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Thema | Berechnung einer Gebührensatzung Feuerwehr | 15 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 417718 | |||
Datum | 29.07.2007 08:35 | 8600 x gelesen | |||
Hallo, hier findest du eine Mustersatzung mit einige Berechnungsbeispielen. Grüße Magnus | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 416063 | |||
Datum | 19.07.2007 22:57 | 8795 x gelesen | |||
Hallo Wenn ich mich richtig entsinne, ist entweder im Bayer. Feuerwehrgesetz (Anhang) oder den zugehörigen Durchführungvorschriften (findest Du beides auf der Homepage der SFS Regensbrug oder auf den Seiten des Stmi Bayern) ein Berechnungsbeispiel für Ausrückekosten von Feuerwehrfahrzeugen. So wird das bei uns in Bayern i.d.R. gehandhabt. mkg Werner | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 416021 | |||
Datum | 19.07.2007 18:58 | 8548 x gelesen | |||
Es wird unterschieden zwischen Vorhaltekosten und einsatzbedingten Kosten. Näheres kommt per Mail. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 416019 | |||
Datum | 19.07.2007 18:33 | 8711 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppDer Ansatz des Fragestellers entspricht einem Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 18.11.2004. D.h. Kosten für eine Stunde einer Drehleiter: Anschaffung: 500000 Nutzungsdauer: 20Jahre Kosten pro Stunde: 2,85 Eur. irgendwie erscheint mir das unrealistisch wenig, selbst wenn man noch Verbrauchsmaterial wie Kraftstoff dazu rechnet. Wäre nett wenn du mir das ggf. näher erleutern könntest. (ggf. auch per Link, per Mail, ...) Manuel | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 416013 | |||
Datum | 19.07.2007 17:06 | 8609 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha TrögerAuch die Anschaffungs- bzw. Fixkosten muss der "Kunde" tragen. Man muß dabei berücksichtigen, daß der Kunde ja auch der steuerzahlende Bürger ist, der seine Steuern eben auch dafür bezahlt, daß der Staat Maßnahmen zur Daseinsvorsorge wie eben die Feuerwehr trifft. Und damit ist das reine "rumstehen" der Fahrzeuge gerade keine Leerzeit, sondern auch in dieser Zeit erfüllen die Fahrzeuge eigentlich schon ihre Aufgabe. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Geisenheim / Hessen | 415959 | |||
Datum | 19.07.2007 11:04 | 8605 x gelesen | |||
Hallo Wolfgang, das kommunale Gebührenrecht ist ein komplexes Thema und ist durch die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte geformt. Auch ich habe in 2000 eine neue Gebührensatzung erstellt, welche der Rechtsprechung durch den VGH Kassel angepasst werden musste. Für die Gebührenbedarfsberechnung sind alle Kosten der Gebäude, Fahrzeuge und der Stadtverwaltung (natürlich nur diejenigen die für die Feuerwehr zuständig sind) zu ermitteln. Als Divisor werden Ausbildungs- und Einsatzstunden (tatsächliche Nutzung) herangezogen. Somit werden die Gebühren vermutlich stark ansteigen, dies ist jedoch realistisch. Wenn Bedarf besteht, kann eine Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt werden. Gruß Thomas | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 415953 | |||
Datum | 19.07.2007 10:27 | 8660 x gelesen | |||
Schau mal hier. Wenn dir diese Empfehlung auch weiterhelfen würde, meld dich. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 415952 | |||
Datum | 19.07.2007 10:26 | 10129 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerDas andere Extrem wäre den Ansatz zu wählen den der Fragesteller genommen hat. Sprich: Alle Kosten auf alle Stunden eines Jahres.Der Ansatz des Fragestellers entspricht einem Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 18.11.2004. Demnach dürfen bei der Kalkulation von Kostensätzen für den Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen bei kostenpflichtigen Einsätzen nicht mehr die gesamten Fahrzeugkosten durch die konkreten Einsatzstunden geteilt werden, da die Kommunen gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Feuerwehrfahrzeuge vorzuhalten. Die Vorhaltung muss aber über das gesamte Jahr erfolgen, also 8760 Stunden. Deshalb können die Kosten für die Vorhaltung auch nur durch diesen Divisor geteilt werden, nicht aber durch die Einsatzstunden. Einsatzbedingten Kosten werden dagegen weiter durch die Einsatzstunden geteilt. Eine entsprechende Empfehlung des Gemeinde- und Städebundes sowie des Städtetages Rheinland-Pfalz mit Berechnungsbeispielen kann ich dir/euch gerne zukommen lassen, falls gewünscht. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Hara8ld 8G., Dietzenbach / Hessen | 415951 | |||
Datum | 19.07.2007 10:22 | 8663 x gelesen | |||
Bei uns hat die Berechnung der Gebührensätze die Kämmerei übernommen. Für Hessen gibt es wohl eine Mehrseitige Information wie die Sätze zu kalkulieren sind. AFAIK sind in den Sätzen nicht nur Anschaffungskosten der Fahrzeuge, sondern auch Instandhaltungen größeren Umfangs, Kosten für Unterbringung der Fahrzeuge (anteilig) und noch andere Sachen enthalten. Ich schau mal ob ich das Schreiben irgendwo finde und lass es Dir ber Mail zukommen. Gruß aus Hessen Harald *derderarmenunschuldigeneckhauberdrehleiternbeinchenausreißt* -Manchmal spreche ich für unsere Feuerwehr, aber hier und jetzt nicht!!!- www.feuerwehr-dietzenbach.de www.jf-dietzenbach.de www.dietzenbach.de | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfr., zz. Stuttgart / Sachsen | 415902 | |||
Datum | 18.07.2007 23:04 | 8752 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerDas wäre zwar theoretisch ein Ansatz. I.S.v. der Kunde zahlt. Dieser würde aber ausßer acht lassen, daß der Sinn eines Feuerwehrfahrzeugs nicht nur aus dem Fahren von Ausrückern, sondern auch die seine schlihte Anwesenheit im Sinne einer "Vorhaltung" besteht. Auch die Anschaffungs- bzw. Fixkosten muss der "Kunde" tragen. Zumindest dann, wenn man kostendeckend agieren möchte. Aber wie ich schon schrieb ist das nicht der richtige Ansatz. Eine weitere Möglichkeit wäre die Verwendung von Betriebsstunden (d.h. Einsatz+Ausbildung). Letzendlich gibt es kein Schema F , was mir exakt vorgibt, welche Kostenteile ich ansetzen bzw. überhaupt ermitteln kann und wie ich daraus den Preis /Stundensatz bestimmen kann. Eben die typischen Probleme der Unternehmensrechnung... MkG Sascha | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 415891 | |||
Datum | 18.07.2007 22:11 | 8891 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha TrögerStark vereinfacht: alle anfallenden Kosten im geplanten Nutzungszeitraum durch die geschätzte Anzahl der Einsatzstunden des Fahrzeuges in diesem Zeitraum dividieren. Das wäre zwar theoretisch ein Ansatz. Dieser würde aber ausßer acht lassen, daß der Sinn eines Feuerwehrfahrzeugs nicht nur aus dem Fahren von Ausrückern, sondern auch die seine schlihte Anwesenheit im Sinne einer "Vorhaltung" besteht. Sprich: Auch wenn das Fahrzeug keinen Einsatz fährt, ist es "eh da". Im Bereich der BWL spricht man dann scherzhaft auch von "eh da" Kosten. Das andere Extrem wäre den Ansatz zu wählen den der Fragesteller genommen hat. Sprich: Alle Kosten auf alle Stunden eines Jahres. Das wird dann aber zu vergleichsweise niedrigen Beträgen führen. Die Wahrheit wird also wie immer irgend wo dazwischen liegen. Hilfreich könnte ein Gespräch mit den Stellen sein, welche regelmäßig die kommunale Rechnungslegung prüfen. Diese haben i.d.R. Vorstellungen, wie das Prinzip der sparsamen haushaltsführung in der Praxis umgesetzt werden kann, ohne daß die Einsatzstunde eines LF auf einige Tausend Euro kommt... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfr., zz. Stuttgart / Sachsen | 415880 | |||
Datum | 18.07.2007 21:32 | 8733 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Wolfgang Mohr Ich wollte die Gesamtkosten (Treibstoff, Versicherungen, Reparaturen, Beladung, Abschreibungsbetrag vom Fahrzeugbeschaffungswert usw.) addieren und dann durch 8760 Stunden (24 Stunden*365 Tage) dividieren. Stark vereinfacht: alle anfallenden Kosten im geplanten Nutzungszeitraum durch die geschätzte Anzahl der Einsatzstunden des Fahrzeuges in diesem Zeitraum dividieren. In Abhängigkeit der Einsatzhäufigkeit und Nutzungsdauer können nette Stundensätze herauskommen... Diese Vorgehensweise ist also nur bedingt geeignet. Wie die Stundensätze konkret ermittelt werden, kann ich dir leider nicht sagen. MkG Sascha | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 415876 | |||
Datum | 18.07.2007 21:05 | 8592 x gelesen | |||
Hallo! Gebührensatzung VG Kirchheimbolanden Anlage zur Gebührensatzng der VG Kirchheimboolanden Aufwandsentschädigung Bereitschaftsdienst Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung! Wenn Dir, verehrte Leser, etwas allzu fragwürdig oder "extrem" erscheint, gehen Sie bitte davon aus, dass es ironisch gemeint ist. Ich bin grundsätzlich ein Freund des feinsinnigen Humors und beißender Satire, also nehmt nicht alles was ich verlauten lasse so bitter ernst und legt nicht immer jedes Wort von mir auf die Goldwaage! | |||||
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Autor | Mich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen | 415874 | |||
Datum | 18.07.2007 20:45 | 8726 x gelesen | |||
Gebührensatzung der Feuerwehr der Stadt Butzbach vom Dezember 2006 Gruß Michael | |||||
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Autor | Wolf8gan8g M8., Kerpen / NRW | 415873 | |||
Datum | 18.07.2007 20:41 | 10296 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich bin in der freudigen Lage, eine neue Gebührensatzung zu erstellen. Wo es bei mir hakt ist die Berechnung für die einzelnen Feuerwehrfahrzeuge. Ich wollte die Gesamtkosten (Treibstoff, Versicherungen, Reparaturen, Beladung, Abschreibungsbetrag vom Fahrzeugbeschaffungswert usw.) addieren und dann durch 8760 Stunden (24 Stunden*365 Tage) dividieren. Kennt jemand einen Gesetzestext oder Gerichtsurteil, welches mir den Rechenweg vorschreibt? Oder bin ich sogar auf dem richtigen Weg? (obwohl mich hier das Resultat nicht gerade begeistert) Für etwas "Unterstützung" wäre ich dankbar. Gerne auch Muster, Vorschläge o.ä. von denen, die in der gleichen Lage wie ich sind oder waren, danke. MkG Wolfgang | |||||
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