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Thema | Wehrführer, Wehrleiter, Löschbezirksführer - ich blick´ da nicht durch | 75 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Falk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen | 473046 | |||
Datum | 27.03.2008 08:17 | 17463 x gelesen | |||
Ups, das wußte ich nicht. Ich hätte gedacht, dass das DRK hier ähnlich wie die Johanniter oder Malteser aufgebaut sind. Aber vielen Dank für den Hinweis. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 473038 | |||
Datum | 27.03.2008 07:53 | 17522 x gelesen | |||
Geschrieben von Falk SchlüsenerIn dieser Beziehung hat uns das THW oder andere Hilfsorganisationen etwas voraus. Sie haben alles vereinheitlicht. Beim THW stimmt's, bei den HiOrg wird es (mit Ausnahmen) zumindest versucht. Nur das DRK hat ähnlich mit dem Förderalismus zu kämpfen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Falk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen | 473034 | |||
Datum | 27.03.2008 07:29 | 17537 x gelesen | |||
Genau Jürgen, es lebe der Förderalismus. Jedes Bundesland hat sein eigenes Feuerwehrgesetz und eine entsprechende Laufbahnverordnung. In dieser Beziehung hat uns das THW oder andere Hilfsorganisationen etwas voraus. Sie haben alles vereinheitlicht. Viele Grüße Falk | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 473015 | |||
Datum | 26.03.2008 23:46 | 17419 x gelesen | |||
ok, doch komplizierter,,,,, klar der Regionalverband hat auch einen Cheffe, nennt der sich wirklich Regionalverbandsinspekteur? Ok, vergleichbar mit den "herkömmlichen" KBI's. Löschzüge gibts auch mehr, ich war auch lange der Meinung, dass Sinnertal der einzige ist, aber in Sulzbach und Dudweiler gibts Löschzüge, das ist deren offizielle Bezeichnung - ok Geschrieben von Florian Besch Wir sprachen von der richtigen Feuerwehr ...Zustimmung, Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 472978 | |||
Datum | 26.03.2008 20:47 | 17445 x gelesen | |||
Mahlzeit Geschrieben von Paul Bohlen die Kreisbrandinspekteure und den Regionalverbandsinspekteur.. vergiss den nur nicht. Dafür haben wir den Firlefanz mit KBM, KBR und KBI nicht .. Geschrieben von Paul Bohlen Löschzugsführer aber sehr selten (afaik nur in NK) Geschrieben von Paul Bohlen Löschabschnitt auch sehr selten (Afaik nur ins SB) Geschrieben von Paul Bohlen Verbandsvertretern Wir sprachen von der richtigen Feuerwehr ... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Dani8el 8K., Wismar / Mecklenburg | 472955 | |||
Datum | 26.03.2008 19:54 | 17457 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Körneranz einfach weil der gute Mann keine Führungskraft ist ,sondern nur der Vorsitzende des Landesfeuerwehrverbandes.Ausserdem ist Landesbrandmeister keine Funtionsbezeichnung, sondern ein Dienstgrad genau wie Kreisbrandmeister,Hauptbrandmeister etc. Aaahja, stimmt der Landesbrandmeister ist keine Führungskraft. Da fällt der Groschen pfennigweise... Danke! MFG Daniel Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter... | |||||
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Autor | Henn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein | 472948 | |||
Datum | 26.03.2008 19:40 | 17438 x gelesen | |||
aha..also eine Art Stellvertreter bzw.. bei uns heisst sowas Beisitzer Technik, Bahn, UVV, Einsatz..usw.. Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD Flensburg..gaaanz oben im Norden :D | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Silberstedt / Schleswig-Holstein | 472942 | |||
Datum | 26.03.2008 19:30 | 17421 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel KochWarum jedoch der "Landesbrandmeister" kein "Landeswehrführer" in der logischen Konsequenz geworden ist, hab ich nie begriffen. Ganz einfach weil der gute Mann keine Führungskraft ist ,sondern nur der Vorsitzende des Landesfeuerwehrverbandes.Ausserdem ist Landesbrandmeister keine Funtionsbezeichnung, sondern ein Dienstgrad genau wie Kreisbrandmeister,Hauptbrandmeister etc. mfG Thomas meine private Meinung | |||||
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Autor | Kay 8S., Seester / Schleswig-Holstein | 472828 | |||
Datum | 26.03.2008 13:25 | 17423 x gelesen | |||
Nicht so schlimm... den Amtswehrführer gibt es eh nicht überall. Im Kreis Pinneberg z.B. gibt es keinen einzigen. MkG Kay -Alle Beiträge geben ausschließlich meine eigene Meinung und nicht die meiner Wehr wieder- Feuerwehr Seester Gemeinde Seester | |||||
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Autor | Axel8 S.8, Remscheid / NRW | 472788 | |||
Datum | 26.03.2008 11:42 | 17744 x gelesen | |||
Moin, Dazu gibt es in NRW dann noch Funktionen, die sich wie Dienstgrade anhören, aber Funktionen sind: Kreisbrandmeister KBM und Bezirksbrandmeister BBM, zur Unterstützung der Aufsicht, wie es im FSHG steht. Dies sind ehrenamtliche Tätigkeiten. Dabei kann der KBM die Einsatzleitung bei FF-Einsätzen übernehmen. KBM und BBM unterstützen die Aufsicht nur in Gemeinden ohne BF. Tschökes, Axel Solanka. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 472773 | |||
Datum | 26.03.2008 11:13 | 17416 x gelesen | |||
Geschrieben von Carsten LanzWir haben auch nur acht Dienstgrade bei den FFs.Wenn man die "Sternchenträger" nicht extra zählt, ja. Sind mir aber trotzdem mind. 6 zuviel, ich ziehe ebenfalls die Sichtweise vor: Mir ist Dienstgrad und Dienststellung egal. Ich unterscheide zwischen Feuerwehrangehörigen, die ich gebrauchen kann und welche, die ich nicht gebrauchen kann. Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Dani8el 8K., Wismar / Mecklenburg | 472736 | |||
Datum | 26.03.2008 09:12 | 17492 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning Rolappstimmt..hab ich vergessen Sach ich doch 1:1 abgeschaut ;-) Warum jedoch der "Landesbrandmeister" kein "Landeswehrführer" in der logischen Konsequenz geworden ist, hab ich nie begriffen. Aber jedes System hat wohl seine Schwachstelle... MFG Daniel Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter... | |||||
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Autor | Leif8 B.8, Greifswald/Wuppertal / Meck-Pomm | 472731 | |||
Datum | 26.03.2008 08:53 | 17355 x gelesen | |||
soll ja mal vorkommen ;) | |||||
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Autor | Dirk8 W.8, Hofheim/Ried / Hessen | 472729 | |||
Datum | 26.03.2008 08:49 | 17467 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning RolappWas machen die denn ? Hallo. Da der KBI auch nur ein Mensch ist und mal Urlaub macht (oder nen Lehrgang, usw.) vertreten die Kreisbrandmeister den KBI als Brandschutzaufsicht. Zusätzlich hat jeder sein Fachgebiet. | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 472715 | |||
Datum | 26.03.2008 07:55 | 17387 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Bräutigam"Ganu"ist übrigens die 7:54-nochkeinenKaffeegehabt-version von "Genau" Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 472714 | |||
Datum | 26.03.2008 07:54 | 17484 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayer.. wenn man an das Gute in der Verwaltung glaubt: Ganu, und wer die Verwaltung kennt, dreht einfach nur die Reihenfolge exakt um ;-) Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 472713 | |||
Datum | 26.03.2008 07:52 | 17578 x gelesen | |||
Geschrieben von Albert KißlingerAber eine einheitliche Liste von Deutschland über die Diesntbezeichnungen wird ja fast schon ne Bachelorthesis... ^^ Vorsicht, das kann für Leute, die sich über den heutigen wissenschaftlichen Anspruch dieser Arbeiten Gedanken machen, eine Steilvorlage sein, indem sie einfach "stimmt" drunterschreiben ;-)) Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Dirk8 W.8, Hofheim/Ried / Hessen | 472712 | |||
Datum | 26.03.2008 07:51 | 17383 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayer... nach derzeitig noch gültiger Regelung: Hallo! Soll es da was neues geben? | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 472684 | |||
Datum | 25.03.2008 22:43 | 17412 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning RolappWas machen die denn ? Eine Gute Frage... Jetzt mal im Ernst. Je nach Landkreis und dessen Struktur werden diesen Personen Teile des Kreises zugeteilt, in welchen sie als der verlängerte Arm des KBI tätig sind. Zudem wird ihnen nicht selten die eine oder andere Fachaufgabe zugeteilt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Henn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein | 472679 | |||
Datum | 25.03.2008 22:23 | 17448 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Dickey(ehrenamtliche) Kreisbrandmeister (abhängig von der Größe des Landkreises und des dazugehörigen Bedarfs meist so 3-7). Was machen die denn ? Wenn das in anderen Bundesländern auch ohne geht... Oder is das sowas wie Amtswehrführer ? hm.. Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD Flensburg..gaaanz oben im Norden :D | |||||
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Autor | Henn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein | 472676 | |||
Datum | 25.03.2008 22:19 | 17482 x gelesen | |||
Geschrieben von Leif Brünslow..naja bei uns in dem Falle Kreis Ostvorpommern gibts noch Amtswehrführer im Prinzip zwischen Kreiswehrführer und Gemeinewehrführer... stimmt..hab ich vergessen.. Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD Flensburg..gaaanz oben im Norden :D | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 472671 | |||
Datum | 25.03.2008 22:05 | 17399 x gelesen | |||
Geschrieben von Carsten LanzIch unterscheide zwischen Feuerwehrangehörigen, die ich gebrauchen kann und welche, die ich nicht gebrauchen kann. Also quasi Firefighter und Gummikittelträger ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Jan 8V., Flöha / Sachsen | 472653 | |||
Datum | 25.03.2008 21:26 | 17424 x gelesen | |||
Hallo Genau so sehe ich das auch denn das was Mann oder Frau auf der Schulter trägt nützt dir im ernst fall gar nix denn da braust du Männer oder Frauen auf die du dich verlassen kannst !! Da nützt dir keine Auszeichnung glaube mir erst wenn du allein im Feuer stehst weist du was ich meine !!! Mit freundlichen Grüßen Jan Vogler | |||||
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Autor | Dirk8 H.8, Schlotheim / Thüringen | 472651 | |||
Datum | 25.03.2008 21:19 | 17434 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Marc Dickey--- Hessen: So ist es auch in Thüringen. Gruss aus Thüringen Schaut mal rein. Feuerwehr Schlotheim - online | |||||
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Autor | Cars8ten8 L.8, Niederwörresbach / Rheinland-Pfalz | 472647 | |||
Datum | 25.03.2008 21:13 | 17492 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Sebastian Krupp--- In RLP: Korrekt und wie in RPf immer einfach geregelt. Wir haben auch nur acht Dienstgrade bei den FFs. Mir sagte einmal ein Wehrführer:"Mir ist Dienstgrad und Dienststellung egal. Ich unterscheide zwischen Feuerwehrangehörigen, die ich gebrauchen kann und welche, die ich nicht gebrauchen kann." Meine private Meinung | |||||
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Autor | Dani8el 8K., Wismar / Mecklenburg | 472633 | |||
Datum | 25.03.2008 19:41 | 17452 x gelesen | |||
Geschrieben von Leif BrünslowMoin...naja bei uns in dem Falle Kreis Ostvorpommern gibts noch Amtswehrführer im Prinzip zwischen Kreiswehrführer und Gemeinewehrführer... Hoppla, stimmt! Den hab ich kurz verdrängt ;-) Sorry mein Fehler... MFG Daniel Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter... | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 472629 | |||
Datum | 25.03.2008 19:33 | 17466 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Wulf Wie jetzt? Ohne jegliche oder mit der Prüfung des F IV? ... Marc hat es glaube ich hinreichend erklärt ... Geschrieben von Michael Wulf Mal angenommen, ich wäre ein unmotivierter Verwaltungsmensch des gehobenen Dienstes und würde die Feuerwehren durch die eine oder andere Spende flüssigkeitsgefüllter Zylinder gute Argumente von meiner Wahl überzeugen. Wahl ist schon mal nicht, die (Leiter der) Feuerwehren sind nur zu hören ... wenn man an das Gute in der Verwaltung glaubt: Stelle muss ausgeschrieben werden - wer meint geeignet zu sein kann sich bewerben - der am besten Geeignete wir genommen Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Leif8 B.8, Greifswald/Wuppertal / Meck-Pomm | 472625 | |||
Datum | 25.03.2008 19:26 | 17438 x gelesen | |||
Moin...naja bei uns in dem Falle Kreis Ostvorpommern gibts noch Amtswehrführer im Prinzip zwischen Kreiswehrführer und Gemeinewehrführer... Gruss | |||||
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Autor | Dani8el 8K., Wismar / Mecklenburg | 472616 | |||
Datum | 25.03.2008 19:15 | 17428 x gelesen | |||
Tachchen, ja, das Durcheinander mit den "Wehrführerleiterkommandantenbrandmeistern" bringt einen beim Lesen hier auch mal durcheinander. Geschrieben von Henning Rolapp von unten nach oben: So auch in MV. Ich glaub, da haben sich unsere Jungs mal nebenan was abgeguckt ;-) Geschrieben von Henning Rolapp Also Schleswig-Holstein hat ein gutes würde ich sagen Zustimmung, denn das kommt mir auch hier bekannt vor. ;-) MFG Daniel Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 472605 | |||
Datum | 25.03.2008 18:55 | 17418 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael WulfNa ja, Wahl hätte man ja auch wahlweise noch eintauschen können gegen Einschleimen beim zuständigen Mitarbeiter. Ahhh.. ja, so was soll es geben. Gerüchteweise manchmal sogar bevor die Stelle ausgeschrieben wird... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg | 472601 | |||
Datum | 25.03.2008 18:51 | 17480 x gelesen | |||
Gibt aber auch in BaWü Ausnahmen, z.B. den Rhein-Neckar-Kreis. Hier die Abfolge von ganz oben bis an die Basis - 1 Kreisbrandmeister - 3 Stv. Kreisbrandmeister - 9 Unterkreisführer für die UK Eberbach, Ladenburg, Neckargemünd, Schwetzingen, Sinsheim, Waibstadt, Walldorf, Weinheim, Wiesloch. - Kommandant - evtl. noch Abtelungskommandant Die Unterkreise wurde aufgrund des großen Kreisgebiets ins Leben gerufen. Kreisführung RNK Auch bei den Jugendfeuerwehren wurde das Kreisgebiet in 6 Bereiche unterteilt. Grüße aus dem Kraichgau ----------------------------- Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 472600 | |||
Datum | 25.03.2008 18:50 | 17447 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel RuhlandNoch Fragen?Nö, nur Fragezeichen ;-) KFI (Abkürzung der klingenden, respekteinflößenden Amts- bzw. Funktionsbezeichnung) ist übrigens auch in RLP keine hauptamtliche Funktion. Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 472599 | |||
Datum | 25.03.2008 18:48 | 17443 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marc Dickey Ohne B-IV-Prüfung, jedoch mit F-Prüfungen +Verwaltungslaufbahn (und ggf. außer Konkurrenz auf B-IV). Dann geht's ja noch Geschrieben von Marc Dickey 1. Nix Wahl Na ja, Wahl hätte man ja auch wahlweise noch eintauschen können gegen Einschleimen beim zuständigen Mitarbeiter. Grüße Micha | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 472595 | |||
Datum | 25.03.2008 18:38 | 17437 x gelesen | |||
1. Nix Wahl 2. Ohne B-IV-Prüfung, jedoch mit F-Prüfungen +Verwaltungslaufbahn (und ggf. außer Konkurrenz auf B-IV). MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 472592 | |||
Datum | 25.03.2008 18:34 | 17441 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Gerhard Bayer häufig wurde dann der B IV-Lehrgang - ohne Prüfung Wie jetzt? Ohne jegliche oder mit der Prüfung des F IV? Ersteres würde mich ja fast zur Sprachlosigkeit bringen. Mal angenommen, ich wäre ein unmotivierter Verwaltungsmensch des gehobenen Dienstes und würde die Feuerwehren durch Dann gehe ich zur LFS meines Vertrauens, hänge da ein paar Wochen rum ohne was zu tun, weiß hinterher also gerade mal so wie man Feuerwehr schreibt und darf trotzdem Chef spielen? Nicht wirklich, oder? Grüße Micha | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 472588 | |||
Datum | 25.03.2008 18:24 | 17476 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel Ruhland hier gibt es hochoffiziell sog. Ortsfeuerwehren mit Grundausstattung, Stützpunkt- und Schwerpunktfeuerwehren Na ja, die VO ist inzwischen z.T. auch nur noch Wischiwaschigelaber - hat uns aber bisher noch südwestdeutsche Additionstheoreme und "ein-TSA-reicht-doch"-Diskussionen erspart. Mal schauen, wie es in Zukunft wird. Grüße Micha | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 472577 | |||
Datum | 25.03.2008 18:01 | 17412 x gelesen | |||
Hallo, dann trage ich mal noch ein wenig zur weiteren Aufklärung oder Verwirrung bei: innerhalb einer Stadt können noch Abschnitte gebildet werden, also verschiedene Löschbezirke bilden dann einen Löschabschnitt, der von einem Abschnittsleiter geleitet wird. Dann gibts übrigens noch auf der untersten Ebene die Löschzüge (also kein eigener Löschbezirk), der vom einem Löschzugsführer geleitet wird. so, aber auch eine Ebene höher haben wir was zu bieten, das ist dann die Goldfraktion: die Kreisbrandinspekteure und noch einen Landesbrandinspekteur, so, mal abgesehen von den Verbandsvertretern und dem Leiter der Berufsfeuerwehr dürften wird damit alle haben, oder? Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | |||||
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Autor | Henn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein | 472576 | |||
Datum | 25.03.2008 18:00 | 17441 x gelesen | |||
Moin ! Ich komme da mit Wehrleiter, Kommandant usw. auch immer durcheinander.. Also Schleswig-Holstein hat ein gutes würde ich sagen ( ich sage bewusst nicht das Beste ;) ) von unten nach oben: Gruppenführer Zugführer (Orts-)Wehrführer (wenn Ort mit mehreren Wehren) Gemeindewehrführer (in kreisfreien Städten fällt der weg) Kreiswehrführer (in Städten Stadtwehrführer) Landesbrandmeister Das wars ;) Gruß Henning Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD Flensburg..gaaanz oben im Norden :D | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 472573 | |||
Datum | 25.03.2008 17:59 | 17378 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Florian Heidenreich Wirklich i.d.R? Ja. In unserem Lkr. fast in jeder Gemeinde. Da dieser auch immer wieder in Beispielen an den By FS auftaucht, ist es wohl keine Erfindung. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern | 472568 | |||
Datum | 25.03.2008 17:55 | 17421 x gelesen | |||
Hi. Habe ich eindeutig überlesen:) Vielen Dank für die schnelle Hilfe. MFG Flo Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein. | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 472566 | |||
Datum | 25.03.2008 17:51 | 17451 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian HeidenreichWirklich i.d.R? Wird das bei euch so angewendet oder kennst du Beispiele? Habe mal ganz blaß was davon gehört, hielt es dann aber für etwas wie die bayerischen Stützpunktwehren ;) Hallo Florian, hier mal der Gesetzestext: (Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes vom 14.02.2008 Art. 16 Bei uns wird es so gehandhabt. Klappt einwandfrei. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern | 472557 | |||
Datum | 25.03.2008 17:39 | 17428 x gelesen | |||
Hallo. Geschrieben von Christof Strobl In Jeder Gemeinde gibt es pro Wehr einen Kommandanten. I.d.R. gibt es einen federführenden Kdt. Wirklich i.d.R? Wird das bei euch so angewendet oder kennst du Beispiele? Habe mal ganz blaß was davon gehört, hielt es dann aber für etwas wie die bayerischen Stützpunktwehren ;) Von der Logik her verständlich, dass es für eine Gemeinde, die über einen Haushalt finanziert wird, auch einen Chef gibt (wir sind uns denk ich einig, dass es dabei unwichtig ist, ob nun von der größten oder kleinsten Wehr). Aber wie gesagt in der Praxis hab ich davon noch weniger gehört als von "Stützpunktwehren". MFG Flo Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein. | |||||
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Autor | Albe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern | 472554 | |||
Datum | 25.03.2008 17:37 | 17660 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerEs lebe unsere förderale Vielfalt ... Mein Lieblings-Hassobjekt seit ich studiere... Jedes Land kennt für sich die beste Bauordnung, das beste System der Funkrufnamen/Dienstgrade/Fahrzeugbezeichnungen. Jeder Lokalfürst weiß es besser und ist zu keinem Kompromiss bereit. Wenn das in D schon nicht funzt, wie soll das dann mit der EU überhaupt funktionieren? Aber eine einheitliche Liste von Deutschland über die Diesntbezeichnungen wird ja fast schon ne Bachelorthesis... ^^ Gruß Albert | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 472550 | |||
Datum | 25.03.2008 17:33 | 17374 x gelesen | |||
Hallo, in Thüringen siehe: ThürFwOrgVO und ThBKG MkG Lars | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 472548 | |||
Datum | 25.03.2008 17:30 | 17370 x gelesen | |||
In Thüringen siehe: ThürFwOrgVO MkG Lars | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 472538 | |||
Datum | 25.03.2008 17:11 | 17494 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marc Dickey Pro Landkreis ein (hauptamtlicher) Kreisbrandinspektor Geschrieben von Ralf Schmidt Gute Sache, hätte ich in NRW auch gerne. Welche Ausbildung müssen die absolviert haben? ... nach derzeitig noch gültiger Regelung: - gehobener feuerwehrtechnischer Dienst oder - gehobener (nichttechnischer) Verwaltungsdienst (oder vglb.) und F IV / F V-Ausbildung (häufig wurde dann der B IV-Lehrgang - ohne Prüfung - besucht) Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 472535 | |||
Datum | 25.03.2008 17:04 | 17428 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Sebastian Krupp: Da wird's dann spätestens so richtig schön verwirrend, weil es in anderen Ländern nicht nur verschiedene Bezeichnungen für eine Funktion gibt, sondern sich Bezeichnungen gleichen, dann aber unterschiedliche Funktionen benennen. So ist es. Unser Kreisfeuerwehrinspekteur in RLP Am Rande: Was für eine klingende, respekteinflößenden Amts- bzw. Funktionsbezeichnung... ist euer bayrischer Kreisbrandrat... ... und unser niedersächsischer Kreisbrandmeister, was in Bayern nun wieder was ganz anderes ist, wobei der bayrische Kreisbrandinspektor nun wieder eine Stufe unter dem hessischen Kreisbrandinspektor steht, der wiederum dem Kreisbrandrat entspräche (der allerdings nicht hauptamtlich ist) ... Noch Fragen? Gruß Daniel | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 472532 | |||
Datum | 25.03.2008 16:54 | 17360 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Ruhland"Sonder-" oder "Spezial-KBM"? Ersteres Grüße Magnus | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 472531 | |||
Datum | 25.03.2008 16:52 | 17435 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Magnus Hammerl: Als kleine Ergänzung zu Christofs Erklärung hier mal eine Übersicht wie sich das ganze bei uns im Landkreis gliedert. SKBM (UGÖEL und Atemschutz - BTW: O. Heizer -> Nomen est Omen ;-) ) = "Sonder-" oder "Spezial-KBM"? Gruß Daniel | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 472530 | |||
Datum | 25.03.2008 16:46 | 17589 x gelesen | |||
Hallo, war grob bekannt, aber trotzdem Danke und dazu folgende Frage: Ich erinnere mich an den Bericht im FW-Mag. über die FF Nürnberg, in dem glaub ich ein Stadtbrandinspektor und ein Stadtbrandmeister "vorkamen". Das würde also heißen: Kreis- bzw. Stadtbrandrat gibt es in der (höchstvermutlich kreisfreien) Stadt Nürnberg nicht, sondern diese Funktion wird vom Leiter der BF Nürnberg wahrgenommen (also im Prinzip wie in Nds.), Chef der FF Nürnberg ist der Stadtbrandinspektor und sein Stellvertreter der Stadtbrandmeister (stellv. SBI und SBM entfallen folglich). Richtig? Wenn ja, wie sieht es in anderen Städten mit BF aus, z.B. München? Geschrieben von Christof Strobl: oft auch als Stützpunktwehr bezeichnet - Da haben wir es in Niedersachsen besser, hier gibt es hochoffiziell sog. Ortsfeuerwehren mit Grundausstattung, Stützpunkt- und Schwerpunktfeuerwehren. Das wäre aber schon wieder das nächste Thema... Gruß Daniel | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 472526 | |||
Datum | 25.03.2008 16:25 | 17509 x gelesen | |||
Hallo! Als kleine Ergänzung zu Christofs Erklärung hier mal eine Übersicht wie sich das ganze bei uns im Landkreis gliedert. Nicht aufgeführt sind hier die Kommandanten der einzelnen Feuerwehren. Grüße Magnus | |||||
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Autor | Jens8 M.8, Kreis Herford / NRW | 472525 | |||
Datum | 25.03.2008 16:19 | 17519 x gelesen | |||
Geschrieben von Tom StahlmannWelche Funktion dann noch der Bezirksbrandmeister hat, kann ich nicht sagen. Auf jeden Fall ist er für mehrere Kreisfeuerwehren zuständig. Hallo, naja, wie es der Name schon sagt. Ist halt angelehnt an den Verwaltungsbezirk: http://de.wikipedia.org/wiki/Bezirksbrandmeister | |||||
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Autor | Hart8mun8d F8., Papenburg/Ems / Niedersachsen | 472522 | |||
Datum | 25.03.2008 16:07 | 17418 x gelesen | |||
...und wenn Ihr soweit den Überblick habt denkt daran, es gibt dann noch die Leiterin der Feuerwehr die Wehrführerin die Kreisbrandmeisterin die Ortswehrführerin die Abteilungskommandantin und die hastenichtgesehn... mit emanzipatorischen Grüßen Hartmund | |||||
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Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 472520 | |||
Datum | 25.03.2008 16:03 | 17534 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyPro Landkreis ein (hauptamtlicher) Kreisbrandinspektor Gute Sache, hätte ich in NRW auch gerne. Welche Ausbildung müssen die absolviert haben? Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 472519 | |||
Datum | 25.03.2008 16:03 | 17534 x gelesen | |||
Es gibt nur eine Feuerwehr pro Gemeinde, alles andere sind Teileinheiten dieser einen Feuerwehr. Wehrleiter ist niemand automatisch. Es gibt genug Beispiele, wo der Wehrleiter aus einer Einheit kommt, die nicht die größte/schlagkräftigste/einsatzzahlreichste usw. der Gesamtwehr ist. Es gibt auch Gemeinden, die so gesehen nicht mal einen "Hauptort" benennen könnten (sofern man diesen Ort nicht nur am Standort des Rathauses festmacht). Und dazu kommt, das es noch nichtmal einen einheitlichen Gemeindetyp gibt, es gibt verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeinden (mit mehreren Ortsgemeinden). Wie man sieht, es ist alles nicht so einfach... Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 472517 | |||
Datum | 25.03.2008 15:57 | 17423 x gelesen | |||
Da wird's dann spätestens so richtig schön verwirrend, weil es in anderen Ländern nicht nur verschiedene Bezeichnungen für eine Funktion gibt, sondern sich Bezeichnungen gleichen, dann aber unterschiedliche Funktionen benennen. Unser Kreisfeuerwehrinspekteur in RLP ist euer bayrischer Kreisbrandrat... Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 472516 | |||
Datum | 25.03.2008 15:54 | 17494 x gelesen | |||
Ergänzung Hessen: Pro Landkreis ein (hauptamtlicher) Kreisbrandinspektor sowie einige (ehrenamtliche) Kreisbrandmeister (abhängig von der Größe des Landkreises und des dazugehörigen Bedarfs meist so 3-7). MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 472515 | |||
Datum | 25.03.2008 15:53 | 17610 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof Strobloft auch als Stützpunktwehr bezeichnet Auch wenn es diesen Begriff in By offiziell nicht gibt;-) MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 472514 | |||
Datum | 25.03.2008 15:48 | 17526 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Daniel Ruhland Tja, und das hält für mich als Niedersachsen so wunderbare Funktionen Geschrieben von Daniel Ruhland Kreisbrandräte Ein Kreisbrandrat pro Landkreis (Kreisfreie Stadt = Stadtbrandrat*). Geschrieben von Daniel Ruhland Kreisfeuerwehrinspektoren, Die Landkreise sind in Inspektionsbereiche aufgeteilt (bei uns 4), jeder Inspektionsbereich hat einen Kreisbrandinspektor (*SBI). Zusätzlich gibt es in jedem Inspektionsbereich Kreisbrandmeister (bei uns z.B. zwei je Inspektionsbereich). KBR, KBI und KBM bilden die besonderen Führungskräfte des Landkreises. Einige haben besondere Aufgaben z.B., Ltr. Atemschutzausbildung, Gefahrgut, THL usw. In Jeder Gemeinde gibt es pro Wehr einen Kommandanten. I.d.R. gibt es einen federführenden Kdt. (meist 1.Kdt. der größten Wehr in der Gemeinde oft auch als Stützpunktwehr bezeichnet). MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 472512 | |||
Datum | 25.03.2008 15:35 | 17540 x gelesen | |||
Hessen: Stadtbrandinspektor/Gemeindebrandinspektor: Leiter der Feuerwehr der Stadt bzw. Gemeinde Wehrführer: Leiter des einzelnen Standortes (i.d.R. auf Ebene des Ortsteils = Ortsteil- bzw Stadtteilwehr) MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 472511 | |||
Datum | 25.03.2008 15:33 | 17466 x gelesen | |||
Geschrieben von Magnus Hammerl@ Jürgen: könnte sowas auch als Gemeinschaftsprojekt gemacht werden, bei dem die Infos von mehreren zusammengetragen werden? Hatte ich vor Jahren mal mit Hilfe des Forums angefangen. Scheiterte aber allein schon wieder daran, daß auch die Kommunalstruktur so unterschiedlich ist und zuvor diese ersteinmal hätte nachvollziehbar gemacht werden müssen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Tobi8as 8L., Riegelsberg / Saarland | 472508 | |||
Datum | 25.03.2008 15:02 | 17571 x gelesen | |||
Huhu, im Saarland gibt es einen Wehrführer für die ganze Gemeinde/Stadt. Die Gemeinde kann dann in Löschbezirke (oft Orts-/Stadtteile) eingeteilt sein, welche dann wieder von Löschbezirksführern geleitet werden. So sieht es zu 95% im Saarland aus. Gruß aus dem Saarland t0bias --------------------------------------------------------------- alles nur meine private Meinung | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 472504 | |||
Datum | 25.03.2008 14:52 | 17750 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Anton Kastner: Ich kenne halt nur das bayerische System. Tja, und das hält für mich als Niedersachsen so wunderbare Funktionen wie Kommandanten, zig Kreisbrandmeister, Kreisfeuerwehrinspektoren, Kreisbrandräte (jeweils wohl auch für Städte, jedenfalls größere, als Stadtbrandmeister usw.) und dgl. bereit... ;-) Mal für Niedersachsen, ganz kurz: Die Feuerwehren der Kommunen (Städte, Gemeinden und sogenannte Samtgemeinden als Sonderkonstrukt der Nds. Gemeindeordnung) gliedern sich in Ortsfeuerwehren. Gemeindefeuerwehren - Gemeinde hier im Sinne von Kommune - die nur aus einer (Orts-) Feuerwehr bestehen, gibt es im Gegensatz zu anderen Bundesländern in Niedersachsen seit der Gebietsreform vor über 30 Jahren so gut wie nicht mehr. Die "Chefs" der Ortsfeuerwehren werden in Niedersachsen als Ortsbrandmeister benannt, die "Chefs" der Gesamtfeuerwehr (pro Kommune) sind die Gemeinde- bzw. Stadtbrandmeister. Darüber kommt dann schon die Ebene der Landkreise, hier ist der Chef der Kreisbrandmeister. In Kreisen mit mehr als 60 Ortsfeuerwehren sollen regelmäßig sog. Abschnitte gebildet werden, die dann jeweils von einem Abschnittsleiter, von denen einer i.d.R. auch als stellv. Kreisbrandmeister fungiert, geleitet werden. In kreisfreien Städten, die in aller Regel über eine BF verfügen, übernimmt der Leiter der BF die Funktion des Kreisbrandmeisters. Eine Sonderstellung in diesem Gefüge nimmt die Region Hannover, als Zusammenschluß der (ehem. kreisfreien) Landeshauptstadt Hannover und des ehem. Landkreises Hannover, ein, hier "heißt" der Cheffe nicht Kreis-, sondern "Regionsbrandmeister". Die Ebene darüber waren die (4) Bezirksbrandmeister in den Regierungsbezirken, gibt's aber auch nicht mehr, sondern inzwischen haben diese Aufgabe, jedenfalls auf Feuerwehr bezogen, die 6 neuen Polizeidirektionen übernommen, d.h. es gibt jetzt auch 6 sog. Regierungsbrandmeister. Weil das mit der Polizei bei den Feuerwehren naturgemäß auf wenig Gegenliebe stieß, sollte im IM wieder ein Landesbranddirektor eingesetzt werden, ob die Stelle allerdings inzwischen tatsächlich auch besetzt ist, weiß ich jetzt aus dem Stegreif gar nicht... So, alle Klarheiten beseitig? ;-) Kurzzusammenfassung Niedersachsen: Ebene Kommune: Ortsbrandmeister, darüber Gemeinde- bzw. Stadtbrandmeister (immer, ob kreisangehörig oder kreisfrei -> mit BF) Ebene Landkreis: Abschnittsleiter, darüber Kreisbrandmeister; Sonderfälle: kreisfreie Stadt i.d.R. Leiter der BF in Funktion Kreisbrandmeister; Region Hannover: Regionsbrandmeister. Ebene Land: Regierungsbrandmeister (pro PD), Landesbranddirektor. An sich ganz einfach. ;-) Gruß Daniel | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 472501 | |||
Datum | 25.03.2008 14:43 | 17699 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Anton Kastner st dann der Wehrleiter der Wehrführer der Feuerwehr des Hauptortes der Gemeinde oder wird der extra gewählt oder bestimmt? Hier mal der Gesetzesauszug: § 14 Leitung der Gemeindefeuerwehr (1) Die Feuerwehr untersteht als gemeindliche Einrichtung dem Bürgermeister. In Gemeinden mit Berufsfeuerwehr ist der Leiter der Berufsfeuerwehr Wehrleiter. In einer Gemeinde mit Freiwilliger Feuerwehr mit hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen kann der Bürgermeister jeweils einen hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen zum hauptamtlichen Wehrleiter und zum hauptamtlichen stellvertretenden Wehrleiter bestellen. Im Übrigen bestellt der Bürgermeister folgende ehrenamtliche Führungskräfte auf die Dauer von zehn Jahren und ernennt diese zu Ehrenbeamten auf Zeit: 1.in kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten und verbandsfreien Gemeinden a) den Wehrleiter und einen oder mehrere Vertreter und b) die Führer mit Aufgaben, die mit denen eines Wehrführers vergleichbar sind, und deren Vertreter nach Wahl durch die Feuerwehrangehörigen der jeweiligen Feuerwehreinheit, 2.in Verbandsgemeinden den Wehrleiter und einen oder mehrere Vertreter nach Wahl durch die Wehrführer und Führer mit Aufgaben, die mit denen eines Wehrführers vergleichbar sind, und 3.in den Ortsgemeinden a)den Führer der örtlichen Feuerwehreinheit (Wehrführer) und seinen Vertreter sowie b)die Führer mit Aufgaben, die mit denen eines Wehrführers vergleichbar sind, und deren Vertreter nach Wahl durch die Feuerwehrangehörigen der jeweiligen Feuerwehreinheit. Auf die Ehrenbeamten auf Zeit nach Satz 4 findet § 183 Abs. 1 LBG keine Anwendung. Weiterhin bestellt der Bürgermeister auf Vorschlag des Wehrleiters, in Ortsgemeinden auch im Benehmen mit dem Wehrführer, die übrigen ehrenamtlichen Führer und Unterführer sowie in Feuerwehreinheiten mit Jugendfeuerwehr im Benehmen mit den Angehörigen der Jugendfeuerwehr in der Regel einen ehrenamtlichen Jugendfeuerwehrwart und seinen Vertreter auf die Dauer von zehn Jahren. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. „Die Wahrheit hat weder Waffen nötig, um sich zu verteidigen, noch Gewalttätigkeit, um die Menschen zu zwingen, an sie zu glauben. Sie hat nur zu erscheinen, und sobald ihr Licht die Wolken, die sie verbergen, verscheucht hat, ist ihr Sieg gesichert.“ | |||||
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Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 472499 | |||
Datum | 25.03.2008 14:21 | 17610 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamJa, z. B. alleine 7 mal im FSHG :-) Ouh stimmt, ich dachte es gibt nur noch den "Leiter der Feuerwehr" und der "Wehrführer" stammt noch aus alten Zeiten :-) Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 472495 | |||
Datum | 25.03.2008 14:17 | 17614 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf SchmidtWehrführer gibts eigentlich nicht, wird lediglich schonmal im Sprachgebrauch benutzt. Ja, z. B. alleine 7 mal im FSHG :-) z. B.: Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (1) Der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) und bis zu zwei Stellvertreter (stellvertretende Wehrführer) werden auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Feli8x K8., Bochum / NRW | 472494 | |||
Datum | 25.03.2008 14:16 | 17561 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf SchmidtLöschzugführer bzw. Löschgruppenführer zur maximale Verwirrung beitragend: Löscheinheitsführer als Äquivalent dazu... | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 472492 | |||
Datum | 25.03.2008 14:14 | 17556 x gelesen | |||
Hallo! Mir gehts da nicht selten anders! Vielleicht kann da ja jemand, der sich schon mal etwas genauer mit der Sache beschäftigt hat einen FAQ-Beitrag verfassen, der die unterschiedlichen "Führungspositionen" nach Bundesland aufzählt und/oder vergleicht und vielleicht auch angibt, wie man an die Position gelangt (Wahl/durch XY bestimmt) @ Jürgen: könnte sowas auch als Gemeinschaftsprojekt gemacht werden, bei dem die Infos von mehreren zusammengetragen werden? Grüße Magnus | |||||
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Autor | Tom 8S., Holzminden / NDS | 472491 | |||
Datum | 25.03.2008 14:13 | 17587 x gelesen | |||
Hallo, für NDS: Ortsbrandmeister= Führer der Orstfeuerwehr Gemeinde-/Stadtbrandmeister= Führer der Gesamtwehr einer Komune (Gemeindefeuerwehr/Stadtfeuerwehr) Kreisbrandmeister= Führer einer Kreisfeuerwehr Welche Funktion dann noch der Bezirksbrandmeister hat, kann ich nicht sagen. Auf jeden Fall ist er für mehrere Kreisfeuerwehren zuständig. | |||||
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Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 472490 | |||
Datum | 25.03.2008 14:11 | 17668 x gelesen | |||
Für BaWü ist es vergleichsweise einfach. Lt FwG §8 Da hast du den FEuerwehrkommandanten als Chef der Feuerwehr sowie entsprechend Abteilungskommandanten sofern Abteilungen vorhanden sind. Wäre ja fast mal ne FAQ für 16 Bundesländer wert ;) Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | |||||
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Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 472487 | |||
Datum | 25.03.2008 14:08 | 17802 x gelesen | |||
In NRW: Funktionen: Leiter der Feuerwehr = Führer der Gesamtwehr der Kommune Löschzugführer bzw. Löschgruppenführer = Führer der örtlichen Feuerwehreinheit Davon unabhängig die Dienstränge: FM OFM HFM UBM (=Truppführerquali) BM (=GruFüQuali FIII) OBM HBM BI (=ZuFüQuali FIV) BOI (=VFQuali F/BV) GBI bzw. StBI (=Lehrgang FVI) Wehrführer gibts eigentlich nicht, wird lediglich schonmal im Sprachgebrauch benutzt. Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 472485 | |||
Datum | 25.03.2008 14:07 | 17753 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppWehrführer = Führer der örtlichen Feuerwehreinheit. Hallo Sebastian, ist dann der Wehrleiter der Wehrführer der Feuerwehr des Hauptortes der Gemeinde oder wird der extra gewählt oder bestimmt? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 472484 | |||
Datum | 25.03.2008 14:02 | 17779 x gelesen | |||
In RLP: Wehrführer = Führer der örtlichen Feuerwehreinheit. Wehrleiter = Führer der Gesamtwehr der Kommune. Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 472480 | |||
Datum | 25.03.2008 13:58 | 18032 x gelesen | |||
hallo um da durchzublicken müsstest du das Brandschutz- bzw. Feuerwehrgesetz des jeweiligen Bundeslandes durchackern. Es lebe unsere förderale Vielfalt ... MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 472478 | |||
Datum | 25.03.2008 13:56 | 21443 x gelesen | |||
Hallo Forum, immer wenn ich auf die Internetseiten von deutschen FFen schaue, dann fallen mir die vielen unterschiedlichen Dienstränge der Führungen auf. Und fast jedes Bundesland hat andere. Da gibt´s Wehrleiter und Wehrführer. Was ist da der Unterschied? Dann gibt´s Ortsbrandmeister, Gemeindebrandmeister, Löschbezirksführer. Was sind die denn alles? Es ist zwar nicht weltbewegend und für das Bestehen der Feuerwehr nicht wichtig, aber könnte mich da mal jemand aufklären. Ich kenne halt nur das bayerische System. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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