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Thema | Anerkenung von Lehrgängen | 54 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 434175 | |||
Datum | 20.10.2007 15:16 | 17374 x gelesen | |||
Hallo Bernadette, ich habe seinerzeit den Fährenführerschein bei der Bundeswehr während der Wehrübung gemacht. Dauerte 3 Tage und dann durft ich jede Fähre zwischen Ulm und Passau auf der Donau führen. Und ich denke doch, dass beim Bund auch auf die gute Ausbildung wert gelegt wird. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 433917 | |||
Datum | 19.10.2007 10:29 | 17381 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Roleff
Ich kenne keinen Fachausbilder KS weit und breit. Auch die Fachausbilder die GF/ZF sind haben alle nur den Fachausbilder San gemacht. Geschrieben von Michael Roleff Meist vorher schon Ausbilder und dann GF oder eher umgekehrt ? Beiden in gleichen Anteilen Geschrieben von Michael Roleff San oder KS ? Wie oben geschrieben: San Wobei ich auch einige Fachausbilder San/RD kenne. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Hauk8e H8., Negernbötel / S-H | 433896 | |||
Datum | 19.10.2007 08:47 | 17376 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Gerrit Darkow Auf E-Mails wird irgendwie nicht geantwortet. Zumindest wurde meine Anfrage zu dem gleichen Thema nicht beantwortet und von Kameraden weiß ich, dass es Ihnen ebenso erging. Die Ausbilder haben auch noch etwas anderes zu tun und machen das beantworten von E-Mails so nebenbei. Deshalb sollte man zwei Wochen schon mindestens warten oder sich an das IM wenden. Gruß Hauke Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw.. Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden! FF Negernbötel | |||||
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Autor | Bern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern | 433866 | |||
Datum | 18.10.2007 22:26 | 17363 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Michael Roleff--- Bezahlt also der OV innerhalb des THW belegte Lehrgangsplätze ? Hallo, wir sind halt nun mal "ein" THW, dass "einen" Haushalt hat. Und in diesem Haushalt ist ein Titel "Ausbildung auf Bundesschulen" eingeplant. Dass dieses Geld den Ortsverbänden dann nicht mehr zugewiesen werden kann, sollte damit wohl jedem klar sein. Grüße Bernadette | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 433848 | |||
Datum | 18.10.2007 21:10 | 17539 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen WenzelSchon wegen der Kosten für Lehrgangsplätze ist eine Verwendungsfremde Belegung meistens nicht möglich. Bezahlt also der OV innerhalb des THW belegte Lehrgangsplätze ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Jürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen | 433846 | |||
Datum | 18.10.2007 20:40 | 17327 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffWerden beim THW nur FüKr gemäß STAN ausgebildet, oder bei interesse ect. auch über Soll ? Grundsätzlich gibt es eine Regelung, welche die Voraussetzungen für den jeweils nächsten Ausbildungsschritt/Lehrang regelt. Dieses wird auch in unserem Internen System/Rechnerverbund überwacht. Aus der vorgesehenen Verwendung ergeben sich die zu belegenden Ausbildungsschritte/Lehrgänge. Schon wegen der Kosten für Lehrgangsplätze ist eine Verwendungsfremde Belegung meistens nicht möglich. Die Begriffe "grundsätzlich" und "meistens" implizieren aber auch die Möglichkeit der Abweichungen von diesem vorgeschriebenen Weg. So gibt es Doppelfunktionen oder aufeinanderfolgend verschiedene Verwendungen (oder andere Wege ;-) ) die eine lehrgangsbegleitete Über- oder Zusatzqualifikation ermöglichen. Gruss Jürgen Wenzel TETRA-Digitalfunk im THW // Das THW in Google Earth Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 433803 | |||
Datum | 18.10.2007 18:22 | 17451 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffWürde die FW nicht als FD-Brandschutz in die 3. Gruppe fallen ? Nein, da Feuerwehr eine Organisation (SB) und nicht ein Fachdienst ist und auch die Realität zeigt, daß die Feuerwehren mehr als nur einen Fachdienst abdecken. Betrachtet man allein die Feuerwehr und läßt mal die absoluten Seltenheiten heraus kommt man allein auf grob gesagt drei Bereiche: Brandschutz, THL und Gefahrgut/ABC. Über den Weg man das alles nun in ein gesamtes Fachdienstsystem bringen kann bin ich mir noch nicht gänzlich im klaren. Fakt ist jedoch, daß die altbekannte Fachdiensteinteilung aus den Zeiten vor Verkündigung des Weltfriedens da nicht ganz greifen kann und wird. Geschrieben von Michael Roleff Würdest Du Sanitätsdienst und Betreuungsdienst zusammenfassen oder getrennt haben wollen ? Ja und Nein, gleiches gilt auch für die Bereiche Brandschutz/ABC. Beide Bereichsdoppel beinhalten Elemente des jeweils anderen. Diese jedoch in einer Tiefe, daß man sie sicherlich nicht in einer Basisausbildung aller Fachdienste integrieren könnte. Denkbar wäre eine Splittung der jeweiligen Fachdienstausbildung (aller Ebenen) in einen etwas allgemeineren Teil, welcher übergreifend für ein Fachdienstdoppel angeboten wird und einen gänzlich Fachdienstspezifischen Teil. Geschrieben von Michael Roleff wie würdest Du das THW in dem System einbinden/darstellen ? Die Grundstruktur der THW-Ausbildung ist bereits jetzt ähnlich der von mir beschriebenen denkbaren Gesamtstruktur. Eine Einbindung dürfte also machbar sein, wobei man sich da sicherlich im Vorfeld über die Gesamtsystematik im klaren sein muß. Geschrieben von Michael Roleff Würde das nicht als Tagesseminar gehen ? Vermutlich schon, wobei da auch sicherlich zwischen dem notwendigen Wissen für Mannschaft, Unterführer und Führer unterschieden werden muß. Die Gesamtstruktur einer solchen Ausbildung läßt sich vermutlich so beschreiben: Mannschaft: - Basisausbildung (Org und FD-Unabhängig) - Org-Spezifische Basisausbildung (FD-Unabhängig) - Landesrechtsgrundlagen f. Mannschaft - evtl. FD-Übergreifende Vorausbildung für sich teilw. überschneidende Fachdienste - FD-Spezifische Basisausbildung - ggf. TE-Bezogene Basisausbildung anschließend (auch für UF/F): - FD/TE-Bezogene Weiterbildungen - FD/TE-Bezogene Spezialausbildungen (Spezialgerät/-fahrzeuge) - ggf. weitere TE oder FD - Basisausbildung - FD-Unabhängige (=FD-Übergreifende) Spezialausbildungen - Org-Spezifische Aus-/Fortbildungen Unterführer:(Mindestweiterbildungsstufe in einem FD im allgemeinen und ggf. einer TE im Besonderen erreicht) - Lehrgang für Unterführer (allg. Org/FD unabhängig) - Lehrgang für Unterführer der Organisation (FD unabhängig) - Landesrechtsgrundlagen f. Unterführer - evtl. FD-Übergreifende Vorausbildung für Unterführer für sich teilw. überschneidende Fachdienste - Lehrgang für Unterführer des Fachdienstes - ggf. Lehrgang für Unterführer der TE Führer:(Mindestweiterbildungsstufe in einem FD im allgemeinen und ggf. der TEs im Besonderen erreicht) - Lehrgang für Führer (allg. Org/FD unabhängig) - Lehrgang für Führer der Organisation (FD unabhängig) - Landesrechtsgrundlagen f. Führer - evtl. FD-Übergreifende Vorausbildung für Führer für sich teilw. überschneidende Fachdienste - Lehrgang für Führer des Fachdienstes Übergeordneter Führer:(Führer in mind. einem Fachdienst, Basiskenntnisse in weiteren Fachdiensten) - Lehrgang für übergeordnete Führer (allg. Org/FD unabhängig) Neben der bereits erwähnten Systemdurchlässigkeit können so auch die Qualifikationsprofile für verschiedene Positionen differenzierter festgelegt werden. Auch bietet die organisations- und fachdienstübergreifende Ausbildung die Möglichkeit des übergreifenden Kennenlernens und dadurch auch eine Verringerung der Schnittstellenprobleme im Einsatzfall. Auch sind die jeweiligen Lehrgänge vorraussichtlich im Einzelnen kürzer, so daß sie sich eher dafür eignen sich in das Arbeitsleben / die Freizeit der Helfer zu integrieren. Doch nochmal: Dies alles ist nicht machbar ohne einen Landes- sowie organisationsübergreifenden Konsens und der praktischen Umsetzung des Selbigen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 433792 | |||
Datum | 18.10.2007 17:29 | 17379 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Dickey- Lehrgang für (Unter-)Führer der Feuerwehren (Mindestwissen was eine entsprechende Kraft auf der Ebene Wissen sollte) Würde die FW nicht als FD-Brandschutz in die 3. Gruppe fallen ? Würdest Du Sanitätsdienst und Betreuungsdienst zusammenfassen oder getrennt haben wollen ? wie würdest Du das THW in dem System einbinden/darstellen ? Geschrieben von Marc Dickey Wenn man jetzt die bundeslandspezifischen Rechtsgrundlagen auch noch in einen eigenen Lehrgang packt, Würde das nicht als Tagesseminar gehen ? Jeweils TN nur aus einem BL vorrausgesetzt. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 433791 | |||
Datum | 18.10.2007 17:22 | 17314 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeMuss die Ausbilder Ausbildung nicht auch Bestandteil der GF Ausbildung sein? Zumindest in einem geringen Umfang von z.B. 40 Std. Die (Teil-)Einheitsführer sollten meines Erachtens zumindest in der Lage sein die ihnen unterstellten Kräfte im Bereich von Basistätigkeiten am Standort fortzubilden (Begriff i.S.d. FwDV 2). Neben demFachwissen, welches sie eigentlich haben sollten ist dafür meines Erachtens auch im gewissen Rahmen eine Ausbildereignung vonnöten. Diese muß jedoch nicht in dem Maße ausgeprägt sein wie für die jeweiligen Fachausbilder. Gleichermaßen benötigt ein (Fach-)Ausbilder meines Erachtens im gewissen Rahmen auch Fähigkeiten und Wissen, einer (Fach-)Führungskraft. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 433790 | |||
Datum | 18.10.2007 17:20 | 17308 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian RiekeWachleiter (ab einem Stichdatum) der DLRG müssen alle 4 Jahre ein Auffrischungsseminar auf Landes-oder Bundesebene besuchen, um die Gültigkeit zu verlängern. Welchen Umfang hat diese Fobi und welche Quali haben die Ausbilder ? Welchen Status hat jemand der die Fobi nicht besucht ? Wird der dann zum GF o.ä. zurückgestuft ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 433788 | |||
Datum | 18.10.2007 17:18 | 17304 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannWerkfeuerwehren Beispiele ? Uniklinikum AAchen ist bekannt. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 433786 | |||
Datum | 18.10.2007 17:15 | 17338 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Michael Roleff Wo ? Für FüKr ? Für Ausbilder ist mir das schon seit Jahren bei den HIOs bekannt. Wachleiter (ab einem Stichdatum) der DLRG müssen alle 4 Jahre ein Auffrischungsseminar auf Landes-oder Bundesebene besuchen, um die Gültigkeit zu verlängern. Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 433784 | |||
Datum | 18.10.2007 17:10 | 17396 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian RiekeUnd diese MHD gibt es bereits bei anderen Organisationen Wo ? Für FüKr ? Für Ausbilder ist mir das schon seit Jahren bei den HIOs bekannt. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 433783 | |||
Datum | 18.10.2007 17:03 | 17369 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernadette Schedlals Truppführer im THW, bin ich der Vertreter des Gruppenführers Werden beim THW nur FüKr gemäß STAN ausgebildet, oder bei interesse ect. auch über Soll ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 433782 | |||
Datum | 18.10.2007 17:01 | 17317 x gelesen | |||
Geschrieben von Stephan BreuerWelche Qualifikation haben die Ausbilder? Fachausbildung + Führungslehrgang (GF/ZF); Fachausbildung + Führungsausbildung + Fachausbilder oder Fachausbildung + Ausbilder Fachausbildung. (Ich verstehe jetzt unter Fachausbildung umfassend die Ausbildung für Tätigkeiten, die von Helfern ohne Führungsfunktion ausgeführt werden). Abgeschlossen FD-Ausbildung, mind. GF (aber auch ZF, OrgL, VF), Ausbilder, Fachausbilder, teilweise sogar Lehrbeauftragte. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 433781 | |||
Datum | 18.10.2007 16:53 | 17327 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeBei der JUH gilt für die Fachausbilder San (das sind die die die Basisausbildung entsprechend TM1/2 machen). Dürfte nicht ganz stimmen, da die KS-Ausbildung mit dem G 1 beginnt, wozu der Fachausbilder KS benötigt wird. Mangels Masse wird das in der Fläche dann auch von den FA San durchgeführt. Geschrieben von Ingo zum Felde Die meisten GF die ich kenne sind kein Ausbilder. Der GF ist JUH-intern Vorraussetzung zum Fachausbilder KS. Geschrieben von Ingo zum Felde Einige sind auch Ausbilder EH Meist vorher schon Ausbilder und dann GF oder eher umgekehrt ? Geschrieben von Ingo zum Felde wenige auch gleichzeitig Fachausbilder San oder KS ? Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 433766 | |||
Datum | 18.10.2007 15:26 | 17349 x gelesen | |||
Geschrieben von Stephan BreuerWelche Qualifikation haben die Ausbilder? Bei der JUH gilt für die Fachausbilder San (das sind die die die Basisausbildung entsprechend TM1/2 machen). Sanitätsausbildung (i.d.R. RS/RA) + Ausbilder EH (2 Wochenenden + Praxis+ 1 Wochenende) + Fachausbilder (2 Wochenenden + Praxis+ 1 Wochenende) Die meisten GF die ich kenne sind kein Ausbilder. Einige sind auch Ausbilder EH, wenige auch gleichzeitig Fachausbilder). Gruß Ingo | |||||
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Autor | Bern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern | 433764 | |||
Datum | 18.10.2007 15:17 | 17434 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Stephan Breuer--- Wie ist eigentlich der Truppführer beim THW einzuordnen Hallo Stephan, als Truppführer im THW, bin ich der Vertreter des Gruppenführers und brauch, um endgültig für 5 Jahre berufen zu werden, die gleiche Ausbildung wie mein Gruppenführer, Grundausbildung so ca. 60 - 80 Stunden, Fachkunde für UF 1 Woche Bundesschule, Führungssystem Fachteil Theorie 1 Woche Bundesschule und Führungssystem Fachteil Praxis noch mal 1 Woche Bundesschule. Ach ja und als Truppführer speziell bei mir in der Wassergefahren soll ich noch den Bootsführerschein 3 Wochen Bundesschule und den Fährenführer nochmals 1 Woche Bundesschule haben. Die beiden braucht mein Gruppenführer nicht. Grüße Bernadette | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 433762 | |||
Datum | 18.10.2007 15:15 | 17393 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Thomas Edelmann Wenn man das Paket aufschnürt, dann werden die "experten" die Inhalte vergleichen, und dann kommt man schnell darauf, dass der Lehrplan von 1990 nicht das beinhaltet was heute verlangt wird. Das ist ja bereits bekannt, aber das fordere ich auch nicht. Aber auch wenn es schonma länderspezifische Lehrmeinungen gibt, so wird im Grundsatz das Gleiche unterrichtet und vermittelt. Aber in 50% der Lehrgangsdauer kann ich nicht mehr von diesem Grundsatz ausgehen. Geschrieben von Thomas Edelmann Das hat dann die Konsequenz dass Lehrgänge ein MHD bekommen. Und diesen zusätzlichen Ausbildungsaufwand will niemand zur Kenntnis nehmen, weil dann müßte er auch sagen wie der geleistet werden soll. Das wurde ja eigentlich erkannt. Ein GF von 1980 ohne Fortbildung und in ner überschaubaren Wehr mit Blick knapp an den Tellerrand des eigenen Zuständigkeitsbereiches ist evt. einsatztaktisch mindestens "fragwürdig". Und dafür gibt es Fortbildungen auf Stadt-,Kreis- oder Landesebene. Und diese MHD gibt es bereits bei anderen Organisationen und ich gehe davon aus, dass es mittelfristig auch bei Feuerwehrs kommen wird. Man beachte den Vorstoss der AGBF für den hauptamtlichen Bereich mit dem Punktesystem. Oder die Fortbildung der AGW alle 5 Jahre! Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Step8han8 B.8, Wesseling / NRW | 433759 | |||
Datum | 18.10.2007 15:04 | 17324 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Thomas Edelmann Das hat dann die Konsequenz dass Lehrgänge ein MHD bekommen. MHD - Mindeshaltbarkeitsdatum? Fortbildungsseminare gibt es durchaus, aber nicht alle GF nutzen diese. Auch die Qualität der Fortbildung innerhalb der eigenen Wehr ist durchaus unterschiedlich. Ich fände es aber nicht schlecht, wenn es eine Reglementierung über die regelmäßige Fortbildung auch und gerade bei Führungskräften gäbe. Für RS/RA gibt es das ja schon heute und die müssen doch auch ehrenamtliche ableisten. Gruß Stephan | |||||
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Autor | Step8han8 B.8, Wesseling / NRW | 433757 | |||
Datum | 18.10.2007 14:56 | 17506 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Ingo zum Felde Bei mir in der lokalen Gliederung der HiOrg ist die Ausbildung der Helfer weitestgehend von den Führungsfunktionen getrennt. Welche Qualifikation haben die Ausbilder? Fachausbildung + Führungslehrgang (GF/ZF); Fachausbildung + Führungsausbildung + Fachausbilder oder Fachausbildung + Ausbilder Fachausbildung. (Ich verstehe jetzt unter Fachausbildung umfassend die Ausbildung für Tätigkeiten, die von Helfern ohne Führungsfunktion ausgeführt werden). Geschrieben von Ingo zum Felde Bei THW und FW habe ich es aber eher so kennen gelernt, dass die GF die Ausbilder sind. Muss die Ausbilder Ausbildung nicht auch Bestandteil der GF Ausbildung sein? Zumindest in einem geringen Umfang von z.B. 40 Std. Wäre wünchenswert, ist aber aus Zeitgründen nicht leicht machbar. 40 Std. entsprechen einer Woche, bzw. 4 WE Lehrgang. Im Gruppenführerlehrgang für hauptamtliche Gruppenführer (BmDF, BIII) ist der Ausbilderlehrgang Feuerwehr enthalten. Für ehrenamtliche Gruppenführer wird er in NRW als eigener Lehrgang (F Ausbilder) am IdF angeboten und berechtigt dazu Truppmann-/Truppführerlehrgänge zu leiten. Für Fachlehrgänge (z.B. AbStusi) gibt es spezielle Ausbilderlehrgänge, die den F-Ausbilder vorraussetzen. Auf Standortebene ist es aber nicht unüblich dass alle GF/ZF und auch Mannschaftsdienstgrade ausbilden. Deshalb enthält der GF-Lehrgang in NRW auch gigantische zwei Stunden Unterrichtslehre am Tag nach der Prüfung (wer ist da wirklich aufnahmefähig?) zwischen Fahrzeugpflege und Zeugnisausgabe. Wie ist eigentlich der Truppführer beim THW einzuordnen? Ist er wie bei der Feuerwehr keine Führungskraft oder kann er auch taktisch selbsztändige Einheiten unter Gruppenebene führen? Gruß Stephan | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 433751 | |||
Datum | 18.10.2007 14:45 | 17334 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Rieke Ich denke, dass ist der falsche Denkansatz. Das System Feuerwehr wird gesprengt, in dem ein Land von 16 meint, vom deutschen Standard der 2 Wochen abweichen zu müssen. Wenn man das Paket aufschnürt, dann werden die "experten" die Inhalte vergleichen, und dann kommt man schnell darauf, dass der Lehrplan von 1990 nicht das beinhaltet was heute verlangt wird. Das hat dann die Konsequenz dass Lehrgänge ein MHD bekommen. Und diesen zusätzlichen Ausbildungsaufwand will niemand zur Kenntnis nehmen, weil dann müßte er auch sagen wie der geleistet werden soll. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Onno8 E.8, Crawinkel & Halle(Saale) / TH & LSA | 433749 | |||
Datum | 18.10.2007 14:38 | 17342 x gelesen | |||
Hi! Ich bin von Thüringen nach Sachsen-Anhalt gewechselt. Kurze Anfrage per Mail beim Innenministerium und nach ein paar Tagen hatte ich die Antwort, dass Lehrgänge nach FwDVen anerkannt werden. Grüße -alles meine ganz private Meinung- | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 433742 | |||
Datum | 18.10.2007 14:04 | 17380 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian RiekeDLRG siehe hier!!! da steht aber nicht wie lange so ein Lehrgang dauert (wo gibt es landesrechtliche Vorschriften Wasserrettung?) Gruß Ingo | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 433740 | |||
Datum | 18.10.2007 13:52 | 17394 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Ingo zum Felde Wie sieht eigentlich die GF Ausbildung bei THW und DLRG (Wasserrettung) aus? DLRG siehe hier!!! Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 433734 | |||
Datum | 18.10.2007 13:46 | 17497 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeySchlußfolgerung: Trennung von Fach- und Führungsausbildung prinzipiell gute Idee. Wie sieht eigentlich die GF Ausbildung bei THW und DLRG (Wasserrettung) aus? Bei mir in der lokalen Gliederung der HiOrg ist die Ausbildung der Helfer weitestgehend von den Führungsfunktionen getrennt. Bei THW und FW habe ich es aber eher so kennen gelernt, dass die GF die Ausbilder sind. Muss die Ausbilder Ausbildung nicht auch Bestandteil der GF Ausbildung sein? Zumindest in einem geringen Umfang von z.B. 40 Std. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 433731 | |||
Datum | 18.10.2007 13:21 | 17419 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Thomas Edelmann um die sich entwickelnden Misstöne rauszubekommen, ich bin weder dafür dass: Da sind wir einer Meinung. Geschrieben von Thomas Edelmann Grundsätzlich muß man allerdings vorsichtig sein wenn man fordert die gängige Praxis der Lehrgangsanerkennung zu ändern. Das würde das System Feuerwehr wie wir es kennen, sprengen. Ich denke, dass ist der falsche Denkansatz. Das System Feuerwehr wird gesprengt, in dem ein Land von 16 meint, vom deutschen Standard der 2 Wochen abweichen zu müssen. Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 433729 | |||
Datum | 18.10.2007 13:15 | 17412 x gelesen | |||
Geschrieben von Stephan BreuerBei mir war im GF-Lehrgang ein Teilnehmer von einem Umweltschutzzug. Die haben nur Sonderfahrzeuge. Er meinte auch, dass alles was er hier an Brandbekämpfung und TH macht, also der gesamte praktische Teil, in seiner Einheit mangels Ausrüstung nicht anwenden kann. Schlußfolgerung: Trennung von Fach- und Führungsausbildung Denkbare Spaltungsmöglichkeit: - Lehrgang für (Unter-)Führer (allg. Org/FD unabhängig) - Lehrgang für (Unter-)Führer der Feuerwehren (Mindestwissen was eine entsprechende Kraft auf der Ebene Wissen sollte) - Lehrgang für (Unter-)Führer des Fachdienstes (fachdienstspezifische Einsatztaktik) Wenn man jetzt die bundeslandspezifischen Rechtsgrundlagen auch noch in einen eigenen Lehrgang packt, dann könnte man organisations-, fachdienst- und bundeslandübergreifend die größtmögliche Durchlässigkeit erreichen und somit dafür sorgen, daß bei entsprechenden Wechseln der Ausbildungsaufwand bei größtmöglicher Ausbildungsanpassung verringert wird. Würde aber eine entsprechende Einigung voraussetzen... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 433723 | |||
Datum | 18.10.2007 12:39 | 17344 x gelesen | |||
Hallo, um die sich entwickelnden Misstöne rauszubekommen, ich bin weder dafür dass: - die GF ausbildung auf eine Woche reduziert wird - die Einheitlichkeit in der Feuerwehrausbildung und Ausrüstung weiter reduziert wird Eher ist das Gegenteil der Fall. Was ich beschrieben habe sind einfach Fakten. Auch ich glaube nicht, dass ein GF nach 20 Jahren TSA Wehr in einer FF wie die in der ich jetzt Mitglied bin ( 6 LZ mit TLF 16/25, LF 16, LF 8/6, LF 10/6, DLK 23/12, RW, RW 1, GW-G, GW-ÖL) einen leichten Stand hätte. Entweder man lernt sehr schnell sehr viel oder man schafft es nicht. Grundsätzlich muß man allerdings vorsichtig sein wenn man fordert die gängige Praxis der Lehrgangsanerkennung zu ändern. Das würde das System Feuerwehr wie wir es kennen, sprengen. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 433701 | |||
Datum | 18.10.2007 10:50 | 17358 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Stephan Breuer Bei mir war im GF-Lehrgang ein Teilnehmer von einem Umweltschutzzug. Die haben nur Sonderfahrzeuge. Hm, kenne ich so nicht. Ok. Aber das war einer von 24 und wie oft kommt das in allen Lehrgängen des IdF vor? Man kann nicht den kleinsten gemeinsamen Nenner zur Grundlage nehmen und da sind sich ja auch 15 von 16 Bundesländern einig. Und wenn ich das so sehe, kann ich logischerweise keinen kürzeren Lehrgänge als gleichwertig anerkennen Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Step8han8 B.8, Wesseling / NRW | 433700 | |||
Datum | 18.10.2007 10:45 | 17434 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Christian Rieke ffentliche Feuerwehren? Da hab ich noch nicht eine einzige in NRW kennengelernt und ich komme nicht grad aus ner Großstadt. Und den Lehrgang bestehen auch manch andere Kandidaten nicht, was wohl auch seine Gründe hat. Bei mir war im GF-Lehrgang ein Teilnehmer von einem Umweltschutzzug. Die haben nur Sonderfahrzeuge. Er meinte auch, dass alles was er hier an Brandbekämpfung und TH macht, also der gesamte praktische Teil, in seiner Einheit mangels Ausrüstung nicht anwenden kann. Gruß Stephan | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 433697 | |||
Datum | 18.10.2007 10:29 | 17481 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Thomas Edelmann Grundsätzlich kannst man davon ausgehen, dass die Anforderungen gleich sind. Feuer brennt überall gleich Full ACK. Geschrieben von Thomas Edelmann d. h. der bayerische GF kriegt von seinen Kollegen das was er braucht noch beigebracht, genauso wie es dem Kollegen aus NRW geht. Nur hat der Kollge aus NRW wahrscheinlich weniger Lücken. Mit dem Argument könnte man die gesamte Ausbildung einstampfen und es in Eigenregie machen. Man kriegt es ja von seinen Kollegen beigebracht. Dann hat man nämlich überhaupt keine Kontrolle und Einheitlichkeit mehr und das ist grade bei Führungskräften die schlechteste Alternative. Und wie schon gesagt, alle anderen Länder scheinen 2 Wochen für richtig zu halten ... Geschrieben von Thomas Edelmann Aber auch in NRW soll es Feuerwehren ohne Fahrzeug geben und diese Leute haben extreme Schwierigkeiten den Lehrgang zu bestehen. Öffentliche Feuerwehren? Da hab ich noch nicht eine einzige in NRW kennengelernt und ich komme nicht grad aus ner Großstadt. Und den Lehrgang bestehen auch manch andere Kandidaten nicht, was wohl auch seine Gründe hat. Geschrieben von Thomas Edelmann Anschließend können sie den größten Teil des gelernten nicht anwenden und vergessen es wieder. Aber aufgrund von einigen Exoten kann ich wohl kaum den kleinsten gemeinsamen Nenner zur Grundlage einer Führungsausbildung machen!! Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 433695 | |||
Datum | 18.10.2007 10:23 | 17361 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Wulf Das kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Wo bitte steht in einer der Dienstvorschriften, dass ein Fahrzeug vorhanden sein muss, damit diese gilt? Wenn du kein Fahrzeug hast, hast du auch nicht die entsprechende Ausrüstung, ich zähle nun auch einen TSA als Fahrzeug im Sinne der FWDV3, dann kannst du auch nichtentsprechend üben. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 433687 | |||
Datum | 18.10.2007 09:05 | 17366 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas Edelmann Wenn man kein Fahrzeug hat, dann kann man auch nicht nach FWDV 3, 10 usw. üben. Das kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Wo bitte steht in einer der Dienstvorschriften, dass ein Fahrzeug vorhanden sein muss, damit diese gilt? Geschrieben von Thomas Edelmann Wenn das in der GA erlernte nicht regelmäßig geübt wird, ist es sehr schnell vergessen. Das gilt nicht nur für das, was in der GA dran war/ist. Grüße Micha | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 433686 | |||
Datum | 18.10.2007 08:34 | 17464 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Stefan Brüning Gibts die wirklich noch? Wo? Z. B. Werkfeuerwehren Geschrieben von Stefan Brüning Was hat das Vorhandensein von Fahrzeugen damit zu tun, ob ein FA beim Lehrgang besser klarkommt oder nicht? Wenn man kein Fahrzeug hat, dann kann man auch nicht nach FWDV 3, 10 usw. üben. Dann ist es schwer für jemand der dann am IdF in den praktischen Übungen mitmachen soll. Wenn das in der GA erlernte nicht regelmäßig geübt wird, ist es sehr schnell vergessen. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 433663 | |||
Datum | 17.10.2007 23:02 | 17383 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannAber auch in NRW soll es Feuerwehren ohne Fahrzeug geben Gibts die wirklich noch? Wo? Geschrieben von Thomas Edelmann Aber auch in NRW soll es Feuerwehren ohne Fahrzeug geben und diese Leute haben extreme Schwierigkeiten den Lehrgang zu bestehen. Was hat das Vorhandensein von Fahrzeugen damit zu tun, ob ein FA beim Lehrgang besser klarkommt oder nicht? Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 433661 | |||
Datum | 17.10.2007 22:58 | 17449 x gelesen | |||
Hallo, >Geschrieben von Christian Rieke Wann war das denn? Gab es in NRW mal 1-wöchige Lehrgänge? Nein der war damals auch 3 Wochen, aber die WF in der ich damals tätig war hat zumindest den WF nach Münster geschickt. Meinen GF hab ich 91 gemacht. Geschrieben von Christian Rieke GF von Stützpunkt mit +100 Einsätzen wird anerkannt und GF von TSA-Wehr mit 1 Einsatz in 5 Jahren hat Pech gehabt? Grundsätzlich kannst man davon ausgehen, dass die Anforderungen gleich sind. Feuer brennt überall gleich, d. h. der bayerische GF kriegt von seinen Kollegen das was er braucht noch beigebracht, genauso wie es dem Kollegen aus NRW geht. Nur hat der Kollge aus NRW wahrscheinlich weniger Lücken. Aber auch in NRW soll es Feuerwehren ohne Fahrzeug geben und diese Leute haben extreme Schwierigkeiten den Lehrgang zu bestehen. Anschließend können sie den größten Teil des gelernten nicht anwenden und vergessen es wieder. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 433619 | |||
Datum | 17.10.2007 21:01 | 17395 x gelesen | |||
Geschrieben von Hans Waltherwerden auch in Schleswig-Holstein auch alle Lehrgänge die ich in Bayern absolviert habe anerkannt, Hallo, meines Wissen nach ja. Der Kamerad, bzw. die "alte" Feuerwehr, muss nur zu sehen, das alle Unterlagen mit zum neuen Standort kommen, damit man diese einpflegen kann. Zumindest läuft es hier so. MkG Patricia Alles meine eigene Meinungen. Nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 433580 | |||
Datum | 17.10.2007 19:04 | 17600 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Thomas Edelmann zu der Zeit zu der ich den GF-Lehrgang in Wü gemacht habe, hat noch niemand über GF2 nachgedacht. Da ich zu der zeit auch Leute kannte die einen GF Lehrgang am IdF gemacht haben sind/waren mir die Unterschiede schon bewußt. Du kannst beide Lehrgänge von damals nicht mehr mit den heutigen vergleichen. Wann war das denn? Gab es in NRW mal 1-wöchige Lehrgänge? Weiß nur von 3 Wochen. Bin aber auch noch nicht so alt ;-). Geschrieben von Thomas Edelmann Allerdings will ich mal den Unterschied zwischen NRW und Bayern so ausdrücken: Wobei aber beim GF IdF mit Sicherheit was schief gelaufen ist ... Geschrieben von Thomas Edelmann PS Glaub mir, ich kann hier mit jedem GF mithalten. Weiß nicht, ob man das von sich einfach so behaupten kann ... Aber meine Aussagen gehen auch nicht gegen einzelne Personen. Ich kenne genügend Leute, denen ich mit einem 1-wöchigen Lg absolut vertraue, genauso wie es Leute geben wird, denen ich auch nach 3 Wochen Lg nicht unbedingt ne Gruppe anvertrauen würde. Das Problem ist einfach, dass ich nicht für meine Leute 2 Wochen Lehrgang fordern kann, aber dann 1Wochen-Lehrgänge anerkenne. Und da kann nicht das Gleiche unterrichtet worden sein. Und was soll ich sonst als Kriterium nehmen? GF von Stützpunkt mit +100 Einsätzen wird anerkannt und GF von TSA-Wehr mit 1 Einsatz in 5 Jahren hat Pech gehabt? Und das alles nur, weil ein Land meint, aus den Standards ausscheren zu müssen ... :-( Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 433532 | |||
Datum | 17.10.2007 14:38 | 17534 x gelesen | |||
Hallo, zu der Zeit zu der ich den GF-Lehrgang in Wü gemacht habe, hat noch niemand über GF2 nachgedacht. Da ich zu der zeit auch Leute kannte die einen GF Lehrgang am IdF gemacht haben sind/waren mir die Unterschiede schon bewußt. Du kannst beide Lehrgänge von damals nicht mehr mit den heutigen vergleichen. Allerdings will ich mal den Unterschied zwischen NRW und Bayern so ausdrücken: Ein GF der vom IdF zurück kommt glaubt alles zu wissen, als ich von Würzburg vom Lehrgang zurück kam wußte ich was mir noch fehlt. Gruß Thomas PS Glaub mir, ich kann hier mit jedem GF mithalten. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 433530 | |||
Datum | 17.10.2007 14:31 | 17413 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Thomas Edelmann Ich nicht. Bei mir wurden alle Lehrgänge anerkannt. Obwohl der GF-Lehrgang und nur von dem spreche ich hier, nicht der FwDV2 entspricht (falls Du nur GF1 hast)!? Da darf man sich doch dann zurecht fragen, warum man dann in NRW früher 3 Wochen zur Schule musste und heute immernoch die 2 Wochen machen muss. Und dass ich in einer Woche keinen Gruppenführer ausbilden kann, was ja schon bekanntermaßen innerhalb von 2 Wochen ein schwieriges Unterfangen ist, ist ja bekannt. Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 433527 | |||
Datum | 17.10.2007 14:14 | 17399 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Rieke Ich kann leider jedes BL verstehen, dass einen GF aus Bayern nicht anerkennt, wenn nicht der GF2 vorliegt. Ich nicht. Bei mir wurden alle Lehrgänge anerkannt. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 433521 | |||
Datum | 17.10.2007 13:03 | 17439 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von ---Christian--- 1920 GF1-Plätze zu 252 GF2-Plätze. Grandiose 13% haben die Möglichkeit zu der zweiten nach FwDV2 vorgeschriebenen Woche Daher bei den Vorraussetzungen zum Zf-Lehrgang: "möglichst Aufbaulehrgang Gf" Gruß Manfred | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 433518 | |||
Datum | 17.10.2007 12:53 | 17511 x gelesen | |||
Hi, auf den Link von Christian bezogen: 40 GF1-Lehrgänge und 14 GF2-Lehrgänge. Also ungefähr 1/3 der Leute kann den GF2 machen. Toll! Geschrieben von Andreas Wolfinger wobei die Teilnehmerzahl für GF Lehrgang 48 beträgt und für den Aufbaulehrgang 18. 48! Teilnehmer auf nem GF-Lehrgang?!? Wie kann man denn da noch sinnvolle Ausbildung betreiben? Wobei sich die obigen Zahlen ja noch zum Schlimmeren ändern: 1920 GF1-Plätze zu 252 GF2-Plätze. Grandiose 13% haben die Möglichkeit zu der zweiten nach FwDV2 vorgeschriebenen Woche. Geschrieben von Andreas Wolfinger "Wir machen das, was alle anderen Bundesländer in 2 Wochen machen. Aber wer meint, dass wir doppelt so gut sind, der irrt." Die Aussage lässt ja Hoffnung aufkeimen. Aber tut mir leid, ich schnalle es einfach nicht. Ich kann leider jedes BL verstehen, dass einen GF aus Bayern nicht anerkennt, wenn nicht der GF2 vorliegt. Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Andr8eas8 W.8, Hurlach / Bayern | 433515 | |||
Datum | 17.10.2007 12:29 | 17465 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian RiekeWie sieht das im Verhältnis aus? Laut Internetseite SFS Regensburg für die dortige Schule ein Verhältnis von 17:5 Lehrgangswochen für das Jahr 2007, wobei die Teilnehmerzahl für GF Lehrgang 48 beträgt und für den Aufbaulehrgang 18. Wie es bei den anderen beiden Schulen zahlenmäßig ausieht, hab ich auf die Schnelle grad nicht gefunden. Aber was sagte ein Ausbilder sinngemäß am Beginn des Lehrgangs: "Wir machen das, was alle anderen Bundesländer in 2 Wochen machen. Aber wer meint, dass wir doppelt so gut sind, der irrt." | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 433514 | |||
Datum | 17.10.2007 12:29 | 17454 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Rieke Wie sieht das im Verhältnis aus? Guckst du hier, Seite C. Grüßle CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 433507 | |||
Datum | 17.10.2007 12:12 | 17482 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Christian Schorer Nö. Ich dachte es mir :-(. Wie sieht das im Verhältnis aus? Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 433505 | |||
Datum | 17.10.2007 12:08 | 17441 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian RiekeOder gibt es inzwischen die gleiche Anzahl an GF1 und GF2-Plätzen pro Jahr? Nö. Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 433495 | |||
Datum | 17.10.2007 11:05 | 17417 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Falk Schlüsener Denn wenn man im Verband meint, wir wären eine Feuerwehr, dann sollte dies auch für die Landesverbände gelten. Oder? Damit sollte man auch die Lehrgänge aus den anderen Bundesländern anerkennen können. Dann sollte ein Land auch erstmal anfangen, seine Führungskräfte sprich GF auch nach den Vorgaben der FwDV2 auszubilden und nicht mit einer Woche Lehrgang in die freie Wildbahn zu schicken ... Oder gibt es inzwischen die gleiche Anzahl an GF1 und GF2-Plätzen pro Jahr? Ach ja, ich spreche von Bayern ;-) Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 433493 | |||
Datum | 17.10.2007 10:58 | 17507 x gelesen | |||
Geschrieben von Falk SchlüsenerDamit sollte man auch die Lehrgänge aus den anderen Bundesländern anerkennen können. Nur weil der Verband (bzw. dessen Landesverbände) so was will, heißt das noch lange nicht das die IM der Länder (bzw. nachgeordnete Institutionen) dabei mitspielen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Falk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen | 433492 | |||
Datum | 17.10.2007 10:54 | 17547 x gelesen | |||
Das wäre doch ein Thema für das Zukunftsforum des DFV. Denn wenn man im Verband meint, wir wären eine Feuerwehr, dann sollte dies auch für die Landesverbände gelten. Oder? Damit sollte man auch die Lehrgänge aus den anderen Bundesländern anerkennen können. | |||||
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Autor | Gerr8it 8D., Weddingstedt / Schleswig Holstein | 433485 | |||
Datum | 17.10.2007 09:14 | 17480 x gelesen | |||
Aber ruf am besten an. Auf E-Mails wird irgendwie nicht geantwortet. Zumindest wurde meine Anfrage zu dem gleichen Thema nicht beantwortet und von Kameraden weiß ich, dass es Ihnen ebenso erging. | |||||
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Autor | Kars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein | 433471 | |||
Datum | 17.10.2007 08:06 | 17534 x gelesen | |||
Moin Hans, frag einmal an der LFS SH nach, dort sollte man Dir Deine Fragen beantworten können. MkG Karsten Wallath Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön. Feuerwehr Heikendorf Brandschutzerziehung LZG Kreis Plön | |||||
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Autor | Hans8 W.8, marktredwitz / Bayern | 433463 | |||
Datum | 17.10.2007 00:51 | 19188 x gelesen | |||
Hi @all, da ich aus beruflichen Gründen in ein Anderes Bundesland ziehe, ist meine Frage ,werden auch in Schleswig-Holstein auch alle Lehrgänge die ich in Bayern absolviert habe anerkannt, es handelt sich um Lehrgänge auf Landkreis Ebense( Maschinist, Atemschutz mit zusatz CSA,...) wie Lehrgänge an der SFS-R ( GF, Leiter einer Fw) Mit kameradschaftlichen Grüßen Madde | |||||
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