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Thema | Bildungsurlaub bald neu geregelt... | 14 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 818405 | |||
Datum | 20.03.2016 17:04 | 2638 x gelesen | |||
Guten Tag hierzu Aktuell für BaWü: -> LFS " Feuerwehrausbildung und Bildungszeitgesetz " Durch das am 1. Juli 2015 in Kraft getretene Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW; GBl. 2015, S. 161) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Rechtsanspruch darauf erhalten, an bis zu fünf Tagen pro Jahr zur Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen oder der politischen Weiterbildung sowie für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeit unter Fortzahlung ihrer Bezüge von der Arbeit freigestellt zu werden. [...] Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 369128 | |||
Datum | 05.11.2006 16:20 | 6318 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas MischkerGeschrieben von Christian FischerKeine unserer Ausbildungen nach FwDV 2 machen wir zum Privatvergügen, sondern dafür um es der Gemeinde zu ermöglichen ihre gesetzliche Pflichtaufgabe, die Sicherstellung des Brandschutzes, durch ehrenamtliche (und damit verdammt günstige) Kräfte erfüllen zu können.Richtig. Aber solange es noch günstiger geht, siehe oben... gehts aber heute schon nicht mehr, ich hab erst die letzten Tage wieder eine "lustige" Fahrzeugplanung (und der Verfasser hat sich ehrlich dabei noch Mühe gegeben!) aus dem Bundesland mit den noch lustigeren TRs gelesen, deren - auf meine Nachfrage - Verknüpfung zu den dort aktiven FA-Angehörigen (insgesamt, PA-Träger, Tagesalarmsicher) normalerweise zur sofortigen Auflösung von mind 50 % der Standorte führen müsste... Und: Ich glaub nicht, dass das ein Einzelfall ist. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 369041 | |||
Datum | 04.11.2006 19:40 | 6402 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Ohde
Nein, es war vollkommen enst gemeint. Bei den HiOrg (wo es seit jeher keine Lohnkostenfortzahlung gibt) kann mann an Wochenenden u.a. folgenden Ausbildungen besuchen: * GF (ca. 3 Wochenenden) * ZF dito * RS 8 Wochenenden * Feldkoch I+II (je 2 Wochenenden) * Ausbilder EH (3 Wochenenden) * Ausbilder San (zusätzliche 3 Wochenenden) Ich bin der Meinung, das es Wochenendlehrgänge und Wochenlehrgänge geben sollte. Damit kann man sich die für seine jeweilige Lebenssituation günstige Form aussuchen. Ob mann z.B. wie in Niedersachsen üblich jeden TF 1 Woche zur Landesfeuerwehrschule schicken muss kommt noch dazu. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Flor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg | 369021 | |||
Datum | 04.11.2006 17:54 | 6272 x gelesen | |||
Moin, ich habe offenbar Glück, da sich die Frage nach Lohnkostenerstattung in Hamburg (noch?) nicht stellt. Geschrieben von Ingo zum Felde O.K. kann man machen, wenn: Nein,kann man nicht machen, da auch die ehrenamtlichen Mandatsträger ihren Berufen nachgehen können und (Spekulationsmodus an) höchstens ne Stunde Gleitzeit nehmen müssen, um an einer Ratssitzung teilnehmen zu können(aus). Jedenfalls sind diese Leute keine zwei Wochen ehrentamtlich und unentgeldlich unterwegs. Geschrieben von Ingo zum Felde * es genügend Lehrgangsplätze am Wochenende gibt Oder Abendlehrgänge. Allerdings stellt sich so eine Frage wohl einerseits nicht in Flächenländern und andererseits nicht für längere Lehrgänge. Aber wahrscheinlich war es auch eher zynisch von Dir gemeint. Geschrieben von Ingo zum Felde Ansonsten ist die Qualifizierung der Feuerwehrangehörigen ureigenste Aufgabe der Gemeinde und nicht des Arbeitgebers. 100% Zustimmung! Allerdings neigen insbesondere im ländlichen Bereich die Gemeindevertreter gerne dazu, sich des teilweisen vielleicht übertriebenen Idealismus von Feuerwehrleuten zu bedienen. Dies beschränkt sich nicht nur auf die geschilderte Verweigerung der zustehenden Verdienstausfallsentschädigung sondern auch auf die Arbeitskraft der "nützlichen Idioten von der Feuerwehr". Ich habe da schon eine Menge drolliger Ideen von Seiten der Verantwortlichen der Gemeinde erlebt. Natürlich sind diese aber keine Mitglieder der Feuerwehr. (Wohlgemerkt rede ich nicht von Hamburg sondern meiner ursprünglichen Wehr in Nds.) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Burgen / Rheinland-Pfalz | 369013 | |||
Datum | 04.11.2006 17:19 | 6267 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerMoment. Wer braucht die Ausbildung? Ich nicht. Sondern der Träger des Brandschutzes, also die Gemeinde. Einfache Folge: Kein Geld --> keine ausgebildeten Kräfte --> keine einsatzbereite Feuerwehr --> Meldung an die Aufsichtsbehörde.Solange man noch Leute findet die sich Urlaub nehmen oder welche die freigestellt werden können, ist man ja einsatzbereit. Geschrieben von Christian Fischer Keine unserer Ausbildungen nach FwDV 2 machen wir zum Privatvergügen, sondern dafür um es der Gemeinde zu ermöglichen ihre gesetzliche Pflichtaufgabe, die Sicherstellung des Brandschutzes, durch ehrenamtliche (und damit verdammt günstige) Kräfte erfüllen zu können.Richtig. Aber solange es noch günstiger geht, siehe oben... Gruß Thomas | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 369010 | |||
Datum | 04.11.2006 17:08 | 6277 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas MischkerMancherorts ist man ja schon so weit und sagt seitens der (Verbands)Gemeinde: "Lohnausfallkosten werden generell nicht gewährt". Begründung:"Kein Geld." Moment. Wer braucht die Ausbildung? Ich nicht. Sondern der Träger des Brandschutzes, also die Gemeinde. Einfache Folge: Kein Geld --> keine ausgebildeten Kräfte --> keine einsatzbereite Feuerwehr --> Meldung an die Aufsichtsbehörde. Keine unserer Ausbildungen nach FwDV 2 machen wir zum Privatvergügen, sondern dafür um es der Gemeinde zu ermöglichen ihre gesetzliche Pflichtaufgabe, die Sicherstellung des Brandschutzes, durch ehrenamtliche (und damit verdammt günstige) Kräfte erfüllen zu können. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 369009 | |||
Datum | 04.11.2006 17:08 | 6247 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas MischkerMancherorts ist man ja schon so weit und sagt seitens der (Verbands)Gemeinde: "Lohnausfallkosten werden generell nicht gewährt". Begründung:"Kein Geld." O.K. kann man machen, wenn: * Alle freiwilligen Leistungen (z.B. Zuschuss an Sportvereine, Bücherei, Schwimmbad,...) eingestellt wurden * Alle anderen EA. Mandatsträger (Gemeinderat) auch auf sein Geld verzichten * Alle Sparmaßnahmen die es im Feuerschutz gibt ausgenutzt wurden (Reduzierung Fahrzeugpark, Hilfeleistungssätze, Standorte) oder * es genügend Lehrgangsplätze am Wochenende gibt Ansonsten ist die Qualifizierung der Feuerwehrangehörigen ureigenste Aufgabe der Gemeinde und nicht des Arbeitgebers. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Burgen / Rheinland-Pfalz | 369004 | |||
Datum | 04.11.2006 16:49 | 6286 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerWieso sollte ich dies tun? Dann hat ja mein Arbetgeber die Kosten fr die lohnfortzahlung an der Backe?Tja es sollte soviel. Mancherorts ist man ja schon so weit und sagt seitens der (Verbands)Gemeinde: "Lohnausfallkosten werden generell nicht gewährt". Begründung:"Kein Geld." Also Urlaub nehmen oder man hat das Glück im öffentlichen Dienst (Freistellung) zu sein. Traurig aber wahr. Gruß Thomas | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 369003 | |||
Datum | 04.11.2006 16:36 | 6287 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias Berendtin SH sind diese Lehrgänge anerkannt, so dass du bei einer Teilnahme Bildungsurlaub einreichen kannst. Wieso sollte ich dies tun? Dann hat ja mein Arbetgeber die Kosten fr die lohnfortzahlung an der Backe? Wenn ich heute auf lehrgang gehe, dann soo diese Ausbildung auch gefälligst der Träger des Brandschutzes voll bezahlen (also die Gemeinde), und nicht mein Arbeitgeber der schon X Tage auf meine Arbeitskraft verzichten muß... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 369000 | |||
Datum | 04.11.2006 14:35 | 6275 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Matthias Berendt Keine regelung dazu gibt es in BW ... Aha das erklärt meinen (Un-) Wissenstand in dieser Sache. Danke für die Infos. MkG Jürgen Mayer | |||||
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Autor | Matt8hia8s B8., Kronshagen / | 368999 | |||
Datum | 04.11.2006 14:33 | 6341 x gelesen | |||
Moin, in SH sind diese Lehrgänge anerkannt, so dass du bei einer Teilnahme Bildungsurlaub einreichen kannst. Infos findet ma dazu hier. Ich denke, dass das in anderen Ländern ähnlich geregelt ist. Keine regelung dazu gibt es in BW, Bayern, Sachsen und Thüringen. Gruß Matthias | |||||
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Autor | Henn8ing8 P.8, Nordhastedt / Schleswig-Holstein | 368998 | |||
Datum | 04.11.2006 14:30 | 6330 x gelesen | |||
Hallo, Regelung in S.-H. Gruß Henning Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine eigene Meinung wieder. www.florian-dithmarschen.de - die private Feuerwehrseite | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 368997 | |||
Datum | 04.11.2006 14:26 | 6429 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Matthias Berendt Wieder mal ein Problem für alle Ehrenamtler die zum GF- oder ZF- Lehrgang sollen. Die sind in SH nämlich 2x 5 Tage. was hat ein GF bzw. ZF-Lehrgang mit Bildungsurlaub zu tun? MkG Jürgen Mayer | |||||
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Autor | Matt8hia8s B8., Kronshagen / | 368996 | |||
Datum | 04.11.2006 14:19 | 8423 x gelesen | |||
Moin, auf einer Infoveranstaltung wurde uns mitgeteilt, dass ab nächstes Jahr der Bildungsurlaub neu geregelt wird. Zurzeit gibt es ja pro Jahr 5 Tage, die bei Bedarf auf 10 Tage am Stück in einem Jahr erhöht werden können, wenn man sie aus zwei Jahren zusammenfasst. Die neue Regelung wird wohl nur noch 5 Tage in 2 Jahren ermöglichen. Eine Zusammenfassung ist dann nicht mehr möglich. Wieder mal ein Problem für alle Ehrenamtler die zum GF- oder ZF- Lehrgang sollen. Die sind in SH nämlich 2x 5 Tage. Gruß Matthias | |||||
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