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Thema | Geschwindigkeit | 20 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Udo 8Hel8mut8 H.8, Ruppichteroth / NRW | 446336 | |||
Datum | 11.12.2007 19:06 | 7608 x gelesen | |||
Na ja warum sollste denn auch schneller fahren. Wo liegt denn die Notwendigkeit ? | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 446313 | |||
Datum | 11.12.2007 17:48 | 7665 x gelesen | |||
Ja, m.E. der sicherste Weg. Ich denke das Auto muß auch nicht unbedingt schneller als 80-85 kmh laufen können,oder habt ihr Ausrückbereich von 300 km wo man mit Höchstgeschwindigkeit dann 10 min eher da wäre als mit 85 km/h ? :-) Unser TSF-W(MB 612, 5,7 to zGG) haben wir 1999 auch aus Burgstädt geholt,der regelt bei 100 km/h ab. Gruß Lars | |||||
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Autor | Matt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg | 446189 | |||
Datum | 11.12.2007 10:43 | 7549 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Michael Weyrich n der Norm für's TSF-W wird ein Begrenzer bei 120km/h gefordert (gut, da werden normalerweise auch max. 6 bzw. 6,3t zul. GG gefordert) In den überarbeiteten Normen TSF und TSF-W wird auch bei diesen Fahrzeugen die Höchstgeschwindigekit auf 100 km/h begrenzt. Grüße Matthias | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 446173 | |||
Datum | 11.12.2007 08:26 | 7637 x gelesen | |||
Hallo, in der Norm für's TSF-W wird ein Begrenzer bei 120km/h gefordert (gut, da werden normalerweise auch max. 6 bzw. 6,3t zul. GG gefordert). Bei größeren Fahrzeugen (auch schon im NE für das StLF10/6 mit 7,5t) wird üblicherweise ein Begrenzer bei 100km/h gefordert. Der ansonsten bei LKW gesetzlich vorgeschriebene Begrenzer bei ca. 90km/h muss bei Feuerwehrfahrzeugen nicht vorhanden sein, hier gibt es eine Ausnahme. Bei Nicht-Einsatzfahrten gelten die üblichen Grenzen nach StVO: Bis 7,5t (einschließlich): AB+außerorts 80km/h, innerorts 50km/h Über 7,5t: AB 80km/h, außerorts 60km/h, innerorts 50km/h Gruß, Michael | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 446148 | |||
Datum | 10.12.2007 23:10 | 7599 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco WeberGeschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h gedrosselt Das ist üblicherweise die Geschwindigkeitsbegrenzung seitens des Herstellers, damit extreme Achs/Getriebe Kombinationen nicht zu außergalaktischen Geschwindigkeiten führen... Manche Aufsichtsbehörden/IM fordern Begrenzungen bei 100 km/h o.ä. Hat aber alles nichts mit dem gesetzlichen Geschwindigkeitsbegrenzer von "80 km/h" aus der StVO zu tun, der aber tatsächlich auf Vmax = 90 km/h eingestellt ist... Evtl. lassen die groben Singlereifen nicht mehr zu, so daß der KFZ- Hersteller die gesetzliche Grenze nutzt. Gruß LP Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Marc8o W8., Pfaffschwende / Thüringen | 446132 | |||
Datum | 10.12.2007 21:28 | 7645 x gelesen | |||
Hallo und Danke für den Tip. Bei unserem Fahrzeug stand in den Lieferpapieren des Fahrgestellhersteller: " Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h gedrosselt " Werde mich da mal nach Bad Kö.wenden nicht das wir auch in zwei Mnaten das Problem bekommen. Homepage der Feuerwehr Pfaffschwende Marco | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 446074 | |||
Datum | 10.12.2007 17:50 | 7711 x gelesen | |||
Hallo Marco frag mal bei den Kameraden aus Weißenborn-Lüderode nach! Die hatten ein Theater mit der Abnahme in Bad Kö!!! Die haben ihren neuen LF 10/6 (Atego 1223) Allrad mit Singlebereifung nur abgenommen bekommen als der Begrenzer auf 80 km/h verbaut wurde..... MkG aus dem Eichsfeldkreis Lars | |||||
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Autor | Flor8ian8 F.8, Köfering / Bayern | 445638 | |||
Datum | 08.12.2007 00:22 | 7637 x gelesen | |||
Das ist keine Ausnahme. Normale Regelung nach StVO. < 7,5 t: Ausserorts 80km/h BAB 80km/h > 7,5 t: Ausserorts 60km/h BAB 80km/h | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 445593 | |||
Datum | 07.12.2007 20:10 | 7597 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Böhmfeldeine Ausnahme gibt es, ihr dürft auf Landstraßen 80 statt 60 fahren ??? 80 km/h , weil rotes Auto oder weil unter 7,5 T? Dann ist es aber keine Ausnahme.... Gruß LP Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 445592 | |||
Datum | 07.12.2007 20:08 | 7604 x gelesen | |||
... früher gab es immer das blöde Geschwätz, daß im Gesetz die Rede von "LKW" sei und die Feuerwehr ja "So.KFZ -Feuerwehr" und damit die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht gelten würden. War damals schon Käse, und heute erst recht, weil im Gesetz überhaupt nichts von LKW, sondern von "KFz mit eine zulässigen Gesamtmasse von..." steht.... Gruß LP Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 445567 | |||
Datum | 07.12.2007 19:22 | 7618 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von ---Marco Weber--- Dachte ich mir ja auch doch wie das immer so ist muss es immer einige geben die alles besserwissen wollen und deshalb wollte ich es genau wissen und fragte hier nach. Es ist allgemein ein weit verbreiteter Irrtum, dass es "Geschwindigkeitsbeschränkungen für LKW" oder "LKW-Überholverbote" geben würde. Dadurch erklärt sich auch der immer mal wieder aufkeimende Gedanke, dass das alles für (die meisten) Fw-Fahrzeuge nicht gelten würde, weil das ja eben keine LKW sondern sonstige Kraftfahrzeuge sind. Aber: Die StVO verwendet andere Formulierungen, z.B. "Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibussen" für das Überholverbot. Damit darf also ein solcher LKW auf der Autobahn so schnell fahren wie die PKWs, und auch bei Zeichen 277 überholen, ein So-Kfz Feuerwehr mit 7,5t zGM jedoch (ohne Sonderrechte) nicht. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Heimstetten / Bayern | 445544 | |||
Datum | 07.12.2007 18:25 | 7633 x gelesen | |||
eine Ausnahme gibt es, ihr dürft auf Landstraßen 80 statt 60 fahren. Gruß Markus www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München) | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 445541 | |||
Datum | 07.12.2007 18:17 | 7616 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco WeberGelten bei Nichteinsatzfahrten ohne SoSi die gleichen Geschwindigkeitsbegrenzungen wie für LKW (z.B.Autobahn 80km/h)? Hallo Marco, natürlich gilt für Fahrten ohne SoSi die StVO. Warum auch anders. Nur weil das Auto rot ist und so komische blaue Lampen drauf hat, kann man nicht fahren, wie man will. Obwohl, auch bei Fahrten mit SoSi würde ich die StVO nicht außer acht lassen. Wenn du mit 7,49 to und mit über 80 km/h in eine brenzlige Situation kommst, weißt du, wovon ich rede. Also immer mit angepasster Geschwindigkeit zum Einsatz. Ich kann mich erinnern, dass ich als Maschinist auf dem LF 16 mit ca. 30 bis 40 km/h zu VU Klemm gefahren bin. War grad Glatteis auf der Straße. Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Gefallen wollen heißt sich erniedrigen. (Gustave Flaubert) Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 445539 | |||
Datum | 07.12.2007 18:12 | 7643 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco WeberGelten bei Nichteinsatzfahrten ohne SoSi die gleichen Geschwindigkeitsbegrenzungen wie für LKW (z.B.Autobahn 80km/h)? Hallo, in dem Fall gilt die StvO wie für jeden anderen LKW auch! Wieso sollte es was anderes sein? Nur weil das Fahrzeug rot ist und Pickel aufm Dach hat? MkG Patricia | |||||
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Autor | Marc8o W8., Pfaffschwende / Thüringen | 445538 | |||
Datum | 07.12.2007 18:12 | 7726 x gelesen | |||
Danke!!! Dachte ich mir ja auch doch wie das immer so ist muss es immer einige geben die alles besserwissen wollen und deshalb wollte ich es genau wissen und fragte hier nach. Marco Feuerwehr Pfaffschwende | |||||
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Autor | Jörg8 R.8, Steppach / Bayern | 445536 | |||
Datum | 07.12.2007 18:10 | 7578 x gelesen | |||
.... wieder mal zu langsam :-) Jörg | |||||
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Autor | Jörg8 R.8, Steppach / Bayern | 445535 | |||
Datum | 07.12.2007 18:09 | 7671 x gelesen | |||
Hallo Marco Warum sollte dies nicht so sein?! Auch an Überholverbot und Durchfahrtsbeschränkungen müßt ihr euch halten. Gerade noch mehr, wenn ihr in anderen Bundesländern unterwegs seid. Da ist überhaupt nix mehr los mit "hoheitlich". Ich wüßte kein Gesetz, wo dies der Feuerwehr erlaubt wird. Gruß Jörg P.S. Sind gerade auch mit 80 km/h über 400 Km heimgefahren mit dem NEUEN... | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 445534 | |||
Datum | 07.12.2007 18:08 | 7637 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marco Weber Gelten bei Nichteinsatzfahrten ohne SoSi die gleichen Geschwindigkeitsbegrenzungen wie für LKW ... was denn sonst ? Lkw unter 7,5t = außerorts und BAB 80 km/h Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 445533 | |||
Datum | 07.12.2007 18:06 | 7667 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco WeberGelten bei Nichteinsatzfahrten ohne SoSi die gleichen Geschwindigkeitsbegrenzungen wie für LKW (z.B.Autobahn 80km/h)? natürlich! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Marc8o W8., Pfaffschwende / Thüringen | 445530 | |||
Datum | 07.12.2007 17:59 | 8737 x gelesen | |||
Hallo wir befinden und kurz vor der Abholung unseres neuen Löschfahrzeuges. Es handelt sich um einen TSF/W auf einem 7,49t Frontlenkerfahrgestell (MB Atego816). Jetzt kam in Kreisen unserer Kameraden die Frage auf, welche Geschwindigkeit bei Bewegungsfahrten und der Überführung (500km) gefahren werden darf. Gelten bei Nichteinsatzfahrten ohne SoSi die gleichen Geschwindigkeitsbegrenzungen wie für LKW (z.B.Autobahn 80km/h)? Mit kameradschaftlichem Gruß Marco Es war schon immer eine Ehr, zu dienen in der Feuerwehr!! | |||||
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