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Thema | Feuerwehr und Deutschlandfahne | 26 Beträge | |||
Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | ||||
Autor | Albe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern | 790775 | |||
Datum | 23.06.2014 13:22 | 10113 x gelesen | |||
Hallo Forum, wie handhabt ihr in eurer Feuerwehr den aktuellen Drang Fahrzeuge oder Feuerwachen mit Deutschlandfahnen zu schmücken? Gibt es rechtliche Vorgaben, die es mir als Feuerwehr erlauben oder untersagen, die Fahne am Fahrzeug oder am Gebäude zu zeigen? Hintergrund ist eine laufende Diskussion, bei der mit Hinweis auf die Beflaggungsordnung der Feuerwehr untersagt wurde, eine Deutschlandfahne an der Feuerwache aufzuhängen. Viele Grüße, Albert Hier geschriebene Beiträge werden von mir nach bestem Wissen und Gewissen veröffentlicht. Für Kritik habe ich immer ein offenes Ohr und erwarte (insbesondere von Führungskräften), dass mir diese persönlich mitgeteilt wird. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 790776 | |||
Datum | 23.06.2014 13:25 | 7166 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Albert K. Beflaggungsordnung der Feuerwehr so was gibt es? würde mich mal interessieren. Wo kann man die einsehen? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 790777 | |||
Datum | 23.06.2014 13:29 | 6813 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.so was gibt es? Ich gehe mal davon aus, dass viele Gemeinden eine Beflaggungsordnung für ihre Gebäude haben. Die wird dann vermutlich für alle Flaggen an allen Gebäuden und KFZ gelten und somit für die konkrete FW mit gelten. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 790778 | |||
Datum | 23.06.2014 13:31 | 6625 x gelesen | |||
In der aktuellen Sendung mit der Maus wird ebenfalls so einiges zum Thema Deutschlandflagge an öffentlichen Gebäuden erwähnt. Sogar mit Zitat aus einer Quelle. Ich gebe aber zu, ich habe nicht richtig aufgepasst ;-) Vielleicht outet sich Franz-Peter noch und hat besser aufgepasst. | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 790779 | |||
Datum | 23.06.2014 13:31 | 6222 x gelesen | |||
Gebäude Bund und Ba-Wü und natürlich der restlichen Bundesländer nach Länderverordnung Gruß Klaus Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen? 'ramble on' Led Zeppelin II 1969 | |||||
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Autor | Albe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern | 790781 | |||
Datum | 23.06.2014 13:49 | 6008 x gelesen | |||
Hallo, das ist ja die Crux. Folgende Quellen hab ich gefunden: Für den Bund: Beflaggungserlass der Bundesregierung Für Bayern: Verwaltungsanordnung über die bayerischen Staatsflaggen und die Dienstflaggen an Kraftfahrzeugen Für NRW: Gesetz über das öffentliche Flaggen Hier werd ich allerdings nirgends schlau, ob wir nun dürfen oder nicht... Daher würde mich interessieren, wie es bei anderen Wehren generell gehandhabt wird. Viele Grüße, Albert Hier geschriebene Beiträge werden von mir nach bestem Wissen und Gewissen veröffentlicht. Für Kritik habe ich immer ein offenes Ohr und erwarte (insbesondere von Führungskräften), dass mir diese persönlich mitgeteilt wird. | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 790782 | |||
Datum | 23.06.2014 14:00 | 5739 x gelesen | |||
Protokoll Inland der Bundesregierung Artikel 12.02.2011 Die Bundesflagge an Haus und Auto,Kleingarten, Alternative Verwendung der Bundesfarben vor einem Berliner Wohnhaus Alternative Verwendung der Bundesfarben vor einem Berliner Wohnhaus Quelle: Protokoll Inland Die Verwendung der Bundesflagge (schwarz-rot-gold, ohne Adler) durch die Bürger ist vom Grundgesetz gewollt und grundrechtlich durch Artikel 2 und 5 geschützt. Deshalb steht jedermann die Führung der Bundesflagge frei - solange sie als staatliches Symbol nicht verunglimpft wird. Bis auf § 1 Abs.1 des Flaggenrechtsgesetzes vom 8. Februar 1951 (BGBl. I S. 79) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3140), wonach alle Handels- und Seeschiffe, deren Eigentümer Deutsche sind und ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben, die Bundesflagge zu führen haben, besteht für Bürger keine Flaggenführungspflicht und keine Vorgabe, wie die Bundesflagge gezeigt und geführt werden darf. Ob eine dauerhafte Beflaggung an Fassaden, in Fensterrahmen oder am Fahrzeug allerdings angezeigt ist, muss im Einzelfall beurteilt werden. Protokoll Inland der Bundesregierung Artikel 12.02.2011 Die unbefugte Benutzung von Hoheitszeichen des Bundes Quelle: BMI Aufgrund von Anzeigen oder Hinweisen verfolgt und ahndet das Bundesverwaltungsamt die unbefugte Benutzung von Hoheitszeichen des Bundes gemäß § 124 Ordnungswidrigkeitengesetz. Zu den Hoheitszeichen des Bundes gehören das Wappen des Bundes, der Bundesadler und die Dienstflagge des Bundes. Dem genannten Wappen, Wappenteilen oder der Dienstflagge des Bundes stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind. Zur Ahndung der Ordnungswidrigkeiten kann das Bundesverwaltungsamt Bußgelder bis 1.000 EUR verhängen. Für die Ahndung der widerrechtlichen Nutzung eines Wappens, einer Flagge oder eines anderen staatlichen Hoheitszeichens zur Kennzeichen von Waren und Dienstleistungen im geschäftlichen Verkehr ist das Bundesamt für Justiz die nach § 145 Markengesetz zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz. Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen? 'ramble on' Led Zeppelin II 1969 | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen | 790785 | |||
Datum | 23.06.2014 14:08 | 5958 x gelesen | |||
Hallo Albert! Also da es bei uns keinen aktuellen Drang gibt, die Einsatzfahrzeuge zu kennzeichnen, kann ich aus erster Hand nicht viel dazu sagen. Aber eine Einschätzung habe ich schon dazu: Die Feuerwehr ist der Stadt/Gemeinde zugeordnet und damit Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltungsorganisation. Der Verwaltung steht der Bürgermeister als Dienstherr vor. Wenn die Einsatzfahrzeuge (und das sollte in 99% der Fälle so sein) auf die Stadt/Gemeinde zugelassen sind, obliegt die Entscheidung über das Zeigen der deutschen Flagge dem Dienstherrn. Da dieser sich dem Stadt/Gemeindebrandinspektor zur Führung der Feuerwehr bedient, wird dies wohl der erste Entscheidungsträger sein und danach dann der BGM. Ich finde es langt, wenn jeder an seinem Privat-PKW Flaggen nach Geschmack befestigt. Die Einsatzfahrzeuge damit zu schmücken ist meiner Meinung nach recht sinnbefreit, da ich damit ja nicht zum Spaß in der Gegend rumfahre, geschweige denn bei irgendwelchen Korsos mitmache. Aber das sieht bestimmt jeder anders..... Viele Grüße! Oliver << Melden macht frei und belastet andere! >> | |||||
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Autor | Holg8er 8S., Kirchentellinsfurt / Baden Württemberg | 790786 | |||
Datum | 23.06.2014 14:22 | 5435 x gelesen | |||
Hallo, Quelle: http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Gesellschaft-Verfassung/Staatssymbole/Bundesflagge/bundesflagge_node.html --- --- Wer darf die Bundesflagge und die Bundesfahnen verwenden? Für die Feuerwehr ist der Bürgermeister verantwortlich, also einfach mal dort Fragen. Viele Grüße Holger Baden Württemberg, wir können alles außer Hochdeutsch, Euronotruf, Integrierte Leitstelle und Rettungsdienst. Hier geschriebenes ist meine private Meinung und keine dienstliche!!! | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 790787 | |||
Datum | 23.06.2014 14:23 | 5392 x gelesen | |||
Moin, und wie ist das mit dem MTF, das dem Förderverein gehört? Fragen über Fragen........ Ich sag mal so.... wenn es gewollt ist, würde ich es einfach tun.... wenn es dann jemand stört, kann man dann immer noch reagieren.... Gruß | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 790789 | |||
Datum | 23.06.2014 14:31 | 5808 x gelesen | |||
In Berlin ist es zum Beispiel untersagt Fahnenverbot Berlin Interessant, dass man in unserer Hauptstadt das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und zur Bundesrepublik Deutschland als Missachtung der politischen Neutralität ansieht. Meiner Ansicht nach ist es genau umgekehrt, wer an der Fahne der Bundesrepublik Deutschland Anstoß nimmt, dessen Gesinnung ist mehr als fraglich. Alles in allem sollte irgendwann Schluss sein mit der Selbstgängelung , alle anderen Ländern tun es doch auch und unsere Bundesfahne ohne Wappen ist im Gegensatz zur Nationalhymne und zum Bundesadler das Symbol, das im Laufe der Ereignisse der Nationalsozialistischen Herrschaft unbefleckt geblieben ist. Im Sinne der Demokratie in diesem Land ausgehend vom Hambacher Fest über die Weimarer Republik, das Reichsbanner schwarz rot gold und nicht zuletzt die Bundesrepublik Deutschland können wir ruhig auf dieses Symbol stolz sein. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 790790 | |||
Datum | 23.06.2014 14:39 | 5377 x gelesen | |||
Naja, neutral wäre die Fahnen aller Teilnehmer und aller in Deutschland wohnenden und nicht wohnenden Landsleute aufzuhängen......*duckundwech Ansonsten unterschreibe ich deinen Beitrag! | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 790792 | |||
Datum | 23.06.2014 14:44 | 6330 x gelesen | |||
Wenige Tage vor Beginn der Fußballweltmeisterschaft wissen viele Münchner noch immer nicht, wozu sie während des Turniers verpflichtet sind. Hier also eine Handreichung, die mit der Polizei und dem bayerischen Innenministerium abgestimmt ist: Gesetzlich vorgeschrieben ist die Beflaggung von Autos mit Deutschlandfahnen, wobei es die Behörden gerne sehen, wenn die Flaggen beidseitig angebracht sind. Radler dürfen sich das schwarz-rot-goldene Tuch auch über die Schulter werfen, und wer zu Fuß durch die Stadt geht, hat ohnehin beide Hände frei, um die deutschen Farben hochzuhalten. Die Chefs der Münchner Unternehmen, angefangen bei den Dax-Konzernen bis hin zu kleinen Geldfälscherwerkstätten, erwarten von ihren Angestellten, dass sie während der WM im Trikot der Nationalmannschaft zur Arbeit kommen. Wer im Businessanzug oder gar im holländischen Dress aufkreuzt, muss mit einer Abmahnung rechnen. Weniger restriktiv ist der Gesetzgeber bei der Frage, wie und wo sich der Fußballfan die WM-Spiele anschauen soll. Demnach ist es durchaus erlaubt, sich mit einer Flasche Bier vor den heimischen Fernseher zu setzen allein selbstverständlich, denn nur so ist man konzentriert genug, all die schicksalhaften Momente eines Fußballspiels, diesen unentwegten Taumel zwischen Glanz und Elend zu erfassen. Andere Menschen stören da nur, vor allem Frauen, die mitunter so verblendet sind, dass sie Cristiano Ronaldo größere Bewunderung entgegenbringen als einer Abseitsfalle. Doch sollte auch der einsamste WM-Eremit nicht vergessen, seine Fenster mit Schwarz-Rot-Gold zu schmücken und auf dem Balkon lebensgroße Figuren unserer Nationalspieler aufzustellen. Die ordnungsgemäße Beflaggung der Häuser wird von städtischen Kontrolleuren regelmäßig überprüft. Wer aber keine Chance hat, zu Hause allein zu sein, muss nicht zwangsläufig die WM-Nächte beim Public Viewing in nervtötender Gesellschaft verbringen. Eine interessante Alternative bietet das Münchner Palace-Hotel mit seiner Aktion Fußball Deluxe WM 2014. Für 54 bis 90 Euro pro Person kann sich der Fan da eine Suite mieten, in der zur TV-Übertragung reichlich WM-Fingerfood sowie Bier und Mineralwasser gereicht wird. Das Angebot kommt natürlich nur für Männer in Frage, die bei Niederlagen nicht gleich das Mobiliar zertrümmern. Und für Frauen, die mal ungestört Cristiano Ronaldo gucken wollen. Grüßle :-) Achtung ein bisschen Ironie ist schon dabei. Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen? 'ramble on' Led Zeppelin II 1969 | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 790794 | |||
Datum | 23.06.2014 16:09 | 5114 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin D.Ich sag mal so.... wenn es gewollt ist, würde ich es einfach tun.... wenn es dann jemand stört, kann man dann immer noch reagieren....Genau so würde ich das auch machen. Beflaggungsvorschriften hin oder her, wir reden doch hier (zumindest bei den Fahrzeugen) von so lustigen kleinen Plastikfähnchen, die irgendwo notdürftig befestigt werden (und in gar nicht so kleiner Anzahl eh schnell im Straßengraben bzw. dem Lack des nachfolgenden Autos landen). Und wir reden von Fahrzeugen, die sicher in vielen Fällen (mehrmals) täglich, in mind. ebenso vielen Fällen aber auch wöchentlich, monatlich oder schlicht die ganze WM über gar nicht aus der Garage kommen. Da wäre eine Rechtsvorschrift so ziemlich das letzte, was ich mir suchen würde. Und ich bin schon Bürokrat ;-) Bei Gebäuden sollte man schon mit Wehrleitung/Bürgermeister mal kurz Rücksprache halten. Nicht weils unverzichtbar wäre, sondern damit die wenigstens etwas vorbereitet sind, wenn die Gutmenschen loswüten. Geschrieben von Martin D. Fragen über FragenDie einzige Frage, die ich mir stelle, ist: Wieso stellt man sich solche Fragen eigentlich nur anlässlich dieser aktuellen Veranstaltung der lustigen bunten Schuhe in Brasilien, und nicht dauerhaft? Geschrieben von Gerrit L. In Berlin ist es zum Beispiel untersagtTraurig, traurig. Abgesehen von den ganzen anderen Behörden/Einrichtungen, die man auch und gerade in Berlin findet, die dauerhaft beflaggt sind, frag ich mich gerade, ob diese Truppe in Berlin auch tätig werden dürfte, oder ob man erst ein tapferes Schneiderlein braucht, der auf jeden Oberarm ein Regenbogenfähnchen drüberstickt. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 790798 | |||
Datum | 23.06.2014 17:08 | 4774 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.frag ich mich gerade, ob diese Truppe in Berlin auch tätig werden dürfte, oder ob man erst ein tapferes Schneiderlein braucht, der auf jeden Oberarm ein Regenbogenfähnchen drüberstickt Diese Truppe ist eine Bundesbehörde und schert sich wenig um eine Vorschrift, die ein Land für seine Bediensteten macht. ;-) Zur Regenbogenflagge: Wir sind dem gegenüber nicht unaufgeschlossen, die bisherige Flagge auf dem Ärmel wird aber wohl bleiben. ;-) MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Mark8us 8K., Bamberg / Bayern | 790799 | |||
Datum | 23.06.2014 17:13 | 4837 x gelesen | |||
Frag doch mal in Stuttgart nach ;) https://www.youtube.com/watch?v=0hSP1tQSeYU | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 790803 | |||
Datum | 23.06.2014 18:56 | 5037 x gelesen | |||
Unnötiger Klamauk! Wer möchte, kann ja einen Antrag auf Beflaggung der Fahrzeuge und oder Feuerwehrhaus an die zuständige Verwaltung stellen... :-) Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 790807 | |||
Datum | 23.06.2014 20:29 | 4655 x gelesen | |||
Zur letzten WM wurde es für die FW-Fahrzeuge untersagt. Wegen Unfallgefahr( Wer z.Zt. über deutsche Autobahnen fährt, weis was ich meine). Bei unserem Städt. Tiefbauamt/ Stadtreinigung haben aber viele Fahrzeuge die Flaggen. Ich persönlich bin jetzt auch kein Fan von diesen Klemm-Flaggen. Nicht aus Un-Patriotismus, sondern weil ich meinen Auto-Lack ohne Kratzer mag ;-) Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 790810 | |||
Datum | 23.06.2014 21:15 | 4499 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich W.Unnötiger Klamauk! Vielleicht sollte man einfach das eine oder andere Mal ein wenig "laissez-faire" zulassen. Unser Fahrzeug war gestern rucki zucki französisch beflaggt, andere hatten plötzlich deutsche und französische Fahnen... Geht davon die Welt unter? Stirbt jemand, wenn man das macht? es gibt auch Feuerwehren, die haben Jahrein-jahraus beflaggt. Funktioniert auch. Wer die französischen Feuerwehren kennt, weiß, wie diszipliniert es da grundsätzlich zugeht. Aber die Jungs und Mädels wissen auch, wann mal das "lassez-faire" Einzug halten kann. Das passt vielleicht nicht unbedingt zu einem "deutsch" durchorganisierten Festzug, aber es sind die kleinen Dinge, die positiv in Erinnerung bleiben. und da kann eine kleine Papierfahne schon wunder bewirken... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 790811 | |||
Datum | 23.06.2014 21:33 | 4352 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Unser Fahrzeug war gestern rucki zucki französisch beflaggt, andere hatten plötzlich deutsche und französische Fahnen... Auslandsreise? :-) - Quatsch beiseite: Ich denke, das war im Rahmen eines Stadtfestes, oder ähnlich. Dann sieht´s sicher anders aus und ist ja auch nur temporär. Ganzjährlich mit der Fahne durch die Gegend zu fahren, halte ich in der Tat für unnötig. Aber wie schon geschrieben, es soll jeder so machen wie er meint, bzw. wenn es die Verwaltung dauerhaft wünscht, bzw. toleriert. Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 790812 | |||
Datum | 23.06.2014 21:39 | 4240 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Unser Fahrzeug war gestern rucki zucki französisch beflaggt, andere hatten plötzlich deutsche und französische Fahnen...Was machst du im Saarland? ;-) "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 790813 | |||
Datum | 23.06.2014 21:40 | 4410 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Wer die französischen Feuerwehren kennt Wir sind nicht Frankreich und schon gar nicht in den USA....also man stelle sich mal vor der Bürgermeister von NY würde das Flaggen der US Fahne verbieten .......sorry, den Rest habe ich besser gelöscht. http://www.rawstory.com/rs/wp-content/uploads/2011/08/nyfiredepartment-afp0807.jpg Die Tendenz sollte auch so klar sein. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 790829 | |||
Datum | 24.06.2014 09:20 | 4169 x gelesen | |||
Hoi, Geschrieben von Volker C. Zur letzten WM wurde es für die FW-Fahrzeuge untersagt. Wegen Unfallgefahr( Wer z.Zt. über deutsche Autobahnen fährt, weis was ich meine). Hm... also deutlich über Tempo 80 kommen zumindest unsere Fahrzeuge (vom MTW abgesehen) selten :-) MFG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Bürstadt / Hessen | 790831 | |||
Datum | 24.06.2014 10:17 | 4172 x gelesen | |||
Unsere Großfahrzeuge sind beflaggt worden. Das wird auch nach der WM so bleiben. Eine dauerhafte Beflaggung des Hauses geht momentan mangels Fahnenmasten nicht. IMHO, wenn die Möglichkeit besteht. Dauerhaft Beflaggen mit Stadt/Bundesland/Deutschlandflagge. Bzw. was die Landesordnung für öffentliche Gebäude vorschreibt. Ich schreibe grundsätzlich als Privatperson. | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 790867 | |||
Datum | 24.06.2014 21:16 | 3523 x gelesen | |||
Die Befürchtungen gingen wohl auch eher dahin, das diese Klemmhalter genutzt werden und dann , unbeabsichtigt, das Fenster geöffnet wird. Da langt auch schon Tempo 20. Dies ist meine Meinung. | |||||
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