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Thema | 'Renteneintrittsalter FF', war: aktiver Dienst bis 67 | 17 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 488472 | |||
Datum | 09.06.2008 10:56 | 7178 x gelesen | |||
Hallo, in Thüringen z. Zt. lt. ThBKG 60. Lebensjahr* *auf Antrag bei Bürgermeister + jährlicher ärztl.Untersuchung auch bis 65 Jahre möglich Gruß Lars | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 488144 | |||
Datum | 07.06.2008 22:27 | 7269 x gelesen | |||
Hallo, nein, da ist unter anderem die Rede von: "dauerhaft für den Feuerwehrdienst (gesundheitlich") ungeeignet. Deshalb auch mein zynisches "unbegrenztt". Ich glaube aber auch das das besser geregelt werden sollte. Und ausdrücklich nicht durch eine Satzung, sondern durch den UV-Träger und das IM. Gäbe sicher mehr Grund zur Freude. mkg Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 488045 | |||
Datum | 07.06.2008 17:09 | 7238 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Peter Lieffertz: ne wie Sascha schon geantwortet hat: Sachsen "unbegrenzt", es sei denn es stehr explizit ein Alter in der örtl. Fw.-Satzung. Stehen die 65 Jahre dann vielleicht in der Mustersatzung für die FF in Sachsen? Denn "unbegrenzt ist ja irgendwo auch etwas seltsam. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 488042 | |||
Datum | 07.06.2008 17:04 | 7306 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel Ruhland danke bis hierhin für die Meldungen. Fasse mal kurz zusammen: ne wie Sascha schon geantwortet hat: Sachsen "unbegrenzt", es sei denn es stehr explizit ein Alter in der örtl. Fw.-Satzung. mkg Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 487998 | |||
Datum | 07.06.2008 13:00 | 7314 x gelesen | |||
Hallo, danke bis hierhin für die Meldungen. Fasse mal kurz zusammen: Hessen, Niedersachsen: 62 Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland: 63 Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen: 65 Schleswig-Holstein: 67 (!) Interessant dabei, daß etliche der Regelungen grade ganz aktuell angehoben wurden, wobei Hessen am zurückhaltensten und Schleswig-Holstein am weitestgehensten vorging. Vielleicht finden sich ja auch noch ein paar Informaten für die übrigen Bundesländer - Brandeburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, resp. für die drei Stadtstaaten, die sich mit diesen Regelungen (siehe z.B. auch Dienstgradregelungen) ja immer sehr nah an ihren BF orientieren (würde Grenze 60 Jahre heißen). Gruß Daniel | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 487824 | |||
Datum | 06.06.2008 14:56 | 7176 x gelesen | |||
Hier der Gesetzesentwurf wie er gestern wohl verabschiedet wurde... MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 487823 | |||
Datum | 06.06.2008 14:53 | 7254 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Paul Bohlen also dann, bin mal gespannt auf andere Länder, Auch in Rheinland-Pfalz darf künftig bis 63 Jahre aktiver Feuerwehrdienst geleistet werden, stand heut morgen in der Rheinpfalz. Kann den Bericht leider nicht verlinken, hab mich schier vom Stuhl gefegt... MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 487820 | |||
Datum | 06.06.2008 14:47 | 7261 x gelesen | |||
Hallo, also im Saarland gibt die Neuregelung (vorher mit 60 : Beförderung in die Alterswehr): " Der aktive Feuerwehrdienst endet mit dem vollendeten 63. Lebensjahr. Auf Antrag eines oder einer Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr endet der aktive Feuerwehrdienst ab dem vollendeten 60. Lebensjahr.", d.h. zwischen 60 und 63 braucht man kein Attest mehr, sondern nur noch einen Antrag, der halt stattgeben wird, vorher halt nur mit Attest in die Alterswehr, also dann, bin mal gespannt auf andere Länder, Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Silberstedt / Schleswig-Holstein | 487815 | |||
Datum | 06.06.2008 14:28 | 7251 x gelesen | |||
Hallo, in Schleswig-Holstein liegt die Altersgrenze bei 60 Jahren, auf Wunsch kann man seit Anfang des Jahres bis 67 Dienst machen. Allerdings können Funktionen wie Orts-,Gemeinde-,Amts- und Kreiswehrführer nur bis 65 ausgeübt werden. mfG Thomas meine private Meinung | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Landau in der Pfalz / Rheinland-Pfalz | 487757 | |||
Datum | 06.06.2008 11:32 | 7215 x gelesen | |||
Hallo! In RLP gestern durch Landtag aus dem 60 + freiwillig bis 63 mit Untersuchung auf 63 fest angehoben worden. Mit der bekannten Begründung der Tagesalarmsicherheit. Ich kenne ganz wenige Kameraden bei uns die bis 60 machen wollte/konnten, geschweige denn die 63 als aktive Kameraden erreichen. "Kann man verstehen, muss man nicht" Mit freundlichen Grüßen Michael Bumb m.bumb@feuerwehr-landau.de www.feuerwehr-landau.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz | 487749 | |||
Datum | 06.06.2008 11:16 | 7200 x gelesen | |||
In RLP bis 60. Auf Antrag bis 63. Gruß, Sebastian | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 487746 | |||
Datum | 06.06.2008 10:55 | 7424 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel RuhlandWo liegen in den Ländern aktuell die Grenzen für das Ausscheiden aus dem aktiven Dienst? Sachsen: Aus dem Bauch heraus hätte ich gesagt 65. Nachdem ich allerdings das relevante Gesetz, die Verordnungen sowie die Mustersatzung des SMI überflogen habe, scheint es keine Vorgabe hinsichtlich einer Altersgrenze zu geben. Hab ich was überlesen? Muss dann wohl jede Gemeinde für sich selbst festlegen... Nach aktueller Satzung endet bei uns der aktive Dienst mit 65. MkG Sascha | |||||
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Autor | Holg8er 8R., Karlsbad / Ba.-Wü. | 487745 | |||
Datum | 06.06.2008 10:55 | 7249 x gelesen | |||
Sorry, Link verhagelt... Neuer Versuch Gruß aus dem Nordschwarzwald Holger | |||||
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Autor | Holg8er 8R., Karlsbad / Ba.-Wü. | 487743 | |||
Datum | 06.06.2008 10:53 | 7337 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Patrick Weegen In BaWü soweit ich weiß auch bei 60. Nö, geht bis 65 §13 FwG BaWü Gruß aus dem Nordschwarzwald Holger | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 487739 | |||
Datum | 06.06.2008 10:43 | 7228 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Ruhland- Bayern 60 ? - neulich mal gelesen - Rest? Soeben erst auf 63 angehoben. Gruß Peter | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 487736 | |||
Datum | 06.06.2008 10:35 | 7295 x gelesen | |||
Hallo! In BaWü soweit ich weiß auch bei 60. Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 487734 | |||
Datum | 06.06.2008 10:31 | 10260 x gelesen | |||
Hallo, soweit mir bis eben bekannt war, liegt das "Renteneintrittsalter" für Aktive der FF in den Ländern aktuell bei zumeist 60 bis 62 Jahren, wie in der Ausgangsdiskussion erwähnt haben Hessen und NRW die Grenze wohl zuletzt grade von 60 Lebensjahren etwas angehoben, die jetzt schon bestehende Grenze von 65 Lenzen für Mecklenburg-Vorpommern hat mich ehrlich gesagt etwas überrascht. Mal rein interessehalber: Wo liegen in den Ländern aktuell die Grenzen für das Ausscheiden aus dem aktiven Dienst? Wir hätten schon mal: - Niedersachsen: 62 *) - NRW: (60) 63 - Hessen: (60) 62 - MVP: 65 - Bayern 60 ? - neulich mal gelesen - Rest? *) ausnahmsweise für KBM usw. wohl auch 65, aber die allgemein Grenze soll mir hier, auch für die anderen Länder, reichen. Gruß Daniel | |||||
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