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Thema | SoSi Ordnungsamt | 129 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 558407 | |||
Datum | 13.05.2009 20:43 | 29948 x gelesen | |||
Im Straßenverkehr sieht man immer öfter Fahrzeuge vom Ordnungsamt die optisch (mit Ausnahme der Beschriftung) 1:1 den Polizeifahrzeugen gleichen. Welchen Sinn hat das, oder anders; Wann nimmt das Ordnungsamt Sonder und Wegerechte in Anspruch? so oder ähnlich Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 558416 | |||
Datum | 13.05.2009 21:40 | 24510 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas Middeke Im Straßenverkehr sieht man immer öfter Fahrzeuge vom Ordnungsamt die optisch (mit Ausnahme der Beschriftung) 1:1 den Polizeifahrzeugen gleichen. ... weil auch der Gesetzgeber immer mehr polizeiliche Aufgaben auf die kommunalen Ordnungsbehörden abgeschoben hat. U.a. eben auch Absperrmaßnahmen und Sicherungsmaßnahmen und Eingriffe im fließenden Verkehr. Und anscheinende bestehen da Probleme mit der Durchsetzung hoheitlicher Eingriffsbefugnisse mit z.B. quergestelltem orangenem Gelblicht-Fzg. zu Absperrung (anscheinend nicht hinreichend respektiert) -> Blaulicht und polizeiähnliche Farbgebung. Ähnliches Problem hat ja die BAG mit dem Anhalten von LKws zu Kontrolle -> auch da: Blaulicht. Dreht sich also primär um § 38 (2) StVO. Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 558440 | |||
Datum | 13.05.2009 23:33 | 23402 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas MiddekeIm Straßenverkehr sieht man immer öfter Fahrzeuge vom Ordnungsamt die optisch (mit Ausnahme der Beschriftung) 1:1 den Polizeifahrzeugen gleichen. Immerhin ist das Ordnungsamt die "Orts-Polizeibehörde". Manuel | |||||
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Autor | Sand8ro 8P., Teisnach / Bayern | 558441 | |||
Datum | 13.05.2009 23:43 | 23619 x gelesen | |||
Hallo, Ersetzt im Prinzip, wie früher, die "Dorf-Polizei-Stationen" oder Wohnblockpolizisten (nicht falsch verstehen) Bloß das man diese Form des Ordnungsamtes nur in größeren Städten finden wird mfg | |||||
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Autor | Davi8d D8., Kerpen / NRW | 558457 | |||
Datum | 14.05.2009 08:23 | 23390 x gelesen | |||
Geschrieben von Sandro PlötzErsetzt im Prinzip, wie früher, die "Dorf-Polizei-Stationen" oder Wohnblockpolizisten (nicht falsch verstehen) Hierbei fällt mir leider ein massives Problem auf. Meines Erachtens ist immer öfter feststellbar, dass einem Großteil der Außendienstbeschäftigten der Ordnungsämter die persönliche und fachliche Eignung für die von Dir genannten Aufgaben zu fehlen scheint. Dies bemerke ich besonders in der Art und Weise, wie bei Kontrollen und Verwarnungen mit dem Bürger umgegangen wird. Ähnliche Verhaltensweisen sind bei den Beschäftigen der Landes- und Bundespolizei nur selten feststellbar. Ich habe die Vermutung, dass hier die Kommunen gefragt sind, eine härtere Personalauswahl zu treffen und bessere (Aus-)Bildungsangebote für ihre Ordnungsbeamten zu schaffen. - Just my two cents - Mit kameradschaftlichen Grüßen David Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder | |||||
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Autor | Dani8el 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden-Württemberg | 558459 | |||
Datum | 14.05.2009 09:14 | 23350 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas MiddekeIm Straßenverkehr sieht man immer öfter Fahrzeuge vom Ordnungsamt die optisch (mit Ausnahme der Beschriftung) 1:1 den Polizeifahrzeugen gleichen. Na toll. da sind Irritationen der Bürger ja vorprogrammiert! Hab ich so noch nie gesehen. Zumal mittlerweile auch das THW immer öfter die Grundfarbe weiß/silber wählt und nur noch teilweise blaue Folien aufklebt. Andererseits war seither der Zoll den grünen POL-Autos ähnlich. Aber der Bürger wird auf jedenfall verwirrt. Zumal ja mittlerweile fast jeder Blaulichter drauf hat. Stadtwerke, Verkehrsbetriebe... Feuerwehr. Schnell. Professionell. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern | 558618 | |||
Datum | 14.05.2009 19:48 | 23124 x gelesen | |||
Die Entwicklung schreitet da leider fort ... jüngst sah ich eine Reportage über die "Stadtpolizei Frankfurt/Main" ... gleiche Uniform wie die echte POL, blaue oder silberne Sternchen auf der Schulter wie die echte POL, scharfe Wumme am Gürtel, "Streifen"wagen mit SoSi und Beschriftung Stadtpolizei ... Diese "Version 2.0 des Ordnungsamts-Falschparker- und Kippenwegwerfkontrolleurs" ist von richtigen Polizisten nur am Ärmelabzeichen zu unterscheiden und zeichnete sich durch neunmonatige Ausbildung (na toll!) und (zumindest die zwei "Profis" in der Reportage) ein besonders provozierendes Auftreten und unfreundliche Ausdrucksweise aus. Eintrag in mein Notizbuch: Künftig einen Bogen um FFM machen .... Manchmal bin ich sehr dankbar, dass Bayern da ein ganz klein wenig konservativer ist ;-) Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken ! Gruß, Alexander "Truthahn" Rosenthal | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 558627 | |||
Datum | 14.05.2009 20:08 | 22543 x gelesen | |||
Für BW gilt: §59 PolG BW Die Organisation der Polizei umfaßt 1. die Polizeibehörden, 2. den Polizeivollzugsdienst mit seinen Beamten (Polizeibeamte). § 66 PolG BW Allgemeine sachliche Zuständigkeit. (1) Die sachliche Zuständigkeit der Polizeibehörden wird von dem fachlich zuständigen Ministerium im Einvernehmen mit dem Innenministerium bestimmt. (2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind die Ortspolizeibehörden sachlich zuständig. (3) Das fachlich zuständige Ministerium kann im Einvernehmen mit dem Innenministerium bestimmen, daß Aufgaben der Ortspolizeibehörden durch Verwaltungsgemeinschaften erfüllt werden. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 558647 | |||
Datum | 14.05.2009 21:28 | 22930 x gelesen | |||
....tja und wir "streiten" uns im Forum über SoSi für (Orts-)Wehrführung und (etwas OT für ein Feuerwehrforum) über die Einführung eines ganz scharfen Waffengesetzes. Das Leben ist also (Gott sei Dank) doch nicht ganz schwarz oder weiss........... ........SoSi um Hundehalter und Falschparker zu jagen, aber kein SoSi für den Einsatzleiter der Feuerwehr. .......Waffen für ein Euro Jobber Kapos/Hipos in South Central FFM aber absolutes Verbot für Sportler die seit X Jahren verantwortungsvoll Ihrem Sport nachgehen. Da wünscht man sich doch die Streitereien um Hohlstrahlrohre und SA-Formstabiel zurück..... ________________________________________________ Gruß Daniel | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 558659 | |||
Datum | 14.05.2009 22:29 | 22858 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel Gehlen SoSi um Hundehalter und Falschparker zu jagen, aber kein SoSi für den Einsatzleiter der Feuerwehr ... sorry: Unsinn ! An einem Dienstfahrzeug gibt es für den Leiter der Feuerwehr (wenn Du das mit EL meinst) m.W. in keinem Bundesland Problem. Nict erwünscht sind in einigen Bundesländern Privatfahrzeuge mit SoSi. Könnte man jetzt argumentieren: wenn die Gemeinde (nicht "xy") meint, dass "xy" für den Einsatzerfolg der Fw unersetzlich ist, dass muss Sie ihm halt ein Dienst-Kfz stellen ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 558660 | |||
Datum | 14.05.2009 22:42 | 23047 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel Weiss Na toll. da sind Irritationen der Bürger ja vorprogrammiert! Hab ich so noch nie gesehen. ... was soll da irritierend sein ? Fahrzeug mit laufendem Blaulicht und Signal nimmt Wegerecht nach § 38 StVO in Anspruch - da ist egal ob das Auto rot, blau-silber, grün-weiss oder rosa-blassblau-gescheckt ist - Wegerecht ist Wegerecht - also Platz machen. Das Klappte hier zweitweise sogar mit einen blass-orangenem Auto mit SoSi (ex KatS in verblasster Originalfarbe ohne Beschriftung) recht gut ... wenn man das mit einem einsames Blaulicht und Bosch-Horn relativiert) Gleiches gilt für Blaulicht ohne Horn am stehenden Fahrzeug: da steht irgendwas ungünstig im Weg oder ist sogar ganz gesperrt - Vorsicht - langsam ... Auch da ist das Fahrzeugdesign doch egal ... Geschrieben von Daniel Weiss Zumal ja mittlerweile fast jeder Blaulichter drauf hat. Stadtwerke, Verkehrsbetriebe... ... "mittlerweile" ist bei unserem Gasversoger hier solange ich in der Feuerwehr bin ... was jetzt auf die 30 Jahre zugeht, war an meinem damaligen Arbeitsort (Großstadt) auch vor 20 Jahren bei Verkehrbetriebe - Notdienst und auch beim Gasversorger so und sogar mein damaliger Arbeitgeber (der mit dem magentafarbenem T) hatte Fahrzeuge mit SoSi ... Also alles nichts wirklich neues ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8H., Stadtlohn / NRW | 558664 | |||
Datum | 14.05.2009 23:29 | 22828 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayer... "mittlerweile" ist bei unserem Gasversoger hier solange ich in der Feuerwehr bin ... was jetzt auf die 30 Jahre zugeht, war an meinem damaligen Arbeitsort (Großstadt) auch vor 20 Jahren bei Verkehrbetriebe - Notdienst und auch beim Gasversorger so und sogar mein damaliger Arbeitgeber (der mit dem magentafarbenem T) hatte Fahrzeuge mit SoSi ... Hm, ich kenne Fahrzeuge von städtischen Versorgungsunternehmen eigentlich nur mit orangenen/gelben Kennleuchten, aber nicht blauen... Der gesamte Beitrag ist ausschließlich meine private Meinung ! | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 558667 | |||
Datum | 14.05.2009 23:34 | 22814 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander Rosenthalgleiche Uniform wie die echte POL, blaue oder silberne Sternchen auf der Schulter wie die echte POL, scharfe Wumme am Gürtel, "Streifen"wagen mit SoSi und Beschriftung Stadtpolizei ... Hallo, wieviel Monate beträgt denn die Ausbildung der Kollegen der Feuerwehr? Sind für mich als BF-Angehöriger die Kollegen der FF die Version 2.0 der Fassadenwäscher und Traktortragkraftspritzenbrigade??? ... also manchmal bleibt einem auch nach 40 Jahren Feuerwehr die Spucke weg ... Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 558669 | |||
Datum | 15.05.2009 00:18 | 22951 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeifferwieviel Monate beträgt denn die Ausbildung der Kollegen der Feuerwehr? In der Laufbahngruppe, in der ein PVB in NRW anfängt: 24 Monate plus Studium. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 558670 | |||
Datum | 15.05.2009 00:30 | 22775 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Geschrieben von Andreas Bräutigam In der Laufbahngruppe, in der ein PVB in NRW anfängt: 24 Monate plus Studium. Hallo, und bei der FF? Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 558672 | |||
Datum | 15.05.2009 00:35 | 22641 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Gehlen........SoSi um Hundehalter und Falschparker zu jagen Käse... Das OA übernimmt Aufgaben, die in anderen Komunen von der Landespolizei übernommen werden... Geschrieben von Daniel Gehlen Waffen für ein Euro Jobber Kapos/Hipos Doppelt Käse...Ein Kapo ist kein Hipo und ein Hipo erstrecht kein 1-Eurojobber... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 558683 | |||
Datum | 15.05.2009 05:21 | 22922 x gelesen | |||
Morgen, Geschrieben von Christian Holland Hm, ich kenne Fahrzeuge von städtischen Versorgungsunternehmen eigentlich nur mit orangenen/gelben Kennleuchten, aber nicht blauen... Hier mal nur "unsere" örtliche Auswahl: EnBW 1 EnBW 2 SSB 1 SSB 2 SSB 3 SSB 4 Gruß Andi | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 558698 | |||
Datum | 15.05.2009 08:54 | 22646 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Thomas Middeke Im Straßenverkehr sieht man immer öfter Fahrzeuge vom Ordnungsamt die optisch (mit Ausnahme der Beschriftung) 1:1 den Polizeifahrzeugen gleichen. Interessanterweise waren die Fahrzeuge des "Kommunalen Ordnungsdienst (KOD)" in Mannheim erst mit " Blaulichtern ", später dann mit " Gelblichtern " ausgestattet. Ein Gerichtsurteil soll die Ausstattung mit Blaulichtern verboten haben ? Zum "Radfahrerjagen" auf den Planken oder der Breiten Strassen reichen reichen wohl Gelblichter aus ;-)) Oder doch nicht ? Mich haben sie nicht gekriegt ;-))) Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Phil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland | 558699 | |||
Datum | 15.05.2009 08:58 | 22850 x gelesen | |||
Wobei die BAG, das Blaulicht erst mit der Übernahme der hoheitlichen Aufgabe der Überwachung der LKW Maut erhalten hat. Vorher war der rechtliche Rahmen nicht gegeben. Gruß Philip | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 558704 | |||
Datum | 15.05.2009 09:26 | 22598 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Andreas Rometsch SSB 3 Ich frag mich, was ne Straßenbahn macht, wenn der hier von hinten mit Sosi kommt? Sich mal kurz neben das Gleis stellen? Und für alle, die es nicht merken: Das ist net ernst gemeint! Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | Davi8d D8., Kerpen / NRW | 558705 | |||
Datum | 15.05.2009 09:28 | 22568 x gelesen | |||
Um den gleichen Ausbildungstand zu bekommen? Ca. 5-10 Jahre, je nach Privatleben... ;-) *duck und renn* Mit kameradschaftlichen Grüßen David Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder | |||||
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Autor | Jürg8en 8W., Lauda-Königshofen / Baden-Württemberg | 558707 | |||
Datum | 15.05.2009 09:48 | 22746 x gelesen | |||
Wollte nur kurz darauf hinweisen, wer überhaupt die Polizei ist: Die Organisation der Polizei umfaßt - die Polizeibehörden, (Ordnungsamt) - den Polizeivollzugsdienst mit seinen Beamten (Polizeibeamte). Allgemeine Polizeibehörden sind: die obersten Landespolizeibehörden, die Landespolizeibehörden, die Kreispolizeibehörden, die Ortspolizeibehörden. (Ordnungsamt) Die eigentliche Polizei ist das Ordnungsamt. Die Kollegen in Grün sind der Polizeivollzugsdienst (Der Polizeivollzugsdienst nimmt - vorbehaltlich anderer Anordnungen der Polizeibehörde - die polizeilichen Aufgaben wahr, wenn ein sofortiges Tätigwerden erforderlich erscheint) Somit ist doch klar, warum auch das Ordnungsamt als Polizei SoSi hat. Es gehört somit auch zu BOS. Alles nachzulesen im PolG BW. gruß | |||||
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Autor | Marc8el 8L., Burgdorf/ Han / Niedersachsen | 558714 | |||
Datum | 15.05.2009 10:45 | 22491 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander Rosenthal"Stadtpolizei Frankfurt/Main" Und ich hab mich damals noch gewundert, warum es in FFM eine Stadtpolizei gibt! Übrigens konnte mir seinerzeit nicht einmal meine einheimische Begleitung den Unterschied erklären. 47% aller deutschen Frauen würden gern mit einem Feuerwehrmann schlafen. (Quelle: Stern NEON Ausgabe April/07) | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen | 558723 | |||
Datum | 15.05.2009 11:10 | 22483 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen WiedermannWollte nur kurz darauf hinweisen, wer überhaupt die Polizei ist: Das mag so in BW formuliert sein. In NDS liest sich das anders: § 87 Polizeibehörden (1) Die Polizei ist eine Angelegenheit des Landes. (2) Polizeibehörden sind: 1. das Landeskriminalamt, 2. die Polizeidirektionen und 3. die vom Innenministerium durch Verordnung bezeichneten Polizeidienststellen (§ 91 Abs. 1). Und: § 96 Allgemeine Verwaltungsbehörden (1) Aufgaben der Gefahrenabwehr nehmen 1. die Gemeinden, 2. die Landkreise und 3. die Polizeidirektionen als allgemeine Verwaltungsbehörden wahr. Und schon haben wir eine ganz andere Lösung, die aber an der Möglichkeit der Ausstättung von Fahrzeugen der "allgemeinen Verwaltungsbehörden" mit SoSi - Anlagen nichts ändert. MfG Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 558725 | |||
Datum | 15.05.2009 11:15 | 22481 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen Wiedermann
Ein Blick über den Tellerrand kann Klarheit schaffen und Argwohn beschwören. Hier zumindest fällt mir mal gar nichts ein wann das Ordnungsamt mit SoSi fahren sollte...und das ist gut so... Feuerwehr mit Wasser im Schlauch Polizei mit Knarre für die bösen Buben Ordnungsamt für die Papierwegwerfer ich liebe meine (reiche) Provinz! PS Energieversorger mit SoSi kann ich 100% verstehen. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 558726 | |||
Datum | 15.05.2009 11:19 | 22347 x gelesen | |||
Moin, in Frankfurt herrscht tatsächlich eine etwas andere Situation wie im Rest unseres schönen Bundeslandes. Dass dir niemand den Unterschied erklären konnte mag damit zusammen hängen das es in FFM fast keinen mehr gibt. Siehe auch Geschrieben von hier. Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 558727 | |||
Datum | 15.05.2009 11:32 | 22473 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Middekeich liebe meine (reiche) Provinz! Und das OBG NW gilt bei Euch nicht? Oder nur der Teil mit dem weggeworfenen Papier? Oder sind die PVB des Landrates so unterbeschäftigt, dass sie, entgegen den Großstädten, immer noch die Aufgaben der Ordnungsbehörde mitmachen können? Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz | 558733 | |||
Datum | 15.05.2009 11:57 | 22511 x gelesen | |||
Hallo, das dir nichts einfällt weshalb die Ordnungsbehörden mit SoSi fahren sollten liegt wahrscheinlich hauptsächlich daran das dir die Zuständigkeiten nicht vollkommen bekannt sind. Quer durch die Bundesrepuplik nimmt die Polizei Aufgaben wahr für die auf dem Papier die Kommunen zuständig sind. Das Problem beim Bekanntheitsgrad und der Akzeptanz bei den Bürgern liegt darin begründet das sich viele Kommunen sperren diese Aufgaben im proffesionellen Rahmen wahrzunehmen und Bürgermeister wollen wiedergewählt werden. Polizeipräsidenten haben das Problem nicht. Gruß, Sebastian | |||||
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Autor | Hilm8ar 8K., Köln / NRW | 558736 | |||
Datum | 15.05.2009 12:14 | 22464 x gelesen | |||
Hallo Bernhard, zumindestens waren Sie früher in Rheinland-Pfalz verboten. wie das aktuell bzw. in anderen Bundesländern aussieht kann ich nicht sagen. Hier in Köln kenne ich nur entsprechende Fahrzeuge mit Gelblichtern. mfG Hilmar | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 558739 | |||
Datum | 15.05.2009 12:38 | 22055 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marcel Lüdtke Und ich hab mich damals noch gewundert, warum es in FFM eine Stadtpolizei gibt! Übrigens konnte mir seinerzeit nicht einmal meine einheimische Begleitung den Unterschied erklären. Dabei ist es gar nicht sooo schwer, entsprechende Informationen zu finden ... schon der erste Treffer bei Google mit "Stadtpolizei Frankfurt" führt hier hin ... klick Gruß Markus | |||||
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Autor | Alex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern | 558740 | |||
Datum | 15.05.2009 12:43 | 22341 x gelesen | |||
Das mag für BaWÜ gelten; BY unterscheidet zwischen Sicherheits- und Ordnungsbehörden auf der einen Seite (nach dem Landesstraf- und Vollzugsgesetz die Gemeinden, Landkreise, Regierungen und das STMI) und der Polizei. Und manche Sachen darf eben nur die POL, z.B. die Ausübung unmittelbaren Zwanges oder die Gefahrenabwehr mit Waffengewalt. Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken ! Gruß, Alexander "Truthahn" Rosenthal | |||||
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Autor | Alex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern | 558741 | |||
Datum | 15.05.2009 12:45 | 22455 x gelesen | |||
Der Vergleich mit der FF hinkt etwas ... Stadtpolizei = hauptberuflich, also so richtig für Geld, also wäre da eher der Vergleich mit der Landespolizei oder mit BFen hinsichtlich der Ausbildungsdauer hinreichend ... und da sind neun Monate eher dürftig. Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken ! Gruß, Alexander "Truthahn" Rosenthal | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 558742 | |||
Datum | 15.05.2009 12:47 | 22464 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Böntgendas dir nichts einfällt weshalb die Ordnungsbehörden mit SoSi fahren sollten liegt wahrscheinlich hauptsächlich daran das dir die Zuständigkeiten nicht vollkommen bekannt sind Stimmt. Ich habe das Pol.§ und mit dem quer überflogen. Gebracht hat das alles nix, erklärt wurde das hier aber recht gut. Für mich bleibt die Ordnungs-Stadt-Gemeinde-polizei mit SoSi jedoch das erstausrückende H-TLF m. formfestem SA und Gelenkarm vom Ordnungsamt. Mit gutem Willen kann ich erkennen das Städte versuchen die gestrichene Polizeistellen (also die echten) mit hauseigenen Mitteln aufzufangen. ich bin wohl zu blöd, ist aber egal *schulterzuck* Vielen Dank für die Antworten! Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Helm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern | 558744 | |||
Datum | 15.05.2009 12:57 | 22366 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Alexander Rosenthal Und manche Sachen darf eben nur die POL, z.B. die Ausübung unmittelbaren Zwanges oder auch die Feuerwehr! in Bayern MkG Helmut | |||||
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Autor | Alex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern | 558746 | |||
Datum | 15.05.2009 13:00 | 22290 x gelesen | |||
naja mir ging es ja eher um die Waffengewalt ... du hast mich etwas "knapp" zitiert ;-) Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken ! Gruß, Alexander "Truthahn" Rosenthal | |||||
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Autor | Helm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern | 558748 | |||
Datum | 15.05.2009 13:09 | 22327 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander Rosenthalnaja mir ging es ja eher um die Waffengewalt ...geschrieben hast Du aber beides. Geschrieben von Alexander Rosenthal du hast mich etwas "knapp" zitiert ;-)Bewust, da Waffengewalt ja für uns nicht (legal) anwendbar ist. MkG Helmut | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 558750 | |||
Datum | 15.05.2009 13:13 | 22464 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander RosenthalStadtpolizei = hauptberuflich, also so richtig für Geld, also wäre da eher der Vergleich mit der Landespolizei oder mit BFen hinsichtlich der Ausbildungsdauer hinreichend ... und da sind neun Monate eher dürftig. Warum? Das Aufgabenspektrum ist im Vergleich zumk Polizeivollzugsdienst deutlich eingeschränkter. Warum also die aufwendige 24monatige Ausbildung (und je nach Bundesland plus Studium) finanzieren, wenn für die Aufgaben die wirklich erledigt werden müssen auch eine kürzere Ausbildung ausreicht? Das ist mittelbar eine Auswirkung der zweigeteilten Pol-Laufbahn. Der PolBeamte (neu) der zwingend im gD ist und auch noch die Kosten für ein Studium auf Staatskosten verursacht (Kosten für seine Bezüge in dieser Zeit, Kosten für Hochschule,...) ist schlicht für viele Aufgaben die früher der mD-Pol mit seiner Ausbildung ohne Studium wahrgenommen hat zu teuer. Ich habe diese Zweiteilung nie verstanden. Kla. Bezüge sind von Anfang an höher, da jeder mindestens als PK besoldet wird. Aber das was da dran hängt ist für mich aus Steuerzahlersicht purer Unfug. Die Konsequenz aus steigenden Kosten für Polizeivollzugsbeamte die nur noch gD und hD kennen ist die Reduzierung absolut und der Ersatz durch billigere, angestellte Kräfte mit eingeschränktem Aufgabenspektrum und einfacherer Ausbildung. Und dies ohne, daß dadurch das Sicherheitsniveau für den Bürger erkennbar sinkt. Auch die sonstige Ausbildung für den Polizeivollzugsdienst ist vergleichsweise umfangreich, da die Pol eben als Ausputzer für andere Behörden herhalten muß, die sich dafür Ruf- oder Bereitschaftsdienste sparen. Das Ergebnis in der Praxis ist i.d.R. auch nicht berauschend, da kein Mensch die Fachgebiete von zig Behörden auch nur halbwegs sicher beherrschen kann. Wer ab und zu dann mit den Kollegen in grün/ blau in Fachfragen die man selbst aus Interesse sicher beherrscht zu tun hat weiß, was ich meine. Da wäre weniger an Ausbildung und an Aufgaben manchmal mehr. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 558759 | |||
Datum | 15.05.2009 13:47 | 22401 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas MiddekeGebracht hat das alles nix, erklärt wurde das hier aber recht gut. wie die Feuerwehr, so das Ordnungsamt *g* Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 558775 | |||
Datum | 15.05.2009 14:56 | 22296 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Jürgen Wiedermann Somit ist doch klar, warum auch das Ordnungsamt als Polizei SoSi hat. Es gehört somit auch zu BOS. nicht ganz. Wer zu den BOS gehört (und das ist nur für den BOS-Funk relevant...) steht in §4(1) der BOS-Funkrichtlinie. Da sind die kommunalen Polizeibehörden nicht dabei. Wer blaues Blinklicht haben darf (und dann auch ein Einsatzhorn haben muss!) steht in §52(3) StVZO. Dafür muss man aber nicht BOS sein. Das Kriterium für blaues Blinklicht und Einsatzhorn ist auch nicht "Polizei" sondern "Vollzugsdienst der Polizei". (Demnach müssten auch die kommunalen Polizeibehörden eine Ausnahmegenehmigung haben?) Gruß, Henning | |||||
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Autor | Alex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern | 558777 | |||
Datum | 15.05.2009 15:05 | 22311 x gelesen | |||
Bei euch ist die POL nur noch gD oder hD ??? Der mD wurde bei euch wohl abgeschafft ? Das ist hart ... Unsere Bayern-Sheriffs sind nach wie vor zu einem sehr gesunden Anteil mD, lediglich der PHM+Z bewegt sich gehaltlich ungefähr in der Kategorie eines PK. Und mit dem Gehalt im mD der POL lässt es sich (vielleicht außerhalb der Ballungsräume München und Nürnberg) auch recht komfortabel leben. Beispiele: Polizeiobermeister/in (POM), Besoldungsgruppe A8, Steuerkl. III, 27 Jahre, verheiratet, keine Kinder, netto ca.: 2.110,-- EUR Polizeihauptmeister/in (PHM), Besoldungsgruppe A9, Steuerkl. III, 31 Jahre, verheiratet, 1 Kind, netto ca.: 2.388,-- EUR Meine Meinung: Eine Ergänzung durch Ordnungsamtsgendarmen (verm. gar nur Angestellte, keine Beamte) mit Schnellkurs für den Schußwaffengebrauch halte ich nach wie vor für bedenklich. Wer mit derart umfangreichen Rechten und Befugnissen versehen wird, sich u.U. täglich mit der Einschränkung von Grundrechten befassen muss und sich im juristisch stets auch angreifbaren Bereich beruflich befasst muß eine ordentliche und sattelfeste Ausbildung hinter sich haben. Mit ein Grund, weshalb die in Bayern mögliche Sicherheitswacht durchaus auch kritisch gesehen. Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken ! Gruß, Alexander "Truthahn" Rosenthal | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 558795 | |||
Datum | 15.05.2009 15:53 | 22205 x gelesen | |||
Aus dem Forum....... ......Orts-(Brandmeister, Kommandant,)Wehrführer = "Vortänzer" mit Räum- und Streupflicht, Maibaumaufstellungsorganisator,..... (zugegeben, diese Vorurteile sind manchmal nicht unbegründet, aber bei Forderung nach SoSi für Privatfahrzeuge für manche Führungskräfte kommen diese Argument immer). ________________________________________________ Gruß Daniel | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 558801 | |||
Datum | 15.05.2009 16:04 | 22178 x gelesen | |||
Zitat Lüder: Käse... Das OA übernimmt Aufgaben, die in anderen Komunen von der Landespolizei übernommen werden... .....kommt aber in den meisten "Dokus" (Kabel1, RTL2) oft nicht so rüber. Da scheinen die meisten Parkplatzwächter profihafter. Und auch meine "privaten" Erfahrungen bestätigen diesen Eindruck (ja, das ist rein subjektiv). Zitat Lüder: Doppelt Käse...Ein Kapo ist kein Hipo und ein Hipo erstrecht kein 1-Eurojobber... ......(**zurüchruder**) sorry, war etwas überzeichnet und auch von diversen Dokus aus dem TV beeinflusst. Aber wenn ich mir den ein oder anderen offiziellen, behördlichen Waffenträger anschaue.......... ________________________________________________ Gruß Daniel | |||||
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Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 558804 | |||
Datum | 15.05.2009 16:38 | 22294 x gelesen | |||
Die gesetzlichen Befugnisse der oAmt-Angestellten werden durch den jeweiligen Innenminister der Landes festgelegt. Es kann dabei durchaus zu Unterschieden zwischen den einzelnen Bundesländern kommen. Ist im Grunde wie bei Feuerwehrs ;-) In Hessen können Städte und Gemeinden für bestimmte eigene Aufgeben, sowie für die generelle Aufgabe der Gefahrenabwehr Hilfspolizeibeamte (Ordnungspolizeibeamte) bestellen. Dies ist unter der CDU in Hessen durchgesetzt worden ;-) Festgehalten ist dies im § 99 des Hessischen Gesetz für Sicherheit und Ordnung (HSOG) geregelt. Besagte Personen können kommunale Angestelle oder auch Beamte sein. Im Rahmen der in der Bestellungsverfügung festgelegten Aufgaben, sowie zur Gefahrenabwehr haben Hilfspolizeibeamten (Ordnungspolizeibeamte) die Befugnisse von Polizeivollzugsbeamten. Die Fahrzeuge und Dienstuniformen der kommunalen Ordnungsbehörden müssen sich in Farbgebung und Ausstattung nicht von denen der hessischen Landespolizei unterscheiden. Weiterhin ist eine Bewaffnung der Bediensten möglich (siehe Frankfurt am Main). Uniformierte Bedienstete der kommunalen Ornungsbehörden handeln im Rahmen ihrer Aufgaben (z.B. zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten) hoheitlich wie Polizeivollzugsbeamte. In RLP und NRW ist das nicht so (jedenfalls kenn ich keine Gesetzgebung in diese Richtung) Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 558814 | |||
Datum | 15.05.2009 18:22 | 22350 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander RosenthalBei euch ist die POL nur noch gD oder hD ??? Nicht bei uns. Aber z.B. in NRW. Das Ergebnis ist dann, daß Du nachher im Streifenwagen zwei Beamte mit Abschluß Dipl-Verwaltungswirt (FH Pol) (oder neudeutsch irgend einem Bacherlos-Zeugs) sitzen hast. Wozu man für diese Tätigkeit diese Ausbildung braucht ist mir unklar. Und vermutlich werden diese beiden Beamten genau eine Beförderung in ihrer Dienstzeit erfahren, vom PK zum POK. Das war es dann. Die selben Forderungen stellen auch die Untergliederungen des Beamtenbundes für andere Bereiche als die Polizei und andere Länder auf. Wirklich sinnvoll finde ich das vor allem als Steuerzahler nicht. Geschrieben von Alexander Rosenthal Eine Ergänzung durch Ordnungsamtsgendarmen (verm. gar nur Angestellte, keine Beamte) mit Schnellkurs für den Schußwaffengebrauch halte ich nach wie vor für bedenklich. Wer mit derart umfangreichen Rechten und Befugnissen versehen wird, sich u.U. täglich mit der Einschränkung von Grundrechten befassen muss und sich im juristisch stets auch angreifbaren Bereich beruflich befasst muß eine ordentliche und sattelfeste Ausbildung hinter sich haben. Na ja. In anderes westlichen Ländern macht die Polizei das selbe und die Ausbildung ist deutlich kürzer... Zumal auch die längste Ausbildung nicht in allen Bereichen sattelfest macht, sondern bestenfalls das Gefühl vermittelt daß es so sein. Das Ergebnis in der Praxis sieht dann ganz anders aus... Und sieh es sorum. Die Sicherungs-/ Wachausbildung bei der Bundeswehr ist noch wesentlich kürzer, die Waffen wesentlich gefährlicher und die Befugnisse (zumindest im Militärischen Sicherheitsbereich) die selben... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Marc8el 8L., Burgdorf/ Han / Niedersachsen | 558826 | |||
Datum | 15.05.2009 18:55 | 22191 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus GroßDabei ist es gar nicht sooo schwer, entsprechende Informationen zu finden Seinerzeit war mein Kopf belegt mit anderen Dingen ;-) Dankesehr 47% aller deutschen Frauen würden gern mit einem Feuerwehrmann schlafen. (Quelle: Stern NEON Ausgabe April/07) | |||||
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Autor | Kai 8H., Köln / NRW | 562749 | |||
Datum | 07.06.2009 20:04 | 22148 x gelesen | |||
Hallo, für eine ganz interessanten Presseartikel hole ich das Thema mal wieder nach oben: KSTA Gruss Kai | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 562782 | |||
Datum | 08.06.2009 00:12 | 21949 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerWarum also die aufwendige 24monatige Ausbildung (und je nach Bundesland plus Studium) finanzieren, wenn für die Aufgaben die wirklich erledigt werden müssen auch eine kürzere Ausbildung ausreicht? Bei euch gibts och auch noch eine freiwillige Polizei?! | |||||
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Autor | Jago8 H.8, Köln / NRW | 563224 | |||
Datum | 10.06.2009 22:14 | 21867 x gelesen | |||
Geschrieben von Kai HoffmeyerHallo, ---Zitat aus dem Artikel--- Zitat aus dem Artikel: Letzteres ist dann wohl doch eher etwas für die Polizei... Gruß Jago | |||||
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Autor | Mich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen | 563239 | |||
Datum | 11.06.2009 00:05 | 21937 x gelesen | |||
Geschrieben von Kai HoffmeyerHallo, Verwaltungsgericht Düsseldorf: Kein Blaulicht für die Einsatzfahrzeuge des Ordnungsamts Quelle: www.justiz.nrw.de Gruß Michael | |||||
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Autor | Oliv8er 8H., Meppen / Niedersachsen | 563252 | |||
Datum | 11.06.2009 10:01 | 21860 x gelesen | |||
Kurze Zwischenfrage: Haben diese Fahrzeuge dann auch tatsächlich Sonderrechte? Die genannten Organisationen (Ordnungsamt, Verkehrsbetriebe, Energieversorger) werden ja nicht explizit in §35 StVO aufgeführt. Woraus ergibt sich dann das Recht, Sonderrechte in Anspruch zu nehmen? Oder wird nur mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn gefahren, ohne dabei die Höchstgeschwindigkeit zu übertreten und ohne über rote Ampeln zu fahren? Es handelt sich bei dem Geschriebenen um meine persönliche Meinung und nicht um die Auffassung irgendeiner Feuerwehr. | |||||
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Autor | Flor8ian8 M.8, Witten / NRW | 563265 | |||
Datum | 11.06.2009 10:45 | 21761 x gelesen | |||
Das Thema Wegerecht ohne Sonderrechte wurde in einem anderen Thread schon ausgiebig behandelt, da dürftest Du die entsprechenden Informationen/Meinungen finden. Ich finde dieses Urteil übrigens sehr positiv, nicht nur um die Aussagekraft von blauem Licht zu erhalten, sondern auch um die Auslagerung von (sicherheitsrelevanten) Tätigkeiten an weniger ausgebildete Kräfte zu vermeiden. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 563284 | |||
Datum | 11.06.2009 12:18 | 21704 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel WeissZumal mittlerweile auch das THW immer öfter die Grundfarbe weiß/silber wählt und Der Zoll soll in nächster Zeit zur Bundesfinanzpolizei werden und dann auch sibler/blau mit Gaps werden. Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 563299 | |||
Datum | 11.06.2009 13:14 | 21709 x gelesen | |||
In Düsseldorf wurde ein für mich beruhigendes Urteil gesprochen. Aussagen wie; [die]Einsatzfahrzeuge des Ordnungsdienstes .. mit Blaulicht .. sechsmal im Zusammenhang mit dem Einsturz des Stadtarchivs, fünfmal bei Bombenentschärfungen, um zügig mit der Evakuierung von Häusern beginnen zu können, jeweils viermal nach Gewaltübergriffen am Straßenstrich in Niehl " belegen für mich eindeutig das die nun wirklich kein SoSi brauchen, denn; Das Stadtarchiv liegt schon am Boden und retten oder schützen kann das Ordnungsamt just eh nix. Bomben werden erst dann gesprengt wenn "Omi" raus ist, ergo dürfte "höchste Eile" kaum gegeben sein. Das aktive Abwehr von Gewalttaten zum Einsatzspektrum vom Ordnungsamt gehört wäre mir auch neu. Aber ich bin jetzt viel schlauer und sehe mit gesenktem Haupt in die Zukunft. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 585196 | |||
Datum | 02.10.2009 14:02 | 21829 x gelesen | |||
Für NRW ist das Thema (erstmal) vom Tisch. klick mich ich bin ein Link Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 881319 | |||
Datum | 13.01.2023 18:38 | 4277 x gelesen | |||
Lt. "SWR" sollen die Ordnungsämter in Rheinland-Pfalz Blaulicht einsetzen dürfen: [...] In Hessen sieht man z.B. bei der Stadtpolizei oder der Ordnungspolizei schon länger, in BaWü bisher nur mit Gelblicht wie auch in RLP oder sonst einer Leuchte. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 881322 | |||
Datum | 14.01.2023 17:07 | 3475 x gelesen | |||
Interessant wäre, welche Fälle da als "besonders eilbedürftig" definiert wurden und in welcher Häufigkeit die vorkommen. Für unsere lieben Chaoten werden damit mehr Fahrzeuge zur Zielscheibe: Blaulicht = Staatsmacht. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 881323 | |||
Datum | 14.01.2023 21:31 | 3213 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas H.welche Fälle da als "besonders eilbedürftig" definiert wurden Ja, ich bin auch schon die ganze Zeit am überlegen. Gas-Wasser- Strom sind klar, aber OA? Spontan fällt mir da die Notunterbringung ein, aber ob die dann um 14Uhr oder 14:15Uhr ankommen ist doch völlig egal. Bleibt noch die Absperrung, funktioniert für Millionen Baustellen mit Gelblicht womit nur noch die "dicke Hose" übrig bleibt. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 881324 | |||
Datum | 14.01.2023 21:50 | 3213 x gelesen | |||
Moin, ist OA nicht in vielen Gedanken das Amt, dass sich zukünftig hier und da um Ruhestörungen usw. kümmern soll? Gruß | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 881329 | |||
Datum | 15.01.2023 09:28 | 3121 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Thomas H. Für unsere lieben Chaoten werden damit mehr Fahrzeuge zur Zielscheibe: Blaulicht = Staatsmacht. Und mögen beim unbedarften Bürger zur Verwirrung sorgen; Stadtpolizei und Gemeindepolizei; Landespolizei und Bundespolizei, die Autobahnpolizei und die Militärpolizei oder nur der gemeine Ortsbüttel ;-)) Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 881333 | |||
Datum | 15.01.2023 12:01 | 3000 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Bernhard D. Und mögen beim unbedarften Bürger zur Verwirrung sorgen; Stadtpolizei und Gemeindepolizei; Landespolizei und Bundespolizei, die Autobahnpolizei und die Militärpolizei oder nur der gemeine Ortsbüttel ;-)) als letzte der Nahrungskette hast du die Sicherheitswacht vergessen! (Bayrische Variante des "Hilfspolizisten") Es lebe der Föderalismus! Aufgaben der Dorfpolizisten ist Ländersache und unterscheiden sich. Es soll Bundeslänger geben, da haben die Kasperle sehr weitreichende Befugnisse, die über das Knölchenschreiben hinausgehen. Also warum sollen die ganz wichtigen, nicht mit SoSi ausgestattet sein? Solange die nicht im Weg stehen, sollte das doch egal sein. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg | 881334 | |||
Datum | 15.01.2023 13:09 | 2872 x gelesen | |||
Hallo Dirk, das Zauberwort in dieser Diskussion ist Ortspolizeizeibehörde. Für viele Aufgaben die von der Landespolizei übernommen werden sind diese nur Erfüllungsgehilfen der Ortspolizeibehörden. Und die Städtische Behörden sind eben vielfach das Ordnungsamt oder wie auch immer diese betitelt werden. Vielfach werden auch andere Teile der Verwaltung zur Erfüllung Ortspolizeilicher Aufgaben genutzt. Könnte sein das du da auch schon das eine oder andere mal daran beteiligt warst. Gruß Basti | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 881335 | |||
Datum | 15.01.2023 13:48 | 2793 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian A.zur Erfüllung Ortspolizeilicher Aufgaben Schon klar und wohl unstrittig, aber welche zeitkritische Einsätze fallen in deren Aufgabengebiet die den §38 benötigen? "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | ottm8ar 8g., oy-mittelberg / bayern | 881336 | |||
Datum | 15.01.2023 13:50 | 2872 x gelesen | |||
Hallo nur zur Info,wir von der Sicherheitswacht Bayern sind inzwischen ca. 1300 Männer und Frauen und in Lindau gibt es bald auch eine. Wir sind kein Ordnungaamt oder sonst was sondern sind direckt der Polizei angegliedert. MfG | |||||
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Autor | Klau8s P8., Heinsberg / NRW | 881337 | |||
Datum | 15.01.2023 17:09 | 2770 x gelesen | |||
Guten Tag, Geschrieben von Bernhard D. Und mögen beim unbedarften Bürger zur Verwirrung sorgen; Stadtpolizei und Gemeindepolizei; Landespolizei und Bundespolizei, die Autobahnpolizei und die Militärpolizei oder nur der gemeine Ortsbüttel ;-)) ... Du hast die BAG vergessen... schon allein bei dem Lampenladen, den man auf diesen Fahrzeugen findet, kommt einem nur noch das blanke Staunen... Gruß aus dem wilden Westen Klaus jedes Ding hat 3 Seiten ... Eine, Die Du siehst ... Eine, die Ich sehe... sowie Eine, die wir Beide nicht sehen .... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg | 881338 | |||
Datum | 15.01.2023 17:54 | 2673 x gelesen | |||
Dir ist schon klar das die BAG ihr hauptsächliches Arbeitsfeld auf der Autobahn hat. Und da schreien ja gerade die Feuerwehren nach immer mehr Lichtern. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg | 881341 | |||
Datum | 15.01.2023 17:57 | 2633 x gelesen | |||
Hallo Thomas, da gibt es viele Aufgaben, den z.B. Ruhestörungen sind eigentlich Aufgaben der Ortspolizei Das dort die LaPo auftritt ist eine der Aufgaben die als Vertretung durchgeführt werden. Gruß Basti | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 881342 | |||
Datum | 15.01.2023 18:06 | 2624 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian A.es viele Aufgaben, den z.B. Ruhestörungen Und eine Ruhestörung bedarf den Einsatz von Blaulicht?! Sorry ne, das mag gewiss nerven, aber da können die mit dem Taxi hinfahren. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg | 881344 | |||
Datum | 15.01.2023 18:52 | 2668 x gelesen | |||
Dir ist schon klar das die BAG ihr hauptsächliches Arbeitsfeld auf der Autobahn hat. Und da schreien ja gerade die Feuerwehren nach immer mehr Lichtern. | |||||
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Autor | Klau8s P8., Heinsberg / NRW | 881347 | |||
Datum | 15.01.2023 20:19 | 2655 x gelesen | |||
Guten Abend .... es macht die Welt auch nicht besser wenn Du Deine Antwort 4 mal postest ... Geschrieben von Sebastian A. Dir ist schon klar das die BAG ihr hauptsächliches Arbeitsfeld auf der Autobahn hat. ... ich hätte es nicht besser formulieren können ... Die Frage ist doch eher nach der Kernkompetenz der BAG ... Überwachung des Güterverkehrs ... brauchen Die dazu zwingenderweise Fahrzeuge mit "Blaulicht"? Ist die BAG in irgendwelchen Alarmierungsketten eingebunden z. Bsp. bei Unfällen mit LKW, Gefahrguttransporten etc.? Ist die "zwingende Eile" geboten wenn ein LKW- Fahrer kontrolliert wird weil er die Lenkzeiten mal wieder zu grosszügig ausgelegt hat? Das mal nur so als Frage ... aus dem eigenen praktischen Leben ... Geschrieben von Sebastian A. Und da schreien ja gerade die Feuerwehren nach immer mehr Lichtern. auch wenn ich den energischen Protest mancher Mitleser/Mitschreiber*innen auf mich ziehen werde ... Ich bezweifele, dass "mehr Lichter" auch "mehr bringen" ... das Problem fängt in den Fahrschulen an und hört im täglichen Leben auf ... auch bei der StVO ... wenn sich ein Fahrzeug mit SoSI nähert hat der Rest der "rasenden Bevölkerung" rechts ran zu fahren und freie Bahn zu schaffen (oder eben die Rettungsgasse) ... in anderen Ländern (z. BBsp. USA, Ungarn...) klappt das einwandfrei und "Belehrungsresistente Mitbürger" werden drakonisch bestraft.... um die Sonderrechte durchzusetzten brauche ich nicht mehr Lämpchen oder andere Gesetze sondern nur eine konsequente Durchsetzung bestehender Gesetze - incl. teils auch drakonischer Bestrafung(!) ... dann klappt´s auch mit dem Nachbarn... mit den besten Grüßen aus dem wilden Westen Klaus jedes Ding hat 3 Seiten ... Eine, Die Du siehst ... Eine, die Ich sehe... sowie Eine, die wir Beide nicht sehen .... | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 881348 | |||
Datum | 15.01.2023 21:04 | 2593 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Klaus P. Die Frage ist doch eher nach der Kernkompetenz der BAG ... Überwachung des Güterverkehrs ... brauchen Die dazu zwingenderweise Fahrzeuge mit "Blaulicht"? ... aus meiner Sicht braucht die BAG (jetzt BALM) das Blaulicht primär, um Fahrzeuge zur Kontrolle herauszuziehen. Sieht man auch daran, dass der hintere Blaulichbalken i.d.R. wesentlich ausgeprägter ist als die vorderen Blaulichter. Vermutlich ist der Akustikteil der SoSi-Anlage eher nicht gebraucht (Blaulicht gibt es aber gemäß Ausrüstungsvorschriften nur mit Akustik). Und dass da noch mehr balkenähnliche Dinger auf dem Dach sind, liegt einfach daran, dass diese zum Einbau der Sensorik (Fernabfrage Maut) verwendet werden, da ist weder Optik noch Akustik drin. Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 881349 | |||
Datum | 15.01.2023 21:05 | 2558 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus P.BAG ... Überwachung des Güterverkehrs ... brauchen Die dazu zwingenderweise Fahrzeuge mit "Blaulicht"? Guter Punkt und das stimmt sogar, aber Ich denke im Rahmen der ...internationalen Völkerverständigung auf deutschen Autobahnen macht die blaue Kennleuchte zur Anzeige einer amtliche Zwangshandlung hier tatsächlich Sinn. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 881350 | |||
Datum | 15.01.2023 21:32 | 2772 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Ja, ich bin auch schon die ganze Zeit am überlegen.Ich auch. Ja, das Thema hier regt zum Überlegen geradezu ein. Ist die Feuerwehr so, wie sie §35/38 alltäglich gerne auslebt, mit all den sondersignalistisch eingeleiteten Ölspurbelustigungen, Kellertrockenlegern oder Aufzugsteckenbleibbefreierfeiern, dem 3.-5. blauhornenden Fahrzeug zum Türöffnungs"not"fall, dem x. martinshorntrötenden MTW zum Großbrand, Anfahrten zum Straßenabsperren usw., mit all den lustigen StVO-Interpretationen die es bis zum Schulungs-Powerpoint ins Internetz geschafft haben, um das Gedudel und Geblinke zu rechtfertigen, ist das also jetzt die passende Organisation, um Ordnungsämtern vorzugeben, ob eine Ausstattung mit Sondersignal für deren Fahrzeuge Sinn macht? Ich überlege noch... Ich wohne in Sicht- und Hörweite der letzten A61-Talbrücke vom BR Nürburgring rein ins Ahrtal, wenn mir jeder BOS-Fahrer (organisationsübergreifend), der da im Juli/August 2021 unnötig/unsinnig mit Martinshorn drübergerauscht ist 5 Euro überweisen müsste, könnte ich morgen und an vielen anderen Tagen ausschlafen. Da habe ich vor der SoSi-Ausstattung von rheinland-pfälzischen Ordnungsämtern/kommunalen Vollzugsdiensten eher weniger Angst, v.a. weil den meisten, bevor sie ihre Blauhörner bestellen, auffallen wird, huch, wartet mal, wir haben hier ja gar kein Auto zum drunterschrauben... Denn die Ausstattung und ein wenig auch das praktizierte Aufgabengebiet der Ordnungsämter bzw. "kommunalen Vollzugsdienste" variiert ein wenig, je nachdem wie groß die Stadt ist, oder wieviel die örtliche Politik bereit ist dafür auszugeben, dass das Land der Polizeiverfügbarkeit mitunter nicht immer einen angemessen hohen Stellenwert einräumt... Und je mehr ich überlege, desto eher lehne ich das SoSi für den kommunalen Vollzugsdienst dann doch auch ab. Denn bis die nach einer Umfrage an die Kommunen Ende 2021 doch eher überschaubare Anzahl an gelbblinklichtenden Fahrzeugen (z.B. Koblenz 4, Mainz 3, Ludwigshafen 3) komplett auf blaublinklichtend/hörnelnd umgebaut ist, wird man im MdI schon die ersten Überlegungen angestellt haben, ob die Kommunen denn nicht doch noch hier und da die ein oder andere Polizeiarbeit von vornherein mit übernehmen könnten. Denn die Ausstattung dafür dürfen sie ja schließlich nun auch kaufen... Ob das, wie vom SWR geschrieben, ein "lang gehegter Wunsch der Kommunen" ist, ich glaube, allzuviele Kommunen hat man dazu vorher nicht gefragt. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 881351 | |||
Datum | 15.01.2023 21:44 | 2603 x gelesen | |||
Fraglos stimme ich dir in vielen Fällen zu. Das ist jedoch -jetzt erst recht- keine Antwort für welchen Aufgabenbereich die OA Blaulicht brauchen. Nebenher, soll aber hier kein Thema sein; Zur Oelspur mit Blaulicht ist nicht zwingend falsch, kommt es da zu Folgeunfällen während wir an der Ampel stehen wäre das ziemlich suboptimal. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 881352 | |||
Datum | 15.01.2023 22:09 | 2553 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas M. Das ist jedoch -jetzt erst recht- keine Antwort für welchen Aufgabenbereich die OA Blaulicht brauchen. ... vermutlich brauchen sie das Blaulicht eher (für verkehrslenkender Maßnahmen) als die zugehörige Akustik (zumindest kann ich das für unsere Kommunalpolizei sagen ...). Ginge zwar grundsätzlich auch mit Gelblicht, hat halt weniger den "hoheitlichen" Charakter (siehe BAG) ... Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 881353 | |||
Datum | 15.01.2023 22:12 | 2600 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.für welchen Aufgabenbereich die OA Blaulicht brauchenWenn du wegen möglichen Folgen bei Ölspuren schon nicht an der Ampel stehen bleiben magst, kann ich verstehen, dass das die Kommunalen Vollzugsdienste bei Einsätzen im Rahmen des Landesgesetzes über Hilfe bei psychischen Erkrankungen (z.B. Unterbringung bei Suizidgefahr) auch nicht wollen. Oder dann, wenn sie zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen bei Kandidaten, die mit der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes oder des Prostituiertenschutzgesetzes ihre Problemchen haben, mal schnell vor Ort sein wollen. Oder vielleicht sogar, wenn der Kampfhund, der gestern die Oma schon ins Grab gebissen hat, heute unangeleint durch die Einkaufsmeile spaziert. Oder wenn sich die letzte Generation genau neben die Ampel kleben will, die du hoheitlich dringend überfahren musst, um die Rutschgefahr der Ölspur gegen die Rutschgefahr des Bindemittels auszutauschen. Wenn du jetzt schreiben willst, das macht doch eh die Polizei: Jein (für RLP), aber: Problem verstanden... "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 881354 | |||
Datum | 15.01.2023 23:19 | 2514 x gelesen | |||
Hallo Ottmar, Geschrieben von ottmar g. Wir sind kein Ordnungaamt oder sonst was sondern sind direckt der Polizei angegliedert. MfG ja, das Thema hatten wir vor kurzer Zeit vor Ort, da Lindau noch zusätzlich mit der Sicherheitswacht "beglückt" wird. Vor ein paar Jahren hat sich die Polizei in Lindau mit Händen und Füßen gegen die Sicherheitswacht gestemmt. Auch was sie dürfen oder nicht und wo sie angesiedelt sind. Wir haben ja schon die Freunde vom Ordnungsamt (Stadt) herumlaufen. Fakt dürfte sein, dass die Zuständigkeit und Ausprägung im Polizeiaufgabengesetzt festgehalten sind. Bayern geht hier einen eigenen Weg und lehnt es ab, dem kommunalen Vollzugsdienst weitere Aufgaben zu übertragen. Was bei der Recherche herausgekommen ist (Manch einer in der Runde meinte außer "Jedermannsrecht" haben die Ehrenamtler ja keine Befugnisse - nein, Personalfestellung dürfen sie etc. so wie der kommunale Ordnungsdienst z.B. in Neu-Ulm) In anderen Bundeslänger hat der kommunale Vollzugsdient teilweise gleiche Befugnisse hat, wie die Landespolizei. Die Befungnisse erstrecken sich teilweise auch auf freiheitsentziehende Maßnahmen. Das sind aber dann keine Freiwilligen! Im Weiß-Blauen Wunderland unmöglich! Wenn die Aufgaben ähnlich und gleich sind, dann sind die erforderlichen Mittel, wie Dienstwaffe, Handfessel und SoSi erforderlich. Wenn sie zu einer gemeldeten Körperverletzung fahren, dann mit SoSi, oder etwa nicht? Was überigens das BAG als "Güterverkehtspolizei des Bundes" (jetzt BALM) benfalls anstrebt hat. Bisher haben sie anscheinend nur Wegerecht. Lt. Rechtsauffassung fallen sie nicht unter den Begriff "Polizei". Sprich wenn der andere Verkehrsteilnehmer keine Bock hat freie Bahn zu schaffen, dann dürfen sie auch nicht mal rechts überholen oder den Standstreifen befahren. Rot Ampel ist eine rote Ampel (z.b. bei Autobahnabfahrten) u.s.w.. Genutz wird Wegerecht um z.b. Kontrollkräfte zeitnah zu unterstützen (Dringend geboten???) oder um "gefährliche" Fahrzeuge aus dem Verkehr zu ziehen (z.B. ungesicherte Ladung auf der Gegenspur). Kann man also teilweise nachvollziehen, dass es Vorfälle gibt, wo SoSi hilfreich oder notwendig sein kann. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 881356 | |||
Datum | 16.01.2023 00:22 | 2698 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus P.Die Frage ist doch eher nach der Kernkompetenz der BAG ... Überwachung des Güterverkehrs ... brauchen Die dazu zwingenderweise Fahrzeuge mit "Blaulicht"? Also meines Wissens nach, setzt das BALM vorrangig das blaue Blinklicht im Sinne des §38 Abs. 2 ein, also zur Sicherung von Unfallstellen/Einsatzstellen. Außerdem hat die Mitarbeiter in der Vollstreckung nach Güterkraftverkehrsgesetz die Rechte und Pflichten "der Beamten des Polizeivollzugsdienstes nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung und nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten" (§20 GüKG). Man Bedenke bitte, dass der §38 StVO Abs. 1 auch die Verfolgung von flüchtigen Tätern mit einbezieht. | |||||
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Autor | Wolf8gan8g K8., Niddatal / Hessen | 881368 | |||
Datum | 16.01.2023 14:43 | 2671 x gelesen | |||
Ich habe mir die ganzen interessanten Diskussionen angesehen. Die Frage die sich mir stellt ist: Was ist denn das Problem? Die Feuerwehr hat kein Exklusivrecht auf SoSi. Wenn also ein Ordnungsamt Aufgaben übernimmt, die SoSi notwendig macht, dann ist das so. Denn SoSi bekommt keine Organisation nur weil sie glaubt es zu brauchen, sondern es bedarf der Genehmigung des Innenministers. Mir fällt hier gerade dwieder die Diskussion ein, als in Hessen die Brandschutzaufsicht (Kreisbrandinspektoren) kein SoSi mehr einsetzen sollten. Gruß Wolfgang | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 881370 | |||
Datum | 16.01.2023 17:35 | 2447 x gelesen | |||
Für Trier/ RLP: Eilbedürftig wäre es wenn z.b. die Feuerwehr wegen falschparkern nicht durchkommt und Autos wegmüssen. Zitat Ordnungsamt Trier: " Im Vorfeld abzuschleppen bringt nix. Wenn da ein KFZ eine Feuerwehrzufahrt/ Rettungsweg blockiert dann soll die Feuerwehr uns anrufen* und wenn wir freie Kräfte haben dann schicken wir die und die entscheiden dann ob genügend Platz für die Feuerwehr ist oder nicht. Und wenn wir dann Kapzitäten und eine Notwendigkeit haben lassen wir den entfernen." *Leider kein Scherz* * wenn denn jemand da ist da abends und am Wochenende keiner da ist. Die Regionalzeitung " Trierischer Volksfreund" hatte vor einiger zeit die Ordnungsämter der Verbandsgemeinden mal abgefragt. Das Ergebnis war Erschschreckend. In vielen VGs bestand das O-Amt nur aus 1-3 Kräften die Dutzende Aufgaben (z.B. Feuerwehr-Verwaltung, Waffenrecht, Veranstaltungsrecht, "Listenhunde", Ruhender Verkehr, Überwachung Jugendschutzgesetz, Überwachung gefahrenabwehrverordnung usw. hatten. Und das dann in VGs mit 20-50 Orten. da ist klar das da nix passiert. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 881371 | |||
Datum | 16.01.2023 17:41 | 2319 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.weil den meisten, bevor sie ihre Blauhörner bestellen, auffallen wird, huch, wartet mal, wir haben hier ja gar kein Auto zum drunterschrauben... Ich dachte ja immer in RLP bzw. in Trier im besonderen wäre es ziemlich Rückständig was die Ausstattung (personal und Technik) der Ordnungsämter betrifft, aber durch meinen Umzug nach Niedersachsen habe ich gelernt: Es geht noch Schlimmer. Hier in NDS heisst das "Ordnungsdienst". Die Landeshauptstadt Hannover (ca. 530.000 EW) hat ganz stolz erklärt das man für 50 Kräfte habe- Musste dann aber zugeben: Kein Dienst-KFZ. So, 50 Kräfte die ein Drogenproblem, ein Rotlichtviertel und dann noch eine Großstadt nach Falschparkern bearbeiten sollen: das wird nix. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 881374 | |||
Datum | 17.01.2023 08:43 | 2298 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C.die Ordnungsämter der Verbandsgemeinden mal abgefragt. Das Ergebnis war Erschschreckend. In vielen VGs bestand das O-Amt nur aus 1-3 Kräften die Dutzende Aufgaben...Es geht in der SoSi-Sache nicht um das klassische "Ordnungsamt" mit allen dazugehörigen Aufgaben, sondern rein um den "Kommunalen Vollzugsdienst". Quasi eine Untergruppe bestehend aus Aufgaben, bei denen man anderso schnell mal denken würde "Ja, wofür wurde denn die Polizei erfunden?", die man landesseitig in RLP aber aufgrund der kommunalen Selbstverarmungsgarantie bevorzugt in die Kommunalverwaltung drücken möchte, mit je nach Kassenlage, politischer Ausrichtung und gefühlter Sicherheitslage variierendem Umfang. Zahlen, wie der Kommunale Vollzugsdienst in RLP besetzt wird, kann man dieser Landtagsdrucksache aus 2021 entnehmen. Ich denke da hat sich seitdem nicht viel verändert. Klar, in Mainz, Koblenz oder Trier kann man bei dem Konstrukt auch den Wunsch nachvollziehen, für KVD-Tätigkeiten SoSi (u.a. polizeitypische Ausstattung, die Diskussion um Bodycams oder Taser läuft ja genauso) nutzen zu dürfen. In den meisten Rathäusern der Verbandsgemeinden oder der einzig richtigen Organisationsform ;-) dürfte die ganze Diskussion eher nebenher oder direkt vorbei laufen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 881381 | |||
Datum | 17.01.2023 14:15 | 2142 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Volker C. Zitat Ordnungsamt Trier: Bedeutet das dann im Klartext: "Wir haben keine Lust uns auch noch um euren Scheiß zu kümmern"? Oder war da einer als er den Satz rausgehauen hat nicht so ganz bei klarem Verstand? Man muss sich den Satz mal auf der Zunge zergehen lassen! Abschleppen im Vorfeld bringt nichts! Also duldet man das unter Umständen Feuerwehr und Rettungsdienst behindert werden, nimmt man also billigend in Kauf das Menschenleben durch Falschparker gefährdet werden? Und, seit wann entscheidet ein Dritter (evtl. ohne Ahnung und Sachverstand) ob ich mit meinem Feuerwehrfahrzeug irgendwo durchkomme bzw. genug Platz ist oder nicht? Und ob ein Durchkommen für die Feuerwehr Notwendig ist, entscheidet das Ordnungsamt? Gibt es eine belastbare Quelle für diese Aussage des Ordnungsamtes? Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 881382 | |||
Datum | 17.01.2023 14:39 | 2056 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob T.Man muss sich den Satz mal auf der Zunge zergehen lassen! Mitarbeiter von Ordnungsämtern sind sich nicht immer so im Klaren darüber wer für was zuständig ist. Mir hat mal eine Dame ein Ticket verpasst, weil ich mit meinem Privat PKW in einer dienstlichen Angelegenheit vorm Rathaus auf einem Dienstparkplatz geparkt habe. Sie meinte dann Feuerwehr hätte ja nichts mit Stadt und Verwaltung zu tun. Ihr Chef hat das Ticket dann wieder einkassiert ;-) Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 881383 | |||
Datum | 17.01.2023 15:19 | 2061 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob T.Und, seit wann entscheidet ein Dritter (evtl. ohne Ahnung und Sachverstand) ob ich mit meinem Feuerwehrfahrzeug irgendwo durchkomme bzw. genug Platz ist oder nicht? Ich denke die werden alle die Qualifikation GF und MA-DLK haben, denn ohne sehe ich nicht den Ansatz einer Möglichkeit hier einen qualifizierte Entscheidung zu treffen wie die wartende Feuerwehr agieren ...darf. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 881384 | |||
Datum | 17.01.2023 15:30 | 2148 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Ich denke die werden alle die Qualifikation GF und MA-DLK haben, denn ohne sehe ich nicht den Ansatz einer Möglichkeit hier einen qualifizierte Entscheidung zu treffen wie die wartende Feuerwehr agieren ...darf.Dürfte dann überhaupt jemand eine C- (oder auch C1- oder gar B-)Fahrerlaubnis ausgehändigt bekommen, der nicht vorher GF und MA-DLK erfolgreich absolviert hat? Und hat schon jemand die Petition gestartet, die sich gegen die Differenzierung im Bußgeldkatalog richtet, wonach Park- oder Halteverstöße in Feuerwehrzufahrten anders bewertet sind, wenn dadurch Einsatzkräfte nicht nur mutmaßlich sondern tatsächlich gehindert werden? Ein Abschleppen ist zwar davon unabhängig, aber wenn wir hier "Feuerwehr über alles" spielen, dann jawohl richtig. Und entschuldigt, wenn noch kurz was zum Thema kommt: Mit dem "Ordnungsamt", um das hier die SoSi-Diskussion auferweckt wurde, hat euer Ordnungsamt gar nichts zu tun. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 881404 | |||
Datum | 18.01.2023 19:40 | 2003 x gelesen | |||
Geschrieben von Wolfgang K.Wenn also ein Ordnungsamt Aufgaben übernimmt, die SoSi notwendig macht, dann ist das so. Nenne doch mal bitte ein paar Beispiele, welche Aufgaben das sein sollen? In Bayern darf eine Feuerwehr ohne genehmigte First Responder Einheit nicht mal zu einem Einsatz mit Sondersignal fahren, sofern die ILS ausnahmsweise mal ein HLF zur Reanimation alarmiert. | |||||
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Autor | Fran8k R8., Eppelborn / Saarland | 881406 | |||
Datum | 18.01.2023 20:22 | 1938 x gelesen | |||
Das bezweifle ich und würde da gerne mal die Quelle lesen | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 881410 | |||
Datum | 18.01.2023 22:55 | 1959 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H.Nenne doch mal bitte ein paar Beispiele, welche Aufgaben das sein sollen?In vielen Städten, auch in Bayern habe ich Ordnungsamt mit Sondersignal schon gesehen. In der Regel in den Städten, in denen die Ordnungskräfte bewaffnet sind. Es ist zwar jetzt sicherlich 10 Jahre her, aber da stand vor dem Hauptbahnhof München regelmäßig ein solches Fahrzeug. In Frankfurt habe ich das Ordnungsamt auch durchaus mit Sondersignal schön durch die Gegend fahren sehen. Der Grund wird sein öffentliche Gefahrenabwehr. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 881412 | |||
Datum | 19.01.2023 06:41 | 2018 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank R.Das bezweifle ich und würde da gerne mal die Quelle lesen Erste Hilfe zu leisten ist keine hoheitliche Aufgabe der Feuerwehr. Somit fällt die Generalermächtigung schonmal weg. Aufgrund dessen gibts ein Schreiben vom StMI Bayern. https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/sus/rettungswesen/d3_26b_fachthema_stvo_sonderrechte_ersthelfergruppen_baymbl_20211110.pdf | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 881413 | |||
Datum | 19.01.2023 07:04 | 1884 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald S.Der Grund wird sein öffentliche Gefahrenabwehr. Öffentliche Gefahrenabwehr ist eigentlich eh ihre orginäre Aufgabe. Oder willst du mir jetzt sagen das ein Ordnungsamt zB zur Kontrolle des Jugendschutzgesetzes in einem Lokal mit Sondersignal fahren muss/darf? | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 881414 | |||
Datum | 19.01.2023 07:24 | 1831 x gelesen | |||
Und wo soll das von dir behauptete in dem Schreiben erkennbar sein? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 881416 | |||
Datum | 19.01.2023 07:44 | 1827 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Und wo soll das von dir behauptete in dem Schreiben erkennbar sein? Rollen wir das Feld mal von hinten auf. Zitat:"§ 35 Sonderrechte (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist." So, nun ist der Rettungsdienst keine hoheitliche Aufgabe. Weswegen es auch den Absatz 5 gibt, das Fahrzeuge des Rettungsdienstes auch Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen. So hat im übrigen auch der EuGH geurteilt. Ist ein HLF ein Fahrzeug des Rettungsdienstes? Wohl eher nicht. Da erste Hilfe nunmal keine hoheitliche Aufgabe ist und somit keine Aufgabe der Feuerwehr, genau deswegen hat das bayrische StMI so eine Ministerialblatt rausgebracht, das Ersthelfergruppen unter bestimmten Vorraussetzungen als Fahrzeuge des Rettungsdienstes gelten und somit auch zur ersten Hife im Sinne des 35 (5) auch Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen. Hier gilt aber zu beachten. 1. Es gibt keinen Verdienstaufall für die Mitglieder der Feuerwehr. 2. Ihnen stehen ebenfalls keine Sonderrechte auf den Weg zum Feuerwehrhaus zu. 3. Nur unter Vorraussetzungen dieses Schreibens dürfen von Sonderrechten auf den Weg zur Einsatzstelle gebrauch gemacht werden. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 881417 | |||
Datum | 19.01.2023 08:05 | 1812 x gelesen | |||
Gibt es in Bayern noch jemanden, der das so interpretiert wie du? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 881419 | |||
Datum | 19.01.2023 08:46 | 1777 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Gibt es in Bayern noch jemanden, der das so interpretiert wie du? Der Gesetzgeber auf jedenfall. Deswegen hat er ja 10/2021 dieses Schreiben wieder rausgebracht. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 881420 | |||
Datum | 19.01.2023 08:50 | 1724 x gelesen | |||
So gelesen fährt die FW-By hier nicht hin? https://www.wiesbaden112.de/magazin-5/kohlenmonoxid-gefahrdung-im-einsatz/ "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 881421 | |||
Datum | 19.01.2023 08:52 | 1785 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H.Der Gesetzgeber auf jedenfall.Nö. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 881422 | |||
Datum | 19.01.2023 09:44 | 1735 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Nö. Jaja, ... Begründung mit 4 Buchschtaben. = Is so, gell? Glaub was du willst. Bayern legt die SoSi Rechte halt sehr zurückhaltend aus. Kannst du jetzt gutheißen, dich darüber aufregen oder sonst etwas. Spielt keine Rolle. Selbst besondere Führungsdienstgrade dürften eigentlich nicht zu einem kleineren Einsatz mit Blaulicht fahren. Denn auch diese fallen erstmal perse nicht unter den SoSi Berechtigten. Erst über die "Öffnungsklausel" wenn sie die Einsatzleitung bzw Abschnittsleitung bei besonderen Einsätzen übernehmen. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 881423 | |||
Datum | 19.01.2023 10:18 | 1750 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H.Glaub was du willst.Danke, gerne. Ich glaube z.B., wenn du hier rechtliche Abhandlungen präsentierst, ist vielleicht der humoristische Faktor nicht selten größer als die Trefferquote bei den dargelegten Zusammenhängen und Interpretationen. So womöglich auch hier in diesem Fall. Aber versuchs doch gerne nochmal: Das war deine Behauptung: Geschrieben von Alexander H. In Bayern darf eine Feuerwehr ohne genehmigte First Responder Einheit nicht mal zu einem Einsatz mit Sondersignal fahren, sofern die ILS ausnahmsweise mal ein HLF zur Reanimation alarmiert.Das war dann auf Nachfrage der Versuch einer Begründung. Bitte versuche doch nochmal, der versammelten Unwissenheit hier die Frage zu beantworten: Was hat das eine denn nun mit dem anderen zu tun? Und was hat eigentlich z.B. der letzte Satz von Punkt 4.7 VollzBekBayFwG zu bedeuten? Oder eben zusammengefasst: Nö. Einfach nur nö. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 881427 | |||
Datum | 19.01.2023 11:19 | 1693 x gelesen | |||
Hmmmmm spannender Dialog von euch beiden.... Bin da ja nur Laie... aber wenn mir als Besatzung eines Feuerwehrfahrzeuges eine Leitstelle oder Einsatzleitung den Einsatzauftrag übermittelt, in die Mittelfeldstraße 30 zu einem FR - Einsatz zu fahren.... Habe ich doch per se einen Auftrag im Rahmen meiner hoheitlichen Aufgaben, oder? Oder zimmern wir hier gerade ein Konstrukt, dass es so gar nicht geben kann? Denn irgendwer wird mir ja aufertragen, diese Erste Hilfe zu leisten. Das macht der Gruppenführer ja selten, weil er im Himmel einen Sternenschweif sieht... Gruß | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 881430 | |||
Datum | 19.01.2023 11:49 | 1715 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Und was hat eigentlich z.B. der letzte Satz von Punkt 4.7 VollzBekBayFwG zu bedeuten? Achso ... Erste Hilfe kann man nur mit Blaulicht leisten? Na das wusste ich nicht. Im übrigen fällt das mit Unterlassene Hilfeleistung schon flach, sofern ein anderer Erste Hilfe leistet. Stichwort = Erforderlichkeit. Da in der Regel wohl schon jemand einen Notruf abgesetzt hat und somit Hilfe leistet. Der Hunderste braucht bei einem Verkehrsunfall auch nicht anhalten und Hilfe leisten. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 881431 | |||
Datum | 19.01.2023 11:57 | 1670 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin D.aber wenn mir als Besatzung eines Feuerwehrfahrzeuges eine Leitstelle oder Einsatzleitung den Einsatzauftrag übermittelt, in die Mittelfeldstraße 30 zu einem FR - Einsatz zu fahren.... Also in Bayern ist die Leitsstelle schonmal perse nicht weisungsbefugt. Wie das in NRW ist keine Ahnung. Geschrieben von Martin D. Habe ich doch per se einen Auftrag im Rahmen meiner hoheitlichen Aufgaben, oder? Auch wenn dir die Leitstelle einen Auftrag gibt, ist der perse nicht hoheitlich. Und Rettungsdienst, Erste Hilfe etc ist nunmal keine hoheitliche Aufgabe, dies wurde vom EuGH so geurteilt und dadurch fällt perse die Sonderrechte aufgrund von StVO§ 35 (1) komplett raus. Geschrieben von Martin D. Denn irgendwer wird mir ja aufertragen, diese Erste Hilfe zu leisten. Das macht der Gruppenführer ja selten, weil er im Himmel einen Sternenschweif sieht... Es sagt ja niemand das du keine Hilfe leisten kannst oder darfst. Es geht nur darum das Blaulicht einzuschalten und über rote Ampeln etc zu fahren. Sicher kann man immer irgendwas argumentieren und zusammenkonstruieren. Rechtfertigender Notstand etc bla bla. Aber da wirds gerade in so einem Fall schon sehr schwammig oder nochmal, kann man Erste Hilfe nur leisten mit Blaulicht. Und ich gehe mal davon aus, das sich der Gesetzgeber mit der Unterteilung von Absatz 1 und 5 des Paragraphen 35 StVO etwas gedacht hat. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 881432 | |||
Datum | 19.01.2023 12:07 | 1691 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H.dies wurde vom EuGH so geurteilt und dadurch fällt perse die Sonderrechte aufgrund von StVO§ 35 (1) komplett raus.Entscheidungen zur Auslegung des Vergaberechts begründen also ein Verbot das Sondersignal einzuschalten. Da gesellt sich zu dem überzeugten Nö noch ein erstauntes Aha. Und falls jemand anderes aus dem Freistaat noch mitliest: Geschrieben von Sebastian K. Gibt es in Bayern noch jemanden, der das so interpretiert? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Uwe 8M., Neumünster / SH | 881435 | |||
Datum | 19.01.2023 13:13 | 1624 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Geschrieben von Alexander H."dies wurde vom EuGH so geurteilt und dadurch fällt perse die Sonderrechte aufgrund von StVO§ 35 (1) komplett raus."Entscheidungen zur Auslegung des Vergaberechts begründen also ein Verbot das Sondersignal einzuschalten. Und was ist mit einer ManV Lage? Fahre ich dann da auch ohne SoSi hin, weil es ja nur Erste Hilfe ist, die ich leiste? Müssten dann nicht auf sämtlichen Rettungsdienst Fahrzeugen die SoSi abgebaut werden, weil die ja nur Erste Hilfe leisten? EuGH hin oder her, zur Rettung von Menschenleben macht man das Blaulicht an und fährt mit Horn. Alles andere ist Weltfremd. Was mich aber doch interessieren würde ist, wenn Bayern so restriktiv mit dem SoSi umgeht, wieso fährt dann die Bayrische Staatsregierung mit Sosi durch die Gegend? Dringende Staatsgeschäfte, um von einem kalten Buffet ans nächste zu kommen? | |||||
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Autor | Udo 8G., Lennestadt / NRW | 881438 | |||
Datum | 19.01.2023 13:26 | 1766 x gelesen | |||
Mahlzeit, die von A. genannte Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 29. Oktober 2021, Az. C4-3612-26-4 trifft m.E. nicht den Fall, sondern bezieht sich konkret auf die örtlichen Einrichtungen organisierter Erster Hilfe (Ersthelfergruppen) der Feuerwehr und der im Rettungsdienst tätigen Hilfsorganisationen. Sprich, es handelt sich um organisierte Gruppen, die sich aus Mitgliedern der Feuerwehr oder des Rettungsdiensts zusammensetzen. Mit anderen Worten, die Vorschrift wurde nicht in Bezug auf die Feuerwehr als kommunale Einrichtung erlassen, sondern zur Regelung der Sonderrechte für diese Gruppen. Diese dürfen nur unter den dort genannten Umständen bzw. Voraussetzungen Sonder-/Wegerechte in Anspruch nehmen. Soweit, so gut. Wenn aber die Feuerwehr von der Leitstelle als kommunale Einrichtung, also quasi als Ganzes, zu einem Einsatz für erste Hilfe alarmiert wird, handelt es sich aber eben nicht um eine der o.g. Gruppen, die sich jeweils in der Regel nur aus einem Teil der Mitglieder der Feuerwehr zusammensetzt. Das gleiche gilt aber auch, wenn alle Mitglieder einer Feuerwehr Mitglieder in einer solchen Gruppe wären. Die Alarmierung der Einrichtung Feuerwehr als kommunale Einrichtung zu einem Erste-Hilfe-Einsatz neben der Alarmierung einer der o.g. Gruppen ist möglich. Dies ergibt sich aus Pkt. 4.7 der VollzBekBayFwG: Die Leistung von Erster Hilfe durch die Feuerwehr, auch in Form der organisierten Ersten Hilfe im Sinne von Art. 2 Abs. 17 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) und Art. 2 Abs. 6 des Integrierte Leitstellen-Gesetzes (ILSG) (First Responder), ohne unmittelbaren Zusammenhang zu einem Einsatz im abwehrenden Brandschutz oder in der technischen Hilfeleistung ist grundsätzlich keine Pflichtaufgabe der Feuerwehr, sondern eine freiwillige Aufgabe gemäß Art. 4 Abs. 3 BayFwG. Auf Grund des kleinen Wörtchens auch ist sowohl die Leistung von erster Hilfe durch Gruppen der organisierten Hilfe (siehe die o.g. Gruppen) als auch durch die Feuerwehr an sich als kommunale Einrichtung möglich. Das ist dann eine freiwillige Aufgabe, aber das spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Somit sind wir dann wieder bei einer Alarmierung der Feuerwehr als Feuerwehr. Diese ist ja bekanntlich gem. § 35 Abs. 1 unter den dort genannten Voraussetzungen von den Vorschriften der StVO befreit. Eine hoheitliche Aufgabe liegt für die Feuerwehr in diesem Fall auch vor, da ein Fall von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorliegt, in denen die Feuerwehr in der Lage ist, so schnell wie nötig Hilfe zu leisten. Als Störung der öffentlichen Sicherheit u. Ordnung gilt auch der Fall der Rettung von Menschenleben durch die Feuerwehr. Dass höchste Eile geboten ist im Falle einer reanimationspflichtigen Person dürfte unstreitig sein. Somit liegen die Voraussetzungen für die Nutzung von Sonderrechten durch die Feuerwehr in dem o.g. Fall der Reanimation vor. Die Entscheidung über die Nutzung der Sonderrechte im Einzelfall obliegt dem jeweiligen Gruppenführer des Fahrzeugs. Dieser ist, zumindest in Bayern, nicht an die Weisungen der Leitstelle gebunden oder von diesen abhängig (auch hier bei uns in NRW, zumindest dort, wo es nur FF gibt, so der Fall. In anderen Konstellationen ggf. anders) Zusammengefasst: Die von A. als Begründung genannte Bekanntmachung ist konkret auf die First-Responder-Gruppen bezogen und eben nicht auf die Feuerwehr als kommunale Einrichtung. Bei der Alarmierung der Feuerwehr als kommunale Einrichtung zu einem Fall von erster Hilfe kann diese bei vorliegenden sonstigen Voraussetzungen Sonder-/Wegerechte in Anspruch nehmen. Meine bescheidene Meinung. Und da es anscheinend Sinn macht - Meine Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 881441 | |||
Datum | 19.01.2023 14:10 | 1587 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H.Bayern legt die SoSi Rechte halt sehr zurückhaltend aus.Selten so gelacht | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 881444 | |||
Datum | 19.01.2023 16:16 | 1621 x gelesen | |||
Du widersprichst dir doch selbst. Hoheitliche Aufgaben sind Kraft Gesetzes Aufgaben die der Staat grundsätzlich gegenüber seinen Bürgern erfüllt, diese Aufgaben kann der Staat aber auch auf Beliehene übertragen. Nichts destotrotz sind es Aufgaben die Kraft Gesetz übernommen werden müssen. So und nun behauptest du eine hoheitliche Aufgabe (Pflichtaufgabe) ist eine freiwillige Aufgabe? Sorry lächerlich. Auch hat hoheitliche Aufgabe erstmal nichts mit Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu tun. Denn wenn es gar nicht "deine" hoheitliche Aufgabe ist diese Störung zu beseitigen darfst du auch nicht mit Blaulicht fahren oder erzählst du mir jetzt gleich das man mit einem Feuerwehrauto auch Straftäter verfolgen darf? Merkst was? Und genauso wie es nicht Aufgabe der Feuerwehr ist mit Blaulicht Kriminelle dingfest zu machen ist es grundsätzlich auch nicht Aufgabe der Feuerwehr Erste Hilfe Einsätze zu fahren. Zumindest nicht in Bayern. | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 881448 | |||
Datum | 19.01.2023 16:51 | 1586 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Alexander H. Und genauso wie es nicht Aufgabe der Feuerwehr ist mit Blaulicht Kriminelle dingfest zu machen ist es grundsätzlich auch nicht Aufgabe der Feuerwehr Erste Hilfe Einsätze zu fahren. Zumindest nicht in Bayern. das kann man jetzt ganz eng auslegen. Räuber verfolgen ist ja noch einfach und nachvollziehbar. Es gibt aber zahlreiche Einsätze der Feuerwehr, die nicht in die unmittelbare Zuständigkeit fallen. Angefangen mit Wasserrettungseinsätzen, da frage ich mich dann schon, warum wir da wie die bekloppten zum Einsatzort fahren, wenn man nach deiner Auffassung, gar nicht zuständig ist, weil es primäre Aufgabe des Rettungsdienst ist - zumindest bei uns. Letztendlich entscheidet doch das Einsatzstichwort und Auftrag, ob Eile geboten ist und nicht die Zuständigkeit. Person im Wasser und ich bleib an der roten Ampel stehen - irgendwie unrealistisch. Spätestens wenn ich als Katastrophenschutzeinheit zu so einem Einsatz fahre - direkte Zuständigkeit ist da definitiv nicht gegeben?! Also so ganz schlüssig ist das mit Zuständigkeit dann ,it der Argumentation nicht. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 881449 | |||
Datum | 19.01.2023 18:20 | 1481 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Alexander H. Also in Bayern ist die Leitsstelle schonmal perse nicht weisungsbefugt. Wie das in NRW ist keine Ahnung. Nö. Aber sie übergibt der entsprechenden Einsatzauftrag. Und je nach Lage kann das auch die Erste Hilfe / FR sein. Und kann entsprechend die Eile des Auftrags übermitteln. Geschrieben von Alexander H. Und ich gehe mal davon aus, das sich der Gesetzgeber mit der Unterteilung von Absatz 1 und 5 des Paragraphen 35 StVO etwas gedacht hat. Vermutlich nicht das, was du hier daraus interpretierst. Gruß | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 881450 | |||
Datum | 19.01.2023 18:22 | 1536 x gelesen | |||
Hallo Martin, Ich denke der § 38 STVO ist hier ziemlich eindeutig. (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Wenn ich von der Leitstelle einen Alarm zum Erste Hilfe Einsatz mit oben genannter Indikation ( um Menschenleben zu retten) erhalte, dann ist die Nutzung Von Blaulicht und Sondersignal im Gesetz eindeutig formuliert. Und dann gibt es keine Diskussion ob ich als Feuerwehr (die normalerweise nicht in den Regelrettungsdienst eingebunden ist, zumindest bei uns bei uns in Bayern) Blaulicht in Verbindung mit dem Einsatzhorn verwenden darf. mkg Werner Neudecker. | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 881451 | |||
Datum | 19.01.2023 18:28 | 1486 x gelesen | |||
Nabend Werner, es hätte mich auch sehr, sehr gewundert, wenn das in Bayern nicht so wäre. Gruß in den Süden! Martin | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 881452 | |||
Datum | 19.01.2023 18:49 | 1679 x gelesen | |||
Hallo Alexander, Mir ist nicht ganz klar, was du aus diesem Schreiben alles herauslesen willst. Erste Hilfe ist keine Pflichtaufgabe der Feuerwehr. Im Weiteren regelt dieser Erlass eigentlich eher, wer organisierte Erste Hilfe Gruppen aufstellen darf oder kann, wie die Fahrzeuge auszusehen haben, und dass diese Fahrzeuge, nach Genehmigung, durchaus Sondersignal (SB) führen und bei Alarmierung (d.h. nach Anerkenntnis u.a. durch die Träger der Alarmierung, also in Bayern die entsprechenden Zweckverbände als Träger der ILS) diese, nach den Vorgaben des §38 StVo auch nutzen dürfen. Man wollte hiermit lediglich privaten Organisationen "entgegenwirken", die heute mal Zeit haben und morgen mal nicht. mkg Werner | |||||
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Autor | Fran8k R8., Eppelborn / Saarland | 881455 | |||
Datum | 19.01.2023 19:52 | 1543 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H.Erste Hilfe zu leisten ist keine hoheitliche Aufgabe der Feuerwehr. Leben retten aber schon. Und jetzt mal im Ernst: Wenn ich mit dem LF zu ner Reanimation alarmiert werden, dann fahre ich da mit SoSi hin. Wer das nicht tut, bei dem zweifle ich grundlegend am zugrunde liegenden gesunden Menschenverstand. Im Zweifel argumentiere ich mit dem "rechtfertigenden Notstand". | |||||
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Autor | Pete8r L8., St. Wendel / Saarland | 881457 | |||
Datum | 19.01.2023 22:01 | 1529 x gelesen | |||
Nabend Frank, Geschrieben von Frank R. Leben retten aber schon. Für uns im Saarland auf jeden Fall, da schreibt das SBKG die Rettung von Menschenleben als erste Aufgabe der Feuerwehr. Im Bayrischen Gesetz habe ich heute in der Tat verwundert nur etwas von "abwehrende Brandschutz und der technische Hilfsdienst" als Aufgabe der Feuerwehr gelesen... Gruß Peter Alles was ich schreibe ist ausschließlich meinen private Meinung und stellt nicht zwingend die Meinung meiner Feuerwehr oder meiner Dienststelle dar. | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 881466 | |||
Datum | 20.01.2023 09:00 | 1519 x gelesen | |||
Hallo Peter, In Bayern liegt die Zuständigkeit für den Rettungsdienst (lt. BayFWg) nicht bei der Feuerwehr. Gemäß Rettungsdienstgesetz kann aber die Feuerwehr nach Maßgabe des Landkreises oder des zuständigen Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (meist ein Ausführungsorgan mehrerer Landkreise, auch Betreiber der Integrierten Leitstellen) in den Regelrettungsdienst eingebunden sein, oder aber bei Erfordernis zu entsprechenden Tätigkeiten alarmiert werden. mkg WErner | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 881487 | |||
Datum | 20.01.2023 18:22 | 1372 x gelesen | |||
Einige Reaktionen aus Rheinhessen bei "SWR" zu lesen: [...] Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 881489 | |||
Datum | 20.01.2023 20:15 | 1268 x gelesen | |||
bei dringenden Einsätzen wegen häuslicher Gewalt oder Ruhestörungen. Mit Blauhorn zur lauten Musik, ist klar. Aktive häusliche Gewalt wundert mich jetzt, hier hätte ich definitiv die Polizei in der Pflicht gesehen, lasse ich mit vielen Fragezeichen aber mal so gelten. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 881493 | |||
Datum | 20.01.2023 21:24 | 1248 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.hier hätte ich definitiv die Polizei in der Pflicht gesehen Geschrieben von mich an dich Wenn du jetzt schreiben willst, das macht doch eh die Polizei: Jein (für RLP), aber: Problem verstanden...;-) Vereinfacht: Für so manches, was anderenorts diskussionslos Polizei ist, gibt es im Lande der kommunalen Selbstvergewaltigung den "kommunalen Vollzugsdienst", und nur da, wo der dazu eigentlich gar nicht ausreichend aufgestellt ist (was geschätzt 80-90% der Kommunen betrifft), kommt direkt die Polizei. Und nochmal: Es geht um Sondersignal für eben den Kommunalen Vollzugsdienst, nicht für "das Ordnungsamt". Wenn die Medien den Begriff hier bringen, ist das nur so wie eben Löschzug für Löschfahrzeug genommen wird. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Pete8r L8., St. Wendel / Saarland | 881496 | |||
Datum | 20.01.2023 22:13 | 1331 x gelesen | |||
Hallo Werner, Geschrieben von werner n. In Bayern liegt die Zuständigkeit für den Rettungsdienst (lt. BayFWg) nicht bei der Feuerwehr. Das ist im Saarland nicht anders, auch hier ist der Rettungsdienst im Rettungsdienstgesetz geregelt und gemäß §7 Abs 3. SBGK "Können die Feuerwehren im Rettungsdienst und im Bereich der organisierten Ersten Hilfe mit wirken." Das ändert aber nichts am Absatz 1 des selben Paragraphen, der da lautet "Die Feuerwehren haben Menschen zu retten und Schaden von Menschen, Tieren, Gütern und der Umwelt abzuwenden.". Und gerade dieser erste Punkt "Menschenrettung" als oberste Pflichtaufgabe der Feuerwehr wird an der hiesigen Feuerwehrschule von manchen Ausbilder regelrecht "eingeprügelt". (Saarländer werden wissen wen ich meine ;-) ) Daher war ich verwundert, dass das Bayrische Feuerwehrgesetz explizit nur abwehrenden Brandschutz und die technische Hilfe benennt. Das ließt sich so, als ginge die Feuerwehr der Mensch im brennenden Haus oder im verunfallten Fahrzeug gar nix an. Ich gehe davon aus, das auch in Bayern die Hilfe dem nächsten gegenüber im Vordergrund steht, aber dieser deutliche Unterschied in den jeweiligen Rechtsgrundlagen hat mich schon überrascht und gewundert. Gruß Peter Alles was ich schreibe ist ausschließlich meinen private Meinung und stellt nicht zwingend die Meinung meiner Feuerwehr oder meiner Dienststelle dar. | |||||
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Autor | Thom8as 8S., Höhenkirchen-Siegertsbrunn / Bayern | 881500 | |||
Datum | 20.01.2023 23:02 | 1446 x gelesen | |||
Guten Abend, Geschrieben von Alexander H. Achso ... Erste Hilfe kann man nur mit Blaulicht leisten? Naja erste Hilfe kann ich nur am lebenden Patienten leisten, wenn ich ohne SoSi fahre und einige Minuten später ankomme ist es evtl. schon eher Leichenschändung oder Störung der Totenruhe, zumindest, wenn Du die Gesetze auslegst. Die FW (ohne FR) wird ja gerade deswegen zusätzlich zum RD auf den Einsatz alarmiert, weil höchste Eile geboten ist (REA, starke Blutung). Nicht auf "Mein Mann ist umgeknickt und jetzt tut ihm der Fuß so weh." Feuer kann man übrigens auch ohne Blaulicht löschen, habe ich mal gehört. Geschrieben von Alexander H. Da in der Regel wohl schon jemand einen Notruf abgesetzt hat und somit Hilfe leistet. Was ist denn das für ein Unfug? Wahrscheinlich hat schon wer den Notruf gemacht, deshalb sind keine weiteren EH-Maßnahmen nötig? "Herr Kommandant warum ist die Feuerwehr nach der Alarmierung nicht zum Brandort gefahren?" "Naja, nachdem wir ja alarmiert wurden, wusste ich ja, dass jemand den Notruf gewählt hatte und damit war ja genug getan." Sorry, aber ich glaube Du solltest mal dringend mehr schlafen oder von irgendwas mehr oder von was anderem weniger nehmen oder andere Videos anschauen oder ich weiß nicht. Erinnert mich ein bisschen an die Diskussion, ob man im FW-Dienst ohne Abklärung mit dem Gesundheitsamt Mineral-/Tafelwasser zum Händewaschen verwenden darf. Mit vier Saugschleich! Habe die Ehre | |||||
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Autor | Fran8k R8., Eppelborn / Saarland | 881527 | |||
Datum | 22.01.2023 07:27 | 1289 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter L.Saarländer werden wissen wen ich meine Du meinst doch jetzt nicht den netten Ausbilder der Landesfeuerwehrschule, der aus meiner Wehr kommt? ("Knopperszeit") :-D | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 881529 | |||
Datum | 22.01.2023 09:08 | 1220 x gelesen | |||
Und der vom Polizist, über Notarzt bis hin zur hysterischen Mutter ein absolutes Schauspieltalent hat bei den Planübungen. :-) Gruß Daniel | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 881532 | |||
Datum | 22.01.2023 11:52 | 1152 x gelesen | |||
Hallo Alex, immer wieder schön, wenn du meinst in Bayern wäre das alles so oder so nicht. Ich wäre hier einmal gaaaaanz vorsichtig. Grund dafür ist, daß du dich da, warum auch immer, in etwas verrennst, was leider so nicht stimmt. Weiters würde mich einmal interessieren, wo du dieses mMn. ganz gefährliche Halbwissen her hast. Auch würde mich interessieren, warum du gegen Fakten und Tatsachen bist? Beim lesen der Beiträge, dachte ich irgendwie an Reichsbürger oder ähnliche gelagerte Denktheorien. Ich möchte hier keinem in irgendeiner Weise etwa unterstellen oderbehaupten. Allerdings tue ich mir echt schwer, deinen Gedanken zu folgen oder mit meiner Lebenswirklichkeir in Einklang zu bringen. Noch dazu, daß ich auch in Bayern lebe. Vielleicht sind aber auch die Berge und die Nähe zu Österreich ein Denkblokadengrund. Ich wäre auch zu anderen nicht so Überheblich, die dir über die Straße helfen wollen. (und das sage ich als alter Pauschalierer..... ;-) ) Oiso, a gloana Tipp am Rande. Wannsd scho koam was glaabst, dann nimm amoi ned nur des Schreibn vo dem bayrischn Ministerbladl, sondern des ganze Papierzeigl Gsetz, Verordunga, Durchführungsanweisunga usw. und lies da des amoi in alla Ruhe durch. Dann schreibst da des ois auf und schickst des nacha zum bayrischen Feuerwehrverband. De san davier do, dass soiche Menschen wia dia Fragen beantwortet wern. Des ko bestimmt a weng dauern, aba es werd wos kemma. Wanns des nachad host, stoist das ei und dann samma olle schlauer. Des warrad doch a Sach, oda?? Oiso i dad des so macha, wenn i des Glaabn dad wia du. i hoff, i hob da hoifn kenna. Gruas vom See Markus der jetzad zum Schifahrn geht, weils an so an berigen Schnee hod. ;-) In Treue fest! | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 881538 | |||
Datum | 22.01.2023 14:41 | 1123 x gelesen | |||
Zusätzlich würde ich noch auf die FwDV 3 verweisen die gilt wohl auch in Bayern. FWDV 3: Hilfeleistung.umfasst Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit. die aus, Unfällen oder ähnlichen Ereignissen entstehen. Er schließt insbesondere das Retten ein. R e t t e n ist das Abwenden einer Gefahr von Menschen oder Tieren durch - lebensrettende Sofortmaßnahmen, die sich auf Erhaltung oder Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf und Herztätigkeit richten.. Also irgendwie doch Aufgabe der Feuerwehr. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Fran8k R8., Eppelborn / Saarland | 881554 | |||
Datum | 22.01.2023 20:53 | 1157 x gelesen | |||
Ich sehe, wir meinen Gleichen | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 881579 | |||
Datum | 24.01.2023 07:54 | 1050 x gelesen | |||
Hallo Peter, Geschrieben von Peter L. Ich gehe davon aus, das auch in Bayern die Hilfe dem nächsten gegenüber im Vordergrund steht, aber dieser deutliche Unterschied in den jeweiligen Rechtsgrundlagen hat mich schon überrascht und gewundert. Es ist richtig, dass diese Stelle im Gesetz sehr allgemein gehalten ist. Richtig ist aber auch, dass in allen Lehrgängen und Ausbildungen (insbesondere auch Führungslehrgängen) die Rettung von Menschenleben als erste Aufgabe (natürlich unter entsprechendem Eigenschutz) gelehrt wird. Das zeigt sich auch daran, dass in Bayern die Feuerwehren in das System der organisierten Ersten Hilfe stark mit eingebunden sind und auch in Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen sehr oft z.B. bei Personensuchen eingebunden werden, obwohl dies nicht als Pflichtaufgabe im Gesetz steht. mkg WErner | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 886529 | |||
Datum | 11.01.2024 11:12 | 1459 x gelesen | |||
Damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalen Vollzugsdienste in besonders eilbedürftigen Fällen auch Blaulicht und Einsatzhorn verwenden können, hat die rheinland-pfälzische Landesregierung eine Neuregelung auf den Weg gebracht. "Auf den Weg gebracht" hat in diesem Fall fast ein Jahr gedauert: Ordnungsämter sollen Digitalfunk bekommen "Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen" (Didi Hallervorden) | |||||
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