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Thema | GW-Z in Niedersachsen | 31 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 409205 | |||
Datum | 14.06.2007 23:46 | 8426 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Andre Koch Hmm, ich kenne jetzt nur drei [...] Wo soll der denn stehen? Der neue FTZ-Dreiachser für den AB MAnV/Rüst? Aber mit dem Schaum auf AB-Basis IMHO noch eins zu wenig für den "noch realistischen Worst Case" - Kesselwagenzug (Anschlussgleis Oxxynova...) vs. Bus oder Flankenfahrt von Personen- und Güterzug (Methanol vielleicht?). FTZ: AB-ManV/Rüst, AB-G; IPN: AB-Schaum(AR); Stadt NI: AB-A/S. - was wird aus dem vom ABC-Zug gewünschten AB-Mess bzw. welchen AB lässt man dafür stehen/holt ihn mit 30...60 Minuten Verzögerung nach? Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Thom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen | 409203 | |||
Datum | 14.06.2007 23:26 | 8398 x gelesen | |||
Geschrieben von Andre KochHmm, ich kenne jetzt nur drei (eins bei uns, eins an der FTZ und eins bei IPN). Da ich aber auch erst seit einigen Wochen in dieser Wehr hier bin, kann es durchaus sein, dass ich den vierten einfach noch nicht kenne. Wo soll der denn stehen? An der FTZ stehen zwei. Geschrieben von Thorben Gruhl Vielleicht erfahre ich am Wochenende was . MkG Thomas | |||||
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Autor | Andr8e K8., Nienburg / Niedersachsen | 409201 | |||
Datum | 14.06.2007 22:46 | 8387 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben Gruhl Hmm, nur IPN? Sollte Oxxynova/Hüls/wie_auch_immer_sie_gerade_heißen_mögen nicht auch? Mir wurde nur IPN genannt, sonst nichts. Ich werde da aber nochmal detailliert nachfragen. Geschrieben von Thorben Gruhl Bei unter'm Strich 4 Blauchlicht-WLF in NI, oder? Hmm, ich kenne jetzt nur drei (eins bei uns, eins an der FTZ und eins bei IPN). Da ich aber auch erst seit einigen Wochen in dieser Wehr hier bin, kann es durchaus sein, dass ich den vierten einfach noch nicht kenne. Wo soll der denn stehen? Geschrieben von Thorben Gruhl Vielleicht noch den Schaummitteltyp? Auf Kreiskosten den Vorrat der WF Oxxy aufzustocken wäre dank Methanollager wohl auf A3F-AR hinausgelaufen. Was wird beim IPN vorgehalten? Versuche ich mal in Erfahrung zu bringen. | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 409025 | |||
Datum | 14.06.2007 02:51 | 8439 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Andre Koch Die Kreisreserve wird im IPN (Industriepark Nienburg) vorgehalten Hmm, nur IPN? Sollte Oxxynova/Hüls/wie_auch_immer_sie_gerade_heißen_mögen nicht auch? Geschrieben von Andre Koch Dieser AB wird vom WLF der WF zum Einsatz gebracht. Bei unter'm Strich 4 Blauchlicht-WLF in NI, oder? Geschrieben von Andre Koch Die exakte Literzahl weiss ich leider nicht, aber das kann ich sicherlich auch noch rausfinden. Vielleicht noch den Schaummitteltyp? Auf Kreiskosten den Vorrat der WF Oxxy aufzustocken wäre dank Methanollager wohl auf A3F-AR hinausgelaufen. Was wird beim IPN vorgehalten? Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Andr8e K8., Nienburg / Niedersachsen | 409023 | |||
Datum | 14.06.2007 02:16 | 8415 x gelesen | |||
So, leicht verspätete Antwort, aber ich habe mich erst heute schlaumachen können. Die Kreisreserve wird im IPN (Industriepark Nienburg) vorgehalten, wo sie in Kanistern verfüllt auf einem AB verladen ist. Dieser AB wird vom WLF der WF zum Einsatz gebracht. Die exakte Literzahl weiss ich leider nicht, aber das kann ich sicherlich auch noch rausfinden. ;) | |||||
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Autor | Andr8e K8., Nienburg / Niedersachsen | 406050 | |||
Datum | 30.05.2007 16:36 | 8360 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Glauer Einer der Nienburger hier 'ne Ahnung, in was für Gebinden das vorgehalten wird? Ich mache mich Montag beim Dienst mal schlau. | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 406046 | |||
Datum | 30.05.2007 16:22 | 8446 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Thomas Glauer Logistik, Nachschub Teilbeladung vom GW-Z aufnehmen, tippe auf Rollcontainer sowie das , was jetzt bei Bedarf auf 'nem Anhänger gepackt wird. Aahh ja, ein Behelfs-RW... Die fehlende Sinnhaftigkeit von Sonderfahrzeugen als GW-L hatten wir hier ja schon öfters... Geschrieben von Thomas Glauer Wieso weißt Du mehr als ich ? | |||||
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Autor | Thom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen | 405966 | |||
Datum | 30.05.2007 07:31 | 8360 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben Gruhl...mit welcher Aufgabenstellung/Einsatzzweck? Logistik, Nachschub Teilbeladung vom GW-Z aufnehmen, tippe auf Rollcontainer sowie das , was jetzt bei Bedarf auf 'nem Anhänger gepackt wird. Geschrieben von Thorben Gruhl Jetzt sag nich, dass der dann auch noch den Transport des neuen Schaummittelvorrats übernehmen soll? Wieso weißt Du mehr als ich ? MkG Thomas | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 405939 | |||
Datum | 29.05.2007 22:45 | 8340 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Thomas Glauer Man pocht auf GW- L2. ...mit welcher Aufgabenstellung/Einsatzzweck? Jetzt sag nich, dass der dann auch noch den Transport des neuen Schaummittelvorrats übernehmen soll? Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 405915 | |||
Datum | 29.05.2007 21:29 | 8362 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael WulfDarüber hinaus ist der Atego, auf den dein 2. Link verweist, nach einer Technischen Richtlinie für RLP gebaut. Diese kenne ich leider nicht auswendig, ich vermute abermal, dass es da Unterschiede zum RW nach Norm gibt, was die Beladung angehtEs gibt hier eine TR für einen VRW, aber nicht für RW. Oder wurde diese schon wieder zurückgezogen? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 405890 | |||
Datum | 29.05.2007 20:52 | 8318 x gelesen | |||
Das ist ja auch die aktuelle Mindeststärkeverordnung, Stand 09/05 Grüße Micha | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 405888 | |||
Datum | 29.05.2007 20:50 | 8409 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Wulfich vermute abermal, dass es da Unterschiede zum RW nach Norm gibt, was die Beladung angeht Gibt es nicht. Mindestbeladung aber eben nicht (wesentlich) mehr. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 405885 | |||
Datum | 29.05.2007 20:48 | 8353 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael WulfStimmt, korrekt heißt es da: Stützpunkt LF 8 und TLF 8/18 oder GW oder RW 1 Hier http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C14774303_L20.pdf steht etwas anderes: LF und TLFoder RW oder DL oder SW Gruß Ingo | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 405884 | |||
Datum | 29.05.2007 20:45 | 8384 x gelesen | |||
Ähmm .. ein paar Tonnen an Gewicht. Der in Bruchhausen ist ein Atego 925, wird also zwischen 9 und 10,5 t wiegen und der (genormte) auf der Schmitz-Seite hat mindestens eine Tonne mehr. Darüber hinaus ist der Atego, auf den dein 2. Link verweist, nach einer Technischen Richtlinie für RLP gebaut. Diese kenne ich leider nicht auswendig, ich vermute abermal, dass es da Unterschiede zum RW nach Norm gibt, was die Beladung angeht Grüße Micha | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 405882 | |||
Datum | 29.05.2007 20:42 | 8398 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlWas mutiert da groß? GW-Z ist die Kastratenversion des RW1 ohne Allrad und Winde. Kann beides nicht schaden, das ist IMHO noch keine Jehova-Situation Nun ja, neun Geräteräume, 13 kVA Festeinbau auf 11 Tonnen Fahrgestell verteilt. Das der GW-Z nicht das Nonplusultra war, ist mir auch klar. Passt in die Geschichte, dass wir Niedersachsen aus Sicht des MI zu blöd für die ehemalige FSK 2 sind. Da gibt es ja auch noch den LF 8 nach TW und den TLF 8/18 nach TW. Alles mit einem Gesamtgewicht von 7,49 t. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 405880 | |||
Datum | 29.05.2007 20:40 | 8366 x gelesen | |||
Stimmt, korrekt heißt es da: Stützpunkt LF 8 und TLF 8/18 oder GW oder RW 1 Grüße Micha | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 405878 | |||
Datum | 29.05.2007 20:36 | 8410 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlDann doch besser so: was unterscheidet diesen RW1 jetzt von einem normgerechten RW wie diesem http://www.schmitz-feuerwehr.de/?Mod1=artikel&MenuID=688 ? Gruß Ingo | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 405874 | |||
Datum | 29.05.2007 20:31 | 8385 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael WulfStützpunkt LF 8 und TLF 8/18 oder GW-Z, Da steht für einen Sützpunkz aber auch RW Gruß Ingo | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 405866 | |||
Datum | 29.05.2007 19:31 | 8406 x gelesen | |||
Für mich hat es den Anschein, als ob die aktuelle Mindeststärkeverordnung versucht, das was bisher drinstand (Grundausstattung: TSF, Stützpunkt LF 8 und TLF 8/18 oder GW-Z, Schwerpunkt LF 16, TLF 16/25 und DLK 23-12 oder SW 2000 oder RW 2) so geschickt zu umschreiben, dass hinterher a) jeder ahnt, was gemeint sein könnte b) jeder das kaufen kann, was er bisher gekauft hat a) und b) führen natürlich in der Konsequenz zu c) jeder kauft, was er will Geschrieben von Thorben Gruhl Gibt's irgendwo Richtlinien zur Abnahme der Fahrzeuge, die eine Bindung an die DIN-Normen hergeben? Hat man die Abnahmen ganz eingestellt? Oder entscheidet jetzt der Prüfer aus dem Bauch heraus, was okay ist und was nicht? Die Abnahmen gibt es noch und es gibt sicherlich auch Richtlinen für die Abnahme. Allerdings wird bei der Abnahme ja eher auf die technische Seite des Fahrzeuges geachtet. Ob das okay ist, was du kaufst, wird eher die zuständige Aufsichtsbehörde, also der LK, überprüfen. Von seiten dieser Behörde kommt ja in der Regel auch die Bezuschussung. Ist also wohl eher vom Verhältnis auf unterer Ebene bestimmt, was okay ist und was nicht. Grüße Micha | |||||
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Autor | Thom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen | 405855 | |||
Datum | 29.05.2007 19:04 | 8424 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlDer GW-Z Steyerberg ist AFAIK abgängig. Ob da irgendwas ersetzt wird - kA. Ja doch, antworte ja schon. Man pocht auf GW- L2. Wobei der Rettsatz + Unterbaumaterial schon auf dem LF8/6 liegt statt TS. MkG Thomas | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 405854 | |||
Datum | 29.05.2007 18:54 | 8366 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Michael Wulf einen Rüstwagen zur Durchführung technischer Hilfeleistungen größeren Umfangs oder. Diesen Satz findest du in den Normen der RW-Familie auch, damit dürfte meiner Meinung nach der Bollerwagen leider nicht geeignet sein. ;-) Tja, warum denn nicht? Ich meine, der GW-Z ist ja auch bloß ein reduzierter RW1. Zählt der noch dazu? Für 90% der Einsätze dürfte er dem RW1 ebenbürtig sein. Doch wo hört die Reduzierbarkeit auf? Die Eignung zur THL größeren Umfangs ohne nähere Spezifizierung kann mir der Bollerwagenverkäufer ja auch bescheinigen. Mit 'nem Satz Uhrmacher-Schraubendreher reicht's für 'n ganzes ICE-Unglück - auf der Modellbahnplatte. Warum steht da nicht einfach ein Verweis auf die entsprechend anzuwendenen DIN-Normen? Soll man sich das denken können? - Dann passt aber wieder nicht der Passus mit dem indirekt dort beschriebenen "LF10/0" zur aktuellen Normlandschaft. In der derzeitigen Fassung ist die MindStVO IMHO großer Mist, bei den Unklarheiten und Interpretationsspielräumen... Gibt's irgendwo Richtlinien zur Abnahme der Fahrzeuge, die eine Bindung an die DIN-Normen hergeben? Hat man die Abnahmen ganz eingestellt? Oder entscheidet jetzt der Prüfer aus dem Bauch heraus, was okay ist und was nicht? Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Jago8 H.8, Hannover / Niedersachsen | 405852 | |||
Datum | 29.05.2007 18:49 | 8345 x gelesen | |||
@ alle: Danke für eure Antworten! Sind ja schon mal zwei Wehren die sich für einen RW1 entschieden haben. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 405848 | |||
Datum | 29.05.2007 18:37 | 8432 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlIst der Begriff RW in der MindStVO gleichbedeutend mit dem RW (neu) nach DIN 14xxx? Oder irgendein Fahrzeug aus der Norm-RW-Familie? Wenn ja, fällt auch der GW-Z darunter? Oder kann ich einen Bollerwagen vom örtlichen Baumarkt mit 'nem Wagenheber beladen und die beiden Buchstaben draufpinseln? Hallo Thorben, Hier kann man in der entsprechenden Verordnung lesen Geschrieben von -Land Niedersachsen- einen Rüstwagen zur Durchführung technischer Hilfeleistungen größeren Umfangs oder. Diesen Satz findest du in den Normen der RW-Familie auch, damit dürfte meiner Meinung nach der Bollerwagen leider nicht geeignet sein. ;-) Grüße Micha | |||||
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Autor | Volk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen | 405847 | |||
Datum | 29.05.2007 18:35 | 8384 x gelesen | |||
Moin Jago, unser GW-Z stand Ende 2005 zur Ausmusterung an. Wir haben dafür einen RW 1 nach alter Norm beschafft. Gruß, Volker Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten! | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 405846 | |||
Datum | 29.05.2007 18:27 | 8434 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Jago Hexel
Frag mal die LFS oder das Ministerium, wahrscheinlich werden's die nichtmal eindeutrig beantworten können. Eigentlich sollten die TW's zurückgezogen werden, das geschah AFAIK dann aber nicht so schnell, wie es angekündigt wurde. Da passierte mit den TWs erstmal nix und man hat sich die neue MindStVO gebastelt, die den TWs die Notwendigkeit nimmt, da einfach nirgends mehr eine Normeinhaltung von irgendwas dort gefordert wird. Ist der Begriff RW in der MindStVO gleichbedeutend mit dem RW (neu) nach DIN 14xxx? Oder irgendein Fahrzeug aus der Norm-RW-Familie? Wenn ja, fällt auch der GW-Z darunter? Oder kann ich einen Bollerwagen vom örtlichen Baumarkt mit 'nem Wagenheber beladen und die beiden Buchstaben draufpinseln? Geschrieben von Jago Hexel 2) ob es Ortswehren gibt, bei denen eine Ersatzbeschaffung ansteht, und wenn ja, was für ein Fahrzeug dann geplant ist. Der GW-Z Steyerberg ist AFAIK abgängig. Ob da irgendwas ersetzt wird - kA. ...Thomas? Geschrieben von Jago Hexel Die Feuerwehr Braunlage z.B. hat vor ein paar Jahren als Ersatz für ein TLF16/25 und einen GW-Z ein Wozu auch immer... Dann doch besser so: http://www.ff-bruchhausen-vilsen.de/Bruchhausen-Vilsen/fahrzeug/rw/ffbv_rw.htm (okay, die HDL 250 ist über...) Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 405843 | |||
Datum | 29.05.2007 18:09 | 8348 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Christian Bergmann
Was mutiert da groß? GW-Z ist die Kastratenversion des RW1 ohne Allrad und Winde. Kann beides nicht schaden, das ist IMHO noch keine Jehova-Situation | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 405842 | |||
Datum | 29.05.2007 17:42 | 8416 x gelesen | |||
Hallo, an sich sollten alle Technischen Weisungen (GW-Z wäre TW Nr. 9) zurückgezogen werden, inwieweit dies auch umgestzt wurde, kann ich im Moment aber leider nicht belegen. Davon ab dürfte seit etlichen Jahren auch kein einziger GW-Z mehr beschafft worden sein (dafür finden sich hier welche im Fahrzeug-Markt). Gruß Daniel | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 405841 | |||
Datum | 29.05.2007 17:31 | 8362 x gelesen | |||
Wat is denn heut bloss los? Link Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 405840 | |||
Datum | 29.05.2007 17:29 | 8442 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannWir haben einen href="http://www.feuerwehr-neuenhaus.de/Fahrzeuge/gwz/gwz.html" target="_blank">GW-Z Baujahr 1986. Tschuldigung. Wir haben einen GW-Z" target="_blank">GW-Z Baujahr 1986 Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 405839 | |||
Datum | 29.05.2007 17:28 | 8435 x gelesen | |||
Geschrieben von Jago Hexel1) die Technische Weisung zur Beschaffung dieser Fahrzeuge noch Bestand hat Bisher nichts gegenteiliges bekannt. Wobei die letzten GW-Z Neubeschaffung im unserem Landkreis zu einem RW 1 mutierte und halt ... Jehova! Geschrieben von Jago Hexel 2) ob es Ortswehren gibt, bei denen eine Ersatzbeschaffung ansteht, und wenn ja, was für ein Fahrzeug dann geplant ist. Wir haben einen href="http://www.feuerwehr-neuenhaus.de/Fahrzeuge/gwz/gwz.html" target="_blank">GW-Z Baujahr 1986. Steht also so ab 2011 in der Beschaffung. Idee ist es nun den mit unserem zwei Jahre später fälligen TLF 16/24 Tr. zusammenzufassen und daraus ein HLF oder LF zu machen. Wird natürlich nicht alles an Beladung vom jetzigen GW-Z da mit reinpassen. Mal gucken, wie wir damit verfahren. Vielleicht sortieren wir gnadenlos aus und holen das THW, wenn unser Material nicht mehr reicht. Einiges von den Klamotten ist auch noch sehr jungfräulich. Zumindest was Einsätze angeht. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Jago8 H.8, Hannover / Niedersachsen | 405837 | |||
Datum | 29.05.2007 17:07 | 9201 x gelesen | |||
Hallo, da die Gerätewagen mit Zusatzbeladung in Niedersachsen ja relativ weit verbreitet sind, wüsste ich gerne ob 1) die Technische Weisung zur Beschaffung dieser Fahrzeuge noch Bestand hat und 2) ob es Ortswehren gibt, bei denen eine Ersatzbeschaffung ansteht, und wenn ja, was für ein Fahrzeug dann geplant ist. Die Feuerwehr Braunlage z.B. hat vor ein paar Jahren als Ersatz für ein TLF16/25 und einen GW-Z ein HTLF beschafft. Viele Grüße Jago Gruß Jago | |||||
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