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Thema | Keine vollständige Rettungshelfergleichstellung in Bayern | 17 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 827061 | |||
Datum | 28.01.2017 12:00 | 4481 x gelesen | |||
Keine vollständige Rettungshelfergleichstellung in Bayern (BSZ vom 25.01.2017)Die CSU lehnt den Antrag ab. Die SPD-Fraktion kann die Benachteiligung gegenüber Feuerwehren nicht verstehen. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 827063 | |||
Datum | 28.01.2017 14:11 | 2692 x gelesen | |||
Wenn man sich mal kurz vergegenwärtigt, dass die Tätigkeit in einer HO neben der Mitwirkung in der behördlichen Gefahrenabwehr auch privatwirtschaftliche Tätigkeiten des Vereins umfasst (je nach Einheit überwiegt sicher mal das eine und mal das andere), dann klingt es schon nicht mehr ganz so ungerecht, wenn man die "Feuerwehr-Regeln" nicht für alle Tätigkeiten der HOs anwenden will. Aber eine wirklich Ungleichbehandlung ist das ja auch nicht, schließlich gelten diese Regeln doch bei der Feuerwehr sicher auch nicht für reine Tätigkeiten des Feuerwehr-Vereins? | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 827064 | |||
Datum | 28.01.2017 14:54 | 2504 x gelesen | |||
In fast allen Bundesländern wird ein Feuerwehrangehörigen freigestellt wenn er z.B. Verpflegung für Einsatzkräften macht wobei das für Angehörige von Hiorg nicht gilt. Wir haben auch in der Gefahrenabwehr ein zwei Klassen Recht. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 827065 | |||
Datum | 28.01.2017 17:03 | 2257 x gelesen | |||
In NRW gelten für die Angehörigen der anerkannten HO's die gleichen Rechte und Pflichten wie für Angehörige der FF, wenn und soweit es sich um Tätigkeiten auf Anforderung der Gemeinde bzw. des Kreises handelt. Die im verlinkten Artikel z.B. genannten Sicherheitswachdienste gehören nicht dazu, wenn sie auf privatrechtlicher Basis stattfinden. Was ist denn nun in Bayern genau geplant? | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 827067 | |||
Datum | 28.01.2017 17:36 | 2208 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Wenn man sich mal kurz vergegenwärtigt, dass die Tätigkeit in einer HO neben der Mitwirkung in der behördlichen Gefahrenabwehr auch privatwirtschaftliche Tätigkeiten des Vereins umfasst (je nach Einheit überwiegt sicher mal das eine und mal das andere) Wieviel % macht den das zeitkritische Einsatzaufkommen für den freiwilligen HiOrgler? Also Einsätze die nicht geplant sind aber unmittelbar angegangen werden müssen. Alles was im Kalender steht zählt nicht dazu. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 827068 | |||
Datum | 28.01.2017 17:41 | 2228 x gelesen | |||
Für meine Gliederung in diesem Jahr: 1x RTW besetzen bei Eisregen, 7x Krisenintervention, 1x Sanitätswachdienst Wobei RTW besetzen in Niedersachsen von Gesetz erfasst ist (zumindest so halb) | |||||
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Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 827088 | |||
Datum | 29.01.2017 16:53 | 1814 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Wieviel % macht den das zeitkritische Einsatzaufkommen für den freiwilligen HiOrgler? Wieviel % die Einsätze der Schnelleinsatzgruppen, Behandlungs- und Betreuungsplätze in Bayern ausmachen, kann ich nicht sagen; ich weiß nicht einmal, ob es eine derartige Statistik überhaupt gibt... | |||||
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Autor | Fran8k S8., Schwerte / NRW | 827089 | |||
Datum | 29.01.2017 17:24 | 1709 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Alles was im Kalender steht zählt nicht dazu. zählt das auch bei FFW? Also alle Ausbildungen, und Übungsabende der FFW zählen nicht dazu? Alle Brandwachen bei Veranstaltungen? Gruß Frank ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 827099 | |||
Datum | 29.01.2017 20:02 | 1748 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank S.zählt das auch bei FFW? Also alle Ausbildungen, und Übungsabende der FFW zählen nicht dazu? Alle Brandwachen bei Veranstaltungen? und was ist mit dem Automobilclub? Selbstverständlich zählen die von dir genannten Tätigkeiten nicht dazu, es zählen ausschließlich ungeplante "Blauhorn-Einsätze". Es geht mir darum ein Gefühl zu bekommen ob der Dienst in der HiOrg eher dem im Sportverein oder in der FFW ähnelt. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schwabhausen / Bayern | 827102 | |||
Datum | 29.01.2017 21:40 | 1718 x gelesen | |||
Jedoch wurde am 23.01.2017 ein Dringlichkeitsantag (Drucksache 17/15033) der CSU Farktion gestellt: "Lohnfortzahlungsersatz für Arbeitgeber, die eherenamtliche Einsatzkräfte im Rettungsdienst oder Katastrophenschutz für Fortbildungen freistellen" | |||||
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Autor | Fran8k S8., Schwerte / NRW | 827107 | |||
Datum | 30.01.2017 07:59 | 1675 x gelesen | |||
Ich glaube, dass kann man nicht pauschal beantworten. Es mag Ortsvereine/Bereitschaften geben, die außer Ausbildung, Übung und geplante Dienste nichts zeit relevantes machen. Genau wie es kleine TSA/TSF-Wehren gibt, die keine drei mal im Jahr zu zeitkritischen Einsätzen raus müssen. Und es gibt bestimmt das andere Extrem, die jede Woche zeitkritische Einsätze haben wie Spitzenabdeckung Rettungsdienst, Unterstützung der Feuerwehr mit Verpflegung, Betreuung Betroffener und Versorgung Geschädigter. Bei uns kann man von ca. 10 Einsätzen im Jahr in Zugstärke und nochmal 20 Einsätze Spitzenabdeckung und Gruppenstärke (Verpflegung) ausgehen. Gruß Frank ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder | |||||
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Autor | Stef8an 8D., Neunburg vorm Wald / Bayern | 827156 | |||
Datum | 31.01.2017 20:15 | 1394 x gelesen | |||
Guten Abend, das Thema ist jetzt schon ein paar Tage alt, aber ich musste erst noch ein wenig googeln: In meiner Heimatstadt haben wir: - eine größere Feuerwehr mit ca. 150 Einsätzen pro Jahr - eine BRK-Bereitschaft, die einen Rettungswagen und einen HvO stellt mit ca. 90 Einsätzen für den RTW pro Jahr - eine SEG Wasserrettung der Wasserwacht mit durchschnittlich 8 - 12 Einsätzen pro Jahr - 15 Ortsteilfeuerwehren mit je zwischen 1 und 10 Einsätzen - einen THW-Ortsverband mit jährlichen Einsatzzahlen zwischen 1 und 10 Die Zahlen sind den Presseartikeln über die Jahreshauptversammlungen, die ich online gefunden habe, entnommen. Bei den meisten war mit angegeben wie viele Sicherheitsabstellungen etc. waren, die habe ich rausgenommen, es handelt sich also nur um Einsätze die über Melder/Sirene alarmiert werden (nur bei der großen Feuerwehr war das nicht so einfach, da sind evtl. ein paar Sicherheitswachen mit drin). Bei der BRK Bereitschaft habe ich den HvO nicht berücksichtigt, weil der größtenteils nach Dienstplan bei einem Helfer zuhause steht. Für den ehrenamtlichen RTW werden die Helfer aber ganz normal mit Melder aus der Freizeit alarmiert. In Bayern gibt es derzeit folgende Rechtsgrundlagen für Freistellungen: 1. BayFWG, für die Feuerwehr, ähnlich wie wahrscheinlich in jedem Bundesland 2. BayKatSchG für alle Helfer im Katastrophenschutz (das wird auch überall so sein) 3. ich glaube es gibt auch eine Rechtsgrundlage für das THW, da kenn ich mich aber nicht so aus 4. eine Retterfreistellung im BayRDG Diese Retterfreistellung gibt den Einsatzkräften der Hilfsorganisationen einen Freistellungsanspruch, wenn sie 1. Zu einem Einsatz von der ILS alarmiert werden (also keine geplanten Einsätze) 2. Es sich bei dem Einsatz um einen Rettungsdiensteinsatz handelt; Daraus ergeben sich z.B bei der Wasserwacht (Wasserrettung ist in Bayern Rettungsdienst im Sinne des BayRDG) zwei Fallkonstellationen: 1. Die ILS alarmiert zu einem Pkw im Wasser, Personen in Gefahr --> Wasserrettungseinsatz = Rettungsdiensteinsatz, Freistellungsanspruch besteht 2. Die ILS alarmiert zur einem Pkw im Wasser, keine Personen in Gefahr, aber da der Pkw vollständig versunken ist werden Taucher benötigt um den Pkw zu bergen --> kein Rettungsdiensteinsatz sondern Unterstützung für die Feuerwehr, kein Freistellungsanspruch. Alarmiert wird in Bayern über 4m mit 5-Ton-Folgen. Auseinanderhalten kann der Helfer das bei Alarm nicht. Mit viel Glück versteht man die Alarmdurchsage, aber ob die so eindeutig gehalten ist...? Ziel dieser Eingabe wäre gewesen alle Alarmeinsätze, die von der ILS kommen "Gleichzustellen". Die "Retter" betrifft es nicht groß, aber eben z.B. die Wasserwacht oder die Bergwacht und vor allem KIT und PSNV. KIT und PSNV sind in Bayern kein Rettungsdienst im Sinne des BayRDG, damit haben die keinen Freistellungsanspruch. Andere Tätigkeiten wie Sicherheitsabstellungen, Sanitätsdienste... waren nie Ziel dieser Helferfreistellung. Schönen Gruß und schönen Abend! Stefan | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 827169 | |||
Datum | 01.02.2017 12:33 | 1201 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Stefan D. Ziel dieser Eingabe wäre gewesen alle Alarmeinsätze, die von der ILS kommen "Gleichzustellen". spätestens beim Thema "Helfer vor Ort / First Responder" gäbe es dann aber wieder die Ungleichbehandlung. Denn im Feuerwehrbereich umfasst der Freistellungsanspruch eben nicht diesen Bereich, weil es eine freiwillige Aufgabe ist! Geschrieben von Stefan D. Andere Tätigkeiten wie Sicherheitsabstellungen, Sanitätsdienste... waren nie Ziel dieser Helferfreistellung. Ist das auch allen BRK-Bereitschaften und Wasserwachts-Ortsgruppen wirklich so klar? Ich kenne die Diskussion auch aus dem BRK-Bereich, das Ganze wird dort aber auch sehr unterschiedlich interpretiert. Gruß Markus | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 827171 | |||
Datum | 01.02.2017 14:07 | 1085 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus R.Ist das auch allen BRK-Bereitschaften und Wasserwachts-Ortsgruppen wirklich so klar? Zumindest gibt es beim DRK die Trennung zwische Rettungsdienst und Sanitätsdienst, möglich also das es ein Internes kommunikations-/ Ausbildungproblem ist? "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Stef8an 8D., Neunburg vorm Wald / Bayern | 827177 | |||
Datum | 01.02.2017 15:59 | 1044 x gelesen | |||
Grüß Euch, zum Thema HvO/First Responder: Mag sein, dass dann der HvO der Hilfsorganisation einen "Vorteil" gehabt hätte. Aber es kann doch von Seiten der Feuerwehr nicht zielführend sein zu sagen, den Vorteil dürfen die nicht bekommen, weil es das bei uns nicht gibt... Es ist doch viel zielführender des zu unterstützen und später zu versuchen gleich zu ziehen. zu den unterschiedlichen Interpretationen: den genauen Gesetzesentwurf findet man leider nirgends, man findet nur die Stellungnahmen einzelner Fraktionen und Abgeordneter. Eine sehr ausführliche hab ich bei der CSU gefunden, soll aber keine politische Wertung darstellen: http://www.heinrich-rudrof.de/fileadmin/heinrich_rudrof/galerie/17-01-26_Infoblatt_Retterfreistellung_mit_Fortbildung__2_.pdf Ich habe auch einige Kommentare von Seiten SPD und Freien Wählern gefunden, inhaltlich war das ziemlich alles gleich, aber der Link oben zeigt am besten die Ist-Situation und die Ziele auf. Das Infoblatt enthält im letzten Absatz tatsächlich auch eine Forderung zum Lohnersatz bei Ausbildungsveranstaltungen. Das stelle ich mir schwierig vor und ich kann mir gut vorstellen, dass das Ganze eben wegen einzelner überzogener Forderungen gekippt ist. Das ursprüngliche Ziel war aber soweit ich weiß einfach zu vereinfachen in dem Sinn: Melder geht --> Einsatz! Schönen Gruß Stefan | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 827179 | |||
Datum | 01.02.2017 17:55 | 927 x gelesen | |||
Jetzt muss ich leider (fast ein wenig) verbandspolitisch antworten: Geschrieben von Stefan D. Aber es kann doch von Seiten der Feuerwehr nicht zielführend sein zu sagen, den Vorteil dürfen die nicht bekommen, weil es das bei uns nicht gibt... WER hat das seitens der Feuerwehr gesagt? Wenn Du meine Aussage Geschrieben von Markus R. spätestens beim Thema "Helfer vor Ort / First Responder" gäbe es dann aber wieder die Ungleichbehandlung. Denn im Feuerwehrbereich umfasst der Freistellungsanspruch eben nicht diesen Bereich, weil es eine freiwillige Aufgabe ist! meinen solltest: das war lediglich eine Feststellung, wie es dann wäre. Hat noch überhaupt nichts damit zu tun, ob ich persönlich das Ganze gut heiße oder nicht! | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 827180 | |||
Datum | 01.02.2017 17:58 | 1033 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Zumindest gibt es beim DRK die Trennung zwische Rettungsdienst und Sanitätsdienst, möglich also das es ein Internes kommunikations-/ Ausbildungproblem ist? Kann sein, wobei ich persönlich das jetzt vorrangig so interpretieren würde: Rettungsdienst => i.d.R. hauptamtliche Strukturen, also die klassische Vorhaltung Sanitätsdienst => i.d.R. ehrenamtliche Strukturen, also die Ergänzung (oftmals im Rahmen des KatS) in Form von SEG'en etc. Wobei - auch bei uns im Landkreis - ehrenamtlich besetzte Hintergrunddienste existieren, die ja dann durch die alarmmäßige Besetzung eines RTW eigentlich wieder zum Rettungsdienst zu zählen wären, obwohl sie aus dem Sanitätsdienst kommen... | |||||
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