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ThemaPflicht des Fahrers zur technichen Durchsicht...........30 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio376353
Datum20.12.2006 23:4112903 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Henning KochLeider habe ich weder bei deja (d.e.n.) noch im n.f.d.-Suchcenter was näheres dazu gefunden, obwohl ich mir sicher bin, dass über den Vorfall an einer der beiden Stellen berichtet wurde.

Wurde u.a. in diesem Forum breit diskutiert und dürfte im ominösen Archiv zu finden sein.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW376287
Datum20.12.2006 17:5113144 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von ---Katja Midunsky--- Geschrieben von Marco Heine
"ich würde gerne mal über den angesprochenen Fall mit dem leeren Wassertank des TLF und der verbrannten Person wissen, ob das ein reales Ereignis war, und wenn ja, wie sich das genau zugetragen hat, oder ob es sich hierbei nur um eine sogenannte "Großstadtlegende" handelt!?!"

Nein, es ist keine Legende. Der Fall ging damals durch die Zeitungen. Wenn ich das richtig im Kopf habe, war das damals in Erftstadt. Aus irgendeinem Grund kam das Fahrzeug ohne Wasser im Tank zu einem Pkw-Brand (?) angefahren. Mehr Details habe ich auch nicht mehr im Kopf.


Aus dem Kopf zur Ergänzung:
Das Fahrzeug war von "den Hauptamtlichen" (o.ä.) nach einem Werkstatt-Aufenthalt wieder zur betreffenden Einheit überführt worden, mit dem Hinweis (Zettel?) "Tank füllen". Die betreffende Einheit hatte dann auch den (Diesel-)Tank wieder gefüllt, das fehlende Löschwasser wurde erst beim nächsten Einsatz bemerkt. Dabei hatte es sich um einen brennenden PKW mit einer darin befindlichen Person gehandelt. Letztere wäre aber auch mit Wasser im Tank nicht mehr zu retten gewesen.

Leider habe ich weder bei deja (d.e.n.) noch im n.f.d.-Suchcenter was näheres dazu gefunden, obwohl ich mir sicher bin, dass über den Vorfall an einer der beiden Stellen berichtet wurde.

Gruß,
Henning


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AutorKatj8a R8., Köln / NRW376220
Datum20.12.2006 10:0013125 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Marco Heineich würde gerne mal über den angesprochenen Fall mit dem leeren Wassertank des TLF und der verbrannten Person wissen, ob das ein reales Ereignis war, und wenn ja, wie sich das genau zugetragen hat, oder ob es sich hierbei nur um eine sogenannte "Großstadtlegende" handelt!?!


Nein, es ist keine Legende. Der Fall ging damals durch die Zeitungen. Wenn ich das richtig im Kopf habe, war das damals in Erftstadt. Aus irgendeinem Grund kam das Fahrzeug ohne Wasser im Tank zu einem Pkw-Brand (?) angefahren. Mehr Details habe ich auch nicht mehr im Kopf.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorChri8sti8an 8D., Neu-Isenburg / Hessen376187
Datum19.12.2006 22:2912999 x gelesen
Hallöchen,

es ist hier immer nur von der StVO die Rede. Wie siehts mit der BGV D29 aus (§ 36) ??

Da ist das Thema ebenfalls auch aus Sicht der Versicherung zu sehen.

Viele Grüsse und viel Spass beim Weiterdiskutieren.

Christian Dexler


ACHTUNG !!!
Dies ist meine persönliche Meinung und repräsentiert keinesfalls die Meinung anderer.
Von mir genannte Aspekte können auch aus Informationen anderer Feuerwehren stammen.

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AutorMarc8o H8., Loiching / Bayern376148
Datum19.12.2006 17:1813047 x gelesen
Hallo Stefan,

ich würde gerne mal über den angesprochenen Fall mit dem leeren Wassertank des TLF und der verbrannten Person wissen, ob das ein reales Ereignis war, und wenn ja, wie sich das genau zugetragen hat, oder ob es sich hierbei nur um eine sogenannte "Großstadtlegende" handelt!?!


Mit kameradschaftlichem Gruß

Marco Heine

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen373651
Datum30.11.2006 22:4813025 x gelesen
Moin

Geschrieben von Marcus LinkWer nen Maschinistenlehrgang hat weiß: §1 der StVO ist immer zu beachten.Nein, das wissen nur die, die ihren Maschinistenlehrgang in unserem LK und bei den "richtigen" Ausbildern gemacht haben..... ich hab den Quatsch ebenfalls erzählt bekommen und damals - wie wohl auch alle anderen im Lehrgang - geglaubt.
Dass das so nicht stimmen kann hab ich erst Jahre später (u.a. hier im Forum) herausbekommen.

Es gibt viele Leute (jetzt nicht auf unseren LK oder irgendjemand bestimmten bezogen), die in der Juristerei eine Art Hobby für sich entdeckt haben und ihre Mitmenschen mit teils haarsträubenden Thesen beglücken - setzt man solchen Leuten dann noch eine Horde FA hin die auf einem Lehrgang was lernen sollen, ist das Drama perfekt und wird dutzendfach in der Welt verbreitet.
Staatsexamen heißt zwar nicht per definition richtig zu liegen, aber die Trefferquote ist bei diesen Leuten einfach deutlich höher ;o) Wieso überlasst man ihnen dann hier nicht das Feld?

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg373635
Datum30.11.2006 20:2912983 x gelesen
Geschrieben von Sascha JoerchelDas versteht sich in meinen Augen von selbst, weil der §1 (1) ja nur sagt, dass du mit deiner Fahrerei keinen gefährden darfst und gegenseitige Rücksicht das Maß aller Dinge ist.

So wird ja auch im Einsatz gefahren, weils ja de facto nix hilft, aufm Weg zum Einsatz das Fahrzeug in einen Unfall zu verwickeln und dann stehen bleiben zu müssen.



Und genau dafür gibt es den §35 Abs. 8 StVO. Damit Du den 1er nicht mehr zwingend brauchst...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern373589
Datum30.11.2006 16:0913064 x gelesen
Das versteht sich in meinen Augen von selbst, weil der §1 (1) ja nur sagt, dass du mit deiner Fahrerei keinen gefährden darfst und gegenseitige Rücksicht das Maß aller Dinge ist.

So wird ja auch im Einsatz gefahren, weils ja de facto nix hilft, aufm Weg zum Einsatz das Fahrzeug in einen Unfall zu verwickeln und dann stehen bleiben zu müssen.

Sascha


Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen373567
Datum30.11.2006 13:0713092 x gelesen
Geschrieben von Marcus LinkVon der gesamten StVO ist man keinesfalls befreit!

Wer nen Maschinistenlehrgang hat weiß: §1 der StVO ist immer zu beachten.


Es mag ja sein, dass sowas in Lehrgängen propagiert wird. Aber aus rechtlicher Sicht ist das nicht korrekt. Die Funktion des §1 wird durch den §35(8) übernommen.

btw: Auf meinem Ma-Lehrgang wurde das nicht erzählt - glücklicherweise.

Du kannst sicher die Quelle dafür nennen, dass der §1 explizit von den Sonderrechten ausgenommen ist?



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorMarc8us 8L., Gießen / Hessen373564
Datum30.11.2006 12:5713182 x gelesen
Von der gesamten StVO ist man keinesfalls befreit!

Wer nen Maschinistenlehrgang hat weiß: §1 der StVO ist immer zu beachten.

Geschrieben von ---Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)---

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


Dazu noch:

Geschrieben von ---Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)---

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§35 Sonderrechte

(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.


Somit hätten dei Zweifler an dieser Petition eigentlich Recht, aber so 100% eindeutig ist es nicht.


Guggtema auf: http://www.feuerwehr-giessen.de

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AutorSven8 K.8, Vogtland/ Sachsen / 373559
Datum30.11.2006 12:3713160 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningWenn, dann ist man auch vom §1 befreit.

Ahh- das Fehlerteufelchen! Hatte nen Denkfehler.

Aber die Petition ansich ist doch sinnlos, da man eben nicht gegen die StVO verstößt, weil man von ihr (wortwörtlich) befreit ist!? Oder hab ich doch Nachholbedarf i.S. §35?


MkG Sven

-meine Meinung-

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen373555
Datum30.11.2006 12:3313124 x gelesen
Geschrieben von Marcus LinkAuch wenn ich morgens das Fahrzeug übernommen habe:
- Hat mein Kollege die Leiter wieder richtig fest gemacht?
- Wurde die Haspel mal zwischendurch ab genommen und nicht wieder richtig befestigt?
- uvm.


OK. Ist ein Problem. Es sollte aber selbstverständlich sein, dass keiner etwas am Fahrzeug verloren hat, wenn die Zuständigen Personen nichts davon wissen.

Mir hat auch mal ein Kollege das EKG vom Fahrzeug gemommen, ohne der Besatzung einen Ton zu sagen. (es sollte etwas überprüft werden) Sowas darf nicht passieren.

Geschrieben von Marcus LinkAber ich gebe dir Recht:
Das größte Problem haben die Ehrenamtlichen damit....


Ich erinnere nur an den Fall mit dem leeren Wassertank des TLF und dem PKW-Brand, wo ein Mensch im Fahrzeug verbrannt ist. (War das nicht in Köln?)



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorMarc8us 8L., Gießen / Hessen373554
Datum30.11.2006 12:3212989 x gelesen
Sorry hast Recht, das war Blödsinn, die Wutz ritt mich :-D


Guggtema auf: http://www.feuerwehr-giessen.de

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AutorMart8in 8H., Maulbronn (BaWü) / BaWü373552
Datum30.11.2006 12:3113041 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Katja MidunskyWarum heißt der Link nicht "bundestag.de" sondern http://itc.napier.ac.uk?


weil:

Geschrieben aus www.bundestag.de
Das System "Öffentliche Petition" des Deutschen Bundestages basiert auf einem System des Schottischen Parlaments und den dort gesammelten Erfahrungen.

Im Rahmen eines Modellversuchs werden die Internetseiten "Öffentliche Petition" vom International Teledemocracy Centre an der Napier-Universität in Edinburgh zur Verfügung gestellt.


Gruß Martin


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen373551
Datum30.11.2006 12:3113152 x gelesen
Geschrieben von Marcus LinkMan ist weder komplett , noch teilweise von der StVo §1 befreit. ;-)

?



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorMarc8us 8L., Gießen / Hessen373550
Datum30.11.2006 12:3013074 x gelesen
Auch wenn ich morgens das Fahrzeug übernommen habe:
- Hat mein Kollege die Leiter wieder richtig fest gemacht?
- Wurde die Haspel mal zwischendurch ab genommen und nicht wieder richtig befestigt?
- uvm.

Aber ich gebe dir Recht:
Das größte Problem haben die Ehrenamtlichen damit....


Guggtema auf: http://www.feuerwehr-giessen.de

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen373549
Datum30.11.2006 12:2813083 x gelesen
Geschrieben von Sven KellerAber ist man nicht gerade in solchen Fällen von der StVO (außer §1) befreit?

Wenn, dann ist man auch vom §1 befreit.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorMarc8us 8L., Gießen / Hessen373548
Datum30.11.2006 12:2812965 x gelesen
hmm keine Ahnung :-O
Einzige Idee: Ist eine Einrichtung mit Tendenz zur EU


Guggtema auf: http://www.feuerwehr-giessen.de

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen373547
Datum30.11.2006 12:2713167 x gelesen
Geschrieben von Marcus Link
Petition an den deutschen Bundestag:


Naja, die Petition ist mir zu pauschal. Gerade Polizei und Rettungsdienst haben sehr wohl die Möglichkeit, sich bei Dienstbeginn und ggfs. während des Dienstes über den Zustand des Fahrzeuges zu kümmern. Das Problem tritt wohl eher bei FFen auf. Selbst auf HA-Feuerwachen wird doch üblicherweise bei Dienstbeginn das Fahrzeug "auseinandergenommen".



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorMarc8us 8L., Gießen / Hessen373545
Datum30.11.2006 12:2613095 x gelesen
Man ist weder komplett , noch teilweise von der StVo §1 befreit. ;-)


Guggtema auf: http://www.feuerwehr-giessen.de

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AutorKatj8a R8., Köln / NRW373544
Datum30.11.2006 12:2613141 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Marcus Linkhttp://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=327

Warum heißt der Link nicht "bundestag.de" sondern http://itc.napier.ac.uk?

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




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AutorSven8 K.8, Vogtland/ Sachsen / 373542
Datum30.11.2006 12:2213146 x gelesen
Geschrieben vom ---Petitionseinreicher--- Die derzeitige rechtliche Lage zwingt Fahrer von Einsatzfahrzeugen, im Falle einer dringenden Einsatzfahrt, automatisch zum verstoßen gegen die StVO. Dies kann kein Dauerzustand sein!

Aber ist man nicht gerade in solchen Fällen von der StVO (außer §1) befreit?
Somit wäre das nonsens!?


MkG Sven

-meine Meinung-

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AutorMarc8us 8L., Gießen / Hessen373537
Datum30.11.2006 12:0313156 x gelesen
Schaut mal hier:

Petition an den deutschen Bundestag:
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=327

Ob ihr dafür votet, ist euer Ding ;-)


Guggtema auf: http://www.feuerwehr-giessen.de

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen369682
Datum08.11.2006 22:3713004 x gelesen
Moin

Ich habs nun nicht nachgelesen, du hattest ja geschrieben die Pflicht sei in der StVO verankert.

Wenn man vor dem Losfahren tatsächlich jedes Beladungsteil im LF auf korrekten Sitz prüfen wollte, wäre das sicher suboptimal, also könnte man evtl. konstruieren, dass das Nichtüberprüfen für die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend erforderlich ist?
Gerade wenn man die Kontrolle dann bei Schichtwechsel (BF/HA) oder zumindest regelmäßig (FF) durchführt und nach der Rückkehr nachschaut ob noch alles an seinem Platz ist, sollte das doch reichen?

Bis hierhin nur GMV, aber ich denke, irgendwer wird dir auch noch eine juristische Bewertung zuteil werden lassen.

Gruß in die Nachbarschaft,
Sebastian


--
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AutorMarc8us 8L., Gießen / 369632
Datum08.11.2006 20:1513145 x gelesen
Ohne Einsatzfahrt?
Dies istr eine ganz andere Dimension!
Ohne Einsatzfahrt, hat JEDER Maschinist Zeit, sein Fz. durch zu schauen....


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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen369621
Datum08.11.2006 19:4813104 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Marcus LinkDie große Frage wäre nun, wie würde ein Maschinist verurteilt, der mit einem
schadhaften Reifen in den Einsatz führe und es geschehe etwas...


Diskussion bzgl. Unfall mit MTW allerdings ohne Einsatzfahrt...


MkG Sascha

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AutorMarc8us 8L., Gießen / 369611
Datum08.11.2006 19:3113197 x gelesen
Sicher ist ein Teil der Ausrüstung doppelt gesichert... Aber das entlastet den Maschinisten nicht,
wenn trotzdem was geschieht.... Leitern, Haspel fallen mir da auf Anhieb ein, die schnell mal
zu Problemen führen führen.

1 Jahr Haft auf Bewährunng!
Die große Frage wäre nun, wie würde ein Maschinist verurteilt, der mit einem
schadhaften Reifen in den Einsatz führe und es geschehe etwas...

Fühlt ihr was ich denke? :-D


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)369600
Datum08.11.2006 19:1513158 x gelesen
Geschrieben von Marcus LinkLaut StVO ist der Fahrer eines Fahrzeuges dafür verantwortlich, dass sein Fahrzeug in einwandfreiem und verkehrssicherem Zustand ist. Wenn nun z.B. ein Bauteil oder Beladung vom Fahrzeug herunter fällt und eine, Person geschädigt wird, ist der Fahrer ohne wenn und
aber dafür haftbar.

Dazu passend:
Wir hatten Anfang 2002 hier einen schweren Unfall (Bericht auf der Homepage einer Nachbarwehr), ausgelöst durch einen Reifen, der sich von einem Anhänger gelöst hatte. Letzte Woche wurde das Urteil gegen die Fahrzeughalter und den Fahrer gesprochen.
Link zum Zeitungsbericht anlässlich des Urteils: Reifen löst tödliche Kettenreaktion aus


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW369564
Datum08.11.2006 17:5313023 x gelesen
Geschrieben von Marcus LinkWo ist die Schuld des Maschinisten, wenn genau dies bei einer Einsatzfahrt
geschieht? Er hat KEINE Chance, vor der Einsatzfahrt eine technische Durchsicht
durch zu führen.


U.a. deshalb ist JEDER Beladungsgegenstand i.d.R. zweimal gesichert (einmal in der Halterung, einmal durch den Verschluß des Geräteraums.)
Die Geräteräume selbst werden überwacht.
Dafür gibts optisch/akustische Anzeigen. Dumm, wenn die nicht gehen/repariert werden - und daher nicht beachtet werden. Dann stellt sich die Frage, wer noch aller haftet....


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMarc8us 8L., Gießen / 369557
Datum08.11.2006 17:3915473 x gelesen
Hallo Leute

Laut StVO ist der Fahrer eines Fahrzeuges dafür verantwortlich, dass
sein Fahrzeug in einwandfreiem und verkehrssicherem Zustand ist.
Wenn nun z.B. ein Bauteil oder Beladung vom Fahrzeug herunter
fällt und eine, Person geschädigt wird, ist der Fahrer ohne wenn und
aber dafür haftbar.
Genau diese Tatsache beißt sich aber u.a. bei der Feuerwehr mit der Praxis.
Wo ist die Schuld des Maschinisten, wenn genau dies bei einer Einsatzfahrt
geschieht? Er hat KEINE Chance, vor der Einsatzfahrt eine technische Durchsicht
durch zu führen.
Bei hauptamtlichen Feuerwehren wird zwar üblicher Weise zum Beginn der Schicht
eine Fahrzeugdurchsicht durchgeführt, aber wenn es 3 Std. später alarmiert, ist es
durchaus denkbar, dass ein Kamerad zwischendurch am Fz. Trotzdem etwas gemacht
hat und der Zustand danach nicht einwandfrei ist.

Trotzdem ist der Maschinist für eventuelle Vorfälle haftbar.

Wie seht ihr diese Diskrepanz?
Habt ihr euch darüber überhaupt mal Gedanken gemacht?


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