

grmpfl - man sollte nicht nur einen Absatz eines Paragraphen hier aus einem anderen Thread rüberkopieren sondern auch alle Absätze anschauen ;-()

sorry - der 2. Absatz ist die Antwort auf meine ursprüngliche Frage.

Um mich wenigstens etwas aus der Affäre zu ziehen ergänze ich jetzt mal meine Frage:

Welche Erfahrung habt Ihr mit der Regulierung dieser Schäden gesammelt? [ich mein jetzt die User die leider schon diese Regelung in Anspruch nehmen mussten]

Ach ja, ich hab diesbezüglich kein Problem. Nicht das jetzt Gerüchte aufkommen ich hätte das Auto meiner Frau geschrottet ;-)


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg519712
Datum06.11.2008 21:383785 x gelesen
Hallo Forum, Hallo Jürgen,

Geschrieben von Jürgen M@yer
Was passiert aber wenn der Feuerwehrangehörige nicht sein eigenes Fahrzeug sondern z.B.
# das Auto das seiner Ehefrau gehört
oder
# sein Geschäftswagen

Wir sind uns einig das man dann dem Besitzer gegenüber Ersatz leisten muss.

Geschrieben von ---FWG Baden Württemberg-- § 16 Abs. 2
(2) Sofern ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr bei Dienstfahrten Kraftfahrzeuge anderer Personen benutzen, gilt Absatz 1 entsprechend. Die Gemeinde hat die Feuerwehrangehörigen insoweit von Schadensersatzansprüchen der Eigentümer oder Halter der Kraftfahrzeuge freizustellen.

Was hältst du von diesem Absatz?

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW519711
Datum06.11.2008 21:293893 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jens FischerISt das bei Autos nicht derjenige, der den Fahrzeugbrief in den Händen hält?

Das würde ich als Eigentum bezeichnen. besitz ist für mich wenn jemand die tatsächliche Gewallt über etwas ausübt.

Mfg,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein

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AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg519710
Datum06.11.2008 21:264057 x gelesen
Hallo,

zum Thema halter gibts auf versicherung-online24.com folgende aussage:


Halter eines Fahrzeuges

Derjenige der die ständige Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt und dies auf eigene Rechnung in Gebrauch hat, nennt man Halter eines Fahrzeugs. Dabei ist das Eigentumsrecht und die polizeiliche Zulassung auf den Namen des Halters nicht zwingend notwendig.

Im Rahmen des Verkehrs-Rechtschutzes wird für dieses Risiko Rechtsschutz gewährt.


ERgänzt hierzu noch ein Link.

Interessant wäre ja noch die Frage, wie denn nun Besitzer definiert ist. ISt das bei Autos nicht derjenige, der den Fahrzeugbrief in den Händen hält?


Gruß,

Jens

-Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

Feuerwehr Wernau

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg519709
Datum06.11.2008 21:215977 x gelesen
hallo,

wenn ein Feuerwehrangehöriger mit seinem Auto im Alarmfall auf dem Weg zum Feuerwehrgerätehaus ein Unfall erleidet dann ist die Gemeinde verpflichtet diesen Schaden zu ersetzen.

Im Feuerwehrgesetz (FwG) Baden-Württemberg steht dazu:

§ 16 Ersatz von Sachschäden und bestimmten Vermögensschäden

(1) Erleiden ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr in Ausübung oder infolge des Dienstes einschließlich der Aus- und Fortbildung einen Sachschaden, so hat ihnen die Gemeinde diesen auf Antrag zu ersetzen, wenn sie den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht haben. Satz 1 gilt entsprechend für die vermögenswerten Versicherungsnachteile, die ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr als Eigentümer oder Halter eines eingesetzten Kraftfahrzeuges erleiden. Die Höhe der zu ersetzenden vermögenswerten Versicherungsnachteile bemißt sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag."

Soweit ist ja (fast) alles klar.

Was passiert aber wenn der Feuerwehrangehörige nicht sein eigenes Fahrzeug sondern z.B.

  • das Auto das seiner Ehefrau gehört

    oder

  • sein Geschäftswagen

    bei der Fahrt zum Feuerwehrgerätehaus beschädigt?

    Der § im Gesetz bezieht sich ja auf den Angehörigen der Gemeindefeuerwehr als Eigentümmer oder Halter des Fahrzeugs. In den zwei Beispielen die ich aufgeführt habe trifft das aber nicht zu.

    Da diese zwei Konstellationen in der Praxis recht häufig vorkommen würde es mich mal interessieren wie so Fälle nun in der Praxis geregelt werden.

    Welche ähnliche Regelungen gibt es da in den anderen Bundesländern. Wie sind diese spezielle Konstellationen dort geregelt?

    Welche "praktischen" Erfahrungen habt Ihr schon machen müssen?


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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     06.11.2008 21:21 Jürg7en 7M., Weinstadt
     06.11.2008 21:26 Jens7 F.7, Wernau
     06.11.2008 21:29 Juli7an 7H., Stemwede
     07.11.2008 08:42 Patr7ick7 W.7, Albstadt
     07.11.2008 11:58 ., Stuttgart
     06.11.2008 21:38 Mich7ael7 B.7, Münsingen
     06.11.2008 21:43 Jürg7en 7M., Weinstadt
     06.11.2008 22:08 Chri7sti7an 7F., Wernau
     07.11.2008 07:33 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     07.11.2008 08:39 Tors7ten7 M.7, Obertshausen
     07.11.2008 13:04 Alex7and7er 7H., Weissach
     07.11.2008 15:58 Mart7in 7K., Welle
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