| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Thema | Fragen zu: Katastrophenschutz oder Bundeswehr oder Zivildie | 25 Beträge | |||
| Rubrik | Katastrophenschutz | ||||
| Autor | Flor8ian8 S.8, Donsieders / RLP | 361463 | |||
| Datum | 18.09.2006 20:51 | 8764 x gelesen | |||
| Hallo Robert, bei mir war das ganze so : Als ich den Brief von meiner Erfassung zur Wehrpflicht erhalten habe ging ich zu meinen Wehrführer und liese mich beraten.... Bei uns wird es so gehandhabt; man macht für 6 Jahre KAT- Schutz ( bei uns heißt das Löschwasserversorgungskomponente) wir müssen im Jahr 150 Std. Dienst leisten (egal ob Übung oder Einsatz). Also zur Musterung musst du beim KAT Schutz nicht!!! Wenn mann von der Bundeswehr ausgemuster wird muss mann keinen Dienst mehr leisten. Hoffe ich konnte Dir Helfen MKG Florian | |||||
| |||||
| Autor | Stef8an 8P., Hameln / | 335742 | |||
| Datum | 19.04.2006 21:55 | 8664 x gelesen | |||
| Hallo Robert, ich mach selbst Ersatzdienst bei der Feuerwehr(ABC-Zug) und bei mir ging das ohne Musterung. Nachdem ich mich beim Kat-S verpflichtet hatte,lief der Rest zwischen Landkreis und Kreiswehrersatzamt. Der einzige Nachteil ist das die Zeit beim Kat-S zur Zeit 6 Jahre sind... Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen MkG Stefan | |||||
| |||||
| Autor | Seba8sti8an 8P., Achern / | 335486 | |||
| Datum | 18.04.2006 11:45 | 8724 x gelesen | |||
| also ich würde auf jeden fall erstmal zur musterung gehen weil wenn die dich ausmustern brauchst du dich ja nicht bei der feuerwehr verplichten. also ich mach méinen ersatzdienst auch bei uns in der feuerwehr und muss sagen das ist eigentlich nicht das schlechteste, wenn du ja eh in der feuerwehr bist und spass dabei hast... mfg | |||||
| |||||
| Autor | Thor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / | 335218 | |||
| Datum | 16.04.2006 23:53 | 8670 x gelesen | |||
Geschrieben von Hilmar KönigDenn beide Tauglichkeitsstufen gibt es nicht mehr. :-))) Ahso, war bislang der Meinung, man würde nur drauf verzichten, die einzuberufen. Aber letztlich auch egal... ciao, | |||||
| |||||
| Autor | Phil8ip 8P., Bretten / | 335200 | |||
| Datum | 16.04.2006 22:12 | 8745 x gelesen | |||
| okay, soll ich dir sagen dass alles was man "in der Wehr" (im Engeren Sinne) so macht bei uns überhaupt nicht zählt? Du machst Deinen Dienst in Deiner Feuerwehrabteilung ganz normal, dazu kommt dass Deine Verpflichtung (idR ABC-Dienst). Und bei beiden musst Du Deinen Dienst tun. Nix mit 80 h durch Halle fegen, Löschübung und 180 Einsätze... da würde bei uns ja auch keiner mehr zur KatS-Übung kommen wenn er 80 h mit normalen FW-Einsätzen bringen könnte... Philip Feuer und Flamme: www.feuerwehr-bretten.de | |||||
| |||||
| Autor | Stef8an 8P., Betzenstein / | 335198 | |||
| Datum | 16.04.2006 22:07 | 8804 x gelesen | |||
| Okay, wieder was gelernt! Find auch, dass 80 Stunden im Jahr ziemlich lächerlich sind. Komm selbst im Jahr locker aufs dreifache (und das in einer Wehr mit zwei Fahrzeugen und weniger als 20 Einsätzen im Jahr!!!) | |||||
| |||||
| Autor | Phil8ip 8P., Bretten / | 335195 | |||
| Datum | 16.04.2006 22:03 | 8726 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian HeitzmannMir wurde bei der Musterung gesagt, daß die "Verweigerung" erst nach der Musterung beachtet wird. Klar, denn wenn Du verweigerst musst Du Ersatzdienst (Zivi) machen, dafür brauchst Du eine Musterung. Anders ist es wie gesagt wenn man sich Freistellen lässt (KatS), das geht auch ohne Musterung. Philip Feuer und Flamme: www.feuerwehr-bretten.de | |||||
| |||||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / | 335194 | |||
| Datum | 16.04.2006 22:01 | 8809 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan PickelmannHierbei dürfte es sich allerdings um Bundesrecht handeln, Auch für Dich die Empfehlung mit Dieter Nuhr.... Geschrieben von Stefan Pickelmann d.h. hier sind die Regelungen in allen Bundesländern gleich!!! Über Deine 80 Stunden lachen die Kollegen die sich beim THW verpflichtet haben meist nur müde. Die haben da eine etwas hähere Schlagzahl.... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
| |||||
| Autor | Dani8el 8K., Bad Arolsen / | 335192 | |||
| Datum | 16.04.2006 22:00 | 8778 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Stefan Pickelmann Hierbei dürfte es sich allerdings um Bundesrecht handeln, d.h. hier sind die Regelungen in allen Bundesländern gleich!!! nee, sicher nicht! Bei uns müssen Freigestellte beispielsweise 150 Stunden p.a. Dienst leisten. Das wurde vom Fachdienst Brandschutz/KatS/RD des Landkreises so festgelegt. Grüße aus Nordhessen Daniel "Statt zu klagen, dass wir nicht alles haben, was wir wollen, sollten wir lieber dafür dankbar sein, dass wir nicht alles bekommen, was wir verdienen." ~ Dieter Hildebrandt (*1927), dt. Kabarettist | |||||
| |||||
| Autor | Hilm8ar 8K., Köln / | 335191 | |||
| Datum | 16.04.2006 21:59 | 8903 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Thorben Gruhl T3, T6) das dürfte sehr schwer werden so gemustert zu werden. Denn beide Tauglichkeitsstufen gibt es nicht mehr. :-))) Entweder ist man T1 oder T2 (Tauglich), T4 (vorübergehend untauglich) odet T5 (nicht tauglich). Was anderes gibt es nicht. mfG Hilmar | |||||
| |||||
| Autor | Stef8an 8P., Betzenstein / | 335184 | |||
| Datum | 16.04.2006 21:55 | 8839 x gelesen | |||
| Hierbei dürfte es sich allerdings um Bundesrecht handeln, d.h. hier sind die Regelungen in allen Bundesländern gleich!!! | |||||
| |||||
| Autor | Chri8sti8an 8H., Baden / | 335183 | |||
| Datum | 16.04.2006 21:54 | 8835 x gelesen | |||
| Mir wurde bei der Musterung gesagt, daß die "Verweigerung" erst nach der Musterung beachtet wird. Als ich dann ausgemustert wurde, war ich nicht mehr verpflichtet Ersatzdienst zu machen. Da ich aber schon mehrere Jahre bei der Feuerwehr war bin ich natürlich geblieben aber es war kein muß wegen Bund. Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun. | |||||
| |||||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / | 335179 | |||
| Datum | 16.04.2006 21:49 | 8810 x gelesen | |||
Geschrieben von Maximilian ScherzerEs ist so weit ich noch weiß so das du ein Alternative Sache machen kannst sich dann aber die Zeit verlängert.Ich glaube sogar mal gehört zu haben das man zur FW gehen kann aber eben über ein längeren Zeitraum.Und die musterung gilt glaube ich nur für den Bund. Aber wie gesagt sicher bin ich mir da nicht. Dann würde ich vorschlagen, Du solltest Dir mal zu Herzen nehmen, was Dieter Nuhr dazu zusagen hat... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
| |||||
| Autor | Phil8ip 8P., Bretten / | 335175 | |||
| Datum | 16.04.2006 21:43 | 8781 x gelesen | |||
| Robert wohnt aber in Sachsen... Da hat die Auflage vom Landratsamt Bayreuth nicht mal eine empfehlende Wirkung... Philip Feuer und Flamme: www.feuerwehr-bretten.de | |||||
| |||||
| Autor | Stef8an 8P., Betzenstein / | 335168 | |||
| Datum | 16.04.2006 21:40 | 8914 x gelesen | |||
| Ich habe vom Landratsamt Bayreuth die "Auflage", 80 Stunden zu leisten!!! | |||||
| |||||
| Autor | Phil8ip 8P., Bretten / | 335162 | |||
| Datum | 16.04.2006 21:36 | 8810 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan Pickelmannwobei du pro Jahr 80 Stunden leisten musst. Wo bitte steht denn das? Bislang hält sich der gesetzgeber da immer fein zurück, zudem gilt erst mal der Satz der in der Verpflichtungserklärung steht, und da steht keine Zahl sondern mehr oder minder "alle Einsätze / Übungen / Ausbildungsveranstaltungen". Das kann örtlich stark schwanken und je nach Lokalfürst auch eine Zusatzleistung zum "normalen" Feuerwehrdienst sein. Geschrieben von Stefan Pickelmann 2. Gemustert wirst Du auf jeden Fall NEIN, eben nicht! Geschrieben von Stefan Pickelmann auch wenn du verweigern willst oder Ersatzdienst leisten willst, ja aber besser NUR wenn du anstatt BW..., jedoch NICHT zwingend wenn man sich freistellen lässt. (wobei das ja nicht unbedingt gut ist, aber es ist (leider) so. Grüße, Philip Feuer und Flamme: www.feuerwehr-bretten.de | |||||
| |||||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / | 335161 | |||
| Datum | 16.04.2006 21:34 | 8981 x gelesen | |||
Geschrieben von Robert LöschnerWenn man ausgemustert werden würde bräuchte man GARNIX zu machen, keinen Ersatzdienst und keine Bundeswehr. Die hatten recht. Denn man kann es sich nicht aussuchen, Wehr- oder Zivildienst zu machen. Du wirst auf Tauglichkeit für den Wehrdienst gemustert. Wenn Du dafür nicht tauglich bist, dann mußt Du selbstverständlich den Dienst an der Waffe auch nicht verweigern und kannst Dich auch nicht von Deiner Pflicht Grundwehrdienst zu leisten für die Tätigkeit im KatSchutz freistellen lassen (denn Du mußt ja gar keinen Grundwehrdienst leisten). Geschrieben von Robert Löschner Wenn man ausgemustert werden würde, dann würde man NUR für Bundeswehr ausgemustert und man müsste einen Ersatzdienst/Zivildienst ableisten.. Die haben wiederum keine Ahnung und nur dummes Zeug gelabert. Geschrieben von Robert Löschner Welche hatten gesagt : Wenn man zum Katschutz machen will, da könnte man sich die Musterung ersparen und man müsste nicht hin. Die hatten recht. MAn kann sich durchaus bereits vor der Musterung für den KatS freistellen lassen. Aber warum sollte man das tun? Vielleicht muß man ja gar nicht, weil untauglich? Mein Tip: Musterung abwarten. Danach Entscheiden entweder Freistellung oder Wehrdienst. Dabei aber beachten, daß es in der heutigen Zeit bei der geforderten uneingeschränkten beruflichen Mobilität sein kann, daß die sechs Jahre im KatS sehr lang und damit zu einer beruflichen Karrierebremse werden können. Ich empfehle deshalb im Zweifel immer, die 9 Monate (entweder Wehr- oder Zivildienst) hinter sich zu bringen, dann ist man diesbezüglich vollkommen frei. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
| |||||
| Autor | Phil8ip 8P., Bretten / | 335157 | |||
| Datum | 16.04.2006 21:27 | 8632 x gelesen | |||
| Nur nochmal zur Klarstellung, weil das in dem link nicht berücksichtigt war: Katastrophenschutz ist KEIN Zivil- (Ersatz-)dienst. Grüße, Philip Feuer und Flamme: www.feuerwehr-bretten.de | |||||
| |||||
| Autor | Stef8an 8P., Betzenstein / | 335156 | |||
| Datum | 16.04.2006 21:26 | 8862 x gelesen | |||
| Servus Robert! Ich leiste selbst Ersatzdienst in meiner Heimatwehr, dieser dauert 6 Jahre, wobei du pro Jahr 80 Stunden leisten musst. Also für einen engagierten Feuerwehrler keine große Sache. Kann das ganze nur weiterempfehlen!!! Zu Deinen Fragen: 1. Wenn Du ausgemustert wirst (d.h. T3 oder "schlechter"), musst du keinerlei Dienst ableisten, auch keinen Zivildienst/Ersatzdienst 2. Gemustert wirst Du auf jeden Fall, auch wenn du verweigern willst oder Ersatzdienst leisten willst Hoffe ich konnte dir weiterhelfen. Finde persönlich, dass Ersatzdienst weit mehr Sinn macht als zum Bund zu gehen. Gruß Stefan | |||||
| |||||
| Autor | Thor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / | 335155 | |||
| Datum | 16.04.2006 21:25 | 8909 x gelesen | |||
| Moin, also zur Zeit sieht's in etwa so aus: 1/4 Bund, 1/4 Zivi, 1/4 ausgemustert, 1/4 von der Bw nicht einberufen. Ebenfalls geht Ausbildung/Studium nun per default als Rückstellung durch. Zunächst kommt erstmal unabhängig vom Dienstwunsch die Musterung, neuerdings kommt man schon mit T3 drumrum, weil da schlichtweg auf die Einberufung verzichtet wird. Also ein wenig Rückenleiden, beim Fußball das Knie ramponiert oder 'ne Lebensmittelallergie und man ist raus. Allerdings sollte der Musterungsarzt das schon feststellen können bzw. man vom Hausarzt entsprechende Atteste mitbringen. Wenn du als nicht (T5) oder eingeschränkt verwendbar (T3, T6) eingestufst wirst, gilt das für alle Bereiche, egal ob Zivi oder Bund oder KatS. Geschrieben von Robert Löschner Welche hatten gesagt : Wenn man zum Katschutz machen will, da könnte man sich die Musterung ersparen und man müsste nicht hin. AFAIK kann dann der Teil zur Eignungsfeststellugn entfallen, wo die BW herausfinden will, was du bei denen am besten für'n Job machen kannst. Ist 'ne Art Reaktionstest und Körpergrößenvermessung etc.. Brauchte ich als Zivi dann nicht... ciao, | |||||
| |||||
| Autor | Phil8ip 8P., Bretten / | 335152 | |||
| Datum | 16.04.2006 21:23 | 8924 x gelesen | |||
Geschrieben von Robert LöschnerUnd zwar kann man ja wählen ob man zur Bundeswehr geht oder einen Ersatzdienst / Zivildienst ableistest, aber wenn man in der FW is kann man auch Katastrophenschutz oder THW oder DRK und sonstiges machen... Nur mal zur Klarstellung: Katstrophenschutz ist kein Ersatzdienst, je Verpflichtung zur Mitwirkung im KatS bewirkt nur eine Freistellung vom Wehr- oder Ersatzdienst. Geschrieben von Robert Löschner Welche hatten mir gesagt: RICHTIG. Raus ist Raus. Geschrieben von Robert Löschner Welche hatten zu mir gesagt: FALSCH. Raus ist Raus. Geschrieben von Robert Löschner Welche hatten gesagt : Wenn man zum Katschutz machen will, da könnte man sich die Musterung ersparen und man müsste nicht hin. RICHTIG. Muss nicht, Sinn macht es trotzdem, denn wer nicht tauglich muss auch nicht Ersatzdienst leisten, muss sich somit auch nicht freistellen lassen. Geschrieben von Robert Löschner Welche hatten gesagt: wenn man zum katschutz will muss man auch zur musterung.. FALSCH. Grüße, Philip Feuer und Flamme: www.feuerwehr-bretten.de | |||||
| |||||
| Autor | Jose8f M8., Gütersloh / | 335149 | |||
| Datum | 16.04.2006 21:20 | 8816 x gelesen | |||
Geschrieben von Robert LöschnerWer kann mir weiterhelfen ? was stimmt nun ? Klick --------------------------------------------------- | |||||
| |||||
| Autor | Maxi8mil8ian8 S.8, Blaustein / | 335148 | |||
| Datum | 16.04.2006 21:20 | 8695 x gelesen | |||
| Schau doch mal im Internet. P.S. Wir haben eine Tolle Homepage: | |||||
| |||||
| Autor | Maxi8mil8ian8 S.8, Blaustein / | 335147 | |||
| Datum | 16.04.2006 21:18 | 8968 x gelesen | |||
| Hallo Robert Es ist so weit ich noch weiß so das du ein Alternative Sache machen kannst sich dann aber die Zeit verlängert.Ich glaube sogar mal gehört zu haben das man zur FW gehen kann aber eben über ein längeren Zeitraum.Und die musterung gilt glaube ich nur für den Bund. Aber wie gesagt sicher bin ich mir da nicht. Gruß Max P.S. Wir haben eine Tolle Homepage: | |||||
| |||||
| Autor | Robe8rt 8L., Lengefeld / | 335144 | |||
| Datum | 16.04.2006 21:04 | 10951 x gelesen | |||
| Tach ;-) Da ich jetzt auch bald mal die Entscheidung fällen muss was ich nun mache, wollte ich erstmal paar Fragen loswerden. Und zwar kann man ja wählen ob man zur Bundeswehr geht oder einen Ersatzdienst / Zivildienst ableistest, aber wenn man in der FW is kann man auch Katastrophenschutz oder THW oder DRK und sonstiges machen... Ich hatte da verschiedens gehört... Nun meine Fragen: Welche hatten mir gesagt: Wenn man ausgemustert werden würde bräuchte man GARNIX zu machen, keinen Ersatzdienst und keine Bundeswehr. Welche hatten zu mir gesagt: Wenn man ausgemustert werden würde, dann würde man NUR für Bundeswehr ausgemustert und man müsste einen Ersatzdienst/Zivildienst ableisten.. Welche hatten gesagt : Wenn man zum Katschutz machen will, da könnte man sich die Musterung ersparen und man müsste nicht hin. Welche hatten gesagt: wenn man zum katschutz will muss man auch zur musterung.. Wer kann mir weiterhelfen ? was stimmt nun ? MKG. Robert Wir werden Nachts aus den Schönsten Träumen gerissen,um so machen Alptraum zu erlebn | |||||
| |||||
|
| zurück |