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Thema | FwDV 2 für Bayern eingeführt? | 23 Beträge | |||
Rubrik | neue FwDV´s | ||||
Autor | Mark8us 8P., Traunstein / Bayern | 453764 | |||
Datum | 10.01.2008 19:42 | 11196 x gelesen | |||
Geschrieben von ----Michael Mehrl-- Warum heißen die Dinger denn wohl Dienstvorschriften? Die einzige Ausreißmöglichkeit in den FwDVs ist - dass die jeweiligen UVVs noch zu beachten sind! Yepp, soweit so richtig. ABER angenommen es wird gegen irgendeine Dienstvorschrift verstossen, ich nehme jetzt bewusst die UVV aus, wo es irgendwelche Probleme gibt. Und das können sehr vielfältige Probleme sein. Bsp. Ein Hausbesitzer, vom Hobby her Paragraphenreiter, ruft die Feuerwehr weil seine Hütte brennt. Schaut sich die Löscharbeiten an und da sein Haus evtl. abgebrannt ist kommt er auf die Idee ob die FW richtig gearbeitet hat. Dann liest er sich mal die Dienstvorschriften zum Löschgruppenaufbau duch. Und er wird sicher was finden was nicht so gelaufen ist wie es in den Dienstvorschriften steht. Dann könnte er den Klageweg beschreiten das die FW nicht richtig gearbeitet hat und er dadurch einen grösseren Schaden erlitten hat. Vermutlich kommt er nicht durch. Deswegen gehen wir von einer möglichst nahen Anlehnung der FwDv bei der Ausbildung aus und nicht von einer 100% Verbindlichkeit. Jaja und jetzt bitte nicht in der Luft zereissen sonst bleibt von mir nichts übrig ;-) Gruss Markus | |||||
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Autor | Mich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch. | 453724 | |||
Datum | 10.01.2008 17:57 | 11160 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus PerschlAber verbindlich wird die auf gar keinen Fall bei uns in der Ausbildung genutzt. Wo denn dann? Warum heißen die Dinger denn wohl Dienstvorschriften? Die einzige Ausreißmöglichkeit in den FwDVs ist - dass die jeweiligen UVVs noch zu beachten sind! Ansonsten schön brav dran halten. http://www.feuerwehr-saal.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 453050 | |||
Datum | 07.01.2008 23:10 | 11375 x gelesen | |||
Hallo Forum, Geschrieben von Franz-Peter Lössl die FwDV 2 ist in Bayern nicht eingeführt. So weit so gut. Aber: Geschrieben von Franz-Peter Lössl Die Liste der in Bayern eingeführten FwDVen zeigts nicht an. Hier sind noch die FwDV 2/1 und 2/2 von 1983 aufgeführt! Auch in diesen Vorschriften wurde eine "Vollausbildung" von 80 h in 2 Jahren nach der GA gefordert. Auch wenn diese auch meistens fehlte! Auch wurde dort schon eine Ausbildungsdauer von 40 h im Jahr je Feuerwehrangehörigem gefordert. Vorschriften lesen ist halt uncool, und was für Theoretiker. :-) Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 453003 | |||
Datum | 07.01.2008 21:21 | 11158 x gelesen | |||
Ja, aber daran gewöhnt man sich eher, weil das einen auch 2 Ortschaften weiter schon treffen kann ;-) Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 452999 | |||
Datum | 07.01.2008 21:15 | 11207 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppDas wird dann lustig, wenn ein Bayer vor den Bergen flieht, irgendwo anders (anderes BL) in die Feuerwehr eintreten will, und dieses Land dann merkt, das die Ausbildungen vorne und hinten nicht zusammenpassen Der muss jetzt auch schon feststellen, dass es in einigen BL Fahrzeuge gibt, die er gar nicht kennt;-) MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 452996 | |||
Datum | 07.01.2008 21:10 | 11113 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppDas wird dann lustig, wenn ein Bayer vor den Bergen flieht, irgendwo anders (anderes BL) in die Feuerwehr eintreten will, und dieses Land dann merkt, das die Ausbildungen vorne und hinten nicht zusammenpassen. Interessant wird es für denjeingen, der von Bayern wegzieht in dem Bewußtsein, daß er Oberlöschunterhäuptling ist und dann feststellen muß, daß andere dieses in ihrem Bundesland maximal mit dem erweiterten Hilfslöschknecht gleichsetzen würden und somit eine erneute Ausbildung zum Löschknecht (hü) verlangen. Dürfte etwas frustrierend sein... MkG Marc Neuste Information der Deutschen Bundespost -Fernmeldedienst- Rechtsnachfolgegesellschaft für den operativen Bereich: "Die anderen Netzanbieter sind nicht in der Lage einen Portierungsauftrag richtig auszufüllen. Daher sind die Anderen für die längeren Wartezeiten verantwortlich." "Sie können doch nicht einfach umziehen und gleichzeitig den Telefonanbieter wechseln. Sie müssen Kunde der Telekom bleiben und dürfen erst nach dem Umzug wechseln." Gesprächsfetzen aus einem Telefonat mit der Kundenbetreuung der DTAG | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 452994 | |||
Datum | 07.01.2008 21:06 | 11085 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Kruppmodifiziert= verringert? Ohne es jedoch abschließend zu wissen gehe ich davon fest aus... :-( Komisch, daß man in manchen Orten der Ansicht ist ehrenamtliche FA könnte einen gewissen Stundensatz gar nicht leisten (egal ob bei Aus- oder Fortbildung) obwohl am nächsten dicken Baum das Gegenteil bewiesen wird. MkG Marc Neuste Information der Deutschen Bundespost -Fernmeldedienst- Rechtsnachfolgegesellschaft für den operativen Bereich: "Die anderen Netzanbieter sind nicht in der Lage einen Portierungsauftrag richtig auszufüllen. Daher sind die Anderen für die längeren Wartezeiten verantwortlich." "Sie können doch nicht einfach umziehen und gleichzeitig den Telefonanbieter wechseln. Sie müssen Kunde der Telekom bleiben und dürfen erst nach dem Umzug wechseln." Gesprächsfetzen aus einem Telefonat mit der Kundenbetreuung der DTAG | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 452993 | |||
Datum | 07.01.2008 21:05 | 11154 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierNa das wird dann lustig...Das wird dann lustig, wenn ein Bayer vor den Bergen flieht, irgendwo anders (anderes BL) in die Feuerwehr eintreten will, und dieses Land dann merkt, das die Ausbildungen vorne und hinten nicht zusammenpassen. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 452992 | |||
Datum | 07.01.2008 21:03 | 11253 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen ObermeierAus dem bayerischen Entwurf war auch ersichtlich, dass bei gewissen Lehrgänge (immer wieder genanntes Beispiel: Gruppenführer) die Stundenzahl modifiziert werden sollmodifiziert= verringert? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Mark8us 8P., Traunstein / Bayern | 452989 | |||
Datum | 07.01.2008 20:36 | 11107 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Marc Dickey--- Aktenvermerk: Bei Übernahme eines FA aus Traunstein muß dieser komplett neu ausgebildet werden. LOL Sehr gut. Damit habe ich nicht gerechnet ;-) | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 452988 | |||
Datum | 07.01.2008 20:35 | 11096 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christi@n Pannier auf verschiedene Länderversionen bei den Feuerwehrdienstvorschriften einstellen. ist doch ein alter Hut, z.B. gab es in Niedersachsen eine "Einsatz- und Ausbildungsanleitung 'Grundtätigkeiten Löscheinsatz'" , im Rest galt die DV 1. Grüße Micha | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 452986 | |||
Datum | 07.01.2008 20:32 | 11184 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus PerschlIm Grossen und Ganzen werden die "Vorschriften" eher als Anlehnung benutzt. Aktenvermerk: Bei Übernahme eines FA aus Traunstein muß dieser komplett neu ausgebildet werden. MkG Marc Neuste Information der Deutschen Bundespost -Fernmeldedienst- Rechtsnachfolgegesellschaft für den operativen Bereich: "Die anderen Netzanbieter sind nicht in der Lage einen Portierungsauftrag richtig auszufüllen. Daher sind die Anderen für die längeren Wartezeiten verantwortlich." "Sie können doch nicht einfach umziehen und gleichzeitig den Telefonanbieter wechseln. Sie müssen Kunde der Telekom bleiben und dürfen erst nach dem Umzug wechseln." Gesprächsfetzen aus einem Telefonat mit der Kundenbetreuung der DTAG | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 452981 | |||
Datum | 07.01.2008 20:23 | 11442 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Jürgen Obermeier laut Information der SFS Würzburg (die u.a. auch für die Herausgabe der Lehrmittel in Bayern zuständig ist), wird die FwDV 2 im Laufe des Jahres 2008 eingeführt. Nachdem wir uns ja schon dran gewöhnt haben, dass - je nach örtlichen Gegebenheiten - ein LF 16/12 so ziemlich alles zwischen einem verkappten LF16-TS und einem LF24 sein kann und das für alle anderen Feuerwehrfahrzeuge neuerer Bauart im Prinzip ähnlich ist, dürfen wir uns zukünftig also auch auf verschiedene Länderversionen bei den Feuerwehrdienstvorschriften einstellen. Na das wird dann lustig... MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Jürg8en 8O., Kaikenried / Bayern | 452978 | |||
Datum | 07.01.2008 20:15 | 11486 x gelesen | |||
Hallo, laut Information der SFS Würzburg (die u.a. auch für die Herausgabe der Lehrmittel in Bayern zuständig ist), wird die FwDV 2 im Laufe des Jahres 2008 eingeführt. Wobei man vorsichtig sein muss, da eine ähnliche Info vom StMI lautete, dass die FwDV 2 im 4. Quartal 2004 eingeführt werden soll, was ja definitiv nicht geschehen ist. Es ist tatsächlich auch weiterhin Ziel, die bayerischen Feuerwehrschul-Lehrgänge mit in die FwDV 2 einzugliedern (was ich persönlich nicht für unbedingt notwendig erachte, da die FwDV 2 meiner Meinung nach nur die bundeseinheitlich geltenden Basis-Lehrgänge enthalten sollte). Aus dem bayerischen Entwurf war auch ersichtlich, dass bei gewissen Lehrgänge (immer wieder genanntes Beispiel: Gruppenführer) die Stundenzahl modifiziert werden soll (analog zu der alten, in Bayern noch geltenden FwDV 2). Gruß Jürgen Obermeier | |||||
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Autor | Mark8us 8P., Traunstein / Bayern | 452955 | |||
Datum | 07.01.2008 19:24 | 11840 x gelesen | |||
Also ich bin zufällig verantwortlich bei unserer FW für die FwDv ;-) Im Grossen und Ganzen werden die "Vorschriften" eher als Anlehnung benutzt. Sicher haben wir auch die FwDv 2. Aber verbindlich wird die auf gar keinen Fall bei uns in der Ausbildung genutzt. Gruss Markus | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 452820 | |||
Datum | 07.01.2008 12:00 | 11097 x gelesen | |||
Bitte noch ergänzen um die Tatsache, das in einer 60MannundeinTSF(oder ..A)-Wehr für den Großteil eine Grundausbildung TM1 (wenn überhaupt) vollkommen ausreicht... Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 452818 | |||
Datum | 07.01.2008 11:57 | 11143 x gelesen | |||
Servus, das wäre aber auch zuu schlecht gedacht.... Ich kann mir so überhaupt nicht vorstellen, wie dein Köpfchen auf solche Gedanken kommt ;-) Aber ich werd mir deine "schlechten Gedanken" mal im Hinterkopf behalten... Schönen Tag noch Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Franken (Bayern) | 452803 | |||
Datum | 07.01.2008 11:28 | 11465 x gelesen | |||
Hallo, danke für die Info, ist natürlich ein sinnvoller Grund. Ich habe in meinem von schlechten Gedanken geschwängerten kranken Hirn schon gedacht, dass man die in der FwDV 2 gestellten horrenden Stundenansätze für die Ausbildung eines Gruppenführers von wahnsinnigen 70 Stunden ausschließen will ;-) Dies könnte ja in manchen Teilen des Freistaats dazu führen, dass ein GF in Zukunft Standard-Einsatzlagen wie heranhängende Äste, umgefallene Reissäcke, Zimmerbrände oder VU von der Stange alleine abarbeiten könnte und eine Anwesenheit der halben Kreisbrandinspektion nicht mehr erforderlich wäre ;-( Oder dass die jährliche (fachliche) Fortbildung von mindestens 40 Stunden für manche Feuerwehren neben Körwa-Vorbereitung, Maibaumaufstellen, Faschingsball und Weihnachtsfeier sowie Absperrungsmaßnahmen für Faschingszug, Schützenfest und Jahrestreffen der Kleingärtner, Hooserer und Taubengoogerer einen nicht mehr zu leistenden zeitlichen Aufwand für die "Wir-sind-ja-nur-Freiwillig!"-Wehrler darstellt. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 452793 | |||
Datum | 07.01.2008 10:47 | 11314 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Franz-Peter Lössl Vielleicht mal beim BayStMI nachfragen ob an eine Einführung gedacht wird. m.W. gibts da noch "Unstimmigkeiten", weil die DV nicht "konform" ist mit Lehrgängen bzw. Ausbildungen, die es in Bayern gibt und die nach wie vor für sinnvoll gehalten werden, z.B. Leiter Atemschutz... mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Franken (Bayern) | 452767 | |||
Datum | 07.01.2008 08:26 | 11959 x gelesen | |||
Guten Morgen, die FwDV 2 ist in Bayern nicht eingeführt. Die Liste der in Bayern eingeführten FwDVen zeigts nicht an. Auch in der Zusammenstellung der nach dem 1. Januar 2007 fortgeltenden veröffentlichten bayerischen Verwaltungsvorschriften (= Bekanntmachungen) mit Stand vom 29. Dezember 2006 ist die FwDV 2 nicht drin. Wenn die FwDV 2 eingeführt sein sollte, dann müsste das im Laufe des letzten Jahres geschehen sein, da hat man nix dergleichen mitbekommen. Vielleicht mal beim BayStMI nachfragen ob an eine Einführung gedacht wird. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 452749 | |||
Datum | 06.01.2008 22:28 | 11324 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Michael Bleck Teilweise auch schon davor, zumal schon bei der Überarbeitung des Ausbildungsleitfadens "Truppmann Teil 1 Feuerwehr-Grundausbildung" in 2002 die Forderungen der neuen FwDV 2 berücksichtigt wurden. BTW: Weiß jemand, ab wann die Überarbeitung mit der neuen FwDV 3 rauskommt? Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern | 452698 | |||
Datum | 06.01.2008 19:00 | 11604 x gelesen | |||
Hallo Anton, soweit mir bekannt wurde die FwDV 2 gleich nach Ihrer Genehmigung und Einführungsempfehlung durch den AFKzV im März 2003 in Bayern eingeführt. Teilweise auch schon davor, zumal schon bei der Überarbeitung des Ausbildungsleitfadens "Truppmann Teil 1 Feuerwehr-Grundausbildung" in 2002 die Forderungen der neuen FwDV 2 berücksichtigt wurden. Siehe auch Bericht aus den Arbeitskreisen. MkG MB Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 452604 | |||
Datum | 06.01.2008 01:21 | 16302 x gelesen | |||
Hallo Forum, kann mir jemand sagen, ob die FwDV 2 (Ausbildung der FF) in Bayern verbindlich eingeführt worden ist? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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