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ThemaBildungsurlaub bald neu geregelt...14 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg818405
Datum20.03.2016 17:042638 x gelesen
Guten Tag

hierzu Aktuell für BaWü:

-> LFS " Feuerwehrausbildung und Bildungszeitgesetz "

Durch das am 1. Juli 2015 in Kraft getretene Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW; GBl. 2015, S. 161) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Rechtsanspruch darauf erhalten, an bis zu fünf Tagen pro Jahr zur Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen oder der politischen Weiterbildung sowie für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeit unter Fortzahlung ihrer Bezüge von der Arbeit freigestellt zu werden. [...]
Die Bereiche Feuerwehr und Katastrophenschutz gehören nicht zu den in der Rechtsverordnung vom 15.12.2015 (VO BzG BW; GBl. S. 1251) festgelegten Ehrenamtsbereichen, da hierfür bereits spezialgesetzlich Freistellungsansprüche für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen verankert sind.
So ist für den Bereich der ehrenamtlichen Tätigkeit bei den Gemeindefeuerwehren in den §§ 15 und 16 des Feuerwehrgesetzes auch für die Teilnahme an der Aus- und Fortbildung für Zwecke der Feuerwehr ein gesetzlicher Freistellungstatbestand mit Anspruch der Feuerwehrangehörigen auf Ersatz des hierdurch entstehenden Verdienstausfalls geregelt. Eine Freistellung nach dem Bildungszeitgesetz für das Ehrenamt bei der Feuerwehr ist daher nicht erforderlich.
Im Gegenteil würde dies zu einer Belastung der Arbeitgeber der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen führen, die durch die Freistellungs- und Entschädigungsregelung im Feuerwehrgesetz gerade vermieden werden soll und der Akzeptanz der Arbeitgeber für das Ehrenamt bei der Feuerwehr abträglich wäre. Die Aufnahme des Bereichs Feuerwehr in die Rechtsverordnung würde darüber hinaus dazu führen, dass die Teilnahme an der Feuerwehrausbildung nach dem Feuerwehrgesetz auf den Anspruch der Arbeitnehmer nach dem Bildungszeitgesetz angerechnet werden würde mit der Folge, dass dann keine Bildungszeit für andere Zwecke (beruflich, politisch oder für andere Ehrenamtsbereiche) mehr möglich wäre.



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW369128
Datum05.11.2006 16:206318 x gelesen
Geschrieben von Thomas MischkerGeschrieben von Christian FischerKeine unserer Ausbildungen nach FwDV 2 machen wir zum Privatvergügen, sondern dafür um es der Gemeinde zu ermöglichen ihre gesetzliche Pflichtaufgabe, die Sicherstellung des Brandschutzes, durch ehrenamtliche (und damit verdammt günstige) Kräfte erfüllen zu können.Richtig. Aber solange es noch günstiger geht, siehe oben...


gehts aber heute schon nicht mehr, ich hab erst die letzten Tage wieder eine "lustige" Fahrzeugplanung (und der Verfasser hat sich ehrlich dabei noch Mühe gegeben!) aus dem Bundesland mit den noch lustigeren TRs gelesen, deren - auf meine Nachfrage - Verknüpfung zu den dort aktiven FA-Angehörigen (insgesamt, PA-Träger, Tagesalarmsicher) normalerweise zur sofortigen Auflösung von mind 50 % der Standorte führen müsste...
Und: Ich glaub nicht, dass das ein Einzelfall ist.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen369041
Datum04.11.2006 19:406402 x gelesen
Geschrieben von Florian Ohde
Oder Abendlehrgänge. Allerdings stellt sich so eine Frage wohl einerseits nicht in Flächenländern
und andererseits nicht für längere Lehrgänge.
Aber wahrscheinlich war es auch eher zynisch von Dir gemeint.


Nein, es war vollkommen enst gemeint.
Bei den HiOrg (wo es seit jeher keine Lohnkostenfortzahlung gibt) kann mann an Wochenenden u.a. folgenden Ausbildungen besuchen:
* GF (ca. 3 Wochenenden)
* ZF dito
* RS 8 Wochenenden
* Feldkoch I+II (je 2 Wochenenden)
* Ausbilder EH (3 Wochenenden)
* Ausbilder San (zusätzliche 3 Wochenenden)

Ich bin der Meinung, das es Wochenendlehrgänge und Wochenlehrgänge geben sollte. Damit kann man sich die für seine jeweilige Lebenssituation günstige Form aussuchen.

Ob mann z.B. wie in Niedersachsen üblich jeden TF 1 Woche zur Landesfeuerwehrschule schicken muss kommt noch dazu.

Gruß
Ingo


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AutorFlor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg369021
Datum04.11.2006 17:546272 x gelesen
Moin,
ich habe offenbar Glück, da sich die Frage nach Lohnkostenerstattung in Hamburg (noch?) nicht stellt.

Geschrieben von Ingo zum FeldeO.K. kann man machen, wenn:
[...]* Alle anderen EA. Mandatsträger (Gemeinderat) auch auf sein Geld verzichten


Nein,kann man nicht machen, da auch die ehrenamtlichen Mandatsträger ihren Berufen nachgehen können und (Spekulationsmodus an) höchstens ne Stunde Gleitzeit nehmen müssen, um an einer Ratssitzung teilnehmen zu können(aus).
Jedenfalls sind diese Leute keine zwei Wochen ehrentamtlich und unentgeldlich unterwegs.

Geschrieben von Ingo zum Felde* es genügend Lehrgangsplätze am Wochenende gibt
Oder Abendlehrgänge. Allerdings stellt sich so eine Frage wohl einerseits nicht in Flächenländern
und andererseits nicht für längere Lehrgänge.
Aber wahrscheinlich war es auch eher zynisch von Dir gemeint.

Geschrieben von Ingo zum FeldeAnsonsten ist die Qualifizierung der Feuerwehrangehörigen ureigenste Aufgabe der Gemeinde und nicht des Arbeitgebers.
100% Zustimmung!
Allerdings neigen insbesondere im ländlichen Bereich die Gemeindevertreter gerne dazu, sich des teilweisen vielleicht übertriebenen Idealismus von Feuerwehrleuten zu bedienen. Dies beschränkt sich nicht nur auf die geschilderte Verweigerung der zustehenden Verdienstausfallsentschädigung sondern auch auf die Arbeitskraft der "nützlichen Idioten von der Feuerwehr". Ich habe da schon eine Menge drolliger Ideen von Seiten der Verantwortlichen der Gemeinde erlebt. Natürlich sind diese aber keine Mitglieder der Feuerwehr.
(Wohlgemerkt rede ich nicht von Hamburg sondern meiner ursprünglichen Wehr in Nds.)


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AutorThom8as 8M., Burgen / Rheinland-Pfalz369013
Datum04.11.2006 17:196267 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerMoment. Wer braucht die Ausbildung? Ich nicht. Sondern der Träger des Brandschutzes, also die Gemeinde. Einfache Folge: Kein Geld --> keine ausgebildeten Kräfte --> keine einsatzbereite Feuerwehr --> Meldung an die Aufsichtsbehörde.Solange man noch Leute findet die sich Urlaub nehmen oder welche die freigestellt werden können, ist man ja einsatzbereit.


Geschrieben von Christian FischerKeine unserer Ausbildungen nach FwDV 2 machen wir zum Privatvergügen, sondern dafür um es der Gemeinde zu ermöglichen ihre gesetzliche Pflichtaufgabe, die Sicherstellung des Brandschutzes, durch ehrenamtliche (und damit verdammt günstige) Kräfte erfüllen zu können.Richtig. Aber solange es noch günstiger geht, siehe oben...

Gruß
Thomas


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg369010
Datum04.11.2006 17:086277 x gelesen
Geschrieben von Thomas MischkerMancherorts ist man ja schon so weit und sagt seitens der (Verbands)Gemeinde: "Lohnausfallkosten werden generell nicht gewährt". Begründung:"Kein Geld."

Moment. Wer braucht die Ausbildung? Ich nicht. Sondern der Träger des Brandschutzes, also die Gemeinde. Einfache Folge: Kein Geld --> keine ausgebildeten Kräfte --> keine einsatzbereite Feuerwehr --> Meldung an die Aufsichtsbehörde.

Keine unserer Ausbildungen nach FwDV 2 machen wir zum Privatvergügen, sondern dafür um es der Gemeinde zu ermöglichen ihre gesetzliche Pflichtaufgabe, die Sicherstellung des Brandschutzes, durch ehrenamtliche (und damit verdammt günstige) Kräfte erfüllen zu können.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen369009
Datum04.11.2006 17:086247 x gelesen
Geschrieben von Thomas MischkerMancherorts ist man ja schon so weit und sagt seitens der (Verbands)Gemeinde: "Lohnausfallkosten werden generell nicht gewährt". Begründung:"Kein Geld."

O.K. kann man machen, wenn:
* Alle freiwilligen Leistungen (z.B. Zuschuss an Sportvereine, Bücherei, Schwimmbad,...) eingestellt wurden
* Alle anderen EA. Mandatsträger (Gemeinderat) auch auf sein Geld verzichten
* Alle Sparmaßnahmen die es im Feuerschutz gibt ausgenutzt wurden (Reduzierung Fahrzeugpark, Hilfeleistungssätze, Standorte)
oder
* es genügend Lehrgangsplätze am Wochenende gibt

Ansonsten ist die Qualifizierung der Feuerwehrangehörigen ureigenste Aufgabe der Gemeinde und nicht des Arbeitgebers.

Gruß
Ingo


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AutorThom8as 8M., Burgen / Rheinland-Pfalz369004
Datum04.11.2006 16:496286 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerWieso sollte ich dies tun? Dann hat ja mein Arbetgeber die Kosten fr die lohnfortzahlung an der Backe?
Wenn ich heute auf lehrgang gehe, dann soo diese Ausbildung auch gefälligst der Träger des Brandschutzes voll bezahlen (also die Gemeinde), und nicht mein Arbeitgeber der schon X Tage auf meine Arbeitskraft verzichten muß...
Tja es sollte soviel. Mancherorts ist man ja schon so weit und sagt seitens der (Verbands)Gemeinde: "Lohnausfallkosten werden generell nicht gewährt". Begründung:"Kein Geld." Also Urlaub nehmen oder man hat das Glück im öffentlichen Dienst (Freistellung) zu sein. Traurig aber wahr.

Gruß
Thomas


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg369003
Datum04.11.2006 16:366287 x gelesen
Geschrieben von Matthias Berendtin SH sind diese Lehrgänge anerkannt, so dass du bei einer Teilnahme Bildungsurlaub einreichen kannst.

Wieso sollte ich dies tun? Dann hat ja mein Arbetgeber die Kosten fr die lohnfortzahlung an der Backe?
Wenn ich heute auf lehrgang gehe, dann soo diese Ausbildung auch gefälligst der Träger des Brandschutzes voll bezahlen (also die Gemeinde), und nicht mein Arbeitgeber der schon X Tage auf meine Arbeitskraft verzichten muß...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg369000
Datum04.11.2006 14:356275 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Matthias BerendtKeine regelung dazu gibt es in BW ...

Aha das erklärt meinen (Un-) Wissenstand in dieser Sache. Danke für die Infos.


MkG Jürgen Mayer

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AutorMatt8hia8s B8., Kronshagen / 368999
Datum04.11.2006 14:336341 x gelesen
Moin,

in SH sind diese Lehrgänge anerkannt, so dass du bei einer Teilnahme Bildungsurlaub einreichen kannst.

Infos findet ma dazu hier.

Ich denke, dass das in anderen Ländern ähnlich geregelt ist. Keine regelung dazu gibt es in BW, Bayern, Sachsen und Thüringen.

Gruß Matthias


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AutorHenn8ing8 P.8, Nordhastedt / Schleswig-Holstein368998
Datum04.11.2006 14:306330 x gelesen
Hallo,

Regelung in S.-H.

Gruß
Henning


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine eigene Meinung wieder.
www.florian-dithmarschen.de - die private Feuerwehrseite

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg368997
Datum04.11.2006 14:266429 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Matthias BerendtWieder mal ein Problem für alle Ehrenamtler die zum GF- oder ZF- Lehrgang sollen. Die sind in SH nämlich 2x 5 Tage.

was hat ein GF bzw. ZF-Lehrgang mit Bildungsurlaub zu tun?


MkG Jürgen Mayer

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AutorMatt8hia8s B8., Kronshagen / 368996
Datum04.11.2006 14:198423 x gelesen
Moin,

auf einer Infoveranstaltung wurde uns mitgeteilt, dass ab nächstes Jahr der Bildungsurlaub neu geregelt wird. Zurzeit gibt es ja pro Jahr 5 Tage, die bei Bedarf auf 10 Tage am Stück in einem Jahr erhöht werden können, wenn man sie aus zwei Jahren zusammenfasst.
Die neue Regelung wird wohl nur noch 5 Tage in 2 Jahren ermöglichen. Eine Zusammenfassung ist dann nicht mehr möglich.

Wieder mal ein Problem für alle Ehrenamtler die zum GF- oder ZF- Lehrgang sollen. Die sind in SH nämlich 2x 5 Tage.

Gruß Matthias


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