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Thema | Einsatzstiefelproblem | 25 Beträge | |||
Rubrik | pers. Ausrüstung | ||||
Autor | Andr8eas8 V.8, Uetze / Niedersachsen | 875710 | |||
Datum | 23.03.2022 09:37 | 4710 x gelesen | |||
Hallo allerseits, ich habe eine kleine Herausforderung und finde keine belegbaren Hinweise. Ein Kamerad trägt gerne seine Schnürstiefel bei Diensten, Übungen und teilweise Einsätzen gerne offen (Reißverschluss offen). Auf gutem zureden kommt immer, das er ja "nur" Maschinist ist. Ich habe versucht herauszufinden, wo es geschrieben steht, das diese Schuhe geschlossen sein müssen. Allerdings sagen die Normen nur etwas über die Beschaffenheit, Leistungsfähigkeit und die Qualität aus. Auch die Anleitungen der Hersteller schreiben nicht vor, das diese Schuhe geschlossen sein müssen, um die volle Sicherheit zu gewährleisten (oder ich habe es nicht gefunden) Der logische Menschenverstand greift hier nicht, da ich gerne belegbares benötige. Kann mir einer da weiterhelfen? Mit kameradschaftlichem Gruß, Andreas Wir leben alle unter dem gleichen Himmel. Aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont. feuerwehr-dollbergen | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 875711 | |||
Datum | 23.03.2022 09:50 | 3139 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas V.Ich habe versucht herauszufinden, wo es geschrieben steht, das diese Schuhe geschlossen sein müssen. Im Zweifel in der Bedienungsanleitung, aber wenn sonst schon der GMV versagt, dürfte auch das verlorene Liebesmüh sein... Ein offener Schnürstiefel ist unsicherer als ein geschlossener Sicherheitshalbschuh, er schützt weniger gegen Umknicken, man kann in feuchtem Untergrund kleben bleiben, dann zieht es einem die Schuhe aus, es kann einem oben was reinfallen - und man zeigt, dass man keine Ahnung hat. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Tanj8a S8., Padenstedt / Schleswig-Holstein | 875713 | |||
Datum | 23.03.2022 10:05 | 2661 x gelesen | |||
Schau mal bei der DGUV https://www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/fachbereiche_dguv/fb-fhb/feuerwehren/feuerwehrschutzkleidung.pdf Im Einsatz Die Schutzfunktion wird nur erfüllt, wenn die Kleidung persön- lich angepasst wurde sowie vollständig und geschlossen getragen wird. | |||||
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Autor | Andr8eas8 V.8, Uetze / Niedersachsen | 875714 | |||
Datum | 23.03.2022 10:12 | 2545 x gelesen | |||
@Ulrich Cimolino: Sehe ich auch so. Aber ich versuche mein bestes, ihn zu bekehren :-( @Tanja Sepke: Danke sehr. Das versuche ich einmal. Ich habe die Information zwar gelesen, aber dieser Part kam mir irgendwie immer etwas schwammig vor, so das er nicht hängen blieb. Danke noch einmal für euer Input Wir leben alle unter dem gleichen Himmel. Aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont. feuerwehr-dollbergen | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 875716 | |||
Datum | 23.03.2022 10:32 | 2670 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Andreas V. Auf gutem zureden Als Ergänzung zum vorherigen gesagten; eine Führungskraft hat nach der " UVV-Feuerwehren " § 3 ( Verantwortung ) für die Sicherheit zu sorgen: [...] Da darf/soll man mehr als "gut zureden". Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 875717 | |||
Datum | 23.03.2022 10:43 | 2854 x gelesen | |||
Hat er die Stiefel vom Aufgabenträger gestellt, oder aus eigener Tasche mitgebracht? Wenn vom Aufgabenträger gestellt, stellt der ihm halt ein paar neue hin. Dass das Schnürstiefel sein müssen, steht ja auch nirgendwo ;-) "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 875721 | |||
Datum | 23.03.2022 19:35 | 2074 x gelesen | |||
Hallo! Der Bericht (ab Seite 39) nennt immerhin die Schafthöhe als einen entscheidenden Faktor gegen das Umknicken. Bei Stiefeln endet der Schaft oberhalb des Sprunggelenks und wirkt demnach eventuell stabilisierend auf das Gelenk. Allerdings ist hier auch die richtige Anwendung auschlaggebend: Wird der Stiefel nicht ordentlich festgeschnürt, geht die Wirkung des hohen Schafts verloren. Hier kann man sich das passende rausziehen. Gruß vom Berg! Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 875724 | |||
Datum | 23.03.2022 22:24 | 1861 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian K. Hat er die Stiefel vom Aufgabenträger gestellt, oder aus eigener Tasche mitgebracht? Wenn vom Aufgabenträger gestellt, stellt der ihm halt ein paar neue hin. Dass das Schnürstiefel sein müssen, steht ja auch nirgendwo ;-) Die Frage stellt sich eigentlich gar nicht. Nach DGUV1 hat der Arbeitgeber die PSA stellen, Mitarbeiter hat sie bestimmungsgemäß zu benutzen. Eigene PSA ist eigentlich nicht zugelassen, weil keine effektive Überwachung der PSA sichergestellt ist. Als Maschinist ist er klar gefährdet. Umknicken ist sehr wahrscheinlich. Gefährdungsbeurteilung dürfte auch zu diesem Ergebnis kommen. Betriebsanweisung erstellen, unterweisen und gut. In der BF würde er bei dem Verhalten ein fristlose Kündigung riskieren. Wenn er nicht spurt, muss man sich fragen, ob man sich vom Kameraden trennen will/kann. Bei Freiwilligen ist die Sanktion schwierig. Es kann halt auch mal Geld kosten, wenn der freundliche sich eine Übung anschaut oder der Kamerad umknickt und Geld von der Versicherung haben will. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Rheinhausen / Baden-Württemberg | 875725 | |||
Datum | 23.03.2022 23:17 | 1971 x gelesen | |||
Heißes Eisen: Wie sieht korrekt getragene PSA denn aus? Das beginnt doch schon beim Nackenschutz (Leder Dachrinnen-artig nach oben gelegt) und den Stehkragen der Überjacke schön ordentlich umgelegt.. Und die Kollegen vom Rettungsdienst denen die Hose nicht über ihre offenen Stiefel gehen will und deshalb der Reflexstreifen am unteren Ende der Hose gar nicht reflektieren kann.... Wir haben als Träger der Feuerwehr oder als Führungskraft genug Baustellen was das Thema PSA angeht... Da sind nicht geschlossene Stiefel nicht das größte Problem. Zumal im Fall des Falles zuerst nachgewiesen werden muss, dass der nicht geschlossene Reißverschluss ursächlich für die Verletzung war... | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 875726 | |||
Datum | 24.03.2022 07:21 | 1746 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andreas L. Heißes Eisen: Wie sieht korrekt getragene PSA denn aus? Das beginnt doch schon beim Nackenschutz (Leder Dachrinnen-artig nach oben gelegt) und den Stehkragen der Überjacke schön ordentlich umgelegt.. Und die Kollegen vom Rettungsdienst denen die Hose nicht über ihre offenen Stiefel gehen will und deshalb der Reflexstreifen am unteren Ende der Hose gar nicht reflektieren kann.... Nein, gar kein heißes Eisen. Zumindest dort, wo das korrekte Tragen der PSA relevant ist, muss sie entsprechend korrekt getragen werden. Beim Ma im TH-Einsatz dürfte es meist egal sein, ob er den Nackenschutz hoch- oder runtergeklappt hat, ist der RDler außerhalb des Straßenverkehrs dürfte die Sichtbarkeit des Reflexstreifens nebensächlich sein. Wenn aber mit offenen Stiefeln rumgeschlappt wird (egal in welcher Funktion, vom sitzenden Funker auf dem ELW, solange er seinen Platz nicht verlässt vielleicht mal abgesehen) ist die Unfallgefahr kontinuierlich gegeben, daher ist das zu unterlassen. Da gibt's gar nix drumrumzureden. Geschrieben von Andreas L. Wir haben als Träger der Feuerwehr oder als Führungskraft genug Baustellen was das Thema PSA angeht... Da sind nicht geschlossene Stiefel nicht das größte Problem. Aber eines der großen Probleme, vor allem, wenn man sich um solche Kindergartenthemen kümmern muss, die eigentlich mit gesundem Menschenverstand geregelt sind. Geschrieben von Andreas L. Zumal im Fall des Falles zuerst nachgewiesen werden muss, dass der nicht geschlossene Reißverschluss ursächlich für die Verletzung war... Das dürfte bei jeder Fall- oder Umknickverletzung, die nicht gerade durch explizit was anderes (z.B. stolpern über einen herumliegenden Gegenstand) verursacht wurde, recht eindeutig sein. Und auch im anderen Fall u.U. die Verletzung erschweren. Ich möchte da auch als Führungskraft nicht gegenüber der UK in Erklärungsnot kommen. Die Diskussion stellt sich auch gar nicht. Klare Anweisung, wer sich nicht dran hält, bleibt zu Hause. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 875727 | |||
Datum | 24.03.2022 08:01 | 1655 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Michael W. Beim Ma im TH-Einsatz dürfte es meist egal sein, ob er den Nackenschutz hoch- oder runtergeklappt hat, Zumal bei einem Teil der mittlerweile in den Feuerwehren -auch unserer- seit Jahren/Jahrzehnten verwendeten Helmtypen keine Helme mit Nackenleder im klassischen Sinne mehr vorhanden sind ;-)) Aber eines der großen Probleme, vor allem, wenn man sich um solche Kindergartenthemen kümmern muss, die eigentlich mit gesundem Menschenverstand geregelt sind. Genau; das Tragen korrekter PSA lernt mal eigentlich schon bei der TM-1 Ausbildung, im " LZK-TM-1 BaWü " steht beispielsweise: " Persönliche Schutzausrüstung Die Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer müssen: - die für ihre Tätigkeit innerhalb eines Löscheinsatzes erforderliche persönliche Ausrüstung selbstständig und fachlich richtig anwenden können. " Klare Anweisung, wer sich nicht dran hält, bleibt zu Hause. So soll es sein; in unserer FF wird auf die Thematik seit Jahren viel Wert gelegt. Das merken anfangs oftmals von anderen Wehren zugezogenen FW-Angehörige. Von FW-Führungskräften bzw. FW-Kameraden kommt gern dann der augenzwinkernde auf eine Nachbarwehr bezogene Satz " Wir sind nicht die FF YXZ !" ;-)) Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 875728 | |||
Datum | 24.03.2022 08:09 | 1646 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk S.Eigene PSA ist eigentlich nicht zugelassen, weil keine effektive Überwachung der PSA sichergestellt istWelche (dauerhafte?) Überwachung von Stiefeln wäre denn dadurch nicht möglich, dass ich mir eigene ins GH stellen würde? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen | 875732 | |||
Datum | 24.03.2022 09:50 | 1409 x gelesen | |||
UC hat das eine wichtigen Hinweis gegeben. Die richtige Nutzung ist immer die gemäß den Angaben in der Gebrauchsinformation des Herstellers. Danach wird das Produkt auch geprüft. Sollte da nichts stehen, ruhig mal beim Hersteller anfragen. Ich bin selbst an der Erstellung von Herstelleranleitungen für PSA beteiligt und kann nur sagen, ich freue mich immer über solche Hinweise. Weil auf manche Fehlanwendungen bzw. die Verweigerung, den gesunden Menschenverstand anzuwenden, kommt man gar nicht so einfach. | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 875735 | |||
Datum | 24.03.2022 10:21 | 1363 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario-Alexander L.Sollte da nichts stehen, ruhig mal beim Hersteller anfragen. Ich bin selbst an der Erstellung von Herstelleranleitungen für PSA beteiligt und kann nur sagen, ich freue mich immer über solche Hinweise. Weil auf manche Fehlanwendungen bzw. die Verweigerung, den gesunden Menschenverstand anzuwenden, kommt man gar nicht so einfach. Dann bitte auch den Hinweis, Schuhe gehören an die Füsse und nicht an die Hände. Weiterhin bitte Markierungen an die Schuhe, damit man weiß, welcher an den rechten Fuß und welcher an den linken Fuß gehört. Bei Jacken dann bitte auch in die Gebrauchsinformation, dass die Arme in die Ärmel gehören und der Verschluss (Reissverschluss, Klettverschluss oder Köpfe) nach vorn und nicht nach hinten kommt. Natürlich darf bei Jacken auch oben und unten nicht verwechselt werden. Leute, man kann auch übertreiben. Brauchen wir in Zukunft eine Anleitung, wie wir PSA-Teile, wie z.B. Jacke, Hose oder Schuhe, anzuziehen haben? Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. Zur besseren Lesbarkeit Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 875739 | |||
Datum | 24.03.2022 10:41 | 1377 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Andreas K. Brauchen wir in Zukunft eine Anleitung, wie wir PSA-Teile, wie z.B. Jacke, Hose oder Schuhe, anzuziehen haben? Den Eindruck habe ich gelegendlich -wenn ich mir manchmal ansehe, wie jemand als nur versucht einen Schuh zuzubinden- ? ;-)) Und wer macht korrrekt die in den " Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr " unter der Tabelle "1: Übersicht über zu prüfende Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr" geforderte Sichtprüfung der FW-Stiefel vor einer Übung bzw. nach Benutzung ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen | 875740 | |||
Datum | 24.03.2022 10:49 | 1263 x gelesen | |||
ich schreibe diese zwar primär für Atemschutzmasken, aber das diese über Mund und Nase platziert werden müssen, steht da sogar drinnen ;-) Würde die notifizierter Stelle sonst auch gar nicht abnehmen. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 875741 | |||
Datum | 24.03.2022 10:49 | 1318 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Bernhard D. Und wer macht korrrekt die in den " Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr " unter der Tabelle "1: Übersicht über zu prüfende Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr" geforderte Sichtprüfung der FW-Stiefel vor einer Übung bzw. nach Benutzung ? Da ich Schwiergkeiten habe meine Feuerwehrstiefel blind anzuziehen mache ich dabei meine Augen auf. Damit ermögliche ich es mir eine Sichtprüfung zu machen. Und zwar mit dem einzelnen Stiefel. Beim Putzen erfolgt dies noch genauer. Wobei es doch sinnvoll ist zumindest nach einem Einsatz seine Stiefel genauer anzuschauen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 875745 | |||
Datum | 24.03.2022 11:32 | 1323 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Bernhard D. Und wer macht die in den " Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr " unter der Tabelle "1: Übersicht über zu prüfende Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr" geforderte Sichtprüfung der FW-Stiefel vor einer Übung bzw. nach Benutzung ? Die Sichtprüfung macht wohl jeder normale Stiefelbenutzer. Nur wird die kaum jemals einer dokumentieren. Das halte ich auch nicht für nötig. Wenn ich sehe/merke dass meine Stiefel defekt sind, fordere ich ein paar neue an. Eine Sichtprüfung heißt ja nicht, dass ich den Stiefel 10 Minuten genauestens unter die Lupe nehmen muss, ob irgendwo ein neues Kratzerchen zu erkennen ist. Und ja, man kann sich auch Probleme herbeidiskutieren. Mit dem Hinweis, dass Schutzkleidung nur dann ihre Schutzwirkung erfüllt, wenn sie korrekt getragen wird (bei einem Stiefel mit Reißverschluß also dann wenn der Reißverschluß geschlossen ist) sollte das für den Ma erledigt sein. Wenn er das nicht einsieht, darf er zu Hause bleiben. Mehr braucht es dazu nicht. Auch keine Bedienungsanleitung und keine Diskussion drüber. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 875760 | |||
Datum | 24.03.2022 19:12 | 1138 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Michael W. Die Sichtprüfung macht wohl jeder normale Stiefelbenutzer. [..] Wenn ich sehe/merke dass meine Stiefel defekt sind, fordere ich ein paar neue an. Genau, in der Art macht man das eigendlich schon immer so. Nur wird die kaum jemals einer dokumentieren. Eine Prüfung der Stiefel ist alle 12 Mon. durch eine "Befähigte Person" durchzuführen und bestimmt zu dokumentieren ? Nochmals zur "Befähigten Person" dazu schreibt die Vorschrift: " Befähigte Personen erhalten die erforderlichen Kenntnisse während der Gerätewartausbildung nach FwDV 2 sowie entsprechender Fort- und Weiterbildungen sowie aus Herstellerangaben." ( Muß zur Thematik mal morgen unsere Gerätewarte befragen ). Mit dem Hinweis, dass Schutzkleidung nur dann ihre Schutzwirkung erfüllt, wenn sie korrekt getragen wird (bei einem Stiefel mit Reißverschluß also dann wenn der Reißverschluß geschlossen ist) sollte das für den Ma erledigt sein. Wenn er das nicht einsieht, darf er zu Hause bleiben. Mehr braucht es dazu nicht. Die Sache wäre in unserer Feuerwehr auch durch ein klärendes Gespräch seitens des Kommandanten ein für alle Mal geregelt. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 875763 | |||
Datum | 24.03.2022 19:41 | 1205 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian K. Welche (dauerhafte?) Überwachung von Stiefeln wäre denn dadurch nicht möglich, dass ich mir eigene ins GH stellen würde? der Unternehmer hat doch für die PSA und deren einwandfreien Zustand zu sorgen. Aus der Nummer kommt man nicht raus. Du hast nur dann den Finger drauf, wenn du es selber beschaffst oder verwaltest. Man muss sich dann auch nicht um Eignung der privaten Ausrüstung kümmern. Denn kümmern musst du dich trotzdem! Du musst vorgeben, welche Eigenschaften die Schuhe für den Gebrauch erfüllen müssen. PSA hat mitunter eine befristete Lebensdauer. Darunter fallen auch z.B. Schuhe. Bei meinen Haix stand glaube ich was von 6 Jahren. (nagle mich nicht fest; meine waren deutlich drüber) Solchen unwichtigen Kram hat man nur im Griff, wenn man Listen über die Ausrüstung führt. Klar kann man dort auch die private Ausrüstung mit aufnehmen. Natürlich kann man bei Schuhen erwarten, dass sie vom Nutzer kontrolliert werden. Aber wer hat noch die Gebrauchsanleitung für so eine profanen Gegenstand zur Hand, kennt das Alter etc... Frag doch mal in der Runde, ob jeder weis, dass Einlegesohlen nicht zugelassen sind. Da ist der offen getragene Schuh eine naheliegende und erkennbare Unachtsamkeit. Ich muss mich doch nicht als Führungskraft als Prüfingenieur aufspielen. Zugegeben der Bereich macht mittlerweile keinen Spaß und man hat den Eindruck, dass man nicht mehr zum Arbeiten/ Ausbildung etc. kommt. Aber so sind die Regeln und die Sensibilität steigt. Und der Versicherer wird im Fall eines Falles alles tun, um aus der Leistungspflicht herauszukommen. Private, offene Schuhe oder manipulierte Schuhe sind da ein gefundenes Fressen! Da reicht es, wenn ein Kamerad ein flapsiger Bemerkung über seine frühere Trageweise und Weigerung macht und der Kamerad sieht keinen Cent. Gebrauchsanleitung. Ja, das geht in Richtung Amerikanisierung. Allerdings gibt es offensichtlich Zeitgenossen, die genau auf so was aus sind. Stand ja nicht drin, dass es nicht erlaubt ist. Bei uns im Betrieb wurden bei den Si- Schuhe gerne die Fersen herunter getreten und die Schuhe als Schlappen getragen. Steht ja nirgendwo, dass es verboten ist. Und Schlappen gibt ja schließlich auch. Mittlerweile gibt es eine jährliche Unterweisung und entsprechende Sanktionen. Es bleibt nicht aus, man muss bei einem solchen offensichlichen Fall reagieren und eine klare Ansage ohne Diskussion (!) machen. Wir wollen ja schließlich alle Gesund nach Hause kommen, vor allem im Ehrenamt. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Günt8her8 S.8, Mayen / Rheinland-Pfalz | 875765 | |||
Datum | 24.03.2022 20:23 | 1253 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk Sander Und der Versicherer wird im Fall eines Falles alles tun, um aus der Leistungspflicht herauszukommen. Private, offene Schuhe oder manipulierte Schuhe sind da ein gefundenes Fressen! Da reicht es, wenn ein Kamerad ein flapsiger Bemerkung über seine frühere Trageweise und Weigerung macht und der Kamerad sieht keinen Cent. Ich hab gedacht, die "dann bist du nicht versichert" Zeit wäre vorbei. Geschrieben von Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) § 7 Begriff (1) Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. mkG Günther | |||||
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Autor | Kars8ten8 M8., Durmersheim / BaWü | 875778 | |||
Datum | 25.03.2022 12:12 | 1030 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Dirk S.--- Zugegeben der Bereich macht mittlerweile keinen Spaß und man hat den Eindruck, dass man nicht mehr zum Arbeiten/ Ausbildung etc. kommt. Aber so sind die Regeln und die Sensibilität steigt. Und der Versicherer wird im Fall eines Falles alles tun, um aus der Leistungspflicht herauszukommen. Private, offene Schuhe oder manipulierte Schuhe sind da ein gefundenes Fressen! Da reicht es, wenn ein Kamerad ein flapsiger Bemerkung über seine frühere Trageweise und Weigerung macht und der Kamerad sieht keinen Cent. Gründet die Unfallversicherung da bei euch eigentlich ne Sonderkommision und befragt sämtliche Kameraden, wenn jemand umknickt? www.drk-hardt.de | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 875784 | |||
Datum | 25.03.2022 16:47 | 992 x gelesen | |||
Hallo Karsten, Geschrieben von Karsten M. ründet die Unfallversicherung da bei euch eigentlich ne Sonderkommision und befragt sämtliche Kameraden, wenn jemand umknickt? Natürlich nicht. Aber manchmal sind es nur Kleinigkeiten die eine großes Problem verursachen und nur der Auslöser ist. Kraftfahrer steigt aus, knickt wegen offenen Schuh um und wird vom vorbeifahrenden Auto erfasst. Was glaubst du wie schnell es geht, dass jemand da steht und wissen will, wie es zum Unfall gekommen ist. Eine blöde Bemerkung und die Ein Mann-Sonderkomision hat dich erwischt, wenn er nicht selber die Schuhe am Fuß sieht. Klar konstruiert, aber der Leben schreibt seine eigenen Geschichten, die manchmal viel hässlicher sind. Wir hatten einen Fall, da war die Kripo schneller da als der Notarzt (bei Einsatzunfall ohne Fremdbeteiligung). Da lief das so ab, war auch nur eine Kleinigekeit, die schief gelaufen ist. Oder es passiert einfach gar nichts. Glück gehabt. Das dürfte die Regel sein. Aber Arbeitsschutz hat nichts mit Glück zu tun. Man hat Regel, die hat man zu befolgen. Vieles was bei der FW getrieben und geregelt wird, dient Vorrangig dem Arbeitsschutz und wird selbstverständlich angewendet. Warum muss man über offene Arbeitsschuhe diskutieren? Gruß Dirk | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 875785 | |||
Datum | 25.03.2022 18:30 | 1042 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Günther S. Ich hab gedacht, die "dann bist du nicht versichert" Zeit wäre vorbei. Hast Recht, Vorsätzlich gegen Vorschriften verstoßen schließt den Versicherungsschutz nicht aus. Erst vorsätzlich auf Fresse fallen wäre keine Leistungspflicht. Aber offensichtlich schreckt das Versicherungsträger nicht ab, durch alle Instanzen zu gehen. Regress geht aber meistens Richtung Arbeitgeber. Dann wäre die Frage, ob die Duldung grob Fahrlässig ist? Gruß Dirk | |||||
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