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Thema | Einweisung Einsatzfahrzeug | 26 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Mich8ael8 F.8, Riedenburg / Bayern | 468108 | |||
Datum | 05.03.2008 00:08 | 11278 x gelesen | |||
Hallo Thorsten, nachfolgend eine Dienstanweisung die ich als Kdt. 2002 für Einweisungsfahrten geschrieben habe. Grund war, dass wir viele neue Maschinisten in Lauerstellung hatten. Mein Nachfolger hat das aber mittlerweile wieder abgeschwächt bzw. nicht so genau festgelegt. Aber der Grundtenor ist geblieben. Es erfolgte keine Abnahmeprüfung aber als Kdt. und GW habe ich bei Übungen schon darauf geachtet, wie die einzelnen gefahren, bzw. sich verhalten haben. Hat es dann nicht gepasst, habe ich mir den jenigen zur Brust genommen, sprich nachgebessert. Zitat an Die Einweisungsfahrt muss mindestens folgende Ausbildung und Fahrstrecken enthalten. Grundsätzlich ohne Einweisung keine Fahrt. Es sind mindestens 30 km zu fahren. Aufklärung über Fahrzeuggewicht in Bezug auf Geländegängigkeit. Einweisung in die Fahrzeugbedienung o Kurze Durchsicht auf Verkehrssicherheit Offensichtliche Mängel an Räder/Reifen Fahrgestell Aufbau Beleuchtung o Erklärung der Schalter und Hebel im Fahrerhaus Fahren über Land und in der Stadt o Anfahren am Berg ( vorwärts und rückwärts z.B. GVS Frauenberghausen – Hattenhausen) o Enge Straßen, folgende Straßen werden zwingend vorgegeben: Schulstr. > Heimbucherweg > Gartenstr. > Hemauer Str. > Feldstr. > St. Martin Str. o Eine Strecke, die längere Steig- und Gefällstrecken beinhaltet z.B. Gundlfing > Otterzhofen > Riedenburg/Emmertal oder Prunn > Baiersdorf > Keilsdorf > Essing Rückwärts in eine Einfahrt rangieren Bedienung der Sondersignalanlage o auf abgelegenen Strecken o keine Behinderung/Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer Bedienung bzw. Ein- / Ausschalten von speziellem Fahrzeugzubehör z.B. o Allradantrieb o Differenzialsperre o Schleuderketten o Getriebeuntersetzung Straße/Gelände o Nebenantrieb Tanken o Benutzung der Tankkarte bei Tag- und bei Nachtbetrieb der Tankstelle Eintragungen ins Fahrtenbuch o es haben der Eingewiesene und der Einweisende im Fahrtenbuch zu unterschreiben Mit jedem Fahrzeug sind mindestens 300 km zu fahren, bevor eine Einweisungsfahrt mit dem nächsten Fahrzeug möglich ist. Eine Einweisung in die Bedienung der fahrzeugspezifischen Geräte ( Feuerlöschkreisel-Pumpe, Seilwinde, Stromerzeuger usw. ) kann im Anschluss an die Einweisungsfahrt, separat oder bei einer Maschinistenausbildung erfolgen. Auch hier hat ein entsprechender Eintrag im Fahrtenbuch bzw. Betriebstundennachweisheft mit Unterschrift zu erfolgen. Reihenfolge der Fahrzeuge zur Fahrausbildung. 1. LF 16 TS [ 41/1] 2. RW 1 [62/1] 3. TLF 24/38 [23/1] 4. TLF 16/25 [21/1] 5. LF 16/12 [40/1] Die Drehleiter [30/1] darf nur von ausgebildeten DL-Maschinisten oder in angeordneten Ausnahmefällen von DL-Maschinistenanwärtern gefahren werden. Das Mehrzweckfahrzeug [11/1] darf erst ab Vollendung des 20. Lebensjahres von Feuerwehrangehörigen gefahren werden. Einweisungsfahrten können durch folgende Maschinisten gegeben werden. Die Ausbilder waren namentlich genannt. z.B. Maschinistenausbilder, Gerätewart, ältere Maschinisten mit Erfahrung, Berufskraftfahrer usw. Es gab Ausbilder für alle Fahrzeuge und welche für bestimmte Fahrzeuge, die sich mit den Fahrzeugen halt besser auskannten. Fahrzeug Ausbilder Fahrzeug Ausbilder Alle Fahrzeuge 11/1 21/1 23/1 30/1 40/1 41/1 62/1 Es wird bei allen Feuerwehrangehörigen soviel Weisheit und Verständnis vorausgesetzt, dass Einsatzfahrten nur nach entsprechender Festigung der Ausbildung und Erfahrung mit den Fahrzeugen und Geräten getätigt werden. Riedenburg, 01. März 2002 __________________ Kommandant Zitat aus Viele Grüße Michael | |||||
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Autor | Sven8 F.8, Neuhofen / RLP | 468106 | |||
Datum | 04.03.2008 23:51 | 10893 x gelesen | |||
Hallo, es steht foglendes drauf: Einweiser Einzuweisender Fahrzeug Was vor der Fahrt zu tun ist (Abmelden, Funk ein, Luft+Strom trennen, etc.) Besonderheiten des Fahrzeugs (Schalter, Motor, Schaltung, Sonderaggregate, etc.) Was nach der Fahrt zu tun ist (Fahrtenbuch, tanken, etc.) Datum Unterschrift Wenn Du mir deine Emailadresse gibst, kann ich Dir gerne mal was zuschicken. Gruß Sven | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Gifhorn / Niedersachsen | 467942 | |||
Datum | 04.03.2008 08:58 | 10884 x gelesen | |||
Hallo Carsten 100% Zustimmung. Selbstverständlich würde ich als OrtsBM einschreiten, wenn sich jemand nicht an die Vorgaben für vorrauschauendes, verantwortungsbewustes Fahren hält. Gruß Martin | |||||
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Autor | Cars8ten8 K.8, Hambühren / Niedersachsen | 467933 | |||
Datum | 04.03.2008 08:16 | 10943 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin SchneiderHallo Hallo Martin, ich habe nicht gesagt dass ihr Probleme habt.....sorry dass ich mit meiner Vermutung daneben lag. Die Situation, dass jemand die passende Fahrerlaubnis hat und trotzdem kein Einsatzfahrzeug führen darf, hat in der Vergangenheit in einigen mir bekannten Wehren jedoch schon zu Konflikten geführt. So wie ihr das handhabt, ist es auch richtig, bei uns läuft das nicht viel anders. Eine "Eignungsprüfung" in dem Sinne gibt es bei uns natürlich nicht, nur sollte schon darauf geachtet werden welche Kameraden als Fahrer wirklich geeignet sind. Kameraden die bei Einsatzfahrten auf Tunnelblick schalten, rasen und dabei sich, seine Kameraden, die Allgemeinheit und den Einsatzerfolg gefährden, sind persönlich nicht geeignet ein Feuerwehrfahrzeug zu führen.Hier ist der OrtsBM persönlich gefordert und in der Pflicht. Viele Grüße, Carsten | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 467922 | |||
Datum | 04.03.2008 01:38 | 10963 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Martin Schneider Nur wer darf einweisen bzw. Einweisungsfahrten abhalten?Jeder, der selbst auf dem Fahrzeug eine Freigabe für Einsatzfahrten hat. Denn die hat er ja nur, wenn er es beherrscht ;o) Geschrieben von Martin Schneider Woher nimmt die Wehrführung das Wissen und Können um Fahrer zu beurteilen?Weil sie selbst Führerschein Klasse C hat und Maschinist ist. Wenn das woanders nicht der Fall ist, ist die Frage sicher berechtigt. Alternativ kann man zur Beurteilung auch den Fahrzeugwart heranziehen, der kennt i.d.R. "seine Schätzchen" ja am besten. Geschrieben von Martin Schneider In meinen Augen alles sehr schwammig und rechtlich nicht zu gebrauchen.Ist doch eigentlich sehr präzise festgelegt... und wieso "rechtlich"? Das rangiert als ganz gewöhnliche Dienstanweisung des Wehrführers auf rein interner Ebene, entfaltet doch keine Außenwirkung oder so?! Geschrieben von Martin Schneider Aber Feuerwehrkameraden mit gültiger Fahrerlaubnis das Fahren zu untersagen aufgrund von Abnahmen durch die Wehrführung, denn das wäre ja eine mögliche Konsequenz, halte ich für sehr fragwürdig.Und ich halte das bei einigen Menschen, die auf mir unerklärliche Weise einen Führerschein erlangt haben, für zwingend notwendig. Sei es nun, weil sie generell fahren wie ein Berserker, weil sie "mit dem Adrenalin nicht klarkommen" oder weil sie schlicht die Bedienung von Pumpe oder Aggregaten nicht geregelt bekommen. Es ist ureigenster Teil der Weisungsbefugnis einer Wehrführung, zu einem Fahrer zu sagen "Du - net!" Die Frage "Wer darf einweisen" bzw. die abschließende Überprüfung waren übrigens genau die Punkte, die in der Überarbeitung letztes Jahr geändert wurden. Bis dato hieß es "Drei Einweisungen = Freigabe". Wenn es aber ein Einweiser nicht so genau nimmt, weiß der Eingewiesene nach drei Fahrten mit eben immer diesem Einweiser (weil das halt recht "bequem" ist) nicht viel mehr als vorher und steht dann schlimmstenfalls im Einsatz blöd da. Die zu erwartende Überprüfung erhöhte sprunghaft das Verlangen, mit eher "kleinlichen" Einweisern zu fahren. ;o) Ich bin auch eher ein Drecksack bei solchen Touren, hab aber auch schon mehrfach gesagt bekommen, dass der ein oder andere Knopf bis dahin unangesprochen geblieben war. Was bringt uns bei ehrlicher Betrachtung letzten Endes mehr? Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | |||||
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Autor | Tors8ten8 G.8, Gifhorn / Niedersachsen | 467910 | |||
Datum | 03.03.2008 22:52 | 10913 x gelesen | |||
Hallo Sven, danke für deine Antwort! Was steht beispielsweise auf dem extra Formular? Danke&Gruß, Torsten Diese Angabe spiegelt meine persönliche Meinung wider, nicht zwingend die der eigenen Stadt- oder Ortsfeuerwehr. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 467751 | |||
Datum | 03.03.2008 14:43 | 10870 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin SchneiderWas mir hier aufstösst ist, dass die Wehrführung verantwortlich gemacht wird für die Eignung eines Feuerwehrmannes zum Führen eines Kfz. Schau mal hier. Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Gifhorn / Niedersachsen | 467749 | |||
Datum | 03.03.2008 14:28 | 10897 x gelesen | |||
Hallo Mit deiner Vermutung liegst du völlig falsch. Wir haben bei uns überhaupt kein Problem. Alle Maschinisten und Führerscheininhaber werden bei uns auf die Fahrzeuge eingewiesen und absolvieren mehrere Fahrten im Ausbildungs- und Übungsdienst bevor sie im Einsatz fahren. Dann muss aber auch mal gut sein. Eine Eignungsprüfung durch die Wehrführung gibt es definitiv nicht. | |||||
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Autor | Cars8ten8 K.8, Hambühren / Niedersachsen | 467735 | |||
Datum | 03.03.2008 13:19 | 11019 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin SchneiderWas mir hier aufstösst ist, dass die Wehrführung verantwortlich gemacht wird für die Eignung eines Feuerwehrmannes zum Führen eines Kfz. Dass kann ich so nicht glauben. Der Gesetzgeber hat klare Bedingungen festgelegt, und solange die erfüllt sind, ist doch erstmal alles in Ordnung. Hallo Martin, ich vermute mal, dass es bei dir um einen Kameraden geht, der die erforderliche Fahrerlaubnis (in der Regel FS C) bereits besitzt und von der Wehrführung aus nicht fahren darf. Rein rechtlich darf er fahren......aber: Der Ortsbrandmeister ist verantwortlich dafür sorge zu tragen, dass nur Kameraden Einsatzfahrzeuge führen, die dazu nicht nur rechtlich (als Grundvorraussetzung) sondern auch persönlich und fachlich in der Lage sind. Gleiches gilt für die Entsendung zu Lehrgängen. Wer für die Ausführung sorgt, ist eine andere Geschichte. Der OrtsBM kann Kameraden benennen, die befugt sind Einweisungsfahrten und Pumpeneinweisungen durchzuführen (in der Regel Gerätewarte oder Gruppenführer). Verursacht der nicht unterwiesene Fahrer einen Unfall, ist er zunächst natürlich selbst verantwortlich. Doch hinterher steht auch der OrtsBM in der Bütt und darf sich rechtfertigen warum ein Feuerwehrmann ohne entsprechende Ausbildung denn fahren musste. Viele Grüße, Carsten | |||||
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Autor | Sven8 F.8, Neuhofen / RLP | 467732 | |||
Datum | 03.03.2008 13:14 | 10997 x gelesen | |||
Hallo, also bei uns führt der Gerätewart die Einweisung durch, da er sich am Besten mit dem Fahrzeug auskennt. Es erfolgt eine theoretische Einweisung, eine Einweisungsfahrt (je nach Fahrkönnen länger oder kürzer) und dann noch die praktische Einweisung in Pumpe und Sonderaggregate. Das Ganze wird im Fahrtenbuch und auf einem extra Formular festgehalten. Ansonsten ist jeder Maschinist angehalten, so oft wie möglich Bewegungsfahrten und Übungen mit den Fahrzeugen durchzuführen. Hierzu haben die Kollegen zB. immer Samstags die Gelegenheit. Gruß Sven | |||||
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Autor | Tors8ten8 M.8, Obertshausen / Hessen | 467731 | |||
Datum | 03.03.2008 13:06 | 10941 x gelesen | |||
Bedeutet dies, das in deiner Wehr jemand, sobald er den passenden Führerschein hat, die Fahrzeuge fahren und bedienen darf? Oder wie regelt ihr dies? Geschrieben von Martin Schneider Was mir hier aufstösst ist, dass die Wehrführung verantwortlich gemacht wird für die Eignung eines Feuerwehrmannes zum Führen eines Kfz Es ging ja nicht um die Eigung ein Fahrzeug zu führen, das hat ein Prüfer geprüft und mittels Führerschein bestätigt. ES ging darum das Fahrer auf Fahrzeuge in das Fahren und die Bedienung eingewiesen werden und die überprüft / abgenommen wird. Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder. Das heiß ich "schreibe" hier in meinem Namen und nicht für die Feuerwehr in der ich tätig bin. | |||||
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Autor | Tors8ten8 M.8, Obertshausen / Hessen | 467730 | |||
Datum | 03.03.2008 13:04 | 10911 x gelesen | |||
Absolute Zustimmung. Gruß Torsten Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder. Das heiß ich "schreibe" hier in meinem Namen und nicht für die Feuerwehr in der ich tätig bin. | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Gifhorn / Niedersachsen | 467724 | |||
Datum | 03.03.2008 12:40 | 10932 x gelesen | |||
Das würde im Umkehrschluss aber doch heißen, das die Wehrführung versagt hat, wenn es doch zu einem Unfall kommt. Ich möchte nochmal klarstellen: Natürlich greift man im Einsatz wenn vorhanden, gern auf bewährte und routinierte Kameraden zurück, das ist bei uns nicht anders. Was mir hier aufstösst ist, dass die Wehrführung verantwortlich gemacht wird für die Eignung eines Feuerwehrmannes zum Führen eines Kfz. Dass kann ich so nicht glauben. Der Gesetzgeber hat klare Bedingungen festgelegt, und solange die erfüllt sind, ist doch erstmal alles in Ordnung. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 467720 | |||
Datum | 03.03.2008 12:17 | 11044 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin SchneiderWenn ein Feuerwehrmann die Maschinistenausbildung und die Fahrerlaubnis bestanden hat, dann sollte er nach einer Unterweisung auf das spezielle Fahrzeug, in der Lage sein dieses zu fahren und zu bedienen. Sollte er. Ist er aber u.U. nicht. Geschrieben von Martin Schneider Aber es gibt auch erfahrene und nicht so erfahrene Atemschutzgeräteträger oder Sprechfunker oder, oder, oder. Wer will und kann die denn alle nachprüfen? Der Leiter der Feuerwehr bzw. ein für diesen Fall von ihm Beaftragter. Der Leiter der Feuerwehr ist für die Personalauswahl, den Ausbildungsstand,... verantwortlich. Er hatd arauf zu achten, daß nur geeignetes Personal bestimmte Funktionen wahrnimmt. Dies fängt bei FüKräften an aber geht auch über das Thema AGT (ich erinnere an die Diskussion der letzten Tage hier um die Nachuntersuchung nach G26.3 bei schwerer Erkrankung) aber auch Maschinisten. Denn zwischen "Führerschein bestanden haben" und "Fahren können" liegen teilweise Welten. Und bevor jemand bei dem nachher alle sagen "war doch klar, der konnte das noch nie" ein Einsatgzfahrzeug verbiegt und dabei vielleicht noch Menschen zu Schaden kommen ist es Aufgabe des Leiters der Feuerwehr, diesen vor sich selbst und andere vor ihm zu schützen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Gifhorn / Niedersachsen | 467715 | |||
Datum | 03.03.2008 11:34 | 11052 x gelesen | |||
Also ich halte es für ein Gerücht, das die Wehrführung für alles was die Wehr betrifft, verantwortlich ist. Als Beispiel sei mal die Bautechnik oder die Kfz-Technik angeführt. Dafür gibt es Fachleute in den zuständigen Ämtern und Behörden. Wenn ein Feuerwehrmann die Maschinistenausbildung und die Fahrerlaubnis bestanden hat, dann sollte er nach einer Unterweisung auf das spezielle Fahrzeug, in der Lage sein dieses zu fahren und zu bedienen. Natürlich gibt es erfahrene und nicht so erfahrene Maschinisten. Aber es gibt auch erfahrene und nicht so erfahrene Atemschutzgeräteträger oder Sprechfunker oder, oder, oder. Wer will und kann die denn alle nachprüfen? | |||||
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Autor | Tors8ten8 M.8, Obertshausen / Hessen | 467694 | |||
Datum | 03.03.2008 09:26 | 11022 x gelesen | |||
Hallo Martin, Geschrieben von Martin Schneider Natürlich muss eine Unterweisung auf einem Einsatzfahrzeug erfolgen, die man auch dokumentieren sollte. Aber Feuerwehrkameraden mit gültiger Fahrerlaubnis das Fahren zu untersagen aufgrund von Abnahmen durch die Wehrführung, denn das wäre ja eine mögliche Konsequenz, halte ich für sehr fragwürdig. Wer sollte den deinr Ansicht nach eine Einweisung abnehmen? Oder Sie durchführen? Bei uns wird ein ähnliches System angewand wie inLinden und das seit mittlerweile 10 Jahren und es funktioniert. Die Wehrführung ist ja für die von ihr geleitete Wehr verantwortlich also uch wer darf welches Fahrzeug fahren, also wo siehst du da Probleme? Gruß Torsten "Die Wehr ist für alle da. Es ist bedauerlich, dass die besitzenden Klassen, die doch eigentlich bei einem Brande am meisten zu verlieren haben, sich nicht beteiligen, beziehungsweise der Wehr so gleichgültig gegenüberstehen. Hoffentlich tritt hier im Laufe der nächsten Zeit eine Besserung ein, denn der Dienst in der Wehr ist eine reine Sache der Nächstenliebe: Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr!" Dr. Franz Scheuermann 1929 zur Gründung einer FF | |||||
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Autor | Cars8ten8 K.8, Hambühren / Niedersachsen | 467684 | |||
Datum | 03.03.2008 07:33 | 10894 x gelesen | |||
Kurze Ergänzung: Natürlich wird die Einweisungsfahrt durch Unterschrift auch im Fahrtenbuch dokumentiert. | |||||
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Autor | Cars8ten8 K.8, Hambühren / Niedersachsen | 467683 | |||
Datum | 03.03.2008 07:30 | 11029 x gelesen | |||
Geschrieben von Torsten Günthereine kurze Frage: In welcher Form werden bei euch Einweisungsfahrten dokumentiert, bzw. verwendet ihr irgendwelche Formulare? Falls ja, mit welchem Inhalt? hallo Torsten, ein detaillierter Eintrag ins Dienstbuch sollte genügen, dass heisst es wird dokumentiert wer wann durch wen auf welchem Fahrzeug wie lange ausgebildet wurde. Bei uns beinhaltet die Einweiwsung eine Überlandfahrt, eine Ortsfahrt und eine Geländefahrt (bei Allradfahrzeugen). Im Anschluss bekommt der angehende Fahrer/Maschinist noch eine ausführliche Einweisung in die Pumpenanlage/Stromerzeuger. Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. Viele Grüße, Carsten | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Gifhorn / Niedersachsen | 467682 | |||
Datum | 03.03.2008 07:25 | 11008 x gelesen | |||
Hallo Das hört sich alles ganz gut an. Nur wer darf einweisen bzw. Einweisungsfahrten abhalten? Woher nimmt die Wehrführung das Wissen und Können um Fahrer zu beurteilen? In meinen Augen alles sehr schwammig und rechtlich nicht zu gebrauchen. Natürlich muss eine Unterweisung auf einem Einsatzfahrzeug erfolgen, die man auch dokumentieren sollte. Aber Feuerwehrkameraden mit gültiger Fahrerlaubnis das Fahren zu untersagen aufgrund von Abnahmen durch die Wehrführung, denn das wäre ja eine mögliche Konsequenz, halte ich für sehr fragwürdig. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 467673 | |||
Datum | 03.03.2008 01:15 | 11108 x gelesen | |||
Moin Regelung (wehrintern): Pro Fahrzeug mind. eine Einweisungsfahrt, um das jeweilige Gefährt bei Übungen und sonstigen Fahrten fahren zu dürfen. Es folgen weitere Einweisungsfahrten (bestenfalls bei anderen Einweisern, jeder hat so seine Steckenpferde). Wenn der eingewiesene sich sicher genug fühlt erfolgt eine Abnahme durch die Wehrführung, wenn da alles passt gibts die Freigabe für Einsatzfahrten. Das ganze für jedes Fahrzeug getrennt, wobei wohl klar ist dass der Aufwand einer Einweisung auf dem MTF eher gering ist ;o) "Einweisung" heißt nicht nur fahren, sondern vor allem auch Betrieb der Pumpen/Aggregate, Übersicht über die Beladung... eben alles, was ein Maschinist im Einsatz drauf haben muss. Dokumentation: Der Einweisende zeichnet in einer Exceltabelle ab, wen er in was eingewiesen hat. Darunter gibts die Unterschrift der Wehrführung wenn die Freigabe für Einsatzfahrten erteilt wurde. In der Umkleide hängt eine Liste aus, wer aktuell Freigaben für welche Fahrzeuge hat, damit man jederzeit den Überblick hat. Incl. ein paar Nachbesserungen im letzten Jahr haben wir dieses System seit drei bis vier Jahren, die Erfahrungen sind m.E. durchweg positiv. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 467638 | |||
Datum | 02.03.2008 20:50 | 11004 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Volker Ehrhardt Oder gibt es das nicht in Nds.? Richtig, gibt es nicht. Es gibt ja auch keine Pflicht zu Einweisungsfahrten. Dennoch sind sie sinnvoll. Wahrscheinlich handelt es sich auch in BW um eine feuerwehrinterne Regelung. Grüße Micha | |||||
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Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 467637 | |||
Datum | 02.03.2008 20:48 | 10965 x gelesen | |||
Also bei uns ist es so geregelt das erstmal 200km auf unserem TLF 16/25 gefahren werden müssen. Zu den Einweisungsfahrten gehört dann auch Pumpenbetrieb und andere Geräte wie Stromerzeuger, etc. laufen zu lassen. Nach den 200km gibts dann noch jeweils 50km auf den anderen Großfahrzeugen. Und immer erst wenn die Einweisung für das jeweilige Fahrzeug erfolgt ist darf es gefahren werden. Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 467636 | |||
Datum | 02.03.2008 20:46 | 11039 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker EhrhardtWas wären die geforderten Mindestkilometer? Ich habe da noch nie eine fest fixierte Vorgabe gesehen? Oder gibt es das nicht in Nds.? Diese ergeben sich aus einer internen Dienstweisung unserer Wehr. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Volk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen | 467633 | |||
Datum | 02.03.2008 20:44 | 11079 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens FischerDas wird dann eben so oft wiederholt bis die geforderten Mindestkilometer gefahren wurden auf dem entsprechenden Fahrzeug. Was wären die geforderten Mindestkilometer? Ich habe da noch nie eine fest fixierte Vorgabe gesehen? Oder gibt es das nicht in Nds.? Gruß, Volker Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten! | |||||
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Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 467629 | |||
Datum | 02.03.2008 20:26 | 11086 x gelesen | |||
Wird bei uns im Fahrtenbuch dokumentiert. Wird einmal als Einweisungsfahrt eingetragen und hinten unterschrieben dann der Einweisende und der eingewiesene Maschinist. Das wird dann eben so oft wiederholt bis die geforderten Mindestkilometer gefahren wurden auf dem entsprechenden Fahrzeug. Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | |||||
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Autor | Tors8ten8 G.8, Gifhorn / Niedersachsen | 467628 | |||
Datum | 02.03.2008 20:22 | 12306 x gelesen | |||
Hallo Kameraden, eine kurze Frage: In welcher Form werden bei euch Einweisungsfahrten dokumentiert, bzw. verwendet ihr irgendwelche Formulare? Falls ja, mit welchem Inhalt? Es geht um Einweisungen für neue Maschinisten und für neue Fahrzeuge. Bitte keine Grundsatzdiskussionen starten, ich freue mich über Antworten zur Dokumentation. Vielen Dank! Diese Angabe spiegelt meine persönliche Meinung wider, nicht zwingend die der eigenen Stadt- oder Ortsfeuerwehr. | |||||
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