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Thema | Verbandsführer-Lehrgänge | 33 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 408972 | |||
Datum | 13.06.2007 18:27 | 13797 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffAnsonsten willkommen in der Reality (16 BL & BUND) na dann danke für die "Erleuchtung" *lol* Ein Psychopath ist jemand, der gerade heraus gefunden hat was wirklich los ist... | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 408957 | |||
Datum | 13.06.2007 17:46 | 14086 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias OttGeschrieben von Michael RoleffWeil FW über ihre Masse mehr FüKr mit FB-V hat ? ;-) Muß nur der Leiter eines Stabes eine Stabsausbildung haben ? Wohl eher weniger... Geschrieben von Matthias Ott Grundsätzlich ist es also so, dass Stabsarbeit und Verbandsführung an den LFS eher getrennt wird, an der AkNZ jedoch zumindest im Eingangslevel als Gesamtheit begriffen wird? Für NRW IdF Münster: FB V-I & FB V-II = AKNZ: "Stabsarbeit" & "VF" Geschrieben von Matthias Ott Aber ob der zusammen mit dem ZF für eine reguläre Tätigkeit als S-Funktion in einem Stab ausreicht? Dienst IMHO eher dazu "Grundlagenwissen" zu vermitteln. Ansonsten willkommen in der Reality (16 BL & BUND) mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 408930 | |||
Datum | 13.06.2007 16:35 | 13951 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Michael Roleff Damit hast Du Deine Frage schon beantwortet ;-)) ich hab doch gar nix gefragt. Und nur weil ich's nicht weiß heißt das ja noch nicht das wirklich keiner da war ;-) Geschrieben von Michael Roleff Weil FW über ihre Masse mehr FüKr mit FB-V hat ? ;-) und deshalb nur die eine Stabsausbildung bekommen die sie auch wirklich brauchen? Aber wir führen die z.B. innerhalb des Verbandes in der Führungsgruppe o.ä.? Grundsätzlich ist es also so, dass Stabsarbeit und Verbandsführung an den LFS eher getrennt wird, an der AkNZ jedoch zumindest im Eingangslevel als Gesamtheit begriffen wird? Der Lehrgang "Grundlagen der Stabsarbeit", den ich letztes Jahr in Pfalzgrafenweiler besuchen durfte war sicher eine gute Wiederholung und Übung, auch einiges neues, insbesonder in Punkto Fühungsmittel, Arbeitsplatzorganisation usw. wurde vermittelt. Aber ob der zusammen mit dem ZF für eine reguläre Tätigkeit als S-Funktion in einem Stab ausreicht? Er hat drei Tage gedauert, anderswo braucht es für den 5tägigen "Einführung in die Tätigkeiten des KatS-Stabes" den Verbandsführer als Voraussetzung... Gruß, otti Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers onder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt! | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 408924 | |||
Datum | 13.06.2007 16:21 | 13944 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Matthias Ott Das IdF bietet wiederum einen verbandsführer (scheinbar nur für FF/BF) an, der auf den Zugführer folgt und 5 Tage dauert. Zu dem jedoch seit einiger Zeit einen F/B V Teil 2 (Einführung in die Stabsarbeit) gehört und man auch nur zum Brandoberinspektor befördert wird, wenn man beide Teil erfolgreich absolviert hat. vergleiche F/B V - Teil 1 F/B V- Teil 2 Geschrieben von Matthias Ott Kann dazu jemand was sagen, vor allem auch warum gerade die AkNZ einen Voraussetzungslehrgang zwischen ZuFü und verbandsführer schaltet? Vermutlich um die richtigen "Voraussetzungen" für den Lehrgang zu schaffen? :-) Das IdF weist bei diesem Lehrgang auch daraufhin, dass es sich zur Lehrgangsvorbereitung eine intensive Durcharbeitung von gewissen Arbeitsblättern im Vorfeld. Dieser Hinweis ist bei den vorherigen Führungslehrgängen nicht vorhanden (obwohl er teilweise durchaus angebracht wäre...), offenbar hat man wohl negative Erfahrung in der Vergangenheit gemacht. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 408923 | |||
Datum | 13.06.2007 16:18 | 14842 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias OttAllerdings ist mir persönlich jetzt kein Fall bekannt, in dem ein HiOrg ZF dort den Verbandsführer gemacht hat. Damit hast Du Deine Frage schon beantwortet ;-)) Geschrieben von Matthias Ott und die FF/BF Verbandsführer brauchen das in der Masse nicht/können das in der Masse nicht, wiel in den meisten BL ein Lehrgang der sich mit Stabsarbeit befasst nicht voraussetzung für den F/B-V ist? Es kommt wohl eher auf BL und LdF an. Mir sind durchaus Einheitsführer FF aus Städten mit BF bekannt, die haben mehr wie ZF Ausbildung. Es soll auch LdF geben, die ihre GF/ZF zur Arbeit in einer FEL schulen lassen... Ferner ist z.B. in NRw der LDF und st. LdF immer auch FB V er. Somit können dort FW-Einheiten über LZ-Ebene geführt werden. Je nach Größe der FW gibt es diese FB-V auch auf Ebene der Einheitsführer. Geschrieben von Matthias Ott Geschrieben von Michael RoleffWeil die AKNZ evtl. die Ntwendigkeit erkannt hat, das es auch bei den HIOs FüKr gibt, die Stabsarbeit können ? Weil FW über ihre Masse mehr FüKr mit FB-V hat ? ;-) Geschrieben von Matthias Ott Geschrieben von Michael RoleffDie in NRW von einigen LdF zum FB V geschickt werden um eben auch lokal eine FEL einen Stab bilden zu können. Ok, da war ich wohl nicht genau genug. Am IdF gibt es auch ein seperates Seminar "Stabsarbeit". Einige LdF entsenden halt auch als ZF eingesetzte FüKr dahin. Geschrieben von Matthias Ott Stellt sich wieder die Frage warum die AkNZ das anders macht... s.o. bzw. Lehrgangsangebot IdF Münster. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 408922 | |||
Datum | 13.06.2007 16:17 | 13825 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias OttDas heißt am IdF lernt man innerhalb von einer Woche im FB-V Verbandsführung und auch Stabsarbeit? Stellt sich wieder die Frage warum die AkNZ das anders macht... Nein, am IdF lernt man in einer Woche Verbandsführung (F/B-V-I) und in einer zweiten Woche Stabsarbeit (F/B-V-II) Anders als z.B. bei uns in Niedersachsen, wo du zum Stabslehrgang als Zugführer kannst, ist in NRW der Verbandsführer Voraussetzung. Grüße Micha | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 408920 | |||
Datum | 13.06.2007 16:07 | 13968 x gelesen | |||
Gut, Geschrieben von Michael Roleff Wieviele gibt es davon ? ne Hand voll - hab den Plan jetzt nicht zur hand. Allerdings ist mir persönlich jetzt kein Fall bekannt, in dem ein HiOrg ZF dort den Verbandsführer gemacht hat. Aber vielleicht können hessische Kollegen, die dort waren, gegenteiliges berichten? Geschrieben von Michael Roleff Weil die AKNZ evtl. die Ntwendigkeit erkannt hat, das es auch bei den HIOs FüKr gibt, die Stabsarbeit können ? und die FF/BF Verbandsführer brauchen das in der Masse nicht/können das in der Masse nicht, wiel in den meisten BL ein Lehrgang der sich mit Stabsarbeit befasst nicht voraussetzung für den F/B-V ist? Geschrieben von Michael Roleff Die in NRW von einigen LdF zum FB V geschickt werden um eben auch lokal eine FEL einen Stab bilden zu können. Das heißt am IdF lernt man innerhalb von einer Woche im FB-V Verbandsführung und auch Stabsarbeit? Stellt sich wieder die Frage warum die AkNZ das anders macht... Ein Psychopath ist jemand, der gerade heraus gefunden hat was wirklich los ist... | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 408917 | |||
Datum | 13.06.2007 15:51 | 14159 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias Ottzumindest in Hessen ist es theoretisch möglich als ZF einer HiOrg an der HLFS den F/B/K-V "Verbandsführer" zu machen. Wieviele gibt es davon ? Geschrieben von Matthias Ott Zudem wird an der AkNZ der "Verbandsführer der HiOrg" angeboten. Aber erst seit einigen Jahren, da war über 10 Jahre ein Loch. Geschrieben von Matthias Ott warum etwa die AkNZ vor dem Verbandsführer den "Grundlagen der Stabsarbeit" und Zugführer fordert, die meisten LFS jedoch nur den Zugführer... Weil die AKNZ evtl. die Ntwendigkeit erkannt hat, das es auch bei den HIOs FüKr gibt, die Stabsarbeit können ? Geschrieben von Matthias Ott In meinem Fall zwei FF-Zugführer Die in NRW von einigen LdF zum FB V geschickt werden um eben auch lokal eine FEL einen Stab bilden zu können. Geschrieben von Matthias Ott ein HBM einer BF => md => meist nur als GF eingesetzt (Reional stark unterschiedlich) Geschrieben von Matthias Ott auch dei ZuFü der feuerwehren die ich so aus meinem Umfeld kenne haben damit oft nicht viel am Hut. Und wozu auch Weil ein ZF auch als AL bzw. im Stab eingesetzt werden könnte ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 408910 | |||
Datum | 13.06.2007 15:16 | 14199 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Michael Roleff Nicht unbedingt, allerdings kennt die Feuerwehr den F/B V = Verbandsführer ;-)) zumindest in Hessen ist es theoretisch möglich als ZF einer HiOrg an der HLFS den F/B/K-V "Verbandsführer" zu machen. Ob einen das als HiOrg-ZF zwingend weiterbringt weiß ich nicht. Zudem wird an der AkNZ der "Verbandsführer der HiOrg" angeboten. Im Übrigen ging es nicht darum welche Voraussetzungen für die tatsächliche MA in einem Stab da sein müssen sondern darum, warum etwa die AkNZ vor dem Verbandsführer den "Grundlagen der Stabsarbeit" und Zugführer fordert, die meisten LFS jedoch nur den Zugführer... Geschrieben von Michael Roleff Auch hier kommt es drauf an, welche TN entsendet werden In meinem Fall zwei FF-Zugführer aus zwei unterschiedlichen BL sowie ein HBM einer BF. Insgesamt war da zu beobachten das die meisten ZuFü der anderen Organisationen eher etwa mit eine Lagekarte, einer Meldung usw. umgehen konnten. Sicher nicht repräsentativ, aber auch dei ZuFü der feuerwehren die ich so aus meinem Umfeld kenne haben damit oft nicht viel am Hut. Und wozu auch - im "Tagesgeschäft" braucht es das wohl eher selten... Gruß, otti Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers onder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt! | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 408908 | |||
Datum | 13.06.2007 15:08 | 13919 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias OttEin FW-Zugführer kennt sich also schon mit Stabsarbeit aus, ein ZuFü der HiOrg nicht? Nicht unbedingt, allerdings kennt die Feuerwehr den F/B V = Verbandsführer ;-)) Ferner wird seit einiger Zeit von den LFSen Lehrgänge zur Stabsarbeit angeboten. Bei den HIOs sind mir da nur Ausbildungen des DRK (Münster & 2. Schule) bekannt, die über die Ebene ZF hinausgegangen sind. Geschrieben von Matthias Ott Das mag ich nicht wirklich glauben, und mein bisheriges Erleben, etwa auf dem Zusammenwirker Lehrgang hat das bestätigt... Auch hier kommt es drauf an, welche TN entsendet werden............. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 408906 | |||
Datum | 13.06.2007 14:52 | 13964 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Michael Roleff 1) Einführung in die Stabsarbeit (Vorraussetzung ZF) der AkNZ-Lehrgang zu 1.) heißt "Grundlagen der Stabsarbeit". Aber egal, jetzt bin ich endgültig durcheinander. Geschrieben von Michael Roleff wurde dort aber schon ausgebildet, bei den meisten HIOs war bisher beim ZF Schluß ;-)) Ein FW-Zugführer kennt sich also schon mit Stabsarbeit aus, ein ZuFü der HiOrg nicht? Das mag ich nicht wirklich glauben, und mein bisheriges Erleben, etwa auf dem Zusammenwirker Lehrgang hat das bestätigt... Gruß, otti Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers onder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt! | |||||
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Autor | Flor8ian8 Z.8, Waldrach / Rheinland-Pfalz | 408897 | |||
Datum | 13.06.2007 13:51 | 13956 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppNein, hier. ;-) Allerdings hörte ich vor kurzem, dass es in RLP Bestrebungen gibt den Lehrgang "Einführung in die Stabsarbeit" zur Zugangsvoraussetzung zu machen. Keine Ahnung in wie weit das Stimmt. Grüße Florian MEINE Meinung | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 408896 | |||
Datum | 13.06.2007 13:51 | 13817 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias Ottaber ist das bei den Feuerwehren nicht mindestens ebenso wichtig? wurde dort aber schon ausgebildet, bei den meisten HIOs war bisher beim ZF Schluß ;-)) Geschrieben von Matthias Ott Geschrieben von Michael RoleffFerner war an der AKNZ geplant "Leiten eines Sachgebietes", Sicher ? AKNZ-Plan war: 1) Einführung in die Stabsarbeit (Vorraussetzung ZF) 2) Verbandsführer HIO (Vorraussetzung 1) 3) Leiten eines Sachgebietes (Vorraussetzung2) mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Hauk8e H8., Negernbötel / S-H | 408890 | |||
Datum | 13.06.2007 13:21 | 13866 x gelesen | |||
Hallo! In SH sind das zwei verschieden Paar Schuhe wie Du in dem von Mitja geposteten Link lesen kannst. Das eine VF ist eine reine Feuerwehrausbildung (mit nem bisschen Stabsarbeit) und Einführung in die Stabsarbeit ist eine reine KatS-Ausbildung und bekommen hier nur die entsprechenden Mitglieder des KatS von der zuständigen Kreisbehörde zugewiesen, die dann vorher auch alle anderen Lehrgänge durchlaufen müssen. Gruß Hauke Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw.. Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden! FF Negernbötel | |||||
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Autor | Geor8g M8., Belzig / Brandenburg | 408878 | |||
Datum | 13.06.2007 12:14 | 13955 x gelesen | |||
Hallöchen nun noch die Ausführung aus dem Land Brandenburg zu den Lehrgängen: Verbandsführer - Land Brandenburg Stabsarbeit-Grundlagen MkG Georg Alles steht im Schatten meiner eignen Meinung http://www.feuerwehr-belzig.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 408876 | |||
Datum | 13.06.2007 12:06 | 13915 x gelesen | |||
Kann dazu jemand was sagen, vor allem auch warum gerade die AkNZ einen Voraussetzungslehrgang zwischen ZuFü und verbandsführer schaltet? Vermutlich existiert die Überlegung, daß ZF mitunter als Führungsassistenten in Stäben eingesetzt werden (könnten). MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mitj8a S8., Pinneberg / SH | 408875 | |||
Datum | 13.06.2007 12:05 | 13813 x gelesen | |||
Du wirst Dich wundern, ich kann sogar etwas über die Regelung in Sachsen posten. Gruß Mitja Ich spreche nur fuer mich! | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 408870 | |||
Datum | 13.06.2007 12:01 | 13862 x gelesen | |||
Hallo Matthias, weil die Sachen machen, die in anderen Ländern auf der Stufe nicht mehr drankommen. Beispiele: -Baurecht -Haushaltswesen -Öffentlichkeitsarbeit -Unterrichtslehre -Organisation des deutschen Brandwesens Letzteres sicher, weil in Bayern eh alles anders ist. Oder weil die noch was nachholen müssen? Der Gruppenführerlehrgang dauert da ja auch nur eine Woche. Grüße Micha | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 408867 | |||
Datum | 13.06.2007 11:53 | 13896 x gelesen | |||
Hallo Matthias, ja da kocht wieder jedes Bundesland sein eigenes Süppchen. Ich persönlich würde es begrüßen, wenn für die Stabslehrgänge der Verbandsführer zwingend nötig wäre. Als Stabsmitglied arbeitest du durchaus mal mit mehreren Verbänden und da ist dann Background "Zugführerlehrgang" schon ein bißchen wenig. Grüße Micha | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 408865 | |||
Datum | 13.06.2007 11:52 | 13973 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Mitja Suchorski Korrekt! Man beachte hierzu auch das einschlägige Liedgut. Da bleiben doch wohl keine Zweifel, oder? Das einschlägige Liedgut sagt / singt ganz eindeutig Das schönste Land in Deutschlands Gaun, Das ist mein Badnerland (Das Badnerlied) Deshalb war ich so verwundert weshalb da plötzlich was von Schleswig-Holstein auftauchte, was ja irgendwie schon Südschweden ist. Auf der anderen Seite wäre ich aber auch überrascht gesen, wenn ein pinneberger die Regelungen für BaWü postet... MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2007: Platz 27 | |||||
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Autor | Mitj8a S8., Pinneberg / SH | 408863 | |||
Datum | 13.06.2007 11:47 | 14016 x gelesen | |||
Korrekt! Man beachte hierzu auch das einschlägige Liedgut. Da bleiben doch wohl keine Zweifel, oder? So, Schluss mit OT ;-) Gruß Mitja (der gerade an seinem Schreibtisch in der schönsten Stadt sitzt) Ich spreche nur fuer mich! | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 408861 | |||
Datum | 13.06.2007 11:47 | 13877 x gelesen | |||
Mahlzeit, kann jemand erklären warum dieser Lehrgang im Gegensatz zu den meisten anderen 10 Tage dauert? Gruß, otti Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers onder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt! | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 408860 | |||
Datum | 13.06.2007 11:46 | 13872 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Michael Roleff Kerngedanke bei der AKNZ war wohl, aber ist das bei den Feuerwehren nicht mindestens ebenso wichtig? Geschrieben von Michael Roleff Ferner war an der AKNZ geplant "Leiten eines Sachgebietes", das würde der "Einfrühung in die Stabsarbeit" entsprechen. Aber warum reichen da manchmal Zugführer während andere Verbandsführer dafür wollen? Gruß, otti Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers onder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt! | |||||
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Autor | Axel8 T.8, Diespeck / Bayern | 408856 | |||
Datum | 13.06.2007 11:38 | 13990 x gelesen | |||
Hallo, für Bayern stehts hier auf Seite 15. Gruß Axel | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 408855 | |||
Datum | 13.06.2007 11:31 | 13967 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias Ott"Grundlagen der Stabsarbeit" an der AkNZ 3 Tage dauert. Anders als dort ist er aber nicht voraussetzung für den Verbandsführer... Kerngedanke bei der AKNZ war wohl, das so sichergestellt ist, das jeder VF auch Stabsarbeit kann. Ferner war an der AKNZ geplant "Leiten eines Sachgebietes", Projekt scheint aber zu ruhen ,-( mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 408848 | |||
Datum | 13.06.2007 11:23 | 14028 x gelesen | |||
Moin, scheinbar gibt's da ganz verschiedene Ansätze. Während z.B. in Hessen die Voraussetzung für den "Einführung in die Stabsarbeit" der Verbandsführer. Daneben gibt es hier auch einen Lehrgang "Einführungslehrgang in die Tätigkeit im KatS-Stab", den man ab Zugführer besuchen kann und der wie "Grundlagen der Stabsarbeit" an der AkNZ 3 Tage dauert. Anders als dort ist er aber nicht voraussetzung für den Verbandsführer... Gruß, otti Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers onder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt! | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 408840 | |||
Datum | 13.06.2007 11:09 | 13972 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Mitja Suchorski für das schönste Bundesland findest Du hier entsprechende Infos. Ich finde da nur was für Schleswig-Holstein? MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2007: Platz 27 | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 408833 | |||
Datum | 13.06.2007 10:51 | 14382 x gelesen | |||
Hallo Matthias, in Niedersachsen wie folgt: Geschrieben von Landesfeuerwehrschulen Niedersachsen
Grüße Micha | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 408830 | |||
Datum | 13.06.2007 10:40 | 14079 x gelesen | |||
Ganz falsch Zugführer im schönsten Bundesland der Welt wird man hier auf Seite 5 Interessant Zugangsvorraussetzung Zugführer oder ORGL Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst - langsam ist sicher und sicher ist schnell - | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 408829 | |||
Datum | 13.06.2007 10:36 | 13952 x gelesen | |||
Mh, zumindest der Stundenumfang ist wohl überall gleich. Kann mir grade nochmal jemand den Unterschied zwischen "Grundlagen der Stabsarbeit" und "Einführung in die Stabsarbeit" erklären? Gruß, otti Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers onder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 408828 | |||
Datum | 13.06.2007 10:35 | 14215 x gelesen | |||
Nein, hier. ;-) Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Mitj8a S8., Pinneberg / SH | 408827 | |||
Datum | 13.06.2007 10:30 | 14436 x gelesen | |||
Moin Otti, für das schönste Bundesland findest Du hier entsprechende Infos. Gruß Mitja Ich spreche nur fuer mich! | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 408824 | |||
Datum | 13.06.2007 10:22 | 19406 x gelesen | |||
Moin, ich wollte mir mal einen Überblick über Dauer/Umfang/Inhalt der Verbandsführer-Lehrgänge verschaffen. Offenbar gibt's da Unterschiede. In Hessen dauert der Verbandsführer für FF, BF und KatS 1 Woche, Zugangsvoraussetzung ist der Zugführer-Lehrgang des Fachdienstes. An der AkNZ werden für die HiOrg Verbandsführer-Lehrgänge mit der dauer von ebenfalls 1 Woche angeboten, Voraussetzung ist hier allerdings ZuFü und "Grundlagen der Stabsarbeit", der wiederum 3 Tage dauert. Das IdF bietet wiederum einen verbandsführer (scheinbar nur für FF/BF) an, der auf den Zugführer folgt und 5 Tage dauert. Über die Inhalte konnte ich mir insoweit kein Bild machen, da ich keinen der Lehrgänge bislang besucht habe (abgesehen vom "Grundlagen der Stabsarbeit"). Kann dazu jemand was sagen, vor allem auch warum gerade die AkNZ einen Voraussetzungslehrgang zwischen ZuFü und verbandsführer schaltet? Gruß, otti Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers onder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt! | |||||
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