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Thema | Altersbeschänkung bei Inanspruchnahme von Sonderrechten | 32 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Alex8and8er 8H., Weissach / BaWü | 406333 | |||
Datum | 31.05.2007 17:57 | 10603 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas GeisIm Zweifelsfall: Fahrtenbuch (dienstlich), und wenn du unbedingt LF/RTW fahren willst machste das bestimmt freiwillig auch bei Privatfahrten :D. Joa, man kann auch die FW in den Mittelpunkt des Lebens stellen... Gruß Alex Meine ganz persönliche Meinung!! Wer sie auch haben will kann sie mieten, für nur 4,50? im Monat. :D | |||||
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Autor | Thom8as 8G., Erfurt / Thüringen | 406331 | |||
Datum | 31.05.2007 17:48 | 10692 x gelesen | |||
Im Zweifelsfall: Fahrtenbuch (dienstlich), und wenn du unbedingt LF/RTW fahren willst machste das bestimmt freiwillig auch bei Privatfahrten :D. Mache ich derzeit mit unseren neuen LF-Maschinisten (21 und 23). Derzeit nur einzelne Übungsfahrten mit erfahrenem Ma. Der sagt mir dann, ok, der kann jetzt langsam mal zu ner Ausbildung o.ä. fahren oder der braucht noch ne Weile. MkG Tom -Meine Meinung- | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Weissach / BaWü | 406327 | |||
Datum | 31.05.2007 17:18 | 10724 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningNö. X Km sollten vorliegen. Ein Jahr sagt gar nichts aus. Und das überprüfst du wie, ob die Vorliegen? Ich wüsste nicht ansatzweise wieviele Km ich jetzt in knappen 2 Jahren gefahren bin... Gruß Alex Meine ganz persönliche Meinung!! Wer sie auch haben will kann sie mieten, für nur 4,50? im Monat. :D | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 406324 | |||
Datum | 31.05.2007 17:06 | 10654 x gelesen | |||
Mahlzeit Im Saarland ist ein Rangier und Handlingtraining (ADAC) zeitnah nach dem RS für Zivis und FSJ ler fast verbindlich vorgesehen. Führerscheinneulinge müssen 3 Monate Erfahrung vorweisen Zusätzlich gibt es vom ADAC ein Fahrsicherheitstraining Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst - langsam ist sicher und sicher ist schnell - | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Ulm / Baden-Württemberg | 406270 | |||
Datum | 31.05.2007 13:42 | 10602 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard PfeifferHallo, Hallo Hier im DRK-Rettungsdienst Ulm wird jährlich für alle neuen FSJler und RA-Praktikanten ein Fahrsicherheitstraining durchgeführt. Freie Plätze stehen für ehrenamtliche Kräfte und weitere Mitarbeiter zur Vefügung. Veranstalter ist die Verkehrswacht, geschult wird auf den eigenen Fahrzeugen, der Sozialdienst (Behindertentransport) nimmt ebenfalls teil. Grüße Daniel | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 406256 | |||
Datum | 31.05.2007 13:13 | 10691 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver Sandersi.d.R. ist die Probezeit 2 Jahre nach Erwerb des Führerscheins abgelaufen Richtig. Und da man bereits mit 16 einen FS erwerben kann, ist die Probezeit eben relativ. Geschrieben von Oliver Sanders und ein bis zwei Jahre Fahrpraxis mit dem eigenen PKW halte ich als Voraussetzung für notwendig, um eine Fahrt mit Sondersignalen durchzuführen. Ich halte eine Fahrpraxis für notwendig, jedoch eine Zeitangabe wird dieser Notwendigkeit nunmal nicht gerecht - auch wenn da ständig von gesprochen wird. Geschrieben von Oliver Sanders Kann ja jeder gerne anderer Meinung sein und es wird auch ganz individuelle Unterschiede geben, je nach Fahrpraxis. Ja, eben. Geschrieben von Oliver Sanders Wenn ich es zu verantworten hätte, würde ich es wie folgt handhaben: Nö. X Km sollten vorliegen. Ein Jahr sagt gar nichts aus. Geschrieben von Oliver Sanders - ggf. Maschinisten Lehrgang, falls für dieses Fahrzeug erforderlich Ack. So sehe ich das auch. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Dani8el 8N., Malsch-Völkersbach / Baden-Württemberg | 406251 | |||
Datum | 31.05.2007 12:56 | 10663 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Hüppe Ist bekannt, ob sowas auch von Feuerwehr-Unfallkassen gefördert wird? ja. Wie hoch der Zuschuss war und wie das im Einzelfall mit der Beantragung läuft, weiß ich allerdings nicht. Euer KBM oder wie auch immer die vergleichbare Position bei euch heißt ist dafür wahrscheinlich der richtige Ansprechpartner. MfG Daniel Nagel FF Malsch Abt. Völkersbach Der Inhalt meiner Postings gibt nur meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8H., Harmstorf / Niedersachsen | 406238 | |||
Datum | 31.05.2007 12:18 | 10694 x gelesen | |||
Hallo Forum, Geschrieben von Christi@n Pannier Die Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege fördert Fahrsicherheitstrainings mit bis zu 67 ? je Versichertem. Ist bekannt, ob sowas auch von Feuerwehr-Unfallkassen gefördert wird? Gruß, Christian Meine ganz private Meinung! | |||||
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Autor | Oliv8er 8H., Meppen / Niedersachsen | 406237 | |||
Datum | 31.05.2007 12:13 | 10819 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningTach auch. hab ich ja auch nicht behauptet. Geschrieben von Stefan Brüning Geschrieben von Oliver Sanders genau. Geschrieben von Stefan Brüning Geschrieben von Oliver Sanders i.d.R. ist die Probezeit 2 Jahre nach Erwerb des Führerscheins abgelaufen - und ein bis zwei Jahre Fahrpraxis mit dem eigenen PKW halte ich als Voraussetzung für notwendig, um eine Fahrt mit Sondersignalen durchzuführen. Kann ja jeder gerne anderer Meinung sein und es wird auch ganz individuelle Unterschiede geben, je nach Fahrpraxis. Wenn ich es zu verantworten hätte, würde ich es wie folgt handhaben: - Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnis - 1 Jahr Fahrpraxis im privaten Bereich sollte mind. vorliegen - ggf. Maschinisten Lehrgang, falls für dieses Fahrzeug erforderlich - Einweisungsfahrt auf entsprechendes FW-Fahrzeug - Maschinisteneinweisung für das Fahrzeug - Fahrten bei Übungen durchführen - Erlaubnis erteilen zum Fahren des Fahrzeugs bei Einsätzen und Übungen Es handelt sich bei dem Geschriebenen um meine persönliche Meinung und nicht um die Auffassung irgendeiner Feuerwehr. | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 406215 | |||
Datum | 31.05.2007 11:23 | 10663 x gelesen | |||
Tach auch. Geschrieben von Oliver Sanders Halte es dennoch für Führerscheinneulinge bedenklich, Fahrten unter Sondersignal durchzuführen. Das ist Definitionssache. Ein 20jähriger muss nicht zwangsläufig ein Führerscheinneuling sein. Geschrieben von Oliver Sanders Eine gewisse Fahrpraxis sollte man Jedem gönnen. Richtig. Und die hat gar nix mit dem Alter zu tun. Geschrieben von Oliver Sanders Auch wenn es bei Zivis anders gehandhabt wird: die Führerschein - Probezeit kann als Anhaltspunkt hilfreich sein. Gerade DIE ist überhaupt kein Kriterium. Meine Probezeit war genau einen Tag vor der Prüfung Klasse B vorbei. Und jetzt? Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 406216 | |||
Datum | 31.05.2007 11:23 | 10677 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Gerhard Pfeiffer in welchem Rettungsdienstbereich und bei welcher Organisation wird für Fahranfänger ein regelmäßiges Sicherheitsfahrtraining durchgeführt? auch bei uns werden jährlich Fahrsicherheitstrainings mit RTW und PKW durchgeführt. "Veranstalter" ist die Verkehrswacht, Übungsplatz das Fahrtrainingszentrum der hessischen Polizei. Ich denke das es was nützt. Organisiert wird das vom Landesverband, was bei eintsprechender Terminhäufigkeit auch bei mehreren RD-Bereichen gut klappt. Meines wissens gibt es das schon recht lange, ich habe bereist zu meiner Zivi-Zeit (anno 2000) an einem solchen Trainig teilgenommen. Gruß, otti | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 406214 | |||
Datum | 31.05.2007 11:19 | 10607 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Gerhard Pfeiffer
Als ich 2001 meinen RD an der DRK Landesschule in Düsseldorf gemacht habe, war ein Fahrsicherheitstraining bestandteil der Ausbildung. In Simmerath ist das meines Wissens nicht mehr der Fall. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Oliv8er 8H., Meppen / Niedersachsen | 406213 | |||
Datum | 31.05.2007 11:18 | 10621 x gelesen | |||
Nein, sowas ist per Gesetz nicht geregelt. Halte es dennoch für Führerscheinneulinge bedenklich, Fahrten unter Sondersignal durchzuführen. Eine gewisse Fahrpraxis sollte man Jedem gönnen. Auch wenn es bei Zivis anders gehandhabt wird: die Führerschein - Probezeit kann als Anhaltspunkt hilfreich sein. Es handelt sich bei dem Geschriebenen um meine persönliche Meinung und nicht um die Auffassung irgendeiner Feuerwehr. | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 406212 | |||
Datum | 31.05.2007 11:18 | 10671 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis EdnerIst wahrscheinlich noch bei vielen verbreitet, weil man früher den LKW Führerschein erst ab 21 machen durfte und wird dann auf die heutige Situation bzw auf die Erlaubnis für Einsatzfahrten umgesetzt. War vor ein paar Wochen auch in nem anderen Thread wo jemand meinte dass man den LKW-Führerschein auch heut noch erst mit 21 machen darf. ...und dann gibts noch "irgendwelche" Regelungen, die es untersagen unter dem magischen Alter von 21 Jahren GEWERBLICH Lastwagen einer bestimmten Gewichtsklasse zu fahren, was dann zur allgemeinen Verwirrung beiträgt. Grüße Magnus | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 406209 | |||
Datum | 31.05.2007 11:09 | 10740 x gelesen | |||
Geschrieben von Magnus HammerlWo hast du das gehört? Ist wahrscheinlich noch bei vielen verbreitet, weil man früher den LKW Führerschein erst ab 21 machen durfte und wird dann auf die heutige Situation bzw auf die Erlaubnis für Einsatzfahrten umgesetzt. War vor ein paar Wochen auch in nem anderen Thread wo jemand meinte dass man den LKW-Führerschein auch heut noch erst mit 21 machen darf. mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 406153 | |||
Datum | 31.05.2007 00:21 | 10691 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Andreas Leutwein Kostenblatt fähig? weiß ich nicht. Es rechnet sich aber auch ohne diese Möglichkeit für den KV. Und das weis er. Evt. läuft das mit BG-Zuschuß? Die Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege fördert Fahrsicherheitstrainings mit bis zu 67 ? je Versichertem. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2007: Platz 27 | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 406152 | |||
Datum | 31.05.2007 00:10 | 10667 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas LeutweinWenn mich nicht alles täuscht hat unlängst eine Kolleginn von Dir daran teilgenommen. DANKE sagt der Medizinische Rettungsdienst der Berufsfeuerwehr Stuttgart!! Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 406150 | |||
Datum | 31.05.2007 00:01 | 10715 x gelesen | |||
RD+KTP Personal incl. der sogenannten Nebenamtlichen. Wenn mich nicht alles täuscht hat unlängst eine Kolleginn von Dir daran teilgenommen. Das Ganze findet im Rahmen der 30 Stunden Fortbildung/pro Jahr statt. Kostenblatt fähig? weiß ich nicht. Es rechnet sich aber auch ohne diese Möglichkeit für den KV. Und das weis er. Gruß Andreas. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 406148 | |||
Datum | 30.05.2007 23:47 | 10692 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas LeutweinWir sind seid 3 Jahren dabei dies zu tun. Hallo, das ist absolute SPITZENKLASSE!! Ist das nur für RD-Personal oder allgemein für die DRK-Einsatzfahrer? Geschrieben von Andreas Leutwein Im Übrigen, wenn ab heute SS Fahrten nur noch von über 21 jährigen gemacht werden dürften wäre der RD in einigen Regionen nicht mehr vorhanden. Natürlich! Würde im RD der HiOrg alles zusammenbrechen! Diskrete Frage.... sind Dir die Kosten der Ausbildung pro Person bekannt... oder Ausgleich durch medizinische Fortbildung der BePo???? Kostenträgertauglich???? Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 406146 | |||
Datum | 30.05.2007 23:34 | 10678 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeifferin welchem Rettungsdienstbereich und bei welcher Organisation wird für Fahranfänger ein regelmäßiges Sicherheitsfahrtraining durchgeführt? Wir sind seid 3 Jahren dabei dies zu tun. Lehrer kommt von der B. Pol. 4 Stunden Theorie 1 Tag Praxis auf ehemaligem Kasernengelände. Kommt super an. Im Übrigen, wenn ab heute SS Fahrten nur noch von über 21 jährigen gemacht werden dürften wäre der RD in einigen Regionen nicht mehr vorhanden. Grüße aus der Daimlerstadt. Andreas Leutwein | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 406144 | |||
Datum | 30.05.2007 23:11 | 10811 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank EckhardtKenne es auch aus dem Rettungdienst nicht anders, das erstmal eine Unterweisung und gegebnenfalls regelmäßiges Sicherheits-Fahrtraining gemacht wird... Hallo, in welchem Rettungsdienstbereich und bei welcher Organisation wird für Fahranfänger ein regelmäßiges Sicherheitsfahrtraining durchgeführt? Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Fran8k E8., Schlüchtern / Hessen | 406143 | |||
Datum | 30.05.2007 23:04 | 10707 x gelesen | |||
Moin... Also meiner Meinung nach sollte jeder (egal welchen Alters und Fahrpraxis in zivil) bevor er im Einsatz mit Blauhorn über die Strasse Jagen darf eine Unterweisung durch einen GF oder ähnliches (erfahrener MA) machen. Grund: auch mit zehn Jahren unfallfreies Autofahren mache ich bei Einsätzen eventuell Fehler. Und für die Führungsebene und den Fahrer selbst gibt es zumindesest eine Absicherung fürs Gewissen. Außerdem sollten "Neue" vielleicht bei Übungen und Alarmübungen das ganze mal üben. Kenne es auch aus dem Rettungdienst nicht anders, das erstmal eine Unterweisung und gegebnenfalls regelmäßiges Sicherheits-Fahrtraining gemacht wird... GRuß Frank Meine Meinung und nicht meiner Organisation. | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 406137 | |||
Datum | 30.05.2007 22:49 | 10680 x gelesen | |||
Nabend, Geschrieben von Volker Ehrhardt
Das mag vielleicht als interne Dienstanweisung bei einigen Feuerwehren oder auch HiOrgs existieren. Allgemein gibts da keine Beschränkung. Geschrieben von Volker Ehrhardt
Das Alter hat nur begrenzt etwas damit zu tun, ob jemand in der Lage ist, solche Fahrten durchzuführen. Somit halte ich die Regelung für mindestens überflüssig. Was bringt es mir, wenn der 25jährige in seinen Jahren nur 2000 km in Mamas Corsa gefahren hat und im Gegenzug der 20jährige in vielen verschiedenen Fahrzeugen zigtausend. Hinzu kommt noch die Tatsache, dass gerade bei Großfahrzeugen schon von der Natur der Sache, dass die meisten älter als 21 sind. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Flor8ian8 L.8, Pyrbaum / Bayern | 406127 | |||
Datum | 30.05.2007 22:29 | 10623 x gelesen | |||
Würde den Thread mal unter Scheißhausparolen, statt unter Recht und Feuerwehr stellen. Alternativ auch unter: Wo ist der Osterhase ? Dir ist schon klar wie viele Generationen Zivis es im Rettungsdienst gab... | |||||
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Autor | Alex8and8er 8F., Bochum / NRW | 406121 | |||
Datum | 30.05.2007 22:14 | 10619 x gelesen | |||
Also bei uns läuft es immer noch so, dass mittlerweile wieder alle Anwärter eine Fahrabnahme im Rahmen der Grundausbildung bekommen sollen. Ich hab meine Anfang des Jahres gemacht...in sofern, kann ich mir nicht vorstellen, dass es da rechtsprobleme gibt. Aber man weiß ja nie! Unsere Oberhäupter können ja auch nicht alles wissen... Besuch mal meine Löscheinheit unter http://www.ff-bochum-mitte.de | |||||
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Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 406111 | |||
Datum | 30.05.2007 21:38 | 10656 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker Ehrhardthabe eben gehört, dass es rechtlich nicht zulässig ist, unter 21 Jahren Einsatzfahrzeuge von bpw. Feuerwehr und Rettungsdienst unter Inanspruchnahme von Sonderrechten (also mit Blau und Horn) zu führen. Hab ich auch noch nie gehört. Würde auch bedeuten, das Zivis beim Rettungsdienst nicht mit Blauhorn fahren dürfen... kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Tippe eher auf eine örtliche Regelung, um das Jungvolk erst ein paar Jahre Fahrpraxis machen zu lassen. Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
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Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 406109 | |||
Datum | 30.05.2007 21:24 | 10664 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker EhrhardtMeine Frage war aber auch, ob es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt... Wär mir bisher nie zu Gesicht bekommen, weder bei der SoSi/Sonderrecht/Wegerecht Ausbildung beim Bund für unsere Krankenkraftwagen noch beim Maschinisten Lehrgang Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 406107 | |||
Datum | 30.05.2007 21:23 | 10729 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Volker Ehrhardt Meine Frage war aber auch, ob es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt... mir ist noch nichts derartiges zu Ohr gekommen, vielleicht den Rechtsexperten hier im Forum? Grüße Magnus | |||||
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Autor | Volk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen | 406103 | |||
Datum | 30.05.2007 21:14 | 10807 x gelesen | |||
Geschrieben von Magnus HammerlWo hast du das gehört? Frage doch dort nach der entsprechenden Quelle nach! Die wusste es leider selbst nicht genau. Die Feststellung kam aus dem Bereich DRK. Daher meine Frage an die fachkundige Forumsgemeinde :-) Geschrieben von Magnus Hammerl Kleiner Tipp: Befasse dich doch bei Gelegehnheit nochmal mit den Unterschieden von Sonderrecht ( nach §35 StVO) und Wegerecht (§38 StVO). Hierzu sollte z.B. dieses Forum ausreichend Infos liefern! Ich meinte natürlich beides. Sorry. Der Unterschied ist schon bekannt Geschrieben von Magnus Hammerl Worauf fußt diese Erkenntnis außer deinem subjektivem Empfinden? Da dies eine persönliche Eignung erfordert, ist klar. Aber es ist ja auch erwiesen, dass Fahranfänger ein wesentlich höheres "Risokopotential" im Verkehr sind / haben. Meine Frage war aber auch, ob es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt... Gruß, Volker Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten! | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 406100 | |||
Datum | 30.05.2007 21:04 | 10773 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Volker Ehrhardt habe eben gehört, dass es rechtlich nicht zulässig ist, unter 21 Jahren Einsatzfahrzeuge von bpw. Feuerwehr und Rettungsdienst unter Inanspruchnahme von Sonderrechten (also mit Blau und Horn) zu führen. Wo hast du das gehört? Frage doch dort nach der entsprechenden Quelle nach! Kleiner Tipp: Befasse dich doch bei Gelegehnheit nochmal mit den Unterschieden von Sonderrecht ( nach §35 StVO) und Wegerecht (§38 StVO). Hierzu sollte z.B. dieses Forum ausreichend Infos liefern! Geschrieben von Volker Ehrhardt Nach meiner Einschätzung sollte jemand unter 21 keinesfalls Fahrzeuge unter §35 STVO führen. ... dann darf auch kein Fahranfänger (was ist, wenn er erst mir 23 den Führerschein macht?) mit seinem Privat PKW zum Gerätehaus fahren und dort ggf. im Halteverbot zu parken. Geschrieben von Volker Ehrhardt Die Gefährdung von Kameraden durch Fahranfänger (Stress + Aufregung) ist doch klar gegeben. Worauf fußt diese Erkenntnis außer deinem subjektivem Empfinden? Nur um es klar zu stellen: die Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten erfordert so oder so eine "persönliche Eignung" und eine entsprechende Ausbildung. Sie nur vom Alter abhängig zu machen halte ich für etwas kurzsichtig. Grüße Magnus | |||||
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Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 406098 | |||
Datum | 30.05.2007 21:01 | 10648 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker EhrhardtNach meiner Einschätzung sollte jemand unter 21 keinesfalls Fahrzeuge unter §35 STVO führen. Die Gefährdung von Kameraden durch Fahranfänger (Stress + Aufregung) ist doch klar gegeben. So sicher das die Maschinisten der letzten Unfälle um die 21 waren? Ausbildungssache. Langsam heranführen, Klarmachen um was es geht, ggf. einbremsen. Ansonsten sit der mit 25 genauso aufgeregt beim 1. mal wie mit 21. Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | |||||
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Autor | Volk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen | 406097 | |||
Datum | 30.05.2007 20:55 | 12367 x gelesen | |||
Moin, habe eben gehört, dass es rechtlich nicht zulässig ist, unter 21 Jahren Einsatzfahrzeuge von bpw. Feuerwehr und Rettungsdienst unter Inanspruchnahme von Sonderrechten (also mit Blau und Horn) zu führen. In der STVO habe ich dazu nichts gefunden, auch hier im Forum nicht. Nach meiner Einschätzung sollte jemand unter 21 keinesfalls Fahrzeuge unter §35 STVO führen. Die Gefährdung von Kameraden durch Fahranfänger (Stress + Aufregung) ist doch klar gegeben. Kann mir jemand hier weiterhelfen und wie wird es bei euch gehandhabt? Gruß, Volker Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten! | |||||
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