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Thema | Anerkennung B1 bei der FF....... | 4 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Thom8as 8F., Dortmund / NRW | 430126 | |||
Datum | 28.09.2007 20:28 | 4148 x gelesen | |||
Hmmmm.... viele scheinen von dem Problem, oder dem Sachverhalt nicht betroffen zu sein. Trotzdem nochmal danke, vor allem an Henning..... Also allen ein schönes Wochenende.... Viele Grüße Thomas | |||||
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Autor | Thom8as 8F., Dortmund / NRW | 429208 | |||
Datum | 24.09.2007 13:01 | 4241 x gelesen | |||
Danke für die Antwort, nun bin ich schon einmal ein bisschen schlauer:-) Aber vielleicht melden sich ja mal ein paar hier aus dem Forum wie es bei Ihnen in den Wehren, bzw. bei sich selber gehandhabt wurde. Also einen schönen Tag noch Viele Grüße Thomas | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 429163 | |||
Datum | 24.09.2007 00:23 | 4589 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von ---Thomas Fretsch--- Also, habe im letzten Jahr meinen B1 erfolgreich beendet. Hier nun meine Frage in der FF war ich vorher OFM, gibt es hier Regelungen zwecks Beförderungen durch den B1??? Befördern tut der Leiter der Feuerwehr, nicht der B1.... Die Laufnbahnverordnung FF sagt hierzu gar nichts aus, Indirekt schon: Die FwDV2 legt unter Ziffer 1.12 fest, wie die BF-Qualifikationen bei der FF zu werten sind. Die LVO-FF legt in Anlage 1 fest, welche Beförderungen damit möglich sind. Mit abgeschlossener Laufbahn-Ausbildung für den mDfeu kannst du also bei der FF vom OFM zum UBM befördert werden, wenn du mindestens ein Jahr lang OFM warst. zwar das man mit BMDF Bm in der FF sein kann, mehr finde ich aber nicht....... huch, wo hast du das in der LVO-FF gefunden? Was wäre wenn mann vorher nicht in der FF war? Ist der Eintrittsdienstgrad dann trotzdem Feuerwehrmann? Schwieriges Thema. Im Prinzip aber schon, zwei Jahre später dann OFM, ein weiteres Jahr später UBM. Und wie sieht das aus wenn man z.B. bei eijner HAW beschäftigt ist, und gleichzeitig in der gleichen Komune in der FF ist? Trägt man dort dann einen Dienstrang in der Feuerwehr, oder 2 verschiedene? Den gleichen Dienstgrad darf nur haben, wer unter die Überschneidungen fällt. Wer z.B. mit A7 den BmdF absolviert, kann danach bei der FF vom UBM zum BM befördert werden. Drei Jahre später kann er dann OBM werden, mit etwas Glück ist er das dann auch im Hauptamt ;-) Die Laufbahnverordnung sagt ja hier gar nichts drüber aus?? doch, die ist da IMO i.V.m. der FwDV2 sehr eindeutig. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Thom8as 8F., Dortmund / NRW | 429162 | |||
Datum | 24.09.2007 00:03 | 6001 x gelesen | |||
Hallo zusammen, habe hier mal eine Frage, vielleicht kann mir ja jemand hierzu etwas sagen. Habe schon mal geschaut, aber im Forum hier nichts drüber gefunden. Also, habe im letzten Jahr meinen B1 erfolgreich beendet. Hier nun meine Frage in der FF war ich vorher OFM, gibt es hier Regelungen zwecks Beförderungen durch den B1??? Die Laufnbahnverordnung FF sagt hierzu gar nichts aus, zwar das man mit BMDF Bm in der FF sein kann, mehr finde ich aber nicht....... Wie ist das denn bei Euch gehandhabt? Was wäre wenn mann vorher nicht in der FF war? Ist der Eintrittsdienstgrad dann trotzdem Feuerwehrmann? Und wie sieht das aus wenn man z.B. bei eijner HAW beschäftigt ist, und gleichzeitig in der gleichen Komune in der FF ist? Trägt man dort dann einen Dienstrang in der Feuerwehr, oder 2 verschiedene? Die Laufbahnverordnung sagt ja hier gar nichts drüber aus?? Wie wird das bei Euch gehandhabt, bzw. gibt es da doch irgendwelche Vorschriften drüber??? Über ein paar Antworten wäre ich dankbar..... Eine ruhige Nacht noch.... Thomas | |||||
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