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ThemaAlkohol in der Feuerwehr106 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern372138
Datum22.11.2006 10:1668603 x gelesen
Die Kdt. + die resortleitenden ZF bilden ein Gremium. Hier kurz Vorstand genannt. Wurde vor 18 Jahren von der Kommune so gewünscht, damit man sich bei Differenzen nicht immer bei der Schlichtungsstelle BGM wiederfindet. Jaja, bei uns lief nicht immer alles glatt, deswegen haben wir das Qualitätsmanagement und die Dienstwege verbessert.

Und der Betroffene wurde zu der Sitzung des Gremiums bestellt, er wurde nochmals angehört und am Ende Sitzung wurde sein Melder und sein GH-Schlüssel sofort eingezogen sowie eine Frist zur gereinigten Abgabe der Ausrüstungsgegenstände ausgesprochen.

Sascha


Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen372135
Datum22.11.2006 10:0368863 x gelesen
(...) wurde dieser per Vorstandsbeschluß aus der aktiven Wehr entfernt.

Welcher Vorstand?

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern372134
Datum22.11.2006 10:0168862 x gelesen
Wenn das Thema auch schon ein wenig älter ist, so sei dazu doch mal was gesagt:

1. Selbst bei uns passiert. MA kam zu einem nächtlichen Einsatz, VU und machte auf den ersten Anschein einen ormalen Eindruck. Erst als er im Kreisverkehr fast das 16ner aufgestellt hätte, war es klar. Da es der 2te Vorfall dieser Art war, wurde dieser per Vorstandsbeschluß aus der aktiven Wehr entfernt.

2. Auch vor ewiger Zeit bei uns passiert. Stv. Kdt. beim Einsatz angedüdelt, lauter Mist befohlen
-> Vorstellung vor dem Disziplinarausschuß und sofortige Freistellung von seinem Amt. Als Führungskraft wird sowas schon 2mal ned geduldet.

3. Bei den kleinen Wehren machen wir das öfter mit, dass nach einem Sommerfest dort die Sirene läuft und ein Mähdrescher brennt. Dann steht ein gewaltig verwirrter Kamerad mit der Winkerkelle im Stoppelfeld steht und uns einweist ;-))).

Bei ''Ersttätern'' wird ein klärendes Gespräch geführt und er wird auf folgende Konsequenzen hingewiesen. Mannschaftsdienstgraden und Maschinisten wird ein internes Fahrverbot erteilt. Bei einem weiteren Verstoß wird lt. 1. verfahren.

Grundsätzlich bin ich auch kein Kostverächter, aber es wird bei uns an speziellen Tagen (hl. Abend, Silvester) eine Zugstärke gebildet, die nüchtern bleibt. Der Rest kann beruhigt feiern gehen. Dann übernimmt auch mal die Abt. Verkehr eine Nacht für alle Alarmierungen. Wird in jedem Jahr neu ausgemacht und funktioniert. Klar ist es ärgerlich, am hl. Abend bei der Bescherung auf nen POKW-Überschlag geschickt zu werden, aber was hilfts. Bevor alles wir läuft und einige bereits zu tief ins Glas gekuckt haben ein sinniges Unterfangen.

Schöne Grüße,

Sascha


Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen372132
Datum22.11.2006 09:4968679 x gelesen
Welchen "Sinn" soll dass haben, jemanden beim erbrechen in einen Eimer anzufeuern und dabei auch noch zu filmen?

Den Sinn versteht man vermutlich erst mit steigendem Blutalkoholspiegel und einer verringerten Intelligenz als Ausgangswert.

MkG
Marc


Einfach mal reinschauen: XING.com (ehemals OpenBC.de)
Es sind schon einige User dieses Forums angemeldet.

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen372131
Datum22.11.2006 09:3768718 x gelesen
Mhhh,

ich verstehe nicht wirklich was die da machen? Welchen "Sinn" soll dass haben, jemanden beim erbrechen in einen Eimer anzufeuern und dabei auch noch zu filmen? Unabhängig jetzt vom Grund des Erbrechens...

Gruß, Matthias


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AutorSven8 K.8, Vogtland/ Sachsen / 372130
Datum22.11.2006 09:3168677 x gelesen
Wollte keinen neuen Thread eröffnen.
Bin normalerweise auch keiner der Fehler sucht;

aber hier ist doch mal ein sehr sehr gelungenes Beispiel, wie man sich in den neuen Medien verkaufen kann....

der passende Link


MkG Sven

-meine Meinung-

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar363242
Datum29.09.2006 14:2468767 x gelesen
Geschrieben von Lüder Pott
Oder andersum: eine absolut nüchterne Manschaft bestimmen , z.B. für Sonderfahrzeuge oder dien Erstangreifer...


wobei die sich meist von selber findet...


Ich habs nicht so gemacht, ich bin nur der der es schreibt

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen363178
Datum29.09.2006 01:1468926 x gelesen
Geschrieben von Thomas GlauerWir haben es wegen mehrerer Feierlichkeiten schon gemacht. Und mind. eine andere Wehr in unserer Gemeinde auch.

Oder andersum: eine absolut nüchterne Manschaft bestimmen , z.B. für Sonderfahrzeuge oder dien Erstangreifer...

Gruß LP...


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar363144
Datum28.09.2006 21:5668595 x gelesen
und da setzt mein glorreicher Plan zur Verhinderung von C2 bedingten Bagatellschäden an


die Gemeidne bittet die Polizei bei Unfällen immer einen Alkoholtest zu machen

zugelich führt die Gemeinde bei der FW 0,0 ein und droht mit entsprechenden Sanktionen


Ich habs nicht so gemacht, ich bin nur der der es schreibt

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen363143
Datum28.09.2006 21:5168859 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschBei wievielen Unfällen wird denn der Fahrer blasen gelassen?

Soweit mir bekannt ist, grundsätzlich bei Personenschaden und größeren Sachschäden.

Bei allen anderen liegt quasi im Ermessen der Beamten.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar363135
Datum28.09.2006 20:2368706 x gelesen
wenn die Stadt mit der Pol redet dann dürfte das kein Problem sein

alternativ kann man die Dienstanweisung ja rausbringen


Ich habs nicht so gemacht, ich bin nur der der es schreibt

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg363134
Datum28.09.2006 20:2268726 x gelesen
Geschrieben von Florian Besches sollte aber seitens der Stadt vorschrift sein das bei jedem Unfall mit Feuerwehrfahzeugen der Fahrer immer bläst

Ob die Pol das macht hängt natürlich mit dem Schadensausmaß zusammen


Mit Grüßen

Michael


Alles meine private und persönliche Meinung

Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
Oscar Wilde, irischer Dichter

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar363132
Datum28.09.2006 19:5968983 x gelesen
Geschrieben von Michael HilbertVielleicht öfter als man Denkt .......


es sollte aber seitens der Stadt vorschrift sein das bei jedem Unfall mit Feuerwehrfahzeugen der Fahrer immer bläst


Ich habs nicht so gemacht, ich bin nur der der es schreibt

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg363131
Datum28.09.2006 19:5468745 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschBei wievielen Unfällen wird denn der Fahrer blasen gelassen?

Vielleicht öfter als man Denkt .......


Mit Grüßen

Michael


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Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar363115
Datum28.09.2006 18:4168673 x gelesen
und bei uns war es bei Kameradschaftsabend auch eine Zeit lang so,
wurde aber nicht mehr gemacht da ja immer welche nüchtern sind

im ungünstigsten Fall musst du jeden Samstag die Bude zumachen ..


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AutorThom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Niedersachsen363113
Datum28.09.2006 18:3968927 x gelesen
Geschrieben von Peter Schmid[...]musst du nun deine FW bei der Leitstelle bis zum nächsten Morgen abmelden.

Und nun die Gewissensfrage: Machst du das?

Oder kennst du wenigstens eine Wehr, die das in der gegebenen Situation macht?


Wir haben es wegen mehrerer Feierlichkeiten schon gemacht. Und mind. eine andere Wehr in unserer Gemeinde auch.


MkG
Thomas

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar363102
Datum28.09.2006 17:1668976 x gelesen
Geschrieben von Jakob Theobald
Da bin ich auch mal gespannt. Mich würde auch mal interessieren wieviele "Blechschäden" es bei den Feuerwehrs schon aufgrund eine zugedröhnten FA gekommen ist. Aber so wie ich die Feuerwehrlandschaft kenne, wird solange der Mantel des Schweigens darüber ausgebreitet bis die "Kacke" dann richtig am dampfen ist.


Bei wievielen Unfällen wird denn der Fahrer blasen gelassen?

dort wäre die Gemeinde in der Pflicht die (in Absprache mit der Pol) festlegt das bei Unfällen immer ein Alkoholtest gemacht wird...

das wäre der erste Schritt die KF bleifrei zu bekommen


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz363101
Datum28.09.2006 17:1268912 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Michael HilbertUnd ich bin dan mal gespannt, was hier im Forum steht, wenn einer "zugedröhnt" ein Fzg. verbogen hat, oder noch viel schlimmer, jemand auf welche Art auch immer zu Schaden kam und dies in der Presse plattgetreten wird.

Da bin ich auch mal gespannt. Mich würde auch mal interessieren wieviele "Blechschäden" es bei den Feuerwehrs schon aufgrund eine zugedröhnten FA gekommen ist. Aber so wie ich die Feuerwehrlandschaft kenne, wird solange der Mantel des Schweigens darüber ausgebreitet bis die "Kacke" dann richtig am dampfen ist.

Geschrieben von Michael HilbertSicher sagt dann jeder, das hat ja so kommen müssen ......

So wird es kommen. Es wird sich nur keiner die Frage stellen: "Warum haben wir nichts dagegen unternommen".

Gruß vom Donnersberg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung!

"Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..."

"Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen"


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AutorMart8in 8And8rea8s E8., Frankfurt / Hessen363099
Datum28.09.2006 17:0368660 x gelesen
Ich denk mal die folgenden §§ aus dem StGB sagen alles darüber aus, ob man unter Drogen- (Joint) oder Alkoholeinfluss am Strassenverkehr teilnehmen darf oder nicht


Auszug aus dem StGB § 316

(1) Wer im Verkehr (§§315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in §315a oder in §315c mit Strafe bedroht ist

(2)......


http://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html


Meine eigene persönliche Meinung .

Helden sind entweder lebende legenden oder früh gestorben, und zum sterben ist allemal zu früh!

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg363098
Datum28.09.2006 17:0268933 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldIch denke mal, diese Diskussion führt nicht viel weiter. Die, die besoffen oder sonst wie zugedröhnt in den Einsatz gehen werden es weiter tun. Die, die dieses Verhalten tolrieren werden es ebenfalls weiter tun. Man will ja nicht seine Leute verärgern. Traurig aber wahr.

Und ich bin dan mal gespannt, was hier im Forum steht, wenn einer "zugedröhnt" ein Fzg. verbogen hat, oder noch viel schlimmer, jemand auf welche Art auch immer zu Schaden kam und dies in der Presse plattgetreten wird.

Sicher sagt dann jeder, das hat ja so kommen müssen ......


Mit Grüßen

Michael


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Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
Oscar Wilde, irischer Dichter

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz363097
Datum28.09.2006 16:5368936 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Thomas Beildann bist Du nicht einsatzfähig und bleibst zu Hause

Ich wollte mit dem Beispiel nur folgendes sagen:

Es wird sehr viel eher toleriert wenn ein FA mit zwei Bier (a`0,4) im Schädel in den Einsatz geht, als wenn er einen Joint gezogen hat.

Die ganze Sache ist doch irgendwie Merkwürdig. Die "Gesellschaftsdroge" Alkohol wird heruntergespielt. Das konnte man auch in einigen Beiträgen hier ganz klar zwischen den Zeilen herauslesen.

Bei der "Pfui-Droge" Cannabis schrillen bei allen die Alarmglocken.

Seltsam? Aber so steht es geschrieben.

Ich denke mal, diese Diskussion führt nicht viel weiter. Die, die besoffen oder sonst wie zugedröhnt in den Einsatz gehen werden es weiter tun. Die, die dieses Verhalten tolrieren werden es ebenfalls weiter tun. Man will ja nicht seine Leute verärgern. Traurig aber wahr.

Ich wünsche allen viel Glück für die Zukunft, schrott- und knitterfreien Flug, kommt Gesund zurück und passt auf in dem Zoo da drausen.

Gruß vom Donnersberg

Jakob


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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg363095
Datum28.09.2006 16:4868816 x gelesen
Mal grundsätzlich dazu, klar läuft es derzeit nirgens Optimal, so war das bei uns auch, und ich kenne keine Wehr wo nichts getrunken wird/wurde, die mehrheit unserer Mannschaft hat aber Alk.-Freie Getränke zu sich genommen, der ein oder andere (meist ältere) Kammerad trank auch mal Bier, dies aber immer in Grenzen, so weit ich es beurteilen konnte.
Wenn bei uns einer sich die Rübe "zugeballert" hätte, wäre er bei der nächsten Übung nicht dabei gewesen, auch so wenn er durch den übermäßigen Konsum aufgefallen wäre (es gibt keinen Unersetzlichen).
Dass das Problem Alk. bei Feuerwehr´s land auf und ab besteht ist mir bekannt.

Ich denke es geht darum, für die Zukunft zu schauen wo es hin geht, an dem Vergangenen kann ich so oder so nichts mehr ändern.

Um unser Bild in der Offentlichkeit zu Verbessern muss es ein Stricktes Alkoholverbot geben, und zwar Flächendeckend und nicht von Kommune zu Kommune anders. Außerdem wird die Anforderung und körperliche belastung an jeden, teils durch die mangelnde Fitnes immer größer, Alkohol kann einem da ganz schnell den rest geben.

Gerade in der Heutigen Zeit muss die Feuerwehr , zu einer mehr als nur profesionellen Kraft werden, dies bezogen auf alle Arten ob BF, WF, BetrF, FF oder PF, wir müssen in der Lage sein Aufgaben über das heutige Maß hinaus zu bewältigen, nicht nur in Anbetracht dessen, dass sich unsere Aufgaben durch die klimatischen Veränderungen immer mehr vermehren.
Wir müssen "nicht mehr wegzudenken" sein
Schaffen wir dass nicht, werden viele von uns, über kurz oder lang, durch den Sparkurs von Bund, Land und Kommune auf der Strecke bleiben.

Der erste Schritt professionell zu werden ist vielleicht sein Leben zu verändern, oder sichn eben regeln anzupassen, wie z.B. Null Alkohol im Dienst.


Mit Grüßen

Michael


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Oscar Wilde, irischer Dichter

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar363093
Datum28.09.2006 16:2868717 x gelesen
und es gibt nichts schlimmeres als sich über seine eigene Vernunft zu ärgern :-)


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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg363092
Datum28.09.2006 16:2068821 x gelesen
Geschrieben von Florian Beschund der kann verdammt sauer sein :-)

Hm, ich muss das anders sagen,

der der den gesunden Menschenversatand hat weiss es ;-))


Mit Grüßen

Michael


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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg363091
Datum28.09.2006 16:1668709 x gelesen
Geschrieben von Florian Beschda bleibt nur der gesunde Menschenverstand... leider

Tja, und da sind wir wieder, wer hatt den den wenn er was getrunken hat????

Geschrieben von Florian Beschund der kann verdammt sauer sein :-)

Ich weiß
;-))


Mit Grüßen

Michael


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AutorThom8as 8B., Horst / Mecklenburg-Vorpommern363089
Datum28.09.2006 16:0968918 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldDer Konsum von Drogen ist nicht verboten, nur der Besitz.

ob kiffen verboten ist, ist doch nicht die entscheidende Frage.

Du kannst auch
- zwei Valium eingeworfen haben, oder
- den rechten Arm im Gips haben, oder
- in einer Schlägerei was auf beide Augen bekommen haben, so dass Du nur noch durch gaanz kleine Schlitze kucken kannst, oder
-
-
sonst irgendwas gemacht haben, was zwar nicht verboten ist, dich aber außer stande setzt deine Aufgaben als Führer eines KfZ / als FA wahrzunehmen.

dann bist Du nicht einsatzfähig und bleibst zu Hause

im Übrigen kann auch wegen Kiffens der Fleppen weg sein, nicht nur wegen Alkohol


P.S.: Alles oben gesagte ist so zu verstehen wie es gemeint ist.

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AutorPete8r S8., Aholming / BY363088
Datum28.09.2006 16:0068892 x gelesen
Geschrieben von Michael HilbertKlar, aber wie ich schon geschrieben habe, ich habe prizipiell nichts gegen das eine Bier, nur wo ziehe ich die Grenze

Ich kann deine Gedanken durchaus nachvollziehen, möchte dir jetzt aber trotzdem ein wenig auf den Zahn fühlen.

Stell dir folgende Situation vor:
Großangelegte Schauübung für die Bevölkerung, so wie es in BY während der Brandschutzwoche landauf, landab stattfindet. Bei solchen Anlässen ist erfahrungsgemäß alles, was auch nur halbwegs als aktiv bezeichnet werden kann anwesend. Du hast also bei einem evtl. Einsatz nach dieser Übung keine großartige Reserve mehr zu erwarten.

Nach der Übung das obligatorische gegenseitige Schulterklopfen bei dem natürlich auch Getränke (u.a. Bier) nicht fehlen. Nehmen wir mal an, 3 deiner Leute trinken keinen Alk, drei andere kippen sich sinnlos die Birne zu und der große Rest belässt es bei einem Bier, wobei du aber nicht weißt, ob der eine oder andere nicht vor der Übung schon eins gezwitschert hat.

Wenn du nun deine 0-Promille-Forderung konsequent umsetzt, musst du nun deine FW bei der Leitstelle bis zum nächsten Morgen abmelden.

Und nun die Gewissensfrage: Machst du das?

Oder kennst du wenigstens eine Wehr, die das in der gegebenen Situation macht?

Ich bin mir ziemlich sicher, die Antworten auf beide Fragen schon zu kennen. Eine Wehr, die bei allen Einsätzen mit einem Gesamtpromillewert von 0,0 ausrückt wäre sicherlich wünschenswert, aber in der Praxis wohl nicht realisierbar.

Gruß
Peter


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz363087
Datum28.09.2006 16:0068718 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Sebastian KruppGehört Bayern denn nicht zu Östereich? ;-)

Nicht ganz. Als die Östereicher sich in ihr heutiges Reservat zurückzogen, haben sie ihre Fußkranken und Alten in Bayern zurückgelassen :-)


>>helmauftiefduckundverdammtschnellwegrenn<<

Gruß vom Donnersberg

Jakob


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar363086
Datum28.09.2006 15:5668703 x gelesen
nicht mit in den Einsatz nehmen

das ganze dem Wehrführer melden, der soll entscheiden


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP363085
Datum28.09.2006 15:5469091 x gelesen
Geschrieben von Peter Schmidda österreichische Artilleriegeschoße meinen Wohnort durchaus noch erreichen könnten :-))))Gehört Bayern denn nicht zu Östereich? ;-)


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz363084
Datum28.09.2006 15:5468957 x gelesen
Hallo!

Mal etwas anderes, auch wenn es nun etwas OT wird.

Ihr Gruppenführer, ich Maschinist. Ihr steigt ins Fahrzeug und seht wie ich mit einem wunderbaren Joint hinter dem Steuer sitze und mich langsam auf die rosa Wolke kiffe.
Was würdet ihr tun?

(Anmerkung: Der Konsum von Drogen ist nicht verboten, nur der Besitz. Den Joint habe ich kurz zuvor von einer anderen Person zum "einmal kurz ziehen" bekommen)

So, auf die Antworten bin ich nun gespannt.

Gruß vom Donnersberg

Jakob


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar363080
Datum28.09.2006 15:3669005 x gelesen
das geflissentliche Überlesen des GEwichtsvermerkes aber sorgt für Freunde und Kurzweil


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar363079
Datum28.09.2006 15:2968976 x gelesen
Geschrieben von Michael HilbertKlar, aber wie ich schon geschrieben habe, ich habe prizipiell nichts gegen das eine Bier, nur wo ziehe ich die Grenze

da bleibt nur der gesunde Menschenverstand... leider

Geschrieben von Michael Hilbert
Wie gesagt, es war ein Spruch, aber wenn ich unmittelbar vor einem Einsatz was getrunken habe, muss ich eben in den saueren Apfel beisen .....


und der kann verdammt sauer sein :-)

aus eigener erfahrung


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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen363078
Datum28.09.2006 15:2968980 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Florian Beschdas erklärt es ...

Össiland ist halt doch weit weg..


Das komplette Lesen von Peters Beitrag hätte schon vorher für Erleuchtung gesorgt :-P

MFG

Ingo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

Juli 2007 - Eckhaubertreffen

-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg363077
Datum28.09.2006 15:2569210 x gelesen
Geschrieben von Florian Beschwas richtig ist aber sich m.E. nur auf geplanten Dienst anzuwenden (und dann auch richtig ) ist

Klar, aber wie ich schon geschrieben habe, ich habe prizipiell nichts gegen das eine Bier, nur wo ziehe ich die Grenze

Geschrieben von Florian Beschwas meines ERachtens der große hohn ist

Wie gesagt, es war ein Spruch, aber wenn ich unmittelbar vor einem Einsatz was getrunken habe, muss ich eben in den saueren Apfel beisen .....


Mit Grüßen

Michael


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Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
Oscar Wilde, irischer Dichter

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar363076
Datum28.09.2006 15:2468876 x gelesen
Geschrieben von Ingo HornNein, aber die 0,1er Promillegrenze offensichtlich nur für LKW >7,5t zgM...

das erklärt es ...

Össiland ist halt doch weit weg..


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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen363075
Datum28.09.2006 15:2269063 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Florian Beschdie Frage ist nur wie die Fahrer zum Gerätehaus kommen

Hat Dein PKW mehr als 7,5t zgM?

Geschrieben von Florian Beschoder gilt der Führerschein auch für die Anfahrt?

Nein, aber die 0,1er Promillegrenze offensichtlich nur für LKW >7,5t zgM...

MFG

Ingo


--

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AutorAlex8and8er 8B., Wiesbaden / Hessen363074
Datum28.09.2006 15:2168877 x gelesen
Hi Florian,

wie meinst du das?

Geschrieben von Florian Besch nochmal... wir sind eine Freiwillige Feuerwehr



Gruß
Alexander Becht


Das ist alles meine eigene Meinung!!!
Wer keine eigene hat, kann sie gerne erwerben, kurze Nachricht an mich.

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar363070
Datum28.09.2006 15:0169032 x gelesen
Geschrieben von Michael Hilbertm Straßenverkehr denkt man doch auch schon über eine 0.0 Prom. Grenze nach

was schon einen Teil der Problematik klärt

Geschrieben von Michael HilbertUnd diese Sagt, Kein Alkohol im Dienst und auch nicht unmittelbar davor.

was richtig ist aber sich m.E. nur auf geplanten Dienst anzuwenden (und dann auch richtig ) ist

Geschrieben von Michael HilbertDer Feuerwehrmann hat 24 Stunden vor einem Einsatz keinen Alkohol zu sich zu nehmen"

was meines ERachtens der große hohn ist

nochmal... wir sind eine Freiwillige Feuerwehr


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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg363069
Datum28.09.2006 14:5968995 x gelesen
Super, wieso erhöhen wir dass dann nicht gleich auf 1,0, dann können an Silvester auch endlich mal richtige "Bereitschaftsdienstparty´s" im Dienstplan aufgenommen werden,endlich gibts dann Bohle und Sekt in Hülle und Fülle .....


Leute leute, da fällt einem nichts mehr ein .......

Wo soll das noch hinführen ....


Mit Grüßen

Michael


Alles meine private und persönliche Meinung

Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
Oscar Wilde, irischer Dichter

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AutorPete8r S8., Aholming / BY363068
Datum28.09.2006 14:5469136 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningWas ja erst Recht der Hohn in Tüten ist.

Ich habs ganz bewusst als "nüchterne" Information reingestellt und mir jegliche Bewertung verkniffen, da österreichische Artilleriegeschoße meinen Wohnort durchaus noch erreichen könnten :-))))

Gruß
Peter


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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg363066
Datum28.09.2006 14:5169132 x gelesen
Geschrieben von Thomas BeilDer erste FA hat gerade eben eine Weinbrandbohne genascht
Der zweite FA hat gerade eben ein 'Reagenzglas' Bier getrunken.
Der dritte FA hat 6 Stunden vorher einen Kurzen gekippt und einen SChweinsbraten dazu gegessen.
Der vierte FA hat 12 Stunden vorher drei Bier und zwei Kurze getrunken und anschließend gekotzt.
Der fünfte FA hat zwei Tage vorher einen komatösen Vollrausch gehabt
usw.


Du hast ja recht, aber wie ist es zum Beispiel im Straßenverkehr, wenn Du Auto fahren willst?? Das Problem ist das gleiche, wenn nicht sogar das selbe ;-)
Wie gesagt, ich habe im Grundsatz nicht´s gegen das Glas Bier und ich bin auchkein verfechter des Antialkoholismus, aber wo zieht man den die Grenze? Im Straßenverkehr denkt man doch auch schon über eine 0.0 Prom. Grenze nach, mit sicherheit aus den etwa ähnlichen gründen die ich genannt habe, keiner und niemand ist in der Lage zu sagen ab welchem Punkt er seine Tauglichkeit letzt endlich verliert, schon bei 0,2 Promil im Blut ist eine verminderte Reaktionszeit feststellbar, die sich mit jedem weiteren nachkommapunkt erhöht. Nicht zu letzt wurde aus diesem Grund die Promilegrenze von 0,8 auf 0,5 gelegt und ist heute u.gewissen Umständen schon bei 0,3 der Lappen weg.
Im Feuerwehr Einsatz ist u.U.(und das ist unvorhersehbar) eine höhere Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit gefragt.

Ich bin nur für 0;0, da man keinen Punkt finden wieviel man Trinken darf, das ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich und hängt von vielen Faktoren ab, daher muss ich mich in diesem Fall nach der schwächsten Stelle in der Kette richten!
Und diese Sagt, Kein Alkohol im Dienst und auch nicht unmittelbar davor.
Unmittelbar davor ist sicher auch ansichts Sache und hängt von ebenso vielen Faktoren ab wie der Genuss, nur sehe ich die Sache so, der mensch baut im Ø 0,1 Promil/h ab, weshalb ich denke, dass man nach einem Glas Bier oder Wein ca. 3-4h Alkohol im Blut hat.
Wenn man entsprechend mehr Trinkt sollte man Mindestens 12h oder 24 h (Freiwillig)Dienstfrei bleiben.

Bei uns gab es immer einen Spruch dazu;
"Der Feuerwehrmann hat 24 Stunden vor einem Einsatz keinen Alkohol zu sich zu nehmen"
Im großen und ganze wurde sich auch daran gehalten.


Mit Grüßen

Michael


Alles meine private und persönliche Meinung

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar363063
Datum28.09.2006 14:4569300 x gelesen
ich find es genial :-)

die Frage ist nur wie die Fahrer zum Gerätehaus kommen

oder gilt der Führerschein auch für die Anfahrt?


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen363062
Datum28.09.2006 14:4169410 x gelesen
Geschrieben von Peter SchmidAls in Ösiland die Promillegrenze für LKW >7,5 to von 0,5 auf 0,1 (quasi ein absolutes Alkoholverbot) gesenkt wurde, ertönte ein Aufschrei der Feuerwehren, dass dies einem Alkoholverbot für Maschinisten in der Freizeit gleichkäme, da man ja nie wisse, wann es zum nächsten Einsatz kommt. Um weiterhin einsatzbereite Feuerwehren zu haben, wurde der FW-Führerschein ins Leben gerufen, für den nach wie vor die alte 0,5 Promillegrenze gilt.


Was ja erst Recht der Hohn in Tüten ist.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorPete8r S8., Aholming / BY363059
Datum28.09.2006 14:3569299 x gelesen
Geschrieben von Thomas Beilwir reden jetzt mal nur von der FF und der Tatsache, dass ich eben nicht vorher weiß, wann der Pieper geht.

Dies ist übrigens der Grund für die Einführung des österreichischen FW-Führerscheins und nicht, wie vielfach fälschlicherweise behauptet, das "Führerscheinproblem" aufgrund der neuen EU-Klassen.

Als in Ösiland die Promillegrenze für LKW >7,5 to von 0,5 auf 0,1 (quasi ein absolutes Alkoholverbot) gesenkt wurde, ertönte ein Aufschrei der Feuerwehren, dass dies einem Alkoholverbot für Maschinisten in der Freizeit gleichkäme, da man ja nie wisse, wann es zum nächsten Einsatz kommt. Um weiterhin einsatzbereite Feuerwehren zu haben, wurde der FW-Führerschein ins Leben gerufen, für den nach wie vor die alte 0,5 Promillegrenze gilt.

Gruß
Peter


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen363054
Datum28.09.2006 14:1568988 x gelesen
Geschrieben von Andreas BrossmannIch kann einfach nicht verstehen, dass hier so viele den Alkohol legitimieren und es als Lappalie ansehen, mit 2, 3 oder mehr Bierchen noch Auto zu fahren

Hab ich nirgendwo gelesen. Schon gar nicht von "so vielen". Daher bitte ich um etwas mehr Sachlichkeit...

Geschrieben von Andreas BrossmannWenn man diese frage für sich selbst mit Ja beantworten kann, sollte man sich über sein Alkoholproblem mal gedanken machen, denn das ist dann schon eine Form der Abhängigkeit.

Ist mir zu pauschal, auch wenn bei einigen sicherlich die Gefahr einer Sucht gegeben ist.

Geschrieben von Andreas BrossmannZum Abschluss: Hier wird zum Schluss mal wieder was diskuttiert, was mit dem eigentlichen Problem "Wie geht ihr denn damit um?" nichts, aber auch garnichtsmehr zu tun hat.

Nein? Ich finde, das geht der Sache doch mal richtig auf den Grund - und es wird nicht nur drumherumgelabert.

Geschrieben von Andreas BrossmannKommt mal wieder zurück zum Thema!!!!!!!!!

Schrei doch nicht so rum.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen363053
Datum28.09.2006 14:0568964 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Thomas BeilWie läuft das denn z.B. bei Piloten?

§ 1 LuftVO

Grundregeln für das Verhalten im Luftverkehr

(3) Wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel in der Wahrnehmung der Aufgaben als Führer eines Luftfahrzeugs oder sonst als Mitglied der Besatzung behindert ist, darf kein Luftfahrzeug führen und nicht als anderes Besatzungsmitglied tätig sein.


MkG Sascha

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP363051
Datum28.09.2006 13:5669001 x gelesen
Geschrieben von Thomas BeilWie läuft das denn z.B. bei Piloten? Ich gehe mal davon aus dass für diese Berufsgruppe gilt: kein Alkohol im Dienst.


Bei der Lufthansa gilt: 8 Stunden vor Dienstantritt absolutes Alkoholverbot. Allerdings heisst das nicht, das man bis 8 Stunden vorher Druckbetanken kann. Die LH führt AFAIK regelmäßig Alkoholkontrollen durch...

Wobei: Was trennt zwei Alkoholiker von 5 Nyphomaninnen?








Die Cockpittür....


ML


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AutorThom8as 8B., Horst / Mecklenburg-Vorpommern363050
Datum28.09.2006 13:4669322 x gelesen
Geschrieben von Michael HilbertSorry, aber für mich kann es nur eine Regelung geben, kein Alkohol im Feuerwehrdienst, so hat jeder eine klare Aussage/Regelung an die er sich halten kann, respektive sich zu halten hat, ohne wenn und ohne aber!


.... jetzt muss ich aber doch nochmal ein paar wenn und aber anbringen:

Im Prinzip gebe ich Dir Recht. Kein Alkohol im Dienst! Punkt (Du meinst damit ja sicherlich nicht nur "kein Alkohol trinken während des Dienstes" sondern v.a. kein Alkohol im Blut während des Dienstes)

weiterhin wendest Du Dich vehement dagegen, dass der FA nach Alkoholgenuss eigenverantwortlich entscheiden soll ob er einsatztauglich ist oder nicht.

aber: ist Deine Forderung tatsächlich praktikabel? "kein" heißt für mich 0,0

Ich klammere jetzt mal den ganzen Bereich BF und alle anderen Situationen in denen ich schon beizeiten vorher weiß wann ich Bereitschaft/Dienst/Einsatz usw. habe aus, O.K.

wir reden jetzt mal nur von der FF und der Tatsache, dass ich eben nicht vorher weiß, wann der Pieper geht.


So, jetzt haben wir das Problem: Der Pieper geht - was soll jetzt Deiner Meinung nach passieren?

Der erste FA hat gerade eben eine Weinbrandbohne genascht
Der zweite FA hat gerade eben ein 'Reagenzglas' Bier getrunken.
Der dritte FA hat 6 Stunden vorher einen Kurzen gekippt und einen SChweinsbraten dazu gegessen.
Der vierte FA hat 12 Stunden vorher drei Bier und zwei Kurze getrunken und anschließend gekotzt.
Der fünfte FA hat zwei Tage vorher einen komatösen Vollrausch gehabt
usw.

was heisst jetzt kein Alkohol im Dienst? Sind die genannten Beispiele bei Dir alle einsatzuntauglich? oder nur manche? oder alle tauglich? wie entscheidest Du das? gilt 0,0 Promille? Woher weiß jeder der beteilgten FA wieviel BAK er jetzt gerade hat, bzw. ob er mehr als 0,0 / 0,05 / 0,1 / 0,2 / 0,3 / [bitte beliebigen Grenzwert einsetzen und diesen begründen] BAK hat?

Wenn ich nicht bei jedem der Beteiligten vor Antritt der einsatzfahrt eine Blutprobe nehme und die BAK bestimme hilft mir Deine Forderung nach "kein Alkohol im Dienst" überhaupt nicht weiter.

Ich behaupte:

Deine Theorie ist gut, in der Praxis kann man nur bei allen Beteiligten

1) das Problembewusstsein schärfen und
2) hoffen, dass Sie selbst veantwortlich genug denken und handeln können

dass Sie eigenverantwortlich sagen: 'Jungs, heute nicht!'

ein Sonderfall sind dann allerdings noch Kameraden, die sich 'in die eigene Tasche lügen' und steif und fest behaupten, dass sie voll einsatzbereit sind (selbst wenn ihnen der Alk schon aus den Augen rausschaut) - die muss im konkreten Fall (sofern erkennbar) der GF aus dem Verkehr ziehen.


P.S.: noch ein Beispiel warum ich es alles andere als 'weithergeholt' halte, dass man seine Einsatztauglichkeit selbst einschätzt:

Wie läuft das denn z.B. bei Piloten? Ich gehe mal davon aus dass für diese Berufsgruppe gilt: kein Alkohol im Dienst.

und was machen die? sind das alle völlige Abstinenzler, selbst wenn sie dienstfrei haben? Ich glaube nicht.
Ich gehe davon aus, dass die genau das machen, was ich oben versucht habe zu beschreiben:
Wenn ich weiß, dass ich als Flugkapitän am nächsten morgen einen Interkontinentalflug nach Rio auf dem Dienstplan habe, dann kann ich eben am Abend vorher vielleicht noch ein, zwei Pils trinken. Das muss der Mann doch selber einschätzen können, oder?
Und wenn mitten in der Nacht meine Airline anruft, ob ich außerplanmäßig bei einem anderen Flug einspringen kann und ich hab schon meine zwei Pils intus, na dann muss der Gute eben auch eigenverantwortlich entscheiden: kann ich oder kann ich nicht - was ist denn jetzt da so abwegig d'ran.


P.S.: Alles oben gesagte ist so zu verstehen wie es gemeint ist.

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg363032
Datum28.09.2006 12:4569259 x gelesen
Im Grunde hätte ich gegen ein Glas Bier vor einem Einsatz nichts, aber das Problem beginnt schon damit, dass die Größe des Glases nicht Feststeht, so mögen die Kölner Bier aus Reagenzgläsern (man entschuldige das Gewählte Wort) und die Bayern aus Krügen die wo anders als Fass gesehen werden, dann gibt es noch welche die sich in den Fassungsvermögen dazwischen bewegen (zwischen 0,3 und 1 Liter), andere wählen die Flasche (auch in sehr unterschiedlichen Fassungsvermögen), und wieder andere brauchen zum Bier dann einen "Kurzen" (Schnaps) dass das die Kehle richtig "runterrollen" kann.
So jetzt erkläre mir einer was ein Glas Bier heisst??!!

Was jetzt aber noch hinzu kommt ist, dass der ein oder andere noch vordert, dass man selbst bestimmen sollte was und vor allem wieviel man verträgt.
Klar ein kräftiger Mann packt mehr Bier als ein schmächtiger, aber wann hat der jeweilige genug im Blut um seine Tauglichkeit zu verlieren?? Am besten wäre dann, jeden mit einem Alkomaten zu "Eichen", so dass er weiss, wieviel er Trinken darf um seine Einsatzfähigkeit nicht zu gefärden(?????) !!!


Sorry, aber für mich kann es nur eine Regelung geben, kein Alkohol im Feuerwehrdienst, so hat jeder eine klare Aussage/Regelung an die er sich halten kann, respektive sich zu halten hat, ohne wenn und ohne aber!


Mit Grüßen

Michael


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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg363030
Datum28.09.2006 12:3368955 x gelesen
Geschrieben von Lüder PottDoch ...

sogar mehrere!


Mit Grüßen

Michael


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar363024
Datum28.09.2006 12:2469075 x gelesen
Oh mein Gott

du hast recht

wie soll ich jetzt auch nur eine ruhige Nacht finden :-)


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AutorAlex8and8er 8B., Wiesbaden / Hessen363022
Datum28.09.2006 12:2069123 x gelesen
Geschrieben von Florian Besch
gehe noch weiter
das Samstags um 2200 in Deutschland mit der 0,0 promille Grenze kein flächendeckender Brandschutz betrieben werden kann...


Und wie ist das erst mit Festtagen? (Wer trinkt nicht zum Festessen Wein?!?)

Oder auch Silvester/Neujahr?


Gruß
Alexander


Das ist alles meine eigene Meinung!!!
Wer keine eigene hat, kann sie gerne erwerben, kurze Nachricht an mich.

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar363015
Datum28.09.2006 11:5569251 x gelesen
Geschrieben von Sven KellerDazu: jeder der eine Stunde vor dem Einsatz noch geraucht hat, darf nachher kein PA aufsetzen, da seine Lungen noch nicht frei sind.


nicht zu vergessen codeinhaltiger Hustensaft, arbeiten mit flüchtigen Lösungsmitteln etc

Geschrieben von Sven KellerAlkohol hin oder her- ich behaupte einfach, es gibt keine Feuerwehr in Deutschland, die bei einer Alarmierungszeit z.B. 18.30 einen Löschzug stellen kann, in dem nicht der ein oder andere ein Bier zum Abendessen hatte.

gehe noch weiter
das Samstags um 2200 in Deutschland mit der 0,0 promille Grenze kein flächendeckender Brandschutz betrieben werden kann...


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AutorAndr8eas8 B.8, Langenselbold / 362988
Datum28.09.2006 08:0869252 x gelesen
Ich kann einfach nicht verstehen, dass hier so viele den Alkohol legitimieren und es als Lappalie ansehen, mit 2, 3 oder mehr Bierchen noch Auto zu fahren, zu Einsätzen zu fahren,...

Hört ihr euch hier eigentlich selbst reden? Denkt ihr über diesen Scheis.... eigentlich mal nach? Wieso treiben die Feuerwehren in der ganzen BRD eine Kampagne gegen das Image der "Feierwehr", "Durstlöscher" und all den Vorurteilen, wenn hier alles wieder verharmlost wird.

Sicher, ein Bier zum Abendessen macht sich nicht bemerkbar. Das wird durch das Essen "relativ Kompensiert". Dabei spreche ich von nem 0,3er, keiner halber Liter oder ne Maß. Aber ein zweites Bier ist schon wieder das Problem. Und brauche ich denn zum Abendessen jeden Tag ein Bier oder ein Glas Wein oder nen Schnaps danach? Wenn man diese frage für sich selbst mit Ja beantworten kann, sollte man sich über sein Alkoholproblem mal gedanken machen, denn das ist dann schon eine Form der Abhängigkeit.

Zum Abschluss: Hier wird zum Schluss mal wieder was diskuttiert, was mit dem eigentlichen Problem "Wie geht ihr denn damit um?" nichts, aber auch garnichtsmehr zu tun hat. Kommt mal wieder zurück zum Thema!!!!!!!!!


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar362978
Datum27.09.2006 22:3669103 x gelesen
das in der Gemeinde alkohol verboten wurde ist doch eher als schicksalhafter Verlauf zu werten und eher die Ausnahme

wenn ich den Normalen " Nach Übungsbierkonsum" sehe ist das m.e. kein Grund irgendjemanden aus dem Verkehr zu ziehen


Geschrieben von Christian FischerMan hat schnell gemerkt: Es geht auch ohne.

das streite ich nicht ab, hab schon ewig dort kein Bier mehr getrunken


Geschrieben von Christian FischerAlkoholgenuss

Das ist nur eine beschönigende Formulierung die das Problem verharmlost.
Der, der regelmäßig jeden Mittag/ Abend sein Bier trinkt ist im Zweifel eher da


Alkoholgenuss ist für mich mal ein Glas wein oder Sekt oder ein Bier, wobei in den meisten Fällen ich nicht mehr weiß wann ich das letzte mal Alkohol genossen habe (weil es so alnge her war)


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg362976
Datum27.09.2006 22:3169079 x gelesen
Geschrieben von Florian Beschund wenn ich weiter nachdenke kommen wir, bei strikter Anwendung, flächendeckend an Probleme mit dem Personal

Sicher?
Ich habe am Rande einen Fall bei einem Kommillitonen mitbekommen (schon ein paar Jahre her), da gibt es auf Anweisung des Bürgermeisters im Feuerwehrhaus keine alkoholischn Getränke mehr. Es gab einen Unfall eines Gemeidebedienstetet und den Alkohol der unfallursächlich war hat er völlig legal aus einem Getränkeautomaten an seiner gemeindlichen Arbeitsstelle geholt. Das gab nicht unerheblich Ärger.
Ergebnis: Verbot von Alkohol in allen städtischen Einrichtungen. Auch bei der Feuerwehr.
Und nein. Die Feuerwehr ist weder zu Grunde gegangen noch ist das nach der übung Zusammensitzen ausgefallen. Man hat schnell gemerkt: Es geht auch ohne.


Geschrieben von Florian BeschAlkoholgenuss

Das ist nur eine beschönigende Formulierung die das Problem verharmlost.
Der, der regelmäßig jeden Mittag/ Abend sein Bier trinkt ist im Zweifel eher da
Alkoholismus
einzuordnen, als der, der sich ein Mal im Jahr auf dem Ballerman das
Vollrausch
antut.



Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg362952
Datum27.09.2006 19:2169070 x gelesen
Geschrieben von Florian Beschweil man sollte trennen:

Alkoholgenuss

Wo hört dieser auf (beim wievielten Glas)?

Vollrausch

Wo fängt der an? und soll jeder selbst entscheiden, ob er noch Fit genug ist?? Sorry, aber ich habe schon welche gesehen, die Autofahren wollten und sich auf dem Boden hingezogen haben!
Es ist kein Geheimis, Alkohol senkt die hemmschwelle und sugeriert außreichende wenn nicht sogar höhere Leistungsfähigkeit, wie will der trinkende erkennen das er zuviel hat? Oder gilt die Formel Schmächtig+nicht oft Trinkend = 1 Glas
Kräftig+oft mal einen Hebend = X Bier (bis er selbst seine leistungfähigkeit herabstuft)
im übrigen, ab 0,3 Promil ist der Führerschein in Gefahr (bei den meisten ist das ein Bier)
ab 0,5 gibt es schon Strafen ( wer nicht oft Trinkt erreicht das beim zweiten...)

Alkoholismus

So und wann ist es Alkoholismus?? Wenn einer einmal die Woche Torkelt? oder wenn er jeden Tag was Trinkt??

Geschrieben von Florian Beschich bin schon zu hause geblieben weil ich zuviel hatte

Und genau daran sollten sich die meisten eine Scheibe abschneiden und zwar eine große!
Ein GF kann bei Einsatzbeginn nicht entscheiden ob ein Kammerad angetrunken ist, (und was ist wenn der GF angetrunken ist) ......

Fragen Fragen Fragen

Leute leute


Mit Grüßen

Michael


Alles meine private und persönliche Meinung

Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
Oscar Wilde, irischer Dichter

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar362928
Datum27.09.2006 17:4069297 x gelesen
das ich nach einem Glas wein zum Essen nciht erzählen lasse das ich nicht mehr einsatztüchtig bin

und wenn ich weiter nachdenke kommen wir, bei strikter Anwendung, flächendeckend an Probleme mit dem Personal

weil man sollte trennen:
Alkoholgenuss
Vollrausch
Alkoholismus

und bevor jemand rumschreint

ich bin schon zu hause geblieben weil ich zuviel hatte


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP362927
Datum27.09.2006 17:3569128 x gelesen
Geschrieben von Florian Beschwenn ich jeden FWA mit Alkohol komplett aus dem Verkehr ziehe dann ahbe ich das Problem das zu gewissen Zeiten (nach der Übung ) fast ganze Züge aus dem Verkehr ziehen mussUnd wo ist hierbei das Problem?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar362925
Datum27.09.2006 17:3169168 x gelesen
irgendwo ist das ganze hier doch sehr hypothetisch

wenn ich jeden FWA mit Alkohol komplett aus dem Verkehr ziehe dann ahbe ich das Problem das zu gewissen Zeiten (nach der Übung ) fast ganze Züge aus dem Verkehr ziehen muss


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz362922
Datum27.09.2006 17:1969123 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Magnus HammerlIch denke das Diskutieren von Promillewerten macht keinen Sinn, man bräuchte ja individuelle Refenzwerte... es geht eher um Grundsätzliches

Eben. individuelle Referenzwerte kann man unmöglich Auftreiben. Man nimmt die Werte aus den Versuchen die ja schon zu Hauf durchgeführt wurden. Diese Werte lassen sich nur bedingt veralgemeinern. Aber die Gerichte ziehen diese Werte gerne zur Urteilsfindung heran. Und das ist der springende Punkt. Deshalb sollten wir uns auch an diesen Werten orientieren.
Sie Stellen nicht der Wahrheit letzter Schluss da, sie sollen uns nur grob die Richtung zeigen.

Es ist eben schon überraschend wie sich geringe Menge Alk im bzw. auf Körper und Geist auswirken.

Geschrieben von Magnus HammerlKann nur von mir und einigen Kameraden in meiner Wehr sprechen, die gerade dann, wenn sie schon etwas getrunken haben, vom Einsatz ferngeblieben sind.

Und das ist auch völlig in Ordnung, Respekt!

Gruß vom Donnersberg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung!

"Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..."

"Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen"


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern362916
Datum27.09.2006 16:5769338 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldGeschrieben von Magnus HammerlDerjenige sollte selber so couragiert sein, entscheiden zu können inwiefern er einsatztauglich ist.

Wirklich? Wenn jeder nach dem Genuss einer Anzahl oder Menge alkoholischer Getränke wirklich in der Lage ist zu entscheiden ob er Einsatzfähig ist oder nicht gäbe es nicht jedes Jahr tausende von "Trunkenheitsfahrten" und hunderte von Opfern.


Ich hab ja auch "sollte" geschrieben und nicht "jeder ist"!
Kann nur von mir und einigen Kameraden in meiner Wehr sprechen, die gerade dann, wenn sie schon etwas getrunken haben, vom Einsatz ferngeblieben sind.

Ich denke das Diskutieren von Promillewerten macht keinen Sinn, man bräuchte ja individuelle Refenzwerte... es geht eher um Grundsätzliches

Grüße
Magnus


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP362915
Datum27.09.2006 16:5669080 x gelesen
Geschrieben von Jakob Theobaldab 0,2 Promille:
? Leichte Verminderung der Sehleistung
? Verlängerung der Reaktionszeit
? Nachlassen von Aufmerksamkeit, Konzentration, Kritik- und Urteilsfähigkeit
? Anstieg der Risikobereitschaft
? Schlechtere Wahrnehmung von beweglichen Lichtquellen


Schon bei dieser niedrigen Stufe treten also Erscheinungen auf, die sich schlicht und ergreifend nicht mit dem Einsatzdienst vereinbaren lassen, egal ob als Fahrer, Schlauchtrupp (oh ja, auch die können wichtig sein) oder auch nur "Funker" im Gerätehaus.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz362912
Datum27.09.2006 16:4369341 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Magnus HammerlDerjenige sollte selber so couragiert sein, entscheiden zu können inwiefern er einsatztauglich ist.

Wirklich? Wenn jeder nach dem Genuss einer Anzahl oder Menge alkoholischer Getränke wirklich in der Lage ist zu entscheiden ob er Einsatzfähig ist oder nicht gäbe es nicht jedes Jahr tausende von "Trunkenheitsfahrten" und hunderte von Opfern.

"Die Dosis ist es, die ein Ding zum Gifte macht"

Machen wir uns nichts vor. Alkohol ist und bleibt ein Suchtmittel, eine Droge!

Wo soll man nun die Grenze ziehen? Wann darf ich nicht mehr in den Einsatz? Nach einem Bier, nach zwei Bier oder erst nach zehn Bieren?

ab 0,2 Promille:
? Leichte Verminderung der Sehleistung
? Verlängerung der Reaktionszeit
? Nachlassen von Aufmerksamkeit, Konzentration, Kritik- und Urteilsfähigkeit
? Anstieg der Risikobereitschaft
? Schlechtere Wahrnehmung von beweglichen Lichtquellen

ab 0,3 Promille:
? Fehleinschätzung von Entfernungen

ab 0,5 Promille:
? Verminderung der Sehleistung um ca. 15 %
? Hell-/Dunkelanpassung erschwert
? Rotlichtschwäche
? Hörvermögen herabgesetzt
? Beginnende Enthemmung
? Anstieg der Reizbarkeit
? Fehleinschätzung von Geschwindigkeiten

ab 0,7 Promille:
? Gleichgewichtsstörungen
? Nachlassen der Nachtsehfähigkeit
? Reaktionszeit wird länger

ab 0,8 Promille:
? Ausgeprägte Konzentrationsschwäche
? Rückgang der Sehfähigkeit um ca. 25 %
? Reaktionszeit um 35 bis 50 % verlängert
? Euphorie
? Enthemmung nimmt zu
? Selbstüberschätzung
? Blickfeldverengung (Tunnelblick)
? Wahrnehmung von Gegenständen und räumliches Sehen stark beeinträchtigt
? Kontrolle über willkürliche Augenbewegungen geht verloren

ab 1,1 Promille:
? Beginn der absoluten Fahruntüchtigkeit
? Weitere Verschlechterung des räumlichen Sehens und der Hell-/Dunkelanpassung
? Massive Aufmerksamkeits- und Konzentrationseinbusse
? Selbstüberschätzung durch gesteigerte Enthemmung und Verlust der Kritikfähigkeit
? Reaktionsvermögen erheblich gestört
? Starke Gleichgewichtsstörungen
? Verwirrtheit, Sprechstörungen
? Orientierungsstörungen

ab 1,4 Promille:
? Ausgeprägte Gleichgewichts- und Koordinationsstörungen
? Gedächtnislücken entstehen
? Bewusstseinsstörungen
? Reaktionsvermögen kaum noch vorhanden
? Volltrunkenheit
? Schwere Alkoholvergiftung
? Tiefe Bewusstlosigkeit
? Gedächtnisverlust

ab 4,0 Promille:
? Lähmungen
? Unkontrollierte Ausscheidungen
? Atemstillstand

Die oben angeführten Werte bzw. Auswirkungen beziehen sich auf den "Durchschnittstrinker". Einem "erfahrenen" Schluckspecht wird man selbst bei hoher BAK nicht unbedingt etwas anmerken.

Nun mal ein kleines Rechenbeispiel:

Männliche Person, 30 Jahre alt, 180 cm groß, 80 kg schwer. Trinkbeginn 19:00 Uhr, Trinkende 23:00 Uhr. Mageninhalt vor Trinkbeginn 1/4. Trinkmenge 4 Bier a`0,5 ltr.
Promillewert bei Trinkende um 23:00 Uhr ca. 0,79.

Nehmen wir an, die besagte Person baut in der Stunde 0,2 Promille ab. Nehmen wir an, um 24:00 Uhr ist ein Einsatz.

Die Person würde mit 0,59 Promille in den Einsatz gehen!

Die Person ist kein "trainierter" Trinker! Und nun entscheidet bitte mal anhand obiger Tabelle: Ist diese Person noch Einsatzfähig???

Ich bin kein kompromissloser Gegner von Alkohol. Denn es ist unbestritten das im Falle von mäßigem Konsum der Alkohol positive Effekte hat. Man kann lebhafter, lockerer und entspannter werden. Es fällt einem leichter zu reden und man fühlt sich weniger müde.
Laut einiger Forscher kann mäßiger Alkoholkonsum vor Herz-Kreislauf-Erkrankungen schützen. Ein mäßiger Konsum heißt höchstens 2-3 Gläser Wein oder Bier am Tag für Männer und 1-2 Gläser pro Tag für Frauen.
Einige Leute meinen, dass Alkohol im sozialen Umfeld ebenfalls positive Effekte hat. Alkohol sorgt für Arbeit im Bereich der Produktion, der Gastronomie und im Handel.

Jedoch sind die Nachteile nicht zu verachten.

Es ist nichts gegen das Bier nach dem Dienst zu sagen. Mich stört nur die massive Verharmlosung übermäßigen Alkoholkonsums.

Aber jeder sollte selbst wissen was er tut, wir können nur Hilfe anbieten. Geheucheltes Verständnis oder Bagatelliesieren ist keine Hilfe! Will die betr. Person die Hilfe nicht, dann sollte sie aber auch dann die Konsequenzen ihres Handels tragen und dann nicht mitleidsuchend herumjammern wenn sie im besoffenen Schädel Mist gebaut hat. Von meiner Seite haben solche Typen dann nichts mehr zu erwarten.

So, ich hoffe ich habe Euch mit diesem langen und evtl. auch überflüssigen Beitrag nicht zu sehr gelangweilt.

Gruß vom Berg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung!

"Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..."

"Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen"


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AutorPete8r K8., Eimeldingen / Baden-Württemberg362902
Datum27.09.2006 15:3669030 x gelesen
Hallo,



Geschrieben von Magnus HammerlIch denke in Maßen (nicht die vom Oktoberfest) und bei passender Gelegenheit spricht nichts dagegen.
Das bei uns übliche "Feierabendbier" und die Gespräche nach einem anstregenden Einsatz kann als eine Art von Defriefing betrachtet werden (natürlich sind auch alkoholfreie Getränke gestattet ;-) )


Und vor allen Dingen scheint Bier in Massen getrunken sogar noch gesund zu sein, wenn man diesem Bericht glauben kann.

Wie gesund ist Bier? *g*


Gruß aus dem Badischen

Peter


...wie immer meine eigene Meinung...blablablabla

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern362901
Datum27.09.2006 15:3169152 x gelesen
Ich finds auch, dass es ziemlich unübersichtlich und verwirrend ist die Fälle "ein Bier getrunken", "betrunken" und "Alkoholiker in mehr oder weniger besoffenem Zustand" in einen Topf wirft, deshalb greife ich mal die Fragestellung des Vorredners auf:

1) Wie sollte man generell mit Alkoholgenuss in der Feuerwehr umgehen?
Ich denke in Maßen (nicht die vom Oktoberfest) und bei passender Gelegenheit spricht nichts dagegen.
Das bei uns übliche "Feierabendbier" und die Gespräche nach einem anstregenden Einsatz kann als eine Art von Defriefing betrachtet werden (natürlich sind auch alkoholfreie Getränke gestattet ;-) )

2) Wie soll man mit (bekannten) Alkoholikern in der Fw umgehen?
Heikles Thema, stellt natürlich eine Gefahr für sich und andere dar. Eine Pauschallösung gibts hier sicher nicht. Auf alle Fälle sollte ein Verantwortungsträger (Leiter der Feuerwehr oder ein anderer mit gutem "Draht" zum Betreffenden) das Gepräch suchen, ihm erläutern, dass sein
Problem bekannt ist und das er solange, bis er "trocken" ist, nicht mehr an Einsätzen teilnehmem darf.

3) wie soll man mit FA umgehen, die betrunken zum Einsatz erscheinen?
Derjenige sollte selber so couragiert sein, entscheiden zu können inwiefern er einsatztauglich ist. Im begründeten (hoffentlich Einzel-)Fall sollte er vom verantwortlichen GF auch wieder nach Hause geschickt werden.

zu 4) und 5) würde ich mich glaub nur wiederholen

Grüße
Magnus


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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg362895
Datum27.09.2006 14:4969083 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannIch denke ich weiß wieviel ich vertrage und wann ich passen muß.

Das schlimme daran ist, dass das viele wissen (oder es zu wissen glauben),
ich habe im Grunde nichts gegen ein Bier, aber man muss eine Grenze ziehen. Und da man diese bei jedem anders ziehen müsste, kann man nur sagen, keines. Wenn man jeden die Entscheidung sich selbst einzuschätzen lässt, braucht man sich nicht Wundern, wenn irgendwann mal einer an der E-Stelle aus dem Fahrzeug kullert ....

Oder wie geht der Spruch;
Kannst Du noch Fahren?
Ja klar, wenn mich einer zum Auto trägt ......


Mit Grüßen

Michael


Alles meine private und persönliche Meinung

Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
Oscar Wilde, irischer Dichter

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar362894
Datum27.09.2006 14:4669162 x gelesen
das ich selbst mehr als einmal der Alarmierung keine Folge geleistet habe da ich betrunken war

so stolz ich wa so hab ich mich auch über mich geärgert


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen362893
Datum27.09.2006 14:4369275 x gelesen
Geschrieben von Sven Kelleres gibt keine Feuerwehr in Deutschland, die bei einer Alarmierungszeit z.B. 18.30 einen Löschzug stellen kann

Doch ...

Gruß LP


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.362861
Datum27.09.2006 11:5769065 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Sebastian RakIch kann mich an einen Artikel im Rettungsdienst-Magazin erinnern, demnach sind wohl alle Bayern nach WHO-Standard Alkoholiker.

Deswegen sind die so komisch... *SCNR*


Ich kenne diesen Artikel leider nicht, und weiß darum auch nicht, wie ein Reporter auf so einen Müll kommt!
Sicher wird in BY vielleicht mehr Bier getrunken als in anderen BL, aber dafür z.B. in Hessen mehr Wein, im Norden mehr Schnaps...........

Ich kann nur sagen, die Zeit in der angeblich jeder Bayer täglich sein Bier getrunken hat ist längst vorbei! Auf jeden Fall ist es in meinem pers. Umfeld so.


MkG.
Christof


www.feuerwehr-vilseck.de

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AutorSven8 K.8, Vogtland/ Sachsen / 362859
Datum27.09.2006 11:3369347 x gelesen
Geschrieben von Peter SchmidAha, kein Einsatz bei einem Bier. Dann kannst du in Bayern ab Mittag, spätestens aber nach dem Abendessen jede Feuerwehr zusperren, denn ein Glas Bier gehört hier seit jeher untrennbar zu den Mahlzeiten.


Dazu: jeder der eine Stunde vor dem Einsatz noch geraucht hat, darf nachher kein PA aufsetzen, da seine Lungen noch nicht frei sind.

Alkohol hin oder her- ich behaupte einfach, es gibt keine Feuerwehr in Deutschland, die bei einer Alarmierungszeit z.B. 18.30 einen Löschzug stellen kann, in dem nicht der ein oder andere ein Bier zum Abendessen hatte.


MkG Sven

-meine Meinung-

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AutorThom8as 8B., Horst / Mecklenburg-Vorpommern362856
Datum27.09.2006 11:2969333 x gelesen
Geschrieben von Thobias Schürmannnach einem halben Glas Bier (wie groß sind die denn in Bayern, und schmeckt das aus dem Glas nicht noch schlimmer als sonst?

... also die Frage kann ich Dir beantworten:

die übliche Größe für ein Bierglas ist in Bayern 0,5 Liter
Ausnahme: auf Volksfesten wie z.B. dem Oktoberfest (Wies'n) z.Z. in München wird normalerweise im 1 Liter Maßkrug ausgeschenkt welcher aber heutzutage auch aus Glas (und nicht mehr aus Steingut) gefertigt ist - insoweit könnte man auch von einem "Glas Bier" sprechen.
(Nach dem Genuss von einem Glas Bier in diesem Sinne würde ich auch von einem nicht-einsatzfähigem FA sprechen).

Die zweite Frage verstehe ich nicht. Glaubst Du es macht einen Unterschied, ob man sein Bier aus einem Glas oder direkt aus der Flasche trinkt? oder

Bist Du der Ansicht, man könne bayerisches Bier generell nicht trinken, weil's nicht schmeckt?
Für letzteren Fall: Es geht doch nix über ein Helles Marke "Augustiner Edelstoff", sehr zu empfehlen auch Weißbier der Marke "Karg"

Zur ganzen Alkohol-Problematik:

In diesem Thread werden m.E. ein Haufen verschiedene Fragen gleichzeitig diskutiert. Ich versuche das mal auseinaderzuklamüsern, z.B.:

1) Wie sollte man generell mit Alkoholgenuss in der Feuerwehr umgehen?
generelles Verbot? nur im Gerätehaus verboten? nach dem einsatz erlaubt? Nach der Übung erlaubt? bei feuerwehrfestivitäten erlaubt? usw. usf

2) Wie soll man mit (bekannten) Alkoholikern in der Fw umgehen?
Vom einsatz ausschließen (auch wenn sie nüchtern erscheinen)? Von der Feuerwehr auschließen? Nur ungefährliche Jobs machen lassen.

3) wie soll man mit FA umgehen, die betrunken zum Einsatz erscheinen?
vom Einsatz ausschließen. Mitnehmen, aber nichts (potenziell) gefährliches (für sich und/oder andere) machen lassen?

4) Wer ist dafür zuständig Maßnahmen die sich aus den Fragen 1) bis 3) ergeben anzuordnen bzw. durchzusetzen?
Der Wehrfüherer? Der Gruppenfüherer? Der Bürgermeister? Der Arzt der die Tauglichkeitsuntersuchungen durchführt? Jeder einzelne Kamerad? andere?

5) Wie kann man überhaupt beurteilen ob jemand aufgrund Alkohohlgenuss nicht einsatzfähig ist?
Der erste Schluck macht bereits einsatzuntauglich? Je nachdem wieviel er vorher getrunken hat (Menge des Bieres)? Weil er sichtliche Ausfallerscheinungen hat? Bestimmte Leute sind grundsätzlich nie einsatzfähig, weil sowieso jeder weiß, dass der Betreffende Alkoholiker ist? (siehe Frage 2). Muß jeder FA für sich selbst einschätzen so wie das jeder Autofahrer auch tun muss.


So, jetzt meine persönlichen Antworten:

zu 1) Die dosis macht das Gift. Bier kann und sollte man trinken zum Wohl sein und nicht zum voll sein.

zu 2) generell von Einsätzen ausschließen

zu 3) vom einsatz auschließen

zu 4) der Einsatzleiter im akuten Fall 3), der Wehrführer im grundsätzliche Fall 2)

zu 5) muss der FA eigenverantwortlich wissen, genauso wie jeder Autofahrer eigenverantwortlich entscheiden muss ob jetzt im konkreten Fall noch fahren darf oder nicht. Als Kamerad sollte man sich dennoch immer mitverantwortlich fühlen und ein wachsames Auge haben d.h. den Betreffenden zu seinem eigenen Schutz bzw. zum Schutz derAnderen ggfs auf "die fahne" oder dergl. ansprechen.


Grüße!

Thomas

P.S.: ich wusste gar nicht dass Alkohol eine "philosophische Frage" ist


P.S.: Alles oben gesagte ist so zu verstehen wie es gemeint ist.

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AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin362852
Datum27.09.2006 11:1469306 x gelesen
Geschrieben von Peter SchmidAha, kein Einsatz bei einem Bier. Dann kannst du in Bayern ab Mittag, spätestens aber nach dem Abendessen jede Feuerwehr zusperren, denn ein Glas Bier gehört hier seit jeher untrennbar zu den Mahlzeiten.


Ich kann mich an einen Artikel im Rettungsdienst-Magazin erinnern, demnach sind wohl alle Bayern nach WHO-Standard Alkoholiker.

Deswegen sind die so komisch... *SCNR*

Gruß
Sebastian


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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW362848
Datum27.09.2006 10:5169096 x gelesen
Geschrieben von Thomas Edelmanndeine Meinung sei dir unbenommen, aber dann darfst du auch kein Obst mehr essen. Deine 0,01 Promille kannst du auch mit Trauben erreichen.
In Bayern ist die übliche Größe 0,4 oder 0,5l. Bei einer Verkehrskontrolle hat mal ein Bier für die Anzeige an der Nachweisgrenze gereicht. Ich denke ich weiß wieviel ich vertrage und wann ich passen muß.
Und bei rechtsextremen Parolen bin ich, im Gegensatz zu dir, schon vorsichtiger.


Das ist doch vollkommen in Ordnung.

Zum Glück mag ich keine Trauben, puh habe schon angefangen Angstschweiß zu bilden

Zum Thema rechte Meinungen, ich meine man sollte so demokratisch sein jeden seine Meinung äußern zu lassen, so lange keiner einen Nachteil dadurch hat, das schließt nicht ein wenn sich jemand in seinen gefühlen verletzt fühlt das ist kein persönlicher Nachteil, man sollte in einer demokratischen Gesellschaftsordnung (und das ist auch nur meine ganz persönliche Auffassung von demokratie und Gesellschaft und nicht irgendwelcher anderen Personen oder Organisationen) in der Lage sein mit solchen problematischen Mitgliedern der Gesellschaft umzugehen ohne gleich selbst in einem extremistischen Hintergrund abzurutschen und versuchen jemanden seine Meinung zu verbiten, man muss natürlich aufpassen das durch solche Personen keinen Gefahr für die restliche Gessellschaft ausgeht, dem muss natürlich entgegengewirkt werden. Also meine Meinung ist recht schwer schriftlich zu vermitteln, aber ich hoffe jeder versteht den kern meiner Aussage, wenn sich wer zu etwas äußern möchte, dann hat er das recht dazu egal wie extrem und wie anderes die meinung dieser Personen ist. Hätte auch als Beispiel einen vergleich zur aktuellen Situation mit religiösen Gefühlen ziehen können, ist mir aber derzeit politisch zu heiß, denn wer weiss wie es bestimmte Personen vertsehen würden wenn ich schrieben würde, jeder darf das recht haben an nichts zu glaubven oder eine religion für falsch zu halten (müsste ja zwangsläufig sein, für einen gläubigen gibt es nur as christentum, das judentum, den islam oder den hinduismus), aber das alles wird hier jetzt zu politisch, ist zu weit entfernt vom Thema und wer weiss was mir noch passiert, wenn ich schreibe jeder sollte das recht haben sich über religionen so kritisch zu äußern wie er will. Deswegen verzichte ich hier mal darauf!

MFG
Thobias


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW362841
Datum27.09.2006 10:2669356 x gelesen
Hallo Thobias,

deine Meinung sei dir unbenommen, aber dann darfst du auch kein Obst mehr essen. Deine 0,01 Promille kannst du auch mit Trauben erreichen.
In Bayern ist die übliche Größe 0,4 oder 0,5l. Bei einer Verkehrskontrolle hat mal ein Bier für die Anzeige an der Nachweisgrenze gereicht. Ich denke ich weiß wieviel ich vertrage und wann ich passen muß.
Und bei rechtsextremen Parolen bin ich, im Gegensatz zu dir, schon vorsichtiger.

Gruß

Thomas


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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW362838
Datum27.09.2006 10:1169380 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannSorry aber da übertreiben wir es wohl oder? Um einen Fachmann aus der Drogenberatung zu zitieren:" 1 Glas oder 10 Glas am Tag zeigt noch nicht wer süchtig ist"

Im übrigen drinke ich auch ab und zu ein Bier oder Wein, aber ich halte mich mit einem Bier, vor allem mit den kleinen Portionen in NRW, noch nicht für fahr und einsatzuntüchtig.

Wenn die Extremisten hier ihre Ansichten durchsetzen würden, hätten wir wahrscheinlich nur noch 100.000 Feuerwehrleute in Deutschland und selbst die BF'en hätten massiv Personalprobleme.

Und fahrt mal große Werke z. B. der Automobilindustrie mit Alkoholverbot ab, da stehen die Jungs halt auf dem Parkplatz und gleichen ihren Pegel aus. Das ist unabhängig vom Bundesland.

Gruß

Thomas


Jedem das seine, jedem das was er für richtig hält und für notwendig und nötig hält.

Ich sehe das alles sehr unproblematisch, bzw. demokratisch, denn solange Ich oder eine andere Person keinen persönlichen Nachteil durch das freie handeln anderer Personen erleide ist es mir egal was sie machen. Wenn wer meint er muss rechtsextreme Parolen äußern, ist aber anderen Personen gegenüber nicht gewältätig, so hat er in einer demokratie das recht dazu, wenn wer meint er muss gegen die rechtsradikalen Parolen eine Gegenparole äußern, so ist auch dies sein demokratisches Recht. Wenn wer meint er muss täglich sein Bier trinken, so ist auch dies sein recht, wenn wer meint er muss dies als alkoholiker bezeichnen, so ist auch dies sein recht, wenn wer meint er kann noch mit ein/ zwei Bier auto fahren, so ist es sein recht, solange er nicht den zulässigen promille bereich überschreitet und solange er niemanden anderen dadurch in Gefahr bringt (also ich bin ganz klar der Meinung schon 0,01 promille alkohol sollten das bewegen von Kraftfahrzeugen verbieten!).
Also mein standpunkt ist ganz klar, schon nach einem halben Glas Bier (wie groß sind die denn in Bayern, und schmekct dass aus dem Glas nicht noch schlimmer als sonst?) und ich werde auch nie jemanden als meinen Trupppartner annehmen, von dem ich weiss der hat nur ein Glas/ eine Flasche Bier getrunken, entweder er verzichtet oder ich tu das, dann bin ich halt nur Schlauchtrupp oder was auch immer, hauptsache nicht mit einem alkoholisierten in einem Trupp, womöglich unter Atemschutz arbeiten (und für mich ist halt alkoholisiert schon ein halbes Glas Bier!)

MFG
Thobias

Wie gesagt jeder darf seine Meinung haben, sollte nur auch meine respektieren oder versuchen durch vernünftige argumentation mich zu überzeugen, jedoch lieber bei Fachthemen als bei philosophischen Themen wie alkohol!


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW362833
Datum27.09.2006 09:4969308 x gelesen
Geschrieben von Thobias SchürmannGeschrieben von Peter Schmid
Aha, kein Einsatz bei einem Bier. Dann kannst du in Bayern ab Mittag, spätestens aber nach dem Abendessen jede Feuerwehr zusperren, denn ein Glas Bier gehört hier seit jeher untrennbar zu den Mahlzeiten.


Wieviel Suchtkliniken gibt es denn eigentlich in Bayern? Eigentlich scheint ja jeder Bayer ein alkholiker zu sein!

Liebe Bayern nicht falsch verstehen, aber es steht dort oben geschrieben das täglich alkohol konsumiert wird. Für mich als anti-alkoholiker ist schon ein alkoholiker wer täglich sein Bier/ Wein trinkt/ braucht!
trinkt

Sorry aber da übertreiben wir es wohl oder? Um einen Fachmann aus der Drogenberatung zu zitieren:" 1 Glas oder 10 Glas am Tag zeigt noch nicht wer süchtig ist"

Im übrigen drinke ich auch ab und zu ein Bier oder Wein, aber ich halte mich mit einem Bier, vor allem mit den kleinen Portionen in NRW, noch nicht für fahr und einsatzuntüchtig.

Wenn die Extremisten hier ihre Ansichten durchsetzen würden, hätten wir wahrscheinlich nur noch 100.000 Feuerwehrleute in Deutschland und selbst die BF'en hätten massiv Personalprobleme.

Und fahrt mal große Werke z. B. der Automobilindustrie mit Alkoholverbot ab, da stehen die Jungs halt auf dem Parkplatz und gleichen ihren Pegel aus. Das ist unabhängig vom Bundesland.

Gruß

Thomas


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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW362832
Datum27.09.2006 09:3569158 x gelesen
Geschrieben von Peter SchmidAha, kein Einsatz bei einem Bier. Dann kannst du in Bayern ab Mittag, spätestens aber nach dem Abendessen jede Feuerwehr zusperren, denn ein Glas Bier gehört hier seit jeher untrennbar zu den Mahlzeiten.

Wieviel Suchtkliniken gibt es denn eigentlich in Bayern? Eigentlich scheint ja jeder Bayer ein alkholiker zu sein!

Liebe Bayern nicht falsch verstehen, aber es steht dort oben geschrieben das täglich alkohol konsumiert wird. Für mich als anti-alkoholiker ist schon ein alkoholiker wer täglich sein Bier/ Wein trinkt/ braucht!

MFG


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern362831
Datum27.09.2006 09:2769055 x gelesen
Geschrieben von Peter SchmidAha, kein Einsatz bei einem Bier. Dann kannst du in Bayern ab Mittag, spätestens aber nach dem Abendessen jede Feuerwehr zusperren, denn ein Glas Bier gehört hier seit jeher untrennbar zu den Mahlzeiten.

Hmmm, bis grade eben dachte ich das ich in Bayern lebe, aber dem scheint nicht so. Ich denke die Zeiten sind rum, inzwischen wird hier nicht mehr oder weniger wie in anderen BL getrunken.


Gruß
Christian





TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg362822
Datum27.09.2006 08:4469057 x gelesen
Geschrieben von Peter SchmidAha, kein Einsatz bei einem Bier. Dann kannst du in Bayern ab Mittag, spätestens aber nach dem Abendessen jede Feuerwehr zusperren, denn ein Glas Bier gehört hier seit jeher untrennbar zu den Mahlzeiten.

Sorry, aber Du musst irgendwo eine Grenze ziehen, wenn Du ein Bier frei gibst, wird der nächste kommen der dann noch mit zwei Bier Einsatzfähig ist, und wenn dann noch einer gut "geeicht" ist verträgt er vielleicht noch ein/zwei/drei Stück.
Was achst Du dann, die Anzahl der Biere an die körperliche Leistungsfähigkeit des Einzelnen anpassen???!!! Viel Spaß

Es ist wie bei der Roten Ampel, wenn Sie rot ist ist sie rot, und wenn Du eine Sekunde später drüber bist kostet es Dich .....

Sorry, aber Alkohol hat im Feuerwehrdienst nichts verloren! Wenn einer etwas trinkt, muss er eben damit klar kommen, dass er mal den Funk im Haus besetzt oder die Schläuche wäscht oder was sonst noch ansteht, aber im Einsatz hat er nichts zu suchen!

Aber es wird sich eh nie Konsequent durchsetzen lassen, leider


Mit Grüßen

Michael


Alles meine private und persönliche Meinung

Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
Oscar Wilde, irischer Dichter

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AutorPete8r S8., Aholming / BY362820
Datum27.09.2006 08:3569353 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerDann sollte eine Dienstanweisung ausgegeben werden die besagt, daß nach jeglichem Alkoholgenuss (also egal ob ein Bier oder 20) die Teilnahme am Einsatzdienst untersagt ist.

Aha, kein Einsatz bei einem Bier. Dann kannst du in Bayern ab Mittag, spätestens aber nach dem Abendessen jede Feuerwehr zusperren, denn ein Glas Bier gehört hier seit jeher untrennbar zu den Mahlzeiten.

Gruß
Peter


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.362806
Datum27.09.2006 01:3969119 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Stefan BrüningMein Rekordhalter mit 4,2 Promille (amtl. KH-Ergebnis ;-) war (obwohl 20 Jahre Berufstrinker) ziemlich bewustlos

Die Zeiten sind bei uns leider vorbei (liegt nicht daran dass wir in BY leben!)
Bei uns leben Mitmenschen aus einem anderen Land, die ihr "komisches Feuerwasser" selber brauen, und damit locker über 4 Promille schaffen, dabei noch ansprechbar und gehfähig sind!
Würde die Ergebnisse nicht glauben, wenn sie nicht vom jeweiligen Kh stammen würden, in die wir die Patienten eingeliefert haben!!


MkG.
Christof


www.feuerwehr-vilseck.de

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.362805
Datum27.09.2006 01:1169306 x gelesen
Geschrieben von Florian Beschich denke man muss einfach den gesunden Menschenverstqand walten zu lassen

ich hab schon mehr als einmal zu HAuse gesessen, betrinkt und hab mich geärgert

aber Engel links Teufel rechts..


Äh, was??
Warst Du nüchtern als Du diese Zeilen geschrieben hast??


MkG.
Christof


www.feuerwehr-vilseck.de

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg362764
Datum26.09.2006 22:5769414 x gelesen
Geschrieben von Bernhard DeimannMan kann von keinem FW-Angehörigen verlangen immer nüchtern zu sein und muss damit rechnen, dass er dann alkoholisiert bei Alarm im Gerätehaus erscheint.

Dann sollte eine Dienstanweisung ausgegeben werden die besagt, daß nach jeglichem Alkoholgenuss (also egal ob ein Bier oder 20) die Teilnahme am Einsatzdienst untersagt ist.

Ein Verstoß dagegen ist dann ein Dienstvergehen.

Und wir arbeiten ja ohnehin mit Redundanzen. Ob jetzt jemand wegen Alkoholgenuss ausfällt, wegen Grippe oder wegen Familienurlaub ist ja eigentlich mal egal.



Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorPete8r H8., Idstein / 362761
Datum26.09.2006 22:4369184 x gelesen
Geschrieben von Bernhard Deimann
Man kann von keinem FW-Angehörigen verlangen immer nüchtern zu sein

Jawohl

Geschrieben von Bernhard Deimann
und muss damit rechnen, dass er dann alkoholisiert bei Alarm im Gerätehaus erscheint.

In KEINEM FALL! Der Feuerwehrmann (SB) an sich muß für den Feuerwehrdienst geistig und körperlich geeignet sein. Wer seine (momentane) körperliche Nicht-Eignung durch Alkohol nicht erkennt ist meines Erachtens geistig nicht in der Lage am FW-Dienst teilzunehmen

Gruß
Peter

Rechtschreibfehler sind wie Bugs, wer sie findet darf sie behalten


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen362693
Datum26.09.2006 17:0269127 x gelesen
Geschrieben von Ricardo PechtersPolizei hat den Fahrer Zivilrechtlich belangt,

?



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen362691
Datum26.09.2006 17:0069273 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleDer heftigste Fall, von dem einer unserer Professoren mal erzählt hat war ein Mofafahrer, der mit 5 Promille und Epilepsie-Medikamenten unauffällig fuhr. Die Sache kam nur heraus, weil er Opfer eines LKWs wurde.

Ganz ehrlich? UL.

Mein Rekordhalter mit 4,2 Promille (amtl. KH-Ergebnis ;-) war (obwohl 20 Jahre Berufstrinker) ziemlich bewustlos. Daher halte ich solche ominösen 5 Promille-Legenden für eben solche...

Geschrieben von Josef Mäschle

Wenn ich mich richig erinnere kann man bei einer Person, die mit dem Wert noch nicht bewußtlos ist davon ausgehen: 3 Promille waren AFAIK für den "untrainierten" lethal...


Im Prinzip könnte auch weniger lethal sein, sofern z.B. die Bewußtlosigkeit die Folge ist. Ein Untrainierter wird unter normalen Bedingungen kaum solche Werte erreichen, weil er vorher vom Stuhl fällt.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar362675
Datum26.09.2006 15:2469328 x gelesen
ich denke man muss einfach den gesunden Menschenverstqand walten zu lassen

ich hab schon mehr als einmal zu HAuse gesessen, betrinkt und hab mich geärgert

aber Engel links Teufel rechts..


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg362674
Datum26.09.2006 15:2269626 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Christoph Meyer

Alkoholverbot im Feuerwehrhaus hält ja niemanden davon ab betrunken zu einsätzen zu erscheinen denn ich denke mal den Alkohol hat er ja nicht im Feuerwehrhaus konsumiert.

Man kann von keinem FW-Angehörigen verlangen immer nüchtern zu sein und muss damit rechnen, dass er dann alkoholisiert bei Alarm im Gerätehaus erscheint. Hier kann man im Vorfeld durch die FW-Führung alle Kameraden darauf hinweisen dass, wenn sie dann von den Führungskräften am Ausrücken gehindert werden, dies nur im ihrem und dem Interesse der Feuerwehr dient und keine persönliche Herabsetzung darstellt. Sollte aber ein FW-Angehöriger öfters angetrunken z.B. zum Ausbildungs- und Einsatzdienst kommen, so muss sich die Wehrleitung im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht (hat man die in diesem Fall?) Gedanken zur sache und Person machen; das "Wie" stellt sich allerdings schwierig dar.

MkG

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW362665
Datum26.09.2006 15:0569286 x gelesen
Geschrieben von Ricardo Pechters1. wir haben es Ihm nicht angesehen!
2. wir haben nichts gerochen!!
3. Wir haben seine anfänglichen Fahrprobleme auf die Uhrzeit geschoben (Fehler von uns)


Wundert mich nicht wirklich.

Der heftigste Fall, von dem einer unserer Professoren mal erzählt hat war ein Mofafahrer, der mit 5 Promille und Epilepsie-Medikamenten unauffällig fuhr. Die Sache kam nur heraus, weil er Opfer eines LKWs wurde.

Geschrieben von Ricardo PechtersDie Polizeiliche ermittlung ergab ein Blutalkoholwert bei unserem Fahrer von 2,7 Promile.Geschrieben von Ricardo PechtersDie weiteren Ermittlungen ergaben, das der Kollege der gefahren ist ein erhebliches Alkoholproblem hat.

Wenn ich mich richig erinnere kann man bei einer Person, die mit dem Wert noch nicht bewußtlos ist davon ausgehen: 3 Promille waren AFAIK für den "untrainierten" lethal...

Geschrieben von Ricardo PechtersIm Endeffekt waren wir die ?Bösen? und der Fahrer mit seinem Alkoholproblem der ?Gute?.

Nitsdestotrotz Respekt, daß ihr die Sache so konsequent gehandhabt habt.


Don`t use excessive force.

Get a bigger hammer!

Gruß

Jo(sef) Mäschle

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz362661
Datum26.09.2006 14:4469125 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Ricardo PechtersPolizei hat den Fahrer Zivilrechtlich belangt, 2Jahre Führerschein weg, MPU,... wegen der Promille die er erreicht hat wurde er unzurechnungsfähig geschrieben.

Ich darf zu diesem Thema mal aus eigener Erfahrung als ehemaliger alkoholbedingter Fußgänger berichten.

Also:

Mir wurde 1995 und 1997 wegen Führen eines Kraftfahrzeuges unter Alkoholeinfluss die Fahrerlaubnis entzogen. 1995 als Ersttäter ehielt ich eine Geldstrafe von 2000 DM sowie einen Fahrerlaubnisentzug von 6 Monaten.
Als Wiederholungstäter 1997 erhielt ich eine Geldstrafe von 2500 DM, 3 Monate Haft zur Bewährung (Bewährungsdauer 6 Monate) sowie einen Entzug der Fahrerlaubnis von 18 Monaten.
Als Wiederholungstäter war eine MPU zwingend vorgeschrieben!

Ich denke mal, jetzt wisst Ihr, das wenn ich hier mitrede aus Erfahrung spreche.

Es werden alle Fahrten ab 1,2 Promille als Straftat verurteilt. Ab 1,6 Promille ist auch bei Ersttätern zwingend eine MPU vorgeschrieben. Auch unter 1,2 Promille kann bei Vorliegen von Ausfallerscheinungen (auch ein Unfall wird hier als Ausfallerscheinung gedeutet werden können) von einer Straftat ausgegangen werden. Leute vergesst die 0,5 Promille-Grenze! Die gibt es nicht mehr!!

Alles über 0,3 Promille kann für Eure Fahrerlaubnis unter bestimmten Umständen sehr Gefährlich werden!

Ach ja, wegen besonders hoher Promille wird man nicht "unzurechnungsfähig" geschrieben. Jemand der mit 2,7 Promille noch stehen kann und dann noch ein Fahrzeug fährt, hat ein sehr ernstes Problem mit dem Alkohol. Sprich er hat eine sehr hohe Alkoholtoleranz entwickelt. Daher wird auch der beliebte Spruch vor Gericht: "Ich bin nur Ausnahmsweise soviel getrunken, das mach ich sonst nie" eher zu einer Verschärfung der Strafe führen. Ein Richter lässt sich eben nicht gerne verarschen.

Auch das berühmte nur ein oder zwei Bier ist einer sehr gefährlicher Irrweg. Wenn Ihr zwei Bier a`0,5 ltr. innerhalb einer Stunde getrunken habt so seit Ihr ca. bei 0,2 bis 0,3 Promille BAK. Baut Ihr einen Unfall und es wird der Promillewert im Blut festgestellt hattet Ihr mit der geringen Promillezahl eine Ausfallerscheinung (ein guter Anwalt wird dahin plädieren). Auf jedem Fall ist die Pappe dann auch weg. Hier jedoch nicht für lange, da man aufgrund der geringen Promillezahl nicht von einer Alkoholgewöhnung ausgehen wird.

Aber das ist alles sehr komplex um es hier genauer zu erläutern. Acu Urteilen die Gericht da ganz verschieden. Während der eine in Hamburg als Ersttäter mit 1,3 Promille nur 6 Monate zu Fuß geht, kann es dem Anderen in München passieren das man ihm bei gleichen Vorraussetzungen die Pappe für 12 oder mehr Monate abnimmt.

Ach ja, der Führerschein ist nur der schriftliche Nachweis einer bestehenden Fahrerlaubnis. Wenn die Kameraden in grün jemanden den Führerschein wegen Trunkenheit abnehmen, so hat er den Führerschein nicht verloren, er wurde sichergestellt. Die Fahrerlaubnis kann nicht von der Polizei entzogen werden! Dies kann nur das Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde!

Also:

Alkohol hat in der Birne nchts verloren wenn ich noch ein Fahrzeug bewegen muss!!! Das schreibt Euch hinter die Ohren! Somit erspart man sich viel Ärger, Lauferei, Geld, Klatsch und Tratsch!

Und:

Alkoholiker brauchen kein Verständnis, Alkoholiker brauchen wirkliche Hilfe! Macht Euch nicht durch falsches Verständnis oder falsch verstandene Freundschaft zu "Co-Alkoholikern".

Weiter Infos und auch Antworten auf Eure Fragen findet Ihr hier.

Auch sehr Hilfreich ist das kleine Büchlein von Ralf Schneider "Die Suchtfibel" ISBN 3-89676-474-8

Gruß vom Donnersberg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung!

"Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..."

"Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen"


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.362637
Datum26.09.2006 12:5869102 x gelesen
Geschrieben von Ricardo Pechtersihm wurde die G26 nicht entzogen und fährt mittlerweile wieder als Maschinist

Jetzt verstehe ich auch, wie manche Kameraden (in anderen Beiträgen) fordern können, dass jeder in der Wehr nach G26.3 tauglich sein muss!
Wenn man die bei bestimmten Ärzten anscheinend so einfach bekommt (behält), ist das ja kein Problem!


MkG.
Christof


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AutorChri8sti8an 8H., Harmstorf / Niedersachsen362630
Datum26.09.2006 12:1769061 x gelesen
Hallo Forum,

sicherlich kann man damit leben, dass ein FA vor einem Einsatz auch mal ein Bier getrunken hat. Mein Maßstab wäre da die offizielle "Autofahrer-Grenze", also max. 0,5 Promille.

Sobald es aber um das Fahren eines Einsatzfahrzeuges (womöglich sogar unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten) geht, gilt meiner Meinung nach ein absolutes Alkoholverbot! Es gibt leider Dinge, die keine Kompromisse zulassen...

Der Umgang mit alkoholkranken Kameraden ist immer schwierig und unangenehm. Halbherzigkeiten helfen dabei aber niemandem weiter.

Grüße aus Norddeutschland,
Christian


Meine ganz private Meinung!

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AutorRica8rdo8 P.8, Stuttgart / BaWü362629
Datum26.09.2006 12:1769557 x gelesen
Das ist immer wieder ein heftig diskutiertes Thema. Ich stand selber einmal vor derselben Diskussion, nur das es bei mir mit meinem Austritt aus dieser Wehr geendet hat. Die Wehr, Stützpunktfeuerwehr mit 80 aktiven Mitgliedern und ca. 160 Einsätzen im Jahr.

Wir sind nachts so gegen 2:00 Uhr zu einem VKU mit eingeklemmter Person auf die Autobahn ausgerückt. Das TLF war kurze Zeit später schon draußen und wir rückten mit unserem RW nach. Unser Fahrer hat dabei in der ersten Kurve den Grünstreifen mitgenommen. Was aber nach unserem erachten noch einigermaßen im Normbereich lag, für die Uhrzeit und das wir alle vor 5Min noch tief und fest am schlafen waren. Allerdings kam dann die Autobahnauffahrt, wobei er in der ersten Kurve ein Schild mitnahm, woraufhin wir ihn ermahnt haben etwas langsamer zu fahren und vorsichtiger. Am Ende der Auffahrt, wo sich schon ein Rückstau gebildet hatte, konnte unser Fahrer nicht mehr die Spur halten und ist daraufhin frontal in einen stehenden LKW gefahren, mit ca. 60km/h. Außer dem hohen Sachschaden von 60.000? (dabei beinahe Totalschaden am RW) kam noch der entstandene Personenschaden hinzu.

Gruppenführer Zertrümmerte Kniescheibe, Unterarmfraktur sowie mehrer Schnittwunden, Schleudertrauma (nicht angeschnallt gewesen)
Fahrer: stumpfes Thoraxtrauma (Rippenserienfraktur), Humerusfraktur
AT: Schleudertrauma, Fraktur Handgelenk.

Die Polizeiliche ermittlung ergab ein Blutalkoholwert bei unserem Fahrer von 2,7 Promile. Was mir anbetracht der Umstände echt zu denken gab.

1. wir haben es Ihm nicht angesehen!
2. wir haben nichts gerochen!!
3. Wir haben seine anfänglichen Fahrprobleme auf die Uhrzeit geschoben (Fehler von uns)
4. Wir hätten Ihn beim ersten Schild, das er umgefahren hat, anhalten lassen müssen!!!

Da das jetzt alles schon 5 Jahre her ist, hier mal ein paar Ergebnisse:
Polizei hat den Fahrer Zivilrechtlich belangt, 2Jahre Führerschein weg, MPU,... wegen der Promille die er erreicht hat wurde er unzurechnungsfähig geschrieben.

Wir durften endlos viele Stellungnahmen schreiben, durften uns von Kameraden anhören: wieso bist Du nicht gefahren, wieso habt Ihr Ihn nicht anhalten lassen, usw.
Es war in der Feuerwehr nicht das erste mal das ein Unfall unter Alkoholeinfluss passiert ist, woraufhin wir mit deutlichen Konsequenzen gerechnet haben, vor allem nachdem wir Stellungnahmen in allen Bereichen geben durften (Stadtverwaltung, Polizei, KBI, Wehrführung). Die weiteren Ermittlungen ergaben, das der Kollege der gefahren ist ein erhebliches Alkoholproblem hat. Womit er meines Erachtens erstmal nichts mehr im Einsatzdienst der Feuerwehr zu tun hat. Nur jetzt kommt das Ergebnis, der Kamerad hat bis heute noch das Alkoholproblem, hat nach 2Jahren seinen Führerschein wieder, war während der ganzen Zeit weiterhin im Einsatzdienst aktiv (unter anderem auch unter Atemschutz), ihm wurde die G26 nicht entzogen und fährt mittlerweile wieder als Maschinist. Während der Zeit haben wir uns mehrmals in allen Bereichen beschwert, es gab leider keine Reaktion woraufhin 10Kameraden aus Protest aus dieser Feuerwehr ausgetreten sind. Was wahrscheinlich auch ein Problem war, das unser Wehrführer genauso viel getrunken hat wie der Kamerad und dabei leider auch öfters mal die Stadtverwaltung am Tisch saß, aber selbst der Bürgermeister wollte davon nix wissen.
Das hier ist zwar jetzt ein sehr negatives Beispiel, ich hoffe dass Ihr es besser gelöst kriegt als wir. Aber so kann es halt auch mal laufen, Im Endeffekt waren wir die ?Bösen? und der Fahrer mit seinem Alkoholproblem der ?Gute?. Nur wir haben alles probiert selbst mit der Polizei, die öfters nach Einsätzen mal im Gerätehaus vorbeikam.


MkG

Ric


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AutorDani8el 8M., Luhe-Wildenau / BY362626
Datum26.09.2006 11:3569162 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblWer schon mal mit einem Alkoholiker zu tun hatte wird das sicher bestätigen können. Da beißen sich oft die engsten Angehörigen die Zähne aus!!

Ja, ist leider so. Hatte so einen Fall im weiteren Familienkreis. Selbst nach einer Entziehungskur besteht ein Rückfallquote in Höhe von 40% wurde uns damals erklärt.
Als Kommandant habe ich somit keinen Handlungsspielraum.

Gruß

Daniel


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.362622
Datum26.09.2006 11:0769263 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Andreas BrossmannVielleicht in vieler Augen sinnvoll, aber auch ganz schön hart. Wenn es ein Alkoholiker ist, der in der FW seinen letzten Sinn im Leben sieht, dann sollte man ihm lieber Hilfe anbieten und klar sagen, welche konsequenzen für ihn entstehen, wenn er sich nciht in den Griff bekommt.

Härter ist es für die Kameraden die durch einen betrunkenen verletzt werden! Wenn der Kamerad Alkoholiker ist wird er von einem FW Kameraden sicher keine Hilfe annehmen (leider).
Und dieser Kamerad wird auch das nächste mal betrunken zum Einsatz kommen, weil er ja gar nicht anders kann! Er ist alkoholkrank und muss vor sich selbst geschützt, und andere vor ihm geschützt werden!
Nicht einfach, aber sofortiges handeln ist angesagt!

Wer schon mal mit einem Alkoholiker zu tun hatte wird das sicher bestätigen können. Da beißen sich oft die engsten Angehörigen die Zähne aus!!


MkG.
Christof


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen362615
Datum26.09.2006 10:0469096 x gelesen
Geschrieben von Andreas BrossmannDa gebe ich dir ja in teilen recht, nur vielleicht kommt man behutsam bei einem alkoholisierten einfacher und ohne Streit / Gewalt zum Ziel.

Ich habe die Erfahrung gemacht, daß beim Alkoholiker gar nichts hilft - bis er sich selbst vor sich ekelt und bereit ist sich zu verändern. Dann hilft Hilfe - vorher nicht...

Gruß LP


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AutorAndr8eas8 B.8, Langenselbold / 362605
Datum26.09.2006 07:5069458 x gelesen
Morgen zusammen,

also wenn hier einer erzählt, bei ihm in der FW gäbe es das nicht, der lügt wohl. Das Problem ist überall gegenwärtig und, in meinen Augen, ein sehr riskantes Thema.

Geschrieben von ---André Menges---
meine meinung dazu ist, ein, zwei bier sind OK, aber

Das würde ich so nicht im Raum stehen lassen. In diesem Fall hier wurde von Fahren unter Alkohol geredet. Da sind auch schon 2 Bier mit gemeint. Generell sollte sich jeder an seine eigene Nase greifen und nach dem Genuss von Alkohol sich nicht mehr hinter das Steuer setzen.

Geschrieben von ---Wolfgang Bocian---
Welche Massnahmen ergreift Ihr bzw. die Wehrführung?

Habe das auch schon einmal erlebt. Ein FA saß schon hinter dem Steuer, ein GF daneben. Der GF wusste, dass der FA gerne mal einen hebt und auch an diesem abend nach selbigem gerochen hat. Aber unternommen hat er nichts. Als ich als dritte Person zum Fahrzeug kam, sprach ich den FA auf meinen Verdacht an, unter Alkohol fahren zu wollen. Und das ganz sachlich und normal, nicht patzig oder ausfallend werdend. Er meinte, "wenn du meinst, dass ich nicht mehr fahren kann, dann fahre du!", und das auch in einem ganz ruhigen Ton. Er stieg aus und die Sache war OK. (Über den daneben sitzenden GF brauchen wir uns jetzt nciht unterhalten!)
Die Wehrführung geht mit dem gazen ähnlich um. Man versucht mit den Betroffenen zu reden, die GF werden sensibilisiert, auf die Problematik zu achten und ggf. einzuschreiten und den jenigen vom Einsatzdienst fern zu halten. Es wird eher nach dem "psyschologischen" Prinzip verfahren, reden und Problem analysieren. Keine drastischen Maßnahmen. Nicht als erstes Mittel.

Geschrieben von ---Christof Strobl---
Also, jetzt handeln und den Melder weg nehmen (bevor was passiert)!


Vielleicht in vieler Augen sinnvoll, aber auch ganz schön hart. Wenn es ein Alkoholiker ist, der in der FW seinen letzten Sinn im Leben sieht, dann sollte man ihm lieber Hilfe anbieten und klar sagen, welche konsequenzen für ihn entstehen, wenn er sich nciht in den Griff bekommt. Alleine das androhen kann schon helfen. Sollte es aber ein Teufelskreis werden, dann sollte der FW_Ausschuss sich mal überlegen, den FA nicht doch lieber in den passiven Status zu versetzen.

Geschrieben von ---Lüder Pott---

Da sollte der GF, aber natürlich auch die hinten sitzenden TF und TM - auch im eigenen Interesse, den Betroffenen sofort vom Lenkrad verbannen. Einsatz ist auch nicht die Situation behutsam drumherumzureden...


Da gebe ich dir ja in teilen recht, nur vielleicht kommt man behutsam bei einem alkoholisierten einfacher und ohne Streit / Gewalt zum Ziel.


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen362597
Datum26.09.2006 01:5569226 x gelesen
Geschrieben von Wolfgang BocianGerade solche die schon betrunken nach einer Alarmierung zur Wache kommen und gar sich auf ein Fahrzeug setzten und dies auch noch zur Einsatzstelle fahren und bedienen.

Da sollte der GF, aber natürlich auch die hinten sitzenden TF und TM - auch im eigenen Interesse, den Betroffenen sofort vom Lenkrad verbannen. Einsatz ist auch nicht die Situation behutsam drumherumzureden...

Verwaltungsmäßig würde ich mir Rat seitens der Stadtverwaltung Personalamt bzw Rechtsamt holen, um ihn kurzfristig vom Einsatzgeschehen zu entfernen. Dann hilft nur Sprechen, aber jeder Alkoholiker muß sich selbst aus dem Sumopf ziehen bzw dazu bereit sein. Vorher reiben sich nur die Außenstehenden auf...

Gruß LP


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AutorAndr8é M8., Obererbach / RLP362584
Datum25.09.2006 23:1669181 x gelesen
Hallo Wolfgang

ich als bald auch weilburger kann aus meiner wehr berichten das nach den übungen zwar noch etwas getrunken wird, aber es artet nie so aus, das jemand besoffen ist.
in einsätzen heißt es, nur unalkoholisierte fahren mit, wer jedoch angetrunken oder besoffen nachkommt wird wieder auf die schnellste art verabschiedet.
also ich finde das man es sich heute nicht leisten kann betrunken auf einen einsatz oder auf eine übung zu kommen. die feuerwehren, grade in ländlichen gebieten haben eh einen ruf als "feierwehr".


vieleicht sollte man in einer gemütlichen runde das mal ansprechen und sagen das es so nicht weitergehen kann, wenn das nichts hilft, mal das feuerwehrhaus alkoholfrei machen, denke bei manchen wird ein licht aufgehen. außerdem, wer nach alkohol richt, oder wenn man weiß das jemand was getrunken hat, hat er einfach "feuerwehr hausverbot" solange bis er wieder nüchtern ist!
wenn die betroffenen personen sich jedoch immer nocht daran halten sollte man sich überlegen, eine sache zu machen die zwar nicht schön ist und auch keiner gern machr, aber man sollte ihnen zwangspause geben.(<-- wirklich nicht sehr schön und ich sehe das als letztes mittel was man ergreifen sollte)

meine meinung dazu ist, ein, zwei bier sind OK, aber wehr mehr getrunken hat sollte daheim bleiben.


naja, hoffe ich konnte dir weiterhelfen

grüße aus dem westerwald,
André Menges


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.362583
Datum25.09.2006 23:1069054 x gelesen
Hi,

wenn was passiert, und man Dir nachweisen kann, dass Du von dem Problem des Kameraden gewusst hast, könntest Du ein großes Problem bekommen (Fürsorgepflicht usw.).
Dass Dir das Problem wohl bewusst ist kann ja jetzt jeder schwarz auf weiß lesen!!
Also, jetzt handeln und den Melder weg nehmen (bevor was passiert)!


MkG.
Christof


www.feuerwehr-vilseck.de

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AutorSeba8sti8an 8K., Gladbeck / NRW362582
Datum25.09.2006 23:0969177 x gelesen
wie wäre es , wenn er auf den hof kommt ihn kurz zu betrachten und wenn er betrunken aussieht nicht ausrücken zu lassen ?


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AutorChri8sto8ph 8M., Drakenburg / Niedersachsen362581
Datum25.09.2006 23:0469488 x gelesen
Hallo!
So wie ich das verstanden habe ist dieser Kamerad (mehrmals?) betrunken zu Einsätzen erschienen und hat dann sogar das Fahrzeug gefahren!?

Wenn ich das richtig verstanden habe hat er ja sogar nach mehrmaligen Warnungen nicht davor halt gemacht, sich weiterhin so zu verhalten.
Hier sollte sofort ein Ausschluss aus dem Einsatzdienst erfolgen.
Das ist eine Gefahr für die anderen FAs.

Alkoholverbot im Feuerwehrhaus hält ja niemanden davon ab betrunken zu einsätzen zu erscheinen denn ich denke mal den Alkohol hat er ja nicht im Feuerwehrhaus konsumiert.

mfg
Christoph


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar362580
Datum25.09.2006 23:0169371 x gelesen
ruf doch die Polizei wenn er besoffen auto fährt

die sollen dann mal vorm GH warten


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AutorWolf8gan8g B8., Weilburg / Hessen362579
Datum25.09.2006 22:5672363 x gelesen
Hallo Forumsteilnehmer,

wie sieht es eigentlich bei Euch in der Wehren hier besonders in den Freiwiligen Feuerwehren mit dem Alkoholgenuss einzelner Kameraden aus. Gerade solche die schon betrunken nach einer Alarmierung zur Wache kommen und gar sich auf ein Fahrzeug setzten und dies auch noch zur Einsatzstelle fahren und bedienen.

Welche Massnahmen ergreift Ihr bzw. die Wehrführung? Ich bzw. wir haben so einen Fall und nach mehren persönlichen Gesprächen mit der dementsprechenden Person (Kameraden) auch mal kurzfristig was gebracht haben. Nun ist es wieder so weit, das was parsieren muss nur weis ich nicht mehr weiter wie ich damit umgehen soll. Dachte dabei schon an ein generelles Alkoholverbot im Feuerwehrhaus.

Hat irgend jemand eine solche Siteration auch in der Wehr und wie wird damit umgegangen. Für jeden Tipp wäre ich dankbar.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Wolfgang


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