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Thema | Schöneck will JA-Funktionär aus der Ortsfeuerwehr ausschließen | 7 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 887426 | |||
Datum | 04.04.2024 23:25 | 2863 x gelesen | |||
oha - bin gespannt wie das ausgeht MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 887431 | |||
Datum | 05.04.2024 08:25 | 2020 x gelesen | |||
Die Mitgliedschaft in der Ortsfeuerwehr soll nicht mit der JA-Mitgliedschaft zu vereinbaren sein, sagt anscheinend auch das Innenministerium. Im Landtag aber dürfte er wohl noch sitzen. Das sind so die Feinheiten, wo zumindest ich nicht mehr so ganz nachvollziehen kann, aus welcher Richtung/welchen Richtungen derzeit konkret am gröbsten (oder dümmsten) an unserer Demokratie und an der Zufriedenheit mit Staat und Politik gegraben wird. Und wenn der Typ in 2-3 Monaten wieder weiterlöschen darf, hat man die, die man doch eigentlich bekämpfen mag, mal wieder etwas gestärkt und beworben. "Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen" (Didi Hallervorden) | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Freudenberg / NRW | 887436 | |||
Datum | 06.04.2024 08:18 | 1424 x gelesen | |||
Auszug aus dem Artikel Zitat:Bürgermeisterin Rück. "Diese Vorwürfe müssen wir schon ernst nehmen. Das hat mich sehr beschäftigt." Innerhalb der Feuerwehr habe er sich nichts zuschulden kommen lassen, es habe keine Anhaltspunkte für eine rechtsextreme Gesinnung gegeben, sagte sie. Was zählt mehr? Das was er macht, oder das was man vermutet, was er machen könnte? | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Freudenberg / NRW | 887437 | |||
Datum | 06.04.2024 08:18 | 1289 x gelesen | |||
Auszug aus dem Artikel Zitat:Bürgermeisterin Rück. "Diese Vorwürfe müssen wir schon ernst nehmen. Das hat mich sehr beschäftigt." Innerhalb der Feuerwehr habe er sich nichts zuschulden kommen lassen, es habe keine Anhaltspunkte für eine rechtsextreme Gesinnung gegeben, sagte sie. Was zählt mehr? Das was er macht, oder das was man vermutet, was er machen könnte? | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 887438 | |||
Datum | 06.04.2024 13:15 | 1194 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Sebastian K. Und wenn der Typ in 2-3 Monaten wieder weiterlöschen darf, hat man die, die man doch eigentlich bekämpfen mag, mal wieder etwas gestärkt und beworben. Ich denke das wird auch so kommen. Denn die "JA" ist in Hessen ja "nur" als sogenannter Verdachtsfall für eine extremistische Bestrebung eingestuft und wird deshalb beobachtet. Und wenn da auch noch so etwas kommt: Auszug aus dem Artikel Zitat: Bürgermeisterin Rück. "Diese Vorwürfe müssen wir schon ernst nehmen. Das hat mich sehr beschäftigt." Innerhalb der Feuerwehr habe er sich nichts zuschulden kommen lassen, es habe keine Anhaltspunkte für eine rechtsextreme Gesinnung gegeben, sagte sie. Er hat also wie jeder andere FA seinen Dienst gemacht und scheinbar während des Dienstes und in der Funktion als FA weder Parteiwerbung gemacht noch irgendein Gedankengut geäußert. Und schon wird es kompliziert. Geschrieben von Andreas K. Was zählt mehr? Das was er macht, oder das was man vermutet, was er machen könnte? Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Hier kommt es auf die politischen Vorgaben an. Nach meiner Meinung wieder mal blinder Aktionismus der im Endeffekt mehr Schaden als Nutzen bringen wird. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen | 887439 | |||
Datum | 06.04.2024 15:11 | 1228 x gelesen | |||
Das Schlimme ist eigentlich, die hier offensichtlich wieder vorherrschende Unkenntnis des Verwaltungsrechts. Am Ende kann ich jemanden aus der Feuerwehr nur ausschließen, wenn entsprechende Gründe vorliegen. Diese sind im HBKG und der Feuerwehrsatzung niedergeschrieben. Da steht unter anderem im HBKG: "Sie müssen für die Übernahme des Ehrenamtes persönlich geeignet sein und für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten." Also erstmal eine sehr unspezifische Vorgabe. Aus einer Feuerwehrsatzung: "..nachhaltige Verletzung der Pflicht zum kameradschaftlichen Verhalten und das aktive Eintreten gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung sowie die rechtskräftige Verurteilung wegen vorsätzlicher Brandstiftung oder einer anderen Straftat mit einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten" Und so sehen die meisten Satzung aus. Da bin ich mal gespannt, wie die das begründen wollen. Wird meiner Meinung nach ausgehen wie das Hornberger Schießen. Cheers! +++ Melden macht frei und belastet andere! +++ | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 887441 | |||
Datum | 07.04.2024 00:02 | 1107 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas K.Was zählt mehr? Die moralische Überlegenheit. Sorry ich bin da ziemlich desillusioniert. In unserem GG Art.5 steht noch so alter Quatsch mit freier Meinung, das ist vorbei. . "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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