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Thema | Kennzeichnung von geschlossen Verbänden - Kfz-Marsch | 96 Beträge | |||
Rubrik | Katastrophenschutz | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8O., Kaikenried / | 338010 | |||
Datum | 05.05.2006 15:07 | 60441 x gelesen | |||
Hallo, im Buch "Kfz-Marsch geschlossener Verbände" von Axel Häger (Rote Hefte) wird der Führer des Marschverbandes mit einer diagonal-schwarz-weißen Flagge gekennzeichnet (nicht zu verwechseln mit den Schwarz-weißen-Karo-Flaggen bzw. Zielflaggen aus der Formel 1 - die sehen schon anders aus). Aber im Internet lässt sich nirgends eine solche Flagge auftreiben. Weiß jemand Bezugsquellen, da die Flaggen ja in der Bundeswehr auch genutzt werden müssten. Wer benutzt solche Flaggen selbst in der Feuerwehr? Danke für die Antworten mfg Jürgen Obermeier | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / | 338011 | |||
Datum | 05.05.2006 15:22 | 50782 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen Obermeier im Buch "Kfz-Marsch geschlossener Verbände" von Axel Häger (Rote Hefte) wird der Führer des Marschverbandes mit einer diagonal-schwarz-weißen Flagge gekennzeichnet (nicht zu verwechseln mit den Schwarz-weißen-Karo-Flaggen bzw. Zielflaggen aus der Formel 1 - die sehen schon anders aus). ... also ich kenne nur die Beflaggung (mal beim THW so gelernt): - Fahrzeuge des geschlossenen Verbandes: blaue Flagge - mit Ausnahme des letzten Fzg.: dies führt grüne Flagge Wüßte jetzt auch von Kolonnen der Bw (vom Sehen) nichts anderes. Was soll übrigens die schwarz weiße Flagge bringen (die blaue und grüne kennt ja schon kaum einer) ? Der Führer des Marschverbandes ist in aller Regel das Fahrzeug ganz vorne, und dadurch hinreichend zu identifizieren (wozu überhaupt ?) ... Die Fahrzeuge des KatS Hessen haben auch nur Flaggensätze mit blau, grün, gelb, rot. Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / | 338013 | |||
Datum | 05.05.2006 15:29 | 50087 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Gerhard Bayer ... also ich kenne nur die Beflaggung (mal beim THW so gelernt): Geschrieben von Gerhard Bayer Flaggensätze mit blau, grün, gelb, rot ...wozu sind dann gelb und rot gedacht? ciao, | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / | 338014 | |||
Datum | 05.05.2006 15:36 | 49519 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thorben Gruhl ...wozu sind dann gelb und rot gedacht? ... ich wußte dass die Frage kommt ;-) Ganz so sicher bin ich nicht wie herum es richtig ist - ist fast 20 Jahre her als ich das gelent habe: - gelb: Fahrzeugausfall bzw. geschlepptes Fzg. - rot schleppendes Fahrzeug Kann auch anders herum sein ;-) ... beides spielt aber in der Praxis des KatS wohl keine Rolle Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Jürg8en 8O., Kaikenried / | 338018 | |||
Datum | 05.05.2006 15:51 | 49698 x gelesen | |||
Hallo , Geschrieben von Thorben Gruhl ...wozu sind dann gelb und rot gedacht? blau: alle außer dem letzten Fahrzeug grün: letztes (schließendes) Fahrzeug gelb: ausgefallenes Fahrzeug bzw. abgeschlepptes Fahrzeug rot: abschleppendes Fahrzeug oder Sicherungsposten (sehr selten, da man ja sowieso die Weiß-Orangen Flaggen an Bord hat - Kenne für die Regelung auch keine Rechtsgrundlage) schwarz-weiß-diagonal: Führer des Marschverbandes Achtung: Nicht mit dem Marschführer (Führer des erstes Fahrzeuges in der Kolonne) verwechseln!!!! Der Führer des Marschverbandes sollte ortsungebunden sein, also auch nicht in einem Auto im Verband sein. Vielleicht sieht man deshalb diese Beflaggung auch so selten. Das die Bundeswehrfahrzeuge in der Regel nach StAN 8345-12-120-3976 (Flaggensatz) nur eine rote, gelbe, blaue und grüne Flagge haben, dürfte daher kommen, dass ein Führer des Marschverbandes nicht alzu oft vorkommt, die anderen Flaggen aber jedes Fahrzeug haben muss, da man am Anfang nicht weiß, welches welche Position einnimmt bzw. ausfällt oder abschleppen muss. Vielleicht findet ja jemand noch die Lösung zu dem schwarz-weiß-diagonal-Flaggen-Problem ;-) mfg jürgen Obermeier | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig / | 338088 | |||
Datum | 06.05.2006 04:07 | 49380 x gelesen | |||
Wozu braucht man überhaupt die Flaggen? Für außenstehende sind diese doch eher uninteressant. Und innerhalb des Verbandes sind die Fahrzeuge doch bekannt. Des weiteren ist es zumindest bei uns so, dass Neufahrzeuge nicht mal mehr eine Halterung haben. Andere Frage, wie ist die Regelung für Blaulicht im Verband? Beim letzten Kat-Alarm ist unsere Bereitschaft folgendermaßen gefahren: erstes und letztes Auto mit Blaulicht, alle anderen nur im Kreuzungsbereich und bei Ampeln (übrigens ohne Flaggen). Andere #Bereitschaften jedoch mit kompletter Dachbeleuchtung. | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / | 338108 | |||
Datum | 06.05.2006 12:39 | 49083 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Johannes Krause Für außenstehende sind diese doch eher uninteressant. Wozu hat die Bahn Schlusstafeln am letztenm Wagon? - Richtig, damit Fahrdienstleiter und Gefolgschaft sehen können, dass der Zug vollständig angekommen ist und nix auf der Strecke zurückgeblieben ist. Jetzt ersetze Fahrdienstleiter durch Sicherungsposten, der gerade 'ne Kreuzung sperrt... Geschrieben von Johannes Krause Und innerhalb des Verbandes sind die Fahrzeuge doch bekannt. Ob man die einzelnen Fahrzeuge einer um halb vier aus dem Bett geworfenen KFB dann so genau im Kopf hat? Geschrieben von Johannes Krause Des weiteren ist es zumindest bei uns so, dass Neufahrzeuge nicht mal mehr eine Halterung haben. Könnte dran liegen, dass es Funkgeräte gibt und ein Ausfall dieser durch (N)EMP inzwischen für recht unwahrscheinlich gehalten wird bzw. ein solcher gleich das gesamte Fahrzeug ausfallen lässt. ciao, | |||||
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Autor | Hauk8e H8., Negernbötel / | 338298 | |||
Datum | 08.05.2006 00:27 | 49053 x gelesen | |||
HallO! Geschrieben von Gerhard Bayer Was soll übrigens die schwarz weiße Flagge bringen (die blaue und grüne kennt ja schon kaum einer) ? Stimmt. Erst letzte Woche gesehen als mir Kolonnen (6 bis 7 Fzg.) der Bereitschaftspolizei auf dem Weg zur Personalversammlung der Schupo begegnet sind. Einigen Verkehrsteilnehmern ist es wohl nicht bekannt, das man eine Kolonne überholen bzw. sich dort "hereindrängeln" darf (lernt man eigentlich in der Fahrschule). Zumal die mit Flaggen gekennzeichnet waren und teilweise auch komplett Blaulicht an hatten. Gruß Hauke Demnächst online: www.feuerwehr-negernboetel.de | |||||
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Autor | Alex8and8er 8B., duisburg / | 338300 | |||
Datum | 08.05.2006 00:53 | 48939 x gelesen | |||
Geschrieben von Hauke HammerichEinigen Verkehrsteilnehmern ist es wohl nicht bekannt, das man eine Kolonne überholen bzw. sich dort "hereindrängeln" darf (lernt man eigentlich in der Fahrschule). was meinst du mit "herandrngeln" .... laos wenn sie mit 50 über die "freie" A3 tuckern werde ich mich nicht beherschen können und sie überholen ... in der Stadt aber ... wo es meist auch zu eng ist ... werde ich mich hüten :) gute nacht! alex :- (||) <<--- kA | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ NRW / | 338314 | |||
Datum | 08.05.2006 10:25 | 48622 x gelesen | |||
http://www.sicherestrassen.de/VwV/V35.htm Gut das wir mal drüber gesprochen haben! | |||||
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Autor | Fran8k B8., Roßtal / Bayern | 717189 | |||
Datum | 07.03.2012 08:32 | 42009 x gelesen | |||
Hallo zusammen, gibt es hinsichtlich der Art der Beflaggung (Farben) eine gesetzliche Rechtsgrundlage oder wird dies "nur" organisationsintern über DV´s geregelt? Wenn ja, gibt es dann für den KatS eine momentan gültige DV? Besten Dank im voraus. Frank | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 717192 | |||
Datum | 07.03.2012 08:52 | 41934 x gelesen | |||
Moin, m.W. setzt man mit den Flaggen die Anforderung um, dass die Fahrzeuge eines Verbandes als zu diesem gehörig erkennbar sein müssen. Daher macht es sinn, diese einheitlich zu kennzeichnen (das ging "früher" oft nur mit den Flaggen, da manche Fahrzeuge im KatS nicht über blaues Blinklicht verfügten) und den Schluss des Verbandes anzuzeigen. Daraus entsteht dann die blaue/grüne Kennzeichnung. Festgelegt ist das m.E. nicht in den gesetzlichen Vorschriften (StVO und VwV-StVO) sondern stammt aus Dienstvorschriften der Bundeswehr und des KatS. Heute "scheitert" das Beflaggen hier und da an nicht vorhandenen Flaggenhalterungen, so dass einem oft nichts anders übrig bleibt als die Lösung "blaues Blinklicht für alle" zu wählen. Aus der praktischen Erfahrung führt das aber, wenn man nicht vorhat gleichzeitig Sonderrechte in Ansprucht zu nehmen, insbesondere im Stadtverkehr oder bei Autobahnauffahrten zur Verwirrung bzw. auch mal zu gefährlichen Situationen, die m.E. nicht sein müssen. Wir beschränken uns daher i.d.R. auf die Beflaggung. Rote und gelbe flaggen haben wir noch nicht beim Fahren im Verband benutzt - wohl aber bei der Einrichtung des Behandlungsplatzes zur ersten Kennzeichnung der Standorte für die jeweiligen Zelte. Von der Sache mit der Schwarz-Weißen Flagge haben ich gehört, m.E. geht das aber an der Praxis vorbei. Man sollte nur anmerken, dass der Marschführer eben nicht zwingend das erste Fahrzeug in der "Kolonne" sein muss. "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 717194 | |||
Datum | 07.03.2012 09:04 | 41285 x gelesen | |||
Imho sollte der Marschführer schon im ersten Fahrzeug sein, denn er ist ja der, der die Richtung vorgibt. Dann gibt's noch den Führer des Verbandes, der irgendwo sein kann (evtl. auch schon vorneweg zur Erkundung?). Tomy | |||||
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Autor | Cars8ten8 G.8, Dormagen / NRW | 717200 | |||
Datum | 07.03.2012 09:24 | 41705 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich bin verwirrt: Geschrieben von Hauke H. Einigen Verkehrsteilnehmern ist es wohl nicht bekannt, das man eine Kolonne überholen bzw. sich dort "hereindrängeln" darf (lernt man eigentlich in der Fahrschule). Also das mit dem hereindrängeln habe ich anders gelernt. §27 StVO - Verbände Geschlossene Verbände, [...] müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen. Geschrieben www.bussgeldkatalog.de Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert 20,- EUR Da ein geschlossener Verband gem. VwV zu §27 StVO "geschlossen" bleiben muss, bietet er außer an den o.g. Zwischenräumen, sofern sie in der Genehmigung angeordnet sind, keine Lücken, in die man hineinpasst. Wer sich also dort "hineindrängelt", zwingt die anderen durch sein Handeln zum Bremsen. Dies nennt man Nötigung! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 717202 | |||
Datum | 07.03.2012 09:29 | 41383 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank B.gibt es hinsichtlich der Art der Beflaggung (Farben) eine gesetzliche Rechtsgrundlage Es gibt nicht mal eine Rechtsgrundlage für die Beflaggung. Theoretisch wären auch die wißen Bändel die sich Teilnehmer einer Hochzeitsgesellschaft an die Antenne ihrer Fahrzeuge binden eine Kennzeichnung... Du könntest auch an jedem Fahrzeug des Verbandes einen lauen Müllsack an der Fahrertür einklemmen und heras hängen lassen. Auch dies wäre eine einheitliche Kennzeichnung ;-) Das Problem jeder Kennzeichnung ist aber: Der durchschnittliche Verkehrsteilnehmer kann mit der Vorschrift des geschlosseenen Verbandes und den sich daraus ergebenden Folgen überhaupt nichts anfangen... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 717203 | |||
Datum | 07.03.2012 09:36 | 41269 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias O.Rote und gelbe flaggen haben wir noch nicht beim Fahren im Verband benutzt - Na ja. Wenn die zum Einsatz kommen, dann fährt ja das betroffenen Fahrzeug erst mal nicht mehr... Und es macht auch nur dann Sinn, wenn andere Verbände (bzw. marschgruppen) die nachfolgen darauf aufmerksam gemacht werden sollen, dass da einer ausgefallen ist (gelbe Flagge) und ggf. Hilfe braucht (d.h. wenn der InstTrupp irgend wo durchkommt erkennt er das und kann helfen). Da aber diese Kombination (d.h. mehrere aufeinadnerfolgende Marschgruppen) eher selten sind (weil schon der Marsch im geschlossenen Verband eher selten ist) wird auch selten mit gelb gearbeitet (warscheinlich ruft man eher die gelben Engel als dass man die gelbe Flagge setzt). Und rot beim (ab)schleppenden Fahrzeug (in Kombination mit gelb beim (ab)geschleppten Fahrzeug) zeigt eben an "Du kannst hier dazwischen nicht einscheren", was sich aber insbesondere an Kleinfahrzeuge oder Kräder richtet, die in der Maschüberwachung/ Marschbegleitung eingesetzt sind und ggf. wieder am Verband vorbei müssen um weiter vorne erneut eine Kreuzung zu sichern und die sich von Fahrzeugzwischenraum zu Fahrzeugzwischenraum überholend vorarbeiten. Da auch dieses (d.h. Marschisicherung im überschlagenden Vorgehen mit Kradmeldern und Kleinfahrzeugen) eher seltener praktiziert wird entfällt auch der Bedarf hierfür in der Praxis oft. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 717206 | |||
Datum | 07.03.2012 09:59 | 41558 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias O.Heute "scheitert" das Beflaggen hier und da an nicht vorhandenen Flaggenhalterungen, so dass einem oft nichts anders übrig bleibt als die Lösung "blaues Blinklicht für alle" zu wählen. Einspruch Solche Halter lassen sich doch problemlos modifizieren: Flagge | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 717212 | |||
Datum | 07.03.2012 10:34 | 41096 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Harald S. Solche Halter lassen sich doch problemlos modifizieren: ja, bestimmt. Ich kann's aber auch lassen... Insbesondere dann, wenn ein Verband aus beispielsweise Fahrzeugen der Rettungsdienst-Regelvorhaltung zusammen gestellt wird müsste ich die ja dann irgendwo vorhalten. Da braucht es keinen Einspruch. "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa | |||||
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Autor | Flor8ian8 M.8, Ingolstadt / Bayern | 717217 | |||
Datum | 07.03.2012 11:37 | 41897 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald S.Einspruch Einspruch - gegen die Modifizierung, weil einfach nicht dafür zugelassen. Genausowenig, wie es vorgesehen ist, die Flaggen mit Klebeband am Seitenspiegel o.ä. zu befestigen. Es gibt vorgesehene Flaggenhalter an den Fahrzeugen, z.B. werden die neuen KatS-Fahrzeuge wieder damit ausgeliefert. Für alle Fahrzeuge, die ohne sind, gibt es vernünftige und zugelassene Alternativsysteme, z.B. Intax - Diskussion Flaggenhalter sh. auch Alternative zum Flaggenhalter von Intax | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 717221 | |||
Datum | 07.03.2012 12:05 | 40791 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian M.Einspruch - gegen die Modifizierung, weil einfach nicht dafür zugelassen. Du bist es schuld, ich habe jetzt in meine Tastatur gebissen ;-) Diese Flaggenhalter sollen eine ABE oder so haben? Selbst Gepäckträger brauchen so etwas nicht. Das ist Ladung und für die ist der Fahrzeugführer selbst verantwortlich. In Anbetracht der Tatsache, das diese Einsätze nur alle Jubeljahre vorkommen, wäre ich eher für die Billigvariante von der man einen Karton in die Ecke stellt und sich über alle Rückläufer freut. Modifizierung ist auch gar nicht Notwendig. Die kann man für kleines Geld nach Wunsch Kaufen. | |||||
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Autor | Flor8ian8 M.8, Ingolstadt / Bayern | 717223 | |||
Datum | 07.03.2012 12:36 | 40846 x gelesen | |||
Die Schuld nehme ich gerne auf mich ;-) Ich sagte nicht, dass diese Teile eine ABE haben. Aber ich als Hersteller bringe ein Produkt in den Umlauf, dass genau so zu benutzen ist (Billigflaggenhalter z.B. der Hinweis bis 50 km/h, zu verwenden im Rahmen eines Autokorsos usw.usw.). Abweichende Änderungen / Modifizierungen sind nicht in meinem "Hersteller-"Sinne. Dafür werde ich auch nicht haften. Die Flaggenhalter von INTAX, wir benutzen diese für unsere Kolonnenfahrten, haben einen entsprechenden Hinweis zur Nutzung drauf. Fraglich ist für mich, ob bei den von uns genutzten Fahrzeugen im Wert von einigen Zehntausend bis zu hunderttausend Euros ein Flaggenhalter von 100 Euro´s ins Gewicht fällt. Sparen kann ich an anderen Punkten und da deutlich mehr. | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 717226 | |||
Datum | 07.03.2012 12:46 | 41119 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank B.gibt es hinsichtlich der Art der Beflaggung (Farben) eine gesetzliche Rechtsgrundlage oder wird dies "nur" organisationsintern über DV´s geregelt? Wenn ja, gibt es dann für den KatS eine momentan gültige DV? Eine Rechtsgrundlage gibt es nicht. Organisationsinterne DVs vielleicht. Vielleicht noch ein kleiner, möglicherweise entscheidender Hinweis: Die "Beflaggung" der Fahrzeuge beim Marsch diente eigentlich nie der Kenntlichnachung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern (wer sieht schon eine farbigen Lappen von etwa 30 x 40 cm vorne links, vor allem bei Nacht), sondern der internen Marschorganisation. Es gab ja auch schwarz-weiss karierte und diagonal geteilte Flaggen. Der LSHD bzw. später die ZS-Einheiten haben als Teil des militärischen Sanitätsdienstes die Vorgaben der Bundeswehr-ZDv 42/10 übernommen bzw. übernehmen müssen. Für die gesetzlich geforderte "einheitliche Kennzeichnung" sind die Flaggensätze nur bedingt geeignet - zumal das Thema "Verbände" in den Fahrschulen seit einigen Jahren nicht mehr im Lehrplan steht. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 717238 | |||
Datum | 07.03.2012 14:00 | 40780 x gelesen | |||
Nö, die ABE ist gar nicht notwendig da Ladung. Das CE schon, und da hast du mich, die Dinger sind meistens tatsächlich bis 50 km/h vorgesehen. Ich habe allerdings auch schon Halter bis 80km/h gesehen, und da reichen die aus. Was mir an dem INTAX nicht gefällt ist, das der recht viel Geld kostet, um dann ein oder zweimal benutzt zu werden. Das ist Ineffektiv. Wenn ich 2x im Jahr im Verband fahre ist die Intax Lösung deutlich besser. | |||||
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Autor | Fran8k S8., München / Bayern | 717328 | |||
Datum | 08.03.2012 13:39 | 41199 x gelesen | |||
Geschrieben von Carsten G.§27 StVO - Verbände Ist die zu lassende Lücke nicht nur für die Autobahn gedacht - damit der überholende Verkehr bei Ausfahrten z.B. auch wirklich die Kolonne kreuzen kann. Also auch von der AB wieder runter kommt? Gruß Frank Meine persönliche Meinung! Wer Fehler im Text findet, darf diese gerne behalten! | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 717343 | |||
Datum | 08.03.2012 17:14 | 40962 x gelesen | |||
Zu der Zeit, als dieser StVO-Passus geschrieben wurde, waren Verbände mit 50 - 100, teils noch mehr Fahrzeugen keine Seltenheit. Hauptaugenmerk lag damals auf den militärischen Verbänden - weniger bei den HiOrgs. Stell dir mal die Durchlaufzeiten vor: 100 Mil-Fahrzeuge (nicht unüblich) mit 25 m Abstand bei 30 km/h innerorts macht 3100 m Kolonnenlänge und eine Durchlaufzeit von rund 7 Minuten! Der Passus war also notwendig, um auch den anderen Verkehrsteilnehmern eine Chance zu geben, den Verband zu kreuzen. Die praktische Umsetzung der StVO-Forderung erfolgte durch die Bildung von Marschgruppen aus z.B. 20 Fahrzeugen mit einem 3-Minuten-Abstand. Das Kreuzen eines Verbandes auf der Autobahn zum Erreichen der Ausfahrt ist - sofern der Verband dabei nicht ausgebremst wird - zwar für die Verbandfahrzeuge nicht nett, aber auch nicht verboten. (Fahrzeugabstände auf der Autobahn damals i.d.R. 100 m - 2 Leitpfosten) Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 717359 | |||
Datum | 08.03.2012 19:24 | 40825 x gelesen | |||
Servus Udo, mal neugierdehalber gefragt. Wird das Fahren im Verband eigentlich noch von der Bundeswehr gelehrt? Der einzige Platz, wo man heute noch eine BW-Kolonne sieht ist doch im Fernseher in Afghanistan. Ich kann mich aber noch an ewig lange Kolonnen im Herbst zu den großen Manöverzeiten erinnern.;-) Habe ich ja selbst auch mit Krieg gespielt. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Flor8ian8 M.8, Ingolstadt / Bayern | 717360 | |||
Datum | 08.03.2012 19:31 | 40654 x gelesen | |||
Hallo, ich bin zwar nicht der Udo, aber bei uns in Ingolstadt gehört das Kolonnenfahren anscheinend noch dazu. Vor Ort ist bei uns die Pionierschule, sowie das GebPiBtl 8 stationiert. Die Kolonnen haben zwar nicht mehr die Ausmasse von früher, sind dementsprechend kürzer. Aber sie tun es noch ;-) | |||||
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Autor | Torb8en 8B., Kiel / Schleswig Holstein | 717361 | |||
Datum | 08.03.2012 19:32 | 40565 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Anton K. Wird das Fahren im Verband eigentlich noch von der Bundeswehr gelehrt? Stand 2005: ja, ich hab es sowohl in der Fahrschule gelernt (Theorie+Praxis) als auch in der Einheit angewandt. MkG Torben Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 717366 | |||
Datum | 08.03.2012 20:30 | 40511 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank S.Geschrieben von Carsten G."§27 StVO - Verbände Die Zwischenräume sind nichtder Abstand zwischen zwei Fahrzeugen! Zwischenräume sollten wo möglich -dem Streckenverlauf angepasst- in die Kolonne eingefügt werden. Das könnte zB so aussehen; A) geschlossene Ortschaft Kolonne mit 30 LKW Vmax 1. Fahrzeug 30Km/h Abstand Nr. 1 bis 30= 15m Nr.1 bis 29 Blaue Fahne, Nr. 30 Grün Kein Zwischenraum, das gibt an Ampeln, Kreuzungen oder Einmündungen nur Probleme! C) BAB Vmax 1. Fahrzeug 60Km/h Abstand Nr. 1 bis 10 = 20m 10 bis 11 = 300m 11 bis 20= 20m 20 bis 21 = 300m 21 bis 30 = 20m Nr.1 bis 29 Blaue Fahne, Nr. 30 Grün Das letzte Fahrzeug hat auf BAB´s auch -je nach ziviler (mehr-)Geschwindigkeit- gerne den Warnblinker zur Absicherung genutzt bzw. die Kennleuchte (gelb oder blau) zum Einsatz gebracht. Sicherungsfahrzeuge (Sperrposten) haben immer Blau gesteckt obwohl wir Blaulicht (ohne Krach) hatten. Fachlich mag das nicht korrekt sein, aber manch Verkehrsteilnehmer erkannte so bereits am abgestellten Sicherungsfahrzeuge was da gleich an ihm vorbei gerollt kommt. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 717435 | |||
Datum | 09.03.2012 11:49 | 40564 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.Wird das Fahren im Verband eigentlich noch von der Bundeswehr gelehrt? Ja. Der Marsch (= Kfz-Marsch) ist Bestandteil der Kraftfahrausbildung und der Ausbildung der Führer. Natürlich ist die Anzahl der Anwendungen im Vergleich zu früher wo jährlich das Theaterstück "Der Russe steht vor der Tür" geprobt wurde zurück gegangen. Der Marsch im Verband hat (im Frieden) zwei Aufgaben 1. Das befohlene Ziel (örtlich gesehen) so zügig wie möglich und so sicher wie möglich zu erreichen 2. Dabei die Beeinträchtingun des Verkehrs soweit möglich zu reduzieren Und wenn eben weniger Einheiten (insbesondere Kampf-/ Kampfunterstützungstruppe) in der Fläche sind die wiederum seltener auf Übungsplätze oder in freilaufenden Übungen verlegen, dann sinkt eben auch die Zahl der Märsche im Verband. Ich wurde da irgend wann in einer Wehrübung auch mal ins kalte Wasser geworfen. Ich hatte das zwar mal irgend wann gelernt, aber nie als Führer verantwortlich. Und eines Tages bei einer Übung wurde ich dann als Dienstgradhöchster nach Ausfall plötzlich Führer einer Marschkolonne... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 717436 | |||
Datum | 09.03.2012 11:50 | 40464 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Christian F. Das Problem jeder Kennzeichnung ist aber: Der durchschnittliche Verkehrsteilnehmer kann mit der Vorschrift des geschlosseenen Verbandes und den sich daraus ergebenden Folgen überhaupt nichts anfangen... wäre dann ein Verzicht auf solche Kennzeichnungen nicht besser? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 717454 | |||
Datum | 09.03.2012 14:15 | 40823 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Geschrieben von Christian F. das wäre die aktuelle übliche Gefahrenabwehrlösung. Da wir uns immer weniger imstande sehen, überhaupt zu wissen, oder zu vermitteln, warum etwas wie am besten gemacht werden soll, machts jeder so, wie er glaubt, dass es örtlich am besten geht. Halte ich im Sinne einer einigermaßen planbaren und funktionsfähigen Gefabwstruktur für wenig sinnvoll. Gilt auch für das Fahren im Verband. Das macht man ja aus bestimmten Gründen - u.a. deshalb, damit die Einheiten einigermaßen gleichzeitig irgendwo im Zielgebiet eintreffen und man sich bei Problemen unterwegs auch untereinander helfen kann. (Allein für letzteres sollte man mal fragen, wie hoch die jeweiligen "Ausfallquoten" bei den letzten großen "Verlegungsfahrten" waren, warum man früher entsprechende Einheiten zur Unterhaltung/Logistik vorgesehen hat - und wieso man dann heute trotzdem immer mehr glaubt, man brauche das eher nicht mehr...) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 717491 | |||
Datum | 09.03.2012 19:48 | 40346 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich C.(Allein für letzteres sollte man mal fragen, wie hoch die jeweiligen "Ausfallquoten" bei den letzten großen "Verlegungsfahrten" waren, warum man früher entsprechende Einheiten zur Unterhaltung/Logistik vorgesehen hat - und wieso man dann heute trotzdem immer mehr glaubt, man brauche das eher nicht mehr...) Das würde ich nicht in Klammern setzten wollen ;) Mein Eindruck ist eher der das wenn heute etwas kaputt geht das Fahrzeug eh zur Instandsetzung in eine Werkstatt muß. Schrauberkönige mag es heute auch noch geben, aber auch die können moderne Fahrzeuge nicht mit "einem Stück Tüddeldraht und Klebeband" in Bewegung bringen und der Vorhalt von div. Sensoren über das elektrische Gaspedal bis hin zur Einspritzpumpe dürfte bei den heutigen Typenvielfalt eher utopisch sein. Verbände die überörtlich eingesetzt werden sollten darauf achten das sie ausreichend Reserveräder inkl. Wagenheber mitführen, passende Sicherungen so wie Ersatzleuchtmittel.......und die Tel.Nr. vom 24h Pannendienst ;) Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Jürg8en 8O., Kaikenried / Bayern | 717536 | |||
Datum | 10.03.2012 15:41 | 41723 x gelesen | |||
Hallo,gibt es hinsichtlich der Art der Beflaggung (Farben) eine gesetzliche Rechtsgrundlage ja, gibt es (zumindest in Bayern): Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 9. August 1991 Nr. IC/II D-3611.12/2 An die Regierungen die Landratsämter die Gemeinden die Verwaltungsgemeinschaften die Autobahndirektionen die Straßenbauämter das Straßen- und Wasserbauamt Pfarrkirchen die Wasserwirtschaftsämter die Landkreise die Dienststellen der Bayer. Landespolizei die Dienststellen der Bayer. Grenzpolizei die Versorgungsunternehmen nachrichtlich an das Präsidium der Bayer. Bereitschaftspolizei das Bayer. Polizeiverwaltungsamt Zentrale Bußgeldstelle die Bayer. Beamtenfachhochschule Fachbereich Polizei Zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) erläßt das Staatsministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr, dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und dem Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen folgende Bekanntmachung (VollzugBek- StVO): ... 27. § 27 StVO (Verbände) 27.1 zu Absatz 3 StVO Geschlossene Kraftfahrzeugverbände sollen erst dann gebildet werden, wenn fünf oder mehr Fahrzeuge beteiligt sind, alle Fahrzeuge die gleichen Flaggen, Drapierungen, Sonderbeleuchtungen oder ähnlich wirksame Hinweise führen, ein einheitliches Kommando besteht. Dann sollen sie wie folgt gekennzeichnet sein: Alle Fahrzeuge Abblendlicht und blaue Flagge mit Ausnahme des Schlußfahrzeugs. Erstes Fahrzeug blaues Blinklicht (§ 38 Abs. 2 StVO) und ein Schild mit der Aufschrift Kolonne. Schlußfahrzeug blaues Blinklicht (§ 38 Abs. 2 StVO), ein Schild mit der Aufschrift Ende der Kolonne und eine grüne Flagge. Ferner empfiehlt es sich, einheitliche Fahrzeugtypen mit gleichem Farbanstrich zu verwenden und Kradfahrer zur Sicherung und Warnung des allgemeinen Verkehrs einzusetzen. Der Verbandsführer soll, soweit möglich, die Marschgeschwindigkeit, die Abstände, die Benutzung von Parkplätzen usw., der jeglichen Verkehrslage anpassen. Von den aus § 27 Abs. 2 letzter Halbsatz StVO verbundenen Vorrechten sollte nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden, wenn es die Verkehrslage gestattet oder die Polizei den Verkehr regelt. ----------- Gelb und Rot sowie die scharz-weiß-diagonale Fahne sind darin nicht geregelt, diese finden sich nur in der einschlägigen KatS/ZS-Literatur bzw. Dienstvorschriften und bei den DVen der olivgrünen Kollegen. Viele Grüße Jürgen | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 717537 | |||
Datum | 10.03.2012 18:51 | 40265 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Jürgen O. Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung dazu muss ich jetzt mal "blöd" fragen: die StVO ist doch Bundesrecht. Auf welcher Rechtsgrundlage kann ein Bundesland da noch weitere Regelungen treffen? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8O., Kaikenried / Bayern | 717540 | |||
Datum | 10.03.2012 19:07 | 40185 x gelesen | |||
Hallo, vermutlich durch Bundesauftragsverwaltung ?! "Bundesauftragsverwaltung Ausführung von Bundesgesetzen im Auftrag des Bundes durch die Verwaltungsbehörden der einzelnen Bundesländer. Die Bundesauftragsverwaltung hat ihre Grundlage in Artikel 85 des Grundgesetzes (GG). Grundsätzlich obliegt die Verwaltung nach dem GG den Ländern (Verwaltungshoheit). Bundesgesetze führen sie in der Regel als eigene Angelegenheit aus (Art. 83 GG). Dabei unterliegen sie nur der Rechtsaufsicht des Bundes. Er darf nur die Rechtmäßigkeit der Verwaltung prüfen (Bundesaufsichtsverwaltung) ..." Quelle: Bundesauftragsverwaltung siehe auch "Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk)": Erster Teil Oberste Landesbehörden Art. 1 (1) Oberste Landesbehörde auf dem Gebiet des Verkehrswesens ist, außer in den Fällen des Absatzes 2, das Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie. (2) Oberste Landesbehörde für die Aufgaben der Straßenverkehrs-Ordnung, der Ferienreiseverordnung, des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der auf Grund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, soweit dieses Gesetz oder die darauf gestützten Verordnungen den Straßenverkehrsbehörden Aufgaben nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zuweisen, für die Zulassung von Personen zum öffentlichen Straßenverkehr, für das Fahrlehrerwesen und für die Verkehrserziehung ist das Staatsministerium des Innern. .... Quelle: ZustGVerk - Bayern Viele Grüße Jürgen | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 717541 | |||
Datum | 10.03.2012 19:49 | 40177 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen M. die StVO ist doch Bundesrecht. Auf welcher Rechtsgrundlage kann ein Bundesland da noch weitere Regelungen treffen? Das sind ja keine abweichenden Regelungen, sondern "Interpretationen" bzw. Anweisungen, wie das (einheitliche) Recht im jeweiligen Land konkret umgesetzt werden soll. Ist leider im Verkehrsrecht absolut üblich... (wobei das hier eigentlich kein Verkehrsrecht ist, sondern eher Dienstanweisungen sind. Deswegen kommen sie ja auch nicht vom Verkehrs- sondern vom Innenministerium!) Gruß, Henning | |||||
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Autor | Fran8k B8., Roßtal / Bayern | 717906 | |||
Datum | 14.03.2012 08:30 | 39746 x gelesen | |||
Super, das hab ich gesucht - Besten Dank! | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 717963 | |||
Datum | 14.03.2012 13:28 | 39745 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Und rot beim (ab)schleppenden Fahrzeug (in Kombination mit gelb beim (ab)geschleppten Fahrzeug) zeigt eben an "Du kannst hier dazwischen nicht einscheren", was sich aber insbesondere an Kleinfahrzeuge oder Kräder richtet, die in der Maschüberwachung/ Marschbegleitung eingesetzt sind und ggf. wieder am Verband vorbei müssen um weiter vorne erneut eine Kreuzung zu sichern und die sich von Fahrzeugzwischenraum zu Fahrzeugzwischenraum überholend vorarbeiten. Da auch dieses (d.h. Marschisicherung im überschlagenden Vorgehen mit Kradmeldern und Kleinfahrzeugen) eher seltener praktiziert wird entfällt auch der Bedarf hierfür in der Praxis oft. Also, ich weiß ja nicht, wie lang bei euch so Abschleppstangen oder Seile sind, aber ich käme nie auf die idee, in so eine kurze Lücke mit einem Motorrad einzuscheeren (und so kurze PKW´s, die da rein passen, haben wir auch nicht). Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 783419 | |||
Datum | 17.02.2014 12:18 | 34982 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard B.Was soll übrigens die schwarz weiße Flagge bringen (die blaue und grüne kennt ja schon kaum einer) ? Der Führer des Marschverbandes ist in aller Regel das Fahrzeug ganz vorne, und dadurch hinreichend zu identifizieren (wozu überhaupt ?) ... Das in Deutschland übliche Verfahren für Kolonnen ist aus zwei Quellen heraus entstanden: 1) Der deutschen STVO 2) Dem in allen NATO-Ländern angewandten STANAG (Standardization Agreement) 2154 "Regulations for Military Motor Vehicle Movement by Road". STANAG 2154 gilt überall in NATO-Ländern, von der Türkei bis Norwegen. Darin wurden die Flaggen blau, grün, gelb, rot und schwarzweiß diagonal festgelegt. (Allerdings schreibt STANAG 2154 die blaue Flagge nur für das erste Fahrzeug vor. Die deutsche Regelung "alle blau, bis auf das letzte" findet sich in einem Anhang zum STANAG unter den abweichenden nationalen Sonderregelungen.) Daß es eine weitgehend einheitliche NATO-Kennzeichnung gibt, heißt nicht, daß überall die gleichen Regeln gelten. In vielen NATO-Ländern gibt es kein Kolonnenrecht im deutschen Sinne, weder in Belgien, noch in Dänemark, noch in Großbritannien, noch in der Türkei, noch in den USA. In diesen Ländern hat der Kolonnenführer die Aufgabe, seine Fahrzeuge ganz ohne Kolonnenvorrechte oder Blaulicht im sonstigen Verkehr als Einheit zusammenzuhalten - eine sportliche Herausforderung. Dementsprechend wird in den entsprechenden Anleitungen vermerkt, daß der Kolonnenführer an der Spitze nichts verloren habe, sondern eine zuverlässige Person als "Pacemaker" mit dem langsamsten Fahrzeug der Kolonne an die Spitze setzt, und sich im übrigen auf ganzer Länge um den Zusammenhalt des Marschverbandes bemüht. Die Antwort auf die Frage ist also simpel: "Weil die NATO-Länder es einheitlich festgelegt haben, und weil man es in einigen anderen NATO-Ländern mit anderen Straßenverkehrsordnungen unter schwierigeren Bedingungen tatsächlich anwendet, zumindest seitens des Militärs." Beste Grüße Hans-Joachim | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 802960 | |||
Datum | 29.01.2015 10:42 | 32793 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen O.im Buch "Kfz-Marsch geschlossener Verbände" von Axel Häger (Rote Hefte) wird der Führer des Marschverbandes mit einer diagonal-schwarz-weißen Flagge gekennzeichnet hab jetzt zufällig gefunden, wo das eigentlich herkommt.... LSHD-DV 1, Anlage 4.d - in der Version S. 99... LSHD-DV 1, 1965 ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 802962 | |||
Datum | 29.01.2015 11:06 | 31819 x gelesen | |||
Hallo Uli, Geschrieben von Ulrich C. hab jetzt zufällig gefunden, wo das eigentlich herkommt.... Der Text scheint mehr aus eine Bundeswehrvorschrift 1 zu 1 übernommen. Es wird u.a. auf Tarnlichtstufen eingegangen. Nur die Anpassung an die Längen der Marschkolonen des LSHD ist natürlich eingeflossen. Gruß Andre Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 802963 | |||
Datum | 29.01.2015 11:14 | 31819 x gelesen | |||
Geschrieben von André S.Der Text scheint mehr aus eine Bundeswehrvorschrift 1 zu 1 übernommen. welche Überraschung.... und der stammt wahrscheinlich noch aus Reichswehrzeiten... ;-) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 802964 | |||
Datum | 29.01.2015 11:19 | 31539 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich C.welche Überraschung.... und der stammt wahrscheinlich noch aus Reichswehrzeiten... ;-) Na, dann müsste Feuerwehrs doch total drauf abfahren, ist immer hin lange erprobt und bewährt. Ok, andererseits haben wir seit der Einführung motorisierter Verbände jeden Krieg verloren ;-) [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 802968 | |||
Datum | 29.01.2015 11:42 | 31593 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe S.Na, dann müsste Feuerwehrs doch total drauf abfahren, ist immer hin lange erprobt und bewährt. nicht alles was erprobt und bewährt ist, muss automatisch "alt" bzw. "schlecht" sein.... ;-) Geschrieben von Uwe S. Ok, andererseits haben wir seit der Einführung motorisierter Verbände jeden Krieg verloren mW haben die "Sieger" was durchaus vergleichbares, weil man ohne solche Regelungen direkt im Chaos landet.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 802970 | |||
Datum | 29.01.2015 12:06 | 31457 x gelesen | |||
Geschrieben von André S.Es wird u.a. auf Tarnlichtstufen eingegangen. Wenn ich mich nicht irre war es zu der Zeit noch üblich auch die Fahrzeuge der Zivilverteidigung mit Tarnlicht auszustatten. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Dani8el 8S., Pasewalk / M-V | 802982 | |||
Datum | 29.01.2015 14:21 | 31042 x gelesen | |||
Im Osten wars sogar zu der Zeit völlig normal das so ziemlich jedes Fahrzeug Tarnlicht hatte. Egal ob Kreis- oder Bezirksbereitschaft oder ganz normales Fahrzeug das keiner Bereitschaft angehört hat. Unsere DL-30 auf IFA-W50 war z.B. noch mit Tarnlicht ausgestattet. ;) MkG Daniel | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Düsedau & Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 802986 | |||
Datum | 29.01.2015 15:18 | 31228 x gelesen | |||
mal gut dass es immer wen gibt der nochmal nachhakt ;) Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 803100 | |||
Datum | 31.01.2015 10:59 | 30725 x gelesen | |||
Geschrieben von André S.Der Text scheint mehr aus eine Bundeswehrvorschrift 1 zu 1 übernommen. Es wird u.a. auf Tarnlichtstufen eingegangen. Naja, da die alten KatS-Fahrzeuge ja Tarnlicht hatten, war das ja auch durchaus angebracht.... Aber da heute selbst bei der Bundeswehr die Tarnlichter ausgehen, brauchen auch die KatS-Fahrzeuge keine mehr :-) Ich habe noch am 1017 mit Panzertape aus der normalen Beleuchtung ne Tarnbeleuchtung geklebt... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 803101 | |||
Datum | 31.01.2015 11:46 | 30480 x gelesen | |||
Servus, ich kenne noch aus Kindertagen die alten 5tonner, die bei den Wintermanövern ihre Scheinwerfer mit Schnee verdeckten. So hatten sie einigermaßen Tarnlicht und hinten wurde dann die rote Schlußleuchte im Kreuz angeschaltet. Wie die hieß(heißt), weiß ich auch nicht. Aber ich habe noch keine Fahrzeug z.B. vom LSHD gesehen, das so eine Beleuchtung hatte. Ist aber auch schon ganz lange her, dass mir die über den Weg gelaufen sind. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 803104 | |||
Datum | 31.01.2015 12:28 | 30496 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.Aber ich habe noch keine Fahrzeug z.B. vom LSHD gesehen, das so eine Beleuchtung hatte DKW Munga Hanomag AL 28 Borgward B 2000 MB LA 710 Magirus Merkur Später sogar noch die VW 181 Einzig vom S404 habe ich jetzt kein Bild gesehen, leider auch kein Anschauungsobjekt mehr in der Nähe. Da aber selbst die Kleinfahrzeuge Tarnlicht hatten, gehe ich davn aus, dass die Leuchten auch beim Unimog irgendwo verdeckt angebaut waren.... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 803106 | |||
Datum | 31.01.2015 12:40 | 30426 x gelesen | |||
Servus Christian, ich meinte jetzt ja auch das "Leitkreuz" am Heck. Daran kann man sich ja bei der Kolonnenfahrt in der Nacht orientieren. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 803118 | |||
Datum | 31.01.2015 15:38 | 30311 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Einzig vom S404 habe ich jetzt kein Bild gesehen, leider auch kein Anschauungsobjekt mehr in der Nähe. Da aber selbst die Kleinfahrzeuge Tarnlicht hatten, gehe ich davn aus, dass die Leuchten auch beim Unimog irgendwo verdeckt angebaut waren.... Der hatte auch ein Tarnlichtkreis und das Leitkreuz an der Hinterachse. Ich kann dir die 5 Bücher über Einsatzfahrzeuge des KatS von Peter Kupferschmidt empfehlen, die lassen fast keine Frage offen. Heinrich | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 803119 | |||
Datum | 31.01.2015 15:47 | 30391 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Einzig vom S404 habe ich jetzt kein Bild gesehen, leider auch kein Anschauungsobjekt mehr in der Nähe. Da aber selbst die Kleinfahrzeuge Tarnlicht hatten, gehe ich davn aus, dass die Leuchten auch beim Unimog irgendwo verdeckt angebaut waren.... Ich bin mir eigentlich absolut sicher, dass die KatS-Unimogs Tarnscheinwerfer hatten. Ich vermute, die waren hinter den Aussparungen in den vorderen Stoßfängerecken. Für Anton hier aber noch ein Bild vom Heck eines TLF8, mit Leitkreuz ;-) Bei den LF16TS war das Leitkreuz offensichtlich auf dem Differenzialgehäuse der Hinterachse angebracht (Bild) | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 803120 | |||
Datum | 31.01.2015 15:51 | 30284 x gelesen | |||
TLF 8 ZS mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 803121 | |||
Datum | 31.01.2015 15:53 | 30425 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Ich bin mir eigentlich absolut sicher, dass die KatS-Unimogs Tarnscheinwerfer hatten. Ich vermute, die waren hinter den Aussparungen in den vorderen Stoßfängerecken. Genau TLF 8 ZS von vorne mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 816468 | |||
Datum | 25.01.2016 22:58 | 23933 x gelesen | |||
Guten Abend auch hier zu sehen: -> THW " Mot-Marsch " Auf einer Länge von 1,9 Kilometern reihten sich die 200 THW-Fahrzeuge des Landesverbands Bremen, Niedersachsen am Sonntag auf. Der Grund: Rund 800 THW-Einsatzkräfte trainierten das Führen von Verbänden sowie den Einsatz von Digitalfunk im niedersächsischen Barme.[...] Im Verband zu fahren ist eine große logistische Herausforderung, beispielsweise wenn es darum geht, die Fahrzeuge zu parken. Außerdem gibt es bei solchen Fahrten eine andere Führungsstruktur als in normalen Einsätzen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 816697 | |||
Datum | 03.02.2016 14:39 | 22844 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.-> THW " Mot-Marsch " In meinen Unterlagen aus Ahrweiler steht das der Begriff Mot-Marsch durch den Begriff Marsch erstetzt wird. Die sind aber auch schon wieder gute 30 Jahre alt. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 816749 | |||
Datum | 04.02.2016 14:10 | 22489 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Thomas E. In meinen Unterlagen aus Ahrweiler steht das der Begriff Mot-Marsch durch den Begriff Marsch erstetzt wird. Scheint neueren Datums zu sein: -> " Begriffe des Marsches " Ich kannte den Begriff " Mot-Marsch " noch von meiner Bundeswehrzeit vor über vier Jahrzehnten ;-)) Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 816774 | |||
Datum | 05.02.2016 10:13 | 22309 x gelesen | |||
Gemäß historischer militärischer Definition ist ein "Marsch" die geordnete und geführte Bewegung von Einheiten über eine vorbestimmte Strecke zu einem vorbestimmten Ziel. Da früher(TM) beim Militär ein Marsch in erster Linie zu Fuß erfolgte, wurde mit der Entstehung der motorisierten Einheiten zur Unterscheidung die Abkürzung "Mot" davor gesetzt. Heute beschreibt das Wort Marsch (vgl. BesAnLog 42-1) - die geschlossene Bewegung von drei und mehr Fahrzeugen unter einheitlicher Führung sowie die Bewegung einzelner Großraum- und Schwerfahrzeuge, - die Bewegung von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern, die der Fahrwegbestimmung unterliegen, - die Bewegung von Truppen jeder Größenordnung auf einer oder mehreren Straßen oder in einem Bewegungsstreifen. Zur Unterscheidung wird heute die Bewegung zu Fuß marschierender Truppen "Marsch zu Fuß" genannt. Es ist also beides richtig. :) Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 816780 | |||
Datum | 05.02.2016 11:18 | 22060 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo B.Heute beschreibt das Wort Marsch (vgl. BesAnLog 42-1 - VS-NFD) Du zitierst aus einer Vorschrift die Verschlusssache ist, öffentlich im Netz??? Respekt. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 816783 | |||
Datum | 05.02.2016 11:56 | 21946 x gelesen | |||
hallo, ich hab mal nachgeschaut. Die besagte BW-Vorschrift wird im Netz recht oft zitiert bzw. sich darauf bezogen. Die Infos die Udo gepostet hat dürften auch allgemein bekannt sein. Ich sehe in seinem Posting kein rechtliches Problem. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 816784 | |||
Datum | 05.02.2016 12:00 | 22105 x gelesen | |||
Guten Tag wird der " Marsch geschlossener Verbände " -insbesonders in den Feuerwehren- noch irgendwo besonders geübt ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 816790 | |||
Datum | 05.02.2016 12:46 | 22247 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.wird der " Marsch geschlossener Verbände " -insbesonders in den Feuerwehren- noch irgendwo besonders geübt ? wenn wir Geländetraining machen, nutzen wir die Fahrten dahin und zurück immer auch dafür... Wenn wir überörtlich Hilfe leisten, dann mit Ausnahme der adhoc-Alarmierungen natürlich auch im Einsatz (oder in den Übungen dafür, z.B. im Rahmen der Bereitschaft IV), Bilder über www.truckenmueller.de ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 816794 | |||
Datum | 05.02.2016 14:22 | 21878 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.wird der " Marsch geschlossener Verbände " -insbesonders in den Feuerwehren- noch irgendwo besonders geübt ? Ich habe mal mitbekommen das an der LSTE in Brandenburg der B1-Lehrgang für eine Woche auf den Truppenübungsplatz Oberlausitz verlegt hat. Immerhin gut 100 km. kann aber nicht sagen ob das jeden B1 betrifft, meine aber so was mal gehört zu haben. Gruß Ralf Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen) | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 816795 | |||
Datum | 05.02.2016 14:41 | 21712 x gelesen | |||
Servus, war die letzte Übung unseres Landkreis Hilfeleistungskontingent im Herbst: Marschübung - Mainpost Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 816800 | |||
Datum | 05.02.2016 16:06 | 21808 x gelesen | |||
Ein wörtliches Zitat hätte ich als solches gekennzeichnet. So ist es eine sinngemäße Inhaltwiedergabe einer Definition - und das ist durchaus zulässig. Ich bin doch nicht mit dem Klammerbeutel gepudert ... Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 816901 | |||
Datum | 08.02.2016 16:14 | 21735 x gelesen | |||
Ja, mehr oder weniger regelmäßig (jährlich) als KatS-Ausbildung für alle Org. Früher zwei Tage mit Übernachtung (meistens in WHV), heute nur noch als Tagesveranstaltung (Schade). Heinrich | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 820812 | |||
Datum | 09.06.2016 12:31 | 19463 x gelesen | |||
Ja am Samstag im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Feuerwehrkolonne rollt in den Nachbarkreis Geschrieben von LR-Online Feuerwehrkolonne rollt in den Nachbarkreis Gruß Ralf Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 821120 | |||
Datum | 20.06.2016 14:42 | 18884 x gelesen | |||
Guten Tag Erläuerungen auch hier: -> Überregionaler SEG-Einsatz: So wird das Auswärtsspiel ein Erfolg [...]Die Besonderheit auf solchen Einsatzfahrten ist das Fahren im Verband. Im Gegensatz zu normalen Einsatzfahrten wird jedes Fahrzeug mit einer 40 x 40 cm großen Flagge vorne links ausgestattet. Die Farbe dieser Fahne ist bei allen Fahrzeugen des Verbandes blau. Ausnahme stellen das schließende also letzte Fahrzeug der Kolonne dar. Es ist mit einer grünen Flagge gekennzeichnet. Defekte Fahrzeuge werden gelb beflaggt. Der Führer eines Verbandes ist an einer schwarz-weißen Fahne zu erkennen. Er ist allerdings nicht an die Marschkolonne gebunden und kann zum Beispiel zur Lageerkundung voraus fahren.[...] Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 821121 | |||
Datum | 20.06.2016 14:57 | 18602 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.[...]Die Besonderheit auf solchen Einsatzfahrten ist das Fahren im Verband. Im Gegensatz zu normalen Einsatzfahrten wird jedes Fahrzeug mit einer 40 x 40 cm großen Flagge vorne links ausgestattet. Na hoffentlich lag für alle Fahrzeuge eine ABE für die Ausrüstung mit der Fahne vor und es wurden alle Auflagen eingehalten. Ansonsten wäre nämlich die Betriebserlaubnis erloschen. Jedenfalls nach Ansicht der Polizei (zumindestens im Kreis Cuxhaven). | |||||
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Autor | Ulf 8M., Hannover / Niedersachsen | 821122 | |||
Datum | 20.06.2016 15:23 | 18662 x gelesen | |||
Der Hinweis auf den FB Text wirkt jetzt aus meiner Sicht irgenwie ein bisschen erzwungen. Der Zusammenhang zu der gefuehrten Diskussion scheint jedenfalls nicht sofort ersichtlich... Ist da jemand persoenlich betroffen? Die Frage, dass die Flaggen "sicher angebracht" sein muessen ist ja wohl nicht ernsthaft eine Diskussion wert? Sollte im Uebrigen im Breich der Fw oder HiOrg wohl auch eher nicht das Problem sein? | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 821124 | |||
Datum | 20.06.2016 15:39 | 18623 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Na hoffentlich lag für alle Fahrzeuge eine ABE für die Ausrüstung mit der Fahne vor und es wurden alle Auflagen eingehalten. Gut dasdie nicht durch den Kreis Cuxhaven gefahren sind :-)) Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 821127 | |||
Datum | 20.06.2016 15:57 | 18556 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.
Da der Prof. selber mehrere mögliche Leseweisen der Gesetzbücher aufführt bin ich mir ziemlich sicher kein einziges Urteil über den richterlich beschlossenen verlusst der BE überlesen zu haben. Kanone -> Spatz = alle sind mal wieder wach. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Pete8r L8., Chemnitz / Sachsen | 821128 | |||
Datum | 20.06.2016 16:00 | 18653 x gelesen | |||
Dann beantworte bitte mal wieviele Fahrzeuge der HiOrgs einen Flaggenhalter verbaut haben. Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben. (Friedrich Hebbel) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 821129 | |||
Datum | 20.06.2016 16:01 | 18574 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulf M.Die Frage, dass die Flaggen "sicher angebracht" sein muessen ist ja wohl nicht ernsthaft eine Diskussion wert? Natürlich nicht; weder für die eine noch für die andere Art von Flaggen. Diese Verpflichtung sehe ich in der StVO begründet. Wenn man allerdings der Meinung ist, dass außen am Fahrzeug angebrachte Flaggen ein Fall für §19(2) StVZO ist, dann muss das so auch für die hier diskutierten Exemplare gelten. Im Gegensatz zu den im Artikel benannten Exemplaren haben diese ja einen Stiel mit deutlich höherer Masse (und damit höherem Schadpotential) und auch das Flaggentuch ist größer, schwerer und fester. Außerdem sind sie i.d.R. nicht fest zwischen Fenster und Rahmen eingeklemmt, sondern nur lose in ein Rohr gesteckt (wenn sie nicht mangels Halterung sogar mit irgendwelchen Hilfskonstruktionen aus Kabelbindern oder Klebeband befestigt sind). Aus diesen Gründen sehe ich aus rein technischer Sicht keinen Anlass, die (von mir inhaltlich durchaus abgelehnte!) Sichtweise des FB-Artikels nicht auch auf die Kolonnen-Flaggen übertragen zu müssen. | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 821130 | |||
Datum | 20.06.2016 16:16 | 18509 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulf M.Die Frage, dass die Flaggen "sicher angebracht" sein muessen ist ja wohl nicht ernsthaft eine Diskussion wert? Sicher? Wenn ich sehe, wie oft die Teile mangels geeigneter Halterungen an Spiegeln und anderen hervorstehenden Bauteilen mittels Kabelbindern, Klebeband und Mullbinden befestigt werden ... Wer ein bißchen physiklisch fit ist, kann ja mal die Kräfte ausrechnen, die auf so eine Flagge wirken. Tipp: Fläche x aerodynamischer Beiwert 0,4 x Winddruck, dann Hebelgesetze anwenden. (Bei 80 km/h sind das am Befestigungspunkt je nach Einspannlänge und Einspannmethode locker so um die 100 - 120 N ... ) Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 821131 | |||
Datum | 20.06.2016 16:27 | 18468 x gelesen | |||
Das ist aber ein Beschaffungsproblem und beruht teils sicherlich auf einer gewissen Ignoranz gegenüber bewährten Notwendigkeiten. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 821133 | |||
Datum | 20.06.2016 17:13 | 18546 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo B.
Sind denn überhaupt Fälle bekannt in denen angebastelte blaue Flaggen abgefallen sind? Aus meiner BW-Zeit sind mir verlorene Flaggen daher bekannt das niemand die Flagge im Halter mittels Schraube -so wie vorgesehen- gesichert hat. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 821135 | |||
Datum | 20.06.2016 17:38 | 18488 x gelesen | |||
Ich bestreite das "bewährt". Man kann die Flaggen i.d.R. nicht von rechts sehen. Blaulicht ist für mich das Mittel der Wahl. Steht das Führungsfahrzeug an einer Ampel macht es eben die Lampen aus. Das versteht jeder Verkehrsteilnehmer. Kradfahrer (bei uns aus der Stauhilfe) machen die Fahrt sicherer und -insbesondere bei Fahrten durch eine Stadt) signifikant schneller | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Düsedau / Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 821137 | |||
Datum | 20.06.2016 18:26 | 18423 x gelesen | |||
Hallo Thomas, das mit der Sichtbarkeit der Flaggen ist so ein Thema weshalb ich dazu meine Arbeit geschrieben habe. Das kannst du hier nachlesen. Wichtig ist dabei aber, dass Blaulicht alleine nicht ausreicht! Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder. | |||||
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Autor | Ulf 8M., Hannover / Niedersachsen | 821138 | |||
Datum | 20.06.2016 18:35 | 18524 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter L.Dann beantworte bitte mal wieviele Fahrzeuge der HiOrgs einen Flaggenhalter verbaut haben. Sicherheitshalber habe ich gerade noch mal nachgelesen... Habe ich etwas von verbauten Flaggenhaltern geschrieben und jetzt überlesen? | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 821142 | |||
Datum | 20.06.2016 21:26 | 18423 x gelesen | |||
Oh ja, mehrere Fälle. Einmal mit komplettem T4-Spiegel, auch mit Beinahe-Unfall eines nachfolgenden Fahrzeugs, einmal mit Lackschäden am nachfolgenden Einsarzfahrzeug. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 821143 | |||
Datum | 20.06.2016 21:36 | 18404 x gelesen | |||
Wenn du an einer roten Ampel stehst, und nicht fahren willst, musst du die RKL abschalten. Die Benutzung ist in diesem Fall rechtswidrig. Az habe ich grad nicht greifbar. Kracht es wegen der laufenden RKL im Querverkehr, bist du in der Mithaftung. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Düsedau / Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 821146 | |||
Datum | 20.06.2016 23:17 | 18349 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo B. Wenn du an einer roten Ampel stehst, und nicht fahren willst, musst du die RKL abschalten. Die Benutzung ist in diesem Fall rechtswidrig. Az habe ich grad nicht greifbar. Kracht es wegen der laufenden RKL im Querverkehr, bist du in der Mithaftung. Achso? Das wäre mir aber neu. In §38 StVO steht (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden. Da steht nicht dass es an Ampeln ausgeschaltet werden muss. Auch wenn ich an deiner Ampel stehe begleite ich ein Fahrzeug oder einen geschlossenen Verband. Wieshalb sollte das rechtswidrig sein? Nach dieser Logik müsste auch an Einsatzstellen das blaue Blinklich ausgeschaltet werden, im vorbeifahrenden Verkehr könnte es ja deswegen einen Unfall geben. Wenn ich an einer roten Ampel stehe und nicht fahren will nützt es mir auch nichts das blaue Blinklicht auszuschalten. Wann darf ich denn fahren? Wenn ich blaues Blinklicht zusammen mit dem Zweiklanghorn einsetze -> "Wegerecht", oder wenn das erste Fahrzeug des geschlossenen Verbandes die Kreuzung gemäß eines für es gültigen Vorfahrtszeichens queren durfte. Im letzten Fall brauche ich aber auch kein Blaulicht um hinterherfahren zu dürfen. Also auf das AZ wäre ich wirklich mal gespannt, bzw. aus welcher Instanz das ist. Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder. | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 821157 | |||
Datum | 21.06.2016 09:25 | 18340 x gelesen | |||
So neu ist das gar nicht: KG Berlin vom 8.12.1975, 12 U 2161 / 75 = DAR 76 78, auch in der StVO-Kommentierung zu finden. "Will der Führer eines Einsatzfahrzeuges an einer Kreuzung bei rotem Ampellicht stehen bleiben und erst bei grünem Ampellicht wie jeder andere Verkehrsteilnehmer fahren, so ist die Verwendung von Blaulicht missbräuchlich." Anders gesagt, es könnte sinnvoll sein, das beim Warten an einer roten Ampel zumindest die ersten 3 - 5 Fahrzeuge die Lampen aus machen. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Pete8r L8., Chemnitz / Sachsen | 821159 | |||
Datum | 21.06.2016 09:45 | 18222 x gelesen | |||
Wenn du es für vernachlässigbar hälst überhaupt die Frage der sicheren Anbringung zu diskutieren hast du es sehr wohl zumindest indirekt als mehrheitlich bereits vorhanden unterstellt. Und genau das dürfte in der Fläche eben so nicht stimmen. Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben. (Friedrich Hebbel) | |||||
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Autor | Ulf 8M., Hannover / Niedersachsen | 821167 | |||
Datum | 21.06.2016 10:31 | 18318 x gelesen | |||
Eine "sichere Anbringung", ja... Einen "Flaggenhalter" (vorgeruestet) habe ich damit nicht notwendigerweise als gegeben vorausgesetzt, das kann ja auch auf andere Weise geloest worden sein... | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 821168 | |||
Datum | 21.06.2016 10:40 | 18118 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo B.So neu ist das gar nicht: Kann es sein, das man da eine Spezialentscheidung auf allgemein gültig bzw. auf einen anderen Spezial Sonderfall anzuwenden versucht? LF stehend, allein mit RKL an der roten Ampel erzeugt immer Verwirrung beim gemeinen Autofahrer Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 821175 | |||
Datum | 21.06.2016 11:07 | 18349 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas E.Kann es sein, das man da eine Spezialentscheidung auf allgemein gültig bzw. auf einen anderen Spezial Sonderfall anzuwenden versucht? ja. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 821183 | |||
Datum | 21.06.2016 12:29 | 18167 x gelesen | |||
Wen du das so siehst ... ich nicht, nachdem ich '87 als Fahrer des Führungsfahrzeugs unter dem dreckigen Grinsen des Marschführers genau deswegen ein Verwarnungsgeld abgedrückt habe. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 821194 | |||
Datum | 21.06.2016 14:45 | 18097 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas E.LF stehend, allein mit RKL an der roten Ampel erzeugt immer Verwirrung beim gemeinen Autofahrer Genau deswegen ist es doch verboten. Ganz allgemein, egal ob im Verband oder auf alleiniger Einsatzfahrt. Ich sehe da keinen Sonderfall?! Schlimm genug übrigens, daß es diese Regel in den letzten 40 Jahren nicht als regulärer Inhalt in alle Blaulicht-Unterweisungen geschafft hat. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 821196 | |||
Datum | 21.06.2016 15:08 | 18145 x gelesen | |||
Hoffentlich sind die Autofahrer nicht auch verwirrt, wenn sich an der Ampel dummerweise mal ne Einsatzstelle befindet, vor der die Blaulichtsoloblinkerei nach § 35 Abs. 2 StVO warnt ;-) "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 821198 | |||
Datum | 21.06.2016 15:27 | 18266 x gelesen | |||
Das an der E-Stelle aufgestellte Fahrzeug wird ja im Gegensatz zum auf der Fahrt befindlichen Fahrzeug die Warnblinkanlage eingeschaltet haben. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 823857 | |||
Datum | 06.10.2016 12:36 | 16450 x gelesen | |||
hallo, Am Samstag, 8. Oktober 2016 wird der Kfz-Marsch mal richtig geübt: Am Samstag übt die Johanniter Unfallhilfe mit dem Regionalverband Essen einen Kfz-Marsch, der auch durch das Stadtgebiet von Düsseldorf führt. Dabei darf der Verband bei Rotlicht an Ampeln und an Stopp-Straßen weiterfahren - unter Berücksichtigung der vorhandenen Verkehrssituation ... Johanniter Unfallhilfe Mülheim übt einen Kfz-Marsch MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 826000 | |||
Datum | 25.12.2016 10:18 | 15011 x gelesen | |||
Guten Morgen, das Thema greif ich mal wegen der Evakuierung in Augsburg wieder auf: Geschrieben von Jürgen O. Wer benutzt solche Flaggen selbst in der Feuerwehr? Alle bayerischen Landkreise und kreisfreien Stäste wurden durch das BayStMI für ihre Hilfeleistungskontingente mit einheitlichen Flaggensätzen - und ergänzend Magnetschildern "ACHTUNG KOLONNE" ausgestattet. Da sind unter anderem auch die diagonal-schwarz-weißen Flaggen mit enthalten. Wir haben unseren Satz letztens erhalten. Gruß Markus | |||||
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