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Thema | Politesse schreibt Feuerwehrleute auf | 64 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 831928 | |||
Datum | 21.07.2017 13:08 | 8029 x gelesen | |||
hallo, ist bei uns auch schon passiert. Nur das der städtische Vollzugsbeamte eine ehemalige Führungskraft unserer Feuerwehr war. Der kannte das Auto des jungen Feuerwehrkameraden noch nicht. Das Auto war hinter dem Feuerwehrhaus geparkt. Der städt. Vollzugsbeamte hatte daher nicht mitbekommen das wir im Einsatz sind. Wurde dann auf dem kurzen Dienstweg erledigt ;-) Hat für Belustigung gesorgt. hier aber anscheinend nicht: Politesse schreibt Feuerwehrleute auf http://www.rp-online.de/nrw/staedte/wesel/politesse-schreibt-feuerwehrleute-auf-aid-1.6962576 Ich würde mich da nicht aufregen. Den Strafzettel einfach mit einer entsprechenden Bemerkung kalt lächelnd beim Wehrführer abgeben. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Tobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg | 831929 | |||
Datum | 21.07.2017 13:32 | 4548 x gelesen | |||
Vorallem woher soll die Politesse wissen, das die Fahrzeuge Feuerwehrleuten gehören und die gerade im Einsatz sind. Irgendwelche Schilder mit "Feuerwehr im Einsatz" zählen nicht, die kann sich jeder in Auto hängen. Vielleicht sollt die Gemeinde einfach für ausreichend Parkplätze zur sorgen. | |||||
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Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 831930 | |||
Datum | 21.07.2017 13:50 | 4365 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerd Füting vom OrdnungsamtVereinbart sei das Parken auf dem Grünstreifen, bei Mittelinseln, Geh- und Radwegen habe die Politesse aber "kein Ermessen" und müsse so handeln. Schließlich, so Füting, gebe es auch Vorwürfe, man messe mit zweierlei Maß. §12 StVO - Halten und Parken §35 StVO - Sonderrechte Stimmt, sie hat kein Ermessen. Deswegen ist es auch kein Ermessensfehler sondern schlichtweg rechtlich fehlerhaft hier ein "Knöllchen" zu schreiben. Wobei ich den Verdacht hege, daß Herr Gerd Füting vom Ordnungsamt in Wesel das irgendwie anders gemeint hat... | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 831931 | |||
Datum | 21.07.2017 13:58 | 4182 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Steffen W. Deswegen ist es auch kein Ermessensfehler sondern schlichtweg rechtlich fehlerhaft hier ein "Knöllchen" zu schreiben. dazu muss der Schreiber aber auch rechtlich fehlerfrei erkennen das hier Sonderrechte gelten. Das dies nicht immer sicher möglich ist liegt auf der Hand. In dem von mir beschriebenen Fall bei uns am Feuerwehrhaus hatte der Vollzugsbeamte keine Chance dies zu erkennen. Obwohl er "vom Fach" ist. Daher hat der zu Recht ein Knöllchen geschrieben. Ich sehe da wenig Probleme. Das Verfahren kann man immer rechtzeitig stoppen. Wobei ich es schon erwarte das ein städtischer Vollzugsangestellter den Zusammenhang "PKW parkt falsch + Schild "Feuerwehr im Einsatz" und dann noch die offenen Tore der gleich daneben stehenden Feuerwache richtig erkennen sollte. Im Zweifel einfach mal ein paar Schritte zur Feuerwache laufen und abklären ob da gerade in Einsatz läuft. Dann kann er sich den Verwaltungsvorgang mit den Knöllchen sparen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 831932 | |||
Datum | 21.07.2017 14:01 | 3890 x gelesen | |||
Naja, die Feuerwache Wesel ist eh ne Geschichte für sich ;-) Gruß | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 831933 | |||
Datum | 21.07.2017 14:02 | 3886 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Martin D. die Feuerwache Wesel ist eh ne Geschichte für sich ;-) warum? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 831934 | |||
Datum | 21.07.2017 14:03 | 3851 x gelesen | |||
Moin, kaum Parkmöglichkeiten, Fahrzeuge stehen in Reihen hintereinander, kaum Rangiermöglichkeiten, Platznot (Könnte etwas besser werden, wenn die Leitstelle umgezogen ist...) Gruß | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 831935 | |||
Datum | 21.07.2017 14:07 | 3963 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Den Strafzettel einfach mit einer entsprechenden Bemerkung kalt lächelnd beim Wehrführer abgeben. ? Das ist immer noch "mein" Strafzettel und somit müsste ich dem OA darlegen das ich wegen einem Einsatz das durfte. Wenn der WF das vergisst, Post nicht ankommt oder was auch immer bleibt es mein Problem. Anm. Toll wäre sowas im kleinen Gespräch zu regeln, aus Erfahrung läuft das bei mir nur noch schriftlich und in wasserdicht "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 831936 | |||
Datum | 21.07.2017 14:13 | 3928 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Thomas M. Wenn der WF das vergisst, Post nicht ankommt oder was auch immer bleibt es mein Problem. sehe ich nicht so - mit der Abgabe an den Wehrführer bin ich 100% raus. Wenn danach was schiefläuft dann ist das Problem der Stadt / Gemeinde. DIE wollen ja was von mir. Nämlich das ich im Alarmfall zügig zum Feuerwehrhaus komme und dann ausrücke. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 831940 | |||
Datum | 21.07.2017 16:03 | 3738 x gelesen | |||
Wie oft kommt es vor, dass sich, wenn viele Fahrzeuge kreuz und quer geparkt sind, Dritte einfach dazustellen? Irgendwann finden die FA auch hier keine Stellplätze mehr, weswegen ich mich der Forderung anschließe, dass die Gemeinde für ordentliche Stellplätze sorgen muss. | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 831943 | |||
Datum | 21.07.2017 17:30 | 3872 x gelesen | |||
Die Stadt könnte doch einfach personengebundene Parkausweise an die Wehrleute ausgeben. Angelehnt an Bewonerparkausweise. Mit denen kann man auch direkt den Wehrleuten das kostenlose Parken auf Kommunalen Parkplätzen (Parkuhren- und -automaten) erlauben. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 831944 | |||
Datum | 21.07.2017 17:37 | 3509 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg E. J.ass die Gemeinde für ordentliche Stellplätze sorgen muss. Die Frage ist nur: geht das? Wenn man sich das auf Maps anguckt, sieht das von oben aus als ob auf dem Dach schon ein Parkdeck ist. Da passen so 20 Fahrzeuge drauf. Jetzt sind ja auch noch Hauptamtliche auf der Wache. Im Umreis ist da nicht viel. Un der Umstand das man wohl extra für die Einsatzkräfte die Bordsteine abgeflacht hat zeigt für mich das man sich wohl Gedanken gemacht hat, aber keine andere Lösung gefunden hat. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Schermbeck / NRW | 831951 | |||
Datum | 21.07.2017 19:04 | 3427 x gelesen | |||
Hallo Martin, allein die Entscheidung, die Leitstelle damals aus dem Keller des Kreishauses ins Dachgeschoss dieser Liegenschaft zu verlegen, zeigte doch da schon, dass persönliche Befindlichkeiten (DIE Leitstelle muss in der Kreisstadt bleiben!!) mehr wert waren, als die Zukunftsfähigkeit der Leitstelle. Diese wird ja jetzt in einen Neubau neben dem Kreishaus umziehen (da war sie ja schließlich schon mal), wo doch sicherlich auf dem ehemaligen Zechenglände neben eurem Neubau in Dinslaken mehr Platz und erst recht mehr Parkmöglichkeiten, wie in Zukunft am Kreishaus, vorhanden sein dürften. Zum eigentlichen Problem mit dem Knöllchen kann ich nur sagen, dass wir in unserem Dorf einen persönlichen durchnumerierten Parkausweis bekommen haben, der uns "berechtigt" unbegrenzt auf den Parkflächen vor den Gerätehäusern zu parken. Gruß aus der Nachbarschaft Stefan | |||||
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Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Lübeck / S-H | 831975 | |||
Datum | 22.07.2017 17:41 | 3406 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.sehe ich nicht so - mit der Abgabe an den Wehrführer bin ich 100% raus. Gefährlich und falsch. Schuldner der Owi ist nicht die Stadt (Vertreten durch den WF), sondern der Halter des privaten Kfz. Geschrieben von Jürgen M. Wenn danach was schiefläuft dann ist das Problem der Stadt / Gemeinde. Nö, wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist, bleibt es Problem des Kfz-Halters. Dann kommt man da (fast) nicht mehr heran und im Zweifel vollstreckt die Gemeinde auch munter. Also zumindest Einspruch einlegen muss schon jeder Adressat selbst. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 831976 | |||
Datum | 22.07.2017 17:58 | 2993 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Dr. Thomas R. Gefährlich und falsch. Schuldner der Owi ist nicht die Stadt (Vertreten durch den WF), sondern der Halter des privaten Kfz. formell gesehen hast du recht aber wenn ich es der Stadt gemeldet habe dann gehe ich davon aus das die Sache läuft und erledigt wird. Wenn dann was schiefgeht liegt der schwarze Peter dennoch bei der Stadt. Auch wenn es streng juristisch leider doch nicht so ist. Dann ist die Stadt verpflichtet die Kuh vom Eis zu holen. Im Zweifel zahlt die den Strafzettel bzw. erstattet mir den Geldbetrag. Falls das so nicht funktioniert und ich durch meinen Feuerwehrdienst finanzielle Einbussen hätte wäre meine Engagement bei der Feuerwehr so was von schnell auf dem Prüfstand. Die "Innenwirkung" innerhalb der Feuerwehr kommt da noch dazu. Solange ich bei der Nutzung von Sonderrechten keine allzugrossen Bockmist baue erwarte ich vom Dienstherrn das er diese zumindest auf der bürokratischen Ebene unterstützt und die Abwicklung übernimmt. Ich denke meine Ausführungen sind nur theoretischer Natur. In der Praxis dürfte es zumindest für die Feuerwehrleute direkt keine Probleme machen. Ich selbst hatte da noch keinerlei Probleme. Musste das Thema in mehrere Dienstjahrzehnten nur einmal kurz anpacken. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 831977 | |||
Datum | 22.07.2017 18:00 | 2875 x gelesen | |||
Ich würde es anders aufdröseln...... Wehrführer /Wehrleiter ist Teil der Gemeindeverwaltung. Im Zweifelsfall habe ich meinen Einspruch nur bei einer falscher Abteilung/Amt der Verwaltung eingelegt (würde ich als unschädlich ansehen). Wenn die Feuerwehrsachbearbeitung Teil des Ordnungsamtes ist, hab ich sogar an der richtigen Stelle den Einspruch eingelegt. Ich sollte halt nur dokumentieren, dass mein Einspruch beim WF/WL eingegangen ist. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 831978 | |||
Datum | 22.07.2017 18:02 | 2729 x gelesen | |||
Die Feuerwehr ist doch die Gemeinde(zumal ja erwähnt wird das Verkehrsüberwachung und Feuerwehr im selben Fachbereich sind). Wenn ichbdas dann dem Vorgesetzten gebe, ist dascdann nicht ein Einspruch zur Niederschrift? Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 831979 | |||
Datum | 22.07.2017 18:05 | 2813 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Daniel G. Ich würde es anders aufdröseln...... Wehrführer /Wehrleiter ist Teil der Gemeindeverwaltung. Im Zweifelsfall habe ich meinen Einspruch nur bei einer falscher Abteilung/Amt der Verwaltung eingelegt (würde ich als unschädlich ansehen). Wenn die Feuerwehrsachbearbeitung Teil des Ordnungsamtes ist, hab ich sogar an der richtigen Stelle den Einspruch eingelegt. Ich sollte halt nur dokumentieren, dass mein Einspruch beim WF/WL eingegangen ist. gilt für "Fälle" im Ortsgebiet. Aber wenn man z.B. in der unmittelbar angrenzenden Nachbargemeinde mit 10km zuviel geblitzt wird liegen die Zuständigkeiten doch etwas anders. Aber auch da sollte die Sache dann zwischen den (Nachbar-) Gemeinden oder zwischen der eigenen Gemeinde und dem Landratsamt ( je nach Zuständigkeit ) auf dem kurzen Dienstweg geklärt werden. Auch hier würde ich es dem eigenen Wehrführer auf den Tisch legen. Dann muss sich die Gemeinde drum kümmern. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 831981 | |||
Datum | 22.07.2017 18:25 | 2799 x gelesen | |||
Klar. Ich ging nur vom erwähnten Parkknöllchen aus. Ich wohne an der französischen Grenze, lass dich da mal mit 10 km/h zuviel von den Schneckenlutschern messen, dann hast du ein Problem. Meine Einrede sollte deshalb immer bei der zuständigen Behörde eingehen. Wenn man es weiter aufdröselt, habe ich mein Parkknöllchen in Amtsausübung für die Gemeinde erhalten, sozusagen als Gemeindebediensteter. Kann da überhaupt eine wirksame Ordnungswidrigkeit begangen worden sein, bzw. muss da nicht die Gemeinde zwangsläufig eintreten? (Iss jetzt mal nur so in den Raum geworfen). Da könnte der Mitschreiben Dr. R. noch besser die rechtliche Seite beleuchten. Dann sind wir wohl im Verwaltungsrecht gelandet....... Gruß Daniel | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 831983 | |||
Datum | 22.07.2017 18:41 | 2701 x gelesen | |||
Noch ne Ecke weiter gedacht: Der FM nimmt die Sonderrechte in Anspruch, um dort zu parken. Das kann er nach Rechtsprechung, weil er hier als Teil der Feuerwehr zu sehen ist. Daher könnte man die Frage stellen, ob sich die Kommune hier nicht direkt selbst ein Knöllchen geschrieben hat. Und spätestens dann könnte man zu der Ansicht gelangen, das ist am Ende alles Quatsch, ein paar kurze Worte gewechselt und gut ists. Zum Ergebnis, dass die Kommune sich das Knöllchen entweder in die Tonne kloppen oder, weils zeitgemäß ist, von der linken in die rechte Tasche selbst "bezahlt", ohne dass der FM da auf Kosten sitzenbleibt, kann man aber auch noch über andere Wege kommen. Beispielsweise hat der ehrenamtlich Tätige einen Anspruch auf Ersatz seiner notwendigen Auslagen, vgl. Brandschutz- bzw. Kommunalrecht der Länder. Also war das Knöllchen zu dem Zeitpunkt eben notwendig, um der Einsatzpflicht aus dem Ehrenamt nachzukommen, und muss daher von der Kommune gezahlt werden. Also Wege gibts viele, das Ergebnis sollte immer das sein, was man auch mit ein paar kleinen Worten erzielen könnte. Und im Ausgangsfall ja offensichtlich auch immer wieder erzielt. Die Intention des Ordnungsamtes kann ich allerdings auch ein stückweit nachvollziehen. Parken die Autos dort, und bekommen keine Knolle dran, wird sich umgehend ein Normalbürger melden und rumheulen, dass er sich nicht auch einfach dahin stellen darf. Müsste man mal schauen, ob man da nicht mit entsprechender, passender Beschilderung was machen könnte. Bei Mittelinseln, Geh- und Radwegen sieht das aber m.E. schon schlecht aus, da ist das Knollenverteilen und Wiedereinsammeln wohl doch die zwar umständliche, aber immer noch beste Lösung. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 831985 | |||
Datum | 22.07.2017 18:49 | 2882 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.formell gesehen hast du recht und nur das zählt hier. also Punkt "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 831986 | |||
Datum | 22.07.2017 18:53 | 2709 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel G.Im Zweifelsfall habe ich meinen Einspruch nur bei einer falscher Abteilung/Amt der Verwaltung eingelegt und damit ist der Widerspruch schlicht nicht existent, möglich jedoch das der Richter das positiv mit bewertet. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 831987 | |||
Datum | 22.07.2017 19:00 | 2680 x gelesen | |||
Wenn man den Widerspruch zur Verwaltung der Nachbarstadt schickt, ja. Aber hier geht es nur um den Adressaten innerhalb der richtigen zuständigen Verwaltung. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Mich8ael8 K.8, Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg | 831988 | |||
Datum | 22.07.2017 19:09 | 2675 x gelesen | |||
Ich vermute das ist ein Bundeslandspezifisches Ding, ist der Wehrleiter bei euch Teil der Verwaltung? Selbst bei dem mir bekannten konstrukt des Ehrenbeamten hätte ich da bedenken, einen Widerspruch in einer Verkehrsowi dem Kommandanten zu übergeben und davon auszugehen das damit die Frist gewahrt wird. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 831989 | |||
Datum | 22.07.2017 19:11 | 2724 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel G.Wenn man es weiter aufdröselt, habe ich mein Parkknöllchen in Amtsausübung für die Gemeinde erhalten, sozusagen als Gemeindebediensteter. Kann da überhaupt eine wirksame Ordnungswidrigkeit begangen worden sein, bzw. muss da nicht die Gemeinde zwangsläufig eintreten? Diese Ordnungswidrigkeiten (und auch Straftaten) werden immer von der betreffenden Person und nicht der Behörde/Organisation begangen, die Sanktionierung richtet sich deswegen auch immer gegen die betreffende Person. Das ist also fundamental anders als die zivilrechtliche Seite, bei der i.d.R. die Amtshaftung greift. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 831990 | |||
Datum | 22.07.2017 19:22 | 2685 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.innerhalb der richtigen zuständigen Verwaltung. Wie oben geschrieben bin ich hierbei ein gebranntes Kind. 2 persönliche Besuche im OA und alle folgenden schriftlichen Widersprüche brachten mich nur vor den Richtertisch und obwohl ich wasserdichte (u.a. schriftliche amtliche) Beweise vorlegen konnte wurde das Verfahren gegen mich nach 2Min. eingestellt und kein "Freispruch aus tatsächlichen Gründen" geurteilt. Für mich eine Frechheit bei der mir heute noch die Galle hoch kommt und mich u.a. meine Einstellung zum ehrenamtlichen Dienst für meine Stadt neu bewerten lies. Seit dem sehe ich hier kein Spielraum für den GMV, alles schriftlich in "streng deutsch" und mit Nachweis und auf den Punkt genau. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 831992 | |||
Datum | 22.07.2017 20:31 | 2637 x gelesen | |||
Ich parke das LF im Einsatz in der Feuerwehrzufahrt vs. Ich parke meinen PKW vor dem Spritzenhäuschen im Halteverbot. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 831993 | |||
Datum | 22.07.2017 20:39 | 2564 x gelesen | |||
....wenns bis zum bitteren Ende Geht, entscheidet das ein Richter, da kann dann alles rauskommen. Deshalb gibt es wie immer viele, viele Punkte zu berücksichtigen: Welches Bundesland, komme ich zum Zivilgericht oder zum Verwaltungsgericht (würde ich persönlich genehmer finden), Gruß Daniel | |||||
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Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Lübeck / S-H | 831994 | |||
Datum | 22.07.2017 20:41 | 2588 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel G.....wenns bis zum bitteren Ende Geht, entscheidet das ein Richter, da kann dann alles rauskommen. Deshalb gibt es wie immer viele, viele Punkte zu berücksichtigen: Mit einem "Knöllchen" = Owi landest du immer beim Amtsgericht, das ist Bundesrecht. Aber auch dort nicht in der Zivilabteilung, sondern beim Strafrichter (immerhin ist die Owi ja die kleine Schwester des Strafrechts), der das nach seinen Strafverhandlungen am Nachmittag macht^^ | |||||
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Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Lübeck / S-H | 831995 | |||
Datum | 22.07.2017 20:45 | 2587 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Verfahren gegen mich nach 2Min. eingestellt und kein "Freispruch aus tatsächlichen Gründen" geurteilt. Vermutlich hatte der Richter einfach keine Lust, ein Urteil zu schreiben. Ein Freispruch ist eben auch ein Urteil und braucht Zeit. Richter haben aber zum einen keine festglegten Arbeitszeiten, zum anderen haben tolle BWler vorgegeben, wie lange eine Owi, ein Mord oder eine Scheidung dauern darf (in Minuten), danach soll der Neuzugang bei jedem Richter und auch die Planstellen berechnet werden. Urteil in einer Owi-Sache dauert halt eine halbe Stunde, Stunde oder auch mehr, Einstellung dauert 2 Minuten und beschert einen freien Nachmittag. Noch besser sind nur Vergleiche in Zivilsachen, die bringen den gleichen Zeitvorteil für den Richter und den Anwälten etwa 1/4 mehr Honoar...Deshalb lieben alle Beteiligte Vergleiche. Alle Beteiligte? Na, außer den Mandanten^^ | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 831996 | |||
Datum | 22.07.2017 20:51 | 2551 x gelesen | |||
Sollst jetzt keine Rechtsberatung machen, aber ich gehe jetzt weiter und argumentiere, dass mein Einspruch fristgerecht eingereicht wurde, da er beim WF als Teil der Verwaltung eingereicht wurde, ggf. gehe ich dann noch Weiter und verklage den WF (sprich Amtshaftung). Wo landet denn dieses Verfahren? Gruß Daniel | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 831997 | |||
Datum | 22.07.2017 21:05 | 2553 x gelesen | |||
Hört sich für mich schändlich an, passt aber zu diversen Verfahren, die ich so mitgemacht/im Kollegenkreis mitbekommen habe. Ist ein Freispruch "zweiter oder gar dritter Klasse". So zumindest das persönliche Empfinden auch wenn es das juristisch nicht gibt. Ich habe daher kaum noch Hemmungen schon bei kleineren, dienstlichen Vorkommnissen meinen privaten Rechtsbeistand zu bemühen und evtl. Auch meine Gewerkschaft auf den Plan zu rufen, das würde ich im erweiterten Sinne auch auf Feuerwehrdienst beziehen (evtl. auch den Feuerwehrverband als meine Vertretung versuchen zu,bemühen). Sollte es an mein persönliches Hab und Gut gehen, würde ich da ein Riesenfass draus machen und alle Register ziehen. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Kevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 831998 | |||
Datum | 22.07.2017 21:19 | 2562 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel G.Ich parke das LF im Einsatz in der Feuerwehrzufahrt vs. Ich parke meinen PKW vor dem Spritzenhäuschen im Halteverbot. Ersteres ist aber doch kein Verstoß, wenn die Feuerwehr im Einsatz die dafür vorgesehene Zufahrt nutzt, der Vergleich hinkt deutlich. Ansonsten ist verkehrsrechtlich erstmal der jeweilige Fahrer dran, der dann entsprechende Rechtfertigungsgründe vorbringen kann - egal ob rotes oder andersfabiges Auto. | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 831999 | |||
Datum | 22.07.2017 21:30 | 2553 x gelesen | |||
Der Wehrführer nutzt seinen privaten PKW als "Kdow" (kleine Gemeinde, kein entsprechendes Einsatzfahrzeug vorhanden) und fährt als EL zur Erkundung zum Einsatz und park in der Feuerwehrzufahrt. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 832000 | |||
Datum | 22.07.2017 21:48 | 2529 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel G.seinen privaten PKW als "Kdow" Dann ist es immer noch sein privat PKW mit dem er genau die Sonderrechte in Anspruch nehmen darf wie jede andere Einsatzkraft mit Privatfahrzeug im Einsatz. Edit; Bezogen darauf das die Bezeichnung "Kdow" einen rein privaten PKW beschreibt mit dem er die Einsatzstelle direkt an fährt ....was ich hinterfragen würde aber das soll hier keine Rolle spielen "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 832001 | |||
Datum | 22.07.2017 22:11 | 2598 x gelesen | |||
Deshalb ja Kdow in " ". Aber es geht weiter: Jetzt kommt der Leiter vom Ordnungsamt (verwaltet die Feuerwehrangelegenheiten) mit seinem Privatwagen hinzu da der Bürgermeister ihn zur Einsatzstelle geschickt hat und parkt im Halteverbot, dann kommt der Bürgermeister und stellt sich daneben. BGM nutzt seinen privaten PKW und bekommt Fahrtkostenersatz für Dienstfahrten. WF bekommt monatliches Spritgeld für seine Dienstfahrten. Leiter Ordnungsamt hat seinen PKW als Dienstfahrzeug anerkannt (Zur Info: teilweise haben Außendienstbeamte ihr privates Fahrzeug als Dienstfahrzeug)........du bist Richter und entscheidest jetzt über die OWIs vom FM, WF, Leiter Ordnungsamt und BGM. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 832003 | |||
Datum | 22.07.2017 23:01 | 2505 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel G.du bist Richter und entscheidest Jetzt sind wir weit weg vom Thema und in einem Gedankenspiel das in jedem Kopf eine eigene Lage und Örtlichkeit hat. Aber egal, immer muß jeder einzelne Fahrer dem Richter erklären warum er §35 in Anspruch genommen hat. Ein grundsätzliches Nein kann ich nicht sehen. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 832004 | |||
Datum | 22.07.2017 23:15 | 2804 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel G.du bist Richter und entscheidest jetzt über die OWIs vom FM, WF, Leiter Ordnungsamt und BGM.Ich als Richter würde alle Beteiligten zusammentrommeln, die Verhandlung unterbrechen, in der Kantine ne Runde Bier spendieren, und dann müssten sie mir mal sagen, was das für ne Spitzenpolitesse ist die ihrem Ordnungsamtsleiter und Bürgermeister am gleichen Tag Knöllchen schreibt, und wer da jetzt genau wen deswegen vor Gericht geschafft hat ;-) "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 832005 | |||
Datum | 22.07.2017 23:45 | 2476 x gelesen | |||
Danke :-))) Ich finde es schon einen Witz, dass sich solch ein Knöllchen nicht einfach beseitigen lässt. Nur leider glaube ich, dass wenn es dumm läuft und der FA sich mit dem Behördengang nicht auskennt, er auf seinem Bußgeld sitzen bleiben könnte. Innerhalb einer Gemeinde darf sowas kein Thema sein. Auch gemeindegrenzenübergreifend sollten Nachbargemeinden (BGM, Ordnungsamt) sowas regeln können. Nur dazu muss der politische Wille da sein oder angeregt werden. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 832006 | |||
Datum | 23.07.2017 00:28 | 2443 x gelesen | |||
Politessen? Das sind Hilspolizeibeamte die sich durch eine 3 Monatigen Ausbildung durch gekämpft haben nachdem sie vorher jahrelang Gaderobenfrau im Theater oder Putzfrau im Gemeindehaus waren (Ich wünschte es wäre ein Witz, aber im Prinzip ist es so) Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 832007 | |||
Datum | 23.07.2017 00:46 | 2417 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C.Politessen? Das sind Hilspolizeibeamte die sich durch eine 3 Monatigen Ausbildung durch gekämpft haben nachdem sie vorher jahrelang Gaderobenfrau im Theater oder Putzfrau im Gemeindehaus waren Ja, da gibt es gewisse Parallelen zur freiwilligen Feuerwehr ;-) Geschrieben von Volker C. (Ich wünschte es wäre ein Witz, aber im Prinzip ist es so) Ein Witz ist die (auch im Video gezeigte) Verkehrssituation; eigentlich gehört dieser Standort aus Gründen des Arbeitsschutzes unverzüglich geschlossen. Sollte es hier zu einem Personenschaden kommen, sehe ich den Leiter der Feuerwehr und den Hauptverwaltungsbeamten persönlich in der Verantwortung... | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 832008 | |||
Datum | 23.07.2017 01:02 | 2597 x gelesen | |||
Dieses YT-Video vom anrücken bzw.ausfahren der Kräfte ist erschreckend. Da müssen die mitten in Stadt auf Wiese/Verkehrsinseln parken und dann noch über die Hauptstraße über die Ausfahrt durch die Hallentore. Man stelle sich das bei Dunkelheit und Regen vor. Da muss doch jeder Sicherheitsbeauftragten/ UK-Prüfer einen Tobsuchtsanfall bekommen. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Mich8ael8 K.8, Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg | 832009 | |||
Datum | 23.07.2017 08:40 | 2387 x gelesen | |||
So ein Knöllchen lässt sich, bei vorliegen der entsprechenden Vorrausetzungen, ganz einfach beseitigen. Auf dem Knöllchen steht an wen du dich wenden kannst, und dort kannst du dann Rechtfertigungsgründe nennen, z.B. den §35, zusammen mit einem Nachweis das eben zu diesem Zeitpunkt die Vorrausetzungen des §35 vorlagen, das ganze ist immer noch eine Owi aber in der Rechtswidrigkeit fliegt das ganze dann ggf. raus. Und genau da ist dann der kurze Dienstweg über das Ordnungsamt weil du eben dort schon zum erfolg kommst. Ich sehe keinen Grund warum für die Feuerwehr hier eine Parallelstruktur vorgehalten werden sollte. Der FA ist wie jeder andere Bürger, der kennt sich im Schnitt genauso gut aus mit dem Behördengang, oder ist der FA dümmer oder unbeholfener? Und das läuft nicht nur bei einem Privat PKW so, das kann man auch mit dem RTW auf der Einsatzfahrt machen der geblitz wird, und auch da ist der Fahrer erstmal dran. Ich kenne die Örtlichkeit im konkreten Fall nur von den Bildern, aber hier wird wohl auch auf Verkehrsinseln geparkt (notgedrungen klar) vllt. geht davon eine tatsächliche Gefahr aus, z.B. für Fußgänger im Kreuzungsbereich wg. Sichtbehinderung durch die PKW auf den Verkehrsinseln, und da müsste dann der §35 (8) diskutiert werden, und dann hat das Ordnungsamt vllt gar keine Wahl? (Wie gesagt das ist jetzt reine Fiktion!) | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 832010 | |||
Datum | 23.07.2017 09:46 | 2327 x gelesen | |||
Dieser Zustand besteht ja schon länger und es wird beim nächsten Einsatz wieder so geparkt. Wenn ich da 3-4 mal per anno was schreiben müsste weil ich ein Knöllchen bekommen habe würde mir das ziemlich auf den Senkel gehen. Möglichkeiten dem Ordnungsamt und mir das Leben zu vereinfachen gäbe es genug. Feuerwehr Parkausweis, Liste mit Kennzeichen der FA, gesunder Menschenverstand bei den Ordnungskräften. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 832011 | |||
Datum | 23.07.2017 09:49 | 2346 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Henning K.
Wenn es nach der Feuerwehr geht eher gestern wie heute...... Aber ich vermute, dieses Problem mit den genügend Stellplätzen für anrückende Kräfte haben doch einige Standorte... Gruß | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 832014 | |||
Datum | 23.07.2017 11:22 | 2233 x gelesen | |||
Und darum geht es ja. Die Owis werden ja immer eingestellt, jedoch muss sich da die Führungskraft immer darum bemühen. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 832015 | |||
Datum | 23.07.2017 11:25 | 2475 x gelesen | |||
Video anrückender FFler MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 832017 | |||
Datum | 23.07.2017 11:32 | 2315 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C.Da müssen die mitten in Stadt auf Wiese/Verkehrsinseln parken und dann noch über die Hauptstraße über die Ausfahrt durch die Hallentore. Ist das denn so oder wird das nur so gemacht weil zB die grundsätzliche Planung im realen Einsatzleben (auch hier) völlig untauglich ist? "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 832019 | |||
Datum | 23.07.2017 11:43 | 2325 x gelesen | |||
Das ist wohl so Standarte. Der Standort ist wohl noch aus Zeiten wo a) diese noch nicht so groß(= weniger Fahrzeuge) war und PKWs bei Feuerwehrleuten noch relativ unüblich waren und die Kräfte mit Velo/Moped/zu Fuß kamen. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 832021 | |||
Datum | 23.07.2017 11:49 | 2392 x gelesen | |||
Moin, das sagt doch fast alles über die Situation vor Ort aus.... :-( Gruß | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 832025 | |||
Datum | 23.07.2017 12:18 | 2291 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C.Der Standort ist wohl noch aus Zeiten wo Also 10x Zugestimmt das wir schon klar kommen werden um dann zu erkennen das zu viel Rücksichtnahme in die Sackgasse führt? PS Kommt mir sehr vertraut vor. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 832026 | |||
Datum | 23.07.2017 12:21 | 2288 x gelesen | |||
Moin, naja, so ganz ist es nicht. Die Feuerwache hat ein eigenes Parkdeck. Aber spätestens seit die Kreisleitstelle mit in das Gebäude gezogen ist, Autos immer größer und länger werden und auch die Zahl der Mitarbeiter der HAW gestiegen ist, bleibt da so viel Platz nicht mehr. Aber noch mal: Es gibt eine Menge Feuerwachen / Gerätehäuser in Deutschland, die aus allen Nähten platzen. Auch die Parksituation ist doch nicht bei wenigen Wachen, sorry, unter aller Sau. Für mich stellt sich bei dem ganzen Dilemma eher die Frage, warum die Feuerwehr und das Ordnungsamt diese "Aufgabenstellung" nicht auf dem kurzen Dienstweg so lösen können, so dass die Kameraden da keinen Ärger mit haben. Gruß | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 832027 | |||
Datum | 23.07.2017 13:21 | 2262 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin D.naja, so ganz ist es nicht. In meinen Augen schon, denn; Geschrieben von Martin D. Die Feuerwache hat ein eigenes Parkdeck. Aber spätestens seit die Kreisleitstelle mit in das Gebäude gezogen ist, Autos immer größer und länger werden und auch die Zahl der Mitarbeiter der HAW gestiegen ist, bleibt da so viel Platz nicht mehr. Man hätte vermutlich vor dem Einzug der KLS, und auch vor der Anhebung der HA-Mitarbeiter einen Neu/Umbau fordern müssen. Vor allem die Zunahme der 24h Dauer(zu)parker kommt ja nicht überraschend. Geschrieben von Martin D. Autos immer größer und länger werden (vorweg; die Zahlen kannst du ungefragt ändern) Auf die 40 Parkplätzen die damals eingezeichnet wurden passen heute also nur noch 35 PKW? Ich betreue mehrere Hundert Parkplätze und sowohl in der Länge als auch in der Breite passen immer noch alle Fahrzeuge in die 2,3-2,5x5m eingezeichneten Parkflächen, fraglos allerdings das man heute die Tür nicht mehr gedankenlos öffnen kann. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 832029 | |||
Datum | 23.07.2017 14:13 | 2247 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Thomas M. Auf die 40 Parkplätzen die damals eingezeichnet wurden passen heute also nur noch 35 PKW? Naja, bevor ich einparken kann, muss ich erst einmal die Zufahrt nutzen...... Gruß | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 832036 | |||
Datum | 23.07.2017 16:16 | 2181 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin D.Die Feuerwache hat ein eigenes Parkdeck. Aber spätestens seit die Kreisleitstelle mit in das Gebäude gezogen ist, Autos immer größer und länger werden und auch die Zahl der Mitarbeiter der HAW gestiegen ist, bleibt da so viel Platz nicht mehr. Dann ist das Problem doch auch noch ganz einfach lösbar: Weder die HAW noch die KLS sind darauf angewiesen, dass ihre Mitarbeiter unmittelbar an der Wache parken können. Bei der FF dagegen ist es für ein schnelles Ausrücken absolut notwendig... Geschrieben von Martin D. Es gibt eine Menge Feuerwachen / Gerätehäuser in Deutschland, die aus allen Nähten platzen. Auch die Parksituation ist doch nicht bei wenigen Wachen, sorry, unter aller Sau. Das macht es aber weder im diskutierten Fall noch in den anderen Fällen besser. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 832037 | |||
Datum | 23.07.2017 16:24 | 2158 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Henning K. Weder die HAW noch die KLS sind darauf angewiesen, dass ihre Mitarbeiter unmittelbar an der Wache parken können. Bei der FF dagegen ist es für ein schnelles Ausrücken absolut notwendig... sachlich und logisch hast du recht aber setzte so was mal dort durch ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 832040 | |||
Datum | 23.07.2017 16:44 | 2167 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.
Wurde bei uns gemacht. Die Begeisterung hält sich extrem in Grenzen, liegt aber nicht an den 150 Metern sondern daran das der asoziale Abschaum unserer Gesellschaft schnell raus hatte wo viele Auto´s stehen die 24h lang nicht bewegt werden. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 832041 | |||
Datum | 23.07.2017 17:21 | 2167 x gelesen | |||
Wie ich das gelesen habe zieht die LST. ja eh bald um. Und die Fahrzeuge der HAW müssen ja nicht einzeln geparkt werden sondern so nebeneinander&Hintereinander. Wird hier auf unserer alten BF-Wache auch teilweise so geregelt und morgens um ~7 fährt die abziehende Schicht die Autos vom Parkplatz schon mal runter damit die Ablöser parken können. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 832042 | |||
Datum | 23.07.2017 17:59 | 2293 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C.nicht einzeln geparkt werden sondern so nebeneinander&Hintereinander. Beifahrertür 5cm an Beifahrertür lässt auch mehr Platz zwischen den Fahrertüren. Letztendlich bleiben es aber Planungsfehler und genau wie im Einsatz muß man auf veränderte Lagen fachlich richtig agieren , wenn nicht endet man vermutlich in einer ...Katastrophe. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg | 832095 | |||
Datum | 25.07.2017 09:55 | 1924 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Thomas M. und nur das zählt hier. also Punkt Ach ja, wenn die Welt immer nur schwarz und weiss wäre. Man kann natürlich selbst formal Einspruch einlegen. Dann muss man selbst auch nachweissen, dass man tatsächlich im Einsatz war. Braucht also ein Schreiben vom Kommandanten, dass man da war, evtl. auch dass man alarmiert war (also nicht gerade zufällig da). Dann muss man vielleicht noch nachweisen/ erklären, dass der tatsächliche "Parkplatz" auch alternativlos war und man niemanden über das entsprechende Mass hinaus belästigt/ gefähredt hat, ...und und und.... Oder man hat eine Gemeinde/ Stadt, in der man sowas beim Kdt. abgibt und es dann einfach erledigt ist. Wenn Wehr und Gemeinde/ Stadt das so wollen, geht es auch so unkompliziert... Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 832096 | |||
Datum | 25.07.2017 09:59 | 1799 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Thorsten H. Oder man hat eine Gemeinde/ Stadt, in der man sowas beim Kdt. abgibt und es dann einfach erledigt ist. Wenn Wehr und Gemeinde/ Stadt das so wollen, geht es auch so unkompliziert... und genau das erwarte ich von "meiner" Gemeinde. Wenn ich mich schon ehrenamtlich engagiere dann muss mein Dienstherr mir das so einfach wie möglich machen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 832099 | |||
Datum | 25.07.2017 11:23 | 1806 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.Man kann natürlich selbst formal Einspruch einlegen. Falls man nicht zahlen möchte ist das der sichere Weg. Geschrieben von Thorsten H. Braucht also ein Schreiben vom Kommandanten, dass man da war, evtl. auch dass man alarmiert war (also nicht gerade zufällig da). Dann muss man vielleicht noch nachweisen/ erklären, dass der tatsächliche "Parkplatz" auch alternativlos war und man niemanden über das entsprechende Mass hinaus belästigt/ gefähredt hat, ...und und und.... Richtig Ich empfehle als Zeugen die alarmierende LST und die wichtigsten (ZF/GF...) mit im Einsatz befindlichen Kameraden zu benennen. So kann 1.) Die LST meine Alarmierung bestätigen 2.)Die Führung hat Zugriff auf die Einsatzberichte in denen Dokumentiert ist ob und wie lange ich mit im Einsatz war. Zudem können sie über die Parkplatzsituation beim Ausrücken berichten. Geschrieben von Thorsten H. geht es auch so unkompliziert... Wenn sie wollen ja, so sollte es sein, eigentlich. Blöd nur das du der Depp bist wenn Fristen verfallen sind weil am Ende der Kette jemand am Schreibtisch sitzt nur "schwarz oder weiß" ankreuzen...will. Bei mir überzeugten übrigens die Angabe mehrere dutzend Zeugen aus unterschiedlichen Ländern (auch von ausserhab der EU) sowie das Gutachten eines amtlich vereidigten Sachverständigen den Amtsrichter das ich zumindest die OWI nicht bezahlen brauche. Aber ab hier drehe ich mich im Kreis. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 832103 | |||
Datum | 25.07.2017 14:33 | 1691 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.muss mein Dienstherr mir das so einfach wie möglich machen. Und wie ich den Presebericht in dem hier diskutierten Fall gelesen habe läuft das auch über die Führung für die einzelnen FM(SB) ja auch so. Nur die Führung ist das wohl ziemlich Zeitaufwendig das immer zu erledigen. Die will ja da eine Lösung vom Amt. Dies ist meine Meinung. | |||||
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