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ThemaMal wieder Thema 'Veratmung'...20 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW384311
Datum02.02.2007 23:0011798 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Christian SchorerGeschrieben von Christian RiekeKlar, Druckminderer kann keiner auseinanderschrauben.

Bei manchen PA-Herstellern kann das auch der einfache Gerätewart mit Einweisung erledigen.


Kann es sein, dass bei diesem Hersteller auch der Druckminderer erst nach 10 Jahren getauscht werden muss? ;-)


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern384259
Datum02.02.2007 15:1111763 x gelesen
Geschrieben von Christian RiekeKlar, Druckminderer kann keiner auseinanderschrauben.

Bei manchen PA-Herstellern kann das auch der einfache Gerätewart mit Einweisung erledigen.


Gruß
Christian





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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW384251
Datum02.02.2007 14:3411748 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Mathias ZimmerOha, inwiefern? PA versagt?

Äh ja, aber nicht bei uns. Göttingen und die Warn-Resultate hast Du ja mitbekommen. Die Häufung solch ähnlich gelagerter Fälle, sprich Wärme-Schäden an PA/Maske, hatten wir hier im Forum in einem vergangenen Thread mal festgestellt.

Geschrieben von Mathias ZimmerAuf der LFS hat man dringend angeraten, unüblich stark wärmebelastete PA lieber einmal öfter zum Hersteller einzusenden als einmal zu wenig. Auch wegen Teilen im Druckminderer, die AFAIK kein Gerätewart am Standort überprüfen kann.

Hm, das wäre noch die Steigerung meiner Meinung. Klar, Druckminderer kann keiner auseinanderschrauben.


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW384248
Datum02.02.2007 14:3111692 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Christian SchorerJa, das ist ja OK, aber für den üblichen Betrieb reicht es nunmal auch so. Wir sollten die Kirche auch mal im Dorf lassen, ordentlich geprüpfte Geräte funktionieren in der Regel, Ausnahmen wird es immer mal geben, aber das ist dann halt einfach ein Scheißtag.
Versteh mich nicht falsch, aber ein wenig vertrauen sollten wir in richtig gewartete Dinge haben. Und wenn dann mal ein richtig heißer Einsatz war, dann halt mal etwas mehr Aufwand, kommt ja nicht jeden Tag vor.


Jepp, wir sind absolut einer Meinung!! So meinte ich es.


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern384214
Datum02.02.2007 01:0811814 x gelesen
Geschrieben von Christian RiekeIch finde es nicht schlecht, den wärmebeaufschlagten PA an entsprechend modern ausgerüsteten Prüfständen mit speziell (Herstellerschulung) ausgebildetem Personal, das die entsprechende Erfahrung hat (z.B. Kreis - tagtägliches Geschäft), auf Herz und Nieren prüfen zu lassen. Könnte man als meine eigene kleine Gefährdungsbeurteilung laufen lassen ;-).

Ja, das ist ja OK, aber für den üblichen Betrieb reicht es nunmal auch so. Wir sollten die Kirche auch mal im Dorf lassen, ordentlich geprüpfte Geräte funktionieren in der Regel, Ausnahmen wird es immer mal geben, aber das ist dann halt einfach ein Scheißtag.
Versteh mich nicht falsch, aber ein wenig vertrauen sollten wir in richtig gewartete Dinge haben. Und wenn dann mal ein richtig heißer Einsatz war, dann halt mal etwas mehr Aufwand, kommt ja nicht jeden Tag vor.


Gruß
Christian





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AutorMath8ias8 Z.8, Biebernsee / Hessen384209
Datum02.02.2007 00:2611816 x gelesen
Geschrieben von Christian RiekeWeil wir schon öfter in neuerer Zeit feststellen mussten, dass der PA ein recht schwaches Glied in der PSA-Kette darstellt.

Oha, inwiefern? PA versagt?

Geschrieben von Christian Riekend da spreche ich aus meinem Sicherheitsgefühl heraus: Ich finde es nicht schlecht, den wärmebeaufschlagten PA an entsprechend modern ausgerüsteten Prüfständen mit speziell (Herstellerschulung) ausgebildetem Personal, das die entsprechende Erfahrung hat (z.B. Kreis - tagtägliches Geschäft), auf Herz und Nieren prüfen zu lassen.

Auf der LFS hat man dringend angeraten, unüblich stark wärmebelastete PA lieber einmal öfter zum Hersteller einzusenden als einmal zu wenig. Auch wegen Teilen im Druckminderer, die AFAIK kein Gerätewart am Standort überprüfen kann.


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW384181
Datum01.02.2007 21:4911795 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Mathias ZimmerGeschrieben von Christian RiekeWohlgemerkt bei kalten Übungen.

Warum nur da?


Geschrieben von Mathias ZimmerGeschrieben von Christian Rieked.h. laut der Vorschriftenlage (wenn man jetzt mal von dem Göttingen-Infos absieht) müsste ich selbst die Einsatz-PA nicht veratmen.

Korrekt.

Geschrieben von Christian RiekeDas gefällt mir allerdings auch nicht.

Warum?


Weil wir schon öfter in neuerer Zeit feststellen mussten, dass der PA ein recht schwaches Glied in der PSA-Kette darstellt. Und da spreche ich aus meinem Sicherheitsgefühl heraus: Ich finde es nicht schlecht, den wärmebeaufschlagten PA an entsprechend modern ausgerüsteten Prüfständen mit speziell (Herstellerschulung) ausgebildetem Personal, das die entsprechende Erfahrung hat (z.B. Kreis - tagtägliches Geschäft), auf Herz und Nieren prüfen zu lassen. Könnte man als meine eigene kleine Gefährdungsbeurteilung laufen lassen ;-).


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorMath8ias8 Z.8, Biebernsee / Hessen383913
Datum31.01.2007 03:0011883 x gelesen
Geschrieben von Christian RiekeAber wenn ich einen PA im Rahmen einer kalten Übung einsetze, reinige und desinfiziere ich diesen und prüfe das Gerät nach vfdb oder Wartungsrichtlinie. Und wenn da nach Gebrauch keine Veratmung gefordert ist, muss ich diese auch nicht machen. Nach menschlichem Ermessen erachte ich diese Vorgehensweise auch als ausreichend.

Korrekt.

Geschrieben von Christian RiekeWohlgemerkt bei kalten Übungen.

Warum nur da?

Geschrieben von Christian RiekeAber wenn ich einen PA im Rahmen einer kalten Übung einsetze, reinige und desinfiziere ich diesen und prüfe das Gerät nach vfdb oder Wartungsrichtlinie. Und wenn da nach Gebrauch keine Veratmung gefordert ist, muss ich diese auch nicht machen. Nach menschlichem Ermessen erachte ich diese Vorgehensweise auch als ausreichend. Wohlgemerkt bei kalten Übungen.
Problematisch ist es dann, dass die vfdb nicht nach Übungsgebrauch und Einsatzgebrauch unterscheidet,


Es gibt da momentan keine Unterscheidung - warum auch? Für den "Regeleinsatz" ist das ja durchaus in Ordnung.
Nach "außergewöhnlichen" Einsätzen tut man eben gut daran, das komplette Gerät durchsehen zu lassen - gegebenenfalls beim Hersteller.

Geschrieben von Christian Rieked.h. laut der Vorschriftenlage (wenn man jetzt mal von dem Göttingen-Infos absieht) müsste ich selbst die Einsatz-PA nicht veratmen.

Korrekt.

Geschrieben von Christian RiekeDas gefällt mir allerdings auch nicht.

Warum?


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW383900
Datum30.01.2007 23:3511969 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Uwe HeideDen eins sollte klar sein; kommts zum Unfall und den kann man halt im Einsatz unter PA nie ausschließen muß ich mir von bestimmten Herren einige Fragen gefallen lassen im Hinblick auf evtl. gemachte Prüfungen die den heutigen Vorschriften nicht mehr entsprechen.

Jepp, das ist soweit klar. Aber zu meinem derzeitigen Kenntnisstand sehen die Regeln und Vorschriften eine Veratmung im Rahmen der Regelwartung nicht vor, lasse mich aber gerne belehren.

Es ist aber auch Fakt, dass für mich eine Wartung eines thermisch oder agressiv beanspruchten PA nicht mehr zur Regelwartung gehört. Der muss IMHO in einer entsprechend ausgerüsteten Werkstatt mit entsprechend speziell geschultem Personal auf Herz und Nieren geprüft werden und dann, insbesondere da die Möglichkeit vorhanden ist, auch veratmet werden.

Aber wenn ich einen PA im Rahmen einer kalten Übung einsetze, reinige und desinfiziere ich diesen und prüfe das Gerät nach vfdb oder Wartungsrichtlinie. Und wenn da nach Gebrauch keine Veratmung gefordert ist, muss ich diese auch nicht machen. Nach menschlichem Ermessen erachte ich diese Vorgehensweise auch als ausreichend. Wohlgemerkt bei kalten Übungen.
Problematisch ist es dann, dass die vfdb nicht nach Übungsgebrauch und Einsatzgebrauch unterscheidet, d.h. laut der Vorschriftenlage (wenn man jetzt mal von dem Göttingen-Infos absieht) müsste ich selbst die Einsatz-PA nicht veratmen. Das gefällt mir allerdings auch nicht.


Gruß,
Christian Rieke

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW383894
Datum30.01.2007 23:0511839 x gelesen
So,

ich habe mal die EN 137 quergelesen, allerdings hab ich grad nur die prEN137:2002 zur Hand. Den endgültigen Entwurf werde ich noch prüfen.

Geschrieben von Uwe Heidedas findest du auch nicht in der Vfdb 0804 sondern in der DIN EN 137 es gilt für alle Atemschutzgeräte ab Baujahr 2000 ?? ( müßte man genau nachlesen ), deshalb sind die Prüfgeräte ab diesem Baujahr z.B. MSA Auer: Profi Check oder Dräger Questor und Interspiro/Labtec Labtronic alle mit einer Veratmungsprüfung ( auch 1/2 Jahresprüfungen ) ausgerüstet.

Jahreszahl müsste dann wohl 2002 lauten.
Aber: Die Prüfungen in der EN 137 beschreiben die Prüfung von PA, damit diese die Konformität mit der EN 137 bescheinigt bekommen. Diese Prüfungen beziehen sich nicht auf die Prüfungen im Regel-Betrieb. Sonst müssten wir die Geräte ja auch jedesmal beflammen!? Die EN 137 kann also hier nicht zum Zuge kommen.


Gruß,
Christian Rieke

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW383890
Datum30.01.2007 22:4211892 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Uwe Heidedas findest du auch nicht in der Vfdb 0804 sondern in der DIN EN 137 es gilt für alle Atemschutzgeräte ab Baujahr 2000 ?? ( müßte man genau nachlesen ), deshalb sind die Prüfgeräte ab diesem Baujahr z.B. MSA Auer: Profi Check oder Dräger Questor und Interspiro/Labtec Labtronic alle mit einer Veratmungsprüfung ( auch 1/2 Jahresprüfungen ) ausgerüstet.

Hey, die Info ist neu *g*. Danke, werde ich nachlesen!

Geschrieben von Uwe HeideBei uns in der FF und auf meiner Dienststelle gehen alle Geräte immer über die o.g. Prüfstände.

Ich weiß ;-).

*Grußnachnebenan*


Gruß,
Christian Rieke

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW383889
Datum30.01.2007 22:3911758 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Mathias ZimmerSie ist nicht Bestandteil der üblichen Prüfungen nach Gebrauch. Hast Du so einen Lehrgang nicht besucht?

Nö, und solange werde ich auch keinen PA prüfungs-und instandsetzungsmäßig anpacken ;-). Ich bin nur mal als Infosammler zu dem Thema unterwegs.

Geschrieben von Mathias ZimmerIn den Gerätewarthandbüchern steht dazu auf den ersten Blick auch nichts. Solch eine Veratmung wird (IIRC und laut einem Dräger I-Punkt) im Rahmen der Grundüberholung beim Hersteller durchgeführt - das entsprechende Seminar kann man beim Hersteller (zumindest bei Dräger) belegen.

Ok, das ist ja schonmal ne Aussage.


Gruß,
Christian Rieke

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AutorUwe 8H., Kreuztal / NRW383882
Datum30.01.2007 22:0511913 x gelesen
Hallo Christian,
Die genannten Prüfgeräte liegen so mit entsprechendem vernünftigem Zubehör (z.B. 2.tem Arbeitsplatz, Transponder für Geräte/Masken/LA ) bei knapp über 20k? !!!
Nur sollte gerade in Bereich des Atemschutzes, gerade bei der Wartung/Pflege/Reinigung/Desinfektion nicht am Geld gespart werden.
Wenn ich mich heute noch mit z.B. dem alten Holzkasten von Dräger hinstelle und Masken und LA prüfe ist das mit Sicherheit weder zeitgemäß noch den technischen Regeln entsprechend.
Betrachte ich mir heute die Regelwerke/Vorschriften und Bestimmungen im Bereich des Atemschutzes, kann ich als gewissenhafter AGW nur mit den vorgenannten Geräte prüfen oder ich muß die Prüfung fremdvergeben.
Den eins sollte klar sein; kommts zum Unfall und den kann man halt im Einsatz unter PA nie ausschließen muß ich mir von bestimmten Herren einige Fragen gefallen lassen im Hinblick auf evtl. gemachte Prüfungen die den heutigen Vorschriften nicht mehr entsprechen.
Die Argumentation das entsprechende Technik viel Geld kostet lasse ich in diesem sensiblem Bereich nicht gelten.

mfg
Uwe Heide


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AutorMath8ias8 Z.8, Biebernsee / Hessen383854
Datum30.01.2007 18:5511785 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Uwe Heidedas findest du auch nicht in der Vfdb 0804 sondern in der DIN EN 137 es gilt für alle Atemschutzgeräte ab Baujahr 2000 ?? ( müßte man genau nachlesen ), deshalb sind die Prüfgeräte ab diesem Baujahr z.B. MSA Auer: Profi Check oder Dräger Questor und Interspiro/Labtec Labtronic alle mit einer Veratmungsprüfung ( auch 1/2 Jahresprüfungen ) ausgerüstet.

dass das alle 6 Monate erforderlich sein soll, habe ich nicht gelernt - und sooo lange ist der Lehrgang noch nicht her...

Geschrieben von Uwe HeideBei uns in der FF und auf meiner Dienststelle gehen alle Geräte immer über die o.g. Prüfstände.

Wenn man die Technik hat, tut man natürlich gut daran, sie auch zu nutzen. Hat aber leider nicht jeder. :(


mfG

Mathias Zimmer


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AutorMath8ias8 Z.8, Biebernsee / Hessen383853
Datum30.01.2007 18:5211758 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian DüsingDas sehe ich anders. Bei meinem Lehrgang bei Dräger haben wir die Veratmung ebenso als Prüfung durchgenommen, wie alle anderen auch.

das ist ja schön und gut, dass Du das anders siehst - aber wenn man es nicht lernt, kann man es nicht machen. Oder?

Geschrieben von Christian DüsingIm Lehrgang wurde uns erzählt, dass die Veratmungsprüfung nur notwendig ist, wenn der Lungenautomat komplett auseinander gebaut wurde. Also wenn ich beispielsweise die Dosierventileinheit austausche oder das sog. Injektorrohr.

Dann natürlich auch, Ok, hätte ich noch schreiben sollen.

Geschrieben von Christian DüsingDiese Wechsel haben m.W. nichts mit der Grundüberholung zutun.

Das steht wie gesagt so in einem Dräger "I-Punkt" - vom März 2003. Schau mal rein, da steht auch der Grund.


mfG

Mathias Zimmer


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AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz383852
Datum30.01.2007 18:1711945 x gelesen
Hallo Uwe,

Geschrieben von Uwe HeideDenke sollte in jeder dem heutigen Stand der Technik ausgerüsteten Atemschutzwerkstatt ganz normal sein mit den o.g. Prüfgeräten zu arbeiten, allein aus Gründen der Beweispflicht im Falle eines Unfalls.

Wenn man über die obengenannten Prüfgeräte verfügt, sollte man auch alle Prüfmöglichkeiten nutzen. Ich habe da sowas im Kopf von ca. 10k? für den Questor.
Wie will man diese Kosten erklären? Das steigt ins unermessliche, vorallem, weil jede Verbandsgemeinde in RLP eine eigene Atemschutzwerkstatt unterhalten soll.

Viele Grüße
Christian


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AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz383849
Datum30.01.2007 18:0911887 x gelesen
Hallo Mathias,

Geschrieben von Mathias ZimmerDiese Prüfung ist nichts, was der AGW nach dieser Ausbildung durchzuführen hat.
Das sehe ich anders. Bei meinem Lehrgang bei Dräger haben wir die Veratmung ebenso als Prüfung durchgenommen, wie alle anderen auch.
Im Lehrgang wurde uns erzählt, dass die Veratmungsprüfung nur notwendig ist, wenn der Lungenautomat komplett auseinander gebaut wurde. Also wenn ich beispielsweise die Dosierventileinheit austausche oder das sog. Injektorrohr. Diese Wechsel haben m.W. nichts mit der Grundüberholung zutun.

Leider steht das so nicht in den Gerätewartunterlagen - da gebe ich dir recht.

Viele Grüße
Christian


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AutorUwe 8H., Kreuztal / NRW383847
Datum30.01.2007 18:0311943 x gelesen
Hallo,
das findest du auch nicht in der Vfdb 0804 sondern in der DIN EN 137 es gilt für alle Atemschutzgeräte ab Baujahr 2000 ?? ( müßte man genau nachlesen ), deshalb sind die Prüfgeräte ab diesem Baujahr z.B. MSA Auer: Profi Check oder Dräger Questor und Interspiro/Labtec Labtronic alle mit einer Veratmungsprüfung ( auch 1/2 Jahresprüfungen ) ausgerüstet.
Die Diagramme der Veratmungsprüfungen werden alle abgespeichert und dem entsprechendem geprüften Gerät hinterlegt.
Denke sollte in jeder dem heutigen Stand der Technik ausgerüsteten Atemschutzwerkstatt ganz normal sein mit den o.g. Prüfgeräten zu arbeiten, allein aus Gründen der Beweispflicht im Falle eines Unfalls.
Bei uns in der FF und auf meiner Dienststelle gehen alle Geräte immer über die o.g. Prüfstände.

Nodda
Uwe Heide


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AutorMath8ias8 Z.8, Biebernsee / Hessen383844
Datum30.01.2007 17:2311937 x gelesen
Hallo,

die Veratmung wird an den LFS auf den Lehrgängen zum AGW nicht gelehrt. Diese Prüfung ist nichts, was der AGW nach dieser Ausbildung durchzuführen hat. Sie ist nicht Bestandteil der üblichen Prüfungen nach Gebrauch. Hast Du so einen Lehrgang nicht besucht?

In den Gerätewarthandbüchern steht dazu auf den ersten Blick auch nichts. Solch eine Veratmung wird (IIRC und laut einem Dräger I-Punkt) im Rahmen der Grundüberholung beim Hersteller durchgeführt - das entsprechende Seminar kann man beim Hersteller (zumindest bei Dräger) belegen.


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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW383839
Datum30.01.2007 16:4513344 x gelesen
Hi,

da ich wieder mit widersprüchlichen Aussagen zum Thema konfrontiert wurde, muss ich erneut versuchen, die Geschichte hier abschließend zu klären. AFAIK ist das nämlich noch nicht geschehen.

Fakt ist, dass in der vfdb0804 mit keinem Wort die Veratmung erwähnt wird. Ebenso ergeht es mir beim Studium der Gebrauchsanleitungen. Das einzigste, was in der vfdb nicht näher beschrieben ist, ist die Grundüberholung von PA und LA nach jeweils 6 Jahren, woraus ich schließe, dass die Veratmung bei der Grundüberholung obligatorisch sein könnte. Die Funktionsprüfung beinhaltet die Veratmung jedenfalls nicht, weshalb auch nach der Desi eines LA dieser laut der Vorschriftenlage NICHT veratmet werden muss.

Was sagt dazu zum Beispiel das Wartungshandbuch von Dräger/Auer?


Gruß,
Christian Rieke

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